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(2,04 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Bruck an der Leitha

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Amtliche Nachrichten <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bruck</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Leitha</strong><br />

bereits gewidmeter Betriebsgebietsflächen im Westen<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong> und umfasst einerseits<br />

diverse Streichungen von Verkehrsflächenwidmungen<br />

(Umwidmung von „öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“<br />

bzw. „Verkehrsfläche - Bahn“ in „Baul<strong>an</strong>d-<br />

Industriegebiet (BI)“) bzw. <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits die Streichung<br />

<strong>der</strong> Kenntlichmachung von Best<strong>an</strong>dsgrößen bei<br />

bestehenden H<strong>an</strong>delsbetrieben.<br />

Alle Abän<strong>der</strong>ungen befinden sich in <strong>der</strong> KG.<strong>Bruck</strong><br />

a.d.<strong>Leitha</strong>.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Industriegebietsarrondierungen<br />

soll die im Bereich <strong>der</strong> unmittelbar <strong>an</strong>schließenden<br />

„BI“-Flächen bereits bestehende Bebauungsbestimmung<br />

(80% Bebauungsdichte) übernommen und<br />

somit die Übereinstimmung mit den bereits bestehenden<br />

bzw. zukünftig gepl<strong>an</strong>ten Bebauungsstrukturen<br />

hergestellt werden.<br />

Im <strong>der</strong>zeit rechtskräftigen Bebauungspl<strong>an</strong> ist die<br />

südlich bzw. östlich des Än<strong>der</strong>ungsbereiches verlaufende<br />

Verkehrsfläche mit einer Kotierung (16m)<br />

versehen.<br />

Da in diesen Bereichen die Grundgrenzen zwischen<br />

Baul<strong>an</strong>d und Verkehrsfläche durch die entsprechende<br />

Grundteilungen allerdings bereits gegeben sind,<br />

sollen die Straßenfluchtlinien gemäß <strong>der</strong>, <strong>der</strong> NÖ -<br />

Pl<strong>an</strong>zeichenverordnung über die Ausführung des<br />

Bebauungspl<strong>an</strong>es (LGBl.Nr. 8200/1 idgF.) entsprechenden<br />

Signatur festgelegt werden ("Straßenfluchtlinien,<br />

die mit den in <strong>der</strong> Natur bestehenden Straßengrundgrenzen<br />

übereinstimmen") und die eingetragenen<br />

Kotierungen <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> Verkehrsflächen nunmehr<br />

gestrichen werden.<br />

2. „HEIMSTRASSE“ - KG.BRUCK A.D.LEITHA ABÄNDE-<br />

RUNG VON DETAILS DER VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />

Der Än<strong>der</strong>ungspunkt liegt im Nordosten von <strong>Bruck</strong><br />

a.d.<strong>Leitha</strong> im Bereich <strong>der</strong> „Heimstraße“ und umfasst<br />

die Abän<strong>der</strong>ung des Verlaufes <strong>der</strong> Straßenfluchtlinie<br />

bzw. die Vereinheitlichung <strong>der</strong> im Bebauungspl<strong>an</strong><br />

eingetragenen Querschnittsbreite <strong>der</strong> Verkehrsfläche<br />

auf 9,5m.<br />

Die gegenständliche Verkehrsfläche ist im <strong>der</strong>zeit<br />

rechtskräftigen Bebauungspl<strong>an</strong> im südlichen<br />

Abschnitt auf einer Länge von rund 45m mit einer<br />

Querschnittsbreite von 10m eingetragen. Im nördlichen<br />

Anschluss dar<strong>an</strong> verjüngt sich diese Straßenbreite<br />

bis zum Grundstück mit <strong>der</strong> Parz.Nr. 2674 auf rund<br />

9,0m.<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong> beabsichtigt<br />

nunmehr ausgehend vom Kreuzungsbereich „Heimstraße<br />

- Europagasse“ die Straßenbreite auf 9,5m zu<br />

vereinheitlichen und somit - auch im nördlich<br />

<strong>an</strong>schließenden Verlauf - <strong>an</strong> den Naturst<strong>an</strong>d bzw. die<br />

bestehenden Grundgrenzen <strong>an</strong>zugleichen.<br />

Die <strong>der</strong>zeit festgelegten Baufluchtlinien sollen in<br />

diesem Zusammenh<strong>an</strong>g <strong>an</strong> den neu gepl<strong>an</strong>ten<br />

Verlauf <strong>der</strong> Straßenfluchtlinie <strong>an</strong>gepasst werden.<br />

3. „EISTEICHGASSE“ – KG.BRUCK A.D.LEITHA ÄNDE-<br />

RUNG VON BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN (BEBAU-<br />

UNGSDICHTE)<br />

Der Än<strong>der</strong>ungspunkt liegt im südwestlichen Siedlungsbereich<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> „Eisteichgasse“<br />

und umfasst die Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bebauungsdichte<br />

von <strong>der</strong>zeit 30% auf 50% im Bereich <strong>der</strong><br />

Parz.Nrn. 662 und 663 (KG <strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong>).<br />

Der gegenständliche, bereits durchwegs bebaute<br />

Baul<strong>an</strong>dbereich entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> „Eisteichgasse“ ist im<br />

<strong>der</strong>zeit rechtskräftigen Bebauungspl<strong>an</strong> einheitlich mit<br />

30% Bebauungsdichte festgelegt.<br />

Im Hinblick auf den im Än<strong>der</strong>ungsbereich bereits<br />

vorh<strong>an</strong>denen Baubest<strong>an</strong>d bzw. die - im Vergleich zu<br />

den <strong>an</strong>grenzenden Bauplätzen - relativ geringe<br />

Grundstücksgröße beabsichtigt die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

<strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong> nunmehr die maximale Bebauungsdichte<br />

im Bereich <strong>der</strong> beiden betreffenden Grundstücke<br />

maßvoll auf 50% <strong>an</strong>zuheben.<br />

4. „SCHLOSSMÜHLGASSE“ – KG.BRUCK A.D.LEITHA<br />

STREICHUNG DER ANBAUVERPFLICHTUNG AN DIE<br />

STRASSENFLUCHTLINIE<br />

Der gepl<strong>an</strong>te Än<strong>der</strong>ungspunkt liegt im Osten des<br />

unmittelbaren Stadtzentrums von <strong>Bruck</strong> und umfasst<br />

die Streichung <strong>der</strong> „Anbauverpflichtung <strong>an</strong> die<br />

Straßenfluchtlinie“ im Bereich <strong>der</strong> Parz.Nr. 192 bzw.<br />

193 (KG <strong>Bruck</strong> a.d.<strong>Leitha</strong>).<br />

Gemäß dem <strong>der</strong>zeit rechtskräftigen Bebauungspl<strong>an</strong> ist<br />

im gesamten Verlauf <strong>der</strong> „Schlossmühlgasse“ - so wie<br />

nahezu im gesamten Stadtzentrum von <strong>Bruck</strong>/<strong>Leitha</strong> -<br />

eine Anbauverpflichtung <strong>an</strong> die Straßenfluchtlinie<br />

festgelegt.<br />

Im Hinblick auf die Lage des Än<strong>der</strong>ungsbereiches am<br />

R<strong>an</strong>de des historischen Stadtzentrums im Überg<strong>an</strong>gsbereich<br />

zu den nördlich <strong>an</strong>schließenden Grünl<strong>an</strong>dflächen<br />

(„Gspo“ bzw. „Gp“) erscheint es unproblematisch,<br />

einen größeren Gestaltungsspielraum für die<br />

Bebauungsmöglichkeiten im Bereich <strong>der</strong> gegenständlichen<br />

Grundstücke zuzulassen. Es soll daher diese<br />

Anbauverpflichtung <strong>an</strong> die Straßenfluchtlinie aufgehoben<br />

und somit durch von <strong>der</strong> Straßenfluchtlinie<br />

abgesetzte Hauptgebäude eine etwas aufgelockerte<br />

Straßenr<strong>an</strong>dbebauung ermöglicht werden.

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