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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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TITEL INTERVIEW IMMOBILIEN-TEILVERKAUF - SORGLOS IN DEN RUHESTAND?
Gut informieren, überlegt handeln
Alexander Krolzik ist Fachmann, wenn es um das Thema Teilverkauf von Immobilien
geht. Der Jurist ist Abteilungsleiter Immobilienfinanzierung, Bau- und Kaufvertrag
bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die sich auf das Thema spezialisiert
hat. Wer sich mit dem Gedanken an eine Teilveräußerung seines Zuhauses
trägt, sollte sich vor allem eines: Gut informieren. Das betont Alexander Krolzik
im Gespräch mit dem „Bergischen Unternehmer“.
Herr Krolzik, für wen bietet sich ein Immobilien-Teilverkauf
an? Ist dies vor allem eine Möglichkeit
der Liquiditätsverbesserung im Alter?
Das lässt sich pauschal so nicht sagen, der Immobilien-Teilverkauf
ist einfach ein komplexes und
kompliziertes Produkt. Wir sagen immer, es
kommt auf die persönliche Lebenssituation an. In
erster Linie lassen sich davon Menschen ansprechen,
die keine Alternative haben, also in absehbarer
Zeit eine Liquiditätsverbesserung brauchen.
Im Wesentlichen ist das tatsächlich eine Frage,
mit der sich die ältere Generation beschäftigt. Wo
das Alter allerdings anfängt, ist relativ. Jüngere
Menschen haben natürlich noch andere Möglichkeiten,
an ihrer Einkommenssituation etwas zu
ändern. Im Volksmund wird häufig von einer Immobilien-Verrentung`
gesprochen, ganz neu ist
die Idee also nicht. Letztlich geht es darum, den
Wert oder Teilwert einer Immobilie freizusetzen,
weshalb es sich eigentlich um ein Immobilienverzehrprodukt
handelt.
Geht es dabei vornehmlich um den Verkauf
von Häusern oder eignen sich auch Eigentumswohnungen?
Tatsächlich eignen sich auch Eigentumswohnungen,
in der Regel geht es um selbst bewohnte Immobilien.
Entscheidend ist ein gewisser Wert des
Objektes, der Mindestwert sollte bei den meisten
Anbietern bei etwa 200.000 Euro liegen. Da
könnten strukturschwache Regionen schon mal
das Nachsehen haben, weil die Immobilienpreise
hier tendenziell niedriger sind als in den Ballungszentren.
Grundsätzlich ist aber jede Immobilie
geeignet. Es gibt sogar Anbieter, die sich in
diesem Bereich auf Gewerbeobjekte spezialisiert
haben.
Wie sollte man vorgehen, wenn man sich mit
dem Gedanken an eine Teilveräußerung trägt?
Grundsätzlich sollte man sich zunächst produktneutral
beraten lassen. Das kann ein Gespräch mit
dem Anwalt, mit dem Steuerberater oder eben mit
den Verbraucherzentralen sein. Auch ein Austausch
mit Familie und Freunden kann sinnvoll sein. Eine
solche Neutralität kann man vom Anbieter derlei
Produkte, mit denen beim Abschluss massive Folgen
einhergehen, nicht erwarten. Entscheidet man
sich dann nach eingehender Überlegung und der
Abwägung aller Vor- und Nachteile dafür, sollte
man sich intensiv mit der eigenen Immobilie beschäftigen.
Ich muss eine möglichst genaue Vorstellung
davon haben, was mein Haus oder meine
Wohnung wert ist. Gibt es Schwachstellen, etwa ein
erhöhter Sanierungsbedarf, wirkt sich das natürlich
wertmindernd aus. Dann muss ich mir im Klaren
sein, was ich mit dem Schritt erreichen will: Brauche
ich lang- oder kurzfristig oder regelmäßig Geld.
Und ganz wichtig: informieren, informieren, informieren
und dann vergleichen. Mindestens drei Angebote
sollten bei dem Thema vorliegen. Letztendlich
geht es darum, eine informierte, eigenständige
Entscheidung zu treffen.
Das Thema Immobilien-Teilverkauf scheint gerade
besonders interessant zu sein, jedenfalls
wird kräftig dafür geworben. Warum ist das so?
Man muss schon sehen, dass es für den Anbieter
um eines der sichersten Anlagemodelle geht, die
man haben kann. Er kann nicht verlieren, selbst
wenn der Wert der Immobilie nicht steigt. Denn
alleine durch das anfallende Nutzungsentgelt hat
er immer einen sicheren Gewinn. Dazu kommt in
den meisten Fällen ein vertraglich festgeschriebener
Mindestgewinn von 14 – 17 Prozent.
24 www.bvg-menzel.de