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Bad Häring informiert | Ausgabe 4/2023

Gemeindenachrichten / Gemeindezeitung Bad Häring

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WICHTIGE INFORMATION ZU PHOTOVOLTAIKANLAGEN<br />

Bauherr muss Fertigstellung melden<br />

Durch die mit 01.09.<strong>2023</strong> in Kraft getretene Novelle LGBl. Nr. 64/<strong>2023</strong> wurden die<br />

Bestimmungen über die Bauvollendung in § 44 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO<br />

2022) um einen Absatz 8 ergänzt, welcher wie folgt lautet: „Die Fertigstellung von<br />

Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h ist der Behörde unverzüglich<br />

anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben<br />

zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.“<br />

Dieser neuen Bestimmung nach müssen Photovoltaikanlagen, für die weder<br />

eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, nach der Fertigstellung der<br />

Baubehörde gemeldet werden.<br />

Der nachfolgende Link führt Sie zum Meldeformular: www.energieagentur.tirol/anzeige-pv<br />

Die Meldeverpflichtung des Bauherrn<br />

wurde vorgesehen, um der Behörde<br />

ausreichende Informationen auch<br />

über den Bestand jener Photovoltaikanlagen,<br />

für die weder eine Bewilligungs-<br />

noch eine Anzeigepflicht besteht,<br />

zu verschaffen und um die von<br />

solchen Anlagen wegen der bestehenden<br />

elektrischen Spannungen ausgehenden<br />

Gefahren in verschiedenen<br />

Situationen ausreichend berücksichtigen<br />

zu können. Derartige Informationen<br />

sind besonders für die Feuerwehren<br />

für einsatztaktische Überlegungen<br />

bzw. im Einsatzfall notwendig. Dass<br />

die vorzunehmende Fertigstellungsmeldung<br />

wichtig und jedenfalls durchzuführen<br />

ist, wird durch die korrespondierende<br />

Strafbestimmung in § 67<br />

Abs. 2 lit. f) TBO 2022 unterstrichen,<br />

wo die Unterlassung der Anzeigepflicht<br />

nach § 44 Abs. 8 leg. cit. unter<br />

Strafe gestellt wird.<br />

Durch die Energieagentur Tirol wurde<br />

ein entsprechendes Formular bereitgestellt,<br />

welches die erforderlichen<br />

Meldekriterien beinhaltet.<br />

Welche Ziele<br />

haben Sie?<br />

Reden wir darüber:<br />

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Sehr geehrte Frau Kurz!<br />

Sehr geehrte Frau Mayrhofer!<br />

Für die wiederum angenehme Atmosphäre und den<br />

informativen Austausch beim Sprechtag im Wohnund<br />

Pflegeheim <strong>Bad</strong> <strong>Häring</strong> am 15.11.<strong>2023</strong> möchten<br />

wir uns herzlich bedanken!<br />

Im Rahmen des Sprechtages wurde ein positiver Eindruck<br />

im Umgang mit den Bewohner*innen im Wohnund<br />

Pflegeheim <strong>Bad</strong> <strong>Häring</strong> festgestellt. Alle Bewohner*innen,<br />

mit denen Gespräche geführt wurden,<br />

bestätigten, dass es ihnen im Heim gut gehe, das Pflegepersonal<br />

gute Arbeit leiste und äußerst bemüht sei<br />

und das Essen ebenfalls sehr gut sei.<br />

Folgende Themen wurden gemeinsam besprochen:<br />

• Personalsituation<br />

• Ärztliche Versorgung im Heim Wohn- und Pflegeheim <strong>Bad</strong> <strong>Häring</strong><br />

• Aktivitätenprogramm<br />

• Speiseplan<br />

Per E-Mail:<br />

altenheim@bad-haering.tirol.gv.at<br />

Es wurden keine Anliegen von Bewohner*innen oder<br />

deren Angehörigen vorgebracht. Vielen Dank für die<br />

gute Zusammenarbeit!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Elvira Havei, Tiroler Heimanwältin<br />

Amtssigniert. SID<strong>2023</strong>111181130<br />

Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at<br />

Geschäftszahl – beim Antworten bitte angeben<br />

HA-K-4/41/17-<strong>2023</strong><br />

Innsbruck, 17.11.<strong>2023</strong><br />

Mag. a Anna Pfanzelt<br />

Meraner Strasse 5<br />

6020 Innsbruck<br />

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13.11.<strong>2023</strong> 09:50:36

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