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Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...

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14.12.2012 Seite 1 von 9<br />

Kurzanleitung zum Ausfüllen des "Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die Anschlussanlage Mittelspannung" <strong>für</strong><br />

Kundeneigene Bezugs- und Einspeiseanlagen im Netz der SH-Netz AG<br />

Das folgende Datenblatt ist spätestens bei der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage/ Erzeugungsanlage (Summe aller<br />

Erzeugungseinheiten incl. aller Betriebs<strong>mit</strong>tel bis zum Netzanschlusspunkt) auszufüllen. Die Teile des Dokumentes, die<br />

ausschließlich bei Energierichtung "Erzeugung" gelten, sind gesondert benannt. Dieses Dokument stellt eine Bringe-<br />

Schuld des Anlagenbetreibers dar.<br />

Punkte die der Netzbetreiber füllt, bzw. abstreicht, sind GELB hinterlegt.<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />

Anschlussanlage Mittelspannung 1(3)<br />

Erzeugung Bezug<br />

1<br />

Stationsname, Nr:<br />

Anschrift der Strasse, Hausnr.: Strandallee 5<br />

Anschlussanlage PLZ, Ort: 23456 Schopschietmöhlen<br />

Lage/GPS:<br />

Firma:<br />

51°6'1" N / 15°7'2" E<br />

Projekt<br />

PV<br />

2<br />

99999<br />

Hier ist zu vermerken, welchem Überwiegenden Zweck die Anschlussanlage dient.<br />

Hier ist bei einer Erzeugungsanlage die Art der Anlage einzutragen. Zur eindeutigen Identifizierung ist die vom<br />

Netzbetreiber vergebene Projektnummer einzutragen.<br />

KS Schopschietmöhlen - Strandallee 5<br />

STST405060<br />

Als Anschlussanlagenanschrift ist an dieser Stelle nicht mehr die tatsächliche Anschrift zu nennen, sondern sofern<br />

vergeben der <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber abgestimmte Name der Übergabestation. Sollte hier keine genauere Bezeichnung<br />

möglich sein, kann die nächste postalisch korrekte Anschrift angegeben werden, sofern diese sich in nächster<br />

Entfernung befindet. Dann sollte jedoch den Verweis der Vermessung durch GPS o.ä. enthalten. Hinweis: Bei Kreis-,<br />

Land- & Bundesstraßen kann als Anschrift auch die nächste amtliche KM Markierung gelten, bzw. eine<br />

Entfernungsangabe von der nächsten bekannten Postalischen Adresse.<br />

Anlagenbetreiber<br />

Vorname, Name:<br />

Strasse, Hausnr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon, Fax:<br />

E-Mail:<br />

Sonnenlicht GmbH & Co.KG<br />

Max Mustermann<br />

Dorfstraße 99<br />

12345 Musterhausen<br />

01234-987 0170-09090909 Fax 01234-654<br />

Sonnenlicht@sonnenlicht.de<br />

Der Anlagenbetreiber ist in diesem Zusammenhang die natürliche oder juristische Person, deren Anschlussanlage /<br />

Erzeugungsanlage direkt <strong>mit</strong> dem Mittelspannungsnetz der <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Netz AG verbunden ist. Zwischen<br />

Anschlussnehmer und Netzbetreiber besteht ein entsprechendes Rechtsverhältnis. Der Netzbetreiber hat kein<br />

Rechtsverhältnis <strong>mit</strong> übrigen Beteiligten (z.B. Anlagenerrichter, Anlagenbetreiber etc.). Dementsprechend besteht auch<br />

das Haftungsverhältnis nur zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Hinweis: Ist der Anlagenbetreiber<br />

(Anschlussinhaber) eine andere natürliche oder juristische Person als der Erzeugungseinheitenbetreiber, so ist der SH-<br />

Netz unaufgefordert ein entsprechender Gestattungsvertrag zur Nutzung des Netzanschlusses durch die<br />

Erzeugungseinheiten vorzulegen.<br />

1<br />

2


14.12.2012 Seite 2 von 9<br />

Anlagenverantwortlicher(Schaltberechtigter<br />

<strong>mit</strong><br />

Nachweis)<br />

Anschlussform<br />

Vorname, Name:<br />

Strasse, Hausnr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon, E-Mail:<br />

Nachweis erbracht: ja nein<br />

Firma:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon, E-Mail:<br />

Netzbetriebs GmbH; Toni Schaltgut<br />

Netzstraße 8<br />

34521 Lichtbogenhausen<br />

0150-70707070; schaltgut@netzbetriebs-gmbh.biz<br />

Der Anschlussanlagenbetreiber muss dem Netzbetreiber eine Elektrofachkraft <strong>mit</strong> gültiger Mittelspannungs-<br />

Schaltberechtigung als Anlagenverantwortlichen benennen, die <strong>für</strong> diesen im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Bei<br />

entsprechender Qualifikation kann dies auch der Anlagenbetreiber sein. Die Erst- und Folgeschaltungen erfolgen durch<br />

den Anlagenverantwortlichen. Auf Verlangen des Netzbetreibers ist der Nachweis der Mittelspannungs-<br />

Schaltbefähigung in Form eines Schulungsnachweises, sowie ein gültiger Schaltauftrag vorzulegen.Max Mustermann<br />

hat als schaltberechtigten Betriebsverantwortlichen eine entsprechende Fachfirma angegeben, <strong>mit</strong> dem er einen<br />

entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Jede Änderung dieses Vetrages ist dem Netzbetreiber in Schriftlicher Form<br />

anzuzeigen.<br />

Die Dokumentation wer hier Anlagenverantwortlicher <strong>mit</strong> Nachweis ist, ist im INFORM gemäß der geltenden SH-Netz 3<br />

Richtlinien zu dokumentieren.<br />

Anlagenerrichter<br />

Elektrofachbetrieb<br />

Elektro-Kurzestrippe GmbH<br />

27777 Kurzschlusshausen<br />

02345-789 0160-909090 meister@elektro-kurzestrippe.net<br />

Der Anlagenerrichter ist derjenige der eine elektrische Anlage errichtet, erweitert oder unterhält. Dieses kan im<br />

Netzgebiet der SH-Netz Ag nur eine bei einem Netzbetreiber eingetrage Elektrofachkraft sein. Im vorliegenden<br />

<strong>Beispiel</strong> hat der Hersteller der Elektrischen Verkabelung der Photovoltaikanlage den kompletten Bau übernommen.<br />

Dies beinhaltet auch die Übergabestation. Da<strong>mit</strong> ist der Hersteller der Anlagenerrichter im Sinne der geltenden<br />

Richtlinie.<br />

Netzform<br />

UW Sammelschiene Netzstich Netzeinschleifung<br />

gelöscht isoliert niederohmig geerdet<br />

Die Bauweise der Anschlussform ist Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt worden.<br />

Die Netzform ist im Netzgebiet der SH-Netz AG im allgemeinen "gelöscht"; nur in reinen Erzeugungsnetzen ist die<br />

Netzform "niederohmig geerdet"<br />

3<br />

4<br />

5<br />

4<br />

5


14.12.2012 Seite 3 von 9<br />

Anlagenzertifikat-Nummer (nur bei Erzeugung):<br />

Dokumentation<br />

(Übergabe an VNB<br />

mindestens 1 Wo-<br />

che vor Inbetrieb-<br />

setzung des<br />

Netzanschlusses)<br />

AZ43-1256<br />

Es ist die Bezeichnung des Anlagenzertifikats anzugeben, welches <strong>für</strong> die Erzeugungsanlage angefertigt wurde.<br />

Sollte aufgrund der niedrigen Scheinleistung, einer kurzen Anschlusslänge und vollständiger Einheitenzertifikate<br />

(die alle Anforderungen der BDEW-Richtlinie bestätigen) kein Anlagenzertifikat notwendig sein, ist an dieser Stelle<br />

keine Eintragung zu machen. Im Fall von Max Mustermann hat der Zertifizierer das Zertifikat <strong>mit</strong> der Nummer<br />

AZ43-1256 ausgestellt.<br />

Aktualisierte Projektunterlagen <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />

Inbetriebsetzungsauftrag <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />

Erdungsprotokoll <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />

Eichscheine <strong>für</strong> private Strom- und Spannungswandler vorhanden<br />

Transformatorenprüfprotokoll vorhanden<br />

Errichterbescheinigung nach §5 Absatz 4 der BGV A3 vorhanden<br />

Vor Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind die o.a. Dokumente durch den Anlagenerrichter dem Netzbetreiber in<br />

schriftlicher Form (Papier und / oder Elektronisch im Format "<strong>PDF</strong>" (ungeschützt & druckbar) unaufgefordert zu<br />

übergeben. Sofern nach Prüfung der Netzverträglichkeit (entweder durch den Netzbetreiber oder im<br />

Rahmen der Anlagenzertifizierung) noch Nachbesserungen notwendig gewesen sein sollten, sind die Projektunterlagen<br />

zu aktualisieren. Der tatsächlich umgesetzte Stand der Projektunterlagen ist beim Netzbetreiber abzugeben.<br />

6 - 11<br />

Die Eichscheine sind nur dann erforderlich, wenn es sich bei den Messwandlern um solche handelt, die<br />

Abrechnungsrelevant sind.<br />

Ohne ein passenden Transformatorenprüfprotokoll werden ggf. die Transformatorenverluste pauschaliert in Rechnung<br />

gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte den "Ergenzenden bedingungen zur TAB-Mittelspannung" im Onlineangebot der<br />

SH-Netz AG.<br />

10<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

9


14.12.2012 Seite 4 von 9<br />

Anlage Messung des Inbetriebsetzungsprotokolls ausgefüllt?<br />

Hinweisschild <strong>für</strong> Schalthandungen Netzleitwarte vorhanden<br />

Kabel abgesandet (sonst keine Inbetriebsetzung)<br />

Zugang jederzeit möglich<br />

Doppelschließung zu allen notwendigen VNB Betriebs<strong>mit</strong>teln vorhanden (Kauf bei SH-Netz)<br />

Zum Inbetriebnahmeprotokoll gehört eine separate Anlage <strong>für</strong> den Messaufbau, die bei der Inbetriebnahme auszufüllen 12<br />

ist. Die Anlage findet man im Onlineangebot der SH-Netz AG<br />

Sollte durch den Anlagenerrichter oder einen von Ihm beauftragten Dritten erledigt sein.Hinweisschild in der<br />

Mittelspannungsanlage: "Vor Schalthandlungen in der Mittelspannungsanlage ist die Netzleitstelle der S-H-Netz AG<br />

unter der Telefonnummer 0180-16 50 501 zu informieren. Schalthandlungen sind ausschließlich durch Qualifiziertes<br />

Fachpersonal durchzuführen."<br />

13<br />

Mindestens die verlegten Mittelspannungskabel müssen vor einer Zuschaltung vollständig abgesandet oder<br />

abgeschottet sein; ansonsten ist eine Zuschaltung gemäß VDE und Berufsgenossenschaftlicher Bestimmungen nicht<br />

zulässig!<br />

14<br />

Ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen. Hier ist ggf. bei einer Umzäunung der Anschlussanlage durch den<br />

Anlagenbetreiber ein Schlüsseltresor an der Anlagenumzäunung anzubringen. Der Schlüsseltresor ist <strong>mit</strong> der SH-Netz<br />

Schließung auszurüsten und ein Anlagenschlüssel im inneren zu deponieren.<br />

15<br />

Sollte durch den Anlagenerrichter oder einen von Ihm beauftragten Dritten erledigt sein. Näheres entnehmen Sie bitte<br />

den "Ergenzenden bedingungen zur TAB-Mittelspannung" im Onlineangebot der SH-Netz AG .<br />

16<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16


14.12.2012 Seite 5 von 9<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />

Anschlussanlage Mittelspannung 2(3)<br />

Netzführungsvereinbarung<br />

Fernsteuerung<br />

Messwertübertragung<br />

erforderlich ja nein wenn ja, vorhanden<br />

erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)<br />

erforderlich ja nein wenn ja, geprüft<br />

Netzentkupplung I/t Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) ja nein<br />

nur bei Erzeugung<br />

Projekt<br />

PV<br />

99999<br />

Die zweite Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich im Wesentlichen <strong>mit</strong> dem Entkupplungsschutz,<br />

der die Erzeugungsanlage und das Netz der allgemeinen Versorgung voneinander trennt. Sollten entsprechende<br />

Prüfungen bislang nicht vorliegen, ist im Rahmen der Inbetriebnahme eine vollständige Schutzprüfung durchzuführen.<br />

Ohne ein entsprechendes Prüfprotokoll kann einer Inbetriebnahme grundsätzlich nicht zugestimmt werden.<br />

In Abstimmung <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber ist an dieser Stelle aufzuführen, welche der oben aufgelisteten Dokumente<br />

<strong>für</strong> den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich sind. Sofern der Netzbetreiber diese Dokumente verlangt, ist<br />

deren Vorhandensein und Vollständigkeit zu prüfen.<br />

Hier wird vermerkt, ob ein elektronischer "Überstrom-Zeit" (I/t) Netzschutz vorzuhalten ist. Ob dieses bei Ihnen der Fall<br />

ist, ist ggf. in den "Ergänzenden Bestimmungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Dieser<br />

Netzschutz ist ebenso wie die Anschlussanlage jederzeit zugänglich <strong>für</strong> den Netzbetreiber zu halten.<br />

Kurzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt auf 17 MS-Schalter NS-Schalter<br />

Q→U Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) 18 ja nein<br />

Vorgabe VNB: 19 vereinbarte Netzspannung (Uc) 20 kV<br />

Werte gemäß DatenabfragebogenTR8 <strong>Anhang</strong> C 20 sonstiger VNB Mitteilung<br />

Blindleistungssunterspannungsschutz wirkt auf MS-Schalter NS-Schalter<br />

siehe "Ergänzende Bedingungen TAB Mittelspannung"<br />

Der Kruzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt im Netzgebiet der SH-Netz AG Grundsätzlich auf den<br />

Mittelpannungsschalter.<br />

Die Forderungen des Q→U Schutzes entsprechen grundsätzlich den Forderungen der BDEW-Richtlinie<br />

„Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie, sowie der SDL WindV zum<br />

EEG.<br />

18<br />

Hier ist die Netzspannung zu vermerken; diese wurde Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt. Im Netzgebiet<br />

19<br />

der SH-Netz AG gibt es z.Zt. (01.12.2012) folgende Netzspannungen: 10 , 11, 20, 30, 60kV<br />

Hier ist vermerkt, auf welchem Wege Ihnen die Schutzdaten zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich gelten bei<br />

Zertifizierungspflichtigen Projekten ausschließlich die im TR8 Abfragebogen genannten Parameter, welcher dem<br />

Anlagenbetreiber oder einem Bevollmächtigten schriftlich über<strong>mit</strong>telt wurde. Sollten Ihnen keine Werte vorgegeben<br />

worden sein, können Sie im Masterdokument über die Schaltfläche "Einstellwerte vorbelegen" die <strong>für</strong> ein Kabelnetz<br />

gängigen Werte vorbelegen. In dedem Fall hat der Anlagenerrichter sich um diesen Punkt zu kümmern.<br />

20<br />

Im Folgenden ist anzugeben auf welcher Spannungsebene durch den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage<br />

ein Schalter ausgelöst wird. In der Regel ist dies auf der Mittelspannungsebene zu realisieren. Lediglich bei speziellen<br />

Netzen <strong>mit</strong> unterlagertem Bezug ist hier eine andere Vereinbarung zu treffen. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist, ist ggf. in<br />

den "Ergänzenden Bedingungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Die Forderungen<br />

entsprechen grundsätzlich den Anschlussbeispielen des <strong>Anhang</strong>s der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am<br />

Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie.<br />

21<br />

21<br />

17


14.12.2012 Seite 6 von 9<br />

Prüfbericht über standardisierte Typprüfung liegt vor 22 ja nein<br />

Es ist anzugeben, ob <strong>für</strong> das verwendete Schutzgerät eine standardisierte Typprüfung vorliegt. Im Fall von Max<br />

Mustermann, existieren entsprechende Prüfungen, die der Anschlussanlagenhersteller bereits im Werk durchgeführt<br />

und protokolliert hat.<br />

22<br />

Vorhandene Schutzfunktionen<br />

Auslösestrom I><br />

Auslösestrom I>><br />

Auslösestrom I E> * 1<br />

Auslösestrom I E>> * 1<br />

HH-Sicherung<br />

gemäß Ergänzende<br />

Bedingung SHNG<br />

500 A ≤ 50 ms<br />

A<br />

51,5 Hz ≤ 400 ms<br />

A ms<br />

A ms<br />

A ms<br />

A ms<br />

Art, Umfang und Einstellwerte der Schutzeinrichtungen in diesem und dem nachfolgenden Punkt wurden dem<br />

Anschlussnehmer, bzw. den Anschlussanlagenhersteller vom Netzbetreiber bereits im Rahmen des vorangegangenen<br />

Verfahrens <strong>mit</strong>geteilt. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist bei der Inbetriebnahme zu kontrollieren. Grundsätzlich ist<br />

eine Sichtkontrolle nur dann ausreichend, wenn ein entsprechendes Schutzprüfprotokoll vorliegt, welches die<br />

geforderten Einstellungen und Funktionen bestätigt. Für den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage gilt die<br />

Richtlinie <strong>für</strong> digitale Schutzsysteme des BDEW. Dies erfordert zusätzlich eine regelmäßige Wiederholung der<br />

Schutzprüfung in einem Abstand von vier Jahren. Da Max Mustermann vom Anlagenerrichter eine Schutzprüfung 20<br />

durchführen hat lassen, ist im Rahmen der Inbetriebsetzung eine Sichtkontrolle vertretbar. Das Prüfprotokoll ist dem<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll beizulegen.<br />

22 - 24<br />

nur bei Erzeugung<br />

Frequenzsteigerungsschutz f><br />

Frequenzrückgangsschutz f<<br />

23<br />

Spannungssteigerungsschutz U>><br />

Spannungssteigerungsschutz U><br />

Spannungsrückgangsschutz U


14.12.2012 Seite 7 von 9<br />

falls nicht bei EZE<br />

Wächter 26 erforderlich ja nein wenn ja, Prüfung vor Ort<br />

EisMan ja nein Stufenlos ja nein<br />

27<br />

Prüfung vor Ort EISMAN Soll<br />

Fernprüfung EISMAN Ist<br />

100% 60%<br />

30% 0%<br />

Die hier beschriebenen Funktionen werden nur dann in der Anschlussanlage durch den Netzbereiber installiert, wenn in<br />

der Erzeugungseinheit keine eigene Verrechnungsrelevante Messung aufgebaut wurde; wie z:b. bei Wind- oder<br />

Solarparks. Andernfalls befindet sich die Technik bei den Erzeugungseinheiten. Die Punkte betreffen ausschließlich<br />

Anschlussanlagen <strong>für</strong> die Hauptenergierichtung "Einspeisung"<br />

26 - 27<br />

Ist <strong>für</strong> alle Anlagen <strong>mit</strong> P>100kW(p) verpflichtend; hier wird die im Netzanschlussangebot vereinbarte Einspeiseleistung<br />

im 15 Minuten<strong>mit</strong>tel überwacht und bei überschreiten der Übergabeschalter verzögerungsfrei ausgelöst um des<br />

nachgelagerte Netz des Netzbetreibers vor Beschädigung zu schützen. Eine Automatische Wiederzuschaltung ist <strong>mit</strong><br />

geeigneten Mitteln zu verhindern. Die Funktionalität ist dem/ der anwesenden Mitarbeiter des Netzbetreibers<br />

vorzuführen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die "Funktion des Einspeisemanagementes" im<br />

Onlineangebot der SH-Netz AG.<br />

26<br />

Gemäß EEG §6 ist <strong>für</strong> jede Anlage <strong>mit</strong> einer installierten Leistung größer 100kW(p) eine technische Einrichtung zur<br />

Reduzierung der Einspeiseleistung vorzusehen. Sollte die Erzeugungsanlage eine entsprechende Einrichtung<br />

benötigen und diese nicht vorhanden sein, kann keine Inbetriebnahme erfolgen. Sollte eine Anlage, die grundsätzlich<br />

dazu verpflichtet ist eine entsprechende Einrichtung bereitzustellen, diese nicht vorweisen, erlischt der Anspruch auf<br />

eine Vergütung gemäß EEG. Da die Bedingungen des EEG seitens der Anlage nicht eingehalten werden, besteht<br />

weiterhin kein Anspruch auf eine vorrangige Abnahme. In der<br />

Übergabestation der Windenergieanlagen von Max Mustermann ist seitens des WEA-Herstellers eine Steuerung und<br />

Regelung verbaut worden, die die Sollwerte des Netzbetreibers aufnimmt und entsprechende Signale an die<br />

Erzeugungseinheiten weiterleitet. In der Regel werden im Netzgebiet der SH-Netz AG nur dort Onlinewerte vorgegeben,<br />

wo ein Sammelschienen Direktanschluss oder der Anschluss an einer sogenannten "Steckdose" erfolgt. Hinweis:<br />

EisMan 0% bedeuten eine NULL-Einspeisung!!<br />

27<br />

*1. nur bei NOSPE *2. nur bei reinen EEG-Leitungen und UW-Direktanschluss *3. Bei Leitungen <strong>mit</strong> AWE 500 ms


14.12.2012 Seite 8 von 9<br />

nur bei Erzeugung<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />

Anschlussanlage Mittelspannung 3(3)<br />

cos φ fester Wert untererregt übererregt Kennlinie * 1 0,975<br />

Online<br />

TF-Sperren in der Anschlusszusage gefordert nein ja MS NS<br />

eingebaut ja nein wenn ja, Protokoll vorhanden<br />

Messkonzept A B C D<br />

Projekt<br />

PV<br />

99999<br />

Die dritte Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich <strong>mit</strong> Dingen wie cos phi und Messung.<br />

Verschiebungsfaktor "cos φ" ist der Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einer Leiter-<br />

Sternpunkt-Spannung und eines Stromes. Dieser Wert wird Grundsätzlich aus Netzbetreibersicht gesehen! Die<br />

Daten wurden <strong>mit</strong> den Netzanschlussangebot bzw. dem TR8 Netzbetreiberabfragebogen über<strong>mit</strong>telt. Der<br />

vorgegebene Wert ist am Netzanschluss- / Netzverknüpfungspunkt in allen Betriebszuständen einzuhalten.<br />

Sofern in der Anschlusszusage eine TF-Sperre gefordert wurde, ist an dieser Stelle deren Einbau und die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit des Prüfprotokolls zu bestätigen. Für die Erzeugungsanlage von Max Mustermann ist<br />

eine entsprechende Einrichtung nicht notwendig, weshalb hier entsprechende Angaben entfallen.<br />

Einsp. <strong>mit</strong> gemessenem Eigenverbrauch<br />

Die Auswahl des Messkonzeptes wurde <strong>mit</strong> Ihnen durch den Anlagenerrichter festgelegt. Dieses ist zusammen <strong>mit</strong><br />

den Dokument "Inbetriebsetzungsprotokoll Anlage Messung" maßgeblich <strong>für</strong> den Aufbau der Verrechnungsmessung<br />

und da<strong>mit</strong> der späteren Abrechenbarkeit Ihrer Anschlussanlage <strong>mit</strong> den Erzeugungseinheiten. Zum<br />

Inbetriebnahmeprotokoll gehört eine separate Anlage <strong>für</strong> den Messaufbau, die bei der Inbetriebnahme auszufüllen<br />

ist. Die Anlage findet man bei uns im Internetauftritt. Hier sind die Daten der Vergütungsrelavanten Messgeräte<br />

einzutragen um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.<br />

Module (PV) Anzahl x Lstg: 160 x 200 = 32000 kWp Σ Nennleistung: 300 kW<br />

Bemerkungen:<br />

An dieser Stelle können kurz Bemerkungen zu Besonderheiten im Rahmen der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage<br />

gegeben werden. Ebenso ist bei reinen Photovoltaikanlagen die Leistung der verwendeten Solarplatten, deren Anzahl<br />

und die Gesamtleistung anzugeben. Bitte geben Sie bei "Σ Nennleistung" die Summennennleistung der<br />

"Wechselstromgeneratoren" (bei PV = Wechselrichter; bei BHKW & WEA = Generatoren) an.<br />

Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 als<br />

abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen<br />

Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung von genannten Personen betreten.<br />

Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" und den<br />

technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter


14.12.2012 Seite 9 von 9<br />

technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter<br />

den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 <strong>für</strong> betriebsbereit erklärt.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Anlagenbetreiber<br />

*1. Kennlinie gemäß TR8 <strong>Anhang</strong> C (Zertifizierungspflichtige) oder anderweitiger Vorgaben<br />

Anlagenerrichter<br />

anwesender Netzbetreiber<strong>mit</strong>arbeiter (Druckbuchstaben)<br />

Stand 13.11.2012<br />

An dieser Stelle bestätigen Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter Rechtsverbindlich die Inbetriebnahme, deren<br />

Zeitpunkt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und im Sinne der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien richtig<br />

ausgefüllt wurden. Weiterhin bestätigt der Anlagenerrichter, dass er den Anlagenbetreiber gemäß BGV A3 eingewiesen<br />

hat. Der bei der Inbetriebnahme anwesende Mitarbeiter des Netzbetreibers nimmt die Übergabe der Dokumentation zur<br />

Kenntnis.

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