19.04.2024 Aufrufe

Hauptkatalog Fachhandel 2024

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der C. Jul. Herbertz GmbH, Solingen<br />

II. Im Falle von Verbindung und Vermischung setzt sich<br />

unser Eigentum an dem neu entstandenen Gegenstand<br />

im Verhältnis der gelieferten Ware zu demjenigen des<br />

neuen Gegenstandes fort. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware<br />

erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von<br />

§ 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware<br />

im Sinne von Abschnitt G. Absatz 1. Bei Verarbeitung,<br />

Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware<br />

mit anderen Waren durch den Kunden steht uns<br />

das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu. Erlischt<br />

unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so<br />

überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden<br />

Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der<br />

neuen Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware<br />

und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die Miteigentumsrechte<br />

des Kunden gelten als Vorbehaltsware im<br />

Sinne von Abschnitt G. Absatz 1.<br />

III. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden<br />

übergegangen ist, ist der sich ggf. bereits im Besitz der<br />

Ware befindliche Kunde verpflichtet, diese pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

IV. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten<br />

des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag<br />

zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.<br />

V. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten<br />

auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der<br />

realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden<br />

Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl<br />

der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br />

VI. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns einen Zugriff<br />

Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,<br />

sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der<br />

Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der<br />

Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der<br />

Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.<br />

VII. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage<br />

ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §<br />

771 ZPO zu erstatten, haftet unser Vertragspartner für<br />

den uns insoweit entstandenen Ausfall. Unser Kunde<br />

darf die gelieferte Ware jedoch nicht selbst verpfänden<br />

oder sicherungsübereignen. Er hat die gerichtlichen und<br />

außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771<br />

ZPO zu erstatten und haftet für den entstandenen Ausfall.<br />

Unser Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung<br />

der Vorbehaltsware oder zu einem sonstigen Veräußerungsgeschäft<br />

darüber im Rahmen ordnungsgemäßer<br />

Geschäftsführung nur unter der Voraussetzung berechtigt<br />

und ermächtigt, dass er sich selbst das Eigentum an<br />

der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung des<br />

Kaufpreises gegen seinen Abnehmer vorbehält. Zu anderen<br />

Verfügungen ist er nicht berechtigt. Unser Vertragspartner<br />

tritt uns schon jetzt alle ihm hieraus entstehenden<br />

Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages zzgl.<br />

MwSt. mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer<br />

oder Dritte zur Sicherheit ab, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />

gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,<br />

und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach<br />

Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die<br />

Abtretung hiermit an. Unser Vertragspartner bleibt zur<br />

Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung<br />

bis zum Widerruf ermächtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis<br />

unseres Vertragspartners erlischt,<br />

wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber<br />

nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen geschlossene<br />

Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät.<br />

Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung,<br />

Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und<br />

jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse<br />

unseres Vertragspartners, die zu einer<br />

Gefährdung unserer Sicherheiten führen können. Unser<br />

Vertragspartner ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der<br />

Forderung verpflichtet. Nach Wegfall der Verfügungsberechtigung<br />

unseres Vertragspartners sind wir zur Sicherung<br />

unserer Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware<br />

berechtigt, insbesondere auch die am Lager unseres<br />

Vertragspartners befindliche Vorbehaltsware auf dessen<br />

Kosten in Eigenbesitz zunehmen.<br />

VIII. Von Vorstehendem bleibt unsere Befugnis, die Forderung<br />

selbst einzuziehen, unberührt. Wir verpflichten uns<br />

jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange unser<br />

Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus<br />

den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug<br />

gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung<br />

eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt<br />

ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der<br />

Fall, so können wir einerseits verlangen, dass unser<br />

Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und<br />

deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen<br />

Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen<br />

aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung<br />

mitteilt, darüber hinaus sind sämtliche Forderungen aus<br />

der Geschäftsbeziehung sofortfällig; Bonifikationen gelten<br />

als verfallen. Die von unserem Vertragspartner im<br />

Vorausabgetretenen Forderungen beziehen sich auch auf<br />

den anerkannten Saldo, sowie im Falle seiner Insolvenz<br />

auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Sie dienen<br />

im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.<br />

Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile<br />

haben, wird ein dem Miteigentumsanteil<br />

entsprechender Teil abgetreten.<br />

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten<br />

auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit freizugeben,<br />

als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die<br />

zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt;<br />

die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt<br />

uns.<br />

I. Retoure<br />

I. Retouren sind ausschließlich nach erfolgter Mitteilung<br />

an C. Jul. Herbertz GmbH per Email, Telefon oder Fax<br />

sowie anschließendem Erhalt einer Retourennummer direkt<br />

an unser Lager an: C. Jul. Herbertz GmbH -Retourenabteilung-<br />

Beisenstraße 47, 45964 Gladbeck. zu senden.<br />

Es können keine Retouren ohne Retourennummer angenommen<br />

oder verarbeitet werden. Versandte Ware ohne<br />

Retourennummer werden dem Kunden auf dessen Kosten<br />

zurückübersandt. Es ist nicht möglich Ware an unseren<br />

Außendienst zu retournieren. Es kann nur einwandfreie<br />

Ware in originaler und einwandfreier Verpackung<br />

retourniert werden. Annahme aus Kulanz im Einzelfall<br />

nach vorheriger Absprache möglich aber auch dann gilt,<br />

dass etwaige Aufbereitungskosten nach Gebührenverordnung<br />

(Anlage 2) in Rechnung gestellt werden.<br />

II. Grundsätzlich trägt der Kunde die Rücksendekosten.<br />

Ausnahmen hiervon gelten nur bei fehlerhafter oder irrtümlich<br />

falsch gelieferter Ware. Solange und soweit die<br />

Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde<br />

zu vertreten hat, nicht möglich ist, sind wir zur Entgegennahme<br />

zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des<br />

Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten<br />

Versendung trägt der Kunde.<br />

III. Bei Rücksendungen der Ware erfolgen, wenn nicht<br />

anders vereinbart, Versand oder Transport auf Gefahr<br />

des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung<br />

erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung durch den<br />

Kunden. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde<br />

zu tragen.<br />

IV. Bei Rücksendungen außerhalb Deutschlands liegt es<br />

in der Verantwortung des Kunden, sämtliche erforderlichen<br />

Import- und Exportbestimmungen zu beachten und<br />

die ggfls. erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen<br />

auf seine Kosten einzuholen. Wir haften nicht für Transportschäden.<br />

Transportschäden und Fehlmengen sind<br />

gegenüber dem Transporteur zu reklamieren und von<br />

diesem schriftlich bestätigen zulassen.<br />

V. Sondervereinbarung Austauschware<br />

Im Einzelfall und unter speziellen Bedingungen kann mit<br />

dem Vertrieb eine Vereinbarung zu Austauschware getroffen<br />

werden. In diesem Fall bieten wir dem Kunden innerhalb<br />

von 21 Tagen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit<br />

einen Artikel gegen einen anderen auszutauschen.<br />

Die Retoure der Ware erfolgt zu Lasten des Kunden und<br />

der Wert der Bestellung des Austauschartikel muss 20 %<br />

über dem des zurückgesandten Artikels liegen und mind<br />

25,- € betragen.<br />

Es gelten auch für diese Art der Rücksendung die Regeln<br />

der Retoure unter § I Absatz I-II.<br />

J. Gefahrenübergang / Teillieferungen<br />

I. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen<br />

Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier<br />

Lieferung auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand<br />

das Werk oder Lager verlassen hat. Das gilt auch,<br />

wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln<br />

durchgeführt wird, wenn Teillieferungen erfolgen.<br />

Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der<br />

Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der<br />

Versandbereitschaft auf den Käufer über. Teillieferungen<br />

sind in Ausnahmefällen zulässig, soweit sie dem Käufer<br />

zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten<br />

von uns getragen werden.<br />

II. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen<br />

Verschlechterung der Ware geht auch bei in unserem<br />

Lager befindlicher Ware auf den Kunden über, wenn dieser<br />

sich im Annahmeverzug befindet.<br />

III. Wenn von uns verschuldete Verzögerungen länger<br />

als drei Monate dauern, ist der Kunde nach angemessener<br />

Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des<br />

noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer<br />

Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine<br />

Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten<br />

Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den<br />

Kunden unverzüglich benachrichtigen.<br />

K. Rechte und Pflichten des Kunden wegen Sach- und<br />

Rechtsmängeln<br />

Für Mängel des Liefergegenstandes und bei Rechtsmängeln<br />

haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche<br />

vorbehaltlich Abschnitt I wie folgt:<br />

I. Wir übernehmen keine Garantien im Sinne von Haftungsverschärfungen<br />

oder der Übernahme besonderer<br />

Einstandspflichten, es sei denn, die Übernahme wird<br />

schriftlich vereinbart und der Begriff „Garantie“ wird<br />

von uns ausdrücklich verwendet. Dies gilt auch dann für<br />

alle von uns distributierten Marken, wenn ein Hersteller<br />

anderweitige Aussagen treffen sollte. So dienen insbesondere<br />

Proben, Muster und Angaben über die Beschaffenheit<br />

des Liefergegenstandes der bloßen Spezifikation<br />

und begründen keine Garantien. Eine Bezugnahme auf<br />

vom Kunden mitgeteilte Daten oder eine Wiederholung<br />

solcher Daten dient ebenfalls nur der Leistungsbeschreibung<br />

und stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar; keinesfalls<br />

werden derartige Daten von uns auf ihre technische<br />

oder anderweitige Richtigkeit überprüft.<br />

II. Der Kunde trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen<br />

Verwendungszweck die Verantwortung für<br />

die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei Sonderanfertigungen<br />

an uns zu übergebenen Unterlagen und zwar<br />

auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen<br />

werden, die seine Billigung finden. Werden Muster vom<br />

Kunden eingesandt, haften wir nur dafür, dass die Lieferung<br />

entsprechend dem Muster unter Berücksichtigung<br />

etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird. Entscheidend<br />

für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des<br />

Gefahrenübergangs.<br />

III. Der Kunde muss den Liefergegenstand unverzüglich<br />

auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen<br />

und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb<br />

von 7 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes<br />

am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich<br />

mitteilen, ansonsten ist er mit seinen Mängelrechten<br />

ausgeschlossen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt<br />

dies entsprechend mit der Maßgabe, dass der Mangel<br />

innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen<br />

ist. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung<br />

der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle<br />

Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,<br />

insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt<br />

der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit<br />

der Mängelrüge. Nach Durchführung einer Abnahme des<br />

Liefergegenstandes durch den Kunden ist die Rüge von<br />

Mängeln, die bei der Abnahme offensichtlich waren, ausgeschlossen.<br />

Der Kunde ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche<br />

seiner Käufer („Endkunden“) zunächst eigenständig<br />

im Sinne des BGB zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren.<br />

Ein Verweis unseres Kunden an den Endkunden<br />

auf die Geltendmachung seiner Ansprüche unmittelbar<br />

uns gegenüber hat zu unterbleiben. Mögliche Regressansprüche<br />

unseres Kunden uns gegenüber bestimmen<br />

sich nach den §§ 478 und 479 BGB.<br />

Unser Kunde ist nicht befugt, eigene Garantieerklärungen<br />

im Sinne des § 443 BGB abzugeben und wird diese<br />

Verpflichtung auch seinen eventuellen Abnehmern auferlegen.<br />

Geschieht dies gleichwohl nicht und werden wir<br />

aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen, ist<br />

unser Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen<br />

freizustellen.<br />

IV. Uns ist in allen Fällen Gelegenheit zu geben, den gerügten<br />

Mangel selbst festzustellen. In dringenden Fällen<br />

der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr<br />

unverhältnismäßig großer Schäden des Kunden haben<br />

wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete<br />

Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden.<br />

Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt,<br />

verliert er etwaige Ansprüche wegen Sach- und<br />

Rechtsmängeln.<br />

cjh.international 421

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!