Mein Südsteirer 04/2023
Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.
Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16
Informationsserie
Wussten SIE schon?
neue Informationsserie
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürger. Mit der neuen Informationsserie
„Wussten SIE schon?“ möchte ich
aktuelle Themen und Hintergrundinformationen
aufzeigen und vielleicht auch zu dem einen
oder anderen Thema Verständnis wecken.
Viel Freude beim Lesen des nachfolgenden
und der kommenden Artikel. Für eventuelle
Nachfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Gerhard Rohrer, Bürgermeister
Kommunales
Kinderbetreuung
im Wandel der Zeit
Die heute als Kindergärten bezeichneten Einrichtungen
öffentlicher Kleinkinderziehung gehen auf
Entwicklungen im 19. Jahrhundert zurück. Zu Beginn
des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Kindergärten
gegründet und sollten positive Impulse
in die Familie ausstrahlen.
Nach dem Zweiten
Weltkrieg entwickelten
sich Kindergärten
als vorschulische Institution
zu einer wichtigen Bildungseinrichtung.
Unterschiedliche
pädagogische Konzepte
wurden in die Kindergärten
hineingetragen. Damit fand
die Entwicklung von „Aufbewahrungsanstalten“
zu Bildungseinrichtungen
statt. Die
Träger der Kindergärten sind
überwiegend die Gemeinden.
Daneben gibt es Kindergärten
von Vereinen oder Kirchen.
Die maßgeblichen gesetzlichen
Grundlagen für die Errichtung
und den Betrieb von Kindergärten
finden sich in den landesgesetzlichen
Regelungen.
In den letzten 20 bis 30 Jahren
hat sich die Bedeutung
und die Aufgabe des Kindergartens
enorm gewandelt.
Arbeitsprogramm:
Straßensanierung
Bodenbeschichtung
Betonsanierung
POSSEHL SPEZIALBAU GESMBH
Alte Hauptstraße 31
9112 Griffen
Tel. +43 (4233) 2107-0
Fax +43 (4233) 2107-15
e-mail: office@possehl-spezialbau.at
http://www.possehl-spezialbau.at
War das Eintrittsalter in den
Kindergarten ursprünglich mit
vier Jahren vorgesehen, ist es
mit der Zeit sukzessive herabgesetzt
worden. Heute diskutieren
wir ein Eintrittsalter
von zwei Jahren oder ab dem
ersten Lebensjahr, manche
auch schon früher. Dies hat
die Ursache in den geänderten
familiären und gesellschaftlichen
Verhältnissen, letztlich
aber auch in Empfehlungen
des Rates und der Europäischen
Kommission, ausgedrückt
in den Barcelona-Zielen
für frühkindliche Betreuung,
Bildung und Erziehung. Ziel
dieser Empfehlung ist es, die
Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten,
die Teilnahme an zugänglicher,
bezahlbarer und
hochwertiger frühkindlicher
Betreuung, Bildung und Erziehung
bei gleichzeitiger Berücksichtigung
des Bedarfs an
Dienstleistungen und im Einklang
mit nationalen Modellen
zu ihrer Bereitstellung zu erhöhen,
die Erwerbsbeteiligung
von Frauen zu erleichtern und
die sozialen und kognitiven
Entwicklungen aller Kinder
zu fördern - insbesondere von
besonders schutzbedürftigen
oder benachteiligten Kindern.
Ausgaben der Gemeinden
für Kinderbetreuung steigen
jährlich
45 Prozent der Kinder unter
drei Jahren sollen 2030
an frühkindlicher Betreuung,
Bildung und Erziehung teilnehmen,
so die aktuelle Empfehlung.
Für Österreich wurde
ein niedrigeres Ziel von 31,9
Prozent festgelegt. Laut Statistik
Austria lag die Betreuungsquote
von Kindern unter drei
Jahren im Jahr 2021/22 österreichweit
bei 29,1 Prozent.
Daran wurde viel Kritik geübt
und viele ideologische Argumente
fanden Eingang in die
Diskussion. Von vielen Interessensvertretungen
wurde ein
Rechtsanspruch auf kostenlose
Kinderbetreuung ab dem ersten
Lebensjahr gefordert.
Die Gemeinden haben in den
letzten Jahrzehnten das Bildungs-
und Betreuungsangebot
in Kindergärten und Kinderkrippen
enorm ausgebaut
und erweitert. Als Beleg dafür
können die Ausgaben und Investitionen
in Kinderbetreuungseinrichtungen
nachgelesen
werden. Jährlich steigen
die Ausgaben, die die Gemeinden
dafür tätigen, enorm an.
Gleichzeitig stehen die Gemeinden
vor der Herausforderung,
genügend Personal zu
finden.
Es mangelt an Personal
In den letzten Jahren mussten
Gruppen geschlossen werden,
weil kein Personal gefunden
werden konnte. Allein aus
diesem Grund, aber auch aus
dem Vergleich mit Deutschland,
wo ein derartiger Rechtsanspruch
gesetzlich verankert
wurde, der aber nicht erfüllt
werden kann, hat der Österreichische
Gemeindebund die
Forderung nach einem Rechts-