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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
12
2022
NEUE WEGE DER FINANZIERUNG
TEILVERKAUF VON IMMOBILIEN
30 Serie
Jetzt im Handel
Very british
34 Gastkommentar
Virtual Reality und die
Zukunft des Arbeitens
40 Unterwegs
Roma -
la città eterna
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EDITORIAL
DIE KRISENSTIMMUNG BRINGT ES AN DEN TAG: Zunehmend
mehr Menschen treiben Zukunftsängste um. So ist es gerade die ältere
Generation, die gerne noch in ihrem Eigenheim verbleiben möchte, aber Sorge
vor steigenden Kosten bei Energie und Instandhaltung hat. Wie die
Verbraucherzentralen feststellen, gibt es vor diesem Hintergrund eine
gestiegene Nachfrage nach einer Teilveräußerung der eigenen Immobilie. Mit
dem Liquiditätsgewinn wird die Hoffnung verbunden, das eigene Leben
finanziell gesicherter gestalten zu können. Doch ist dieses Modell für jeden
Anspruch das richtige und wo gibt es Alternativen? Dies erklären wir in
unserer Titelgeschichte und im dazugehörigen Experteninterview.
Mit einem Porträt eines außergewöhnlichen Konzeptes geht unsere
Einzelhandelsserie zu Ende. „British Stoves“ in Remscheid zeigt, wie man
auch außerhalb der Metropolen mit einer guten Idee und dem entsprechenden
Servicegedanken punkten kann. Dann nehmen wir Sie zum Jahresabschluss
mit in die Ewige Stadt. Rom ist zu jeder Zeit eine Reise wert und verzaubert
mit Pracht und Prunk, Sehenswürdigkeiten, Charme und Historie.
Sicher blicken wir ob der geballten Krisen einem Jahreswechsel voller
Unsicherheiten entgegen. Dennoch möchte ich uns allen die notwendige
Zuversicht wünschen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Ich
wünsche Ihnen gerade an den Weihnachtstagen dazu eine Zeit der Freude und
Besinnlichkeit, ein wenig Muße und Ruhe, um mit frischem Schwung
anschließend wieder in den Alltag zu starten. Unseren Leserinnen und Lesern,
unseren Geschäftspartnern und Anzeigenkunden und -kundinnen danke ich für
ein weiteres Jahr der Treue und die gute Zusammenarbeit.
Ihnen allen frohe und gesegnete Weihnachten und ein glückliches, gesundes
und friedvolles Jahr 2023!
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der Bergische Unternehmer 12 |22 3
INHALT
40%
60%
20 Sorglos in den Ruhestand
Keine Schnellschüsse beim Immobilien-Teilverkauf
28
Serie Jetzt im Handel:
Very british
34 Gastkommentar
Virtual Reality und die
Zukunft des Arbeitens
4 www.bvg-menzel.de
40
Für Sie endeckt!
Roma - la città eterna
Namen & Nachrichten
RINKE_Anzeige_4c_2022.qxp_RINKE_IHK 16.05.22 13:58 Seite 12
06 Arbeitsmarkt bleibt stabil
06 Mettmann braucht Wohnraum für
geflüchtete Menschen
07 Gesundheit neu denken
08 Energiebedarf sichern
08 Wupperverband mit neuem Vorstand
09 Gut ausgebildet und motiviert
10 Werben um Fachkräfte hat
höchste Priorität
11 Transfairbag packt nachhaltig ein
12 QR-Codes an
touristischen Highlights
12 Die Grenzen des
Follower-Wachstums
13 Immobilienpreise sinken,
Hypothekenpreise steigen
14 Potenzial wird nicht genutzt
14 Unternehmen geben Kosten
verzögert weiter
15 Als Vorbild agieren
16 Neue Regeln für elektronische
AU-Bescheinigung
17 Startup berechnet die Zukunft
18 Nachhaltig und sozial
19 Werben für die Klingenstadt
Titel
20 Keine Schnellschüsse beim
Immobilien-Teilverkauf
24 Interview: Gut informieren,
überlegt handeln
Serie Jetzt im Handel
30 Very britisch
Gastkommentar
34 Virtual Reality und die Zukunft
des Arbeitens
Aus der Praxis
36 Recht, Finanzen, Steuern
Für Sie unterwegs
40 Roma - la città eterna
Rubriken
46 Handelsregister/Insolvenzen
50 Vorschau/Impressum
der Bergische Unternehmer 12 |22 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Arbeitslosigkeit bleibt stabil
Die Arbeitslosenquote im Städtedreieck ist leicht gesunken.
Foto: Agentur für Arbeit SG-W
Bislang bleiben die
Arbeitsmarktzahlen trotz
der für manche Branchen
schwierigen Jahreszeit
stabil.
Die Arbeitslosigkeit im Bergischen Städtedreieck
hat sich im Vergleich zum Vormonat
geringfügig verbessert. Während die Quoten
in Solingen und Remscheid auf Vormonatsstand
geblieben sind, ist die Zahl der Arbeitslosen
in Wuppertal gesunken. Die Arbeitslosenquote
ist dadurch von 8,4 Prozent im
Vormonat auf nunmehr 8,3 Prozent im
November gefallen. Die Arbeitgeber haben im
November deutlich weniger Stellen als im Vorjahresmonat
gemeldet. „Offensichtlich halten
sich die Unternehmen aufgrund noch bestehender
Unsicherheiten über die Auswirkungen der
Energiekrise und vorhandener Lieferengpässe
bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zurück“, fasst Martin Klebe, Leiter
der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal die
aktuelle Situation zusammen. Die Eintritte in
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
haben in 2022 deutlich an Dynamik gewonnen.
Aktuell besuchen über 1.760 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer eine Qualifizierung,
das sind über 10 Prozent mehr als zum Zeitpunkt
des Vorjahres. „Mit Blick auf die in
etlichen Branchen angespannte
Fachkräftesituation ist dies eine erfreuliche
Entwicklung“, resümiert Martin Klebe.
Die unverändert positive Arbeitsmarktsituation
schlägt sich auch in der Zahl der Langzeitarbeitslosen
nieder. Über beide Rechtskreise hinweg
sind im Städtedreieck über 1.000 Arbeitslose
weniger langzeitarbeitslos als im
November des Vorjahres. Besonders dynamisch
fällt der Rückgang in Wuppertal aus.
Mettmann braucht Wohnraum für geflüchtete Menschen
Angemessene
Unterbringungskosten
trägt das Jobcenter.
Als im Februar und März viele ukrainische
Geflüchtete nach Mettmann kamen, hatte
die Stadt die Bevölkerung gebeten, freien
Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Viele
Angebote stellten sich ein, die Hilfsbereitschaft
war sehr groß. Nun bittet die Stadtverwaltung
Haus- und Wohneigentümer, ihren
freien Wohnraum, der den ukrainischen
Geflüchteten Anfang des Jahres angeboten
wurde, dann aber nicht benötigt wurde,
weil viele bei Freunden und Bekannten unterkamen,
auch für Menschen aus anderen
Ländern zur Verfügung zu stellen und
Mietangebote über die einschlägigen Internetprotale
zu veröffentlichen. Angemessene
Unterbringungskosten für geflüchtete Menschen
werden vom Jobcenter übernommen.
Hintergrund ist, dass das Mettmanner Sozialamt
mit großer Sorge beobachtet, dass
die Zahl der Menschen, die weltweit auf
der Flucht sind, wieder stetig steigt. Die
Unterbringungskapazitäten der Stadt sind
so gut wie ausschöpft, berichtet Sozialamtsleiterin
Anja Karp. Insgesamt leben
derzeit fast 500 Menschen in den städtischen
Unterkünften. Seit August werden
landesweit neue Flüchtlingsströme registriert.
Karp zieht Vergleiche mit der Flüchtlingskrise
2015/16: „Damals wurden in der
Landesaufnahmestelle 100 Flüchtlinge pro
Tag aufgenommen, inzwischen sind es bis
zu 200 Personen pro Tag.“
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Gesundheit neu denken
Barmenia Next Strategies investiert in innovative Startups.
Foto: Barmenia Leon Sinowenka
Die BNS-Geschäftsführer
Steffen Ingignoli
(links) und Dr.
Jan Seidel
unterstützen
Startups.
Die Barmenia Next Strategies (BNS) GmbH
beteiligt sich an neuen,
erfolgversprechenden Startups,
insbesondere mit dem Schwerpunkt
Gesundheit. Durch frühe Investments
unterstützt die BNS innovative Startups
finanziell und mit Know-how aus dem
Gesundheitssektor.
„Die Welt dreht sich immer schneller und es
entstehen viele neue Ideen. Dabei ist es für
die Barmenia und unsere Kunden wichtig,
innovative Startups und
Gesundheitslösungen schnell zu erkennen,
zu bewerten und Chancen direkt zu
ergreifen. Darum haben wir die BNS
gegründet“, sagt Geschäftsführer Dr. Jan
Seidel. Als Frühphasenfinanzierer ist die
BNS Teil der in Wuppertal ansässigen
Versicherungsgruppe Barmenia.
„Die Gesellschaft wird uns dabei helfen,
Innovationen früh zu erkennen, Mehrwerte
für unsere Kundinnen und Kunden zu
schaffen und neue Ertragspotenziale für
die Barmenia zu heben“, so Dr. Andreas
Eurich, Vorstandsvorsitzender der Barmenia
Versicherungen.
Als kompetenten Partner hat sich die Barmenia
Next Strategies GmbH hierbei den
Company Builder und Frühphaseninvestor
crossbuilders GmbH mit ins Boot geholt.
Das Unternehmen mit Sitz in Köln bringt
jahrelange Expertise und ein breites Netzwerk
im Startup- und Versicherungs-
Umfeld mit.
Im engen Austausch führt crossbuilders
dabei die operativen Tätigkeiten rund um
die Umsetzung von Startup-Investments
durch. Bisher hat die 2021 gegründete BNS
in die Startups Fimo Health, Peers, Local
Life und HealthCaters sowie weitere
Beteiligungen im Pflege-Markt investiert.
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der Bergische Unternehmer 12 |22 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Energiebedarf sichern
Experten fordern, mehr Quellen für Stromerzeugung nutzen.
Foto: Shutterstock
Die Transformation auf
dem Energiemarkt
erfordert ein
Umdenken.
„Der Ausbau erneuerbarer Energien ist
massiv zu beschleunigen, ebenso wie der
Bau von Gaskraftwerken, die später Wasserstoff
verbrennen können. Kernkraftwerke
sollten erst dann abgeschaltet werden,
wenn andere Kraftwerke zur Verfügung stehen,
die kein CO₂ ausstoßen“, schreiben ifo-
Chef Clemens Fuest, sein Vorgänger Hans-
Werner Sinn, die Unternehmer Christoph
Theis und Roland Berger sowie ifo-
Verwaltungsratschef Peter-Alexander Wa-
cker in einem Aufsatz. Deutschland sollte
auch die Kooperation mit Partnerländern
vertiefen. Der Strommarkt sollte umfassend
geöffnet und flexibilisiert werden. Derzeit
verhinderten starre Regulierungen die
Nutzung von dezentralen Erzeugern. So
könne man E-Autos beispielsweise als
Stromspeicher einsetzen. Zum Ausgleich von
sehr kurzfristigen Schwankungen bei
erneuerbaren Energien könne dies den Bau
von zehn Gaskraftwerken überflüssig
machen. Auch sollte die heimische
Gasförderung und Pipelines in der EU und
von wichtigen Lieferanten wie Norwegen,
Großbritannien und den Ländern südlich des
Mittelmeeres ausgebaut werden. Die Autoren
fordern weiter, die Planungsverfahren für
den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
Das Gleiche gelte für die heimische
Gasförderung. Sie könne nur dann
rasch entlasten, wenn die Genehmigungen
schneller erteilt würden. Schließlich sei
staatliche Forschungsförderung vonnöten,
etwa erneuerbare Energien, Energieeffizienz,
intelligente Stromnetze bzw. -speicher
und für die Wasserstoffwirtschaft. Sie sollte
aber auch die Fusionsforschung und die Forschung
an neuen Reaktoren nicht vernachlässigen.
Wupperverband mit neuem Vorstand
Georg Wulf geht
nach 32 Jahren im
Verband in den Ruhestand
Foto: Ingo Noppen
Ingo Noppen ist neuer
Vorstand des
Wupperverbandes
Der Verbandsrat des Wupperverbandes hat
einen neuen Vorstand gewählt. Ab 1. Juli
2023 übernimmt Dipl.-Ing. Ingo Noppen die
Leitung des Verbandes. Er folgt damit auf
Georg Wulf, dessen Amtszeit planmäßig endet.
Ingo Noppen ist 51 Jahre alt. Er leitet
derzeit den Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf.
An der Bergischen Universität
Wuppertal hat er Bauingenieurwesen studiert.
Nach dem Studium arbeitete er zunächst
zehn Jahre in der Privatwirtschaft, bevor er
2009 zum Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf
wechselte. Dort verantwortet er seit
2017 die technische Betriebsleitung. Ingo
Noppen wohnt mit seiner Familie seit vielen
Jahren in Leichlingen. Der Verbandsrat des
Wupperverbandes besteht aus 15 Mitgliedern
der verschiedenen Mitgliedergruppen
und der Arbeitnehmervertreter. Er wählt
den Vorstand, der die Geschäftsführung des
Wupperverbandes innehat. Der Vorstand
wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren
gewählt. Die Wahl des künftigen Vorstands
erfolgte in der November-Sitzung des
Verbandsrats.
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Gut ausgebildet
und motiviert
Jeder fünfte ukrainische
Geflüchtete hat
in Deutschland eine
Arbeit gefunden.
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Ein Fünftel der Geflüchteten aus der
Ukraine berichtet, in Deutschland mittlerweile
einen Arbeitsplatz gefunden zu
haben. Das geht aus einer Befragung des
ifo Instituts für das Forschungsnetzwerk
EconPol Europe unter 1.461 ukrainischen
Geflüchteten hervor. Über die
Hälfte arbeitet nach eigener Aussage unter
ihrer formalen Qualifikation. „Die
Arbeitsbereitschaft unter ukrainischen
Geflüchteten ist sehr hoch. Nur sehr wenige
sind nicht daran interessiert, eine
Arbeit aufzunehmen“, sagt ifo-Forscherin
Tetyana Panchenko. Die Mehrheit
der Befragten wolle in den nächsten
zwei Jahren in Deutschland bleiben. Der
Anteil hat sich gegenüber einer ersten
Befragung unter ukrainischen Flüchtlingen
vom Juni sogar erhöht. Gut ein Drittel
der Befragten plant, in die Ukraine
zurückzukehren. In der Umfrage im
Juni war es noch knapp die Hälfte.
Die neue Befragung bestätigt die Ergebnisse
einer ersten Befragung aus dem
Juni, wonach die meisten Ukrainerinnen
und Ukrainer im erwerbsfähigen Alter
sind, über eine gute formale Ausbildung
verfügen und schon in der Ukraine beschäftigt
waren.
Das ifo Institut führte die erste Befragungswelle
im Juni durch, die zweite im
Oktober 2022. Die Befragten wurden
über soziale Medien angesprochen. Beide
Umfragen wurden unabhängig voneinander
in eigenen Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben sind statistisch
allerdings nicht repräsentativ, da die Befragten
als Zufallsstichprobe und im
Schneeballverfahren rekrutiert wurden.
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der Bergische Unternehmer 12 |22 9
NAMEN & NACHRICHTEN
Das Werben um Fachkräfte hat höchste Priorität
Antrittsbesuch beim Ausbildungsvorbereitungsjahr im BZI
Foto: BZI
Michael Pott (Mitte l.) und
Christian Klauder (Mitte r.)
besuchten als Vertreter des
Arbeitgeber-Verbands von
Remscheid und Umgebung
e.V. das Ausbildungsvorbereitungsjahr
im BZI. Die pädagogische
Leiterin Anna Dörschler
(l.) freute sich mit den
Teilnehmern über den Besuch.
Michael Pott, Remscheider Unternehmer und
Vorstandsmitglied des Arbeitgeber-Verbands
(AGV) von Remscheid und Umgebung e.V.,
und der neue AGVGeschäftsführer Christian
Klauder besuchten jetzt das Ausbildungsvorbereitungsjahr
(AVJ) im
Berufsbildungszentrums der Industrie (BZI).
Als einer der Gesellschafter des BZI
finanziert der AGV maßgeblich das AVJ.
„Dank Ihrer Unterstützung ist es möglich, 16
junge Menschen für eine geeignete
Ausbildungsstelle und einen guten Start ins
Berufsleben fit zu machen“, wandte sich
Anna Dörschler, Koordinatorin und
pädagogische Ansprechpartnerin des AVJ, an
die Gäste. Das Ausbildungsvorbereitungsjahr
Metalltechnik wendet sich an Jugendliche mit
mindestens einem Hauptschulabschluss, deren
Ziel eine Ausbildung in einem technischen,
industriellen bzw. handwerklichen Beruf
der Metalltechnik ist. Dabei werden junge
Menschen angesprochen, die sich beruflich
orientiert haben, aber im Anschluss an den
Schulabschluss noch nicht hinreichend den
betrieblichen Anforderungen für eine Berufsausbildung
entsprechen. Ziel des Projekts ist,
die Teilnehmenden während eines Jahres gezielt
zu qualifizieren und in eine betriebliche
Ausbildung zu vermitteln. Vor dem Hintergrund
des gravierenden Fachkräftemangels
sei jede Initiative wichtig, waren sich auch die
Besucher einig. Dies verdeutlichte Michael
Pott in einer sehr persönlichen Ansprache an
die Teilnehmer an den Werkbänken, die mit
Stolz ihr erstes selbst erstelltes Werkstück
präsentierten. Auch Ausbilder Manuel Giacomeli
bekam Gelegenheit, seine Konzepte vorzustellen.
„Das Interesse der beiden Herren
war für unsere Teilnehmer sehr motivierend
und hat sie bestärkt, dass sie auf dem richtigen
Weg sind“, fasst Anna Dörschler den
Besuch zusammen.
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„Transfairbag“ packt das Preisgeld nachhaltig ein
11. berg-pitch in Wuppertal
Foto: Daniel Rüsseler
Zum Abschluss
präsentierten sich die
Pitch-Finalisten
gemeinsam beim
Gruppenfoto.
Preisgelder in Höhe von insgesamt 5.000 Euro
wurden beim elften berg-pitsch in Wuppertal
übergeben. Der berg-pitch, eine Initiative von
Solingen.Business, wurde 2016 ins Leben
gerufen. Aus insgesamt 47 Bewerbungen aus
ganz Deutschland konnten sich fünf Startups
für das Finale qualifizieren: Kinemo,
Transfairbag, uma, LaunchDrive und
LocalLife. Nach dem Voting durch die
Zuschauer und Jury stand der Gewinner fest:
Das Team von „Transfairbag“ (https://
transfairbag.de/) entwickelt innovative
plastikfreie Versandverpackungen. Dabei steht
die Kreislaufwirtschaft im Vordergrund, denn
alle Materialien können ungetrennt über das
Altpapier recycelt werden. Honoriert wurde
der 1. Platz mit einem Preisgeld von 4.000
Euro. Danach platzierte sich „Local Life“ als
Zweitplatzierte (https://shop.locallife.de/).
Das Startup aus Wuppertal bündelt das
Angebot zahlreicher regionalen Lebensmittel
auf einem nutzerfreundlichen Webshop. Auf
dem dritten Platz: uma mit der „uma-app“
(https://www.uma-app.com). Hier werden
digitale Versorgungsangebote rund um die
Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett
angeboten. Kinemo (https://kinemo.de/)
unterstützt Unternehmen dabei, die innere
Bewegung von Produkten (mit
Röntgenstrahlen in einem Video) zu sehen
und zu bewerten. Dadurch werden wichtige
Produktinformationen für die
Produktoptimierung und unbekannte
Fehlerursachen von Ausfallteilen aufgedeckt.
Das Startup Launch Drive (https://www.
launchdrive.io) ist eine „No-Code-Plattform“,
die es den Nutzern ermöglicht, alle kritischen
Hypothesen für eine Innovationsidee mit
Verhaltensdaten von realen Kunden zu testen.
Datengetriebene Entscheidungen für
Hypothesen im Produktentwicklungsprozess
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NAMEN & NACHRICHTEN
QR-Codes an touristischen Highlights
151 „Points of Interest“ im Bergischen Land geben Auskunft.
Foto: BSW
Am Museum Plagiarius in Solingen
ist der QR-Code bereits
angebracht.
Die Sehenswürdigkeiten im Bergischen
Land werden aktuell mit QR-Codes auf
Schildern oder Aufklebern versehen, um Interessierten
via Smartphone schnell und
einfach Informationen zu liefern. Im Bergischen
Städtedreieck hat der Bergisches
Land Tourismus Marketing e.V. (BLTM) für
diese Info-Einheiten gesorgt. An der Wupper-Talsperre
beispielsweise, am Gräfrather
Lichtturm, am Solinger Museum Plagiarius,
am Teo Otto Theater oder am Tuchmuseum
in Remscheid, am Wuppertaler Engels-Haus
oder an der Historischen Stadthalle – für
interessierte Besucherinnen und Besucher ist
es leicht, die wichtigsten Informationen zur
jeweiligen Sehenswürdigkeit auf kurzem
Weg zu erhalten, auch jenseits der
Öffnungszeiten. Denn beim Scannen des
QR-Codes gelangt man direkt zu dem
individuellen Beitrag der Sehenswürdigkeit.
Öffnungszeiten, Eintrittspreise,
Informationen zur Historie werden
dargestellt, ebenso Alternativangebote. An
einigen Orten ist die Anbringung erfolgt, die
restlichen Schilder folgen alsbald. Alle
Daten wurden zunächst in die touristische
Datenbank des BLTM eingespeist, liegen
hier in maschinenlesbarer Form vor und
stehen jedem touristischen Akteur in NRW
und darüber hinaus zur Verfügung. So
können unterschiedliche Dienste wie
Suchmaschinen, Webseiten und
Sprachassistenten auf die Daten zugreifen.
Die Schaffung dieses touristischen Data
Hubs NRW ist Teil der
Landestourismusstrategie. Die QR-Schilder
sind die Ergänzung zu diesem neuen
digitalen Service und erhöhen gleichzeitig
die Sichtbarkeit und Reichweite der
touristischen Angebote im Bergischen Land.
Die Grenzen des Follower-Wachstums
Die Chancen,
dauerhaft als
Influencer Geld zu
verdienen, stehen
schlecht.
Mit Klicks, Werbung und eigenen Produkten
verdienen Influencer sechsstellige Gehälter
im Jahr. Vor allem junge Menschen nehmen
Influencer zunehmend als normalen Beruf
wahr. Doch der Markt ist gesättigt, zeigt eine
Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
(IW). Denn: Mit höchstens 150 Menschen
kann eine Person Studien zufolge in
regelmäßigem Kontakt bleiben. Verwendet
man diese Zahl für den deutschen Influencer-
Markt, zeigen sich die Grenzen des
Wachstums. Nicht jeder Influencer kann von
seiner Arbeit in sozialen Medien leben. Erst
ab einer Followerzahl von mindestens 20.000,
eher noch 100.000, kann man davon
ausgehen, dass damit der Lebensunterhalt
bestritten werden kann. Bereits jetzt
verdienen laut Umfragen allein 500.000
Menschen der Generation Z ihren
Lebensunterhalt als Influencer. Hinzu
kommen Influencer anderer Generationen
und aus dem Ausland. Zudem gewinnen neue
Influencer Follower, ältere verlieren sie, oder
zumindest ihre Aufmerksamkeit. Eine längere
Karriere als Influencer bestreiten zu können,
ist allerdings nur den wenigsten vergönnt.
12 www.bvg-menzel.de
Hypothekenzinsen steigen, Immobilienpreise sinken
Gebrauchte Eigenheime werden günstiger.
Foto: Shutterstock
Weniger Schlüssel wandern
von Hand zu Hand: Die
Nachfrage am Immobilienmarkt
hat spürbar nachgelassen,
gleichzeitig steigen
die Zinsen. Das wirkt sich
auf die Preise aus.
Die Preise für gebrauchte Wohnimmobilien
in Nordrhein-Westfalen normalisieren sich:
Ein von der LBS Immobilien NordWest
(LBSi) vermitteltes Einfamilienhaus kostete
im Oktober 2022 durchschnittlich 314.700
Euro, fast 50.000 Euro weniger als im mit
364.000 Euro teuersten Monat April. Anfang
2021 lag der Preis bei 276.000 Euro. Basis
sind die in den Notarverträgen vereinbarten
tatsächlich gezahlten Kaufpreise ohne Nebenkosten.
Ähnlich sieht es bei den gebrauchten
Eigentumswohnungen aus: Sie waren
mit 211.700 Euro im Mai am teuersten,
seitdem ist der Durchschnittspreis auf
197.700 Euro im Oktober gesunken. Allerdings
hat sich das Niveau in den letzten drei
Monaten hier bereits stabilisiert. „Bei den Eigenheimen
gibt es durch die gestiegenen Zinsen
mehr Verhandlungsspielraum, weil sich
weniger Familien den Kauf zutrauen“, erläutert
LBSi-Geschäftsführer Roland Hustert.
Für die Wohnungen interessieren sich
zusätzlich auch Investoren, so dass hier mehr
Nachfragepotenzial ist. Hustert geht jedoch
davon aus, dass auch die Eigenheimpreise
nicht ins Bodenlose sinken: „Derzeit herrscht
große Verunsicherung wegen der
Energiepreise und der Kosten notwendiger
Modernisierungen. Bis zum Frühjahr wird es
hoffentlich mehr Transparenz geben, dann
wird sich auch die Nachfrage wieder
normalisieren.“
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NAMEN & NACHRICHTEN
Potenzial wird nicht genutzt
Zuviel Regulierung behindert selbständige Wissensarbeit.
Foto: Shutterstock
Wissensarbeit wird in
Deutschland laut einer
aktuellen Studie viel zu
sehr ausgebremst.
Selbständige Wissensarbeit wird in Deutschland
stärker reguliert als in anderen Ländern
und in der Gesellschaft vergleichsweise gering
geschätzt. Zu diesem Ergebnis kommt
eine ifo-Studie, die sich mit Wissensarbeitenden
befasst, wie Fachkräfte aus der Informationstechnik
oder der Kommunikation, aber
auch Ingenieur und Ingenieurinnen oder
Buchhalterinnen und Buchhalter. „Anstatt
das Potenzial von selbständiger Wissensarbeit
als Wachstumstreiber zu nutzen, werden
vor den Selbständigen in Deutschland viele
Hürden aufgebaut“, sagt Oliver Falck, Co-
Autor der Studie. Dazu zählen Barrieren bei
der Unternehmensgründung genauso wie die
Bürokratie, ein schwieriger Zugang zu externer
Finanzierung sowie Rechtsunsicherheit
beim Status bei Solo-Selbständigkeit an sich.
Deutschland ist einem Regulierungsindex
zufolge mit 0,42 Indexpunkten stärker reguliert
als der Durchschnitt aller untersuchten
Länder mit einem Wert von 0,37. Am wenigsten
reguliert wird selbständige Wissensarbeit
den Zahlen von 2018 zufolge in Australien,
Großbritannien und Finnland (jeweils
0,03). Dagegen werden in der Türkei (0,90),
Luxemburg (0,84) und Griechenland (0,73)
selbständige Tätigkeiten am stärksten reguliert.
Wäre Deutschland so schlank aufgestellt
wie Finnland, könnte die Zahl selbständiger
Wissensarbeiterinnen und – arbeiter
um 1,3 Personen je 100 Erwerbstätige zunehmen.
Das entspräche einem Zuwachs von
rund einem Drittel im Vergleich zu 2018.
Unternehmen geben gestiegene Kosten verzögert weiter
Weiterer Inflationsdruck
bei den Verbraucherpreisen
wird erwartet.
Deutsche Unternehmen geben ihre gestiegenen
Einkaufspreise langsam und unvollständig
an ihre Kunden weiter. Das geht aus einer
Umfrage des ifo Instituts hervor. Demnach
haben die Firmen in den vergangenen Monaten
ihre Einkaufspreise erst zu 34 Prozent
durchgereicht. Bis April planen sie, auf 50
Prozent zu erhöhen. „Dies führt voraussichtlich
zu weiterem Inflationsdruck bei den Verbraucherpreisen
in den nächsten Monaten“,
sagt ifo-Forscher Manuel Menkhoff. Eine
schwache Nachfrage, Wettbewerbsdruck und
langfristige Vertragslaufzeiten hemmen die
Firmen nach ihren eigenen Angaben bei
Preiserhöhungen. Am stärksten plant die Industrie
höhere Einkaufspreise für Energie,
Rohstoffe und Vormaterialien durchzureichen
mit 68 Prozent, dann folgt der Bau mit 66
Prozent. Im Handel sind es 53 Prozent, bei
den Dienstleistern nur 36 Prozent. In der Industrie
allein reicht die Spanne von 89 Prozent
bei den Produzenten von Schuhen und
Lederwaren bis zu 38 Prozent in der Getränkeherstellung.
Diese Unterschiede waren bereits
in der Vergangenheit zu beobachten: In
der Industrie ist dies zu 51 Prozent geschehen,
auf dem Bau zu 39 Prozent, im Handel zu 38
Prozent und bei den Dienstleistern zu 21 Prozent.
Das ifo Institut befragte im Oktober
6.500 Unternehmen aus allen Branchen.
14 www.bvg-menzel.de
Als Vorbild agieren
Die Stadt Remscheid verändert ihre Verwaltung nachhaltig.
Simon Siedlaczek ist neuer
Koordinator für kommunale
Entwicklungspolitik bei
der Stadt Remscheid.
Seit dem 1. September ist Simon Siedlaczek bei
der Stadt Remscheid als Koordinator für kommunale
Entwicklungspolitik tätig. Aufgabe seiner
Projektstelle ist es, in den nächsten zwei
Jahren das Beschaffungs- und Vergabewesen
der Stadt Remscheid mit fairen und nachhaltigen
Aspekten anzureichern. Damit will die
Kommune ihre im Juni 2022
veröffentlichte Nachhaltigkeitsstrategie
konsequent umsetzen. Eine wichtige Rolle
spielt dabei das Beschaffungs- und
Vergabewesen. „Die Kommunen sitzen hier an
einem besonders langen Hebel mit gewaltiger
Wirkungskraft. Bis zu 500 Milliarden Euro
jährlich werden deutschlandweit im
öffentlichen Beschaffungswesen ausgegeben,
wobei die Kommunen den größten Anteil
ausmachen“, sagt Simon Siedlaczek. Nach
einem 2022 an der RWTH Aachen
abgeschlossenen Masterstudiengang Theologie
und Globale Entwicklung war der 32-Jährige
zuletzt als Referent in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit
tätig. Durch Engagement
Global (EG) mit ihrer Servicestelle
Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und
Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) wird seine Projektstelle finanziert. In
den nächsten zwei Jahren trägt er Sorge dafür,
dass die Beschaffung in der gesamten
Verwaltung fairer und nachhaltiger wird. Mit
der Arbeit von Simon Siedlaczek wird die Stadt
Remscheid zukünftig sensible Produktgruppen
nur noch zertifiziert beschaffen. Je mehr
Kommunen mitmachten, umso mehr werde
sich die Marktlage ändern – und damit auch
zum Beispiel die Arbeitsbedingungen in der
Holz- oder Natursteinproduktion.
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der Bergische Unternehmer 12 |22 15
NAMEN & NACHRICHTEN
Neue Regelung zur elektronischen AU-Bescheinigung
Am besten Workflow für komplizierte Regelung schaffen.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: Shutterstock
Am 1. Januar 2023 wird die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
verpflichtend eingeführt.
Zum 1. Januar 2023 wird verpflichtend die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
eingeführt. Darauf verweisen die
Experten der Vereinigung Bergischer
Unternehmerverbände e.V. Ärzte, die an
der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmen, müssen dann die von ihnen
festgestellten Arbeitsunfähigkeitszeiten
eines Arbeitnehmers an die gesetzliche
Krankenkasse übermitteln. Die
Krankenkasse stellt dann eine Meldung
zum Abruf für den Arbeitgeber zur
Verfügung. Diese enthält insbesondere den
Namen des Beschäftigten, den Beginn und
das Ende der Arbeitsunfähigkeit, das
Datum der ärztlichen Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit und die Kennzeichnung
als Erst- oder Folgemeldung. Entgegen
einer weitverbreiteten Auffassung sei die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in
Papierform, der „gelbe Zettel“, damit aber
noch nicht abgeschafft.
Dieser muss dem Arbeitgeber weiter vorgelegt
werden, wenn der Arbeitnehmer privatversichert
ist, die Arbeitsunfähigkeit im
Ausland beginnt oder fortdauert oder der
Arbeitnehmer einen Arzt aufsucht, der
nicht an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnimmt. Personen, die eine geringfügige
Beschäftigung in Privathaushalten ausüben,
sind ebenfalls weiter zur Vorlage
verpflichtet. Unabhängig vom Prozedere
müssen beide Gruppen immer die
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche
Dauer ihrem Arbeitgeber anzeigen, damit
dieser disponieren kann. Diese Anzeigepflicht
ist bei einer elektronischen
AU-Bescheinigung besonders wichtig, weil
der Arbeitgeber sonst überhaupt nicht erfährt,
ob und gegebenfalls wann er eine
elektronische AU-Bescheinigung bei der
Krankenkasse abrufen kann.
Auch für Unternehmen im Bergischen Land
werde es darauf ankommen, einen Workflow
zu schaffen, der intern im Unternehmen
das Verfahren von der Anzeige einer
Arbeitsunfähigkeit bis zum Abruf der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
bei der Krankenkasse regelt. Arbeitgeber,
die einen Betriebsrat haben, müssen
außerdem prüfen, ob Betriebsvereinbarungen,
die Regelungen zum Verhalten bei
einer Arbeitsunfähigkeit enthalten, angepasst
oder neu geschaffen werden müssen.
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer auf
die – schwierige – neue Rechtslage hingewiesen
werden. Dies ist im Interesse
sowohl der Arbeitgeber als auch der
Arbeitnehmer.
16 www.bvg-menzel.de
Ein Startup berechnet die Zukunft
Gründer punkten mit modernsten Datenauswertungsverfahren.
Foto: Wirtschaftsförderung Wuppertal
Zum Team der
Athenata GmbH gehören
die drei
Gründer Daniel Habermann
(vorne),
Jan-Christoph
Schmitz und Tyler
Vogt sowie Werkstudent
Sebastian
Sohl (hintere Reihe
v.li).
che Intelligenz und autonomes Fahren an der
Bergischen Universität. Tyler Vogt, ebenfalls
Wuppertaler, ist studierter Volkswirt und
Statistiker. In Zukunft würden die Jungunternehmer
gerne mit Unternehmen aus dem
Bergischen Städtedreieck im Bereich Logistik
und Lieferketten zusammenarbeiten. Viele
Unternehmen haben gerade mit Materialmangel
und langen Lieferzeiten zu kämpfen.
„Wir können berechnen, wie wahrscheinlich
es ist, dass ein Zulieferer in Zukunft
ausfällt“, erklärt Habermann. Unterstützt
wird die Athenata GmbH vom Wuppertaler
Technologiezentrum W-tec.
An welchen Flughäfen müssen wann wie viele
Passagiermaschinen bereitstehen, damit Reisende
möglichst schnell zu ihren Zielen gelangen?
Die Athenata GmbH berechnet unter anderem
für solche Fragestellungen mögliche Szenarien
und schafft damit für ihre Kunden eine Grundlage
für zukünftige Entscheidungen. Im Beispiel
aus der Luftfahrt könnten dann Streckenpläne
erstellt werden. „Es geht darum, aus Daten zu
lernen“, sagt Daniel Habermann. Er ist einer von
drei Gründern der Athenata GmbH. Jan-Christoph
Schmitz und Tyler Vogt machen das Trio
komplett. 2021 haben sie das Startup gegründet,
das auf Statistik, Machine Learning und Künstliche
Intelligenz spezialisiert ist. „Wir berechnen
Unsicherheiten und legen sie offen dar“, erklärt
Schmitz den Kern der Arbeit. Neben Verkehrsund
Logistikfragen begleiten die Gründer präklinische
Studien, zum Beispiel zur Krebs- und Viren-Forschung.
Dabei helfen sie die Wirksamkeit
neuer Medikamente zu bestimmen. Das Nachwuchsunternehmen
ist eine Ausgründung der
Universität Duisburg-Essen, wo der Wuppertaler
Daniel Habermann am Lehrstuhl für Bioinformatics
und Computional Biophysics promoviert
hat. Der gebürtige Remscheider Jan-Christoph
Schmitz promovierte in den Bereichen künstli-
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der Bergische Unternehmer 12 |22 17
NAMEN & NACHRICHTEN
Nachhaltig und sozial
Kaltenbach-Gruppe ist „BMW Sustainability Champion“.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: Kaltenbachgruppe
Freude beim Kaltenbach-Team über
die Auszeichnung und das Preisgeld,
das an die Tafeln im Markenverantwortungsgebiet
des Unternehmens
gespendet wird. (v.l.):
Bernhard Kuhnt (Leiter BMW Group
Europa), Dennis Spexard (Ressortleitung
Neue Automobile Kaltenbach
Gruppe), Anke Kaltenbach
(Geschäftsführende Gesellschafterin
Kaltenbach Gruppe), Kevin Gebauer
(Prokurist Kaltenbach Gruppe),
Stefan Teuchert (Leiter BMW
Vertrieb Deutschland)
Im Rahmen der BMW i7 Vorstellung wurde
jetzt die Kaltenbach-Gruppe für ihre herausragenden
Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit
als „BMW Sustainability Champion“
ausgezeichnet und hat in der
Kategorie „Soziales“ den ersten Platz belegt.
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld
in Höhe von 10.000 Euro verbunden,
die das Unternehmen an fünf unterschiedliche
Tafeln innerhalb ihres Markenverantwortungsgebietes,
also in Overath, Gum-
mersbach, Olpe, Lüdenscheid und
Remscheid spenden wird. In die Bewertung
flossen unter anderem Maßnahmen zum
gesellschaftlichen Engagement, zu Benefits
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
für Auszubildende ein. „Die Auszeichnung
als BMW Sustainability Champion macht
uns stolz“, sagt Anke Kaltenbach,
Geschäftsführende Gesellschafterin der
Kaltenbach-Gruppe und ergänzt: „Sie ist
für uns Belohnung und Ansporn zugleich.
Eine Belohnung für die unterschiedlichen
Maßnahmen, die wir in den letzten Monaten
erfolgreich umgesetzt haben und von
denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie Azubis bereits profitieren. Zudem
ist sie ein Ansporn, dass wir in dieser
Richtung weitermachen. Wir wollen unsere
Arbeitgeberattraktivität weiter steigern und
unser gesellschaftliches Engagement
ausbauen.“
Unter anderem wurden die Öffnungszeiten
durch Effizienzsteigerungen und unter
Berücksichtigung der Kundenwünsche
angepasst, wodurch die Arbeitszeiten der
Belegsschaft geändert und eine bessere
Work-Life-Balance ermöglicht werden
konnte. Weiterhin wurden die
Sozialleistungen im Rahmen der
betrieblichen Gesundheits- und
Altersvorsorge ausgebaut.
Zudem wurde das bereits seit mehreren
Jahren angebotene Bikeleasing um ein
zweites Fahrrad erweitert. Für die Auszubildenden
der Kaltenbach-Gruppe wurde
die Leistungsprämie erhöht und zusätzlich
wird die Möglichkeit für schulische Nachhilfe
angeboten. Hinzu kamen ein Azubi-
Info-Tag und das Angebot zur Teilnahme an
einem Fahrsicherheitstraining. Für die Azubis
besteht zudem die Möglichkeit, ein vierwöchiges
Auslandspraktikum unter bezahlter
Freistellung zu absolvieren.
18 www.bvg-menzel.de
Werben für die Klingenstadt
Solingen hat ein neues Stadtmarketing-Team.
Das neue Team
Stadtmarketing
präsentiert das
neue Solingen-Magazin:
Kommunikationschef
Lutz Peters,
Sandra
Perinelli-Hallac und
Tim-Oliver Müller
(v.l.)
Foto: Stadt Solingen
Solingen ist berühmt als Klingenstadt und
hat auch touristisch und kulturell viel zu
bieten. Das möchte das Team um
Kommunikationschef Lutz Peters Gästen
und Einheimischen näherbringen – mit
kreativen Ideen und einer neuen Besetzung.
Neuer Sachgebietsleiter Stadtmarketing und
lokaler Tourismus ist Tim-Oliver Müller.
Der 37-Jährige ist Joachim Radtke als Leiter
nachgefolgt. Der gebürtige Solinger arbeitete
zuvor bei einem australischen Outdoor-
Produzenten als Marketing-Manager. In einer
Düsseldorfer Mediaagentur sammelte er
ebenfalls Erfahrungen im Bereich strategische
Werbeplanung. Auch Sandra Perinelli-
Hallac rührt für die Klingenstadt seit Anfang
des Monats die Werbetrommel. Für die
Stadt Solingen ist sie bereits seit mehreren
Jahren tätig, mit Stationen beim Theater
und Konzerthaus und der
Stadtbibliothek. Das erste Gemeinschaftswerk
hat das Team bereits vollendet: die
neue Ausgabe des Tourismusmagazins
„Mensch, entdecke Solingen!“, das sich
nicht nur an Auswärtige wendet, sondern
sich ganz bewusst auch an alle
Solingerinnen und Solinger. Das Magazin
erscheint halbjährlich in einer Auflage von
12.000 Stück und wird in Solingen an
touristisch interessanten Punkten wie
Museen, Restaurants und Cafés sowie im
Umland, unter anderem in Köln und
Düsseldorf ausgelegt.
Parallel dazu kann das kostenfreie
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der Bergische Unternehmer 12 |22 19
TITEL IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?
Immobilien-Teilverkauf:
Schnellschüsse verbieten sich von selbst
20 www.bvg-menzel.de
Eine selbst genutzte Immobilie bringt finanzielle Freiheit im Alter, vorausgesetzt sie ist annähernd
oder komplett schuldenfrei. Mit dieser Aussicht gehen gerade junge Menschen das Thema
Wohneigentum aktiv an. Die Niedrigzinsphase der letzten Jahre hat diesen Wunsch für viele Familien
Wirklichkeit werden lassen. Doch weist die aktuelle Energiekrise nebst Turbo-Inflation auf
ein Dilemma hin: Ist das eigene Budget dauerhaft ausreichend, um steigende Energie- und Instandhaltungskosten
zu tragen? Diese Frage treibt gerade vor allem die ältere Generation um. Da erscheint
das Angebot, die eigene Immobilie bei gleichzeitigem Nutzungsrecht zum Teil zu veräußern
und sich damit Liquidität zu sichern, verlockend. Doch bevor diese Überlegungen konkret werden,
sollte man vor allem eines: Genau hinschauen, sich gründlich informieren und Angebote auch mal
kritisch hinterfragen.
der Bergische Unternehmer 12 |22 21
TITEL IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?
Keine Frage: Ein rundum Sorglos-
Paket ist der Immobilien-Teilverkauf
nicht – zumindest nicht in
jedem Fall. Doch ist in den
letzten Jahren die Branche und
damit die Zahl der Anbieter
gewachsen, was sicherlich auch eine Reaktion auf
die wachsende Nachfrage nach diesem Modell ist.
Die Nachfrage bei den Verbraucherzentralen nach
diesbezüglichen unabhängigen Beratungen
jedenfalls wächst deutlich. Vor allem sind es
Menschen im Rentenalter, die auf die Experten
zukommen. Doch auch in anderen Lebensphasen
kommt der Gedanke auf, sich über eine
Immobilienverwertung auf diese Art finanziellen
Spielraum zu verschaffen. Das muss nicht immer
die falsche Strategie sein, auch hier kommt es
insbesondere auf die persönliche Lebenssituation,
die Zielrichtung des Teilverkaufs und weitere
Faktoren an.
Das Modell
Vor allem, wenn man das
Nutzungsentgelt aus den laufenden
Einnahmen bestreiten kann, können sich
finanzielle Spielräume eröffnen.
Schauen wir zunächst einmal auf das Modell Immobilien-Teilverkauf:
Der Markt der Anbietenden
wächst. Naben größeren Immobilien- und
Kapitalgesellschaften haben mittlerweile auch
Banken dieses Geschäftsmodell in ihr Portfolio
aufgenommen. Dabei veräußern
Immobilieneigentümer einen Teil ihres Objekts
und können gegen Gebühr – das sogenannte
Nutzungsentgelt – weiterhin darin leben. Die
Höhe des Entgelts wird vertraglich festgelegt,
kann aber auch an die Inflationsrate angepasst
werden. Das Wohnrecht wird in der Regel
grundbuchlich gesichert. Gleichzeitig wird der
Käufer Miteigentümer und erwirbt damit eine
ganze Reihe von Rechten. Ein unabhängiges
Agieren mit dem eigenen Haus oder der Wohnung
ist dem Verkäufer fortan also nicht mehr möglich.
In Bezug auf die Kosten nennt die Verbraucherzentrale
auf ihrer Website eine Beispielrechnung
und bezieht sich dabei auf das Unternehmen
„Wertfaktor“, das auf seiner Internetseite für ein
Objekt im Gesamtwert von 500.000 Euro vorrechnet:
Wer 20 Prozent seiner Immobilie verkaufe
und 100.000 Euro ausgezahlt bekomme, müsse
jährlich 5,29 Prozent des Auszahlungsbetrages
oder monatlich 441 Euro zahlen, wenn das Nutzungsentgelt
für zehn Jahre festgeschrieben
werden soll. Abgerufen wurde das Beispiel im Juli
2022, ist also noch recht aktuell. Rechnet man bei
gleichbleibendem Entgelt weiter, hätte der Verkäufer
insgesamt nach 20 Jahren 105.840 Euro an
den Käufer und damit sogar mehr als den Kaufpreis
gezahlt. Im Gegenzug gehört dem Anbietenden
nun aber 20 Prozent des Objektes. Die Angebote
anderer Unternehmen seien vergleichbar,
stellt die Verbraucherzentrale fest.
Wo liegen die Vorteile?
Der Kaufpreis wird frei verhandelt, meistens wird
zur Wertermittlung ein Sachverständiger hinzugezogen.
Die Kosten für das Gutachten werden oft
vom Anbieter getragen. Kommt es zu einer Einigung,
stellt sich sofort Liquidität ein. Das Geld
steht dem Verkäufer zur freien Verfügung. Er
kann es für Sanierung oder Instandhaltung des
Objektes nutzen, seinen Lebensstandard erhalten
und finanzieren, damit reisen oder Geschenke
machen. Außerdem gibt man sein Objekt nicht aus
der Hand. Man bleibt Miteigentümer und die eigene
Immobilie bleibt für die Erben erhalten, die allerdings
durch die Teilveräußerung nach Antritt
des Erbes über dessen Verwendung nicht mehr autark
entscheíden können. Vorteilhaft ist weiterhin,
dass der ursprünglich verkaufte Teil auch wieder
zurückerworben werden kann. Das könnten zum
Beispiel die Erben vornehmen. Auch für den Fall,
dass man kurzfristig Liquidität braucht, aber erst
in einigen Jahren mit der Auszahlung einer Lebensversicherung
rechnet, könnte man einen Teilverkauf
in Erwägung ziehen. Vor allem, wenn
man das Nutzungsentgelt aus den laufenden Einnahmen
bestreiten kann, könnten sich finanzielle
Spielräume eröffnen. Zu beachten ist allerdings
die Wertentwicklung am Immobilienmarkt. Stei-
Fortsetzung auf Seite 26
22 www.bvg-menzel.de
DANKE,
dass Sie uns auch in
diesem Jahr Ihr
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Solingen
der Bergische Unternehmer 12 |22 23
TITEL INTERVIEW IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?
Gut informieren, überlegt handeln
Alexander Krolzik ist Fachmann, wenn es um das Thema Teilverkauf von Immobilien
geht. Der Jurist ist Abteilungsleiter Immobilienfinanzierung, Bau- und Kaufvertrag
bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die sich auf das Thema spezialisiert
hat. Wer sich mit dem Gedanken an eine Teilveräußerung seines Zuhauses
trägt, sollte sich vor allem eines: Gut informieren. Das betont Alexander Krolzik
im Gespräch mit dem „Bergischen Unternehmer“.
Herr Krolzik, für wen bietet sich ein Immobilien-Teilverkauf
an? Ist dies vor allem eine Möglichkeit
der Liquiditätsverbesserung im Alter?
Das lässt sich pauschal so nicht sagen, der Immobilien-Teilverkauf
ist einfach ein komplexes und
kompliziertes Produkt. Wir sagen immer, es
kommt auf die persönliche Lebenssituation an. In
erster Linie lassen sich davon Menschen ansprechen,
die keine Alternative haben, also in absehbarer
Zeit eine Liquiditätsverbesserung brauchen.
Im Wesentlichen ist das tatsächlich eine Frage,
mit der sich die ältere Generation beschäftigt. Wo
das Alter allerdings anfängt, ist relativ. Jüngere
Menschen haben natürlich noch andere Möglichkeiten,
an ihrer Einkommenssituation etwas zu
ändern. Im Volksmund wird häufig von einer Immobilien-Verrentung`
gesprochen, ganz neu ist
die Idee also nicht. Letztlich geht es darum, den
Wert oder Teilwert einer Immobilie freizusetzen,
weshalb es sich eigentlich um ein Immobilienverzehrprodukt
handelt.
Geht es dabei vornehmlich um den Verkauf
von Häusern oder eignen sich auch Eigentumswohnungen?
Tatsächlich eignen sich auch Eigentumswohnungen,
in der Regel geht es um selbst bewohnte Immobilien.
Entscheidend ist ein gewisser Wert des
Objektes, der Mindestwert sollte bei den meisten
Anbietern bei etwa 200.000 Euro liegen. Da
könnten strukturschwache Regionen schon mal
das Nachsehen haben, weil die Immobilienpreise
hier tendenziell niedriger sind als in den Ballungszentren.
Grundsätzlich ist aber jede Immobilie
geeignet. Es gibt sogar Anbieter, die sich in
diesem Bereich auf Gewerbeobjekte spezialisiert
haben.
Wie sollte man vorgehen, wenn man sich mit
dem Gedanken an eine Teilveräußerung trägt?
Grundsätzlich sollte man sich zunächst produktneutral
beraten lassen. Das kann ein Gespräch mit
dem Anwalt, mit dem Steuerberater oder eben mit
den Verbraucherzentralen sein. Auch ein Austausch
mit Familie und Freunden kann sinnvoll sein. Eine
solche Neutralität kann man vom Anbieter derlei
Produkte, mit denen beim Abschluss massive Folgen
einhergehen, nicht erwarten. Entscheidet man
sich dann nach eingehender Überlegung und der
Abwägung aller Vor- und Nachteile dafür, sollte
man sich intensiv mit der eigenen Immobilie beschäftigen.
Ich muss eine möglichst genaue Vorstellung
davon haben, was mein Haus oder meine
Wohnung wert ist. Gibt es Schwachstellen, etwa ein
erhöhter Sanierungsbedarf, wirkt sich das natürlich
wertmindernd aus. Dann muss ich mir im Klaren
sein, was ich mit dem Schritt erreichen will: Brauche
ich lang- oder kurzfristig oder regelmäßig Geld.
Und ganz wichtig: informieren, informieren, informieren
und dann vergleichen. Mindestens drei Angebote
sollten bei dem Thema vorliegen. Letztendlich
geht es darum, eine informierte, eigenständige
Entscheidung zu treffen.
Das Thema Immobilien-Teilverkauf scheint gerade
besonders interessant zu sein, jedenfalls
wird kräftig dafür geworben. Warum ist das so?
Man muss schon sehen, dass es für den Anbieter
um eines der sichersten Anlagemodelle geht, die
man haben kann. Er kann nicht verlieren, selbst
wenn der Wert der Immobilie nicht steigt. Denn
alleine durch das anfallende Nutzungsentgelt hat
er immer einen sicheren Gewinn. Dazu kommt in
den meisten Fällen ein vertraglich festgeschriebener
Mindestgewinn von 14 – 17 Prozent.
24 www.bvg-menzel.de
nen Gutachter mit ins Spiel. Da muss man abwägen,
ob man dem Vertrauen entgegenbringt oder
doch lieber nach einer neutralen Bewertung sucht.
Welche Haken gibt es beim Nutzungsentgelt,
das an den Käufer gezahlt werden muss?
Ist der Teilverkauf vorgenommen, gehört mir
eben nicht mehr das ganze Haus bzw. die ganze
Wohnung. So muss ich für den von mir genutzten
Teil ein monatliches Entgelt bezahlen. Man muss
je nach Betrag nicht lange rechnen um festzustellen:
Nach zehn Jahren ist das Geld, das ich für
den Teilverkauf bekommen habe, mehr oder weniger
weg. Da liegt die Krux: Oft ist man nach
dieser Zeit gezwungen, die Immobilie dann doch
ganz zu veräußern. Vordergründig haben die Verkäufer
also Liquidität gewonnen, nach hinten raus
rinnt ihnen das Geld aber durch die Finger.
Alexander Krolzik ist
Leiter der Abteilung
Immobilienfinanzierung,
Bau- und Kaufvertrag
bei der Verbraucherzentrale
Hamburg e.V.
Angenommen, man möchte irgendwann die
Immobilie komplett an einen Dritten verkaufen,
kommt es dann nicht zu einem heillosen
Durcheinander?
Hier muss man sagen: Alleine geht da gar nichts
mehr, der Anbieter bzw. Käufer ist immer mit im
Boot. Es gibt ein Rückkaufsrecht zum Marktwert,
dafür gibt es aber besondere Bedingungen. Letztlich
leitet der Anbieter, der den Immobilienteil erworben
hat, alles in die Wege und führt dann den
Gesamtverkauf gegen ein direktes oder indirektes
Entgelt durch.
Empfiehlt es sich also, den Vertrag vor
Abschluss juristisch überprüfen zu lassen?
Das ist aufgrund der Komplexität schon
juristisches ´Hochreck`, wie man sagt. Verträge
von 30 bis 50 Seiten sind da nicht ungewöhnlich.
Eine schnelle und preiswerte Antwort wird man
hier also wahrscheinlich nicht bekommen. Oder
man sucht gezielt nach Kanzleien, die sich mit
dem Thema auskennen.
Wer kommt in welcher Höhe für anfallende Renovierungs-
und Instandhaltungskosten auf?
Zum Beispiel für einen Fassadenanstrich?
Ganz einfach: Der zumeist alte Eigentümer und
zwar fast immer in voller Höhe, bei Schönheitsreparaturen
sowieso. Je nach Anbieter und Vertrag
kann man aber zum Beispiel bei energetischen
Wie wird der Wert des Teils der Immobilie ermittelt,
der verkauft werden soll? Wonach bemisst
er sich und wie können die Verkäufer sicher
sein, einen reellen Preis zu erzielen?
Diese Frage ist nicht trivial. Man kann und sollte
sich einen Eindruck vom Markt verschaffen, das
geht zum Beispiel über Apps oder Immobilien-
Plattformen im Internet. Wenn ich eine Wohnung
habe, kann ich mich beim Verwalter erkundigen,
der möglicherweise einen Überblick über erzielte
Verkaufspreise anderer Wohnungen im Umfeld
hat. Doch selbst, wenn ich ein teures Gutachten
anfertigen lasse, kann ich mir nie ganz sicher
sein, ob der festgestellte Wert nun realistisch ist.
Die Branche ist ja recht jung und mein Eindruck
ist, dass den Anbietern schon daran gelegen ist,
nicht bewusst Preise zu drücken und damit ihren
guten Ruf zu verspielen. Trotzdem sollte man immer
einen Sachverständigen in die Bewertung mit
einbeziehen. Das ist im Kaufvertrag sogar oft so
festgelegt. Häufig bringen die Anbieter selbst eider
Bergische Unternehmer 12 |22 25
TITEL IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?
Sanierungen eine Beteiligung vereinbaren. Gerade
die Frage der Instandhaltung treibt ja manchen
Immobilieneigentümer um, über eine Teilveräußerung
nachzudenken. Besonders jetzt, wo es
manche Verunsicherung hinsichtlich zukünftiger
Sanierungspflichten gibt. Auch deshalb ist das
Thema aktuell so präsent.
Was müssen Erben berücksichtigen, wenn zum
Beispiel ein Teil des Elternhauses an ein Unternehmen
oder eine Bank verkauft wurde?
Im Grunde haben sie keine Handlungsbefugnis,
der Käufer lässt sich eine Vollmacht über den Tod
des ersten Eigentümers hinaus vertraglich zusichern.
So steht im Grundbuch, dass es einen Miteigentümer
gibt. Auch hier gilt: Ein Verkauf geht
nur gemeinsam. Man kann nur hoffen, dass Eltern
mit ihren Kindern oder anderen Erben frühzeitig
und vorausschauend darüber gesprochen haben.
Das ist aber leider nicht immer der Fall.
Wie groß ist der Beratungsbedarf zum Thema
Teilverkauf von Immobilien bei den Verbraucherzentralen?
Immens, der Immobilien-Teilverkauf ist das beratungsintensivste
Produkt im Bereich Immobilienverzehr.
Und die Zahl der Beratungsnachfragen
ist in letzter Zeit stark gestiegen. Der Markt
wächst und damit auch die Anzahl der Menschen,
die sich mit dem Thema beschäftigen. Alleine
bei uns in Hamburg gibt es dazu mehrere tausend
Kontakte und einige hundert qualifizierte Beratungen
im Jahr.
Das Gespräch führte Stefanie Bona.
Foto: Karin Gerdes, Hamburg
Fortsetzung von Seite 22
gen die Preise, wird auch der Rückkauf höher ausfallen
als der ursprüngliche Teilverkauf. Bei der
Nutzung der Immobilie ändert sich nach der Teilveräußerung
in der Regel nichts. Durch ein Nießbrauchsrecht
kann der Verkäufer sein Haus wie
gewohnt nutzen und sogar vermieten.
Woran sollte man denken?
Wo Vorteile sind, gibt es in aller Regel auch Nachteile.
Das gilt auch für den Teilverkauf von Immobilien.
Auf der Kostenseite schlagen vor allem die
Nutzungsentgelte zu Buche. Was man also eigentlich
ursprünglich mit dem Kauf von Wohneigentum
verhindern wollte, stellt sich nun doch wieder
ein: Statt mietfrei im Alter zu sein, fallen nun Gebühren
für die Nutzung an, auch wenn sie vielleicht
niedriger als eine marktübliche Miete ausfallen.
Je nach Vertrag sind auch sonstige
Wohnkosten wie die Grundabgaben vom ersten
Eigentümer zu bezahlen. Gleiches gilt für Sanierungs-,
Instandhaltungs- und erst recht für Renovierungskosten.
Wer also das Treppenhaus streichen,
das Bad modernisieren oder den Garten
umgestalten möchte, wird das gemeinhin alleine
finanzieren müssen. Zu bedenken sind auch mögliche
Kosten für einen seniorengerechten Umbau.
Auch hier ist der Verkäufer zumeist auf sich alleine
gestellt. Soll das Objekt dann schlussendlich
doch in Gänze verkauft werden, gibt es nun zwei
Eigentümer, die sich einigen müssen. Und der Erlös
für den ersten Eigner wird natürlich gemindert,
denn ein Teil des Objekts ist ja schon verkauft.
Außerdem wird in der Regel bei der
Teilveräußerung ein sogenanntes Durchführungsentgelt
vereinbart, mit dem sich der Anbieter die
Abwicklung des Verkaufs bezahlen lässt. Weitere
Tücken und damit weitere Kosten können im Detail,
also in der Vertragsgestaltung stecken. Dies
kann vor allem die Wertentwicklung des Hauses
bzw. der Wohnung betreffen, bei der sich die Käufer
der Teilimmobilie gegen sinkende
Immobilienpreise absichern. Auch hier kann die
Belastung beim Verkäufer hängen bleiben.
Wo sind die Alternativen?
Um sich im Alter oder in anderen Lebenssituationen
Liquidität zu verschaffen, stehen auch andere
Möglichkeiten zur Verfügung. Hier empfiehlt sich
zunächst einmal das Gespräch mit der Hausbank,
ob nicht eine Kreditaufnahme – etwa zur Finanzierung
von dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen
– die einfachere und günstigere Variante
ist. Das Objekt bleibt als Sicherheit bestehen, der
Wert wird je nach Verwendung des Geldes auch
26 www.bvg-menzel.de
noch gesteigert. Voraussetzung ist natürlich hier,
dass die monatlichen Belastungen durch Rente oder
andere Einnahmen gestemmt werden können. Auch
ein Blick auf Förderprogramme kann sich lohnen,
die die Bankberater im Fokus haben sollten.
Warum nicht auch über eine Teilvermietung
nachdenken? Bietet es sich vielleicht an, einen
Wohnbereich abzutrennen und so auszustatten,
dass er dauerhaft vermietet werden kann? Auch
hierfür könnte eine Finanzierung nachhaltig für
eine Verbesserung der Einnahmesituation sorgen.
Neben einer langfristigen Vermietung kann auch
eine Umgestaltung eines Teilbereichs der
Immobilie zu einer Ferienwohnung eine Option
sein. Die Nachfrage – auch in unserer Region – ist
nicht zuletzt durch Portale wie das Online-
Vermittlungsportal Airbnb gestiegen. Auch von
Geschäftsleuten, Monteuren oder auswärtigen
Gästen von Familienfeiern werden
Ferienwohnungen gerne genutzt. Und natürlich
kann auch ein Komplettverkauf des eigenen Hauses
oder der Eigentumswohnung in Betracht gezogen
werden. Die Schwierigkeit ist bei der immer noch
angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt
derzeit allerdings das Angebot. Denn niemand
möchte sich in der Wohnsituation verschlechtern,
oft sind die Ansprüche hoch, gerade wenn man
über viele Jahre komfortabel gewohnt hat.
Wie also entscheiden?
Hier gilt vor allem eines: Gut überlegt und gut beraten.
Zunächst gilt es, sich mit der Materie
gründlich auseinanderzusetzen und das Modell
des Teil-Immobilienverkaufs zu durchdringen.
Unbedingt erfolgen sollte auch ein Vergleich der
verschiedenen Angebote. Die Unternehmen, die
sich hier spezialisiert haben, bieten dazu auf ihren
Internetseiten ausführliche Informationen.
Empfehlenswert ist, Vertrauenspersonen, die
eigenen Kinder und die Erben in die Überlegungen
einzubeziehen und mit ihnen das Für und Wider
zu diskutieren. Vor allem die Kostenseite sollte
unter die Lupe genommen werden. Zieht man
dann nach Einschätzen aller Fakten dieses Modell
in Betracht, kann man sich auch mehrere
Angebote machen lassen, wobei hier nicht nur der
Verkaufspreis, sondern auch die
Vertragsgestaltung mit ihren vielen Details
ausschlaggebend sind. Hier einen Juristen bzw.
eine Juristin, den Steuerberater und auch einen
unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen, kann
der Sache nur förderlich sein.
Fazit: Ja oder nein?
Der Blick auf die noch junge Branche ist
zweigeteilt. Es gibt Berater, die das Modell
„Immobilien-Teilverkauf“ eher kritisch und
Alternativen zur Liquiditätssteigerung als die
bessere Variante ansehen. Andere Fachleute sehen
die Sache differenziert und spielen dabei vor allem
auf die persönliche Lebenssituation an. Einig ist
man sich allerdings in der Empfehlung, alle nur
möglichen Informationen zu sammeln, die Vorund
Nachteile genau zu bedenken und sich auch mit
anderen Möglichkeiten der Liquiditätsgewinnung
zu befassen. Denn Schnellschüsse verbieten sich
bei dieser Frage ohnehin, dazu sind die Folgen
einfach zu weitreichend. Und nicht blenden lassen
sollte man sich von verlockenden Werbeversprechen
der Anbieter. Letztlich – und das ist durchaus
legitim – ist der Immobilien-Teilverkauf immer
noch ein Geschäftsmodell mit dem Umsätze und
Gewinne erzielt werden sollen.
Text: Stefanie Bona
Fotos: Shutterstock
Der Immobilien-Teilverkauf
kurz und
knapp. Verkäufer
und Käufer treten in
eine längerfristige
und wechselsseitige
Beziehung.
der Bergische Unternehmer 12 |22 27
ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL
Very british
Über den Kanal direkt ins Bergische Land: Englischer Landhaus-Charme auf
klassische Art kommt in der Region hervorragend an. Ob Küchen, Herde, Kaminöfen
oder handwerklich hochwertiges Interieur, ob individuell gefertigte
Einzelstücke, ausgesuchte Dekorationen oder vielfältige Ideen für passgenaue
Einbauten – in Remscheid bei British Stoves bekommen Freunde des beliebten
Country-Styles genau das, was sie für Haus und Wohnung suchen.
Einrichtungsprofi
Gabriele Hartmann
gibt ihr Wissen gerne
weiter.
Als sich Gabriele Hartmann und Stephan
Kohn im April 1992 selbständig machten,
wurden die beiden vielfach belächelt.
Ein Geschäft aufziehen rund um
das Thema „Englisches Einrichten“ – das konnte
eigentlich nicht gut gehen. Die Skeptiker irrten
sich. Und zwar gründlich. Denn mittlerweile zählt
British Stoves in Remscheid zu den führenden
Anbietern in diesem speziellen Bereich, der zur
Zeit der Firmengründung lediglich in einigen
englischen Wohnmagazinen Beachtung fand.
Mit Erfolg in die Marktlücke
Gabriele Hartmann und ihr Mann setzten auf das
richtige Konzept, von dem sie von Anfang an
überzeugt waren: „Wir haben immer daran
geglaubt, dass hierzulande eine außergewöhnliche
Affinität zu Old England vorhanden ist. Den
meisten unserer Kunden geht es darum, sich
stimmig einzurichten. Diesem Wunsch kommt der
englische Einrichtungsstil auf ideale Weise
entgegen. Auch Eigentümer von historischen
Häusern entdecken verstärkt die Vorzüge und
nehmen unsere professionelle Unterstützung bei
Renovierung und Sanierung gerne an. Mit
Beharrlichkeit und viel persönlichem Engagement
ist es uns gelungen, diesen Bedarf mit einem
umfangreichen Angebot gerecht zu werden. So
entwickelte sich ein ungewöhnliches Konzept zu
einem erfolgreichen Geschäftsmodell. Inzwischen
freuen wir uns nicht nur über Kunden aus
Deutschland, sondern auch in Österreich und der
Schweiz sind unsere Leistungen gefragt.“
Tatsächlich reicht das Einzugsgebiet jedoch noch
wesentlich weiter. Vor allem Deutsche, die ihre
Feriendomizile stilvoll einrichten wollen,
wünschen sich das eine oder andere aus dem Remscheider
Landhaus-Programm. Von Oslo im Norden
bis zum Atlasgebirge in Marokko, von der
Türkei bis an die Costa del Luz in Spanien sorgen
British Interiors bereits für Behaglichkeit beim
Wohnen.
Auf Entdeckungs-Tour durch den
Show-Room
Wer durch die liebevoll eingerichteten Ausstellungsräume
vor Ort in Remscheid spaziert, entdeckt
eine Vielzahl von Anregungen und Produkten.
Dabei findet sich alles, was Rang und Namen
hat. Im Segment Stoffe und Tapeten sind das unter
anderem bekannte Marken wie Ralf Lauren, Burberry,
Mullbury und Morris. In der Abteilung
Heizen und Kochen darf natürlich die Firma
ESSE, der älteste Hersteller von Öfen und Herden
in England, nicht fehlen. Erzeugnisse bevorzugt
mit Holzbetrieb, die gerade jetzt in der Energiekrise
Hochkonjunktur haben und auch bei British
Stoves zurzeit Top-Seller im Sortiment sind.
Qualität made in England zahlt sich
aus
Dabei zeigt sich, dass eine Investition trotz Inflation
und Preisexplosion sinnvoll sein kann. Stephan
Kohn gibt ein Rechenbeispiel: „Das, was wir
herstellen und verkaufen, ist wertig, nachhaltig
und solide, ohne dabei billig zu sein. Das, was wir
herstellen, ist seinen Preis wert, also im weitesten
28 www.bvg-menzel.de
Viele Träume von stilvollem Interieur und
britischer Wertarbeit findet man in der Ausstellung
von British Stoves.
der Bergische Unternehmer 12 |22 29
ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL
Kücheneinrichtungen
und -gestaltungen sind
Schwerpunkte des
Remscheider
EInrichtungshauses.
Mit Erfolg ist Stephan
Kohn seit 30 Jahren
selbsständig.
Sinn „preiswert“. Beispielswiese hält ein
Stahlgussherd aus England bei guter Pflege rund
50 Jahre. Eine Mikrowelle hat dagegen heute eine
Lebenserwartung von etwa zwei Jahren;
durchschnittliche Küchengeräte wie ein Backofen
zwischen acht und zehn Jahren – mit Glück. Was
Küchen betrifft, sind die meisten Interessenten
den Pressspan-Plastik-Kram aus dem Möbelhaus
leid. Handwerkliche Qualität, Material wie
Massivholz, gutes Porzellan und edle Textilien
sowie eine erstklassige Verarbeitung spielen daher
eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund verwenden
wir beim Bau einer Küche im englischen Stil
ausschließlich Original-Teile aus England. Nur so
sind eine authentische Optik und gleichbleibende
Güte gewährleistet.“
Mit umfassendem Know-how im
Einsatz
Gabriele Hartmann und ihr sechsköpfiges Team
überlassen bei Beratung, Planung und Durchführung
nichts dem Zufall. Gemeinsam mit dem Auftraggeber
entwickelt British Stoves maßgeschneiderte
Lösungen, exakt auf den individuellen
Lebensstil abgestimmt. Dabei verstehen es die
Profis perfekt, Tradition und Moderne zu verbinden.
So stecken unter dem klassischen Look leistungsstarke
Hightech-Geräte; die gemütliche Küche
bietet bei Ausstattung, Ergonomie und der
Gestaltung der Arbeitsabläufe besten Komfort,
der jeden Anspruch erfüllt.Aber nicht allein die
Produkte made in Great Britain lassen keine
Wünsche offen. Auch bei Kompetenz und
Erfahrung kann das British-Stoves-Team punkten.
Sämtliche Anfertigungen stammen aus der
eigenen Werkstatt. Die Montage erfolgt ebenfalls
durch qualifizierte Mitarbeiter.
Alles, was machbar ist
Die beiden Unternehmer beschreiben ihr Service-
Angebot so: „Unser Ziel ist es, die Kunden dabei
zu unterstützen, ihren Traum zu verwirklichen.
Deshalb holen wir sie ab und begleiten sie dorthin,
wohin sie wollen. Mittlerweile bieten wir unsere
Hilfe nicht nur beim Einrichten einzelner Räume
an, sondern auch für Wohnungen und komplette
Häuser. Darüber hinaus realisieren wir ebenfalls
größere Projekte im privaten wie auch im gewerblichen
Bereich. Solche Aufgaben erledigen wir zusammen
mit bewährten Partnerfirmen und Experten.
Dies stellt ein einwandfreies Ergebnis bis ins
kleinste Detail sicher. Oft hat man den Eindruck,
dass durch Handwerker Hürden aufgebaut werden,
damit bestimmte Arbeiten, die zusätzlich
Aufwand und Zeit kosten, eben nicht gemacht
werden müssen. Letztendlich endet dieses
30 www.bvg-menzel.de
Verhalten im Mittelmaß-Standard und nicht als
fachmännisch umgesetzter Wunsch des Kunden.
Wir verstehen uns als „Ermöglicher“ und nicht als
„Verneiner“. Deshalb kommt „Das geht nicht!“ in
unserem Wortschaft nicht vor.“ Kunden können
gewiss sein, bei British Stoves das gesamte
Spektrum der Inneneinrichtung, kombiniert mit
dem Fachwissen der Gebäudetechnik, zu erhalten.
Dafür garantieren Gabriele Hartmann als
diplomierte Designerin und Stephan Kohn mit
seinem Studium der technischen Gebäude-
Ausstattung gemeinsam mit ihren Mitarbeitern,
die gleichfalls zu Meistern ihres Fachs zählen.
Dem Brexit clever Paroli bieten
Nun sind durch den Brexit viele Waren teurer,
zahlreiche Abläufe komplizierter geworden. Doch
die Remscheider spüren lediglich geringfügige
Auswirkungen auf ihr Business. Stephan Kohn
berichtet: „Klar, die Umsatzsteuer muss bei der
Verzollung beziehungsweise dem Eintritt nach
Deutschland direkt gezahlt werden. Der Zoll und
die Abwicklung machen das Geschäft etwas langsamer.
Wir sammeln deswegen die Waren aus
England bei einer Spedition und verladen dann die
Gesamtpartie nach Deutschland. Das spart Geld,
insbesondere beim Zoll.“ Den Liebhaber
englischer Wohnkultur wird es freuen. Und das
nicht nur im Bergischen Land. Denn ein Besuch
bei British Stoves ist sicher eine Reise wert.
Text: Brigitte Waldens
Fotos: British stoves
British Stoves
Büchel 1b
42855 Remscheid
Fon. 02191 80810
Fax. 02191 80949
info@british-stoves.de
www.british-stoves.de
der Bergische Unternehmer 12 |22 31
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
Virtual Reality und
die Zukunft des Arbeitens
Viele Menschen glauben, dass das Metaverse noch in
der Zukunft liegt – dabei ist es bereits längst da. Für
Unternehmen ergeben sich als First-Mover enorme
Vorteile gegenüber den Wettbewerbern. Apple befindet
sich derzeit bereits in der Entwicklung einer eigenen
VR-Brille, was diesen Markt für Investoren enorm
attraktiv macht. Wir haben es beim Macintosh, beim
iPhone und bei Smartwatches gesehen: Was der Silicon-
Valley-Konzern anfasst, entwickelt sich zum radikalen
Wachstumsmarkt.
Die nächste Aufgabe besteht darin, die Lösungen der
Zukunft an die Frau und den Mann zu bringen und
erlebbar zu machen – und da kommt die XR-C Academy
ins Spiel. Ökonomen sprechen hier tatsächlich von dem
vierten technologischen Quantensprung nach dem
Personal-Computer, dem Internet und dem Smartphone.
Doch auch wenn viele darüber sprechen, haben es nur
wenige wirklich verstanden. Kurz gesagt wird das
Internet durch VR in eine 3D-Welt übersetzt.
Wir werden zukünftig alltägliche Dinge, wie den Besuch
einer Shopping-Mall, zusammen mit anderen, virtuell
durchführen können.
Das ist der nächste Schritt in Richtung digitalem
Zusammensein. Selbstverständlich hat eine solche
gesellschaftliche Verschiebung auch andere positive
Vorteile wie Umweltschutz durch das Wegfallen von
zeit- wie kostenaufwändigen Reisen – und auch für
Rhetoriktrainings wirkt die neue Technologie perfekt
geeignet. Filmt man beispielsweise eine
Vertriebsoffensive aus meiner Sicht, lässt sich
anschließend in VR simulieren, wie es ist, vor einem
Riesenpublikum zu sprechen.
Ein unschätzbarer Mehrwert fürs Coaching! Mein Team
und mich hat die Technik jedenfalls schon jetzt völlig
überzeugt.
Foto: Dirk Kreuter
Dirk Kreuter ist Verkaufstrainer und gehört zu
einer ausgewählten Gruppe an BDVTzertifizierten
Vertriebscoaches
32 www.bvg-menzel.de
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Zur Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung
bei Betriebsveranstaltungen
Fällt aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
Arbeitslohn an, kann der Arbeitgeber
die Lohnsteuer insoweit mit einem
Pauschalsteuersatz von 25 % erheben (§
40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Zur Frage, ob
die Pauschalbesteuerung auch dann angewendet
werden kann, wenn die Betriebsveranstaltungen
nicht allen Betriebsangehörigen
offenstehen, hat sich das
FG Köln in seinem Urteil vom 27.01.2022
(Az. 6 K 2175/20) positioniert.
Im Streitfall wurden eine Vorstandsweihnachtsfeier
und eine Weihnachtsfeier für
den Konzernführungskreis veranstaltet.
Die Aufwendungen hierfür beliefen sich
auf etwa EUR 175.000 und umfassten
Speisen, Getränke, Dekoration und Unterhaltungsangebote;
diese wurden mit
standen. Das FG Köln sah dies genauso.
Danach handelt es sich bei der Vorstandsweihnachtsfeier
und der Weihnachtsfeier
für den Konzernführungskreis
zwar um Betriebsveranstaltungen,
also Veranstaltungen auf betrieblicher
Ebene mit gesellschaftlichem Charakter
(§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a S. 1 EStG) und
somit um Arbeitslohn. Unstreitig ist,
dass der Freibetrag i.H.v. EUR 110 pro
Betriebsveranstaltung und teilnehmenden
Arbeitnehmer entsprechend dem Gesetzeswortlaut
nicht gewährt wird, weil
beide Veranstaltungen nicht allen Angehörigen
des Betriebs oder eines Betriebsteils,
sondern nur Vorständen bzw. Führungskräften
offenstanden (§ 19 Abs. 1
S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG). Das Kriterium des
Offenstehens der Veranstaltung für alle
Angehörigen des Betriebs(teils) ist jedoch
laut exaktem Gesetzeswortlaut kein
dem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert.
Dem folgte das Finanzamt nach
Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung
nicht, da die beiden Veranstaltungen
nicht allen Mitarbeitern offender
Bergische Unternehmer 12 |22 33
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Definitionsmerkmal des Begriffs der Betriebsveranstaltung,
sondern lediglich
Bedingung für die Anwendung des Freibetrags
i.H.v. EUR 110. Folglich hätte es
für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung
keine Bedeutung. Dafür
spräche auch der Grundsatz, dass Begriffe,
die in verschiedenen Vorschriften
desselben Gesetzes verwendet werden,
i.d.R. einheitlich auszulegen sind.
Eine von einer Legaldefinition abweichende
Auslegung kommt jedoch in Betracht,
wenn der Zweck der Regelung, ihr
Zusammenhang mit anderen Vorschriften
und/oder die Entstehungsgeschichte
eindeutig erkennen lassen, dass der Betriff
anders als in der Legaldefinition zu
verstehen sein soll. Dies bejaht das FG
Köln vorliegend mit Blick auf den eigentlichen
Zweck der Pauschalbesteuerung
für den in diesem Zusammenhang genannten
Begriff der Betriebsveranstaltung.
Es bezieht sich dabei auf ständige
BFH-Rechtsprechung, die allerdings zu
einer früheren Rechtslage ergangen ist.
So bezwecke die Pauschalbesteuerung
keine Steuervergünstigung, sondern sei
darauf angelegt, eine einfache und sachgerechte
Besteuerung der Vorteile zu ermöglichen,
die bei der teilnehmenden
Belegschaft im Ganzen anfielen. Dabei
sei der Durchschnittssteuersatz von 25 %
sachgerecht, weil Arbeitnehmer aller
Lohngruppen an der Betriebsveranstaltung
teilnähmen. Stehe eine Veranstaltung
nicht allen Betriebsangehörigen offen,
verfehle die Pauschalbesteuerung
mit einem festen Steuersatz von 25 % das
im Grundgesetz verankerte Prinzip der
Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit
und das Gebot der Folgerichtigkeit.
Deshalb ist der Pauschalsteuersatz
von 25 % trotz fehlender
Bedingung im Gesetzestext nur dann anwendbar,
wenn die Betriebsveranstaltung
allen Betriebsangehörigen offensteht.
(Quelle: Breidenbach und Partner PartG
mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft)
Wann verjähren Urlaubstage?
Für Urlaubsansprüche gilt grundsätzlich
eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Diese Frist beginnt aber nicht, wenn der
Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den
Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die
Lage versetzt hat, den Anspruch wahrzunehmen.
Die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer muss daher über die Frist
informiert worden sein. Ohne diese Information
bleibt der Urlaubsanspruch
auch über die drei Jahre hinaus bestehen.
Der Hinweis kann per E-Mail oder als
Brief erfolgen. In jedem Fall muss er
konkret und individuell sein. Da die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer als
die schwächere Partei des Arbeitsvertrags
anzusehen ist, darf die Aufgabe, für
die tatsächliche Wahrnehmung des Anspruchs
auf bezahlten Jahresurlaub zu
sorgen, nicht vollständig auf ihn verlagert
werden. Andernfalls könnte sich der
Arbeitgeber seinen eigenen Pflichten unter
Berufung auf einen fehlenden Antrag
der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
auf bezahlten Urlaub entziehen.
Der Arbeitgeber hat zwar ein berechtigtes
Interesse daran, nicht mit Urlaubsanträgen
konfrontiert zu werden, die auf
mehr als drei Jahre vor Antragstellung
erworbene Ansprüche gestützt werden.
Er ist aber nicht schutzwürdig, wenn er
diese Situation selbst verursacht hat, indem
er die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer
nicht in die Lage versetzt
hat, den Anspruch tatsächlich wahrzunehmen.
(Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom 22. September 2022, Rs C-120/21)
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34 www.bvg-menzel.de
Änderungen im Entwurf zum
Jahressteuergesetz 2022
Auf Veranlassung des Bundesrates sollen
bestimmte Regelungen im Entwurf zum
Jahressteuergesetz 2022 (1) geändert
werden. (2)
– Die Jahrespauschale für anerkannte
häusliche Arbeitszimmer soll ab 2023 in
eine monats-bezogene Arbeitszimmerpauschale
in Höhe von 1.248 Euro jährlich
umgewandelt werden. Die Pauschale
soll für ein Arbeitszimmer insgesamt
gelten; nutzen z. B. beide Ehepartner das
Arbeitszimmer, können beide zusammen
(nur) maximal eine Arbeitszimmerpauschale
geltend machen.
– Die Grenze über die Behandlung von
sofort abzugsfähigen geringwertigen
Wirtschaftsgütern soll ab 2023 von 800
Euro auf 1.000 Euro angehoben werden.
Die Sammelposten-Regelung wird abgeschafft;
sie gilt nur noch für Sammelposten
weiter, die am 31.12.2022 vorhanden
sind.
– Eine Rechnungsabgrenzung für Zwecke
der zutreffenden wirtschaftlichen
Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen
in der Steuerbilanz muss nicht
mehr vorgenommen werden, wenn die jeweilige
Ausgabe oder Einnahme nicht
die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
(800 Euro bzw. ab 2023
1.000 Euro) übersteigt. Dies soll bereits
für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem
31.12.2021 enden. (1) Vgl. dazu auch Informationsbrief
November 2022 Nr. 1. (2) Siehe
Bundesrats-Drucksache 457/22 (B).
(Quelle: Rinke Treuhand)
Krisenfolgenabmilderungsgesetz
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat erneut
auf die aktuelle schwerwiegende
Krise mit vorübergehenden Änderungen
im Insolvenzrecht reagiert. Unternehmer
in dramatischen Zeiten und kritischen Situationen
sollen Möglichkeiten haben,
mit einem Insolvenzantrag ggf. noch zuzuwarten
und ggf. Krise selbst zu lösen.
Die wesentlichen Änderungen durch das
sogenannte Sanierungs- und insolvenzrechtliche
Krisenfolgenabmilderungsgesetz
(SanInsKG) lauten:
• Verlängerung der Insolvenzantragsfrist
bei Überschuldung von derzeit sechs Wochen
auf acht Wochen
• Verkürzung des Prognosezeitraums für
die insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung
von zwölf Monaten auf vier Monate
• Reduzierung des Planungshorizonts für
den Zugang zur Eigenverwaltung und
den (gerichtlichen/außergerichtlichen)
Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren
nach dem StaRUG von sechs
Monaten auf vier Monate
Wichtig ist der Hinweis, dass der Insolvenzeröffnungsgrund
der Zahlungsunfähigkeit
nach § 17 InsO NICHT geändert
wurde. Das heißt: Die eingetretene Zahlungsunfähigkeit
löst – weiterhin und unverändert
– eine Insolvenzantragspflicht
mit einer maximalen Bearbeitungs- und
Handlungsfrist von drei Wochen aus.
der Bergische Unternehmer 12 |22 35
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Verlängerte Antragspflicht wegen Überschuldung.
Unternehmen, die aufgrund
der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung
der vergangenen Monate oder Jahre
ihr Eigenkapital aufgezehrt haben und
daher bilanziell überschuldet sind, müssen
nicht zwingend Insolvenzantrag stellen.
Sie müssen es nicht, wenn sie eine
„eine positive Fortführungsprognose“
haben. Dabei gilt ein Betrachtungszeitraum
von – nur noch – vier Monaten, in
dem die Fortführungsprognose positiv
sein muss. Ist sie negativ, darf der Unternehmer
bzw. GF/Geschäftsleiter nun acht
Wochen, also etwa die Hälfte des Prognosezeitraums,
lang versuchen, seine
„Performance zu verbessern“ und so die
Fortführungsprognose auf „positiv“ zu
stellen. Danach müsste der Unternehmer
bzw. Geschäftsleiter aktiv werden und einen
Insolvenzantrag stellen. Unterlässt er
das, läuft er Gefahr, wegen „Insolvenzverschleppung“
in Haftung genommen
zu werden. Das neue Gesetz dürfte einigen
Unternehmen helfen, u.a., wenn es
um die baldige Rückzahlung von – lediglich
kreditierten – COVID-Hilfsmitteln
geht. Gleichwohl rechnet die Sanierungsbranche
ab 2023 mit einem höheren Aufkommen
an Insolvenzverfahren. Denn
tatsächlich kommt es in der Praxis eher
auf die Zahlungs(un)fähigkeit an. Sie
war immer schon der bei weitem häufigste
tatsächliche Grund und auch Auslöser
für gestellte Insolvenzanträge. In jedem
Fall bleibt der Tipp an jeden Unternehmer,
die Ertrags- und Liquiditätsplanung
ständig aktuell zu halten. Zu raten ist,
dass stets eine mindestens zwölfmonatige
integrierte Ertrags- und Liquiditätsplanung
besteht, was auch dokumentiert
wird. Die Übergangsregelung ist für den
„Übergang“. Abzuwarten bleibt die
nächste Änderung. Ferner: Erleichterungen
bei Eigenverwaltungsverfahren.Die
Neuregelung zur Reduzierung des Planungshorizonts
wirkt sich auch auf eigenverwaltende
Sanierungsverfahren
aus. Der Planungshorizont wird dort von
sechs auf vier Monate reduziert. Damit
ist der Zugang zu solchen Verfahren erleichtert,
und zwar für Verfahren nach
der Insolvenzordnung und nach dem
StaRUG. Hintergrund: Eigenverwaltung
und „Schutzschirmverfahren“ sind „echte“
Insolvenzverfahren mit der Option
auf Insolvenzgeld der Arbeitnehmer für
bis zu drei Monaten. Die Befreiung von
den Personalkosten kann relevant für die
Planung werden. Beim StaRUG-Verfahren
gibt es begriffslogisch kein Insolvenzgeld.
Zusammenfassung und Ausblick:
Das SanInsKG bietet Erleichterungen für
Unternehmen in Schieflage. Die Energiepreis-
und Absatzkrise wird aber auch
dadurch nicht gelöst werden können. Es
kommt weiter auf die Resilienz und
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
an. Die Neuregelungen werden aber dem
fähigen Unternehmer mit grds. funktionierendem
Geschäftsmodell vorübergehend
helfen können.
(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu
Rechtsanwälte)
Steuer für Erben
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können
zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer
verpflichtet werden, wenn zum
Nachlass eine Immobilie gehört. Dabei
geht es nach Auskunft des gar nicht um
eine tatsächlich stattfindende Nutzung zu
Wohnzwecken, sondern um die grundsätzliche
bestehende Nutzungsmöglichkeit.
Das Urteil im Detail: Zwei Schwestern
hatten ein Grundstück geerbt, das
mit einem Einfamilienhaus bebaut war.
Als einer von ihnen ein Bescheid zur
Zahlung der Zweitwohnungssteuer zuging,
zog sie vor Gericht. Unter anderem
wies sie darauf hin, sie und ihre Schwester
hätten sich noch gar nicht über die
Nutzung der Immobilie zu Zwecken des
persönlichen Lebensbedarfs geeinigt.
Deswegen komme eine Besteuerung vorerst
nicht in Frage. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht
Sigmaringen akzeptierte
diese Argumente nicht. Der von der Erbin
angerufene Verwaltungsgerichtshof
verweigerte die Zulassung der Berufung,
da er die erstinstanzliche Entscheidung
für richtig hielt. Selbstverständlich könnten
Mitglieder einer Erbengemeinschaft
eine Wohnung innehaben und deswegen
zur Zahlung der entsprechenden Steuer
verpflichtet werden. Dabei sei es unerheblich,
ob bereits eine Aufteilung der
Nutzungsrechte stattgefunden habe. Es
gehe um die Verfügungsmacht an dem
Objekt. (Verwaltungsgerichtshof Baden-
Württemberg, Aktenzeichen 2 S 3636/21)
Infodienstes Recht und Steuern der LBS
Weitere steuerliche Maßnahmen
zur Bewältigung der Krise
Einige der von der Bundesregierung in
den vergangenen Wochen geplanten
Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen,
Bürgern und Unternehmen konnten
zwischenzeitlich umgesetzt werden:–
Die Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Restaurant-
und Verpflegungsdienstleistungen
mit Ausnahme der Abgabe von Getränken
wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
(1)– Auch Rentnerinnen und Rentner mit
Wohnsitz im Inland, die zum Stichtag
01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-,
Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
oder auf Versorgungsbezüge
haben, erhalten eine Energiepreispauschale
in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung.
Die Pauschale ist steuerpflichtig,
aber sozialversicherungsfrei. Die
Auszahlung erfolgt Anfang Dezember
automatisch durch die Rentenzahlstelle.
36 www.bvg-menzel.de
(2) Die Pauschale kommt auch dann in
Betracht, wenn bereits die Energiepreispauschale
von 300 Euro z. B. aufgrund
eines Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt
wurde. Die Obergrenze für eine sozialversicherungs-pflichtige
Beschäftigung
im Übergangsbereich (sog.
Midijob) wird ab dem 01.01.2023 von
1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben.
(2) Arbeitgeber können ihren
Arbeitnehmern in der Zeit vom
26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie
in Form von
Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem
Betrag von insgesamt 3.000 Euro
steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.
Voraussetzung ist, dass die Leistung
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
gewährt wird. (3)–Der Umsatzsteuersatz
für Gaslieferungen über das
Erdgasnetz wird vom 01.10.2022 bis zum
31.03.2024 von 19 % auf 7 % verringert;
ebenso begünstigt wird die Lieferung
von Wärme über ein Wärmenetz. (4)
Hierzu hat die Finanzverwal-tung bereits
in einem aktuellen Schreiben entsprechende
Anwendungsregelungen erlassen.
(Quelle: Rinke Treuhand)
Kündigung bei
Sicherheitsverstößen
len, wenn die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer vergisst, ein Fach seines
Schreibtischs mit sensiblen Akten abzuschließen.
Voraussetzung: In einer Richtlinie
des Arbeitgebers zur Informationssicherheit
ist geregelt, dass Beschäftigte
ihre Schreibtischfächer abschließen, ihren
Rechner beim Verlassen des Arbeitsplatzes
sperren müssen und Dokumente
nicht offen herumliegen lassen dürfen.
Erfolgt dieser Pflichtverstoß wiederholt,
ist auch eine anschließende Kündigung
verhältnismäßig und damit wirksam. Zudem
kann eine Abmahnung selbst bei
erstmaligem und nur leichtem Pflichtverstoß
verhältnismäßig sein, wenn die
Flüchtigkeitsfehler und Nachlässigkeiten
des Mitarbeitenden als bestandsgefährdend
anzusehen sind.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz
vom 7. April 2022, 9 Sa 250/21)
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Auch Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
müssen verhältnismäßig sein. Eine
Abmahnung ist aber nicht grundsätzlich
deshalb unverhältnismäßig, weil nur ein
leichter Pflichtverstoß des Arbeitnehmers
vorliegt und zuvor keine Ermahnung
oder Rüge als milderes Mittel erteilt
worden ist. Eine Abmahnung darf
der Arbeitgeber daher auch dann erteider
Bergische Unternehmer 12 |22 37
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
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Bergisches Land
Von der Hilfskraft zur Fachkraft
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Die "Weiterbildungsinitiative Bergisches Land" der Agenturen für Arbeit
Bergisch Gladbach, Mettmann und Solingen-Wuppertal macht's möglich.
Von der Von Hilfskraft der Von Hilfskraft der zur Hilfskraft Fachkraft
zur Fachkraft
zur Fachkraft
‣ Kontakt für Interessierte:
Weiterbildung.BergischesLand@arbeitsagentur.de
Die "Weiterbildungsinitiative Die "Weiterbildungsinitiative Die "Weiterbildungsinitiative Bergisches Bergisches Land" der Bergisches Land" Agenturen der Land" Agenturen für Arbeit
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Sie suchen dringend qualifizierte Fachkräfte? Oft verbergen sich Potenziale in
Ihrer eigenen Belegschaft. Eine/r Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die/der
schon viele Kenntnisse besitzt aus dem Bereich, in dem sie/er bereits als Hilfskraft
tätig ist, kann mit einer Qualifizierung einen Berufsabschluss nachholen. So gewinnen
Sie die dringend benötigte Fachkraft.
Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Arbeitswelt und die demografische
Entwicklung ist es unerlässlich, alternative Wege der Mitarbeiter -suche, -bindung
und -qualifizierung zu gehen.
Betriebe können unabhängig von der Unternehmensgröße von der Agentur für
Arbeit Zuschüsse erhalten, um ungelernte Kräfte zu Fachkräften weiter zu entwickeln.
Auch (Fach-)Weiterbildungen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen,
können gefördert werden.
Sprechen Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service
an oder nutzen Sie die kostenlose Service-Nummer 0800 4 5555 20!
Die Weiterbildungsexpert*innen beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten
und finden mit Ihnen individuelle Lösungen.
Ansprechpartner
Bergisch Gladbach:
Tatjana Seebauer, 02261 304-220
Mettmann:
Jürgen Vater, 02104 6962-230
Solingen-Wuppertal, u.a.:
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Martina Wildförster, 02191 4606-553
der Bergische Unternehmer 12 |22 39
FÜR SIE UNTERWEGS ROMA - LA CITTÀ ETERNA
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ROM – KOLOSSAL
DURCH DIE STRAßEN DER ANTIKEN METROPOLE
Um es mit Goethes Worten zu beschreiben: „O wie fühl ich in Rom mich so froh, gedenk ich der
Zeiten, da mich ein graulicher Tag hinten im Norden umfing.“ Die Begegnung mit der Antike, die
eindrucksvollen Monumente des Römischen Reiches gehören für jeden Gast bei einem Besuch in
der Metropole zu den Highlights. Aber auch hier, zwischen den antiken Spuren der gelebten
Geschichte findet eine Entwicklung in Richtung Moderne statt. Die Stadt erfindet sich nicht neu,
aber sie steht in ständigem Wandel der Zeit. Dies ebenso zu entdecken, macht die Faszination aus,
die diese leuchtende Stadt umgibt.
der Bergische Unternehmer 12 |22 41
FÜR SIE UNTERWEGS ROMA - LA CITTÀ ETERNA
eben in Italien! Mit Blick auf die über fünf Meter
hohen Heiligenstatuen, die den Vorbau der Basilika
zieren, lässt man den gewaltigen Anblick von
Macht, Prunk und irgendetwas Unfassbaren dazwischen
auf sich wirken. Ebenso früh sollte man
eine geführte Besichtigung der Sixtinischen Kapelle
einplanen. Es gibt extra Touren, die außerhalb
der Stoßzeiten stattfinden, sodass man wenigstens
etwas Ruhe findet, um die Göttlichkeit von Michelangelos
Meisterwerk auf sich wirken lassen zu
können. Auch die Vatikanischen Gärten sind dem
Besucher zugänglich, bei einer Führung kommt
man in den Genuss eines botanischen Kleinods mit
plätschernden Brunnen, künstlichen Grotten,
Steineichen, Blauzedern, Kakteen, Palmen und
jeder Menge schwatzhafter Papageien.
Zu Petrus in den Untergrund
Es ist feucht und warm zu den Ursprüngen des
Christentums. Man schiebt sich durch einen kleinen
Korridor, vorbei an Mausoleen aus der Kaiserzeit
mit bemalten Wänden und verzierten Sarkophagen.
Sie gehören zur Nekropole an der Via
Cornelia, einer Totenstraße. Die katholische Kirche
behauptet, dass hier das Grab des Apostel Petrus
liegt. Da das auch schon Kaiser Konstantin
glaubte, ließ er trotz abschüssiger Lage im 4.
Jahrhundert direkt darüber eine erste Kirche
errichten. Gefunden wurde die Nekropole, als
Papst Pius XII. 1939 die Grotten unter der
Peterskirche umbauen wollte – sie waren übervoll
mit Knochen von Königen und Päpsten.
Wo die Götter heute wohnen
Seiten 40 - 41
Die Kuppel der Basilica
San Pietro mit
den Heiligenstatuen
Foto oben:
der berühmte Trevi-
Brunnen
Pflichtprogramm einer jeden Romreise
ist der Vatikan, dem Staat in der Stadt.
Wie wäre es mit einem Frühstück hoch
auf dem Petersdom? Höher hinauf
kommt keiner in Rom. Mit knapp 137 Metern überragt
die Peterskirche alle anderen Gebäude der
Stadt. Nichts versperrt auf der Kuppel den Blick
über den von Gian Lorenzo Bernini gestalteten Petersplatz.
Ab acht Uhr morgens fährt der Aufzug
zur weiten Dachterrasse, deren kleine Bar zu einem
Espresso einlädt. Auch im Vatikan ist man
Die Kirche hat sie aus dem Himmel verbannt, doch
Rom ist den mythischen Gestalten der Antike treu
geblieben. Hoch hinauf ragen die acht Säulen des
Saturntempels auf dem Forum Romanum, dem
Zentrum der antiken Stadt. Hier befanden sich die
Tempel der wichtigsten Götter und Saturn war
einer der ersten am Platz – schon um 498 v. Chr.
wurde er hier verehrt. Er war ein Gott der Bauern,
an seinem Fest saßen Sklaven und Herren am
selben Tisch. Fast 1000 Jahre lang war das Forum
das Herz des Römischen Reiches. Von den
mächtigen Bauten sind heute nur noch Ruinen
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erhalten geblieben, doch vermitteln sie noch immer
einen Eindruck von der einstigen Größe des
Reiches, erzählen von der Macht von Julius Cäsar,
Nero, Caligula und anderen berühmten Männern
der Antike.
„Solange das Kolosseum steht, solange besteht
Rom, wenn das Kolosseum fällt, fällt Rom, wenn
Rom fällt, fällt auch die Welt.“
Zitat des englischen Benediktinergelehrten Beda
im 7. Jahrhundert
Der frühere Schauplatz von teils blutigen Gladiatorenkämpfen
und anderer Unterhaltung ist heute
das ehrfurchtgebietendste antike Bauwerk der
Stadt. In seiner ganzen Größe kann man es nur
bewundern, wenn man sich etwas entfernt. Am
besten geeignet dafür sind der Park Collo Oppio
nordöstlich des Colosseums und der Belvedere
(Largo Agnes) oberhalb vom Ausgang der Metrostation
Colosseo. Zurzeit wird es restauriert und
zu altem Glanz geführt, allerdings kommt das
Geld nicht von der Kommune, sondern wird von
dem Eigentümer des italienischen Schuhimperiums
‚Tods‘ finanziert.
Äskulaps heilsame Flussinsel
Seit mehr als 2000 Jahren führt die Fabricius-Brücke
über den Stadtfluss auf die Tiberinsel. 289 v.
Chr. wurde auf ihr ein Äskulap-Tempel geweiht. In
Schlangengestalt soll der Heilgott auf einem Schiff
nach Rom gereist und während einer verheerenden
Seuche hier erschienen sein, nachdem eine römische
Delegation ihn im griechischen Epidauros um
Hilfe gebeten hatte. Im Zeichen der Heilung steht
die Isola Tiberina bis heute: Hinter der Brücke
zieht sich seit dem 16. Jh. das Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder am Ufer entlang.
Apollos göttlicher Strahl
Es scheint, als schickte Apollo, der lichte Himmelsgott,
bis heute seine Strahlen durch die
Kuppelöffnung ins Innere des Pantheons. Dabei
dient der grandiose Rundtempel aus dem 2.
Das Kolosseum in seiner
immerwährenden
Opulenz (Foto oben).
der Bergische Unternehmer 12 |22 43
FÜR SIE UNTERWEGS ROMA - LA CITTÀ ETERNA
Das Nationalmuseum
für Kunst, kurz
MAXXI genannt, als
moderner Gegensatz
zur antiken Bauweise
(Foto oben).
Jahrhundert schon seit rund 1.400 Jahren als
christliche Kirche – der Grund, warum er bis heute
erhalten blieb. Die beeindruckende Wirkung des
Innenraums beruht auf den harmonischen
Proportionen: Der Durchmesser ist mit rund 43
Metern gleich groß wie die Distanz vom Fußboden
bis zum Kuppelende.Ein Traum von einem
Brunnen: Berühmt geworden durch Fellinis Film
‚La dolce Vita‘, als Anita Ekberg im Trevi-Brunnen
badete. Das war sicher nicht ganz im Sinne der
aristokratischen Auftraggeber, die sich den Bau
eigentlich zur Selbstdarstellung gewünscht hatten.
Alles am Trevi-Brunnen ist sagenhaft. Die
monumentale Kraft des barocken Triumphbogens
und seiner zentralen Neptun-Figur. Das
Lebenswerk des Architekten Salvi und seine über
30 Jahre währende Entstehungsgeschichte.
Der Lieblingspark der Römer – Villa
Borghese; Gro e Kunst, grüne Wiesen
und ein Zoo
Der weite Garten um den Palast des Kardinals ist
das perfekte Ziel für einen Sonntagsausflug, liegt
zentral zwischen dem Nobelviertel Parioli und der
Spanischen Treppe. In dem barocken Lustschloss
ist heute die Galleria Borghese untergebracht. Ein
echter Tempel der Kunst, gebaut nach dem Vorbild
antiker Landvillen, verschwenderisch ausgestattet
und umgeben vom größten und raffiniertesten Garten
seit der Zeit der Cäsaren. Einst flanierten hier
borghesische Fürsten, heute erholt sich hier ganz
Rom, etwa auf einer Bootstour um die künstliche
Insel mit dem Äskulap-Tempel.
Lust auf Zukunft?
Zwischen antiken Ruinen und barocker Pracht hat
es die zeitgenössische Architektur schwer in Rom.
Doch die Sehnsucht nach neuen (Lebens-) Entwürfen
wächst – und an Orten wie dem Nationalmuseum
für Kunst, dem MAXXI, oder dem Parco della
Musica ist die Stadt schon ganz auf der Höhe der
Zeit. Wohl nirgends darf Rom sich so modern fühlen
wie an der Via Guido Reni, so losgelöst von
Konventionen und der eigenen, überwältigenden
Vergangenheit. Es ist, als wenn man mit dem Museumsareal
eine andere Welt beträte. Oder eine ande-
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re Zeit, eben das 21. Jahrhundert. Viel grauer Beton,
schlangenförmig hingegossen und kühn
verknotet, ein Zeichen der Londoner Stararchitektin
Zaha Hadid. Ein anderes Beispiel für zeitgenössische
religiöse Architektur ist das schiffartige
Gotteshaus ‚Dio Padre Misericordioso‘ des Amerikaners
Richard Meier, der über seine Arbeit sagt:
„Die weißen Segel meiner Kirche werden uns in
eine neue Welt führen.“
Rom in der Weihnachtszeit: ein
Freiluftmuseum für Krippen
Krippen spielen in der sehr religiösen Stadt Rom
eine wichtige Rolle und so ist es kein Wunder, dass
es auch ein Krippenmuseum gibt, das Museo del
Persepio, in dem man sich das ganze Jahr über
Krippen anschauen kann.
Rund um Weihnachten nimmt dieser „Krippenwahn“
noch ein wenig zu und man kann überall in
der Stadt und in fast jeder Kirche eine Krippe
bewundern. Insgesamt sollen es dann mehr als
3.000 sein! Es gehört zur römischen Tradition, in
den Tagen vor und nach Weihnachten durch die
Stadt zu schlendern und sich die verschiedenen
Krippen anzuschauen. Die Mutter aller Krippen
steht natürlich – wer hätte es anders erwartet – im
Vatikan auf dem Petersplatz und beeindruckt mit
lebensgroßen Figuren. Für viele ist das Highlight
einer Reise nach Rom ein Besuch bei einer
Papstaudienz. In der Weihnachtszeit und rund um
Silvester gibt es zahlreiche Möglichkeiten, dem
sympathischen Papst Francesco zuwinken zu
können. Während der Weihnachtszeit finden die
Papstaudienzen ausnahmsweise nicht ganz normal
jeden Mittwochvormittag statt – es gibt nur einige
besondere Events, für die man eine Eintrittskarte
benötigt. Erhältlich sind sie, auch online, über das
deutsche Pilgerzentrum in Rom. Des Weiteren
kann man den Papst an Weihnachten auch ohne
Eintrittskarte und Vorreservierung erleben, und
zwar beim Angelusgebet.
Weihnachtliche Konzerte und Events
Es gibt eine ganz Menge Weihnachtsangebote in
Rom. Besonders schön sind die Weihnachtsrundgänge
durch Rom und den Vatikan sowie ein Besuch
einer der zahlreichen Konzerte, die jedes Jahr
in den Kirchen in Rom stattfinden. Ein überaus
schmackhafter Rundgang ist eine geführte Foodtour,
ein kulinarischer Stadtrundgang, der Besichtigung
mit Verkostung verbindet. Es ist wunderschön,
die feierlich geschmückten Feinkostläden zu betreten
und dabei verschiedene römische Spezialitäten
kennen zu lernen.Wie immer wünschen wir eine
besondere Zeit in einer besonderen Stadt
Text: Katja Weinheimer
Fotos: Shutterstock, Katja Weinheimer
Die älteste Kirche
Roms, das Pantheon
(Foto oben).
der Bergische Unternehmer 12 |22 45
HANDELSREGISTER
HRB 33296 1x1 Projekt UG (haftungsbeschränkt)
Siegfriedstraße
21, 42117 Wuppertal. Gegenstand
des Unternehmens: Die
Konzeption, die Planung und
Umsetzung von Baumaßnahmen,
die Projektsteuerung, die
Durchführung der Bauleitungund
die Beratung von Bauherren.
Grund- oder Stammkapital:
1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird dieGesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten. Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren,
persönlich haftender
Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis:
Einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertretereines
Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:Geschäftsführer:
Spahija, Petrit, Wuppertal,
*11.06.1983 Geschäftsführer:
Ueberholz, Damian Geoffrey
Valerian Hermann, Sprockhövel,
*20.09.1989.
HRA 25556 Glötzer e. K. Ho-
henzollernstr. 30, 42287 Wuppertal.
(die Erbringung von
Online- Dienstleistungen insbesondere
in den Bereichen
Marketing, Grafikdesign und E-
Commerce sowie die Erstellung
von Textildesigns und -drucken).
Inhaber: Glötzer, Leon, Wuppertal,
*26.06.1997.
HRA 25555 Karolin Selders e.K.
Otto-Hausmann-Ring 115, 42115
Wuppertal. (die Errichtung, Anpachtung,
Anmietung und der
Erwerb von Ladengeschäften,
Ver- brauchermärkten und deren
Betrieb, Weitervermietung,
Verpachtung oder Veräußerung
sowie der Lebensmitteleinzelhandel).
Der Gegenstand des
Handels ist nicht auf Nahrungsund
Genussmittel beschränkt.
Inhaber: Selders, Karolin, Neukirchen-Vluyn,
*20.03.1984.
HRB 32969 PointCare Plus Bildungs
UG (haftungsbeschränkt)
Poststr. 28, 42719 Solingen.
(Aus- und Weiterbildungen in
verschiedenen Lehrbereichen).
Stammkapital: 999 Euro. Geschäftsführer:
Jungbluth, Janos,
Haan, *21.12.1993, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32930 MASB GmbH Mangenberger
Str. 283, 42655 Solingen.
(die Beteiligung an Unternehmen
im eigenen Namen,
auf eigene Rechnung und nicht
als Dienstleistung für Dritte
sowie unter Ausschluss von
Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
Die Gesellschaft ist
zudem zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens
dienen. Sie kann zu diesem
Zweck auch andere Unternehmen
gründen oder erwerben sowie
Zweigniederlassungen oder
Tochtergesellschaften im In- und
Ausland errichten. Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Burghaus, Stephan, Solingen,
*11.10.1988.
HRB 32931 Bergische Dienstleistung
UG (haftungsbeschränkt)
Gesundheitstr. 13, 42699 Solingen.
(Dienstleistungen im Bereich
Service-, Projekt-, Schutz-,
Sicherheit- und Objektmanagement
rund um Immobilien, Betriebe
und Veranstaltungen).
Stammkapital: 4.000 Euro.
Geschäftsführer: Niedostatek,
Luca, Solingen, *23.11.1996, mit
der Befugnis, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32970 AsK Autosalon Köln
GmbH Lützowstr. 61, 42699
Solingen. (der Handel mit Gebrauchtfahr-
zeugen und Service
rund ums Auto). Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Ruelens, Irina Marco M, Amsterdam
/ Niederlande.*22.01.1999
mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32980 A.H. Verwaltungs
GmbH Kohlfurther Str. 14 - 18,
42349 Wuppertal. (die Beteiligung
an der A. H. Services
GmbH & Co. KG und anderer
Gesellschaften als persönlich
haftende Gesellschafterin und
die Übernahme der Verwaltung
und Geschäftsführung für diese).
Stammkapital: 25.000 Euro.
Geschäftsführer: Hundt, Andreas,
Wuppertal, *16.11.1965,
einzel- vertretungsberechtigt
mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 25557 Christian Flüss Werkzeugbau
e.K. Steinhauser Str. 17,
42399 Wuppertal. (Werkzeugbau).
Inhaber: Flüss, Christian,
Wuppertal, *28.02.1958.
wein, sekt,
tee, spirituosen,
bier, wasser &
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bayreuther str. 50 c
42115 wuppertal
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KG Walter-Freitag-Str. 28, 42899
men der Gesellschaft mit sich im
nis, im Namen der Gesellschaft
schränkt) Rudolfstr. 157, 42285
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eigenen Namen oder als Vertre-
mit sich im eigenen Namen
Wuppertal. (die Förderung der
genen Vermögens). Persönlich
ter eines Dritten Rechtsgeschäf-
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Erziehung von Kleinkindern.
haften- der Gesellschafter: WFS
te abzuschließen.
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Satzungszweck wird ver-
29 Verwaltungs GmbH, Rem-
wirklicht insbesondere durch
scheid (Amtsgericht Wuppertal
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Unterhaltung von Kindertages-
HRB 32897), mit der Befugnis,
Maxstr. 25, 42857 Remscheid.
GmbH Meinauweg 14, 42699
pflegen und Kindergroßtages-
im Namen der Gesellschaft mit
(die allgemeine Vermögens-
Solingen. (die Vermögensanla-
pflegen). Stammkapital: 1.000
sich im eigenen Namen oder als
verwaltung, insbesondere der
ge in Gesellschaftsbeteiligun-
Euro. Geschäfts- führer: Grzyb,
Vertreter eines Dritten Rechts-
Erwerb von Grundbesitz, die
gen, Grundbesitz und andere
Silke, Wuppertal, *06.02.1982,
geschäfte abzuschließen.
Vermietung, Verpachtung und
Vermögensgegenständen
aus-
einzelvertretungsberechtigt mit
Verwaltung von Gewerbe- und
schließlich im eigenen Namen
der Befugnis, im Namen der Ge-
HRB 32941 Longship Marketing
Wohnbauten sowie sonstiger
und für eigene Rechnung zur
sellschaft mit sich im eigenen
GmbH
Adam-Stegerwald-Str.
Gewerbeanlagen auf eigene
Anlage des eigenen Gesell-
Namen oder als Vertreter eines
34, 42857 Remscheid. (die Er-
Rechnung). Persönlich haften-
schaftsvermögens und deren
Dritten Rechtsgeschäfte
abzu-
bringung professioneller Mar-
der Gesellschafter: Geldsetzer,
Verwaltung. Eine Tätigkeit nach
schließen.
ketingdienstleistungen,
die
Hermann Helmut Herbert, Rem-
§ 34 c Gewerbeordnung und §
Beratung und Produktangebot
scheid, *18.07.1941.
32 Abs. 1 KWG wird nicht aus-
HRB 32975 SOY Real Estate
-insbesondere für SEO / SEM,
geübt). Stammkapital: 50.000
GmbH Kölner Str. 102, 42897
SEA / PPC, Webdesign, Weben-
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Euro. Geschäftsführer: Meyers,
Remscheid. (die Projektierung
twicklung, Betrieb, CRO, Texter-
Wiechertweg 16 a, 42857 Rem-
Erik, Solingen, *02.08.1979, ein-
von inländischen und auslän-
stellung, E-Mail-Marketing und
scheid. (die Verwaltung eigenen
zelver- tretungsberechtigt mit
dischen Immobilien sowie die
automatisierung, mobile Apps,
Vermögens, insbesondere der
der Befugnis,
im Namen der
Begleitung von Bauprojekten im
Informationsmarketing- Produk-
Erwerb und die Veräußerung
Gesellschaft mit sich im eigenen
In- und Ausland). Stammkapital:
te
und- kurse, einschließlich
von Gesellschafts- beteiligun-
Namen oder als Vertreter eines
26.000 Euro. Nicht mehr Ge-
der Planung, Konzeption und
gen sowie der Erwerb und die
Dritten Rechtsgeschäfte abzu-
schäftsführer: Schmitz, Alexan-
Durchführung von Marketing-
Verwaltung eigener Immobilien.
schließen.
dra, Radevormwald, *27.11.1973.
maßnahmen aller Art sowie fer-
Die Gesellschaft kann sich an
Bestellt als Geschäftsführer:
ner die Ausübung aller mit dem
anderen Unternehmen mit glei-
HRB 32912 C. Jürgens Vermö-
Jeck, Tiberius, Rem- scheid,
vorgenannten
Unternehmens-
chem oder ähnlichem Gegen-
gens- und Beteiligungs UG (haf-
*17.05.1970, einzelvertretungs-
gegenstand im Zusammenhang
stand beteiligen und/oder deren
tungsbeschränkt)
Grünewalder
berechtigt mit der Befugnis, im
stehenden oder dem Zweck
Geschäftsführung übernehmen.
Str. 35, 42657 Solingen. (die
Namen der Gesellschaft mit sich
des Unternehmens förderlichen
Stammkapital: 25.000 Euro. Ge-
Komplementärstellung in ver-
im eigenen Namen oder als Ver-
Tätigkeiten.
Stammkapital:
schäfts- führer: Dr. Henke, Ger-
schiedenen GmbH & Co. KG‘s in
treter eines Dritten Rechtsge-
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hard, Remscheid, *11.05.1960;
Solingen und das Halten von Be-
schäfte abzuschließen.
McKerson, Douglas, Remscheid,
Henke, Birgit, Remscheid,
teiligungen an Immobilienunter-
*11.10.1987, einzelvertretungsbe-
*14.08.1961, jeweils einzelvertre-
nehmen). Stammkapital: 1.000
Das Traditionsunternehmen
in der Sicherheitsbranche:
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Die Wach- und Schließgesellschaft.
Im Dienst seit 1902.
wachundschliessgesellschaft.de
der Bergische Unternehmer 12 |22 47
HANDELSREGISTER
Euro. Geschäftsführer: Jürgens,
Christian, Duisburg,
HRB 32978 SiFa Dach und Wand
GmbH Schwarzbach 164, 42277
Wuppertal. (der Einbau und die
Montage von Wand- und Dachkonstruktionen,
bestehend aus
Trapezblechen). Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Sirakov, Vasil, Wuppertal,
*25.03.1992; Sirakova, Helena
Olivera, Wuppertal, *27.02.1993,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRA 2557 Castell-Verlag e.K.
Herberts Katernberg 52 i, 42113
Wuppertal. (Herstellung und
Vertrieb von Büchern aller Art,
vorzugsweise technische Publikationen,
sowie von kunstgewerblichen
Gegenständen).
Inhaber: Dr. Herbsthofer, Elke
Irma Elfriede, Wuppertal,
*06.11.1969. Der Inhaber hat das
Vermögen der Cas- tell-Verlag
GmbH mit Sitz in Wupper- tal
(Amtsgericht Wuppertal, HRB
9734) im Wege der Umwandlung
durch Ver- schmelzung
aufgrund des Verschmel- zungsvertrages
vom 21.07.2022 und
des Zustimmungsbeschlusses
der Gesell- schafterversammlung
vom 21.07.2022 als Ganzes
übernommen. Als nicht
ein- getragen wird bekannt gemacht:
Den Gläubigern der an
der Verschmelzung beteiligten
Rechtsträger ist, wenn sie binnen
sechs Monaten nach dem
Tag, an dem die Eintragung der
Verschmel- zung in das Register
des Sitzes desje- nigen Rechtsträgers,
dessen Gläubiger sie
sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG
als bekanntgemacht gilt, ihren
Anspruch nach Grund und Höhe
schriftlich anmelden, Sicherheit
zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung
verlangen kön- nen.
Dieses Recht steht den Gläubigern
jedoch nur zu, wenn sie
glaubhaft machen, dass durch
die Verschmelzung die Erfüllung
ihrer Forderung gefähr- det wird.
INSOLVENZEN
HRB 30576 eingetragenen WE-
TOG GmbH, Martin-Luther-Str.
49, 42853 Remscheid, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Sebastian Christof
Zimmol, Martin-Luther-Str. 49,
42853 Remscheid wird wegen
Zahlungsunfähigkeit, ist am
01.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 07.09.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder
Straße 39, 42853 Remscheid.
HRB 29134 eingetragenen Ada
Markt GmbH, Hauptstraße 21,
42651 Solingen, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer
Herrn Ismet Tepe, Auf dem
Dorn 109, 47249 Duisburg ist
wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung, am 02.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 21.03.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags einer
Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Dr. Dirk Andres, Weinsbergtalstraße
4, 42657 Solingen.
HRB 27287 eingetragenen
AZOUAGH-TRANSLOGISTIK
GmbH, Hauptstr. 258, 42579
Heiligenhaus, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführerin
Frau Jamila Azouagh, Hauptstr.
258, 42579 Heiligenhaus ist wegen
Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung, am 04.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 18.05.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags eines
Gläubigers. Zugleich werden die
Verfahren 505 IN 75/22 und 505
IN 140/22 und 505 IN 142/22 unter
Führung des zuerst genannten
miteinander verbunden (§ 4
InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird
ernannt Rechtsanwältin Dorothee
Madsen, Meinolphusstraße
6-10, 44789 Bochum.
HRB 30060 eingetragenen WA
Komplettausbau GmbH, Goethestr.
16, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Michael Ralf
Wegener, Goethestr. 16, 42489
Wülfrath ist wegen Zahlungsunfähigkeit
und Überschuldung,
am 08.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
19.07.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags eines Gläubigers
sowie eines am 11.08.2022 eingegangenen
Antrags eines weiteren
Gläubigers. Zugleich werden
die Verfahren 504 IN 123/22
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Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
zeitnah aktuelle
Insolvenzverfahren.
und 504 IN 138/22 unter Führung
des zuerst genannten miteinander
verbunden (§ 4 InsO, § 147
ZPO). Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Rainer
Frölich, Ehrenhainstraße 1,
42329 Wuppertal.
Frau Jasmin Manno, Winkelstraße
2, 42853 Remscheid ist
wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 09.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
26.09.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Sven
Bader, Hindenburgstr. 30, 42853
Remscheid.
Herrn Andreas Damm, Paracelsusstr.
57a, 42549 Velbert,
handelnd unter AD Plan TGA
Planungsbüro, ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 14.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 10.10.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags des
Schuldners. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Frank Kischko, Werth 53,
42275 Wuppertal.
Frau Jessica Wünsch, Hof Güldenwerth
20, 42857 Remscheid ist
wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung, am 22.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 03.11.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Sven Bader, Hindenburgstr.
30, 42853 Remscheid.
Herrn Kevin Vetter, Spielbergsweg
14, 42555 Velbert ist
wegen Zahlungsunfähigkeit, am
29.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung erfolgt
aufgrund des am 24.11.2022
bei Gericht eingegangenen Antrags
des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt
Rechtsanwalt Henning Bungart,
Alfredstraße 102, 45131 Essen.
Frau Petra Stöcker, Rabenweg 80,
42115 Wuppertal ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 24.11.2022,
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 17.11.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Jan Oliver Anger,
Rheinort 1, 40213 Düsseldorf.
HRB 246301 B
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das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 21.11.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin
wird ernannt Rechtsanwältin
Sandra Krämer, Blumenstraße
37, 42549 Velbert.
Frau Christine Mundstock geborene
Beck, Kottendorfer Str. 54,
42697 Solingen ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 24.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 09.11.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Stefan Conrads, Mankhauser
Str. 7a, 42699 Solingen.
Frau Laura Li Pira, Ruhrstraße 11,
42697 Solingen ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 28.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Berlin, (frühere Anschrift Gutenbergstraße
32, 42117 Wuppertal),
gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Eckart
Kirsch, Verlängerte Triebstraße
1, 68542 Heddesheim ist wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
am 22.11.2022, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Eröffnung erfolgt aufgrund des
am 07.04.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin
wird ernannt Rechtsanwältin
Marion Rodine, Friedrich-Ebert-
Str. 146, 42117 Wuppertal.
HRB 28205 eingetragenen algu
koko GmbH, Kaßlerfelder Str. 53,
47059 Duisburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer
Herrn Dingkun Jiang, Wittenstein
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ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 21.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
10.06.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Holger
Rhode, Friedrich-Ebert-Straße
13a, 42103 Wuppertal,
Herrn Tomasz Jankowiak, Bayernstr.
32, 42579 Heiligenhaus
ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 18.11.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
26.09.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Jan
Hebbinghaus, Düsseldorfer Str.
33, 40822 Mettmann.
Frau Pia Wasmuth, Espenstr. 26,
42119 Wuppertal ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 28.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 15.11.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Dr. Nils Brückelmann,
Bembergstraße 20,
42103 Wuppertal.
HRB 19241 eingetragenen PRO-
VENTURA Industrie-Auktion West
GmbH, Mittelstr. 3, 42579 Heiligenhaus,
gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn
Roland Müller, Konrad-Adenauer-
Ring 61, 42579 Heiligenhaus ist
wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung, am 23.11.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 07.10.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags der
Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Jan Oliver Anger, Rheinort 1,
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