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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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nen Gutachter mit ins Spiel. Da muss man abwägen,
ob man dem Vertrauen entgegenbringt oder
doch lieber nach einer neutralen Bewertung sucht.
Welche Haken gibt es beim Nutzungsentgelt,
das an den Käufer gezahlt werden muss?
Ist der Teilverkauf vorgenommen, gehört mir
eben nicht mehr das ganze Haus bzw. die ganze
Wohnung. So muss ich für den von mir genutzten
Teil ein monatliches Entgelt bezahlen. Man muss
je nach Betrag nicht lange rechnen um festzustellen:
Nach zehn Jahren ist das Geld, das ich für
den Teilverkauf bekommen habe, mehr oder weniger
weg. Da liegt die Krux: Oft ist man nach
dieser Zeit gezwungen, die Immobilie dann doch
ganz zu veräußern. Vordergründig haben die Verkäufer
also Liquidität gewonnen, nach hinten raus
rinnt ihnen das Geld aber durch die Finger.
Alexander Krolzik ist
Leiter der Abteilung
Immobilienfinanzierung,
Bau- und Kaufvertrag
bei der Verbraucherzentrale
Hamburg e.V.
Angenommen, man möchte irgendwann die
Immobilie komplett an einen Dritten verkaufen,
kommt es dann nicht zu einem heillosen
Durcheinander?
Hier muss man sagen: Alleine geht da gar nichts
mehr, der Anbieter bzw. Käufer ist immer mit im
Boot. Es gibt ein Rückkaufsrecht zum Marktwert,
dafür gibt es aber besondere Bedingungen. Letztlich
leitet der Anbieter, der den Immobilienteil erworben
hat, alles in die Wege und führt dann den
Gesamtverkauf gegen ein direktes oder indirektes
Entgelt durch.
Empfiehlt es sich also, den Vertrag vor
Abschluss juristisch überprüfen zu lassen?
Das ist aufgrund der Komplexität schon
juristisches ´Hochreck`, wie man sagt. Verträge
von 30 bis 50 Seiten sind da nicht ungewöhnlich.
Eine schnelle und preiswerte Antwort wird man
hier also wahrscheinlich nicht bekommen. Oder
man sucht gezielt nach Kanzleien, die sich mit
dem Thema auskennen.
Wer kommt in welcher Höhe für anfallende Renovierungs-
und Instandhaltungskosten auf?
Zum Beispiel für einen Fassadenanstrich?
Ganz einfach: Der zumeist alte Eigentümer und
zwar fast immer in voller Höhe, bei Schönheitsreparaturen
sowieso. Je nach Anbieter und Vertrag
kann man aber zum Beispiel bei energetischen
Wie wird der Wert des Teils der Immobilie ermittelt,
der verkauft werden soll? Wonach bemisst
er sich und wie können die Verkäufer sicher
sein, einen reellen Preis zu erzielen?
Diese Frage ist nicht trivial. Man kann und sollte
sich einen Eindruck vom Markt verschaffen, das
geht zum Beispiel über Apps oder Immobilien-
Plattformen im Internet. Wenn ich eine Wohnung
habe, kann ich mich beim Verwalter erkundigen,
der möglicherweise einen Überblick über erzielte
Verkaufspreise anderer Wohnungen im Umfeld
hat. Doch selbst, wenn ich ein teures Gutachten
anfertigen lasse, kann ich mir nie ganz sicher
sein, ob der festgestellte Wert nun realistisch ist.
Die Branche ist ja recht jung und mein Eindruck
ist, dass den Anbietern schon daran gelegen ist,
nicht bewusst Preise zu drücken und damit ihren
guten Ruf zu verspielen. Trotzdem sollte man immer
einen Sachverständigen in die Bewertung mit
einbeziehen. Das ist im Kaufvertrag sogar oft so
festgelegt. Häufig bringen die Anbieter selbst eider
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