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WIRTSCHAFT UND NEWS<br />

Wachstumschancengesetz<br />

„Was vom Tage übrig blieb…“<br />

Ende des Jahres <strong>2024</strong> war es in allen Medien: Das<br />

„Wachstumschancengesetz“ sollte eigentlich noch im<br />

Dezember verabschiedet werden, musste dann aber in den<br />

Ver<strong>mit</strong>tlungsausschuss. Dort wurde es deutlich abgespeckt.<br />

Regelungen wie die Anhebung der Grenze für Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro oder die Anhebung<br />

der Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht<br />

umgesetzt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:<br />

Unternehmer<br />

Befristet bis Ende <strong>2024</strong> wird die degressive Abschreibung für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter wieder eingeführt, um Anreize für Investitionen<br />

in <strong>2024</strong> zu schaffen. So können nun im ersten Jahr bis zu 25%<br />

der Anschaffungskosten als Abschreibung angesetzt werden. Zur Berücksichtigung<br />

der privaten Nutzung eines reinen Elektrofahrzeuges<br />

beträgt der monatliche Eigenverbrauch nur 0,25% des Bruttolistenpreises<br />

sofern dieser 70.000 Euro nicht übersteigt (früher: 60.000<br />

Euro).<br />

Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner wird von 35 EUR<br />

auf 50 EUR angehoben. Das Wahlrecht des Unternehmers, die Umsatzsteuer<br />

erst beim Zahlungseingang an das Finanzamt abzuführen<br />

(Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten), wird statt bis zu einem<br />

jährlichen Umsatz von 600.000 Euro nun bis zu einem Umsatz<br />

von 800.000 Euro gewährt.<br />

Mit dem Gesetz werden auch die Vorgaben der EU für elektronische<br />

Rechnungen umgesetzt. Ab 2025 sind E-Rechnungen bei Lieferbeziehungen<br />

zwischen Unternehmen verpflichtend. Auch wenn es<br />

eine ganze Reihe von Ausnahmen und Übergangsvorschriften gibt,<br />

hat dies weitreichende Folgen, denn E-Rechnung heißt nicht einfach<br />

nur PDF-Datei. Eine E-Rechnung setzt ein strukturiertes Dateiformat<br />

voraus. Bei den verschiedenen Übergangsvorschriften ist ein jährlicher<br />

Umsatz in Höhe von 800.000 Euro beim Rechnungsaussteller<br />

entscheidend.<br />

Privatpersonen<br />

Für diejenigen, die in den kommenden Jahren erstmalig Rente beziehen,<br />

verringert sich der steuerpflichtige Anteil der Bezüge, da dieser<br />

nicht mehr um 1% jährlich steigt, sondern nur noch um 0,5%. Berufskraftfahrer<br />

können als Pauschale im Zusammenhang <strong>mit</strong> Übernachtungen<br />

im Fahrzeug ab <strong>2024</strong> nun eine Pauschale in Höhe 9,00<br />

Euro statt 8,00 Euro ansetzen. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte<br />

wurde von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Die<br />

Abschreibungsmöglichkeiten für neu erstellte Wohnungen wurden<br />

durch die die Einführung einer degressiven Abschreibung und durch<br />

Veränderungen bei der Sonderabschreibung deutlich verbessert.<br />

Michael Déjosez<br />

Steuerberater, Partner bei<br />

DÉJOSEZ & PARTNER<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

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