0124_Nutzen_Mantel
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NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Entwaldungs-Verordnung:<br />
So geht's nicht!<br />
Druckerzeugnisse und Verpackungen, die auf Basis von Holz hergestellt<br />
werden, dürfen ab dem 30. Dezember 2024 in der EU nur noch dann in den<br />
Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung<br />
in Verbindung stehen. Die fünf Spitzenverbände der Wertschöpfungskette<br />
Druck bezweifeln die praktische Umsetzbarkeit der Pflichten aus der<br />
ent-sprechenden EU-Verordnung und fordern gemeinsam, deren Anwendung<br />
EU-weit einheitlich um mindestens ein Jahr zu verschieben.<br />
Grundsätzlich teilen die fünf Branchenverbände<br />
Börsenverein des Deutschen Buchhandels,<br />
Bundesverband Digitalpublisher und<br />
Zeitungsverleger, Bundesverband Druck und<br />
Medien, Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen<br />
und Medienverband der freien Presse das Ziel der EU-<br />
Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), Naturwälder<br />
weltweit zu schützen. Aufgrund praxisferner Vorgaben<br />
sind die Anforderungen der Verordnung aus Sicht der<br />
Verbände jedoch derzeit nicht zu erfüllen.<br />
Daher haben die Verbände im März 2024 die Bundesregierung<br />
dringend dazu aufgefordert, die durch die<br />
Verordnung drohenden Risiken und überbordenden<br />
bürokratischen Belastungen für Druck- und Medienunternehmen<br />
zu entschärfen. Insbesondere, da wesentliche<br />
technische Hilfsmittel und branchenspezifische<br />
Umsetzungsleitlinien derzeit noch fehlen, ist zumindest<br />
ein Aufschub unerlässlich.<br />
Die Branchenverbände befürchten, dass die unzureichende<br />
Vorbereitung seitens der EU-Kommission sowie<br />
ein Rückzug globaler Händler aus dem europäischen<br />
Markt dazu führen können, dass die Unternehmen ihre<br />
Produkte kaum mehr gesetzeskonform in Verkehr bringen<br />
können.<br />
Das gefährdet nicht nur die Unternehmen in der<br />
Wertschöpfungskette Druck, sondern stellt auch die<br />
verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Presseprodukten,<br />
Büchern, Wahlunterlagen, technischen<br />
Dokumentationen, Etiketten, Verpackungen und anderen<br />
Druckprodukten infrage.<br />
Aus Sicht der fünf Branchenverbände ist es daher<br />
dringend erforderlich, die EUDR praxistauglich zu überarbeiten.<br />
Deshalb forderten die Branchenverbände<br />
gemeinsam von der<br />
Bundesregierung folgende sechs<br />
Punkte:<br />
» Klärung zahlreicher Auslegungsfragen,<br />
um eine rechtssichere Anwendung zu<br />
gewährleisten<br />
» Aufschub für Sorgfaltserklärungen, bis<br />
ein funktionsfähiges Informations system<br />
durch die EU-Kommission bereitgestellt<br />
wurde<br />
» Reduzierung der Anforderungen an die<br />
Sorgfaltspflicht, insbesondere hinsichtlich<br />
unkalkulierbarer Risiken durch die Vermischung<br />
von Erzeugnissen<br />
» Aufschub der Sanktionen um mindestens<br />
ein Jahr<br />
» Bereitstellung geeigneter Tools für die<br />
rechtssichere Geolokalisierung<br />
» Entschärfung der Haftung hinsichtlich<br />
mittelbarer Zulieferer<br />
32 // 01/2024