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NUTZEN<br />

DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />

Heil kanns nicht lassen –<br />

wieder politische Ein mischung<br />

beim Mindestlohn<br />

Bis Ende Juni 2<strong>02</strong>3 entscheidet die Mindestlohnkommission<br />

über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes<br />

ab 2<strong>02</strong>4. Der Bundesverband Druck<br />

und Medien hat die Kommission aufgefordert,<br />

Erhöhungen auszusetzen, bis die Tarifentwicklung<br />

einen Mindestlohn über 12 Euro rechtfertigt.<br />

Schließlich hat der Gesetzgeber mit der<br />

außerplanmäßigen Anhebung des Mindestlohns<br />

auf 12 € im Oktober 2<strong>02</strong>2 mehrere Erhöhungsschritte<br />

der eigentlich zuständigen Mindestlohnkommission<br />

vorweggenommen.<br />

Zudem fordert der bvdm, die Kommission vor<br />

weiterer politischer und staatlicher Einflussnahme<br />

zu schützen. Dass dies dringend nötig ist,<br />

zeigen Äußerungen von Bundesarbeitsminister<br />

Heil zu Ostern, er erwarte, dass die Kommission<br />

eine „deutliche Erhöhung“ des Mindestlohns beschließen<br />

werde. Wenn die Politik nicht bereit<br />

ist, die Arbeit der Mindestlohnkommission zu<br />

respektieren und Einmischungen zu unterlassen,<br />

muss es gesetzliche Regelungen geben, die<br />

dies sicherstellen.<br />

Bundesarbeitsministerium<br />

legt Gesetz zur Arbeitszeiterfassung<br />

vor<br />

Am 18. April 2<strong>02</strong>3 hat das Bundesarbeitsministerium<br />

einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die<br />

Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz<br />

neu zu regeln.<br />

Der Entwurf enthält eine Pflicht zur elektronischen<br />

Arbeitszeiterfassung. Kleinbetriebe bis<br />

zu zehn Arbeitnehmern sollen davon ausgenommen<br />

sein. Für alle anderen Arbeitgeber gelten<br />

je nach Unternehmensgröße Übergangsfristen<br />

bis zu fünf Jahren, bis sie zur Einführung verpflichtet<br />

sind. Zu kritisieren ist aus Sicht des<br />

bvdm nicht nur die zusätzliche Bürokratie, die<br />

der Gesetzentwurf schafft, sondern vor allem,<br />

dass damit die Vertrauensarbeitszeit faktisch<br />

abgeschafft wird. Zwar kann der Arbeitgeber<br />

auf die Kontrolle der Arbeitszeit verzichten,<br />

wenn der Arbeitnehmer diese selbst aufzeichnet.<br />

Dennoch hat der Arbeitgeber diese Zeiten<br />

für zwei Jahre zu dokumentieren, damit diese<br />

behördlich kontrolliert werden können. Sonst<br />

drohen Bußgelder.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf im Rahmen<br />

des Gesetzgebungsprozesses noch Änderungen<br />

erfährt.<br />

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