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Kuschelige - Winterhochzeit von Antje und Tobias

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POLITIK<br />

KUSCHELIGE<br />

B<strong>und</strong>estag beschließt Gesetzesänderung<br />

Berlin. In einerSondersitzungbeschloss<br />

die<br />

große Koalition<br />

mit Unterstützung<br />

der<br />

Studentenvereine<br />

eine<br />

sofortige Änderung<br />

des<br />

HochZG. „Wir<br />

machen damit<br />

einen Schritt<br />

in die Zukunft“, betonte B<strong>und</strong>eskanzlerin<br />

Angela Merkel, „endlich können wir<br />

Hochzeitsfeiern an die <strong>von</strong> der EU beschlossenen<br />

Normen angleichen“.<br />

In der vergangenen Woche hatte der Rat<br />

der Europäischen Union der B<strong>und</strong>esregierung<br />

mit Hochzeitsverbot gedroht,<br />

sollten die Regelungen nicht eingehalten<br />

werden.<br />

Länder wie Dänemark oder Schweden<br />

heiraten schon seit 2 Jahren nach den<br />

Vorgaben der EU, Italien weigert sich<br />

standhaft.<br />

Die <strong>Kuschelige</strong> WinterZeit informiert Sie<br />

über die neue Hochzeitsfeier-Verordnung.<br />

Anzeige<br />

§1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muss vor allem anwesend<br />

sein.<br />

§2 Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke.<br />

Danach kann, wer will, wieder gehen.<br />

§3 Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finstere<br />

Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten <strong>und</strong> Strickstrümpfe<br />

müssen zu Hause bleiben.<br />

§4 Keiner darf mehr essen oder trinken, als er/sie mit Gewalt<br />

hinunter bekommen kann.<br />

§5 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem<br />

man sie vollständig ausrottet.<br />

§6 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens<br />

fünf Redner zugleich sprechen.<br />

§7 Singe, wem Gesang gegeben - Wer es nicht kann, der singt<br />

halt daneben.<br />

§8 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die<br />

Verwendung der Läufer <strong>und</strong> Teppiche als Ringmatten ist<br />

nicht gestattet.<br />

§9 Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des<br />

Herrn Bräutigam/ der Frau Braut zu dessen/deren Junggesellenzeiten<br />

<strong>von</strong> sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit<br />

wieder eingeladen.<br />

§10 Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu<br />

schweigen, da er ab morgen eh nichts mehr zu sagen hat.<br />

§11 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.<br />

§12 Das Rauchen während der Tafel ist nur für warme Speisen<br />

gestattet.<br />

§13 Der freie Flug <strong>von</strong> Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken<br />

<strong>und</strong> Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig, dass weder<br />

Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen.<br />

§14 Jeder hat seine Adresse auf dem Rücken zu befestigen,<br />

damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden<br />

kann.<br />

§15 Das Fest hört auf, wenn keiner mehr da ist <strong>und</strong> wird spätestens<br />

25 Jahre später fortgesetzt.<br />

gültig am 02.12.2006<br />

Die WinterZeit - Seite 8

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