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Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

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<strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

<strong>Totalrevision</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Planungs- und Mitwirkungsbericht<br />

Datum: 31. Juli 2012<br />

Objekt: 20044<br />

Status: Öffentliche Auflage<br />

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Impressum<br />

<strong>Ortsplanung</strong>srevision <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Planungs- und Mitwirkungsbericht<br />

31. Juli 2012<br />

Stand: Öffentliche Auflage<br />

Auftraggeber<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Bearbeitung<br />

STW AG für Raumplanung, Chur (Ralf Petter, Christoph Zindel, Anna Fässler)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 2


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ausgangslage 6<br />

1.1 Bestehende <strong>Ortsplanung</strong> und Anlass zur Überarbeitung 6<br />

1.2 Grundsätzliche Überlegungen zur OP-Revision 6<br />

2. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> 7<br />

2.1 Lage und politische Zugehörigkeit 7<br />

2.2 <strong>Gemeinde</strong>struktur, Bevölkerung und Umgebung 7<br />

2.2.1 Bevölkerung und Arbeitsplätze 8<br />

3. Allgemeines 9<br />

3.1 Ablauf der Planung 9<br />

3.2 Vorprüfungsverfahren <strong>Kanton</strong> 10<br />

3.3 Mitwirkung der Bevölkerung und öffentliche Auflage 11<br />

3.4 Beschluss an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung 11<br />

4. Grundlagenarbeiten, Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht 12<br />

4.1 <strong>Kanton</strong>ale Richtplanung 12<br />

4.2 Regionale Richtplanung 13<br />

4.3 Inventare 13<br />

4.3.1 Natur und Landschaft 13<br />

4.3.2 Siedlung 14<br />

4.4 Leitbild 15<br />

4.5 Nichtionisierende Strahlung (NIS) 16<br />

4.6 Naturgefahren 16<br />

4.7 Wald 17<br />

5. Bauzonengrösse 18<br />

5.1 Rechtsgültige <strong>Ortsplanung</strong>, Stand 2011 18<br />

5.2 Bautätigkeit / Baulandverbrauch / Baulandbedarf 18<br />

5.3 Übersicht über den Stand der Überbauung, der Erschliessung und der Baureife 2011<br />

(rechtsgültiger Stand der <strong>Ortsplanung</strong>) 19<br />

5.4 Theoretisch mögliche Neueinzonungen im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong>srevision 20<br />

5.5 Festlegungen bezüglich Wachstum im Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> 20<br />

5.6 Neueinzonungen aufgrund des von der <strong>Gemeinde</strong> angestrebten Wachstums 21<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 3


6. Baugesetz 21<br />

6.1 Allgemeines 21<br />

6.2 Wesentliche Änderungen 21<br />

6.2.1 Boden- und Baulandpolitik 21<br />

6.2.2 Wichtigste Änderungen 22<br />

7. Zonenplan 22<br />

7.1 Wohnzonen/ Dorfzonen 1 und 2 22<br />

7.1.1 Bedarf und Einzonungen 22<br />

7.1.2 Einzonung Parzelle Nr. 232 und Teilparzelle Nr. 68 in Freissen 23<br />

7.1.3 Einzonung Teilbereich der Parz. Nr. 146 und Teilbereich Parz. Nr. 149 24<br />

7.1.4 Einzonung Teilbereich Parzelle Nr. 139 25<br />

7.1.5 Auszonungen in die Freihaltezone 26<br />

7.1.6 Wohnzonen/ Dorfzone 1 und 2: Bilanz 26<br />

7.2 Gewerbezonen 28<br />

7.2.1 Einzonung bis zum Wirtschaftsweg (landw. Ringerschliessung) 28<br />

7.2.2 Einzonung ab dem Wirtschaftsweg (landw. Ringerschliessung) 28<br />

7.3 Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 29<br />

7.4 Landwirtschaftszonen 29<br />

7.5 Fruchtfolgeflächen 30<br />

7.6 Schutzzonen 31<br />

7.6.1 Naturschutzzonen 31<br />

7.6.2 Trockenstandortzonen 31<br />

7.6.3 Landschaftsschutzzonen 32<br />

7.6.4 Grundwasser- und Quellschutzzonen 32<br />

7.6.5 Archäologiezone 32<br />

7.6.6 Freihaltezone 32<br />

7.7 Weitere Zonen 35<br />

7.7.1 Materialabbauzone 35<br />

7.7.2 Materialablagerungszone 36<br />

7.7.3 Campingzone 36<br />

7.7.4 Grüngutzwischenlagerzone 36<br />

7.7.5 Zone für künftige bauliche Nutzung 37<br />

7.7.6 Zone übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet 37<br />

7.7.7 Folgeplanungen 37<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 4


8. Genereller Gestaltungplan 37<br />

8.1 Allgemeines 37<br />

8.2 Gestaltungsbereiche 37<br />

8.3 Gestaltungsobjekte 38<br />

8.3.1 Wertvolle Gebäude und Anlagen 38<br />

8.3.2 Wertvolle Natur- und Kulturobjekte 38<br />

8.3.3 Baulinien für die bauliche Gestaltung 38<br />

9. Genereller Erschliessungsplan 39<br />

9.1 Bereich Verkehr 39<br />

9.2 Bereich Ver- und Entsorgung 39<br />

9.2.1 Wesentliche Änderungen 40<br />

10. Weiteres Vorgehen 40<br />

11. Anhang I; Reglement Mehr- und Minderwertausgleich 42<br />

12. Anhang II; Raumplanerisches Leitbild 2010 – 2025 43<br />

13. Anhang III; Standortdatenblatt Carrera 44<br />

14. Anhang IV; Auswertung Vorprüfung 45<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 5


1. Ausgangslage<br />

1.1 Bestehende <strong>Ortsplanung</strong> und Anlass zur Überarbeitung<br />

Gemäss Liste der rechtskräftigen Unterlagen der <strong>Ortsplanung</strong> des Amtes<br />

für Raumentwicklung ARE wurden über die letzten 20 Jahre zahlreiche<br />

Teilrevisionen der <strong>Ortsplanung</strong> vorgenommen. Das Baugesetz wurde im<br />

Jahre 2002 gesamthaft überarbeitet und mit Regierungsbeschluss RB Nr.<br />

831 vom 3. Juni 2003 genehmigt.<br />

Im Revisionskatalog vom 30. April 2010 kommt das Amt für Raument-<br />

wicklung (ARE) zum Schluss, dass eine OP-Revision in verschiedenen<br />

Punkten dringend notwendig ist.<br />

1.2 Grundsätzliche Überlegungen zur OP-Revision<br />

Aufgrund des sehr unterschiedlichen Stands der verschiedenen Pla-<br />

nungsinstrumente (Zonenpläne, Generelle Gestaltungspläne, Generelle<br />

Erschliessungspläne und Baugesetz) ist eine <strong>Totalrevision</strong> der Ortspla-<br />

nung notwendig und sehr empfehlenswert.<br />

Mit der Überarbeitung sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der fünf<br />

Fraktionen (<strong>Valendas</strong>-Dorf, Brün, Carrera, Dutjen und Turisch) berück-<br />

sichtigt und die Möglichkeiten der neuen Raumplanungsgesetzgebung<br />

ausgeschöpft werden. Zudem soll eine qualitativ hochstehende, innere<br />

Siedlungsentwicklung ermöglicht und attraktives Bauland zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Diese Zielsetzungen sollen dann in einem überarbeiteten kommunalen<br />

Baugesetz und einer Zonenordnung grundeigentümerverbindlich festge-<br />

legt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 6


2. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

2.1 Lage und politische Zugehörigkeit<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> liegt am rechten Rheinufer zwischen 635 und<br />

2605 m. ü. M und gehört zum Kreis Ilanz. Im Dorf und den Fraktionen<br />

Brün, Carrera, Dutjen und Turisch leben ca. 300 Menschen, auf einer Ge-<br />

samtfläche von 2279 ha. Die nächst gelegenen regionalen Zentren sind<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n Ilanz und Bonaduz.<br />

2.2 <strong>Gemeinde</strong>struktur, Bevölkerung und Umgebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> mit den Fraktionen Brün, Carrera, Dutjen, Tu-<br />

risch und dem Dorf <strong>Valendas</strong>, welches das eigentliche Zentrum der Ge-<br />

meinde bildet, weist eine weit verstreute Hofsiedlungsstruktur auf. Die<br />

Einwohnerzahl war im 20. Jahrhundert rückläufig, wobei seit einigen Jah-<br />

ren eine Stabilisierung bei etwa 300 Einwohnern festzustellen ist.<br />

<strong>Valendas</strong> hat einerseits ein intaktes Dorfbild mit einer weitgehend au-<br />

thentischen Bausubstanz und einer naturnahen, hohen Wohnqualität auf-<br />

zuweisen und andererseits wird das Ortsbild geprägt durch leer stehende<br />

Wohnhäuser und Ställe.<br />

Die Ortsbilder von <strong>Valendas</strong> Dorf und von Brün sind im Inventar schüt-<br />

zenswerter Ortsbild der Schweiz (ISOS) als Ortsbilder von nationaler Be-<br />

deutung verzeichnet. <strong>Valendas</strong> Dorf, Carrera und Brün sind im Richtplan<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> (KRIP) als schützenswerte Orte verzeichnet.<br />

Insbesondere in <strong>Valendas</strong> Dorf und Carrera sind wertvolle Grünflächen<br />

innerhalb der Siedlungen vorhanden.<br />

Die Verfügbarkeit von Bauland ist nicht immer gewährleistet (z.B. durch<br />

Hortung, geringe Attraktivität des Baulands oder landwirtschaftliche Nut-<br />

zung von nicht überbauten Parzellen).<br />

In den letzten 15 Jahren sind pro Jahr durchschnittlich etwa 1-2 Wohn-<br />

häuser gebaut oder umgebaut worden.<br />

Das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet umfasst rund 2279 ha, wovon 1167 ha be-<br />

waldet und 553 ha übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind. Die landwirtschaftliche<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 7


2.2.1 Bevölkerung und Arbeitsplätze<br />

1 http://www.statistik.gr.ch/geoclip/<br />

Nutzfläche umfasst gesamthaft 543 ha. Die Siedlungsflächen umfassen<br />

12 ha. (Zahlen: UEB Mai 2011, STW AG für Raumplanung)<br />

Im Jahr 2008 gab es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> 134 Beschäftigte auf eine<br />

Zahl von 295 Einwohnern. Die 134 Beschäftigten entsprechen 101 Voll-<br />

zeitstellen. Von diesen war etwa die Hälfte im ersten Sektor beschäftigt.<br />

Die bestehenden Arbeitsplätze sind mehrheitlich in den Bereichen Land-,<br />

und Forstwirtschaft, Baugewerbe inkl. Kiesabbau sowie wenige im Tou-<br />

rismus anzusiedeln. Im Jahr 2008 sah die Verteilung der Beschäftigten<br />

auf die einzelnen Wirtschaftssektoren sieht folgendermassen aus 1 :<br />

− 1. Sektor (Land- und Forstwirtschaft) 53%<br />

− 2. Sektor (Industrie und Gewerbe) 20%<br />

− 3. Sektor (Dienstleistungen) 27%<br />

Die 20 Landwirtschaftsbetriebe, welche vor allem Milch, aber auch die<br />

Fleisch und der Gemüse produzieren, sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>. Mehrere Betriebe in <strong>Valendas</strong> produzieren unter dem<br />

Bio Swiss Label. Die Mutterkuhhaltung hat in den letzten Jahren stark zu<br />

genommen. Pferdezucht und -haltung wird ebenfalls betrieben.<br />

Zurzeit wird in der <strong>Gemeinde</strong> (im noch nicht meliorierten Gebiet von Va-<br />

lendas Dorf) eine Melioration durchgeführt und die landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche damit neu geordnet. Einige Landwirtschaftsbetriebe haben<br />

sich im Tourismus ein zweites Standbein aufgebaut, indem sie beispiels-<br />

weise „Schlaf im Stroh“ anbieten. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> besitzt im Um-<br />

feld von <strong>Valendas</strong> Dorf noch einige vom <strong>Kanton</strong> bezeichnete<br />

Fruchtfolgeflächen.<br />

Mit seiner intakten Natur- und Kulturlandschaft ist in <strong>Valendas</strong> die we-<br />

sentliche Voraussetzung für einen naturnahen, sanften Tourismus vor-<br />

handen. Es wird mit Tourismus Safiental zusammengearbeitet, wo die<br />

verschiedenen Angebote in den <strong>Gemeinde</strong>n Safien, Tenna, Versam und<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 8


3. Allgemeines<br />

3.1 Ablauf der Planung<br />

<strong>Valendas</strong> auf einer Homepage dargestellt sind. Teilweise wird auch mit<br />

Flims-Laax und Surselva Tourismus kooperiert.<br />

Es bestehen heute bereits verschiedene Angebote der Beherbergung, wie<br />

„Schlaf im Stroh“, Bed&Breakfast, diverse Ferienwohnungen und ein<br />

Campingplatz. In nächster Zeit soll das Angebot durch „Ferien im Bau-<br />

denkmal“ ausgebaut werden (Projekt Türralihuus). Der naturnahe Cam-<br />

pingplatz Carrera hat sich in den letzten Jahren als wichtiges,<br />

touristisches Standbein der <strong>Gemeinde</strong> etabliert und stösst heute oft an<br />

seine Kapazitätsgrenzen.<br />

Mit Schreiben vom 17. Februar 2010 teilte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> mit,<br />

dass sie beabsichtigt, eine <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

Am 11. März 2010 fand eine Besprechung zwischen Fr. I. Mathiuet und Hr.<br />

B. Bühler von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> einerseits und den Herren Chr.<br />

Zindel und R. Petter von der STW AG für Raumplanung statt, an welcher<br />

die konkreten Anliegen und Wünsche der <strong>Gemeinde</strong> aufgenommen wur-<br />

den.<br />

Mit dem Schreiben vom 27. August 2010 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> den<br />

Auftrag für die <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> an die STW AG für Raum-<br />

planung vergeben. Die Startsitzung zur <strong>Ortsplanung</strong> fand am 16. Septem-<br />

ber 2010 auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei <strong>Valendas</strong> statt.<br />

Daraufhin wurde von der STW AG für Raumplanung mit der Grundlagen-<br />

aufbereitung (UEB, rechtliche und raumplanerische Grundlagen) begon-<br />

nen. Parallel dazu bildete die <strong>Gemeinde</strong> eine <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

bestehend aus 9 Mitgliedern: Benedikt Bühler (<strong>Gemeinde</strong>präsident), Käthi<br />

Stucki (Baukommission), Peter Beeli (<strong>Gemeinde</strong>vorstand), Walter Beeli<br />

(Jugend), Hanspeter Brunner (Landwirte), Claudia Basig (Allgemein), Jo-<br />

hann Jenal (Allgemein), Walter Marchion (<strong>Valendas</strong> Impuls), Regula Ra-<br />

gettli (Kultur).<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 9


Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich für die Erarbeitung eines Leitbildes entschieden.<br />

In diesem werden unter Anderem die räumlichen Ziele der <strong>Gemeinde</strong> de-<br />

finiert. Die Grundlagen für das Leitbild wurden im Rahmen eines<br />

Workshops am 11. Dezember 2010 zusammen mit der Bevölkerung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> zusammengetragen und auf dieser Basis das Leitbild<br />

der <strong>Gemeinde</strong> „Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025“ in Zusammenar-<br />

beit der Kommission und der STW AG für Raumplanung entwickelt. Das<br />

Leitbild wurde bis zum 14. Februar 2011 allen Haushaltung en der Ge-<br />

meinde zugestellt. Die Frist der Mitwirkung (Frist: 14. Februar bis 4. März<br />

2011) und der Termin der Orientierungsversammlung (23. Feb. 2011 im<br />

Restaurant am Brunnen, <strong>Valendas</strong>) wurden am 11. und 18. Februar 2011<br />

im Rhiiblatt publiziert. Während dieser Zeit hat das Leitbild zudem in der<br />

Kanzlei aufgelegen und war im Internet (Homepage <strong>Gemeinde</strong>) aufge-<br />

schaltet. Die Bevölkerung hatte die Möglichkeit sich schriftlich auf der<br />

<strong>Gemeinde</strong>kanzlei oder an der Orientierungsveranstaltung zum Leitbild zu<br />

äussern. In dieser Zeit sind keine Einsprachen eingegangen. Am 28. März<br />

2011 genehmigte der <strong>Gemeinde</strong>vorstand das Leitbild.<br />

Die Gesamtvorlage bestehend aus Zonenplan, Generellem Gestaltungs-<br />

plan, Generellem Erschliessungsplan und Baugesetz wurde anschlies-<br />

send in verschiedenen Sitzungen mit der Planungskommission der<br />

<strong>Gemeinde</strong> erarbeitet.<br />

3.2 Vorprüfungsverfahren <strong>Kanton</strong><br />

Am 6. Dezember 2011 wurden die Planungsinstrumente vom <strong>Gemeinde</strong>-<br />

vorstand z.Hd. der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.<br />

Im Rahmen der Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung, welche am<br />

22. Dezember 2011 eingeleitet und mit Bericht vom 1. März 2012 abge-<br />

schlossen wurde, wurden verschiedene Hinweise, Bemerkungen und<br />

Vorbehalte geäussert, welche in der Überarbeitung berücksichtigt wur-<br />

den. Die entsprechenden Änderungen wurden im Bericht vorgenommen.<br />

Eine detaillierte Auswertung des Vorprüfungsberichts mit Übersicht über<br />

die vorgenommenen Anpassungen findet sich in der Tabelle im Anhang<br />

IV.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 10


3.3 Mitwirkung der Bevölkerung und öffentliche Auflage<br />

Die Bevölkerung wurde bereits während der Erarbeitung der Ortspla-<br />

nungsrevision im Rahmen eines Workshops in die Planung einbezogen.<br />

Im Vorfeld der OP-Revision ist ein Einzonungsbegehren eingereicht wor-<br />

den. Aus der Kommission ist hervorgegangen, dass der Wunsch nach ei-<br />

ner Erweiterung des bestehenden Campingplatzes besteht. Zudem<br />

besteht eine konkrete Nachfrage nach Gewerbeland für einen Werkhof in<br />

<strong>Valendas</strong>. Diese direkten und indirekten Mitwirkungseingaben aus der<br />

Bevölkerung wurden gesammelt und im Rahmen der Kommissionssit-<br />

zungen laufend berücksichtigt und behandelt. Weiter wurden, von Pla-<br />

nungsmassnahmen betroffene Grundeigentümer während der<br />

Bearbeitung der Revision angeschrieben, über die angedachten Pla-<br />

nungsmassnahmen informiert und zu Gesprächen eingeladen. Die ein-<br />

zelnen relevanten Eingaben werden bei den entsprechenden<br />

Planungsmassnahmen erläutert.<br />

Die öffentliche Auflage der Revision gemäss Art. 13 KRVO erfolgte vom<br />

7. August 2012 bis zum 5. September 2012. Im Rahmen dieses offiziellen<br />

Mitwirkungsverfahrens sind verschiedene Vorschläge und Einwendungen<br />

eingegangen:<br />

− …<br />

− …<br />

3.4 Beschluss an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom … stimmten die Stimmberechtigten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> der <strong>Ortsplanung</strong>srevision zu. Im Anschluss an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung werden das Beschwerdeauflageverfahren ge-<br />

mäss Art. 48 Abs.5 KRG und das Genehmigungsverfahren gemäss Art. 14<br />

KRVO eingeleitet.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 11


4. Grundlagenarbeiten, Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht<br />

4.1 <strong>Kanton</strong>ale Richtplanung<br />

Laut thematischer Karte im kantonalen Richtplan 2000 (KRIP2000) ist die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> als ländlicher Raum bezeichnet. Als Stossrichtung<br />

für die ländlichen Räume sind unter anderem der Erhalt lebensfähiger<br />

Dörfer, sowie der Erhalt und das Schaffen von Arbeitsplätzen. Der<br />

KRIP2000 beinhaltet bezüglich <strong>Valendas</strong> folgende Eintragungen:<br />

Nr. Name Bedeutung Stand der<br />

Koordination<br />

Landschaft<br />

Auen<br />

A-1228 Ruinaulta regional Zwischenergebnis<br />

Flachmoore<br />

FM-1060 Cuolm Sura, Alp da Sevegein national Festsetzung<br />

Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

02.LS.32R Ruinaulta national<br />

(BLN-1902)<br />

Festsetzung<br />

Weitere Naturschutzflächen<br />

W-134 Alatobel regional Zwischenergebnis<br />

Regionalpärke<br />

02.LR.01 Ruinaulta Festsetzung<br />

Siedlung und Ausstattung<br />

Schützenswerte Orte mit Freihaltebereich<br />

02.SO.43 Historischer Ortskern national Bei konkreten<br />

<strong>Valendas</strong><br />

Vorhaben prüfen<br />

02.SO.44 Brün national Bei konkreten<br />

Vorhaben prüfen<br />

02.SO.45 Carrera regional Bei konkreten<br />

Vorhaben prüfen<br />

Verkehr<br />

Angebote des öffentlichen Verkehrs Entwicklung<br />

02.TO.03 Safiental/ Versam / Thusis:<br />

Umbau<br />

Erhaltung Festsetzung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 12


4.2 Regionale Richtplanung<br />

4.3 Inventare<br />

4.3.1 Natur und Landschaft<br />

Fussgänger- und Veloverkehr<br />

XX.TF.01 <strong>Kanton</strong>ales Wanderwegnetz Konsolidierung<br />

XX.TF.02 Nationale und regionale Routen<br />

des Langsamverkehrs<br />

(Schweiz Mobil)<br />

XX.TF.03 Lokale Routen des Langsamverkehrs<br />

Übrige Raumnutzung<br />

Materialabbau und Materialverwertung<br />

Konsolidierung <br />

Konsolidierung<br />

Festsetzung<br />

Festsetzung<br />

Festsetzung<br />

02.VB.11 Kieswerk Bergli, <strong>Valendas</strong> - Ausgangslage<br />

Tab.: Objektliste <strong>Kanton</strong>aler Richtplan (KRIP2000)<br />

Im regionalen Richtplan Siedlung und Ausstattung der Region Surselva<br />

(vorgeprüft mit Bericht vom 14. November 2011), ist <strong>Valendas</strong> als Stütz-<br />

gemeinde bezeichnet, welche über ein Oberstufenzentrum und die we-<br />

sentlichen Angebote der Grundversorgung verfügt.<br />

In der Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung hat die <strong>Gemeinde</strong>, auf<br />

Ihrer Meinung nach, unstimmige Punkte hingewiesen und geht davon<br />

aus, dass diesen Hinweisen in der Überarbeitung Rechnung getragen<br />

wird. Sofern die Interpretation der Regelungen zu Neueinzonungen in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> (RRIP, Abschnitt B2.1) korrekt ist, entspricht die vor-<br />

liegende Gesamtrevision der <strong>Ortsplanung</strong> den Festlegungen der Regiona-<br />

len Richtplanung.<br />

Insbesondere das Natur- und Landschaftsinventar des Amtes für Natur<br />

und Umwelt (ANU) ist für die Umsetzung in der <strong>Ortsplanung</strong> relevant. Das<br />

Inventar wird in der <strong>Ortsplanung</strong> mit minimalen Anpassungen der Peri-<br />

meter umgesetzt. Im Zuge der <strong>Ortsplanung</strong> wurde die <strong>Gemeinde</strong> Valen-<br />

das vom ANU als Pilotgemeinde für die Erarbeitung einer Wegleitung für<br />

die Umsetzung von Natur und Landschaft im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 13


4.3.2 Siedlung<br />

angefragt. Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich gerne zu einer Zusammenarbeit er-<br />

klärt, worauf man an einer Begehung verschiedene Biotope und deren<br />

vorgängig auf einem Plan vorgenommene Abgrenzungen überprüft und<br />

über mögliche Umsetzungen im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> diskutiert hat-<br />

te. Das Projekt resp. Wegleitung des ANU war zum Zeitpunkt der Vorprü-<br />

fung noch nicht genügend weit fortgeschritten, dass die Ergebnisse in die<br />

<strong>Ortsplanung</strong> einfliessen konnten.<br />

Im Zeitraum vom Abschluss der Vorprüfung bis zur Einreichung der<br />

<strong>Ortsplanung</strong> zur Genehmigung hat das ANU das Natur- und Landschafts-<br />

inventar für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> überarbeitet. Die überarbeitete Fas-<br />

sung wurde der <strong>Gemeinde</strong> am 18.06.2012 durch das ANU vorgestellt.<br />

Die Orientierung der betroffenen Grundeigentümer, die öffentliche Aufla-<br />

ge und die Bereinigung des überarbeiteten Inventars in einem Mitwir-<br />

kungsverfahren gemäss Art. 4 bis 9 KNHG durch das ANU wurde noch<br />

nicht durchgeführt, damit ist das aktualisierte Inventar noch nicht rechts-<br />

kräftig und die Perimeter der einzelnen Schutzobjekte noch nicht defini-<br />

tiv. Die <strong>Gemeinde</strong> wird, sobald diese Mitwirkung erfolgt ist, das Inventar<br />

in der <strong>Ortsplanung</strong> umsetzen. Da im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>fusion im Safien-<br />

tal in den nächsten Jahren die Zusammenführung der <strong>Ortsplanung</strong>en an-<br />

steht, kann das definitive Inventar in diesem Zusammenhang integriert<br />

werden.<br />

Zurzeit läuft ein Schwerpunktprogramm bei welchem sich die Denkmal-<br />

pflege <strong>Graubünden</strong> für eine flächendeckende Inventarisierung der Ge-<br />

meinden im <strong>Kanton</strong> einsetzt. Diese Inventarisierung wurde an einer<br />

Sitzung mit der Denkmalpflege (DPG) und einem Ausschuss der Pla-<br />

nungskommission besprochen und in einer anschliessenden Begehung<br />

nochmals überprüft und ergänzt (vgl. 8.3.1). Innerhalb einer Arbeitsgrup-<br />

pe, zusammengesetzt aus Mitgliedern der <strong>Ortsplanung</strong>skommission, der<br />

Denkmalpflege und der STW AG für Raumplanung hat man am 6. Sep-<br />

tember 2011 eine Besprechung stattgefunden, an welcher folgende Lö-<br />

sung ausgearbeitet wurde: Anstelle vieler einzelner erhaltenswerter<br />

Bauten wurde die Festlegung eines Erhaltungsbereichs (Kerngebiete), die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 14


4.4 Leitbild<br />

Bezeichnung der erhaltenswerten Bauten ausserhalb dieser Kerngebiete<br />

und die Bezeichnung der schützenswerten Bauten vorgeschlagen. Auf-<br />

grund dieses Vorschlags ist R. Ragettli zusammen mit der DPG nochmals<br />

die Bauten durchgegangen. Die konsolidierte Lösung wurde in den Gene-<br />

rellen Gestaltungsplan übernommen und ein entsprechender Artikel (Art.<br />

30 BauG) in das Baugesetz aufgenommen. Im Zuge der Mitwirkung wur-<br />

den alle Grundeigentümer, deren Baute(n) eine Änderung im Schutzsta-<br />

tus erfahren haben persönlich angeschrieben und auf diese Änderung<br />

hingewiesen. Zusätzlich hat die <strong>Gemeinde</strong> am 17. August 2012 eine Orien-<br />

tierungsveranstaltung organisiert, an welcher über den Inhalt der<br />

<strong>Ortsplanung</strong> informiert wurde und die betroffenen Grundeigentümer Fra-<br />

gen stellen konnten.<br />

Für die Bezeichnung wichtiger begrünter Freiräume in <strong>Valendas</strong> Dorf<br />

wurde die Studienarbeit von Marlene Fasciati (Denkmalpflege Graubün-<br />

den) als Grundlage verwendet. Die Eigentümer wichtiger Freiflächen<br />

wurden von der <strong>Gemeinde</strong> kontaktiert und über ihre Bereitschaft für eine<br />

Unterschutzstellung befragt. Interessierte Grundeigentümer wurden zu<br />

einem Einzelgespräch mit der <strong>Gemeinde</strong> und den verantwortlichen Pla-<br />

nern eingeladen, wo sie über die Bedeutung informiert wurden und Fra-<br />

gen über das weitere Vorgehen geklärt werden konnten.<br />

Grundeigentümer, die sich zu einer Auszonung ihres Grundstücks in die<br />

Freihaltezone bereit erklärt haben, werden von der <strong>Gemeinde</strong> einen Min-<br />

derwertausgleich erhalten. Die Details sind im Reglement über den<br />

Mehr- und Minderwertausgleich geregelt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> hat im Zuge dieser Gesamtrevision der Ortspla-<br />

nung unter Einbezug der Bevölkerung (Workshop vom 11. Dezember<br />

2010, Mitwirkung (Frist: 14. Februar bis 4. März 2011) und Orientierungs-<br />

veranstaltung (23. Feb. 2011)) das Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> „Raumplaneri-<br />

sches Leitbild 2010 - 2025“ entwickelt.<br />

Das raumplanerische Leitbild beinhaltet Zielvorstellungen und Leitsätze<br />

zu den Themenbereichen Siedlung und Erschliessung, Tourismus sowie<br />

Natur/ Landschaft und Umwelt. Es hat zum Ziel, die räumliche Entwick-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 15


lung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> in den nächsten 15 Jahren zu definieren und<br />

generelle Aussagen darüber zu machen, wie diese Entwicklungsvorstel-<br />

lungen umgesetzt werden sollen. Die Leitsätze und Zielvorstellungen des<br />

Leitbilds stellen von Bevölkerung und Politik festgelegte Stossrichtungen<br />

dar, nach welchen sich die aktuelle <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> zu rich-<br />

ten hat (vgl. Anhang II).<br />

4.5 Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />

4.6 Naturgefahren<br />

Gegenüber den Höchstspannungsfreileitungen müssen gemäss der Ver-<br />

ordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender<br />

Strahlung (NISV) Abstände eingehalten werden, sofern sich im Gebäude<br />

Menschen mehr als 4 Stunden am Tag oder mehr als 800 Stunden im<br />

Jahr aufhalten. Die einzuhaltenden Abstände hängen von mehreren Fak-<br />

toren (Spannung, Höhe der Leitung etc.) ab. In der Fraktion Carrera ist<br />

die geplante Erweiterung des Campingplatzes von einer solchen Leitung<br />

betroffen. Deshalb wurden die Daten beim Leitungsinhaber (Axpo AG;<br />

ehemals NOK) eingeholt (Standortdatenblatt Carrera im Anhang III). Bei<br />

der OP-Revision werden weiter keine neuen Einzonungen oder Umzonun-<br />

gen innerhalb der massgebenden Abstandsbereiche weiterer Hochspan-<br />

nungsleitungen vorgenommen. Somit sind keine planerischen<br />

Auswirkungen diesbezüglich zu beachten.<br />

Die Gefahrenzonen basieren auf den Daten des Amtes für Wald Graubün-<br />

den (AfW), neu Amt für Wald und Naturgefahren (AWN). Diese wurden in<br />

den Zonenplan integriert und dem AWN zur Kontrolle zugestellt. Auf-<br />

grund der Rückmeldungen vom 26. Oktober 2010 des AWN wurden einige<br />

kleinere Anpassungen vorgenommen. Die Gefahrenzonen wurden folglich<br />

mit kleinen Anpassungen in die neue <strong>Ortsplanung</strong> übernommen. Folgen-<br />

de Anpassungen wurden vorgenommen:<br />

− Parz. Nr. 63 und 225 (<strong>Valendas</strong> Dorf)<br />

− Parz. Nr. 380 und 295 (<strong>Valendas</strong> Dorf)<br />

− Parz. Nr. 901, 907, 910, 914, 916 und 917 (Brün)<br />

− Parz. Nr. 1336 (Unter Dutjen)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 16


4.7 Wald<br />

Der Wald wird gemäss KRG nicht mehr als Forstwirtschaftszone festge-<br />

setzt sondern neu als Wald mit hinweisendem Charakter in den Plänen<br />

bezeichnet.<br />

Die dynamischen Waldgrenzen gemäss Waldumrissplan der Forstorgane<br />

wurden in den Plänen übernommen. Die Waldfeststellung wurde durch-<br />

geführt und vom Grünenfelder und Partner AG digital umgesetzt. Die sta-<br />

tischen und die dynamischen Waldgrenzen wurden in den Zonenplan<br />

übertragen und wo nötig Zonenanpassungen vorgenommen. Folgende<br />

konkrete Waldfeststellungen wurden vom Amt für Wald und Naturgefah-<br />

ren <strong>Graubünden</strong> (AWN GR) durchgeführt und der STW AG für Raumpla-<br />

nung am 2. September 2011 zugestellt:<br />

− Im Bereich der Parzellen Nrn. 232 und 68 wird Bauland eingezont.<br />

Aus diesem Grund wird an diesem Standort die statische Waldab-<br />

grenzung AWN GR übernommen. Ebenso wird die statische Wald-<br />

grenze bei den angrenzenden Parzellen 63 und 225 gemäss AWN GR<br />

übernommen.<br />

− Im Bereich der Parzellen Nrn. 1, 4, 202, 5, 6, 8, 203, 228, 10, 14, 34, 35,<br />

37, 1508 ergeben sich gemäss dem AWN GR kleine Änderungen in der<br />

Waldgrenze. Neu gilt die vom AWN GR bezeichnete, statische Wald-<br />

grenze.<br />

− Im Bereich des Campingplatzes Carrera wurde die Waldgrenze neu<br />

aufgenommen, da der Waldumriss nicht mit der „festgestellten Wald-<br />

grenze“ des momentan rechtsgültigen Teilzonenplans Carrera (R.B.<br />

Nr. 746 vom 14.06.2005) übereinstimmt. Neu gilt die vom AWN GR be-<br />

zeichnete, statische Waldgrenze.<br />

− Bei der Station Versam-Safien wurde auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />

<strong>Valendas</strong> die statische Waldgrenze bestimmt.<br />

− Es gibt es eine rechtskräftige Baulinie im Teilzonenplan Carrera (R.B.<br />

Nr. 2812 vom 13. November 1989). Auf Anfrage hat das AWN GR die<br />

statische Waldgrenze bezeichnet. Die rechtskräftige Baulinie wird be-<br />

lassen, um Nachteile für die Bebauung der Parzellen Nr. 816, 822 und<br />

823 zu vermeiden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 17


5. Bauzonengrösse<br />

5.1 Rechtsgültige <strong>Ortsplanung</strong>, Stand 2011<br />

Gemäss den vorliegenden Akten der rechtskräftigen Unterlagen der<br />

<strong>Ortsplanung</strong> (Stand der Lieferung des ARE, 11.03.2011) wurde bis anhin<br />

keine Erhebung des Stands der Überbauung, der Erschliessung und Bau-<br />

reife in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> erstellt.<br />

5.2 Bautätigkeit / Baulandverbrauch / Baulandbedarf<br />

Aus der gemeindeeigenen Baustatistik für den Zeitraum 1993-2010 (18<br />

Jahre) kann eine relativ geringe Bautätigkeit von 20 erstellten, in Bezug<br />

auf den Wohnbaulandverbrauch relevanten Wohnbauten festgestellt wer-<br />

den. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von 1.11 Wohnbau-<br />

ten pro Jahr.<br />

Die stichprobenweise Überprüfung einzelner Grundstücke in der Wohn-<br />

zone und den Dorfzonen zeigt, dass der durchschnittliche Flächenanteil<br />

ungefähr bei 600-800 m 2 pro Wohnbaute beträgt.<br />

Es wird also von einer durchschnittlichen Bautätigkeit von 1.11 Wohnbau-<br />

ten pro Jahr und von einem durchschnittlichen Baulandverbrauch von 700<br />

m 2 pro Wohnbaute ausgegangen. Der durchschnittliche Bauland-<br />

verbrauch liegt aufgrund dieser Annahmen bei 780 m 2 pro Jahr.<br />

Die voraussichtlich innert 15 Jahre benötigte und erschlossene Wohn-<br />

bauzone gemäss Art. 15 RPG wird im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> nach der soge-<br />

nannten Trendmethode ermittelt. Dabei wird rückblickend die<br />

vergangene Bautätigkeit in der <strong>Gemeinde</strong> während der letzten 15-25 Jah-<br />

re betrachtet und auf die nächsten 15 Jahre hochgerechnet.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ergibt dies, bezogen auf die bisherige Bautä-<br />

tigkeit und unter der Annahme, dass das Wachstum konstant bleibt, ei-<br />

nen theoretischen Wohnbaulandbedarf von 11‘700 m 2 oder rund 1.2 ha.<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält die relevanten Zahlen zu Bautätigkeit,<br />

Baulandverbrauch und Baulandbedarf auf einen Blick:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 18


Wohnbautätigkeit und Wohnbaulandverbrauch im Zeitraum 1993 - 2010<br />

Anzahl erstellte (baulandrelevante) Wohnbauten<br />

im Zeitraum<br />

Durchschnittliche Anzahl Wohnbauten pro Jahr im<br />

Zeitraum<br />

Durchschnittlicher Baulandverbrauch pro Wohn-<br />

baute<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 19<br />

20<br />

1.11<br />

700 m 2<br />

durchschnittlicher Baulandverbrauch pro Jahr 780 m 2<br />

Wohnbaulandbedarf nach Trendmethode 2011-2025<br />

Baulandbedarf für die nächsten 15 Jahre 11‘700 m 2<br />

Tab.: Bautätigkeit und Baulandverbrauch 1993-2010, Bedarf nächste Planungsperiode<br />

5.3 Übersicht über den Stand der Überbauung, der Erschliessung und der Baureife 2011<br />

(rechtsgültiger Stand der <strong>Ortsplanung</strong>)<br />

Die für die Beurteilung massgeblichen Wohnbauzonen umfassen rund 9.0<br />

ha. Davon sind rund 8.0 ha oder 88% überbaut. Die Baulandreserven kön-<br />

nen auf etwa 1 ha beziffert werden und machen 12% aus. Für den Stand<br />

der Überbauung, der Erschliessung und der Baureife (UEB) im Jahr 2011<br />

ergibt sich folgendes Bild:<br />

Tab.: Übersicht über den Stand der Überbauung und der Baureife April 2011 (UEB 2011)


5.4 Theoretisch mögliche Neueinzonungen im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong>srevision<br />

Wenn also jetzt der theoretische Bedarf von rund 1.2 ha für die nächsten<br />

15 Jahre, den Reserven von 1.0 ha gegenübergestellt wird, ergibt das eine<br />

theoretisch mögliche Neueinzonungsfläche von ca. 0.2 ha Wohnbauland<br />

(Wohnzone oder Dorfzone).<br />

5.5 Festlegungen bezüglich Wachstum im Leitbild der <strong>Gemeinde</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> hat in einem partizipativen Prozess (u.a. einem<br />

Workshop) ein Leitbild erarbeitet, welches am 28. März 2011 vom Ge-<br />

meindevorstand genehmigt wurde. Die darin enthaltenen Ziele und Leit-<br />

sätze stellen von der Bevölkerung und Politik festgelegte Stossrichtungen<br />

dar, nach welcher sich die aktuelle <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> zu rich-<br />

ten hat. Unter anderem wird in diesem Leitbild ein verstärktes Wachstum<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ca. 1/3 mehr Einwohner angestrebt. Als Zielwert sind ca.<br />

400 Einwohner bis ins Jahr 2025 gesetzt.<br />

Im Jahr 2011 zählt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> angehend 300 Einwohner.<br />

Damit eine Ansiedlung von zusätzlichen 100 Einwohnern möglich wird,<br />

sind genügend Baulandreserven zu bereitzustellen.<br />

Bei der Berechnung des für das angestrebte Wachstum notwendigen<br />

Baulandbedarfs wird von Vierpersonenhaushalten (Familien) und dem<br />

oben hergeleiteten, durchschnittlichen Baulandbedarf pro Wohnbaute in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ausgegangen. Die untenstehende Tabelle zeigt die benötig-<br />

ten Reserven im Überblick.<br />

Angestrebtes Wachstum und Baulandverbrauch<br />

Angestrebte Zunahme der Bevölkerung 100<br />

Benötigte Wohneinheiten<br />

(Annahme: 4 Personen pro Wohnbaute)<br />

Durchschnittlicher Baulandverbrauch pro Wohn-<br />

baute<br />

Für das bis ins Jahr 2025 angestrebte Wachstum nötige Wohnbauzonen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 20<br />

25<br />

700 m 2<br />

Baulandbedarf für die nächsten 15 Jahre 17‘500 m 2<br />

Tab.: Angestrebtes Wachstum und dafür benötigte Wohnbauzonen bis 2025


5.6 Neueinzonungen aufgrund des von der <strong>Gemeinde</strong> angestrebten Wachstums<br />

6. Baugesetz<br />

6.1 Allgemeines<br />

Aufgrund des von der <strong>Gemeinde</strong> angestrebten Wachstums entsteht ein<br />

Bedarf von rund 1.75 ha für die nächsten 15 Jahre. Diese stehen den Re-<br />

serven von 1.0 ha gegenüber. Damit ergibt eine Neueinzonungsfläche von<br />

ca. 0.75 ha Wohnbauland (Wohnzone oder Dorfzone). Dieser Bedarfs-<br />

nachweis wurde im Rahmen der Vorprüfung als nicht vollumfänglich ge-<br />

geben beurteilt. In Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung hat<br />

man die geplante Einzonung der Parzelle Nr. 139 auf eine Korrektur der<br />

Parzellengrenze reduziert. Die Einzonung in Freissen kann somit ohne<br />

Etappierung realisiert werden<br />

Das rechtsgültige Baugesetz (BauG) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> wurde von<br />

der <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 21. Juni 2002 beschlossen und von der<br />

Regierung mit dem Beschluss vom 3. Juni 2003, Protokoll Nr. 831 ge-<br />

nehmigt.<br />

6.2 Wesentliche Änderungen<br />

6.2.1 Boden- und Baulandpolitik<br />

Das revidierte Baugesetz baut auf die Struktur des Musterbaugesetzes<br />

für Bündner <strong>Gemeinde</strong>n (MBauG 07) auf und berücksichtigt die Interkan-<br />

tonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB).<br />

Zusammen mit der Übernahme von ergänzenden Regelungen aus dem<br />

alten Baugesetz, die sich bewährt haben und für die Bewahrung der Ei-<br />

genheiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> wichtig sind, entsteht mit dieser integ-<br />

ralen Überarbeitung ein zeitgemässes, modernes und möglichst einfach<br />

zu handhabendes Baugesetz, mit welchem die baurechtlichen Bedürfnis-<br />

se der <strong>Gemeinde</strong> für die nächsten 10 bis 15 Jahre abgedeckt werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> führt zusammen mit dem neuen Baugesetz einen<br />

Mehrwertausgleich ein. Das heisst, dass Grundeigentümer, welchen aus<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 21


6.2.2 Wichtigste Änderungen<br />

7. Zonenplan<br />

Planungsmassnahmen besondere Vorteile erwachsen, sich vertraglich<br />

verpflichten, der <strong>Gemeinde</strong> einen angemessenen Ausgleich zu leisten,<br />

wobei ausschliesslich Neueinzonungen von Wohnbauland zu Mehrwert-<br />

ausgleichen führen.<br />

Die Details zum Mehrwertausgleich werden in einem eigenen Reglement<br />

geregelt (vgl. Anhang I). Mit diesem Reglement verfügt die <strong>Gemeinde</strong> über<br />

ein Instrument zur aktiven Bodenpolitik.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Revision der <strong>Ortsplanung</strong> werden im We-<br />

sentlichen die folgenden neuen Zonen mit den dazugehörenden Zonenbe-<br />

stimmungen geschaffen, welche im Kap. 7 „Zonenplan“ näher<br />

umschrieben werden:<br />

7.1 Wohnzonen/ Dorfzonen 1 und 2<br />

7.1.1 Bedarf und Einzonungen<br />

− Trockenstandortzone (Art. 24 BauG)<br />

− Grüngutzwischenlagerzone (Art. 28 BauG)<br />

− Erhaltungsbereich (Art. 30 BauG)<br />

− Wertvolle Gebäude und Anlagen (Art. 32 BauG)<br />

− Wertvolle Natur- und Kulturobjekte (Art. 33 BauG)<br />

Gemäss der Trendrechnung im Kap. 5.2 und aufgrund des von der Ge-<br />

meinde angestrebten Wachstums entsteht ein Bedarf von rund 1.75 ha<br />

für die nächsten 15 Jahre. Diese stehen den Reserven von 1.0 ha gegen-<br />

über (vgl. Kap. 5.3). Damit ergibt eine Neueinzonungsfläche von ca. 0.75<br />

ha Wohnbauland (Wohnzone oder Dorfzone).<br />

Im Rahmen der vorliegenden <strong>Ortsplanung</strong>srevision werden ausschliess-<br />

lich im Dorf <strong>Valendas</strong> Neueinzonungen vorgenommen. Diese werden<br />

teilweise im Abtausch mit bestehenden Bauzonen, welche ausgezont<br />

werden, vorgenommen (vgl. Kap. 7.1.5). Wo dies der Fall ist, wird im Text<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 22


speziell darauf hingewiesen. Insgesamt werden 5‘411 m 2 neu eingezont.<br />

Diese Fläche liegt im Bereich der ermittelten Neueinzonungsfläche von<br />

ca. 0.75 ha Wohnbauland.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die vorgenommenen<br />

Ein- und Auszonungen:<br />

Grundstück Planungsmassnahme Fläche [m2] überbaut erschlossen Bemerkung<br />

Teilbereich Parz. Nr. 68 LW in DZ1 ca. 2‘306 nein nein Quartierplanpflicht<br />

(Eventuell 2. Etappe)<br />

Teilbereich Parz. Nr. 139 LW in DZ1 ca. 285 ja ja Flächengleicher Abtausch<br />

Teilbereich Parz. Nr. 137<br />

(Dorfzone 1 in Freihaltezone)<br />

Teilbereich Parz. Nr. 146<br />

Teilbereich Parz. Nr. 149<br />

LW in DZ1 ca. 504<br />

ca. 147<br />

nein ja Flächengleicher Abtausch<br />

mit Parz. Nr. 88<br />

(Bauzone in Freihaltezone)<br />

Parz. Nr. 232 LW in DZ1 ca. 2‘169 nein nein Quartierplanpflicht<br />

Total ca. 5‘411<br />

Tab.: Übersicht über die neu eingezonten Flächen der Wohnbauzone<br />

7.1.2 Einzonung Parzelle Nr. 232 und Teilparzelle Nr. 68 in Freissen<br />

Mit der Einzonung in Freissen schafft die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> Bauland an<br />

attraktiver Lage im Dorf <strong>Valendas</strong>. Die Parzellen Nr. 232 und Nr. 68 be-<br />

finden sich im Besitz privater Grundeigentümer. Im Vorfeld der Einzonung<br />

wurden mit beiden Grundeigentümern Gespräche geführt. Die von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong>srevision neu eingeführte Mehr-<br />

wertabschöpfung und die vorausgesetzte vertragliche Absicherung der<br />

Verfügbarkeit des Baulandes wurden mit den Grundeigentümern bespro-<br />

chen. Diese haben sich mit einer Einzonung der Parzelle, resp. der Teil-<br />

parzelle grundsätzlich einverstanden erklärt.<br />

Abb. Standort Einzonung Freissen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 23


Zur Sicherstellung einer zweckmässigen Erschliessung und Überbauung<br />

wird eine Quartierplanpflicht für die einzuzonenden Flächen festgelegt.<br />

Die nachfolgende Skizze zeigt eine mögliche Variante für die Bebauung<br />

und Erschliessung des Gebiets Freissen.<br />

Abb. Einzonung Freissen; Mögliche Bebauungs- und Erschliessungsvariante<br />

7.1.3 Einzonung Teilbereich der Parz. Nr. 146 und Teilbereich Parz. Nr. 149<br />

Die Einzonung der Teilparzellen Nr. 146 (ca. 504 m 2 ) und Teilbereich Parz.<br />

Nr. 149 (ca. 147 m 2 ) wird im Abtausch mit der Auszonung der Parzelle 88<br />

(ca. 660 m 2 ) im Dorfkern <strong>Valendas</strong> vorgenommen. Bei Parzelle 88 handelt<br />

es sich um einen, im Rahmen der Studienarbeit von Marlene Fasciati<br />

(Denkmalpflege <strong>Graubünden</strong>) bezeichneten, wichtigen Freiraum. Für die<br />

Neueinzonung bestehen konkrete Bauabsichten und zusammen mit die-<br />

sem Abtausch erübrigt sich ein Kaufrechtsvertrag.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 24


Abb. Standort Einzonung Teilparzelle Nr. 146 und 148<br />

7.1.4 Einzonung Teilbereich Parzelle Nr. 139<br />

Für die Teilparzelle Nr. 139 ist im Vorfeld der <strong>Ortsplanung</strong>srevision ein<br />

Einzonungsbegehren der Grundeigentümer eingegangen.<br />

Abb. Standort Teilparzelle 139<br />

Ursprünglich sollte die Teilparzelle Nr. 139 (ca. 1‘636 m 2 ) im Abtausch mit<br />

der Auszonung der Teilparzelle Nr. 137 (ca. 767 m 2 ) eingezont werden.<br />

Bei der Parzelle 137 handelt es sich um einen in Studienarbeit von Marle-<br />

ne Fasciati (Denkmalpflege <strong>Graubünden</strong>) bezeichneten, wichtigen Frei-<br />

raum. Das Einzonungsbegehren wurde von der <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

behandelt und als Ergänzung zu den etwas teureren Bauplätzen in Freis-<br />

sen als geeignet befunden. Im Vorprüfungsbericht vom 1. März 2012 wur-<br />

de der Bedarfsnachweis für die geplanten Einzonungen vom Amt für<br />

Raumentwicklung als nicht vollumfänglich gegeben beurteilt. Da die Ge-<br />

meinde mit der Einzonung in Freissen (Parzellen Nrn. 232 und 68) bereits<br />

Bauland an attraktiver Lage einzont hat die <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 25


entschieden, die Einzonung der Teilparzelle 139 auf eine Korrektur der<br />

Parzellengrenze zur Verbesserung der Bebaubarkeit zu reduzieren. Neu<br />

wird ca. ein 5 m breiter Streifen entlang der bestehenden Bauzonengren-<br />

ze zusätzlich eingezont (ca. 285 m 2 ).Die Einzonung wird nach wie vor im<br />

Abtausch mit der Auszonung der gleichen Fläche der Teilparzelle 137 in<br />

die Freihaltezone vorgenommen.<br />

7.1.5 Auszonungen in die Freihaltezone<br />

Im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> werden mehrere Auszonungen von der Dorf-<br />

zone 1 und 2 in eine Freihaltezone vorgenommen. Die nachfolgende Ta-<br />

belle gibt einen Überblick über die betroffenen Flächen:<br />

Grundstück Planungsmassnahme Fläche [m2] Bemerkungen<br />

Teilparz. Nr. 50 DZ1 in FZ ca. 623<br />

Teilparz. Nr. 55 DZ2 in FZ ca. 234<br />

Teilparz. Nr. 59 DZ2 in FZ ca. 244<br />

Parz. Nr. 75 DZ2 in FZ ca. 166<br />

Parz. Nr. 76 DZ2 in FZ ca. 159<br />

Parz. Nr. 88 DZ2 in FZ ca. 660 Abtausch<br />

Teilbereich der Parz. Nr. 146<br />

Teilbereich Parz. Nr. 149<br />

(Landwirtschaftsland in Bauland)<br />

Parz. Nr. 91 DZ2 in FZ ca. 292<br />

Parz. Nr. 137 DZ1 in FZ ca. 285 Abtausch mit Teilbereich Parz. Nr. 139<br />

(Landwirtschaftsland in Bauland)<br />

Total ca. 2‘663<br />

Tab.: Übersicht über die ausgezonten Flächen<br />

Es werden also ca. 2‘663 m 2 ausgezont und fallen neu der Freihaltezone<br />

zu.<br />

7.1.6 Wohnzonen/ Dorfzone 1 und 2: Bilanz<br />

Ziel der vorgenommenen Ein- und Auszonungen war zum einen das<br />

Schaffen von verfügbarem, attraktivem und nachgefragtem Wohnbauland.<br />

Zum anderen konnte durch die (teilweise an Einzonungen gebundenen)<br />

Auszonungen in die Freihaltezone, von ca. 2‘663 m 2 den Schutz des heute<br />

vorherrschenden Ortsbildes und der dafür charakteristischen Freiräume<br />

erreicht werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 26


Wiegt man die im Rahmen der vorliegenden Gesamtrevision vorgenom-<br />

menen Ein- und Auszonungen rein quantitativ gegeneinander ab, zeigt<br />

sich folgendes Bild:<br />

Planungsmassnahme Fläche [m2]<br />

Einzonung (LW in D1) ca. 6‘612<br />

Auszonung (D1/D2/W2 in FZ oder LW) ca. 4‘260<br />

Total ca. 2‘352<br />

Tab.: Übersicht über die ausgezonten Flächen<br />

Die Wohnbauzonenreserven werden unter Einbezug der Auszonungen mit<br />

den um ca. 2‘300 m 2 (Kleinstkorrekturen eingerechnet) erweitert, was<br />

aufgrund des in Kapitel 5.6 ausgewiesenen, zusätzlichen Bedarfs von ca.<br />

7‘500 m 2 angemessen erscheint. Aufgrund der im Rahmen dieser Ge-<br />

samtrevision vorgenommenen Ein- und Auszonungen ergibt sich folgen-<br />

des, aktuelles UEB:<br />

Abb. Übersicht über den Stand der Überbauung und der Baureife Juli 2012 (UEB 2012)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 27


7.2 Gewerbezonen<br />

7.2.1 Einzonung bis zum Wirtschaftsweg (landw. Ringerschliessung)<br />

Die bestehende Gewerbezone ist vollständig überbaut. Mit dieser Revision<br />

wird sie um ca. 3‘006 m 2 bis zum Landwirtschaftsweg erweitert. Die Er-<br />

weiterung schliesst auf der westlichen Seite direkt an die bestehende<br />

Gewerbezone an und schafft Platz für die Ansiedlung von 1 - 2 neuen Ge-<br />

werbebetrieben. Grund für die Einzonung ist zum einen die Tatsache,<br />

dass in der <strong>Gemeinde</strong> keine Reserven für Gewerbe mehr vorhanden sind<br />

und zum anderen die konkrete Anfrage eines ortsansässigen Gewerbe-<br />

treibenden. Dieser möchte einen Werkhof auf dem neu eingezonten Areal<br />

realisieren, wofür er 1‘500 bis 2‘000 m 2 benötigt.<br />

Von der Einzonung betroffen sind Teile der Parzellen Nr. 16, Nr. 17 und<br />

Nr. 18, welche heute zur Landwirtschaftszone gehören.<br />

Zur Sicherstellung einer rationellen Erschliessung sowie einer zweck-<br />

mässigen Bebauung und Parzellierung wird den von der Einzonung be-<br />

troffenen Parzellen und den Parzellen Nrn. 215, 217 und 218 eine<br />

Quartierplanpflicht überlagert.<br />

Abb. Standort Erweiterung Gewerbezone<br />

7.2.2 Einzonung ab dem Wirtschaftsweg (landw. Ringerschliessung)<br />

Aufgrund eines konkreten Bedarfs einer Gewerbefläche für einen Holz-<br />

verarbeitungsbetrieb sind im Gebiet der zukünftigen <strong>Gemeinde</strong> Safiental<br />

verschiedene Standortabklärungen getätigt worden. Der Standort in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 28


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> erwies sich unter den gegebenen Umständen als op-<br />

timal und es wurde von der <strong>Gemeinde</strong> beschlossen, eine Einzonung von<br />

zusätzlich ca. 3‘943 m 2 Gewerbezone in die Wege zu leiten. Die für den<br />

Gewerbebetrieb effektiv nutzbare Fläche wird nach Abzug der benötigten<br />

Landflächen für die landwirtschaftliche Ringerschliessung etwa um 3‘500<br />

m 2 liegen.<br />

Die Verfügbarkeit soll insofern sichergestellt werden, indem mit allen<br />

Grundeigentümern, welche von einer Einzonung in die Gewerbezone (be-<br />

trifft die gesamte Gewerbezonenerweiterung) betroffen sind (Parzellen<br />

Nrn. 16, 17, 18, 437 und 438), eine Vereinbarung getroffen wird, dass sie<br />

im Rahmen der Neuzuteilung (Melioration) auf eine Zuteilung an diesem<br />

Ort verzichten und somit das entsprechende Land in das Eigentum der<br />

Bürgergemeinde/Politische <strong>Gemeinde</strong> übergeht. Insofern ist keine sepa-<br />

rate Verfügbarkeitsregelung mehr zu treffen.<br />

Es wird zudem eine spezielle Regelung zur Baulandverfügbarkeit im Zo-<br />

nenplan und im Baugesetz verankert, welche eine Rückzonungspflicht<br />

enthält, falls die Fläche ab dem Wirtschaftsweg nicht innert 8 Jahren be-<br />

stimmungsgemäss überbaut wird oder eine rechtskräftige Baubewilli-<br />

gung vorliegt. Insgesamt werden ca. 6‘949 m 2 von der<br />

Landwirtschaftszone in die Gewerbezone eingezont<br />

7.3 Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

Die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) erfahren im Rah-<br />

men dieser Gesamtrevision grundsätzlich keine Änderungen. Aufgrund<br />

des Vorprüfungsberichts des Amtes für Raumentwicklung vom 1. März<br />

2012 wurde die vorgesehene ZöBA für die Abwasserreinigungsanlage<br />

(ARA), welche eine Punktbauzone bildet aus dem Zonenplan entfernt. Die<br />

ARA benötigt als standortgebundene Anlage im Sinne von Art. 24 RPG<br />

keine Bauzone und ist nun im GEP Ver- und Entsorgung als Signatur zu<br />

bezeichnen.<br />

7.4 Landwirtschaftszonen<br />

Die in der rechtsgültigen <strong>Ortsplanung</strong> festgelegten Landwirtschaftszonen<br />

erfahren folgende Änderungen:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 29


7.5 Fruchtfolgeflächen<br />

Planungsmassnahme Fläche [m2]<br />

LW in Bauzone<br />

ca. 13'561<br />

(davon in Gewerbezone)<br />

(ca. 6949)<br />

Bauzone in LW ca. 2561<br />

Änderung aufgrund Ein- und Auszonungen ca. -11'000<br />

Tab. Übersicht Änderungen Landwirtschaftszone<br />

Ein- oder Auszonung, im Zusammenhang mit der Landwirtschaftszone<br />

betreffen die Parzellen Nr. 97 (Auszonung), Nr. 68, 139, 146, 149 und 232<br />

(Einzonungen). Eine detaillierte Übersicht über die betroffenen Parzellen<br />

und die jeweiligen Planungsmassnahmen ist in Kap. 7.1.1 und 7.1.5 zu<br />

finden.<br />

Aufgrund des Vorprüfungsberichts vom 1. März 2012 wird der neue Stall<br />

auf der Parzelle Nr. 1367 vollständig in die Dorfzone 1 übernommen.<br />

Mit Beschluss vom 8. April 1992 hat der Bundesrat den Sachplan Frucht-<br />

folgeflächen (FFF) erlassen. Dieser Sachplan legt den gesamtschweizeri-<br />

schen Mindestumfang der FFF und die kantonalen Flächenanteile fest.<br />

Für den <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> sind es 6‘300 Hektaren, die als Mindestflä-<br />

che (Kontingent) erhalten bleiben müssen. Ziel ist es, die FFF mit den<br />

Landwirtschaftszonen der Nutzungsplanungen zu sichern, und zwar für<br />

Zeiten gestörter Nahrungsmittelzufuhr. Die Aktualisierung der FFF für<br />

das Jahr 2010 zeigt, dass 7‘135 Hektaren in Landwirtschaftszonen gesi-<br />

chert sind. Dabei sind die rekultivierbaren Flächen von Golfplätzen („Be-<br />

sondere FFF“) nicht eingerechnet.<br />

Mit den geplanten Neueinzonungen werden die in <strong>Valendas</strong> vorhandenen<br />

Fruchtfolgeflächen insgesamt um ca. 0.43 ha verkleinert.<br />

Es ist festzuhalten, dass die vor allem in Nordbünden immer noch gross-<br />

flächig vorhandenen FFF genügen, um den Mindestumfang gemäss der<br />

Vorgabe des Bundes zu decken. Es ist deshalb als vertretbar zu betrach-<br />

ten, im Rahmen der vorliegenden <strong>Ortsplanung</strong>srevision und im Sinne ei-<br />

ner massvollen baulichen Entwicklung, die Fruchtfolgeflächen in<br />

<strong>Valendas</strong> um das erwähnte Mass zu reduzieren.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 30


7.6 Schutzzonen<br />

7.6.1 Naturschutzzonen<br />

7.6.2 Trockenstandortzonen<br />

Für die Festlegung der Naturschutzzonen hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> mit<br />

dem ANU zusammengearbeitet. Wie in Kap. 4.3.1 erwähnt, ist <strong>Valendas</strong><br />

Pilotgemeinde für die Erarbeitung einer Wegleitung für die Umsetzung<br />

des Natur- und Landschaftsschutzes in der <strong>Ortsplanung</strong>. Das Projekt<br />

Wegleitung des ANU war zum Zeitpunkt der Vorprüfung noch nicht genü-<br />

gend weit fortgeschritten, dass die Ergebnisse in die <strong>Ortsplanung</strong> ein-<br />

fliessen konnten. Aus diesem Grund wurde das Inventar vorläufig ohne<br />

Integration der Abgrenzungen des Vernetzungskonzeptes übernommen.<br />

Das ANU das Natur- und Landschaftsinventar für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

überarbeitet und der <strong>Gemeinde</strong> vorgestellt. Die Orientierung der betroffe-<br />

nen Grundeigentümer, die öffentliche Auflage und die Bereinigung des<br />

überarbeiteten Inventars in einem Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4<br />

bis 9 KNHG durch das ANU wurde noch nicht durchgeführt. Damit ist das<br />

aktualisierte Inventar noch nicht und rechtskräftig und die Perimeter der<br />

einzelnen Schutzobjekte noch nicht definitiv.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich aus diesem Grund entschieden, die Biotope von<br />

nationaler und regionaler Bedeutung, welche rechtlich zwingend in die<br />

<strong>Ortsplanung</strong> übernommen werden müssen, in den Plänen vorläufig ge-<br />

mäss dem aktuellen Inventar umzusetzen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird, sobald die Mitwirkung durch das ANU erfolgt ist, das<br />

Inventar in der <strong>Ortsplanung</strong> umsetzen. Da im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>fusion<br />

im Safiental in den nächsten Jahren die Zusammenführung der Ortspla-<br />

nungen ansteht, kann das definitive Inventar in diesem Zusammenhang<br />

integriert werden.<br />

Die Trockenwiesen und -weiden von regionaler und nationaler Bedeutung<br />

werden als Trockenstandortzone (Art. 24 BauG) in der vorliegenden Pla-<br />

nung umgesetzt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 31


7.6.3 Landschaftsschutzzonen<br />

7.6.4 Grundwasser- und Quellschutzzonen<br />

7.6.5 Archäologiezone<br />

7.6.6 Freihaltezone<br />

Mit der Ausscheidung der Landschaftsschutzzonen wurden die Festle-<br />

gungen des kantonalen und des regionalen Richtplans sowie das kant.<br />

Natur- und Landschaftsinventar umgesetzt.<br />

Die Grundwasser- und Quellschutzzonen wurden gemäss den Daten der<br />

Cavigelli Ingenieure AG, Ilanz vom 14. Oktober 2010 übernommen. Auf-<br />

grund der Rückmeldungen aus der Vorprüfung wurden Anpassungen im<br />

Gebiet „Versam Station“, „Sattel“ und „Prada“ vorgenommen. Die Ge-<br />

meinde hat gemäss Aufforderung aus dem Vorprüfungsbericht die Quel-<br />

len von Turisch, Brüner Alp und Dutjer Alp in Bezug auf eine<br />

Ausscheidung von summarischen Schutzzonen zusammen mit einem<br />

Geologen (SC+H Sieber Cassina + Handke AG) überprüft. Die erforderli-<br />

chen Anpassungen resp. generellen Schutzzonenausscheidungen wurden<br />

vorgenommen.<br />

Die Archäologiezonen wurden gemäss dem Revisionskatalog des ARE GR<br />

umgesetzt. Es handelt sich dabei um die Burg <strong>Valendas</strong> mit Umschwung<br />

und die Bestattungen, welche beim Neubau eines Hauses im Jahre 1956<br />

am Ostrand von <strong>Valendas</strong> gefasst wurden. Die Perimeter wurden aus dem<br />

Revisionskatalog des ARE GR übernommen.<br />

Die in der rechtsgültigen <strong>Ortsplanung</strong> festgelegten Freihaltezonen wer-<br />

den in den neuen Zonenplan übernommen. Zusätzlich werden folgende<br />

Parzellen und Teilparzellen neu der Freihaltezone zugeteilt und damit ca.<br />

2‘600 m 2 ausgezont (siehe auch Kap. 7.1.5). Die neu geschaffenen Freihal-<br />

tezonen befinden sich alle in <strong>Valendas</strong> Dorf. In den Fraktionen erfahren<br />

die Freihaltezonen keine Veränderungen. Eine Übersicht über die Verän-<br />

derungen vermitteln die nachfolgenden Tabellen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 32


Freihaltezone Fläche [m2]<br />

rechtskräftig (total)<br />

neu geschaffen<br />

(ausschliesslich <strong>Valendas</strong> Dorf)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 33<br />

5'547<br />

2‘663<br />

Total 8‘210<br />

Tab. Übersicht Veränderungen Freihaltezone<br />

Grundstück Planungsmassnahme Fläche [m2]<br />

Teilparz. Nr. 50 DZ1 in FZ 623<br />

Teilparz. Nr. 55 DZ2 in FZ 234<br />

Teilparz. Nr. 59 DZ2 in FZ 244<br />

Parz. Nr. 75 DZ2 in FZ 166<br />

Parz. Nr. 76 DZ2 in FZ 159<br />

Parz. Nr. 88 DZ2 in FZ 660<br />

Parz. Nr. 91 DZ2 in FZ 292<br />

Parz. Nr. 137 DZ1 in FZ 285<br />

Total 2‘663<br />

Tab. Details Veränderungen Freihaltezone<br />

Bei den mit einer Freihaltezone belegten Räumen handelt es sich um<br />

wichtige Freiräume. Mit dem Schutz dieser Freiräume soll das Dorfbild<br />

von <strong>Valendas</strong> gewahrt und die Wohn-/Lebensqualität im Dorf gesichert<br />

werden. Grundlage für die Freihaltezonen bildet eine Studienarbeit von<br />

Marlene Fasciati (Denkmalpflege <strong>Graubünden</strong>), in welcher sie die für das<br />

Dorf <strong>Valendas</strong> wichtigen Freiräume bestimmt hat. Die nachfolgenden<br />

Darstellungen geben einen Überblick über die rechtskräftigen und die<br />

neu geschaffenen Freihaltezonen.


Abb. Rechtskräftige Freihaltezonen (<strong>Valendas</strong> Dorf)<br />

Abb. Freihaltezone nach Gesamtrevision (<strong>Valendas</strong> Dorf)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 34


7.7 Weitere Zonen<br />

7.7.1 Materialabbauzone<br />

Der Materialabbau Bergli umfasst die Abbauetappen I bis IV. Die Etappe V<br />

wurde von der Regierung sistiert. Zurzeit befindet sich Etappe IV im Ab-<br />

bau. Die bewilligten Reserven reichen gemäss Hochrechnungen für die<br />

nächsten 15-20 Jahre aus. Die Abbauetappe V wurde im von der Regie-<br />

rung mit dem Regierungsbeschluss, Protokoll Nr. 1053 vom 8. Juni 1999<br />

sistiert. (Grund Einwand der ENHK: Abbau über Etappe IV hinaus beein-<br />

trächtigt BLN-Objekt Ruinaulta zu stark). Aufgrund von Rücksprachen mit<br />

dem AWN GR und ARE GR bezüglich dem Umgang mit der sistierten<br />

Etappe V, wird einer Rodungsbewilligung und damit einer Genehmigung<br />

dieser Etappe ohne Ausweisung des Bedarfs (in den nächsten 15 Jahren)<br />

schlechte Aussichten eingeräumt. Selbst wenn Bedarf ausgewiesen wer-<br />

den könnte, wäre eine Genehmigung gemäss Angaben des ARE GR und<br />

des AWN GR kaum realistisch, da die ENHK einen Abbau über Etappe 4<br />

hinaus mit Verweis auf das BLN-Objekt deutlich ablehnt. Im Regierungs-<br />

beschluss, Protokoll Nr. 1053 vom 8. Juni 1999 werden weiter die Zuwei-<br />

sung einer definitiven Nutzung und die Bezeichnung der Abbau- und der<br />

Materialablagerungszone als überlagernde Zone und die Aufnahme des<br />

Abbau- sowie des Materialablagerungsperimeters nicht nur in den Gene-<br />

rellen Gestaltungsplan, sondern auch in den Zonenplan (1:1‘000) verlangt.<br />

In Absprache mit dem ARE GR kann die Darstellung im Zonenplan belas-<br />

sen werden. Es ist keine abschliessende Nutzungszuweisung (Folgenut-<br />

zung) notwendig. Die Abgrenzung der Materialabbauzone wird mit kleinen<br />

Anpassungen an die effektiven Verhältnisse in den Zonenplan (1:2‘000)<br />

aufgenommen. Aufgrund der Rücksprachen mit dem AWN GR und dem<br />

ARE GR hat die <strong>Gemeinde</strong> entschieden, die Abbauetappe V, für die laufen-<br />

de Planungsperiode nicht weiterzuverfolgen und somit nicht in den Zo-<br />

nenplan aufzunehmen. Der bestehende Generelle Gestaltungsplan Bergli<br />

bleibt rechtskräftig.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 35


7.7.2 Materialablagerungszone<br />

7.7.3 Campingzone<br />

Die Materialablagerungszone wird mit kleinen Anpassungen an die effek-<br />

tiven Verhältnisse aus der rechtskräftigen <strong>Ortsplanung</strong> in den Zonenplan<br />

(1:2‘000) übernommen. Gegenüber der Vorprüfung wurde der Zonenplan<br />

in Absprache mit dem Regionalforstingenieur entsprechend angepasst.<br />

Mit der vorliegenden <strong>Ortsplanung</strong> wird die Campingzone um 2248 m 2 er-<br />

weitert. Die Erweiterung wird aufgrund von Erweiterungsabsichten des<br />

Betreibers vorgenommen. Dieser hat im Vorfeld ein Grobkonzept für die<br />

Erweiterung erarbeitet und erste Abklärungen zur Verfügbarkeit der Par-<br />

zelle Nr. 848, welche der Bürgergemeinde gehört, getroffen.<br />

Gemäss dem RB 746 vom 14. Juni 2005 ist die Campingzone in einer fol-<br />

genden <strong>Ortsplanung</strong>srevision einer Empfindlichkeitsstufe zuzuordnen.<br />

Dem kommt die <strong>Gemeinde</strong> mit der Zuordnung der Campingzone in die<br />

Empfindlichkeitsstufe III (gemäss Musterbaugesetz der Bündner Vereini-<br />

gung für Raumentwicklung) nach.<br />

Betreffend die nahegelegene Hochspannungsleitung sei an dieser Stelle<br />

auf Kapitel 4.5 verwiesen. Im Zonenplan wird gemäss Hinweis im Vorprü-<br />

fungsbericht ein Perimeter (14.2m) darstellt in denen keine Orte mit emp-<br />

findlicher Nutzung (OMEN), wie zum Beispiel permanente Wohnwagen<br />

zulässig sind.<br />

7.7.4 Grüngutzwischenlagerzone<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> betreibt seit Jahrzehnten einen Grüngutzwi-<br />

schenlagerplatz im Gebiet „Schiebs“. Um die Situation planungsrechtlich<br />

abzustützen und zu sichern, wird eine Grüngutzwischenlagerzone vorge-<br />

sehen. Die Abgrenzung erfolgte nach Absprache mit dem zuständigen<br />

Regionalforstingenieur des AWN der Region Surselva. Die Grüngutzwi-<br />

schenlagerzone dient der Zwischenlagerung und der umweltgerechten<br />

Aufbereitung (keine Ablagerung) von Grüngut. Es dürfen keine auf Dauer<br />

angelegten Hochbauten, sondern nur mobile Anlagen und Geräte, die für<br />

die Aufbereitung und Zwischenlagerung notwendig sind, errichtet wer-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 36


den. Die Grüngutzwischenlagerzone ist mit einer geeigneten Abgrenzung<br />

(Zaun) zu versehen.<br />

7.7.5 Zone für künftige bauliche Nutzung<br />

7.7.6 Zone übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

7.7.7 Folgeplanungen<br />

Die in der rechtskräftigen Planung als Übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet bezeich-<br />

neten Reserven werden in der vorliegenden Planung als „Zonen für künf-<br />

tige bauliche Nutzung“ bezeichnet. Diese Festlegung kommt in den<br />

Faktionen Carrera und Brün vor.<br />

Das Übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiet bezeichnet gemäss Art. 41 KRG Flächen wie<br />

unproduktives Land, Gewässer, sowie Restflächen für die keine andere<br />

Nutzungszone in Frage kommt.<br />

8. Genereller Gestaltungplan<br />

8.1 Allgemeines<br />

8.2 Gestaltungsbereiche<br />

In Freissen (Parz. Nrn. 68 und 232) und bei der Erweiterung der Gewerbe-<br />

zone (Parz. Nrn. 16, 17, 18, 215, 217 und 218) wird jeweils ein Perimeter<br />

für Folgeplanungen (Quartierplanpflicht) ausgeschieden.<br />

Die rechtsgültigen Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan (GGP)<br />

haben sich im Grundsatz bewährt und es soll auch weiterhin an diesen<br />

festgehalten werden. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen Ände-<br />

rungen aufgrund der Einführung der Struktur des neuen Musterbauge-<br />

setzes und deren konsequente Umsetzung.<br />

In <strong>Valendas</strong> Dorf, sowie in den Fraktionen Carrera und Brün wurden neu<br />

Erhaltungsbereiche festgelegt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 37


8.3 Gestaltungsobjekte<br />

8.3.1 Wertvolle Gebäude und Anlagen<br />

Der bereits bestehende Bereich mit Nutzungsbeschränkungen in Valen-<br />

das Dorf (Parzelle Nr. 159) wird beibehalten.<br />

Geschützte Gebäude, erhaltenswerte Gebäude wurden gemäss den Er-<br />

gebnissen der Diskussion in der Arbeitsgruppe (Ausschuss der Ortspla-<br />

nungskommission, Denkmalpflege und STW AG für Raumplanung) in den<br />

Generellen Gestaltungsplan aufgenommen. Grundsätzlich wurde der<br />

Schutz, resp. der Erhalt von Bauten und Anlagen gegenüber der rechts-<br />

gültigen Planung ausgedehnt.<br />

8.3.2 Wertvolle Natur- und Kulturobjekte<br />

Neu aufgenommen wurden erhaltenswerte Mauern/ Zäune, historische<br />

Verkehrswege und erhaltenswerte Baumkulturen/ Gärten.<br />

Der bereits in der rechtsgültigen Planung bezeichnete erhaltenswerte<br />

Platz- und Gassenraum wurde übernommen.<br />

Die geschützten historischen Verkehrswege werden gemäss Art. 33 / Art.<br />

44 KRG in den Generellen Gestaltungsplan aufgenommen.<br />

Es wird ein erhaltenswerter Einzelbaum gemäss Art. 33 BauG aus dem<br />

kant. Natur- und Landschaftsinventar festgelegt.<br />

In <strong>Valendas</strong> Dorf werden grosszügig erhaltenswerte Baumkulturen/ Gär-<br />

ten nach Art. 33 BauG bezeichnet.<br />

8.3.3 Baulinien für die bauliche Gestaltung<br />

Die erhaltenswerten Fassadenfluchten in <strong>Valendas</strong> Dorf werden unverän-<br />

dert übernommen und gemäss Systematik nach Musterbaugesetz als<br />

„Baugestaltungslinien“ (Baulinie des Typs C, Gestaltung nach Art. 34<br />

BauG) bezeichnet.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 38


9. Genereller Erschliessungsplan<br />

9.1 Bereich Verkehr<br />

Die beiden Bereiche Verkehr sowie Ver- und Entsorgung des Generellen<br />

Erschliessungsplan (GEP) werden in zwei separaten Plänen dargestellt.<br />

Der GEP der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> beinhaltet folgende Festlegungen:<br />

− <strong>Kanton</strong>ale Verbindungsstrasse (kant. Strassengesetz, Hinweis)<br />

− Erschliessungsstrasse (Art. 37 BauG)<br />

− Privatstrasse (Art. 73 ff. BauG)<br />

− Wirtschaftswege (Art. 38 BauG)<br />

− Fuss- und Wanderwege (Art. 39 BauG)<br />

− Radwege (Art. 39 BauG)<br />

− Mountainbikewege (Art. 39 BauG)<br />

− Öffentliche Parkierungsanlagen (Art. 40 BauG)<br />

Es gibt keine Reitwege in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>. Die Kategorien Natio-<br />

nalstrasse und Sammelstrasse kommen auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Valen-<br />

das nicht vor.<br />

9.2 Bereich Ver- und Entsorgung<br />

Grundlage für den GEP bezüglich Wasserversorgung und Schmutzwas-<br />

serentsorgung bilden die von der Straub AG Ingenieure + Geoinformati-<br />

ker, Ilanz erhaltenen Leitungsdaten vom November 2011.<br />

Inhalt des GEP im Bereich Ver- und Entsorgung sind folgende Elemente<br />

(Art. 41 BauG):<br />

− Hydrantenleitung (Wasserhauptversorgungsleitung)<br />

− Reservoire<br />

− Brunnen<br />

− Quellen gefasst/ungefasst<br />

− Hydranten<br />

− Abwasser-Sammelleitung (Schmutzabwasser-, Kanalisationsleitung)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 39


− Zentrale ARA<br />

− Pumpwerk<br />

− Trafostationen<br />

9.2.1 Wesentliche Änderungen<br />

− Unterstand Altaun<br />

Bereich Verkehr: In <strong>Valendas</strong> Dorf wird eine Änderung des Verlaufs einer<br />

Erschliessungsstrasse bezeichnet. Aufgrund der Melioration geplante<br />

Anpassungen des Verlaufs von Wirtschaftswegen oder geplante neue We-<br />

ge wurden im GEP bezeichnet. Neu bezeichnet werden bestehende und<br />

geplante öffentliche Parkplätze in <strong>Valendas</strong> Dorf und den Fraktionen<br />

Brün, Ober Dutjen und Unter Dutjen.<br />

Bereich Ver- und Entsorgung: Auf dem Altaun (Parz. Nr. 1509) ist ein ge-<br />

schlossener Unterstand mit Wasser- und Abwasseranschluss geplant.<br />

Der Unterstand soll der Bevölkerung von <strong>Valendas</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Der Unterstand soll für das Unterstellen von Festbänken und Tischen,<br />

sowie als Unterstand bei Regen genutzt werden können. Es ist ein WC,<br />

sowie ein Wasser und Stromanschluss vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Vorprüfung wurden bemängelt, der Unterstand Altaun<br />

stehe in einer Waldwiese, welche nach geltendem Recht als Magerwiese<br />

von lokaler Bedeutung bezeichnet ist. Im Vernetzungskonzept ist die Wie-<br />

se als Trockenstandort bezeichnet. Zudem ist die Fläche als Ersatzmass-<br />

nahme für Rodungsflächen bezeichnet (Freihaltung von Waldwiesen)<br />

Der Standort wurde an einer Begehung vom 25.05.2012 mit Vertretern<br />

von ARE, ANU, AWN und der Kommission bestimmt und konnte so berei-<br />

nigt werden. Die Abgrenzung der neu festzulegenden Landschaftsschutz-<br />

zone wurde in diesem Zusammenhang nach Absprache mit dem ARE<br />

angepasst.<br />

10. Weiteres Vorgehen<br />

Nach der Prüfung der Vorlage durch das Amt für Raumentwicklung (ARE)<br />

im Vorprüfungsverfahren gemäss Art. 12 der kantonalen Raumplanungs-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 40


verordnung (KRVO) wurden die Planungsinstrumente überarbeitet und die<br />

Pläne und Vorschriften zusammen mit dem Planungsbericht während 30<br />

Tagen vom 7. August 2012 bis am 5. September 2012 gestützt auf Art. 13<br />

KRVO öffentlich aufgelegt.<br />

Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkungsauflage werden die Vor-<br />

schläge und Einwendungen (Eingaben) durch den <strong>Gemeinde</strong>vorstand be-<br />

handelt und schriftlich beantwortet. Nach Erledigung der Eingaben<br />

entscheidet die <strong>Gemeinde</strong>versammlung über die <strong>Ortsplanung</strong>s-Revision.<br />

Sofern die <strong>Gemeinde</strong>versammlung zustimmt, findet anschliessend das<br />

Genehmigungsverfahren bei der Regierung statt. Rechtsmittel sind erst<br />

gegen den <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschluss möglich (Planungsbe-<br />

schwerde an die Regierung im Sinne von Art. 101 KRG).<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 41


11. Anhang I; Reglement Mehr- und Minderwertausgleich<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 42


Reglement<br />

Mehr- und Minderwertausgleich<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Datum: 17. Juli 2012<br />

Objekt: 20044<br />

Status: Öffentliche Auflage<br />

z:\gemeinde\valendas\op revision_20044\02_baug\mehr_minderwertausgleich\reglement_mmwas_al_120717.docx


I. Mehrwertausgleich bei planungsbedingten Vorteilen<br />

Zweck Art. 1<br />

Grundeigentümern, welchen aus Planungsmassnahmen besondere Vorteile erwachsen,<br />

haben sich in der Regel gestützt auf Art. 19 Abs. 3 KRG vertraglich zu verpflichten, der<br />

<strong>Gemeinde</strong> einen angemessenen Ausgleich zu leisten.<br />

Vertrag Art. 2<br />

Im Rahmen eines Mehrwertausgleichsvertrages werden die konkrete Art und die Höhe<br />

des Ausgleichs (Zahlung von Geldwert oder Abtretung von Grundeigentum) sowie die hierfür<br />

zu leistende Sicherheit vereinbart. Der Vertrag wird in der Regel vor Durchführung der<br />

Mitwirkungsauflage, spätestens aber vor Beschlussfassung über die Planungsmassnahme<br />

abgeschlossen.<br />

Planungsmassnahmen Art. 3<br />

Ausschliesslich Neueinzonungen von Wohnbauland und Gewerbebauland führen zu<br />

Mehrwertausgleichen.<br />

Ermittlung der Mehrwerte Art. 4<br />

Der Mehrwert ergibt sich aufgrund der Differenz des Verkehrswertes des Grundstücks<br />

unmittelbar vor und unmittelbar nach der Planungsmassnahme. Die Ermittlung des<br />

Mehrwertes erfolgt mittels Gutachten durch die kantonale Schätzungskommission oder<br />

durch eine andere Fachperson.<br />

Höhe des Ausgleichs Art. 5<br />

Der Ausgleichssatz beträgt in der Regel 20% des Mehrwerts und wird im Einzelfall insbesondere<br />

in Abhängigkeit von den konkreten Verhältnissen (Lage, Standortattraktivität, Erschliessungsgrad,<br />

Ausnützung, bestehende Bausubstanz, etc.) festgelegt.<br />

Fälligkeit Art. 6<br />

Die Ausgleichszahlung wird fällig<br />

a) auf den Zeitpunkt der Erteilung einer Baubewilligung für die Überbauung des Grundstücks<br />

oder eines Teils davon;<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: Reglement Mehr- und Minderwertwertausgleich, STW AG für Raumplanung 2


) in jedem Fall bei Veräusserung des Grundstücks oder eines Teils davon;<br />

c) spätestens nach 10 Jahren nach Inkrafttreten der Einzonung.<br />

Ausnahmen Art. 7<br />

1 Wo es die öffentlichen Interessen verlangen, kann die Planungsbehörde abweichende<br />

Regelungen treffen oder auf einen Mehrwertausgleich ganz verzichten.<br />

2 Ausnahmen sind:<br />

a) Gemeinnützige Stiftungen sind vom Mehrwertausgleich ausgenommen.<br />

b) Öffentliches Grundeigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ist vom Mehrwertausgleich ausgenommen.<br />

Verwendungszweck Ausgleichsfonds Art. 8<br />

1 Die <strong>Gemeinde</strong> äufnet einen Fonds für den Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen gemäss<br />

Art. 3 Baugesetz.<br />

2 Die Mittel des Ausgleichsfonds müssen einem öffentlichen Zweck zugeführt werden und<br />

sollen wenn möglich in einem sachlichen Zusammenhang mit der entsprechenden Planungsmassnahme<br />

stehen. Insbesondere verwendet die <strong>Gemeinde</strong> die Fondsmittel für<br />

a) Massnahmen zur gestalterischen oder erschliessungsmässigen Aufwertung in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>;<br />

b) Ausgleich planungsbedingter Nachteile (materielle Enteignungen).<br />

II. Minderwertausgleich bei planungsbedingten Nachteilen<br />

Zweck Art. 9<br />

Bei Grundeigentümern, welchen aus Planungsmassnahmen besondere Nachteile erwachsen,<br />

verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong> einen angemessenen Ausgleich zu leisten.<br />

Vereinbarung Art. 10<br />

Im Rahmen einer Vereinbarung werden die konkrete Art und die Höhe des Ausgleichs<br />

(Zahlung von Geldwert oder Abtretung von Grundeigentum) sowie die hierfür zu leistende<br />

Sicherheit vereinbart. Die Vereinbarung wird in der Regel vor Durchführung der Mitwir-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: Reglement Mehr- und Minderwertwertausgleich, STW AG für Raumplanung 3


kungsauflage, spätestens aber vor Beschlussfassung über die Planungsmassnahme abgeschlossen.<br />

Planungsmassnahmen Art. 11<br />

Ausschliesslich Auszonungen von Wohnbauland in eine Freihaltezone führen zu Minderwertausgleichen.<br />

Ermittlung der Minderwerte Art. 12<br />

Der Minderwert ergibt sich aufgrund der Differenz des Verkehrswertes des Grundstücks<br />

unmittelbar vor und unmittelbar nach der Planungsmassnahme. Die Ermittlung des Minderwertes<br />

erfolgt mittels Gutachten durch die kantonale Schätzungskommission oder<br />

durch eine andere Fachperson.<br />

Höhe des Ausgleichs Art. 13<br />

Der Ausgleichssatz beträgt in der Regel 20% des Minderwerts und wird im Einzelfall insbesondere<br />

in Abhängigkeit von den konkreten Verhältnissen (Lage, Standortattraktivität,<br />

Erschliessungsgrad, Ausnützung, bestehende Bausubstanz, etc.) festgelegt.<br />

Fälligkeit Art. 14<br />

Die Ausgleichszahlung wird spätestens 1 Jahr nach Inkrafttreten der Auszonung von<br />

Wohnbauland in eine Freihaltezone fällig.<br />

Rückzahlungspflicht Art. 15<br />

Im Falle einer Wiedereinzonung einer Freihaltezone in eine Bauzone innerhalb von 15<br />

Jahren nach Inkrafttreten derselben, besteht eine Rückzahlungspflicht der entsprechenden<br />

Ausgleichszahlung. Diese Rückzahlungspflicht wird im Grundbuch als Anmerkung<br />

eingetragen.<br />

Dieses Reglement tritt mit dem Beschluss an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom ...... in Kraft<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident: Die Kanzlistin:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: Reglement Mehr- und Minderwertwertausgleich, STW AG für Raumplanung 4


12. Anhang II; Raumplanerisches Leitbild 2010 – 2025<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 43


<strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong>srevision<br />

Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025<br />

Datum: 24. März 2011<br />

Objekt: 20044<br />

z:\gemeinde\valendas\op revision_20044\05_dokumente\leitbild\leitbildentwurf\lb_110324.doc


Impressum<br />

<strong>Ortsplanung</strong>srevision <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025<br />

24. März 2011<br />

Stand: Genehmigung Vorstand<br />

Auftraggeber<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Bearbeitung<br />

STW AG für Raumplanung, Chur (Anna Fässler, Ralf Petter, Christoph Zindel)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 3


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung 6<br />

1.1 Ausgangslage 6<br />

1.2 Aktuelle <strong>Ortsplanung</strong>srevision 6<br />

1.3 Ziel und Zweck des Leitbilds 7<br />

1.4 Aufbau und Bedeutung 7<br />

2. Siedlung 8<br />

2.1 Wohn- und Lebensraum 8<br />

2.1.1 Ausgangslage 8<br />

2.1.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 9<br />

2.1.3 Massnahmen 9<br />

2.2 Ortsbild 10<br />

2.2.1 Ausganglage 10<br />

2.2.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 11<br />

2.2.3 Massnahmen 11<br />

2.3 Gewerbe und Arbeit 12<br />

2.3.1 Ausgangslage 12<br />

2.3.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 12<br />

2.3.3 Massnahmen 13<br />

2.4 Landwirtschaft 13<br />

2.4.1 Ausgangslage 13<br />

2.4.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 14<br />

2.4.3 Massnahmen 15<br />

2.5 Öffentliche Bauten und Einrichtungen 15<br />

2.5.1 Ausgangslage 15<br />

2.5.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 15<br />

2.5.3 Massnahmen 16<br />

3. Verkehr 17<br />

3.1 Ausgangslage 17<br />

3.1.1 Motorisierter Individualverkehr 17<br />

3.1.2 Öffentlicher Verkehr 17<br />

3.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 18<br />

3.3 Massnahmen 18<br />

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4. Ver- und Entsorgung 20<br />

4.1 Ausgangslage 20<br />

4.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 20<br />

4.3 Massnahmen 21<br />

5. Landschaft und Umwelt 22<br />

5.1 Ausgangslage 22<br />

5.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 22<br />

5.3 Massnahmen 23<br />

6. Tourismus 24<br />

6.1 Ausgangslage 24<br />

6.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 25<br />

6.3 Massnahmen 25<br />

7. Bodenpolitik der <strong>Gemeinde</strong> 27<br />

7.1 Ausgangslage 27<br />

7.2 Zielsetzungen/ Leitsätze 27<br />

7.3 Massnahmen 27<br />

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1. Einleitung<br />

1.1 Ausgangslage<br />

1.2 Aktuelle <strong>Ortsplanung</strong>srevision<br />

Am 11. Dezember 2010 ist eine Mitwirkungsveranstaltung für die Bevölke-<br />

rung von <strong>Valendas</strong> durchgeführt worden. An diesem „Workshop <strong>Valendas</strong><br />

2025“ haben mit 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmern rund 10% der Ein-<br />

wohnerinnen und Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> aktiv an der Entwicklung eines<br />

Zukunftsbildes von <strong>Valendas</strong> mitgearbeitet.<br />

Die Ergebnisse und Ideen aus diesem Workshop wurden ausgewertet und<br />

daraus Zielsetzungen und Leitsätze für das Leitbild formuliert, welches als<br />

Grundlage für die laufende Ortplanungsrevision dient.<br />

Abb. 1: Wohin will die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>?<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> unterzieht ihre <strong>Ortsplanung</strong> einer <strong>Totalrevision</strong>.<br />

Dabei werden die gesamten Plangrundlagen, welche zum Teil noch aus<br />

den Achtzigerjahren stammen auf den aktuellen Stand gebracht und digi-<br />

talisiert. Damit erhält die <strong>Gemeinde</strong> eine zeitgemässe und dem überge-<br />

ordneten Recht entsprechende <strong>Ortsplanung</strong>. Die Anwendung der<br />

<strong>Ortsplanung</strong> in raumplanerischen Fragen und im Baubewilligungsverfah-<br />

ren wird so stark vereinfacht.<br />

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1.3 Ziel und Zweck des Leitbilds<br />

Das raumplanerische Leitbild beinhaltet Zielvorstellungen und Leitsätze zu<br />

den Themenbereichen Siedlung und Erschliessung, Tourismus sowie Na-<br />

tur/ Landschaft und Umwelt.<br />

Das Leitbild hat zum Ziel, die räumliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> Valen-<br />

das in den nächsten 15 Jahren zu definieren und generelle Aussagen dar-<br />

über zu machen, wie diese Entwicklungsvorstellungen umgesetzt werden<br />

sollen.<br />

1.4 Aufbau und Bedeutung<br />

Die Leitsätze und Zielvorstellungen des Leitbilds stellen von Bevölkerung<br />

und Politik festgelegte Stossrichtungen dar, nach welchen sich die aktuel-<br />

le <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> zu richten hat.<br />

Der Aufbau des Leitbilds orientiert sich am Aufbau von Richtplänen im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong>.<br />

Die Inhalte des Leitbildtextes, welche grau hinterlegt sind, haben einen<br />

behördenverbindlichen Charakter und sind als verbindliche Leitvorstellun-<br />

gen zu verstehen, nach welchen sich die Massnahmen in der <strong>Ortsplanung</strong><br />

in den nächsten 10-15 Jahren zu richten haben.<br />

Die nicht hinterlegten Inhalte haben erläuternden Charakter.<br />

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2. Siedlung<br />

2.1 Wohn- und Lebensraum<br />

2.1.1 Ausgangslage<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> mit den Fraktionen Brün, Carrera, Dutjen, Turisch<br />

und dem Dorf <strong>Valendas</strong>, welches das eigentliche Zentrum der <strong>Gemeinde</strong><br />

bildet, weist eine weit verstreute Hofsiedlungsstruktur auf. Die Einwohner-<br />

zahl war im 20. Jahrhundert rückläufig wobei seit einigen Jahren eine Sta-<br />

bilisierung bei rund 300 Einwohnern festzustellen ist.<br />

<strong>Valendas</strong> hat einerseits ein intaktes Dorfbild mit einer weitgehend authen-<br />

tischen Bausubstanz und einer naturnahen, hohen Wohnqualität aufzuwei-<br />

sen und andererseits wird das Ortsbild geprägt durch leerstehende<br />

Wohnhäuser und Ställe.<br />

Die Verfügbarkeit von Bauland ist nicht immer gewährleistet (z.B. durch<br />

Hortung, geringe Attraktivität des Baulands oder landwirtschaftliche Nut-<br />

zung von nicht überbauten Parzellen).<br />

In den letzten 15 Jahren sind pro Jahr durchschnittlich etwa 1-2 Wohnhäu-<br />

ser gebaut oder umgebaut worden.<br />

Abb. 2: Wohn- und Lebensraum <strong>Valendas</strong><br />

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2.1.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

2.1.3 Massnahmen<br />

In den nächsten 15 Jahren soll ein verstärktes Wachstum, ca.1/3 mehr<br />

Einwohner angestrebt werden (Einwohnerzielwert 2025 = ca. 400 EW).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> soll einerseits vor allem junge Familien sowie Ru-<br />

he- und Erholungsuchende als neue Einwohner anziehen und andererseits<br />

für ältere Menschen attraktiv bleiben.<br />

<strong>Valendas</strong> Dorf soll als Zentrum belebt und gestärkt werden.<br />

Die Siedlungskernbereiche sollen gestärkt, eine verdichtete Bauweise an-<br />

gestrebt und einer Zersiedelung entgegengewirkt werden.<br />

Bestehende Baulandreserven innerhalb des Siedlungsgebiets (Umnutzung<br />

von leerstehenden Bauten/Ställen, Baulücken) sollen genutzt werden.<br />

Bei Neueinzonungen soll der Bau verdichteter Wohnbauformen (Mehrfa-<br />

milienhäusern, Reihenhäuser, Siedlungen) gefördert werden.<br />

Wichtige bestehende Freiräume und Grünflächen innerhalb des Sied-<br />

lungsgebiets sollen erhalten und geschützt werden.<br />

Neue Einzonungen für Wohnbauten sollen in <strong>Valendas</strong> Dorf vorgenommen<br />

werden, wobei auch in den Fraktionen ein Wachstum ermöglicht werden<br />

soll.<br />

Um die erwünschte Bevölkerungszunahme und Durchmischung zu errei-<br />

chen sollen leer stehende Bauten/ Ställe umgenutzt werden sowie die ver-<br />

dichtete Bauweise gefördert werden (z.B. Erhöhung AZ, neue Definition<br />

des Nutzungsmasses usw.). Zudem werden die notwendigen Vorausset-<br />

zungen für die Realisierung von Mietwohnungen für Familien geschaffen.<br />

Eine attraktive Schule ist wichtig und soll gefördert werden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Valendas</strong> hat die Blockzeiten bereits eingeführt. Als Verbesserungsmög-<br />

lichkeit kommt z.B. der Ausbau des Mittagstischs in Frage (Räumlichkei-<br />

ten wären vorhanden). Allenfalls ist auch die Einführung einer Tagesschule<br />

zu prüfen.<br />

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2.2 Ortsbild<br />

2.2.1 Ausganglage<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> führt eine Inventarisierung der leerstehenden Häuser, Ställe<br />

und Wohnungen inklusive deren Potenzial und Verfügbarkeit durch.<br />

Neueinzonungen in <strong>Valendas</strong>-Dorf sollen insbesondere in den Gebieten<br />

Freissen, hinter der Kirche (östlich), als Option an der neuen Bahn-<br />

hofstrasse sowie punktuell in den Fraktionen geprüft werden.<br />

In bestimmten Gebieten mit alter Bausubstanz (z.B. leerstehende Bauten/<br />

Ställe) müssen allenfalls planerische Massnahmen vorgenommen werden.<br />

Z.B. sollen Ställe/ Gebäude ohne Potenzial für eine Umnutzung (problema-<br />

tische Bausubstanz, Abstände etc.) abgerissen werden können, wenn kein<br />

Verwendungszweck gefunden wird. Die neu entstandenen Freiflächen sol-<br />

len Licht ins Dorf bringen.<br />

Die Siedlungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> sind geprägt durch weitgehend in-<br />

takte Ortsbilder und eine authentische Bausubstanz.<br />

Abb. 3: Schützenswertes Ortsbild mit dem Hauptbrunnen - <strong>Valendas</strong> Dorf<br />

Die Ortsbilder von <strong>Valendas</strong> Dorf und von Brün sind im Inventar schüt-<br />

zenswerter Ortsbild der Schweiz (ISOS) als Ortsbilder von nationaler Be-<br />

deutung verzeichnet.<br />

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2.2.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

2.2.3 Massnahmen<br />

<strong>Valendas</strong> Dorf, Carrera und Brün sind im Richtplan des <strong>Kanton</strong>s Graubün-<br />

den (KRIP) als schützenswerte Orte verzeichnet.<br />

Insbesondere in <strong>Valendas</strong> Dorf und Carrera sind wertvolle Grünflächen in-<br />

nerhalb der Siedlungen vorhanden.<br />

Das Dorfbild sowie einzelne wertvolle Bauten sollen in ihrem Charakter<br />

erhalten bleiben. Trotzdem soll eine moderne Architektur, welche sich in<br />

das Bestehende einfügt sowie zeitgemässe Umbauten und Modernisierun-<br />

gen ermöglicht werden (keine „künstlich auf alt gemachten“ Bauten).<br />

Die wertvollen Ortsbilder sollen erhalten und geschützt werden.<br />

Bestehende Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebiets sollen erhalten<br />

und geschützt werden.<br />

Die Nutzung von Sonnenkollektoren soll ermöglicht und gefördert werden.<br />

Die von der Denkmalpflege durchgeführte Inventarisierung wertvoller<br />

Bausubstanz wird von der <strong>Gemeinde</strong> überprüft. Schutz und Erhalt von<br />

wichtigen aufgenommenen Bauten werden in Zonenplan/ Generellem<br />

Gestaltungplan und Baugesetz gesichert.<br />

Für bestimmte Siedlungsbereiche kann eine Bauberatungspflicht festge-<br />

legt werden.<br />

Für die bestehenden Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebiets werden<br />

die entsprechenden Festlegungen in der <strong>Ortsplanung</strong> überprüft und wenn<br />

angebracht deren Erhalt gesichert.<br />

Für die Nutzung von Sonnenkollektoren im Zusammenhang mit dem Orts-<br />

bildschutz werden im Baugesetz Grundsätze festgelegt und in der Ortspla-<br />

nung umgesetzt.<br />

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2.3 Gewerbe und Arbeit<br />

2.3.1 Ausgangslage<br />

Im Jahr 2008 gab es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> 134 Beschäftigte auf eine<br />

Zahl von 295 Einwohnern. Die 134 Beschäftigten entsprechen 101 Vollzeit-<br />

stellen. Von diesen war fast die Hälfte im ersten Sektor beschäftigt.<br />

Die bestehenden Arbeitsplätze sind mehrheitlich in den Bereichen Land-,<br />

und Forstwirtschaft, Baugewerbe inkl. Kiesabbau sowie wenige im Tou-<br />

rismus anzusiedeln.<br />

Abb. 4: Kieswerk Bergli – wichtige Einnahmequelle für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Möglichkeiten neue Arbeitsplätze in der <strong>Gemeinde</strong> anzusiedeln sind<br />

unter Anderem durch das fehlende Angebot an Gewerbebauzonen an guter<br />

Lage begrenzt.<br />

2.3.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

Die Ansiedlung von Gewerbe soll gefördert werden, wobei die Erhaltung<br />

des lokalen Gewerbes / der bestehenden Arbeitsplätze im Vordergrund<br />

steht.<br />

Der Weiterbestand und der Ausbau des Kieswerks Bergli soll gesichert<br />

werden.<br />

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2.3.3 Massnahmen<br />

2.4 Landwirtschaft<br />

2.4.1 Ausgangslage<br />

Neue Arbeitsplätze sollen in den Bereichen Dienstleistung (z.B. Detailhan-<br />

del, IT/EDV, Gesundheit, Treuhand etc.) und Gewerbe (z.B. Metall, Holz,<br />

Baugewerbe, etc.) geschaffen werden. Prioritär sollen Arbeits- und Ausbil-<br />

dungsplätze für einheimische Arbeitnehmer und Jugendliche geschaffen<br />

werden.<br />

Im Bereich sanfter Tourismus hat <strong>Valendas</strong> noch erhebliches Potenzial.<br />

Die Beherbergungs- und die Verpflegungsmöglichkeiten sollen darauf<br />

ausgerichtet und gemeinschaftlich organisiert werden, um so in diesem<br />

Segment Arbeitsplätze zu schaffen.<br />

An geeigneten Standorten entsprechende Zonen ausscheiden und die da-<br />

zugehörenden Gestaltungs- und Immissionsvorschriften erlassen.<br />

Die verschiedenen Standorte der heutigen unbebauten Gewerbezonen sind<br />

zu überprüfen und wo nötig planerische Massnahmen (Umzonungen, Ein-<br />

zonungen, Auszonungen) zu treffen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> soll sich aktiv am Bodenmarkt beteiligen und wo nötig den<br />

gewünschten Betrieben wirtschaftliche Vorteile anbieten.<br />

Potenziale für Nischenprodukte und -dienstleistungen sollen frühzeitig er-<br />

kannt und gefördert werden.<br />

Die Erschliessung von <strong>Valendas</strong> Dorf mit Glasfaserkabel soll angestrebt<br />

werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ist sehr stark landwirtschaftlich geprägt. Die 20<br />

Betriebe, welche vor allem Milch, aber auch die Fleisch und der Gemüse<br />

produzieren, sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Mehrere Betriebe in <strong>Valendas</strong> produzieren unter dem Bio Swiss Label. Die<br />

Mutterkuhhaltung hat in den letzten Jahren stark zu genommen. Pferde-<br />

zucht und -haltung wird ebenfalls betrieben.<br />

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2.4.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

Zurzeit wird in der <strong>Gemeinde</strong> (im noch nicht meliorierten Gebiet von Valen-<br />

das Dorf) eine Melioration durchgeführt und die landwirtschaftliche Nutz-<br />

fläche damit neu geordnet.<br />

Einige Landwirtschaftsbetriebe haben sich im Tourismus ein zweites<br />

Standbein aufgebaut, indem sie beispielsweise „Schlaf im Stroh“ anbieten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> besitzt im Umfeld von <strong>Valendas</strong> Dorf noch einige<br />

vom <strong>Kanton</strong> bezeichnete Fruchtfolgeflächen.<br />

Abb. 8: Landwirtschaft in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>– z.B. in Turisch<br />

Es gibt wenige Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe ihre Produk-<br />

te zentral zu verarbeiten und zu vermarkten.<br />

Für die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ansässigen Landwirtschaftsbetriebe<br />

sollen günstige Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Die Existenz der Landwirtschaftsbetriebe soll gesichert und die Lebensbe-<br />

dingungen der landwirtschaftlichen Bevölkerung sollen verbessert wer-<br />

den.<br />

Die Produktivität des Bodens soll erhalten bleiben.<br />

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2.4.3 Massnahmen<br />

Für die Land- und Alpwirtschaft sollen die Voraussetzungen verbessert<br />

werden, dass die Produzenten ihre Produkte zentral verarbeiten, vermark-<br />

ten und verkaufen können.<br />

Für die Landwirtschaftsbetriebe sind erschliessungsmässig und in Bezug<br />

auf Immissionsauflagen günstige Voraussetzungen zu schaffen.<br />

Die mit der Melioration geschaffenen Voraussetzungen und die festgeleg-<br />

ten Standorte der landwirtschaftlichen Betriebe sollen mit der Ortspla-<br />

nung und insbesondere bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die für die Landwirtschaft erforderlichen Bauten und Infrastrukturanlagen<br />

sollen erhalten und ausgebaut werden können.<br />

Es soll geprüft werden, ob an geeigneter Lage Land für die Verarbeitung<br />

und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten gesichert werden<br />

soll.<br />

2.5 Öffentliche Bauten und Einrichtungen<br />

2.5.1 Ausgangslage<br />

Innerhalb von <strong>Valendas</strong>-Dorf und den Fraktionen Brün, Carrera, Dutjen<br />

und Turisch stellt sich bei vielen öffentlichen Bauvorhaben die Standort-<br />

frage.<br />

2.5.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

Der Altaun ist ein wichtiger Identifikationspunkt/ -ort für die <strong>Gemeinde</strong>, der<br />

für Freizeitaktivitäten und Festivitäten aufgesucht wird.<br />

Der Service Public (Post, Bank, Läden für den täglichen Bedarf) befindet<br />

sich auch in <strong>Valendas</strong> im Rückgang.<br />

Folgende öffentliche Bauvorhaben sollen nach Möglichkeit in den nächsten<br />

10-15 Jahren realisiert werden:<br />

− Sportanlagen: Seilpark, Kletterwand im Stall, Eisfeld<br />

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2.5.3 Massnahmen<br />

− Freizeitanlagen: Jugendtreff, geschlossener Unterstand auf dem Al-<br />

taun (inkl. WC, Wasser- und Stromanschluss)<br />

− Kulturelle Anlagen: Projekt Engihuus (Saalanbau), Seminarräume<br />

− Service Public: Laden, Restaurant, etc. erhalten<br />

− Öffentliche Parkierungsanlagen: ganzes <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Es soll eine Prioritätenliste der öffentlichen Bauvorhaben aufgestellt, eine<br />

Standortwahl getroffen und das Land sichergestellt werden. Die Standorte<br />

werden im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> sichergestellt und umgesetzt.<br />

Es sollen die planerischen Massnahmen zur Erhaltung des Ladens sowie<br />

für die Ansiedlung von neuen Betrieben des öffentlichen Bedarfs getroffen<br />

werden.<br />

Abb. 5: Öffentliche Bauten und Einrichtungen <strong>Valendas</strong> – Gesamtschulanlage<br />

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3. Verkehr<br />

3.1 Ausgangslage<br />

3.1.1 Motorisierter Individualverkehr<br />

3.1.2 Öffentlicher Verkehr<br />

Das Parkraumangebot in <strong>Valendas</strong>-Dorf, wie auch in den Fraktionen ist<br />

knapp. Dies gilt insbesondere für Brün und Oberdutjen.<br />

In den Fraktionen sind die Wendeplätze oft zu klein, werden als Parkplätze<br />

missbraucht oder fehlen gänzlich.<br />

Die Fahrgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs durch <strong>Valendas</strong>-Dorf<br />

und durch Carrera wird als zu hoch wahrgenommen. Es gibt verschiedene<br />

kritische Stellen mit hohem Unfallrisiko.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist heute mit Zug und Postauto relativ gut erschlossen.<br />

Zug:<br />

- Stündliche Verbindung Richtung Chur (Scuol-Tarasp)<br />

- Stündliche Verbindung Richtung Ilanz (Disentis/ Mustér)<br />

Postauto:<br />

- An Wochentagen täglich 9 Verbindungen Richtung Versam (via Carrera)<br />

- An Wochentagen täglich 8 Verbindungen Richtung Ilanz<br />

Abb. 6: Bahnhof <strong>Valendas</strong>-Sagogn<br />

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Die Erschliessung der einzelnen Fraktionen und die Anbindung des Bahn-<br />

hofs mit öffentlichen Verkehrsmitteln genügen den heutigen Anforderun-<br />

gen nicht.<br />

3.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

3.3 Massnahmen<br />

Das Parkplatzangebot in <strong>Valendas</strong>-Dorf und in den Fraktionen soll verbes-<br />

sert werden. Dabei ist auf die Eingliederung in die Landschaft zu achten.<br />

In den Fraktionen sollen Wendemöglichkeiten gesichert, vergrössert oder<br />

geschaffen werden.<br />

Die Erschliessungsqualität und die Verkehrssicherheit auf den Strassen<br />

sollen insbesondere innerhalb des Siedlungsgebiets erhöht werden.<br />

Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr im Allgemeinen, zwi-<br />

schen den Fraktionen und die Anbindung des Bahnhofs <strong>Valendas</strong>-Sagogn<br />

soll verbessert werden.<br />

Ein lückenloses und qualitativ gutes Langsamverkehrsnetz (Fuss-, Spa-<br />

zier- und Wanderwege, Bike- und Velorouten, Winterwanderwege, Loipen)<br />

soll gesichert werden.<br />

Ein Parkraumkonzept, in welchem die erforderlichen Parkraumkapazitä-<br />

ten ermittelt werden soll für die gesamte <strong>Gemeinde</strong> erarbeitet werden.<br />

Anschliessend werden die Standorte für neue Parkierungsanlagen festge-<br />

legt (z.B. könnten leerstehende Ställe für die private Parkierung genutzt<br />

werden) und im Zonenplan/ Generellen Erschliessungsplan umgesetzt.<br />

Das Strassenbenützungskonzept welches im Rahmen der Melioration er-<br />

stellt wurde, ist in der <strong>Ortsplanung</strong>srevision zu berücksichtigen.<br />

Die Standorte für die Erweiterung der bestehenden und neu zu schaffen-<br />

den Wendeplätze in den Fraktionen werden festgelegt und in Zonenplan<br />

und Generellem Erschliessungsplan umgesetzt.<br />

Die Einführung von qualitätsverbessernden und verkehrsberuhigenden<br />

Massnahmen soll geprüft (z.B. Einführung Tempo 30 in den Siedlungsbe-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 18


eichen, punktuelle Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Strassenbelag Zu-<br />

fahrt Campingplatz) und wo nötig in der <strong>Ortsplanung</strong> umgesetzt werden.<br />

Die Möglichkeit einer Umfahrungsstrasse soll für die Zukunft offengehal-<br />

ten, resp. mit allfälligen Planungsmassnahmen nicht verunmöglicht wer-<br />

den.<br />

Ein verbessertes Angebot des öffentlichen Verkehrs (Einführung Ortsbus,<br />

Ruftaxi, Verdichtung Fahrplantakt, etc.) soll mit den zuständigen Stellen<br />

diskutiert und die möglichen Massnahmen wie z.B. Standorte von Bushal-<br />

testellen im Generellen Erschliessungsplan bezeichnet werden.<br />

Die bestehenden Fuss- und Wanderwege, Bike- und Velorouten sollen<br />

überprüft und in den Generellen Erschliessungsplänen bezeichnet werden<br />

(z.B. alte Bahnhofstrasse als grosszügige Langsamverkehrsverbindung of-<br />

fengehalten).<br />

Ein Netz mit Winterwanderwegen und Loipen soll geprüft und im Generel-<br />

len Erschliessungsplan bezeichnet werden.<br />

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4. Ver- und Entsorgung<br />

4.1 Ausgangslage<br />

4.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

Die Wasserversorgung ist grundsätzlich überall genügend gewährleistet, aus-<br />

ser in Turisch (vorwiegend Privatquellen) hat es teilweise nicht genug Wasser.<br />

Teile des Siedlungsgebietes sind noch nicht an eine Abwasserreinigungs-<br />

anlage (ARA) angeschlossen.<br />

Es fehlt eine Grüngutdeponie für eine geordnete Entsorgung der Gartenab-<br />

fälle auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Es sind keine wesentlichen Defizite in Bezug auf Entsorgungsstandorte<br />

(Kehricht- und Multisammelstellen, etc.) vorhanden.<br />

Abb. 7: Wasserversorgung <strong>Valendas</strong>– Reservoir in Brün<br />

Nach Möglichkeit soll das gesamte Siedlungsgebiet an die ARA angeschlos-<br />

sen werden. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) wird erarbeitet.<br />

Die Entsorgungsstandorte (Kehricht- und Multisammelstellen, etc.) sollen<br />

überprüft werden.<br />

Energieeffiziente Bauten und die Nutzung erneuerbaren Energien sollen<br />

gefördert werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 20


4.3 Massnahmen<br />

Die allfälligen Lücken in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

werden im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> geschlossen und das Leitungsnetz<br />

inkl. geplanter Ausbauten im Generellen Erschliessungsplan Ver- und<br />

Entsorgung gesichert.<br />

Es soll ein Abfallentsorgungskonzept ausgearbeitet werden. Gestützt auf<br />

dieses Konzept sollen geeignete Standorte für Kehrichtsammelstellen im<br />

generellen Erschliessungsplan bezeichnet werden.<br />

Für die Sicherstellung einer Grüngutdeponie/ Kompostierungsanlage sol-<br />

len die erforderlichen Massnahmen in der <strong>Ortsplanung</strong> geprüft werden.<br />

In <strong>Valendas</strong>-Dorf soll ein öffentliches WC realisiert werden (Standort; Zwi-<br />

schen Kirche und dem Restaurant, allenfalls im Engihuus) In den Fraktio-<br />

nen soll die Errichtung öffentlicher WCs bei den Parkplätzen geprüft und in<br />

der <strong>Ortsplanung</strong> umgesetzt werden.<br />

Es sollen Anreize geschaffen werden, damit Neu- und Umbauten mit einer<br />

energieeffizienten Bauweise ausgeführt werden und für neue Quartiere<br />

sind zentrale Heizanlagen zu prüfen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 21


5. Landschaft und Umwelt<br />

5.1 Ausgangslage<br />

Die Landschaft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ist geprägt durch ein weitgehend<br />

intaktes Landschaftsbild.<br />

Abb. 9: Strukturreiche landschaftliche Qualitäten<br />

In den landwirtschaftlich weniger intensiv genutzten Gebieten ist die Flora<br />

und Fauna sehr reichhaltig.<br />

In den Siedlungsgebieten gibt es für das Orts- und Landschaftsbild wert-<br />

volle Obstbaumkulturen.<br />

Auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Valendas</strong> sind zahlreiche, interessante Kul-<br />

turobjekte vorhanden.<br />

Eine grosse Anzahl Ökonomiebauten im Landwirtschaftsgebiet werden in-<br />

folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft teilweise nicht mehr be-<br />

nötigt.<br />

5.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

Die intakte, vielfältige Natur- und Kulturlandschaft soll erhalten bleiben.<br />

Ökologisch empfindliche Landschaftsteile sowie Naturobjekte sollen er-<br />

halten und geschützt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 22


5.3 Massnahmen<br />

Wertvolle Kulturobjekte (z.B. Burgruinen, Brunnen, Mauern, etc.) sollen<br />

erhalten und geschützt werden.<br />

Die bestehenden Hecken und Feldgehölze sowie wertvolle Obstbaumkultu-<br />

ren sind zu erhalten, die wichtigen zu schützen und allenfalls zu vernetzen.<br />

Für die zahlreichen Ökonomiebauten im Landwirtschaftsgebiet werden<br />

Lösungen gesucht, um sie vor dem Zerfall zu bewahren und allenfalls an-<br />

derweitig zu nutzen.<br />

Schützens- und erhaltenswerte Objekte im Bereich Landschaft und Kultur<br />

sind im Zonen- bzw. Generellen Gestaltungsplan zu bezeichnen.<br />

Schutzgebiete sind anhand des kantonalen Inventars zu überprüfen und<br />

allenfalls zu ergänzen.<br />

Das bestehende Vernetzungskonzept soll weitgehend in der Nutzungspla-<br />

nung umgesetzt werden.<br />

Es soll geprüft werden, ob Ökonomiebauten im Landwirtschaftsgebiet un-<br />

ter Schutz gestellt werden könnten, um gewisse Ausbauten, Unterhalts-<br />

massnahmen und auch Umnutzungen zu ermöglichen und attraktiver zu<br />

machen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 23


6. Tourismus<br />

6.1 Ausgangslage<br />

Mit seiner intakten Natur- und Kulturlandschaft ist in <strong>Valendas</strong> die we-<br />

sentliche Voraussetzung für einen naturnahen, sanften Tourismus vorhan-<br />

den.<br />

Es wird mit Tourismus Safiental zusammengearbeitet, wo die verschiede-<br />

nen Angebote in den <strong>Gemeinde</strong>n Safien, Tenna, Versam und <strong>Valendas</strong> auf<br />

einer homepage dargestellt sind. Teilweise wird auch mit Flims-Laax und<br />

Surselva Tourismus kooperiert.<br />

Es bestehen heute bereits verschiedene Angebote der Beherbergung, wie<br />

„Schlaf im Stroh“, Bed&Breakfast, diverse Ferienwohnungen und ein<br />

Campingplatz. In nächster Zeit soll das Angebot durch „Ferien im Bau-<br />

denkmal“ ausgebaut werden (Projekt Türralihuus).<br />

Abb. 10: Bed&Breakfast in <strong>Valendas</strong><br />

Der naturnahe Campingplatz Carrera hat sich in den letzten Jahren als<br />

wichtiges, touristisches Standbein der <strong>Gemeinde</strong> etabliert und stösst heute<br />

oft an seine Kapazitätsgrenzen.<br />

Die bestehenden Angebote in <strong>Valendas</strong> sind heute noch zu wenig koordi-<br />

niert und die Touristeninformation teilweise ungenügend ausgebaut.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 24


6.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

6.3 Massnahmen<br />

Grundsätzlich soll der sanfte Tourismus gefördert werden und es sollen<br />

die Grundvoraussetzungen für einen attraktiven, naturnahen Agrotouris-<br />

mus geschaffen werden.<br />

Es wird kein Massentourismus angestrebt, sondern <strong>Valendas</strong> soll sich be-<br />

wusst von den grossen Tourismusräumen (z.B. Flims-Laax-Falera) abhe-<br />

ben – „klein und fein“ soll die Devise sein.<br />

Die Angebote sollen gebündelt und vermarktet, sowie eine zentrale An-<br />

laufstelle für Touristen soll geschaffen werden.<br />

Im Vordergrund steht der Erhalt und Ausbau bestehender Strukturen, wie<br />

Wanderwege, Bikewege, Naturlehrpfad und der Kinderskilift im Winter.<br />

Folgende weitere Strukturen werden angestrebt:<br />

− Weitere Themenwege (Brunnen-, Kirchen-, Rundweg über Fraktionen)<br />

− ein Natureisfeld<br />

− Langlaufloipen<br />

− weitere Schlittelwege (z.B. alte Bahnhofstrasse)<br />

− ein kleiner Seilpark<br />

− eine Kletterwand an Stallwand<br />

Eine Erweiterung des Campingplatzes Carrera soll überprüft werden.<br />

Das Angebot an Unterkünften soll koordiniert ausgebaut und mit Verpfle-<br />

gungsmöglichkeiten abgestimmt werden.<br />

Die touristische Nutzung von Alpgebäuden soll geprüft werden (z.B. Über-<br />

nachtungen und Bewirtung).<br />

Die Signalisation der Wege (insbesondere Bikewege) soll verbessert wer-<br />

den, um Konflikte mit anderen Erholungssuchenden und den Schutzzonen<br />

zu vermindern.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 25


Die touristischen Erschliessungen (Wander-, Bike- und Schlittelwege, Loi-<br />

pen, etc.) werden im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> gesichert und umgesetzt.<br />

Eine allfällige Erweiterung des Campingplatzes Carrera wird im Rahmen<br />

der Möglichkeiten der übergeordneten Gesetzgebung geprüft und gegebe-<br />

nenfalls in der <strong>Ortsplanung</strong> umgesetzt werden.<br />

Es soll eine touristische Informations- und Koordinationsstelle z.B. im En-<br />

gihuus oder in der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei aufgebaut werden.<br />

Abb.11: Schlittelweg in Brün<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 26


7. Bodenpolitik der <strong>Gemeinde</strong><br />

7.1 Ausgangslage<br />

Die Bürgergemeinde hat heute mehr Boden als die politische <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Heute hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> wenige Möglichkeiten sich aktiv am Bo-<br />

denmarkt zu beteiligen, da sie nur noch über wenig eigenes Land in der<br />

Bauzone verfügt.<br />

7.2 Zielsetzungen/ Leitsätze<br />

7.3 Massnahmen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> soll sich aktiv an der Bodenpolitik beteiligen, indem sie:<br />

a) Einen Mehrwertausgleich für Einzonungen einführt.<br />

b) Land erwerben kann, und zwar:<br />

− im Dorfkern<br />

− in der Gewerbezone<br />

− in den Bauzonen generell<br />

− in der Zone für künftige bauliche Nutzung / Landwirtschaftszone an-<br />

grenzend an die Bauzone und generell<br />

c) Land abtauschen kann<br />

d) Land für Wohn- und Gewerbebauten abgeben kann<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> richtet einen zweckgebundenen Fonds ein, den sie mit den<br />

Erträgen aus dem Mehrwertausgleich äufnet.<br />

Abb. 12: Eine aktive Bodenpolitik erfordert Massnahmen in allen Fraktionen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Ortsplanung</strong>srevision – Raumplanerisches Leitbild 2010 - 2025 27


13. Anhang III; Standortdatenblatt Carrera<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 44


14. Anhang IV; Auswertung Vorprüfung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 45


Revision <strong>Ortsplanung</strong><br />

Vorprüfung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong><br />

Auswertung Vorprüfungsbericht ARE vom 1. März 2012<br />

Kap. VP- Thema Beurteilung/Antrag ARE/Fachstellen<br />

weitere Hinweise ARE/Fachstellen<br />

Besprechungsbedarf Behandlung <strong>Gemeinde</strong><br />

Bericht<br />

(zwingend zu überprüfen)<br />

(Anregungen und Empfehlungen)<br />

<strong>Kanton</strong> (Fachstelle)<br />

Kap. 2.3 Plandarstellung Fuss- und Wanderwege farblich anpassen, da schwer zu<br />

- - Die Farbgebung wurde angepasst<br />

unterscheiden<br />

Kap. 2.4 Planung in Anbetracht der - Abstimmung der Entwicklungsziele, resp. Entwicklungsschwerpunkte Besprechung ARE vom Gemäss der Besprechung mit dem ARE wurde die<br />

<strong>Gemeinde</strong>fusion<br />

der fusionierten <strong>Gemeinde</strong> Safien aus raumplanerischer<br />

11.04.2012<br />

<strong>Ortsplanung</strong> in den Grundsätzen auf die<br />

Sicht.<strong>Ortsplanung</strong> hat in Absprache mit den <strong>Gemeinde</strong>n Tenna,<br />

Gesamtzielsetzungen der neuen <strong>Gemeinde</strong> Safien<br />

Safien und Versam bezüglich der bevorstehenden <strong>Gemeinde</strong>fusion<br />

abgestimmt. Dies ist mit der Einführung von Musterbaugesetz<br />

zu erfolgen.<br />

und IVHB grundsätzlich erfolgt. Auch sind keine<br />

entwicklungspolitischen Festlegungen getroffen worden,<br />

welche zu Interessenskonflikten mit den Interessen der<br />

zukünftigen <strong>Gemeinde</strong> Safien haben werden. Die Details<br />

können bei einer Zusammenführung geregelt werden.<br />

-<br />

Abstimmung auf das Musterbaugesetz 2012<br />

Das ARE empfiehlt folgende Artikel anzupassen/resp. einzuführen:<br />

Abstimmung auf das Musterbaugesetz 2012<br />

Folgende Artikel sind gemäss ARE anzupassen/resp. einzuführen:<br />

Kap. 4.1 / 4.2 Baugesetz, Allgemeines<br />

Baugesetz, einzelne Artikel<br />

Art. 39: entspricht nicht mehr den heutigen Vorgaben des <strong>Kanton</strong>s, ist<br />

zu ändern (Vorschlag im VP-Bericht)<br />

Art. 39; Die Bestimmung zum Langsamverkehr wurde wie<br />

vorgeschlagen/gefordert übernommen.<br />

Art. 8 und Art. 23 wurden nicht übernommen, diese können<br />

bei Bedarf im Rahmen der Zusammenführung der<br />

<strong>Ortsplanung</strong>en zur <strong>Gemeinde</strong> Safien integriert werden.<br />

Art. 8: Einführung einer Bauberatungspflicht für grossvolumige<br />

Bauten, Integration Aspekt Energie in der Aufzählung (Vorschlag im<br />

VP-Bericht)<br />

Art. 23: Empfehlung an die <strong>Gemeinde</strong>: Erlass eines Reglements über<br />

Bussen, Vollzug und Durchsetzung bei Verstössen gegen Art. 23<br />

oder ergänzung mit Abs. 5 (Vorschlag im VP-Bericht)<br />

Art. 57 und Art. 58 wurden wie vorgeschlagen übernommen.<br />

Art. 57: Ergänzen mit dem Hinweis, dass bei neuen Anlagen oder<br />

Änderungen bestehender Anlagen im Bereich der <strong>Kanton</strong>sstrasse<br />

zusätzlich die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde<br />

(Tiefbauamt) erforderlich ist.<br />

Art. 58: Ergänzen mit Hinweis, dass für Zu- und Ausfahrten an die<br />

<strong>Kanton</strong>sstrassen die Vorschriften der kantonalen<br />

Strassengesetzgebung gelten.<br />

- -<br />

Kap. 5.1.1 Wohnbauzonengrösse - Berechnungen i.O.<br />

Bedarf gemäss Trendmethode: 1.2 ha<br />

Reserve: 1 ha<br />

Freihaltezonen im Dorf inkl. Abtausch gutgeheissen<br />

(0.5 ha ausgezont - 0.7 eingezont)<br />

Bauzonenreserve ist mit dem Abtausch, mit dem zusätzlich 0.2 ha,<br />

die eingezont werden ausreichend.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls


1. Die gesamte Einzonung in Freissen wurde gemäss<br />

Absprache mit dem ARE ohne Etappierung eingezont. Im<br />

Gegenzug wurde die geplante Einzonung auf der Parzelle 139<br />

nicht vorgenommen. Auf der Parzelle Nr. 139 wurde lediglich<br />

eine geringfügige Korrektur der Parzellengrenze<br />

vorgenommen, um die Überbaubarkeit zu verbessern.<br />

- Besprechung ARE vom<br />

11.04.2012<br />

1. Bedarfsnachweis für den Gesamtumfang der Einzonungen nicht<br />

gegeben (Argument Bevölkerungswachstum wird nicht gutgeheissen).<br />

Es wird eine Etappierung resp. Zuweisung in die Zone für künftige<br />

bauliche Nutzung (ZkbN) gefordert.<br />

Kap. 5.1.2 Voraussetzungen für<br />

Einzonungen Wohnbauland<br />

2. Weitere Erschliessungskonzepte erübrigen sich.<br />

2. Es werden Erschliessungskonzepte für die übrigen Einzonungen<br />

(insbesondere Parz. Nr. 139) gefordert.<br />

3. Parzelle 139 wurde nicht im ursprünglich geplanten<br />

Umfang eingezont, somit erübrigen sich weitere Abklärungen.<br />

4. Die erforderlichen Verträge werden bis zur Genehmigung<br />

mit den Grundeigentümern ausgehandelt (Basis<br />

Musterverträge BVR).<br />

3. Teileinzonung Parzelle Nr. 139 steht im Konflikt mit dem Erhalt von<br />

Boden mit hoher landwirtschaftlicher Bedeutung. Einzonung von<br />

besonders geeignetem Landwirtschaftsland setzt ein hohes<br />

öffentliches Interesse voraus. Dieses ist im Hinblick auf das<br />

Genehmigungsverfahren aufzuzeigen.<br />

Die Parzelle 30 wurde nicht verlegt. Abklärungen beim TBA<br />

haben ergeben, dass der Grundeigentümer noch nicht<br />

informiert und der Landerwerb demnach noch nicht erfolgt ist.<br />

Im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> wird aus diesem Grund vorläufig<br />

- Besprechung/Abklärung<br />

mit TBA vom Mai 2012<br />

4. Verfügbarkeitsnachweis der neuen Bauzonen. Entsprechende<br />

vertragliche Regelungen (zwischen Grundeigentümer und <strong>Gemeinde</strong>)<br />

sind im Rahmen des Genehmigungsverfahren vorzulegen. -><br />

Musterverträge BVR<br />

Kap. 5.1.3 Wohnzone 2 Ausbau der <strong>Kanton</strong>sstrasse von Regierung genehmigt. Verlegung der<br />

Parzelle Nr. 30 um ca. 2 m nach Süden. Der entsprechende Streifen<br />

(ca. 53 m2) ist dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet zuzuweisen.<br />

nichts unternommen.<br />

Kap. 5.2 Gewerbezone Detailprojekt Güterstrasse ist derzeit in Bearbeitung.<br />

- - Die geforderte Anpassung der Zonengrenze an das<br />

Zonenabgrenzung soll angepasst werden an das Detailprojekt<br />

Detailprojekt der Güterstrasse wurde vorgenommen resp.<br />

Güterstrasse.<br />

korrigiert.<br />

In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf<br />

hingewiesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> nach der Vorprüfung eine<br />

Anfrage zur Einzonung einer Fläche von 3'000-4'000m2 in die<br />

Gewerbezone erhalten hat. Die OPK hat in der Folge<br />

entschieden, dass das Begehren weiterverfolgt werden soll.<br />

Es erfolgte eine zusätzliche Vorprüfung dieser Einzonung,<br />

welche mit Schreiben des ARE vom 04.07.2012 positiv<br />

beurteilt wurde.<br />

Kap. Kap. 5.3 ZöBA Vorgesehene ZöBA für die ARA ARA bildet Punktbauzone und kann nicht nicht -- - ARA wurde mit Signatur im GEP bezeichnet, die ZöBA<br />

genehmigt werden. Die ARA bedarf als standortgebundene Anlage im<br />

entfällt.<br />

Sinne von Art. 24 RPG keine Bauzone. Die ARA ist im GEP Ver- und<br />

Entsorgung als Signatur zu bezeichnen.<br />

Kap. 5.4.1 Waldfeststellung<br />

1. Gebiet der Station Versam: Darstellung der statischen Waldgrenze Besprechung mit AWN vom 1. Auschnitt Versam-Station wird dargestellt.<br />

kaum zu erkennen auf den Papier-Plänen. Empfehlung ARE: 21.05.2012<br />

Ausschnitt mit geeignetem Massstab wählen<br />

2. Der Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

2. Unbestockte Flächen auf Parzelle Nr. 413 irrtümlich als Wald im<br />

Cover enthalten und soll der Landwirtschaftszone zuzugewiesen<br />

werden.<br />

3. Die Abgrenzungen der Materialablagerungszone wurden<br />

mit dem Regionalforstingenieur abgesprochen und der<br />

Zonenplan entsprechend angepasst.<br />

3. Abgrenzung Materialablagerungszone stimmen nicht mit Flächen<br />

des Rodungsplanes 1:1000 überein. Der Zonenplan ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

4. Der Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

4. Holzlagerplatz im Gebiet "Chiesgruoab" ist der Landwirtschaftszone<br />

zugewiesen, obwohl die Fläche als Rodungsersatz für die dritte<br />

Erweiterungsetappe der Kiesgrube der Forstgesetzgebung unterstellt<br />

ist. Die Fläche ist als Wald im ZP darzustellen.<br />

Das Naturobjekt (NO-126) von regionaler Bedeutung im<br />

Zonenplan mit der Abgrenzung gemäss NL-Inventar wurde<br />

gemäss der Besprechung mit dem ARE und mit dem ANU ist<br />

umgesetzt.<br />

Besprechung ARE vom<br />

11.04.2012 / Besprechung<br />

ANU vom 19.04.2012<br />

Besprechung mit AWN vom<br />

21.05.2012<br />

Kap. 5.4.2 Waldentwicklungplan (WEP) - Naturschutzzone im Gebiet "Bannwald/Scheitaboda/Islahalda"<br />

entspricht nicht den Zielen des WEP. Überprüfung der<br />

Naturschutzzone wird empfohlen.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls


- 1. Der Vorstand der Meliorationsgenossenschaft hat Kenntnis<br />

davon und wird entsprechend handeln.<br />

Kap. 5.5 Landwirtschaft 1. Umzonungen von Landwirtschaftszone in Bauzone. Der Vorstand<br />

der Meliorationsgenossenschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen. Er<br />

muss ein Gesuch um Entlassung der Flächen an das ALG einreichen.<br />

2. Keine weiteren Arbeiten diesbezgl. in der OP<br />

2. Hinweis ARE: Gebieten mit bereits abgeschlossener<br />

Gesamtmelioration. In Gebieten mit bereits abgeschlossener<br />

Gesamtmelioration müssen evtl. Subventionen zurückgezahlt werden<br />

(Betrifft Parzellen mit grundbuchamtlichem<br />

Zweckentfremdungsverbot)<br />

3. Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

3. Oberdutjen: Grenze zw. Landwirtschaftszone und Dorfzone 1<br />

(Parzelle Nr. 1367) verläuft durch neuen Stall. Die Abgrenzung ist<br />

anzupassen und der Stall ist vollständig in die Dorfzone 1 zu<br />

übernehmen.<br />

- 1. Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

1. Summarische Schutzzonenausscheidung im Gebiet "Versam<br />

Station" wird aufgehoben und muss nicht im ZP umgesetzt werden.<br />

Kap. 5.6 Grund- und<br />

Quellwasserschutz (GQS)<br />

2. Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

2. Die Quellen "Sattel" sind nicht ausgeschieden und sind als<br />

Grundwasser-/Quellschutzzonen festzusetzen.<br />

3. Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

3. Die Grundwasser-/Quellschutzzone für die Quelle "Prada" stimmt<br />

nicht mit den Schutzzonenplänen überein. Die GQS ist entsprechend<br />

anzupassen<br />

4. Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Quellen in Bezug auf eine<br />

Ausscheidung von summarischen Schutzzonen zusammen<br />

mit einem Geologen (SC+H Sieber Cassina + Handke AG)<br />

überprüft. Die erforderlichen Anpassungen resp. generellen<br />

Schutzzonenausscheidungen wurden vorgenommen.<br />

4. Falls die Quellen von Turisch, Brüner Alp und Dutjer Alp von<br />

öffentlichem Interesse sollten sie im Zonenplan als summarische<br />

Schutzzone für das Grundwasser ausgeschieden und im ZP<br />

umgesetzt werden.<br />

- 1./2. Das ANU überarbeitet derzeit das Inventar. Die<br />

überarbeitete Fassung wurde der <strong>Gemeinde</strong> am 18.06.2012<br />

durch das ANU (Josef Hartmann) vorgestellt.<br />

Die Orientierung der betroffenen Grundeigentümer, die<br />

öffentliche Auflage und die Bereinigung des überarbeiteten<br />

Inventars in einem Mitwirkungsverfahren gemäss Art. Art. 4 bis 9<br />

KNHG durch das ANU wurde noch nicht durchgeführt. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> wird, nachdem diese Mitwirkung erfolgt ist, das<br />

Inventar in der <strong>Ortsplanung</strong> umsetzen. Voraussichtlich im<br />

Rahmen der Zusammenführung der <strong>Ortsplanung</strong>en im Zuge<br />

der <strong>Gemeinde</strong>fusion.<br />

Kap. 5.7 Naturschutzzone (NS) 1. Umsetzungen Flachmoore resp. Abgrenzungen NS nicht in jedem<br />

Fall nachvollziehbar. Überprüfung anhand des Vernetzungskonzepts<br />

wird gefordert.<br />

2. <strong>Gemeinde</strong> verzichtet darauf, Flachmoore von lokaler Bedeutung<br />

der NS zuzuweisen. Nicht alle Flächen sind mittels Verträgen<br />

gesichert und vertraglicher Schutz sei kein ausreichender Ersatz für<br />

einen öffentlich-rechtlichen Schutz. Die <strong>Gemeinde</strong> wird aufgefordert,<br />

die Flächen von lokaler Bedeutung aus dem Natur- und<br />

Landschaftsinventar sowie die Flächen aus dem Vernetzungskonzept<br />

im Zonenplan zu sichern.<br />

- 1. Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

Kap. 5.8 Trockenstandortzone (TSZ) 1. TWW-Objekt 9515 des Bundesinventars ist nicht vollständig der<br />

TSZ zugewiesen. Die Abgrenzung ist entsprechend anzupassen.<br />

2. ANU überarbeitet derzeit das Inventar. Zeitpunkt und<br />

Resultat der öffentliche Auflage durch das ANU sind offen.<br />

vgl. oben.<br />

2. Zwei Standorte aus dem Vernetzungskonzept sind als regional<br />

bedeutsam einzustufen: Standort "Paltaira/Altaun" und Standort östlich<br />

der Brücke über das Careratobel (Koordinaten 742 111 | 183 062).<br />

Beide Trockenstandorte sind der TSZ zuweisen.<br />

- Die Vorschriften werden eingehalten. Das erforderliche<br />

Standortdatenblatt liegt vor und wurde im PMB beigelegt.<br />

Zusätzlich wurde ein Perimeter (14.2m) in denen keine Orte<br />

mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zulässig sind im<br />

Zonenplan/ Genereller Gestaltungsplan dargestellt und ein<br />

Bereich mit Nutzungsbeschränkung im Zonenplan/ Generellen<br />

Gestaltungsplan mit Verweis auf den entsprechenden Artikel<br />

31 "Bereich mit Nutzungsbeschränkungen" im Baugesetz<br />

bezeichnet.<br />

- Voraussichtlich keine Überschreitung dieser Menge.<br />

Kap. 5.9 Campingzone (CA) 380 kV-Hochspannungsleitung nahe der Campingzone<br />

Frage nach Einhhaltung der Vorschriften der NISV.<br />

Standortdatenblatt im Genehmigungsverfahren beilegen<br />

In der Planung sind allenfalls Perimeter darzustellen in denen keine<br />

Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zulässig sind.<br />

- -<br />

Kap. 5.10 Grüngutzwischenlagerzone - Falls die angelieferte Grüngut-Menge 100 Tonnen überschreitet, ist<br />

(GZL)<br />

eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung des ANU nötig.<br />

Kap. 6.1 Siedlungsqualität Mit der vorliegenden Planung wurden die Grundlagen (Siedlungs- und<br />

Garteninventar) in vorbildlicher Weise umgesetzt.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls


- Der Schutzstatus wurde aufgehoben.<br />

Kap. 6.2 Erhaltenswerter Einzelbaum Erhaltenswerte Fichte im Carreratobel (Koordinaten 741 630 | 183 370)<br />

ist stark käferbefallen. Der Schutzstatus soll überprüft werden.<br />

Kap. 6.3 Baulinien Festlegung der Baulinien ist zu begrüssen - -<br />

Kap. 7.1 Land- und<br />

1. Kiesgrube Bergli: Zusammen mit der Rodungsbewilligung von 1999<br />

Besprechung mit AWN vom 1. Die entsprechenden Waldwege wurden im GEP Verkehr<br />

Forstwirtschaftswege wurden Waldwege bewilligt. Diese Waldwege sind im GEP Verkehr<br />

21.05.2012<br />

ergänzt.<br />

einzutragen.<br />

2. Der GEP Verkehr wurde diesbezgl. überprüft und<br />

angepasst.<br />

2. Im Meliorationsverfahren sind Wirtschaftswege geplant. Diese<br />

Wirtschaftswege sind im GEP einzutragen<br />

3. Der Entscheid zur Baustellenzufahrt wird im<br />

Folgeplanverfahren (Quartierplan) gefällt und entsprechend<br />

wird die Beurteilung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.<br />

3. Falls die Güterstrasse Nr. 14 als Baustellenzufahrt für die<br />

Einzonung "Freissen" genutzt werde sollte, ist eine<br />

Rodungsbewilligung erforderlich.<br />

4. Der Begriff Wirtschaftswege wurde im GEP Verkehr und im<br />

BauG übernommen.<br />

4. Begriff Land- und Forstwirtschaftswege ist veraltet; Neue<br />

Nomenklatur: Wirtschaftswege Anpassung GEP Verkehr und BauG<br />

5. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

5. Beim Aus- und Neubau von Wirtschaftswegen ist auf Dachs- und<br />

Fuchsbauten Rücksicht zu nehmen. Falls solche tangiert werden, ist<br />

die Wildhut mind. 3 Wochen im Voraus zu informieren. Die<br />

Schonzeiten sind einzuhalten.<br />

- 1. Das Wanderwegnetz wurde mit dem kant. Inventar<br />

abgeglichen mit kommunalen Wanderwegen ergänzt und im<br />

Generellen Erschliessungsplan umgesetzt.<br />

Kap.7.2 Langsamverkehr 1. Wanderwegnetz weicht verschiedentlich vom kantonalen Inventar<br />

ab (wahrsch. aufgrund Signalisationsprojekt der <strong>Gemeinde</strong>). Inventar<br />

und GEP sind in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege<br />

aufeinander abzustimmen<br />

2. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

- 1. Der neue PP wurde wie gefordert als Erweiterung des<br />

bestehenden PP's im GEP festgesetzt.<br />

2. Besondere Sicherheitsanforderungen an Wanderweg entlang der<br />

Bahnlinie<br />

Kap. 7.3 Parkplätze 1. Neuer PP südwestlich von Oberdutjen (Parzelle Nr. 1380) liegt in<br />

der Landschaftsschutzzone (LSZ) & nahe Fliessgewässer.Der neue<br />

PP ist nicht bewilligungsfähig (LSZ & neues GSchG), Geplante PP<br />

können allenfalls als Erweiterung eines bestehenden PP realisiert<br />

werden.<br />

2. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

2. PP auf Parzelle Nr. 179 (Ortsausgang Richtung Versam).<br />

Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes einzuholen.<br />

3. Der Ausbau des PP am Abzweiger Palmartschaweg ist u. U.<br />

3. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

rodungspflichtig<br />

- - 1. Gemäss Besprechung mit dem ARE macht der Unterstand<br />

durchaus Sinn. Der Zweck (geregelte Nutzung und geregelte<br />

Entsorgung) und die Art des Unterstandes (geschlossen, um<br />

Tische und Bänke einzustellen) ist klar und der Bedarf<br />

gegeben.<br />

Der Standort wurde an einer Begehung mit dem ARE, ANU,<br />

AWN und der Kommission bestimmt und konnte so bereinigt<br />

werden. Die neu festzulegende Abgrenzung der<br />

Landschaftsschutzzone wurde dementsprechend verändert.<br />

Kap. 8.1 Unterstand Altaun 1. Unterstand Altaun steht in einer Waldwiese, welche nach geltendem<br />

Recht als Magerwiese von lokaler Bedeutung bezeichnet ist -<br />

Bauten/Anlagen möglich. Im Vernetzungskonzept ist die Wiese als<br />

Trockenstandort (Bedeutung offen) bezeichnet - Bauten/Anlagen je<br />

nach Bedeutung nicht möglich. (ANU)<br />

Zudem ist die Fläche als Ersatzmassnahme für Rodungsflächen<br />

bezeichnet (Freihaltung von Waldwiesen)<br />

Der geplante Unterstand stehe im Widerspruch zum<br />

Vernetzungskonzept (TWW) und ist nicht genehmigungsfähig.<br />

2. Für den bestehenden Spielplatz genügt, gemäss<br />

Besprechung mit dem ARE eine Bezeichnung im GEP.<br />

Anmerkung: Der Spielplatz besteht an diesem Standort schon<br />

seit über 50 Jahren. Davon zeugen Bildmaterial und Pläne der<br />

Anlage.<br />

2. Für den bestehenden Spielplatz ist ein nachträgliches BAB<br />

durchzuführen. (AWN)<br />

- - 1. Der Artikel 41 des Baugesetzes wurde angepasst, sodass<br />

auch private Leitungen, welche im öffentlichen Interesse<br />

liegen, im GEP dargestellt werden können.<br />

Kap. 8.2 Abwasser 1. Wiederspruch GEP und Genereller Entwässerungsplan:<br />

Verschiedentlich wurden private Leitungen aufgenommen<br />

(Widerspruch zur Definition im BauG). Überprüfen und GEP ist auf die<br />

Darstellung der öffentlichen Leitungen zu beschränken.<br />

2. Der GEP Ver- und Entsorgung wurde diesbezüglich<br />

überprüft und angepasst.<br />

2. Regenentlastung (inkl. Hochwasserentlastungsleitung) auf Parzelle<br />

Nr. 7 ist im GEP 1:2000 <strong>Valendas</strong>-Dorf nicht eingezeichnet und ist zu<br />

korrigieren.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls


- 1. Die Mittelspannungsleitungen wurden nicht übernommen,<br />

da diese nicht ohne weiteres erhältlich sind.<br />

Kap. 8.3 Energieversorgung - 1. Empfehlung: Neben Hochspannungsleitungen und Trafostationen<br />

auch Mittelspannungsleitungen in GEP übernehmen.<br />

2. Die Standortdatenblätter sind vom Betreiber nicht erhältlich.<br />

2. Für Trafostationen im Siedlungsgebiet sollten Standortdatenblätter<br />

eingefordert werden. Gestützt auf deren Aussagen sind in der NUP<br />

die Bereiche zu kennzeichnen, die keine OMEN enthalten dürfen<br />

(Beratungshilfe für <strong>Gemeinde</strong> im Baubewilligungsverfahren)<br />

Bemerkung: Bei Bauten und Anlage in der Nähe von Stromleitungen<br />

sind die Anlagegrenzwerte der NISV einzuhalten (Bsp. in Carrera<br />

führt oberirdische Hochspannungsleitung nahe am Siedlungsgebiet<br />

vorbei) - Weitere Infos im VPB<br />

31.07.2012 / STW AG für Raumplanung, Pe, Fä<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls

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