book-EGMR-Teil_402-Neurologie-Auswirkungen
Spezial 3, in Bearbeitung
Spezial 3, in Bearbeitung
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„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die<br />
Todesstrafe ist verboten.<br />
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />
Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />
geistige Unversehrtheit und auf<br />
Bewegungsfreiheit.<br />
3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />
unmenschlicher oder erniedrigender<br />
Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />
aber was macht der CH-Staat wirklich?<br />
Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:<br />
„Wie sehen die <strong>Auswirkungen</strong> aus, aus den<br />
psychischen Folter-Methoden der SVA Zürich<br />
IV-Stelle | SVGer-ZH? - auf die Psyche, auf den<br />
Körper des behinderten Menschen, und was<br />
sagt die <strong>Neurologie</strong> hierzu…?“<br />
in diesem IV-Fall…<br />
…Hier bald mehr. Stay tuned. - Laufende Ergänzungen<br />
und mehr Details folgen demnächst