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Amtsbericht 2011_12.pdf - Gemeinde Wattwil

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diE amTSGESchäFTE im ÜBERBLicK<br />

Regionale Sportanlage<br />

An der Bürgerversammlung vom 16. März <strong>2011</strong> wurde<br />

gestützt auf das Gutachten zur Grundsatzabstimmung<br />

über eine Sportanlage auf der <strong>Gemeinde</strong>liegenschaft<br />

«Rickenhof» abgestimmt. Mit einem Ja­Anteil im Verhältnis<br />

von vier zu eins wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt,<br />

die Planung einer kombinierten Sportanlage auf<br />

der <strong>Gemeinde</strong>liegenschaft «Rickenhof» weiterzubearbeiten,<br />

damit der Bürgerschaft eine Abstimmungsvorlage<br />

zum Entscheid unterbreitet werden kann. Nachdem<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Ebnat­Kappel bereits im November 2010<br />

beschlossen hatte, sich aus dem Projekt zurückzuziehen,<br />

wurde es von den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Lichtensteig<br />

weiterbearbeitet.<br />

Projektstand<br />

Die Projektleitungsgruppe und die Baukommission<br />

arbeiteten weiter am Projekt, damit ein Projektierungskredit<br />

an der Bürgerversammlung 2012 beantragt<br />

werden kann:<br />

• Vorprojekt der Aussenanlagen und Machbarkeitsstudie<br />

der Turnhalle bis November <strong>2011</strong> (Schällibaum<br />

Ingenieure und Architekten AG)<br />

• Anpassung der Bedürfnisanalyse ohne Ebnat-Kappel<br />

• Bedürfnisabklärung bei den Vereinen<br />

• Überarbeitung Bedarfsnachweise und Konzept für<br />

Turnhalle und für Aussenanlagen<br />

• Abklärungen mit Vertretern der kantonalen Schulen<br />

am Standort <strong>Wattwil</strong><br />

• Informationen an Nachbarn<br />

• Auftrag an Vereine, Beiträge aus Sponsoring und<br />

Sport­Toto zu generieren<br />

• Besprechungen mit den zuständigen kantonalen<br />

Ämtern<br />

• Zustimmungen zum Projekt der <strong>Gemeinde</strong>n Lichtensteig,<br />

Ebnat­Kappel und Krinau sowie von Vereinen<br />

und weiteren Organisationen<br />

• Vorbereitung Zonenplanverfahren<br />

Visualisierung Sportstätte.<br />

Die Bedürfnisabklärungen für die Turnhalle und die<br />

Aussenanlagen zeigen auf, dass die Grundkonzeption<br />

weiter bearbeitet werden kann. Bezüglich der Erschliessung,<br />

der Gewässerabstände und der Naturgefahren<br />

konnten die nötigen Rahmenbedingungen ermittelt<br />

werden. Die Voraussetzungen für die Schaffung der<br />

naturnahen Gewässerräume in Verbindung mit einem<br />

Freizeit­ und Naturerholungsgebiet werden planerisch<br />

gesichert. Die Machbarkeitsstudie für die Turnhalle zeigt<br />

die optimalen Synergien der nötigen Infrastrukturen<br />

zwischen Aussen­ und Innenanlagen auf.<br />

Zonenplanverfahren<br />

Das Areal Rickenhof liegt heute in der Landwirtschaftszone<br />

(L). Für die Realisierung der Sportanlage Rickenhof<br />

ist die Umzonung in eine Bauzone erforderlich. Es handelt<br />

sich um eine Neueinzonung. Für die Sportanlage ist<br />

eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen vorgesehen.<br />

Der grossmehrheitlich begrünte Bereich kann als<br />

Freiraum gegenüber den angrenzenden Wohnquartieren<br />

erhalten bleiben. Im Sinne der raumplanerischen Grundsätze<br />

hat die Bauzonenausscheidung über die Fläche<br />

aller Anlagenteile gemäss der Grundsatz abstimmung der<br />

Bürgerschaft zu erfolgen. Die Frage einer Etappierung<br />

ist erst in der Baurealisierung zu prüfen, die nötigen<br />

Flächen für die öffentlichen Bauten und Anlagen sind<br />

vorausschauend zu sichern.<br />

Ein überwiegender Teil des Planungsgebiets ist als<br />

Fruchtfolgefläche (FFF) bezeichnet. Von der beabsichtigten<br />

Einzonung sind rund 3.57 ha FFF betroffen,<br />

wovon 0.49 ha vom Gewässerraum der Thur beansprucht<br />

wird. Der Bedarf muss mit regionalen Interessen ausgewiesen<br />

werden. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wattwil</strong> als regionales<br />

Zentrum des Toggenburgs weist den Bedarf an einer<br />

kombinierten Sportanlage aus. Der Nachweis für ein<br />

regio nales Bedürfnis wurde im Planungsbericht erbracht.<br />

Der Planungsbericht und der Teilzonenplan wurden vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt und dem zuständigen kantonalen<br />

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur<br />

Vorprüfung eingereicht. Nachdem nun das Prüfungsergebnis<br />

vorliegt, wird das Zonenplanverfahren mit der<br />

öffentlichen Auflage gestartet.<br />

Projektierungskredit<br />

Das Ergebnis der bisherigen Planung zeigt auf, dass an<br />

der Grundkonzeption festgehalten wird und als nächster<br />

Schritt ein Bauprojekt ausgearbeitet werden soll. Für<br />

die Bearbeitung dieser nächsten Phase wurde ein Betrag<br />

von CHF 490'000.– ins Budget aufgenommen. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> Lichtensteig beteiligt sich anteilsmässig an<br />

den Kosten. Für die Planerausschreibung wird anschliessend<br />

eine Honorarsubmission im selektiven Verfahren<br />

durchgeführt. Die Sportvereine und die Schulgemeinde<br />

<strong>Wattwil</strong>­Krinau sind weiterhin stark in den Prozess einzubinden.<br />

Im Sinne der Grundsatzabstimmung vom 16. März <strong>2011</strong><br />

ist der <strong>Gemeinde</strong>rat verpflichtet, den Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürgern zum gegebenen Zeitpunkt<br />

eine Abstimmungsvorlage zu unterbreiten. Mit dem<br />

Bau projekt wird auch ein Kostenvoranschlag ermittelt,<br />

damit über einen Realisierungskredit im Jahr 2013 eine<br />

Urnenabstimmung durchgeführt werden kann. Die<br />

Finanzierung befindet sich aktuell in der Abklärung.<br />

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