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BGer-25.-28.08.2023-Präsentation

Eingabe ans Bundesgericht Lausanne, 5. Akt. Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgt.

Eingabe ans Bundesgericht Lausanne, 5. Akt.
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KESB - SVA<br />

Zürich - Helsana:<br />

100% Wahnsinn +<br />

200% Grausamkeit<br />

= ergibt das totale Chaos<br />

und = ein Justiz-Skandal


Der CH-Staat hat jeglichen<br />

Bezug zur Realität verloren -<br />

in Verbindung mit<br />

100% Wahnsinn<br />

(= nur Falschaussagen,<br />

Unwahrheiten, Fehler) +<br />

200% Grausamkeit (jede<br />

Behörde macht was sie will,<br />

inkl. CH-Gerichte = nur<br />

Ausreden über Ausreden)<br />

= ergibt das totale Chaos<br />

und = ein „echter“ Justiz-<br />

Skandal, weil…<br />

in 5 Akten (!), von Alexander Frutiger


© Alexander Frutiger<br />

IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />

gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />

rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />

Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />

= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der CH-Staat -<br />

eben >> (fast nur) Lügen erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />

Alexander Frutiger<br />

Bühlwiesenstrasse 15<br />

CH-8309 Nürensdorf, Zürich<br />

E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch<br />

www.alexanderfrutiger.ch<br />

Nürensdorf, <strong>25.</strong>/28. August 2023/afr


Vorwort<br />

Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />

Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />

Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />

- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />

weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />

Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der CH-Staat wenig<br />

einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />

ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />

weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />

ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />

nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.


Spezial-Publikation, 28. August 2023<br />

Alles hat einen Anfang und ein Ende oder doch<br />

nicht?<br />

Der Titel sagt eigentlich (bereits) alles und doch<br />

immer noch zu wenig, weil…<br />

weil eben die Wahrheit nichts mehr zählt. Man lernt in der<br />

Schule „Der gute Glaube wird vorausgesetzt - die<br />

Grundrechte der Schweizerischen Bundesverfassung (BV)<br />

sind (sollten Tabu sein) - als gesetzt gelten - aber ganz weit<br />

gefehlt<br />

Was hier in diesem, meinem IV-Verfahren 1984-2022/2023<br />

“abgeht“, hat jetzt mit Anstand & Ethik rein gar nichts<br />

mehr zu tun - Da wäre:


Die SVA Zürich IV-Stelle, Zusatzleistungen zur AHV<br />

und IV, Prämienverbilligungen EL:<br />

…mehr „falsch“ geht (nun) wirklich nicht, Kommunikation<br />

= 0 %, Qualität = 0%, 100% Arroganz, 100% Willkür - was<br />

kann man von so einer CH-Behörde erwarten = Nichts -<br />

aber auch gar nichts stimmt, so viele „unerledigte“<br />

Pendenzen (kein Überblick mehr oder noch nie wirklich<br />

gehabt) - natürlich ganz bewusst, ganz gezielt, notabene<br />

ganz gewollt, 0% Qualitätsmanagement, „grosse Sprüche<br />

klopfen“, aber es wenn dann darum geht, „echte“<br />

Lösungsansätze, Lösungsmöglichkeiten, Lösungsprozesse<br />

zu präsentieren, dann versagen sämtliche leitenden Organe<br />

dieser CH-Behörde von A-Z über alles.<br />

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV<br />

Wer nun glaubt, hier wäre es besser - nicht im Geringsten -<br />

jeder schiebt „den Ball“ anderen zu - wir sind nicht<br />

zuständig, wir sind keine Aufsichtsbehörde über die SVA -<br />

wir haben keine Fehler gemacht. Deutsch ist eine schere<br />

Sprache, wenn es darum geht Fehler zuzugeben, die zu<br />

100% schriftlich vorliegen. „Wenigstens“ zumindest einmal<br />

eine Entschuldigung = Niemals. - Keinen wir, wissen wir.<br />

Krankenkasse Helsana<br />

Eine der grössten Krankenkasse der Schweiz - defacto auch<br />

eine “indirekte“ Behörde = macht genauso wie die SVA<br />

Zürich, was sie will - aber auch nur einmal „korrekt“<br />

handeln = Fehlanzeige! >> „Engagiert für das Leben - es lebe<br />

das Leben“ muss definitiv umgeschrieben werden, weil<br />

dieser Werbesolgan ist so was von „falsch“, dass es gesagt<br />

werden muss - in aller Deutlichkeit: „Es lebe das Chaos - es<br />

lebe die Grausamkeit - Engagiert für den Tod, nicht etwa<br />

das Leben ist wichtig NEIN — das Leben ist für die


Krankenkasse, steht bei der Krankenkasse Helsana nur an<br />

5. Stelle. so ist das nun einmal - ganz und gar nicht anders.<br />

die Beweise liegen auch hier alle schriftlich vor - alles 1:1<br />

bewiesen!<br />

KESB Kindes und Erwachsenen Schutz Behörde<br />

…das soll eine Behörde sein, so wie sich dieses KESB-Kreis<br />

Bülach Süd präsentiert - so feige, so asozial, so unprofessionell,<br />

so „unfähig“, so „voll daneben“ wie sich diese CH-<br />

Schutz Behörde verhält - , mit so einer ungenügenden<br />

Qualifikation „möchte-gern“ Betreuer-innen, die nur Geld<br />

wollen, aber einmal „echte“ Leistung zeigen und auch<br />

bringen bzw. vorzeigen, wie es sein könnte, wie es sein<br />

müsste - die totale Katastrophe.<br />

Wer nun glaubt, das hier und jetzt, ist/wäre das Ende der<br />

„Fahnenstange“ - dem muss ich (leider) sagen, das ist erst<br />

der Anfang vom Ende der Judikative, die es in der Schweiz<br />

nicht mehr gibt, das heisst - da wäre noch:<br />

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich<br />

(SVGer-ZH, Winterthur)<br />

…ein „Haufen“ hoch arroganter „Impertinents-Pinsel“ -<br />

wieso denn das, fragt sich sicher der eine oder andere -<br />

ganz einfach, so vorlaut, so unverschämt, so dummdreist,<br />

so unverschämt ist das Auftreten aller involvierten Richterinnen<br />

dieses CH-Gerichts, weil = die Wahrheit zählt rein<br />

gar nicht, interessiert niemand - es geht nur um<br />

Verfahrensrecht, damit man ja nicht wirklich arbeiten<br />

muss, etwas „korrekt präsentieren“ - von präsentieren<br />

sollte, es eigentlich „sein müssen“ - kann aber bei meinem<br />

IV-Verfahren nicht mehr die Rede sein >> zu viele Fehler, zu<br />

viele Falschaussagen, zu viele Unstimmigkeiten, zu viele


Erfindungen durch CH-Behörden liegen vor, - nur was<br />

macht dieses CH-Gericht ? Nichts! - keine korrekt konkrete<br />

Würdigung, die sein müsste - aber das ist für das SVGer-ZH<br />

zu viel des Guten - da müsste ja einmal das, dieses CH-<br />

Gericht einmal wirklich arbeiten - kommt (gar) nicht „in die<br />

Tüte“ - eine Eingabe von mir von 2018 wird erst 2022<br />

behandelt, erst als ein Wieder-Erwägungs-Gesuch (von<br />

Dritten bestätigt), dass hier etwas nicht stimmt, zieht das<br />

Gericht etwas in Erwägung - das Resultat kann aus Mangel<br />

an der Wahrheit (durch das Gericht) nicht wirklich, nie<br />

akzeptiert werden >> Justiz-Skandal 1.0 ist geboren.<br />

Bezirksgericht Bülach<br />

Wie immer vorausgesehen, was ich vermutet habe, was ich<br />

geahnt habe, per 13. Juli 2023 steht definitiv zu 100% fest,<br />

dass der Privatkonkurs per 10.10.2022 eine reine<br />

Inszenierung der Grausamkeit darstellt, was ganz gezielt,<br />

ganz bewusst vollzogen wurde. Die Wahrheit zählt nichts -<br />

Justiz-Skandal 2.0.<br />

Obergericht des Kantons Zürich<br />

Dieses „Ober“-Gericht (es darf, es muss gelacht werden)<br />

schliesst sich dem allgemeinen Trend an, Fehler und<br />

Falschaussagen zu bestätigen - und somit ist jedes weitere<br />

Urteil - auch dieses vom 27. Juli 2023 von vornherein<br />

„ungültig“ und „nichtig“, mehr als eine Katastrophe, mehr<br />

als ein Desaster, eine „totale“ Bankrott-Erklärung an die<br />

Judikative der Schweiz. Justiz-Skandal 3.0, nicht zuletzt<br />

auch darum, weil die Vorinstanzen (noch) in Schutz<br />

genommen werden, auch wenn die schriftlichen Beweise<br />

zu 100% etwas anderes sagen.


Die Schweizerische Bundesverfassung<br />

hält (jedoch) ganz klar und deutlich fest:<br />

>> mehr noch, Art. 10 Abs. 3<br />

„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die<br />

Todesstrafe ist verboten.<br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit.<br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was machen diese CH-Behörden und CH-Gerichte<br />

hier = genau das - 100% Verletzungen der Grundrechte -<br />

und das mit/in voller Absicht, einem bereits behinderten<br />

Menschen noch mehr Leid, noch mehr psychische und<br />

physische Leiden (Gesundheitsschäden) zu zufügen.<br />

„An Grausamkeit ist das hier kaum noch zu<br />

überbieten, mit welcher Entschlossenheit<br />

(=grobfahrlässigem Mordversuch) hier<br />

gearbeitet wird …“


…nur weil in meinem IV-Verfahren<br />

1984-2022/2023 (über mehr als 35 Jahre) mehr<br />

als 250 Fehler vom CH-Staat vorliegen - und<br />

niemand übernimmt die Verantwortung dafür -<br />

nur ich habe keine Fehler begangen. - das<br />

steht zu 100% fest.- also = 100%ige<br />

Menschenrechtsverletzung.“<br />

…und jetzt erfindet man etwas (alles Erforderliche), um<br />

mich als „psychisch“ krank einzustufen (er hat einen<br />

Schwächezustand und ist nicht mehr in der Lage…) - wen<br />

dieser angebliche Schwächezustand vom CH-Staat selber<br />

herbeigerufen wurde. Diese Arroganz -= dieses<br />

Armutszeugnis ist sondergleichen. Justiz-Skandal 4.0.<br />

…Aber da wäre ja auch noch:<br />

Das Bundesgericht Luzern | Lausanne<br />

…und dieses Urteil 9C_371/2022, was gar kein Endurteil<br />

ist, was als Endurteil dargestellt werden soll, ist in<br />

Wahrheit, entpuppt sich<br />

„Als 100%iges Schuldeingeständnis an das<br />

totale Versagen mangels Know-how, mangels<br />

Wertvorstellung von richtig oder falsch…“


…weil die Wahrheit in meinem IV-Verfahren<br />

1968-2022/2023 gar niemand wissen will - und<br />

die Konsequenzen tragen für die mir zugefügten<br />

klar beweisbaren weiteren Gesundheitsschäden<br />

schon gar nicht!<br />

Diese vorliegende Eingabe vom <strong>25.</strong> August 2023 an das<br />

Bundesgericht Lausanne = eine logische Antwort als<br />

Folge des Justiz-Skandals 5.0, der sich so abzeichnet, wie<br />

das Amen in der Kirche.<br />

…Hoffnung auf Qualität und Besserung?<br />

= Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt - es bleibt zu<br />

hoffen, dass eine weitere Eingabe an den Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte etwas Linderung bringt.<br />

Der Rechtsstaat „Schweiz“ ist definitiv gestorben - für<br />

mich sind die Krankenkasse Helsana und die KESB sowieso<br />

(ebenfalls) gestorben. (Von der SVA Zürich rede ich erst gar<br />

nicht mehr.)<br />

= Der mir zugefügte Schaden >> Schadenersatz ist<br />

zwingend geschuldet, ohne Wenn und Aber.<br />

So geht es jedenfalls (definitiv) gar nicht (weiter).<br />

>> Lesen Sie aber selbst, was jetzt kommt, ist „schwer zu<br />

verdauen“…


Über den Autor<br />

Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />

angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />

aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />

dass der CH-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />

behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />

Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />

Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />

und der Erfolg fürs Leben - und der CH-Staat kann und<br />

wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />

extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />

Viel Spass beim Lesen.<br />

Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />

Adresse.

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