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des Gemeinderates am 29.06.2005 - Hartkirchen - Land ...

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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die öffentliche Sitzung<br />

<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>29.06.2005</strong><br />

Tagungsort: Lan<strong>des</strong>musikschule, kleiner Schaunburgsaal<br />

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr<br />

Anwesende:<br />

GR/04/2005<br />

Vorsitzender<br />

Herr Wolfgang Schöppl<br />

Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />

Herr Johann Winkler<br />

Frau Gertrude Hofer<br />

Herr Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Herr Ing. Andreas Füreder<br />

Frau Andrea Arthofer<br />

Herr Franz Roithmayr<br />

Frau Eva Wiesinger<br />

Herr Rudolf Wieshofer<br />

Frau Waltraud Pichler<br />

Herr Franz Dunzinger<br />

Herr Gerhard Sageder<br />

Ersatzmitglieder ÖVP<br />

Herr Johann Roithmayr Vertretung für Herrn Michael Gredler<br />

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />

Herr Johann Humer<br />

Frau Mag. Doris Schöppl<br />

Herr Ernst Hofmann<br />

Herr Siegfried Giera<br />

Herr Daniel Wachsmann<br />

Herr Wolfr<strong>am</strong> Mosh<strong>am</strong>mer<br />

Herr Ludwig <strong>Land</strong>l<br />

Herr Hannes Aichinger<br />

Ersatzmitglieder SPÖ<br />

Herr Gerhard Schauer Vertretung für Herrn Rudolf Schwarzbauer<br />

Herr Gerhard Hinterberger Vertretung für Herrn Roland Lukatsch<br />

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)<br />

Herr Peter Hinterberger<br />

Herr Gustav Arthofer<br />

Weiters anwesend:


Herr Helmut Stögmüller<br />

Frau Waltraud Dunzinger<br />

Es fehlen :<br />

Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />

Herr Dr.med. Walter Entholzer Beruflich<br />

Ersatzmitglieder ÖVP<br />

Herr Konrad Wagner Vertretung für Herrn Dr.med. Walter Entholzer<br />

Herr Josef Roiß Vertretung für Herrn Konrad Wagner<br />

Frau Maria Hofer Vertretung für Herrn Josef Roiß<br />

Herr Michael Gredler Vertretung für Frau Maria Hofer<br />

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />

Herr Roland Lukatsch Entschuldigt<br />

Herr Rudolf Schwarzbauer Urlaub


Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde<br />

b) dass die Sitzung im Sitzungsplan <strong>des</strong> 1. Halbjahres 2005 enthalten und die Verständigung<br />

gemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich <strong>am</strong> 07.12.2004<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.05.2005 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />

zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Weitere Mitteilungen <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl.Nr. 152/2001<br />

§ 54 Abs. (3) die Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von<br />

den jeweiligen Fraktionsobmännern n<strong>am</strong>haft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen<br />

ist.<br />

Es werden die Fraktionsobmänner der SPÖ und FPÖ, sowie die Fraktionsobfrau der ÖVP für<br />

die Unterfertigung der Verhandlungsschrift n<strong>am</strong>haft gemacht.<br />

Der Vorsitzende verliest Anfragen zu Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung vom<br />

11.5.2005 (als Beilage angeschlossen) gemäß § 63a, oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. von<br />

Gemeinderat Peter Hinterberger (FPÖ).<br />

Beantwortung der Anfragen durch den Vorsitzenden<br />

1. Kompostieranlage<br />

Wenn Interesse von einem Hartkirchner <strong>Land</strong>wirt da ist, sicher ja. Die Fa. Nibelungen<br />

Kompost arbeitet mit unserem jetzigen Kompostierer Leitner zus<strong>am</strong>men. Es ist nicht so<br />

leicht für eine Kompostieranlage eine Genehmigung zu erhalten.<br />

2. Parkplatzgestaltung Mosergrund<br />

Es wurde bereits mit den Arbeiten begonnen. Es hängt vom Grundbesitzer aber, ob mit<br />

einem Grundstück etwas gemacht werden kann. Er hat die Finanzierung übernommen,<br />

daher brauchen wir auch keine Ausschreibung machen, außerdem wurde der TOP, wie<br />

die Kompostieranlage, einstimmig beschlossen.<br />

3. Auftragsvorschlag an Fa. WDL Linz<br />

Es wird das Ganze jetzt ausgeschrieben. Die Kosten werden weiterhin von der Gemeinde<br />

abgerechnet, das bleibt auch in Zukunft gleich<br />

4. Spielplätze und Grünflächen<br />

Der Grund gehört der Pfarre und es steht im Vertrag, dass er nur für Schulsportzecke zu<br />

verwenden ist.Wenn wer <strong>am</strong> Union-Sportplatz spielen will, dann muss er sich mit der Union<br />

in Verbindung setzen, außerdem müssen Bedingungen festgelegt werden.<br />

5. Beachvolleyballplatz Pfaffing<br />

Ich glaube, es war allen bewusst, dass das Hochwasser ein Problem ist. Es wurden Planen<br />

angekauft, leider hat das nicht funktioniert. Es wird daran gearbeitet die Planen fest<br />

zu verankern, die kaputten Planen sollen geschweißt werden. Die Wiederherstellung hat<br />

mit dem Sand € 7.000,-- gekostet. Sollte das wieder passieren, müssen wir uns etwas<br />

anderes überlegen.


1 ANGELEGENHEITEN BETREFFEND GEMEINDEGEBARUNG<br />

1.1 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 9. Juni 2005<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Am 9. Juni 2005 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />

Auf der Tagesordnung stand:<br />

1. Lustbarkeitsabgabe<br />

2. Belegprüfung 1. Vierteljahr 2005<br />

3. Allfälliges<br />

Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />

wird vom Obmann <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />

Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.1


1.2 Verkauf und Abtretung <strong>des</strong> Geschäftsanteils der Gemeinde an der Donaukraft-Wärme-Aschach<br />

GmbH. (10 %) an die Wärme Oberösterreich GmbH.<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist lt. Abtretungsvertrag vom 24.04.1991 Gesellschafterin der Firma Donaukraft-Wärme-Aschach-Gesellschaft<br />

m.b.H.. Der Geschäftsanteil von derzeit 10 % <strong>des</strong> St<strong>am</strong>mkapitals<br />

entspricht einer St<strong>am</strong>meinlage von € 7.270,00, welche im Jahr 1991 zur Gänze bezahlt wurde.<br />

Weitere Gesellschafter sind die VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP) mit 75 %, die Energie<br />

AG mit 4 %, die Marktgemeinde Aschach/Donau ebenfalls mit 10 % und Herr Ing. Helmut Roithmayr<br />

mit ! %.<br />

Die VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP) überträgt ihren 75 % Anteil der Donaukraft-Wärme-<br />

Aschach GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH. bzw. wird diese mit 1. Juli 2005 erfolgen.<br />

Die neue Gesellschafterin (Wärme OÖ.) hat eine Aufstockung der Anteile auf 100 % ins Auge gefasst<br />

und entsprechende Verhandlungen mit den beiden Gemeinden (<strong>Hartkirchen</strong> und Aschach,<br />

welche je 10 % Geschäftsanteile besitzen), sowie mit Herrn Ing. Roithmayr Helmut,(welcher mit 1 %<br />

an der DWA beteiligt ist) geführt.<br />

Bei diesen Verhandlungen haben beide Gemeinden im Grundsatz einem Verkauf bzw. Abtretung<br />

der Geschäftsanteile an die Wärme Oberösterreich GmbH. (vorbehaltlich der Beschlussfassung<br />

durch den Gemeinderat) zugestimmt.<br />

Die Wärme Oberösterreich GmbH. hat den Entwurf eines Kauf- und Abtretungsvertrages vorgelegt,<br />

welcher der Beratung und Beschlussfassung zu Grunde gelegt wird und als Kopie dem Amtsvortrag<br />

angeschlossen ist. Die Wärme OÖ. bietet einen Abtretungs- bzw. Kaufpreis von € 18.500,00. Kosten,<br />

Steuern und sonstige öffentliche Abgaben im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Abtretung werden von der<br />

Wärme OÖ. getragen.<br />

Der Gemeindevorstand befürwortet den Verkauf und Abtretung der Geschäftsanteile an der Donaukraft-Wärme-Aschach<br />

GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH. mit der Begründung, dass der<br />

Einfluss der Gemeinden auf die direkte Geschäftsführung und –tätigkeit mit dem geringen Geschäftsanteil<br />

nur von geringer Bedeutung war. Der ursprüngliche Zweck der Beteiligung, nämlich die<br />

volle Information über das Unternehmen und den Betrieb zu erhalten, ist mit dem im Abtretungsvertrag<br />

unter Pkt. 8. gewährleisteten Informationsrecht weiterhin gewährleistet.<br />

Es soll daher dem Verkauf und der Abtretung der Geschäftsanteile zugestimmt werden.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> verkauft und überträgt ihre Geschäftsanteile (10 % <strong>des</strong> St<strong>am</strong>mkapitals)<br />

an der Donaukraft-Wärme-Aschach GmbH. an die Wärme Oberösterreich GmbH., 4020 Linz, Böhmerwaldstraße<br />

3.<br />

Dazu wird der im Entwurf vorliegende Kauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen, welcher der Beschlussfassung<br />

zugrunde liegt und der Verhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil angeschlossen<br />

wird.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Es wurde eine eigene Sitzung mit Vertretern der Wärme OÖ. einberufen, in der die Gemeinde- vorstandsmitglieder<br />

informiert wurden. Aschach hat <strong>am</strong> Montag dem Verkauf der Anteile zugestimmt.<br />

Wenn wer noch Fragen oder Bedenken hat, sollen diese jetzt vorgebracht werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Für mich ist der Tagesordnungspunkt neu, ich konnte ihn nicht bearbeiten, da ich keine Informationen<br />

hatte und kann daher auch nicht abstimmen.<br />

Vorsitzender<br />

Der Punkt war auf der Tagesordnung, es hätte jederzeit nachgefragt und Einsicht genommen werden<br />

können, es ist immer wer da <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t.<br />

GR Johann Humer<br />

Unabhängig davon, dass wir unseren Anteil verkaufen, möchte ich dazu sagen, dass wir auch bisher<br />

mit unserem Anteil nicht mitreden konnten, wir waren weder <strong>am</strong> Gewinn noch <strong>am</strong> Verlust beteiligt.<br />

Die Argumente der Wärme OÖ. für die Übernahme der Ges<strong>am</strong>tanteile waren, wenn andere Eigentümer<br />

bei dieser Gesellschaft dabei sind, muss für die Wärme Aschach eine eigene Firma gemacht<br />

werden, sie betreiben ja bereits in Oberösterreich einige andere Projekte dieser Art und wenn sie


Alleineigentümer sind, dann können sie das in den Betrieb einbringen und brauchen nicht für die<br />

Geschäftsführung <strong>des</strong> Unternehmens eigene Strukturen schaffen. Der Preis von € 18.500,-- ergibt<br />

sich durch eine 6%ige Verzinsung der St<strong>am</strong>meinlage von € 7.270,--. Für uns als Nutzer der Fernwärme<br />

in Aschach und <strong>Hartkirchen</strong> bringt die Konstellation eine gewisse Sicherheit, dass es weitergeht.<br />

Die Wärme OÖ, betreibt das Netz, Erzeuger der Fernwärme ist die Firma Greenpower. Es ist<br />

sicher eine gute Sache, denn diese Sicherheit hätten wir anders nicht gehabt.<br />

Vorsitzender<br />

Ich finde auch, dass die Wärme OÖ. ein kompetenter Partner ist und ich bin sehr zuversichtlich,<br />

dass es das Beste für den Konsumenten ist.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

23 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)<br />

2 STIMMENTHALTUNGEN (GR P. Hinterberger u. GR G. Arthofer FPÖ)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.2


2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN<br />

2.1 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.05 (Antragsteller Günther Helmhart,<br />

4060 Leonding, Karningstraße 7); Genehmigungsbeschluss<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.03.2005 wurde das Vorverfahren zur gegenständlichen<br />

Flächenwidmungsplanabänderung hinsichtlich Umwidmung der Liegenschaft „Pupping<br />

34“ , von derzeit Grünland in „Sternchenwidmung“ eingeleitet.<br />

Das auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche Kleinwohnhaus stellt eine ehemalige Kriegsbaracke<br />

und d<strong>am</strong>it ein Kriegsrelikt aus dem 2. Weltkrieg dar. Bereits mit Schreiben vom 8.2.2005<br />

stellte die Baurechtsabteilung aufgrund einer Voranfrage (ohne Vorgriff auf ein Raumordnungsverfahren)<br />

grundsätzlich eine positive Erledigung in Aussicht.<br />

Die beteiligte Fachabteilung beim Amt der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, Örtliche Raumplanung hat dazu mit<br />

Schreiben vom 14.6.2005 mitgeteilt, dass die geplante Ausweisung <strong>des</strong> bestehenden Objektes mit<br />

einer Sternchensignatur unter Berücksichtigung der diesbezüglich eingeholten Rechtsauskunft vom<br />

8.2.2005 aus fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />

Von den übrigen im Vorverfahren verständigten Stellen sind keine bzw. ausschließlich positive Stellungnahmen<br />

eingelangt.<br />

Weiters wurde im Zuge <strong>des</strong> verkürzten Verfahrens gem. § 36 Abs. 4 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994 mit Schreiben<br />

vom 14.06.2005 (Stellungnahmefrist bis 28.06.2005) die Verständigung der durch die beabsichtigte<br />

Planänderung Betroffenen durchgeführt.<br />

In diesem Zuge wurde von Herrn Wolfgang Klinglmayr aus Pupping 14, 4070 Eferding eine Stellungnahme<br />

abgegeben. Herr Klinglmayr äußert sich in seiner Stellungnahme wie folgt:<br />

Ich bin gegen die Umwidmung in “Sternchenausweisung“ dieser Liegenschaft. Da<br />

dieses kleine Grundstück von landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist, sehe ich<br />

Konflikte zwischen Bewohnern und <strong>Land</strong>wirten vorprogr<strong>am</strong>miert. Die “Sternchenwidmung“<br />

würde ermöglichen, aus einem Wochenendhaus ein Wohnhaus zu machen,<br />

was diese Konfliktsituation sicher verschärfen würde. Außerdem gebe ich<br />

die Gegebenheiten bezüglich Wasser- und Kanalanschluss zu bedenken.<br />

Von den übrigen Liegenschaftseigentümern ist innerhalb dieser Frist kein Einwand bzw. keine Stellungnahme<br />

eingelangt.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.05 betreffend Umwidmung der Liegenschaft<br />

„Pupping 34“ bestehend aus Grundstück Nr. 499/3 (St.v.d.Zlg. Pupping II) bzw. Nr. 2091<br />

(St.n.d.Zlg. Pupping II), KG. Schaumberg, von derzeit Grünland in „Sternchenausweisung“<br />

(Antragsteller Günther Helmhart, 4060 Leonding, Karningstraße 7), wird genehmigt.<br />

Der Beschlussfassung werden<br />

1. der Erhebungsbogen vom 02.03.2005<br />

2. die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners vom 02.03.2005<br />

3. der Abänderungsplane Nr. 4.05 vom 05.04.2005 (Planverfasser Arch. DI Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />

4070 Eferding)<br />

zugrundegelegt.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen<br />

bzw. Auflage der Pläne zur Kenntnis gebracht.


BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Der Punkt ist sicher allen bekannt, wir hatten ihn bereits einmal auf der Tagesordnung. Der Einwand<br />

von Wolfgang Klinglmayr kommt vielleicht auch daher, dass er Interesse <strong>am</strong> Kauf der Liegenschaft<br />

hatte.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1


2.2 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.06, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />

Franz u. Margarete Trapl, 4081 Hacking 10), Vorberatung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 09. Mai 2005 stellen die Ehegatten Franz u. Margarete Trapl, 4081<br />

<strong>Hartkirchen</strong>, Hacking 10, an die Gemeinde das Ansuchen um Umwidmung eines Teilstückes der<br />

Grundparzelle Nr. 3250, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hacking), von derzeit Grünland in<br />

Bauland-Dorfgebiet zwecks Schaffung eines Bauplatzes und Errichtung eines Wohnhauses.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />

vom 25.05.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen folgen<strong>des</strong> aus:<br />

• Das Grundstück befindet sich zwischen zwei als Dorfgebiet gewidmeten Flächen. Im Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 03 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> war jener Bereich als Dorfgebiet gewidmet.<br />

Im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes wurde ungenutztes Bauland<br />

in diesem Bereich rückgewidmet.<br />

Im rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01 liegt die Fläche innerhalb der definierten<br />

Siedlungsgrenzen. Die technische Infrastruktur (öffentl. Kanal, Verkehrserschließung,<br />

Trinkwasserversorgung) ist vorhanden.<br />

Der Baulandüberhang von Wohnbauland beträgt ca. 20,8 ha. Das entspricht ca. 16 % <strong>des</strong><br />

ges<strong>am</strong>ten Wohnbaulan<strong>des</strong>. Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Neuwidmung vom<br />

Standpunkt der Baulandreserve denkbar. Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung<br />

aufgrund der Lage zwischen gewidmeten und teilweise bebautem Dorfgebiet sowie<br />

der vorhandenen technischen Infrastruktur unproblematisch.<br />

Eine Widmung entspricht auch den Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />

stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />

die gegenständliche Umwidmung.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich der Umwidmung eines Teilstückes der<br />

Grundparzelle Nr. 3250, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hacking), von derzeit Grünland in<br />

Bauland-Dorfgebiet, abgeändert (Änderung Nr. 4.06). Das Abänderungsverfahren gemäß den<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />

4070 Eferding, mit dem Datum vom 25.05.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Auf Wunsch der Grundeigentümer wurde im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

dieser Bereich herausgenommen, jetzt soll zur Schaffung eines Bauplatzes wieder umgewidmet<br />

werden. Es steht dem aber nichts entgegen, da die Fläche eine Lücke darstellt.<br />

Vizebgm. Johann Winkler<br />

Es kann schon sein, dass die Situation d<strong>am</strong>als ganz anders war, wenn es keine Schwierigkeiten mit<br />

Nachbarn udgl. gibt, dann sollten wir eine Umwidmung ermöglichen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.2


2.3 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.07, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />

Gertraud Aichinger, 4081 Rathen 4), Vorberatung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe an die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beantragt Frau Gertraud Aichinger, 4081<br />

<strong>Hartkirchen</strong>, Rathen 4, die Umwidmung einer Teilfläche der Grst. Nr. 897/2 und 8972/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />

(Ortschaftsbereich Rathen) von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />

vom 17.05.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen Folgen<strong>des</strong> aus:<br />

• Die Fläche war im Flächenwidmungsplan Nr. 03 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> als Dorfgebiet<br />

gewidmet. Im Zuge der Neuerstellung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes wurde ungenutztes<br />

Bauland in diesem Bereich rückgewidmet um Nutzungskonflikte mit der angrenzenden<br />

<strong>Land</strong>wirtschaft zu vermeiden bzw. den Baulandüberhang zu reduzieren.<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb wurde in der Zwischenzeit übergeben und steht vor der Auflösung.<br />

Der landwirtschaftliche Grund wird dann nicht mehr für die Bewirtschaftung benötigt.<br />

Die technische Infrastruktur ist in diesem Bereich vorhanden.<br />

Die beantragte Fläche liegt im rechtskräftigen Entwicklungskonzept Nr. 01 der Gemeinde<br />

<strong>Hartkirchen</strong> außerhalb der definierten Siedlungsgrenzen.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung aufgrund der Lage im Anschluss an<br />

gewidmetes Dorfgebiet und der bestehenden Objekte im Umfeld der vorhandenen technischen<br />

Infrastruktur denkbar. Die Fläche war bereits im Flächenwidmungsplan Nr. 03 als<br />

Dorfgebiet gewidmet. Eine Widmung würde mehr oder weniger eine Arrondierung darstellen.<br />

Sollte eine Umwidmung angestrebt werden, wird empfohlen, die ehemalige <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

ebenfalls in die Widmung Dorfgebiet aufzunehmen um eventuelle Umnutzungen zu ermöglichen<br />

bzw. Umbaumaßnahmen zu erleichtern.<br />

Für eine Widmungsänderung ist auch die Änderung <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

erforderlich. Dafür wird von der Baurechtsabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> OÖ der Nachweis eines öffentlichen<br />

Interesses gefordert. Ein entsprechender Nachweis diesbezüglich ist zu erbringen.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />

stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />

die gegenständliche Umwidmung.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 s<strong>am</strong>t Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01 wird hinsichtlich<br />

Umwidmung von Teilstücken der Grundparzellen Nr. 897/2 u. 897/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich<br />

Rathen) von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet, abgeändert (Änderung Nr.<br />

4.07). Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz<br />

1994 idgF. wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />

4070 Eferding, vom 17.05.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />

durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Die Umwidmung soll ermöglicht werden.<br />

Vizebgm. Johann Winkler<br />

Es wird sicher schwierig werden das öffentliche Interesse nachzuweisen, wir kennen aber alle die<br />

Situation, darum stimmen wird dem auch zu.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben<br />

GR Hannes Aichinger (SPÖ) erklärt sich BEFANGEN.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.3


2.4 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.08; Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />

Stefan Hinterberger, 4081 Hachlh<strong>am</strong> 37) - Vorberatung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 02. Juni 2005 stellt Herr Stefan Hinterberger, 4081 Hachlh<strong>am</strong> 37, an<br />

die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> das Ansuchen um Umwidmung der Grundparzellen bzw. Bereiche der<br />

Grundstücke Nr. 1826/1, 1827/1, 1836, 1839/2, 1828/1 u. 18357/2, alle KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich<br />

Hachlh<strong>am</strong>), von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet zwecks Schaffung von 5 – 7 Bauplätzen.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />

vom 02.06.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag im Wesentlichen folgen<strong>des</strong> aus:<br />

• Die technische Infrastruktur in diesem Bereich (öffentlicher Kanal, einwandfreie Trinkwasserversorgung<br />

– Ortswasserleitung, Verkehrserschließung) ist vorhanden. Die beantragte<br />

Fläche liegt im rechtskräftigen Entwicklungskonzept Nr. 01 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> innerhalb<br />

der definierten Siedlungsgrenzen. Die Fläche innerhalb der Siedlungsgrenze beträgt<br />

ca. 1,05 ha und wird im Norden von öffentlichem Gut, im Osten und Westen von Dorfgebiet<br />

begrenzt.<br />

Die im Zuge der Flächenwidmungsplan-Überarbeitung erstellte Flächenbilanz, Stand Juni<br />

2003 ergibt einen Baulandüberhang von 20,85 ha, was ca. 16,2 % <strong>des</strong> ges<strong>am</strong>ten Baulan<strong>des</strong><br />

entspricht.<br />

Seit dieser Berechnung wurden 20 Neubauten im Gemeindegebiet errichtet, wodurch eine<br />

weitere Verbesserung der Flächenbilanz stattgefunden hat.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Umwidmung aufgrund der Lage im Anschluss an<br />

gewidmetes Dorfgebiet und der bestehenden Objekte im Umfeld sowie der vorhandenen<br />

technischen Infrastruktur und der Lage innerhalb der im ÖEK definierten Siedlungsgrenzen<br />

unproblematisch. Auch die Flächenbilanz erscheint nicht hinderlich.<br />

Es wird empfohlen, für den ges<strong>am</strong>ten Bereich ein Gestaltungskonzept zu erstellen, welches<br />

die Erschließung und die Parzellierung der Fläche festlegt. Entsprechend dem Gestaltungskonzept<br />

sollte nach Bedarf in Etappen umgewidmet werden. Es wird vorgeschlagen, bei der<br />

ersten Etappe eine Fläche von 5 – 7 Parzellen umzuwidmen und die restliche Fläche bei<br />

entsprechender Ausnutzung zu widmen.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten. Er<br />

stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses für<br />

die gegenständliche Umwidmung, jedenfalls hat das Gestaltungskonzept dieser Beschlussfassung<br />

zugrunde zu liegen.<br />

Beschlussvorschlag für den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich der Umwidmung von Parzellen bzw. Teilstücken<br />

der Grundstücke Nr. 1826/1, 1828/1, 1827/1, 1836, 1839/2, 1835/2, alle KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />

(Ortschaftsbereich Hachlh<strong>am</strong> im Ausmaß von 5 – 7 Parzellen) , von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet,<br />

abgeändert (Änderung Nr. 4.08). Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Öö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme vom 02.06.2005 sowie das Gestaltungskonzept<br />

<strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, zugrunde. Diese fachliche<br />

Stellungnahme wird den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

das Gestaltungskonzept durch Auflage, zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

GR Peter Hinterberger (FPÖ) erklärt sich BEFANGEN.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.4


2.5 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.09, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />

Alfred Aichinger, 4081 Deinh<strong>am</strong> 4)<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 10.06.2005 stellt Herr Alfred Aichinger, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Deinh<strong>am</strong> 4,<br />

an die Gemeinde das Ansuchen um eine Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich<br />

einer „Sonderausweisung für bestehende land- u. forstwirtschaftliche Gebäude im Dorfgebiet“ gem.<br />

§ 30 Abs. 8 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994, für den Einbau von insges<strong>am</strong>t 6 Wohnungen im Objekt „Deinh<strong>am</strong><br />

4“.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />

vom 10.06.2005 zum gegenständlichen Umwidmungsantrag folgen<strong>des</strong> aus:<br />

• Die technische Infrastruktur (öffentlicher Kanal, Einwandfreie Trinkwasserversorgung, Verkehrserschließung<br />

möglich) ist vorhanden. Umliegende Widmungen: NO, SW – Dorfgebiet,<br />

O: öffentliches Gut, anschließend Grünland, W: Grünland. Die Liegenschaft befindet sich innerhalb<br />

der im ÖEK festgelegten Siedlungsgrenzen.<br />

Herr Aichinger beabsichtigt in das bestehende landwirtschaftliche Objekt „Deinh<strong>am</strong> 4“ zusätzliche<br />

Wohnungen einzubauen. Insges<strong>am</strong>t soll die Möglichkeit für sechs Wohnungen geschaffen<br />

werden. Im Dorfgebiet ist der Einbau von maximal vier Wohnungen zulässig. Es<br />

bedarf daher einer Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes – Sonderausweisung für bestehende<br />

land- u. forstwirtschaftliche Gebäuden im Dorfgebiet.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine derartige Widmungsänderung unproblematisch. Im<br />

südwestlichen Anschluss an das landwirtschaftliche Objekt befindet sich bereits gewidmetes<br />

und mit Wohnobjekten bebautes Dorfgebiet. In der Legende ist die maximale zulässige Anzahl<br />

der Wohneinheiten zu bestimmen. In diesem Fall wird empfohlen die Anzahl der zulässigen<br />

Wohneinheiten mit sechs zu begrenzen.<br />

Der Gemeinderat soll heute den Beschluss für die Einleitung <strong>des</strong> Abänderungsverfahrens fassen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung der Liegenschaft „Deinh<strong>am</strong> 4“,<br />

Grundstück Nr. 2819 (St.v.d.Zlg. Pupping II), KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit Grünland in „Sonderausweisung<br />

im Dorfgebiet für bestehende land- u. forstwirtschaftliche Gebäude“ gem. § 30 Abs.<br />

8 <strong>des</strong> Oö. ROG. 1994, für den Einbau von maximal sechs Wohneinheiten im Objekt abgeändert<br />

(Änderung Nr. 4.09).<br />

Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetzes 1994<br />

idgF. wird eingeleitet.<br />

• Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinh<strong>am</strong>mer,<br />

4070 Eferding, mit dem Datum vom 10.06.2005 zugrunde, welche den Mitgliedern <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Alfred Aichinger hat die Befürchtung, dass es mit dem Anbau von Gurken nicht mehr so weitergehen<br />

wird, daher die Umwidmung, um Dauerwohnungen einbauen zu können.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.5


2.6 Ozlberger Ernst u. Regina, Steinwand 36; Gemein<strong>des</strong>traße Steinwand (Siedlung<br />

Ozlberger) - Ansuchen um Übernahme der Privatzufahrt in das öffentliche<br />

Gut<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 18.4.2005 ersuchen die Ehegatten Ernst u. Regina Ozlberger, 4081<br />

<strong>Hartkirchen</strong>, Steinwand 36, um die Übernahme der derzeitigen Privatzufahrt zu den Liegenschaften<br />

im dortigen Siedlungsbereich Steinwand „Nord-West“. Im Zuge der in Kürze dort beginnenden Ortskanalisationsarbeiten<br />

wird getrachtet, dass die Leitungen <strong>des</strong> Kanals als auch Ortswassers im künftigen<br />

öffentlichen Straßengut zu liegen kommen. Es fand daher bereits <strong>am</strong> 29.04.2005 mit dem Geometer<br />

DI Gerhard Rabanser aus 4070 Eferding und den betroffenen Grundeigentümern eine<br />

Grenzbegehung statt, bei welcher vorläufig die künftige öffentliche Straßenführung festgelegt wurde.<br />

Dazu liegt ein Vorausexemplar <strong>des</strong> Vermessungsplanes vom 17.05.2005, GZ.: 0832/05 sowie die<br />

Gegenüberstellung der einzelnen Ab- und Zuschreibungen von Privatgrundstücken zum öffentlichen<br />

Gut als auch zwischen den einzelnen betroffenen Grundeigentümern untereinander, zugrunde.<br />

Zwischen der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> und den betroffenen Grundeigentümern als auch von diesen<br />

untereinander sind sodann privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen, die Grundabtretung<br />

zum öffentlichen Gut hat kostenlos zu erfolgen.<br />

Die Widmung und Einreihung der Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung<br />

„Gemein<strong>des</strong>traße“ hat durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> nach den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> § 11 Oö. Straßengesetz 1991 zu erfolgen.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />

stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Grundsatzbeschlusses<br />

hinsichtlich einer Übernahme <strong>des</strong> Weges in das öffentliche Straßengut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>.<br />

Diese Beschlussfassung hat vorbehaltlich der noch mit den Grundeigentümern abzuschließenden<br />

privatrechtlichen Vereinbarungen, sowie auch noch <strong>des</strong> durchzuführenden straßenrechtlichen Verfahrens<br />

gem. § 11 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991, zu erfolgen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Einer Übernahme <strong>des</strong> derzeitigen Privatzufahrtsweges in der Siedlung „Steinwand Nord-West“<br />

(Ozlberger) in das öffentliche Straßengut der Gemeinde (Grundlage ist das Vorausexemplar <strong>des</strong><br />

Vermessungsplanes vom Geometer DI. Rabanser, 4070 Eferding, vom 17.05.2005, GZ.:<br />

0832/05), wird vorbehaltlich der mit den betroffenen Grundeigentümern noch abzuschließenden<br />

privatrechtlichen Vereinbarungen sowie <strong>des</strong> noch abzuführenden straßenrechtlichen Verfahrens<br />

gem. § 11 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991, grundsätzlich zugestimmt.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Die Straße liegt hinter dem „Wirt in der Steinwand“ ist zurzeit noch privat und soll nun auf Wunsch in<br />

das öffentliche Straßengut der Gemeinde übernommen werden.<br />

GR Gerhard Sageder<br />

Die Leute dort sind wirklich froh, wenn die Straße übernommen wird.<br />

GR Franz Dunzinger<br />

Wie lange ist der Straßenzug, der übernommen wird?<br />

Vorsitzender<br />

Es handelt sich um ca. 300 m.<br />

Vizebgm. Johann Winkler<br />

Es findet noch ein Treffen mit Grundeigentümer und Geometer DI Rabanser statt, dann ist alles<br />

vermessen und in Ordnung.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.6


3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />

3.1 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 05; Annahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>darlehens<br />

in Höhe von € 6.700,00<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2005 den Beschluss gefasst, zur Finanzierung<br />

<strong>des</strong> Baues der Abwasserbeseitigungsanlage; Bauabschnitt 05 das in der Ges<strong>am</strong>tfinanzierung<br />

vorgesehene Lan<strong>des</strong>darlehen in der Höhe von 6.700 € zu gewähren.<br />

Das Lan<strong>des</strong>darlehen ist zinsenfrei und auf die Dauer von 10 Jahre, beginnend ab der Zuzählung <strong>des</strong><br />

letzten Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20 gleich bleibenden Halbjahresraten<br />

mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3.<br />

und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern nicht die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung auf Grund der Finanzlage<br />

der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder<br />

einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />

Von der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist die vorgesehene Abwicklung der Lan<strong>des</strong>förderung zur Kenntnis<br />

zu nehmen und die Darlehensaufnahme zu beschließen. Hierfür liegt der Entwurf <strong>des</strong> Schuldscheines<br />

vor, welcher dem Gemeinderat, durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht und der<br />

Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen ist.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Die vorgesehene Abwicklung der Lan<strong>des</strong>förderung – Lan<strong>des</strong>darlehen in Höhe von €<br />

6.700,00 für den Bauabschnitt 05, ABA <strong>Hartkirchen</strong>, wird zur Kenntnis genommen. Das Darlehen<br />

wird unter Zugrundelegung <strong>des</strong> vorliegenden Schuldscheines aufgenommen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1


3.2 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04, Darlehensaufnahme<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die zur Finanzierung <strong>des</strong> Vorhabens Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, Bauabschnitt 04<br />

notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 1.157.000,00 Euro wurde beschränkt an die im Bezirk<br />

ansässigen Geldinstitute sowie an die OÖ. Lan<strong>des</strong>bank, die Bank Austria Creditanstalt und die<br />

Österr. Postsparkasse ausgeschrieben. Die Anbotseröffnung erfolgte <strong>am</strong> Montag, 20. Juni 2005.<br />

Nach Durchsicht und Prüfung der Angebote ergibt sich folgen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />

• Siehe beiliegende Aufstellung – Anbotseröffnung – Darlehensaufnahme ABA <strong>Hartkirchen</strong><br />

BA 04<br />

Zur angeführten Aufstellung ist zu bemerken, dass im Hinblick auf die Langfristigkeit der Darlehensaufnahme<br />

die Bindung an einen Durchschnittszinssatz (Mittelwert aus EURIBOR und SMR) als<br />

langfristiger Indikator zu empfehlen ist. Es wird daher die Vergabe <strong>des</strong> Darlehens an die beiden<br />

ortsansässigen Geldinstitute Raiffeisenbank und Sparkasse empfohlen, wobei aufgrund der längerfristigen<br />

Darlehensaufnahme die Bindung an den Durchschnittszinssatz erfolgen soll. Die Aufteilung<br />

<strong>des</strong> Darlehens soll wie bisher üblich mit 2/3 bei der Raiffeisenbank (771.333 Euro) und 1/3 bei der<br />

Sparkasse (385.667 Euro) erfolgen.<br />

Für die Vergabe liegt bereits ein Entwurf <strong>des</strong> Darlehensvertrages vor, welcher dem Gemeinderat,<br />

durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis und der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen<br />

wird.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Aufgrund <strong>des</strong> Ergebnisses der beschränkten Ausschreibung erfolgt die Darlehensaufnahme in<br />

Höhe von € 1,157.000,00 für das Vorhaben „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, Bauabschnitt<br />

04“ unter Bindung an den Durchschnittszinssatz bei den Bestbieter-Banken<br />

1) Raiffeisenbank <strong>Hartkirchen</strong> reg.Gen.m.b.H., 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Aschacherstraße 1; mit einem<br />

Darlehensbetrag in Höhe von 771.333,00 EURO und<br />

2) Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, 4070 Eferding, Stadtplatz 1, mit einem Darlehensbetrag<br />

in Höhe von 385.667,00 EURO.<br />

• Die Vergabe erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen Angebote vom 20. Juni 2005 sowie<br />

dem vorliegenden Schuldschein-Entwurf.<br />

BERATUNG:<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

erläutert den Tagesordnungspunkt näher.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wie schaut die Finanzierung der Vorhaben in Zukunft aus, könnte ich bis zur nächsten GR-Sitzung<br />

eine Übersicht haben.<br />

Vorsitzender<br />

GR Peter Hinterberger soll sich mit der Buchhaltung in Verbindung setzen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2


3.3 WVA <strong>Hartkirchen</strong> - Erweiterung "Ambergersiedlung"; Abschluss eines Ziviltechnkervertrages<br />

mit der Fa. Eitler & Partner<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Auf Grund von diversen Vorbesprechungen und bereits getätigten Vorarbeiten sowie auch erstellten<br />

Kostenschätzungen durch die Fa. DI. Eitler & Partner, Ziviltechniker OEG, 4020 Linz/D., Niederreithstraße<br />

43, hat dieses Ziviltechnikerbüro mit Schreiben vom 17.5.2005 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />

nunmehr für die Detailprojektierung ein Angebot in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages<br />

vorgelegt.<br />

Das Angebot wird <strong>des</strong>halb in Form <strong>des</strong> Ziviltechnikerwerkvertrages gelegt, weil in diesem Mustervertrag<br />

der Förderstellen bereits alle Details enthalten sind und diese daher im Angebot nicht zusätzlich<br />

angeführt und detailliert werden müssen. Dem Honorarangebot werden gemäß der Honorarordnung<br />

der Österreichischen Ingenieurk<strong>am</strong>mer so genannte standardisierte Kosten zugrunde gelegt, die nur<br />

für die Honorarberechnung gelten (Entkoppelung <strong>des</strong> Honorars von den Baukosten!). Die tatsächlichen<br />

Baukosten können genau erst nach Projektierung ermittelt werden. Als Gebührenvorschlag für<br />

die Planungsphase ergibt sich mit 25 % Nachlass eine Gebühr von rund € 6.060,00 excl. USt.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />

stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf Beschlussfassung über den vorliegenden<br />

Ziviltechnikerwerkvertrag.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Fa. DI Eitler & Partner, Ziviltechniker OEG wird die Detailprojektierung der WVA <strong>Hartkirchen</strong>,<br />

Detailprojekt „Erweiterung Ambergersiedlung“ übertragen.<br />

Zu diesem Zweck wird der vorliegende, und den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch Verlesen<br />

zur Kenntnis gebrachte, Ziviltechnikerwerkvertrag Zl.: Zivplan-GZ04128, für die Planungsphase<br />

(Einreichung) abgeschlossen. Der Vertrag wird der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.3


3.4 ABA <strong>Hartkirchen</strong>, Auftragsvergaben;<br />

a) Kanalüberprüfung nach Neubau für BA 03, Baulos 2 und BA 04, Baulos 1<br />

b) maschinelle Ausrüstung der Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith<br />

c) E-Ausrüstung und Steuerung der Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

a) Kanalüberprüfung nach Neubau<br />

Mit Datum vom 12.04.2005 wurde vom Planungsbüro DI Kurz, 4020 Linz die Kanalüberprüfung nach<br />

Neubau der ABA <strong>Hartkirchen</strong>, BA 03, Bl. 2 und BA 04, Bl. 1 (Ortschaften – bzw. Teile von Deinh<strong>am</strong><br />

und Feriensiedlung Deinh<strong>am</strong>, Gfehret-Koppl, Reith, Mußbach „Ambergersiedlung“) im nicht offenen<br />

Verfahren ausgeschrieben. Bei der Anboteröffnung <strong>am</strong> 09.05.2005 haben von 5 geladenen Firmen<br />

folgende 4 Firmen Anbote abgegeben:<br />

Nr. Bieter zivilrechtl. Preis einschl. UST.<br />

01 RTU Kanal- und Leitungsservice GmbH;<br />

4614 Marchtrenk € 74.299,20<br />

02 STRABAG AG Kanaltechnik<br />

3382 Loosdorf € 81.228,00<br />

03 Rabmer Bau- u. Installations GmbH & Co<br />

KG; 4203 Altenberg € 71.984,04<br />

04 A. Zaussinger Bau- und Transporte GmbH;<br />

4224 Wartberg ob der Aist € 71.530,80<br />

Die Angebote wurden vom Planer DI Kurz geprüft und dem Amt der oö. Lan<strong>des</strong>regierung zur Prüfung<br />

vorgelegt.<br />

Er stellt mit Schreiben vom 24.05.2005 folgenden Vergabevorschlag:<br />

Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Prüfungsergebnisses ist das Angebot der Fa. Zaussinger, 4224 Wartberg<br />

o.d. Aist mit einem geprüften Angebotsges<strong>am</strong>tpreis von € 59.609,00 (ohne USt.) bzw. einer<br />

geprüften Angebotsges<strong>am</strong>tsumme von € 71.530,80 (einschl. USt.) als Best- und Billigstbieterangebot<br />

anzusehen und es beabsichtigt die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> den Zuschlag dieser Firma zu erteilen.<br />

Das <strong>Land</strong> Oberösterreich hat mit Schreiben vom 17.06.2005 zugestimmt.<br />

Es soll daher die Vergabe an den Best- und Billigstbieter beschlossen werden.<br />

b) maschinelle Ausrüstung und E-Ausrüstung sowie Steuerung Pumpwerke<br />

Weiters wurden <strong>am</strong> 2. Juni 2005 Verhandlungsverfahren gem. § 25 Abs. 4 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vergabegesetzes<br />

mit der Fa. Meisl GmbH., Grein und der Fa. Roka Schaltanlagenbau-GmbH., Sierning, geführt.<br />

Es geht hiebei um die maschinelle Ausrüstung und E-Ausrüstung sowie Steuerung der zu errichtenden<br />

Pumpwerke Hachlh<strong>am</strong> 2 und Reith. Um eine zeitliche Verzögerung der Errichtung dieser<br />

Pumpwerke und Kosten für eine weitere Ausschreibung zu verhindern, soll die Auftragsvergabe an<br />

diese beiden Firmen im Verhandlungsverfahren erfolgen. Grundlage für die Vergabe sind die Angebote<br />

vom 17.08.2004 bzw. 23.08.2004 sowie die Bauverträge mit diesen Firmen vom 14.10.2004.<br />

Die Kosten für die maschinelle Ausrüstung betragen rd. 19.000 Euro exkl.USt., für die E-Ausrüstung<br />

und Steuerung rd. 15.000 Euro exkl.Ust. In der Gemeinderatssitzung soll die Auftragsvergabe für<br />

diese zusätzlichen Arbeiten erfolgen.<br />

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung <strong>am</strong> 06.06.2005 vor beraten und<br />

stellt einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf dortige Beschlussfassung.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Die Auftragsvergabe für die Kanalüberprüfung nach Neubau für BA 03, Baulos 2 und BA 04,<br />

Baulos 1 erfolgt auf Grund <strong>des</strong> Ausschreibungsergebnisses an die Fa. A. Zaussinger, 4224<br />

Wartberg o.d. Aist mit einer Angebotssumme von € 71.530,80 incl. USt.<br />

• Die Auftragsvergabe für die maschinelle Ausrüstung der Pumpwerke Reith (BA 04) und Hachlh<strong>am</strong><br />

2 (BA 05) erfolgt an die Fa. Meisl GmbH. Grein, mit einer Auftragssumme von rd. 19.000<br />

Euro exkl.USt.


• Die Auftragsvergabe für die E-Ausrüstung und Steuerung der Pumpwerke Reith (BA 04) und<br />

Hachlh<strong>am</strong> 2 (BA 05) erfolgt an die Fa. ROKA Schaltanlagenbau-GmbH., Sierning mit einer Auftragssumme<br />

von rd. 15.000 Euro exkl.USt.<br />

BERATUNG:<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wo können die Ausschreibungen nachgelesen werden?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Ausschreibungen werden in der Amtlichen Linzerzeitung veröffentlicht. Bei der letzten Ausschreibung<br />

handelt es sich aber um eine geladene Ausschreibung, da sie unter dem Schwellenwert von €<br />

120.000,-- liegt.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.4


4 UMWELT- UND ABFALLANGELEGENHEITEN<br />

4.1 S<strong>am</strong>mlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle (Restabfall); Anpassung <strong>des</strong> Vertrages<br />

mit der Fa. Zellinger GesmbH., 4101 Walding; Grundsatzbeschluss<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Aufgrund der Deponieverordnung aus dem Jahr 1996 ist seit 1.1.2004 eine Deponierung der Hausabfälle<br />

(Neue Bezeichnung = „Siedlungsabfälle“) ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich.<br />

Das bedeutet, dass Abfälle ab diesem Zeitpunkt entweder einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung<br />

unterzogen oder direkt thermisch verwertet, d.h. verbrannt werden müssen.<br />

Da diese Behandlungserfordernisse eine Adaptierung und wirtschaftlichen Betrieb bestehender Anlagen<br />

aufgrund <strong>des</strong> geringen Mengendurchsatzes nicht zuließen, entschlossen sich die OÖ. Bezirksabfallverbände<br />

zu einer gemeins<strong>am</strong>en Ausschreibung der Behandlung der Rest- und Sperrabfälle,<br />

zu der sogenannten „Oberösterreich Lösung“.<br />

Seit Beginn 2004 wird nun der Abfall aus den oberösterreichischen Bezirken in der Welser Abfallverwertung<br />

thermisch und in der mechanisch-biologischen Anlage der Linz Service GmbH. behandelt.<br />

Der Einstieg der einzelnen Bezirke in die „OÖ. Lösung“ erfolgt nicht zeitgleich. Er ist abhängig<br />

von der frühesten Kündigungsmöglichkeit der bestehenden, privatrechtlichen Verträge über die Behandlung<br />

der Restabfälle. Der Bezirk Eferding steigt entsprechend den in den zuständigen Gemeinde-<br />

und Bezirksgremien gefassten Beschlüssen mit 1.1.2006 in die „OÖ. Lösung“ ein.<br />

In dieser „Oberösterreich Lösung“ ist aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege der einzelnen<br />

Bezirke und Gemeinden in Oberösterreich zusätzlich auch ein Transport- und Umladekostenausgleich<br />

vereinbart worden. Das heißt, dass weiter entfernte Gemeinden bzw. Bezirke ihren Abfall vor<br />

dem Transport zur Behandlungsanlage in Großbehälter umladen. Dies hat in so genannten „Umla<strong>des</strong>tationen“,<br />

die einen hohen technischen Standard erfüllen müssen, zu erfolgen.<br />

Die Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung <strong>des</strong> Bezirksabfallverban<strong>des</strong> Eferding hat die Geschäftsführung beauftragt,<br />

zu überprüfen, ob der ges<strong>am</strong>melte Abfall – wie bisher - bei der Fa. Zellinger in Gerling bzw.<br />

der Fa. Gradinger in Ort im Innkreis vor dem Transport nach Wels umgeladen, oder direkt zur WAV<br />

nach Wels transportiert werden sollte. Außerdem soll mit den genannten Unternehmen über eine<br />

gemeindeübergreifende, gemeins<strong>am</strong>e Abwicklung der Abfalls<strong>am</strong>mlung verhandelt werden, um einerseits<br />

durch Verbesserungen in der Logistik und andererseits durch die größere Mengenbewegung<br />

Einsparpotenziale zu erzielen.<br />

Zahlreiche Verhandlungen mit den Firmen Zellinger und Gradinger bzw. Beratungen im Vorstand<br />

<strong>des</strong> BAV und mit den Gemeindevertretern haben das nachstehende Ergebnis gebracht, welches,<br />

sofern die Gemeinden dem zustimmen, zeitgerecht mit dem Einstieg der Gemeinden <strong>des</strong> Bezirkes<br />

Eferding in die „Oberösterreich-Lösung“ zum 1.1.2006 umgesetzt werden kann.<br />

Das Ergebnis lautet:<br />

Ab 1.1.2006 erfolgt im Anschluss an die S<strong>am</strong>mlung der Siedlungsabfälle eine Direktanlieferung von<br />

den Haushalten zur Welser Abfallverwertung.<br />

Die Abrechnung der S<strong>am</strong>mel- und Transportleistung erfolgt, im Gegensatz zu bisher, nicht mehr<br />

nach dem angefallenen Zeitaufwand, sondern in Zukunft auf Basis der Entleerungen zu folgenden<br />

Entgelten:<br />

90 – 120 Liter = € 1,30<br />

Bis 360 Liter = € 2,60 (Faktor 2)<br />

Bis 800 Liter = € 6,50 (Faktor 5)<br />

Bis 1200 Liter = € 9,10 (Faktor 7)<br />

(Preise exklusive Mehrwertsteuer, inklusive Direkttransport nach Wels)<br />

Der Preis von € 1,30 für 90 – 120 Liter-Tonnen bedeutet bei einem im Bezirksdurchschnitt<br />

berechneten derzeitigen Entgelt von € 2,04 für S<strong>am</strong>mlung inkl. Umladung und Transport eine<br />

Reduzierung um € 0,74 je Entleerung!!!<br />

Es erfolgt eine generelle Umstellung der Behälter auf Kunststofftonnen mit Rädern, um Einsparun-


gen beim Beladepersonal vornehmen zu können. Voraussichtlich werden 120 Liter-Tonnen zum<br />

Einsatz kommen, um nötigenfalls auch längere Abfuhrintervalle zu ermöglichen. Die Abwicklung und<br />

Abrechnung <strong>des</strong> Behältertausches erfolgt zentral über den BAV bzw. einen noch im Detail festzulegenden<br />

Finanzierungsmodus. Die Haushalte werden jedenfalls nicht direkt belastet.<br />

Die Aufstellung der Tonnen erfolgt mit einem von der Fa. Zellinger bzw. Gradinger zur Verfügung<br />

gestellten LKW s<strong>am</strong>t Fahrer und durch von den Gemeinden beizustellende Bauhofmitarbeiter.<br />

Die Abfuhr-Intervalle werden auf zwei, vier und/oder sechs Wochen vereinheitlicht, was<br />

den Wegfall <strong>des</strong> wöchentlichen Intervalls (Ausnahmen nur mehr bei Altenheimen und Institut Hartheim),<br />

die möglichst einheitliche Verlängerung der bestehenden Intervalle (z.B. von 14-tägig auf 4wöchentlich)<br />

und die Vermeidung von gemischten Intervallen in einzelnen Gemeindebereichen (z.B.<br />

Ortskern generelles 4-wöchentliches Intervall) bedeutet.<br />

Der Umstieg auf 120-Liter-Behälter und die Einführung der Biotonne sollte diese Optimierungsmaßnahmen<br />

erleichtern!<br />

Es erfolgt keine Einschränkung <strong>des</strong> S<strong>am</strong>melbereiches:<br />

Der bisherige Qualitätsstandard bleibt erhalten.<br />

Für abgelegene Haushalte, die bereits bisher an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind, erfolgt<br />

keine Verschlechterung, wie etwa durch Einrichtung von zentralen Abgabestellen.<br />

Beide Seiten verzichten bis 31.12.2010 auf eine Vertragskündigung.<br />

Die Rechnungslegung bzw. Mitteilung der Veränderungen der Entleerungszahlen sowie Abrechnung<br />

der zusätzlichen Säcke oder Wertmarken erfolgt im Wege <strong>des</strong> BAV Eferding.<br />

Der Wortlaut der Vertragsergänzung wird in der 26. Kalenderwoche 2005 erstellt. Daher soll heute<br />

nur der Grundsatzbeschluss über die Anpassung der Verträge gefasst werden. Der Beschluss über<br />

die Vertragsergänzung erfolgt nach entsprechender Ausformulierung und Vorliegen eines Vertragsentwurfes.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge im Grundsatz beschließen:<br />

Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> lässt die S<strong>am</strong>mlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle weiterhin durch den<br />

bisherigen Vertragspartner, die Fa. Zellinger GmbH in Walding, zu den (im Bericht näher erläuterten<br />

und angeführten) geänderten Bedingungen und Entgelten durchführen.<br />

Der Beschluss über die Vertragsergänzung erfolgt nach entsprechender Ausformulierung und Vorliegen<br />

eines Vertragsentwurfes.<br />

BERATUNG:<br />

GR Johann Humer<br />

Es geht hier rein um die Abfuhr der Mülltonnen, die Entsorgung ist ein Teil der sogenannten „Oberösterreich<br />

Lösung“, der Abfall wird in der Welser Abfallverwertung thermisch entsorgt. Der Vertrag<br />

über die Abfuhr ist eigentlich ein Vertrag, den die Gemeinde abgeschlossen hat, in unserem Fall mit<br />

der Fa. Zellinger. Die Fa. Zellinger macht im Bezirk Eferding mit Ausnahme der Gemeinde Pupping<br />

(Fa. Gradinger) alle Gemeinden. Für den BAV gab es zwei Möglichkeiten, entweder eine Ausschreibung<br />

für den ges<strong>am</strong>ten Bezirk, wobei hier die Gefahr bestünde, dass Anbieter kommen, bei denen<br />

man nicht weiß, ob sie die Qualität der Abfuhr wie bisher bieten. Man hat dann versucht mit der Fa<br />

Zellinger einen Zusatz zum bestehenden Vertrag auszuhandeln, der in groben Zügen vorliegt, die<br />

Detailfassung liegt noch nicht vor, es soll heute nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Ich war<br />

bei den Verhandlungen im Vorstand <strong>des</strong> Bezirksabfallverban<strong>des</strong> dabei, das Angebot der Fa. Zellinger<br />

war vorerst höher, schließlich bot auch die Fa. Zellinger zu den Bedingung der Fa. Gradinger an,<br />

nämlich € 1,30 pro Entleerung. Erläutern möchte ich noch, dass neue Mülltonnen mit Rädern kommen,<br />

denn der Preis ist nur zu machen, wenn ein Mann eingespart werden kann. Die Mülltonnen soll<br />

kostenlos ausgetauscht werden, sie werden nicht direkt verrechnet. Es muss sichergestellt sein,<br />

dass keine Metalltonnen mehr zur Abfuhr bereit stehen, da es für einen Mann nicht zu handhaben<br />

ist, zugleich soll auf 120 Liter Tonnen umgestellt werden. Ich glaube es wäre sinnvoll es in dieser<br />

Weise zu beschließen, da wir wissen, dass mit der Fa. Zellinger die Abfuhr gut funktioniert. Es gab<br />

Preisvergleiche im BAV mit aktuellen Ausschreibungen in Oberösterreich, dabei k<strong>am</strong> heraus, dass<br />

es sich um einen relativ guten Preis handelt. Der Vertrag soll 5 Jahre laufen und ist mit 2010 kündbar.


GR Siegfried Giera<br />

Wie steht es mit der Bio-Tonne?<br />

GR Johann Humer<br />

Die Aufbereitung im BAV ist noch nicht so weit fortgeschritten, um konkret darüber etwas zu sagen.<br />

Es ist unter Umständen denkbar, wenn wir 120 Liter Tonnen zur Verfügung haben und für Bereiche,<br />

für die es wirklich sinnvoll ist, die Abfuhr der Bio-Tonne eingeführt wird, auf eine sechswöchige Abfuhr<br />

zu gehen. Sobald wir wegen der Abfuhr der Bio-Tonne etwas Konkretes vom BAV haben, wird<br />

das sicher in Angriff genommen.<br />

GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Ab welchem Zeitpunkt ist die Einführung der 120 Liter Tonne geplant?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Ab 1.1.2006 werden die 120 Liter Tonnen eingeführt. Bei der letzten Abfuhr im heurigen Jahr werden<br />

die Tonnen ausgetauscht.<br />

GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Besteht nicht die Gefahr einer Verteuerung, nachdem die neuen Tonnen ein größeres Fassungsvermögen<br />

haben.<br />

GR Johann Humer<br />

Die Fa. Zellinger hat mit der Deponierung bzw. Verwertung nichts mehr zu tun, sie ist nur für den<br />

Abtransport zuständig. Die Fa. Zellinger bekommt jetzt pro Entleerung einer Tonne € 1,30, ganz<br />

gleich wie oft die Fa. Zellinger nach Wels fährt. Das ist der Unterschied zum alten Vertrag, da haben<br />

wir nach Personalstunden und Kilometer gezahlt, der Leistungsumfang bleibt gleich wie bisher. Die<br />

Deponierungs- bzw. Verbrennungskosten werden, wie jetzt auch schon, über den Bezirksabfallverband<br />

abgerechnet.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

erläutert eine Bezirksdurchschnittskalkulation (Gegenüberstellung alt und neu).<br />

GR Johann Humer<br />

Es wird so werden, dass auch für die Verbrennung ein Altlastensanierungsbeitrag zu zahlen sein<br />

wird.<br />

GR Andrea Arthofer<br />

Ist die neue Tonne gratis und was passiert mit der alten Mülltonne?<br />

GR Johann Humer<br />

Sie ist nicht direkt zu bezahlen, der Austausch der Tonne ist inkludiert in dem ges<strong>am</strong>ten Abholpreis,<br />

die alte Mülltonne wird mitgenommen. Es wird auch kein Problem sein, wenn sich jemand die alte<br />

Tonne für andere Zwecke behalten möchte, sie darf nur nicht mehr zur Entleerung draußen stehen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ist eine sechswöchige Abholung der Mülltonnen angedacht?<br />

GR Johann Humer<br />

Wenn wir die Bio-Tonne eingeführt und ein größeres Fassungsvolumen der Mülltonne haben, wäre<br />

es evtl. vorstellbar auf eine generelle sechswöchige Abfuhr zu gehen. In St.Marienkirchen wird bereits<br />

großflächig alle 6 Wochen entsorgt und es funktioniert gut.<br />

GR Siegfried Giera<br />

Eine 120 Liter Tonne wird bei älteren Leuten nie voll werden.<br />

GR Johann Humer<br />

Das ist nicht Sinn und Zweck, die Tonne muss ja nicht voll sein, der Platz soll ausreichend sein.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1


5 SCHUL- UND KINDERGARTENANGELEGENHEITEN<br />

5.1 Fortsetzung <strong>des</strong> Projektes Aufgabenbetreuung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 16.02.2005 beschlossen das Pilotprojekt Aufgabenbetreuung in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

mit dem OÖ. Hilfswerk für Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />

als Pilotversuch im 2. Semester <strong>des</strong> Schuljahres 2004/2005 einzuführen. Dabei wurde auch<br />

festgelegt, dass nach Beendigung <strong>des</strong> Pilotversuches das Hilfswerk einen Evaluierungsbericht vorzulegen<br />

hat. Dieser Bericht liegt nun vor und darin wird festgehalten, dass die Aufgabenbetreuung<br />

im März von 19 Kindern, im April von 17 Kindern und im Mai von 14 Kindern in Anspruch genommen<br />

wurde. Die Betreuung erfolgte von Montag bis Donnerstag jeweils von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr, <strong>am</strong><br />

Mittwoch erst ab 12.00 Uhr. Er enthält weiters den Bericht der Aufgabenbetreuerin sowie die retournierten<br />

Fragebögen, die an alle Kinder für ihre Eltern zur Bewertung mitgegeben wurden und eine<br />

vorläufige Kostenaufstellung.<br />

Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und Seniorenangelegenheiten<br />

hat aufgrund der vorgelegten Unterlagen in der Sitzung <strong>am</strong> 21.06.2005 darüber beraten<br />

und schlägt eine Fortsetzung <strong>des</strong> Projektes im 1. Semester <strong>des</strong> Schuljahres 2005/2006 vor.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Das Projekt Aufgabenbetreuung wird in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem OÖ. Hilfswerk im 1. Semester <strong>des</strong><br />

Schuljahres 2005/2006 fortgesetzt.<br />

BERATUNG:<br />

GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Wir sind dafür, die Aufgabenbetreuung für das Wintersemester zu prolongieren. Das Wintersemester<br />

bringt vielleicht wieder andere Ergebnisse, die Beteiligung war im Sommersemester relativ gut und<br />

wir haben überwiegend positive Beurteilungen. Zwei Punkte möchte ich jedoch hervorheben, dass<br />

erstens die Platzsituation nicht optimal ist und zweitens für die Kinder keine Spiele vorhanden sind,<br />

es wurden Spiele von Vorschulbeständen ausgeborgt. Vielleicht könnten wir in Absprache mit Frau<br />

Furtmüller vom Hilfswerk den Bedarf erheben und eine Erstausstattung an Spielen für Freizeitbeschäftigung<br />

ankaufen.<br />

GR Mag. Doris Schöppl<br />

Prinzipiell sind wir auch dafür, dass das Projekt weitergeführt wird, aber gerade das angesprochene<br />

räumliche Problem und die fehlenden Spielmöglichkeiten sollen uns nicht vergessen lassen, dass<br />

es hier um eine Aufgabenbetreuung geht und nicht um eine Hortbetreuung, von der wir ausgegangen<br />

sind. Für die Eltern ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Kinder ihre Hausaufgaben machen<br />

und dann wird erwartet, dass ein passen<strong>des</strong> Spielangebot da ist, das ist eigentlich das Angebot<br />

eines Hortes. Wir haben jetzt mit der Aufgabenbetreuung eine Möglichkeit gefunden etwas anbieten<br />

zu können, was für die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> derzeit finanziell möglich ist. Es muss uns klar sein,<br />

dass für die Eltern der Unterschied zwischen Aufgabenbetreuung und Hort eine ziemlich nebulose<br />

Angelegenheit ist, sie wollen die Annehmlichkeiten eines Hortes aber sie wollen nur für die Aufgabenbetreuung<br />

zahlen. Man muss den Leuten schon klar machen, dass ein Hort wesentlich mehr<br />

kostet. Wir haben nichts dagegen, dass Spiele angeschafft werden, aber uns muss klar sein, dass<br />

die Bevölkerung die Aufgabenbetreuung und den Hort vermischt.<br />

GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Wir wissen, dass wir derzeit einen Hort in der Form nicht machen können, aber die Aufgabenbetreuung<br />

soll so gut wie möglich angeboten werden.<br />

GR Johann Humer<br />

Wie hoch war der finanzielle Abgang für dieses Semester?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Die Abgangsdeckung beläuft sich auf € 1.030,--.<br />

GR Mag. Doris Schöppl<br />

Wie lange bekommen wir die Förderung vom AMS für Frau Schauer?


GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Wenn Frau Schauer wieder beschäftigt wird, dann fällt die Förderung weg. Man war mit Frau Schauer<br />

sehr zufrieden, sie ist von den Eltern sehr gelobt worden und die Kinder mögen sie sehr, daher<br />

wäre schon zu befürworten, Frau Schauer wieder zu beschäftigen.<br />

GR Johann Humer<br />

Wenn wir die Aufgabenbetreuung mit Frau Schauer weiterführen und die Förderung nicht mehr bekommen,<br />

dann haben wir um die € 2.500,-- mehr Abgangsdeckung.<br />

Vorsitzender<br />

Über die weitere Vorgangsweise müssen ohnehin vor Beginn <strong>des</strong> 1.Semesters 2005/2006 mit dem<br />

Hilfswerk noch Gespräche geführt werden.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1


6 ALLFÄLLIGES<br />

Vorsitzender<br />

Die Partnerschaftsfeier Lübz-<strong>Hartkirchen</strong> wurde im Frühjahr wegen <strong>des</strong> Ablebens von Altbürgermeister<br />

Leopold Hofer verschoben. Diese Feierlichkeit (sie soll in kleinem Rahmen stattfinden) soll<br />

v. 29.9.2005 bis 2.10.2005 nachgeholt werden. Es wird eine kleine Abordnung nach Lübz fahren (9<br />

Sitzer Bus), wer Zeit hat und mitfahren möchte, soll sich bitte <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t melden.<br />

GR Siegfried Giera<br />

In Hilkering in der Kurve, gegenüber von der Schule in Hilkering, schwemmt es das Bankett<br />

immer wieder aus, es wurde bereits im Gemeinderat angesprochen.<br />

Vorsitzender<br />

Das wurde bereits in Auftrag gegeben und wird im Sommer gemacht, es soll ein zusätzlicher<br />

Schacht gesetzt werden.<br />

GR Gerhard Hinterberger<br />

Es wurde vor einem Jahr die Erweiterung <strong>des</strong> Schulsprengels Hilkering angesprochen, d<strong>am</strong>als<br />

hieß es, dass ein Schulkonzept erstellt wird. Wie weit ist das gediehen?<br />

Vorsitzender<br />

Das war d<strong>am</strong>als die Anregung von VS-Dir. Pointner, von der jetzigen Direktorin habe ich darüber<br />

noch nichts gehört.<br />

GR Gerhard Hinterberger<br />

Es sollte auch im Interesse der Gemeinde sein, wenn wir zwei Schulen erhalten, dass diese auch<br />

dementsprechend ausgelastet sind.<br />

Vorsitzender<br />

Das ist nicht so einfach, z.B. haben Eltern aus Knieparz um Umschulung ihrer Kinder nach <strong>Hartkirchen</strong><br />

angesucht, weil nach <strong>Hartkirchen</strong> ein Bus mit Hauptschüler fährt und die Kinder mitfahren können.<br />

GR Gerhard Hinterberger<br />

Es hat d<strong>am</strong>als geheißen, dass die Schule in <strong>Hartkirchen</strong> renoviert wird, wie weit ist das fortgeschritten<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Es hat eine Istbestandsplanung gegeben, es wurde auch im Gemeindevorstand darüber gesprochen.<br />

Das Ganze ist im Laufen<br />

GR Gustav Arthofer<br />

Der Güterweg Koppl wurde ausgebessert, es liegt jetzt sehr viel überflüssiger Rollsplitt, der weggekehrt<br />

werden soll.<br />

Vorsitzender<br />

Es wurde bereits in Hainbach d<strong>am</strong>it begonnen, den Rollsplitt zu entfernen, demnächst ist Koppl an<br />

der Reihe.<br />

GR Gustav Arthofer<br />

Wie geht es mit der Schule Öd in Bergen weiter?<br />

Vorsitzender<br />

Laut Gutachten wäre eine Sanierung oder ein Wohnungseinbau zu teuer. Wenn wir den Grund für<br />

die Feuerwehr haben, werden wir überlegen was mit der Schule Öd in Bergen geschehen soll. Es<br />

liegt ja ein Vorbehalt der SPÖ vor, solange kein Grund für die Feuerwehr Öd in Bergen zur Verfügung<br />

steht, darf betreffend Schule Öd in Bergen nichts unternommen werden.<br />

GR Johann Humer<br />

Wir sollten nicht das einzige Grundstück, das wir in diesem Bereich haben, verkaufen, wenn nicht<br />

gesichert ist, dass beim bestehenden FF-Depot eine Erweiterung stattfinden kann.


GR Peter Hinterberger<br />

Ich war in Eferding beim leader+ Jugendbeteiligungsprojekt „Jugendliche gestalten Freiräume in der<br />

Region Eferding, bei dem der Beachvolleyballplatz von den Jugendlichen aus <strong>Hartkirchen</strong> für<br />

14jährige negativ dargestellt wurde. Sie haben ihr Wunschprojekt beim Schulberg vorgestellt, für<br />

dieses Projekt muss es auch einen Plan von Arch.Dipl.Ing. Deinh<strong>am</strong>mer geben.<br />

GR Gertrude Hofer<br />

Dieses Projekt hat mit der Planung von Arch.Dipl.Ing. Deinh<strong>am</strong>mer überhaupt nichts zu tun, es handelt<br />

sich um ein Jugendprojekt. Die Jugendlichen haben sich diesen Spielhügel als Domizil ausgesucht<br />

und wollen diesen Bereich so gestalten.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Mit der Planung von Deinh<strong>am</strong>mer hätte man die Jugendlichen unterstützen können.<br />

GR Mag. Doris Schöppl<br />

Die Jugendlichen wollten kreativ sein und etwas Eigenes machen und nichts vorgelegt bekommen.<br />

Meine Tochter war bei diesem Projekt dabei. Ein Beachvolleyballplatz spricht eher ältere Jugendliche<br />

an, bei diesem Projekt in Eferding waren 12 – 14jährige Hauptschüler dabei.<br />

Vorsitzender<br />

Ich habe in Eferding von den Jugendlichen nur gehört, dass der Beachvolleyballplatz vom Ortskern<br />

zu weit weg ist, aber nicht das er negativ und schlecht ist.<br />

GR Johann Humer<br />

Der Standort <strong>des</strong> Beachvolleyballplatzes ist, abgesehen vom Hochwasser, dort sicher richtig. Beim<br />

Turnier <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag waren 4 Mannschaften mit Schüler dabei. Ich habe einen 13jährigen Sohn; der<br />

sehr gerne <strong>am</strong> Beachvolleyballplatz ist und es spielen mit ihm viele in seinem Alter.<br />

GR Mag. Doris Schöppl<br />

Es gibt sicher auch Jugendliche, die sich nicht für Beachvolleyball interessieren.<br />

Vorsitzender<br />

Es sollen nicht immer nur die negativen, sondern auch die positiven Aspekte angeführt werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Vor zwei Jahren haben wir das ÖPNV-Konzept beschlossen, was passiert jetzt eigentlich?<br />

Vorsitzender<br />

Wir haben bisher auch noch keine Rückmeldung, es befindet sich zurzeit in der Umsetzungsphase.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich möchte bis zur nächsten GR-Sitzung darüber Informationen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wer übernimmt die Wartung der elektrischen Anlage der Straßenlaternen?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem E-Werk Wels.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Warum macht dann der Bauhofleiter auch was?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

In dem Vertrag steht drinnen, dass kleineren leichten Angelegenheiten von uns erledigt werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wie schaut es mit einem öffentlichen WC in <strong>Hartkirchen</strong> aus? Ich habe heute in den TIPPS gelesen,<br />

dass eine Gemeinde im Gemeindehaus ein öffentl. WC zur Verfügung stellt.<br />

Vorsitzender<br />

Wir haben gehofft, dass das Gasthaus Arthofer wieder aufgesperrt wird, während der Woche benützen<br />

die Leute zurzeit das WC <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wo lässt die ÖVP ihre Aussendungen drucken?<br />

Vizebgm. Johann Winkler<br />

Beim Steineder in Alkoven.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Wie ist der Stand seitens der Gemeinde betreffend Feriensiedlung Deinh<strong>am</strong> Projekt Dreihann -<br />

Entfernung D<strong>am</strong>m?


Vorsitzender<br />

Die Entfernung <strong>des</strong> D<strong>am</strong>mes ist eine wasserrechtliche Angelegenheit und daher fällt sie nicht in den<br />

Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Betreffend Projekt Dreihann liegt ein Antrag auf Umwidmung vor, der sollte heute in der Sitzung als<br />

Dringlichkeitsantrag behandelt werden, da bei Eintreffen die Tagesordnung bereits draußen war.<br />

Das Projekt soll aber vorher besprochen und präsentiert werden, bevor es im Gemeinderat auf die<br />

Tagesordnung kommt.<br />

-------------------------------------------------------------------------------------- ENDE TOP. ALLFÄLLIGES


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzungen<br />

vom 11.05.2005 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:10 Uhr.<br />

Wolfgang Schöppl Johann Humer<br />

Vorsitzender Gemeinderat<br />

Gertrude Hofer Peter Hinterberger<br />

Gemeinderat Gemeinderat<br />

Waltraud Dunzinger<br />

Schriftführer<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung vom 21.09.2005 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Hartkirchen</strong>, <strong>am</strong> 21.09.2005 Der Vorsitzende:<br />

Wolfgang Schöppl

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