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Haushaltssatzung 2023 Vorbericht

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<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

1. Vorbemerkung<br />

Der <strong>Vorbericht</strong> gibt eine umfassende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft.<br />

Die Planungen des Haushaltes waren auch in diesem Jahr erschwert. In den vergangenen Jahren<br />

herrschten Unsicherheiten durch die Pandemie. Diese Unsicherheiten setzten sich in diesem Jahr durch<br />

den Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise und der<br />

hohen Inflation fort. Trotz allem wurden alle Ansätze sorgfältig geschätzt und festgesetzt. Dieses Jahr<br />

wird mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.208.700 Euro gerechnet.<br />

Die Vorberatungen zur Haushaltsplanaufstellung fanden am 31. Januar <strong>2023</strong>, am 14. März <strong>2023</strong> und am<br />

13. April <strong>2023</strong> im Ausschuss für Wirtschaftliche Entwicklung des Marktgemeinderates statt. Auch befasste<br />

sich der Marktgemeinderat in einem Workshop am 26. April <strong>2023</strong> intensiv mit der möglichen Finanzierung<br />

der anstehenden Investitionen.<br />

2. Übersicht<br />

Der Haushaltsplan <strong>2023</strong> schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

und im Vermögenshaushalt mit<br />

20.586.505 Euro<br />

6.237.300 Euro<br />

ab. Dies bedeutet im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz im Vorjahr 2022 einen deutlich<br />

höheren Wert. Die Erhöhung liegt bei etwa 2,716 Mio. Euro, dies entspricht 15 Prozent. Im Vergleich dazu<br />

lag die Steigerung im Jahr 2022 bei rund 7,95 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. Die Ansätze im<br />

Einnahmebereich wurden sorgfältig geschätzt. In Anbetracht der stetigen Preisentwicklungen im Bereich<br />

der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten sowie der Personalkosten, ist es erforderlich die Hebesätze<br />

anzupassen. Mit den dadurch zu erwartenden Mehrreinnahmen in Höhe 560.000 Euro soll ein Teil der zu<br />

erwartenden höheren Ausgaben bei den Personalausgaben sowie bei den Verwaltungs- und<br />

Betriebsausgaben kompensiert werden.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Detail ist im Nachgang dargestellt.<br />

Ein Vergleich der Ansätze des Vermögenshaushaltes zu den Vorjahren ist nicht aussagekräftig, da dieses<br />

Volumen, je nach den im Haushaltsjahr anstehenden Investitionen, stark schwankt. Im Haushaltsjahr<br />

<strong>2023</strong> sinkt das Volumen um 1.014.700 Euro auf 6.237.300 Euro an. Die Investitionen liegen in diesem<br />

Jahr im Bereich der Abwasserbeseitigung, im Bereich der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehren des<br />

Marktes), im Bereich des Hochwasserschutzes, in der Förderung des Gemeinschaftslebens<br />

(Dorfgemeinschaftshaus Allersdorf), des öffentlichen Verkehrs, der Energieeinsparmaßnahmen und der<br />

Digitalisierung.<br />

Der Gesamthaushalt liegt mit 26.823.805 Euro über dem Niveau des Vorjahres und erreicht in der Historie<br />

erstmals ein Volumen über 26 Mio. Euro.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

3. Haushaltsvolumen<br />

30.000.000,00 €<br />

Haushaltsvolumen<br />

25.000.000,00 €<br />

20.000.000,00 €<br />

15.000.000,00 €<br />

10.000.000,00 €<br />

VwH<br />

VmH<br />

Gesamt-HH<br />

5.000.000,00 €<br />

- €<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

4. Verwaltungshaushalt<br />

Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt nach Einzelplänen<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

0 Allgemeine Verwaltung 501.400 2.358.165<br />

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 48.500 475.410<br />

2 Schulen 127.000 1.179.230<br />

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 37.600 286.100<br />

4 Soziale Sicherung 1.784.700 4.334.610<br />

5 Gesundheit, Sport, Erholung 73.605 895.900<br />

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1.244.250 1.787.420<br />

7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.446.600 1.920.950<br />

8 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grundvermögen 723.700 486.170<br />

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 14.599.150 6.862.550


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Planung Einnahmen VwH nach Einzelplänen<br />

EPL 0<br />

2%<br />

EPL 1<br />

0%<br />

EPL 2<br />

1%<br />

EPL 3<br />

0% EPL 4<br />

9%<br />

EPL 5<br />

0%<br />

EPL 6<br />

6%<br />

EPL 7<br />

7%<br />

EPL 9<br />

71%<br />

EPL 8<br />

4%<br />

Planung Ausgaben VwH nach Einzelplänen<br />

EPL 9<br />

33%<br />

EPL 0<br />

12%<br />

EPL 1<br />

2%<br />

EPL 2<br />

6%<br />

EPL 3<br />

2%<br />

EPL 8<br />

2%<br />

EPL 4<br />

21%<br />

EPL 6<br />

9%<br />

EPL 5<br />

4%<br />

EPL 7<br />

9%


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.1 Entwicklung der wichtigsten Einnahmearten<br />

Nachstehend werden die wichtigsten Einnahmearten im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.<br />

Einnahmeart<br />

Ansatz<br />

<strong>2023</strong><br />

Ansatz<br />

2022<br />

Ergebnis<br />

2021<br />

Ergebnis<br />

2020<br />

Ergebnis<br />

2019<br />

Grundsteuer A 135.000 120.000 122.604 119.558 120.716<br />

Grundsteuer B 1.200.000 1.070.000 1.046.915 1.027.638 1.006.487<br />

Gewerbesteuer 4.050.000 3.300.000 3.193.362 3.289.291 3.674.388<br />

Einkommensteuerbeteiligung 5.740.000 5.250.000 5.177.155 4.464.222 4.677.384<br />

Einkommensteuerersatzbeteiligung 435.000 410.000 354.014 326.713 335.111<br />

Beteiligung Umsatzsteuer 510.000 510.000 604.085 435.220 435.220<br />

Finanzuweisung nach Art. 7 FAG 154.000 150.000 238.423 323.938 148.888<br />

Straßenunterhaltungspauschale 170.000 170.000 167.300 167.300 167.300<br />

Schlüsselzuweisung 1.835.000 1.450.000 952.608 2.045.128 1.224.024<br />

Anteil Grunderwerbsteuer 80.000 100.000 124.411 122.657 102.197<br />

Abwassergebühren 1.245.000 990.000 1.042.198 1.042.198 973.767<br />

Wassergebühren 400.000 395.000 418.415 418.415 342.092<br />

Verwaltungsgebühren 88.100 76.000 74.776 63.419 74.758<br />

Summe ausgewählte Einnahmen: 16.042.100 13.991.000 13.282.332 13.282.332 13.282.332<br />

Einnahmen VwH<br />

Gesamteinnahmen 20.586.505 €<br />

0,83%<br />

0,75%<br />

2,48%<br />

2,11%<br />

0,39%<br />

8,91%<br />

1,94%<br />

6,05%<br />

0,43%<br />

22,07%<br />

übrige Einnahmen<br />

Grundsteuer A<br />

Grundsteuer B<br />

Gewerbesteuer<br />

Einkommensteuerbeteiligung<br />

Einkommensteuerersatzbeteiligun<br />

0,66% g<br />

Beteiligung Umsatzsteuer<br />

5,83%<br />

Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG<br />

Straßenunterhaltungspauschale<br />

Schlüsselzuweisung<br />

27,88%<br />

19,67%<br />

Anteil Grunderwerbsteuer<br />

Kanalbenutzungsgebühren


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Erläuterung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes<br />

4.2.1 Grundsteuer A<br />

Das Aufkommen der Grundsteuer A liegt im Jahr <strong>2023</strong> im Ansatz mit 135.000 Euro um etwa 15.000 Euro<br />

über dem Niveau des Vorjahres. Dem Grunde nach ist die Tendenz des Aufkommens an der Grundsteuer<br />

A rückläufig, da die landwirtschaftlichen Grundstücke anderen Nutzungen zugeführt werden. Der<br />

Anstieg begründet sich in der Anhebung des Hebesatzes um 40 Prozentpunkte.<br />

4.2.2 Grundsteuer B<br />

Bei der Grundsteuer B wird der Ansatz festgesetzt auf 1.200.000 Euro. In diesem Ansatz ist ein leichter<br />

Anstieg in der, der Berechnung zugrundeliegenden Messzahl, sowie eine Anhebung des Hebesatzes um<br />

40 Prozentpunkte eingerechnet. Neubewertungen für Fertigstellungen in den Baugebieten „Am Regensburger<br />

Weg“, „Markstein-Südwest“ sowie Nachbewertungen für Verdichtungen und Modernisierungen im<br />

Innenbereich sowie Neubewertungen im Gewerbebereich werden erwartet. Des Weiteren ist eine<br />

Anhebung des Hebesatzes um 40 Prozentpunkte eingerechnet.<br />

Anmerkung: Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Nach dem<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im April 2018 muss die Grundsteuer reformiert werden.<br />

Das neue Gesetz sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Bayern hat von der Länderöffnungsklausel<br />

Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember<br />

2021 veröffentlicht.<br />

Die Grundsteuerpflichtigen haben erstmalig eine Grundsteuererklärung bis 30. April <strong>2023</strong> abzugeben.<br />

Nach Erhalt der neuen Grundsteuermessbescheide, voraussichtlich Mitte des Jahres 2024, hat der<br />

Marktgemeinderat den „neuen“ Hebesatz festzusetzen, mit dem Ziel, dass die neue Grundsteuer<br />

aufkommensneutral bleibt.<br />

Zur Anwendung kommt das neue Bayerische Grundsteuergesetz erstmalig ab dem Jahr 2025.<br />

4.2.3 Gewerbesteuer<br />

Der Arbeitskreis für Steuerschätzung rechnet in seiner letzten Veröffentlichung vom Oktober 2022 beim<br />

Brutto-Gewerbesteueraufkommen trotz Berücksichtigung der Rezession mit einem moderaten Wachstum<br />

von +2,5 Prozent. Unser Ansatz wurde „ortsbezogen“ vorsichtig optimistisch mit 3,6 Mio. Euro geschätzt.<br />

(Ergebnis 2022: 3.860.229,84 Euro). Durch Erhöhung des Hebesatzes von 320 auf 360 Prozentpunkte<br />

wird eine Einnahme in Höhe von 4.050.000 Euro erwartet und demnach auch in Ansatz gebracht.<br />

Auch für die Folgejahre werden moderate Steigerungen erwartet. Bei diesem Wachstumsverlauf würde<br />

das Gewerbesteuer-Istaufkommen der Gemeinden in Deutschland am Ende des Schätzzeitraumes im<br />

Jahr 2026 das Ist-Aufkommen aus dem Jahr 2021 um etwa 32 Prozent übersteigen.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.2.4 Hebesätze<br />

370<br />

360<br />

350<br />

340<br />

330<br />

320<br />

310<br />

300<br />

290<br />

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer<br />

Markt Schierling Landkreisdurchschnitt Landesdurchschnitt<br />

Im Landkreisdurchschnitt liegen die Werte für 2022 bei der Grundsteuer A bei 317 v. H., bei der<br />

Grundsteuer B bei 320 v. H. Der Markt Schierling liegt mit seinen neuen Hebesätzen von 350 v. H. etwas<br />

darüber.<br />

Wie die Grafik deutlich zeigt, liegen die Hebesätze für Realsteuern im Markt Schierling erstmals über dem<br />

Landesdurchschnitt.<br />

Bei der Gewerbesteuer liegen die Werte im Landkreisdurchschnitt bei 339 v. H. Hier liegt der Markt<br />

Schierling mit 21 Punkten etwas über dem Landkreisdurchschnitt. Die untenstehende Graphik zeigt, dass<br />

der Markt Schierling jetzt mit etwa der Hälfte der Landkreisgemeinden im oberen Hebesatzniveau liegen.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Regensburg 2022<br />

Alteglofsheim<br />

Altenthann<br />

Aufhausen<br />

Bach a.d.Donau<br />

Barbing<br />

Beratzhausen<br />

Bernhardswald<br />

Brennberg<br />

Brunn<br />

Deuerling<br />

Donaustauf<br />

Duggendorf<br />

Hagelstadt<br />

Hemau<br />

Holzheim a. Forst<br />

Kallmünz<br />

Köfering<br />

Laaber<br />

Lappersdorf<br />

Mintraching<br />

Mötzing<br />

Neutraubling<br />

Nittendorf<br />

Obertraubling<br />

Pentling<br />

Pettendorf<br />

Pfakofen<br />

Pfatter<br />

Pielenhofen<br />

Regenstauf<br />

Riekofen<br />

Schierling<br />

Sinzing<br />

Sünching<br />

Tegernheim<br />

Thalmassing<br />

Wenzenbach<br />

Wiesent<br />

Wolfsegg<br />

Wörth a.d.Donau<br />

Zeitlarn<br />

380<br />

360<br />

380<br />

310<br />

330<br />

350<br />

380<br />

330<br />

320<br />

300<br />

320<br />

310<br />

380<br />

300<br />

310<br />

360<br />

380<br />

380<br />

340<br />

320<br />

310<br />

310<br />

300<br />

310<br />

380<br />

310<br />

320<br />

380<br />

350<br />

305<br />

300<br />

320<br />

380<br />

350<br />

380<br />

350<br />

380<br />

315<br />

350<br />

380<br />

280<br />

0 50 100 150 200 250 300 350 400


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Entwicklung Realsteuereinnahmen sowie Anteil an der<br />

Einkommenssteuer und an der Umsatsteuer<br />

6.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

4.000.000 €<br />

3.000.000 €<br />

2.000.000 €<br />

1.000.000 €<br />

- €<br />

2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

Grundsteuer A<br />

Grundsteuer B<br />

Gewerbesteuer<br />

Umsatzsteuer<br />

Einkommenssteuer<br />

Steuerkraft<br />

Die Steuerkraft errechnet sich aus der Summe der Realsteuern (Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer)<br />

sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.<br />

Die Steuerkraft <strong>2023</strong> des Marktes Schierling liegt mit 9.024.641 Euro etwas über dem Niveau des Jahres<br />

2022 (8.644.504 Euro). Erwähnt seien noch die Steuerkraftzahlen der Jahre 2021 (8.839.410 Euro), 2020<br />

(7.178.070 Euro), 2019 (7.725.481 Euro) und 2018 (7.755.483 Euro). Dies ist auf die positive<br />

Einnahmeentwicklung – vor allem im Bereich der Einkommensteuerbeteiligung – (siehe unter 4.1)<br />

zurückzuführen.<br />

Die Steuerkraft errechnet sich immer aus den Werten des vorvorhergehenden Haushaltsjahres.<br />

Die Steuerkraft ist damit ein Maß für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Dabei werden<br />

individuelle Entscheidungen einer Gemeinde, wie die Höhe der Realsteuerhebesätze, ausgeblendet.<br />

Die Steuerkraft pro Einwohner des Marktes liegt in diesem Jahr mit 1.080,67 Euro ein weiteres Mal über<br />

der 1.000 Euro-Grenze. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 1.052,54 Euro, im Jahr 2021 bei 1.090,21 Euro,<br />

im Jahr 2020 lag dieser Wert bei 881,61 Euro, im Jahr 2019 bei 955,77 Euro und im Jahr 2018 bei 973,94<br />

Euro.<br />

Gegenüber dem Vorjahr ist somit die Steuerkraft pro Einwohner wieder leicht angestiegen, liegt aber noch<br />

unter dem Niveau des Jahres 2021. Betrachtet man die Entwicklung der Einnahmen aus Realsteuern<br />

sowie die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer im<br />

oberen Diagramm, so hat sich dieser Anstieg bereits abgezeichnet. Im kommenden Jahr ist wiederum mit<br />

einem leichten Anstieg der Steuerkraft zu rechnen.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Steuerkraft je Einwohner<br />

€1.200,00<br />

€1.000,00<br />

€800,00<br />

€600,00<br />

€400,00<br />

€200,00<br />

€-<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

Im Ranking zu allen 41 Landkreisgemeinden liegt der Markt Schierling dieses Jahr auf Rang 13. Im<br />

Vorjahr auf Platz 8 und im Vorvorjahr auf Platz 6 und davor auf Platz 20. Im Landkreisdurchschnitt liegt<br />

die Steuerkraft pro Einwohner bei 1.049,70 Euro, im Vorjahr lag diese bei 985,63 Euro. Die Gemeinden<br />

im Landkreis haben sich insgesamt positiv entwickelt, was aus nachfolgendem Diagramm ersichtlich ist.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Landkreis Regensburg<br />

Steuerkraftzahlen je Einwohner<br />

Alteglofsheim<br />

Altenthann<br />

Aufhausen<br />

Bach a.d.Donau<br />

Barbing<br />

Beratzhausen<br />

Bernhardswald<br />

Brennberg<br />

Brunn<br />

Deuerling<br />

Donaustauf<br />

Duggendorf<br />

Hagelstadt<br />

Hemau<br />

Holzheim a. Forst<br />

Kallmünz<br />

Köfering<br />

Laaber<br />

Lappersdorf<br />

Mintraching<br />

Mötzing<br />

Neutraubling<br />

Nittendorf<br />

Obertraubling<br />

Pentling<br />

Pettendorf<br />

Pfakofen<br />

Pfatter<br />

Pielenhofen<br />

Regenstauf<br />

Riekofen<br />

Schierling<br />

Sinzing<br />

Sünching<br />

Tegernheim<br />

Thalmassing<br />

Wenzenbach<br />

Wiesent<br />

Wolfsegg<br />

Wörth a.d.Donau<br />

Zeitlarn<br />

1158,70<br />

969,54<br />

856,31<br />

917,46<br />

1252,12<br />

865,54<br />

872,50<br />

2021<br />

842,42<br />

2022<br />

787,00<br />

<strong>2023</strong><br />

991,10<br />

1097,53<br />

833,64<br />

1321,31<br />

858,47<br />

686,44<br />

863,06<br />

840,79<br />

916,55<br />

1039,17<br />

1218,80<br />

847,21<br />

1493,45<br />

909,24<br />

1183,67<br />

1085,74<br />

938,62<br />

976,65<br />

886,53<br />

787,89<br />

1162,34<br />

1012,42<br />

1080,67<br />

1063,08<br />

936,34<br />

1061,10<br />

954,20<br />

1117,21<br />

981,84<br />

1306,35<br />

914,44<br />

1127,25


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer<br />

Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert<br />

(Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 Prozent des<br />

Aufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an der<br />

Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Aus den Schätzungen des Statistischen Landesamtes<br />

ergibt sich hieraus für <strong>2023</strong> ein voraussichtlicher Gemeindeanteil in Höhe von 5.545.000 Euro.<br />

Nachdem aber das Jahr 2022 besser als geschätzt abgeschlossen hatte und eine höhere Nachzahlung<br />

bei der Abrechnung des 4. Quartals 2022 zu erwarten war, erhöht sich der Ansatz auf 5.740.000 Euro.<br />

Dies bedeutet gegenüber dem Ansatz im Vorjahr eine Erhöhung um etwa 490.000 Euro.<br />

Die Einkommenssteuerbeteiligung entwickelte sich in den letzten Jahren stetig positiv. Dies ist nicht<br />

allein auf die steigende Einwohnerzahl, sondern vor allem auf die weiterhin hohe Zahl an Arbeitsplätzen<br />

und Arbeitskräften in unserer Gemeinde zurückzuführen.<br />

Es ist jedoch äußerst schwierig, einigermaßen haltbare Prognosen für den Finanzplanungszeitraum<br />

abzugeben. Die Kämmerei orientierte sich an den neuesten Berechnungen des Arbeitskreises für<br />

Steuerschätzungen, wonach im Jahr 2024 ein Anstieg um etwa 7 % und in den Jahren 2025 bis 2026 mit<br />

einer jährlichen Wachstumsrate von rund 5 % gerechnet werden kann. Es ist allerdings zu<br />

berücksichtigen, dass sich die noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuererleichterungen<br />

Mindereinnahmen verursachen werden.<br />

4.2.5 Einkommensteuerersatz<br />

Nach Art. 1b des Finanzausgleichsgesetzes sind die Gemeinden an der erhöhten Umsatzsteuer beteiligt,<br />

die der Bund den Ländern zum Ausgleich von Belastungsverschiebungen im Zusammenhang mit dem<br />

Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibeträge) und Steuerrechtsänderungen durch das<br />

Steuervereinfachungsgesetz 2011 überlässt. Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes<br />

beträgt der Anteil der Gemeinde im Haushaltsjahr <strong>2023</strong> rund 435.000 Euro. Dies entspricht einer<br />

Erhöhung um etwa 25.000 Euro gegenüber dem Ansatz des Vorjahres.<br />

4.2.6 Beteiligung Umsatzsteuer<br />

Seit 1998 ist den Gemeinden ein Anteil an der Umsatzsteuer durch Art. 106 Abs. 5a GG garantiert. Die<br />

Beteiligung an der relativ krisenfesten und dynamisch wachsenden Umsatzsteuer bedeutet für die<br />

Gemeinden eine strukturelle und quantitative Verbesserung ihrer Steuereinnahmen. Die Gemeinden<br />

erhalten an der Umsatzsteuer einen Anteil von 2,2 %. Dieser erhöht sich noch um Festbeträge, die der<br />

Bund den Gemeinden überlässt. Diese Festbeträge haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.<br />

Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes beträgt der Anteil für unsere Gemeinde<br />

dieses Jahr voraussichtlich 510.000 Euro. Dies entspricht der gleichen Ansatzhöhe des Vorjahres.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.2.7 Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG<br />

Die Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Art. 7 FAG (Pro-Kopf-<br />

Beträge) bleiben im Jahr <strong>2023</strong> gegenüber dem Jahr 2022 unverändert. Im Ansatz sind 150.000 Euro<br />

festgesetzt. Die Zuweisung beträgt pro Einwohner 18,42 Euro.<br />

4.2.8 Schlüsselzuweisung<br />

Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen an die<br />

Gemeinden und Landkreise. Dadurch sollen die Unterschiede in der Höhe der Steuereinnahmen und die<br />

Sonderbelastungen unter den Gemeinden ausgeglichen werden. Die Schlüsselzuweisung errechnet sich<br />

aus der Gegenüberstellung der durchschnittlichen Ausgabebelastung und der eigenen Steuerkraft der<br />

jeweiligen Gemeinde. Für die Ermittlung der Steuerkraftzahl <strong>2023</strong> wird das Steueraufkommen aus dem<br />

Jahr 2021 herangezogen.<br />

In <strong>2023</strong> erhalten die bayerischen Gemeinden und Landkreise insgesamt 4,27 Milliarden Euro. Das sind<br />

rund 267 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Schlüsselzuweisungen sind eine der zentralen<br />

Einnahmequellen der bayerischen Kommunen. Sie mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab und<br />

stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Die Gemeinden und Landkreise können sie frei<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies unterstreicht die kommunale Eigenverantwortung und<br />

Selbstverwaltung.<br />

Nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes erhält der Markt Schierling im Jahr <strong>2023</strong><br />

1.835.620 Euro. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 385.000 Euro dar.<br />

Betrachten wir das Steueraufkommen des Marktes im Jahr 2022, so werden wir im kommenden Jahr mit<br />

einem leichten Rückgang der Schlüsselzuweisung rechnen können, da die der Berechnung zugrunde<br />

gelegten Steuereinnahmen um rund 7,45 % gegenüber dem Jahr 2021 angestiegen sind. Dies setzt<br />

voraus, dass die Schlüsselmasse gleich hoch bleibt. Im Finanzplanungszeitraum wurde der Rückgang<br />

berücksichtigt.<br />

Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der beiden größten Einzel-Einnahmeposten des Verwaltungshaushaltes<br />

– der Einkommensteuerbeteiligung und der Schlüsselzuweisung.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

7.000.000 €<br />

6.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

4.000.000 €<br />

3.000.000 €<br />

Einkommensteuer<br />

Schlüsselzuweisung<br />

2.000.000 €<br />

1.000.000 €<br />

- €<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

4.2.9 Anteil an der Grunderwerbsteuer<br />

Die Gemeinden sind am Aufkommen der Grunderwerbsteuer beteiligt. Bei Grundstücksgeschäften hat<br />

der Erwerber eines Grundstücks eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des jeweiligen<br />

Grundstückskaufpreises an das Finanzamt zu entrichten.<br />

Aufgrund des Grunderwerbsteuerverbundes nach Art. 8 des Finanzausgleichsgesetzes überlässt der<br />

Staat hiervon den Gemeinden und Landkreisen 8 /21 (also rund 38 Prozent) dieses Steueraufkommens.<br />

Von diesem „Kommunalanteil“ erhält der Markt Schierling einen Anteil von 3 /7 und der jeweilige Landkreis<br />

4 /7. Dem Markt Schierling verbleibt schlussendlich ein Anteil von rund 16 Prozent der vom Finanzamt<br />

festgesetzten Grunderwerbsteuer. In den Jahren 2019 bis 2022 wurden hier zwischen 100.000 Euro und<br />

120.000 Euro eingenommen. Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklungen im Bausektor und auf dem<br />

Kreditmarkt wird vorsichtig ein Ansatz in Höhe von 80.000 Euro geschätzt, da davon auszugehen ist, dass<br />

der Kauf von Grundstücken und Immobilien etwas zurückhaltender stattfinden wird.<br />

4.2.10 Kostenrechnende Einrichtungen<br />

Entwässerungseinrichtung – Abwassergebühren<br />

Es wird mit Einnahmen in Höhe von 1.245.000 Euro gerechnet. Dieser Ansatz liegt über dem Ergebnis<br />

des Jahres 2022. Dies ist darin begründet, dass am Ende des vierjährigen Kalkulationszeitraumes, 2022<br />

die Abwassergebühren neu kalkuliert wurden und eine Gebührenerhöhung unumgänglich war. Diese<br />

Gebührenerhöhung gründet überwiegend in der Energiepreisentwicklung.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Wasserversorgungseinrichtung – Wasserverbrauchsgebühren<br />

Die Einnahmen aus den Wasserverbrauchsgebühren des Haushaltsjahres werden voraussichtlich<br />

400.000 Euro betragen. Hier endet der vierjährige Kalkulationszeitraum Ende <strong>2023</strong> und macht in diesem<br />

Jahr eine Gebührenkalkulation erforderlich.<br />

Bestattungseinrichtung<br />

Bei den Bestattungseinrichtungen ist in diesem Jahr wieder ein Defizit in Höhe von 70.950 Euro zu<br />

erwarten. Dieses Defizit hat sich gegenüber dem Jahr 2022 um rund 40.000 Euro verringert.<br />

Um das Defizit auf Dauer zu verkleinern, hat der Marktgemeinderat beschlossen, ab dem Jahr 2017 die<br />

jährliche Erhöhung der Grabnutzungsgebühren von 5 auf 10 Prozent anzuheben. Im Ergebnis des Jahres<br />

2021 lag das Defizit bei 27.542,92 Euro und im Ansatz des vergangenen Jahres lag es bei 111.900 Euro.<br />

Dieser Anstieg begründete sich im Anstieg der Personalkosten und bei einem erhöhten<br />

Unterhaltungsaufwand im Friedhof Unterdeggenbach.<br />

Die Nachfrage nach Urnennischen ist nicht nur am Friedhof in Schierling ungebrochen, sondern auch für<br />

den Friedhof in Unterdeggenbach gibt es Nachfragen. Für die Errichtung einer Urnenstehle waren Mittel<br />

im Haushalt 2022 eingeplant. Diese Mittel wurden als Haushaltsausgaberest in das Jahr <strong>2023</strong> übertragen.<br />

4.2.11 Verwaltungsgebühren<br />

Bei den Verwaltungsgebühren handelt es sich um Gebühren, die zum größten Teil im Einwohnermeldeamt<br />

und im Standesamt eingehen, aber auch um Mahngebühren, die im Finanzwesen anfallen.<br />

Hier wird mit Einnahmen in Höhe von 88.100 Euro gerechnet.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.3 Entwicklung der wichtigsten Ausgabearten<br />

Nachstehend werden die wichtigsten Ausgabearten im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.<br />

Ausgabeart<br />

Ansatz<br />

<strong>2023</strong><br />

Ansatz<br />

2022<br />

Ergebnis<br />

2021<br />

Ergebnis<br />

2020<br />

Ergebnis<br />

2019<br />

Gewerbesteuerumlage 395.000 360.000 369.594 301.822 777.395<br />

Kreisumlage 4.023.000 3.675.000 4.137.827 3.222.129 3.277.409<br />

Personalausgaben 5.819.620 5.210.140 4.592.455 4.486.695 4.155.400<br />

Unterhalt Grundstücke und<br />

1.703.250 1.433.050 1.301.508 1.314.368 1.239.331<br />

bauliche Anlagen<br />

Geräte und<br />

300.300 271.225 234.700 263.214 248.199<br />

Ausrüstungsgegenstände<br />

Fahrzeugkosten 177.050 168.620 164.175 137.406 178.182<br />

Zinsausgaben 65.850 26.440 28.314 41.641 72.993<br />

Zuführung an den<br />

Vermögenshaushalt<br />

2.208.700 1.525.000 2.008.302 3.542.002 2.838.489


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.4 Erläuterung der wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />

4.4.1 Gewerbesteuerumlage<br />

Die Gemeinden müssen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz aus ihrem Gewerbesteueraufkommen<br />

einen festgelegten Anteil an Bund und Land abführen. Dieser errechnet sich aus dem Ist-Aufkommen der<br />

Gewerbesteuer. Dabei werden die Ist-Einnahmen geteilt durch den örtlichen Hebesatz und dann<br />

multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger. Dieser liegt seit dem Jahr 2020 bundesweit<br />

einheitlich bei 35 Prozent.<br />

Aufgrund der in diesem Jahr zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen von 4,05 Mio. Euro wird eine<br />

voraussichtlich abzuführende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 395.000 Euro veranschlagt.<br />

4.4.2 Kreisumlage<br />

Den größten Einzelausgabeposten des Verwaltungshaushaltes bildet – wie jedes Jahr – die Kreisumlage.<br />

Die Landkreise erheben von ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Umlage. Durch diese Umlagen<br />

decken sie ihren Finanzbedarf, soweit die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern dazu<br />

nicht ausreichen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise.<br />

Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die sogenannten Umlagegrundlagen. Dies sind die<br />

jeweils gültigen Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden und 80 Prozent der im Vorjahr an die<br />

kreisangehörigen Gemeinden geflossenen Schlüsselzuweisungen.<br />

Aufgrund der Umlagekraftdaten für den Markt Schierling errechnet sich bei einem Umlagesatz von<br />

39,5 Prozentpunkten eine Kreisumlage in Höhe von 4.023.000 Euro. Dies ist gegenüber dem Jahr 2022<br />

eine Mehrung in Höhe von etwa 348.000 Euro.<br />

Diese Mehrung beinhaltet durch die Anhebung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt eine zusätzliche<br />

Erhöhung um rund 100.000 Euro.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Entwicklung der Kreisumlage<br />

6.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

4.000.000 €<br />

3.000.000 €<br />

Kreisumlage<br />

2.000.000 €<br />

1.000.000 €<br />

- €<br />

-1.000.000 €<br />

-2.000.000 €<br />

Der „rote“ Balken in der Graphik zeigt die jeweiligen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.<br />

Der Landkreis hat in diesem Jahr die Kreisumlage um 1 Prozentpunkt angehoben. Er begründet seinen<br />

Entschluss damit, dass allein die Mehreinnahmen in Höhe von 5,6 Mio. Euro durch die Erhöhung der<br />

Umlagekraft im Jahr <strong>2023</strong> gegenüber dem Jahr 2022 fast ausschließlich zur Deckung der zusätzlichen<br />

Ausgaben für die Bezirksumlage notwendig werden.<br />

Die Umlagekraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Regensburg sind gegenüber dem<br />

Jahr 2022 um 6,06 Prozent gestiegen.<br />

Mit Anhebung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt kann der Landkreis Regensburg im Jahr <strong>2023</strong> mit<br />

einer Kreisumlage in Höhe von 96,26 Mio. Euro rechnen. Das sind etwa 8 Mio. Euro mehr als im<br />

vergangenen Jahr.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Landkreis Regensburg<br />

Umlagekraftzahlen je Einwohner<br />

Alteglofsheim<br />

Altenthann<br />

Aufhausen<br />

Bach a.d.Donau<br />

Barbing<br />

Beratzhausen<br />

Bernhardswald<br />

Brennberg<br />

Brunn<br />

Deuerling<br />

Donaustauf<br />

Duggendorf<br />

Hagelstadt<br />

Hemau<br />

Holzheim a. Forst<br />

Kallmünz<br />

Köfering<br />

Laaber<br />

Lappersdorf<br />

Mintraching<br />

Mötzing<br />

Neutraubling<br />

Nittendorf<br />

Obertraubling<br />

Pentling<br />

Pettendorf<br />

Pfakofen<br />

Pfatter<br />

Pielenhofen<br />

Regenstauf<br />

Riekofen<br />

Schierling<br />

Sinzing<br />

Sünching<br />

Tegernheim<br />

Thalmassing<br />

Wenzenbach<br />

Wiesent<br />

Wolfsegg<br />

Wörth a.d.Donau<br />

Zeitlarn<br />

1320,81<br />

1222,02<br />

1136,47<br />

1148,59<br />

1310,45<br />

1183,29<br />

1147,07<br />

1030,87<br />

1118,54<br />

1232,44<br />

1259,78 2022<br />

1125,45 <strong>2023</strong><br />

1366,45<br />

1137,21<br />

1016,39<br />

1138,44<br />

1131,86<br />

1171,65<br />

1272,53<br />

1284,27<br />

1179,32<br />

1493,45<br />

1191,14<br />

1275,21<br />

1260,56<br />

1159,22<br />

1154,63<br />

1117,91<br />

1121,72<br />

1306,80<br />

1179,35<br />

1219,67<br />

1258,55<br />

1242,81<br />

1235,52<br />

1102,74<br />

1291,12<br />

1139,36<br />

1381,79<br />

1170,67<br />

1314,51


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.4.3 Personalausgaben<br />

Wie bereits in der Vergangenheit stellen die Personalkosten einen erheblichen Anteil der Ausgaben des<br />

Verwaltungshaushaltes dar.<br />

Der Personalkostenansatz ist im Vorjahresvergleich um rund 11,70 Prozent gestiegen. Aufgrund der<br />

aktuellen Tarifverhandlungen ist eine Erhöhung um 8 Prozent angesetzt worden. Die Arbeitnehmervertreter<br />

forderten zu Beginn der Verhandlungen 10,5 Prozent.<br />

Weiter liegt die Begründung in Höhergruppierungen und in den im Jahr 2022 neu besetzten Stellen, die<br />

dieses Jahr ganzjährig zu Buche schlagen.<br />

Des Weiteren hat der Marktgemeinderat beschlossen, die leistungsorientierte Bezahlung von 2 auf 4<br />

Prozent anzuheben.<br />

Außerdem sind in der Deckungsreserve für Personalausgaben Mittel in Höhe von 90.000 Euro enthalten.<br />

Im Personalkostenansatz sind neben den Gehältern des Verwaltungspersonals, der Kinderbetreuung und<br />

den Löhnen der gemeindlichen Arbeiter (Bauhofarbeiter, Kläranlagenpersonal, Hausmeister und Schulbusfahrer),<br />

auch die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigung für<br />

Bürgermeister, Sitzungsgelder für Gemeinderäte, Ehrensold sowie Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrkommandanten<br />

und Gerätewarte), enthalten.<br />

Nach der Gruppierungsübersicht gliedern sich die Personalkosten auf in:<br />

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit<br />

Dienstbezüge/Gehälter<br />

Beiträge zu Versorgungskassen<br />

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung<br />

Beihilfen, Unterstützungen<br />

90.000 Euro<br />

4.220.150 Euro<br />

481.940 Euro<br />

855.240 Euro<br />

82.290 Euro


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Personalkosten in Bereichen<br />

Gemeindeorgane<br />

Verwaltung<br />

Brandschutz<br />

0,95%<br />

0,05%<br />

Schulen<br />

1,51%<br />

0,61%<br />

1,54%<br />

3,74%<br />

16,28%<br />

1,55%<br />

4,48%<br />

25,02%<br />

Bücherei<br />

Denkmalschutz<br />

Kinderbetreuung<br />

41,38%<br />

0,72%<br />

1,27%<br />

0,85%<br />

Erziehungs-/Jugendhilfe<br />

Sportstätten<br />

0,04%<br />

Bauhof/Grünanlagen<br />

Entwässerungseinrichtung<br />

Wertstoffhof<br />

Friedhof<br />

sonstige öffentliche<br />

Einrichtungen<br />

Deckungsreserve<br />

4.4.4 Ausgaben für Kindertageseinrichtungen<br />

Ein besonderes Augenmerk legt der Markt in die Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach stets aktualisierten<br />

Zahlen und Prognosen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt der erforderliche Bedarf<br />

errechnet. Die Gemeinden entscheiden, welchen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der<br />

Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender<br />

schulischer Angebote anerkennen. Nach der aktuellen Bedarfsfeststellung im Jahr 2019 hat der<br />

Marktgemeinderat im März 2021 den Bedarf an Betreuungsplätzen aktualisiert. Im Bereich der<br />

Kinderkrippen wurde ein Bedarf von 89 Betreuungsplätzen anerkannt. Davon sind fünf Plätze in<br />

qualifizierter Tagespflege zu finden. Im Bereich des Kindergartens wurde ein Bedarf von 375<br />

Betreuungsplätzen und im Bereich der Schulkind-Betreuung in der Mittagszeit der Bedarf für 30<br />

Betreuungsplätze anerkannt.<br />

Aktuell kann die Nachfrage für die Betreuung der Kinder in 12,5 Kindergartengruppen (300 bis 315 Kinder)<br />

und 6,5 Kinderkrippengruppen (72 bis 80 Kinder) abgedeckt werden. Mit der Fertigstellung der geplanten<br />

Errichtung des Hauses für Kinder im Süden von Schierling kann künftig die Betreuung der Kinder in 13<br />

Kindergartengruppen (325 Kinder), 7 Kinderkrippengruppen (84 Kinder) und einer altersgemischten<br />

Gruppe (variabel – je nach Belegung) angeboten werden. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ist<br />

diese Anerkennung regelmäßig zu aktualisieren.<br />

Allein im Verwaltungshaushalt ist in diesem Haushaltsjahr hierfür ein Aufwand (Ausgaben abzüglich<br />

Einnahmen) in Höhe von 2.385.810 Euro für alle Einrichtungen (gemeindliche und kirchliche) vorge-


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

sehen. Im vergangenen Jahr betrug der Aufwand im Ansatz 1.950.920 Euro, im Ergebnis dann 1.691.342<br />

Euro. Im Jahr 2021 betrug dieser Aufwand im Ergebnis 1.593.229 Euro und im Jahr 2020 1.492.421 Euro.<br />

In der Vergangenheit wurde bei der örtlichen Rechnungsprüfung immer wieder auf das hohe Defizit bei<br />

den Kindertagesstätten hingewiesen und angeregt, über eine Gebührenerhöhung nachzudenken. Bei den<br />

diesjährigen Haushaltsberatungen haben sich die Mitglieder des Marktgemeinderates nach den<br />

Vorschlägen der Kämmerei für eine Gebührenerhöhung ausgesprochen. Die Kindertagesstättengebührensatzung<br />

soll für das neue Kindergartenjahr <strong>2023</strong>/2024 angepasst werden. Die Gebührenerhöhung<br />

wird sich somit erst ab dem kommenden Haushaltsjahr positiv auf das Ergebnis auswirken.<br />

Die nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung der Einnahmen hinsichtlich der staatlichen Förderung<br />

und der Benutzungsgebühren gegenüber den Ausgaben für die kindbezogene Betriebskostenförderung<br />

(kommunaler Anteil) sowie Unterhaltsausgaben für Gebäude und Anlagen, Geschäftsausgaben, Bewirtschaftungskosten<br />

und Personalkosten.<br />

Der sprunghafte Anstieg der Unterhaltsausgaben hängt mit der Errichtung des Interimskinderhauses in<br />

der Fruehaufstraße zusammen. Miete der Containeranlage und hohe Stromkosten schlagen hier allein<br />

mit rund 240.000 Euro zu Buche.<br />

Der Anstieg der Betriebskostenförderung hängt zum einen mit der Anpassung der Förderhöhe (Basiswert)<br />

an die Entwicklung der Personalkosten zusammen, zum anderen mit dem Angebot der langen<br />

Betreuungszeiten. Denn der jährliche staatliche Förderbetrag errechnet sich aus dem Produkt des<br />

Basiswertes mit dem Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. Der stetige Anstieg ab dem Jahr 2017<br />

spiegelt den stetigen Ausbau der Betreuungseinrichtungen wider.<br />

Der weitere Anstieg ab dem Jahr 2019 ist auf die Einführung des Elternbeitragszuschusses ab dem ersten<br />

Kindergartenjahr zurückzuführen. Bisher beschränkte sich der Elternbeitragszuschuss auf das dritte<br />

Kindergartenjahr. Gleichzeitig verringern sich jedoch die Benutzungsgebühren.<br />

3.500.000 €<br />

3.000.000 €<br />

2.500.000 €<br />

2.000.000 €<br />

1.500.000 €<br />

1.000.000 €<br />

500.000 €<br />

- €<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

Förderung Benutzungsgebühren Ausgaben (ohne Investitionen)


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.4.5 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie sonstiges unbewegliches Vermögen<br />

Der Unterhalt der gesamten Einrichtungen wird sich in diesem Jahr auf etwa 1,7 Mio. Euro belaufen. Dies<br />

entspricht gegenüber dem Ansatz 2022 einer Mehrung von etwa 270.000 Euro. Diese Mehrausgaben<br />

finden ihre Grundlage überwiegend in der aktuell hohen Inflation, in den Unterhaltungsarbeiten bei<br />

Feuerwehrgerätehäusern und bei den Grünanlagen.<br />

4.4.6 Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie Fahrzeugkosten<br />

Im Bereich der Geräte und Ausrüstungsgegenstände sind in diesem Jahr insgesamt 300.300 Euro<br />

erforderlich. Das sind gegenüber dem Jahr 2022 etwa 30.000 Euro mehr.<br />

Bei den Fahrzeugkosten erhöht sich der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um etwa 22.430 Euro auf<br />

177.050 Euro.<br />

4.4.7 Zinsausgaben<br />

Für Zinsausgaben sind im Haushaltsjahr 65.850 Euro eingeplant. Das sind gegenüber dem Ansatz aus<br />

2022 etwa 39.410 Euro mehr. Die Begründung liegt darin, dass seit dem Februar letzten Jahres die<br />

Kreditzinsen von unter 1 Prozent auf fast 4 Prozent angewachsen sind.<br />

In dieser Zinslast sind aber Zinsausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro für rentierliche Verbindlichkeiten<br />

enthalten.<br />

Der Anstieg des Schuldendienstes in den kommenden Jahren ist auf die notwendigen Kreditaufnahmen<br />

für den Anbau an die Placidus-Heinrich-Schule für die Offene Ganztagsbetreuung und für den Bau einer<br />

weiteren Kindertageseinrichtung im Süden von Schierling zurückzuführen.<br />

250.000 €<br />

228.281 €<br />

Zinsausgaben<br />

200.000 €<br />

196.937 €<br />

190.730 €<br />

166.369 €<br />

191.600 €<br />

150.000 €<br />

128.664 €<br />

137.700 €<br />

125.050 €<br />

100.000 €<br />

99.749 €<br />

84.939 €<br />

72.993 €<br />

65.850 €<br />

50.000 €<br />

41.641 €<br />

28.314 € 26.440 €<br />

- €<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Zinsausgaben<br />

350.000 €<br />

300.000 €<br />

250.000 €<br />

200.000 €<br />

150.000 €<br />

100.000 €<br />

50.000 €<br />

- €<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />

Zinsausgaben davon rentierlich


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

4.4.8 Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />

Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind nach den<br />

Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen<br />

zuzuführen. Nach § 22 Abs. 1 KommHV sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<br />

mindestens so hoch sein, um damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abzudecken.<br />

Im Haushaltsjahr <strong>2023</strong> ist eine Zuführung in Höhe von 2.208.700 Euro vorgesehen. Die erforderliche<br />

Mindestzuführung in Höhe von 808.000 Euro wird erreicht.<br />

Im Planungszeitraum geht die Zuführung an den Vermögenshaushalt etwas zurück auf 2,045 Mio. Euro<br />

und steigt dann wieder an auf 2,354 Mio. Euro und auf 2,695 Mio. Euro.<br />

Im vergangenen Haushaltsjahr hat sich die Zuführung so positiv entwickelt, dass die geplante<br />

Kreditaufnahme in Höhe von 580.000 Euro nicht benötigt wurde.<br />

4.500.000 €<br />

Entwickung Zuführungsbeträge<br />

VwH - VmH<br />

4.000.000 €<br />

3.500.000 €<br />

3.000.000 €<br />

2.500.000 €<br />

2.000.000 €<br />

1.500.000 €<br />

1.000.000 €<br />

500.000 €<br />

- €<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong>


5. Entwicklung der Einwohner<br />

<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Der Einwohnerstand des Marktes Schierling ist zum letzten Feststellungszeitpunkt 31.12.2022 mit 8.546<br />

im Vergleich zum vorjährigen Stichtag (31.12.2021 mit 8.412) wieder angestiegen.<br />

Einwohnerzahlen jeweils zum 31.12. (lt. Einwohnermeldeamt Markt Schierling)<br />

2022<br />

2021<br />

2020<br />

2019<br />

2018<br />

2017<br />

2016<br />

2015<br />

2014<br />

2013<br />

2012<br />

2011<br />

2010<br />

2009<br />

2008<br />

6.600 6.800 7.000 7.200 7.400 7.600 7.800 8.000 8.200 8.400 8.600 8.800<br />

Die Grafik zeigt in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum.<br />

Vergleicht man den Zuwachs der Einwohner mit dem Zuwachs der wichtigsten Einnahmenarten, wie<br />

Grundsteuer B und Beteiligung an der Einkommensteuer sowie Beteiligung an der Umsatzsteuer,<br />

ergeben sich hier durchwegs Synergien.<br />

Diese Synergie zeigt sich jedoch auch im Ausgabenbereich. Auch die Ausgaben im Bereich der<br />

Personalkosten und im Verwaltungs- und Betriebsaufwand nehmen zu.<br />

Schierling hat aufgrund der vorhandenen guten Infrastruktur, dem sehr guten Angebot in der Kinderbetreuung<br />

und den vielseitigen Anstrengungen in der Innenentwicklung und dem aktiven Vereinsleben in<br />

den letzten Jahren einen deutlichen Standortvorteil.<br />

Weiterhin ist mit einem gewissen Siedlungsdruck zu rechnen. Auch ist eine starke Nachverdichtung im<br />

Innerortsbereich zu beobachten.<br />

Vergangenes Jahr 2022 konnten 79 Geburten im Standesamt registriert werden. Im Jahr 2021 waren es<br />

89, ebenso im Jahr 2020. Im Jahr 2019 und im Jahr 2018 waren es 79 Geburten. Im Jahr 2017 erreichten<br />

wir einen Spitzenwert von 93 Geburten. Diese Zahlen zeigen, dass Schierling auch für junge Familien<br />

attraktiv ist.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Folgende Grafik zeigt die Altersstruktur der Bevölkerung zum 01.01.<strong>2023</strong>.<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

bis 9<br />

10 bis 19<br />

20 bis 29<br />

30 bis 39<br />

40 bis 49<br />

50 bis 59<br />

60 bis 69<br />

70 bis 79<br />

80 bis 89<br />

90 und älter


6. Entwicklung der Schülerzahlen<br />

<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Schüler Schierling Eggmühl Gesamt<br />

2004 422 104 526<br />

2005 399 104 503<br />

2006 386 96 482<br />

2007 366 96 462<br />

2008 340 95 435<br />

2009 347 91 438<br />

2010 331 82 413<br />

2011 310 81 391<br />

2012 288 79 367<br />

2013 254 82 336<br />

2014 247 83 330<br />

2015 259 86 345<br />

2016 288 61 349<br />

2017 305 59 364<br />

2018 274 56 330<br />

2019 274 48 322<br />

2020 275 76 351<br />

2021 278 83 361<br />

2022 289 84 373<br />

7. Vermögenshaushalt<br />

Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt nach Einzelplänen<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

0 Allgemeine Verwaltung 86.000<br />

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 183.500 970.000<br />

2 Schulen 32.500 865.000<br />

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 0 0<br />

4 Soziale Sicherung 21.600 411.500<br />

5 Gesundheit, Sport, Erholung 216.000 288.300<br />

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 210.000 550.000<br />

7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.675.000 2.099.500<br />

8 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grundvermögen 27.500 59.000<br />

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 3.871.200 908.000


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

7.1 Erläuterung der wichtigsten Einnahmen des Vermögenshaushaltes<br />

7.1.1 Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />

Hier gilt die Ausführung zu 4.4.7<br />

7.1.2 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage<br />

Den Rücklagen ist in der kommunalen Haushaltswirtschaft eine wichtige Funktion zugewiesen. Sie dienen<br />

als allgemeine Rücklage<br />

- der vorherigen Ansammlung der für die Finanzierung von Investitionen notwendigen Deckungsmittel,<br />

- der Sicherung des Haushaltsausgleichs und<br />

- der Sicherung der Kassenliquidität.<br />

Im Haushaltsjahr 2022 konnte der allgemeinen Rücklage etwa 805.000 Euro zugeführt werden. Der Stand<br />

der allgemeinen Rücklage zu Beginn dieses Haushaltsjahres lag bei rund 2.252 Mio. Euro. Diese Höhe<br />

beinhaltet die zweckgebundene Straßenausbaubeitragspauschale in Höhe von rund 299.000 Euro und<br />

die Mindestrücklage in Höhe von rund 172.000 Euro.<br />

In diesem Jahr ist eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe der Straßenausbaubeitragspauschale<br />

vorgesehen. Das werden voraussichtlich 100.000 Euro werden.<br />

Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen.<br />

7.1.3 Zuweisungen und Zuschüsse<br />

Der Freistaat Bayern gibt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen für kommunale<br />

Baumaßnahmen. Teilweise sind auch Bundesmittel verfügbar. Auch von Kommunen und vom sonstigen<br />

Bereich werden Mittel erwartet. Für das Haushaltsjahr <strong>2023</strong> werden 2.263.000 Euro an Zuweisungen und<br />

Zuschüssen eingeplant. Für welche Maßnahmen diese Mittel beantragt wurden bzw. werden, wurde in<br />

den Vorberatungen zum Haushaltsplan umfassend erörtert und im Investitionsplan dargestellt.<br />

7.1.4 Kreditaufnahmen<br />

In diesem Haushaltsjahr ist zur Finanzierung der anstehenden Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe<br />

von 1.525.000 Euro geplant.<br />

Diese geplante Kreditaufnahme teilt sich wie folgt auf:<br />

<br />

<br />

<br />

675.000 Euro für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung,<br />

800.000 Euro für die Planungskosten „Anbau Schule OGTS“<br />

50.000 Euro für die allgemeine Deckung des Haushaltes.<br />

Entwickelt sich der Verwaltungshaushalt positiver als geplant und kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

erhöht werden, wird diese Kreditaufnahme zur allgemeinen Deckung nicht notwendig werden.<br />

Im vergangenen Jahr war für den Bau des SKU I für die Abwasserbeseitigung eine Kreditaufnahme in<br />

Höhe von 1,36 Mio. Euro vorgesehen. Da dieser Kredit erst in diesem Jahr abgerufen wird, kommt er<br />

dieses Jahr in der Schuldenstatistik zum Tragen.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Der Stand der Verbindlichkeiten wird somit zum Ende des Jahres <strong>2023</strong> von 5,801 Mio. Euro auf 7,952<br />

Mio. Euro ansteigen. Dabei eingerechnet ist eine Tilgung in Höhe von 808.000 Euro.<br />

Darin enthalten sind Verbindlichkeiten für Investitionen in die Wasser- und Abwasserbeseitigung in Höhe<br />

von 2,932 Mio. Euro. Hier handelt es sich um rentierliche Verbindlichkeiten, bei denen die aus den<br />

aufgenommenen Krediten entstehenden Zins- und Tilgungslasten vollständig durch die Wasser- bzw.<br />

Abwassergebühren gedeckt sind. Bei rentierlichen Schulden erwirtschaftet das Investitionsobjekt den<br />

Schuldendienst demnach selbst.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 ist der Stand der Verbindlichkeiten in der Graphik<br />

dargestellt. Die Kreditaufnahme im Jahr 2024 wird für die Errichtung einer Kindertagesstätte notwendig.<br />

Entwicklung Schuldenstand<br />

10.000.000 €<br />

9.000.000 €<br />

8.000.000 €<br />

7.000.000 €<br />

6.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

4.000.000 €<br />

3.000.000 €<br />

2.000.000 €<br />

1.000.000 €<br />

0 €<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />

ENTWICKLUNG SCHULDENSTAND<br />

Verbindlichkeiten allgemein<br />

rentierliche Verbindlichkeiten<br />

10.000.000,00 €<br />

9.000.000,00 €<br />

8.000.000,00 €<br />

7.000.000,00 €<br />

6.000.000,00 €<br />

5.000.000,00 €<br />

4.000.000,00 €<br />

3.000.000,00 €<br />

2.000.000,00 €<br />

1.000.000,00 €<br />

- €<br />

2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6<br />

7.2 Erläuterung der wichtigsten Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />

7.2.1 Darlehenstilgungen<br />

An ordentlichen Darlehenstilgungen werden in etwa 808.000 Euro anfallen. Darin enthalten ist eine<br />

Sondertilgung in Höhe von 80.000 Euro für das Darlehen, welches zur Förderung für den SV Eggmühl<br />

zum Neubau des Vereinsheimes aufgenommen wurde. Das Ziel ist, durch die jährlich zusätzlichen<br />

Sondertilgungen in Höhe von rund 80.000 Euro das Darlehen nach 10 Jahren zurückgezahlt zu haben,<br />

um nicht in die Gefahr einer höheren Nachfinanzierung zu kommen.<br />

Die Gesamtverbindlichkeiten des Marktes beliefen sich zum 31.12.2022 auf 5.801.479 Euro.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

7.2.2 Überblick über die wichtigsten geplanten Investitionen<br />

Neubau „Haus der Bürgerschaft“ (Rathaus)<br />

Bereits im November 2015 hat der Marktgemeinderat einstimmig die Einleitung zur Planung eines neuen<br />

Rathauses beschlossen. Nicht abzusehende Umstände brachten Verzögerungen und der Architektenwettbewerb<br />

konnte nun im Herbst 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden.<br />

Nach einem europaweit ausgelobten Realisierungswettbewerb wurden zahlreiche Wettbewerbsbeiträge<br />

von Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Österreich<br />

fristgerecht eingereicht. Das Preisgericht, das sich aus Sach- (Vertreter des Marktes Schierling) und<br />

Fachpreisrichtern (ausgewählte Architekten) zusammengesetzt hatte, konnte sich nach einer 12-stündigen<br />

Sitzung einstimmig für den Entwurf von CODE UNIQUE Architekten aus Dresden einigen. Anfang<br />

Oktober wurden die Modelle und detaillierten Pläne der Preisträger sowie aller Wettbewerbsteilnehmer<br />

eine Woche lang in der Mehrzweckhalle in Schierling ausgestellt.<br />

Den Planungsauftrag hat der Marktgemeinderat erteilt. Das alte Rathaus steht leer. Die Verwaltung ist in<br />

das Übergangsquartier in die Dieselstraße 13 gezogen.<br />

Mit dem Kommunalunternehmen Markt Schierling wurde ein Generalübernehmervertrag geschlossen. Mit<br />

diesem Vertrag wurde der Neubau des Rathauses (nur des Gebäudes) formell an das Kommunalunternehmen<br />

übertragen.<br />

Das Kommunalunternehmen wird den „Bau“ – also Roh- und Ausbau, inklusive der technischen<br />

Gebäudeausstattung und der Baunebenkosten – abwickeln und finanzieren. Der Markt Schierling wird<br />

nach Fertigstellung diese Kosten in einem Zeitraum von etwa 30 Jahren refinanzieren. Die Kosten für die<br />

Einrichtung und die Ausstattung verbleiben beim Markt Schierling.<br />

Für die Abbruchkosten und die Kosten für die Umgestaltung des Rathausplatzes bleibt der Markt<br />

Schierling Maßnahmenträger, denn dafür wird es Förderungen über die Städtebauförderung geben.<br />

Für den Neubau des Rathauses hat der Markt aktuell 1,78 Mio. an Rücklagen angespart. Diese werden<br />

vollumfänglich dafür eingesetzt. Mittel der allgemeinen Rücklage, die für die eigenen Maßnahmen<br />

(Abbruch, Außenanlagen und Ausstattung) nicht benötigt werden, gehen an das Kommunalunternehmen,<br />

um die dauernde Last (Refinanzierung) zu schmälern. Auch wird es in den Folgejahren möglich sein,<br />

„Sondertilgungen“ an das Kommunalunternehmen zu leisten.<br />

Brandschutzertüchtigung/Fluchtwegsicherheit im Dr.-Rudolf-Hell-Schulhaus<br />

Im Dr.-Rudolf-Hell-Schulhaus in Eggmühl wurden die Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung im Jahr 2022<br />

abgeschlossen. In diesem Jahr sind noch Restzahlungen zu erwarten, die zum Teil über noch vorhandene<br />

Haushaltsausgabereste abgewickelt werden. Angesetzt werden nochmals 23.000 Euro.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Anbau einer Offenen Ganztagsschule mit Mensa an die Placidus-Heinrich-Schule<br />

Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder<br />

plant der Markt Schierling in enger Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz den An- und Umbau der<br />

Placidus-Heinrich-Schule.<br />

Im ersten Bauabschnitt soll im ersten Schritt der Bau der Mensa, der Offenen Ganztagsbetreuung und<br />

weiterer Klassenräume erfolgen. In einem zweiten Schritt war geplant die Umstrukturierung von<br />

Raumnutzungen, die Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Zwischenbau mit Aufzug sowie der<br />

Neubau der Aula herzustellen. Nachdem für diesen Bauabschnitt Kosten in Höhe von 17 Mio. Euro<br />

prognostiziert wurden und der Markt vor weiteren großen Herausforderungen steht, wurde das<br />

Architekturbüro Winkler beauftragt, eine Alternativplanung vorzulegen. Diese Planungsvariante wurde<br />

dem Marktgemeinderat in einem Workshop vorgestellt. Die Kostenschätzung liegt hier bei 6,6 Mio. Euro.<br />

Demgegenüber sind Zuschüsse nach FAG und FAG15 in Höhe von 2,664 Mio. Euro prognostiziert.<br />

Jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind wird zusätzlich mit 6.000 Euro gefördert.<br />

Wie viele neu geschaffene Plätze von der Regierung der Oberpfalz anerkannt werden, ist noch nicht<br />

abschließend geklärt.<br />

Für energieeffiziente Bauweise liegt die Zusage von der KfW vor. Hier rechnen wir nach Abschluss der<br />

Maßnahme mit einer Förderung von etwa 200.000 Euro.<br />

Nach intensiven Beratungen waren sich die Mitglieder einig, dass diese Maßnahme nicht jetzt begonnen<br />

wird, da der ab 2026 greifende Rechtsanspruch auch unter den derzeitigen Gegebenheiten gewährleistet<br />

werden kann. Eventuell können künftig weitere Förderungen seitens Land und Bund in Zukunft erwartet<br />

werden. Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu Forderungen aufgestellt.<br />

Nach einem weiteren Termin mit der Regierung der Oberpfalz, indem die Förderungen für diese Variante<br />

abgefragt werden, wird der Marktgemeinderat beraten, wann und wie diese Maßnahme realisiert werden<br />

kann.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Neubau „Dorfgemeinschaftshaus“ in Allersdorf<br />

Nachdem in Allersdorf das „Dorfwirtshaus“ Ende 2017 geschlossen hat, steht den Vereinen und den<br />

Bewohnern kein Treffpunkt zur Kommunikation mehr zur Verfügung. Um das dörfliche Gemeinschaftsleben<br />

und die Vitalität des Ortes zu erhalten, sieht es der Markt Schierling als Aufgabe, ein Dorfgemeinschaftshaus<br />

zu bauen, um das Gemeinschaftsleben zu fördern. Für dieses Vorhaben wurde die<br />

Dorferneuerung förmlich eingeleitet und in den Arbeits- bzw. Finanzplan des Amtes für Ländliche<br />

Entwicklung Oberpfalz aufgenommen. Es ist eine Förderung in Höhe von rund 750.000 Euro über das<br />

Bayerische Dorfentwicklungsprogramm in Aussicht gestellt.<br />

Nach dem Bayerischen Holzbauförderprogramm sind außerdem Mittel in Höhe von rund 105.000 Euro<br />

bewilligt.<br />

Weiter liegt die Bestätigung der KfW für einen BEG-Zuschuss in Höhe von rund 170.000 Euro für<br />

energieeffizientes Bauen vor.<br />

Für die zwei geplanten Feuerwehrstellplätze sind von der Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe<br />

von 121.0000 Euro bewilligt.<br />

Das Bauvorhaben hat begonnen und soll mit Eigenleistung der Dorfbevölkerung bis zum Herbst 2024<br />

abgeschlossen sein.<br />

Ökologischer Gewässerbau<br />

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Allersdorfer Bach<br />

Aufgrund der Starkregenereignisse Ende Mai 2016, bei denen die Ortschaften Birnbach, Allersdorf,<br />

Mannsdorf und Teile Schierlings entlang des AIlersdorfer Baches stark betroffen waren, hat der Marktgemeinderat<br />

beschlossen, ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für den gesamten<br />

Allersdorfer Bach erstellen zu lassen. Ziel dieses Konzeptes ist, die Auswirkung von Starkregenereignissen<br />

zu reduzieren.<br />

Das Konzept ist fertiggestellt, vom Marktgemeinderat gebilligt und dem Wasserwirtschaftsamt mit dem<br />

Zuwendungsantrag vorgelegt und der Verwendungsnachweis erstellt.<br />

In dem Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Allersdorfer Bach ist eine Maßnahme, der<br />

Bau eines Regenrückhaltebeckens mit gedrosselter Ableitung, geplant.<br />

Für diese Maßnahme sind Planungskosten in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zu erwarten. Im Ansatz<br />

<strong>2023</strong> sind es 62.000 Euro.<br />

Die Baumaßnahme mit 1 Mio. Euro ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Diese Maßnahme wird nach<br />

der RzWas mit etwa 60 % gefördert.<br />

Frühalarmsystem und Sturzflut- Risikomanagement<br />

Im vergangenen Jahr wurde eine Projektstudie für ein Starkregen-Frühalarmsystem erstellt. Diese Studie<br />

war Grundlage für ein kommunales, integrales Sturzflutrisiko-Management. Die Kosten für alle<br />

Ausbaustufen mit der erforderlichen Mess- und Überwachungstechnik belaufen sich auf rund 100.000<br />

Euro. Für diese wasserwirtschaftliche Investition sind Zuwendungen in Höhe von 75 % nach Abschluss<br />

der Maßnahme zu erwarten.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Entwässerungseinrichtung<br />

Die Ertüchtigung des Stauraumkanals „SKU I“ war bereits im Jahr 2022 geplant. Aufgrund fehlender<br />

wirtschaftlicher Angebote hat der Marktgemeinderat die Ausschreibung wieder aufgehoben. Auch eine<br />

erneute Ausschreibung hatte kein wirtschaftliches Ergebnis zur Folge. Es ist angestrebt, die<br />

Ausschreibung erneut durchzuführen.<br />

Die Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2022 wurden per Haushaltsausgabereste übertragen. In diesem Jahr<br />

sind dafür weitere Mittel in Höhe von 675.000 Euro zur Verfügung gestellt.<br />

In der Kläranlage ist der Austausch der Belüfterplatten im Belebungsbecken nach 16 Jahren notwendig.<br />

Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von rund 115.000 Euro zu rechnen.<br />

Feuerwehren des Marktes Schierling<br />

Für die Feuerwehr Schierling sind in diesem Jahr Kosten für die Ersatzbeschaffung eines<br />

Mehrzweckfahrzeuges mit Vorwarneinrichtung eingeplant. Dafür ist eine Förderung in Höhe von 20.500<br />

Euro zu erwarten. Der Bewilligungsbescheid dafür liegt vor.<br />

Für die Umrüstung auf Digitalfunk ist die Beschaffung von Tetra-Pagern notwendig. Hierfür sind Mittel in<br />

Höhe von 68.000 Euro eingeplant. Dafür ist eine Förderung in Höhe von 36.000 Euro zu erwarten.<br />

Für die Umrüstung der Sirenenstandorte auf digitale Sirenensteuerempfänger werden Ausgaben von rund<br />

55.000 Euro erwartet, wobei hier noch ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung<br />

steht.<br />

Für die Beschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände und Schutzkleidungen sind Mittel in Höhe von<br />

rund 135.000 Euro eingeplant.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Kommunale Infrastruktur<br />

Brückenbau<br />

In diesem Jahr wird die Brücke von der Loiblstraße in die Bachstraße beim Anwesen Froschhammer<br />

saniert. Diese Maßnahme war bereits im Jahr 2022 geplant. Haushaltsausgabereste stehen noch zur<br />

Verfügung und neu im Ansatz sind dafür 100.000 Euro.<br />

Digitalisierung<br />

Der Markt Schierling ist Gesellschafter bei der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI). Diese öffentliche<br />

Infrastrukturgesellschaft unterstützt seine Mitgliedsgemeinden beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger<br />

Telekommunikationsinfrastruktur. Im Rahmen der Umsetzung des Aufbaus der Breitbandinfrastruktur<br />

wurden für das Gesamtgebiet der LNI-Fördermittel über das Bundesförderprogramm Gigabit<br />

(„graue Flecken“) beantragt.<br />

Die Finanzierung des Breitbandausbaus im LNI-Gebiet erfolgt sowohl aus Fördermitteln des Bundes und<br />

des Landes sowie eines Eigenanteils jeder Kommune. Der Eigenanteil des Marktes Schierling liegt bei<br />

790.000 Euro, verteilt auf die Jahre <strong>2023</strong> bis 2026.<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Im Freizeitzentrum Schierling soll aufgrund eines Ergebnisses einer Sozialraumanalyse durch den Verein<br />

„Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.V.“ ein „Dirtpark“ errichtet werden. Dieser soll oberhalb der<br />

Tennisanlage auf den aufgelösten Tennisplätzen als Nachnutzung entstehen. Für diese Maßnahme sind<br />

im Haushalt 35.000 Euro bereitgestellt.<br />

Klimaschutz- und Energie(Spar)konzept<br />

Für das Förderprogramm „Umwelt“ stellt der Haushalt in diesem Jahr 17.000 Euro zur Verfügung. Es sind<br />

5.000 Euro für die Heizkesseltauschprämie und 12.000 Euro für den nachträglichen Einbau von<br />

Retentionszisternen vorgesehen.<br />

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die aktuell stromsparendste Technologie mit LED-Leuchten<br />

erfolgt für die beiden letzten Maßnahmepakete.<br />

Im Hauptort Schierling liegen die Kosten bei rund 142.000 Euro und für die weiteren Gemeindeteile liegen<br />

die Kosten bei 115.000 Euro.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Für Investitionsmaßnahmen, deren Ausgaben künftige Haushaltsjahre belasten, sind Verpflichtungsermächtigungen<br />

notwendig. Das heißt, in der <strong>Haushaltssatzung</strong> ist der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Ermächtigung zum Eingehen (Abschluss) von Verträgen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, darzustellen.<br />

Im Vermögenshaushaltsplan sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.281.000 Euro eingeplant.<br />

Hier handelt es sich um Ermächtigungen zum Abschluss von Verträgen, die im Zusammenhang mit dem<br />

Neubau des Rathauses, für Beschaffungen und Investitionen für die Feuerwehren des Marktes Schierling,<br />

für Investitionen für Dorferneuerungsmaßnahmen im Gemeindeteil Allersdorf, für Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

und für den Ausbau der digitalen Infrastruktur stehen.<br />

8. Wirtschaftslage des Kommunalunternehmens Markt Schierling (K-MS) AdöR<br />

Aufgaben des Kommunalunternehmens sind:<br />

die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt von Photovoltaikanlagen,<br />

die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbegebieten und Gewerbeobjekten<br />

sowie die Errichtung, der Unterhalt und die Verwaltung von markteigenen Immobilien.<br />

Der Jahresabschluss 2022 weist erneut einen Gewinn aus.<br />

Für die Vorhaben <strong>2023</strong> wird auf den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan verwiesen.<br />

Schwerpunkte sind die restliche Finanzierung des im GE "Am Birlbaum" errichteten Gewerbeobjekts und<br />

des damit zusammenhängenden zentralen Biomasseheizwerks mit Nahwärmeversorgung.<br />

Im Gebiet „Markstein Südwest“ steht der Verkauf von Restgrundstücken an.<br />

Für das geplante Wohnbaugebiet „Am Regensburger Weg 2“ wird vom Kommunalunternehmen – im<br />

Einklang mit dem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan – die Erschließungsplanung abgewickelt. Für<br />

dieses Gebiet ist ein Großteil der erforderlichen Grundstücke angekauft und der Erwerb weiterer<br />

Grundstücke wird angestrebt. Die Planung wird so weit vorangetrieben, dass im Spätherbst <strong>2023</strong> die<br />

Ausschreibung der Arbeiten erfolgen kann.<br />

9. Finanzplan und Investitionsprogramm<br />

Nach Art. 70 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 24 KommHV hat der Markt seiner Haushaltswirtschaft<br />

eine fünfjährige Finanzplanung (2022 – 2026) zugrunde zu legen. Diese mittelfristige Planung<br />

soll eine umfassende Übersicht über die Finanzwirtschaft des Marktes geben. Sie soll die dauerhafte<br />

Ordnung der Finanzen herstellen, die Ausgeglichenheit der Gemeindehaushalte längerfristig sicherstellen<br />

und die Schwerpunkte und Rangfolgen festsetzen.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

Bei der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde bei der Festlegung der Ansatzhöhen, soweit eine exakte<br />

Berechnung der Werte nicht möglich war, von zu erwartenden Preisveränderungen und bisher bekannten<br />

Daten ausgegangen.<br />

Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen und Umlagen wurden Unterlagen der kommunalen<br />

Spitzenverbände sowie Schätzaussagen des Arbeitskreises „Steuerschätzer“ zugrunde gelegt.<br />

Für die Berechnung von Zins- und Tilgungsleistungen für ausgereichte Darlehen wurden die entsprechenden<br />

Zins- und Tilgungspläne hergenommen.<br />

Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Dieses Programm enthält<br />

alle im fünfjährigen Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.<br />

Jede einzelne Maßnahme wird gesondert dargestellt. Ebenso sind bei jeder Maßnahme im Investitionsprogramm<br />

die jeweils zu erwartenden Einnahmen, wie Zuweisungen und Zuschüsse sowie Beiträge<br />

vermerkt.<br />

In drei Vorberatungen zum Haushaltsplan im Ausschuss für Wirtschaftliche Entwicklung und in einem<br />

Workshop wurden diese Zahlen eingehend erörtert. Alle Investitionsmaßnahmen wurden sorgfältig<br />

geprüft und finden nur dann Berücksichtigung, wenn eine gewisse Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit<br />

dahintersteht. Ein detailliertes Investitionsprogramm ist dem Haushalt beigefügt.<br />

Die Zahlen im Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 sind als reine Planung<br />

anzusehen. Die Anpassung und Fortführung erfolgt jährlich und wird spätestens zusammen mit der<br />

<strong>Haushaltssatzung</strong> für das nächste Haushaltsjahr geschehen. Diese Zahlen können jederzeit verändert<br />

oder in andere Haushaltsjahre verschoben werden. Wie sich die seit einem Jahr herrschende Pandemie<br />

auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung noch auswirken wird, kann zu dem derzeitigen Zeitpunkt nicht<br />

abgeschätzt werden.<br />

10. Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr<br />

Die Kassenlage für das Jahr 2022 kann als durchwegs positiv bezeichnet werden. Der mit bis zu<br />

3.000.000 Euro vorgesehene Kassenkredit zur rechtzeitigen Leistung von fälligen Ausgaben wurde kaum<br />

in Anspruch genommen. Lediglich kurzzeitige Überziehungen waren notwendig.<br />

Durch den Kassenkredit sollen und können kurzfristige Liquiditätsengpässe zur Überbrückung aufgefangen<br />

werden. Der Kassenkredit betrug all die vergangenen Jahre 2.000.000 Euro. In den Jahren<br />

2020 und 2021 wurde der Kassenkredit wegen der Corona-Pandemie erhöht auf 3.000.000 Euro, um<br />

auftretende Liquiditätsengpässe meistern zu können.<br />

In diesem Jahr sollte der Kassenkredit wieder auf 2.000.000 Euro reduziert werden.<br />

Die Zeiten der Negativzinssätze sind vorbei. Im Jahr 2022 konnten wieder Zinserträge durch kurzfristige<br />

Geldanlagen erwirtschaftet werden. Die Kassenverwaltung ist angehalten, größere Geldbestände auch<br />

kurzfristig anzulegen, wenn es die Kassenliquidität zulässt.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

11. Zusammenfassung<br />

Nach der aktuellen Steuerschätzung vom November 2022 wird für den Prognosezeitraum 2024 bis 2026<br />

auf gemeindlicher Ebene eine Steigerung zwischen 5,7 und 3,6 Prozent erwartet. Jedoch sind wir bei der<br />

Investitionsplanung für die Jahre 2024 bis 2026 zurückhaltend gewesen. Mit Einrechnung der<br />

Hebesatzanhebung rechnen wir damit, dass dem Vermögenshaushalt 2,026 Mio. Euro (2024), 2,275 Mio.<br />

Euro (2025) und 2,605 Mio. Euro (2026) zugeführt werden können.<br />

Ob es tatsächlich so eintrifft, wird die Zukunft zeigen.<br />

Die Kämmerei wird die Entwicklung der Einnahmen, wie auch der Ausgaben kritisch im Blick haben. Der<br />

Markt Schierling steht vor großen Herausforderungen. Es muss vermieden werden, dass die Kommunen<br />

gegen die Wirtschaftskrise ansparen müssen. Gerade jetzt und in den kommenden Jahren wird es<br />

notwendig sein, dass die Kommunen nachhaltig investieren können. Der Markt Schierling zeigt diese<br />

Nachhaltigkeit in den geplanten Investitionen. Diese gehen in die Bereiche Kinderbetreuung, der<br />

Abwasserbeseitigung, der öffentlichen Sicherheit und der Chancengerechtigkeit in allen Gemeindeteilen,<br />

in den Hochwasserschutz, in Maßnahmen zur Energieeinsparung und in die Digitalisierung.<br />

Über die Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt ergibt sich die „freie Spitze“ (freie Finanzspanne)<br />

einer Kommune. Sie berechnet sich über den, dem Vermögenshaushalt zuführenden Überschuss des<br />

Verwaltungshaushaltes, mindestens bereinigt um die ordentliche Tilgung von Krediten und Kosten für<br />

Kreditbeschaffung.<br />

In den letzten Jahren hat sich der Gesamthaushalt kontinuierlich nach oben entwickelt. Im Jahr 2019<br />

erreichte er den Höchststand von 24,87 Mio. Euro (geplant waren 23,75 Mio. Euro). In den<br />

darauffolgenden Jahren konnte dieser Stand wegen der „Corona-Pandemie“ nicht erreicht werden.<br />

Jedoch konnte das Jahr 2022 mit 25,65 Mio. abgeschlossen werden. Dieses Jahr beträgt der<br />

Gesamthaushalt 26,823 Mio. Euro und bildet einen neuen Höchststand ab.<br />

Der Verwaltungshaushalt erreicht <strong>2023</strong> ein Volumen in Höhe von 20.586.505 Euro. Die Einnahmeseite<br />

entwickelte sich überwiegend bei der Einkommensteuerbeteiligung und der -ersatzbeteiligung positiv.<br />

Durch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und der Gewerbebesteuer soll ein Teil der<br />

höheren Ausgaben, verursacht durch die hohe Inflation und der Personalkostenentwicklung, abgefangen<br />

werden.<br />

Der Vermögenshaushalt weist mit 6,237 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz vom letzten Jahr eine<br />

Minderung um 1,01 Mio. Euro aus.


<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />

1. Verwaltungshaushalt<br />

Haushaltsjahre<br />

2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />

€ / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd.<br />

a) Gesamteinnahmen 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />

b) davon ab<br />

Zuführung vom VmH<br />

Bedarfszuweisung<br />

c) bereinigte Summe der<br />

Einnahmen 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />

d) Gesamtausgaben 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />

e) davon ab<br />

Zuführung zum VmH 3.542 2.008 1.525 2.208 2.045 2.345 2.695<br />

f) bereinigte Summe der<br />

Ausgaben 14.264 15.358 16.345 18.378 18.724 18.957 19.118<br />

2. Vermögenshaushalt<br />

a) Ordentliche Tilgung von<br />

Krediten (Gr. 97) 544 585 675 808 827 1374 748<br />

b) Rückflüsse von Darlehen<br />

(Gr. 32)<br />

c) Investitionspauschalen<br />

(Ugr. 3614) 136 117 136 137 137 137 137<br />

3. Freie Finanzspanne 3.134 1.540 986 1.537 1.355 1.108 2.084<br />

Wie die Übersicht zeigt, liegt die „freie Spitze“ bei 1,537 Mio. Euro und hat sich gegenüber dem Ansatz<br />

des Vorjahres positiv entwickelt und liegt auf dem Niveau des Jahres 2021. In den kommenden Jahren<br />

wird die finanzielle Leistungsfähigkeit zwischen 1,3 und 2,0 Mio. Euro liegen. Die kommunalen Haushalte<br />

werden in den nächsten Jahren vor wahrscheinlich großen Herausforderungen stehen. Es ist zu<br />

befürchten, dass die aktuelle weltpolitische Lage zu einer Zeitenwende im Hinblick auf die<br />

Kommunalfinanzen führen wird.<br />

Vor dem Hintergrund zu erwartender steigender Energiepreise und hoher Investitionsbedarfe denen<br />

rückläufige Steuereinnahmen entgegenstehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Markt in den<br />

nächsten Jahren die Ausgaben – vor allem die freiwilligen Leistungen – sehr kritisch betrachten muss. In<br />

der gesamten Finanzplanung darf man die Haushaltsplanung lediglich als Ausgabeermächtigung und<br />

nicht als Ausgabeverpflichtung betrachten. Das bedeutet, dass alle Ausgaben nochmals zu gegebener<br />

Zeit (bei Projektstart) überprüft werden, ob die Finanzierung auch tatsächlich noch gesichert ist.

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