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book-EGMR-Teil_402-Neurologie-Auswirkungen

Spezial 3, in Bearbeitung

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„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die<br />

Todesstrafe ist verboten.<br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit.<br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was macht der CH-Staat wirklich?<br />

Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:<br />

„Wie sehen die <strong>Auswirkungen</strong> aus, aus den<br />

psychischen Folter-Methoden der SVA Zürich<br />

IV-Stelle | SVGer-ZH? - auf die Psyche, auf den<br />

Körper des behinderten Menschen, und was<br />

sagt die <strong>Neurologie</strong> hierzu…?“<br />

in diesem IV-Fall…<br />

…Hier bald mehr. Stay tuned. - Laufende Ergänzungen<br />

und mehr Details folgen demnächst

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