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Flyer Wasserpreise Wattwil 2013 (PDF) - Thurwerke AG

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<strong>Wasserpreise</strong> <strong>Wattwil</strong><br />

gültig ab 1. Januar <strong>2013</strong><br />

thurwerke<br />

thurwerke.ch


<strong>Wasserpreise</strong><br />

Preise gültig ab 1. Januar <strong>2013</strong><br />

Grundpauschale Die Berechnung der Grundpauschale erfolgt nach der Grösse des installierten<br />

Wasserzählers. Die aufgeführten Preise gelten jeweils pro Kalenderjahr<br />

und Zähler.<br />

inkl. 2.5% MWST<br />

5 m 3 Wassermesser (20 mm) CHF 233.70<br />

7 m 3 Wassermesser (25 mm) CHF 565.80<br />

10 m 3 Wassermesser (32 mm) CHF 922.50<br />

20 m 3 Wassermesser (40 mm) CHF 1‘230.00<br />

30 m 3 Wassermesser (50 mm) CHF 1‘845.00<br />

Für grössere Wasserzähler werden CHF 61.50<br />

je Kubikmeter und Kalenderjahr verrechnet.<br />

Für temporäre Anschlüsse (Baustellen etc.) wird eine Grundpauschale von<br />

CHF 8.20 inkl. MWST / Monat verrechnet. Die Rechnungs stellung erfolgt<br />

für mindestens einen Monat.<br />

Wasserverbrauch Die Verrechnung des Frischwassers erfolgt je Kubikmeter und aufgrund<br />

des abgelesenen Wasserzählers.<br />

inkl. 2.5% MWST<br />

Preis CHF 1.65<br />

Preis «temporäre Anschlüsse» CHF 2.65<br />

Amortisation Schwimmbad Der Amortisationsbeitrag für das öffentliche Schwimmbad beträgt<br />

41 Rappen inkl. 2.5% MWST je Kubikmeter Frischwasser.<br />

Schmutzwasserzuschlag Der Schmutzwasserzuschlag wird im Auftrag der Politischen Gemeinde<br />

<strong>Wattwil</strong> erhoben. Die Höhe wird von der Gemeindebehörde festgesetzt<br />

und beträgt zur Zeit CHF 2.16 inkl. 8% MWST je Kubikmeter Frischwasser.


Anschlussbeitrag<br />

Auszug aus dem WV-Reglement der Dorfkorporation <strong>Wattwil</strong> vom 1. Juli 2008<br />

Grundsatz Art. 38 Der Liegenschaftseigentümer hat für Objekte, die dem Verteilnetz der<br />

Wasserversorgung angeschlossen werden, einen einmaligen Anschlussbeitrag<br />

zu entrichten.<br />

Er hat für Objekte, die nicht dem Verteilnetz der Wasserversorgung an-<br />

geschlossen werden, den einmaligen Anschlussbeitrag zu entrichten,<br />

wenn sie:<br />

a) am angeschlossenen Objekt angebaut sind<br />

b) mit der nächstgelegenen Aussenkante nicht mehr als 30 Meter vom<br />

angeschlossenen Objekt entfernt sind<br />

Anschlussbeitrag Art. 39 Der Anschlussbeitrag beträgt<br />

a) für die ersten 5 Mio. Franken 0.8% des Zeitwerts eines Objektes.<br />

b) für die weiteren 5 Mio. Franken 0.4% des Zeitwerts eines Objektes.<br />

Der Anschlussbeitrag wird bis zu einem Zeitwert von maximal<br />

10 Mio. Franken begrenzt.


<strong>Wasserpreise</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Grundlage Die jeweiligen Reglemente und Tarife bilden die Grundlagen für das<br />

Rechtsverhältnis zwischen dem Werk und den Kunden. Der Wasserbezug<br />

gilt als Anerkennung.<br />

Verrechnung Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich an den Grundeigentümer.<br />

Grundgebühren werden auch für angebrochene Monate verrechnet.<br />

Sie werden auch dann belastet, wenn vorübergehend kein Wasserbezug<br />

erfolgt. Die Verrechnung des <strong>Wasserpreise</strong>s erfolgt exklusive<br />

Mehrwertsteuer. Diese wird separat aufgerechnet.<br />

Rechnungsstellung Der Wasserbezug wird für Haushalte und Kleinverbraucher jeweils<br />

im Dezember mittels Zählerablesung ermittelt. Im Februar, Mai und<br />

August werden Teilrechnungen (Akontobetrag) aufgrund des Vorjahresverbrauchs<br />

erstellt. Die gestellten Teilrechnungen werden bei<br />

der Jahresabrechnung berücksichtigt, unabhängig davon, ob die<br />

Teilrechnungen bezahlt wurden oder nicht. Jede Rechnung ist deshalb<br />

separat zu begleichen.<br />

Eigentums- bzw. Wohnungswechsel Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist der <strong>Thurwerke</strong> <strong>AG</strong>,<br />

unter Angabe der alten und der neuen Adresse sowie des Zeitpunktes<br />

des Wechsels, rechtzeitig zu melden. Für allfällige Bezüge<br />

und Gebühren ist bis zur Abmeldung der bisherige Kunde haftbar.<br />

Feuerhahnen und Umgehungsschieber, deren Wasserdurchfluss<br />

vom Wassermesser nicht registriert wird, werden von der Thur-<br />

werke <strong>AG</strong> plombiert.<br />

Gültigkeit Die vorliegenden Preise gelten ab 1. Januar <strong>2013</strong> und ersetzen alle<br />

früheren Tarife. Sämtliche Preisansätze gelten für Kunden im Versorgungsgebiet<br />

der Dorfkorporation <strong>Wattwil</strong>.<br />

thurwerke<br />

thurwerke.ch<br />

<strong>Thurwerke</strong> <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 1, 9630 <strong>Wattwil</strong>, T 071 987 15 15

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