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NUTZEN<br />

DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />

Entwaldungs-Verordnung:<br />

So geht's nicht!<br />

Druckerzeugnisse und Verpackungen, die auf Basis von Holz hergestellt<br />

werden, dürfen ab dem 30. Dezember 2024 in der EU nur noch dann in den<br />

Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung<br />

in Verbindung stehen. Die fünf Spitzenverbände der Wertschöpfungskette<br />

Druck bezweifeln die praktische Umsetzbarkeit der Pflichten aus der<br />

ent-sprechenden EU-Verordnung und fordern gemeinsam, deren Anwendung<br />

EU-weit einheitlich um mindestens ein Jahr zu verschieben.<br />

Grundsätzlich teilen die fünf Branchenverbände<br />

Börsenverein des Deutschen Buchhandels,<br />

Bundesverband Digitalpublisher und<br />

Zeitungsverleger, Bundesverband Druck und<br />

Medien, Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen<br />

und Medienverband der freien Presse das Ziel der EU-<br />

Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), Naturwälder<br />

weltweit zu schützen. Aufgrund praxisferner Vorgaben<br />

sind die Anforderungen der Verordnung aus Sicht der<br />

Verbände jedoch derzeit nicht zu erfüllen.<br />

Daher haben die Verbände im März 2024 die Bundesregierung<br />

dringend dazu aufgefordert, die durch die<br />

Verordnung drohenden Risiken und überbordenden<br />

bürokratischen Belastungen für Druck- und Medienunternehmen<br />

zu entschärfen. Insbesondere, da wesentliche<br />

technische Hilfsmittel und branchenspezifische<br />

Umsetzungsleitlinien derzeit noch fehlen, ist zumindest<br />

ein Aufschub unerlässlich.<br />

Die Branchenverbände befürchten, dass die unzureichende<br />

Vorbereitung seitens der EU-Kommission sowie<br />

ein Rückzug globaler Händler aus dem europäischen<br />

Markt dazu führen können, dass die Unternehmen ihre<br />

Produkte kaum mehr gesetzeskonform in Verkehr bringen<br />

können.<br />

Das gefährdet nicht nur die Unternehmen in der<br />

Wertschöpfungskette Druck, sondern stellt auch die<br />

verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Presseprodukten,<br />

Büchern, Wahlunterlagen, technischen<br />

Dokumentationen, Etiketten, Verpackungen und anderen<br />

Druckprodukten infrage.<br />

Aus Sicht der fünf Branchenverbände ist es daher<br />

dringend erforderlich, die EUDR praxistauglich zu überarbeiten.<br />

Deshalb forderten die Branchenverbände<br />

gemeinsam von der<br />

Bundesregierung folgende sechs<br />

Punkte:<br />

» Klärung zahlreicher Auslegungsfragen,<br />

um eine rechtssichere Anwendung zu<br />

gewährleisten<br />

» Aufschub für Sorgfaltserklärungen, bis<br />

ein funktionsfähiges Informations system<br />

durch die EU-Kommission bereitgestellt<br />

wurde<br />

» Reduzierung der Anforderungen an die<br />

Sorgfaltspflicht, insbesondere hinsichtlich<br />

unkalkulierbarer Risiken durch die Vermischung<br />

von Erzeugnissen<br />

» Aufschub der Sanktionen um mindestens<br />

ein Jahr<br />

» Bereitstellung geeigneter Tools für die<br />

rechtssichere Geolokalisierung<br />

» Entschärfung der Haftung hinsichtlich<br />

mittelbarer Zulieferer<br />

32 // 01/2024

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