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Artikel aus BGHW aktuell 2/12

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22 Prävention <strong>BGHW</strong> <strong>aktuell</strong> 2/<strong>12</strong><br />

Unternehmer nutzen<br />

Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong><br />

Mit dem kostenlosen Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> können Unternehmerinnen und Unternehmer mit wenig Aufwand ihre gesetzlichen<br />

Verpflichtungen <strong>aus</strong> dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit“ erfüllen. Vor<strong>aus</strong>setzung für die Teilnahme ist, dass die Zahl der Beschäftigten 30 nicht überschreitet.<br />

Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit und den<br />

Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehört<br />

es deshalb auch, für eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung zu sorgen. Dies gilt auch, wenn nur ein<br />

einziger Mitarbeiter geringfügig beschäftigt wird.<br />

Freie Wahlmöglichkeit<br />

Bei Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten kann zwischen<br />

zwei Modellen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung gewählt werden (siehe Grafik):<br />

dem Fernlehrgang mit der alternativen<br />

bedarfsorientierten Betreuung<br />

oder<br />

der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />

Der Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> stellt eine Alternative zur Regelbetreuung<br />

dar und wird deshalb auch als „Alternative bedarfsorientierte<br />

betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“<br />

bezeichnet. Der Fernlehrgang stärkt die Eigenverantwortung.<br />

Statt starrer Vorschriften haben Unternehmer rechtlichen Spielraum.<br />

Sie können ihren Beratungsbedarf selbst ermitteln und bestimmen.<br />

Zu berücksichtigen haben sie dabei jedoch die Gefähr-<br />

dungslage in ihrem Unternehmen. Die alternative bedarfsorientierte<br />

Betreuung beinhaltet deshalb die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung.<br />

Sie kann mit Hilfe des Fernlehrgangs eigenständig<br />

durchgeführt werden. Auf Grundlage der Gefährdungsermittlung<br />

ermitteln und entscheiden Unternehmer selbst,<br />

welchen Bedarf sie an arbeitsmedizinischer beziehungsweise sicherheitstechnischer<br />

Beratung haben. Der Fernlehrgang der<br />

<strong>BGHW</strong> vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse. Mehr<br />

als 150.000 Unternehmerinnen und Unternehmer haben den<br />

Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> bereits erfolgreich absolviert.<br />

Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs ist die zwingende<br />

Vor<strong>aus</strong>setzung, um die alternative bedarfsorientierte Betreuung<br />

wählen zu können.<br />

Ortsunabhängig - freie Zeiteinteilung - kostenlos<br />

Der Fernlehrgang ist so konzipiert, dass die Teilnehmer ihn bei<br />

freier Zeiteinteilung und ortsunabhängig absolvieren können.<br />

Der Zeitaufwand ist mit etwa einer Stunde im Monat für die<br />

Bearbeitung eines Lernheftes nicht zu hoch. Die freie Zeiteinteilung<br />

ermöglicht es dem Unternehmer, die Bearbeitung in Zeiträume<br />

mit geringerer Arbeitsdichte zu verlegen. Die Teilnahme<br />

am Fernlehrgang ist für Mitgliedsunternehmen der <strong>BGHW</strong><br />

kostenlos.<br />

Anmeldung<br />

Weitere Informationen und ein<br />

Anmeldeformular erhalten Sie<br />

im Internet :<br />

www.bghw.de/<strong>aus</strong>bildung/<br />

fernlehrgang<br />

per E-Mail :<br />

fernlehrgang@bghw.de<br />

per Fax :<br />

0228/5406-5705 oder<br />

per Telefon:<br />

0228/5406-5857 oder -5869.


<strong>BGHW</strong> <strong>aktuell</strong> 2/<strong>12</strong> Prävention 23<br />

Die Regelbetreuung<br />

Unternehmer, die sich gegen die alternative<br />

bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung entscheiden,<br />

unterliegen automatisch der Regelbetreuung.<br />

Dies bedeutet, dass sie für ihre<br />

Unternehmen einen Betriebsarzt und eine<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen<br />

müssen. Es handelt sich dabei um eine<br />

Dienstleistung, die bei überbetrieblichen<br />

Diensten oder bei selbstständigen Arbeitsmedizinern<br />

oder Fachkräften für Arbeitssicherheit<br />

eingekauft wird. Diese führen<br />

So sehen es die Teilnehmer<br />

Wolfgang Schuchmann<br />

Geschäftsführer des RVS Sanitätsh<strong>aus</strong> Köln<br />

Regelbetreuung<br />

Grundbetreuung<br />

+<br />

Anlassbetreuung<br />

Bis zu<br />

10 Beschäftigte<br />

nach den Vorgaben des Unternehmers die<br />

staatlich geregelten Aufgaben nach §§ 3 und<br />

6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch.<br />

Diese Aufgaben umfassen im Wesentlichen:<br />

die Beratung des Arbeitgebers und aller<br />

für den Arbeitsschutz verantwortlichen<br />

Personen,<br />

die Begehung der Betriebsstätte und das<br />

Unterbreiten von Vorschlägen zur Abstellung<br />

festgestellter Mängel sowie<br />

die Förderung sicherheits- und gesundheitsgerechten<br />

Verhaltens der Mitarbeiter.<br />

Die bürokratische Belastung wird für Unternehmer<br />

immer größer. Der Fernlehrgang der<br />

<strong>BGHW</strong> ist für mich eine gute Möglichkeit<br />

meiner Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht<br />

zu werden. Er spart Zeit und hilft die<br />

wesentlichen Arbeitsprozesse im Blick auf<br />

die Sicherheit in den Griff zu bekommen.<br />

Für uns ist das Thema „Arbeitsschutz“ von<br />

hohem Interesse, weil es die umfangreichen<br />

Hygieneanforderungen unserer Kunden ergänzt,<br />

und damit ist die Teilnahme am Fernlehrgang<br />

eine sehr einfache Sache.<br />

Alternative<br />

bedarfsorientierte<br />

Betreuung<br />

Fernlehrgang<br />

+<br />

Fortbildung<br />

+<br />

Kompetenzzentrum<br />

Dieter Lemmer<br />

Geschäftsführer eines Elektrogroßhandels in Köln<br />

Die verschiedenen Betreuungsformen<br />

Mehr als 10 und<br />

bis zu 30 Beschäftigte<br />

Alternative<br />

bedarfsorientierte<br />

Betreuung<br />

Fernlehrgang/<br />

Seminar<br />

+<br />

Fortbildung<br />

+<br />

Betriebsspezifische<br />

Betreuung<br />

Weitergehende Informationen zur Regelbetreuung<br />

enthalten die Infoblätter<br />

„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung - Informationen für Betriebe<br />

mit bis zu 10 Beschäftigten“<br />

(Bestell-Nr. M 114)<br />

„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung - Informationen für Betriebe<br />

mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigten“<br />

(Bestell-Nr. M 115). (ac)<br />

Meine Fürsorgepflicht dient auch dem Selbstschutz:<br />

Wenn mir Mitarbeiter <strong>aus</strong>fallen, muss ich deren Arbeit<br />

mitmachen. Der Fernlehrgang lässt sich dank<br />

Internet schnell und ohne großen Aufwand absolvieren.<br />

Die Themen des Fernlehrgangs erklären<br />

sich von selbst, wenn man sich einmal damit beschäftigt.<br />

Und da wir sowieso nie genug Zeit haben<br />

und alles immer ruck-zuck gehen soll im Geschäftsalltag,<br />

setze ich neue Erkenntnisse <strong>aus</strong> dem Fernlehrgang<br />

sofort um:<br />

Stolperstellen, die wir schon gar nicht mehr wahrgenommen<br />

haben, scharfe Kanten oder die defekte<br />

Leiter wurden direkt in Ordnung gebracht.<br />

Mehr als<br />

30 Beschäftigte<br />

Regelbetreuung<br />

Grundbetreuung<br />

+<br />

Betriebsspezifische<br />

Betreuung

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