12.12.2022 Aufrufe

der-Bergische-Unternehmer_1222_Nonprint

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

nen Gutachter mit ins Spiel. Da muss man abwägen,

ob man dem Vertrauen entgegenbringt oder

doch lieber nach einer neutralen Bewertung sucht.

Welche Haken gibt es beim Nutzungsentgelt,

das an den Käufer gezahlt werden muss?

Ist der Teilverkauf vorgenommen, gehört mir

eben nicht mehr das ganze Haus bzw. die ganze

Wohnung. So muss ich für den von mir genutzten

Teil ein monatliches Entgelt bezahlen. Man muss

je nach Betrag nicht lange rechnen um festzustellen:

Nach zehn Jahren ist das Geld, das ich für

den Teilverkauf bekommen habe, mehr oder weniger

weg. Da liegt die Krux: Oft ist man nach

dieser Zeit gezwungen, die Immobilie dann doch

ganz zu veräußern. Vordergründig haben die Verkäufer

also Liquidität gewonnen, nach hinten raus

rinnt ihnen das Geld aber durch die Finger.

Alexander Krolzik ist

Leiter der Abteilung

Immobilienfinanzierung,

Bau- und Kaufvertrag

bei der Verbraucherzentrale

Hamburg e.V.

Angenommen, man möchte irgendwann die

Immobilie komplett an einen Dritten verkaufen,

kommt es dann nicht zu einem heillosen

Durcheinander?

Hier muss man sagen: Alleine geht da gar nichts

mehr, der Anbieter bzw. Käufer ist immer mit im

Boot. Es gibt ein Rückkaufsrecht zum Marktwert,

dafür gibt es aber besondere Bedingungen. Letztlich

leitet der Anbieter, der den Immobilienteil erworben

hat, alles in die Wege und führt dann den

Gesamtverkauf gegen ein direktes oder indirektes

Entgelt durch.

Empfiehlt es sich also, den Vertrag vor

Abschluss juristisch überprüfen zu lassen?

Das ist aufgrund der Komplexität schon

juristisches ´Hochreck`, wie man sagt. Verträge

von 30 bis 50 Seiten sind da nicht ungewöhnlich.

Eine schnelle und preiswerte Antwort wird man

hier also wahrscheinlich nicht bekommen. Oder

man sucht gezielt nach Kanzleien, die sich mit

dem Thema auskennen.

Wer kommt in welcher Höhe für anfallende Renovierungs-

und Instandhaltungskosten auf?

Zum Beispiel für einen Fassadenanstrich?

Ganz einfach: Der zumeist alte Eigentümer und

zwar fast immer in voller Höhe, bei Schönheitsreparaturen

sowieso. Je nach Anbieter und Vertrag

kann man aber zum Beispiel bei energetischen

Wie wird der Wert des Teils der Immobilie ermittelt,

der verkauft werden soll? Wonach bemisst

er sich und wie können die Verkäufer sicher

sein, einen reellen Preis zu erzielen?

Diese Frage ist nicht trivial. Man kann und sollte

sich einen Eindruck vom Markt verschaffen, das

geht zum Beispiel über Apps oder Immobilien-

Plattformen im Internet. Wenn ich eine Wohnung

habe, kann ich mich beim Verwalter erkundigen,

der möglicherweise einen Überblick über erzielte

Verkaufspreise anderer Wohnungen im Umfeld

hat. Doch selbst, wenn ich ein teures Gutachten

anfertigen lasse, kann ich mir nie ganz sicher

sein, ob der festgestellte Wert nun realistisch ist.

Die Branche ist ja recht jung und mein Eindruck

ist, dass den Anbietern schon daran gelegen ist,

nicht bewusst Preise zu drücken und damit ihren

guten Ruf zu verspielen. Trotzdem sollte man immer

einen Sachverständigen in die Bewertung mit

einbeziehen. Das ist im Kaufvertrag sogar oft so

festgelegt. Häufig bringen die Anbieter selbst eider

Bergische Unternehmer 12 |22 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!