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NUTZEN<br />

RECHT<br />

Green Claims –<br />

neue Spielregeln für<br />

Umweltaussagen<br />

Umweltbezogene Werbeaussagen werden in der EU künftig<br />

strenger reguliert. Gleich zwei parallele EU-Richtlinien sind<br />

hierzu aktuell in Arbeit.<br />

Unternehmen erleben derzeit einen massiven<br />

Zuwachs an EU-Regulierung im Bereich<br />

Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Zu<br />

Entwaldungsverordnung, Lieferkettenrichtlinie<br />

und Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie<br />

kommt nun noch die Regulierung von<br />

Umweltaussagen – Green Claims – durch zwei neue<br />

Richtlinien. Ziel all dieser Regelungen im Rahmen<br />

des „Green Deals“ der EU ist das Erreichen der<br />

Klima neutralität bis 2050.<br />

Ein Blick ins Supermarktregal zeigt, dass Umweltaussagen<br />

in Form von Siegeln und positiven Umweltcharakteristiken<br />

weit verbreitet sind. Eine EU-<br />

Studie aus dem Jahr 2020 kam zu dem Ergebnis,<br />

dass 53 Prozent aller Umweltaussagen vage, nicht<br />

fundiert oder irreführend seien. Um irreführende<br />

Werbeaussagen zu verhindern und mehr Transparenz<br />

für Verbraucher zu schaffen, hat die EU zwei<br />

neue Richtlinien auf den Weg gebracht, die die<br />

Werbung mit Umweltaussagen regeln.<br />

werden kann. Daneben regelt die Richtlinie weitere<br />

Verbraucherrechte, wie z. B. eine Informationspflicht<br />

zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht,<br />

Regeln zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten<br />

sowie Software-Updates. Die Richtlinie muss<br />

noch innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten<br />

in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Änderungen<br />

im deutschen Gesetz gegen den unlauteren<br />

Wettbewerb (UWG) ist ab Frühjahr 2026 zu rechnen.<br />

Allgemeine Umweltaussagen wie z. B. „umweltfreundlich“,<br />

„umweltschonend“, „ökologisch“<br />

„klima freundlich“, werden künftig nur noch erlaubt<br />

sein, wenn die behauptete hervorragende Umweltleistung<br />

durch anerkannte Systeme für Umweltkennzeichnung<br />

nachgewiesen werden kann, etwa<br />

durch das EU-Umweltzeichen „Ecolabel“.<br />

„Empco Empowering consumers for the<br />

green transition Richtlinie”<br />

Die vom EU-Parlament im Januar 2024 angenommene<br />

Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den<br />

ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen<br />

unlautere Praktiken und bessere Informationen“<br />

wurde am 20. Februar 2024 vom Europäischen Rat<br />

angenommen. Die Empco Richtlinie regelt, dass allgemeine<br />

Umweltaussagen künftig nur noch erlaubt<br />

sind, wenn ihr Inhalt ausreichend nachgewiesen<br />

42 // 01/2024<br />

Grafik: eamesBot – shutterstock

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