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Lehrgang für zahnärztliche Assistentinnen - Info-Graz

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6. Die Auszubildenden sind Teilnehmer an einem <strong>Lehrgang</strong> des Landes Steiermark.<br />

Der <strong>Lehrgang</strong> ist ein Pilotprojekt und führt derzeit zu keiner gesetzlich anerkannten<br />

Berufsberechtigung. Eine Anrechnung des <strong>Lehrgang</strong>es im Fall einer neunen gesetzlichen<br />

Regelung wird angestrebt. Zusätzlich wird den <strong>Lehrgang</strong>steilnehmern im dritten Ausbildungsjahr<br />

die kostenlose Teilnahme einschließlich Abschluss an der Ausbildung zur<br />

Ordinationsgehilfin und Operationsgehilfin angeboten.<br />

Den <strong>Lehrgang</strong>steilnehmern wird nur während der praktischen Ausbildung bei niedergelassenen<br />

Zahnärzten ein geringfügiges Entgelt bezahlt.<br />

Pro Ausbildungsjahr wird den <strong>Lehrgang</strong>steilnehmern eine Freizeit bzw. ein Urlaub von 8 Wochen<br />

gewährt.<br />

7. Dauer der Ausbildung<br />

Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst 3952 Stunden in Theorie und Praxis, wobei 812<br />

Stunden auf die theoretische Ausbildung, 955 Stunden auf theoriebegleitende Übungen und<br />

2185 Stunden auf Praktika entfallen.<br />

Die gesamte Ausbildung wird abwechselnd in Theorie- und Praktikumsblöcken geplant.<br />

8. Die <strong>Lehrgang</strong>steilnehmer werden nicht sozialversichert. Es gilt die Angehörigenversicherung.<br />

9. Kosten<br />

Die <strong>Lehrgang</strong>steilnehmer haben folgende Kosten zu entrichten:<br />

- Zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres € 1.200,00<br />

- Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres € 500,00<br />

Damit werden die anfallenden Honorare <strong>für</strong> Vortragsstunden und die Kosten des Sachaufwandes<br />

abgegolten. Lehrbücher, Lernunterlagen und die <strong>für</strong> die praktische Ausbildung erforderlichen<br />

Untersuchungen/Impfungen sowie die Kosten des privaten Lebensunterhaltes sind von den<br />

<strong>Lehrgang</strong>steilnehmern zu bezahlen, Förderungen können nicht gewährt werden. Eine<br />

Rückerstattung des Kursbeitrages bei Ausbildungsabbruch ist nicht möglich.<br />

10. Die <strong>Lehrgang</strong>steilnehmer können zu vergünstigtem Tarif Mahlzeiten im LKH <strong>Graz</strong> in<br />

Anspruch nehmen und bekommen die Dienstkleidung gratis zur Verfügung gestellt.<br />

11. Zugangsvoraussetzungen<br />

- Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht,<br />

- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung,<br />

- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit.<br />

12. Ende der Bewerbungsfrist: 30.September 2009<br />

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