Thurgau Saxonia 2023
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Juli bis September <strong>2023</strong><br />
Exklusive Flussreisen ab/bis Münster<br />
an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />
Besondere Routen<br />
entdecken.<br />
Mit reiseart.<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Reisen. Echt. Anders.<br />
1
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Exklusive<br />
Flussreisen.<br />
Mit reiseart.<br />
Seite<br />
03 Vorwort<br />
04 Schiffsbeschreibung <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />
05 Deckplan und Kabinenbeschreibung<br />
<strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />
06 Unterwegs auf Rhein, Ems und Ijsselmeer<br />
vom 27.07. - 05.08.<strong>2023</strong><br />
Düsseldorf - Nijmegen - Amsterdam - Zaandam -<br />
Alkmaar - Den Helder - Lemmer - Groningen -<br />
Leer - Papenburg - Lingen - Münster<br />
08 Sommer in den Niederlanden<br />
vom 05. - 11.08. und 18. - 24.08.<strong>2023</strong><br />
Münster - Duisburg - Arnheim - Deventer -<br />
Kampen - Amsterdam - Wesel - Münster<br />
10 Holland und Belgien neu entdecken<br />
vom 11. - 18.08. und 24. - 31.08.<strong>2023</strong><br />
Münster - Duisburg - Nijmegen - Dordrecht -<br />
Antwerpen - Maastricht - Venlo - Wesel - Münster<br />
12 Deutschlands Burgen, Festungen und Weine<br />
vom 31.08. - 09.09.<strong>2023</strong><br />
Münster - Duisburg - Düsseldorf - Koblenz - Zell -<br />
Bernkastel - Trier/Schweich - Traben-Trarbach -<br />
Cochem - Boppard - Mainz - Rüdesheim -<br />
Bonn - Düsseldorf<br />
14 Münster erleben<br />
Verlängern Sie Ihren Aufenthalt in der<br />
liebenswerten Stadt am Aasee<br />
15 Wichtige Informationen zu Ihrer Flussreise<br />
16 Allgemeine Reisebedingungen<br />
reiseart GmbH & Co. KG<br />
2<br />
18 Formblatt zur Pauschalreise<br />
19 Versicherungsangebot der Hanse Merkur<br />
20 Kontaktdaten für Ihre Buchung<br />
© Münsterland e.V. | Philipp Fölting
KAPITEL<br />
“Reisen - zuerst macht es Dich sprachlos und verwandelt Dich dann in<br />
einen Geschichtenerzähler”<br />
―<br />
Ibn Battuta<br />
© Münsterland e.V. | Philipp Fölting<br />
Liebe Flussreise-Freunde,<br />
Münster bleibt Kreuzfahrthafen. Wir freuen uns sehr, Ihnen auch im Sommer <strong>2023</strong><br />
exklusive Flusskreuzfahrten ab/bis Münster anbieten zu können.<br />
Mit neuem Partner und neuem Schiff starten wir durch. <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> heißt das<br />
neue Münster-Schiff, <strong>Thurgau</strong> Travel unser neuer Partner, ein sehr verlässliches<br />
Schweizer Familienunternehmen, das seit mehr als 35 Jahren weltweit mit Flussschiffen<br />
unterwegs ist. Die <strong>Saxonia</strong> bietet in 42 Kabinen auf zwei Decks Platz für maximal<br />
84 Gäste, die von einer gut 20-köpfigen Crew bestens betreut und verwöhnt werden.<br />
Ein kleiner, gemütlicher Flusskreuzer, perfekt für besondere Entdeckungen auch<br />
abseits der großen Wasserstraßen.<br />
Zwischen dem 27. Juli und dem 09. September <strong>2023</strong> haben wir 6 attraktive Reisen<br />
zwischen 7 und 10 Tagen für Sie vorbereitet. Auf deutschen, niederländischen und<br />
belgischen Wasserstraßen besuchen wir mit der <strong>Saxonia</strong> u.a. Alkmaar, Amsterdam,<br />
Antwerpen, Koblenz, Maastricht und Mainz, alle Reisen beginnen und/oder enden<br />
in Münster. Buchungen sind exklusiv in unseren 7 Lufthansa City Center Reisebüros<br />
im Münsterland und bei ausgewählten Partnern möglich.<br />
Ganz neu in diesem Jahr, das Münster-Special für unsere auswärtigen Gäste: Wir<br />
haben unsere Heimatstadt für Sie in Szene gesetzt, verlängern Sie Ihren Urlaub, vor<br />
oder nach der Flussreise, mit unserem 3-tägigen Münster-Erlebnis-Paket.<br />
Wir würden uns sehr freuen, Sie im Sommer <strong>2023</strong> an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> & in<br />
Münster begrüßen zu dürfen.<br />
Herzliche Grüße<br />
Ralf Trilsbeek<br />
Geschäftsführer<br />
Sabine Holtmann<br />
Produktmanagerin Kreuzfahrten<br />
3
DAS SCHIFF<br />
<strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong><br />
Unser neues reiseart-Flaggschiff wurde im Winter 2019/2020 renoviert und eignet sich aufgrund der<br />
Bauweise besonders gut für unsere Routenplanung ab/bis Münster. Mit 42 Kabinen und Platz für maximal<br />
84 Gäste reisen Sie an Bord der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> in familiärer, gemütlicher Atmosphäre. An<br />
Bord erwartet Sie eine geschmackvolle Einrichtung in Salon, Restaurant und Kabinen. Das gepflegte,<br />
elegante Restaurant sorgt für Ihr leibliches Wohl, ebenso wie die freundliche Crew, die Sie verwöhnt<br />
und umsorgt.<br />
Alle Kabinen sind Außenkabinen und stilvoll eingerichtet. Jede Kabine ist mit zwei nebeneinanderstehenden<br />
Betten, Dusche/WC, Föhn, Kühlschrank, Safe, TV/Radio und individuell regulierbarer Klimaanlage<br />
ausgestattet. Auf dem Oberdeck sorgen die absenkbaren Panoramafronten für beste Aussicht<br />
und frische Luft. Die Fenster auf dem Hauptdeck sind aus Sicherheitsgründen nicht zu öffnen.<br />
Im gemütlichen Restaurant werden internationale Spezialitäten und regionale Speisen zu einer Tischzeit<br />
serviert. Im stilvollen Panorama-Salon mit Bar lassen sich kurzweilige Stunden verbringen. Zur<br />
Bordausstattung gehören außerdem die Rezeption sowie ein kleiner Souvenir-Shop. Das Sonnendeck<br />
mit Sonnensegel, Liegestühlen, Stühlen und Tischen lädt zum Verweilen ein. Gratis WLAN nach Verfügbarkeit.<br />
Nichtraucherschiff (Rauchen auf dem Sonnendeck erlaubt).<br />
Kleidung an Bord<br />
Sportliche, bequeme Kleidung ist tagsüber sowie zum Abendessen angebracht und eine Jacke<br />
für die Abende an Deck sollten in Ihrem Reisegepäck nicht fehlen. Es besteht kein Kleiderzwang,<br />
jedoch sind Shorts, Badesachen o.ä. im Restaurant nicht erwünscht.<br />
Daten<br />
4<br />
Baujahr/Renovierung: 2001/2020<br />
Länge: 82 Meter<br />
Breite: 9,50 Meter<br />
Tiefgang: 1,2 Meter<br />
Besatzung: 22<br />
Passagiere: 84<br />
Flagge: Schweiz<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel
DAS SCHIFF<br />
Der Deckplan:<br />
achtern<br />
Die Kabinen:<br />
Zweibett Hauptdeck*<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Zweibett Oberdeck<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
• Kabinengröße ca. 12 m²<br />
• nebeneinanderstehende Betten<br />
• Dusche/WC, Föhn<br />
• Minibar, Safe, TV/Radio<br />
• individuell regulierbare Klimaanlage<br />
• Fenster können nicht geöffnet werden<br />
• Kabinengröße ca. 12 m²<br />
• nebeneinanderstehende Betten<br />
• Dusche/WC, Föhn<br />
• Minibar, Safe, TV/Radio<br />
• individuell regulierbare Klimaanlage<br />
• zu öffnendes Panoramafenster<br />
* Die Kabinen der Kategorie “Hauptdeck achtern“<br />
verfügen über gleiche Ausstattung, liegen hinten im Schiff.<br />
Hier ist ggfs. mit verstärkten Motorengeräuschen zu rechnen.<br />
STAND 17. MAI <strong>2023</strong><br />
5
DIE ROUTEN<br />
Unterwegs auf Rhein, Ems und Ijsselmeer<br />
27. Juli - 05. August <strong>2023</strong><br />
10 Tage / 9 Nächte p.P. ab 1.899,00 €<br />
In Düsseldorf beginnt unsere Premierenreise. Freuen Sie sich auf einen ersten Sommerabend auf dem Sonnendeck mit Panorama-Aussicht<br />
auf die schöne niederrheinische Landschaft. Erster Stopp der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> ist am nächsten Morgen<br />
Nijmegen, die älteste Stadt der Niederlande. Mittags geht es weiter rheinabwärts, so dass Sie noch am späten Abend in der<br />
niederländischen Metropole Amsterdam ankommen werden. Das pittoreske Zaandam, die bekannte Käsestadt Alkmaar und<br />
Den Helder sind Ihre Stationen in den nächsten Tagen, bevor es dann einmal quer übers Ijsselmeer in das ´gezellige` Fischerdorf<br />
Lemmer geht. Auf Ihrem Ausflugsprogramm heute stehen, wenn Sie möchten, Sloten, die kleinste Stadt der Niederlande,<br />
und Hindeloopen, die malerische Seglerstadt. Weiter geht es in die Universitätsstadt Groningen. Die Hauptstadt der gleichnamigen<br />
Provinz im Norden von Holland überzeugt mit einem großen kulturellen Angebot und historischen Baudenkmälern wie<br />
dem Martinitoren. Durch den engen Eemskanal erreicht die <strong>Saxonia</strong> den Dollard und schließlich mit der Ems wieder deutsche<br />
Gewässer. Papenburg, oder auch das Venedig des Nordens im Emsland, hat eine lange Tradition im Schiffsbau. Wurden dort<br />
früher kleine Schiffe gebaut, sind es heute Kreuzfahrtriesen, die hier entstehen. Die Meyer Werft und Papenburg sind untrennbar<br />
miteinander verbunden. Am Hauptkanal liegen mehrere historische Schiffe sowie viele Cafés und Restaurants - eine<br />
ideale Bummelmeile. Bevor wir das Ziel unserer Reise und damit den neuen Ausgangsort für die Reisen der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong>,<br />
den Stadthafen Münster, erreichen, haben Sie in Lingen die Gelegenheit an einem geführten Stadtrundgang teilzunehmen.<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Im Reisepreis enthalten:<br />
• Anreise nach Düsseldorf ab Münster, Warendorf und<br />
Coesfeld<br />
• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />
• 9 Übernachtungen<br />
• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />
Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />
• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />
• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />
Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />
• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />
• Ausflüge<br />
• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />
Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
6
DIE ROUTEN<br />
Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />
1 Düsseldorf 17:00 Uhr<br />
2 Nijmegen<br />
Amsterdam<br />
02:00 Uhr<br />
20:00 Uhr<br />
12:00 Uhr Stadtrundgang durch das historische Zentrum<br />
3 Amsterdam<br />
Zaandam<br />
19:00 Uhr<br />
18:00 Uhr Grachtenrundfahrt oder Besuch des Rijksmuseums<br />
4 Zaandam<br />
Alkmaar<br />
Den Helder<br />
13:00 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
07:00 Uhr<br />
16:30 Uhr Stadtrundgang durch die Altstadt von Alkmaar<br />
5 Den Helder<br />
Lemmer<br />
13:00 Uhr<br />
07:00 Uhr<br />
Ausflug zu den zwei Friesenstädten Sloten und Hindeloopen<br />
6 Lemmer<br />
Groningen<br />
17:30 Uhr<br />
07:00 Uhr<br />
7 Groningen<br />
Leer<br />
20:00 Uhr<br />
12:30 Uhr Rundgang durch den Stadtkern Groningens<br />
8 Leer<br />
Papenburg<br />
08:00 Uhr<br />
06:00 Uhr<br />
12:30 Uhr Besuch der Meyer Werft<br />
9 Lingen 09:00 Uhr 15:00 Uhr Spaziergang durch die größte Stadt im Emsland<br />
10 Münster 08:00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Reisepreise:<br />
Doppelkabine<br />
Einzelkabine<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck, achtern<br />
1.899,00 € p. P.<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Oberdeck<br />
2.049,00 € p. P. 3.349,00 €<br />
2.799,00 € p. P. 4.499,00 €<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Vorab buchbare Ausflüge:<br />
Ausflugspaket<br />
Stadtrundgänge in Nijmegen, Alkmaar, Groningen und Lingen,<br />
Grachtenrundfahrt in Amsterdam, Ausflug nach Sloten und Hindeloppen<br />
159,00 € p. P.<br />
Besuch des Rijksmuseums in Amsterdam 69,00 € p. P.<br />
Besuch der Meyer Werft 69,00 € p. P.<br />
7
DIE ROUTEN<br />
Sommer in den Niederlanden<br />
05. - 11. August <strong>2023</strong> und 18. - 24. August <strong>2023</strong><br />
7 Tage / 6 Nächte p.P. ab 1.279,00 €<br />
Auf der ersten Abfahrt aus dem Stadthafen Münster nimmt die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> erneut Kurs auf die Niederlande. Es erwartet<br />
Sie eine abwechslungsreiche Route - das quirlige Arnheim, die Ijssel-Perle Deventer, Kampen, Heimathafen vieler Ijsselmeer-Segler,<br />
und natürlich Amsterdam, die niederländische Metropole mit ihrer unverwechselbaren Mischung aus Kunst,<br />
Kultur und Lebensart. Arnheim ist bekannt für seine interessante und bewegte Geschichte. Unternehmen Sie hier, im Rahmen<br />
unseres Ausflugspaketes, einen historischen Stadtspaziergang oder folgen Sie dem Weg der Befreiung am Ende des Zweiten<br />
Weltkriegs. In Deventer, einer gastfreundlichen und gemütlichen Hansestadt an der IJssel, gibt es viele Sehenswürdigkeiten,<br />
wie zum Beispiel das Rathaus mit seiner besonderen Architektur. Kampen hat eine jahrhundertelange Tradition in den Bereichen<br />
Handel und Schifffahrt vorzuweisen. Der Reichtum der frühen Geschichte wird durch mehr als 500 Baudenkmäler in der<br />
Innenstadt deutlich. Auf der abendlichen Ijsselmeer-Passage wird die <strong>Saxonia</strong> zum (Hoch)Seeschiff, bei hochsommerlichen<br />
Temperaturen ohne Zweifel ein Highlight dieser Reise. Mit Amsterdam begrüßt Sie eine der größten Städte der Niederlande.<br />
Insbesondere mit seinen Grachten, Museen von Weltklasse, entspannten Cafés und wunderbaren Restaurants hat Amsterdam<br />
unendlich viel zu bieten.<br />
Abgerundet wird unsere Niederlande-Reise durch die Stationen in Duisburg und Wesel. Mal ehrlich, haben Sie schon mal eine<br />
Schifffahrt durch den Duisburger Hafen erlebt oder waren in Xanten auf den Spuren der Römer unterwegs?<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Im Reisepreis enthalten:<br />
• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />
• 6 Übernachtungen<br />
• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />
Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />
• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />
• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />
Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />
• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />
• Ausflüge<br />
• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />
Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
8
DIE ROUTEN<br />
Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />
1 Münster 16:00 Uhr<br />
2 Duisburg<br />
Arnheim<br />
07:00 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
13:00 Uhr Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
3 Arnheim<br />
Deventer<br />
17:30 Uhr<br />
11:30 Uhr Stadtrundgang Arnheim<br />
4 Deventer<br />
Kampen<br />
14:30 Uhr<br />
11:00 Uhr<br />
18:00 Uhr<br />
Stadtrundgang Deventer<br />
Stadtrundgang Kampen<br />
5 Amsterdam 00:00 Uhr 18:00 Uhr Grachtenrundfahrt und/oder Besuch des Rijksmuseums<br />
6 Wesel 08:30 Uhr 14:30 Uhr Ausflug Xanten und die Römer<br />
7 Münster 08:00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Reisepreise:<br />
Doppelkabine<br />
Einzelkabine<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck, achtern<br />
1.279,00 € p. P.<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck<br />
1.379,00 € p. P. 2.189,00 €<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Oberdeck<br />
1.899,00 € p. P. 2.999,00 €<br />
Vorab buchbare Ausflüge:<br />
Ausflugspaket<br />
Stadtrundgänge in Arnheim, Deventer und Kampen, Grachtenrundfahrt in<br />
Amsterdam und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
139,00 € p. P.<br />
Besuch des Rijksmuseums in Amsterdam 69,00 € p. P.<br />
Ausflug Xanten und die Römer 59,00 € p. P.<br />
9
DIE ROUTEN<br />
Holland und Belgien neu entdecken<br />
11. - 18. August <strong>2023</strong> und 24. - 31. August <strong>2023</strong><br />
8 Tage / 7 Nächte p.P. ab 1.499,00 €<br />
Unsere Holland- und Belgien-Reise in diesem Sommer steckt voller Höhepunkte: Den größten Binnenhafen Europas erleben,<br />
die älteste Stadt der Niederlande besuchen, die belgische Schokoladen- und Diamanten-Metropole erkunden, oder in den<br />
mittelalterlichen Altstadt den Geist der Maastrichter Verträge aufspüren, eins ist sicher, auf dieser Reise wird es Ihnen nicht<br />
langweilig werden. Nijmegen wurde schon zu Beginn unserer Zeitrechnung dank seiner günstigen Lage zu einem wichtigen<br />
Stützpunkt der römischen Armee. In Antwerpen wird Sie die jahrhundertealte Architektur rund um den prachtvollen Grote<br />
Markt begeistern. In Maastricht werden Sie die Internationalität bei jedem Schritt in der kopfsteingepflasterten Altstadt wahrnehmen,<br />
alleine schon aufgrund der über 20.000 Studenten aus aller Welt. Venlo in der Provinz Limburg schließlich, eine<br />
lebendige Stadt mit einem umfangreichen kulturellen Angebot und einer geschichtsträchtigen Altstadt, aber auch mit vielen<br />
Cafes und Restaurants, wie auch vielen attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Beschließen werden Sie diese abwechslungsreiche<br />
Flussreisewoche, wenn Sie möchten, mit einem zweiten Ausflug in die römische Geschichte des Niederrheins, Sie besuchen<br />
das pittoreske Xanten mit seinen berühmten Ausgrabungen.<br />
Das Fahrtprogramm ermöglicht Ihnen viel Zeit in der freien Natur und entspanntes Genießen auf dem Sommerdeck. Nach 8<br />
Tagen erreicht die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> wieder unseren Heimathafen Münster.<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Im Reisepreis enthalten:<br />
• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />
• 7 Übernachtungen<br />
• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />
Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />
• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />
• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />
Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />
• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />
• Ausflüge<br />
• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />
Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />
10
DIE ROUTEN<br />
Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />
1 Münster 16:00 Uhr<br />
2 Duisburg<br />
Nijmegen<br />
07:00 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
13:00 Uhr Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
3 Nijmegen<br />
Dordrecht<br />
18:30 Uhr<br />
11:30 Uhr Stadtrundgang durch das historische Zentrum<br />
4 Dordrecht<br />
Antwerpen<br />
10:30 Uhr<br />
00:30 Uhr<br />
18:00 Uhr Rundfahrt/-gang Brüssel<br />
5 Maastricht 11:00 Uhr 19:00 Uhr Stadtrundgang Maastricht<br />
6 Venlo 05:00 Uhr 13:00 Uhr Ausflug Schlossgärten Arcen und Kornbrennerei „De Ijsvogel“<br />
7 Wesel 03:00 Uhr 13:00 Uhr Ausflug Xanten und die Römer<br />
8 Münster 07:00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Reisepreise:<br />
Doppelkabine<br />
Einzelkabine<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck, achtern<br />
1.499,00 € p. P.<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck<br />
1.599,00 € p. P. 2.559,00 €<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Oberdeck<br />
2.199,00 € p. P. 3.519,00 €<br />
Vorab buchbare Ausflüge:<br />
Ausflugspaket<br />
Stadtrundgänge in Nijmegen und Maastricht,<br />
Rundfahrt/-gang Brüssel und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
129,00 € p. P.<br />
Ausflug Xanten und die Römer 59,00 € p. P.<br />
Ausflug Schlossgärten Arcen und Kornbrennerei „De Ijsvogel“ 69,00 € p. P.<br />
11
DIE ROUTEN<br />
Deutschlands Burgen, Festungen und Weine<br />
31. August - 09. September <strong>2023</strong><br />
10 Tage / 9 Nächte p.P. ab 1.899,00 €<br />
Unsere Saison-Abschlussreise mit der <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> führt Sie über Rhein & Mosel zu den idyllischsten Landschaften, Burgen<br />
und Weinanbaugebieten Deutschlands. Zunächst besuchen Sie den beeindruckenden Duisburger Binnenhafen und die<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf. Nutzen Sie die Zeit für einen Altstadtrundgang, bei dem ein Altbier im Kultlokal Uerige nicht<br />
fehlen darf. Weiter geht Ihre Reise rheinaufwärts - nach dem Besuch des Deutschen Ecks in Koblenz, folgt die <strong>Saxonia</strong> dem<br />
Lauf der Mosel bis in Deutschlands älteste Stadt, der Bischofsstadt Trier. Natürlich bleibt auch Zeit, einige der charmanten<br />
kleinen Weinorte zu entdecken, Sie besuchen Zell, Bernkastel Cochem und Traben-Trarbach. Zurück auf dem Rhein lädt die<br />
Promenade von Boppard zu einem Spaziergang ein. Am nächsten Morgen macht die <strong>Saxonia</strong> in einer weiteren Landeshauptstadt<br />
fest, Sie besuchen Mainz. Die lebensfrohe Gutenberg- und Medienstadt mit ihren Fachwerkhäusern und mittelalterlichen<br />
Marktplätzen wird Sie begeistern. Den Abend verbringen Sie in Rüdesheim, der Heimat des weltbekannten Rheingau-Rieslings.<br />
Es folgt ein absolutes Highlight Ihrer Reise, die wunderschöne Mittelrheinpassage, UNESCO Welterbe, Sehnsuchtsort für Flussreisegäste<br />
aus aller Welt. 65 Flusskilometer mit zahlreichen Schlössern und Burgen, der Loreley und rebenbewachsenen Hängen<br />
- der Inbegriff der Rheinromantik. Bevor Ihre abwechslungsreiche Reise nach zehn Tagen in Düsseldorf endet, besuchen<br />
Sie noch die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn. Über 2000 Jahre alt, mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten von Beethoven bis<br />
(ehem.) Bundeskanzleramt.<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Im Reisepreis enthalten:<br />
• Abreise von Düsseldorf nach Münster, Warendorf und<br />
Coesfeld<br />
• Komfortable Schiffsreise in gebuchter Kabinenkategorie<br />
• 9 Übernachtungen<br />
• Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am letzten Tag<br />
Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen<br />
• Kapitänsempfang mit Begrüßungs-Cocktail<br />
• Deutschsprechende Kreuzfahrtleitung<br />
Nicht im Reisepreis eingeschlossen:<br />
• Anreise zum gebuchten Abfahrtsort, Abreise vom Schiff<br />
• Ausflüge<br />
• Getränke und Trinkgelder an Bord<br />
Getränkepaket buchbar (s. Seite 15)<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel © <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
12
DIE ROUTEN<br />
Tag Hafen Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge<br />
1 Münster 16:00 Uhr<br />
2 Duisburg<br />
Düsseldorf<br />
07:00 Uhr<br />
17:00 Uhr<br />
13:00 Uhr<br />
23:00 Uhr<br />
Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
3 Koblenz 13:00 Uhr 20:00 Uhr Rundgang Koblenz mit Festung Ehrenbreitstein<br />
4 Zell<br />
Bernkastel<br />
07:00 Uhr<br />
19:00 Uhr<br />
13:00 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
Rundgang mit Weinprobe<br />
5 Trier/Schweich 07:00 Uhr 18:00 Uhr Rundfahrt/-gang Trier<br />
6 Traben-Trarbach<br />
Cochem<br />
01:30 Uhr<br />
19:00 Uhr<br />
13:00 Uhr Stadtrundgang mit Weinprobe<br />
7 Cochem<br />
Boppard<br />
20:00 Uhr<br />
12:00 Uhr Stadtrundgang mit Besuch der Reichsburg<br />
8 Boppard<br />
Mainz<br />
Rüdesheim<br />
09:00 Uhr<br />
19:00 Uhr<br />
02:00 Uhr<br />
17:00 Uhr Stadtrundgang mit Mainzer Dom<br />
9 Rüdesheim<br />
Bonn<br />
15:00 Uhr<br />
07:00 Uhr<br />
23:00 Uhr Rundfahrt/-gang Bonn<br />
10 Düsseldorf 05:00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Reisepreise:<br />
Doppelkabine<br />
Einzelkabine<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck, achtern<br />
1.899,00 € p. P.<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Hauptdeck<br />
Zweibett Außenkabine<br />
Oberdeck<br />
2.049,00 € p. P. 3.349,00 €<br />
2.799,00 € p. P. 4.499,00 €<br />
© <strong>Thurgau</strong> Travel<br />
Vorab buchbare Ausflüge:<br />
Ausflugspaket<br />
Stadtrundgänge in Koblenz, Cochem und Mainz,<br />
Rundfahrt/-gang Trier und Bonn und Rundfahrt durch den Duisburg Ruhrorter Hafen<br />
229,00 € p. P.<br />
Stadtrundgänge mit Weinprobe in Zell und Traben-Trarbach 59,00 € p. P.<br />
13
MÜNSTER ERLEBEN<br />
Münster<br />
erleben.<br />
Mit reiseart.<br />
© Oliver Franke | Tourismus NRW e.V.<br />
Verlängern Sie Ihre Reise und erleben Sie Münster ganz individuell!<br />
Ihr Münster-Erlebnis-Paket als Verlängerung oder Einstimmung auf Ihre Flusskreuzfahrt umfasst:<br />
2 Übernachtungen im ATLANTIC Hotel Münster inkl. Frühstücksbuffet<br />
Gepäcktransport zwischen Schiffsanlegestelle & Hotel mit dem Leezencargo<br />
Eines von zwei Münster-Erlebnissen - Sie haben die Wahl:<br />
Romantisches Picknick für 2 auf dem Aasee im nostalgischen Ruderboot<br />
Münster-Entdeckungstour für 2 in der Fahrradrikscha mit persönlichem Guide<br />
Bei allen Nachprogrammen: Shuttleservice im Leezentaxi vom Hafen in die City<br />
Buchbar zu folgenden Terminen in Kombination mit all unseren Flusskreuzfahrten:<br />
Als Vorprogramm: 03. - 05.08.<strong>2023</strong> | 09. - 11.08.<strong>2023</strong> | 16. - 18.08.<strong>2023</strong><br />
22. - 24.08.<strong>2023</strong> | 29. - 31.08.<strong>2023</strong><br />
Als Nachprogramm: 05. - 07.08.<strong>2023</strong> | 11. - 13.08.<strong>2023</strong> | 18. - 20.08.<strong>2023</strong><br />
24. - 26.08.<strong>2023</strong> | 31.08. - 02.09.<strong>2023</strong><br />
Mindestteilnehmerzahl Programm: 2 Personen<br />
Einzelzimmeraufpreis Hotel: 129,00 €<br />
für 289,00 €<br />
pro Person<br />
im Doppelzimmer<br />
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WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHRER FLUSSREISE<br />
Reisedokumente für deutsche StaatsbürgerInnen<br />
Das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist Pflicht. Die Reisedokumente müssen über den<br />
Reiseaufenthalt hinaus gültig sein. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung<br />
der Sorgeberechtigten mitführen. In die Niederlande und nach Belgien ist es möglich mit dem Reisepass, dem<br />
vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.<br />
BürgerInnen des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, dass<br />
Reisedokumente (Reisepass/ Personalausweis) mit sich geführt werden. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann<br />
es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Einreisebestimmungen andere Nationalitäten:<br />
Informationen zu Einreise- und Impfbestimmungen für Bürger anderer Staaten fordern Sie bitte vor Buchung<br />
bei Ihrer Buchungsstelle an. Hierzu ist die Angabe der Nationalität erforderlich.<br />
Reisebedingungen<br />
Für diese Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters. Bis 21 Tage vor Reiseantritt<br />
kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht<br />
zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Sicherungsschein<br />
Der Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r BGB kommt von der Touristik-Versicherungs-Service GmbH.<br />
Reiseversicherungen<br />
In Ihrem Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,<br />
entstehen Stornokosten. Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. zum Abschluss eines<br />
Versicherungspaketes.<br />
Eingeschränkte Mobilität/Barrierefreiheit<br />
Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Die <strong>Thurgau</strong> <strong>Saxonia</strong> verfügt über<br />
keinen Lift und alle Decks sind nur über Treppen erreichbar. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Bedürfnisse an.<br />
Kabinen<br />
Die Kabinennummer erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Bei der Buchung nehmen wir unverbindliche Kabinenwünsche<br />
entgegen. Schiffstypische Geräusche wie Schiffsmotor, Klimaanlage/Lüftung sind in fast allen Räumlichkeiten<br />
zu hören. In Kabinen des hinteren Teiles des Schiffes sind verstärkt Maschinengeräusche hörbar. In den Kabinen des<br />
vorderen Schiffsteils sind bei Anlegemanövern und Schleusenpassagen verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu<br />
hören. Bei geöffnetem Fenster sind je nach Kabine Gerüche aus der Küche wahrzunehmen.<br />
Sonnendeck<br />
Wegen niedrigen Brückenhöhen, Schleusen oder aus Sicherheitsgründen kann es zu Einschränkungen der Benutzung<br />
des Sonnendecks kommen.<br />
Programmablauf<br />
Änderungen der Programmabfolge sind vorbehalten. Programmänderungen wegen Hoch- oder Niederwasserständen<br />
auf den für die Durchführung des Programms maßgeblichen Gewässern, ebenso Schiffsdefekte ohne Verschulden der<br />
Reederei und Schleusendefekte auf der Schifffahrtsroute sind vorbehalten. Die Reederei wird nach Möglichkeit den<br />
Passagieren ein Alternativprogramm anbieten, wobei Unterkunft und Verpflegung an Bord zu erfolgen hat. Vorbehalten<br />
bleiben die Bestätigungen der Liegeplätze durch die Hafenbehörden. Die Reederei wird bei der Absage nach<br />
Möglichkeit einen gleichwertigen Alternativ-Liegeplatz bestellen.<br />
Schiffskategorie (unsere Eigenbewertung)<br />
Schiff der gehobenen Mittelklasse mit eleganter Ausstattung.<br />
Getränkepaket<br />
Das Getränkepaket ist vor Abreise ab 27,15 € p. Person/Nacht buchbar und beinhaltet offene Hausweine wie auch<br />
Haussekt im Glas, Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier, Cocktails und Longdrinks, alle offenen alkoholfreien<br />
Getränke, Kabinen- und Ausflugswasser, Kaffeespezialitäten (ohne Alkohol) sowie heiße Schokolade und Tee.<br />
Zahlung<br />
Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung bei uns erhalten Sie umgehend eine verbindliche Reisebestätigung/Rechnung<br />
mit allen Einzelheiten, mit der der Reisevertrag gemäß unserer Reisebedingungen zustande kommt. Mit der Reisebestätigung<br />
erhalten Sie auch den Sicherungsschein. Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung die Namen nochmals<br />
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Evtl. Änderungen teilen Sie uns bitte sofort mit. Sie erhalten dann von uns eine<br />
aktualisierte Rechnung/Bestätigung. Nach Erhalt und Prüfung dieser Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20%<br />
des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Die kompletten Reiseunterlagen<br />
senden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Reisebeginn nach erfolgter Zahlung zu.<br />
Gesundheits-Hinweise und Impfvorgaben<br />
Zum Zeitpunkt der Katalogerstellung lagen keine Covid-19-Test- und Impfvorgaben vor. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund<br />
der weltweit sehr dynamischen Situation rund um Covid-19, zu kurzfristigen Anpassungen der Impf- und Testregularien<br />
kommen kann. Wir werden selbstverständlich an Bord, sowie auf den angebotenen Ausflügen, die jeweils<br />
gültigen Ländervorschriften umsetzen und auch die Empfehlungen der WHO beachten. Alle Reisenden sind für die<br />
Einhaltung der Ein- und Ausreisebeschränkungen eigenverantwortlich und haften auch für anfallende Stornierungskosten,<br />
wenn die Teilnahme an der Reise, aufgrund fehlender Impfung oder Testung, nicht möglich ist.<br />
15<br />
© Münsterland e.V. | Philipp Fölting
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten,<br />
welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden<br />
angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.<br />
Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.<br />
Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin<br />
angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die<br />
Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von<br />
Anspruchsverlusten in Ziffer 10.<br />
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)<br />
FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit<br />
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden<br />
und dem Reiseveranstalter reiseart GmbH & Co. KG zu<br />
Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie<br />
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y<br />
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und<br />
252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und<br />
füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich<br />
nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B.<br />
verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht<br />
hat, da er hierüber eine entsprechende andere<br />
Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner<br />
nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein<br />
Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen<br />
geschlossen wurde.<br />
1. Zeitlicher Geltungsbereich<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle<br />
Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG und dem Kunden, die ab<br />
01.04.2022 geschlossen werden.<br />
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung<br />
für Mitreisende<br />
2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt<br />
beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:<br />
a) Grundlage dieses Angebots sind die<br />
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen<br />
des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit<br />
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von<br />
Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung<br />
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des<br />
Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />
zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des<br />
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />
Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche<br />
Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />
Informationen über wesentliche Eigenschaften der<br />
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen<br />
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />
und die Stornopauschalen (gem. Artikel<br />
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur<br />
dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,<br />
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich<br />
vereinbart ist.<br />
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde<br />
dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />
durch den Reiseveranstalter zustande. Bei<br />
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der<br />
Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen<br />
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem<br />
dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem<br />
Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so<br />
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem<br />
angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier<br />
oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf<br />
eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6<br />
Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in<br />
gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien<br />
oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.<br />
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den<br />
Vertragsabschluss:<br />
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />
Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.<br />
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur<br />
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Buchungsformulars eine entsprechende<br />
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />
erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung<br />
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.<br />
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter<br />
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die<br />
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />
"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem<br />
Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung<br />
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt<br />
(Eingangsbestätigung).<br />
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch<br />
Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des<br />
Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<br />
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der<br />
Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden<br />
zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger<br />
erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach<br />
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch<br />
entsprechende unmittelbare Darstellung der<br />
Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der<br />
Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser<br />
Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es<br />
auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der<br />
Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden<br />
die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften<br />
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung<br />
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des<br />
Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,<br />
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung<br />
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.<br />
2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.<br />
2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §<br />
651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen<br />
wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-<br />
Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)<br />
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein<br />
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,<br />
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB<br />
(siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht<br />
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />
§651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen<br />
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen<br />
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein<br />
Widerrufsrecht.<br />
3. Bezahlung<br />
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein<br />
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und<br />
dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und<br />
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,<br />
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen<br />
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />
in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />
Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,<br />
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das<br />
Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9<br />
genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.<br />
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />
Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur<br />
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen<br />
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen<br />
Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches<br />
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach<br />
Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />
gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die<br />
nicht den Reisepreis betreffen<br />
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem<br />
Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die<br />
Abweichungen unerheblich sind und den<br />
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden<br />
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis<br />
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften<br />
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise zu informieren.<br />
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer<br />
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der<br />
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die<br />
Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der<br />
Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter<br />
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten<br />
angemessenen Frist entweder die Änderung<br />
anzunehmen oder unentgeltlich vom<br />
Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />
an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der<br />
Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<br />
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des<br />
Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der<br />
Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann<br />
kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die<br />
Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm<br />
eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom<br />
Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der<br />
gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als<br />
angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung<br />
gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und<br />
hervorgehobener Weise hinzuweisen.<br />
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />
Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für<br />
die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise<br />
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist<br />
dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m<br />
Abs. 2 BGB zu erstatten.<br />
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,<br />
erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden<br />
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis<br />
nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die<br />
Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer<br />
tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei<br />
Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a)<br />
Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere<br />
Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und<br />
sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie<br />
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder<br />
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />
geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in<br />
den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich<br />
die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro<br />
Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall<br />
sein, wird der Reiseveranstalter den Kunden umgehend<br />
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar<br />
und verständlich über die Preiserhöhung und deren<br />
Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der<br />
Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur<br />
wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten<br />
Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des<br />
Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem<br />
vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.<br />
Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur<br />
Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des<br />
Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des<br />
Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1<br />
unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder<br />
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor<br />
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />
Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde<br />
mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist<br />
der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der<br />
Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden<br />
Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen<br />
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf<br />
dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe<br />
Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach<br />
Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den<br />
Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen<br />
unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />
Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und<br />
Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen<br />
bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Der<br />
Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem<br />
dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise über die Änderung zu<br />
unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie<br />
diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn<br />
erklärt wird.<br />
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1<br />
vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der<br />
Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der<br />
Reiseveranstalter kann indes dem Kunden eine<br />
entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,<br />
dass er innerhalb einer bestimmten<br />
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot<br />
zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung<br />
kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn<br />
unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die<br />
Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen<br />
Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der<br />
wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.<br />
250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von<br />
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des<br />
Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2<br />
dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der<br />
16
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Reiseveranstalter kann dem Kunden die entsprechende<br />
andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass<br />
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, die<br />
angemessen sein muss, (1) das Angebot zur<br />
Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen<br />
Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn<br />
unterbreitet werden.<br />
5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem<br />
Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen<br />
Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die<br />
Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)<br />
anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden<br />
nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.<br />
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter nach<br />
5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung<br />
oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.<br />
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet §<br />
651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend<br />
Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des<br />
Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des<br />
Reisepreises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich,<br />
auf jeden Fall innerhalb von 14Tagen nach dem Rücktritt,<br />
Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i<br />
Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.<br />
5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung<br />
oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die<br />
Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht<br />
von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §<br />
651m BGB<br />
entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit,<br />
aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten<br />
verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag §<br />
651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /<br />
Rücktrittskosten<br />
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber reiseart GmbH & Co KG, Salzstr.36, 48143<br />
Münster schriftlich zu erklären.<br />
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht<br />
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt<br />
werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag<br />
wirksam, an dem sie eingeht.<br />
Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom<br />
Reisevertrag am Anreisetag gleich.<br />
6.2 reiseart GmbH & Co KG kann gemäß § 651h Abs. 2<br />
BGB angemessene Entschädigungspauschalen<br />
festlegen. Die Entschädigung wird danach ab dem<br />
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des<br />
Kunden wie folgt berechnet:<br />
bis zum 150. Tag vor Reiseantritt 10%,<br />
vom 149. - 90. Tag vor Reiseantritt 20%,<br />
vom 89. - 30. Tag vor Reiseantritt 35%,<br />
vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />
vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60%,<br />
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 85% des Reispreises.<br />
Am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des<br />
Reisepreises.<br />
Eintrittskarten sind nicht erstattbar, sofern nicht anders<br />
ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum<br />
Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.<br />
Die reiseart GmbH & Co. KG empfiehlt dringend den<br />
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet,<br />
die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene<br />
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm<br />
geforderte Entschädigungspauschale.<br />
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell<br />
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der<br />
Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem<br />
Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte<br />
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch<br />
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,<br />
konkret zu beziffern und zu begründen.<br />
Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur<br />
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er<br />
diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14<br />
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.<br />
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß<br />
§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf<br />
einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,<br />
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten<br />
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,<br />
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall<br />
rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor<br />
Reisebeginn zugeht.<br />
7. Umbuchungen<br />
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />
der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder<br />
falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3<br />
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in<br />
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.<br />
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden<br />
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der<br />
Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, die<br />
sich wie folgt bestimmt:<br />
Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in<br />
Höhe von mindestens 75,- Euro pro Person fällig.<br />
Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem<br />
Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten<br />
Bedingungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />
vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit<br />
und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die<br />
dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen<br />
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,<br />
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur<br />
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.<br />
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der<br />
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich<br />
um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.<br />
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />
der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag<br />
zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen<br />
Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Die<br />
späteste<br />
Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG 21 Tage vor Reisebeginn,<br />
außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist von<br />
48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem<br />
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat<br />
der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall<br />
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der<br />
Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den<br />
Reisepreis zurückzuerstatten.<br />
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />
10.1 Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen<br />
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />
hat, zu informieren, wenn er die notwendigen<br />
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht<br />
innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist<br />
erhält.<br />
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so<br />
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der<br />
Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften<br />
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen<br />
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche<br />
nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach<br />
§ 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist<br />
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem<br />
Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht<br />
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />
Reisemängel dem Reiseveranstalter unter<br />
der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur<br />
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des<br />
Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner<br />
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung<br />
unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige<br />
auch seinem Reisevermittler, über den er die<br />
Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der<br />
Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe<br />
zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht<br />
befugt, Ansprüche anzuerkennen.<br />
10.3 Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag<br />
wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB<br />
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l<br />
BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies<br />
gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom<br />
Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige<br />
Abhilfe notwendig ist.<br />
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />
Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum<br />
Abhilfeverlangen<br />
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />
Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im<br />
Zusammenhang mit Flugreisen nach den<br />
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden<br />
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)<br />
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.<br />
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die<br />
Erstattungen<br />
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn<br />
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die<br />
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach<br />
Aushändigung zu erstatten.<br />
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die<br />
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem<br />
Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner<br />
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies<br />
entbindet den Reisenden nicht davon, die<br />
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß<br />
Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu<br />
erstatten.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />
Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht<br />
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber<br />
hinausgehende Ansprüche nach internationalen<br />
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung<br />
unberührt.<br />
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),<br />
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und<br />
der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der<br />
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners<br />
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet<br />
wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht<br />
Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters<br />
sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,<br />
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.<br />
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für<br />
einen Schaden des Reisenden die Verletzung von<br />
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des<br />
Reiseveranstalters ursächlich war.<br />
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,<br />
Information über Verbraucherstreitbeilegung<br />
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB<br />
hat der Kunde/Reisende gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />
kann auch über den Reisevermittler erfolgen,<br />
wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler<br />
gebucht war. Eine Geltendmachung<br />
auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.<br />
12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das<br />
Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass<br />
er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach<br />
Drucklegung dieser Reisebedingungen für den<br />
Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der<br />
Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter<br />
Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,<br />
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen<br />
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-<br />
Plattform<br />
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />
13. Informationspflichten über die Identität des<br />
ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen<br />
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
verpflichtet den Reiseveranstalter, den<br />
Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft<br />
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der<br />
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die<br />
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der<br />
Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die<br />
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,<br />
die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen<br />
wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss<br />
er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden<br />
als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den<br />
Kunden über den Wechsel informieren. Er muss<br />
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um<br />
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich<br />
über den Wechsel unterrichtet wird.<br />
14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<br />
14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden<br />
über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie<br />
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des<br />
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren<br />
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls<br />
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.<br />
14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das<br />
Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen<br />
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen<br />
sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.<br />
Der Kunde/Reisende ist zudem verantwortlich sich über<br />
die zum Reisezeitpunkt geltenden Ein– und<br />
Ausreisebestimmungen im Zielgebiet sowie über die<br />
Einreisebestimmungen für die Rückreise auf den<br />
entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigen<br />
Amtes oder den zuständigen Behörden und<br />
Auslandsvertretungen zu informieren. Nachteile, die aus<br />
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.<br />
die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des<br />
Kunden/Reisenden.<br />
14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die<br />
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
und Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische<br />
Vertretung / Behörde, wenn der Kunde ihn mit der<br />
Besorgung beauftragt hat.<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und<br />
Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:<br />
reiseart GmbH & Co. KG<br />
Salzstraße 36<br />
48143 Münster<br />
Telefon 02 51 / 48 15 – 122<br />
E-Mail kontakt@reiseart.de<br />
Stand: März 2022<br />
17
FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE<br />
Formblatt zur<br />
Formblatt<br />
Unterrichtung<br />
zur Unterrichtung<br />
der Reisenden<br />
des Reisenden<br />
bei einer<br />
bei einer<br />
Pauschalreise<br />
nach § 651a des Bürgerlichen<br />
Pauschalreise<br />
Gesetzbuchs:<br />
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise<br />
im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.<br />
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das<br />
Unternehmen reiseart GmbH & Co.KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />
Zudem verfügt das Unternehmen reiseart GmbH & Co.KG über die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise<br />
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.<br />
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss<br />
des Pauschalreisevertrags.<br />
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im<br />
Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über<br />
die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter<br />
Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.<br />
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel<br />
Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in<br />
jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 %<br />
des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich<br />
ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht<br />
auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.<br />
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und<br />
erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der<br />
Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die<br />
Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf<br />
eine Entschädigung.<br />
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise<br />
ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am<br />
Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise<br />
voraussichtlich beeinträchtigen.<br />
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer<br />
angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.<br />
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht<br />
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere<br />
Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer<br />
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses<br />
Recht "Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und<br />
der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />
Seite 1 von 2<br />
Dokument erstellt am: 14.12.2022 - 13:12:19<br />
Dokument erstellt von: Sabine Holtmann<br />
18
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ohne<br />
Selbstbehalt<br />
Ihr LCC Reiseschutz<br />
Reise-Rücktrittsversicherung*<br />
Bei außerplanmäßigem Rücktritt von der Buchung oder verspätetem<br />
Reiseantritt aus versichertem Grund erstatten wir<br />
die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-<br />
Mehrkosten.<br />
• Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises<br />
Urlaubsgarantie*<br />
• zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger<br />
oder verspäteter Rückreise<br />
• Erstattung des vollen Reisepreises in der ersten Hälfte des Urlaubs<br />
(bis max. zum 8. Tag)<br />
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Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die<br />
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