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BGer-25.-28.08.2023-Präsentation

Eingabe ans Bundesgericht Lausanne, 5. Akt. Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgt.

Eingabe ans Bundesgericht Lausanne, 5. Akt.
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…nur weil in meinem IV-Verfahren<br />

1984-2022/2023 (über mehr als 35 Jahre) mehr<br />

als 250 Fehler vom CH-Staat vorliegen - und<br />

niemand übernimmt die Verantwortung dafür -<br />

nur ich habe keine Fehler begangen. - das<br />

steht zu 100% fest.- also = 100%ige<br />

Menschenrechtsverletzung.“<br />

…und jetzt erfindet man etwas (alles Erforderliche), um<br />

mich als „psychisch“ krank einzustufen (er hat einen<br />

Schwächezustand und ist nicht mehr in der Lage…) - wen<br />

dieser angebliche Schwächezustand vom CH-Staat selber<br />

herbeigerufen wurde. Diese Arroganz -= dieses<br />

Armutszeugnis ist sondergleichen. Justiz-Skandal 4.0.<br />

…Aber da wäre ja auch noch:<br />

Das Bundesgericht Luzern | Lausanne<br />

…und dieses Urteil 9C_371/2022, was gar kein Endurteil<br />

ist, was als Endurteil dargestellt werden soll, ist in<br />

Wahrheit, entpuppt sich<br />

„Als 100%iges Schuldeingeständnis an das<br />

totale Versagen mangels Know-how, mangels<br />

Wertvorstellung von richtig oder falsch…“

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