Haushaltssatzung 2023 Vorbericht
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<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
1. Vorbemerkung<br />
Der <strong>Vorbericht</strong> gibt eine umfassende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft.<br />
Die Planungen des Haushaltes waren auch in diesem Jahr erschwert. In den vergangenen Jahren<br />
herrschten Unsicherheiten durch die Pandemie. Diese Unsicherheiten setzten sich in diesem Jahr durch<br />
den Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise und der<br />
hohen Inflation fort. Trotz allem wurden alle Ansätze sorgfältig geschätzt und festgesetzt. Dieses Jahr<br />
wird mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.208.700 Euro gerechnet.<br />
Die Vorberatungen zur Haushaltsplanaufstellung fanden am 31. Januar <strong>2023</strong>, am 14. März <strong>2023</strong> und am<br />
13. April <strong>2023</strong> im Ausschuss für Wirtschaftliche Entwicklung des Marktgemeinderates statt. Auch befasste<br />
sich der Marktgemeinderat in einem Workshop am 26. April <strong>2023</strong> intensiv mit der möglichen Finanzierung<br />
der anstehenden Investitionen.<br />
2. Übersicht<br />
Der Haushaltsplan <strong>2023</strong> schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
und im Vermögenshaushalt mit<br />
20.586.505 Euro<br />
6.237.300 Euro<br />
ab. Dies bedeutet im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz im Vorjahr 2022 einen deutlich<br />
höheren Wert. Die Erhöhung liegt bei etwa 2,716 Mio. Euro, dies entspricht 15 Prozent. Im Vergleich dazu<br />
lag die Steigerung im Jahr 2022 bei rund 7,95 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. Die Ansätze im<br />
Einnahmebereich wurden sorgfältig geschätzt. In Anbetracht der stetigen Preisentwicklungen im Bereich<br />
der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten sowie der Personalkosten, ist es erforderlich die Hebesätze<br />
anzupassen. Mit den dadurch zu erwartenden Mehrreinnahmen in Höhe 560.000 Euro soll ein Teil der zu<br />
erwartenden höheren Ausgaben bei den Personalausgaben sowie bei den Verwaltungs- und<br />
Betriebsausgaben kompensiert werden.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Detail ist im Nachgang dargestellt.<br />
Ein Vergleich der Ansätze des Vermögenshaushaltes zu den Vorjahren ist nicht aussagekräftig, da dieses<br />
Volumen, je nach den im Haushaltsjahr anstehenden Investitionen, stark schwankt. Im Haushaltsjahr<br />
<strong>2023</strong> sinkt das Volumen um 1.014.700 Euro auf 6.237.300 Euro an. Die Investitionen liegen in diesem<br />
Jahr im Bereich der Abwasserbeseitigung, im Bereich der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehren des<br />
Marktes), im Bereich des Hochwasserschutzes, in der Förderung des Gemeinschaftslebens<br />
(Dorfgemeinschaftshaus Allersdorf), des öffentlichen Verkehrs, der Energieeinsparmaßnahmen und der<br />
Digitalisierung.<br />
Der Gesamthaushalt liegt mit 26.823.805 Euro über dem Niveau des Vorjahres und erreicht in der Historie<br />
erstmals ein Volumen über 26 Mio. Euro.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
3. Haushaltsvolumen<br />
30.000.000,00 €<br />
Haushaltsvolumen<br />
25.000.000,00 €<br />
20.000.000,00 €<br />
15.000.000,00 €<br />
10.000.000,00 €<br />
VwH<br />
VmH<br />
Gesamt-HH<br />
5.000.000,00 €<br />
- €<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />
4. Verwaltungshaushalt<br />
Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt nach Einzelplänen<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
0 Allgemeine Verwaltung 501.400 2.358.165<br />
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 48.500 475.410<br />
2 Schulen 127.000 1.179.230<br />
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 37.600 286.100<br />
4 Soziale Sicherung 1.784.700 4.334.610<br />
5 Gesundheit, Sport, Erholung 73.605 895.900<br />
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1.244.250 1.787.420<br />
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.446.600 1.920.950<br />
8 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grundvermögen 723.700 486.170<br />
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 14.599.150 6.862.550
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Planung Einnahmen VwH nach Einzelplänen<br />
EPL 0<br />
2%<br />
EPL 1<br />
0%<br />
EPL 2<br />
1%<br />
EPL 3<br />
0% EPL 4<br />
9%<br />
EPL 5<br />
0%<br />
EPL 6<br />
6%<br />
EPL 7<br />
7%<br />
EPL 9<br />
71%<br />
EPL 8<br />
4%<br />
Planung Ausgaben VwH nach Einzelplänen<br />
EPL 9<br />
33%<br />
EPL 0<br />
12%<br />
EPL 1<br />
2%<br />
EPL 2<br />
6%<br />
EPL 3<br />
2%<br />
EPL 8<br />
2%<br />
EPL 4<br />
21%<br />
EPL 6<br />
9%<br />
EPL 5<br />
4%<br />
EPL 7<br />
9%
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.1 Entwicklung der wichtigsten Einnahmearten<br />
Nachstehend werden die wichtigsten Einnahmearten im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.<br />
Einnahmeart<br />
Ansatz<br />
<strong>2023</strong><br />
Ansatz<br />
2022<br />
Ergebnis<br />
2021<br />
Ergebnis<br />
2020<br />
Ergebnis<br />
2019<br />
Grundsteuer A 135.000 120.000 122.604 119.558 120.716<br />
Grundsteuer B 1.200.000 1.070.000 1.046.915 1.027.638 1.006.487<br />
Gewerbesteuer 4.050.000 3.300.000 3.193.362 3.289.291 3.674.388<br />
Einkommensteuerbeteiligung 5.740.000 5.250.000 5.177.155 4.464.222 4.677.384<br />
Einkommensteuerersatzbeteiligung 435.000 410.000 354.014 326.713 335.111<br />
Beteiligung Umsatzsteuer 510.000 510.000 604.085 435.220 435.220<br />
Finanzuweisung nach Art. 7 FAG 154.000 150.000 238.423 323.938 148.888<br />
Straßenunterhaltungspauschale 170.000 170.000 167.300 167.300 167.300<br />
Schlüsselzuweisung 1.835.000 1.450.000 952.608 2.045.128 1.224.024<br />
Anteil Grunderwerbsteuer 80.000 100.000 124.411 122.657 102.197<br />
Abwassergebühren 1.245.000 990.000 1.042.198 1.042.198 973.767<br />
Wassergebühren 400.000 395.000 418.415 418.415 342.092<br />
Verwaltungsgebühren 88.100 76.000 74.776 63.419 74.758<br />
Summe ausgewählte Einnahmen: 16.042.100 13.991.000 13.282.332 13.282.332 13.282.332<br />
Einnahmen VwH<br />
Gesamteinnahmen 20.586.505 €<br />
0,83%<br />
0,75%<br />
2,48%<br />
2,11%<br />
0,39%<br />
8,91%<br />
1,94%<br />
6,05%<br />
0,43%<br />
22,07%<br />
übrige Einnahmen<br />
Grundsteuer A<br />
Grundsteuer B<br />
Gewerbesteuer<br />
Einkommensteuerbeteiligung<br />
Einkommensteuerersatzbeteiligun<br />
0,66% g<br />
Beteiligung Umsatzsteuer<br />
5,83%<br />
Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG<br />
Straßenunterhaltungspauschale<br />
Schlüsselzuweisung<br />
27,88%<br />
19,67%<br />
Anteil Grunderwerbsteuer<br />
Kanalbenutzungsgebühren
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Erläuterung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes<br />
4.2.1 Grundsteuer A<br />
Das Aufkommen der Grundsteuer A liegt im Jahr <strong>2023</strong> im Ansatz mit 135.000 Euro um etwa 15.000 Euro<br />
über dem Niveau des Vorjahres. Dem Grunde nach ist die Tendenz des Aufkommens an der Grundsteuer<br />
A rückläufig, da die landwirtschaftlichen Grundstücke anderen Nutzungen zugeführt werden. Der<br />
Anstieg begründet sich in der Anhebung des Hebesatzes um 40 Prozentpunkte.<br />
4.2.2 Grundsteuer B<br />
Bei der Grundsteuer B wird der Ansatz festgesetzt auf 1.200.000 Euro. In diesem Ansatz ist ein leichter<br />
Anstieg in der, der Berechnung zugrundeliegenden Messzahl, sowie eine Anhebung des Hebesatzes um<br />
40 Prozentpunkte eingerechnet. Neubewertungen für Fertigstellungen in den Baugebieten „Am Regensburger<br />
Weg“, „Markstein-Südwest“ sowie Nachbewertungen für Verdichtungen und Modernisierungen im<br />
Innenbereich sowie Neubewertungen im Gewerbebereich werden erwartet. Des Weiteren ist eine<br />
Anhebung des Hebesatzes um 40 Prozentpunkte eingerechnet.<br />
Anmerkung: Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Nach dem<br />
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im April 2018 muss die Grundsteuer reformiert werden.<br />
Das neue Gesetz sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Bayern hat von der Länderöffnungsklausel<br />
Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember<br />
2021 veröffentlicht.<br />
Die Grundsteuerpflichtigen haben erstmalig eine Grundsteuererklärung bis 30. April <strong>2023</strong> abzugeben.<br />
Nach Erhalt der neuen Grundsteuermessbescheide, voraussichtlich Mitte des Jahres 2024, hat der<br />
Marktgemeinderat den „neuen“ Hebesatz festzusetzen, mit dem Ziel, dass die neue Grundsteuer<br />
aufkommensneutral bleibt.<br />
Zur Anwendung kommt das neue Bayerische Grundsteuergesetz erstmalig ab dem Jahr 2025.<br />
4.2.3 Gewerbesteuer<br />
Der Arbeitskreis für Steuerschätzung rechnet in seiner letzten Veröffentlichung vom Oktober 2022 beim<br />
Brutto-Gewerbesteueraufkommen trotz Berücksichtigung der Rezession mit einem moderaten Wachstum<br />
von +2,5 Prozent. Unser Ansatz wurde „ortsbezogen“ vorsichtig optimistisch mit 3,6 Mio. Euro geschätzt.<br />
(Ergebnis 2022: 3.860.229,84 Euro). Durch Erhöhung des Hebesatzes von 320 auf 360 Prozentpunkte<br />
wird eine Einnahme in Höhe von 4.050.000 Euro erwartet und demnach auch in Ansatz gebracht.<br />
Auch für die Folgejahre werden moderate Steigerungen erwartet. Bei diesem Wachstumsverlauf würde<br />
das Gewerbesteuer-Istaufkommen der Gemeinden in Deutschland am Ende des Schätzzeitraumes im<br />
Jahr 2026 das Ist-Aufkommen aus dem Jahr 2021 um etwa 32 Prozent übersteigen.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.2.4 Hebesätze<br />
370<br />
360<br />
350<br />
340<br />
330<br />
320<br />
310<br />
300<br />
290<br />
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer<br />
Markt Schierling Landkreisdurchschnitt Landesdurchschnitt<br />
Im Landkreisdurchschnitt liegen die Werte für 2022 bei der Grundsteuer A bei 317 v. H., bei der<br />
Grundsteuer B bei 320 v. H. Der Markt Schierling liegt mit seinen neuen Hebesätzen von 350 v. H. etwas<br />
darüber.<br />
Wie die Grafik deutlich zeigt, liegen die Hebesätze für Realsteuern im Markt Schierling erstmals über dem<br />
Landesdurchschnitt.<br />
Bei der Gewerbesteuer liegen die Werte im Landkreisdurchschnitt bei 339 v. H. Hier liegt der Markt<br />
Schierling mit 21 Punkten etwas über dem Landkreisdurchschnitt. Die untenstehende Graphik zeigt, dass<br />
der Markt Schierling jetzt mit etwa der Hälfte der Landkreisgemeinden im oberen Hebesatzniveau liegen.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Regensburg 2022<br />
Alteglofsheim<br />
Altenthann<br />
Aufhausen<br />
Bach a.d.Donau<br />
Barbing<br />
Beratzhausen<br />
Bernhardswald<br />
Brennberg<br />
Brunn<br />
Deuerling<br />
Donaustauf<br />
Duggendorf<br />
Hagelstadt<br />
Hemau<br />
Holzheim a. Forst<br />
Kallmünz<br />
Köfering<br />
Laaber<br />
Lappersdorf<br />
Mintraching<br />
Mötzing<br />
Neutraubling<br />
Nittendorf<br />
Obertraubling<br />
Pentling<br />
Pettendorf<br />
Pfakofen<br />
Pfatter<br />
Pielenhofen<br />
Regenstauf<br />
Riekofen<br />
Schierling<br />
Sinzing<br />
Sünching<br />
Tegernheim<br />
Thalmassing<br />
Wenzenbach<br />
Wiesent<br />
Wolfsegg<br />
Wörth a.d.Donau<br />
Zeitlarn<br />
380<br />
360<br />
380<br />
310<br />
330<br />
350<br />
380<br />
330<br />
320<br />
300<br />
320<br />
310<br />
380<br />
300<br />
310<br />
360<br />
380<br />
380<br />
340<br />
320<br />
310<br />
310<br />
300<br />
310<br />
380<br />
310<br />
320<br />
380<br />
350<br />
305<br />
300<br />
320<br />
380<br />
350<br />
380<br />
350<br />
380<br />
315<br />
350<br />
380<br />
280<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Entwicklung Realsteuereinnahmen sowie Anteil an der<br />
Einkommenssteuer und an der Umsatsteuer<br />
6.000.000 €<br />
5.000.000 €<br />
4.000.000 €<br />
3.000.000 €<br />
2.000.000 €<br />
1.000.000 €<br />
- €<br />
2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />
Grundsteuer A<br />
Grundsteuer B<br />
Gewerbesteuer<br />
Umsatzsteuer<br />
Einkommenssteuer<br />
Steuerkraft<br />
Die Steuerkraft errechnet sich aus der Summe der Realsteuern (Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer)<br />
sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.<br />
Die Steuerkraft <strong>2023</strong> des Marktes Schierling liegt mit 9.024.641 Euro etwas über dem Niveau des Jahres<br />
2022 (8.644.504 Euro). Erwähnt seien noch die Steuerkraftzahlen der Jahre 2021 (8.839.410 Euro), 2020<br />
(7.178.070 Euro), 2019 (7.725.481 Euro) und 2018 (7.755.483 Euro). Dies ist auf die positive<br />
Einnahmeentwicklung – vor allem im Bereich der Einkommensteuerbeteiligung – (siehe unter 4.1)<br />
zurückzuführen.<br />
Die Steuerkraft errechnet sich immer aus den Werten des vorvorhergehenden Haushaltsjahres.<br />
Die Steuerkraft ist damit ein Maß für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Dabei werden<br />
individuelle Entscheidungen einer Gemeinde, wie die Höhe der Realsteuerhebesätze, ausgeblendet.<br />
Die Steuerkraft pro Einwohner des Marktes liegt in diesem Jahr mit 1.080,67 Euro ein weiteres Mal über<br />
der 1.000 Euro-Grenze. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 1.052,54 Euro, im Jahr 2021 bei 1.090,21 Euro,<br />
im Jahr 2020 lag dieser Wert bei 881,61 Euro, im Jahr 2019 bei 955,77 Euro und im Jahr 2018 bei 973,94<br />
Euro.<br />
Gegenüber dem Vorjahr ist somit die Steuerkraft pro Einwohner wieder leicht angestiegen, liegt aber noch<br />
unter dem Niveau des Jahres 2021. Betrachtet man die Entwicklung der Einnahmen aus Realsteuern<br />
sowie die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer im<br />
oberen Diagramm, so hat sich dieser Anstieg bereits abgezeichnet. Im kommenden Jahr ist wiederum mit<br />
einem leichten Anstieg der Steuerkraft zu rechnen.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Steuerkraft je Einwohner<br />
€1.200,00<br />
€1.000,00<br />
€800,00<br />
€600,00<br />
€400,00<br />
€200,00<br />
€-<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />
Im Ranking zu allen 41 Landkreisgemeinden liegt der Markt Schierling dieses Jahr auf Rang 13. Im<br />
Vorjahr auf Platz 8 und im Vorvorjahr auf Platz 6 und davor auf Platz 20. Im Landkreisdurchschnitt liegt<br />
die Steuerkraft pro Einwohner bei 1.049,70 Euro, im Vorjahr lag diese bei 985,63 Euro. Die Gemeinden<br />
im Landkreis haben sich insgesamt positiv entwickelt, was aus nachfolgendem Diagramm ersichtlich ist.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Landkreis Regensburg<br />
Steuerkraftzahlen je Einwohner<br />
Alteglofsheim<br />
Altenthann<br />
Aufhausen<br />
Bach a.d.Donau<br />
Barbing<br />
Beratzhausen<br />
Bernhardswald<br />
Brennberg<br />
Brunn<br />
Deuerling<br />
Donaustauf<br />
Duggendorf<br />
Hagelstadt<br />
Hemau<br />
Holzheim a. Forst<br />
Kallmünz<br />
Köfering<br />
Laaber<br />
Lappersdorf<br />
Mintraching<br />
Mötzing<br />
Neutraubling<br />
Nittendorf<br />
Obertraubling<br />
Pentling<br />
Pettendorf<br />
Pfakofen<br />
Pfatter<br />
Pielenhofen<br />
Regenstauf<br />
Riekofen<br />
Schierling<br />
Sinzing<br />
Sünching<br />
Tegernheim<br />
Thalmassing<br />
Wenzenbach<br />
Wiesent<br />
Wolfsegg<br />
Wörth a.d.Donau<br />
Zeitlarn<br />
1158,70<br />
969,54<br />
856,31<br />
917,46<br />
1252,12<br />
865,54<br />
872,50<br />
2021<br />
842,42<br />
2022<br />
787,00<br />
<strong>2023</strong><br />
991,10<br />
1097,53<br />
833,64<br />
1321,31<br />
858,47<br />
686,44<br />
863,06<br />
840,79<br />
916,55<br />
1039,17<br />
1218,80<br />
847,21<br />
1493,45<br />
909,24<br />
1183,67<br />
1085,74<br />
938,62<br />
976,65<br />
886,53<br />
787,89<br />
1162,34<br />
1012,42<br />
1080,67<br />
1063,08<br />
936,34<br />
1061,10<br />
954,20<br />
1117,21<br />
981,84<br />
1306,35<br />
914,44<br />
1127,25
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer<br />
Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert<br />
(Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 Prozent des<br />
Aufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an der<br />
Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Aus den Schätzungen des Statistischen Landesamtes<br />
ergibt sich hieraus für <strong>2023</strong> ein voraussichtlicher Gemeindeanteil in Höhe von 5.545.000 Euro.<br />
Nachdem aber das Jahr 2022 besser als geschätzt abgeschlossen hatte und eine höhere Nachzahlung<br />
bei der Abrechnung des 4. Quartals 2022 zu erwarten war, erhöht sich der Ansatz auf 5.740.000 Euro.<br />
Dies bedeutet gegenüber dem Ansatz im Vorjahr eine Erhöhung um etwa 490.000 Euro.<br />
Die Einkommenssteuerbeteiligung entwickelte sich in den letzten Jahren stetig positiv. Dies ist nicht<br />
allein auf die steigende Einwohnerzahl, sondern vor allem auf die weiterhin hohe Zahl an Arbeitsplätzen<br />
und Arbeitskräften in unserer Gemeinde zurückzuführen.<br />
Es ist jedoch äußerst schwierig, einigermaßen haltbare Prognosen für den Finanzplanungszeitraum<br />
abzugeben. Die Kämmerei orientierte sich an den neuesten Berechnungen des Arbeitskreises für<br />
Steuerschätzungen, wonach im Jahr 2024 ein Anstieg um etwa 7 % und in den Jahren 2025 bis 2026 mit<br />
einer jährlichen Wachstumsrate von rund 5 % gerechnet werden kann. Es ist allerdings zu<br />
berücksichtigen, dass sich die noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuererleichterungen<br />
Mindereinnahmen verursachen werden.<br />
4.2.5 Einkommensteuerersatz<br />
Nach Art. 1b des Finanzausgleichsgesetzes sind die Gemeinden an der erhöhten Umsatzsteuer beteiligt,<br />
die der Bund den Ländern zum Ausgleich von Belastungsverschiebungen im Zusammenhang mit dem<br />
Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibeträge) und Steuerrechtsänderungen durch das<br />
Steuervereinfachungsgesetz 2011 überlässt. Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes<br />
beträgt der Anteil der Gemeinde im Haushaltsjahr <strong>2023</strong> rund 435.000 Euro. Dies entspricht einer<br />
Erhöhung um etwa 25.000 Euro gegenüber dem Ansatz des Vorjahres.<br />
4.2.6 Beteiligung Umsatzsteuer<br />
Seit 1998 ist den Gemeinden ein Anteil an der Umsatzsteuer durch Art. 106 Abs. 5a GG garantiert. Die<br />
Beteiligung an der relativ krisenfesten und dynamisch wachsenden Umsatzsteuer bedeutet für die<br />
Gemeinden eine strukturelle und quantitative Verbesserung ihrer Steuereinnahmen. Die Gemeinden<br />
erhalten an der Umsatzsteuer einen Anteil von 2,2 %. Dieser erhöht sich noch um Festbeträge, die der<br />
Bund den Gemeinden überlässt. Diese Festbeträge haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.<br />
Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes beträgt der Anteil für unsere Gemeinde<br />
dieses Jahr voraussichtlich 510.000 Euro. Dies entspricht der gleichen Ansatzhöhe des Vorjahres.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.2.7 Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG<br />
Die Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Art. 7 FAG (Pro-Kopf-<br />
Beträge) bleiben im Jahr <strong>2023</strong> gegenüber dem Jahr 2022 unverändert. Im Ansatz sind 150.000 Euro<br />
festgesetzt. Die Zuweisung beträgt pro Einwohner 18,42 Euro.<br />
4.2.8 Schlüsselzuweisung<br />
Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen an die<br />
Gemeinden und Landkreise. Dadurch sollen die Unterschiede in der Höhe der Steuereinnahmen und die<br />
Sonderbelastungen unter den Gemeinden ausgeglichen werden. Die Schlüsselzuweisung errechnet sich<br />
aus der Gegenüberstellung der durchschnittlichen Ausgabebelastung und der eigenen Steuerkraft der<br />
jeweiligen Gemeinde. Für die Ermittlung der Steuerkraftzahl <strong>2023</strong> wird das Steueraufkommen aus dem<br />
Jahr 2021 herangezogen.<br />
In <strong>2023</strong> erhalten die bayerischen Gemeinden und Landkreise insgesamt 4,27 Milliarden Euro. Das sind<br />
rund 267 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Schlüsselzuweisungen sind eine der zentralen<br />
Einnahmequellen der bayerischen Kommunen. Sie mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab und<br />
stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Die Gemeinden und Landkreise können sie frei<br />
zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies unterstreicht die kommunale Eigenverantwortung und<br />
Selbstverwaltung.<br />
Nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes erhält der Markt Schierling im Jahr <strong>2023</strong><br />
1.835.620 Euro. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 385.000 Euro dar.<br />
Betrachten wir das Steueraufkommen des Marktes im Jahr 2022, so werden wir im kommenden Jahr mit<br />
einem leichten Rückgang der Schlüsselzuweisung rechnen können, da die der Berechnung zugrunde<br />
gelegten Steuereinnahmen um rund 7,45 % gegenüber dem Jahr 2021 angestiegen sind. Dies setzt<br />
voraus, dass die Schlüsselmasse gleich hoch bleibt. Im Finanzplanungszeitraum wurde der Rückgang<br />
berücksichtigt.<br />
Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der beiden größten Einzel-Einnahmeposten des Verwaltungshaushaltes<br />
– der Einkommensteuerbeteiligung und der Schlüsselzuweisung.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
7.000.000 €<br />
6.000.000 €<br />
5.000.000 €<br />
4.000.000 €<br />
3.000.000 €<br />
Einkommensteuer<br />
Schlüsselzuweisung<br />
2.000.000 €<br />
1.000.000 €<br />
- €<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />
4.2.9 Anteil an der Grunderwerbsteuer<br />
Die Gemeinden sind am Aufkommen der Grunderwerbsteuer beteiligt. Bei Grundstücksgeschäften hat<br />
der Erwerber eines Grundstücks eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des jeweiligen<br />
Grundstückskaufpreises an das Finanzamt zu entrichten.<br />
Aufgrund des Grunderwerbsteuerverbundes nach Art. 8 des Finanzausgleichsgesetzes überlässt der<br />
Staat hiervon den Gemeinden und Landkreisen 8 /21 (also rund 38 Prozent) dieses Steueraufkommens.<br />
Von diesem „Kommunalanteil“ erhält der Markt Schierling einen Anteil von 3 /7 und der jeweilige Landkreis<br />
4 /7. Dem Markt Schierling verbleibt schlussendlich ein Anteil von rund 16 Prozent der vom Finanzamt<br />
festgesetzten Grunderwerbsteuer. In den Jahren 2019 bis 2022 wurden hier zwischen 100.000 Euro und<br />
120.000 Euro eingenommen. Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklungen im Bausektor und auf dem<br />
Kreditmarkt wird vorsichtig ein Ansatz in Höhe von 80.000 Euro geschätzt, da davon auszugehen ist, dass<br />
der Kauf von Grundstücken und Immobilien etwas zurückhaltender stattfinden wird.<br />
4.2.10 Kostenrechnende Einrichtungen<br />
Entwässerungseinrichtung – Abwassergebühren<br />
Es wird mit Einnahmen in Höhe von 1.245.000 Euro gerechnet. Dieser Ansatz liegt über dem Ergebnis<br />
des Jahres 2022. Dies ist darin begründet, dass am Ende des vierjährigen Kalkulationszeitraumes, 2022<br />
die Abwassergebühren neu kalkuliert wurden und eine Gebührenerhöhung unumgänglich war. Diese<br />
Gebührenerhöhung gründet überwiegend in der Energiepreisentwicklung.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Wasserversorgungseinrichtung – Wasserverbrauchsgebühren<br />
Die Einnahmen aus den Wasserverbrauchsgebühren des Haushaltsjahres werden voraussichtlich<br />
400.000 Euro betragen. Hier endet der vierjährige Kalkulationszeitraum Ende <strong>2023</strong> und macht in diesem<br />
Jahr eine Gebührenkalkulation erforderlich.<br />
Bestattungseinrichtung<br />
Bei den Bestattungseinrichtungen ist in diesem Jahr wieder ein Defizit in Höhe von 70.950 Euro zu<br />
erwarten. Dieses Defizit hat sich gegenüber dem Jahr 2022 um rund 40.000 Euro verringert.<br />
Um das Defizit auf Dauer zu verkleinern, hat der Marktgemeinderat beschlossen, ab dem Jahr 2017 die<br />
jährliche Erhöhung der Grabnutzungsgebühren von 5 auf 10 Prozent anzuheben. Im Ergebnis des Jahres<br />
2021 lag das Defizit bei 27.542,92 Euro und im Ansatz des vergangenen Jahres lag es bei 111.900 Euro.<br />
Dieser Anstieg begründete sich im Anstieg der Personalkosten und bei einem erhöhten<br />
Unterhaltungsaufwand im Friedhof Unterdeggenbach.<br />
Die Nachfrage nach Urnennischen ist nicht nur am Friedhof in Schierling ungebrochen, sondern auch für<br />
den Friedhof in Unterdeggenbach gibt es Nachfragen. Für die Errichtung einer Urnenstehle waren Mittel<br />
im Haushalt 2022 eingeplant. Diese Mittel wurden als Haushaltsausgaberest in das Jahr <strong>2023</strong> übertragen.<br />
4.2.11 Verwaltungsgebühren<br />
Bei den Verwaltungsgebühren handelt es sich um Gebühren, die zum größten Teil im Einwohnermeldeamt<br />
und im Standesamt eingehen, aber auch um Mahngebühren, die im Finanzwesen anfallen.<br />
Hier wird mit Einnahmen in Höhe von 88.100 Euro gerechnet.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.3 Entwicklung der wichtigsten Ausgabearten<br />
Nachstehend werden die wichtigsten Ausgabearten im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.<br />
Ausgabeart<br />
Ansatz<br />
<strong>2023</strong><br />
Ansatz<br />
2022<br />
Ergebnis<br />
2021<br />
Ergebnis<br />
2020<br />
Ergebnis<br />
2019<br />
Gewerbesteuerumlage 395.000 360.000 369.594 301.822 777.395<br />
Kreisumlage 4.023.000 3.675.000 4.137.827 3.222.129 3.277.409<br />
Personalausgaben 5.819.620 5.210.140 4.592.455 4.486.695 4.155.400<br />
Unterhalt Grundstücke und<br />
1.703.250 1.433.050 1.301.508 1.314.368 1.239.331<br />
bauliche Anlagen<br />
Geräte und<br />
300.300 271.225 234.700 263.214 248.199<br />
Ausrüstungsgegenstände<br />
Fahrzeugkosten 177.050 168.620 164.175 137.406 178.182<br />
Zinsausgaben 65.850 26.440 28.314 41.641 72.993<br />
Zuführung an den<br />
Vermögenshaushalt<br />
2.208.700 1.525.000 2.008.302 3.542.002 2.838.489
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.4 Erläuterung der wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />
4.4.1 Gewerbesteuerumlage<br />
Die Gemeinden müssen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz aus ihrem Gewerbesteueraufkommen<br />
einen festgelegten Anteil an Bund und Land abführen. Dieser errechnet sich aus dem Ist-Aufkommen der<br />
Gewerbesteuer. Dabei werden die Ist-Einnahmen geteilt durch den örtlichen Hebesatz und dann<br />
multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger. Dieser liegt seit dem Jahr 2020 bundesweit<br />
einheitlich bei 35 Prozent.<br />
Aufgrund der in diesem Jahr zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen von 4,05 Mio. Euro wird eine<br />
voraussichtlich abzuführende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 395.000 Euro veranschlagt.<br />
4.4.2 Kreisumlage<br />
Den größten Einzelausgabeposten des Verwaltungshaushaltes bildet – wie jedes Jahr – die Kreisumlage.<br />
Die Landkreise erheben von ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Umlage. Durch diese Umlagen<br />
decken sie ihren Finanzbedarf, soweit die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern dazu<br />
nicht ausreichen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise.<br />
Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die sogenannten Umlagegrundlagen. Dies sind die<br />
jeweils gültigen Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden und 80 Prozent der im Vorjahr an die<br />
kreisangehörigen Gemeinden geflossenen Schlüsselzuweisungen.<br />
Aufgrund der Umlagekraftdaten für den Markt Schierling errechnet sich bei einem Umlagesatz von<br />
39,5 Prozentpunkten eine Kreisumlage in Höhe von 4.023.000 Euro. Dies ist gegenüber dem Jahr 2022<br />
eine Mehrung in Höhe von etwa 348.000 Euro.<br />
Diese Mehrung beinhaltet durch die Anhebung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt eine zusätzliche<br />
Erhöhung um rund 100.000 Euro.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Entwicklung der Kreisumlage<br />
6.000.000 €<br />
5.000.000 €<br />
4.000.000 €<br />
3.000.000 €<br />
Kreisumlage<br />
2.000.000 €<br />
1.000.000 €<br />
- €<br />
-1.000.000 €<br />
-2.000.000 €<br />
Der „rote“ Balken in der Graphik zeigt die jeweiligen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.<br />
Der Landkreis hat in diesem Jahr die Kreisumlage um 1 Prozentpunkt angehoben. Er begründet seinen<br />
Entschluss damit, dass allein die Mehreinnahmen in Höhe von 5,6 Mio. Euro durch die Erhöhung der<br />
Umlagekraft im Jahr <strong>2023</strong> gegenüber dem Jahr 2022 fast ausschließlich zur Deckung der zusätzlichen<br />
Ausgaben für die Bezirksumlage notwendig werden.<br />
Die Umlagekraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Regensburg sind gegenüber dem<br />
Jahr 2022 um 6,06 Prozent gestiegen.<br />
Mit Anhebung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt kann der Landkreis Regensburg im Jahr <strong>2023</strong> mit<br />
einer Kreisumlage in Höhe von 96,26 Mio. Euro rechnen. Das sind etwa 8 Mio. Euro mehr als im<br />
vergangenen Jahr.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Landkreis Regensburg<br />
Umlagekraftzahlen je Einwohner<br />
Alteglofsheim<br />
Altenthann<br />
Aufhausen<br />
Bach a.d.Donau<br />
Barbing<br />
Beratzhausen<br />
Bernhardswald<br />
Brennberg<br />
Brunn<br />
Deuerling<br />
Donaustauf<br />
Duggendorf<br />
Hagelstadt<br />
Hemau<br />
Holzheim a. Forst<br />
Kallmünz<br />
Köfering<br />
Laaber<br />
Lappersdorf<br />
Mintraching<br />
Mötzing<br />
Neutraubling<br />
Nittendorf<br />
Obertraubling<br />
Pentling<br />
Pettendorf<br />
Pfakofen<br />
Pfatter<br />
Pielenhofen<br />
Regenstauf<br />
Riekofen<br />
Schierling<br />
Sinzing<br />
Sünching<br />
Tegernheim<br />
Thalmassing<br />
Wenzenbach<br />
Wiesent<br />
Wolfsegg<br />
Wörth a.d.Donau<br />
Zeitlarn<br />
1320,81<br />
1222,02<br />
1136,47<br />
1148,59<br />
1310,45<br />
1183,29<br />
1147,07<br />
1030,87<br />
1118,54<br />
1232,44<br />
1259,78 2022<br />
1125,45 <strong>2023</strong><br />
1366,45<br />
1137,21<br />
1016,39<br />
1138,44<br />
1131,86<br />
1171,65<br />
1272,53<br />
1284,27<br />
1179,32<br />
1493,45<br />
1191,14<br />
1275,21<br />
1260,56<br />
1159,22<br />
1154,63<br />
1117,91<br />
1121,72<br />
1306,80<br />
1179,35<br />
1219,67<br />
1258,55<br />
1242,81<br />
1235,52<br />
1102,74<br />
1291,12<br />
1139,36<br />
1381,79<br />
1170,67<br />
1314,51
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.4.3 Personalausgaben<br />
Wie bereits in der Vergangenheit stellen die Personalkosten einen erheblichen Anteil der Ausgaben des<br />
Verwaltungshaushaltes dar.<br />
Der Personalkostenansatz ist im Vorjahresvergleich um rund 11,70 Prozent gestiegen. Aufgrund der<br />
aktuellen Tarifverhandlungen ist eine Erhöhung um 8 Prozent angesetzt worden. Die Arbeitnehmervertreter<br />
forderten zu Beginn der Verhandlungen 10,5 Prozent.<br />
Weiter liegt die Begründung in Höhergruppierungen und in den im Jahr 2022 neu besetzten Stellen, die<br />
dieses Jahr ganzjährig zu Buche schlagen.<br />
Des Weiteren hat der Marktgemeinderat beschlossen, die leistungsorientierte Bezahlung von 2 auf 4<br />
Prozent anzuheben.<br />
Außerdem sind in der Deckungsreserve für Personalausgaben Mittel in Höhe von 90.000 Euro enthalten.<br />
Im Personalkostenansatz sind neben den Gehältern des Verwaltungspersonals, der Kinderbetreuung und<br />
den Löhnen der gemeindlichen Arbeiter (Bauhofarbeiter, Kläranlagenpersonal, Hausmeister und Schulbusfahrer),<br />
auch die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigung für<br />
Bürgermeister, Sitzungsgelder für Gemeinderäte, Ehrensold sowie Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrkommandanten<br />
und Gerätewarte), enthalten.<br />
Nach der Gruppierungsübersicht gliedern sich die Personalkosten auf in:<br />
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit<br />
Dienstbezüge/Gehälter<br />
Beiträge zu Versorgungskassen<br />
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung<br />
Beihilfen, Unterstützungen<br />
90.000 Euro<br />
4.220.150 Euro<br />
481.940 Euro<br />
855.240 Euro<br />
82.290 Euro
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Personalkosten in Bereichen<br />
Gemeindeorgane<br />
Verwaltung<br />
Brandschutz<br />
0,95%<br />
0,05%<br />
Schulen<br />
1,51%<br />
0,61%<br />
1,54%<br />
3,74%<br />
16,28%<br />
1,55%<br />
4,48%<br />
25,02%<br />
Bücherei<br />
Denkmalschutz<br />
Kinderbetreuung<br />
41,38%<br />
0,72%<br />
1,27%<br />
0,85%<br />
Erziehungs-/Jugendhilfe<br />
Sportstätten<br />
0,04%<br />
Bauhof/Grünanlagen<br />
Entwässerungseinrichtung<br />
Wertstoffhof<br />
Friedhof<br />
sonstige öffentliche<br />
Einrichtungen<br />
Deckungsreserve<br />
4.4.4 Ausgaben für Kindertageseinrichtungen<br />
Ein besonderes Augenmerk legt der Markt in die Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach stets aktualisierten<br />
Zahlen und Prognosen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt der erforderliche Bedarf<br />
errechnet. Die Gemeinden entscheiden, welchen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der<br />
Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender<br />
schulischer Angebote anerkennen. Nach der aktuellen Bedarfsfeststellung im Jahr 2019 hat der<br />
Marktgemeinderat im März 2021 den Bedarf an Betreuungsplätzen aktualisiert. Im Bereich der<br />
Kinderkrippen wurde ein Bedarf von 89 Betreuungsplätzen anerkannt. Davon sind fünf Plätze in<br />
qualifizierter Tagespflege zu finden. Im Bereich des Kindergartens wurde ein Bedarf von 375<br />
Betreuungsplätzen und im Bereich der Schulkind-Betreuung in der Mittagszeit der Bedarf für 30<br />
Betreuungsplätze anerkannt.<br />
Aktuell kann die Nachfrage für die Betreuung der Kinder in 12,5 Kindergartengruppen (300 bis 315 Kinder)<br />
und 6,5 Kinderkrippengruppen (72 bis 80 Kinder) abgedeckt werden. Mit der Fertigstellung der geplanten<br />
Errichtung des Hauses für Kinder im Süden von Schierling kann künftig die Betreuung der Kinder in 13<br />
Kindergartengruppen (325 Kinder), 7 Kinderkrippengruppen (84 Kinder) und einer altersgemischten<br />
Gruppe (variabel – je nach Belegung) angeboten werden. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ist<br />
diese Anerkennung regelmäßig zu aktualisieren.<br />
Allein im Verwaltungshaushalt ist in diesem Haushaltsjahr hierfür ein Aufwand (Ausgaben abzüglich<br />
Einnahmen) in Höhe von 2.385.810 Euro für alle Einrichtungen (gemeindliche und kirchliche) vorge-
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
sehen. Im vergangenen Jahr betrug der Aufwand im Ansatz 1.950.920 Euro, im Ergebnis dann 1.691.342<br />
Euro. Im Jahr 2021 betrug dieser Aufwand im Ergebnis 1.593.229 Euro und im Jahr 2020 1.492.421 Euro.<br />
In der Vergangenheit wurde bei der örtlichen Rechnungsprüfung immer wieder auf das hohe Defizit bei<br />
den Kindertagesstätten hingewiesen und angeregt, über eine Gebührenerhöhung nachzudenken. Bei den<br />
diesjährigen Haushaltsberatungen haben sich die Mitglieder des Marktgemeinderates nach den<br />
Vorschlägen der Kämmerei für eine Gebührenerhöhung ausgesprochen. Die Kindertagesstättengebührensatzung<br />
soll für das neue Kindergartenjahr <strong>2023</strong>/2024 angepasst werden. Die Gebührenerhöhung<br />
wird sich somit erst ab dem kommenden Haushaltsjahr positiv auf das Ergebnis auswirken.<br />
Die nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung der Einnahmen hinsichtlich der staatlichen Förderung<br />
und der Benutzungsgebühren gegenüber den Ausgaben für die kindbezogene Betriebskostenförderung<br />
(kommunaler Anteil) sowie Unterhaltsausgaben für Gebäude und Anlagen, Geschäftsausgaben, Bewirtschaftungskosten<br />
und Personalkosten.<br />
Der sprunghafte Anstieg der Unterhaltsausgaben hängt mit der Errichtung des Interimskinderhauses in<br />
der Fruehaufstraße zusammen. Miete der Containeranlage und hohe Stromkosten schlagen hier allein<br />
mit rund 240.000 Euro zu Buche.<br />
Der Anstieg der Betriebskostenförderung hängt zum einen mit der Anpassung der Förderhöhe (Basiswert)<br />
an die Entwicklung der Personalkosten zusammen, zum anderen mit dem Angebot der langen<br />
Betreuungszeiten. Denn der jährliche staatliche Förderbetrag errechnet sich aus dem Produkt des<br />
Basiswertes mit dem Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. Der stetige Anstieg ab dem Jahr 2017<br />
spiegelt den stetigen Ausbau der Betreuungseinrichtungen wider.<br />
Der weitere Anstieg ab dem Jahr 2019 ist auf die Einführung des Elternbeitragszuschusses ab dem ersten<br />
Kindergartenjahr zurückzuführen. Bisher beschränkte sich der Elternbeitragszuschuss auf das dritte<br />
Kindergartenjahr. Gleichzeitig verringern sich jedoch die Benutzungsgebühren.<br />
3.500.000 €<br />
3.000.000 €<br />
2.500.000 €<br />
2.000.000 €<br />
1.500.000 €<br />
1.000.000 €<br />
500.000 €<br />
- €<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />
Förderung Benutzungsgebühren Ausgaben (ohne Investitionen)
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.4.5 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie sonstiges unbewegliches Vermögen<br />
Der Unterhalt der gesamten Einrichtungen wird sich in diesem Jahr auf etwa 1,7 Mio. Euro belaufen. Dies<br />
entspricht gegenüber dem Ansatz 2022 einer Mehrung von etwa 270.000 Euro. Diese Mehrausgaben<br />
finden ihre Grundlage überwiegend in der aktuell hohen Inflation, in den Unterhaltungsarbeiten bei<br />
Feuerwehrgerätehäusern und bei den Grünanlagen.<br />
4.4.6 Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie Fahrzeugkosten<br />
Im Bereich der Geräte und Ausrüstungsgegenstände sind in diesem Jahr insgesamt 300.300 Euro<br />
erforderlich. Das sind gegenüber dem Jahr 2022 etwa 30.000 Euro mehr.<br />
Bei den Fahrzeugkosten erhöht sich der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um etwa 22.430 Euro auf<br />
177.050 Euro.<br />
4.4.7 Zinsausgaben<br />
Für Zinsausgaben sind im Haushaltsjahr 65.850 Euro eingeplant. Das sind gegenüber dem Ansatz aus<br />
2022 etwa 39.410 Euro mehr. Die Begründung liegt darin, dass seit dem Februar letzten Jahres die<br />
Kreditzinsen von unter 1 Prozent auf fast 4 Prozent angewachsen sind.<br />
In dieser Zinslast sind aber Zinsausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro für rentierliche Verbindlichkeiten<br />
enthalten.<br />
Der Anstieg des Schuldendienstes in den kommenden Jahren ist auf die notwendigen Kreditaufnahmen<br />
für den Anbau an die Placidus-Heinrich-Schule für die Offene Ganztagsbetreuung und für den Bau einer<br />
weiteren Kindertageseinrichtung im Süden von Schierling zurückzuführen.<br />
250.000 €<br />
228.281 €<br />
Zinsausgaben<br />
200.000 €<br />
196.937 €<br />
190.730 €<br />
166.369 €<br />
191.600 €<br />
150.000 €<br />
128.664 €<br />
137.700 €<br />
125.050 €<br />
100.000 €<br />
99.749 €<br />
84.939 €<br />
72.993 €<br />
65.850 €<br />
50.000 €<br />
41.641 €<br />
28.314 € 26.440 €<br />
- €<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Zinsausgaben<br />
350.000 €<br />
300.000 €<br />
250.000 €<br />
200.000 €<br />
150.000 €<br />
100.000 €<br />
50.000 €<br />
- €<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />
Zinsausgaben davon rentierlich
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
4.4.8 Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />
Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind nach den<br />
Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen<br />
zuzuführen. Nach § 22 Abs. 1 KommHV sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<br />
mindestens so hoch sein, um damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abzudecken.<br />
Im Haushaltsjahr <strong>2023</strong> ist eine Zuführung in Höhe von 2.208.700 Euro vorgesehen. Die erforderliche<br />
Mindestzuführung in Höhe von 808.000 Euro wird erreicht.<br />
Im Planungszeitraum geht die Zuführung an den Vermögenshaushalt etwas zurück auf 2,045 Mio. Euro<br />
und steigt dann wieder an auf 2,354 Mio. Euro und auf 2,695 Mio. Euro.<br />
Im vergangenen Haushaltsjahr hat sich die Zuführung so positiv entwickelt, dass die geplante<br />
Kreditaufnahme in Höhe von 580.000 Euro nicht benötigt wurde.<br />
4.500.000 €<br />
Entwickung Zuführungsbeträge<br />
VwH - VmH<br />
4.000.000 €<br />
3.500.000 €<br />
3.000.000 €<br />
2.500.000 €<br />
2.000.000 €<br />
1.500.000 €<br />
1.000.000 €<br />
500.000 €<br />
- €<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong>
5. Entwicklung der Einwohner<br />
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Der Einwohnerstand des Marktes Schierling ist zum letzten Feststellungszeitpunkt 31.12.2022 mit 8.546<br />
im Vergleich zum vorjährigen Stichtag (31.12.2021 mit 8.412) wieder angestiegen.<br />
Einwohnerzahlen jeweils zum 31.12. (lt. Einwohnermeldeamt Markt Schierling)<br />
2022<br />
2021<br />
2020<br />
2019<br />
2018<br />
2017<br />
2016<br />
2015<br />
2014<br />
2013<br />
2012<br />
2011<br />
2010<br />
2009<br />
2008<br />
6.600 6.800 7.000 7.200 7.400 7.600 7.800 8.000 8.200 8.400 8.600 8.800<br />
Die Grafik zeigt in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum.<br />
Vergleicht man den Zuwachs der Einwohner mit dem Zuwachs der wichtigsten Einnahmenarten, wie<br />
Grundsteuer B und Beteiligung an der Einkommensteuer sowie Beteiligung an der Umsatzsteuer,<br />
ergeben sich hier durchwegs Synergien.<br />
Diese Synergie zeigt sich jedoch auch im Ausgabenbereich. Auch die Ausgaben im Bereich der<br />
Personalkosten und im Verwaltungs- und Betriebsaufwand nehmen zu.<br />
Schierling hat aufgrund der vorhandenen guten Infrastruktur, dem sehr guten Angebot in der Kinderbetreuung<br />
und den vielseitigen Anstrengungen in der Innenentwicklung und dem aktiven Vereinsleben in<br />
den letzten Jahren einen deutlichen Standortvorteil.<br />
Weiterhin ist mit einem gewissen Siedlungsdruck zu rechnen. Auch ist eine starke Nachverdichtung im<br />
Innerortsbereich zu beobachten.<br />
Vergangenes Jahr 2022 konnten 79 Geburten im Standesamt registriert werden. Im Jahr 2021 waren es<br />
89, ebenso im Jahr 2020. Im Jahr 2019 und im Jahr 2018 waren es 79 Geburten. Im Jahr 2017 erreichten<br />
wir einen Spitzenwert von 93 Geburten. Diese Zahlen zeigen, dass Schierling auch für junge Familien<br />
attraktiv ist.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Folgende Grafik zeigt die Altersstruktur der Bevölkerung zum 01.01.<strong>2023</strong>.<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
bis 9<br />
10 bis 19<br />
20 bis 29<br />
30 bis 39<br />
40 bis 49<br />
50 bis 59<br />
60 bis 69<br />
70 bis 79<br />
80 bis 89<br />
90 und älter
6. Entwicklung der Schülerzahlen<br />
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Schüler Schierling Eggmühl Gesamt<br />
2004 422 104 526<br />
2005 399 104 503<br />
2006 386 96 482<br />
2007 366 96 462<br />
2008 340 95 435<br />
2009 347 91 438<br />
2010 331 82 413<br />
2011 310 81 391<br />
2012 288 79 367<br />
2013 254 82 336<br />
2014 247 83 330<br />
2015 259 86 345<br />
2016 288 61 349<br />
2017 305 59 364<br />
2018 274 56 330<br />
2019 274 48 322<br />
2020 275 76 351<br />
2021 278 83 361<br />
2022 289 84 373<br />
7. Vermögenshaushalt<br />
Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt nach Einzelplänen<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
0 Allgemeine Verwaltung 86.000<br />
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 183.500 970.000<br />
2 Schulen 32.500 865.000<br />
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 0 0<br />
4 Soziale Sicherung 21.600 411.500<br />
5 Gesundheit, Sport, Erholung 216.000 288.300<br />
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 210.000 550.000<br />
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.675.000 2.099.500<br />
8 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grundvermögen 27.500 59.000<br />
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 3.871.200 908.000
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
7.1 Erläuterung der wichtigsten Einnahmen des Vermögenshaushaltes<br />
7.1.1 Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />
Hier gilt die Ausführung zu 4.4.7<br />
7.1.2 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage<br />
Den Rücklagen ist in der kommunalen Haushaltswirtschaft eine wichtige Funktion zugewiesen. Sie dienen<br />
als allgemeine Rücklage<br />
- der vorherigen Ansammlung der für die Finanzierung von Investitionen notwendigen Deckungsmittel,<br />
- der Sicherung des Haushaltsausgleichs und<br />
- der Sicherung der Kassenliquidität.<br />
Im Haushaltsjahr 2022 konnte der allgemeinen Rücklage etwa 805.000 Euro zugeführt werden. Der Stand<br />
der allgemeinen Rücklage zu Beginn dieses Haushaltsjahres lag bei rund 2.252 Mio. Euro. Diese Höhe<br />
beinhaltet die zweckgebundene Straßenausbaubeitragspauschale in Höhe von rund 299.000 Euro und<br />
die Mindestrücklage in Höhe von rund 172.000 Euro.<br />
In diesem Jahr ist eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe der Straßenausbaubeitragspauschale<br />
vorgesehen. Das werden voraussichtlich 100.000 Euro werden.<br />
Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen.<br />
7.1.3 Zuweisungen und Zuschüsse<br />
Der Freistaat Bayern gibt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen für kommunale<br />
Baumaßnahmen. Teilweise sind auch Bundesmittel verfügbar. Auch von Kommunen und vom sonstigen<br />
Bereich werden Mittel erwartet. Für das Haushaltsjahr <strong>2023</strong> werden 2.263.000 Euro an Zuweisungen und<br />
Zuschüssen eingeplant. Für welche Maßnahmen diese Mittel beantragt wurden bzw. werden, wurde in<br />
den Vorberatungen zum Haushaltsplan umfassend erörtert und im Investitionsplan dargestellt.<br />
7.1.4 Kreditaufnahmen<br />
In diesem Haushaltsjahr ist zur Finanzierung der anstehenden Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe<br />
von 1.525.000 Euro geplant.<br />
Diese geplante Kreditaufnahme teilt sich wie folgt auf:<br />
<br />
<br />
<br />
675.000 Euro für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung,<br />
800.000 Euro für die Planungskosten „Anbau Schule OGTS“<br />
50.000 Euro für die allgemeine Deckung des Haushaltes.<br />
Entwickelt sich der Verwaltungshaushalt positiver als geplant und kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />
erhöht werden, wird diese Kreditaufnahme zur allgemeinen Deckung nicht notwendig werden.<br />
Im vergangenen Jahr war für den Bau des SKU I für die Abwasserbeseitigung eine Kreditaufnahme in<br />
Höhe von 1,36 Mio. Euro vorgesehen. Da dieser Kredit erst in diesem Jahr abgerufen wird, kommt er<br />
dieses Jahr in der Schuldenstatistik zum Tragen.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Der Stand der Verbindlichkeiten wird somit zum Ende des Jahres <strong>2023</strong> von 5,801 Mio. Euro auf 7,952<br />
Mio. Euro ansteigen. Dabei eingerechnet ist eine Tilgung in Höhe von 808.000 Euro.<br />
Darin enthalten sind Verbindlichkeiten für Investitionen in die Wasser- und Abwasserbeseitigung in Höhe<br />
von 2,932 Mio. Euro. Hier handelt es sich um rentierliche Verbindlichkeiten, bei denen die aus den<br />
aufgenommenen Krediten entstehenden Zins- und Tilgungslasten vollständig durch die Wasser- bzw.<br />
Abwassergebühren gedeckt sind. Bei rentierlichen Schulden erwirtschaftet das Investitionsobjekt den<br />
Schuldendienst demnach selbst.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 ist der Stand der Verbindlichkeiten in der Graphik<br />
dargestellt. Die Kreditaufnahme im Jahr 2024 wird für die Errichtung einer Kindertagesstätte notwendig.<br />
Entwicklung Schuldenstand<br />
10.000.000 €<br />
9.000.000 €<br />
8.000.000 €<br />
7.000.000 €<br />
6.000.000 €<br />
5.000.000 €<br />
4.000.000 €<br />
3.000.000 €<br />
2.000.000 €<br />
1.000.000 €<br />
0 €<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />
ENTWICKLUNG SCHULDENSTAND<br />
Verbindlichkeiten allgemein<br />
rentierliche Verbindlichkeiten<br />
10.000.000,00 €<br />
9.000.000,00 €<br />
8.000.000,00 €<br />
7.000.000,00 €<br />
6.000.000,00 €<br />
5.000.000,00 €<br />
4.000.000,00 €<br />
3.000.000,00 €<br />
2.000.000,00 €<br />
1.000.000,00 €<br />
- €<br />
2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6<br />
7.2 Erläuterung der wichtigsten Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />
7.2.1 Darlehenstilgungen<br />
An ordentlichen Darlehenstilgungen werden in etwa 808.000 Euro anfallen. Darin enthalten ist eine<br />
Sondertilgung in Höhe von 80.000 Euro für das Darlehen, welches zur Förderung für den SV Eggmühl<br />
zum Neubau des Vereinsheimes aufgenommen wurde. Das Ziel ist, durch die jährlich zusätzlichen<br />
Sondertilgungen in Höhe von rund 80.000 Euro das Darlehen nach 10 Jahren zurückgezahlt zu haben,<br />
um nicht in die Gefahr einer höheren Nachfinanzierung zu kommen.<br />
Die Gesamtverbindlichkeiten des Marktes beliefen sich zum 31.12.2022 auf 5.801.479 Euro.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
7.2.2 Überblick über die wichtigsten geplanten Investitionen<br />
Neubau „Haus der Bürgerschaft“ (Rathaus)<br />
Bereits im November 2015 hat der Marktgemeinderat einstimmig die Einleitung zur Planung eines neuen<br />
Rathauses beschlossen. Nicht abzusehende Umstände brachten Verzögerungen und der Architektenwettbewerb<br />
konnte nun im Herbst 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden.<br />
Nach einem europaweit ausgelobten Realisierungswettbewerb wurden zahlreiche Wettbewerbsbeiträge<br />
von Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Österreich<br />
fristgerecht eingereicht. Das Preisgericht, das sich aus Sach- (Vertreter des Marktes Schierling) und<br />
Fachpreisrichtern (ausgewählte Architekten) zusammengesetzt hatte, konnte sich nach einer 12-stündigen<br />
Sitzung einstimmig für den Entwurf von CODE UNIQUE Architekten aus Dresden einigen. Anfang<br />
Oktober wurden die Modelle und detaillierten Pläne der Preisträger sowie aller Wettbewerbsteilnehmer<br />
eine Woche lang in der Mehrzweckhalle in Schierling ausgestellt.<br />
Den Planungsauftrag hat der Marktgemeinderat erteilt. Das alte Rathaus steht leer. Die Verwaltung ist in<br />
das Übergangsquartier in die Dieselstraße 13 gezogen.<br />
Mit dem Kommunalunternehmen Markt Schierling wurde ein Generalübernehmervertrag geschlossen. Mit<br />
diesem Vertrag wurde der Neubau des Rathauses (nur des Gebäudes) formell an das Kommunalunternehmen<br />
übertragen.<br />
Das Kommunalunternehmen wird den „Bau“ – also Roh- und Ausbau, inklusive der technischen<br />
Gebäudeausstattung und der Baunebenkosten – abwickeln und finanzieren. Der Markt Schierling wird<br />
nach Fertigstellung diese Kosten in einem Zeitraum von etwa 30 Jahren refinanzieren. Die Kosten für die<br />
Einrichtung und die Ausstattung verbleiben beim Markt Schierling.<br />
Für die Abbruchkosten und die Kosten für die Umgestaltung des Rathausplatzes bleibt der Markt<br />
Schierling Maßnahmenträger, denn dafür wird es Förderungen über die Städtebauförderung geben.<br />
Für den Neubau des Rathauses hat der Markt aktuell 1,78 Mio. an Rücklagen angespart. Diese werden<br />
vollumfänglich dafür eingesetzt. Mittel der allgemeinen Rücklage, die für die eigenen Maßnahmen<br />
(Abbruch, Außenanlagen und Ausstattung) nicht benötigt werden, gehen an das Kommunalunternehmen,<br />
um die dauernde Last (Refinanzierung) zu schmälern. Auch wird es in den Folgejahren möglich sein,<br />
„Sondertilgungen“ an das Kommunalunternehmen zu leisten.<br />
Brandschutzertüchtigung/Fluchtwegsicherheit im Dr.-Rudolf-Hell-Schulhaus<br />
Im Dr.-Rudolf-Hell-Schulhaus in Eggmühl wurden die Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung im Jahr 2022<br />
abgeschlossen. In diesem Jahr sind noch Restzahlungen zu erwarten, die zum Teil über noch vorhandene<br />
Haushaltsausgabereste abgewickelt werden. Angesetzt werden nochmals 23.000 Euro.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Anbau einer Offenen Ganztagsschule mit Mensa an die Placidus-Heinrich-Schule<br />
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder<br />
plant der Markt Schierling in enger Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz den An- und Umbau der<br />
Placidus-Heinrich-Schule.<br />
Im ersten Bauabschnitt soll im ersten Schritt der Bau der Mensa, der Offenen Ganztagsbetreuung und<br />
weiterer Klassenräume erfolgen. In einem zweiten Schritt war geplant die Umstrukturierung von<br />
Raumnutzungen, die Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Zwischenbau mit Aufzug sowie der<br />
Neubau der Aula herzustellen. Nachdem für diesen Bauabschnitt Kosten in Höhe von 17 Mio. Euro<br />
prognostiziert wurden und der Markt vor weiteren großen Herausforderungen steht, wurde das<br />
Architekturbüro Winkler beauftragt, eine Alternativplanung vorzulegen. Diese Planungsvariante wurde<br />
dem Marktgemeinderat in einem Workshop vorgestellt. Die Kostenschätzung liegt hier bei 6,6 Mio. Euro.<br />
Demgegenüber sind Zuschüsse nach FAG und FAG15 in Höhe von 2,664 Mio. Euro prognostiziert.<br />
Jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind wird zusätzlich mit 6.000 Euro gefördert.<br />
Wie viele neu geschaffene Plätze von der Regierung der Oberpfalz anerkannt werden, ist noch nicht<br />
abschließend geklärt.<br />
Für energieeffiziente Bauweise liegt die Zusage von der KfW vor. Hier rechnen wir nach Abschluss der<br />
Maßnahme mit einer Förderung von etwa 200.000 Euro.<br />
Nach intensiven Beratungen waren sich die Mitglieder einig, dass diese Maßnahme nicht jetzt begonnen<br />
wird, da der ab 2026 greifende Rechtsanspruch auch unter den derzeitigen Gegebenheiten gewährleistet<br />
werden kann. Eventuell können künftig weitere Förderungen seitens Land und Bund in Zukunft erwartet<br />
werden. Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu Forderungen aufgestellt.<br />
Nach einem weiteren Termin mit der Regierung der Oberpfalz, indem die Förderungen für diese Variante<br />
abgefragt werden, wird der Marktgemeinderat beraten, wann und wie diese Maßnahme realisiert werden<br />
kann.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Neubau „Dorfgemeinschaftshaus“ in Allersdorf<br />
Nachdem in Allersdorf das „Dorfwirtshaus“ Ende 2017 geschlossen hat, steht den Vereinen und den<br />
Bewohnern kein Treffpunkt zur Kommunikation mehr zur Verfügung. Um das dörfliche Gemeinschaftsleben<br />
und die Vitalität des Ortes zu erhalten, sieht es der Markt Schierling als Aufgabe, ein Dorfgemeinschaftshaus<br />
zu bauen, um das Gemeinschaftsleben zu fördern. Für dieses Vorhaben wurde die<br />
Dorferneuerung förmlich eingeleitet und in den Arbeits- bzw. Finanzplan des Amtes für Ländliche<br />
Entwicklung Oberpfalz aufgenommen. Es ist eine Förderung in Höhe von rund 750.000 Euro über das<br />
Bayerische Dorfentwicklungsprogramm in Aussicht gestellt.<br />
Nach dem Bayerischen Holzbauförderprogramm sind außerdem Mittel in Höhe von rund 105.000 Euro<br />
bewilligt.<br />
Weiter liegt die Bestätigung der KfW für einen BEG-Zuschuss in Höhe von rund 170.000 Euro für<br />
energieeffizientes Bauen vor.<br />
Für die zwei geplanten Feuerwehrstellplätze sind von der Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe<br />
von 121.0000 Euro bewilligt.<br />
Das Bauvorhaben hat begonnen und soll mit Eigenleistung der Dorfbevölkerung bis zum Herbst 2024<br />
abgeschlossen sein.<br />
Ökologischer Gewässerbau<br />
Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Allersdorfer Bach<br />
Aufgrund der Starkregenereignisse Ende Mai 2016, bei denen die Ortschaften Birnbach, Allersdorf,<br />
Mannsdorf und Teile Schierlings entlang des AIlersdorfer Baches stark betroffen waren, hat der Marktgemeinderat<br />
beschlossen, ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für den gesamten<br />
Allersdorfer Bach erstellen zu lassen. Ziel dieses Konzeptes ist, die Auswirkung von Starkregenereignissen<br />
zu reduzieren.<br />
Das Konzept ist fertiggestellt, vom Marktgemeinderat gebilligt und dem Wasserwirtschaftsamt mit dem<br />
Zuwendungsantrag vorgelegt und der Verwendungsnachweis erstellt.<br />
In dem Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Allersdorfer Bach ist eine Maßnahme, der<br />
Bau eines Regenrückhaltebeckens mit gedrosselter Ableitung, geplant.<br />
Für diese Maßnahme sind Planungskosten in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zu erwarten. Im Ansatz<br />
<strong>2023</strong> sind es 62.000 Euro.<br />
Die Baumaßnahme mit 1 Mio. Euro ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Diese Maßnahme wird nach<br />
der RzWas mit etwa 60 % gefördert.<br />
Frühalarmsystem und Sturzflut- Risikomanagement<br />
Im vergangenen Jahr wurde eine Projektstudie für ein Starkregen-Frühalarmsystem erstellt. Diese Studie<br />
war Grundlage für ein kommunales, integrales Sturzflutrisiko-Management. Die Kosten für alle<br />
Ausbaustufen mit der erforderlichen Mess- und Überwachungstechnik belaufen sich auf rund 100.000<br />
Euro. Für diese wasserwirtschaftliche Investition sind Zuwendungen in Höhe von 75 % nach Abschluss<br />
der Maßnahme zu erwarten.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Entwässerungseinrichtung<br />
Die Ertüchtigung des Stauraumkanals „SKU I“ war bereits im Jahr 2022 geplant. Aufgrund fehlender<br />
wirtschaftlicher Angebote hat der Marktgemeinderat die Ausschreibung wieder aufgehoben. Auch eine<br />
erneute Ausschreibung hatte kein wirtschaftliches Ergebnis zur Folge. Es ist angestrebt, die<br />
Ausschreibung erneut durchzuführen.<br />
Die Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2022 wurden per Haushaltsausgabereste übertragen. In diesem Jahr<br />
sind dafür weitere Mittel in Höhe von 675.000 Euro zur Verfügung gestellt.<br />
In der Kläranlage ist der Austausch der Belüfterplatten im Belebungsbecken nach 16 Jahren notwendig.<br />
Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von rund 115.000 Euro zu rechnen.<br />
Feuerwehren des Marktes Schierling<br />
Für die Feuerwehr Schierling sind in diesem Jahr Kosten für die Ersatzbeschaffung eines<br />
Mehrzweckfahrzeuges mit Vorwarneinrichtung eingeplant. Dafür ist eine Förderung in Höhe von 20.500<br />
Euro zu erwarten. Der Bewilligungsbescheid dafür liegt vor.<br />
Für die Umrüstung auf Digitalfunk ist die Beschaffung von Tetra-Pagern notwendig. Hierfür sind Mittel in<br />
Höhe von 68.000 Euro eingeplant. Dafür ist eine Förderung in Höhe von 36.000 Euro zu erwarten.<br />
Für die Umrüstung der Sirenenstandorte auf digitale Sirenensteuerempfänger werden Ausgaben von rund<br />
55.000 Euro erwartet, wobei hier noch ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung<br />
steht.<br />
Für die Beschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände und Schutzkleidungen sind Mittel in Höhe von<br />
rund 135.000 Euro eingeplant.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Kommunale Infrastruktur<br />
Brückenbau<br />
In diesem Jahr wird die Brücke von der Loiblstraße in die Bachstraße beim Anwesen Froschhammer<br />
saniert. Diese Maßnahme war bereits im Jahr 2022 geplant. Haushaltsausgabereste stehen noch zur<br />
Verfügung und neu im Ansatz sind dafür 100.000 Euro.<br />
Digitalisierung<br />
Der Markt Schierling ist Gesellschafter bei der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI). Diese öffentliche<br />
Infrastrukturgesellschaft unterstützt seine Mitgliedsgemeinden beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger<br />
Telekommunikationsinfrastruktur. Im Rahmen der Umsetzung des Aufbaus der Breitbandinfrastruktur<br />
wurden für das Gesamtgebiet der LNI-Fördermittel über das Bundesförderprogramm Gigabit<br />
(„graue Flecken“) beantragt.<br />
Die Finanzierung des Breitbandausbaus im LNI-Gebiet erfolgt sowohl aus Fördermitteln des Bundes und<br />
des Landes sowie eines Eigenanteils jeder Kommune. Der Eigenanteil des Marktes Schierling liegt bei<br />
790.000 Euro, verteilt auf die Jahre <strong>2023</strong> bis 2026.<br />
Freizeiteinrichtungen<br />
Im Freizeitzentrum Schierling soll aufgrund eines Ergebnisses einer Sozialraumanalyse durch den Verein<br />
„Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.V.“ ein „Dirtpark“ errichtet werden. Dieser soll oberhalb der<br />
Tennisanlage auf den aufgelösten Tennisplätzen als Nachnutzung entstehen. Für diese Maßnahme sind<br />
im Haushalt 35.000 Euro bereitgestellt.<br />
Klimaschutz- und Energie(Spar)konzept<br />
Für das Förderprogramm „Umwelt“ stellt der Haushalt in diesem Jahr 17.000 Euro zur Verfügung. Es sind<br />
5.000 Euro für die Heizkesseltauschprämie und 12.000 Euro für den nachträglichen Einbau von<br />
Retentionszisternen vorgesehen.<br />
Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die aktuell stromsparendste Technologie mit LED-Leuchten<br />
erfolgt für die beiden letzten Maßnahmepakete.<br />
Im Hauptort Schierling liegen die Kosten bei rund 142.000 Euro und für die weiteren Gemeindeteile liegen<br />
die Kosten bei 115.000 Euro.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Für Investitionsmaßnahmen, deren Ausgaben künftige Haushaltsjahre belasten, sind Verpflichtungsermächtigungen<br />
notwendig. Das heißt, in der <strong>Haushaltssatzung</strong> ist der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Ermächtigung zum Eingehen (Abschluss) von Verträgen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, darzustellen.<br />
Im Vermögenshaushaltsplan sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.281.000 Euro eingeplant.<br />
Hier handelt es sich um Ermächtigungen zum Abschluss von Verträgen, die im Zusammenhang mit dem<br />
Neubau des Rathauses, für Beschaffungen und Investitionen für die Feuerwehren des Marktes Schierling,<br />
für Investitionen für Dorferneuerungsmaßnahmen im Gemeindeteil Allersdorf, für Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
und für den Ausbau der digitalen Infrastruktur stehen.<br />
8. Wirtschaftslage des Kommunalunternehmens Markt Schierling (K-MS) AdöR<br />
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind:<br />
die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt von Photovoltaikanlagen,<br />
die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbegebieten und Gewerbeobjekten<br />
sowie die Errichtung, der Unterhalt und die Verwaltung von markteigenen Immobilien.<br />
Der Jahresabschluss 2022 weist erneut einen Gewinn aus.<br />
Für die Vorhaben <strong>2023</strong> wird auf den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan verwiesen.<br />
Schwerpunkte sind die restliche Finanzierung des im GE "Am Birlbaum" errichteten Gewerbeobjekts und<br />
des damit zusammenhängenden zentralen Biomasseheizwerks mit Nahwärmeversorgung.<br />
Im Gebiet „Markstein Südwest“ steht der Verkauf von Restgrundstücken an.<br />
Für das geplante Wohnbaugebiet „Am Regensburger Weg 2“ wird vom Kommunalunternehmen – im<br />
Einklang mit dem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan – die Erschließungsplanung abgewickelt. Für<br />
dieses Gebiet ist ein Großteil der erforderlichen Grundstücke angekauft und der Erwerb weiterer<br />
Grundstücke wird angestrebt. Die Planung wird so weit vorangetrieben, dass im Spätherbst <strong>2023</strong> die<br />
Ausschreibung der Arbeiten erfolgen kann.<br />
9. Finanzplan und Investitionsprogramm<br />
Nach Art. 70 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 24 KommHV hat der Markt seiner Haushaltswirtschaft<br />
eine fünfjährige Finanzplanung (2022 – 2026) zugrunde zu legen. Diese mittelfristige Planung<br />
soll eine umfassende Übersicht über die Finanzwirtschaft des Marktes geben. Sie soll die dauerhafte<br />
Ordnung der Finanzen herstellen, die Ausgeglichenheit der Gemeindehaushalte längerfristig sicherstellen<br />
und die Schwerpunkte und Rangfolgen festsetzen.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
Bei der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde bei der Festlegung der Ansatzhöhen, soweit eine exakte<br />
Berechnung der Werte nicht möglich war, von zu erwartenden Preisveränderungen und bisher bekannten<br />
Daten ausgegangen.<br />
Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen und Umlagen wurden Unterlagen der kommunalen<br />
Spitzenverbände sowie Schätzaussagen des Arbeitskreises „Steuerschätzer“ zugrunde gelegt.<br />
Für die Berechnung von Zins- und Tilgungsleistungen für ausgereichte Darlehen wurden die entsprechenden<br />
Zins- und Tilgungspläne hergenommen.<br />
Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Dieses Programm enthält<br />
alle im fünfjährigen Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.<br />
Jede einzelne Maßnahme wird gesondert dargestellt. Ebenso sind bei jeder Maßnahme im Investitionsprogramm<br />
die jeweils zu erwartenden Einnahmen, wie Zuweisungen und Zuschüsse sowie Beiträge<br />
vermerkt.<br />
In drei Vorberatungen zum Haushaltsplan im Ausschuss für Wirtschaftliche Entwicklung und in einem<br />
Workshop wurden diese Zahlen eingehend erörtert. Alle Investitionsmaßnahmen wurden sorgfältig<br />
geprüft und finden nur dann Berücksichtigung, wenn eine gewisse Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit<br />
dahintersteht. Ein detailliertes Investitionsprogramm ist dem Haushalt beigefügt.<br />
Die Zahlen im Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 sind als reine Planung<br />
anzusehen. Die Anpassung und Fortführung erfolgt jährlich und wird spätestens zusammen mit der<br />
<strong>Haushaltssatzung</strong> für das nächste Haushaltsjahr geschehen. Diese Zahlen können jederzeit verändert<br />
oder in andere Haushaltsjahre verschoben werden. Wie sich die seit einem Jahr herrschende Pandemie<br />
auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung noch auswirken wird, kann zu dem derzeitigen Zeitpunkt nicht<br />
abgeschätzt werden.<br />
10. Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr<br />
Die Kassenlage für das Jahr 2022 kann als durchwegs positiv bezeichnet werden. Der mit bis zu<br />
3.000.000 Euro vorgesehene Kassenkredit zur rechtzeitigen Leistung von fälligen Ausgaben wurde kaum<br />
in Anspruch genommen. Lediglich kurzzeitige Überziehungen waren notwendig.<br />
Durch den Kassenkredit sollen und können kurzfristige Liquiditätsengpässe zur Überbrückung aufgefangen<br />
werden. Der Kassenkredit betrug all die vergangenen Jahre 2.000.000 Euro. In den Jahren<br />
2020 und 2021 wurde der Kassenkredit wegen der Corona-Pandemie erhöht auf 3.000.000 Euro, um<br />
auftretende Liquiditätsengpässe meistern zu können.<br />
In diesem Jahr sollte der Kassenkredit wieder auf 2.000.000 Euro reduziert werden.<br />
Die Zeiten der Negativzinssätze sind vorbei. Im Jahr 2022 konnten wieder Zinserträge durch kurzfristige<br />
Geldanlagen erwirtschaftet werden. Die Kassenverwaltung ist angehalten, größere Geldbestände auch<br />
kurzfristig anzulegen, wenn es die Kassenliquidität zulässt.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
11. Zusammenfassung<br />
Nach der aktuellen Steuerschätzung vom November 2022 wird für den Prognosezeitraum 2024 bis 2026<br />
auf gemeindlicher Ebene eine Steigerung zwischen 5,7 und 3,6 Prozent erwartet. Jedoch sind wir bei der<br />
Investitionsplanung für die Jahre 2024 bis 2026 zurückhaltend gewesen. Mit Einrechnung der<br />
Hebesatzanhebung rechnen wir damit, dass dem Vermögenshaushalt 2,026 Mio. Euro (2024), 2,275 Mio.<br />
Euro (2025) und 2,605 Mio. Euro (2026) zugeführt werden können.<br />
Ob es tatsächlich so eintrifft, wird die Zukunft zeigen.<br />
Die Kämmerei wird die Entwicklung der Einnahmen, wie auch der Ausgaben kritisch im Blick haben. Der<br />
Markt Schierling steht vor großen Herausforderungen. Es muss vermieden werden, dass die Kommunen<br />
gegen die Wirtschaftskrise ansparen müssen. Gerade jetzt und in den kommenden Jahren wird es<br />
notwendig sein, dass die Kommunen nachhaltig investieren können. Der Markt Schierling zeigt diese<br />
Nachhaltigkeit in den geplanten Investitionen. Diese gehen in die Bereiche Kinderbetreuung, der<br />
Abwasserbeseitigung, der öffentlichen Sicherheit und der Chancengerechtigkeit in allen Gemeindeteilen,<br />
in den Hochwasserschutz, in Maßnahmen zur Energieeinsparung und in die Digitalisierung.<br />
Über die Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt ergibt sich die „freie Spitze“ (freie Finanzspanne)<br />
einer Kommune. Sie berechnet sich über den, dem Vermögenshaushalt zuführenden Überschuss des<br />
Verwaltungshaushaltes, mindestens bereinigt um die ordentliche Tilgung von Krediten und Kosten für<br />
Kreditbeschaffung.<br />
In den letzten Jahren hat sich der Gesamthaushalt kontinuierlich nach oben entwickelt. Im Jahr 2019<br />
erreichte er den Höchststand von 24,87 Mio. Euro (geplant waren 23,75 Mio. Euro). In den<br />
darauffolgenden Jahren konnte dieser Stand wegen der „Corona-Pandemie“ nicht erreicht werden.<br />
Jedoch konnte das Jahr 2022 mit 25,65 Mio. abgeschlossen werden. Dieses Jahr beträgt der<br />
Gesamthaushalt 26,823 Mio. Euro und bildet einen neuen Höchststand ab.<br />
Der Verwaltungshaushalt erreicht <strong>2023</strong> ein Volumen in Höhe von 20.586.505 Euro. Die Einnahmeseite<br />
entwickelte sich überwiegend bei der Einkommensteuerbeteiligung und der -ersatzbeteiligung positiv.<br />
Durch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und der Gewerbebesteuer soll ein Teil der<br />
höheren Ausgaben, verursacht durch die hohe Inflation und der Personalkostenentwicklung, abgefangen<br />
werden.<br />
Der Vermögenshaushalt weist mit 6,237 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz vom letzten Jahr eine<br />
Minderung um 1,01 Mio. Euro aus.
<strong>Vorbericht</strong> zum Haushaltsplan <strong>2023</strong><br />
1. Verwaltungshaushalt<br />
Haushaltsjahre<br />
2020 2021 2022 <strong>2023</strong> 2024 2025 2026<br />
€ / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd. € / Tsd.<br />
a) Gesamteinnahmen 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />
b) davon ab<br />
Zuführung vom VmH<br />
Bedarfszuweisung<br />
c) bereinigte Summe der<br />
Einnahmen 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />
d) Gesamtausgaben 17.806 17.366 17.870 20.586 20.769 21.302 21.813<br />
e) davon ab<br />
Zuführung zum VmH 3.542 2.008 1.525 2.208 2.045 2.345 2.695<br />
f) bereinigte Summe der<br />
Ausgaben 14.264 15.358 16.345 18.378 18.724 18.957 19.118<br />
2. Vermögenshaushalt<br />
a) Ordentliche Tilgung von<br />
Krediten (Gr. 97) 544 585 675 808 827 1374 748<br />
b) Rückflüsse von Darlehen<br />
(Gr. 32)<br />
c) Investitionspauschalen<br />
(Ugr. 3614) 136 117 136 137 137 137 137<br />
3. Freie Finanzspanne 3.134 1.540 986 1.537 1.355 1.108 2.084<br />
Wie die Übersicht zeigt, liegt die „freie Spitze“ bei 1,537 Mio. Euro und hat sich gegenüber dem Ansatz<br />
des Vorjahres positiv entwickelt und liegt auf dem Niveau des Jahres 2021. In den kommenden Jahren<br />
wird die finanzielle Leistungsfähigkeit zwischen 1,3 und 2,0 Mio. Euro liegen. Die kommunalen Haushalte<br />
werden in den nächsten Jahren vor wahrscheinlich großen Herausforderungen stehen. Es ist zu<br />
befürchten, dass die aktuelle weltpolitische Lage zu einer Zeitenwende im Hinblick auf die<br />
Kommunalfinanzen führen wird.<br />
Vor dem Hintergrund zu erwartender steigender Energiepreise und hoher Investitionsbedarfe denen<br />
rückläufige Steuereinnahmen entgegenstehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Markt in den<br />
nächsten Jahren die Ausgaben – vor allem die freiwilligen Leistungen – sehr kritisch betrachten muss. In<br />
der gesamten Finanzplanung darf man die Haushaltsplanung lediglich als Ausgabeermächtigung und<br />
nicht als Ausgabeverpflichtung betrachten. Das bedeutet, dass alle Ausgaben nochmals zu gegebener<br />
Zeit (bei Projektstart) überprüft werden, ob die Finanzierung auch tatsächlich noch gesichert ist.