KESB_Bezirksrat_Obergericht-ZH_-EGMR
Eingabe ans Obergericht des Kantons Zürich + Eingabe EGMR-Teil 3/...
Eingabe ans Obergericht des Kantons Zürich
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Eingabe EGMR-Teil 3/...
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„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die<br />
Todesstrafe ist verboten.<br />
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />
Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />
geistige Unversehrtheit und auf<br />
Bewegungsfreiheit.<br />
3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />
unmenschlicher oder erniedrigender<br />
Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />
aber was macht, was kann der einzelne Bürger dagegen<br />
machen<br />
Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:<br />
„Manipulation der Wahrheit in einem IV-<br />
Verfahren 1986-2022/2023 (über mehr als 35<br />
Jahre) ist die „schlimmste Folter-Methode“, die<br />
es gibt = 100%ige Menschenrechtsverletzung.“<br />
In diesem vorliegenden Fall:<br />
Der <strong>Bezirksrat</strong> Bülach meint, er sei eine Art „Gericht“,<br />
aber keine Aufsichtsbehörde >> kann sein, wird auch so<br />
sein, eher nicht, beides nicht - viel mehr zu 100%<br />
„unfähig“…