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NUTZEN<br />
RECHT<br />
Green Claims –<br />
neue Spielregeln für<br />
Umweltaussagen<br />
Umweltbezogene Werbeaussagen werden in der EU künftig<br />
strenger reguliert. Gleich zwei parallele EU-Richtlinien sind<br />
hierzu aktuell in Arbeit.<br />
Unternehmen erleben derzeit einen massiven<br />
Zuwachs an EU-Regulierung im Bereich<br />
Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Zu<br />
Entwaldungsverordnung, Lieferkettenrichtlinie<br />
und Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie<br />
kommt nun noch die Regulierung von<br />
Umweltaussagen – Green Claims – durch zwei neue<br />
Richtlinien. Ziel all dieser Regelungen im Rahmen<br />
des „Green Deals“ der EU ist das Erreichen der<br />
Klima neutralität bis 2050.<br />
Ein Blick ins Supermarktregal zeigt, dass Umweltaussagen<br />
in Form von Siegeln und positiven Umweltcharakteristiken<br />
weit verbreitet sind. Eine EU-<br />
Studie aus dem Jahr 2020 kam zu dem Ergebnis,<br />
dass 53 Prozent aller Umweltaussagen vage, nicht<br />
fundiert oder irreführend seien. Um irreführende<br />
Werbeaussagen zu verhindern und mehr Transparenz<br />
für Verbraucher zu schaffen, hat die EU zwei<br />
neue Richtlinien auf den Weg gebracht, die die<br />
Werbung mit Umweltaussagen regeln.<br />
werden kann. Daneben regelt die Richtlinie weitere<br />
Verbraucherrechte, wie z. B. eine Informationspflicht<br />
zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht,<br />
Regeln zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten<br />
sowie Software-Updates. Die Richtlinie muss<br />
noch innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten<br />
in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Änderungen<br />
im deutschen Gesetz gegen den unlauteren<br />
Wettbewerb (UWG) ist ab Frühjahr 2026 zu rechnen.<br />
Allgemeine Umweltaussagen wie z. B. „umweltfreundlich“,<br />
„umweltschonend“, „ökologisch“<br />
„klima freundlich“, werden künftig nur noch erlaubt<br />
sein, wenn die behauptete hervorragende Umweltleistung<br />
durch anerkannte Systeme für Umweltkennzeichnung<br />
nachgewiesen werden kann, etwa<br />
durch das EU-Umweltzeichen „Ecolabel“.<br />
„Empco Empowering consumers for the<br />
green transition Richtlinie”<br />
Die vom EU-Parlament im Januar 2024 angenommene<br />
Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den<br />
ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen<br />
unlautere Praktiken und bessere Informationen“<br />
wurde am 20. Februar 2024 vom Europäischen Rat<br />
angenommen. Die Empco Richtlinie regelt, dass allgemeine<br />
Umweltaussagen künftig nur noch erlaubt<br />
sind, wenn ihr Inhalt ausreichend nachgewiesen<br />
42 // 01/2024<br />
Grafik: eamesBot – shutterstock