02_23_Nutzen_Mantel
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NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Heil kanns nicht lassen –<br />
wieder politische Ein mischung<br />
beim Mindestlohn<br />
Bis Ende Juni 2<strong>02</strong>3 entscheidet die Mindestlohnkommission<br />
über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes<br />
ab 2<strong>02</strong>4. Der Bundesverband Druck<br />
und Medien hat die Kommission aufgefordert,<br />
Erhöhungen auszusetzen, bis die Tarifentwicklung<br />
einen Mindestlohn über 12 Euro rechtfertigt.<br />
Schließlich hat der Gesetzgeber mit der<br />
außerplanmäßigen Anhebung des Mindestlohns<br />
auf 12 € im Oktober 2<strong>02</strong>2 mehrere Erhöhungsschritte<br />
der eigentlich zuständigen Mindestlohnkommission<br />
vorweggenommen.<br />
Zudem fordert der bvdm, die Kommission vor<br />
weiterer politischer und staatlicher Einflussnahme<br />
zu schützen. Dass dies dringend nötig ist,<br />
zeigen Äußerungen von Bundesarbeitsminister<br />
Heil zu Ostern, er erwarte, dass die Kommission<br />
eine „deutliche Erhöhung“ des Mindestlohns beschließen<br />
werde. Wenn die Politik nicht bereit<br />
ist, die Arbeit der Mindestlohnkommission zu<br />
respektieren und Einmischungen zu unterlassen,<br />
muss es gesetzliche Regelungen geben, die<br />
dies sicherstellen.<br />
Bundesarbeitsministerium<br />
legt Gesetz zur Arbeitszeiterfassung<br />
vor<br />
Am 18. April 2<strong>02</strong>3 hat das Bundesarbeitsministerium<br />
einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die<br />
Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz<br />
neu zu regeln.<br />
Der Entwurf enthält eine Pflicht zur elektronischen<br />
Arbeitszeiterfassung. Kleinbetriebe bis<br />
zu zehn Arbeitnehmern sollen davon ausgenommen<br />
sein. Für alle anderen Arbeitgeber gelten<br />
je nach Unternehmensgröße Übergangsfristen<br />
bis zu fünf Jahren, bis sie zur Einführung verpflichtet<br />
sind. Zu kritisieren ist aus Sicht des<br />
bvdm nicht nur die zusätzliche Bürokratie, die<br />
der Gesetzentwurf schafft, sondern vor allem,<br />
dass damit die Vertrauensarbeitszeit faktisch<br />
abgeschafft wird. Zwar kann der Arbeitgeber<br />
auf die Kontrolle der Arbeitszeit verzichten,<br />
wenn der Arbeitnehmer diese selbst aufzeichnet.<br />
Dennoch hat der Arbeitgeber diese Zeiten<br />
für zwei Jahre zu dokumentieren, damit diese<br />
behördlich kontrolliert werden können. Sonst<br />
drohen Bußgelder.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf im Rahmen<br />
des Gesetzgebungsprozesses noch Änderungen<br />
erfährt.<br />
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