Lohnordnung KV Holz-Kunststoff 1997 - Kunststoffverarbeiter
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Artikel VII – Lohnerhöhung mit 1. Mai 2012<br />
Die bis 30.4.2012 geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen<br />
werden per 1.5.2012 für eine Laufzeit von 12 Monaten um die Inflationsrate<br />
(1.3.2011 bis 29.2.2012 gemäß VPI 2005 der Statistik Austria) zuzüglich<br />
für das Tischlergewerbe um 0,64 %<br />
für das <strong>Holz</strong>gestaltende Gewerbe um 0,44 %<br />
für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner um 0,44 %<br />
für das kunststoffverarbeitende Gewerbe um 0,5 %<br />
für das Musikinstrumentenerzeugergewerbe um 0,44 %<br />
erhöht und in einer zu diesem Stichtag veröffentlichten <strong>Lohnordnung</strong> neu festgesetzt.<br />
Sollte die Inflationsrate im Beobachtungszeitraum vom 1.3.2011 bis 29.2.2012 (gemäß<br />
VPI 2005 der Statistik Austria) im Durchschnitt 3 % übersteigen ist der kollektivvertragliche<br />
Erhöhungsprozentsatz mit 1. Mai 2012 nichtig und es werden Verhandlungen<br />
wegen Erneuerung des Lohnrechtlichen Teiles des Kollektivvertrages<br />
geführt.<br />
Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage<br />
für die Wertsicherung der dem vorgenannten Index am meisten entspricht.<br />
Artikel VIII - Akkorde, Prämien und Stücklöhne<br />
Die Akkorde, Prämien und Stücklöhne erhöhen sich für die Mitgliedsbetriebe um jenen<br />
Prozentsatz, um den die jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlöhne erhöht<br />
werden.<br />
Artikel IX - Änderung des Rahmenkollektivvertrages<br />
Es wird ein § 9 b neu eingefügt:<br />
§ 9 b Ausbildungsprämie<br />
§ 9 b Ausbildungsprämie<br />
Erhält der Arbeitgeber für einen Lehrling eine Förderung für ausgezeichnete und gute<br />
Lehrabschlussprüfungen gemäß der „Richtlinie zur Förderung der betrieblichen<br />
Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG“, in der Fassung vom 27. Jänner<br />
2011, erhält der Lehrling eine einmalige Prämie. Die Prämie beträgt bei gutem Erfolg<br />
€ 200,-- und bei ausgezeichnetem Erfolg € 250,--. Eine Änderung dieser Förderung