Reisevielfalt 2024
Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online! Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!
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diese Angabe unverbindlich und wird
nicht Bestandteil des Reisevertrags.
Kurzfristige Änderungen behält sich
Kiersper RSB vor. Eine Änderung in der
Reiseleitung ist kein Rücktritts-grund.
4.7 Veröffentlichte Flugzeiten
entsprechen der Planung bei
Drucklegung. Flugzeiten können sich –
gelegentlich auch kurzfristig
nach Zusendung der Reiseunterlagen –
ändern. Kiersper RSB ist grundsätzlich
bemüht, einen möglichst langen
Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.
Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber
nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag
/Abend und Rückflüge bereits am
Morgen/Vormittag stattfinden. Die
Angabe der Reisedauer in der
Ausschreibung nach Tagen bedeutet
nicht jeweils 24 Stunden Reise-leistung.
5 Preise und Preisänderungen
5.1 Die in der Ausschreibung
angegebenen Preise sind für
Kiersper RSB bindend. Kiersper RSB
behält sich jedoch ausdrücklich
das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine
Änderung des Reisepreises
insbesondere aus folgenden Gründen zu
erklären, über die Kiersper RSB den
Kunden vor der Buchung
selbstverständlich informiert: Erhöhung
der Beförderungskosten, Erhöhung der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder
eine Änderung der für die betreffende
Reise
geltenden Wechselkurse. Eine
Preisanpassung ist außerdem
zulässig, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Katalog
ausgeschriebene Reise nur durch den
Einkauf zusätzlicher touristischer
Leistungen (Kontingente) nach
Veröffentlichung der Ausschreibung
verfügbar gemacht werden kann.
5.2 Kiersper RSB behält sich das Recht
vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Fall der
nachträglichen Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend
wie folgt zu ändern:
a) Die Änderungen des Reisepreises
werden wie folgt berechnet:
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann Kiersper RSB
den Reisepreis nach Maßgabe der
folgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann Kiersper RSB vom
Reisenden den Erhöhungs-betrag
verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann Kiersper RSB
vom Reisenden
verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber Kiersper RSB erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Ändert sich der für die betreffende
Reise geltende Wechselkurs, wird der
rechnerische Anteil der Kursdifferenz an
den Kunden weitergegeben.
5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus
dem Alter des Kunden resultieren, so ist
das Alter bei Reiseantritt maßgebend.
6 Rücktritt und Kündigung durch
Kiersper RSB
6.1 Wird eine ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl, auf die
im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen
wird, nicht erreicht,
ist Kiersper RSB nach § 651 h Absatz 4
(BGB) berechtigt von der betroffenen
Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn
zurückzutreten. Wird die Reise-leistung
oder Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde die auf
diese Reiseleistung oder – sofern es sich
um eine Kündigung der Reise handelt –
die auf die Reise geleistete Zahlung
zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen
14 Tagen.
6.2 Kiersper RSB ist berechtigt bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
bei der Reiseleistung Busanreise den
Transfer oder Teilstrecken des Transfers
auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
6.3 Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann Kiersper RSB für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist
Kiersper RSB verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
6.4 Kiersper RSB kann den Reisevertrag
nach Reisebeginn ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde trotz einer Abmahnung von
Kiersper RSB den Reiseablauf erheblich
stört, sich oder andere Personen
gefährdet oder verletzt, sich nicht an
sachlich begründete Hinweise oder
Anweisungen hält oder
sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass seine weitere
Teilnahme für Kiersper RSB und / oder für
andere Mitreisende
nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung
bedarf es nicht, wenn eine solche
offensichtlich keinen Erfolg verspricht
oder die sofortige Kündigung aus
besonderen Gründen unter Abwägung
der beiderseitigen Interessen
gerechtfertigt ist.
6.5 Lässt der geistige oder körperliche
Zustand eines Kunden eine Reise bzw.
Weiterreise nicht zu, weil dieser den
Kunden reiseunfähig macht oder eine
Gefahr für den Kunden selbst
oder jemanden sonst darstellt, kann die
Beförderung verweigert oder die
Urlaubsreise jederzeit abgebrochen
werden. Für eventuell entstehende
Mehrkosten steht Kiersper RSB nicht ein.
Gleiches gilt, wenn eine geistige oder
körperliche Behinderung
eine besondere Betreuung des Kunden
erfordert, die über die
vertraglich vereinbarten Leistungen von
Kiersper RSB hinausgeht
und der Kunde keine diese Betreuung
übernehmende Begleitperson hat. Im
Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung
geraten.
6.6 Ferner kann Kiersper RSB den
Reisevertrag ohne Einhaltung
von Fristen kündigen, wenn der Kunde
unter falscher Angabe zur
Person, zur Adresse und zum
Ausweisdokument gebucht hat.
6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise
wird Kiersper RSB durch
den jeweiligen Reiseleiter vertreten,
sofern ein solcher die Reise begleitet.
7 Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung
bei Kiersper RSB innerhalb der
Öffnungszeiten des Reisebüros.
Der Rücktritt muss in jedem Falle
schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der
Reise steht dem Rücktritt vom
Reisevertrag am Anreisetag gleich.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann Kiersper RSB nach § 651
h Absatz 2 (BGB) Ersatz
für die getroffenen Reisevor-kehrungen
und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Die Entschädigung ist
von der gewählten Leistung abhängig und
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden
pauschaliert berechnet. Beachten Sie
bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungs-bedingungen
der einzelnen Angebote. Die Höhe der
Rücktrittskosten ist von
der gewählten und hauptsächlichen
Beförderungsleistung der Reise abhängig
und nachfolgend aufgelistet:
BUSREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
FLUGREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %