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Mein Südsteirer 04/2023

Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.

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Informationsserie

Wussten SIE schon?

neue Informationsserie

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und

Gemeindebürger. Mit der neuen Informationsserie

„Wussten SIE schon?“ möchte ich

aktuelle Themen und Hintergrundinformationen

aufzeigen und vielleicht auch zu dem einen

oder anderen Thema Verständnis wecken.

Viel Freude beim Lesen des nachfolgenden

und der kommenden Artikel. Für eventuelle

Nachfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Gerhard Rohrer, Bürgermeister

Kommunales

Kinderbetreuung

im Wandel der Zeit

Die heute als Kindergärten bezeichneten Einrichtungen

öffentlicher Kleinkinderziehung gehen auf

Entwicklungen im 19. Jahrhundert zurück. Zu Beginn

des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Kindergärten

gegründet und sollten positive Impulse

in die Familie ausstrahlen.

Nach dem Zweiten

Weltkrieg entwickelten

sich Kindergärten

als vorschulische Institution

zu einer wichtigen Bildungseinrichtung.

Unterschiedliche

pädagogische Konzepte

wurden in die Kindergärten

hineingetragen. Damit fand

die Entwicklung von „Aufbewahrungsanstalten“

zu Bildungseinrichtungen

statt. Die

Träger der Kindergärten sind

überwiegend die Gemeinden.

Daneben gibt es Kindergärten

von Vereinen oder Kirchen.

Die maßgeblichen gesetzlichen

Grundlagen für die Errichtung

und den Betrieb von Kindergärten

finden sich in den landesgesetzlichen

Regelungen.

In den letzten 20 bis 30 Jahren

hat sich die Bedeutung

und die Aufgabe des Kindergartens

enorm gewandelt.

Arbeitsprogramm:

Straßensanierung

Bodenbeschichtung

Betonsanierung

POSSEHL SPEZIALBAU GESMBH

Alte Hauptstraße 31

9112 Griffen

Tel. +43 (4233) 2107-0

Fax +43 (4233) 2107-15

e-mail: office@possehl-spezialbau.at

http://www.possehl-spezialbau.at

War das Eintrittsalter in den

Kindergarten ursprünglich mit

vier Jahren vorgesehen, ist es

mit der Zeit sukzessive herabgesetzt

worden. Heute diskutieren

wir ein Eintrittsalter

von zwei Jahren oder ab dem

ersten Lebensjahr, manche

auch schon früher. Dies hat

die Ursache in den geänderten

familiären und gesellschaftlichen

Verhältnissen, letztlich

aber auch in Empfehlungen

des Rates und der Europäischen

Kommission, ausgedrückt

in den Barcelona-Zielen

für frühkindliche Betreuung,

Bildung und Erziehung. Ziel

dieser Empfehlung ist es, die

Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten,

die Teilnahme an zugänglicher,

bezahlbarer und

hochwertiger frühkindlicher

Betreuung, Bildung und Erziehung

bei gleichzeitiger Berücksichtigung

des Bedarfs an

Dienstleistungen und im Einklang

mit nationalen Modellen

zu ihrer Bereitstellung zu erhöhen,

die Erwerbsbeteiligung

von Frauen zu erleichtern und

die sozialen und kognitiven

Entwicklungen aller Kinder

zu fördern - insbesondere von

besonders schutzbedürftigen

oder benachteiligten Kindern.

Ausgaben der Gemeinden

für Kinderbetreuung steigen

jährlich

45 Prozent der Kinder unter

drei Jahren sollen 2030

an frühkindlicher Betreuung,

Bildung und Erziehung teilnehmen,

so die aktuelle Empfehlung.

Für Österreich wurde

ein niedrigeres Ziel von 31,9

Prozent festgelegt. Laut Statistik

Austria lag die Betreuungsquote

von Kindern unter drei

Jahren im Jahr 2021/22 österreichweit

bei 29,1 Prozent.

Daran wurde viel Kritik geübt

und viele ideologische Argumente

fanden Eingang in die

Diskussion. Von vielen Interessensvertretungen

wurde ein

Rechtsanspruch auf kostenlose

Kinderbetreuung ab dem ersten

Lebensjahr gefordert.

Die Gemeinden haben in den

letzten Jahrzehnten das Bildungs-

und Betreuungsangebot

in Kindergärten und Kinderkrippen

enorm ausgebaut

und erweitert. Als Beleg dafür

können die Ausgaben und Investitionen

in Kinderbetreuungseinrichtungen

nachgelesen

werden. Jährlich steigen

die Ausgaben, die die Gemeinden

dafür tätigen, enorm an.

Gleichzeitig stehen die Gemeinden

vor der Herausforderung,

genügend Personal zu

finden.

Es mangelt an Personal

In den letzten Jahren mussten

Gruppen geschlossen werden,

weil kein Personal gefunden

werden konnte. Allein aus

diesem Grund, aber auch aus

dem Vergleich mit Deutschland,

wo ein derartiger Rechtsanspruch

gesetzlich verankert

wurde, der aber nicht erfüllt

werden kann, hat der Österreichische

Gemeindebund die

Forderung nach einem Rechts-

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