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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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TITEL INTERVIEW IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?

Gut informieren, überlegt handeln

Alexander Krolzik ist Fachmann, wenn es um das Thema Teilverkauf von Immobilien

geht. Der Jurist ist Abteilungsleiter Immobilienfinanzierung, Bau- und Kaufvertrag

bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die sich auf das Thema spezialisiert

hat. Wer sich mit dem Gedanken an eine Teilveräußerung seines Zuhauses

trägt, sollte sich vor allem eines: Gut informieren. Das betont Alexander Krolzik

im Gespräch mit dem „Bergischen Unternehmer“.

Herr Krolzik, für wen bietet sich ein Immobilien-Teilverkauf

an? Ist dies vor allem eine Möglichkeit

der Liquiditätsverbesserung im Alter?

Das lässt sich pauschal so nicht sagen, der Immobilien-Teilverkauf

ist einfach ein komplexes und

kompliziertes Produkt. Wir sagen immer, es

kommt auf die persönliche Lebenssituation an. In

erster Linie lassen sich davon Menschen ansprechen,

die keine Alternative haben, also in absehbarer

Zeit eine Liquiditätsverbesserung brauchen.

Im Wesentlichen ist das tatsächlich eine Frage,

mit der sich die ältere Generation beschäftigt. Wo

das Alter allerdings anfängt, ist relativ. Jüngere

Menschen haben natürlich noch andere Möglichkeiten,

an ihrer Einkommenssituation etwas zu

ändern. Im Volksmund wird häufig von einer Immobilien-Verrentung`

gesprochen, ganz neu ist

die Idee also nicht. Letztlich geht es darum, den

Wert oder Teilwert einer Immobilie freizusetzen,

weshalb es sich eigentlich um ein Immobilienverzehrprodukt

handelt.

Geht es dabei vornehmlich um den Verkauf

von Häusern oder eignen sich auch Eigentumswohnungen?

Tatsächlich eignen sich auch Eigentumswohnungen,

in der Regel geht es um selbst bewohnte Immobilien.

Entscheidend ist ein gewisser Wert des

Objektes, der Mindestwert sollte bei den meisten

Anbietern bei etwa 200.000 Euro liegen. Da

könnten strukturschwache Regionen schon mal

das Nachsehen haben, weil die Immobilienpreise

hier tendenziell niedriger sind als in den Ballungszentren.

Grundsätzlich ist aber jede Immobilie

geeignet. Es gibt sogar Anbieter, die sich in

diesem Bereich auf Gewerbeobjekte spezialisiert

haben.

Wie sollte man vorgehen, wenn man sich mit

dem Gedanken an eine Teilveräußerung trägt?

Grundsätzlich sollte man sich zunächst produktneutral

beraten lassen. Das kann ein Gespräch mit

dem Anwalt, mit dem Steuerberater oder eben mit

den Verbraucherzentralen sein. Auch ein Austausch

mit Familie und Freunden kann sinnvoll sein. Eine

solche Neutralität kann man vom Anbieter derlei

Produkte, mit denen beim Abschluss massive Folgen

einhergehen, nicht erwarten. Entscheidet man

sich dann nach eingehender Überlegung und der

Abwägung aller Vor- und Nachteile dafür, sollte

man sich intensiv mit der eigenen Immobilie beschäftigen.

Ich muss eine möglichst genaue Vorstellung

davon haben, was mein Haus oder meine

Wohnung wert ist. Gibt es Schwachstellen, etwa ein

erhöhter Sanierungsbedarf, wirkt sich das natürlich

wertmindernd aus. Dann muss ich mir im Klaren

sein, was ich mit dem Schritt erreichen will: Brauche

ich lang- oder kurzfristig oder regelmäßig Geld.

Und ganz wichtig: informieren, informieren, informieren

und dann vergleichen. Mindestens drei Angebote

sollten bei dem Thema vorliegen. Letztendlich

geht es darum, eine informierte, eigenständige

Entscheidung zu treffen.

Das Thema Immobilien-Teilverkauf scheint gerade

besonders interessant zu sein, jedenfalls

wird kräftig dafür geworben. Warum ist das so?

Man muss schon sehen, dass es für den Anbieter

um eines der sichersten Anlagemodelle geht, die

man haben kann. Er kann nicht verlieren, selbst

wenn der Wert der Immobilie nicht steigt. Denn

alleine durch das anfallende Nutzungsentgelt hat

er immer einen sicheren Gewinn. Dazu kommt in

den meisten Fällen ein vertraglich festgeschriebener

Mindestgewinn von 14 – 17 Prozent.

24 www.bvg-menzel.de

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