Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...
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14.12.2012 Seite 1 von 9<br />
Kurzanleitung zum Ausfüllen des "Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die Anschlussanlage Mittelspannung" <strong>für</strong><br />
Kundeneigene Bezugs- und Einspeiseanlagen im Netz der SH-Netz AG<br />
Das folgende Datenblatt ist spätestens bei der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage/ Erzeugungsanlage (Summe aller<br />
Erzeugungseinheiten incl. aller Betriebs<strong>mit</strong>tel bis zum Netzanschlusspunkt) auszufüllen. Die Teile des Dokumentes, die<br />
ausschließlich bei Energierichtung "Erzeugung" gelten, sind gesondert benannt. Dieses Dokument stellt eine Bringe-<br />
Schuld des Anlagenbetreibers dar.<br />
Punkte die der Netzbetreiber füllt, bzw. abstreicht, sind GELB hinterlegt.<br />
Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />
Anschlussanlage Mittelspannung 1(3)<br />
Erzeugung Bezug<br />
1<br />
Stationsname, Nr:<br />
Anschrift der Strasse, Hausnr.: Strandallee 5<br />
Anschlussanlage PLZ, Ort: 23456 Schopschietmöhlen<br />
Lage/GPS:<br />
Firma:<br />
51°6'1" N / 15°7'2" E<br />
Projekt<br />
PV<br />
2<br />
99999<br />
Hier ist zu vermerken, welchem Überwiegenden Zweck die Anschlussanlage dient.<br />
Hier ist bei einer Erzeugungsanlage die Art der Anlage einzutragen. Zur eindeutigen Identifizierung ist die vom<br />
Netzbetreiber vergebene Projektnummer einzutragen.<br />
KS Schopschietmöhlen - Strandallee 5<br />
STST405060<br />
Als Anschlussanlagenanschrift ist an dieser Stelle nicht mehr die tatsächliche Anschrift zu nennen, sondern sofern<br />
vergeben der <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber abgestimmte Name der Übergabestation. Sollte hier keine genauere Bezeichnung<br />
möglich sein, kann die nächste postalisch korrekte Anschrift angegeben werden, sofern diese sich in nächster<br />
Entfernung befindet. Dann sollte jedoch den Verweis der Vermessung durch GPS o.ä. enthalten. Hinweis: Bei Kreis-,<br />
Land- & Bundesstraßen kann als Anschrift auch die nächste amtliche KM Markierung gelten, bzw. eine<br />
Entfernungsangabe von der nächsten bekannten Postalischen Adresse.<br />
Anlagenbetreiber<br />
Vorname, Name:<br />
Strasse, Hausnr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon, Fax:<br />
E-Mail:<br />
Sonnenlicht GmbH & Co.KG<br />
Max Mustermann<br />
Dorfstraße 99<br />
12345 Musterhausen<br />
01234-987 0170-09090909 Fax 01234-654<br />
Sonnenlicht@sonnenlicht.de<br />
Der Anlagenbetreiber ist in diesem Zusammenhang die natürliche oder juristische Person, deren Anschlussanlage /<br />
Erzeugungsanlage direkt <strong>mit</strong> dem Mittelspannungsnetz der <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Netz AG verbunden ist. Zwischen<br />
Anschlussnehmer und Netzbetreiber besteht ein entsprechendes Rechtsverhältnis. Der Netzbetreiber hat kein<br />
Rechtsverhältnis <strong>mit</strong> übrigen Beteiligten (z.B. Anlagenerrichter, Anlagenbetreiber etc.). Dementsprechend besteht auch<br />
das Haftungsverhältnis nur zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Hinweis: Ist der Anlagenbetreiber<br />
(Anschlussinhaber) eine andere natürliche oder juristische Person als der Erzeugungseinheitenbetreiber, so ist der SH-<br />
Netz unaufgefordert ein entsprechender Gestattungsvertrag zur Nutzung des Netzanschlusses durch die<br />
Erzeugungseinheiten vorzulegen.<br />
1<br />
2
14.12.2012 Seite 2 von 9<br />
Anlagenverantwortlicher(Schaltberechtigter<br />
<strong>mit</strong><br />
Nachweis)<br />
Anschlussform<br />
Vorname, Name:<br />
Strasse, Hausnr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon, E-Mail:<br />
Nachweis erbracht: ja nein<br />
Firma:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon, E-Mail:<br />
Netzbetriebs GmbH; Toni Schaltgut<br />
Netzstraße 8<br />
34521 Lichtbogenhausen<br />
0150-70707070; schaltgut@netzbetriebs-gmbh.biz<br />
Der Anschlussanlagenbetreiber muss dem Netzbetreiber eine Elektrofachkraft <strong>mit</strong> gültiger Mittelspannungs-<br />
Schaltberechtigung als Anlagenverantwortlichen benennen, die <strong>für</strong> diesen im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Bei<br />
entsprechender Qualifikation kann dies auch der Anlagenbetreiber sein. Die Erst- und Folgeschaltungen erfolgen durch<br />
den Anlagenverantwortlichen. Auf Verlangen des Netzbetreibers ist der Nachweis der Mittelspannungs-<br />
Schaltbefähigung in Form eines Schulungsnachweises, sowie ein gültiger Schaltauftrag vorzulegen.Max Mustermann<br />
hat als schaltberechtigten Betriebsverantwortlichen eine entsprechende Fachfirma angegeben, <strong>mit</strong> dem er einen<br />
entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Jede Änderung dieses Vetrages ist dem Netzbetreiber in Schriftlicher Form<br />
anzuzeigen.<br />
Die Dokumentation wer hier Anlagenverantwortlicher <strong>mit</strong> Nachweis ist, ist im INFORM gemäß der geltenden SH-Netz 3<br />
Richtlinien zu dokumentieren.<br />
Anlagenerrichter<br />
Elektrofachbetrieb<br />
Elektro-Kurzestrippe GmbH<br />
27777 Kurzschlusshausen<br />
02345-789 0160-909090 meister@elektro-kurzestrippe.net<br />
Der Anlagenerrichter ist derjenige der eine elektrische Anlage errichtet, erweitert oder unterhält. Dieses kan im<br />
Netzgebiet der SH-Netz Ag nur eine bei einem Netzbetreiber eingetrage Elektrofachkraft sein. Im vorliegenden<br />
<strong>Beispiel</strong> hat der Hersteller der Elektrischen Verkabelung der Photovoltaikanlage den kompletten Bau übernommen.<br />
Dies beinhaltet auch die Übergabestation. Da<strong>mit</strong> ist der Hersteller der Anlagenerrichter im Sinne der geltenden<br />
Richtlinie.<br />
Netzform<br />
UW Sammelschiene Netzstich Netzeinschleifung<br />
gelöscht isoliert niederohmig geerdet<br />
Die Bauweise der Anschlussform ist Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt worden.<br />
Die Netzform ist im Netzgebiet der SH-Netz AG im allgemeinen "gelöscht"; nur in reinen Erzeugungsnetzen ist die<br />
Netzform "niederohmig geerdet"<br />
3<br />
4<br />
5<br />
4<br />
5
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Anlagenzertifikat-Nummer (nur bei Erzeugung):<br />
Dokumentation<br />
(Übergabe an VNB<br />
mindestens 1 Wo-<br />
che vor Inbetrieb-<br />
setzung des<br />
Netzanschlusses)<br />
AZ43-1256<br />
Es ist die Bezeichnung des Anlagenzertifikats anzugeben, welches <strong>für</strong> die Erzeugungsanlage angefertigt wurde.<br />
Sollte aufgrund der niedrigen Scheinleistung, einer kurzen Anschlusslänge und vollständiger Einheitenzertifikate<br />
(die alle Anforderungen der BDEW-Richtlinie bestätigen) kein Anlagenzertifikat notwendig sein, ist an dieser Stelle<br />
keine Eintragung zu machen. Im Fall von Max Mustermann hat der Zertifizierer das Zertifikat <strong>mit</strong> der Nummer<br />
AZ43-1256 ausgestellt.<br />
Aktualisierte Projektunterlagen <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />
Inbetriebsetzungsauftrag <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />
Erdungsprotokoll <strong>für</strong> die Anschlussanlage vorhanden<br />
Eichscheine <strong>für</strong> private Strom- und Spannungswandler vorhanden<br />
Transformatorenprüfprotokoll vorhanden<br />
Errichterbescheinigung nach §5 Absatz 4 der BGV A3 vorhanden<br />
Vor Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind die o.a. Dokumente durch den Anlagenerrichter dem Netzbetreiber in<br />
schriftlicher Form (Papier und / oder Elektronisch im Format "<strong>PDF</strong>" (ungeschützt & druckbar) unaufgefordert zu<br />
übergeben. Sofern nach Prüfung der Netzverträglichkeit (entweder durch den Netzbetreiber oder im<br />
Rahmen der Anlagenzertifizierung) noch Nachbesserungen notwendig gewesen sein sollten, sind die Projektunterlagen<br />
zu aktualisieren. Der tatsächlich umgesetzte Stand der Projektunterlagen ist beim Netzbetreiber abzugeben.<br />
6 - 11<br />
Die Eichscheine sind nur dann erforderlich, wenn es sich bei den Messwandlern um solche handelt, die<br />
Abrechnungsrelevant sind.<br />
Ohne ein passenden Transformatorenprüfprotokoll werden ggf. die Transformatorenverluste pauschaliert in Rechnung<br />
gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte den "Ergenzenden bedingungen zur TAB-Mittelspannung" im Onlineangebot der<br />
SH-Netz AG.<br />
10<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
9
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Anlage Messung des Inbetriebsetzungsprotokolls ausgefüllt?<br />
Hinweisschild <strong>für</strong> Schalthandungen Netzleitwarte vorhanden<br />
Kabel abgesandet (sonst keine Inbetriebsetzung)<br />
Zugang jederzeit möglich<br />
Doppelschließung zu allen notwendigen VNB Betriebs<strong>mit</strong>teln vorhanden (Kauf bei SH-Netz)<br />
Zum Inbetriebnahmeprotokoll gehört eine separate Anlage <strong>für</strong> den Messaufbau, die bei der Inbetriebnahme auszufüllen 12<br />
ist. Die Anlage findet man im Onlineangebot der SH-Netz AG<br />
Sollte durch den Anlagenerrichter oder einen von Ihm beauftragten Dritten erledigt sein.Hinweisschild in der<br />
Mittelspannungsanlage: "Vor Schalthandlungen in der Mittelspannungsanlage ist die Netzleitstelle der S-H-Netz AG<br />
unter der Telefonnummer 0180-16 50 501 zu informieren. Schalthandlungen sind ausschließlich durch Qualifiziertes<br />
Fachpersonal durchzuführen."<br />
13<br />
Mindestens die verlegten Mittelspannungskabel müssen vor einer Zuschaltung vollständig abgesandet oder<br />
abgeschottet sein; ansonsten ist eine Zuschaltung gemäß VDE und Berufsgenossenschaftlicher Bestimmungen nicht<br />
zulässig!<br />
14<br />
Ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen. Hier ist ggf. bei einer Umzäunung der Anschlussanlage durch den<br />
Anlagenbetreiber ein Schlüsseltresor an der Anlagenumzäunung anzubringen. Der Schlüsseltresor ist <strong>mit</strong> der SH-Netz<br />
Schließung auszurüsten und ein Anlagenschlüssel im inneren zu deponieren.<br />
15<br />
Sollte durch den Anlagenerrichter oder einen von Ihm beauftragten Dritten erledigt sein. Näheres entnehmen Sie bitte<br />
den "Ergenzenden bedingungen zur TAB-Mittelspannung" im Onlineangebot der SH-Netz AG .<br />
16<br />
12<br />
13<br />
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15<br />
16
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Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />
Anschlussanlage Mittelspannung 2(3)<br />
Netzführungsvereinbarung<br />
Fernsteuerung<br />
Messwertübertragung<br />
erforderlich ja nein wenn ja, vorhanden<br />
erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)<br />
erforderlich ja nein wenn ja, geprüft<br />
Netzentkupplung I/t Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) ja nein<br />
nur bei Erzeugung<br />
Projekt<br />
PV<br />
99999<br />
Die zweite Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich im Wesentlichen <strong>mit</strong> dem Entkupplungsschutz,<br />
der die Erzeugungsanlage und das Netz der allgemeinen Versorgung voneinander trennt. Sollten entsprechende<br />
Prüfungen bislang nicht vorliegen, ist im Rahmen der Inbetriebnahme eine vollständige Schutzprüfung durchzuführen.<br />
Ohne ein entsprechendes Prüfprotokoll kann einer Inbetriebnahme grundsätzlich nicht zugestimmt werden.<br />
In Abstimmung <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber ist an dieser Stelle aufzuführen, welche der oben aufgelisteten Dokumente<br />
<strong>für</strong> den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich sind. Sofern der Netzbetreiber diese Dokumente verlangt, ist<br />
deren Vorhandensein und Vollständigkeit zu prüfen.<br />
Hier wird vermerkt, ob ein elektronischer "Überstrom-Zeit" (I/t) Netzschutz vorzuhalten ist. Ob dieses bei Ihnen der Fall<br />
ist, ist ggf. in den "Ergänzenden Bestimmungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Dieser<br />
Netzschutz ist ebenso wie die Anschlussanlage jederzeit zugänglich <strong>für</strong> den Netzbetreiber zu halten.<br />
Kurzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt auf 17 MS-Schalter NS-Schalter<br />
Q→U Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) 18 ja nein<br />
Vorgabe VNB: 19 vereinbarte Netzspannung (Uc) 20 kV<br />
Werte gemäß DatenabfragebogenTR8 <strong>Anhang</strong> C 20 sonstiger VNB Mitteilung<br />
Blindleistungssunterspannungsschutz wirkt auf MS-Schalter NS-Schalter<br />
siehe "Ergänzende Bedingungen TAB Mittelspannung"<br />
Der Kruzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt im Netzgebiet der SH-Netz AG Grundsätzlich auf den<br />
Mittelpannungsschalter.<br />
Die Forderungen des Q→U Schutzes entsprechen grundsätzlich den Forderungen der BDEW-Richtlinie<br />
„Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie, sowie der SDL WindV zum<br />
EEG.<br />
18<br />
Hier ist die Netzspannung zu vermerken; diese wurde Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt. Im Netzgebiet<br />
19<br />
der SH-Netz AG gibt es z.Zt. (01.12.2012) folgende Netzspannungen: 10 , 11, 20, 30, 60kV<br />
Hier ist vermerkt, auf welchem Wege Ihnen die Schutzdaten zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich gelten bei<br />
Zertifizierungspflichtigen Projekten ausschließlich die im TR8 Abfragebogen genannten Parameter, welcher dem<br />
Anlagenbetreiber oder einem Bevollmächtigten schriftlich über<strong>mit</strong>telt wurde. Sollten Ihnen keine Werte vorgegeben<br />
worden sein, können Sie im Masterdokument über die Schaltfläche "Einstellwerte vorbelegen" die <strong>für</strong> ein Kabelnetz<br />
gängigen Werte vorbelegen. In dedem Fall hat der Anlagenerrichter sich um diesen Punkt zu kümmern.<br />
20<br />
Im Folgenden ist anzugeben auf welcher Spannungsebene durch den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage<br />
ein Schalter ausgelöst wird. In der Regel ist dies auf der Mittelspannungsebene zu realisieren. Lediglich bei speziellen<br />
Netzen <strong>mit</strong> unterlagertem Bezug ist hier eine andere Vereinbarung zu treffen. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist, ist ggf. in<br />
den "Ergänzenden Bedingungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Die Forderungen<br />
entsprechen grundsätzlich den Anschlussbeispielen des <strong>Anhang</strong>s der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am<br />
Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie.<br />
21<br />
21<br />
17
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Prüfbericht über standardisierte Typprüfung liegt vor 22 ja nein<br />
Es ist anzugeben, ob <strong>für</strong> das verwendete Schutzgerät eine standardisierte Typprüfung vorliegt. Im Fall von Max<br />
Mustermann, existieren entsprechende Prüfungen, die der Anschlussanlagenhersteller bereits im Werk durchgeführt<br />
und protokolliert hat.<br />
22<br />
Vorhandene Schutzfunktionen<br />
Auslösestrom I><br />
Auslösestrom I>><br />
Auslösestrom I E> * 1<br />
Auslösestrom I E>> * 1<br />
HH-Sicherung<br />
gemäß Ergänzende<br />
Bedingung SHNG<br />
500 A ≤ 50 ms<br />
A<br />
51,5 Hz ≤ 400 ms<br />
A ms<br />
A ms<br />
A ms<br />
A ms<br />
Art, Umfang und Einstellwerte der Schutzeinrichtungen in diesem und dem nachfolgenden Punkt wurden dem<br />
Anschlussnehmer, bzw. den Anschlussanlagenhersteller vom Netzbetreiber bereits im Rahmen des vorangegangenen<br />
Verfahrens <strong>mit</strong>geteilt. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist bei der Inbetriebnahme zu kontrollieren. Grundsätzlich ist<br />
eine Sichtkontrolle nur dann ausreichend, wenn ein entsprechendes Schutzprüfprotokoll vorliegt, welches die<br />
geforderten Einstellungen und Funktionen bestätigt. Für den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage gilt die<br />
Richtlinie <strong>für</strong> digitale Schutzsysteme des BDEW. Dies erfordert zusätzlich eine regelmäßige Wiederholung der<br />
Schutzprüfung in einem Abstand von vier Jahren. Da Max Mustermann vom Anlagenerrichter eine Schutzprüfung 20<br />
durchführen hat lassen, ist im Rahmen der Inbetriebsetzung eine Sichtkontrolle vertretbar. Das Prüfprotokoll ist dem<br />
Inbetriebsetzungsprotokoll beizulegen.<br />
22 - 24<br />
nur bei Erzeugung<br />
Frequenzsteigerungsschutz f><br />
Frequenzrückgangsschutz f<<br />
23<br />
Spannungssteigerungsschutz U>><br />
Spannungssteigerungsschutz U><br />
Spannungsrückgangsschutz U
14.12.2012 Seite 7 von 9<br />
falls nicht bei EZE<br />
Wächter 26 erforderlich ja nein wenn ja, Prüfung vor Ort<br />
EisMan ja nein Stufenlos ja nein<br />
27<br />
Prüfung vor Ort EISMAN Soll<br />
Fernprüfung EISMAN Ist<br />
100% 60%<br />
30% 0%<br />
Die hier beschriebenen Funktionen werden nur dann in der Anschlussanlage durch den Netzbereiber installiert, wenn in<br />
der Erzeugungseinheit keine eigene Verrechnungsrelevante Messung aufgebaut wurde; wie z:b. bei Wind- oder<br />
Solarparks. Andernfalls befindet sich die Technik bei den Erzeugungseinheiten. Die Punkte betreffen ausschließlich<br />
Anschlussanlagen <strong>für</strong> die Hauptenergierichtung "Einspeisung"<br />
26 - 27<br />
Ist <strong>für</strong> alle Anlagen <strong>mit</strong> P>100kW(p) verpflichtend; hier wird die im Netzanschlussangebot vereinbarte Einspeiseleistung<br />
im 15 Minuten<strong>mit</strong>tel überwacht und bei überschreiten der Übergabeschalter verzögerungsfrei ausgelöst um des<br />
nachgelagerte Netz des Netzbetreibers vor Beschädigung zu schützen. Eine Automatische Wiederzuschaltung ist <strong>mit</strong><br />
geeigneten Mitteln zu verhindern. Die Funktionalität ist dem/ der anwesenden Mitarbeiter des Netzbetreibers<br />
vorzuführen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die "Funktion des Einspeisemanagementes" im<br />
Onlineangebot der SH-Netz AG.<br />
26<br />
Gemäß EEG §6 ist <strong>für</strong> jede Anlage <strong>mit</strong> einer installierten Leistung größer 100kW(p) eine technische Einrichtung zur<br />
Reduzierung der Einspeiseleistung vorzusehen. Sollte die Erzeugungsanlage eine entsprechende Einrichtung<br />
benötigen und diese nicht vorhanden sein, kann keine Inbetriebnahme erfolgen. Sollte eine Anlage, die grundsätzlich<br />
dazu verpflichtet ist eine entsprechende Einrichtung bereitzustellen, diese nicht vorweisen, erlischt der Anspruch auf<br />
eine Vergütung gemäß EEG. Da die Bedingungen des EEG seitens der Anlage nicht eingehalten werden, besteht<br />
weiterhin kein Anspruch auf eine vorrangige Abnahme. In der<br />
Übergabestation der Windenergieanlagen von Max Mustermann ist seitens des WEA-Herstellers eine Steuerung und<br />
Regelung verbaut worden, die die Sollwerte des Netzbetreibers aufnimmt und entsprechende Signale an die<br />
Erzeugungseinheiten weiterleitet. In der Regel werden im Netzgebiet der SH-Netz AG nur dort Onlinewerte vorgegeben,<br />
wo ein Sammelschienen Direktanschluss oder der Anschluss an einer sogenannten "Steckdose" erfolgt. Hinweis:<br />
EisMan 0% bedeuten eine NULL-Einspeisung!!<br />
27<br />
*1. nur bei NOSPE *2. nur bei reinen EEG-Leitungen und UW-Direktanschluss *3. Bei Leitungen <strong>mit</strong> AWE 500 ms
14.12.2012 Seite 8 von 9<br />
nur bei Erzeugung<br />
Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />
Anschlussanlage Mittelspannung 3(3)<br />
cos φ fester Wert untererregt übererregt Kennlinie * 1 0,975<br />
Online<br />
TF-Sperren in der Anschlusszusage gefordert nein ja MS NS<br />
eingebaut ja nein wenn ja, Protokoll vorhanden<br />
Messkonzept A B C D<br />
Projekt<br />
PV<br />
99999<br />
Die dritte Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich <strong>mit</strong> Dingen wie cos phi und Messung.<br />
Verschiebungsfaktor "cos φ" ist der Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einer Leiter-<br />
Sternpunkt-Spannung und eines Stromes. Dieser Wert wird Grundsätzlich aus Netzbetreibersicht gesehen! Die<br />
Daten wurden <strong>mit</strong> den Netzanschlussangebot bzw. dem TR8 Netzbetreiberabfragebogen über<strong>mit</strong>telt. Der<br />
vorgegebene Wert ist am Netzanschluss- / Netzverknüpfungspunkt in allen Betriebszuständen einzuhalten.<br />
Sofern in der Anschlusszusage eine TF-Sperre gefordert wurde, ist an dieser Stelle deren Einbau und die<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit des Prüfprotokolls zu bestätigen. Für die Erzeugungsanlage von Max Mustermann ist<br />
eine entsprechende Einrichtung nicht notwendig, weshalb hier entsprechende Angaben entfallen.<br />
Einsp. <strong>mit</strong> gemessenem Eigenverbrauch<br />
Die Auswahl des Messkonzeptes wurde <strong>mit</strong> Ihnen durch den Anlagenerrichter festgelegt. Dieses ist zusammen <strong>mit</strong><br />
den Dokument "Inbetriebsetzungsprotokoll Anlage Messung" maßgeblich <strong>für</strong> den Aufbau der Verrechnungsmessung<br />
und da<strong>mit</strong> der späteren Abrechenbarkeit Ihrer Anschlussanlage <strong>mit</strong> den Erzeugungseinheiten. Zum<br />
Inbetriebnahmeprotokoll gehört eine separate Anlage <strong>für</strong> den Messaufbau, die bei der Inbetriebnahme auszufüllen<br />
ist. Die Anlage findet man bei uns im Internetauftritt. Hier sind die Daten der Vergütungsrelavanten Messgeräte<br />
einzutragen um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.<br />
Module (PV) Anzahl x Lstg: 160 x 200 = 32000 kWp Σ Nennleistung: 300 kW<br />
Bemerkungen:<br />
An dieser Stelle können kurz Bemerkungen zu Besonderheiten im Rahmen der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage<br />
gegeben werden. Ebenso ist bei reinen Photovoltaikanlagen die Leistung der verwendeten Solarplatten, deren Anzahl<br />
und die Gesamtleistung anzugeben. Bitte geben Sie bei "Σ Nennleistung" die Summennennleistung der<br />
"Wechselstromgeneratoren" (bei PV = Wechselrichter; bei BHKW & WEA = Generatoren) an.<br />
Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 als<br />
abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen<br />
Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung von genannten Personen betreten.<br />
Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" und den<br />
technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter
14.12.2012 Seite 9 von 9<br />
technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter<br />
den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 <strong>für</strong> betriebsbereit erklärt.<br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
Anlagenbetreiber<br />
*1. Kennlinie gemäß TR8 <strong>Anhang</strong> C (Zertifizierungspflichtige) oder anderweitiger Vorgaben<br />
Anlagenerrichter<br />
anwesender Netzbetreiber<strong>mit</strong>arbeiter (Druckbuchstaben)<br />
Stand 13.11.2012<br />
An dieser Stelle bestätigen Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter Rechtsverbindlich die Inbetriebnahme, deren<br />
Zeitpunkt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und im Sinne der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien richtig<br />
ausgefüllt wurden. Weiterhin bestätigt der Anlagenerrichter, dass er den Anlagenbetreiber gemäß BGV A3 eingewiesen<br />
hat. Der bei der Inbetriebnahme anwesende Mitarbeiter des Netzbetreibers nimmt die Übergabe der Dokumentation zur<br />
Kenntnis.