14 <strong>Viersen</strong> anno dazumal ..... Hundesteuer <strong>Viersen</strong> <strong>55plus</strong> Auch im Kaiserreich unter Wilhelm II. fehlte es nicht an Ideen, wie man dem Volk das Geld aus der Tasche ziehen konnte. Das hat sich, leider, bis heute nicht geändert und genau so, wie heute, versuchten Betroffene, sich vor den anfallenden Kosten zu drücken. Auszug aus einem Gesetzestext vom 24.Nov.1890: Wer einen nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hält, hat für denselben jährlich eine Steuer von 5 Mark zu entrichten. Von der Steuer befreit sind solche, die zur Bewachung oder zum Gewerbebetriebe unentbehrlich sind: z.B.: Hirten- und Fleischerhunde, Ziehhunde (für die Karre), Butterhunde (laufen im Rad) und Wachhunde unter der Bedingung, dass sie nicht frei herumlaufen. Beschwerden gegen die „Heranziehung zur Hundesteuer!“ "Schon seit Jahren halte ich einen Hund, der ununterbrochen an der Kette liegt und noch dazu eingekerkert ist. Davon hat sich Herr Polizeimeister .... so oft überzeugt. Darum wundere ich mich, dass laut Steuerzettel ich 15 Mark Hundesteuer zahlen soll. Da ich nun noch obendrein eine Mahnung erhalten habe, so bin ich gezwungen zu reklamieren, umso mehr, als, soviel mir bekannt, von festliegenden Hunden nicht bezahlt wird. Es kann wohl mal vorgekommen, dass er beim Reinigen des Stalles oder bei Verrichtung der Notdurft frei umhergelaufen ist, dass aber kann nach meiner Ansicht kein Grund sein zur Heranziehung der Steuer. Ich bitte daher, den Ankläger darüber zur Rede zu stellen und mich von der Hundesteuer zu entbinden.“ "Ich bewirtschafte ein Gut von circa 6 Morgen, habe eine Kuh, 2 Schweine, Ziegen und Gänse. Mein Besitztum ist von <strong>Viersen</strong> ca. 2,5 km entfernt, liegt von anderen Gehöften abseits direkt am Walde. Auch habe ich, solange die Hundesteuer in <strong>Viersen</strong> besteht, stets einen Wachhund steuerfrei gehabt. Jetzt auf einmal kommt die <strong>Viersen</strong>er Behörde und verlangt, dass ich die Steuer für meinen Hund zahle, der doch so gut zum Betriebe gehört, wie jedes Geschäft einen steuerfreien Hund halten kann. Noch diese Woche wurden hier in der Gegend 16 Hühner gestohlen und da frage ich, wann ein landwirtschaftliches Gehöft, weit ab vom allgemeinen Verkehr, ohne alle Hilfsmittel gegen Einbruch und Diebstahl gelassen wird, wer dann im Falle eines Verbrechens haftbar ist. Also bitte ich Sie höflichst, entgegen der <strong>Viersen</strong>er Behörde, mich meinen Wachhund steuerfrei zu lassen, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht.“ „Gelegentlich einer Durchsicht der Hundesteuer-Liste finde ich, dass meine drei Hunde sämtlich besteuert sind. Da ich nun einen dieser Hunde nur zu gewerblichem Zwecke, nämlich zum Butterrad drehen halte, so möchte ich Sie hierdurch freundlich ersuchen, vorgenannten Hund von der Steuer befreien zu wollen.“ "Unter No. 136 der Hundesteuer Hebeliste sind mir für unseren kleinen Wachthund, welchen wir erst ca. 4 Wochen Foto Hermann Schneckenberg haben, mit 15 Mark veranlagt worden. Da es sich in diesem Falle doch nur um einen Wachthund, welcher tagsüber an der Kette liegt, handelt, dürfte die Veranlagung wohl zu Unrecht erfolgt sein. Wir bitten deshalb um eine Annullierung der Veranlagung. Einen früheren Hund, der nachher zu gefährlich war und für welchen wir die Steuer bezahlt hatten, besitzen wir seit Ende May d.Js. nicht mehr, was wir nicht unerwähnt lassen möchten. Ihren angenehmen Nachrichten gewärtig zeichnen wir Hochachtungsvoll ....“ Ruth Schneckenberg / Quellennachweis: Stadtarchiv <strong>Viersen</strong> / Foto Hermann Schneckenberg, Birge Krohn
Bistro-Karneval im Mehrgenerationenhaus am 2. März <strong>2011</strong> Fotos Klaus Bölling / Gustav Reiners