des Gemeinderates am 29.06.2005 - Hartkirchen - Land ...
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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
über die öffentliche Sitzung<br />
<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>29.06.2005</strong><br />
Tagungsort: Lan<strong>des</strong>musikschule, kleiner Schaunburgsaal<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr<br />
Anwesende:<br />
GR/04/2005<br />
Vorsitzender<br />
Herr Wolfgang Schöppl<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Herr Johann Winkler<br />
Frau Gertrude Hofer<br />
Herr Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Herr Ing. Andreas Füreder<br />
Frau Andrea Arthofer<br />
Herr Franz Roithmayr<br />
Frau Eva Wiesinger<br />
Herr Rudolf Wieshofer<br />
Frau Waltraud Pichler<br />
Herr Franz Dunzinger<br />
Herr Gerhard Sageder<br />
Ersatzmitglieder ÖVP<br />
Herr Johann Roithmayr Vertretung für Herrn Michael Gredler<br />
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />
Herr Johann Humer<br />
Frau Mag. Doris Schöppl<br />
Herr Ernst Hofmann<br />
Herr Siegfried Giera<br />
Herr Daniel Wachsmann<br />
Herr Wolfr<strong>am</strong> Mosh<strong>am</strong>mer<br />
Herr Ludwig <strong>Land</strong>l<br />
Herr Hannes Aichinger<br />
Ersatzmitglieder SPÖ<br />
Herr Gerhard Schauer Vertretung für Herrn Rudolf Schwarzbauer<br />
Herr Gerhard Hinterberger Vertretung für Herrn Roland Lukatsch<br />
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)<br />
Herr Peter Hinterberger<br />
Herr Gustav Arthofer<br />
Weiters anwesend:
Herr Helmut Stögmüller<br />
Frau Waltraud Dunzinger<br />
Es fehlen :<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Herr Dr.med. Walter Entholzer Beruflich<br />
Ersatzmitglieder ÖVP<br />
Herr Konrad Wagner Vertretung für Herrn Dr.med. Walter Entholzer<br />
Herr Josef Roiß Vertretung für Herrn Konrad Wagner<br />
Frau Maria Hofer Vertretung für Herrn Josef Roiß<br />
Herr Michael Gredler Vertretung für Frau Maria Hofer<br />
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />
Herr Roland Lukatsch Entschuldigt<br />
Herr Rudolf Schwarzbauer Urlaub
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde<br />
b) dass die Sitzung im Sitzungsplan <strong>des</strong> 1. Halbjahres 2005 enthalten und die Verständigung<br />
gemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich <strong>am</strong> 07.12.2004<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.05.2005 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Weitere Mitteilungen <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl.Nr. 152/2001<br />
§ 54 Abs. (3) die Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von<br />
den jeweiligen Fraktionsobmännern n<strong>am</strong>haft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen<br />
ist.<br />
Es werden die Fraktionsobmänner der SPÖ und FPÖ, sowie die Fraktionsobfrau der ÖVP für<br />
die Unterfertigung der Verhandlungsschrift n<strong>am</strong>haft gemacht.<br />
Der Vorsitzende verliest Anfragen zu Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung vom<br />
11.5.2005 (als Beilage angeschlossen) gemäß § 63a, oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. von<br />
Gemeinderat Peter Hinterberger (FPÖ).<br />
Beantwortung der Anfragen durch den Vorsitzenden<br />
1. Kompostieranlage<br />
Wenn Interesse von einem Hartkirchner <strong>Land</strong>wirt da ist, sicher ja. Die Fa. Nibelungen<br />
Kompost arbeitet mit unserem jetzigen Kompostierer Leitner zus<strong>am</strong>men. Es ist nicht so<br />
leicht für eine Kompostieranlage eine Genehmigung zu erhalten.<br />
2. Parkplatzgestaltung Mosergrund<br />
Es wurde bereits mit den Arbeiten begonnen. Es hängt vom Grundbesitzer aber, ob mit<br />
einem Grundstück etwas gemacht werden kann. Er hat die Finanzierung übernommen,<br />
daher brauchen wir auch keine Ausschreibung machen, außerdem wurde der TOP, wie<br />
die Kompostieranlage, einstimmig beschlossen.<br />
3. Auftragsvorschlag an Fa. WDL Linz<br />
Es wird das Ganze jetzt ausgeschrieben. Die Kosten werden weiterhin von der Gemeinde<br />
abgerechnet, das bleibt auch in Zukunft gleich<br />
4. Spielplätze und Grünflächen<br />
Der Grund gehört der Pfarre und es steht im Vertrag, dass er nur für Schulsportzecke zu<br />
verwenden ist.Wenn wer <strong>am</strong> Union-Sportplatz spielen will, dann muss er sich mit der Union<br />
in Verbindung setzen, außerdem müssen Bedingungen festgelegt werden.<br />
5. Beachvolleyballplatz Pfaffing<br />
Ich glaube, es war allen bewusst, dass das Hochwasser ein Problem ist. Es wurden Planen<br />
angekauft, leider hat das nicht funktioniert. Es wird daran gearbeitet die Planen fest<br />
zu verankern, die kaputten Planen sollen geschweißt werden. Die Wiederherstellung hat<br />
mit dem Sand € 7.000,-- gekostet. Sollte das wieder passieren, müssen wir uns etwas<br />
anderes überlegen.
1 ANGELEGENHEITEN BETREFFEND GEMEINDEGEBARUNG<br />
1.1 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 9. Juni 2005<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Am 9. Juni 2005 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />
Auf der Tagesordnung stand:<br />
1. Lustbarkeitsabgabe<br />
2. Belegprüfung 1. Vierteljahr 2005<br />
3. Allfälliges<br />
Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />
wird vom Obmann <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />
Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.1
1.2 Verkauf und Abtretung <strong>des</strong> Geschäftsanteils der Gemeinde an der Donaukraft-Wärme-Aschach<br />
GmbH. (10 %) an die Wärme Oberösterreich GmbH.<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist lt. Abtretungsvertrag vom 24.04.1991 Gesellschafterin der Firma Donaukraft-Wärme-Aschach-Gesellschaft<br />
m.b.H.. Der Geschäftsanteil von derzeit 10 % <strong>des</strong> St<strong>am</strong>mkapitals<br />
entspricht einer St<strong>am</strong>meinlage von € 7.270,00, welche im Jahr 1991 zur Gänze bezahlt wurde.<br />
Weitere Gesellschafter sind die VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP) mit 75 %, die Energie<br />
AG mit 4 %, die Marktgemeinde Aschach/Donau ebenfalls mit 10 % und Herr Ing. Helmut Roithmayr<br />
mit ! %.<br />
Die VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP) überträgt ihren 75 % Anteil der Donaukraft-Wärme-<br />
Aschach GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH. bzw. wird diese mit 1. Juli 2005 erfolgen.<br />
Die neue Gesellschafterin (Wärme OÖ.) hat eine Aufstockung der Anteile auf 100 % ins Auge gefasst<br />
und entsprechende Verhandlungen mit den beiden Gemeinden (<strong>Hartkirchen</strong> und Aschach,<br />
welche je 10 % Geschäftsanteile besitzen), sowie mit Herrn Ing. Roithmayr Helmut,(welcher mit 1 %<br />
an der DWA beteiligt ist) geführt.<br />
Bei diesen Verhandlungen haben beide Gemeinden im Grundsatz einem Verkauf bzw. Abtretung<br />
der Geschäftsanteile an die Wärme Oberösterreich GmbH. (vorbehaltlich der Beschlussfassung<br />
durch den Gemeinderat) zugestimmt.<br />
Die Wärme Oberösterreich GmbH. hat den Entwurf eines Kauf- und Abtretungsvertrages vorgelegt,<br />
welcher der Beratung und Beschlussfassung zu Grunde gelegt wird und als Kopie dem Amtsvortrag<br />
angeschlossen ist. Die Wärme OÖ. bietet einen Abtretungs- bzw. Kaufpreis von € 18.500,00. Kosten,<br />
Steuern und sonstige öffentliche Abgaben im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Abtretung werden von der<br />
Wärme OÖ. getragen.<br />
Der Gemeindevorstand befürwortet den Verkauf und Abtretung der Geschäftsanteile an der Donaukraft-Wärme-Aschach<br />
GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH. mit der Begründung, dass der<br />
Einfluss der Gemeinden auf die direkte Geschäftsführung und –tätigkeit mit dem geringen Geschäftsanteil<br />
nur von geringer Bedeutung war. Der ursprüngliche Zweck der Beteiligung, nämlich die<br />
volle Information über das Unternehmen und den Betrieb zu erhalten, ist mit dem im Abtretungsvertrag<br />
unter Pkt. 8. gewährleisteten Informationsrecht weiterhin gewährleistet.<br />
Es soll daher dem Verkauf und der Abtretung der Geschäftsanteile zugestimmt werden.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> verkauft und überträgt ihre Geschäftsanteile (10 % <strong>des</strong> St<strong>am</strong>mkapitals)<br />
an der Donaukraft-Wärme-Aschach GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH., 4020 Linz, Böhmerwaldstraße<br />
3.<br />
Dazu wird der im Entwurf vorliegende Kauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen, welcher der Beschlussfassung<br />
zugrunde liegt und der Verhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil angeschlossen<br />
wird.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Es wurde eine eigene Sitzung mit Vertretern der Wärme OÖ. einberufen, in der die Gemeinde- vorstandsmitglieder<br />
informiert wurden. Aschach hat <strong>am</strong> Montag dem Verkauf der Anteile zugestimmt.<br />
Wenn wer noch Fragen oder Bedenken hat, sollen diese jetzt vorgebracht werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Für mich ist der Tagesordnungspunkt neu, ich konnte ihn nicht bearbeiten, da ich keine Informationen<br />
hatte und kann daher auch nicht abstimmen.<br />
Vorsitzender<br />
Der Punkt war auf der Tagesordnung, es hätte jederzeit nachgefragt und Einsicht genommen werden<br />
können, es ist immer wer da <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t.<br />
GR Johann Humer<br />
Unabhängig davon, dass wir unseren Anteil verkaufen, möchte ich dazu sagen, dass wir auch bisher<br />
mit unserem Anteil nicht mitreden konnten, wir waren weder <strong>am</strong> Gewinn noch <strong>am</strong> Verlust beteiligt.<br />
Die Argumente der Wärme OÖ. für die Übernahme der Ges<strong>am</strong>tanteile waren, wenn andere Eigentümer<br />
bei dieser Gesellschaft dabei sind, muss für die Wärme Aschach eine eigene Firma gemacht<br />
werden, sie betreiben ja bereits in Oberösterreich einige andere Projekte dieser Art und wenn sie
Alleineigentümer sind, dann können sie das in den Betrieb einbringen und brauchen nicht für die<br />
Geschäftsführung <strong>des</strong> Unternehmens eigene Strukturen schaffen. Der Preis von € 18.500,-- ergibt<br />
sich durch eine 6%ige Verzinsung der St<strong>am</strong>meinlage von € 7.270,--. Für uns als Nutzer der Fernwärme<br />
in Aschach und <strong>Hartkirchen</strong> bringt die Konstellation eine gewisse Sicherheit, dass es weitergeht.<br />
Die Wärme OÖ, betreibt das Netz, Erzeuger der Fernwärme ist die Firma Greenpower. Es ist<br />
sicher eine gute Sache, denn diese Sicherheit hätten wir anders nicht gehabt.<br />
Vorsitzender<br />
Ich finde auch, dass die Wärme OÖ. ein kompetenter Partner ist und ich bin sehr zuversichtlich,<br />
dass es das Beste für den Konsumenten ist.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
23 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)<br />
2 STIMMENTHALTUNGEN (GR P. Hinterberger u. GR G. Arthofer FPÖ)<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.2
2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN<br />
2.1 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.05 (Antragsteller Günther Helmhart,<br />
4060 Leonding, Karningstraße 7); Genehmigungsbeschluss<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.03.2005 wurde das Vorverfahren zur gegenständlichen<br />
Flächenwidmungsplanabänderung hinsichtlich Umwidmung der Liegenschaft „Pupping<br />
34“ , von derzeit Grünland in „Sternchenwidmung“ eingeleitet.<br />
Das auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche Kleinwohnhaus stellt eine ehemalige Kriegsbaracke<br />
und d<strong>am</strong>it ein Kriegsrelikt aus dem 2. Weltkrieg dar. Bereits mit Schreiben vom 8.2.2005<br />
stellte die Baurechtsabteilung aufgrund einer Voranfrage (ohne Vorgriff auf ein Raumordnungsverfahren)<br />
grundsätzlich eine positive Erledigung in Aussicht.<br />
Die beteiligte Fachabteilung beim Amt der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, Örtliche Raumplanung hat dazu mit<br />
Schreiben vom 14.6.2005 mitgeteilt, dass die geplante Ausweisung <strong>des</strong> bestehenden Objektes mit<br />
einer Sternchensignatur unter Berücksichtigung der diesbezüglich eingeholten Rechtsauskunft vom<br />
8.2.2005 aus fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />
Von den übrigen im Vorverfahren verständigten Stellen sind keine bzw. ausschließlich positive Stellungnahmen<br />
eingelangt.<br />
Weiters wurde im Zuge <strong>des</strong> verkürzten Verfahrens gem. § 36 Abs. 4 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994 mit Schreiben<br />
vom 14.06.2005 (Stellungnahmefrist bis 28.06.2005) die Verständigung der durch die beabsichtigte<br />
Planänderung Betroffenen durchgeführt.<br />
In diesem Zuge wurde von Herrn Wolfgang Klinglmayr aus Pupping 14, 4070 Eferding eine Stellungnahme<br />
abgegeben. Herr Klinglmayr äußert sich in seiner Stellungnahme wie folgt:<br />
Ich bin gegen die Umwidmung in “Sternchenausweisung“ dieser Liegenschaft. Da<br />
dieses kleine Grundstück von landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist, sehe ich<br />
Konflikte zwischen Bewohnern und <strong>Land</strong>wirten vorprogr<strong>am</strong>miert. Die “Sternchenwidmung“<br />
würde ermöglichen, aus einem Wochenendhaus ein Wohnhaus zu machen,<br />
was diese Konfliktsituation sicher verschärfen würde. Außerdem gebe ich<br />
die Gegebenheiten bezüglich Wasser- und Kanalanschluss zu bedenken.<br />
Von den übrigen Liegenschaftseigentümern ist innerhalb dieser Frist kein Einwand bzw. keine Stellungnahme<br />
eingelangt.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.05 betreffend Umwidmung der Liegenschaft<br />
„Pupping 34“ bestehend aus Grundstück Nr. 499/3 (St.v.d.Zlg. Pupping II) bzw. Nr. 2091<br />
(St.n.d.Zlg. Pupping II), KG. Schaumberg, von derzeit Grünland in „Sternchenausweisung“<br />
(Antragsteller Günther Helmhart, 4060 Leonding, Karningstraße 7), wird genehmigt.<br />
Der Beschlussfassung werden<br />
1. der Erhebungsbogen vom 02.03.2005<br />
2. die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners vom 02.03.2005<br />
3. der Abänderungsplane Nr. 4.05 vom 05.04.2005 (Planverfasser Arch. DI Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />
4070 Eferding)<br />
zugrundegelegt.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen<br />
bzw. Auflage der Pläne zur Kenntnis gebracht.
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Der Punkt ist sicher allen bekannt, wir hatten ihn bereits einmal auf der Tagesordnung. Der Einwand<br />
von Wolfgang Klinglmayr kommt vielleicht auch daher, dass er Interesse <strong>am</strong> Kauf der Liegenschaft<br />
hatte.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1
2.2 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.06, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Franz u. Margarete Trapl, 4081 Hacking 10), Vorberatung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 09. Mai 2005 stellen die Ehegatten Franz u. Margarete Trapl, 4081<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, Hacking 10, an die Gemeinde das Ansuchen um Umwidmung eines Teilstückes der<br />
Grundparzelle Nr. 3250, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hacking), von derzeit Grünland in<br />
Bauland-Dorfgebiet zwecks Schaffung eines Bauplatzes und Errichtung eines Wohnhauses.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 25.05.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen folgen<strong>des</strong> aus:<br />
• Das Grundstück befindet sich zwischen zwei als Dorfgebiet gewidmeten Flächen. Im Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 03 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> war jener Bereich als Dorfgebiet gewidmet.<br />
Im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes wurde ungenutztes Bauland<br />
in diesem Bereich rückgewidmet.<br />
Im rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01 liegt die Fläche innerhalb der definierten<br />
Siedlungsgrenzen. Die technische Infrastruktur (öffentl. Kanal, Verkehrserschließung,<br />
Trinkwasserversorgung) ist vorhanden.<br />
Der Baulandüberhang von Wohnbauland beträgt ca. 20,8 ha. Das entspricht ca. 16 % <strong>des</strong><br />
ges<strong>am</strong>ten Wohnbaulan<strong>des</strong>. Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Neuwidmung vom<br />
Standpunkt der Baulandreserve denkbar. Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung<br />
aufgrund der Lage zwischen gewidmeten und teilweise bebautem Dorfgebiet sowie<br />
der vorhandenen technischen Infrastruktur unproblematisch.<br />
Eine Widmung entspricht auch den Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />
stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />
die gegenständliche Umwidmung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich der Umwidmung eines Teilstückes der<br />
Grundparzelle Nr. 3250, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hacking), von derzeit Grünland in<br />
Bauland-Dorfgebiet, abgeändert (Änderung Nr. 4.06). Das Abänderungsverfahren gemäß den<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wird eingeleitet.<br />
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />
4070 Eferding, mit dem Datum vom 25.05.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong><br />
<strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Auf Wunsch der Grundeigentümer wurde im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />
dieser Bereich herausgenommen, jetzt soll zur Schaffung eines Bauplatzes wieder umgewidmet<br />
werden. Es steht dem aber nichts entgegen, da die Fläche eine Lücke darstellt.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Es kann schon sein, dass die Situation d<strong>am</strong>als ganz anders war, wenn es keine Schwierigkeiten mit<br />
Nachbarn udgl. gibt, dann sollten wir eine Umwidmung ermöglichen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.2
2.3 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.07, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Gertraud Aichinger, 4081 Rathen 4), Vorberatung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe an die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beantragt Frau Gertraud Aichinger, 4081<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, Rathen 4, die Umwidmung einer Teilfläche der Grst. Nr. 897/2 und 8972/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />
(Ortschaftsbereich Rathen) von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 17.05.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen Folgen<strong>des</strong> aus:<br />
• Die Fläche war im Flächenwidmungsplan Nr. 03 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> als Dorfgebiet<br />
gewidmet. Im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes wurde ungenutztes<br />
Bauland in diesem Bereich rückgewidmet um Nutzungskonflikte mit der angrenzenden<br />
<strong>Land</strong>wirtschaft zu vermeiden bzw. den Baulandüberhang zu reduzieren.<br />
Der landwirtschaftliche Betrieb wurde in der Zwischenzeit übergeben und steht vor der Auflösung.<br />
Der landwirtschaftliche Grund wird dann nicht mehr für die Bewirtschaftung benötigt.<br />
Die technische Infrastruktur ist in diesem Bereich vorhanden.<br />
Die beantragte Fläche liegt im rechtskräftigen Entwicklungskonzept Nr. 01 der Gemeinde<br />
<strong>Hartkirchen</strong> außerhalb der definierten Siedlungsgrenzen.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung aufgrund der Lage im Anschluss an<br />
gewidmetes Dorfgebiet und der bestehenden Objekte im Umfeld der vorhandenen technischen<br />
Infrastruktur denkbar. Die Fläche war bereits im Flächenwidmungsplan Nr. 03 als<br />
Dorfgebiet gewidmet. Eine Widmung würde mehr oder weniger eine Arrondierung darstellen.<br />
Sollte eine Umwidmung angestrebt werden, wird empfohlen, die ehemalige <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
ebenfalls in die Widmung Dorfgebiet aufzunehmen um eventuelle Umnutzungen zu ermöglichen<br />
bzw. Umbaumaßnahmen zu erleichtern.<br />
Für eine Widmungsänderung ist auch die Änderung <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
erforderlich. Dafür wird von der Baurechtsabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> OÖ der Nachweis eines öffentlichen<br />
Interesses gefordert. Ein entsprechender Nachweis diesbezüglich ist zu erbringen.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />
stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />
die gegenständliche Umwidmung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 s<strong>am</strong>t Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01 wird hinsichtlich<br />
Umwidmung von Teilstücken der Grundparzellen Nr. 897/2 u. 897/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich<br />
Rathen) von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet, abgeändert (Änderung Nr.<br />
4.07). Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz<br />
1994 idgF. wird eingeleitet.<br />
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />
4070 Eferding, vom 17.05.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />
durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Die Umwidmung soll ermöglicht werden.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Es wird sicher schwierig werden das öffentliche Interesse nachzuweisen, wir kennen aber alle die<br />
Situation, darum stimmen wird dem auch zu.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben<br />
GR Hannes Aichinger (SPÖ) erklärt sich BEFANGEN.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.3
2.4 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.08; Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Stefan Hinterberger, 4081 Hachlh<strong>am</strong> 37) - Vorberatung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 02. Juni 2005 stellt Herr Stefan Hinterberger, 4081 Hachlh<strong>am</strong> 37, an<br />
die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> das Ansuchen um Umwidmung der Grundparzellen bzw. Bereiche der<br />
Grundstücke Nr. 1826/1, 1827/1, 1836, 1839/2, 1828/1 u. 18357/2, alle KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich<br />
Hachlh<strong>am</strong>), von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet zwecks Schaffung von 5 – 7 Bauplätzen.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 02.06.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen folgen<strong>des</strong> aus:<br />
• Die technische Infrastruktur in diesem Bereich (öffentlicher Kanal, einwandfreie Trinkwasserversorgung<br />
– Ortswasserleitung, Verkehrserschließung) ist vorhanden. Die beantragte<br />
Fläche liegt im rechtskräftigen Entwicklungskonzept Nr. 01 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> innerhalb<br />
der definierten Siedlungsgrenzen. Die Fläche innerhalb der Siedlungsgrenze beträgt<br />
ca. 1,05 ha und wird im Norden von öffentlichem Gut, im Osten und Westen von Dorfgebiet<br />
begrenzt.<br />
Die im Zuge der Flächenwidmungsplan-Überarbeitung erstellte Flächenbilanz, Stand Juni<br />
2003 ergibt einen Baulandüberhang von 20,85 ha, was ca. 16,2 % <strong>des</strong> ges<strong>am</strong>ten Baulan<strong>des</strong><br />
entspricht.<br />
Seit dieser Berechnung wurden 20 Neubauten im Gemeindegebiet errichtet, wodurch eine<br />
weitere Verbesserung der Flächenbilanz stattgefunden hat.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung aufgrund der Lage im Anschluss an<br />
gewidmetes Dorfgebiet und der bestehenden Objekte im Umfeld sowie der vorhandenen<br />
technischen Infrastruktur und der Lage innerhalb der im ÖEK definierten Siedlungsgrenzen<br />
unproblematisch. Auch die Flächenbilanz erscheint nicht hinderlich.<br />
Es wird empfohlen, für den ges<strong>am</strong>ten Bereich ein Gestaltungskonzept zu erstellen, welches<br />
die Erschließung und die Parzellierung der Fläche festlegt. Entsprechend dem Gestaltungskonzept<br />
sollte nach Bedarf in Etappen umgewidmet werden. Es wird vorgeschlagen, bei der<br />
ersten Etappe eine Fläche von 5 – 7 Parzellen umzuwidmen und die restliche Fläche bei<br />
entsprechender Ausnutzung zu widmen.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten. Er<br />
stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />
die gegenständliche Umwidmung, jedenfalls hat das Gestaltungskonzept dieser Beschlussfassung<br />
zugrunde zu liegen.<br />
Beschlussvorschlag für den Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich der Umwidmung von Parzellen bzw. Teilstücken<br />
der Grundstücke Nr. 1826/1, 1828/1, 1827/1, 1836, 1839/2, 1835/2, alle KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />
(Ortschaftsbereich Hachlh<strong>am</strong> im Ausmaß von 5 – 7 Parzellen) , von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet,<br />
abgeändert (Änderung Nr. 4.08). Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> Öö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wird eingeleitet.<br />
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme vom 02.06.2005 sowie das Gestaltungskonzept<br />
<strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, zugrunde. Diese fachliche<br />
Stellungnahme wird den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
das Gestaltungskonzept durch Auflage, zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
GR Peter Hinterberger (FPÖ) erklärt sich BEFANGEN.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.4
2.5 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.09, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Alfred Aichinger, 4081 Deinh<strong>am</strong> 4)<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 10.06.2005 stellt Herr Alfred Aichinger, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Deinh<strong>am</strong> 4,<br />
an die Gemeinde das Ansuchen um eine Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich<br />
einer „Sonderausweisung für bestehende land- u. forstwirtschaftliche Gebäude im Dorfgebiet“ gem.<br />
§ 30 Abs. 8 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994, für den Einbau von insges<strong>am</strong>t 6 Wohnungen im Objekt „Deinh<strong>am</strong><br />
4“.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 10.06.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag folgen<strong>des</strong> aus:<br />
• Die technische Infrastruktur (öffentlicher Kanal, Einwandfreie Trinkwasserversorgung, Verkehrserschließung<br />
möglich) ist vorhanden. Umliegende Widmungen: NO, SW – Dorfgebiet,<br />
O: öffentliches Gut, anschließend Grünland, W: Grünland. Die Liegenschaft befindet sich innerhalb<br />
der im ÖEK festgelegten Siedlungsgrenzen.<br />
Herr Aichinger beabsichtigt in das bestehende landwirtschaftliche Objekt „Deinh<strong>am</strong> 4“ zusätzliche<br />
Wohnungen einzubauen. Insges<strong>am</strong>t soll die Möglichkeit für sechs Wohnungen geschaffen<br />
werden. Im Dorfgebiet ist der Einbau von maximal vier Wohnungen zulässig. Es<br />
bedarf daher einer Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes – Sonderausweisung für bestehende<br />
land- u. forstwirtschaftliche Gebäuden im Dorfgebiet.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine derartige Widmungsänderung unproblematisch. Im<br />
südwestlichen Anschluss an das landwirtschaftliche Objekt befindet sich bereits gewidmetes<br />
und mit Wohnobjekten bebautes Dorfgebiet. In der Legende ist die maximale zulässige Anzahl<br />
der Wohneinheiten zu bestimmen. In diesem Fall wird empfohlen die Anzahl der zulässigen<br />
Wohneinheiten mit sechs zu begrenzen.<br />
Der Gemeinderat soll heute den Beschluss für die Einleitung <strong>des</strong> Abänderungsverfahrens fassen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung der Liegenschaft „Deinh<strong>am</strong> 4“,<br />
Grundstück Nr. 2819 (St.v.d.Zlg. Pupping II), KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit Grünland in „Sonderausweisung<br />
im Dorfgebiet für bestehende land- u. forstwirtschaftliche Gebäude“ gem. § 30 Abs.<br />
8 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994, für den Einbau von maximal sechs Wohneinheiten im Objekt abgeändert<br />
(Änderung Nr. 4.09).<br />
Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetzes 1994<br />
idgF. wird eingeleitet.<br />
• Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />
4070 Eferding, mit dem Datum vom 10.06.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong><br />
<strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Alfred Aichinger hat die Befürchtung, dass es mit dem Anbau von Gurken nicht mehr so weitergehen<br />
wird, daher die Umwidmung, um Dauerwohnungen einbauen zu können.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.5
2.6 Ozlberger Ernst u. Regina, Steinwand 36; Gemein<strong>des</strong>traße Steinwand (Siedlung<br />
Ozlberger) - Ansuchen um Übernahme der Privatzufahrt in das öffentliche<br />
Gut<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 18.4.2005 ersuchen die Ehegatten Ernst u. Regina Ozlberger, 4081<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, Steinwand 36, um die Übernahme der derzeitigen Privatzufahrt zu den Liegenschaften<br />
im dortigen Siedlungsbereich Steinwand „Nord-West“. Im Zuge der in Kürze dort beginnenden Ortskanalisationsarbeiten<br />
wird getrachtet, dass die Leitungen <strong>des</strong> Kanals als auch Ortswassers im künftigen<br />
öffentlichen Straßengut zu liegen kommen. Es fand daher bereits <strong>am</strong> 29.04.2005 mit dem Geometer<br />
DI Gerhard Rabanser aus 4070 Eferding und den betroffenen Grundeigentümern eine<br />
Grenzbegehung statt, bei welcher vorläufig die künftige öffentliche Straßenführung festgelegt wurde.<br />
Dazu liegt ein Vorausexemplar <strong>des</strong> Vermessungsplanes vom 17.05.2005, GZ.: 0832/05 sowie die<br />
Gegenüberstellung der einzelnen Ab- und Zuschreibungen von Privatgrundstücken zum öffentlichen<br />
Gut als auch zwischen den einzelnen betroffenen Grundeigentümern untereinander, zugrunde.<br />
Zwischen der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> und den betroffenen Grundeigentümern als auch von diesen<br />
untereinander sind sodann privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen, die Grundabtretung<br />
zum öffentlichen Gut hat kostenlos zu erfolgen.<br />
Die Widmung und Einreihung der Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung<br />
„Gemein<strong>des</strong>traße“ hat durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> nach den Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> § 11 Oö. Straßengesetz 1991 zu erfolgen.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />
stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Grundsatzbeschlusses<br />
hinsichtlich einer Übernahme <strong>des</strong> Weges in das öffentliche Straßengut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>.<br />
Diese Beschlussfassung hat vorbehaltlich der noch mit den Grundeigentümern abzuschließenden<br />
privatrechtlichen Vereinbarungen, sowie auch noch <strong>des</strong> durchzuführenden straßenrechtlichen Verfahrens<br />
gem. § 11 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991, zu erfolgen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Einer Übernahme <strong>des</strong> derzeitigen Privatzufahrtsweges in der Siedlung „Steinwand Nord-West“<br />
(Ozlberger) in das öffentliche Straßengut der Gemeinde (Grundlage ist das Vorausexemplar <strong>des</strong><br />
Vermessungsplanes vom Geometer DI. Rabanser, 4070 Eferding, vom 17.05.2005, GZ.:<br />
0832/05), wird vorbehaltlich der mit den betroffenen Grundeigentümern noch abzuschließenden<br />
privatrechtlichen Vereinbarungen sowie <strong>des</strong> noch abzuführenden straßenrechtlichen Verfahrens<br />
gem. § 11 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991, grundsätzlich zugestimmt.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Die Straße liegt hinter dem „Wirt in der Steinwand“ ist zurzeit noch privat und soll nun auf Wunsch in<br />
das öffentliche Straßengut der Gemeinde übernommen werden.<br />
GR Gerhard Sageder<br />
Die Leute dort sind wirklich froh, wenn die Straße übernommen wird.<br />
GR Franz Dunzinger<br />
Wie lange ist der Straßenzug, der übernommen wird?<br />
Vorsitzender<br />
Es handelt sich um ca. 300 m.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Es findet noch ein Treffen mit Grundeigentümer und Geometer DI Rabanser statt, dann ist alles<br />
vermessen und in Ordnung.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.6
3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />
3.1 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 05; Annahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>darlehens<br />
in Höhe von € 6.700,00<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2005 den Beschluss gefasst, zur Finanzierung<br />
<strong>des</strong> Baues der Abwasserbeseitigungsanlage; Bauabschnitt 05 das in der Ges<strong>am</strong>tfinanzierung<br />
vorgesehene Lan<strong>des</strong>darlehen in der Höhe von 6.700 € zu gewähren.<br />
Das Lan<strong>des</strong>darlehen ist zinsenfrei und auf die Dauer von 10 Jahre, beginnend ab der Zuzählung <strong>des</strong><br />
letzten Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20 gleich bleibenden Halbjahresraten<br />
mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3.<br />
und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern nicht die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung auf Grund der Finanzlage<br />
der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder<br />
einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />
Von der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist die vorgesehene Abwicklung der Lan<strong>des</strong>förderung zur Kenntnis<br />
zu nehmen und die Darlehensaufnahme zu beschließen. Hierfür liegt der Entwurf <strong>des</strong> Schuldscheines<br />
vor, welcher dem Gemeinderat, durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht und der<br />
Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen ist.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die vorgesehene Abwicklung der Lan<strong>des</strong>förderung – Lan<strong>des</strong>darlehen in Höhe von €<br />
6.700,00 für den Bauabschnitt 05, ABA <strong>Hartkirchen</strong>, wird zur Kenntnis genommen. Das Darlehen<br />
wird unter Zugrundelegung <strong>des</strong> vorliegenden Schuldscheines aufgenommen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1
3.2 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04, Darlehensaufnahme<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die zur Finanzierung <strong>des</strong> Vorhabens Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, Bauabschnitt 04<br />
notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 1.157.000,00 Euro wurde beschränkt an die im Bezirk<br />
ansässigen Geldinstitute sowie an die OÖ. Lan<strong>des</strong>bank, die Bank Austria Creditanstalt und die<br />
Österr. Postsparkasse ausgeschrieben. Die Anbotseröffnung erfolgte <strong>am</strong> Montag, 20. Juni 2005.<br />
Nach Durchsicht und Prüfung der Angebote ergibt sich folgen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />
• Siehe beiliegende Aufstellung – Anbotseröffnung – Darlehensaufnahme ABA <strong>Hartkirchen</strong><br />
BA 04<br />
Zur angeführten Aufstellung ist zu bemerken, dass im Hinblick auf die Langfristigkeit der Darlehensaufnahme<br />
die Bindung an einen Durchschnittszinssatz (Mittelwert aus EURIBOR und SMR) als<br />
langfristiger Indikator zu empfehlen ist. Es wird daher die Vergabe <strong>des</strong> Darlehens an die beiden<br />
ortsansässigen Geldinstitute Raiffeisenbank und Sparkasse empfohlen, wobei aufgrund der längerfristigen<br />
Darlehensaufnahme die Bindung an den Durchschnittszinssatz erfolgen soll. Die Aufteilung<br />
<strong>des</strong> Darlehens soll wie bisher üblich mit 2/3 bei der Raiffeisenbank (771.333 Euro) und 1/3 bei der<br />
Sparkasse (385.667 Euro) erfolgen.<br />
Für die Vergabe liegt bereits ein Entwurf <strong>des</strong> Darlehensvertrages vor, welcher dem Gemeinderat,<br />
durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis und der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen<br />
wird.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Aufgrund <strong>des</strong> Ergebnisses der beschränkten Ausschreibung erfolgt die Darlehensaufnahme in<br />
Höhe von € 1,157.000,00 für das Vorhaben „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, Bauabschnitt<br />
04“ unter Bindung an den Durchschnittszinssatz bei den Bestbieter-Banken<br />
1) Raiffeisenbank <strong>Hartkirchen</strong> reg.Gen.m.b.H., 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Aschacherstraße 1; mit einem<br />
Darlehensbetrag in Höhe von 771.333,00 EURO und<br />
2) Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, 4070 Eferding, Stadtplatz 1, mit einem Darlehensbetrag<br />
in Höhe von 385.667,00 EURO.<br />
• Die Vergabe erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen Angebote vom 20. Juni 2005 sowie<br />
dem vorliegenden Schuldschein-Entwurf.<br />
BERATUNG:<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
erläutert den Tagesordnungspunkt näher.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wie schaut die Finanzierung der Vorhaben in Zukunft aus, könnte ich bis zur nächsten GR-Sitzung<br />
eine Übersicht haben.<br />
Vorsitzender<br />
GR Peter Hinterberger soll sich mit der Buchhaltung in Verbindung setzen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2
3.3 WVA <strong>Hartkirchen</strong> - Erweiterung "Ambergersiedlung"; Abschluss eines Ziviltechnkervertrages<br />
mit der Fa. Eitler & Partner<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Auf Grund von diversen Vorbesprechungen und bereits getätigten Vorarbeiten sowie auch erstellten<br />
Kostenschätzungen durch die Fa. DI. Eitler & Partner, Ziviltechniker OEG, 4020 Linz/D., Niederreithstraße<br />
43, hat dieses Ziviltechnikerbüro mit Schreiben vom 17.5.2005 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />
nunmehr für die Detailprojektierung ein Angebot in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages<br />
vorgelegt.<br />
Das Angebot wird <strong>des</strong>halb in Form <strong>des</strong> Ziviltechnikerwerkvertrages gelegt, weil in diesem Mustervertrag<br />
der Förderstellen bereits alle Details enthalten sind und diese daher im Angebot nicht zusätzlich<br />
angeführt und detailliert werden müssen. Dem Honorarangebot werden gemäß der Honorarordnung<br />
der Österreichischen Ingenieurk<strong>am</strong>mer so genannte standardisierte Kosten zugrunde gelegt, die nur<br />
für die Honorarberechnung gelten (Entkoppelung <strong>des</strong> Honorars von den Baukosten!). Die tatsächlichen<br />
Baukosten können genau erst nach Projektierung ermittelt werden. Als Gebührenvorschlag für<br />
die Planungsphase ergibt sich mit 25 % Nachlass eine Gebühr von rund € 6.060,00 excl. USt.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />
stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Beschlussfassung über den vorliegenden<br />
Ziviltechnikerwerkvertrag.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Fa. DI Eitler & Partner, Ziviltechniker OEG wird die Detailprojektierung der WVA <strong>Hartkirchen</strong>,<br />
Detailprojekt „Erweiterung Ambergersiedlung“ übertragen.<br />
Zu diesem Zweck wird der vorliegende, und den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch Verlesen<br />
zur Kenntnis gebrachte, Ziviltechnikerwerkvertrag Zl.: Zivplan-GZ04128, für die Planungsphase<br />
(Einreichung) abgeschlossen. Der Vertrag wird der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.3
3.4 ABA <strong>Hartkirchen</strong>, Auftragsvergaben;<br />
a) Kanalüberprüfung nach Neubau für BA 03, Baulos 2 und BA 04, Baulos 1<br />
b) maschinelle Ausrüstung der Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith<br />
c) E-Ausrüstung und Steuerung der Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
a) Kanalüberprüfung nach Neubau<br />
Mit Datum vom 12.04.2005 wurde vom Planungsbüro DI Kurz, 4020 Linz die Kanalüberprüfung nach<br />
Neubau der ABA <strong>Hartkirchen</strong>, BA 03, Bl. 2 und BA 04, Bl. 1 (Ortschaften – bzw. Teile von Deinh<strong>am</strong><br />
und Feriensiedlung Deinh<strong>am</strong>, Gfehret-Koppl, Reith, Mußbach „Ambergersiedlung“) im nicht offenen<br />
Verfahren ausgeschrieben. Bei der Anboteröffnung <strong>am</strong> 09.05.2005 haben von 5 geladenen Firmen<br />
folgende 4 Firmen Anbote abgegeben:<br />
Nr. Bieter zivilrechtl. Preis einschl. UST.<br />
01 RTU Kanal- und Leitungsservice GmbH;<br />
4614 Marchtrenk € 74.299,20<br />
02 STRABAG AG Kanaltechnik<br />
3382 Loosdorf € 81.228,00<br />
03 Rabmer Bau- u. Installations GmbH & Co<br />
KG; 4203 Altenberg € 71.984,04<br />
04 A. Zaussinger Bau- und Transporte GmbH;<br />
4224 Wartberg ob der Aist € 71.530,80<br />
Die Angebote wurden vom Planer DI Kurz geprüft und dem Amt der oö. Lan<strong>des</strong>regierung zur Prüfung<br />
vorgelegt.<br />
Er stellt mit Schreiben vom 24.05.2005 folgenden Vergabevorschlag:<br />
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Prüfungsergebnisses ist das Angebot der Fa. Zaussinger, 4224 Wartberg<br />
o.d. Aist mit einem geprüften Angebotsges<strong>am</strong>tpreis von € 59.609,00 (ohne USt.) bzw. einer<br />
geprüften Angebotsges<strong>am</strong>tsumme von € 71.530,80 (einschl. USt.) als Best- und Billigstbieterangebot<br />
anzusehen und es beabsichtigt die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> den Zuschlag dieser Firma zu erteilen.<br />
Das <strong>Land</strong> Oberösterreich hat mit Schreiben vom 17.06.2005 zugestimmt.<br />
Es soll daher die Vergabe an den Best- und Billigstbieter beschlossen werden.<br />
b) maschinelle Ausrüstung und E-Ausrüstung sowie Steuerung Pumpwerke<br />
Weiters wurden <strong>am</strong> 2. Juni 2005 Verhandlungsverfahren gem. § 25 Abs. 4 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vergabegesetzes<br />
mit der Fa. Meisl GmbH., Grein und der Fa. Roka Schaltanlagenbau-GmbH., Sierning, geführt.<br />
Es geht hiebei um die maschinelle Ausrüstung und E-Ausrüstung sowie Steuerung der zu errichtenden<br />
Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith. Um eine zeitliche Verzögerung der Errichtung dieser<br />
Pumpwerke und Kosten für eine weitere Ausschreibung zu verhindern, soll die Auftragsvergabe an<br />
diese beiden Firmen im Verhandlungsverfahren erfolgen. Grundlage für die Vergabe sind die Angebote<br />
vom 17.08.2004 bzw. 23.08.2004 sowie die Bauverträge mit diesen Firmen vom 14.10.2004.<br />
Die Kosten für die maschinelle Ausrüstung betragen rd. 19.000 Euro exkl.USt., für die E-Ausrüstung<br />
und Steuerung rd. 15.000 Euro exkl.Ust. In der Gemeinderatssitzung soll die Auftragsvergabe für<br />
diese zusätzlichen Arbeiten erfolgen.<br />
Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />
stellt einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf dortige Beschlussfassung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die Auftragsvergabe für die Kanalüberprüfung nach Neubau für BA 03, Baulos 2 und BA 04,<br />
Baulos 1 erfolgt auf Grund <strong>des</strong> Ausschreibungsergebnisses an die Fa. A. Zaussinger, 4224<br />
Wartberg o.d. Aist mit einer Angebotssumme von € 71.530,80 incl. USt.<br />
• Die Auftragsvergabe für die maschinelle Ausrüstung der Pumpwerke Reith (BA 04) und Hachlh<strong>am</strong><br />
2 (BA 05) erfolgt an die Fa. Meisl GmbH. Grein, mit einer Auftragssumme von rd. 19.000<br />
Euro exkl.USt.
• Die Auftragsvergabe für die E-Ausrüstung und Steuerung der Pumpwerke Reith (BA 04) und<br />
Hachlh<strong>am</strong> 2 (BA 05) erfolgt an die Fa. ROKA Schaltanlagenbau-GmbH., Sierning mit einer Auftragssumme<br />
von rd. 15.000 Euro exkl.USt.<br />
BERATUNG:<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wo können die Ausschreibungen nachgelesen werden?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Ausschreibungen werden in der Amtlichen Linzerzeitung veröffentlicht. Bei der letzten Ausschreibung<br />
handelt es sich aber um eine geladene Ausschreibung, da sie unter dem Schwellenwert von €<br />
120.000,-- liegt.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.4
4 UMWELT- UND ABFALLANGELEGENHEITEN<br />
4.1 S<strong>am</strong>mlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle (Restabfall); Anpassung <strong>des</strong> Vertrages<br />
mit der Fa. Zellinger GesmbH., 4101 Walding; Grundsatzbeschluss<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Aufgrund der Deponieverordnung aus dem Jahr 1996 ist seit 1.1.2004 eine Deponierung der Hausabfälle<br />
(Neue Bezeichnung = „Siedlungsabfälle“) ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich.<br />
Das bedeutet, dass Abfälle ab diesem Zeitpunkt entweder einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung<br />
unterzogen oder direkt thermisch verwertet, d.h. verbrannt werden müssen.<br />
Da diese Behandlungserfordernisse eine Adaptierung und wirtschaftlichen Betrieb bestehender Anlagen<br />
aufgrund <strong>des</strong> geringen Mengendurchsatzes nicht zuließen, entschlossen sich die OÖ. Bezirksabfallverbände<br />
zu einer gemeins<strong>am</strong>en Ausschreibung der Behandlung der Rest- und Sperrabfälle,<br />
zu der sogenannten „Oberösterreich Lösung“.<br />
Seit Beginn 2004 wird nun der Abfall aus den oberösterreichischen Bezirken in der Welser Abfallverwertung<br />
thermisch und in der mechanisch-biologischen Anlage der Linz Service GmbH. behandelt.<br />
Der Einstieg der einzelnen Bezirke in die „OÖ. Lösung“ erfolgt nicht zeitgleich. Er ist abhängig<br />
von der frühesten Kündigungsmöglichkeit der bestehenden, privatrechtlichen Verträge über die Behandlung<br />
der Restabfälle. Der Bezirk Eferding steigt entsprechend den in den zuständigen Gemeinde-<br />
und Bezirksgremien gefassten Beschlüssen mit 1.1.2006 in die „OÖ. Lösung“ ein.<br />
In dieser „Oberösterreich Lösung“ ist aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege der einzelnen<br />
Bezirke und Gemeinden in Oberösterreich zusätzlich auch ein Transport- und Umladekostenausgleich<br />
vereinbart worden. Das heißt, dass weiter entfernte Gemeinden bzw. Bezirke ihren Abfall vor<br />
dem Transport zur Behandlungsanlage in Großbehälter umladen. Dies hat in so genannten „Umla<strong>des</strong>tationen“,<br />
die einen hohen technischen Standard erfüllen müssen, zu erfolgen.<br />
Die Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung <strong>des</strong> Bezirksabfallverban<strong>des</strong> Eferding hat die Geschäftsführung beauftragt,<br />
zu überprüfen, ob der ges<strong>am</strong>melte Abfall – wie bisher - bei der Fa. Zellinger in Gerling bzw.<br />
der Fa. Gradinger in Ort im Innkreis vor dem Transport nach Wels umgeladen, oder direkt zur WAV<br />
nach Wels transportiert werden sollte. Außerdem soll mit den genannten Unternehmen über eine<br />
gemeindeübergreifende, gemeins<strong>am</strong>e Abwicklung der Abfalls<strong>am</strong>mlung verhandelt werden, um einerseits<br />
durch Verbesserungen in der Logistik und andererseits durch die größere Mengenbewegung<br />
Einsparpotenziale zu erzielen.<br />
Zahlreiche Verhandlungen mit den Firmen Zellinger und Gradinger bzw. Beratungen im Vorstand<br />
<strong>des</strong> BAV und mit den Gemeindevertretern haben das nachstehende Ergebnis gebracht, welches,<br />
sofern die Gemeinden dem zustimmen, zeitgerecht mit dem Einstieg der Gemeinden <strong>des</strong> Bezirkes<br />
Eferding in die „Oberösterreich-Lösung“ zum 1.1.2006 umgesetzt werden kann.<br />
Das Ergebnis lautet:<br />
Ab 1.1.2006 erfolgt im Anschluss an die S<strong>am</strong>mlung der Siedlungsabfälle eine Direktanlieferung von<br />
den Haushalten zur Welser Abfallverwertung.<br />
Die Abrechnung der S<strong>am</strong>mel- und Transportleistung erfolgt, im Gegensatz zu bisher, nicht mehr<br />
nach dem angefallenen Zeitaufwand, sondern in Zukunft auf Basis der Entleerungen zu folgenden<br />
Entgelten:<br />
90 – 120 Liter = € 1,30<br />
Bis 360 Liter = € 2,60 (Faktor 2)<br />
Bis 800 Liter = € 6,50 (Faktor 5)<br />
Bis 1200 Liter = € 9,10 (Faktor 7)<br />
(Preise exklusive Mehrwertsteuer, inklusive Direkttransport nach Wels)<br />
Der Preis von € 1,30 für 90 – 120 Liter-Tonnen bedeutet bei einem im Bezirksdurchschnitt<br />
berechneten derzeitigen Entgelt von € 2,04 für S<strong>am</strong>mlung inkl. Umladung und Transport eine<br />
Reduzierung um € 0,74 je Entleerung!!!<br />
Es erfolgt eine generelle Umstellung der Behälter auf Kunststofftonnen mit Rädern, um Einsparun-
gen beim Beladepersonal vornehmen zu können. Voraussichtlich werden 120 Liter-Tonnen zum<br />
Einsatz kommen, um nötigenfalls auch längere Abfuhrintervalle zu ermöglichen. Die Abwicklung und<br />
Abrechnung <strong>des</strong> Behältertausches erfolgt zentral über den BAV bzw. einen noch im Detail festzulegenden<br />
Finanzierungsmodus. Die Haushalte werden jedenfalls nicht direkt belastet.<br />
Die Aufstellung der Tonnen erfolgt mit einem von der Fa. Zellinger bzw. Gradinger zur Verfügung<br />
gestellten LKW s<strong>am</strong>t Fahrer und durch von den Gemeinden beizustellende Bauhofmitarbeiter.<br />
Die Abfuhr-Intervalle werden auf zwei, vier und/oder sechs Wochen vereinheitlicht, was<br />
den Wegfall <strong>des</strong> wöchentlichen Intervalls (Ausnahmen nur mehr bei Altenheimen und Institut Hartheim),<br />
die möglichst einheitliche Verlängerung der bestehenden Intervalle (z.B. von 14-tägig auf 4wöchentlich)<br />
und die Vermeidung von gemischten Intervallen in einzelnen Gemeindebereichen (z.B.<br />
Ortskern generelles 4-wöchentliches Intervall) bedeutet.<br />
Der Umstieg auf 120-Liter-Behälter und die Einführung der Biotonne sollte diese Optimierungsmaßnahmen<br />
erleichtern!<br />
Es erfolgt keine Einschränkung <strong>des</strong> S<strong>am</strong>melbereiches:<br />
Der bisherige Qualitätsstandard bleibt erhalten.<br />
Für abgelegene Haushalte, die bereits bisher an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind, erfolgt<br />
keine Verschlechterung, wie etwa durch Einrichtung von zentralen Abgabestellen.<br />
Beide Seiten verzichten bis 31.12.2010 auf eine Vertragskündigung.<br />
Die Rechnungslegung bzw. Mitteilung der Veränderungen der Entleerungszahlen sowie Abrechnung<br />
der zusätzlichen Säcke oder Wertmarken erfolgt im Wege <strong>des</strong> BAV Eferding.<br />
Der Wortlaut der Vertragsergänzung wird in der 26. Kalenderwoche 2005 erstellt. Daher soll heute<br />
nur der Grundsatzbeschluss über die Anpassung der Verträge gefasst werden. Der Beschluss über<br />
die Vertragsergänzung erfolgt nach entsprechender Ausformulierung und Vorliegen eines Vertragsentwurfes.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge im Grundsatz beschließen:<br />
Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> lässt die S<strong>am</strong>mlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle weiterhin durch den<br />
bisherigen Vertragspartner, die Fa. Zellinger GmbH in Walding, zu den (im Bericht näher erläuterten<br />
und angeführten) geänderten Bedingungen und Entgelten durchführen.<br />
Der Beschluss über die Vertragsergänzung erfolgt nach entsprechender Ausformulierung und Vorliegen<br />
eines Vertragsentwurfes.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Es geht hier rein um die Abfuhr der Mülltonnen, die Entsorgung ist ein Teil der sogenannten „Oberösterreich<br />
Lösung“, der Abfall wird in der Welser Abfallverwertung thermisch entsorgt. Der Vertrag<br />
über die Abfuhr ist eigentlich ein Vertrag, den die Gemeinde abgeschlossen hat, in unserem Fall mit<br />
der Fa. Zellinger. Die Fa. Zellinger macht im Bezirk Eferding mit Ausnahme der Gemeinde Pupping<br />
(Fa. Gradinger) alle Gemeinden. Für den BAV gab es zwei Möglichkeiten, entweder eine Ausschreibung<br />
für den ges<strong>am</strong>ten Bezirk, wobei hier die Gefahr bestünde, dass Anbieter kommen, bei denen<br />
man nicht weiß, ob sie die Qualität der Abfuhr wie bisher bieten. Man hat dann versucht mit der Fa<br />
Zellinger einen Zusatz zum bestehenden Vertrag auszuhandeln, der in groben Zügen vorliegt, die<br />
Detailfassung liegt noch nicht vor, es soll heute nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Ich war<br />
bei den Verhandlungen im Vorstand <strong>des</strong> Bezirksabfallverban<strong>des</strong> dabei, das Angebot der Fa. Zellinger<br />
war vorerst höher, schließlich bot auch die Fa. Zellinger zu den Bedingung der Fa. Gradinger an,<br />
nämlich € 1,30 pro Entleerung. Erläutern möchte ich noch, dass neue Mülltonnen mit Rädern kommen,<br />
denn der Preis ist nur zu machen, wenn ein Mann eingespart werden kann. Die Mülltonnen soll<br />
kostenlos ausgetauscht werden, sie werden nicht direkt verrechnet. Es muss sichergestellt sein,<br />
dass keine Metalltonnen mehr zur Abfuhr bereit stehen, da es für einen Mann nicht zu handhaben<br />
ist, zugleich soll auf 120 Liter Tonnen umgestellt werden. Ich glaube es wäre sinnvoll es in dieser<br />
Weise zu beschließen, da wir wissen, dass mit der Fa. Zellinger die Abfuhr gut funktioniert. Es gab<br />
Preisvergleiche im BAV mit aktuellen Ausschreibungen in Oberösterreich, dabei k<strong>am</strong> heraus, dass<br />
es sich um einen relativ guten Preis handelt. Der Vertrag soll 5 Jahre laufen und ist mit 2010 kündbar.
GR Siegfried Giera<br />
Wie steht es mit der Bio-Tonne?<br />
GR Johann Humer<br />
Die Aufbereitung im BAV ist noch nicht so weit fortgeschritten, um konkret darüber etwas zu sagen.<br />
Es ist unter Umständen denkbar, wenn wir 120 Liter Tonnen zur Verfügung haben und für Bereiche,<br />
für die es wirklich sinnvoll ist, die Abfuhr der Bio-Tonne eingeführt wird, auf eine sechswöchige Abfuhr<br />
zu gehen. Sobald wir wegen der Abfuhr der Bio-Tonne etwas Konkretes vom BAV haben, wird<br />
das sicher in Angriff genommen.<br />
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Ab welchem Zeitpunkt ist die Einführung der 120 Liter Tonne geplant?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Ab 1.1.2006 werden die 120 Liter Tonnen eingeführt. Bei der letzten Abfuhr im heurigen Jahr werden<br />
die Tonnen ausgetauscht.<br />
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Besteht nicht die Gefahr einer Verteuerung, nachdem die neuen Tonnen ein größeres Fassungsvermögen<br />
haben.<br />
GR Johann Humer<br />
Die Fa. Zellinger hat mit der Deponierung bzw. Verwertung nichts mehr zu tun, sie ist nur für den<br />
Abtransport zuständig. Die Fa. Zellinger bekommt jetzt pro Entleerung einer Tonne € 1,30, ganz<br />
gleich wie oft die Fa. Zellinger nach Wels fährt. Das ist der Unterschied zum alten Vertrag, da haben<br />
wir nach Personalstunden und Kilometer gezahlt, der Leistungsumfang bleibt gleich wie bisher. Die<br />
Deponierungs- bzw. Verbrennungskosten werden, wie jetzt auch schon, über den Bezirksabfallverband<br />
abgerechnet.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
erläutert eine Bezirksdurchschnittskalkulation (Gegenüberstellung alt und neu).<br />
GR Johann Humer<br />
Es wird so werden, dass auch für die Verbrennung ein Altlastensanierungsbeitrag zu zahlen sein<br />
wird.<br />
GR Andrea Arthofer<br />
Ist die neue Tonne gratis und was passiert mit der alten Mülltonne?<br />
GR Johann Humer<br />
Sie ist nicht direkt zu bezahlen, der Austausch der Tonne ist inkludiert in dem ges<strong>am</strong>ten Abholpreis,<br />
die alte Mülltonne wird mitgenommen. Es wird auch kein Problem sein, wenn sich jemand die alte<br />
Tonne für andere Zwecke behalten möchte, sie darf nur nicht mehr zur Entleerung draußen stehen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ist eine sechswöchige Abholung der Mülltonnen angedacht?<br />
GR Johann Humer<br />
Wenn wir die Bio-Tonne eingeführt und ein größeres Fassungsvolumen der Mülltonne haben, wäre<br />
es evtl. vorstellbar auf eine generelle sechswöchige Abfuhr zu gehen. In St.Marienkirchen wird bereits<br />
großflächig alle 6 Wochen entsorgt und es funktioniert gut.<br />
GR Siegfried Giera<br />
Eine 120 Liter Tonne wird bei älteren Leuten nie voll werden.<br />
GR Johann Humer<br />
Das ist nicht Sinn und Zweck, die Tonne muss ja nicht voll sein, der Platz soll ausreichend sein.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1
5 SCHUL- UND KINDERGARTENANGELEGENHEITEN<br />
5.1 Fortsetzung <strong>des</strong> Projektes Aufgabenbetreuung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 16.02.2005 beschlossen das Pilotprojekt Aufgabenbetreuung in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
mit dem OÖ. Hilfswerk für Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />
als Pilotversuch im 2. Semester <strong>des</strong> Schuljahres 2004/2005 einzuführen. Dabei wurde auch<br />
festgelegt, dass nach Beendigung <strong>des</strong> Pilotversuches das Hilfswerk einen Evaluierungsbericht vorzulegen<br />
hat. Dieser Bericht liegt nun vor und darin wird festgehalten, dass die Aufgabenbetreuung<br />
im März von 19 Kindern, im April von 17 Kindern und im Mai von 14 Kindern in Anspruch genommen<br />
wurde. Die Betreuung erfolgte von Montag bis Donnerstag jeweils von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr, <strong>am</strong><br />
Mittwoch erst ab 12.00 Uhr. Er enthält weiters den Bericht der Aufgabenbetreuerin sowie die retournierten<br />
Fragebögen, die an alle Kinder für ihre Eltern zur Bewertung mitgegeben wurden und eine<br />
vorläufige Kostenaufstellung.<br />
Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und Seniorenangelegenheiten<br />
hat aufgrund der vorgelegten Unterlagen in der Sitzung <strong>am</strong> 21.06.2005 darüber beraten<br />
und schlägt eine Fortsetzung <strong>des</strong> Projektes im 1. Semester <strong>des</strong> Schuljahres 2005/2006 vor.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Das Projekt Aufgabenbetreuung wird in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem OÖ. Hilfswerk im 1. Semester <strong>des</strong><br />
Schuljahres 2005/2006 fortgesetzt.<br />
BERATUNG:<br />
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Wir sind dafür, die Aufgabenbetreuung für das Wintersemester zu prolongieren. Das Wintersemester<br />
bringt vielleicht wieder andere Ergebnisse, die Beteiligung war im Sommersemester relativ gut und<br />
wir haben überwiegend positive Beurteilungen. Zwei Punkte möchte ich jedoch hervorheben, dass<br />
erstens die Platzsituation nicht optimal ist und zweitens für die Kinder keine Spiele vorhanden sind,<br />
es wurden Spiele von Vorschulbeständen ausgeborgt. Vielleicht könnten wir in Absprache mit Frau<br />
Furtmüller vom Hilfswerk den Bedarf erheben und eine Erstausstattung an Spielen für Freizeitbeschäftigung<br />
ankaufen.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Prinzipiell sind wir auch dafür, dass das Projekt weitergeführt wird, aber gerade das angesprochene<br />
räumliche Problem und die fehlenden Spielmöglichkeiten sollen uns nicht vergessen lassen, dass<br />
es hier um eine Aufgabenbetreuung geht und nicht um eine Hortbetreuung, von der wir ausgegangen<br />
sind. Für die Eltern ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Kinder ihre Hausaufgaben machen<br />
und dann wird erwartet, dass ein passen<strong>des</strong> Spielangebot da ist, das ist eigentlich das Angebot<br />
eines Hortes. Wir haben jetzt mit der Aufgabenbetreuung eine Möglichkeit gefunden etwas anbieten<br />
zu können, was für die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> derzeit finanziell möglich ist. Es muss uns klar sein,<br />
dass für die Eltern der Unterschied zwischen Aufgabenbetreuung und Hort eine ziemlich nebulose<br />
Angelegenheit ist, sie wollen die Annehmlichkeiten eines Hortes aber sie wollen nur für die Aufgabenbetreuung<br />
zahlen. Man muss den Leuten schon klar machen, dass ein Hort wesentlich mehr<br />
kostet. Wir haben nichts dagegen, dass Spiele angeschafft werden, aber uns muss klar sein, dass<br />
die Bevölkerung die Aufgabenbetreuung und den Hort vermischt.<br />
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Wir wissen, dass wir derzeit einen Hort in der Form nicht machen können, aber die Aufgabenbetreuung<br />
soll so gut wie möglich angeboten werden.<br />
GR Johann Humer<br />
Wie hoch war der finanzielle Abgang für dieses Semester?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Die Abgangsdeckung beläuft sich auf € 1.030,--.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Wie lange bekommen wir die Förderung vom AMS für Frau Schauer?
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Wenn Frau Schauer wieder beschäftigt wird, dann fällt die Förderung weg. Man war mit Frau Schauer<br />
sehr zufrieden, sie ist von den Eltern sehr gelobt worden und die Kinder mögen sie sehr, daher<br />
wäre schon zu befürworten, Frau Schauer wieder zu beschäftigen.<br />
GR Johann Humer<br />
Wenn wir die Aufgabenbetreuung mit Frau Schauer weiterführen und die Förderung nicht mehr bekommen,<br />
dann haben wir um die € 2.500,-- mehr Abgangsdeckung.<br />
Vorsitzender<br />
Über die weitere Vorgangsweise müssen ohnehin vor Beginn <strong>des</strong> 1.Semesters 2005/2006 mit dem<br />
Hilfswerk noch Gespräche geführt werden.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1
6 ALLFÄLLIGES<br />
Vorsitzender<br />
Die Partnerschaftsfeier Lübz-<strong>Hartkirchen</strong> wurde im Frühjahr wegen <strong>des</strong> Ablebens von Altbürgermeister<br />
Leopold Hofer verschoben. Diese Feierlichkeit (sie soll in kleinem Rahmen stattfinden) soll<br />
v. 29.9.2005 bis 2.10.2005 nachgeholt werden. Es wird eine kleine Abordnung nach Lübz fahren (9<br />
Sitzer Bus), wer Zeit hat und mitfahren möchte, soll sich bitte <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t melden.<br />
GR Siegfried Giera<br />
In Hilkering in der Kurve, gegenüber von der Schule in Hilkering, schwemmt es das Bankett<br />
immer wieder aus, es wurde bereits im Gemeinderat angesprochen.<br />
Vorsitzender<br />
Das wurde bereits in Auftrag gegeben und wird im Sommer gemacht, es soll ein zusätzlicher<br />
Schacht gesetzt werden.<br />
GR Gerhard Hinterberger<br />
Es wurde vor einem Jahr die Erweiterung <strong>des</strong> Schulsprengels Hilkering angesprochen, d<strong>am</strong>als<br />
hieß es, dass ein Schulkonzept erstellt wird. Wie weit ist das gediehen?<br />
Vorsitzender<br />
Das war d<strong>am</strong>als die Anregung von VS-Dir. Pointner, von der jetzigen Direktorin habe ich darüber<br />
noch nichts gehört.<br />
GR Gerhard Hinterberger<br />
Es sollte auch im Interesse der Gemeinde sein, wenn wir zwei Schulen erhalten, dass diese auch<br />
dementsprechend ausgelastet sind.<br />
Vorsitzender<br />
Das ist nicht so einfach, z.B. haben Eltern aus Knieparz um Umschulung ihrer Kinder nach <strong>Hartkirchen</strong><br />
angesucht, weil nach <strong>Hartkirchen</strong> ein Bus mit Hauptschüler fährt und die Kinder mitfahren können.<br />
GR Gerhard Hinterberger<br />
Es hat d<strong>am</strong>als geheißen, dass die Schule in <strong>Hartkirchen</strong> renoviert wird, wie weit ist das fortgeschritten<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Es hat eine Istbestandsplanung gegeben, es wurde auch im Gemeindevorstand darüber gesprochen.<br />
Das Ganze ist im Laufen<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Der Güterweg Koppl wurde ausgebessert, es liegt jetzt sehr viel überflüssiger Rollsplitt, der weggekehrt<br />
werden soll.<br />
Vorsitzender<br />
Es wurde bereits in Hainbach d<strong>am</strong>it begonnen, den Rollsplitt zu entfernen, demnächst ist Koppl an<br />
der Reihe.<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Wie geht es mit der Schule Öd in Bergen weiter?<br />
Vorsitzender<br />
Laut Gutachten wäre eine Sanierung oder ein Wohnungseinbau zu teuer. Wenn wir den Grund für<br />
die Feuerwehr haben, werden wir überlegen was mit der Schule Öd in Bergen geschehen soll. Es<br />
liegt ja ein Vorbehalt der SPÖ vor, solange kein Grund für die Feuerwehr Öd in Bergen zur Verfügung<br />
steht, darf betreffend Schule Öd in Bergen nichts unternommen werden.<br />
GR Johann Humer<br />
Wir sollten nicht das einzige Grundstück, das wir in diesem Bereich haben, verkaufen, wenn nicht<br />
gesichert ist, dass beim bestehenden FF-Depot eine Erweiterung stattfinden kann.
GR Peter Hinterberger<br />
Ich war in Eferding beim leader+ Jugendbeteiligungsprojekt „Jugendliche gestalten Freiräume in der<br />
Region Eferding, bei dem der Beachvolleyballplatz von den Jugendlichen aus <strong>Hartkirchen</strong> für<br />
14jährige negativ dargestellt wurde. Sie haben ihr Wunschprojekt beim Schulberg vorgestellt, für<br />
dieses Projekt muss es auch einen Plan von Arch.Dipl.Ing. Deinh<strong>am</strong>mer geben.<br />
GR Gertrude Hofer<br />
Dieses Projekt hat mit der Planung von Arch.Dipl.Ing. Deinh<strong>am</strong>mer überhaupt nichts zu tun, es handelt<br />
sich um ein Jugendprojekt. Die Jugendlichen haben sich diesen Spielhügel als Domizil ausgesucht<br />
und wollen diesen Bereich so gestalten.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Mit der Planung von Deinh<strong>am</strong>mer hätte man die Jugendlichen unterstützen können.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Die Jugendlichen wollten kreativ sein und etwas Eigenes machen und nichts vorgelegt bekommen.<br />
Meine Tochter war bei diesem Projekt dabei. Ein Beachvolleyballplatz spricht eher ältere Jugendliche<br />
an, bei diesem Projekt in Eferding waren 12 – 14jährige Hauptschüler dabei.<br />
Vorsitzender<br />
Ich habe in Eferding von den Jugendlichen nur gehört, dass der Beachvolleyballplatz vom Ortskern<br />
zu weit weg ist, aber nicht das er negativ und schlecht ist.<br />
GR Johann Humer<br />
Der Standort <strong>des</strong> Beachvolleyballplatzes ist, abgesehen vom Hochwasser, dort sicher richtig. Beim<br />
Turnier <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag waren 4 Mannschaften mit Schüler dabei. Ich habe einen 13jährigen Sohn; der<br />
sehr gerne <strong>am</strong> Beachvolleyballplatz ist und es spielen mit ihm viele in seinem Alter.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Es gibt sicher auch Jugendliche, die sich nicht für Beachvolleyball interessieren.<br />
Vorsitzender<br />
Es sollen nicht immer nur die negativen, sondern auch die positiven Aspekte angeführt werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Vor zwei Jahren haben wir das ÖPNV-Konzept beschlossen, was passiert jetzt eigentlich?<br />
Vorsitzender<br />
Wir haben bisher auch noch keine Rückmeldung, es befindet sich zurzeit in der Umsetzungsphase.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich möchte bis zur nächsten GR-Sitzung darüber Informationen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wer übernimmt die Wartung der elektrischen Anlage der Straßenlaternen?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem E-Werk Wels.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Warum macht dann der Bauhofleiter auch was?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
In dem Vertrag steht drinnen, dass kleineren leichten Angelegenheiten von uns erledigt werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wie schaut es mit einem öffentlichen WC in <strong>Hartkirchen</strong> aus? Ich habe heute in den TIPPS gelesen,<br />
dass eine Gemeinde im Gemeindehaus ein öffentl. WC zur Verfügung stellt.<br />
Vorsitzender<br />
Wir haben gehofft, dass das Gasthaus Arthofer wieder aufgesperrt wird, während der Woche benützen<br />
die Leute zurzeit das WC <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wo lässt die ÖVP ihre Aussendungen drucken?<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Beim Steineder in Alkoven.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wie ist der Stand seitens der Gemeinde betreffend Feriensiedlung Deinh<strong>am</strong> Projekt Dreihann -<br />
Entfernung D<strong>am</strong>m?
Vorsitzender<br />
Die Entfernung <strong>des</strong> D<strong>am</strong>mes ist eine wasserrechtliche Angelegenheit und daher fällt sie nicht in den<br />
Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Betreffend Projekt Dreihann liegt ein Antrag auf Umwidmung vor, der sollte heute in der Sitzung als<br />
Dringlichkeitsantrag behandelt werden, da bei Eintreffen die Tagesordnung bereits draußen war.<br />
Das Projekt soll aber vorher besprochen und präsentiert werden, bevor es im Gemeinderat auf die<br />
Tagesordnung kommt.<br />
-------------------------------------------------------------------------------------- ENDE TOP. ALLFÄLLIGES
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzungen<br />
vom 11.05.2005 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:10 Uhr.<br />
Wolfgang Schöppl Johann Humer<br />
Vorsitzender Gemeinderat<br />
Gertrude Hofer Peter Hinterberger<br />
Gemeinderat Gemeinderat<br />
Waltraud Dunzinger<br />
Schriftführer<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
Sitzung vom 21.09.2005 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, <strong>am</strong> 21.09.2005 Der Vorsitzende:<br />
Wolfgang Schöppl