Flyer Wasserpreise Wattwil 2013 (PDF) - Thurwerke AG
Flyer Wasserpreise Wattwil 2013 (PDF) - Thurwerke AG
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<strong>Wasserpreise</strong> <strong>Wattwil</strong><br />
gültig ab 1. Januar <strong>2013</strong><br />
thurwerke<br />
thurwerke.ch
<strong>Wasserpreise</strong><br />
Preise gültig ab 1. Januar <strong>2013</strong><br />
Grundpauschale Die Berechnung der Grundpauschale erfolgt nach der Grösse des installierten<br />
Wasserzählers. Die aufgeführten Preise gelten jeweils pro Kalenderjahr<br />
und Zähler.<br />
inkl. 2.5% MWST<br />
5 m 3 Wassermesser (20 mm) CHF 233.70<br />
7 m 3 Wassermesser (25 mm) CHF 565.80<br />
10 m 3 Wassermesser (32 mm) CHF 922.50<br />
20 m 3 Wassermesser (40 mm) CHF 1‘230.00<br />
30 m 3 Wassermesser (50 mm) CHF 1‘845.00<br />
Für grössere Wasserzähler werden CHF 61.50<br />
je Kubikmeter und Kalenderjahr verrechnet.<br />
Für temporäre Anschlüsse (Baustellen etc.) wird eine Grundpauschale von<br />
CHF 8.20 inkl. MWST / Monat verrechnet. Die Rechnungs stellung erfolgt<br />
für mindestens einen Monat.<br />
Wasserverbrauch Die Verrechnung des Frischwassers erfolgt je Kubikmeter und aufgrund<br />
des abgelesenen Wasserzählers.<br />
inkl. 2.5% MWST<br />
Preis CHF 1.65<br />
Preis «temporäre Anschlüsse» CHF 2.65<br />
Amortisation Schwimmbad Der Amortisationsbeitrag für das öffentliche Schwimmbad beträgt<br />
41 Rappen inkl. 2.5% MWST je Kubikmeter Frischwasser.<br />
Schmutzwasserzuschlag Der Schmutzwasserzuschlag wird im Auftrag der Politischen Gemeinde<br />
<strong>Wattwil</strong> erhoben. Die Höhe wird von der Gemeindebehörde festgesetzt<br />
und beträgt zur Zeit CHF 2.16 inkl. 8% MWST je Kubikmeter Frischwasser.
Anschlussbeitrag<br />
Auszug aus dem WV-Reglement der Dorfkorporation <strong>Wattwil</strong> vom 1. Juli 2008<br />
Grundsatz Art. 38 Der Liegenschaftseigentümer hat für Objekte, die dem Verteilnetz der<br />
Wasserversorgung angeschlossen werden, einen einmaligen Anschlussbeitrag<br />
zu entrichten.<br />
Er hat für Objekte, die nicht dem Verteilnetz der Wasserversorgung an-<br />
geschlossen werden, den einmaligen Anschlussbeitrag zu entrichten,<br />
wenn sie:<br />
a) am angeschlossenen Objekt angebaut sind<br />
b) mit der nächstgelegenen Aussenkante nicht mehr als 30 Meter vom<br />
angeschlossenen Objekt entfernt sind<br />
Anschlussbeitrag Art. 39 Der Anschlussbeitrag beträgt<br />
a) für die ersten 5 Mio. Franken 0.8% des Zeitwerts eines Objektes.<br />
b) für die weiteren 5 Mio. Franken 0.4% des Zeitwerts eines Objektes.<br />
Der Anschlussbeitrag wird bis zu einem Zeitwert von maximal<br />
10 Mio. Franken begrenzt.
<strong>Wasserpreise</strong><br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Grundlage Die jeweiligen Reglemente und Tarife bilden die Grundlagen für das<br />
Rechtsverhältnis zwischen dem Werk und den Kunden. Der Wasserbezug<br />
gilt als Anerkennung.<br />
Verrechnung Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich an den Grundeigentümer.<br />
Grundgebühren werden auch für angebrochene Monate verrechnet.<br />
Sie werden auch dann belastet, wenn vorübergehend kein Wasserbezug<br />
erfolgt. Die Verrechnung des <strong>Wasserpreise</strong>s erfolgt exklusive<br />
Mehrwertsteuer. Diese wird separat aufgerechnet.<br />
Rechnungsstellung Der Wasserbezug wird für Haushalte und Kleinverbraucher jeweils<br />
im Dezember mittels Zählerablesung ermittelt. Im Februar, Mai und<br />
August werden Teilrechnungen (Akontobetrag) aufgrund des Vorjahresverbrauchs<br />
erstellt. Die gestellten Teilrechnungen werden bei<br />
der Jahresabrechnung berücksichtigt, unabhängig davon, ob die<br />
Teilrechnungen bezahlt wurden oder nicht. Jede Rechnung ist deshalb<br />
separat zu begleichen.<br />
Eigentums- bzw. Wohnungswechsel Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist der <strong>Thurwerke</strong> <strong>AG</strong>,<br />
unter Angabe der alten und der neuen Adresse sowie des Zeitpunktes<br />
des Wechsels, rechtzeitig zu melden. Für allfällige Bezüge<br />
und Gebühren ist bis zur Abmeldung der bisherige Kunde haftbar.<br />
Feuerhahnen und Umgehungsschieber, deren Wasserdurchfluss<br />
vom Wassermesser nicht registriert wird, werden von der Thur-<br />
werke <strong>AG</strong> plombiert.<br />
Gültigkeit Die vorliegenden Preise gelten ab 1. Januar <strong>2013</strong> und ersetzen alle<br />
früheren Tarife. Sämtliche Preisansätze gelten für Kunden im Versorgungsgebiet<br />
der Dorfkorporation <strong>Wattwil</strong>.<br />
thurwerke<br />
thurwerke.ch<br />
<strong>Thurwerke</strong> <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 1, 9630 <strong>Wattwil</strong>, T 071 987 15 15