Artikel aus BGHW aktuell 2/12
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22 Prävention <strong>BGHW</strong> <strong>aktuell</strong> 2/<strong>12</strong><br />
Unternehmer nutzen<br />
Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong><br />
Mit dem kostenlosen Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> können Unternehmerinnen und Unternehmer mit wenig Aufwand ihre gesetzlichen<br />
Verpflichtungen <strong>aus</strong> dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit“ erfüllen. Vor<strong>aus</strong>setzung für die Teilnahme ist, dass die Zahl der Beschäftigten 30 nicht überschreitet.<br />
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit und den<br />
Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehört<br />
es deshalb auch, für eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung zu sorgen. Dies gilt auch, wenn nur ein<br />
einziger Mitarbeiter geringfügig beschäftigt wird.<br />
Freie Wahlmöglichkeit<br />
Bei Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten kann zwischen<br />
zwei Modellen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung gewählt werden (siehe Grafik):<br />
dem Fernlehrgang mit der alternativen<br />
bedarfsorientierten Betreuung<br />
oder<br />
der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />
Der Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> stellt eine Alternative zur Regelbetreuung<br />
dar und wird deshalb auch als „Alternative bedarfsorientierte<br />
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“<br />
bezeichnet. Der Fernlehrgang stärkt die Eigenverantwortung.<br />
Statt starrer Vorschriften haben Unternehmer rechtlichen Spielraum.<br />
Sie können ihren Beratungsbedarf selbst ermitteln und bestimmen.<br />
Zu berücksichtigen haben sie dabei jedoch die Gefähr-<br />
dungslage in ihrem Unternehmen. Die alternative bedarfsorientierte<br />
Betreuung beinhaltet deshalb die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung.<br />
Sie kann mit Hilfe des Fernlehrgangs eigenständig<br />
durchgeführt werden. Auf Grundlage der Gefährdungsermittlung<br />
ermitteln und entscheiden Unternehmer selbst,<br />
welchen Bedarf sie an arbeitsmedizinischer beziehungsweise sicherheitstechnischer<br />
Beratung haben. Der Fernlehrgang der<br />
<strong>BGHW</strong> vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse. Mehr<br />
als 150.000 Unternehmerinnen und Unternehmer haben den<br />
Fernlehrgang der <strong>BGHW</strong> bereits erfolgreich absolviert.<br />
Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs ist die zwingende<br />
Vor<strong>aus</strong>setzung, um die alternative bedarfsorientierte Betreuung<br />
wählen zu können.<br />
Ortsunabhängig - freie Zeiteinteilung - kostenlos<br />
Der Fernlehrgang ist so konzipiert, dass die Teilnehmer ihn bei<br />
freier Zeiteinteilung und ortsunabhängig absolvieren können.<br />
Der Zeitaufwand ist mit etwa einer Stunde im Monat für die<br />
Bearbeitung eines Lernheftes nicht zu hoch. Die freie Zeiteinteilung<br />
ermöglicht es dem Unternehmer, die Bearbeitung in Zeiträume<br />
mit geringerer Arbeitsdichte zu verlegen. Die Teilnahme<br />
am Fernlehrgang ist für Mitgliedsunternehmen der <strong>BGHW</strong><br />
kostenlos.<br />
Anmeldung<br />
Weitere Informationen und ein<br />
Anmeldeformular erhalten Sie<br />
im Internet :<br />
www.bghw.de/<strong>aus</strong>bildung/<br />
fernlehrgang<br />
per E-Mail :<br />
fernlehrgang@bghw.de<br />
per Fax :<br />
0228/5406-5705 oder<br />
per Telefon:<br />
0228/5406-5857 oder -5869.
<strong>BGHW</strong> <strong>aktuell</strong> 2/<strong>12</strong> Prävention 23<br />
Die Regelbetreuung<br />
Unternehmer, die sich gegen die alternative<br />
bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung entscheiden,<br />
unterliegen automatisch der Regelbetreuung.<br />
Dies bedeutet, dass sie für ihre<br />
Unternehmen einen Betriebsarzt und eine<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen<br />
müssen. Es handelt sich dabei um eine<br />
Dienstleistung, die bei überbetrieblichen<br />
Diensten oder bei selbstständigen Arbeitsmedizinern<br />
oder Fachkräften für Arbeitssicherheit<br />
eingekauft wird. Diese führen<br />
So sehen es die Teilnehmer<br />
Wolfgang Schuchmann<br />
Geschäftsführer des RVS Sanitätsh<strong>aus</strong> Köln<br />
Regelbetreuung<br />
Grundbetreuung<br />
+<br />
Anlassbetreuung<br />
Bis zu<br />
10 Beschäftigte<br />
nach den Vorgaben des Unternehmers die<br />
staatlich geregelten Aufgaben nach §§ 3 und<br />
6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch.<br />
Diese Aufgaben umfassen im Wesentlichen:<br />
die Beratung des Arbeitgebers und aller<br />
für den Arbeitsschutz verantwortlichen<br />
Personen,<br />
die Begehung der Betriebsstätte und das<br />
Unterbreiten von Vorschlägen zur Abstellung<br />
festgestellter Mängel sowie<br />
die Förderung sicherheits- und gesundheitsgerechten<br />
Verhaltens der Mitarbeiter.<br />
Die bürokratische Belastung wird für Unternehmer<br />
immer größer. Der Fernlehrgang der<br />
<strong>BGHW</strong> ist für mich eine gute Möglichkeit<br />
meiner Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht<br />
zu werden. Er spart Zeit und hilft die<br />
wesentlichen Arbeitsprozesse im Blick auf<br />
die Sicherheit in den Griff zu bekommen.<br />
Für uns ist das Thema „Arbeitsschutz“ von<br />
hohem Interesse, weil es die umfangreichen<br />
Hygieneanforderungen unserer Kunden ergänzt,<br />
und damit ist die Teilnahme am Fernlehrgang<br />
eine sehr einfache Sache.<br />
Alternative<br />
bedarfsorientierte<br />
Betreuung<br />
Fernlehrgang<br />
+<br />
Fortbildung<br />
+<br />
Kompetenzzentrum<br />
Dieter Lemmer<br />
Geschäftsführer eines Elektrogroßhandels in Köln<br />
Die verschiedenen Betreuungsformen<br />
Mehr als 10 und<br />
bis zu 30 Beschäftigte<br />
Alternative<br />
bedarfsorientierte<br />
Betreuung<br />
Fernlehrgang/<br />
Seminar<br />
+<br />
Fortbildung<br />
+<br />
Betriebsspezifische<br />
Betreuung<br />
Weitergehende Informationen zur Regelbetreuung<br />
enthalten die Infoblätter<br />
„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung - Informationen für Betriebe<br />
mit bis zu 10 Beschäftigten“<br />
(Bestell-Nr. M 114)<br />
„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung - Informationen für Betriebe<br />
mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigten“<br />
(Bestell-Nr. M 115). (ac)<br />
Meine Fürsorgepflicht dient auch dem Selbstschutz:<br />
Wenn mir Mitarbeiter <strong>aus</strong>fallen, muss ich deren Arbeit<br />
mitmachen. Der Fernlehrgang lässt sich dank<br />
Internet schnell und ohne großen Aufwand absolvieren.<br />
Die Themen des Fernlehrgangs erklären<br />
sich von selbst, wenn man sich einmal damit beschäftigt.<br />
Und da wir sowieso nie genug Zeit haben<br />
und alles immer ruck-zuck gehen soll im Geschäftsalltag,<br />
setze ich neue Erkenntnisse <strong>aus</strong> dem Fernlehrgang<br />
sofort um:<br />
Stolperstellen, die wir schon gar nicht mehr wahrgenommen<br />
haben, scharfe Kanten oder die defekte<br />
Leiter wurden direkt in Ordnung gebracht.<br />
Mehr als<br />
30 Beschäftigte<br />
Regelbetreuung<br />
Grundbetreuung<br />
+<br />
Betriebsspezifische<br />
Betreuung