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50 jahre schleizer freibad

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3. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />

„Geraer Straße / Rote Brücke“ der Stadt Schleiz,<br />

gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der seitens des Stadtrates der Stadt Schleiz in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28. Oktober 2008 gebilligte und zur öffentlichen<br />

Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Geraer Straße/Rote Brücke“ der Stadt Schleiz, Bearbeitungsstand:<br />

18. September 2008 sowie der Entwurf der Begründung/Erläuterungsberichtes,<br />

Bearbeitungsstand: 18. September<br />

2008, lagen in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis einschließlich<br />

14. Januar 2009 in der Stadtverwaltung, 07907 Schleiz,<br />

Bahnhofstraße 1, 2. Etage, Flurbereich, während der Dienstzeiten<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alle fristgerecht sowie<br />

rechtsrelevant eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken,<br />

Hinweise und Anregungen wurden im Rahmen der öffentlichen<br />

Sitzung des Stadtrates der Stadt Schleiz am 31. März 2009 gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewogen.<br />

Hierbei wurden beachtliche Hinweise des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis,<br />

Fachdienst Umwelt, Sachgebiet Immissionsschutz/Abfallwirtschaft,<br />

hinsichtlich zulässiger Immissionswerte<br />

für den Betrieb der ausgewiesenen Festwiese berücksichtigt<br />

und entsprechende Festsetzungen in den Planentwurf<br />

nachträglich eingearbeitet. Somit wird eine nochmalige<br />

öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig.<br />

Diese erfolgt in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 30.<br />

Juni 2009 in der Stadtverwaltung, 07907 Schleiz, Bahnhofstraße<br />

1, 2. Etage, Flurbereich, während der Dienstzeiten:<br />

montags und donnerstags von 08.30 bis 15.30 Uhr<br />

dienstags von 08.30 bis 18.00 Uhr<br />

sowie freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr<br />

In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Geraer<br />

Straße/Rote Brücke“, der Entwurf der Begründung sowie des<br />

Umweltberichtes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Der Vergabeausschuss der Stadt Schleiz hat in seiner Sitzung<br />

vom 7. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: V48-18/2009<br />

Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />

die Vergabe der Bauleistungen für das Los 1: Erdarbeiten,<br />

zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der Tribüne<br />

Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Wieduwilt<br />

Bau GmbH, Schleiz, OT Lössau, mit einem Gesamtkostenangebot<br />

in Höhe von 19.484,23 Euro Brutto.<br />

Abstimmung: 5 Zustimmungen<br />

Beschluss-Nr.: V49-18/2009<br />

Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />

die Vergabe der Bauleistungen für das Los 2: Winkelstützelemente,<br />

zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der<br />

Tribüne Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />

Fa. Neustädter Betonwerk GmbH, Neustadt/Orla, mit einem<br />

Gesamtkostenangebot in Höhe von 22.617,14 Euro Brutto.<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken,<br />

Hinweise und Anregungen zu den ausliegenden Planund<br />

Textdokumenten schriftlich oder während der o.g. Dienstzeiten<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Ebenfalls werden in diesem Rahmen folgende wesentlichen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Untersuchungsergebnisse<br />

bezüglich des o.g. Bebauungsplanentwurfes öffentlich<br />

ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:<br />

– Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes,<br />

vom 26. Juni 2008,<br />

– Stellungnahme des Landratsamtes SOK, vom 23. Juni 2008,<br />

– Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes,<br />

vom 13. Januar 2009,<br />

– Stellungnahme des Landratsamtes SOK,<br />

vom 15. Januar 2009 sowie 6. März 2009,<br />

– Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan,<br />

vom 24. Februar 2009, IB Förster & Wolgast, Chemnitz,<br />

– Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan,<br />

vom 27. März 2009, IB Förster & Wolgast, Chemnitz.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen<br />

nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden<br />

können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können, sofern die Stadt Schleiz deren<br />

Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren<br />

Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von<br />

Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB). Ein<br />

Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung nicht oder nicht fristgerecht geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Schleiz, den 2. April 2009<br />

Walther – Bürgermeisterin<br />

Abstimmung: 5 Zustimmungen<br />

Beschluss-Nr.: V<strong>50</strong>-18/2009<br />

Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />

die Vergabe der Bauleistungen für das Los 3: Stahlbauarbeiten,<br />

zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der<br />

Tribüne Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />

Fa. KMS GmbH, Hermsdorf, mit einem Gesamtkostenangebot<br />

in Höhe von <strong>50</strong>.660,92 Euro Brutto.<br />

Abstimmung: 4 Zustimmungen, 1 Stimmenthaltung<br />

Beschluss-Nr.: V51-18/2009<br />

Der Vergabeausschuss der Stadt Schleiz genehmigt die Niederschrift<br />

der 17. Sitzung des Vergabeausschusses vom 10. März 2009.<br />

Abstimmung: 3 Zustimmungen, 2 Stimmenthaltungen<br />

Schleiz, den 8. April 2009<br />

Walther – Bürgermeisterin<br />

Ausgabe 5/2009 – Amtlicher Teil vom 14. Mai 2009 – Seite 10

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