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KESB_Bezirksrat_Obergericht-ZH_-EGMR

Eingabe ans Obergericht des Kantons Zürich + Eingabe EGMR-Teil 3/...

Eingabe ans Obergericht des Kantons Zürich
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„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die<br />

Todesstrafe ist verboten.<br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit.<br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was macht, was kann der einzelne Bürger dagegen<br />

machen<br />

Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:<br />

„Manipulation der Wahrheit in einem IV-<br />

Verfahren 1986-2022/2023 (über mehr als 35<br />

Jahre) ist die „schlimmste Folter-Methode“, die<br />

es gibt = 100%ige Menschenrechtsverletzung.“<br />

In diesem vorliegenden Fall:<br />

Der <strong>Bezirksrat</strong> Bülach meint, er sei eine Art „Gericht“,<br />

aber keine Aufsichtsbehörde >> kann sein, wird auch so<br />

sein, eher nicht, beides nicht - viel mehr zu 100%<br />

„unfähig“…

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