Ihr Bildungsurlaub in Bremen und anderswo - Volkshochschule ...
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Zu <strong>Ihr</strong>er Information - Inhaltsverzeichnis 4<br />
Organisatorische H<strong>in</strong>weise<br />
E<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> nach dem Nds. <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (fünf Arbeitstage<br />
<strong>in</strong>nerhalb des laufenden Kalenderjahres) haben alle Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der privaten<br />
Wirtschaft <strong>und</strong> im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsplatz sich <strong>in</strong> Niedersachsen bef<strong>in</strong>det.<br />
Anspruch besteht erstmals sechs Monate nach Beg<strong>in</strong>n des Arbeitsverhältnisses. E<strong>in</strong> nicht ausgeschöpfter<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des vorangegangenen Jahres kann geme<strong>in</strong>sam mit oder getrennt<br />
von dem <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.<br />
Ob dies im E<strong>in</strong>zelfall auch den Bestimmungen der Sonderurlaubsverordnung für Kommunal-,<br />
Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esbeamte entspricht, sagt Ihnen <strong>Ihr</strong>e VHS. Für hiervon Betroffene sowie für<br />
Soldaten, Zivildienstleistende, Richter usw. gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen. Ähnliches<br />
gilt für Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> anderen B<strong>und</strong>esländern arbeiten. Hier richtet sich die Anerkennung<br />
nach den dort gültigen Regelungen.<br />
Die <strong>in</strong> dieser Broschüre aufgeführten <strong>Volkshochschule</strong>n<br />
beantragen für ihre <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltungen<br />
die Anerkennung nach<br />
dem Niedersächsischen <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz<br />
(dies gilt auch für die Bremer Angebote)<br />
<strong>und</strong> auf Anfrage nach o. g. anderen<br />
gesetzlichen Regelungen. Stellen Sie für sich<br />
sicher, dass die Veranstaltung tatsächlich als<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong> anerkannt ist. Alle notwendigen<br />
Informationen erhalten Sie bei der<br />
jeweils aufgeführten VHS.<br />
Wenn Sie sich für e<strong>in</strong>e Teilnahme entschieden<br />
haben, melden Sie sich bitte unter<br />
Angabe der Kursnummer bei der betreffenden<br />
VHS an. Senden Sie <strong>Ihr</strong>e Anmeldung<br />
m<strong>in</strong>destens sechs Wochen vor Beg<strong>in</strong>n bzw.<br />
rechtzeitig zum angegebenen Anmeldeschluss<br />
der Veranstaltung an diese VHS.<br />
Denn spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung<br />
müssen Sie <strong>Ihr</strong>em Arbeitgeber die<br />
Bestätigung der VHS vorlegen.<br />
Wichtig: Selbstverständlich können alle<br />
anderen Interessierten auch ohne Anspruch<br />
auf <strong>Bildungsurlaub</strong> an den Veranstaltungen<br />
teilnehmen.<br />
Editorial 1<br />
Organisatorische H<strong>in</strong>weise 2, 3<br />
Adressenverzeichnis 3, 4<br />
• Politik - Gesellschaft - Umwelt<br />
Gesellschaft, Politik, Europa,<br />
5<br />
andere Kulturen ... 5<br />
Umwelt, Ökologie 19<br />
Lebensfragen, Selbsterfahrung 24<br />
Pädagogik, Erziehungsfragen 30<br />
Kommunikation, Rhetorik 32<br />
• Kulturelle Bildung 43<br />
• Ges<strong>und</strong>heitsbildung 44<br />
• Sprachen 51<br />
• Arbeit <strong>und</strong> Beruf - EDV 69<br />
Sommer-Akademie 89<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong>skalender 2012 91<br />
Anmeldeformular 100<br />
Impressum U1<br />
Unser Service: Wer an e<strong>in</strong>er Veranstaltung aus<br />
diesem Heft teilgenommen hat, erhält von der<br />
durchführenden VHS das neue BU-Programm<br />
des folgenden Jahres; es wird Ihnen zugeschickt.