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book-EGMR-Teil_401

Eingabe EGMR 4/ hier inkl. Sonder-Beilage_5 und Sonder-Beilage_6 sowie Postquittung >> Versand am 26.07.2023 -V2 mit Verweis auf Dokumentation EGMR_4.01-plus.

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kein Ende in Sicht - und darum - bzw. deshalb muss<br />

auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte<br />

(<strong>EGMR</strong>) darüber in Kenntnis gesetzt werden.<br />

>> zu 100% unhaltbare Zustände in der CH-Judikative,<br />

bei der SVA Zürich, BSV, SVGer, BGer-Luzern | IV<br />

= Die Schweizer Parlamentsdienste werden auch/<br />

ebenfalls (erneut) informiert, weil keine „brauchbaren und<br />

annehmbaren Lösungen, Lösungsansätze (Deeskalation der<br />

Situation für die Zukunft) ersichtlich sind - und so - unter<br />

diesen krassen Menschenrechtsverletzungen (=<br />

Umständen) gemäss/nach Art. 264a) f./j. StGB, kann es<br />

definitiv nicht weitergehen.<br />

Lesen Sie selbst, spannend und doch hätte alles<br />

vermieden werden können. - aber eben: der CH-Staat will<br />

(gar) nicht, (gar) nichts ändern. - muss aber sein (!)

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