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Aufsichtsbeschwerde KESB-FES Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern - GAZ als Aufsichtsbehörde Erwachsenenschutz

Aufsichtsbeschwerde KESB-FES
Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern - GAZ als Aufsichtsbehörde Erwachsenenschutz

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SVA Zürich IV-Stelle, Helsana, KESB, SVGer, BGer - EGMR<br />

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE<br />

<strong>Die</strong> <strong>Beweise</strong><br />

…dass SVA Zürich IV-Stelle + KESB<br />

systematisch behinderte Menschen<br />

bewusst, gezielt psychisch foltern.<br />

von Alexander Frutiger


Der Beweis, <strong>Die</strong> <strong>Beweise</strong> (!)<br />

in Verbindung mit<br />

…, dass die SVA Zürich IV-<br />

Stelle + KESB systematisch<br />

behinderte Menschen bewusst,<br />

gezielt psychisch foltern.<br />

und das miese, falsche Spiel der CH-Gerichte,<br />

die bewusst nichts unternehmen.<br />

von Alexander Frutiger


© Alexander Frutiger<br />

IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />

gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />

rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />

Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />

= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der CH-Staat -<br />

eben >> (fast nur) Lügen erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />

Alexander Frutiger<br />

Bühlwiesenstrasse 15<br />

CH-8309 Nürensdorf, Zürich<br />

E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch<br />

www.alexanderfrutiger.ch


Vorwort<br />

Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />

Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />

Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />

- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />

weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />

Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der CH-Staat wenig<br />

einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />

ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />

weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />

ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />

nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.


Spezial-Publikation vom <strong>11.12</strong>.2023<br />

Aller Anfang ist schwer, Alles hat eine<br />

Vergangenheit, Alexander Frutiger deckt auf, Alles<br />

ist anders, als die CH-Behörde, die CH-Gerichte mit<br />

der Manipulation der Wahrheit „zurecht biegen“<br />

wollen - aber das gelingt eben nie, nicht, weil am Ende<br />

obsiegt die Wahrheit doch und - ganz wichtig: „Lügen<br />

haben (immer) kurze Beine“ sowie „Wer anderen eine<br />

Grube gräbt, fällt selbst hinein - oder fällt tief, sehr tief“.<br />

Eine Dokumentation der Ereignisse nach dem SVGer-Urteil<br />

aus IV.2021.00738 bzw. BGer-Urteil 9C_371/2022 und der<br />

KESB-Kreis Bülach Süd. Alles auf den Punkt gebracht - auf<br />

die Spitze getrieben - eine „echte Sauerei“ (!)


Aber lesen Sie selber. Sie werden staunen, mit welcher<br />

geballter krimineller Energie die SVA Zürich IV-Stelle - diese<br />

CH-Behörde operiert, um einen behinderten Menschen „in<br />

die Knie“ zwingen will - mit wenig Erfolg - und auch die<br />

KESB und das Sozialversicherungsgericht des Kantons<br />

Zürich (SVGer-ZH) „sehr alt* aussehen. Das Bundesgericht<br />

Luzern/Lausanne mit der Erkenntnis, ich sei „ein<br />

Querulant“ alleine dastehen, weil der jetzt vorliegende<br />

Beweis(e) eine ganz klare Sprache dagegen spricht.<br />

Einmal mehr in Erinnerung gerufen - als Basis:<br />

Wenn der CH-Staat zu solch „primitiven“ Massnahmen<br />

(zurück-)greift bzw. greifen muss (ich wiederhole mich) -<br />

dazu gilt:<br />

<strong>Die</strong> Schweizerische Bundesverfassung<br />

hält ferner ganz klar und deutlich fest:<br />

>> mehr noch, Art. 10 Abs. 2 und 3<br />

„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. <strong>Die</strong><br />

Todesstrafe ist verboten.


2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit.<br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was macht die SVA Zürich IV-Stelle? - Genau das (!)<br />

Darum auf den nächsten Seiten - die <strong>Beweise</strong> >><br />

schonungslos aufgedeckt. Das Ganze:<br />

„tut weh, erzeugt unnötige Schmerzen, macht<br />

extrem traurig, verschlingt enorme Ressourcen -<br />

und kann zusammengefasst werden als<br />

vorsätzlich versuchter Mord und zu 100%<br />

aktive schwere Körperverletzung…“<br />

notabene, alles zu 100% strafbar, weil Art. 264a) f./j klar<br />

gilt, als Massstab herangezogen werden muss.<br />

Keine Verjährung.<br />

<strong>Die</strong> Aufbereitung liegt nun vor. - Lesen Sie selbst.


Über den Autor<br />

Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />

angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />

aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />

dass der CH-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />

behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />

Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />

Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />

und der Erfolg fürs Leben - und der CH-Staat kann und<br />

wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />

extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />

Viel Spass beim Lesen.<br />

Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />

Adresse.

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