Mein Südsteirer 04/2023
Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.
Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.
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Aus dem Gemeinderat
Kommunales
Sitzungsgeflüster
aus dem Gemeinderat
Förderung der Pfarre St.
Nikolai ob Draßling für die
Glasüberdachung beim
Haupteingang der Pfarrkirche.
Die Kosten für die Glasüberdachung
inklusive Ausbesserungen
an der Fassade und
Neuanstrich der verwitterten
Kirchentür belaufen sich in
Summe auf ca. € 30.000,-. Die
Diözese fördert das Vorhaben
mit 30 %. Vom Bundesdenkmalamt
gibt es keinen Beitrag. Die
Gemeinde unterstützt das Projekt
mit € 7.000,-.
Darlehensaufnahmen der
Gemeinde für Kanalbau
beim Technologiepark und
Interessantes und Wissenswertes von den
Sitzungen des Gemeinderates.
Rüsthausbau Freiwillige
Feuerwehr Siebing.
Sieben verschiedene Banken
wurden ausgewählt und zur Anbotslegung
eingeladen. Für die
Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage
der Gemeinde
vor allem im Bereich des Gewerbegebietes
Technologiepark
wurde ein Darlehen in der Höhe
von 150.000,00 EURO mit einer
15-jährigen Laufzeit aufgenommen.
Die Darlehensaufnahme
wurde an die Hypo Vorarlberg
beginnend mit 5-jährigem Fixzins
von derzeit 3,94 % und
folgender variabler Verzinsung
mit einem Aufschlag von 0,66 %
zum 1M Euribor vergeben.
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SÜDSTEIERMARK
Gemeinderatsbeschluss und
der diesbezüglichen Finanzierungsvereinbarung
mit der
Freiwilligen Feuerwehr Siebing
für den überwiegenden Anteil
zum Rüsthausbau in Höhe
von maximal € 1.250.000,- auf.
Für das Jahr 2023 sind Gemeindetransferzahlungen
von
bis zu € 500.000,- geplant und
ist gemäß Voranschlag dafür
auch ein Darlehen in Höhe von
€ 350.000,- von der Gemeinde
aufzunehmen. Für diesen Darlehensbetrag
wurde ein Rückzahlungszeitraum
von 20 Jahren
gewählt. Die Darlehensaufnahme
wird an die Hypo Vorarlberg
beginnend mit 5-jährigem
Fixzins von derzeit 3,96 % und
folgender variabler Verzinsung
mit einem Aufschlag von 0,67 %
zum 1M Euribor vergeben.
Änderung des Örtlichen
Entwicklungskonzepts 0.01
„Grundkonzept zu freistehenden
Solar- und Photovoltaikanlagen“
– Endbeschluss.
Die Auflage des Verordnungsentwurfes
erfolgte vom 19. Juli
bis 14. September 2023 und sind
dazu einige Stellungnahmen
und Einwendungen eingelangt.
Diese wurden von Raumplaner
Dipl.Ing. Battyan bearbeitet
und Änderungsvorschläge erarbeitet.
Die Einwendungen und
Stellungnahmen werden im
Sinne der Fachbeurteilung von
Dipl.Ing. Battyan berücksichtigt
und eingearbeitet bzw. lediglich
zur Kenntnis genommen.
Flächenwidmungsplanänderung
0.39 „Agri-PV-Anlage“
– Endbeschluss.
Die Auflage des Verordnungsentwurfes
erfolgte vom 19. Juli
bis 14. September 2023 und sind
dazu einige Stellungnahmen
und Einwendungen eingelangt.
Die in dieser Zeit eingegangenen
Stellungnahmen und Einwendungen
sind ident mit jenen
für die ÖEK-Änderung 0.01.
Die Einwendungen und Stellungnahmen
werden im Sinne
der Fachbeurteilung von Dipl.
Ing. Battyan berücksichtigt und
eingearbeitet bzw. lediglich zur
Kenntnis genommen.
Änderung des Örtlichen
Entwicklungskonzepts 0.02
„Draßling – Ferk Metallbau
GmbH“ – Endbeschluss.
Der Verordnungsentwurf
des Örtlichen Entwicklungskonzepts
0.02 „Draßling – Ferk
Metallbau GmbH“ wurde vom
19.06. bis 14.08.2023 aufgelegt.
Die öffentliche Präsentation erfolgte
am 04.07.2023. Es sind
einige Stellungnahmen eingelangt.
Die Einwendungen und
Stellungnahmen im Sinne der
Fachbeurteilung von Dipl.Ing.
Battyan werden berücksichtigt
und eingearbeitet bzw. lediglich
zur Kenntnis genommen. Der
Entwicklungsplan wird derart
abgeändert, dass die siedlungspolitischen
Grenzen bis zu den
Grundgrenzen des Grundstücks
in Richtung Norden, Süden und
Westen verschoben werden und
das erweiterte Gebiet mit der
baulichen Entwicklung und
Funktion Industrie-Gewerbe
ausgewiesen wird.
Flächenwidmungsplanänderung
0.40 „Draßling – Ferk
Metallbau GmbH“ – Endbeschluss.
Die Auflage der Flächenwidmungsplan-Änderungsverordnung
erfolgte vom 19.06.
bis 14.08.2023. Die öffentliche
Präsentation erfolgte am
04.07.2023. Die in dieser Zeit
eingegangenen Stellungnahmen
und Einwendungen sind
ident mit jenen für die ÖEK-
Änderung 0.02.
Die Einwendungen und Stellungnahmen
werden im Sinne
der Fachbeurteilung von Dipl.
Ing. Battyan berücksichtigt und
eingearbeitet bzw. lediglich zur
Kenntnis genommen. Die geplante
Änderung umfasst das
gesamte Grundstück und ist
vor allem die Erweiterung des
Baulandes Industriegebiet 1 als
Aufschließungsgebiet in Richtung
Westen mit einem Ausmaß
von ca. 19.275 m² vorgesehen.
Dieses neue Aufschließungsgebiet
wird in die Aufschließungszonen
Ni1a und Ni1b unterteilt