Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
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<strong>Betriebsärztliche</strong> <strong>und</strong> <strong>sicherheitstechnische</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten<br />
finden Sie Erläuterungen in BGHW-Kompakt<br />
114, für Betriebe mit mehr als 30 Beschäftigten<br />
in BGHW-Kompakt 116.<br />
Betriebe mit mehr als 30 <strong>und</strong> bis zu<br />
50 Beschäftigten<br />
Unternehmer von Betrieben mit mehr als<br />
30 <strong>und</strong> bis zu 50 Beschäftigten, die bis zum<br />
31.12.2010 mit Qualifizierungsmaßnahmen<br />
(Fernlehrgang) im Rahmen der alternativen<br />
bedarfsorientierten <strong>Betreuung</strong> der<br />
Berufsgenossenschaft begonnen haben,<br />
können das in dieser Broschüre beschriebene<br />
Modell der alternativen bedarfsorientierten<br />
<strong>Betreuung</strong> weiter nutzen.<br />
Weitere Auskünfte erteilt die für Sie zuständige<br />
Regionaldirektion der BGHW.<br />
Dort können Sie sich auch für die Teilnahme<br />
am Fernlehrgang registrieren lassen.<br />
8<br />
So ermitteln Sie die Anzahl<br />
Ihrer Beschäftigten<br />
Beispiel: Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen<br />
mit drei<strong>und</strong>zwanzig<br />
Beschäftigten<br />
Beschäftigte Personen insgesamt:<br />
5 Vollzeit: 5 x 1 = 5<br />
12 Teilzeit bis 20 h: 12 x 0,5 = 6<br />
4 Teilzeit bis 30 h: 4 x 0,75 = 3<br />
2 Teilzeit bis 40 h: 2 x 1 = 2<br />
_________________________________<br />
Anzahl der auf Vollzeit umgerechneten<br />
beschäftigten<br />
Personen insgesamt: 16<br />
Die Regelbetreuung<br />
Die Regelbetreuung gliedert sich in die<br />
Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> die betriebsspezifische<br />
<strong>Betreuung</strong>. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong><br />
betriebsspezifische <strong>Betreuung</strong> bilden zusammen<br />
die Gesamtbetreuung, die von<br />
Betriebsarzt <strong>und</strong> Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
zu erbringen ist. Diese Aufteilung der<br />
<strong>Betreuung</strong> wurde 2011 eingeführt, damit<br />
der Umfang der Beratung durch Betriebsärzte<br />
<strong>und</strong> Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse<br />
angepasst werden kann.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für Art <strong>und</strong> Umfang der betriebsärztlichen<br />
<strong>und</strong> <strong>sicherheitstechnische</strong>n<br />
<strong>Betreuung</strong> sind die im Betrieb vorliegenden<br />
Gefährdungen für Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit der Beschäftigten sowie die<br />
Aufgaben für Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit gemäß den Paragraphen<br />
3 <strong>und</strong> 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.<br />
Regelbetreuung<br />
in Betrieben > 10 Beschäftigte