13.03.2024 Aufrufe

CityLand Peine - Ausgabe 01-2024

Ihr Magazin für Peine, Ilsede, Edemissen, Hohenhameln, Lengede, Vechelde und Wendeburg. In der aktuellen Ausgabe geht es um rund die Frühlingszeit.

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SERVICE<br />

NEUES ONLINE-FUNDBÜRO IN PEINE<br />

TASCHE VON ZU HAUSE AUS WIEDERFINDEN<br />

Handtasche im Geschäft<br />

vergessen oder das Smartphone<br />

verloren? Ab sofort<br />

können Fundsachen online<br />

von zu Hause aus wiedergefunden werden.<br />

Die Stadt <strong>Peine</strong> hat dafür ein Online-<br />

Fundbüro eingerichtet. Somit ist das<br />

Wiederfinden verlorener Gegenstände<br />

rund um die Uhr ohne viel Aufwand mit<br />

nur ein paar Klicks online möglich.<br />

Foto: milkos/123RF<br />

Unter der Internetadresse www.<br />

fundbürodeutschland.de kann man<br />

nachsehen, ob die verlorene Sache als<br />

Fundsache abgegeben oder gemeldet<br />

wurde. Ausnahme: Schlüssel werden<br />

nicht digital erfasst. Zu beachten ist,<br />

dass Fundsachen in der Regel mit einer<br />

gewissen Verzögerung abgegeben<br />

beziehungsweise gemeldet werden.<br />

Auf die Annahme von Kleidung wird<br />

aus hygienischen Gründen grundsätzlich<br />

verzichtet, heißt es<br />

von der Stadt. Seien<br />

aus der Fundsache<br />

die Verlierer zu<br />

ermitteln – zum<br />

Beispiel, weil Papiere<br />

enthalten<br />

sind – werden<br />

sie seitens<br />

des Fundbüros angeschrieben.<br />

„Das digitale Fundbüro ist ein weiterer<br />

Schritt hin zur digitalen Verwaltung.<br />

Es freut mich sehr, dass wir<br />

einen weiteren modernen und benutzerfreundlichen<br />

Onlinedienst im Bürgerbüro<br />

anbieten können“, ergänzt die<br />

Leiterin Simone Lang-Büchle.<br />

Die Stadt weist darauf hin, dass für die<br />

Verwahrung von Fundsachen – abhängig<br />

vom Wert der Sache – eine Gebühr<br />

erhoben wird. Und: „Wird die Fundsache<br />

nach Ablauf der Aufbewahrungszeit<br />

nicht durch die Eigentümerin oder<br />

den Eigentümer abgeholt, geht<br />

die Fundsache in den<br />

Besitz der Stadt über<br />

und wird versteigert,<br />

wenn die Finderin oder der Finder<br />

nicht einen Rückgabeanspruch bei der<br />

Abgabe der Fundsache angemeldet<br />

hat“, informiert Simone Lang-Büchle.<br />

Der Finder kann nach sechs Monaten<br />

nach Anzeigen des Fundes das Eigentum<br />

an der Sache erwerben. Das ist im<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es<br />

sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter<br />

dem Finder bekannt<br />

geworden ist oder sein Recht bei der<br />

zuständigen Behörde angemeldet hat.<br />

Die Versteigerungen finden ausschließlich<br />

online statt und können<br />

von jeder Bürgerin und jedem Bürger<br />

besucht werden. Wer in <strong>Peine</strong> etwas<br />

verloren hat, kann aber auch weiterhin<br />

im Fundbüro der Stadt persönlich,<br />

telefonisch oder per E-Mail anfragen,<br />

ob die verlorene Sache dort abgegeben<br />

wurde. Ę<br />

14 <strong>CityLand</strong>

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