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Abstimmungsgutachten Gemeindevereinigung ... - Gemeinde Wattwil

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<strong>Gemeinde</strong> Krinau<br />

Volksabstimmung vom 11. September 2011<br />

Bericht und Antrag der <strong>Gemeinde</strong>räte von <strong>Wattwil</strong> und Krinau betreffend<br />

Grundsatzabstimmung Vereinigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Krinau<br />

Öffentliche Informationsveranstaltungen<br />

Mittwoch, 24. August 2011, 20.00 Uhr, Thurpark, <strong>Wattwil</strong><br />

Donnerstag, 25. August 2011, 20.00 Uhr, Restaurant Rössli, Krinau


1. Zusammenfassung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte von Krinau und <strong>Wattwil</strong> empfehlen Ihnen, geschätzte<br />

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, mit Überzeugung ein JA zur<br />

Grundsatzabstimmung betreffend Vereinigung der politischen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Wattwil</strong> und Krinau. Die Gründe dafür lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

� Die Anforderungen an die <strong>Gemeinde</strong> im wirtschaftlichen, sozialen und<br />

ökologischen Bereich steigen stetig und können in Zukunft kaum<br />

mehr alleine bewältigt werden.<br />

� Bereits heute arbeiten die <strong>Gemeinde</strong>n Krinau und <strong>Wattwil</strong> in zahlreichen<br />

Bereichen erfolgreich zusammen. Die Vereinigung ist somit ein<br />

logischer Schritt, der auf einem vorhandenen Fundament aufbaut.<br />

� Krinau wird in unmittelbarer Zukunft allein nicht mehr in der<br />

Lage sein, die strukturellen Herausforderungen zu tragen, ohne den<br />

Steuerfuss massiv erhöhen zu müssen.<br />

� <strong>Wattwil</strong> stärkt durch die Vereinigung seine Rolle als Zentrumsgemeinde<br />

im Toggenburg.<br />

� Mit dem Grundsatzentscheid bestimmen die Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürger noch nicht über die Vereinigung der <strong>Gemeinde</strong>n Krinau<br />

und <strong>Wattwil</strong>, sondern lediglich, dass das begonnene Vereinigungsprojekt<br />

weitergeführt werden soll. Es steht danach immer noch frei, bei<br />

der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss, wenn alle Sachverhalte<br />

detailliert bekannt sind, die Vereinigung zu befürworten oder<br />

aber abzulehnen.<br />

� Das Vereinigungsprojekt kann nur mit der Zustimmung der Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürger der <strong>Gemeinde</strong> Krinau und der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wattwil</strong> weiterverfolgt werden.<br />

� Die Schulgemeinde <strong>Wattwil</strong>-Krinau ist vom Vereinigungsprojekt nicht<br />

betroffen und damit auch nicht Gegenstand dieser Grundsatzabstimmung.<br />

2


2. Ausgangslage<br />

2.1 Die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Krinau heute<br />

Krinau<br />

Krinau ist mit einer Fläche von 7.24 km 2 und mit rund 250 Einwohnern<br />

und Einwohnerinnen die kleinste aller St.Galler <strong>Gemeinde</strong>n. Als Landgemeinde<br />

erstreckt sie sich zwischen 650 und 1'280 Meter über Meer.<br />

Sie wird erschlossen durch eine Staatsstrasse von Lichtensteig ins Dorf<br />

Krinau. Eine Postautolinie mit täglich 24 Fahrten verbindet Krinau mit<br />

dem Bahnhof Lichtensteig.<br />

Ein grosser Teil der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig. Krinau<br />

hat in den letzten zehn Jahren viel an Infrastruktur verloren. So ging<br />

neben der Käserei, der Post und der Filiale der Raiffeisenbank auch die<br />

Bäckerei mit dem angegliederten Dorfladen verloren. Durch die Vereinigung<br />

der beiden Schulgemeinden <strong>Wattwil</strong> und Krinau konnte die Schule<br />

sichergestellt werden.<br />

Das Dorf verfügt noch über eine Infrastruktur mit Kirche, Turnhalle,<br />

Restaurants, Feuerwehrdepot, Skilift etc. Die Bevölkerung hat auf eigenständige<br />

Weise den Mangel an fehlenden Infrastrukturen durch Solidargemeinschaften<br />

wie z.B. eine Alternative zum Dorfladen für die Beschaffung<br />

von Gütern des täglichen Bedarfs ersetzt.<br />

Sechzehn verschiedene Vereine und Organisationen sorgen für ein<br />

gesellschaftliches Dorfleben. Die Krinauer Bevölkerung ist noch sehr<br />

traditionsbewusst. So wird beispielsweise den Verstorbenen mit einem<br />

Leichenzug die letzte Ehre erwiesen oder zum Jahreswechsel<br />

werden die Kirchenglocken jeweils von Hand geläutet.<br />

<strong>Wattwil</strong><br />

<strong>Wattwil</strong> ist mit einer Fläche von 44 km 2 und 8'200 Einwohnern und Einwohnerinnen<br />

auf dem elften Rang aller St.Galler <strong>Gemeinde</strong>n. Mit über<br />

4'400 Arbeitsplätzen findet sich <strong>Wattwil</strong> auf der Rangliste der st.gallischen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sogar im neunten Rang wieder. Der höchste Punkt,<br />

die Tweralpspitze liegt 1'332 Meter über Meer. Der tiefste Punkt mit 590<br />

Metern über Meer befindet sich im Aeuli, an der Thur unterhalb von Lichtensteig.<br />

Als Zentrumsgemeinde hat <strong>Wattwil</strong> auch als Verkehrsknoten eine grosse<br />

Bedeutung. Der Bahnhof <strong>Wattwil</strong> bildet als regionaler Systemknoten in<br />

dieser Hinsicht das Herzstück und liegt gemessen an den Ein-, Aus- und<br />

Umsteigefrequenzen auf Rang sechs im kantonalen Vergleich. Hier<br />

3


efindet sich der Schnittpunkt der Umsteigebeziehung von diversen Bus-<br />

Linien (BLWE, Postauto, Linthbus) mit der SOB sowie dem Individualverkehr.<br />

<strong>Wattwil</strong> wird über die Kantonsstrassen Wil-Wildhaus und<br />

St.Gallen-Rapperswil erschlossen. Dank ihrer verkehrsmässig guten<br />

Erschliessung liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wattwil</strong> auch praktisch im Herzen der<br />

Ostschweiz. In einer halben Stunde sind St.Gallen, Wil und Rapperswil<br />

und in rund einer Stunde Zürich, Konstanz, Bregenz, Vaduz, Chur und<br />

Zug erreichbar.<br />

Ein weiterer Standortvorteil sind die zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten<br />

in <strong>Wattwil</strong> und die vielen Dienstleistungsangebote (Ärzte, Banken,<br />

Versicherungen, Reisebüros u.a.m.). Mit dem Spital <strong>Wattwil</strong> wird eine<br />

optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.<br />

Handel, Gewerbe und zahlreiche grössere und kleinere Industriebetriebe<br />

bilden das Rückgrat der Wirtschaft und sichern zahlreiche Arbeitsplätze<br />

im Ort. Dank den zahlreichen Bildungsmöglichkeiten (Kantonsschule,<br />

Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg, Volksschule, Heilpädagogische<br />

Schule, Sprachförderzentrum Toggenburg, Schweizerische<br />

Textilfachschule, Musikschule Toggenburg) verfügt <strong>Wattwil</strong> über ein<br />

attraktives Bildungsangebot. Das kulturelle Leben (Kino, Konzerte, Vorträge,<br />

Kurse, Volksbibliothek) sowie ein aktives Vereinsleben bereichern<br />

die Lebensqualität in <strong>Wattwil</strong>.<br />

4


2.2 Kennzahlen<br />

Krinau <strong>Wattwil</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>fläche 7.24 km 2 44 km 2<br />

Lage des Zentrums 800 m.ü.M 614 m.ü.M.<br />

Fläche des Siedlungsgebietes<br />

(Bauzone des gültigen Zonenplans)<br />

Reserve Bauzonenfläche<br />

(unüberbaute Bauzone des Zonenplans)<br />

6.56 ha<br />

Stand Zonen-<br />

plan 2002<br />

1.53 ha<br />

Stand 2011<br />

220.37 ha<br />

Stand Zonen-<br />

plan 2008 1<br />

28.35 ha<br />

Stand Zonenplan<br />

2008<br />

Bevölkerungsdichte 35 EW/ km 2 185 EW/ km 2<br />

Anzahl Einwohner per 31.12.2010<br />

SchweizerInnen<br />

AusländerInnen<br />

252<br />

235<br />

17<br />

8'111<br />

6'244<br />

1'867<br />

Ausländeranteil 6.75 % 23 %<br />

Veränderung der Bevölkerung 2000 – 10<br />

Absolut<br />

In Prozent<br />

Anzahl Arbeitsstätten<br />

Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft)<br />

Sektor 2 (Industrie, Gewerbe, Bau)<br />

Sektor 3 (Dienstleistungen)<br />

Anzahl Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)<br />

Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft)<br />

Sektor 2 (Industrie, Gewerbe, Bau)<br />

Sektor 3 (Dienstleistungen)<br />

Erwerbstätige Wohnbevölkerung (Volkszählung<br />

2000)<br />

Weg-Pendelnde<br />

Zu-Pendelnde<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Arbeitende<br />

- 35<br />

- 12.2 %<br />

24<br />

4<br />

6<br />

38<br />

8<br />

7<br />

45<br />

5<br />

53<br />

- 216<br />

- 2.6 %<br />

164<br />

107<br />

300<br />

384<br />

1'605<br />

2'421<br />

1'619<br />

1'946<br />

2'522<br />

Anzahl Gebäude per 31.12.2010 298 3'749<br />

Wohnungsbestand per 31.12.2010 137 3'808<br />

Leerwohnungsbestand per 1.6.2010 2 46<br />

Eine Vereinigung sehr unterschiedlicher Nachbarn.<br />

1 Alle Teilzonenpläne berücksichtigt Stand 2008 (ohne letzte Zonenplananpassungen)<br />

5


2.3 Finanzen<br />

Die neue Finanzausgleichsregelung des Kantons hat und wird die<br />

Selbständigkeit der Politischen <strong>Gemeinde</strong> Krinau massgeblich in Frage<br />

stellen. Es besteht kaum eine Chance für Krinau, aus dem Übergangsausgleich<br />

auszuscheiden. Es müsste ab 2011 mit enormen Steuerfusserhöhungen<br />

gerechnet werden, da der Bezug des Übergangsausgleiches<br />

nur während zehn Jahren möglich ist. Im Moment müsste<br />

Krinau ohne Übergangsausgleich einen Steuerfuss von mutmasslich<br />

202 % erheben gegenüber 162 % im Jahr 2010.<br />

<strong>Wattwil</strong> ist als Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels vergangener<br />

Jahrzehnte eine finanzschwache <strong>Gemeinde</strong> mit unterdurchschnittlicher<br />

Steuerkraft. Angesichts der Belastung mit vielen öffentlichen Aufgaben<br />

kann sie sich nur langsam von den Folgen erholen. <strong>Wattwil</strong> ist eine der<br />

wenigen <strong>Gemeinde</strong>n im Kanton St.Gallen, die bis zum Jahr 2010 einen<br />

Steuerfuss von 160 % und mehr erheben musste.<br />

2.4 Herausforderungen und Entwicklungspotenziale<br />

Aufgrund der topografischen Bedingungen und der Erschliessungssituation<br />

stehen für das Dorf Krinau und dessen heutiges <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

nach wie vor die Landwirtschaft und das Wohnen im Vordergrund. Die<br />

Wohnraumstruktur lässt bestehende oder neue Nutzungen zu. Im<br />

Verhältnis zur Dorfgrösse kann es sich punktuell im Einfamilienhaussegment<br />

weiterentwickeln. Dagegen verfügt <strong>Wattwil</strong> mit der Funktion als<br />

regionales Zentrum (Bildung, Einkaufen, Arbeiten, Gesundheit) über<br />

weitergehende Entwicklungsperspektiven.<br />

Entwicklung lässt sich über die Ebenen Standortqualitäten- und potenziale<br />

sowie über die Finanzfaktoren steuern bzw. unterstützen. In allen<br />

Belangen wird das Ziel verfolgt, hochwertige Lösungen anzustreben, die<br />

eine Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen, des öffentlichen<br />

Raumes sowie der Lebensqualität bringen sollen.<br />

6<br />

Krinau wird in unmittelbarer Zukunft die strukturellen Herausforderungen<br />

nicht mehr alleine tragen können.<br />

Eine Vereinigung unterstützt die Nutzung der vorhandenen Potenziale.


2.5 Bisherige Zusammenarbeit<br />

Krinau und <strong>Wattwil</strong> haben als direkt anstossende Nachbargemeinden in<br />

den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit stark ausgebaut. Das<br />

Steueramt, Grundbuchamt, Betreibungsamt und die Zusammenarbeit im<br />

Bereich Bauverwaltung (Feuerschutz, Baugesuchsprüfung, Bauberatung<br />

und Baukontrolle) von Krinau sind auf der Verwaltung in <strong>Wattwil</strong> angesiedelt.<br />

Mit der Vereinigung der Primarschulgemeinde Krinau mit der<br />

Schulgemeinde <strong>Wattwil</strong> im Jahr 2005 wurde ein weiteres Zeichen zur<br />

Zusammenarbeit der beiden <strong>Gemeinde</strong>n gesetzt. Wie die Verlagerung<br />

von Verwaltungsaufgaben in die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Wattwil</strong> zeigt, ist<br />

die Zusammenarbeit schon seit etlichen Jahren selbstverständlich.<br />

Wirtschaftlich und versorgungstechnisch ist Krinau ohnehin nach <strong>Wattwil</strong><br />

ausgerichtet, z.B. hinsichtlich Dienstleistungen, Einkaufen, Arbeitsplätzen,<br />

Bildung, medizinischer Versorgung, Energie und Abwasser.<br />

Eine bewährte Zusammenarbeit: die Vereinigung als logischer Schritt.<br />

Warum eine <strong><strong>Gemeinde</strong>vereinigung</strong>?<br />

Steigende wirtschaftliche, soziale und ökologische Anforderungen<br />

Die Anforderungen an die <strong>Gemeinde</strong>n steigen seit Jahren an. Wie andere<br />

<strong>Gemeinde</strong>n im Kanton St.Gallen stehen auch <strong>Wattwil</strong> und Krinau<br />

vor Herausforderungen, die sich in Zukunft noch akzentuieren werden.<br />

Diese betreffen sowohl wirtschaftliche (z.B. erhöhte Mobilität, verschärfter<br />

Standortwettbewerb, Effizienzsteigerung, territoriale Grenzen<br />

verlieren an Bedeutung) wie auch soziale (Wandel der Bevölkerungsstruktur)<br />

oder ökologische Bereiche. Der <strong>Gemeinde</strong> Krinau ist es aus<br />

eigener Kraft immer weniger möglich, die Aufgabenerfüllung zweckmässig<br />

sicherzustellen.<br />

Nachbarschaft und langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit<br />

Die zwei politischen <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Krinau arbeiten zur<br />

Bewältigung ihrer Aufgaben bereits heute erfolgreich zusammen. Die<br />

Zusammenarbeit ist an einem Punkt angelangt, wo sich als nächster<br />

nutzbringender Schritt die Vereinigung anbietet. Es gehört zu den<br />

Pflichten der Exekutive, für ihr Gemeinwesen die erfolgversprechendsten,<br />

zukunftsträchtigsten Formen zu prüfen. Beide Räte sind überzeugt,<br />

dass die Einleitung des Vereinigungsverfahrens zur vertieften Prüfung<br />

einer Vereinigung nun der richtige Schritt zur rechten Zeit darstellt.<br />

7


3. Vereinigungs-Projekt<br />

3.1 Projektbeginn<br />

Die Grundsätze von Vereinigungsprojekten sind im <strong><strong>Gemeinde</strong>vereinigung</strong>sgesetz<br />

(GvG) des Kantons St.Gallen festgehalten. Verfahrenstechnisch<br />

sind folgende Schwerpunkte zu erwähnen, welche bis zum<br />

Zeitpunkt der Vereinigung geklärt sein müssen: übereinstimmender<br />

Verhandlungswille der <strong>Gemeinde</strong>räte, Grundsatzabstimmung der<br />

Bürgerschaften, Vorbescheid der Regierung (in Aussicht gestellte<br />

Beiträge) und der Vereinigungsbeschluss.<br />

Nach einer gemeinsamen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>räte <strong>Wattwil</strong> und Krinau<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat Krinau an seiner Sitzung vom 21. April 2008<br />

beschlossen, die Vereinigung mit einer Nachbargemeinde zu prüfen. In<br />

der Folge haben verschiedene Gespräche mit Nachbargemeinden stattgefunden.<br />

Aufgrund dieser Gespräche, die zur Klärung von allfällig an<br />

einer Vereinigung beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n diente, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Krinau beschlossen, die Nachbargemeinde <strong>Wattwil</strong> als möglichen<br />

Vereinigungspartner anzufragen. Mit Beschluss vom 10. März 2009 hat<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wattwil</strong> entschieden, auf konkrete Vereinigungsverhandlungen<br />

mit der <strong>Gemeinde</strong> Krinau einzutreten. Im Anschluss wurde<br />

eine Projektorganisation mit Arbeitsgruppen gebildet, die für verschiedene<br />

Themenbereiche die Grundlagen einer Vereinigung analysierten. Die<br />

Resultate wurden in einem Projektbericht zusammengefasst, welcher der<br />

Kantonsregierung eingereicht wurde. Die darauf folgenden intensiven<br />

Verhandlungen mit der Regierung konnten Ende April 2011 abgeschlossen<br />

werden.<br />

Da diese Verhandlungen mit den kantonalen Stellen mehr Zeit als<br />

ursprünglich geplant beansprucht haben, wurden – um den Zeitplan<br />

einhalten zu können – an den Bürgerversammlungen im März 2011 die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnungen geändert, damit die Grundsatzabstimmung nun an<br />

der Urne durchgeführt werden kann. Für eine solch wichtige<br />

Entscheidung kann mittels der Urnenabstimmung eine möglichst grosse<br />

Beteiligung der Bevölkerung erreicht werden. Nachdem das definitive<br />

Angebot der Regierung über die in Aussicht gestellten Förderbeiträge<br />

vorlag, beschlossen der <strong>Gemeinde</strong>rat von Krinau am 2. Mai und der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wattwil</strong> am 17. Mai 2011 dem Stimmbürger die<br />

Grundsatzabstimmung am 11. September 2011 an der Urne zu unterbreiten.<br />

8


3.2 Projektorganisation<br />

Arbeitsgruppe<br />

Kultur/ Dorfgemeinschaft/<br />

Vereine<br />

Arbeitsgruppe<br />

Name/ Wappen/<br />

Bürgerrecht<br />

Projektbearbeitung<br />

Sachbereiche<br />

Finanzen / IT<br />

Projektleitung<br />

Führung/ Personal/<br />

Kommunikation<br />

Arbeitsgruppe<br />

Kirche/ Friedhof<br />

<strong>Gemeinde</strong>-<br />

Behörden- und<br />

Verwaltungsorganisation<br />

Arbeitsgruppe<br />

Hochbau<br />

Arbeitsgruppe<br />

Tiefbau<br />

Die Leitung des gesamten Vereinigungsprojektes liegt bei den beiden<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidenten. Die Koordination verschiedener übergeordneter<br />

Sachbereiche sowie die Leitung der Arbeitsgruppen liegen bei <strong>Gemeinde</strong>räten<br />

sowie den jeweils zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden.<br />

Die Resultate der Arbeitsgruppen wurden in einem Projektbericht<br />

zusammengefasst. Damit wurde die Basis gelegt, um den Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürgern zum jetzigen Zeitpunkt den Grundsatzentscheid<br />

zur Abstimmung unterbreiten zu können.<br />

In der Phase nach dem Grundsatzentscheid, das heisst für die Arbeiten<br />

im Zusammenhang mit dem Vereinigungsbeschluss, soll die Bevölkerung<br />

in die Ausarbeitung miteinbezogen werden, damit der Prozess<br />

politisch breit abgestützt werden kann. Vorgesehen ist, die Bevölkerung<br />

im September 2011 einzuladen, ihre Anmerkungen und Anregungen zu<br />

den Zwischenresultaten der Arbeitsgruppen abzugeben und so über den<br />

Inhalt des Vereinigungsbeschlusses, z.B. im Hinblick auf den Namen<br />

und das Wappen der neuen <strong>Gemeinde</strong> aber auch über andere Punkte<br />

mitzugestalten. Im November werden die Arbeitsgruppen die eingegangenen<br />

Anregungen und Anmerkungen behandeln und wo immer möglich<br />

für den Vereinigungsbeschluss berücksichtigen. Parallel dazu werden im<br />

Vorfeld der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss wie bereits vor<br />

der Grundsatzabstimmung erneut mehrere Informationsveranstaltungen<br />

in den beiden <strong>Gemeinde</strong>n stattfinden, die Gelegenheit bieten Fragen zu<br />

stellen.<br />

9


3.3 Zeitplan<br />

Wann Was Wer<br />

24. August 2011 Informationsveranstaltung <strong>Wattwil</strong> Rat <strong>Wattwil</strong><br />

25. August 2011 Informationsveranstaltung Krinau Rat Krinau<br />

11. September 2011<br />

10<br />

Volksabstimmung über<br />

Grundsatzentscheid (Auftrag der<br />

Bürgerschaften an die Räte,<br />

Vereinigungsbeschluss vorzubereiten)<br />

Mitwirkungsverfahren der<br />

Vorbereitung: Räte<br />

Entscheid: Stimmbürger<br />

an der Urne<br />

September/Oktober<br />

Beteiligung der<br />

2011<br />

Bevölkerung<br />

Stimmbürger<br />

August – Dezember Vorbereitung des Vereinigungs- Arbeitsgruppen,<br />

2011<br />

beschlusses<br />

Räte<br />

8. April 2012<br />

Volksabstimmung über den<br />

Vereinigungsbeschluss<br />

Vorbereitung: Räte<br />

Entscheid: Stimmbürger<br />

an der Urne<br />

Vorbereitung:<br />

Konstituierungsrat<br />

16. Mai 2012<br />

Verabschiedung der neuen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Entscheid: Stimmbürger<br />

an<br />

gemeinsamer<br />

Bürgerversammlung<br />

Vorbereitung:<br />

Wahl der Behörden der neuen<br />

23. September 2012<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

Konstituierungsrat<br />

Entscheid: Stimmbürger<br />

an der Urne<br />

Vorbereitung:<br />

Konstituierungsrat<br />

Verabschiedung gemeinsames<br />

28. November 2012<br />

Budget 2013<br />

Entscheid: Stimmbürger<br />

an<br />

gemeinsamer<br />

Bürgerversammlung<br />

1. Januar 2013 Start der neuen <strong>Gemeinde</strong> Neue Behörden


4. Auswirkungen der Vereinigung<br />

Da in der Grundsatzabstimmung nur über die Fortsetzung des Vereinigungsprojektes,<br />

jedoch noch nicht über die Vereinigung als solches abgestimmt<br />

wird, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch viele Sachfragen offen,<br />

respektive der Zustand in der zukünftig vereinigten <strong>Gemeinde</strong> noch nicht<br />

im Detail festgelegt. Im Folgenden werden daher nur einige wenige<br />

Sachverhalte angesprochen, die von der Vereinigung betroffen sein werden<br />

und im Vereinigungsbeschluss detailliert geregelt und dem Stimmbürger<br />

zu diesem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden.<br />

Wann und wie können die Bürger mitbestimmen?<br />

Bei folgenden Projektschritten können die Bürger mit- respektive<br />

bestimmen:<br />

� Grundsatzabstimmung<br />

� Mitwirkung bei der Vorbereitung des Vereinigungsbeschlusses<br />

� Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss<br />

� Abstimmung über die neue <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

� Wahl der neuen Behörden<br />

� Genehmigung des Budgets 2013 der neuen <strong>Gemeinde</strong><br />

11


4.1 Name und Wappen: heute und morgen<br />

12<br />

Krinau <strong>Wattwil</strong><br />

Name Krinau wurde urkundlich erstmals<br />

im Jahre 1357 als Hof mit Leibeigenen<br />

der Grafen von Toggenburg erwähnt.<br />

Dass Krinau eine selbständige<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist, ist auf eine eigenartige<br />

Entwicklung vom 16. Jahrhundert zurückzuführen.<br />

Die Krinauer haben<br />

sich damals die Rechte an der Vogtei<br />

selber erworben und errangen somit<br />

eine Freiheit, wie sie im Toggenburg<br />

nicht üblich war.<br />

Wappen Das Krinauer Wappen wurde von<br />

Fritz Brunner gezeichnet und zeigt<br />

drei grüne Tannen mit roten Stämmen<br />

auf gewölbtem grünen Boden. In den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen vom 21.<br />

April 1956 und 2. Juli 1986 wird auf<br />

die ausgedehnten Wälder auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

hingewiesen. Die Flaggenfarben<br />

sind gelb und grün.<br />

«Wattinwilare», das Gehöft des<br />

Watto, war mit dem bezeugten Jahr<br />

897 eine frühe Siedlung im Toggenburg.<br />

Die Kirche war Mutterkirche der<br />

Region. Die «Gotteshausleute» gehörten<br />

zum Kloster St.Gallen, während<br />

sich die gräflichen Untertanen<br />

«Hofjünger» nannten. Beide besassen<br />

einen eigenen Ammann und ein<br />

eigenes Gericht. Die Rechte der Hofjünger<br />

gingen 1468 durch Kauf an die<br />

Abtei St.Gallen über.<br />

<strong>Wattwil</strong> führt seit 1924 das Wappen<br />

der Vogtei Iberg als <strong>Gemeinde</strong>wappen.<br />

Es zeigt «in Gold zwei abgewendete<br />

blaue Einhornrümpfe». Die<br />

Flaggenfarben sind gelb und blau.<br />

Wappen der ehemaligen Vogtei Iberg<br />

der Fürstabtei St.Gallen, sind in Wappenscheiben<br />

von 1551, 1581, 1629<br />

und 1708, ferner in Bucelins St.Galler<br />

Chronik und in den Zollerschen Wappenstichen<br />

nachgewiesen.<br />

Mögliche Name der vereinigten <strong>Gemeinde</strong><br />

Bei Zusammenlegungen von <strong>Gemeinde</strong>n ist die Frage nach der neuen<br />

Bezeichnung der vereinigten <strong>Gemeinde</strong> zu stellen. Es stehen folgende<br />

Varianten zur Auswahl:<br />

� Fortführung der <strong>Gemeinde</strong> unter dem Namen einer der bisherigen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n<br />

(Krinau oder <strong>Wattwil</strong>)<br />

� Bildung eines Allianznamens (<strong>Wattwil</strong>-Krinau)<br />

� Entwicklung einer neuen Benennung<br />

Mögliche Wappen der vereinigten <strong>Gemeinde</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n sind grundsätzlich frei in der Wahl des <strong>Gemeinde</strong>wappens.<br />

Es kann eines der beiden existierenden Wappen für die neue<br />

<strong>Gemeinde</strong> übernommen werden. Es kann auch ein neues Wappen kreiert<br />

werden. Dabei ist sowohl der Einbezug der bisherigen beiden Wap-


pen, wie z.B. bei der <strong>Gemeinde</strong> Nesslau-Krummenau, oder auch eine<br />

gänzliche Neugestaltung wie beispielsweise bei der <strong>Gemeinde</strong> Neckertal<br />

möglich.<br />

Stand der Beratungen heute<br />

Der Name sowie das Wappen der neuen, vereinigten <strong>Gemeinde</strong> sind<br />

zum jetzigen Zeitpunkt noch offen und werden erst im Vereinigungsbeschluss<br />

festgelegt.<br />

4.2 <strong>Gemeinde</strong>organisation und Behörden: heute und morgen<br />

<strong>Gemeinde</strong>organisation<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Krinau und <strong>Wattwil</strong> organisieren sich zurzeit als<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit Bürgerversammlung. Dies soll auch nach der Vereinigung<br />

unverändert bleiben.<br />

Behörden<br />

Die Behörden der <strong>Gemeinde</strong>n Krinau und <strong>Wattwil</strong> setzen sich zurzeit wie<br />

folgt zusammen:<br />

Krinau <strong>Wattwil</strong><br />

Präsidentin und 4 Präsident und 8<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Räte<br />

Räte<br />

Geschäftsprüfungskommission 5 Mitglieder 7 Mitglieder<br />

Es wird vorgeschlagen, dass der neue <strong>Gemeinde</strong>rat aus der Präsidentin<br />

oder dem Präsidenten sowie 6 Räten und die neue Geschäftsprüfungskommission<br />

aus 5 Mitgliedern zusammengesetzt sein werden.<br />

4.3 Verwaltungsorganisation: heute und morgen<br />

Bezüglich der Verwaltungsorganisation sollen alle Stellen am Standort<br />

<strong>Wattwil</strong> zusammengeführt werden, wobei das Personal aus Krinau übernommen<br />

wird.<br />

13


5. Kantonale Förderbeiträge<br />

Detaillierte Angaben über die finanziellen Auswirkungen der geplanten<br />

Vereinigung sind erst Gegenstand des Vereinigungsbeschlusses. Trotzdem<br />

ist es den <strong>Gemeinde</strong>räten ein grosses Anliegen bereits zum jetzigen<br />

Zeitpunkt eine Aussage über die Höhe der von der Regierung in<br />

Aussicht gestellten Förderbeiträge machen zu können.<br />

Die Regierung unterstützt das Vereinigungsprojekt der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Wattwil</strong> und Krinau mit Förderbeiträgen von insgesamt Fr. 7'500'000.–.<br />

14<br />

Was beinhaltet die jetzige Grundsatzabstimmung, was die spätere<br />

Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss?<br />

Grundsatzabstimmung =<br />

Entscheid, Projekt weiterzuführen und Auftrag an die <strong>Gemeinde</strong>räte,<br />

alle nötigen Abklärungen zur Vorbereitung des Vereinigungsbeschlusses<br />

zu treffen<br />

Abstimmung Vereinigungsbeschluss =<br />

Definitiver Entscheid aufgrund ausführlicher Gesamtübersicht aller<br />

relevanten Fakten und zu erwartenden Änderungen


6. Empfehlung an die Stimmberechtigten / Antrag<br />

Gestützt auf die dargelegten Ausführungen empfehlen Ihnen die<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte von <strong>Wattwil</strong> und Krinau, der Grundsatzabstimmung zuzustimmen<br />

und ein JA in die Urne zu legen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte von <strong>Wattwil</strong> und Krinau stellen den Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürgern der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Krinau daher den Antrag,<br />

die Vereinigung der beiden politischen <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Wattwil</strong> und Krinau<br />

eingehend zu prüfen.<br />

Die Abstimmungsfrage der Grundsatzabstimmung lautet:<br />

1. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wattwil</strong>:<br />

Wollen Sie den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wattwil</strong> beauftragen, die weiteren<br />

Abklärungen für einen Vereinigungsbeschluss mit der Politischen<br />

<strong>Gemeinde</strong> Krinau vorzunehmen?<br />

2. In der <strong>Gemeinde</strong> Krinau:<br />

Wollen Sie den <strong>Gemeinde</strong>rat Krinau beauftragen, die weiteren<br />

Abklärungen für einen Vereinigungsbeschluss mit der Politischen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wattwil</strong> vorzunehmen?<br />

<strong>Wattwil</strong>, 5. Juli 2011<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wattwil</strong><br />

Alois Gunzenreiner Pascal Sidler<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident Ratsschreiber<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Krinau<br />

Madlen Früh Edith Baur-Meyer<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidentin Ratsschreiberin<br />

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