50 jahre schleizer freibad
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3. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
„Geraer Straße / Rote Brücke“ der Stadt Schleiz,<br />
gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der seitens des Stadtrates der Stadt Schleiz in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28. Oktober 2008 gebilligte und zur öffentlichen<br />
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Geraer Straße/Rote Brücke“ der Stadt Schleiz, Bearbeitungsstand:<br />
18. September 2008 sowie der Entwurf der Begründung/Erläuterungsberichtes,<br />
Bearbeitungsstand: 18. September<br />
2008, lagen in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis einschließlich<br />
14. Januar 2009 in der Stadtverwaltung, 07907 Schleiz,<br />
Bahnhofstraße 1, 2. Etage, Flurbereich, während der Dienstzeiten<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alle fristgerecht sowie<br />
rechtsrelevant eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken,<br />
Hinweise und Anregungen wurden im Rahmen der öffentlichen<br />
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schleiz am 31. März 2009 gegeneinander<br />
und untereinander gerecht abgewogen.<br />
Hierbei wurden beachtliche Hinweise des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis,<br />
Fachdienst Umwelt, Sachgebiet Immissionsschutz/Abfallwirtschaft,<br />
hinsichtlich zulässiger Immissionswerte<br />
für den Betrieb der ausgewiesenen Festwiese berücksichtigt<br />
und entsprechende Festsetzungen in den Planentwurf<br />
nachträglich eingearbeitet. Somit wird eine nochmalige<br />
öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig.<br />
Diese erfolgt in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 30.<br />
Juni 2009 in der Stadtverwaltung, 07907 Schleiz, Bahnhofstraße<br />
1, 2. Etage, Flurbereich, während der Dienstzeiten:<br />
montags und donnerstags von 08.30 bis 15.30 Uhr<br />
dienstags von 08.30 bis 18.00 Uhr<br />
sowie freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr<br />
In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Geraer<br />
Straße/Rote Brücke“, der Entwurf der Begründung sowie des<br />
Umweltberichtes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Der Vergabeausschuss der Stadt Schleiz hat in seiner Sitzung<br />
vom 7. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr.: V48-18/2009<br />
Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />
die Vergabe der Bauleistungen für das Los 1: Erdarbeiten,<br />
zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der Tribüne<br />
Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Wieduwilt<br />
Bau GmbH, Schleiz, OT Lössau, mit einem Gesamtkostenangebot<br />
in Höhe von 19.484,23 Euro Brutto.<br />
Abstimmung: 5 Zustimmungen<br />
Beschluss-Nr.: V49-18/2009<br />
Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />
die Vergabe der Bauleistungen für das Los 2: Winkelstützelemente,<br />
zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der<br />
Tribüne Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />
Fa. Neustädter Betonwerk GmbH, Neustadt/Orla, mit einem<br />
Gesamtkostenangebot in Höhe von 22.617,14 Euro Brutto.<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken,<br />
Hinweise und Anregungen zu den ausliegenden Planund<br />
Textdokumenten schriftlich oder während der o.g. Dienstzeiten<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Ebenfalls werden in diesem Rahmen folgende wesentlichen<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Untersuchungsergebnisse<br />
bezüglich des o.g. Bebauungsplanentwurfes öffentlich<br />
ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:<br />
– Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes,<br />
vom 26. Juni 2008,<br />
– Stellungnahme des Landratsamtes SOK, vom 23. Juni 2008,<br />
– Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes,<br />
vom 13. Januar 2009,<br />
– Stellungnahme des Landratsamtes SOK,<br />
vom 15. Januar 2009 sowie 6. März 2009,<br />
– Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan,<br />
vom 24. Februar 2009, IB Förster & Wolgast, Chemnitz,<br />
– Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan,<br />
vom 27. März 2009, IB Förster & Wolgast, Chemnitz.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen<br />
nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden<br />
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können, sofern die Stadt Schleiz deren<br />
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren<br />
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von<br />
Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB). Ein<br />
Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung nicht oder nicht fristgerecht geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Schleiz, den 2. April 2009<br />
Walther – Bürgermeisterin<br />
Abstimmung: 5 Zustimmungen<br />
Beschluss-Nr.: V<strong>50</strong>-18/2009<br />
Der Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Schleiz beschließt<br />
die Vergabe der Bauleistungen für das Los 3: Stahlbauarbeiten,<br />
zur Erstellung einer Schallschutzwand auf der<br />
Tribüne Kohlbachstraße, an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />
Fa. KMS GmbH, Hermsdorf, mit einem Gesamtkostenangebot<br />
in Höhe von <strong>50</strong>.660,92 Euro Brutto.<br />
Abstimmung: 4 Zustimmungen, 1 Stimmenthaltung<br />
Beschluss-Nr.: V51-18/2009<br />
Der Vergabeausschuss der Stadt Schleiz genehmigt die Niederschrift<br />
der 17. Sitzung des Vergabeausschusses vom 10. März 2009.<br />
Abstimmung: 3 Zustimmungen, 2 Stimmenthaltungen<br />
Schleiz, den 8. April 2009<br />
Walther – Bürgermeisterin<br />
Ausgabe 5/2009 – Amtlicher Teil vom 14. Mai 2009 – Seite 10