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GSN 04042024

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2 DONNERSTAG, 4. April 2024<br />

Giengener Stadtnachrichten<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften<br />

im Verfahren nach § 13a BauGB „Umbau Grabenschule“<br />

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und über die<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

reich des Bebauungsplans und der örtlichen<br />

Bauvorschriften ist im Übersichtsplan<br />

(unmaßstäblich) grün<br />

dargestellt und umfasst die Flurstücke<br />

16/13 vollständig und die Flurstücke<br />

16/1, 16/11, 16/10 und 2009/3 jeweils<br />

teilweise. Das Aufstellungsverfahren<br />

wird nach § 13a BauGB ohne förmliche<br />

Durchführung einer Umweltprüfung<br />

durchgeführt. Es sind jedoch umweltrelevante<br />

Informationen zu Fledermäusen<br />

und Vögeln aus dem Fachbeitrag<br />

Artenschutz (Stand 07.06.2023)<br />

sowie Informationen bzgl. Schallimmissionen<br />

(Stand 02.02.2024) bekannt.<br />

Die Fachbeiträge sind Teil der Auslegungsunterlagen.<br />

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans,<br />

der Satzung über örtliche<br />

Bauvorschriften nach § 74 LBO<br />

zum Bebauungsplan und des Vorhaben-<br />

und Erschließungsplans liegen<br />

im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom<br />

08.04.2024 bis 08.05.2024 bei der<br />

Stadtverwaltung Giengen, im Baurechts-<br />

und Planungsamt, Zi. 16,<br />

1. OG, Marktstraße 18-20, 89537 Giengen<br />

während der allgemeinen Dienststunden<br />

zur Einsichtnahme aus. Während<br />

der Auslegungsfrist kann sich die<br />

Öffentlichkeit zur Planung äußern<br />

und es können Stellungnahmen vorgebracht<br />

werden. Stellungnahmen können<br />

während der Auslegungsdauer<br />

vorzugsweise schriftlich unter der<br />

E-Mail-Adresse stadtplanung@giengen.de<br />

oder postalisch eingereicht<br />

werden. Während der allgemeinen<br />

Dienststunden können Stellungnahmen<br />

auch zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden. Über die Stellungnahmen<br />

entscheidet der Gemeinderat der<br />

Stadt Giengen in öffentlicher Sitzung.<br />

Darüber hinaus kann der Planentwurf<br />

vom 08.04.2024 bis 06.05.2024 während<br />

des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

online auf der Homepage<br />

der Stadt Giengen an der Brenz<br />

unter folgendem Link: https://www.<br />

giengen.de/de/Stadt-Buerger/Amtliche-Bekanntmachungen<br />

eingesehen<br />

werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan gem. § 4a<br />

Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben<br />

können.<br />

Giengen, den 04.04.2024<br />

Bürgermeisteramt<br />

AUS DEM RATHAUS<br />

Der Gemeinderat der Stadt Giengen<br />

hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

28.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans „Umbau<br />

Grabenschule“ sowie der Satzung<br />

über örtliche Bauvorschriften nach<br />

§ 74 Landesbauordnung (LBO) zum<br />

Bebauungsplan beschlossen.<br />

Des Weiteren hat der Gemeinderat<br />

der Stadt Giengen in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf<br />

zum Bebauungsplan „Umbau<br />

Grabenschule“ und der Satzung über<br />

örtliche Bauvorschriften nach § 74<br />

LBO zum Bebauungsplan sowie den<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt.<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt,<br />

den Entwurf des Bebauungsplans<br />

„Umbau Grabenschule“<br />

Planbereich 03-04 nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB i. V. m. § 13a BauGB öffentlich<br />

auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

die Stellungnahmen der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />

deren Aufgabenbereiche von<br />

der Planung tangiert werden können,<br />

zum Planentwurf einzuholen.<br />

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung<br />

der planungsrechtlichen Grundlage<br />

für die Umnutzung des Gebäudes<br />

zu Wohnzwecken durch die Ausweisung<br />

eines „Urbanen Gebiets“ gem.<br />

§ 6a Baunutzungsverordnung (BauN-<br />

VO). Es sollen 12 Wohnungen mit zugehörigen<br />

Parkmöglichkeiten geschaffen<br />

werden.<br />

Maßgebend für die Abgrenzung des<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

ist der Entwurf mit Stand vom<br />

21.03.2024. Der räumliche Geltungsbe-<br />

Plan: Stadt Giengen<br />

Infoveranstaltung:<br />

Tagesmutter/-vater werden<br />

Der Kindertagespflegeverein in Heidenheim<br />

bietet am Dienstag, den<br />

9. April, von 20 Uhr bis ca. 21 Uhr<br />

eine Online-Informationsveranstaltung<br />

für jene an, die Interesse an der<br />

Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater<br />

haben. Eine Sozialpädagogin<br />

informiert darüber, was die<br />

Qualifizierung zur Tagespflegeperson<br />

beinhaltet und wie die anschließende<br />

Tätigkeit aussieht.<br />

Für die Online-Veranstaltung bekommen<br />

die Interessenten per E-Mail<br />

am Vortag einen Link zugeschickt.<br />

Während der Veranstaltung können<br />

die Teilnehmenden sich einfach nur<br />

informieren oder bei Bedarf auch<br />

Fragen stellen. Die Teilnahme ist<br />

kostenlos und unverbindlich. Eine<br />

Anmeldung ist bis spätestens Montag,<br />

8. April, per E-Mail an info@<br />

kindertagespflege-heidenheim.de <br />

oder telefonisch unter 07321/924808<br />

erforderlich. Der nächste kostenfreie<br />

Grundkurs startet am 6. Mai.<br />

Bei der Stadt Giengen ist folgende Stelle in Vollzeit zu besetzen:<br />

Sachgebietsleitung<br />

Grünflächen und Friedhöfe<br />

(m/w/d)<br />

Details zum Stellenangebot und zu unseren<br />

Erwartungen finden Sie unter:<br />

Stadt Giengen an der Brenz<br />

SG Organisation und Personal / Marktstraße 11<br />

89537 Giengen an der Brenz<br />

www.giengen.de

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