27.12.2012 Aufrufe

Lohnordnung KV Holz-Kunststoff 1997 - Kunststoffverarbeiter

Lohnordnung KV Holz-Kunststoff 1997 - Kunststoffverarbeiter

Lohnordnung KV Holz-Kunststoff 1997 - Kunststoffverarbeiter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 15 -<br />

Artikel VII – Lohnerhöhung mit 1. Mai 2012<br />

Die bis 30.4.2012 geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen<br />

werden per 1.5.2012 für eine Laufzeit von 12 Monaten um die Inflationsrate<br />

(1.3.2011 bis 29.2.2012 gemäß VPI 2005 der Statistik Austria) zuzüglich<br />

für das Tischlergewerbe um 0,64 %<br />

für das <strong>Holz</strong>gestaltende Gewerbe um 0,44 %<br />

für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner um 0,44 %<br />

für das kunststoffverarbeitende Gewerbe um 0,5 %<br />

für das Musikinstrumentenerzeugergewerbe um 0,44 %<br />

erhöht und in einer zu diesem Stichtag veröffentlichten <strong>Lohnordnung</strong> neu festgesetzt.<br />

Sollte die Inflationsrate im Beobachtungszeitraum vom 1.3.2011 bis 29.2.2012 (gemäß<br />

VPI 2005 der Statistik Austria) im Durchschnitt 3 % übersteigen ist der kollektivvertragliche<br />

Erhöhungsprozentsatz mit 1. Mai 2012 nichtig und es werden Verhandlungen<br />

wegen Erneuerung des Lohnrechtlichen Teiles des Kollektivvertrages<br />

geführt.<br />

Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage<br />

für die Wertsicherung der dem vorgenannten Index am meisten entspricht.<br />

Artikel VIII - Akkorde, Prämien und Stücklöhne<br />

Die Akkorde, Prämien und Stücklöhne erhöhen sich für die Mitgliedsbetriebe um jenen<br />

Prozentsatz, um den die jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlöhne erhöht<br />

werden.<br />

Artikel IX - Änderung des Rahmenkollektivvertrages<br />

Es wird ein § 9 b neu eingefügt:<br />

§ 9 b Ausbildungsprämie<br />

§ 9 b Ausbildungsprämie<br />

Erhält der Arbeitgeber für einen Lehrling eine Förderung für ausgezeichnete und gute<br />

Lehrabschlussprüfungen gemäß der „Richtlinie zur Förderung der betrieblichen<br />

Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG“, in der Fassung vom 27. Jänner<br />

2011, erhält der Lehrling eine einmalige Prämie. Die Prämie beträgt bei gutem Erfolg<br />

€ 200,-- und bei ausgezeichnetem Erfolg € 250,--. Eine Änderung dieser Förderung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!