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Mein Südsteirer 04/2023

Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.

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18

Aus dem Gemeinderat

Kommunales

Sitzungsgeflüster

aus dem Gemeinderat

Förderung der Pfarre St.

Nikolai ob Draßling für die

Glasüberdachung beim

Haupteingang der Pfarrkirche.

Die Kosten für die Glasüberdachung

inklusive Ausbesserungen

an der Fassade und

Neuanstrich der verwitterten

Kirchentür belaufen sich in

Summe auf ca. € 30.000,-. Die

Diözese fördert das Vorhaben

mit 30 %. Vom Bundesdenkmalamt

gibt es keinen Beitrag. Die

Gemeinde unterstützt das Projekt

mit € 7.000,-.

Darlehensaufnahmen der

Gemeinde für Kanalbau

beim Technologiepark und

Interessantes und Wissenswertes von den

Sitzungen des Gemeinderates.

Rüsthausbau Freiwillige

Feuerwehr Siebing.

Sieben verschiedene Banken

wurden ausgewählt und zur Anbotslegung

eingeladen. Für die

Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage

der Gemeinde

vor allem im Bereich des Gewerbegebietes

Technologiepark

wurde ein Darlehen in der Höhe

von 150.000,00 EURO mit einer

15-jährigen Laufzeit aufgenommen.

Die Darlehensaufnahme

wurde an die Hypo Vorarlberg

beginnend mit 5-jährigem Fixzins

von derzeit 3,94 % und

folgender variabler Verzinsung

mit einem Aufschlag von 0,66 %

zum 1M Euribor vergeben.

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SÜDSTEIERMARK

Gemeinderatsbeschluss und

der diesbezüglichen Finanzierungsvereinbarung

mit der

Freiwilligen Feuerwehr Siebing

für den überwiegenden Anteil

zum Rüsthausbau in Höhe

von maximal € 1.250.000,- auf.

Für das Jahr 2023 sind Gemeindetransferzahlungen

von

bis zu € 500.000,- geplant und

ist gemäß Voranschlag dafür

auch ein Darlehen in Höhe von

€ 350.000,- von der Gemeinde

aufzunehmen. Für diesen Darlehensbetrag

wurde ein Rückzahlungszeitraum

von 20 Jahren

gewählt. Die Darlehensaufnahme

wird an die Hypo Vorarlberg

beginnend mit 5-jährigem

Fixzins von derzeit 3,96 % und

folgender variabler Verzinsung

mit einem Aufschlag von 0,67 %

zum 1M Euribor vergeben.

Änderung des Örtlichen

Entwicklungskonzepts 0.01

„Grundkonzept zu freistehenden

Solar- und Photovoltaikanlagen“

– Endbeschluss.

Die Auflage des Verordnungsentwurfes

erfolgte vom 19. Juli

bis 14. September 2023 und sind

dazu einige Stellungnahmen

und Einwendungen eingelangt.

Diese wurden von Raumplaner

Dipl.Ing. Battyan bearbeitet

und Änderungsvorschläge erarbeitet.

Die Einwendungen und

Stellungnahmen werden im

Sinne der Fachbeurteilung von

Dipl.Ing. Battyan berücksichtigt

und eingearbeitet bzw. lediglich

zur Kenntnis genommen.

Flächenwidmungsplanänderung

0.39 „Agri-PV-Anlage“

– Endbeschluss.

Die Auflage des Verordnungsentwurfes

erfolgte vom 19. Juli

bis 14. September 2023 und sind

dazu einige Stellungnahmen

und Einwendungen eingelangt.

Die in dieser Zeit eingegangenen

Stellungnahmen und Einwendungen

sind ident mit jenen

für die ÖEK-Änderung 0.01.

Die Einwendungen und Stellungnahmen

werden im Sinne

der Fachbeurteilung von Dipl.

Ing. Battyan berücksichtigt und

eingearbeitet bzw. lediglich zur

Kenntnis genommen.

Änderung des Örtlichen

Entwicklungskonzepts 0.02

„Draßling – Ferk Metallbau

GmbH“ – Endbeschluss.

Der Verordnungsentwurf

des Örtlichen Entwicklungskonzepts

0.02 „Draßling – Ferk

Metallbau GmbH“ wurde vom

19.06. bis 14.08.2023 aufgelegt.

Die öffentliche Präsentation erfolgte

am 04.07.2023. Es sind

einige Stellungnahmen eingelangt.

Die Einwendungen und

Stellungnahmen im Sinne der

Fachbeurteilung von Dipl.Ing.

Battyan werden berücksichtigt

und eingearbeitet bzw. lediglich

zur Kenntnis genommen. Der

Entwicklungsplan wird derart

abgeändert, dass die siedlungspolitischen

Grenzen bis zu den

Grundgrenzen des Grundstücks

in Richtung Norden, Süden und

Westen verschoben werden und

das erweiterte Gebiet mit der

baulichen Entwicklung und

Funktion Industrie-Gewerbe

ausgewiesen wird.

Flächenwidmungsplanänderung

0.40 „Draßling – Ferk

Metallbau GmbH“ – Endbeschluss.

Die Auflage der Flächenwidmungsplan-Änderungsverordnung

erfolgte vom 19.06.

bis 14.08.2023. Die öffentliche

Präsentation erfolgte am

04.07.2023. Die in dieser Zeit

eingegangenen Stellungnahmen

und Einwendungen sind

ident mit jenen für die ÖEK-

Änderung 0.02.

Die Einwendungen und Stellungnahmen

werden im Sinne

der Fachbeurteilung von Dipl.

Ing. Battyan berücksichtigt und

eingearbeitet bzw. lediglich zur

Kenntnis genommen. Die geplante

Änderung umfasst das

gesamte Grundstück und ist

vor allem die Erweiterung des

Baulandes Industriegebiet 1 als

Aufschließungsgebiet in Richtung

Westen mit einem Ausmaß

von ca. 19.275 m² vorgesehen.

Dieses neue Aufschließungsgebiet

wird in die Aufschließungszonen

Ni1a und Ni1b unterteilt

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