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Thurgau Saxonia 2023

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Juli bis September <strong>2023</strong><br />

Exklusive Flussreisen ab/bis Münster<br />

an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />

Besondere Routen<br />

entdecken.<br />

Mit reiseart.<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Reisen. Echt. Anders.<br />

1


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Exklusive<br />

Flussreisen.<br />

Mit reiseart.<br />

Seite<br />

03 Vorwort<br />

04 Schiffsbeschreibung <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />

05 Deckplan und Kabinenbeschreibung<br />

<strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />

06 Unterwegs auf Rhein, Ems und Ijsselmeer<br />

vom 27.07. - 05.08.<strong>2023</strong><br />

Düsseldorf - Nijmegen - Amsterdam - Zaandam -<br />

Alkmaar - Den Helder - Lemmer - Groningen -<br />

Leer - Papenburg - Lingen - Münster<br />

08 Sommer in den Niederlanden<br />

vom 05. - 11.08. und 18. - 24.08.<strong>2023</strong><br />

Münster - Duisburg - Arnheim - Deventer -<br />

Kampen - Amsterdam - Wesel - Münster<br />

10 Holland und Belgien neu entdecken<br />

vom 11. - 18.08. und 24. - 31.08.<strong>2023</strong><br />

Münster - Duisburg - Nijmegen - Dordrecht -<br />

Antwerpen - Maastricht - Venlo - Wesel - Münster<br />

12 Deutschlands Burgen, Festungen und Weine<br />

vom 31.08. - 09.09.<strong>2023</strong><br />

Münster - Duisburg - Düsseldorf - Koblenz - Zell -<br />

Bernkastel - Trier/Schweich - Traben-Trarbach -<br />

Cochem - Boppard - Mainz - Rüdesheim -<br />

Bonn - Düsseldorf<br />

14 Münster erleben<br />

Verlängern Sie Ihren Aufenthalt in der<br />

liebenswerten Stadt am Aasee<br />

15 Wichtige Informationen zu Ihrer Flussreise<br />

16 Allgemeine Reisebedingungen<br />

reiseart GmbH & Co. KG<br />

2<br />

18 Formblatt zur Pauschalreise<br />

19 Versicherungsangebot der Hanse Merkur<br />

20 Kontaktdaten für Ihre Buchung<br />

© Münsterland e.V. | Philipp Fölting


KAPITEL<br />

“Reisen - zuerst macht es Dich sprachlos und verwandelt Dich dann in<br />

einen Geschichtenerzähler”<br />

―<br />

Ibn Battuta<br />

© Münsterland e.V. | Philipp Fölting<br />

Liebe Flussreise-Freunde,<br />

Münster bleibt Kreuzfahrthafen. Wir freuen uns sehr, Ihnen auch im Sommer <strong>2023</strong><br />

exklusive Flusskreuzfahrten ab/bis Münster anbieten zu können.<br />

Mit neuem Partner und neuem Schiff starten wir durch. <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> heißt das<br />

neue Münster-Schiff, <strong>Thurgau</strong> Travel unser neuer Partner, ein sehr verlässliches<br />

Schweizer Familienunternehmen, das seit mehr als 35 Jahren weltweit mit Flussschiffen<br />

unterwegs ist. Die <strong>Saxonia</strong> bietet in 42 Kabinen auf zwei Decks Platz für maximal<br />

84 Gäste, die von einer gut 20-köpfigen Crew bestens betreut und verwöhnt werden.<br />

Ein kleiner, gemütlicher Flusskreuzer, perfekt für besondere Entdeckungen auch<br />

abseits der großen Wasserstraßen.<br />

Zwischen dem 27. Juli und dem 09. September <strong>2023</strong> haben wir 6 attraktive Reisen<br />

zwischen 7 und 10 Tagen für Sie vorbereitet. Auf deutschen, niederländischen und<br />

belgischen Wasserstraßen besuchen wir mit der <strong>Saxonia</strong> u.a. Alkmaar, Amsterdam,<br />

Antwerpen, Koblenz, Maastricht und Mainz, alle Reisen beginnen und/oder enden<br />

in Münster. Buchungen sind exklusiv in unseren 7 Lufthansa City Center Reisebüros<br />

im Münsterland und bei ausgewählten Partnern möglich.<br />

Ganz neu in diesem Jahr, das Münster-Special für unsere auswärtigen Gäste: Wir<br />

haben unsere Heimatstadt für Sie in Szene gesetzt, verlängern Sie Ihren Urlaub, vor<br />

oder nach der Flussreise, mit unserem 3-tägigen Münster-Erlebnis-Paket.<br />

Wir würden uns sehr freuen, Sie im Sommer <strong>2023</strong> an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> & in<br />

Münster begrüßen zu dürfen.<br />

Herzliche Grüße<br />

Ralf Trilsbeek<br />

Geschäftsführer<br />

Sabine Holtmann<br />

Produktmanagerin Kreuzfahrten<br />

3


DAS SCHIFF<br />

<strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />

Unser neues reiseart-Flaggschiff wurde im Winter 2019/2020 renoviert und eignet sich aufgrund der<br />

Bauweise besonders gut für unsere Routenplanung ab/bis Münster. Mit 42 Kabinen und Platz für maximal<br />

84 Gäste reisen Sie an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> in familiärer, gemütlicher Atmosphäre. An<br />

Bord erwartet Sie eine geschmackvolle Einrichtung in Salon, Restaurant und Kabinen. Das gepflegte,<br />

elegante Restaurant sorgt für Ihr leibliches Wohl, ebenso wie die freundliche Crew, die Sie verwöhnt<br />

und umsorgt.<br />

Alle Kabinen sind Außenkabinen und stilvoll eingerichtet. Jede Kabine ist mit zwei nebeneinanderstehenden<br />

Betten, Dusche/WC, Föhn, Kühlschrank, Safe, TV/Radio und individuell regulierbarer Klimaanlage<br />

ausgestattet. Auf dem Oberdeck sorgen die absenkbaren Panoramafronten für beste Aussicht<br />

und frische Luft. Die Fenster auf dem Hauptdeck sind aus Sicherheitsgründen nicht zu öffnen.<br />

Im gemütlichen Restaurant werden internationale Spezialitäten und regionale Speisen zu einer Tischzeit<br />

serviert. Im stilvollen Panorama-Salon mit Bar lassen sich kurzweilige Stunden verbringen. Zur<br />

Bordausstattung gehören außerdem die Rezeption sowie ein kleiner Souvenir-Shop. Das Sonnendeck<br />

mit Sonnensegel, Liegestühlen, Stühlen und Tischen lädt zum Verweilen ein. Gratis WLAN nach Verfügbarkeit.<br />

Nichtraucherschiff (Rauchen auf dem Sonnendeck erlaubt).<br />

Kleidung an Bord<br />

Sportliche, bequeme Kleidung ist tagsüber sowie zum Abendessen angebracht und eine Jacke<br />

für die Abende an Deck sollten in Ihrem Reisegepäck nicht fehlen. Es besteht kein Kleiderzwang,<br />

jedoch sind Shorts, Badesachen o.ä. im Restaurant nicht erwünscht.<br />

Daten<br />

4<br />

Baujahr/Renovierung: 2001/2020<br />

Länge: 82 Meter<br />

Breite: 9,50 Meter<br />

Tiefgang: 1,2 Meter<br />

Besatzung: 22<br />

Passagiere: 84<br />

Flagge: Schweiz<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel


DAS SCHIFF<br />

Der Deckplan:<br />

achtern<br />

Die Kabinen:<br />

Zweibett Hauptdeck*<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Zweibett Oberdeck<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

• Kabinengröße ca. 12 m²<br />

• nebeneinanderstehende Betten<br />

• Dusche/WC, Föhn<br />

• Minibar, Safe, TV/Radio<br />

• individuell regulierbare Klimaanlage<br />

• Fenster können nicht geöffnet werden<br />

• Kabinengröße ca. 12 m²<br />

• nebeneinanderstehende Betten<br />

• Dusche/WC, Föhn<br />

• Minibar, Safe, TV/Radio<br />

• individuell regulierbare Klimaanlage<br />

• zu öffnendes Panoramafenster<br />

* Die Kabinen der Kategorie “Hauptdeck achtern“<br />

verfügen über gleiche Ausstattung, liegen hinten im Schiff.<br />

Hier ist ggfs. mit verstärkten Motorengeräuschen zu rechnen.<br />

STAND 17. MAI <strong>2023</strong><br />

5


DIE ROUTEN<br />

Unterwegs auf Rhein, Ems und Ijsselmeer<br />

27. Juli - 05. August <strong>2023</strong><br />

10 Tage / 9 Nächte p.P. ab 1.899,00 €<br />

In Düsseldorf beginnt unsere Premierenreise. Freuen Sie sich auf einen ersten Sommerabend auf dem Sonnendeck mit Panorama-Aussicht<br />

auf die schöne niederrheinische Landschaft. Erster Stopp der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> ist am nächsten Morgen<br />

Nijmegen, die älteste Stadt der Niederlande. Mittags geht es weiter rheinabwärts, so dass Sie noch am späten Abend in der<br />

niederländischen Metropole Amsterdam ankommen werden. Das pittoreske Zaandam, die bekannte Käsestadt Alkmaar und<br />

Den Helder sind Ihre Stationen in den nächsten Tagen, bevor es dann einmal quer übers Ijsselmeer in das ´gezellige` Fischerdorf<br />

Lemmer geht. Auf Ihrem Ausflugsprogramm heute stehen, wenn Sie möchten, Sloten, die kleinste Stadt der Niederlande,<br />

und Hindeloopen, die malerische Seglerstadt. Weiter geht es in die Universitätsstadt Groningen. Die Hauptstadt der gleichnamigen<br />

Provinz im Norden von Holland überzeugt mit einem großen kulturellen Angebot und historischen Baudenkmälern wie<br />

dem Martinitoren. Durch den engen Eemskanal erreicht die <strong>Saxonia</strong> den Dollard und schließlich mit der Ems wieder deutsche<br />

Gewässer. Papenburg, oder auch das Venedig des Nordens im Emsland, hat eine lange Tradition im Schiffsbau. Wurden dort<br />

früher kleine Schiffe gebaut, sind es heute Kreuzfahrtriesen, die hier entstehen. Die Meyer Werft und Papenburg sind untrennbar<br />

miteinander verbunden. Am Hauptkanal liegen mehrere historische Schiffe sowie viele Cafés und Restaurants - eine<br />

ideale Bummelmeile. Bevor wir das Ziel unserer Reise und damit den neuen Ausgangsort für die Reisen der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong>,<br />

den Stadthafen Münster, erreichen, haben Sie in Lingen die Gelegenheit an einem geführten Stadtrundgang teilzunehmen.<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Im Reisepreis enthalten:<br />

• Anreise nach Düsseldorf ab Münster, Warendorf und<br />

Coesfeld<br />

• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />

• 9 Übernachtungen<br />

• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />

Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />

• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />

• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />

Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />

• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />

• Ausflüge<br />

• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />

Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

6


DIE ROUTEN<br />

Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />

1 Düsseldorf 17:00 Uhr<br />

2 Nijmegen<br />

Amsterdam<br />

02:00 Uhr<br />

20:00 Uhr<br />

12:00 Uhr Stadtrundgang durch das historische Zentrum<br />

3 Amsterdam<br />

Zaandam<br />

19:00 Uhr<br />

18:00 Uhr Grachtenrundfahrt oder Besuch des Rijksmuseums<br />

4 Zaandam<br />

Alkmaar<br />

Den Helder<br />

13:00 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

07:00 Uhr<br />

16:30 Uhr Stadtrundgang durch die Altstadt von Alkmaar<br />

5 Den Helder<br />

Lemmer<br />

13:00 Uhr<br />

07:00 Uhr<br />

Ausflug zu den zwei Friesenstädten Sloten und Hindeloopen<br />

6 Lemmer<br />

Groningen<br />

17:30 Uhr<br />

07:00 Uhr<br />

7 Groningen<br />

Leer<br />

20:00 Uhr<br />

12:30 Uhr Rundgang durch den Stadtkern Groningens<br />

8 Leer<br />

Papenburg<br />

08:00 Uhr<br />

06:00 Uhr<br />

12:30 Uhr Besuch der Meyer Werft<br />

9 Lingen 09:00 Uhr 15:00 Uhr Spaziergang durch die größte Stadt im Emsland<br />

10 Münster 08:00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Reisepreise:<br />

Doppelkabine<br />

Einzelkabine<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck, achtern<br />

1.899,00 € p. P.<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Oberdeck<br />

2.049,00 € p. P. 3.349,00 €<br />

2.799,00 € p. P. 4.499,00 €<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Vorab buchbare Ausflüge:<br />

Ausflugspaket<br />

Stadtrundgänge in Nijmegen, Alkmaar, Groningen und Lingen,<br />

Grachtenrundfahrt in Amsterdam, Ausflug nach Sloten und Hindeloppen<br />

159,00 € p. P.<br />

Besuch des Rijksmuseums in Amsterdam 69,00 € p. P.<br />

Besuch der Meyer Werft 69,00 € p. P.<br />

7


DIE ROUTEN<br />

Sommer in den Niederlanden<br />

05. - 11. August <strong>2023</strong> und 18. - 24. August <strong>2023</strong><br />

7 Tage / 6 Nächte p.P. ab 1.279,00 €<br />

Auf der ersten Abfahrt aus dem Stadthafen Münster nimmt die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> erneut Kurs auf die Niederlande. Es erwartet<br />

Sie eine abwechslungsreiche Route - das quirlige Arnheim, die Ijssel-Perle Deventer, Kampen, Heimathafen vieler Ijsselmeer-Segler,<br />

und natürlich Amsterdam, die niederländische Metropole mit ihrer unverwechselbaren Mischung aus Kunst,<br />

Kultur und Lebensart. Arnheim ist bekannt für seine interessante und bewegte Geschichte. Unternehmen Sie hier, im Rahmen<br />

unseres Ausflugspaketes, einen historischen Stadtspaziergang oder folgen Sie dem Weg der Befreiung am Ende des Zweiten<br />

Weltkriegs. In Deventer, einer gastfreundlichen und gemütlichen Hansestadt an der IJssel, gibt es viele Sehenswürdigkeiten,<br />

wie zum Beispiel das Rathaus mit seiner besonderen Architektur. Kampen hat eine jahrhundertelange Tradition in den Bereichen<br />

Handel und Schifffahrt vorzuweisen. Der Reichtum der frühen Geschichte wird durch mehr als 500 Baudenkmäler in der<br />

Innenstadt deutlich. Auf der abendlichen Ijsselmeer-Passage wird die <strong>Saxonia</strong> zum (Hoch)Seeschiff, bei hochsommerlichen<br />

Temperaturen ohne Zweifel ein Highlight dieser Reise. Mit Amsterdam begrüßt Sie eine der größten Städte der Niederlande.<br />

Insbesondere mit seinen Grachten, Museen von Weltklasse, entspannten Cafés und wunderbaren Restaurants hat Amsterdam<br />

unendlich viel zu bieten.<br />

Abgerundet wird unsere Niederlande-Reise durch die Stationen in Duisburg und Wesel. Mal ehrlich, haben Sie schon mal eine<br />

Schifffahrt durch den Duisburger Hafen erlebt oder waren in Xanten auf den Spuren der Römer unterwegs?<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Im Reisepreis enthalten:<br />

• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />

• 6 Übernachtungen<br />

• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />

Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />

• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />

• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />

Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />

• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />

• Ausflüge<br />

• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />

Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

8


DIE ROUTEN<br />

Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />

1 Münster 16:00 Uhr<br />

2 Duisburg<br />

Arnheim<br />

07:00 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

13:00 Uhr Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

3 Arnheim<br />

Deventer<br />

17:30 Uhr<br />

11:30 Uhr Stadtrundgang Arnheim<br />

4 Deventer<br />

Kampen<br />

14:30 Uhr<br />

11:00 Uhr<br />

18:00 Uhr<br />

Stadtrundgang Deventer<br />

Stadtrundgang Kampen<br />

5 Amsterdam 00:00 Uhr 18:00 Uhr Grachtenrundfahrt und/oder Besuch des Rijksmuseums<br />

6 Wesel 08:30 Uhr 14:30 Uhr Ausflug Xanten und die Römer<br />

7 Münster 08:00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Reisepreise:<br />

Doppelkabine<br />

Einzelkabine<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck, achtern<br />

1.279,00 € p. P.<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck<br />

1.379,00 € p. P. 2.189,00 €<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Oberdeck<br />

1.899,00 € p. P. 2.999,00 €<br />

Vorab buchbare Ausflüge:<br />

Ausflugspaket<br />

Stadtrundgänge in Arnheim, Deventer und Kampen, Grachtenrundfahrt in<br />

Amsterdam und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

139,00 € p. P.<br />

Besuch des Rijksmuseums in Amsterdam 69,00 € p. P.<br />

Ausflug Xanten und die Römer 59,00 € p. P.<br />

9


DIE ROUTEN<br />

Holland und Belgien neu entdecken<br />

11. - 18. August <strong>2023</strong> und 24. - 31. August <strong>2023</strong><br />

8 Tage / 7 Nächte p.P. ab 1.499,00 €<br />

Unsere Holland- und Belgien-Reise in diesem Sommer steckt voller Höhepunkte: Den größten Binnenhafen Europas erleben,<br />

die älteste Stadt der Niederlande besuchen, die belgische Schokoladen- und Diamanten-Metropole erkunden, oder in den<br />

mittelalterlichen Altstadt den Geist der Maastrichter Verträge aufspüren, eins ist sicher, auf dieser Reise wird es Ihnen nicht<br />

langweilig werden. Nijmegen wurde schon zu Beginn unserer Zeitrechnung dank seiner günstigen Lage zu einem wichtigen<br />

Stützpunkt der römischen Armee. In Antwerpen wird Sie die jahrhundertealte Architektur rund um den prachtvollen Grote<br />

Markt begeistern. In Maastricht werden Sie die Internationalität bei jedem Schritt in der kopfsteingepflasterten Altstadt wahrnehmen,<br />

alleine schon aufgrund der über 20.000 Studenten aus aller Welt. Venlo in der Provinz Limburg schließlich, eine<br />

lebendige Stadt mit einem umfangreichen kulturellen Angebot und einer geschichtsträchtigen Altstadt, aber auch mit vielen<br />

Cafes und Restaurants, wie auch vielen attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Beschließen werden Sie diese abwechslungsreiche<br />

Flussreisewoche, wenn Sie möchten, mit einem zweiten Ausflug in die römische Geschichte des Niederrheins, Sie besuchen<br />

das pittoreske Xanten mit seinen berühmten Ausgrabungen.<br />

Das Fahrtprogramm ermöglicht Ihnen viel Zeit in der freien Natur und entspanntes Genießen auf dem Sommerdeck. Nach 8<br />

Tagen erreicht die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> wieder unseren Heimathafen Münster.<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Im Reisepreis enthalten:<br />

• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />

• 7 Übernachtungen<br />

• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />

Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />

• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />

• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />

Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />

• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />

• Ausflüge<br />

• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />

Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />

10


DIE ROUTEN<br />

Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />

1 Münster 16:00 Uhr<br />

2 Duisburg<br />

Nijmegen<br />

07:00 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

13:00 Uhr Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

3 Nijmegen<br />

Dordrecht<br />

18:30 Uhr<br />

11:30 Uhr Stadtrundgang durch das historische Zentrum<br />

4 Dordrecht<br />

Antwerpen<br />

10:30 Uhr<br />

00:30 Uhr<br />

18:00 Uhr Rundfahrt/-gang Brüssel<br />

5 Maastricht 11:00 Uhr 19:00 Uhr Stadtrundgang Maastricht<br />

6 Venlo 05:00 Uhr 13:00 Uhr Ausflug Schlossgärten Arcen und Kornbrennerei „De Ijsvogel“<br />

7 Wesel 03:00 Uhr 13:00 Uhr Ausflug Xanten und die Römer<br />

8 Münster 07:00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Reisepreise:<br />

Doppelkabine<br />

Einzelkabine<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck, achtern<br />

1.499,00 € p. P.<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck<br />

1.599,00 € p. P. 2.559,00 €<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Oberdeck<br />

2.199,00 € p. P. 3.519,00 €<br />

Vorab buchbare Ausflüge:<br />

Ausflugspaket<br />

Stadtrundgänge in Nijmegen und Maastricht,<br />

Rundfahrt/-gang Brüssel und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

129,00 € p. P.<br />

Ausflug Xanten und die Römer 59,00 € p. P.<br />

Ausflug Schlossgärten Arcen und Kornbrennerei „De Ijsvogel“ 69,00 € p. P.<br />

11


DIE ROUTEN<br />

Deutschlands Burgen, Festungen und Weine<br />

31. August - 09. September <strong>2023</strong><br />

10 Tage / 9 Nächte p.P. ab 1.899,00 €<br />

Unsere Saison-Abschlussreise mit der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> führt Sie über Rhein & Mosel zu den idyllischsten Landschaften, Burgen<br />

und Weinanbaugebieten Deutschlands. Zunächst besuchen Sie den beeindruckenden Duisburger Binnenhafen und die<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf. Nutzen Sie die Zeit für einen Altstadtrundgang, bei dem ein Altbier im Kultlokal Uerige nicht<br />

fehlen darf. Weiter geht Ihre Reise rheinaufwärts - nach dem Besuch des Deutschen Ecks in Koblenz, folgt die <strong>Saxonia</strong> dem<br />

Lauf der Mosel bis in Deutschlands älteste Stadt, der Bischofsstadt Trier. Natürlich bleibt auch Zeit, einige der charmanten<br />

kleinen Weinorte zu entdecken, Sie besuchen Zell, Bernkastel Cochem und Traben-Trarbach. Zurück auf dem Rhein lädt die<br />

Promenade von Boppard zu einem Spaziergang ein. Am nächsten Morgen macht die <strong>Saxonia</strong> in einer weiteren Landeshauptstadt<br />

fest, Sie besuchen Mainz. Die lebensfrohe Gutenberg- und Medienstadt mit ihren Fachwerkhäusern und mittelalterlichen<br />

Marktplätzen wird Sie begeistern. Den Abend verbringen Sie in Rüdesheim, der Heimat des weltbekannten Rheingau-Rieslings.<br />

Es folgt ein absolutes Highlight Ihrer Reise, die wunderschöne Mittelrheinpassage, UNESCO Welterbe, Sehnsuchtsort für Flussreisegäste<br />

aus aller Welt. 65 Flusskilometer mit zahlreichen Schlössern und Burgen, der Loreley und rebenbewachsenen Hängen<br />

- der Inbegriff der Rheinromantik. Bevor Ihre abwechslungsreiche Reise nach zehn Tagen in Düsseldorf endet, besuchen<br />

Sie noch die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn. Über 2000 Jahre alt, mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten von Beethoven bis<br />

(ehem.) Bundeskanzleramt.<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Im Reisepreis enthalten:<br />

• Abreise von Düsseldorf nach Münster, Warendorf und<br />

Coesfeld<br />

• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />

• 9 Übernachtungen<br />

• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />

Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />

• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />

• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />

Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />

• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />

• Ausflüge<br />

• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />

Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

12


DIE ROUTEN<br />

Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />

1 Münster 16:00 Uhr<br />

2 Duisburg<br />

Düsseldorf<br />

07:00 Uhr<br />

17:00 Uhr<br />

13:00 Uhr<br />

23:00 Uhr<br />

Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

3 Koblenz 13:00 Uhr 20:00 Uhr Rundgang Koblenz mit Festung Ehrenbreitstein<br />

4 Zell<br />

Bernkastel<br />

07:00 Uhr<br />

19:00 Uhr<br />

13:00 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

Rundgang mit Weinprobe<br />

5 Trier/Schweich 07:00 Uhr 18:00 Uhr Rundfahrt/-gang Trier<br />

6 Traben-Trarbach<br />

Cochem<br />

01:30 Uhr<br />

19:00 Uhr<br />

13:00 Uhr Stadtrundgang mit Weinprobe<br />

7 Cochem<br />

Boppard<br />

20:00 Uhr<br />

12:00 Uhr Stadtrundgang mit Besuch der Reichsburg<br />

8 Boppard<br />

Mainz<br />

Rüdesheim<br />

09:00 Uhr<br />

19:00 Uhr<br />

02:00 Uhr<br />

17:00 Uhr Stadtrundgang mit Mainzer Dom<br />

9 Rüdesheim<br />

Bonn<br />

15:00 Uhr<br />

07:00 Uhr<br />

23:00 Uhr Rundfahrt/-gang Bonn<br />

10 Düsseldorf 05:00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Reisepreise:<br />

Doppelkabine<br />

Einzelkabine<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck, achtern<br />

1.899,00 € p. P.<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Hauptdeck<br />

Zweibett Außenkabine<br />

Oberdeck<br />

2.049,00 € p. P. 3.349,00 €<br />

2.799,00 € p. P. 4.499,00 €<br />

© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />

Vorab buchbare Ausflüge:<br />

Ausflugspaket<br />

Stadtrundgänge in Koblenz, Cochem und Mainz,<br />

Rundfahrt/-gang Trier und Bonn und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />

229,00 € p. P.<br />

Stadtrundgänge mit Weinprobe in Zell und Traben-Trarbach 59,00 € p. P.<br />

13


MÜNSTER ERLEBEN<br />

Münster<br />

erleben.<br />

Mit reiseart.<br />

© Oliver Franke | Tourismus NRW e.V.<br />

Verlängern Sie Ihre Reise und erleben Sie Münster ganz individuell!<br />

Ihr Münster-Erlebnis-Paket als Verlängerung oder Einstimmung auf Ihre Flusskreuzfahrt umfasst:<br />

2 Übernachtungen im ATLANTIC Hotel Münster inkl. Frühstücksbuffet<br />

Gepäcktransport zwischen Schiffsanlegestelle & Hotel mit dem Leezencargo<br />

Eines von zwei Münster-Erlebnissen - Sie haben die Wahl:<br />

Romantisches Picknick für 2 auf dem Aasee im nostalgischen Ruderboot<br />

Münster-Entdeckungstour für 2 in der Fahrradrikscha mit persönlichem Guide<br />

Bei allen Nachprogrammen: Shuttleservice im Leezentaxi vom Hafen in die City<br />

Buchbar zu folgenden Terminen in Kombination mit all unseren Flusskreuzfahrten:<br />

Als Vorprogramm: 03. - 05.08.<strong>2023</strong> | 09. - 11.08.<strong>2023</strong> | 16. - 18.08.<strong>2023</strong><br />

22. - 24.08.<strong>2023</strong> | 29. - 31.08.<strong>2023</strong><br />

Als Nachprogramm: 05. - 07.08.<strong>2023</strong> | 11. - 13.08.<strong>2023</strong> | 18. - 20.08.<strong>2023</strong><br />

24. - 26.08.<strong>2023</strong> | 31.08. - 02.09.<strong>2023</strong><br />

Mindestteilnehmerzahl Programm: 2 Personen<br />

Einzelzimmeraufpreis Hotel: 129,00 €<br />

für 289,00 €<br />

pro Person<br />

im Doppelzimmer<br />

14


WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHRER FLUSSREISE<br />

Reisedokumente für deutsche StaatsbürgerInnen<br />

Das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist Pflicht. Die Reisedokumente müssen über den<br />

Reiseaufenthalt hinaus gültig sein. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung<br />

der Sorgeberechtigten mitführen. In die Niederlande und nach Belgien ist es möglich mit dem Reisepass, dem<br />

vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.<br />

BürgerInnen des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, dass<br />

Reisedokumente (Reisepass/ Personalausweis) mit sich geführt werden. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann<br />

es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Einreisebestimmungen andere Nationalitäten:<br />

Informationen zu Einreise- und Impfbestimmungen für Bürger anderer Staaten fordern Sie bitte vor Buchung<br />

bei Ihrer Buchungsstelle an. Hierzu ist die Angabe der Nationalität erforderlich.<br />

Reisebedingungen<br />

Für diese Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters. Bis 21 Tage vor Reiseantritt<br />

kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht<br />

zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Sicherungsschein<br />

Der Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r BGB kommt von der Touristik-Versicherungs-Service GmbH.<br />

Reiseversicherungen<br />

In Ihrem Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,<br />

entstehen Stornokosten. Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. zum Abschluss eines<br />

Versicherungspaketes.<br />

Eingeschränkte Mobilität/Barrierefreiheit<br />

Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> verfügt über<br />

keinen Lift und alle Decks sind nur über Treppen erreichbar. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Bedürfnisse an.<br />

Kabinen<br />

Die Kabinennummer erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Bei der Buchung nehmen wir unverbindliche Kabinenwünsche<br />

entgegen. Schiffstypische Geräusche wie Schiffsmotor, Klimaanlage/Lüftung sind in fast allen Räumlichkeiten<br />

zu hören. In Kabinen des hinteren Teiles des Schiffes sind verstärkt Maschinengeräusche hörbar. In den Kabinen des<br />

vorderen Schiffsteils sind bei Anlegemanövern und Schleusenpassagen verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu<br />

hören. Bei geöffnetem Fenster sind je nach Kabine Gerüche aus der Küche wahrzunehmen.<br />

Sonnendeck<br />

Wegen niedrigen Brückenhöhen, Schleusen oder aus Sicherheitsgründen kann es zu Einschränkungen der Benutzung<br />

des Sonnendecks kommen.<br />

Programmablauf<br />

Änderungen der Programmabfolge sind vorbehalten. Programmänderungen wegen Hoch- oder Niederwasserständen<br />

auf den für die Durchführung des Programms maßgeblichen Gewässern, ebenso Schiffsdefekte ohne Verschulden der<br />

Reederei und Schleusendefekte auf der Schifffahrtsroute sind vorbehalten. Die Reederei wird nach Möglichkeit den<br />

Passagieren ein Alternativprogramm anbieten, wobei Unterkunft und Verpflegung an Bord zu erfolgen hat. Vorbehalten<br />

bleiben die Bestätigungen der Liegeplätze durch die Hafenbehörden. Die Reederei wird bei der Absage nach<br />

Möglichkeit einen gleichwertigen Alternativ-Liegeplatz bestellen.<br />

Schiffskategorie (unsere Eigenbewertung)<br />

Schiff der gehobenen Mittelklasse mit eleganter Ausstattung.<br />

Getränkepaket<br />

Das Getränkepaket ist vor Abreise ab 27,15 € p. Person/Nacht buchbar und beinhaltet offene Hausweine wie auch<br />

Haussekt im Glas, Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier, Cocktails und Longdrinks, alle offenen alkoholfreien<br />

Getränke, Kabinen- und Ausflugswasser, Kaffeespezialitäten (ohne Alkohol) sowie heiße Schokolade und Tee.<br />

Zahlung<br />

Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung bei uns erhalten Sie umgehend eine verbindliche Reisebestätigung/Rechnung<br />

mit allen Einzelheiten, mit der der Reisevertrag gemäß unserer Reisebedingungen zustande kommt. Mit der Reisebestätigung<br />

erhalten Sie auch den Sicherungsschein. Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung die Namen nochmals<br />

auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Evtl. Änderungen teilen Sie uns bitte sofort mit. Sie erhalten dann von uns eine<br />

aktualisierte Rechnung/Bestätigung. Nach Erhalt und Prüfung dieser Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20%<br />

des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Die kompletten Reiseunterlagen<br />

senden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Reisebeginn nach erfolgter Zahlung zu.<br />

Gesundheits-Hinweise und Impfvorgaben<br />

Zum Zeitpunkt der Katalogerstellung lagen keine Covid-19-Test- und Impfvorgaben vor. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund<br />

der weltweit sehr dynamischen Situation rund um Covid-19, zu kurzfristigen Anpassungen der Impf- und Testregularien<br />

kommen kann. Wir werden selbstverständlich an Bord, sowie auf den angebotenen Ausflügen, die jeweils<br />

gültigen Ländervorschriften umsetzen und auch die Empfehlungen der WHO beachten. Alle Reisenden sind für die<br />

Einhaltung der Ein- und Ausreisebeschränkungen eigenverantwortlich und haften auch für anfallende Stornierungskosten,<br />

wenn die Teilnahme an der Reise, aufgrund fehlender Impfung oder Testung, nicht möglich ist.<br />

15<br />

© Münsterland e.V. | Philipp Fölting


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten,<br />

welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden<br />

angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.<br />

Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.<br />

Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin<br />

angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die<br />

Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von<br />

Anspruchsverlusten in Ziffer 10.<br />

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)<br />

FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit<br />

wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden<br />

und dem Reiseveranstalter reiseart GmbH & Co. KG zu<br />

Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie<br />

ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y<br />

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und<br />

252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und<br />

füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich<br />

nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B.<br />

verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht<br />

hat, da er hierüber eine entsprechende andere<br />

Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner<br />

nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein<br />

Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen<br />

geschlossen wurde.<br />

1. Zeitlicher Geltungsbereich<br />

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle<br />

Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstalter<br />

reiseart GmbH & Co. KG und dem Kunden, die ab<br />

01.04.2022 geschlossen werden.<br />

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung<br />

für Mitreisende<br />

2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt<br />

beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:<br />

a) Grundlage dieses Angebots sind die<br />

Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen<br />

des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit<br />

diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von<br />

Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />

seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung<br />

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des<br />

Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />

ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />

für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />

kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />

zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des<br />

neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />

seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />

und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />

Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche<br />

Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />

d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />

Informationen über wesentliche Eigenschaften der<br />

Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen<br />

Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />

und die Stornopauschalen (gem. Artikel<br />

250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur<br />

dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,<br />

sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich<br />

vereinbart ist.<br />

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde<br />

dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />

Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />

durch den Reiseveranstalter zustande. Bei<br />

oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der<br />

Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen<br />

Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem<br />

dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem<br />

Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so<br />

aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem<br />

angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier<br />

oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf<br />

eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6<br />

Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in<br />

gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien<br />

oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.<br />

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den<br />

Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />

Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.<br />

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur<br />

Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Buchungsformulars eine entsprechende<br />

Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />

erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung<br />

angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.<br />

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter<br />

gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die<br />

Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />

unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />

"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem<br />

Reiseveranstalter den Abschluss des<br />

Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung<br />

unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt<br />

(Eingangsbestätigung).<br />

g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch<br />

Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des<br />

Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<br />

h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der<br />

Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden<br />

zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger<br />

erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach<br />

Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch<br />

entsprechende unmittelbare Darstellung der<br />

Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der<br />

Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser<br />

Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es<br />

auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der<br />

Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden<br />

die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften<br />

Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung<br />

angeboten wird. Die Verbindlichkeit des<br />

Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,<br />

dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung<br />

oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.<br />

2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.<br />

2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §<br />

651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen<br />

wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-<br />

Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)<br />

sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein<br />

Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,<br />

insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB<br />

(siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht<br />

jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />

§651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen<br />

geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen<br />

Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />

sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />

geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein<br />

Widerrufsrecht.<br />

3. Bezahlung<br />

3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />

Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein<br />

wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und<br />

dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und<br />

Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,<br />

verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />

wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen<br />

Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />

in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />

Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,<br />

sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das<br />

Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9<br />

genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.<br />

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />

Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur<br />

ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen<br />

Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen<br />

Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches<br />

oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />

besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach<br />

Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />

gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die<br />

nicht den Reisepreis betreffen<br />

4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />

Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />

Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />

Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem<br />

Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die<br />

Abweichungen unerheblich sind und den<br />

Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden<br />

über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis<br />

von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften<br />

Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder<br />

Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />

hervorgehobener Weise zu informieren.<br />

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer<br />

wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der<br />

Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die<br />

Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der<br />

Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter<br />

gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten<br />

angemessenen Frist entweder die Änderung<br />

anzunehmen oder unentgeltlich vom<br />

Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />

an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der<br />

Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<br />

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des<br />

Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der<br />

Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann<br />

kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die<br />

Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm<br />

eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom<br />

Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der<br />

gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als<br />

angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung<br />

gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und<br />

hervorgehobener Weise hinzuweisen.<br />

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />

Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für<br />

die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise<br />

bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist<br />

dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m<br />

Abs. 2 BGB zu erstatten.<br />

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,<br />

erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden<br />

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis<br />

nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die<br />

Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer<br />

tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei<br />

Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a)<br />

Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />

aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere<br />

Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und<br />

sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie<br />

Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder<br />

c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />

geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in<br />

den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich<br />

die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro<br />

Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall<br />

sein, wird der Reiseveranstalter den Kunden umgehend<br />

auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar<br />

und verständlich über die Preiserhöhung und deren<br />

Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der<br />

Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur<br />

wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten<br />

Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des<br />

Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.<br />

Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem<br />

vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.<br />

Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur<br />

Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des<br />

Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des<br />

Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1<br />

unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder<br />

Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor<br />

Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />

Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde<br />

mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist<br />

der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der<br />

Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden<br />

Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen<br />

Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf<br />

dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe<br />

Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />

5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach<br />

Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den<br />

Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen<br />

unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />

Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und<br />

Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen<br />

bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Der<br />

Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem<br />

dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS oder<br />

Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />

hervorgehobener Weise über die Änderung zu<br />

unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie<br />

diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn<br />

erklärt wird.<br />

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1<br />

vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der<br />

Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der<br />

Reiseveranstalter kann indes dem Kunden eine<br />

entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,<br />

dass er innerhalb einer bestimmten<br />

Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot<br />

zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />

Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung<br />

kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn<br />

unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die<br />

Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen<br />

Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der<br />

wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.<br />

250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von<br />

besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des<br />

Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2<br />

dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der<br />

16


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

Reiseveranstalter kann dem Kunden die entsprechende<br />

andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass<br />

der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, die<br />

angemessen sein muss, (1) das Angebot zur<br />

Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />

Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen<br />

Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn<br />

unterbreitet werden.<br />

5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem<br />

Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen<br />

Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die<br />

Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)<br />

anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden<br />

nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.<br />

5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter nach<br />

5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung<br />

oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.<br />

5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet §<br />

651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend<br />

Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des<br />

Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des<br />

Reisepreises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich,<br />

auf jeden Fall innerhalb von 14Tagen nach dem Rücktritt,<br />

Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i<br />

Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.<br />

5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung<br />

oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die<br />

Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht<br />

von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §<br />

651m BGB<br />

entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit,<br />

aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten<br />

verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag §<br />

651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /<br />

Rücktrittskosten<br />

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />

Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber reiseart GmbH & Co KG, Salzstr.36, 48143<br />

Münster schriftlich zu erklären.<br />

Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht<br />

wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt<br />

werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag<br />

wirksam, an dem sie eingeht.<br />

Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom<br />

Reisevertrag am Anreisetag gleich.<br />

6.2 reiseart GmbH & Co KG kann gemäß § 651h Abs. 2<br />

BGB angemessene Entschädigungspauschalen<br />

festlegen. Die Entschädigung wird danach ab dem<br />

Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des<br />

Kunden wie folgt berechnet:<br />

bis zum 150. Tag vor Reiseantritt 10%,<br />

vom 149. - 90. Tag vor Reiseantritt 20%,<br />

vom 89. - 30. Tag vor Reiseantritt 35%,<br />

vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />

vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60%,<br />

ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 85% des Reispreises.<br />

Am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des<br />

Reisepreises.<br />

Eintrittskarten sind nicht erstattbar, sofern nicht anders<br />

ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum<br />

Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.<br />

Die reiseart GmbH & Co. KG empfiehlt dringend den<br />

Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet,<br />

die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene<br />

Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm<br />

geforderte Entschädigungspauschale.<br />

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />

Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell<br />

berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der<br />

Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere<br />

Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem<br />

Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte<br />

Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />

Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch<br />

anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,<br />

konkret zu beziffern und zu begründen.<br />

Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur<br />

Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er<br />

diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14<br />

Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.<br />

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß<br />

§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf<br />

einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,<br />

dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten<br />

aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,<br />

bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

Eine solche Erklärung ist in jedem Fall<br />

rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor<br />

Reisebeginn zugeht.<br />

7. Umbuchungen<br />

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />

auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />

Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />

oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />

der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder<br />

falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3<br />

EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in<br />

diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.<br />

Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden<br />

dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der<br />

Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, die<br />

sich wie folgt bestimmt:<br />

Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in<br />

Höhe von mindestens 75,- Euro pro Person fällig.<br />

Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem<br />

Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten<br />

Bedingungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.<br />

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />

vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit<br />

und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die<br />

dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen<br />

Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,<br />

soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur<br />

Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.<br />

Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der<br />

ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />

bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich<br />

um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.<br />

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />

der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag<br />

zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen<br />

Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Die<br />

späteste<br />

Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter<br />

reiseart GmbH & Co. KG 21 Tage vor Reisebeginn,<br />

außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist von<br />

48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem<br />

früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat<br />

der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall<br />

aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der<br />

Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den<br />

Reisepreis zurückzuerstatten.<br />

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

10.1 Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen<br />

Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />

hat, zu informieren, wenn er die notwendigen<br />

Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht<br />

innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist<br />

erhält.<br />

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so<br />

kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der<br />

Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften<br />

Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen<br />

konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche<br />

nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach<br />

§ 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist<br />

verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem<br />

Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht<br />

vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />

Reisemängel dem Reiseveranstalter unter<br />

der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur<br />

Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des<br />

Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner<br />

Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung<br />

unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige<br />

auch seinem Reisevermittler, über den er die<br />

Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der<br />

Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe<br />

zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht<br />

befugt, Ansprüche anzuerkennen.<br />

10.3 Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag<br />

wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB<br />

bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l<br />

BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies<br />

gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom<br />

Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige<br />

Abhilfe notwendig ist.<br />

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />

Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum<br />

Abhilfeverlangen<br />

(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />

Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im<br />

Zusammenhang mit Flugreisen nach den<br />

luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden<br />

unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)<br />

der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.<br />

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die<br />

Erstattungen<br />

aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn<br />

die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die<br />

Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />

Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach<br />

Aushändigung zu erstatten.<br />

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die<br />

Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem<br />

Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner<br />

Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies<br />

entbindet den Reisenden nicht davon, die<br />

Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß<br />

Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu<br />

erstatten.<br />

11. Beschränkung der Haftung<br />

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />

Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht<br />

schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber<br />

hinausgehende Ansprüche nach internationalen<br />

Übereinkünften oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung<br />

unberührt.<br />

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />

Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />

lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),<br />

wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und<br />

der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der<br />

Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners<br />

als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet<br />

wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht<br />

Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters<br />

sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,<br />

651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.<br />

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für<br />

einen Schaden des Reisenden die Verletzung von<br />

Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des<br />

Reiseveranstalters ursächlich war.<br />

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,<br />

Information über Verbraucherstreitbeilegung<br />

12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB<br />

hat der Kunde/Reisende gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />

kann auch über den Reisevermittler erfolgen,<br />

wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler<br />

gebucht war. Eine Geltendmachung<br />

auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.<br />

12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das<br />

Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass<br />

er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />

teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach<br />

Drucklegung dieser Reisebedingungen für den<br />

Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der<br />

Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter<br />

Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,<br />

die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen<br />

wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-<br />

Plattform<br />

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />

13. Informationspflichten über die Identität des<br />

ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen<br />

über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

verpflichtet den Reiseveranstalter, den<br />

Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft<br />

sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />

zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der<br />

Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die<br />

ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die<br />

Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,<br />

die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen<br />

wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß,<br />

welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss<br />

er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden<br />

als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />

Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den<br />

Kunden über den Wechsel informieren. Er muss<br />

unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um<br />

sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich<br />

über den Wechsel unterrichtet wird.<br />

14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<br />

14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden<br />

über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie<br />

gesundheitspolizeiliche Formalitäten des<br />

Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren<br />

Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls<br />

notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.<br />

14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das<br />

Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen<br />

Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen<br />

sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.<br />

Der Kunde/Reisende ist zudem verantwortlich sich über<br />

die zum Reisezeitpunkt geltenden Ein– und<br />

Ausreisebestimmungen im Zielgebiet sowie über die<br />

Einreisebestimmungen für die Rückreise auf den<br />

entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigen<br />

Amtes oder den zuständigen Behörden und<br />

Auslandsvertretungen zu informieren. Nachteile, die aus<br />

dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.<br />

die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des<br />

Kunden/Reisenden.<br />

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die<br />

rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />

und Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische<br />

Vertretung / Behörde, wenn der Kunde ihn mit der<br />

Besorgung beauftragt hat.<br />

Diese Allgemeinen Reisebedingungen und<br />

Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:<br />

reiseart GmbH & Co. KG<br />

Salzstraße 36<br />

48143 Münster<br />

Telefon 02 51 / 48 15 – 122<br />

E-Mail kontakt@reiseart.de<br />

Stand: März 2022<br />

17


FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE<br />

Formblatt zur<br />

Formblatt<br />

Unterrichtung<br />

zur Unterrichtung<br />

der Reisenden<br />

des Reisenden<br />

bei einer<br />

bei einer<br />

Pauschalreise<br />

nach § 651a des Bürgerlichen<br />

Pauschalreise<br />

Gesetzbuchs:<br />

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise<br />

im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.<br />

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das<br />

Unternehmen reiseart GmbH & Co.KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />

Zudem verfügt das Unternehmen reiseart GmbH & Co.KG über die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise<br />

inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.<br />

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss<br />

des Pauschalreisevertrags.<br />

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im<br />

Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über<br />

die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />

- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter<br />

Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.<br />

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel<br />

Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in<br />

jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 %<br />

des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich<br />

ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht<br />

auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.<br />

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und<br />

erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der<br />

Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die<br />

Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />

absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf<br />

eine Entschädigung.<br />

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise<br />

ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am<br />

Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise<br />

voraussichtlich beeinträchtigen.<br />

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer<br />

angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.<br />

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht<br />

vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere<br />

Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer<br />

Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses<br />

Recht "Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und<br />

der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />

Seite 1 von 2<br />

Dokument erstellt am: 14.12.2022 - 13:12:19<br />

Dokument erstellt von: Sabine Holtmann<br />

18


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