25.08.2023 Aufrufe

Reisevielfalt 2024

Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online! Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!

Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online!
Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

diese Angabe unverbindlich und wird

nicht Bestandteil des Reisevertrags.

Kurzfristige Änderungen behält sich

Kiersper RSB vor. Eine Änderung in der

Reiseleitung ist kein Rücktritts-grund.

4.7 Veröffentlichte Flugzeiten

entsprechen der Planung bei

Drucklegung. Flugzeiten können sich –

gelegentlich auch kurzfristig

nach Zusendung der Reiseunterlagen –

ändern. Kiersper RSB ist grundsätzlich

bemüht, einen möglichst langen

Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.

Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber

nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag

/Abend und Rückflüge bereits am

Morgen/Vormittag stattfinden. Die

Angabe der Reisedauer in der

Ausschreibung nach Tagen bedeutet

nicht jeweils 24 Stunden Reise-leistung.

5 Preise und Preisänderungen

5.1 Die in der Ausschreibung

angegebenen Preise sind für

Kiersper RSB bindend. Kiersper RSB

behält sich jedoch ausdrücklich

das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine

Änderung des Reisepreises

insbesondere aus folgenden Gründen zu

erklären, über die Kiersper RSB den

Kunden vor der Buchung

selbstverständlich informiert: Erhöhung

der Beförderungskosten, Erhöhung der

Abgaben für bestimmte Leistungen wie

Hafen- oder Flughafengebühren oder

eine Änderung der für die betreffende

Reise

geltenden Wechselkurse. Eine

Preisanpassung ist außerdem

zulässig, wenn die vom Kunden

gewünschte und im Katalog

ausgeschriebene Reise nur durch den

Einkauf zusätzlicher touristischer

Leistungen (Kontingente) nach

Veröffentlichung der Ausschreibung

verfügbar gemacht werden kann.

5.2 Kiersper RSB behält sich das Recht

vor, den im Reisevertrag

vereinbarten Preis im Fall der

nachträglichen Erhöhung der

Beförderungskosten oder der Abgaben

für bestimmte Leistungen

wie Hafen- oder Flughafengebühren oder

einer Änderung der für die betreffende

Reise geltenden Wechselkurse

entsprechend

wie folgt zu ändern:

a) Die Änderungen des Reisepreises

werden wie folgt berechnet:

Erhöhen sich die bei Abschluss des

Reisevertrags bestehenden

Beförderungskosten, insbesondere die

Treibstoffkosten, so kann Kiersper RSB

den Reisepreis nach Maßgabe der

folgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen

Erhöhung kann Kiersper RSB vom

Reisenden den Erhöhungs-betrag

verlangen.

- In anderen Fällen werden die vom

Beförderungsunternehmen

pro Beförderungsmittel geforderten,

zusätzlichen Beförderungskosten

durch die Zahl der Sitzplätze des

vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag

für den Einzelplatz kann Kiersper RSB

vom Reisenden

verlangen.

b) Werden die bei Abschluss des

Reisevertrags bestehenden Abgaben wie

Hafen- oder Flughafengebühren

gegenüber Kiersper RSB erhöht, so kann

der Reisepreis um den entsprechenden,

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Ändert sich der für die betreffende

Reise geltende Wechselkurs, wird der

rechnerische Anteil der Kursdifferenz an

den Kunden weitergegeben.

5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus

dem Alter des Kunden resultieren, so ist

das Alter bei Reiseantritt maßgebend.

6 Rücktritt und Kündigung durch

Kiersper RSB

6.1 Wird eine ausgeschriebene

Mindestteilnehmerzahl, auf die

im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen

wird, nicht erreicht,

ist Kiersper RSB nach § 651 h Absatz 4

(BGB) berechtigt von der betroffenen

Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag

vor Reisebeginn

zurückzutreten. Wird die Reise-leistung

oder Reise aus diesem Grund nicht

durchgeführt, erhält der Kunde die auf

diese Reiseleistung oder – sofern es sich

um eine Kündigung der Reise handelt –

die auf die Reise geleistete Zahlung

zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen

14 Tagen.

6.2 Kiersper RSB ist berechtigt bei

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

bei der Reiseleistung Busanreise den

Transfer oder Teilstrecken des Transfers

auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.

6.3 Wird die Reise infolge bei

Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer

höherer Gewalt erheblich erschwert,

gefährdet oder

beeinträchtigt, so können sowohl der

Reiseveranstalter als auch der Reisende

den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag

gekündigt, so kann Kiersper RSB für die

bereits erbrachten oder zur Beendigung

der Reise noch zu erbringenden

Reiseleistungen eine angemessene

Entschädigung verlangen. Weiterhin ist

Kiersper RSB verpflichtet, die

notwendigen Maßnahmen zu treffen,

insbesondere, falls der Vertrag die

Rückbeförderung umfasst, den Reisenden

zurückzubefördern. Die Mehrkosten für

die Rückbeförderung sind von den

Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im

Übrigen fallen die Mehrkosten dem

Reisenden zur Last.

6.4 Kiersper RSB kann den Reisevertrag

nach Reisebeginn ohne

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der

Kunde trotz einer Abmahnung von

Kiersper RSB den Reiseablauf erheblich

stört, sich oder andere Personen

gefährdet oder verletzt, sich nicht an

sachlich begründete Hinweise oder

Anweisungen hält oder

sich in solchem Maße vertragswidrig

verhält, dass seine weitere

Teilnahme für Kiersper RSB und / oder für

andere Mitreisende

nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung

bedarf es nicht, wenn eine solche

offensichtlich keinen Erfolg verspricht

oder die sofortige Kündigung aus

besonderen Gründen unter Abwägung

der beiderseitigen Interessen

gerechtfertigt ist.

6.5 Lässt der geistige oder körperliche

Zustand eines Kunden eine Reise bzw.

Weiterreise nicht zu, weil dieser den

Kunden reiseunfähig macht oder eine

Gefahr für den Kunden selbst

oder jemanden sonst darstellt, kann die

Beförderung verweigert oder die

Urlaubsreise jederzeit abgebrochen

werden. Für eventuell entstehende

Mehrkosten steht Kiersper RSB nicht ein.

Gleiches gilt, wenn eine geistige oder

körperliche Behinderung

eine besondere Betreuung des Kunden

erfordert, die über die

vertraglich vereinbarten Leistungen von

Kiersper RSB hinausgeht

und der Kunde keine diese Betreuung

übernehmende Begleitperson hat. Im

Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung

geraten.

6.6 Ferner kann Kiersper RSB den

Reisevertrag ohne Einhaltung

von Fristen kündigen, wenn der Kunde

unter falscher Angabe zur

Person, zur Adresse und zum

Ausweisdokument gebucht hat.

6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise

wird Kiersper RSB durch

den jeweiligen Reiseleiter vertreten,

sofern ein solcher die Reise begleitet.

7 Rücktritt durch den Kunden

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor

Reisebeginn von der Reise

zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang

der Rücktrittserklärung

bei Kiersper RSB innerhalb der

Öffnungszeiten des Reisebüros.

Der Rücktritt muss in jedem Falle

schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der

Reise steht dem Rücktritt vom

Reisevertrag am Anreisetag gleich.

7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag

zurück oder tritt er die Reise

nicht an, so kann Kiersper RSB nach § 651

h Absatz 2 (BGB) Ersatz

für die getroffenen Reisevor-kehrungen

und für ihre Aufwendungen verlangen.

Bei der Berechnung des Ersatzes sind

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und

gewöhnlich mögliche anderweitige

Verwendungen der Reiseleistungen zu

berücksichtigen. Die Entschädigung ist

von der gewählten Leistung abhängig und

wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der

Rücktrittserklärung des Kunden

pauschaliert berechnet. Beachten Sie

bitte unbedingt etwaige abweichende

Angaben in den Buchungs-bedingungen

der einzelnen Angebote. Die Höhe der

Rücktrittskosten ist von

der gewählten und hauptsächlichen

Beförderungsleistung der Reise abhängig

und nachfolgend aufgelistet:

BUSREISEN

Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %

49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %

30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %

23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %

16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %

9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %

Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei

Nichtantritt der Reise 95 %

FLUGREISEN

Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %

49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %

30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %

23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %

16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!