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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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<strong>FOGS</strong><br />

Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Forschung und Beratung<br />

im Gesundheits- und<br />

Sozialbereich<br />

Prälat-Otto-Müller-Platz 2<br />

50670 Köln<br />

Tel.: 0221-973101-0<br />

Fax: 0221-973101-11<br />

e-Mail: Kontakt@fogs-gmbH.de<br />

www.fogs-gmbh.de<br />

Abschlussbericht<br />

Evaluierung <strong>des</strong> Projekts<br />

„Ambulante Nachsorge“ <strong>des</strong><br />

<strong>Westfälischen</strong> <strong>Zentrums</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Forensische</strong> Psychiatrie Lippstadt<br />

(WZFP)<br />

im Auftrag <strong>des</strong><br />

Landschaftsverbands Westfalen-Lippe<br />

Abteilung Gesundheit<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl. Psychologin Danielle Reuber<br />

Dipl. Betriebswirt/Dipl. Politologe Hans Oliva<br />

Dr. Heinz Jaschke<br />

Köln, im September 2003


INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 DAS MODELLPROJEKT „AMBULANTE NACHSORGE“ 5<br />

1.1 Projektziele und -steuerung 5<br />

1.2 Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im WZFP 6<br />

2 AUSGANGSSITUATION DER EXTERNEN EVALUATION 9<br />

3 VORGEHENSWEISE DER EXTERNEN EVALUATION 12<br />

3.1 Fragestellungen 12<br />

3.2 Methodisches Vorgehen 13<br />

4 ERGEBNISSE DER EXTERNEN EVALUATION 15<br />

4.1 Patienten 16<br />

4.1.1 Soziodemographische Merkmale 18<br />

4.1.2 Diagnostische Merkmale 21<br />

4.1.3 Rechtliche Situation und Merkmale der Unterbringung 22<br />

4.2 Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge 26<br />

4.2.1 Beurlaubte Patienten 27<br />

4.2.2 Entlassene Patienten 36<br />

4.3 Analyse patientenbezogener Tätigkeiten 46<br />

4.3.1 Ergebnisse der Tätigkeitsdokumentation <strong>für</strong> beurlaubte Patienten 49<br />

4.3.2 Ergebnisse der Tätigkeitsdokumentation <strong>für</strong> entlassene Patienten 52<br />

4.4 Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit externen Stellen 54<br />

4.4.1 Kooperation mit nachsorgenden Diensten und Einrichtungen 55<br />

4.4.1.1 Kooperierende Träger und Einrichtungen 56<br />

4.4.1.2 Überleitung von Patienten in Nachsorgeeinrichtungen 59<br />

4.4.2 Kooperation mit Führungsaufsichts- und Bewährungshilfestellen 68<br />

4.5 Fallbezogene Kooperation 76<br />

4.5.1 Gesamthilfeplanung nach Entlassung 76<br />

4.5.2 Begriffliche und inhaltliche Abgrenzung der Runden Tische 77<br />

4.5.3 Ergebnisse der Analyse der Protokolle Runder Tische 78<br />

4.5.4 Runde Tische aus Sicht der Nachsorgeeinrichtungen 82<br />

4.5.5 Zuständigkeitsregelung und Fallverantwortlichkeit 82<br />

4.6 Flankierende Maßnahmen 84<br />

4.6.1 Supervision 85<br />

4.6.2 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 89<br />

4.6.2.1 Bestandsaufnahme 89<br />

4.6.2.2 Bewertung durch Nachsorgeeinrichtungen und FA/BWH 93<br />

4.6.2.3 Befragung von TeilnehmerInnen an Fortbildungsveranstaltungen 93<br />

5 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 102<br />

LITERATUR 110<br />

I


VERZEICHNIS VERZEICHNIS DER DER TABELLEN TABELLEN UND UND ABBILDUNGEN<br />

ABBILDUNGEN<br />

ABBILDUNGEN<br />

Tab. 1: Übersicht über geplante und durchgeführte Projektmaßnahmen 10<br />

Tab. 2: Status der Patienten bei Projektbeginn und Projektende 17<br />

Tab. 3: Abgänge aus dem WZFP im Projektzeitraum 17<br />

Tab. 4: Lebens- und Wohnverhältnisse vor dem Unterbringungsdelikt 19<br />

Tab. 5: Schulbildung bei Aufnahme 20<br />

Tab. 6: Erwerbstätigkeit vor dem Unterbringungsdelikt 20<br />

Tab. 7: Psychiatrische Hauptdiagnosen nach ICD-10 21<br />

Tab. 8: Persönlichkeitsstörungen nach ICD-10 22<br />

Tab. 9: Vordelikte nach Deliktgruppen 23<br />

Tab. 10: Unterbringungsdelikte nach Deliktgruppen 24<br />

Tab. 11: Suchtmittelkonsum zum Tatzeitpunkt nach Substanzen 24<br />

Tab. 12: Rechtsgrundlage der aktuellen Unterbringung 25<br />

Tab. 13: Widerrufsgründe nach primärer oder bedingter Aussetzung 26<br />

Tab. 14: Unterbringungsdauer bis zur letzten Beurlaubung 28<br />

Tab. 15: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung 29<br />

Tab. 16: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung nach<br />

Diagnosen 29<br />

Tab. 17: Orte der Beurlaubung und Herkunft im Vergleich 30<br />

Tab. 18: Darstellung der Urlaubsunterbrechungen 31<br />

Tab. 19: Darstellung der Urlaubsabbrüche 32<br />

Tab. 20: Medikamentöse Weiterbehandlung während der Beurlaubung nach<br />

Diagnosen 33<br />

Tab. 21: Psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> beurlaubte Patienten 34<br />

Tab. 22: Familienstand bei Aufnahme und letzter bekannter Familienstand<br />

nach Beginn der Beurlaubung 35<br />

Tab. 23: Erwerbstätigkeit bei Aufnahme und nach Beginn der Beurlaubung 36<br />

Tab. 24: Unterbringungsdauer bis zur letzten Beurlaubung vor der Entlassung 37<br />

Tab. 25: Unterbringungsdauer bis zur Entlassung 39<br />

Tab. 26: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung und zur<br />

Entlassung 40<br />

Tab. 27: Lebens- und Wohnverhältnisse zur Entlassung nach Diagnosen 41<br />

Tab. 28: Orte der Entlassung und Herkunft im Vergleich 41<br />

Tab. 29: Inhalte der Weisungen 42<br />

Tab. 30: Medikamentöse Weiterbehandlung nach der Entlassung nach<br />

Diagnosen 43<br />

Tab. 31: Psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> entlassene Patienten 43<br />

Tab. 32: Familienstand bei Aufnahme und bei Entlassung 45<br />

Tab. 33: Erwerbstätigkeit bei Aufnahme und nach Entlassung 45<br />

Tab. 34: Umfang und Dauer der Tätigkeitsdokumentation je Nachsorgemitarbeiter<br />

48<br />

Tab. 35: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> beurlaubte Patienten 50<br />

II


Tab. 36: Kreis der erbrachten Tätigkeiten <strong>für</strong> beurlaubte Patienten 51<br />

Tab. 37: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient A 51<br />

Tab. 38: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient B 52<br />

Tab. 39: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> entlassene Patienten 53<br />

Tab. 40: Kreis der erbrachten Tätigkeiten <strong>für</strong> entlassene Patienten 54<br />

Tab. 41: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient C 54<br />

Tab. 42: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient D 55<br />

Tab. 43: Typen kooperierender Einrichtungen und Dienste 57<br />

Tab. 44: Anzahl bisher betreuter Patienten aus dem WZFP 58<br />

Tab. 45: Fallbeispiel <strong>des</strong> Überleitungsprozesses <strong>für</strong> Patient A 62<br />

Tab. 46: Fallbeispiele der Überleitungsprozesse <strong>für</strong> Patienten B, C, D und E 63<br />

Tab. 47: Bewertung einzelner Aspekte <strong>des</strong> Überleitungsprozesses im Projektzeitraum<br />

durch die Nachsorgeeinrichtungen 64<br />

Tab. 48: Vier Fallbeispiele <strong>für</strong> den zeitlichen Ablauf der Kontaktaufnahme zu<br />

FA und BWH 70<br />

Tab. 49: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 1 71<br />

Tab. 50: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 2 72<br />

Tab. 51: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 3 72<br />

Tab. 52: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 4 73<br />

Tab. 53: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 5 73<br />

Tab. 54: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 6 74<br />

Tab. 55: Erfahrungen von BWH und FA mit § 1 Abs. 3 MRVG-NW 74<br />

Tab. 56: TeilnehmerInnen der Runden Tische 79<br />

Tab. 57: Bewertung der Zuständigkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten durch FA<br />

und BWH 83<br />

Tab. 58: Bewertung der Zuständigkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten durch die<br />

Nachsorgeeinrichtungen 83<br />

Tab. 59: Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nach Veranstaltungsart<br />

90<br />

Tab. 60: Evaluierte Fortbildungsveranstaltungen 95<br />

Tab. 61: Erfahrung der TeilnehmerInnen in der Arbeit mit forensischen<br />

PatientInnen 96<br />

Tab. 62: Bewertung einzelner Veranstaltungsinhalte im Hinblick auf die<br />

eigene Tätigkeit 96<br />

Tab. 63: Bewertung der Veranstaltungsinhalte insgesamt 98<br />

Tab. 64: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ I 99<br />

Tab. 65: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ II 99<br />

Tab. 66: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ III 100<br />

Tab. 67: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ IV 100<br />

Abb. 1: Zeitlicher Verlauf der externen Evaluation 15<br />

Abb. 2: Deskription der Gesamtstichprobe zum Stichtag 31.12.2002 16<br />

Abb. 3: Darstellung <strong>des</strong> typischen Überleitungsprozesses aus dem WZFP in<br />

eine Nachsorgeeinrichtung 60<br />

III


ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

BWH Bewährungshilfe/BewährungshelferIn<br />

FA Führungsaufsicht(sstelle)<br />

<strong>FOGS</strong> Gesellschaft <strong>für</strong> Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich<br />

mbH<br />

JGG Jugendgerichtsgesetz<br />

MRV Maßregelvollzug<br />

MRVG-NW Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

StA Staatsanwaltschaft<br />

StGB Strafgesetzbuch<br />

StPO Strafprozessordnung<br />

StVK Strafvollstreckungskammer<br />

WZFP Westfälisches Zentrum <strong>für</strong> <strong>Forensische</strong> Psychiatrie<br />

IV


1 DAS DAS MODELLPROJEKT „A „AMBULANTE „A „A MBULANTE NACHSORGE“<br />

NACHSORGE“<br />

Das Westfälische Zentrum <strong>für</strong> <strong>Forensische</strong> Psychiatrie (WZFP) in Lippstadt-Eickelborn<br />

hat in der Zeit von Dezember 1999 bis Dezember 2002 das Modellprojekt „Ambulante<br />

Nachsorge“ durchgeführt. Mit diesem vom Ministerium <strong>für</strong> Frauen, Jugend, Familie<br />

und Gesundheit (MFJFG) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen geförderten Modellprojekt<br />

sollten bedarfsgerechte Nachsorgestrukturen und -maßnahmen <strong>für</strong> ehemals gem. § 63<br />

Strafgesetzbuch (StGB) untergebrachte PatientInnen geschaffen und eine Reihe von<br />

Versorgungsdefiziten reduziert werden. Zu den bestehenden Defiziten zählen u.a. die<br />

fehlende fachliche Begleitung nachsorgender Einrichtungen in forensischen Fragen,<br />

ein geringer Kenntnisstand über die besonderen Problemlagen forensisch-psychiatrischer<br />

PatientInnen, die unzulängliche Versorgungsdichte in der ambulanten psychotherapeutischen<br />

Behandlung sowie ein Mangel an Supervisions- und Fortbildungsangeboten.<br />

Welche Ziele in dem dreijährigen Projektzeitraum erreicht werden sollten und wie die<br />

Rehabilitation und Nachsorge von PatientInnen im WZFP organisiert ist, wird in den<br />

folgenden Abschnitten beschrieben.<br />

1.1 1.1 Projektziele Projektziele und und -steuerung steuerung<br />

Projektziele<br />

Entsprechend der Projektkonzeption „Nachsorge auf Bewährung entlassener Patienten“<br />

vom Juni 1999 verfolgte das Projekt folgende grundsätzliche Ziele:<br />

� Verbreiterung der Zugangsmöglichkeiten forensisch-psychiatrischer PatientInnen<br />

zu fachkompetenter, ambulanter Psychotherapie, vor allem auch nach einer Entlassung<br />

im Einzugsbereich ihres jeweiligen Wohnorts<br />

� Sicherstellung <strong>des</strong> fachlich ermittelten, individuellen Bedarfs an ambulanter Therapie<br />

und deren Integration in ein begleiten<strong>des</strong> Hilfe-, Informations- und soziales<br />

Kontrollsystem<br />

� flächendeckende Verbreiterung der (Mit-)Versorgungsbereitschaft ambulanter, psychosozialer<br />

und psychiatrischer Dienste und komplementärer Einrichtungen, Einrichtungen<br />

der Suchtkrankenhilfe, Alten- und Behindertenhilfe etc., gerade auch<br />

<strong>für</strong> entlassene Maßregelvollzugspatienten<br />

� Herstellung von Kontinuität im gesamten Prozess der Wiedereingliederung und in<br />

seiner psychotherapeutischen Begleitung - ausgehend von der Planung in der Klinik<br />

bis zum Ende der Bewährung und Führungsaufsicht.<br />

Ergänzend dazu wurde in der Projektkonzeption eine Reihe von Einzelzielen formuliert:<br />

� die regionale Bündelung der (Mit-)Versorgungskompetenz in den Bereichen soziale,<br />

berufliche, gesundheitliche Rehabilitation und Nachsorge und im Bereich ambulanter<br />

psychotherapeutischer Behandlung<br />

� die Entwicklung eines „fließenden“ Übergangs von stationärer zu ambulanter Psychotherapie<br />

� die Bildung eines Fonds zur Finanzierung ambulanter Psychotherapie<br />

5


� die Herstellung und Pflege einer zunehmenden Kooperationsbereitschaft aller beteiligten<br />

Stellen<br />

� Transparenz in der Frage <strong>des</strong> jeweils verantwortlichen Case-Managements und<br />

<strong>des</strong>sen Verzahnung mit weiteren Hilfen.<br />

Projektsteuerung<br />

Die Projektsteuerung im WZFP übernahm eine interne Projektgruppe, die sich aus<br />

dem Projektleiter (leitender Arzt), der stellvertretenden Projektleiterin, einer internen<br />

und einem externen ProjektkoordinatorIn, (fakultativ) abteilungsleitenden ÄrztInnen<br />

und - seit 2001 - je einer/m in der Rehabilitation und Nachsorge tätigen MitarbeiterIn<br />

der Abteilungen II, III und IV zusammensetzte. Durch die Einbeziehung der MitarbeiterInnen<br />

<strong>des</strong> Sozialdienstes sollte sichergestellt werden, dass auch diejenigen MitarbeiterInnen<br />

an der Planung und Steuerung von Projektaktivitäten beteiligt werden, die<br />

direkt mit Maßnahmen der Rehabilitation und Nachsorge befasst sind.<br />

Projektbegleitende Expertenrunde<br />

Zur fachlichen Begleitung <strong>des</strong> Modellprojekts wurde eine projektbegleitende Expertenrunde<br />

(PE) eingesetzt, in der neun Experten1 aus den Bereichen freie Wohlfahrtspflege,<br />

Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, (forensische) Psychiatrie und Psychotherapie sowie<br />

Leistungsrecht vertreten waren. Die PE setzte sich zum größten Teil aus Mitgliedern<br />

der vorangegangenen Projektgruppen <strong>des</strong> WZFP der Jahre 1998 und 1999 zusammen<br />

und verfügte nicht zuletzt dadurch über ein ausgewiesenes Expertenwissen in Fragen<br />

der Rehabilitation und Nachsorge forensischer PatientInnen.<br />

Die viertel- bis halbjährlich tagende PE hatte entsprechend der Projektkonzeption zwei<br />

Aufträge: Zum einen diente sie der Fortentwicklung der Projektinhalte und weitergehender<br />

Initiativen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, zum anderen sollte<br />

die PE regelmäßig über den Fortgang <strong>des</strong> Projekts unterrichtet werden, um anschließend<br />

in Form eines Expertenberichts kritisch Stellung zu nehmen. Demzufolge sollte<br />

die PE gleichzeitig „ein kritisches Korrektiv und einen autonomen, externen Begleiter<br />

der Projektmaßnahmen“ (Aktenvermerk WZFP) darstellen.<br />

1.2 1.2 Praxis Praxis der der Rehabilitation Rehabilitation und und Nachsorge Nachsorge Nachsorge im im WZFP<br />

WZFP<br />

Die Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im <strong>Westfälischen</strong> Zentrum <strong>für</strong> <strong>Forensische</strong><br />

Psychiatrie geht zu großen Teilen auf ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>für</strong> Gesundheit im WZFP in den Jahren 1989 - 1993<br />

zurück (vgl. Dimmek & Bargfrede, 1996). Auf den Erfahrungen dieses Projekts aufbauend<br />

wurde Ende 1992 ein eigenständiger Funktionsbereich Rehabilitation und Nachsorge<br />

(Bereich VI) geschaffen, in dem das Ziel verfolgt wurde, „mit regionalisierten,<br />

personellen Ressourcen, im Einzugsbereich flächendeckend Kooperationsstrukturen<br />

mit regionalen psychosozialen und psychiatrischen Diensten und Einrichtungen zu<br />

schaffen“ (Bargfrede, Horstbrink & Leber, 1995, S. 56). Alle gem. § 63 StGB unterge-<br />

1 Nach Ausscheiden eines Mitglieds bestand die Projektbegleitende Expertenrunde kurzzeitig aus acht<br />

Personen; im Januar 2001 kam jedoch eine weitere Person hinzu, sodass sich die Runde wieder wie<br />

ursprünglich aus neun Mitgliedern zusammensetzte.<br />

6


achten Patienten <strong>des</strong> WZFP sollten der Zielsetzung der Rehabilitation und Nachsorge<br />

entsprechend in ihren Herkunftsregionen wiedereingegliedert werden (Dimmek &<br />

Bargfrede, 1996). Im Zuge einer Reorganisation <strong>des</strong> WZFP wurde der Bereich VI zum<br />

31.12.1998 aufgelöst und die dort tätigen MitarbeiterInnen wurden den einzelnen Abteilungen<br />

und Stationen <strong>des</strong> WZFP zugeteilt. Die Zuständigkeit <strong>für</strong> Rehabilitation und<br />

Nachsorge wurde dadurch wieder in die einzelnen Behandlungsbereiche hinein verlagert.<br />

Aktuell werden PatientInnen aus drei Abteilungen <strong>des</strong> WZFP entlassen, in denen unterschiedliche<br />

Störungen und Krankheitsbilder behandelt werden: Abteilung II Klinische<br />

Psychiatrie (77 Betten), Abteilung III Psycho- und Soziotherapie (93 Betten) und<br />

Abteilung IV Heilpädagogische Behandlung (51 Betten; jeweils Stand: März 2000).<br />

In den Abteilungen II und III wird die Rehabilitation und Nachsorge von je drei MitarbeiterInnen<br />

<strong>des</strong> Sozialdienstes durchgeführt, die gleichzeitig <strong>für</strong> die stationäre Sozialarbeit<br />

zuständig sind. In Abteilung IV wird sie von den zuständigen TherapeutInnen<br />

und einer Sozialarbeiterin durchgeführt. Ein Diplom-Psychologe ergänzt in den Abteilungen<br />

II und III die Tätigkeit <strong>des</strong> Sozialdienstes im Rahmen der psychotherapeutischen<br />

Rehabilitation und Nachsorge, darüber hinaus besetzt er die forensischpsychiatrische<br />

Kontaktstelle in Bochum. Die zweite Kontaktstelle in Herne ist personell<br />

mit einem Mitarbeiter <strong>des</strong> Sozialdienstes aus Abteilung III besetzt. Die beiden Kontaktstellen<br />

sollen den erhöhten sozial- und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf im<br />

Ruhrgebiet abdecken; aus dieser Region stammen rund 40 % der PatientInnen <strong>des</strong><br />

WZFP (Ortlieb, 2002).<br />

Im Projektzeitraum waren damit insgesamt sieben SozialarbeiterInnen und ein Diplom-<br />

Psychologe mit der Rehabilitation und Nachsorge von PatientInnen befasst. 2 Alle MitarbeiterInnen,<br />

die Rehabilitations- und Nachsorgemaßnahmen durchführten, waren<br />

gleichzeitig auch im stationären Bereich tätig, d.h. keine/r der SozialarbeiterInnen <strong>des</strong><br />

WZFP war im Projektzeitraum ausschließlich mit Rehabilitation und Nachsorge beschäftigt.<br />

3 In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dem Projekt „Ambulante<br />

Nachsorge“ keine gesonderten Projektmitarbeiter zur Verfügung standen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts förderte das WZFP die Konzeption einer sektorisierten und<br />

regionalisierten Rehabilitation und Nachsorge, d.h. die Nachsorgemitarbeiter betreuen<br />

einen bestimmten regionalen Sektor im Zuständigkeitsbereich Westfalen-Lippe4 . Je<br />

zwei MitarbeiterInnen sind den Sektoren Münsterland und Ostwestfalen zugeordnet,<br />

drei Mitarbeiter dem Sektor Ruhrgebiet; die Abteilung IV Heilpädagogische Behandlung<br />

verfolgt ein sektorenübergreifen<strong>des</strong> Nachsorgekonzept (vgl. Im Blickpunkt Rehabilitation<br />

und Nachsorge, 2/01). Vor Beginn <strong>des</strong> Projekts wurde die Konzeption einer<br />

sektorisierten Nachsorge von den einzelnen Behandlungsabteilungen „mehr oder weniger<br />

eng verfolgt“ (Ortlieb, 2002, S. 8), was auf die in den einzelnen Abteilungen gewachsenen<br />

Traditionen und die störungsspezifischen Erfordernisse der Wiedereingliederungsplanung<br />

zurückzuführen ist.<br />

Aus denselben Gründen unterschieden sich vor Projektbeginn auch die abteilungsinternen<br />

Standards bzw. Strukturen der Rehabilitations- und Nachsorgepraxis. Mit der<br />

Erarbeitung und Implementation der „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien<br />

2 MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Sozialdienstes, die im Projektzeitraum ausschließlich oder überwiegend stationäre<br />

Sozialarbeit leisteten, waren nicht oder nur im Einzelfall in Projektmaßnahmen eingebunden<br />

und dementsprechend nicht in der Projektdokumentation berücksichtigt.<br />

3 Die an der Rehabilitation und Nachsorge beteiligten MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Sozialdienstes werden im<br />

Folgenden zusammenfassend als Nachsorgemitarbeiter bezeichnet.<br />

4 Das WZFP Lippstadt-Eickelborn ist insgesamt <strong>für</strong> eine Region von 20.000 km 2 und ein Einzugsgebiet<br />

von 8 Millionen Einwohnern zuständig (Ortlieb, 2002).<br />

7


zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002)<br />

wurde das Ziel verfolgt, die Rehabilitation und Nachsorge im WZFP im Rahmen einer<br />

abteilungsübergreifenden, verbindlichen Ablauforganisation zu vereinheitlichen. Im<br />

Projektablaufplan vom August 2000 wurde ausgeführt, welche klinikinternen Maßnahmen<br />

- ausgehend vom Ist-Stand <strong>des</strong>selben Monats - geplant waren, um o.g. Ziel zu<br />

erreichen. Im Vordergrund standen dabei folgende Punkte:<br />

� die Überarbeitung bzw. Erweiterung <strong>des</strong> aktuellen Behandlungs- und Wiedereingliederungsplans<br />

um erforderliche Lebensbedingungen nach der Entlassung und<br />

weitere Behandlungs- und Betreuungsbedarfe<br />

� die Erarbeitung abteilungsübergreifender Standards zur patientenbezogenen Information<br />

� die Erstellung eines Konzepts zur frühzeitigen Kontaktaufnahme zwischen den<br />

Beteiligten sowie zur frühzeitigen Feststellung <strong>des</strong> Entlassungsorts und zum Einbezug<br />

der Gemeinde.<br />

Mit Hilfe dieser Maßnahmen, die schließlich in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“<br />

mündeten, sollten die bestehenden abteilungsspezifischen Verfahren<br />

und fallbezogenen Routinen durch ein einheitliches Verfahren ersetzt und im klinikinternen<br />

Ablauf verankert werden. Da die Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im<br />

Projektzeitraum in wesentlichen Teilen der in den Rahmenrichtlinien beschriebenen<br />

Praxis entspricht, dienen diese auch als Grundlage der folgenden Darstellung der aktuellen<br />

Ablauforganisation im WZFP.<br />

Die Einbindung <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters und nachsorgender Dienste bzw. Einrichtungen<br />

erfolgt spätestens, wenn<br />

� in einem Gutachten gem. § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz Nordhein-Westfalen<br />

(MRVG-NW) oder einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer (StVK) eine<br />

Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen wird, der auch das zuständige Behandlungsteam<br />

folgt<br />

� ein/e PatientIn Einzelausgang erhält<br />

� im letzten Behandlungszeitraum Indikationen <strong>für</strong> eine externe ambulante/statio-<br />

näre Weiterbehandlung oder außerstationäre Maßnahmen der Betreuung und<br />

Wiedereingliederung diskutiert und festgestellt werden.<br />

Sobald also ein/e PatientIn einen Behandlungsstand erreicht hat, der eine Langzeitbeurlaubung<br />

zulässt, erfolgt die Kontaktaufnahme <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters zu künftig<br />

zuständigen Einrichtungen und ambulanten Diensten sowie deren Information über<br />

die Zusendung von Arzt- und Sozialberichten. Darauf finden Vorstellungsgespräche in<br />

den kooperierenden Einrichtungen statt und ggf. ein Probewohnen und/oder Probearbeiten<br />

mit ausführlichen Vor- und Nachbesprechungen. Erklärt eine Einrichtung oder<br />

ein ambulanter Dienst die konkrete Absicht, eine/n PatientIn aufzunehmen bzw. zu<br />

betreuen, wird der aktuelle Behandlungs- und Wiedereingliederungsplan übersandt<br />

und weitere gewünschte Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sobald der konkrete Aufnahmetermin<br />

feststeht, erfolgt die Information der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA)<br />

über die Beurlaubung der/s PatientIn unter Mitteilung der getroffenen Beurlaubungsauflagen,<br />

die im Vorfeld mit der/m PatientIn besprochen und vereinbart werden. Eine<br />

mehrmonatige bis mehrjährige Langzeitbeurlaubung, die den meisten Entlassungen<br />

vorausgeht, ist Bestandteil der Maßnahmen der Rehabilitation der forensischen Psychiatrie.<br />

8


Bei tragfähiger Beurlaubungssituation und weiterem positivem Verlauf wird der zuständigen<br />

StA und der zuständigen Bewährungshilfe- und Führungsaufsichtsstelle<br />

(BWH/FA) die entlassungsanregende Stellungnahme der Klinik übersandt und es erfolgt<br />

die Kostenbeantragung <strong>für</strong> die Nachfolgefinanzierung. Mit der (bedingten) Entlassung<br />

aus dem Maßregelvollzug enden die rehabilitativen Maßnahmen der Nachsorgemitarbeiter<br />

und es beginnt die Nachsorge. Das Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-<br />

Westfalen regelt in seiner Novellierung vom Juni 2002 in § 1 Abs. 3, dass „Therapie<br />

und Beratung [...] mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten auch nach der Entlassung<br />

[...]“ fortzusetzen sind. Damit enden die Maßnahmen der Klinik und vor allem<br />

die Bemühungen der Nachsorgemitarbeiter nicht mehr mit dem Zeitpunkt der Entlassung<br />

einer/s PatientIn. Insbesondere in Krisenfällen müssen PatientInnen auf ihren<br />

Wunsch - soweit keine anderen geeigneten Angebote zur Verfügung stehen - kurzfristig<br />

wieder aufgenommen werden.<br />

2 AUSGANGSSITUATION AUSGANGSSITUATION AUSGANGSSITUATION DE DER DE R EXTERNEN EVALUATIO<br />

EVALUATION<br />

EVALUATIO<br />

Mit der Durchführung der externen Evaluation <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“<br />

wurde die <strong>FOGS</strong> - Gesellschaft <strong>für</strong> Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich<br />

mbH, Köln Ende Juli 2002 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beauftragt.<br />

Die externe Evaluation begann folglich erst wenige Monate vor Projektende, einem<br />

Zeitpunkt, an dem die wesentlichen Projektaktivitäten <strong>des</strong> WZFP bereits abgeschlossen<br />

waren. Aufgrund dieser Ausgangssituation fand die externe Evaluation unter<br />

Bedingungen statt, die von „klassischen“ Evaluationsvorhaben erheblich abweichen. So<br />

konnten die einzelnen Schritte der Planung und Umsetzung der zahlreichen Projektmaßnahmen<br />

nur noch indirekt über Ergebnisse interner Dokumentation erfasst werden<br />

- soweit diese vorhanden war. Darüber hinaus stand nur ein begrenzter Zeitraum<br />

von knapp einem Jahr <strong>für</strong> die Planung und Durchführung zusätzlicher Primärerhebungen<br />

zur Verfügung.<br />

Vor diesem Hintergrund war als erster Arbeitsschritt der externen Evaluation eine umfassende<br />

und detaillierte Bestandsaufnahme der von Anfang 2000 bis August 2002<br />

geleisteten Projektarbeit erforderlich. Um den komplexen Ablauf <strong>des</strong> Projekts nachzuzeichnen<br />

und einen Überblick über die äußerst zahlreichen geplanten und durchgeführten<br />

Einzelmaßnahmen zu erhalten, wurden folgende vom WZFP zur Verfügung<br />

gestellte Unterlagen analysiert:<br />

� Protokolle der vorangegangenen Projektgruppen der Jahre 1998 und 1999<br />

� Protokolle der internen Projektgruppe<br />

� Sachberichte <strong>für</strong> die Jahre 2000 und 2001 5<br />

� Protokolle der Projektbegleitenden Expertenrunde und Stellungnahme zum Sachbericht<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2000<br />

� eingesetzte Erhebungsinstrumente und ggf. vorhandene Auswertungen<br />

� erste Auszüge aus Patientenakten und Protokollen der „Runden Tische“<br />

� diverse schriftliche Unterlagen zum Projektverlauf (Projektkonzeption, Projektablaufplan,<br />

Aktenvermerke, Korrespondenz mit internen und externen Beteiligten).<br />

5 Der Sachbericht <strong>für</strong> das Jahr 2002 und der Abschlussbericht <strong>des</strong> WZFP zum Projekt lagen <strong>FOGS</strong><br />

zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme und der Berichterstellung nicht vor.<br />

9


Um das Ziel einer systematischen Dokumentation aller Projektaktivitäten zu erreichen,<br />

wurden ergänzende Gespräche mit am Projekt beteiligten MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP<br />

geführt. Die Dokumentation der Projektmaßnahmen wurde bis zum Ende der Projektlaufzeit<br />

fortlaufend durch <strong>FOGS</strong> ergänzt und aktualisiert.<br />

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die in der gesamten Projektlaufzeit<br />

von Anfang 2000 bis Ende 2002 vom WZFP durchgeführt wurden. Die Zuordnung<br />

der Einzelmaßnahmen zu den verschiedenen Kategorien orientiert sich - soweit eine<br />

Zuordnung möglich war - an dem Maßnahmenkatalog, wie er in der Projektkonzeption<br />

formuliert wurde. Da zahlreiche Aktivitäten den Kategorien nicht eindeutig zuzuordnen<br />

waren, wurden ergänzende Kategorien hinzugenommen. Die Tabelle schließt auch<br />

Maßnahmen ein, die laut Konzeption geplant waren, jedoch nicht durchgeführt wurden.<br />

Tab. 1: Übersicht über geplante und durchgeführte Projektmaßnahmen<br />

Tagung „Initiativen zur Nachsorge“<br />

02/00: Tagung „Initiativen zur Nachsorge“, ca. 130 TeilnehmerInnen aus den Bereichen ambulante,<br />

stationäre und komplementäre Dienste, FA/BWH, niedergelassene PsychotherapeutInnen<br />

fünf Workshops zu den Themen: Ambulante Psychotherapie; Unterstellt unter Bewährungshilfe und Führungsaufsicht;<br />

Krisen, Konflikte und Legalbewährung; Der Bedarf langzeithospitalisierter psychisch<br />

kranker Rechtsbrecher; Helferkonferenz<br />

08/00: Veröffentlichung <strong>des</strong> Tagungsbands „Initiativen zur Nachsorge“<br />

11/00: Versand <strong>des</strong> Tagungsbands „Initiativen zur Nachsorge“ an ca. 250 Personen<br />

Maßnahmen der Kontinuitätsentwicklung<br />

2001/2002: Erarbeitung und Veröffentlichung der „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien zur<br />

Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“<br />

Erarbeitung von „Leitsätzen bei der Wiedereingliederungsplanung“<br />

Erarbeitung der „Checkliste Rehabilitation und Nachsorge“<br />

Erarbeitung <strong>des</strong> „Orientierungsleitfadens zu forensischen PatientInnen <strong>für</strong> MitarbeiterInnen der psychosozialen<br />

Versorgung“<br />

Erweiterung <strong>des</strong> „Behandlungs- und Wiedereingliederungsplans“ um erforderliche Lebensbedingungen<br />

nach der Entlassung und weitere Behandlungs- und Betreuungsbedarfe<br />

Entwicklung eines standardisierten Formschreibens zur Information von Psychiatriekoordinatoren über<br />

anstehende Beurlaubungen und Entlassungen in ihr Zuständigkeitsgebiet<br />

Supervision<br />

insgesamt zehn Kostenübernahmen von Supervision <strong>für</strong> acht nachsorgende Einrichtungen/Dienste,<br />

üblicherweise sechs Sitzungen zu je 1,5 Stunden bzw. Verlängerung mit vier Sitzungen zu je 1,5 Stunden<br />

2001: sechs bewilligte Kostenübernahmen, 2002: vier bewilligte Kostenübernahmen<br />

Coaching-Seminare <strong>für</strong> Dienste und Einrichtungen<br />

es wurden keine Coaching-Seminare durchgeführt<br />

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen<br />

Durchführung von insgesamt 65 dokumentierten einrichtungs-, berufsgruppen- und tätigkeitsbezogenen<br />

Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen (inkl. Besuchergruppen und interne Veranstaltungen)<br />

lt. Sachbericht 2000: weitere 45 einrichtungsbezogene Veranstaltungen, zu denen keine schriftliche<br />

Dokumentation vorliegt<br />

Zielgruppe: allgemeinpsychiatrische Kliniken, Nachsorgeeinrichtungen, ambulante Dienste, niedergelassene<br />

PsychotherapeutInnen, FA/BWH, PSAG, Wohlfahrtsverbände<br />

Konzipierung und Durchführung der speziellen Fortbildungsreihe „Frauen und Forensik“ <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />

aus Nachsorgeeinrichtungen; fünf Veranstaltungen in Münster, Bochum, Bielefeld, Dortmund und<br />

Paderborn<br />

10


Regionale Arbeitskreise/Fallbesprechungen<br />

Einführung von zwei zentralen Steuerungsinstrumenten zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten<br />

Nachsorge:<br />

1. patientenbezogene „Runde Tische“ nach Entlassung<br />

2. Gesamthilfeplanung nach Entlassung<br />

Regionale Nachsorgezentren<br />

wurde zurückgestellt, da dezentrale und aktiv aufsuchende Organisationsform zweckmäßiger erschien<br />

Dokumentation projektbezogener Tätigkeiten<br />

ab 01/00: handschriftliche Dokumentation projektbezogener Tätigkeiten aller MA, ohne Patientenbezug<br />

ab Anfang/Mitte 01: elektronische Dokumentation projektbezogener Tätigkeiten von sechs Nachsorgemitarbeitern,<br />

mit Patientenbezug<br />

Fonds „Ambulante Psychotherapie“<br />

Einrichtung <strong>des</strong> Fonds „Ambulante Psychotherapie“ zur (Vor-)Finanzierung ambulanter Psychotherapie<br />

05/02: erste und einzige Inanspruchnahme von Mitteln<br />

Projektbegleitende Expertenrunde<br />

2000: vier Treffen am 08.02., 22.03., 25.08. und 16.11.<br />

2001: vier Treffen am 23.01., 25.06., 10.09. und 19.11.; 13.07. schriftliche Stellungnahme zum<br />

Sachbericht <strong>des</strong> WZFP <strong>für</strong> das Jahr 2000<br />

2002: fünf Treffen am 06.02., 15.05., 09.07., 23.09. und 22.11.<br />

Befragungen<br />

06/00: Ermittlung von Fortbildungsbedarfen und Anmerkungen zum Nachsorgekonzept bei Strafvollstreckungskammern<br />

Mitte 00: Ermittlung von Fortbildungs- und Supervisionsbedarfen bei stationären und komplementären<br />

Einrichtungen<br />

Mitte 00: Ermittlung von Supervisionsbedarfen bei der BWH<br />

Mitte 00: Ermittlung von Fortbildungsbedarfen bei allgemeinpsychiatrischen Kliniken<br />

09/00: zwei Befragungen allgemeinpsychiatrischer Kliniken zu Erfahrungen in der Nachsorge forensischer<br />

PatientInnen sowie zu Fortbildungs- und Supervisionsbedarfen<br />

11/00: Evaluation der Inhalte der Tagung „Initiativen zur Nachsorge“ und Ermittlung weiterer Informationsbedarfe<br />

Anfang 01: Befragung allgemeinpsychiatrischer Kliniken <strong>des</strong> LWL zu gem. § 63 StGB untergebrachten<br />

PatientInnen<br />

02/01: Befragung niedergelassener PsychotherapeutInnen zu Erfahrungen, Supervisions- und Fortbildungsbedarfen<br />

05/02: Befragung allgemeinpsychiatrischer Kliniken <strong>des</strong> LWL zu Informationsbedarfen<br />

10/01, 10/02, 02/03: Evaluation der 2., 3., 4. und 5. Veranstaltung der Fortbildungsreihe „Frauen und<br />

Forensik“<br />

Die Übersicht verdeutlicht, dass es sich bei den Projektaktivitäten um ein breites Spektrum<br />

heterogener Maßnahmen handelt, die an dieser Stelle nicht im Einzelnen aufgeführt<br />

werden sollen.<br />

Eine umfassende Bestandsaufnahme der Projektaktivitäten war erforderlich, um weitergehende<br />

Arbeitsschritte der externen Evaluation abzuleiten und zu entscheiden, welche<br />

zusätzlichen Erhebungen notwendig waren.<br />

11


3 VORGEHENSWEISE VORGEHENSWEISE VORGEHENSWEISE DER DER EEXTERNEN<br />

EE<br />

XTERNEN EVALUATION<br />

Aus der Konzeption <strong>des</strong> Modellprojekts „Ambulante Nachsorge“ können folgende<br />

grundlegende Ziele abgeleitet werden, deren Realisierung im Rahmen der externen<br />

Evaluation überprüft und bewertet werden soll:<br />

� Herstellung von Kontinuität im gesamten Prozess der Wiedereingliederung, insbesondere<br />

bei der Überleitung von PatientInnen in nachsorgende Einrichtungen<br />

� Erweiterung von Betreuungs- und Behandlungsangeboten in der Nachsorge, einschließlich<br />

ambulanter psychotherapeutischer Behandlung<br />

� Optimierung der Betreuungs- und Behandlungsqualität in der Nachsorge.<br />

Aus diesen Zielen ergeben sich <strong>für</strong> die externe Evaluation drei Untersuchungsschwerpunkte:<br />

1. Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge, einschließlich individueller Patientenverläufe<br />

2. Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit externen Stellen und fallbezogene Kooperation<br />

3. flankierende Maßnahmen in Form von Supervision, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen.<br />

Als weitere Untersuchungsschwerpunkte können die Beschreibung und Bewertung der<br />

Projektaktivitäten insgesamt betrachtet werden, deren Vorgehen und Ergebnis bereits<br />

in Kapitel 2 dargestellt wurden.<br />

3.1 3.1 Fragestellungen<br />

Fragestellungen<br />

Im Zentrum der externen Evaluation steht die Beantwortung der generellen Frage, ob<br />

es dem Projekt „Ambulante Nachsorge“ gelungen ist, <strong>für</strong> entlassene PatientInnen <strong>des</strong><br />

WZFP bedarfsgerechte Nachsorgestrukturen und -maßnahmen aufzubauen. Folgende<br />

Fragen sollten im Zusammenhang mit den drei o.g. Evaluationsschwerpunkten beantwortet<br />

werden:<br />

1. Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge<br />

� Wie viele und welche PatientInnen wurden im Projektzeitraum langzeitbeurlaubt<br />

und/oder entlassen?<br />

� Wie war der Verlauf der Langzeitbeurlaubung und der Zeit nach der Entlassung<br />

bei diesen PatientInnen?<br />

� Wie gestaltete sich die Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im WZFP, insbesondere<br />

der Prozess der Überleitung von PatientInnen in Nachsorgeeinrichtungen?<br />

� Welche Tätigkeiten wurden von den Nachsorgemitarbeitern <strong>für</strong> PatientInnen im<br />

Rahmen der Rehabilitation und Nachsorge erbracht?<br />

12


2. Kooperation mit externen Stellen<br />

� Wie viele und welche Einrichtungen und Dienste haben langzeitbeurlaubte<br />

und/oder entlassene PatientInnen <strong>des</strong> WZFP aufgenommen bzw. betreut?<br />

� Wie gestaltete sich die Kooperation mit nachsorgenden Einrichtungen und Diensten,<br />

insbesondere in Krisenfällen?<br />

� In welchem Umfang konnten die Instrumente „Runder Tisch“ und „Gesamthilfeplanung<br />

nach Entlassung“ umgesetzt werden?<br />

� Wie bewerten kooperierende Einrichtungen und Stellen der Justiz die Zusammenarbeit<br />

mit dem WZFP, welche Verbesserungen sind erforderlich?<br />

� Durch welche Maßnahmen könnte die (Mit-)Versorgungsbereitschaft von Einrichtungen<br />

und Diensten (weiter) erhöht werden?<br />

3. flankierende Maßnahmen<br />

� Welche Zielgruppen wurden mit Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen<br />

erreicht, welche Inhalte wurden vermittelt?<br />

� Welche Einrichtungen wurden mit dem Angebot der Kostenübernahme von Supervision<br />

erreicht, in welchem Ausmaß wurde das Angebot in Anspruch genommen?<br />

� Wie werden das Supervisionsangebot, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen<br />

bewertet, v.a. im Hinblick auf die Arbeit mit forensischen PatientInnen?<br />

� Welchen Beitrag leisten flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der (Mit-)Versorgungsbereitschaft<br />

<strong>für</strong> forensische PatientInnen?<br />

3.2 3.2 Methodische<br />

Methodisches Methodische s Vorgehen<br />

Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden qualitative und quantitative Methoden<br />

der empirischen Sozialforschung eingesetzt. Eine Zuordnung der Verfahren zu den<br />

einzelnen Evaluationsschwerpunkten ist hier nicht möglich, da einzelne Verfahren der<br />

Beantwortung mehrerer Fragestellungen dienten.<br />

� Analyse der Krankenakten aller PatientInnen, die im Projektzeitraum aus dem<br />

WZFP langzeitbeurlaubt, entlassen und/oder verlegt wurden; die eingesetzten teilstandardisierten<br />

Erhebungsinstrumente wurden in Anlehnung an ein vom Institut<br />

<strong>für</strong> <strong>Forensische</strong> Psychiatrie Essen bei der Evaluation forensischer Ambulanzen im<br />

Rheinland verwendetes Instrument (vgl. Seifert & Schiffer, 2002) entwickelt und<br />

um <strong>für</strong> das Modellprojekt „Ambulante Nachsorge“ relevante Items ergänzt; es wurde<br />

je ein Instrument <strong>für</strong> beurlaubte und entlassene PatientInnen eingesetzt.<br />

� Analyse der Protokolle „Runder Tische“ anhand eines teilstandardisierten Erhebungsinstruments<br />

� leitfadengestützte Interviews mit LeiterInnen und MitarbeiterInnen ausgewählter<br />

Einrichtungen und Dienste, die im Projektzeitraum beurlaubte und/oder entlassene<br />

PatientInnen aus dem WZFP aufgenommen oder betreut haben<br />

13


� teilstandardisierte schriftliche Befragung aller Einrichtungen und Dienste, die im<br />

Projektzeitraum beurlaubte und/oder entlassene PatientInnen aus dem WZFP aufgenommen<br />

oder betreut haben<br />

� exploratives Interview mit einer/m forensisch erfahrenen SupervisorIn, die/der im<br />

Projektzeitraum kooperierende Nachsorgeeinrichtungen supervidiert hat<br />

� teilstandardisierte schriftliche Befragung von TeilnehmerInnen ausgewählter Informations-<br />

und Fortbildungsveranstaltungen, die im Projektzeitraum vom WZFP<br />

durchgeführt wurden<br />

� teilstandardisierte schriftliche Befragung von Führungsaufsichts- und Bewährungshilfestellen<br />

im Bezirk <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts Hamm, die im Projektzeitraum<br />

mit dem WZFP kooperiert haben; das eingesetzte Instrument wurde von der internen<br />

Projektgruppe - in Abstimmung mit der Projektbegleitenden Expertenrunde -<br />

bereits vor Beginn der externen Evaluation entwickelt und wurde von <strong>FOGS</strong> um<br />

einige Items und offene Fragen ergänzt<br />

� Auswertung der vom WZFP durchgeführten teilstandardisierten schriftlichen Befragung<br />

von Teilnehmerinnen der Fortbildungsreihe „Frauen und Forensik“<br />

� Auswertung der vom WZFP durchgeführten elektronischen patientenbezogenen<br />

Tätigkeitsdokumentation der Nachsorgemitarbeiter.<br />

Die statistische Auswertung der Daten erfolgte mit dem Statistischen Programmpaket<br />

<strong>für</strong> Sozialwissenschaftler, SPSS 11.0, ergänzende Auswertungen wurden mit Unterstützung<br />

<strong>des</strong> Programms FileMaker Pro 5.0 vorgenommen.<br />

Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die einzelnen Arbeits-, Erhebungs- und Auswertungsschritte<br />

im zeitlichen Verlauf.<br />

14


Abb. 1: Zeitlicher Verlauf der externen Evaluation<br />

Evaluationsschritte* 08/02 09/02 10/02 11/02 12/02 01/03 02/03 03/03 04/03 05/03 06/03 07/03 08/03<br />

Bestandsaufnahme der Projektaktivitäten<br />

Teilnahme an Sitzungen der<br />

internen PG und PE<br />

Entwicklung der Instrumente<br />

zur Aktenanalyse und RT<br />

Durchführung der Aktenanalyse<br />

und Protokolle RT<br />

Interviews mit Nachsorgeeinrichtungen<br />

und SupervisorIn<br />

Entwicklung <strong>des</strong> FB zur Befragung<br />

von Einrichtungen<br />

schriftliche Befragung von<br />

Nachsorgeeinrichtungen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> FB zur Evaluation<br />

von Fortbildungen<br />

schriftliche Befragung der<br />

TN von Fortbildungen<br />

Vorbereitung der Befragung<br />

von FA/BWH<br />

Durchführung der Befragung<br />

von FA/BWH<br />

Dateneingabe, -bereinigung<br />

und -auswertung<br />

Berichterstellung<br />

* Abkürzungen: PG = Projektgruppe; PE = Projektbegleitende Expertenrunde; RT = Runde Tische;<br />

FB = Fragebogen; TN = TeilnehmerInnen; FA/BWH = Führungsaufsichts- und Bewährungshilfestellen<br />

4 ERGEBNISSE ERGEBNISSE DER DER EXTER EXTERNEN EXTER EXTER NEN EVALUATION<br />

Die Darstellung der Evaluationsergebnisse orientiert sich an den drei Evaluationsschwerpunkten.<br />

Die einleitende Beschreibung der gesamten Patientenstichprobe<br />

(Kap. 4.1) leitet über zu den Ergebnissen zum Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge<br />

in Kapitel 4.2, in dem beurlaubte und entlassene PatientInnen getrennt betrachtet<br />

werden. Kapitel 4.3 beantwortet die Frage, welche patientenbezogenen Tätigkeiten von<br />

den Nachsorgemitarbeitern im Rahmen der Rehabilitation und Nachsorge ausgeführt<br />

wurden. Mit der Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit externen Stellen - Nachsorgeeinrichtungen<br />

und Justiz - und fallbezogener Kooperation befassen sich die Kapitel 4.4 und 4.5. Die<br />

Ergebnisse zur Evaluation flankierender Maßnahmen (Kap. 4.6) schließen den Ergebnisbericht<br />

ab.<br />

15


4.1 4.1 Patienten<br />

Patienten<br />

Patienten 6<br />

Von den Nachsorgemitarbeitern <strong>des</strong> WZFP wurden insgesamt 69 Patienten genannt,<br />

die in der Projektlaufzeit im Rahmen einer Langzeitbeurlaubung, einer Entlassung<br />

und/oder einer Verlegung betreut wurden. In die von <strong>FOGS</strong> vor Ort durchgeführte Aktenanalyse<br />

wurden folglich alle Patienten eingeschlossen, die das WZFP zwischen Januar<br />

2000 und Dezember 2002 mit unterschiedlichem Status verlassen hatten. Neben<br />

der Erfassung von Patientenmerkmalen diente die Aktanalyse in erster Linie dazu, Informationen<br />

zum Überleitungsprozess sowie dem Verlauf der Beurlaubung und der<br />

Zeit nach der Entlassung zu gewinnen.<br />

Die Gesamtstichprobe wurde dem Status der Patienten am Stichtag 31.12.2002 folgend<br />

in die Gruppen entlassene Patienten, beurlaubte Patienten und sonstige Patienten geteilt.<br />

Wie aus Abbildung 2 ersichtlich, kann innerhalb dieser drei Patientengruppen<br />

weiter differenziert werden, was den heterogenen Charakter der Stichprobe hervorhebt.<br />

Die interindividuellen Unterschiede im Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge machen<br />

es an einigen Stellen der Auswertung erforderlich, auf einzelfallbezogene Verlaufsbeschreibungen<br />

zurückzugreifen.<br />

Abb. 2: Deskription der Gesamtstichprobe zum Stichtag 31.12.2002 (N = 69)<br />

entlassene Patienten<br />

n = 35<br />

Entlassung n = 34<br />

Bewährungswiderruf<br />

mit anschl. Verlegung<br />

n = 1<br />

GESAMTSTICHPROBE N =69<br />

beurlaubte Patienten<br />

n = 28<br />

Beurlaubung n = 21<br />

Urlaubsabbruch n = 6<br />

Urlaubsabbruch mit<br />

anschl. Verlegung<br />

n = 1<br />

sonstige Patienten<br />

n = 6<br />

Verlegung n = 4<br />

Abschiebung n = 1<br />

verstorben n = 1<br />

Die nachfolgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über den Status der 69 Patienten bei<br />

Projektbeginn am 01.01.2000 und bei Projektende am 31.12.2002.<br />

6 Da es sich bei der Stichprobe fast ausschließlich um männliche Patienten handelt und bei der Darstellung<br />

von Einzelfällen ein Rückschluss auf Personen vermieden werden soll, werden im Folgenden<br />

nur noch die männlichen Formen „Patient“ bzw. „Patienten“ verwendet.<br />

16


Tab. 2: Status der Patienten bei Projektbeginn und Projektende (N = 69)<br />

Patientenstatus 01.01.2000 31.12.2002<br />

stationär* 6 -<br />

stationär in Rehabilitationsvorbereitung 48 -<br />

beurlaubt 15 21<br />

entlassen - 34<br />

stationär nach Urlaubsabbruch - 6<br />

verlegt in Allgemeinpsychiatrie - 6<br />

abgeschoben - 1<br />

verstorben - 1<br />

GESAMT 69 69<br />

* Von den sechs Patienten, die sich stationär, aber nicht in Rehabilitationsvorbereitung befanden, wurden<br />

vier verlegt, einer abgeschoben, ein weiterer Patient verstarb.<br />

Tabelle 3 zeigt, wie viele Langzeitbeurlaubungen, Entlassungen, Verlegungen etc. insgesamt<br />

und in jedem einzelnen Jahr der Projektdurchführung erfolgt sind. Dabei ist zu<br />

beachten, dass es sich um Mehrfachnennungen handelt, d.h. ein Patient kann innerhalb<br />

eines oder mehrerer Jahre eine begonnene Langzeitbeurlaubung ohne darauffolgende<br />

Entlassung, einen Urlaubsabbruch und eine Langzeitbeurlaubung mit darauffolgender<br />

Entlassung durchlaufen haben. Im gesamten dreijährigen Projektzeitraum kam<br />

es zu insgesamt 45 Langzeitbeurlaubungen und 35 Entlassungen; folglich fanden im<br />

WZFP innerhalb eines Jahres im Mittel 15,0 Langzeitbeurlaubungen und 11,7 Entlassungen<br />

statt.<br />

Tab. 3: Abgänge aus dem WZFP im Projektzeitraum (N = 69; Mehrfachnennung)<br />

begonnene Langzeitbeurlaubungen ohne anschl.<br />

Entlassung im Projektzeitraum<br />

begonnene Langzeitbeurlaubungen mit anschl.<br />

Entlassung im Projektzeitraum<br />

2000 2001 2002 Gesamt<br />

5 9 15 29<br />

13 3 0 16<br />

begonnene Langzeitbeurlaubungen insgesamt 18 12 15 45<br />

Urlaubsabbrüche 4 2 4 10<br />

Entlassungen 14 13 8 35<br />

Abschiebungen 0 0 1 1<br />

Verlegungen 2 1 3 6<br />

Bewährungswiderrufe 0 1 0 1<br />

verstorben 0 1 0 1<br />

In die Auswertung der Basisdaten soziodemographische und diagnostische Merkmale,<br />

rechtliche Situation und Merkmale der Unterbringung wurden alle 69 Patienten <strong>des</strong><br />

Modellprojekts einbezogen. Im Rahmen der Aktenanalyse konnten nicht <strong>für</strong> jeden Patienten<br />

alle Variablen erhoben werden, da sich Qualität und Umfang der vorliegenden<br />

Dokumentation erheblich unterschieden. Bei einzelnen Patienten befanden sich Teile<br />

der Krankenakten zum Zeitpunkt der Analyse beim Gutachter oder waren nicht zugänglich,<br />

zum Teil fehlten einzelne Dokumente, z.B. das Urteil oder der letzte Gerichtsbeschluss.<br />

Fehlende Informationen konnten größtenteils mit Hilfe der Nachsor-<br />

17


gemitarbeiter nacherhoben werden. Weicht der Stichprobenumfang von der Gesamtstichprobe<br />

N = 69 ab, so ist dies gesondert angegeben (jeweils in Klammern am Ende).<br />

4.1.1 4.1.1 Soziodemographische Soziodemographische Merkmale<br />

Merkmale<br />

Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Muttersprache<br />

Der Anteil weiblicher Patientinnen in der Stichprobe ist mit 4,4 % (n = 3) erwartungsgemäß<br />

gering - verglichen mit einem Anteil von 95,7 % (n = 66) männlicher Patienten.<br />

Bei ihrer Aufnahme besaßen 61 Patienten (88,4 %) die deutsche Staatsangehörigkeit;<br />

von den acht Patienten (11,6 %) anderer Nationalität hatte je ein Patient eine polnische,<br />

eine griechische, eine irakische und eine äthiopische Staatsangehörigkeit, je zwei Patienten<br />

besaßen eine türkische oder eine jugoslawische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt<br />

ihrer Aufnahme sprachen 60 Patienten (88,2 %) deutsch als Muttersprache, acht<br />

Patienten (11,8 %) hatten eine andere Muttersprache; davon verfügten fünf über gute<br />

und drei über schlechte deutsche Sprachkenntnisse (n = 68).<br />

Familienstand, Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

Insgesamt 79,1 % (n = 53) der Patienten waren zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in die<br />

Maßregelvollzugsklinik ledig, 10,4 % (n = 7) waren verheiratet oder lebten in einer festen<br />

Partnerschaft, ebenfalls 10,4 % (n = 7) waren geschieden oder lebten getrennt von<br />

ihrer/m EhepartnerIn (n = 67). Der hohe Anteil Nichtverheirateter ist nicht untypisch<br />

<strong>für</strong> Patienten <strong>des</strong> Maßregelvollzugs (vgl. Dimmek & Bargfrede, 1996; Seifert & Schiffer,<br />

2002; Seifert, Jahn & Bolten, 2001). Die Angaben zum Familienstand spiegeln sich<br />

auch in der geringen Anzahl von nur sechs Patienten (9,7 %) wider, die vor dem Unterbringungsdelikt<br />

mit ihrer/m (Ehe-)PartnerIn oder der eigenen Familie lebten. 40,3 %<br />

(n = 25) der Patienten lebten dagegen bei den Eltern, einem Elternteil oder bei Angehörigen<br />

(n = 62). Die genaue Verteilung der Lebens- und Wohnverhältnisse vor dem<br />

Unterbringungsdelikt ist Tabelle 4 zu entnehmen.<br />

18


Tab. 4: Lebens- und Wohnverhältnisse vor dem Unterbringungsdelikt (n = 62)<br />

Lebens- und Wohnverhältnisse Anzahl Prozent<br />

allein 5 8,1<br />

mit (Ehe-)PartnerIn 5 8,1<br />

mit eigener Familie 1 1,6<br />

mit Eltern(-teil) 21 33,9<br />

mit Angehörigen 4 6,5<br />

mit sonstigen Personen 2 3,2<br />

JVA 1 1,6<br />

psychiatrische Klinik 5 8,1<br />

Übergangs-, Dauerwohnheim 5 8,1<br />

stationäre sozialpädagogische Einrichtung (§ 41 KJHG) 1 1,6<br />

Wohnung im Jugendwohnhaus eines mobilen Betreuungsdienstes<br />

1 1,6<br />

Männerwohnheim, Frauenhaus, Wohnheim <strong>für</strong> Wohnungslose 6 9,7<br />

ohne festen Wohnsitz 5 8,1<br />

GESAMT 62 100,3 7<br />

Heimaufenthalte und Schulbildung<br />

27 Patienten (39,1 %) hatten während ihrer Kindheit und Jugend min<strong>des</strong>tens einen<br />

Heimaufenthalt. Das mittlere Alter bei der ersten Heimaufnahme lag bei 10,7 Jahren<br />

(Min:


Tab. 5: Schulbildung bei Aufnahme (n = 66)<br />

Schulbildung Anzahl Prozent<br />

kein Schulbesuch 2 3,0<br />

kein Schulabschluss 22 33,3<br />

in schulischer Ausbildung 4 6,1<br />

Sonderschulabschluss 18 27,3<br />

Volks-/Hauptschulabschluss 13 19,7<br />

Realschulabschluss 3 4,5<br />

(Fach-)Abitur 4 6,1<br />

GESAMT 66 100,0<br />

Berufsqualifikation und Erwerbstätigkeit<br />

Ein dem geringen Grad an schulischer Bildung entsprechen<strong>des</strong> Bild zeigt die Berufsqualifikation<br />

der Patienten bei Aufnahme: 76,5 % (n = 52) konnten keine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung vorweisen, lediglich 19,1 % (n = 13) hatten eine Lehre abgeschlossen.<br />

Drei Personen (4,4 %) befanden sich zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme noch in<br />

Ausbildung (n = 68).<br />

Angaben zur Erwerbstätigkeit vor dem Unterbringungsdelikt fanden sich in den Akten<br />

von 56 Patienten. Über die Hälfte (n = 30) dieser Patienten war zu dem Zeitpunkt, als<br />

sie das Delikt begingen, arbeitslos. Einer regelmäßigen (nichtbeschützten) Ganz- oder<br />

Halbtagsbeschäftigung gingen nur acht Patienten (14,3 %) nach. Tabelle 6 gibt einen<br />

Überblick über die Verteilung der einzelnen Erwerbstätigkeiten.<br />

Tab. 6: Erwerbstätigkeit vor dem Unterbringungsdelikt (n = 56)<br />

Erwerbstätigkeit Anzahl Prozent<br />

arbeitslos 30* 53,6<br />

in schulischer/beruflicher Ausbildung 6 10,7<br />

Ganz-/Halbtagsbeschäftigung 8 14,3<br />

in beschützter Werkstatt o.ä. 3 5,4<br />

wechselnde Gelegenheitsarbeiten 2 3,6<br />

Umschulungsmaßnahme 1 1,8<br />

sozialpädagogisch betreute Beschäftigung <strong>des</strong><br />

Arbeitsamts<br />

1 1,8<br />

RentnerIn 3 5,4<br />

Hausfrau/-mann 1 1,8<br />

Beschäftigung in JVA 1 1,8<br />

GESAMT 56 100,2<br />

* Ein Patient erhielt einen Tag vor dem Delikt die Kündigung, davor war er drei Jahre beschäftigt.<br />

20


4.1.2 4.1.2 Diagnostische Diagnostische Merkmale<br />

Merkmale<br />

Die psychiatrischen Diagnosen der Patienten wurden ebenfalls im Rahmen der Aktenanalyse<br />

erhoben. Erfasst wurden dabei die aktuellen Diagnosen, die der Epikrise <strong>des</strong><br />

Patienten oder der (letzten) Stellungnahme der Klinik <strong>für</strong> die Strafvollstreckungskammer<br />

entnommen werden konnten. Waren diese Dokumente nicht vorhanden oder enthielten<br />

sie keine Diagnose, wurden ergänzende Dokumente, die aus dem WZFP<br />

stammten und eine ärztliche Diagnose enthielten, ausgewertet. Die Angaben zur jeweiligen<br />

Hauptdiagnose wurden der klinikinternen Basisdokumentation entnommen und<br />

mit den Ergebnissen der Aktenanalyse abgeglichen.<br />

Welche Hauptdiagnosen bei den Patienten vorlagen, ist Tabelle 7 zu entnehmen. In<br />

der Gesamtstichprobe stehen dabei Persönlichkeitsstörungen an erster Stelle, sie wurden<br />

bei rund zwei Fünftel aller Patienten (n = 28) diagnostiziert. Bei den beurlaubten<br />

Patienten machten Persönlichkeitsstörungen sogar über die Hälfte aller Hauptdiagnosen<br />

aus. Dieses Ergebnis entspricht der Feststellung von Dimmek und Bargfrede<br />

(1996), dass weniger als die Hälfte der im WZFP untergebrachten Patienten unter einer<br />

psychischen Erkrankung im engeren Sinne leiden, sondern mehrheitlich Persönlichkeitsstörungen<br />

im Vordergrund stehen. „Klassische“ psychiatrische Erkrankungen wie<br />

Schizophrenien wurden bei einem Anteil von 31,9 % der Gesamtstichprobe (n = 22)<br />

festgestellt. An dritter Stelle der häufigsten Hauptdiagnosen stehen Intelligenzminderungen,<br />

die bei einem knappen Fünftel der Patienten (n = 13) diagnostiziert wurden.<br />

Dabei handelte es sich ausnahmslos um leichte Intelligenzminderungen (F70), die in<br />

sieben Fällen (53,9 %) von einer „deutlichen Verhaltensstörung“ begleitet wurden, „die<br />

Beobachtung oder Behandlung erfordert“ (Dilling, Mombour, Schmidt & Schulte-<br />

Markwort, 2000, S. 169).<br />

Tab. 7: Psychiatrische Hauptdiagnosen nach ICD-10 (N = 69)<br />

Diagnose<br />

beurlaubte<br />

Patienten<br />

entlassene<br />

Patienten<br />

sonstige<br />

Patienten<br />

Gesamt-<br />

stichprobe<br />

n % n % n % n %<br />

Persönlichkeitsstörungen F60 15 53,6 12 34,3 1 16,7 28 40,6<br />

Schizophrenie F20 und schizo-<br />

affektive Störungen F25<br />

8 28,6 12 34,3 2 33,3 22 31,9<br />

Intelligenzminderungen F70 3 10,7 8 22,9 2 33,3 13 18,8<br />

organische Störungen F06 und F07 2 7,1 2 5,7 - - 4 5,8<br />

Störungen der Sexualpräferenz F65 - - 1 2,9 - - 1 1,5<br />

Störungen durch Alkohol F10 - - - - 1 16,7 1 1,5<br />

Gesamt 28 100,0 35 100,1 6 100,0 69 100,1<br />

Der Anteil von Patienten mit Persönlichkeitsstörungen entspricht genau dem Anteil<br />

persönlichkeitsgestörter Patienten der forensischen Ambulanzen im Rheinland (Schiffer<br />

& Seifert, 2002). Allerdings wies dort fast die Hälfte aller Patienten (48,5 %) - und<br />

damit die Mehrheit - eine schizophrene oder affektive Psychose auf. Der Anteil von<br />

Intelligenzminderungen war mit nur 3,0 % erheblich kleiner als der Anteil von Intelligenzminderungen<br />

in der betreuten Patientengruppe <strong>des</strong> WZFP.<br />

Im Projektzeitraum wurden aus dem WZFP ebenso viele Patienten mit Persönlichkeitsstörungen<br />

wie schizophrene Patienten entlassen; ein Blick auf die beurlaubten Patienten<br />

zeigt, dass sich darunter sogar fast doppelt so viele persönlichkeitsgestörte wie<br />

schizophrene Patienten finden. Auch unter Berücksichtigung der geringeren Betten-<br />

21


zahl der Abteilung Klinische Psychiatrie bestätigen die vorliegenden Zahlen nicht den<br />

von Seifert, Kahn und Bolten (2001) in der Prognosestudie beschriebenen Trend einer<br />

Zurückhaltung bei der Entlassung von Patienten mit einer Persönlichkeitsstörung.<br />

Eine differenziertere Betrachtung der Persönlichkeitsstörungen, die bei insgesamt 28<br />

Patienten als Hauptdiagnose festgestellt wurden, findet sich in Tabelle 8. Daraus wird<br />

ersichtlich, dass in fast einem Drittel der Fälle (n = 9) eine sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung<br />

(F60.8) 8 diagnostiziert wurde, gefolgt von einem Viertel emotional instabiler<br />

Persönlichkeitsstörungen (n = 7) - davon vier vom Borderline-Typus, zwei vom<br />

impulsiven Typus und eine ohne Angabe <strong>des</strong> Subtypus. Die dritthäufigste diagnostizierte<br />

Persönlichkeitsstörung war die dissoziale Persönlichkeitsstörung (F.60.2) mit<br />

knapp einem Fünftel der Fälle (n = 6).<br />

Tab. 8: Persönlichkeitsstörungen nach ICD-10 (N = 28)<br />

Persönlichkeitsstörung Anzahl Prozent<br />

sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung F60.8 9 32,1<br />

emotional instabile Persönlichkeitsstörung F60.3 7 25,0<br />

dissoziale Persönlichkeitsstörung F60.2 6 21,4<br />

histrionische Persönlichkeitsstörung F60.4 3 10,7<br />

paranoide Persönlichkeitsstörung F60.0 2 7,1<br />

schizoide Persönlichkeitsstörung F60.1 1 3,6<br />

GESAMT 28 99,9<br />

Insgesamt wurden <strong>für</strong> die 69 Patienten der Gesamtstichprobe 139 psychiatrische Diagnosen<br />

vergeben, dies entspricht rund zwei Einzeldiagnosen pro Patient. Bei 19 Patienten<br />

(27,5 %) wurde nur eine Störung diagnostiziert, bei 32 Patienten (46,4 %) wurden<br />

zwei Störungen und bei 18 weiteren Patienten (26,1 %) wurden drei oder mehr Störungen<br />

diagnostiziert. Zusätzlich zu einer ersten oder zweiten Diagnose wies rund jeder<br />

dritte Patient (n = 24) eine Suchterkrankung im Zusammenhang mit Alkohol und/oder<br />

Drogen auf.<br />

4.1.3 4.1.3 Rechtliche Rechtliche Situation Situation und und Merkmale Merkmale der der Unterbringung<br />

Unterbringung<br />

Unterbringung<br />

Vordelikte<br />

Angaben zu Straftaten, die vor dem Unterbringungsdelikt begangen wurden, fanden<br />

sich bei 48 Patienten (69,6 %), wobei zu beachten ist, dass nicht je<strong>des</strong> Vordelikt auch<br />

zu einer Verurteilung geführt haben muss. Insgesamt wurden 192 Vordelikte berichtet<br />

- wobei bei einem Patienten allein 23 verschiedene Vordelikte erfasst wurden, zum<br />

Teil mehrfach. Für die Darstellung in Tabelle 9 wurden die einzelnen Vordelikte - soweit<br />

dies möglich war - zu Kategorien entsprechend der Abschnitte <strong>des</strong> StGB zusammengefasst.<br />

8 Wenn keine der vorausgehenden Rubriken passt, aber das klinische Bild die allgemeinen Kriterien<br />

<strong>für</strong> eine Persönlichkeitsstörung [...] trotzdem erfüllt, sollte diese Kodierung gewählt werden. Bei Kodierung<br />

F60.8 wird empfohlen, die spezifische Störung kurz zu beschreiben (Dilling et al., 2000, S.<br />

155).<br />

22


Tab. 9: Vordelikte nach Deliktgruppen (N = 192; n = 48 Patienten; Mehrfachnennung)<br />

Vordelikt Anzahl<br />

Prozent<br />

aller Vordelikte<br />

Diebstahl und Unterschlagung* 33 17,2<br />

Körperverletzung* 19 9,9<br />

gemeingefährliche Straftaten* 18 9,4<br />

Straßenverkehrsdelikte und Delikte in Verbindung mit KfZ 17 8,9<br />

Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 14 7,3<br />

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung* 13 6,8<br />

Raub und Erpressung* 12 6,3<br />

Sachbeschädigung* 12 6,3<br />

Betrug und Untreue* 9 4,7<br />

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung* 9 4,7<br />

andere Delikte 8 4,2<br />

Beleidigung* 6 3,1<br />

Begünstigung und Hehlerei* 5 2,6<br />

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz 4 2,1<br />

Verstöße gegen das Waffengesetz 4 2,1<br />

Widerstand gegen die Staatsgewalt* 4 2,1<br />

Urkundenfälschung* 3 1,6<br />

Straftaten gegen das Leben* 1 0,5<br />

Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie* 1 0,5<br />

Gesamt 192 100,3<br />

* Einteilung entsprechend der Abschnitte <strong>des</strong> StGB.<br />

Frühere Verurteilungen und Inhaftierungen<br />

Vor ihrer letzten Unterbringung waren 68,1 % aller Patienten (n = 47) schon einmal<br />

verurteilt worden. Elf Patienten (23,4 %) hatten eine frühere Verurteilung, 15 Patienten<br />

(31,9 %) hatten zwei bis fünf frühere Verurteilungen, acht Patienten (17,0 %) hatten<br />

sechs bis zehn frühere Verurteilungen und sieben Patienten (14,9 %) hatten über zehn<br />

frühere Verurteilungen - davon ein Patient mit 24 Verurteilungen. 44,1 % der Patienten<br />

(n = 30) mussten vor ihrer letzten Unterbringung bereits min<strong>des</strong>tens eine Inhaftierung<br />

oder einen Jugendarrest verbüßen (N = 68). Die erste Inhaftierung erfolgte bei einem<br />

mittleren Alter von 19,8 Jahren (n = 23). Auch die Patienten der forensischen Ambulanzen<br />

im Rheinland wiesen eine Vorbelastung durch frühere Verurteilungen von etwa<br />

70 % und durch frühere Inhaftierungen von rund 45 % auf (Seifert & Schiffer, 2002).<br />

Unterbringungsdelikte<br />

Die Erfassung <strong>des</strong> (Haupt-)Delikts, das der Unterbringung im Maßregelvollzug zugrunde<br />

lag, orientierte sich an der Reihenfolge der Nennung der Delikte im Urteil. Jeder<br />

dritten Unterbringung (n = 23) eines Patienten lag eine Straftat gegen das Leben<br />

zugrunde, vorwiegend (versuchter) Mord oder Totschlag. Weitere 18,8 % (n = 13) waren<br />

aufgrund eines Brandstiftungsdelikts untergebracht und bei 15,9 % (n = 11) führte ein<br />

23


Sexualdelikt zur Unterbringung gem. § 63 StGB. Eine genaue Verteilung der Unterbringungsdelikte<br />

aller Patienten nach Deliktgruppen zeigt Tabelle 10. 59,4 % der Patienten<br />

(n = 41) waren aufgrund eines Hauptdelikts untergebracht, 21,7 % (n = 15) aufgrund<br />

von zwei Delikten, 18,8 % der Patienten (n = 13) hatten mehr als zwei Delikte<br />

begangen.<br />

Tab. 10: Unterbringungsdelikte nach Deliktgruppen (N = 69)<br />

Deliktgruppe Anzahl Prozent<br />

Straftaten gegen das Leben* 23 33,3<br />

Brandstiftungsdelikte 13 18,8<br />

Sexualdelikte (inkl. sex. Missbrauch von Kindern) 11 15,9<br />

Körperverletzung* 9 13,0<br />

Raub und Erpressung* 5 7,3<br />

Betrug, Urkundenfälschung 3 4,4<br />

Diebstahl und Unterschlagung* 3 4,4<br />

Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 2 2,9<br />

GESAMT 69 100,0<br />

* Einteilung entsprechend der Abschnitte <strong>des</strong> StGB.<br />

Suchtmittelkonsum zum Tatzeitpunkt<br />

Angaben zum Konsum von Suchtmitteln zum Tatzeitpunkt fanden sich in den Urteilen<br />

oder Anklageschriften von 59 Patienten, davon konnte bei 31 Patienten (52,5 %) ein<br />

Suchtmittelkonsum nachgewiesen werden. In 26 Fällen (83,6 %) konnte der Konsum<br />

von Alkohol allein oder in Verbindung mit anderen Subtanzen festgestellt werden<br />

(n = 31). Tabelle 11 zeigt die Verteilung der einzelnen zum Zeitpunkt der Tat konsumierten<br />

Substanzen.<br />

Tab. 11: Suchtmittelkonsum zum Tatzeitpunkt nach Substanzen (n = 31)<br />

Substanz Anzahl Prozent<br />

Alkohol 22 71,0<br />

Medikamente 2 6,5<br />

Drogen 1 3,2<br />

Alkohol und Drogen 1 3,2<br />

Alkohol und Medikamente 3 9,7<br />

andere 2 6,5<br />

GESAMT 31 100,1<br />

24


Rechtsgrundlage der Unterbringung<br />

Insgesamt wurden 30 Patienten (44,8 %) <strong>für</strong> schuldunfähig und 37 Patienten (55,2 %)<br />

<strong>für</strong> vermindert schuldfähig befunden (n = 67). Bei fünf Patienten (7,5 %) wurden<br />

§ 3 JGG oder § 105 JGG angewandt (n = 67). 9 Rund die Hälfte aller Patienten (n = 33)<br />

wurde zusätzlich zu der Unterbringung im Maßregelvollzug zu einer Freiheitsstrafe<br />

verurteilt, die im Mittel 47,8 Monate betrug (Min: 6; Max: 180; n = 68).<br />

Neun Patienten (13,0 %) waren vor ihrer letzten Unterbringung schon einmal gem.<br />

§ 63 StGB untergebracht gewesen, davon acht Patienten einmal und ein Patient zweimal.<br />

Die erste Unterbringung gem. § 63 StGB erfolgte bei diesen Patienten in einem<br />

mittleren Alter von 25,0 Jahren (Min: 18; Max: 29). Die Gesamtdauer der früheren Unterbringungen<br />

betrug durchschnittlich 8,8 Jahre. Sechs der schon einmal untergebrachten<br />

Patienten waren aktuell aufgrund <strong>des</strong> Widerrufs einer bedingten Aussetzung<br />

gem. § 67 g StGB (n = 3) oder einer primären Aussetzung gem. § 67 b StGB (n = 1)<br />

untergebracht, weitere fünf Patienten waren erneut untergebracht. Die Rechtsgrundlage<br />

der aktuellen Unterbringung <strong>für</strong> alle 69 Patienten zeigt Tabelle 12.<br />

Tab. 12: Rechtsgrundlage der aktuellen Unterbringung (N = 69)<br />

Rechtsgrundlage Anzahl Prozent<br />

erstmalige Unterbringung 52 75,4<br />

erneute Unterbringung 5 7,2<br />

Widerruf nach primärer Aussetzung § 67 b StGB 5 7,2<br />

Widerruf nach bedingter Aussetzung § 67 g StGB 7 10,1<br />

GESAMT 69 99,9<br />

Die Gründe <strong>für</strong> die Widerrufe nach primärer oder bedingter Aussetzung, wie sie den<br />

Patientenakten zu entnehmen waren, sind in Tabelle 13 dargestellt. In 40,9 % der Fälle<br />

(n = 9) führte ein erneutes delinquentes Verhalten zum Widerruf der Aussetzung der<br />

Maßregel.<br />

9 § 3 JGG, Verantwortlichkeit: Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der<br />

Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tag einzusehen<br />

und nach dieser Einsicht zu handeln. [....] § 105 JGG, Anwendung <strong>des</strong> Jugendstrafrechts auf Heranwachsende:<br />

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften<br />

mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die <strong>für</strong> einen Jugendlichen geltenden Vorschriften [...]<br />

entsprechend an, wenn 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit <strong>des</strong> Täters bei Berücksichtigung<br />

auch seiner Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen<br />

Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand, oder 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den<br />

Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. [....]<br />

25


Tab. 13: Widerrufsgründe nach primärer oder bedingter Aussetzung (n = 12 Patienten; Mehrfachnennung)<br />

Widerrufsgrund Anzahl Prozent<br />

erneute Delinquenz 9 40,9<br />

Verstoß gegen Weisungen 5 22,7<br />

Substanzmissbrauch 4 18,2<br />

Verweigerung der Medikamenteneinnahme 1 4,6<br />

aggressives Verhalten, Erwartung einer rechtswidrigen Tat 1 4,6<br />

notwendige psychiatrische Behandlung nicht vorangetrieben 1 4,6<br />

Entweichungen aus Heim, Klinik o.ä. 1 4,6<br />

GESAMT 22 100,2<br />

Alter bei Aufnahme<br />

Das durchschnittliche Alter der Patienten zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme gem. § 63<br />

StGB war 30,6 Jahre (SD = 8,2; Median = 28,8). 10 Der jüngste Patient war bei seiner<br />

Aufnahme 17,5 Jahre alt, der älteste Patient bereits 51,5 Jahre.<br />

4.2 4.2 Verlauf Verlauf der der Rehabilitation Rehabilitation und und Nachsorge<br />

Nachsorge<br />

In die Betrachtung der Rehabilitations- und Nachsorgeverläufe wurden die 28 beurlaubten<br />

und die 35 entlassenen Patienten einbezogen. Sie werden entsprechend der in<br />

Abbildung 2 dargestellten Aufteilung der Stichprobe als zwei getrennte Gruppen betrachtet.<br />

Die sechs sonstigen Patienten, die von den Nachsorgemitarbeitern im Projektzeitraum<br />

betreut, jedoch weder langzeitbeurlaubt noch entlassen wurden, werden aus<br />

den weiteren Analysen ausgeschlossen. Die wichtigsten Angaben zu diesen sechs Patienten<br />

werden <strong>des</strong>halb im Folgenden kurz dargestellt.<br />

Vier der sechs sonstigen Patienten wurden im Projektzeitraum in allgemeinpsychiatrische<br />

Kliniken verlegt; davon befanden sich zwei im Sektor Münsterland, eine im Sektor<br />

Ruhrgebiet und eine im Sektor Ostwestfalen. Die Verlegungen erfolgten nach 2,3 Jahren,<br />

3,6 Jahren (Patient A), 4,1 Jahren und 9,7 Jahren (Patient B) Unterbringung gem.<br />

§ 63 StGB. 11 Patient A war während seiner Unterbringung im WZFP schon einmal zur<br />

allgemeinpsychiatrischen Behandlung in eine Klinik im Ruhrgebiet verlegt worden,<br />

nach zehn Monaten erfolgte jedoch eine Rückverlegung nach Eickelborn. Patient B<br />

war vor seiner Verlegung 1,3 Jahre in ein Wohnheim langzeitbeurlaubt gewesen; diese<br />

Beurlaubung wurde noch vor Projektbeginn abgebrochen - etwa ein Jahr vor der Verlegung.<br />

Einer der sechs sonstigen Patienten wurde auf eigenen Wunsch nach 2,3 Jahren Unterbringung<br />

gem. § 63 StGB abgeschoben. Er hatte freiwillig auf seine deutsche Staatsangehörigkeit<br />

verzichtet, um nach Polen ausgewiesen zu werden, wo er in eine psychiatrische<br />

Klinik überwiesen wurde. Die Abschiebung <strong>des</strong> Patienten war laut Akten<br />

„dringend indiziert, forensisch verantwortbar“ und wurde vom Behandlungsteam be-<br />

10 Berechnet wurde das Alter zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Unterbringung gem. § 63 StGB.<br />

11 Berechnet wurde der Zeitraum von der Rechtskraft der Unterbringung gem. § 63 StGB bis zum Tag<br />

der Verlegung.<br />

26


<strong>für</strong>wortet. Im Vorfeld der Abschiebung gab es Gespräche mit den Angehörigen <strong>des</strong><br />

Patienten, darüber hinaus nahm der zuständige Nachsorgemitarbeiter Kontakt zur<br />

Deutsch-Polnischen Gesellschaft <strong>für</strong> Seelische Gesundheit auf, um stationäre Weiterbehandlungsmöglichkeiten<br />

in Polen abzuklären. Es erfolgte die Zusendung von Arztberichten<br />

an die weiterbehandelnde polnische Klinik. Nach der Abschiebung <strong>des</strong> Patienten<br />

führte der zuständige Mitarbeiter <strong>des</strong> WZFP eine bedarfsorientierte „telefonische<br />

Nachsorge“ durch.<br />

Ein weiterer Patient wurde nach 9,9 Jahren Unterbringung gem. § 63 StGB aufgrund<br />

einer Erkrankung in ein Justizkrankenhaus verlegt, wo er anschließend verstarb.<br />

4.2.1 4.2.1 Beurlaubte Beurlaubte Patienten<br />

Patienten<br />

Die Gruppe der beurlaubten Patienten umfasst 28 Personen, die im Projektzeitraum<br />

langzeitbeurlaubt wurden. Bei einem Viertel (n = 7) wurde die Langzeitbeurlaubung im<br />

Projektzeitraum abgebrochen. Am Stichtag 31.12.2002 befanden sich sechs dieser Patienten<br />

stationär im WZFP, ein Patient war inzwischen in eine allgemeinpsychiatrische<br />

Klinik im Sektor Ostwestfalen verlegt worden. Die folgenden Angaben zum Rehabilitationsverlauf<br />

beziehen sich jeweils auf die letzte Langzeitbeurlaubung mit dem Ziel der<br />

Entlassung, die im Projektzeitraum begonnen wurde.<br />

Kontaktaufnahme zu Angehörigen<br />

In den Akten von 13 Patienten (46,4 %) fanden sich Angaben zur Kontaktaufnahme der<br />

Nachsorgemitarbeiter zu Angehörigen im Zuge der Urlaubsvorbereitung. Bei einem<br />

Patienten waren die Pflegeeltern bereits verstorben, bei einem weiteren Patienten verweigerten<br />

sowohl die Eltern als auch der Patient eine Kontaktaufnahme, sodass Aktivitäten<br />

der Nachsorgemitarbeiter unterblieben.<br />

In welchem Ausmaß die übrigen elf Patienten bereits während ihrer stationären Unterbringung<br />

im WZFP über Angehörigenkontakte verfügten, konnte den Akten nicht<br />

entnommen werden. Die persönliche Kontaktaufnahme der Nachsorgemitarbeiter zu<br />

Angehörigen erfolgte vorwiegend im Rahmen von Hausbesuchen und gemeinsamen<br />

Gesprächen mit der Familie, den Eltern und (Ehe-)PartnerInnen der Patienten. In einem<br />

Fall fand ein Gespräch mit dem Jugendamt, dem Patienten und <strong>des</strong>sen Eltern<br />

statt, das einerseits der Auswertung der bisherigen Besuchskontakte zwischen dem<br />

Patienten und seiner Tochter diente, andererseits der Regelung der Kontaktdichte im<br />

ersten Jahr der Beurlaubung. In einem anderen Fall war ein Gespräch mit der neuen<br />

Ehefrau eines Patienten erforderlich, um diese über den Lebenshintergrund <strong>des</strong> Patienten<br />

aufzuklären und <strong>für</strong> etwaige Gefährdungssituationen zu sensibilisieren.<br />

Unterbringungsdauer und Alter<br />

Zu Beginn der letzten Beurlaubung, die im Projektzeitraum begonnen wurde, waren<br />

die Patienten im Mittel 10,2 Jahre gem. § 63 StGB untergebracht gewesen (Min: 2,0;<br />

Max: 25,4; Median = 10,1; SD = 6,2). 12 Die hohe mittlere Unterbringungsdauer erklärt<br />

12 Berechnet wurde jeweils der Zeitraum von der Rechtskraft der Unterbringung gem. § 63 StGB bis<br />

zum Tag <strong>des</strong> Beginns der Langzeitbeurlaubung am Beurlaubungsort.<br />

27


sich dadurch, dass die Hälfte der Patienten dieser Stichprobe (n = 14) zu Beginn ihrer<br />

Beurlaubung bereits über zehn Jahre untergebracht waren - darunter acht Patienten<br />

mit Persönlichkeitsstörungen. 10,7 % der beurlaubten Patienten (n = 3) konnten sogar<br />

auf eine über 20-jährige Unterbringungszeit im Maßregelvollzug zurückblicken. Tabelle<br />

14 gibt einen Überblick über die Unterbringungsdauern bis zur letzten Beurlaubung.<br />

Tab. 14: Unterbringungsdauer bis zur letzten Beurlaubung (N = 28)<br />

Unterbringungsdauer in Jahren Anzahl Prozent<br />

2 - 5 Jahre 6 21,4<br />

5 - 7 Jahre 4 14,3<br />

7 - 10 Jahre 4 14,3<br />

10 - 13 Jahre 10 35,7<br />

18 - 20 Jahre 1 3,6<br />

über 20 Jahre 3 10,7<br />

GESAMT 28 100,0<br />

Betrachtet man die unterschiedlichen Störungsgruppen, zeigt sich, dass persönlichkeitsgestörte<br />

Patienten mit durchschnittlich 10,2 Jahren Unterbringungsdauer<br />

(Min: 3,5; Max: 22,1; Median = 10,5; SD = 5,2) bis zur Beurlaubung deutlich länger untergebracht<br />

waren als schizophrene Patienten mit durchschnittlich 6,6 Jahren<br />

(Min: 2,0; Max: 12,3; Median = 5,8; SD = 4,2). Dieser Unterschied ist allerdings nicht<br />

statistisch bedeutsam. Die drei Patienten mit Intelligenzminderung waren vor ihrer<br />

Beurlaubung im Mittel 14,7 Jahre untergebracht (Min: 5,9; Max: 25,4; Median = 12,6;<br />

SD = 9,9).<br />

Das mittlere Alter der Patienten bei Beurlaubungsbeginn betrug 39,6 Jahre (Min: 28,9;<br />

Max: 55,5; SD = 7,2). Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einigen Patienten keinesfalls<br />

um die erste Langzeitbeurlaubung mit dem Ziel der Entlassung handelte.<br />

Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

Alle Patienten lebten zu Beginn ihrer Langzeitbeurlaubung in einem professionell betreuten<br />

Umfeld: 92,9 % der Patienten (n = 26) befanden sich in einer stationären Einrichtung,<br />

zwei Patienten (7,1 %) wurden ambulant betreut - davon lebte ein Patient in<br />

der Wohnung seiner Mutter, ein weiterer Patient in seiner eigenen Wohnung. Eine<br />

genaue Beschreibung der Lebens- und Wohnverhältnisse der Patienten zu Beginn ihrer<br />

Beurlaubung findet sich in Tabelle 15. 13<br />

Zwei Patienten zogen während ihrer Langzeitbeurlaubung im Projektzeitraum um: Der<br />

erste Patient wechselte nach 58,9 Wochen von einer Klinik zur Rehabilitation von<br />

Doppeldiagnosen in eine Adaptionsreinrichtung, der zweite Patient zog nach 56,1 Wochen<br />

von einer Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke (RPK) in eine eigene<br />

Wohnung in derselben Stadt, in der er im Rahmen <strong>des</strong> Betreuten Wohnens weiterbetreut<br />

wurde.<br />

13 Die Zuordnung zu den verschiedenen Einrichtungstypen orientierte sich an den Angaben der Einrichtungen<br />

im Rahmen der schriftlichen Befragung.<br />

28


Tab. 15: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung (N = 28)<br />

Anzahl Prozent<br />

Dauerwohnheim 10 35,7<br />

Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke (RPK) 10 35,7<br />

Übergangswohnheim 3 10,7<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke mit rehabilitativer<br />

Grundausrichtung<br />

2 7,1<br />

Klinik zur Rehabilitation von Doppeldiagnosen 1 3,6<br />

Wohnung der Mutter mit Betreutem Wohnen 1 3,6<br />

eigene Wohnung mit Betreutem Wohnen 1 3,6<br />

GESAMT 28 100,0<br />

Tabelle 16 zeigt die Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung <strong>für</strong> die<br />

beiden häufigsten Diagnosegruppen. Es zeigt sich, dass fast die Hälfte der Patienten<br />

mit einer Persönlichkeitsstörung in ein Dauerwohnheim beurlaubt wurde, rund ein<br />

Viertel in eine Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke. Patienten mit einer<br />

schizophrenen Erkrankung wurden dagegen zu drei Viertel in Rehabilitationseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> psychisch Kranke langzeitbeurlaubt und nur eine Person in ein Dauerwohnheim.<br />

Von den drei Patienten mit Intelligenzminderung wurden zwei in eine<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke mit rehabilitativer Grundausrichtung beurlaubt<br />

und ein Patient in ein Übergangwohnheim. Die zwei Patienten mit einer hirnorganischen<br />

Störung wurden beide in ein Dauerwohnheim beurlaubt.<br />

Tab. 16: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung nach Diagnosen<br />

Diagnose Persönlichkeitsstörung<br />

Diagnose<br />

Schizophrenie<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

Dauerwohnheim 7 46,7 1 12,5<br />

Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke (RPK) 4 26,7 6 75,0<br />

Übergangswohnheim 2 13,3 - -<br />

Klinik zur Rehabilitation von Doppeldiagnosen 1 6,7 - -<br />

Wohnung der Mutter mit Betreutem Wohnen - - 1 12,5<br />

eigene Wohnung mit Betreutem Wohnen 1 6,7 - -<br />

GESAMT 15 100,1 8 100,0<br />

Die 28 langzeitbeurlaubten Patienten wurden zu Beginn ihrer Beurlaubung von 24<br />

Einrichtungen und ambulanten Diensten betreut; durch den Umzug eines Patienten<br />

kam im Verlauf eine weitere kooperierende Einrichtung hinzu. Zwei Einrichtungen<br />

haben im Projektzeitraum je zwei beurlaubte Patienten <strong>des</strong> WZFP aufgenommen, eine<br />

Einrichtung hat im Projektzeitraum drei beurlaubte Patienten aufgenommen. Bei zwei<br />

der Einrichtungen, die mehr als einen Patienten <strong>des</strong> WZFP betreut haben, handelte es<br />

sich um RPK, eine der Einrichtungen war eine Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke<br />

mit rehabilitativer Grundausrichtung.<br />

Zwölf Patienten (42,9 %) wurden in den Sektor Ruhrgebiet beurlaubt, acht Patienten<br />

(28,6 %) in den Sektor Ostwestfalen, zwei Patienten (7,1 %) in den Sektor Münsterland<br />

und sechs Patienten (3,6 %) wurden in eine Region außerhalb der Sektoren <strong>des</strong> WZFP<br />

beurlaubt. Um zu untersuchen, wie häufig Patienten zur Rehabilitation in ihre Her-<br />

29


kunftsregion zurückkehren, wurden Herkunfts- und Beurlaubungsort <strong>für</strong> jeden Patienten<br />

verglichen. Der Herkunftsort eines Patienten wurde definiert als der Ort, an dem<br />

ein Patient vor seinem Unterbringungsdelikt gelebt bzw. sich überwiegend aufgehalten<br />

hatte. Aus Tabelle 17 geht hervor, dass nur drei Patienten in die Stadt oder Gemeinde<br />

ihrer Herkunft beurlaubt wurden und nur vier Patienten in den Kreis ihrer Herkunft<br />

(n = 27). Es muss berücksichtigt werden, dass eine Rückführung in die Herkunftsregion<br />

aus opferspezifischen, familiären oder behandlungsprognostischen Gründen in einzelnen<br />

Fällen durchaus kontraindiziert sein kann (Ortlieb, 2002).<br />

Tab. 17: Orte der Beurlaubung und Herkunft im Vergleich (n = 27)<br />

Anzahl Prozent<br />

Stadt/Gemeinde der Beurlaubung = Stadt/Gemeinde der Herkunft 3 11,1<br />

Kreis der Beurlaubung = Kreis der Herkunft 4 29,6<br />

Regierungsbezirk der Beurlaubung = Regierungsbezirk der Herkunft 11 40,7<br />

Bun<strong>des</strong>land der Beurlaubung = Bun<strong>des</strong>land der Herkunft 22 81,5<br />

Urlaubsunterbrechungen, Urlaubsabbrüche und Krisen<br />

In rund jedem dritten Fall (n = 9) musste die Langzeitbeurlaubung unterbrochen werden,<br />

und die Patienten wurden vorübergehend ins WZFP zurückgeholt. Bei sechs Patienten<br />

kam es zu je einer Urlaubsunterbrechung, bei drei Patienten wurde die Beurlaubung<br />

zweimal unterbrochen. Die Urlaubsunterbrechungen dauerten durchschnittlich<br />

30 Tage (Min: 7; Max: 104). Tabelle 18 zeigt die Urlaubsunterbrechungen <strong>für</strong> jeden<br />

Patienten einschließlich ihrer Ursachen im zeitlichen Verlauf.<br />

30


Tab. 18: Darstellung der Urlaubsunterbrechungen (n = 9 Patienten)<br />

UrDiaglaubsnose*beginn<br />

F20 04/01 03/02<br />

1. Unt. Ursache der 1. Unterbrechung<br />

sexuelle Gewaltvorwürfe einer Mitbewohnerin<br />

(Entlastung von Gewaltvorwurf nach Gespräch<br />

mit Therapeutin <strong>des</strong> Patienten)<br />

2.<br />

Unt.<br />

09/02<br />

F60 05/01 04/02 Alkoholrückfall - -<br />

F60 07/01 06/02<br />

auf Wunsch <strong>des</strong> Patienten, der erklärte,<br />

Drohanrufe bekommen zu haben<br />

F60 01/02 05/02 anhaltende Stimmungsschwankungen - -<br />

F60 03/02 03/02<br />

F60 05/02 07/02<br />

aufgekommene Bedenken über Verantwortbarkeit<br />

<strong>des</strong> Bezugs einer eigenen Wohnung,<br />

Entscheidung zur Beurlaubung sei unter Zeitdruck<br />

entstanden<br />

auf Wunsch der Einrichtung, aufgrund von<br />

Gewaltphantasien <strong>des</strong> Patienten, von denen<br />

er sich nicht ausreichend distanzieren konnte<br />

Ursache der 2.<br />

Unterbrechung<br />

präpsychotische Entwicklung,<br />

krisenhafte Gesamtentwicklung<br />

08/02 unbekannt<br />

- -<br />

- -<br />

F20 06/02 08/02 mehrmals geringfügige Alkoholrückfälle - -<br />

F20 07/02 08/02<br />

Feststellung eines erhöhten Cannabinoidwertes<br />

(konnte nicht bestätigt werden)<br />

08/02<br />

F06 07/02 10/02 massive Bedrohung <strong>des</strong> Heimpersonals - -<br />

Patient hatte Abschiebung<br />

beantragt, Abklärung <strong>des</strong><br />

ausländerrechtlichen Status<br />

* Diagnoseschlüssel nach ICD-10: F20 Schizophrenie; F60 Persönlichkeitsstörung; F06 (hirn-)organi-<br />

sche Störung.<br />

Bei einem Viertel der Patienten (n = 7) musste der im Projektzeitraum begonnene Urlaub<br />

abgebrochen werden; ein Patient war vorher bereits zweimal kurzzeitig ins WZFP<br />

zurückgeholt worden. Die sieben Patienten, bei denen die Langzeitbeurlaubung abgebrochen<br />

werden musste, waren im Mittel 8,8 Monate beurlaubt gewesen (Min: 1,6;<br />

Max: 25,6; Median = 4,5; SD = 8,8). Die Diagnosen, die Dauer der Beurlaubung, die<br />

Lebensverhältnisse und die Gründe <strong>für</strong> den Urlaubsabbruch sind <strong>für</strong> die betroffenen<br />

Patienten in Tabelle 19 dargestellt.<br />

31


Tab. 19: Darstellung der Urlaubsabbrüche (n = 7)<br />

Diag- Dauer der<br />

nose* Beurlaubung<br />

F70 1,6 Monate<br />

Lebensverhältnis Ursache <strong>des</strong> Urlaubsabbruchs<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong><br />

psychisch Kranke<br />

Entweichung aus der Einrichtung, Patient stellte sich<br />

wenige Tage später der Polizei in Frankfurt (2. Urlaubsabbruch)*<br />

F60 2,2 Monate Dauerwohnheim Alkoholkonsum (2. Urlaubsabbruch)**<br />

F20 4,0 Monate<br />

F70 4,5 Monate<br />

Wohnung der Mutter<br />

mit Betreutem Wohnen<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong><br />

psychisch Kranke<br />

F60 8,4 Monate Übergangswohnheim<br />

F70 15,3 Monate Übergangswohnheim<br />

F60 25,6 Monate Rehabilitationseinrichtung<br />

<strong>für</strong> psychisch<br />

Kranke (RPK)<br />

Probleme mit Kollegen der WfB, Überbelastung, Medikamentenverweigerung<br />

aufgrund von Nebenwirkungen,<br />

infolge<strong>des</strong>sen stationäre Aufnahme in allgemeinpsychiatrischer<br />

Klinik, Verschlechterung der psychischen Befindlichkeit,<br />

verbale Aggressionen, Rückzug aus Familienleben,<br />

vermehrtes Stimmenhören (vorher zwei Urlaubsunterbrechungen)<br />

Entweichungen aus der Einrichtung und Alkoholkonsum<br />

(2. Urlaubsabbruch)**<br />

wiederholte Alkoholexzesse und damit Verstoß gegen<br />

Beurlaubungsauflagen, der Lockerungsstatus Langzeitbeurlaubung<br />

ist nicht mehr zu verantworten<br />

Bedingungen im Wohnheim wurden vom WZFP zunehmend<br />

als nicht ausreichend gesichert eingeschätzt; kein<br />

geeigneter Therapeut mit Erfahrungen in der Therapie<br />

von Sexualstraftätern am Beurlaubungsort; Sexualstörungen<br />

<strong>des</strong> Patienten konnten und können nicht ausreichend<br />

psychotherapeutisch bearbeitet werden (Ausgangspunkt<br />

war neues Gutachten von externem Gutachter)<br />

Schwierigkeiten mit der sozialen Anpassung und der<br />

Teilnahme an den vorgeschriebenen Arbeitsmaßnahmen,<br />

mangelnde Absprachefähigkeit, zunehmende Verwahrlosung,<br />

Verstoß gegen Beurlaubungsauflagen (zwei<br />

Monate nach Abbruch Verlegung in allgemeinpsychiatrische<br />

Klinik)<br />

* Diagnoseschlüssel nach ICD-10: F20 Schizophrenie; F60 Persönlichkeitsstörung; F70 Intelligenzminderung.<br />

** Der erste Urlaubsabbruch lag zeitlich vor Projektbeginn.<br />

Neben Krisen, die zu Urlaubsunterbrechungen und Urlaubsabbrüchen führten, wurden<br />

weitere Schwierigkeiten im Laufe der Langzeitbeurlaubung dokumentiert. Dazu zählten<br />

unangemeldetes Verlassen <strong>des</strong> Wohnheims, unabgesprochene Besuche bei Angehörigen,<br />

Konflikte mit BewohnerInnen und MitarbeiterInnen nachsorgender Einrichtungen,<br />

(verbal-)aggressives Verhalten, Stimmungsschwankungen und Alkoholkonsum.<br />

Bei einem Patienten wurde der Beginn der Beurlaubung insgesamt als „konflikthaft<br />

und schwierig“ beschrieben, was sich in starken Ängsten, Verärgerungen, lauten Beschimpfungen<br />

und der Einforderung seiner sofortigen Rückkehr ins WZFP ausdrückte.<br />

Für den Patienten, <strong>des</strong>sen Beurlaubung aufgrund von Alkoholrückfällen unterbrochen<br />

werden musste, dokumentierte der Nachsorgemitarbeiter: „Der Beurlaubungsverlauf ist<br />

zwar nicht unproblematisch gewesen, aufgrund der Persönlichkeitsstörungen <strong>des</strong> Patienten<br />

waren Grenztestungen allerdings erwartbar und der Patient hat im Nachhinein<br />

eingesehen, zuviel gewollt zu haben.“<br />

Den weniger schwerwiegenden Krisen wurde durch Interventionsmaßnahmen begegnet,<br />

die eine Beurlaubungsunterbrechung oder gar einen Abbruch verhindern konnten.<br />

Zu diesen Kriseninterventionsmaßnahmen zählten Einzelgespräche mit den Patienten,<br />

fallbezogene Krisengespräche mit den Nachsorgeeinrichtungen - ggf. unter Einbezug<br />

von BewohnerInnen - und nicht zuletzt institutionenübergreifende Fallbesprechungen.<br />

In einzelnen Fällen wurde die psychotherapeutische Begleitung durch die forensisch-<br />

32


psychiatrische Kontaktstelle in Bochum verstärkt, falls erforderlich wurden regelmäßige<br />

Alkoholkontrollen, Drogenscreenings und die Umstellung der Medikation beschlossen.<br />

In einem weiteren Fall wurden die Urlaubsauflagen erweitert, sodass der Patient<br />

einen bestimmten Landkreis nicht mehr allein verlassen durfte.<br />

Medikamentöse Weiterbehandlung<br />

Angaben zur Vereinbarung einer medikamentösen Weiterbehandlung während der<br />

Beurlaubung fanden sich in den Akten von 18 Patienten (64,3 %): Bei drei Patienten<br />

(16,7 %) war keine Weiterbehandlung mit Medikamenten erforderlich, 15 Patienten<br />

(83,3 %) mussten weiterhin Medikamente aufgrund einer psychischen Erkrankung einnehmen.<br />

Darunter waren sieben Patienten mit Schizophrenie, sechs Patienten mit einer<br />

Persönlichkeitsstörung und zwei Patienten mit einer hirnorganischen Störung. Die<br />

Art der Medikation war in 14 Fällen dokumentiert, um welche Medikamente es sich<br />

dabei handelte, zeigt Tabelle 20.<br />

Tab. 20: Medikamentöse Weiterbehandlung während der Beurlaubung nach Diagnosen (Mehrfachnennung)<br />

Medikamentengruppe<br />

Persönlichkeitsstörung<br />

(n = 5)<br />

Schizophrenie<br />

(n = 7)<br />

hirnorganische<br />

Störung<br />

(n = 2)<br />

Gesamt<br />

(n = 14)<br />

n % n % n % n %<br />

Neuroleptikum 5 100,0 7 100,0 2 100,0 14 100,0<br />

Antiepileptikum 1 20,0 - - 1 50,0 2 14,3<br />

Antiparkinsonmittel (Akineton) 1 20,0 - - 1 50,0 2 14,3<br />

Antidepressivum 1 20,0 - - - - 1 7,1<br />

Psychotherapeutische Nachsorge<br />

Im Projektzeitraum wurden drei der 28 beurlaubten Patienten in der forensischpsychiatrischen<br />

Kontaktstelle <strong>des</strong> WZFP in Bochum ambulant psychotherapeutisch<br />

behandelt. Die Kontaktstelle wird von einem Psychologischen Psychotherapeuten <strong>des</strong><br />

WZFP besetzt. Die vorrangigen Ziele der psychotherapeutischen Nachsorge, wie sie in<br />

der Kontaktstelle durchgeführt wird, sind laut Ortlieb (2002, S. 21 ff):<br />

� Motivationsförderung zur fortgesetzten Bearbeitung kriminogener Faktoren unter<br />

realitätsnahen Lebensbedingungen<br />

� fortgesetzte Deliktbearbeitung<br />

� Rückfallprävention zur Vermeidung erneuter Straftaten<br />

� Aufbau einer stabilen sozialen Identität und Lebensperspektive.<br />

Bei allen drei Patienten lag eine Persönlichkeitsstörung vor, weitere Angaben zu Unterbringungsdelikten,<br />

Wohnverhältnissen etc. sind Tabelle 21 zu entnehmen. Darauf<br />

folgen jeweils kurze Beschreibungen <strong>des</strong> aktuellen und längerfristigen Psychotherapiebedarfs,<br />

wie sie den Psychotherapieberichten und Darstellungen <strong>des</strong> behandelnden<br />

Psychotherapeuten zu entnehmen waren. Bis auf Patient C, <strong>des</strong>sen Beurlaubung abgebrochen<br />

werden musste, befinden sich die Patienten zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

noch in psychotherapeutischer Behandlung. Es sind keine weiteren Fälle beurlaubter<br />

33


Patienten bekannt, die - z.B. von niedergelassenen PsychotherapeutInnen - ambulant<br />

behandelt wurden.<br />

Tab. 21: Psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> beurlaubte Patienten (N = 3)<br />

Diagnose nach ICD-<br />

10<br />

Patient A Patient B Patient C<br />

narzisstische Persönlichkeitsstörung<br />

F60.8<br />

emotional instabile Persönlichkeitsstörung<br />

F60.3<br />

histrionische Persönlichkeitsstörung<br />

F60.4<br />

Unterbringungsdelikt Sexualdelikt Sexualdelikt Brandstiftungsdelikt<br />

Wohnverhältnisse eigene Wohnung mit Betreutem<br />

Wohnen<br />

Beginn der psychotherapeutischen<br />

Nachsorge<br />

Ort der psychotherapeutischenNachsorge<br />

errichtetes Betreuungsnetzwerk<br />

Übergangswohnheim Übergangswohnheim<br />

Kontaktanbahnung ohne regelmäßige Termine bereits<br />

vor Urlaubsbeginn, seit Urlaubsbeginn psychotherapeutische<br />

Nachsorge<br />

Kontaktstelle in Bochum im Wechsel aufsuchend<br />

oder in Kommstruktur in<br />

Kontaktstelle in Bochum<br />

Nachsorgemitarbeiter<br />

WZFP, Psychotherapeut<br />

WZP, Mitarbeiter <strong>des</strong><br />

Betreuten Wohnens,<br />

(Arbeitgeber)<br />

Nachsorgemitarbeiter<br />

WZFP, Psychotherapeut<br />

WZFP, Mitarbeiter der<br />

Nachsorgeeinrichtung,<br />

familientherapeutische<br />

Unterstützung durch Sozialarbeiter<br />

WZFP, BWH,<br />

Teilnahme an Deliktgruppe<br />

im WZFP<br />

während der Beurlaubung<br />

Kontaktstelle in Bochum<br />

Nachsorgemitarbeiter<br />

WZFP, Psychotherapeut<br />

WZFP, Mitarbeiter der<br />

Nachsorgeeinrichtung<br />

Bei Patient A wurde die Indikation <strong>für</strong> eine ambulante Psychotherapie von den stationären<br />

Vorbehandlern gestellt. Folgende Ziele standen im Vordergrund der psychotherapeutischen<br />

Gespräche: die Bearbeitung aktueller Anforderungssituationen, die Begleitung<br />

<strong>des</strong> Kontakt- und Beziehungsaufbaus zu potentiellen Partnerinnen und <strong>des</strong>sen<br />

Überprüfung auf <strong>des</strong>tabilisierende Faktoren sowie die Bearbeitung (rest-)risiko-<br />

relevanter Faktoren. Auch wenn der Patient selbst keinen unmittelbaren Unterstützungs-<br />

oder Hilfebedarf formulierte, bleibt aus Sicht <strong>des</strong> Therapeuten ein längerfristiger<br />

Psychotherapiebedarf während der Langzeitbeurlaubung unbedingt erhalten. Wie<br />

dem Psychotherapiebericht zu entnehmen war, erfolgte „die psychotherapeutische Verlaufsbeobachtung<br />

und Behandlung [...] u.a. auch aus kriminalprognostischen Gründen.<br />

Weiterhin bleibt eine prozessbegleitende psychotherapeutische Bearbeitung (rest-)<br />

risikorelevanter Faktoren angezeigt“. Bei einem persönlichkeitsgestörten Sexualstraftäter<br />

sei grundsätzlich von einer verlängerten Rückfallgefahr auszugehen.<br />

Mit Patient B wurden im zweiwöchentlichen Rhythmus Psychotherapiesitzungen<br />

durchgeführt, die vorrangig der Aufweichung seiner rigiden Verhaltensmaßstäbe sowie<br />

deren Anpassung an die Realitätsanforderungen dienten. Darüber hinaus wurden depressive<br />

Reaktionen, die u.a. durch die Teilnahme an der gruppentherapeutischen<br />

Straftäterbehandlung im WZFP hervorgerufen wurden, sowie Kränkungssituationen<br />

innerhalb der Familie aufgegriffen und bearbeitet. Während der Beurlaubung, die zeitweise<br />

unterbrochen werden musste, traten „erhebliche Beziehungsstörungen und Affektlabilitäten“<br />

auf. Auch unter Berücksichtigung der Behandlungsfortschritte und ersichtlicher<br />

dynamischer Faktoren muss aus Sicht <strong>des</strong> Therapeuten „von einem statistisch<br />

erhöhten Grundrisiko <strong>für</strong> erneute Straftaten ausgegangen werden“. Ein Psychotherapiebedarf<br />

war unbedingt vorhanden und wird auch längerfristig über den Zeitpunkt<br />

der Beurlaubung hinaus bestehen bleiben. Ergänzend sind prozessbegleitende<br />

zeitaufwendige Rücksprachen mit den an der Nachsorge beteiligten Personen erforder-<br />

34


lich. Für den Patienten wurde während der Beurlaubung ein besonders enges und<br />

komplexes Betreuungsnetzwerk geknüpft (vgl. Tab. 21).<br />

Bei Patient C entstand der Psychotherapiebedarf während der Beurlaubung vor dem<br />

Hintergrund der Messung einer Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille. Alkohol<br />

stellt bei dem Patienten einen bedeutenden deliktrelevanten Faktor dar, auch das Unterbringungsdelikt<br />

wurde unter Alkoholeinfluss begangen. In den Psychotherapiesitzungen,<br />

die fast wöchentlich stattfanden, wurde der stattgefundene Alkoholmissbrauch<br />

bearbeitet. Nach Einschätzung <strong>des</strong> Psychotherapeuten äußerte sich der Patient jedoch<br />

„nur vordergründig problembewusst“ und wurde als „akut alkoholrückfallgefährdet“<br />

eingestuft. Die ambulante Psychotherapie <strong>des</strong> Patienten wurde durch einen Abbruch<br />

der Langzeitbeurlaubung - aufgrund von erneut positiver Alkoholtestung - nach rund<br />

acht Monaten Beurlaubung beendet. Weitere Perspektiven der Nachsorge waren nach<br />

Abbruch der Langzeitbeurlaubung im August 2002 nicht abzusehen, <strong>für</strong> den Fall einer<br />

Wiederbeurlaubung wurde vom behandelnden Psychotherapeuten jedoch ein längerfristiger<br />

ambulanter Psychotherapiebedarf gesehen.<br />

Familienstand, Partnerschaft und Erwerbstätigkeit<br />

Betrachtet man den Familienstand der Patienten zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme und<br />

nach Beginn der Langzeitbeurlaubung, wird deutlich, dass zu beiden Zeitpunkten rund<br />

drei Viertel aller Patienten ledig waren; Tabelle 22 zeigt diesen Vergleich. Auch wenn<br />

nach Beginn der Beurlaubung nur vier Patienten (17,4 %) verheiratet waren oder in<br />

einer festen Partnerschaft lebten, war bei immerhin neun Patienten (32,1 %) eine (feste)<br />

Partnerschaft bekannt. Bei vier Patienten war die Partnerschaft während der Beurlaubung<br />

entstanden, bei drei Patienten während der Unterbringung im WZFP - zwei der<br />

PartnerInnen waren ebenfalls im WZFP untergebracht. Bei einem weiteren Patienten<br />

bestand die Partnerschaft bereits vor der Unterbringung. Es ist zu berücksichtigen,<br />

dass bei einem Großteil der Patienten nicht dokumentiert wurde, ob eine Partnerschaft<br />

bestand oder nicht.<br />

Tab. 22: Familienstand bei Aufnahme (N = 28) und letzter bekannter Familienstand nach Beginn<br />

der Beurlaubung (n = 23)<br />

Familienstand<br />

bei Aufnahme nach Beurlaubung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

ledig 22 78,6 17 73,9<br />

verheiratet/in fester Partnerschaft lebend 2 7,1 4 17,4<br />

geschieden/getrennt lebend 4 14,3 2 8,7<br />

GESAMT 28 100,0 23 100,0<br />

Zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Maßregelvollzug war die Hälfte aller Patienten<br />

(n = 10) arbeitslos, nach Beurlaubungsbeginn waren drei Viertel der Patienten (n = 12)<br />

im Rahmen einer stationären/ambulanten Arbeitstherapie oder an einem beschützten<br />

Arbeitsplatz beschäftigt. Auch hier ist einschränkend anzumerken, dass <strong>für</strong> einen<br />

Großteil der Patienten keine Angaben zur Erwerbstätigkeit erhoben werden konnten.<br />

Es wird jedoch deutlich, dass nach Beginn der Beurlaubung so gut wie kein Patient<br />

eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt antreten konnte und die Patienten vorwiegend<br />

in Beschäftigungs- und tagesstrukturierende Angebote der nachsorgenden Einrichtungen<br />

und Dienste eingebunden wurden. Tabelle 23 zeigt den Vergleich der Erwerbstätigkeit<br />

bei Aufnahme und nach Beginn der Beurlaubung.<br />

35


Tab. 23: Erwerbstätigkeit bei Aufnahme (n = 20) und nach Beginn der Beurlaubung (n = 16)<br />

Erwerbstätigkeit<br />

bei Aufnahme nach Beurlaubung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

arbeitslos 10 50,0 1 6,3<br />

in schulischer/beruflicher Ausbildung 1 5,0 1 6,3<br />

Ganz-/Halbtagsbeschäftigung 3 15,0 1 6,3<br />

in stationärer/ambulanter AT o.ä. - - 6 37,5<br />

in beschützter Werkstatt o.ä. 2 10,0 6 37,5<br />

wechselnde Gelegenheitsarbeiten 1 5,0 - -<br />

Beschäftigung in JVA 1 5,0 - -<br />

Hausfrau/-mann 1 5,0 - -<br />

RentnerIn 1 5,0 1 6,3<br />

GESAMT 20 100,0 16 100,2<br />

Beurlaubungsdauer<br />

Für die 21 Patienten, die sich zum Ende <strong>des</strong> Projekts noch in der Langzeitbeurlaubung<br />

befanden, ließ sich eine mittlere Beurlaubungsdauer von 10,6 Monaten ermitteln (Min:<br />

0,7; Max: 30,2; Median = 9,4; SD = 7,9). Berechnet wurde dabei jeweils der Zeitraum<br />

zwischen dem Beginn der Langzeitbeurlaubung am Beurlaubungsort und dem Stichtag<br />

31.12.2002, dem offiziellen Ende <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“.<br />

4.2.2 4.2.2 Entlassene Entlassene Patienten<br />

Patienten<br />

Die Gruppe der entlassenen Patienten umfasst 35 Personen, die zwischen dem<br />

01.01.2000 und dem 31.12.2002 aus dem WZFP entlassen wurden. Bei einem Patienten<br />

wurde die Aussetzung der Maßregel auf Bewährung noch im Projektzeitraum widerrufen.<br />

Vorausgegangene Langzeitbeurlaubungen<br />

Bei 31 Patienten (88,6 %) erfolgte die Entlassung aus dem Maßregelvollzug unmittelbar<br />

im Anschluss an eine Langzeitbeurlaubung. In 16 Fällen (51,6 %) wurde die Langzeitbeurlaubung<br />

im Projektzeitraum begonnen, 15 Patienten (48,4 %) waren schon vor Beginn<br />

<strong>des</strong> Projektzeitraums langzeitbeurlaubt gewesen.<br />

Vier Patienten (11,4 %) befanden sich unmittelbar vor ihrer Entlassung nicht in Langzeitbeurlaubung.<br />

Zwei dieser Patienten wurden direkt entlassen, ein Patient wurde einen<br />

Tag vor seiner Entlassung in dieselbe Einrichtung beurlaubt, was im Folgenden<br />

nicht als vorausgegangene Langzeitbeurlaubung gezählt wird. Ein weiterer Patient war<br />

während <strong>des</strong> Projekts bereits einmal langzeitbeurlaubt gewesen, dieser Urlaub musste<br />

jedoch nach neun Monaten aufgrund von Entweichungen aus einer geschlossenen<br />

Wohngruppe abgebrochen werden. Seine Entlassung erfolgte 8,5 Monate nach dem<br />

letzten Urlaubsabbruch ohne erneute vorausgehende Langzeitbeurlaubung.<br />

36


Kontaktaufnahme zu Angehörigen<br />

In den Akten von 22 Patienten (63,9 %) fanden sich Angaben zu Kontakten zu Angehörigen<br />

im Rahmen der Entlassungsvorbereitung. Die Ergebnisse der Aktenanalyse weisen<br />

darauf hin, dass in den meisten Fällen der Patient und/oder der Nachsorgemitarbeiter<br />

bereits während der Langzeitbeurlaubung mit den Angehörigen in Kontakt standen.<br />

In welchem Ausmaß bereits während der stationären Unterbringung im WZFP<br />

Kontakte zu Angehörigen vorhanden waren, konnte den Akten nicht entnommen werden.<br />

Unterbringungsdauer und Alter<br />

Die Patienten, die unmittelbar vor ihrer Entlassung beurlaubt waren, konnten bei Beginn<br />

der Langzeitbeurlaubung auf eine mittlere Unterbringungsdauer von 6,8 Jahren<br />

zurückblicken (Min: 1,9; Max: 15,8; Median = 6,4; SD = 3,3). Berechnet wurde jeweils<br />

der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der Unterbringung gem. § 63 StGB und Beginn<br />

der Langzeitbeurlaubung am Beurlaubungsort. Die zuvor beschriebene Gruppe der<br />

beurlaubten Patienten war zu Beginn ihrer Langzeitbeurlaubung mit durchschnittlich<br />

10,2 Jahren bereits deutlich länger untergebracht gewesen. Tabelle 24 zeigt die Verteilung<br />

der Unterbringungsdauern der entlassenen Patienten bis zu ihrer letzten Beurlaubung.<br />

Bei Beginn der Langzeitbeurlaubung waren die Patienten durchschnittlich 36,0<br />

Jahre alt (Min: 27,1; Max: 52,5; SD = 6,9) (n = 30).<br />

Betrachtet man die unterschiedlichen Störungsbilder, zeigt sich, dass persönlichkeitsgestörte<br />

Patienten bis zur letzten Beurlaubung mit durchschnittlich 7,3 Jahren am<br />

längsten untergebracht waren (Min: 2,9; Max: 15,8; Median = 5,8; SD = 4,3). Patienten<br />

mit der Diagnose Schizophrenie waren zu Beginn der letzten Beurlaubung im Mittel<br />

6,7 Jahre untergebracht (Min: 3,2; Max: 10,6; Median = 7,1; SD = 2,5), Patienten mit<br />

einer Intelligenzminderung 5,6 Jahre (Min: 1,9; Max: 8,9; Median = 5,6; SD = 2,6). Keiner<br />

dieser Gruppenunterschiede war statistisch bedeutsam.<br />

Tab. 24: Unterbringungsdauer bis zur letzten Beurlaubung vor der Entlassung (n = 30)<br />

Unterbringungsdauer in Jahren Anzahl Prozent<br />

unter 2 Jahre 1 3,3<br />

2 - 5 Jahre 9 30,0<br />

5 - 7 Jahre 6 20,0<br />

7 - 10 Jahre 10 33,3<br />

10 - 16 Jahre 4 13,3<br />

GESAMT 30 99,9<br />

Vor ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug waren die Patienten im Mittel 1,4 Jahre<br />

(16,8 Monate) langzeitbeurlaubt gewesen (Min: 0,7 Jahre; Max: 3,7 Jahre; Median = 1,1<br />

Jahre; SD = 0,7) (n = 30). Zur Ermittlung dieser Zeitspanne wurde der Zeitraum zwischen<br />

Beginn der Langzeitbeurlaubung am Beurlaubungsort und Rechtskraft der Entlassung<br />

auf Bewährung bzw. Erledigung der Maßregel berechnet. Verglichen mit den<br />

Patienten der forensischen Ambulanzen im Rheinland, die durchschnittlich 8,9 Monate<br />

(Min: 0,3 Jahre; Max: 2,8 Jahre; Median = 0,7 Jahre) langzeitbeurlaubt waren (Seifert &<br />

Schiffer, 2002), lebten die Patienten <strong>des</strong> WZFP vor ihrer Entlassung im Durchschnitt<br />

deutlich länger außerhalb der Klinik.<br />

37


Bezüglich der Beurlaubungsdauer unterschieden sich Patienten verschiedener Störungsgruppen<br />

nur geringfügig voneinander: Persönlichkeitsgestörte Patienten waren im<br />

Mittel 1,5 Jahre langzeitbeurlaubt (Min: 0,7; Max: 2,4; Median = 1,6; SD = 0,5), schizophrene<br />

Patienten 1,4 Jahre (Min: 0,7; Max: 3,7; Median = 1,1; SD = 0,8) und Patienten<br />

mit einer Intelligenzminderung 1,2 Jahre (Min: 0,8; Max: 2,8; Median = 1,0; SD = 0,7).<br />

Auch diese Gruppenunterschiede waren nicht statistisch bedeutsam.<br />

Die Problematik der Berechnung und Vergleichbarkeit von Unterbringungsdauern im<br />

Maßregelvollzug wird ausführlich von Bargfrede (1999) beschrieben: Differenziert man<br />

bei der Ermittlung von Unterbringungsdauern nicht zwischen der Unterbringung nach<br />

§ 126 a StPO und der Unterbringung nach § 63 StGB, kann dies einen erheblichen<br />

Einfluss auf die Mittelwerte haben. Diese Unterscheidung wurde zum Teil auch in der<br />

klinikinternen Dokumentation vernachlässigt; in den Akten eines Patienten konnte<br />

man sehr unterschiedliche Angaben zum Datum der Unterbringung finden. Darüber<br />

hinaus handelt es sich bei vielen Studien, die Aussagen zur Unterbringungsdauer machen,<br />

um Stichtagserhebungen, d.h. es wird die Unterbringungsdauer aller Patienten<br />

bis zu einem bestimmten Datum ermittelt und nicht die tatsächliche Dauer der Unterbringung<br />

bis zur Entlassung (vgl. Bargfrede, 1999). So ermittelt lag die durchschnittliche<br />

Unterbringungsdauer aller gem. § 63 StGB untergebrachten PatientInnen <strong>des</strong><br />

WZFP am Stichtag 30.12.1991 bei 4,3 Jahren (Dimmek & Bargfrede, 1996).<br />

In der vorliegenden Evaluationsstudie wurde <strong>für</strong> die Ermittlung der Unterbringungsdauern<br />

der Zeitraum zwischen Datum der Rechtskraft der Unterbringung gem.<br />

§ 63 StGB und Datum der Rechtskraft der Entlassung auf Bewährung zugrunde gelegt.<br />

Daraus ergibt sich, dass die Patienten bis zu ihrer Entlassung im Mittel 8,3 Jahre gem.<br />

§ 63 StGB untergebracht waren (Min: 2,8; Max: 18,1; Median = 7,3; SD = 3,6). 77,1 %<br />

der Patienten (n = 27) waren bis zu zehn Jahre untergebracht, 22,9 % der Patienten<br />

(n = 8) bereits über zehn Jahre. Die Verteilung der Unterbringungsdauern ist Tabelle<br />

25 zu entnehmen. Die Patienten wurden mit einem mittleren Alter von 38,1 Jahren<br />

aus der Unterbringung im WZFP entlassen (Min: 28,2; Max: 54,2; Median = 37,2;<br />

SD = 7,5).<br />

Auch bezüglich der Unterbringungsdauer bis zu Entlassung zeigen sich keine statistisch<br />

signifikanten Unterschiede zwischen den Störungsgruppen. Patienten mit einer<br />

Persönlichkeitsstörung waren mit 8,7 Jahren im Mittel etwas länger untergebracht<br />

(Min: 3,4; Max: 17,5; Median = 7,0; SD = 4,3) als schizophrene Patienten mit einer mittleren<br />

Unterbringungsdauer von 8,1 Jahren (Min: 4,5; Max: 11,7; Median = 8,0;<br />

SD = 2,3). Patienten mit der Diagnose Intelligenzminderung wiesen mit 6,8 Jahren die<br />

kürzeste mittlere Unterbringungsdauer auf (Min: 2,8; Max: 11,7; Median = 6,6;<br />

SD = 2,9).<br />

38


Tab. 25: Unterbringungsdauer bis zur Entlassung (N = 35)<br />

Unterbringungsdauer in Jahren Anzahl Prozent<br />

2 - 5 Jahre 4 11,4<br />

5 - 7 Jahre 11 31,4<br />

7 - 10 Jahre 12 34,3<br />

10 - 13 Jahre 5 14,3<br />

13 - 19 Jahre 3 8,6<br />

GESAMT 35 100,0<br />

Sowohl die Ergebnisse zur Unterbringungsdauer der beurlaubten Patienten als auch<br />

der entlassenen Patienten bestätigen, dass es sich bei den gem. § 63 StGB untergebrachten<br />

Patienten der Forensik um eine Langzeitklientel handelt - insbesondere im<br />

Vergleich zu Patienten der Allgemeinpsychiatrie. Eine Ermittlung der Unterbringungszeiten<br />

von 23 Patienten <strong>des</strong> WZFP im Jahr 1992 ergab eine mittlere Unterbringungsdauer<br />

von 5,9 Jahren (Min: 0,3; Max: 15; Median = 5,6); rund ein Viertel dieser Patienten<br />

war mehr als zwölf Jahre bis maximal 15 Jahre untergebracht (Dimmek & Bargfrede,<br />

1996). Seifert, Jahn und Bolten (2001) ermittelten <strong>für</strong> 188 Patienten aus 23 forensischen<br />

Einrichtungen eine mittlere Unterbringungsdauer von 6,2 Jahren14 (Min: 1; Max:<br />

33; Median = 4,7); in dieser Stichprobe waren 17,2 % der Patienten länger als zehn Jahre<br />

untergebracht.<br />

Dönisch-Seidel und Hollweg (2003) weisen darauf hin, dass sich die Behandlungs- und<br />

Unterbringungsdauern in den letzten Jahren - nicht nur in Nordrhein-Westfalen - deutlich<br />

verlängert haben. Zurückgeführt wird dies auf Entwicklungen der Rechtssprechung<br />

und den Druck auf die Entlassungspraxis der Kliniken, der von Öffentlichkeit<br />

und Politik gleichermaßen ausgeübt wird. Die Entlassungspraxis hat sich in den letzten<br />

Jahrzehnten in der Form verändert, dass derzeit signifikant weniger Patienten aus<br />

der forensischen Psychiatrie entlassen werden als noch in den 80er Jahren oder zu<br />

Beginn der 90er Jahre (Seifert, Jahn & Bolten, 2001) - die Autoren sprechen gar von<br />

einer Halbierung der Entlassungszahlen.<br />

Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

Zu Beginn der letzten Langzeitbeurlaubung vor der Entlassung lebten 83,9 % der Patienten<br />

(n = 26) in einer stationären Einrichtung, 16,1 % der Patienten (n = 5) wurden<br />

ambulant betreut (n = 31). Kein Patient kam ohne eine professionelle Weiterbetreuung<br />

während der Beurlaubung aus. Drei Patienten, die zu Beginn der Beurlaubung in einer<br />

RPK gelebt hatten, veränderten noch während der Langzeitbeurlaubung ihre Lebens-<br />

und Wohnverhältnisse: Zwei Patienten setzten die Beurlaubung in der eigenen Wohnung<br />

fort, davon einer mit Betreutem Wohnen. Ein weiterer Patient zog während der<br />

Beurlaubung in die eheliche Wohnung, wo er ebenfalls im Rahmen <strong>des</strong> Betreuten<br />

Wohnens weiterbetreut wurde. Bis auf einen Patienten wurden alle 31 Patienten, die<br />

unmittelbar vor ihrer Entlassung beurlaubt waren, in dasselbe Setting entlassen, in<br />

dem sie bereits gegen Ende ihrer Langzeitbeurlaubung gelebt hatten. Ein Patient war<br />

in eine Adaptionseinrichtung beurlaubt gewesen, die Entlassung erfolgte jedoch in die<br />

eigene Wohnung.<br />

14 Ohne Untersuchungshaft bzw. vorläufige Unterbringung nach § 126 a StPO (Seifert, Jahn & Bolten,<br />

2001).<br />

39


Zum Zeitpunkt der Entlassung erhöhte sich der Anteil von Patienten, die in einem<br />

nichtinstitutionellen Rahmen lebten, auf 25,7 % (n = 9). Knapp drei Viertel aller entlassenen<br />

Patienten (n = 26) lebten in einem Dauer- oder Übergangswohnheim, einer RPK<br />

oder einer Pflegeeinrichtung. Einen genauen Überblick über die Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

zu Beginn der Beurlaubung und zur Entlassung gibt Tabelle 26. 15<br />

Die Ergebnisse zu den Wohnverhältnissen der Patienten nach ihrer Entlassung korrespondieren<br />

mit denen der bereits erwähnten Prognosestudie, deren untersuchte Patienten<br />

nach der Entlassung ebenfalls zu drei Viertel in komplementären Einrichtungen<br />

lebten (Seifert, Jahn & Bolten, 2001). Pozsár (2001) weist darauf hin, dass der Anteil der<br />

Patienten, die nach ihrer Entlassung innerhalb einer Einrichtung weiterbetreut werden,<br />

in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist - nicht zuletzt aufgrund der zunehmend<br />

schweren Störungen der in den MRV eingewiesenen Patienten.<br />

Tab. 26: Lebens- und Wohnverhältnisse zu Beginn der Beurlaubung (n = 31) und zur Entlassung<br />

(N = 35)<br />

Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

zu Beginn der<br />

Beurlaubung<br />

zur Entlassung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

Dauerwohnheim 15 48,4 16 45,7<br />

Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke (RPK) 6 19,4 4 11,4<br />

Übergangswohnheim 2 6,5 3 8,6<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke mit rehabilitativer<br />

Grundausrichtung<br />

2 6,5 3 8,6<br />

Adaptionseinrichtung 1 3,2 - -<br />

eigene Wohnung mit Betreutem Wohnen 4 12,9 4 11,4<br />

Wohnung mit Ehepartnerin mit Betreutem Wohnen 1 3,2 1 2,9<br />

eigene Wohnung - - 2 5,7<br />

Wohnung mit Partnerin - - 1 2,9<br />

Familie - - 1 2,9<br />

GESAMT 31* 100,1 35 100,0<br />

* Vier Patienten waren unmittelbar vor ihrer Entlassung nicht langzeitbeurlaubt.<br />

Aus Tabelle 27 sind die Lebens- und Wohnverhältnisse zur Entlassung <strong>für</strong> die drei<br />

häufigsten Diagnosegruppen zu entnehmen. Es zeigt sich, dass je ein Viertel der Patienten<br />

mit einer Persönlichkeitsstörung in ein Dauerwohnheim oder eine RPK entlassen<br />

wurde. Fast drei Fünftel der Patienten mit einer schizophrenen Erkrankung und<br />

zwei Drittel der Patienten mit einer Intelligenzminderung wurden in ein Dauerwohnheim<br />

entlassen. Einer der beiden entlassenen Patienten mit einer hirnorganischen Störung<br />

lebte nach der Entlassung in einem Dauerwohnheim, ein weiterer in einer Pflegeeinrichtung<br />

<strong>für</strong> psychisch Kranke mit rehabilitativer Grundausrichtung. Ein Patient<br />

mit einer Störung der Sexualpräferenz wurde in ein Übergangswohnheim entlassen.<br />

15 Die Zuordnung zu den verschiedenen Einrichtungstypen orientierte sich an den Angaben der Einrichtungen<br />

im Rahmen der schriftlichen Befragung.<br />

40


Tab. 27: Lebens- und Wohnverhältnisse zur Entlassung nach Diagnosen<br />

Persönlichkeitsstörung<br />

Schizophrenie<br />

Intelligenzminderung<br />

n % n % n %<br />

Dauerwohnheim 3 25,0 7 58,3 5 62,5<br />

Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch<br />

Kranke (RPK)<br />

3 25,0 - - 1 12,5<br />

Übergangswohnheim 1 8,3 - - 1 12,5<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke mit<br />

rehabilitativer Grundausrichtung<br />

- - 1 8,3 1 12,5<br />

eigene Wohnung mit Betreutem Wohnen 2 16,7 2 16,7 - -<br />

Wohnung mit Ehepartnerin mit Betreutem<br />

Wohnen<br />

- - 1 8,3 - -<br />

eigene Wohnung 1 8,3 1 8,3 - -<br />

Wohnung mit Partnerin 1 8,3 - - - -<br />

Familie 1 8,3 - - - -<br />

GESAMT 12 99,9 12 99,9 8 100,0<br />

Die 31 Patienten, die nach ihrer Entlassung professioneller Betreuung bedurften, wurden<br />

von 25 Einrichtungen und Diensten betreut. Vier Einrichtungen hatten im Projektzeitraum<br />

je zwei entlassene Patienten aus dem WZFP betreut, eine Einrichtung<br />

hatte drei entlassene Patienten aufgenommen. 16 Patienten (45,7 %) wurden in den<br />

Sektor Ruhrgebiet entlassen, zwölf Patienten (34,3 %) in den Sektor Ostwestfalen und<br />

vier Patienten (11,4 %) in den Sektor Münsterland; drei Patienten (8,6 %) wurden in<br />

eine Region außerhalb der Sektoren <strong>des</strong> WZFP entlassen. Es wurde überprüft, wie viele<br />

Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug wieder an ihrem Herkunftsort<br />

lebten. Der Herkunftsort wurde definiert als der Ort, an dem der Patient vor dem<br />

Unterbringungsdelikt gelebt bzw. sich vorwiegend aufgehalten hatte. Ein Vergleich von<br />

Herkunfts- und Entlassungsorten ergab, dass lediglich vier Patienten (12,1 %) in die<br />

Stadt oder Gemeinde ihrer Herkunft entlassen werden konnten und sieben Patienten<br />

(21,7 %) in den Kreis ihrer Herkunft (n = 33). Zwei Patienten wurden auf ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch in eine andere Region als ihre Herkunftsregion beurlaubt bzw.<br />

entlassen. Tabelle 28 zeigt den Vergleich der Entlassungs- und Herkunftsorte im Überblick.<br />

Tab. 28: Orte der Entlassung und Herkunft im Vergleich (n =33)<br />

Anzahl Prozent<br />

Stadt/Gemeinde der Entlassung = Stadt/Gemeinde der Herkunft 4 12,1<br />

Kreis der Entlassung = Kreis der Herkunft 7 21,2<br />

Regierungsbezirk der Entlassung = Regierungsbezirk der Herkunft 21 63,6<br />

Bun<strong>des</strong>land der Entlassung = Bun<strong>des</strong>land der Herkunft 30 90,9<br />

Rechtsgrundlage der Entlassung<br />

Bei 33 Patienten (97,1 %) wurde die Maßregel gem. § 67 d Abs. 2 StGB zur Bewährung<br />

ausgesetzt, bei einem Patienten (2,9 %) wurde die Maßregel <strong>für</strong> erledigt erklärt (n = 34).<br />

Dementsprechend trat bei 33 Patienten Führungsaufsicht ein, die bei sechs Patienten<br />

41


36 Monate und bei 20 Patienten 48 Monate betrug; bei weiteren sechs Patienten wurde<br />

die Höchstdauer der Führungsaufsicht von 60 Monaten angeordnet. Bei einem Patienten<br />

war die Dauer der Führungsaufsicht nicht bekannt, da der letzte Beschluss fehlte.<br />

Dies entspricht einer mittleren Führungsaufsichtszeit von 48 Monaten (Median<br />

= 48,0; SD = 7,5; n = 32). Für alle Patienten wurde ein Bewährungshelfer bestellt;<br />

die mittlere Dauer der Bewährungszeit betrug 46,9 Monate (Min: 24; Max: 60; Median<br />

= 48,0; SD = 8,1). Gerichtliche Weisungen konnten den Beschlüssen zur Entlassung<br />

von 33 Patienten entnommen werden. Auf welche Inhalte sich die einzelnen Weisungen<br />

bezogen, zeigt Tabelle 29.<br />

Tab. 29: Inhalte der Weisungen (n = 33 Patienten; Mehrfachnennung)<br />

Weisung* Anzahl<br />

Prozent der<br />

Patienten<br />

Wohnung beibehalten (Wechsel nur mit Zustimmung) 33 100,0<br />

Verbot von (übermäßigem) Alkohol 29 87,9<br />

Verbot von illegalen Betäubungsmitteln 29 87,9<br />

Verbot von nichtverordneten Medikamenten 26 78,8<br />

Beginn/Fortführung einer ambulanten psychiatrischen/psychotherapeutischen<br />

Behandlung<br />

Beginn/Beibehaltung einer beruflichen Tätigkeit/Beschäftigung<br />

(Wechsel nur mit Zustimmung)<br />

21 63,6<br />

19 57,6<br />

zuverlässige Einnahme der Medikamente (ggf. mit Nachweis) 16 48,5<br />

sich auf Aufforderung Alkoholkontrollen unterziehen 11 33,3<br />

Bemühung um adäquate/versicherungspflichtige Beschäftigung 10 30,3<br />

sich auf Aufforderung Drogenscreenings unterziehen 7 21,2<br />

keinen Kontakt zu bestimmten Personen(-gruppen) herstellen 4 12,1<br />

keine Gründe <strong>für</strong> Kündigung von Wohnung oder Arbeit liefern 4 12,1<br />

Kooperation mit gesetzlichem Betreuer 3 9,1<br />

Beibehaltung einer ambulanten/teilstationären Betreuung 3 9,1<br />

Einhaltung der Hausordnung im Wohnheim 3 9,1<br />

Anweisungen von BWH/FA/Gericht folgen 3 9,1<br />

ordentliches, straffreies Leben führen 2 6,1<br />

Ladungen, Einladungen von BWH/FA/Gericht folgen und wahrheitsgemäß<br />

Auskunft geben<br />

* Die Tabelle beinhaltet alle Weisungen, die mehr als einem Patienten erteilt wurden.<br />

Medikamentöse Weiterbehandlung<br />

2 6,1<br />

Bei 16 Patienten (45,7 %) war der Epikrise zu entnehmen, dass eine medikamentöse<br />

Weiterbehandlung nach der Entlassung vereinbart wurde - darunter zehn Patienten mit<br />

Schizophrenie, fünf Patienten mit Intelligenzminderung und ein Patient mit einer hirn-<br />

organischen Störung. Tabelle 30 zeigt, um welche Medikamente es sich dabei handelte.<br />

Anhand der Akten konnte keine Aussage darüber getroffen werden, ob bei den restlichen<br />

19 Patienten keine medikamentöse Weiterbehandlung erforderlich war oder ob<br />

diese lediglich nicht in der Epikrise o.ä. Unterlagen dokumentiert war.<br />

42


Tab. 30: Medikamentöse Weiterbehandlung nach der Entlassung nach Diagnosen (Mehrfachnennung)<br />

Medikamentengruppe<br />

Schizophrenie<br />

(n = 10)<br />

Intelligenzminderung<br />

(n = 5)<br />

hirnorganische<br />

Störung<br />

(n = 1)<br />

Gesamt<br />

(n = 16 )<br />

n % n % n % n %<br />

Neuroleptikum 9 90,0 4 80,0 1 100,0 14 87,5<br />

Antidepressivum 1 10,0 1 20,0 - - 2 12,5<br />

Antiparkinsonmittel (Akineton) 2 20,0 - - - - 2 12,5<br />

Antiepileptikum - - 1 20,0 - - 1 6,3<br />

Psychotherapeutische Nachsorge<br />

Von den 35 entlassenen Patienten wurden vier durch die forensisch-psychiatrische<br />

Kontaktstelle <strong>des</strong> WZFP in Bochum ambulant psychotherapeutisch weiterbetreut. Wie<br />

bei den beurlaubten Patienten handelte es sich dabei ausschließlich um Patienten mit<br />

einer Persönlichkeitsstörung als Hauptdiagnose. Weitere Angaben zu Unterbringungsdelikten,<br />

Wohnverhältnissen etc. sind Tabelle 31 zu entnehmen. Darauf folgen jeweils<br />

kurze Beschreibungen <strong>des</strong> Psychotherapiebedarfs, wie sie den Psychotherapieberichten<br />

und Darstellungen <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten zu entnehmen waren. Bis auf<br />

Patient D, <strong>des</strong>sen Bewährung widerrufen wurde, befinden sich derzeit noch alle Patienten<br />

in ambulanter psychotherapeutischer Nachsorge.<br />

Tab. 31: Psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> entlassene Patienten (N = 4)<br />

Diagnose nach<br />

ICD-10<br />

Unterbringungsdelikt <br />

Wohnverhältnisse<br />

Beginn der<br />

psychotherapeutischen<br />

Nachsorge<br />

Ort der psychotherapeutischenNachsorge<br />

Patient A Patient B Patient C Patient D<br />

emotional-instabile<br />

Persönlichkeitsstörung<br />

F60.3, Alkoholabhängigkeit<br />

F10.2<br />

narzisstische Persönlichkeitsstörung<br />

F60.8<br />

Brandstiftungsdelikt Straftat gegen das<br />

Leben<br />

eigene Wohnung mit<br />

Betreutem Wohnen Rehabilitationseinrichtung<br />

<strong>für</strong> psychisch<br />

Kranke (RPK)<br />

eher niedrigschwelligesKontaktangebot<br />

Kontaktstelle in<br />

Bochum<br />

sonstige spezifische<br />

Persönlichkeitsstörung<br />

F60.8<br />

sonstige spezifischePersönlichkeitsstörung<br />

F60.8<br />

Sexualdelikt Diebstahl und Unterschlagung <br />

Übergangswohnheim,<br />

später eigene<br />

Wohnung<br />

Dauerwohnheim<br />

Kontaktanbahnung ohne regelmäßige Termine bereits vor Urlaubsbeginn,<br />

seit Urlaubsbeginn psychotherapeutische Nachsorge<br />

Kontaktstelle in<br />

Bochum, bei Bedarf<br />

telefonisch<br />

Kontaktstelle in<br />

Bochum, bei Bedarf<br />

telefonisch<br />

Kontaktstelle in<br />

Bochum<br />

Da Patient A aufgrund seines chronifizierten Störungsbil<strong>des</strong> eine ungünstige Behandlungsprognose<br />

besitzt, gestaltete sich die psychotherapeutische Nachsorge eher in<br />

Form eines niedrigschwelligen Angebots mit mehr oder weniger regelmäßigen Kurzkontakten.<br />

Eine Psychotherapie im engeren Sinne „verbietet sich [aus therapeutischer<br />

Sicht] aufgrund negativer Erfolgsaussichten“, der Patient erhielt eher praktische Lebenshilfen.<br />

Nach einer Alkoholentgiftung im August 2002 plante der behandelnde<br />

Therapeut einen begrenzten Therapieversuch mit min<strong>des</strong>tens 25 Sitzungen im wöchentlichen<br />

Rhythmus. Die kurzzeitige Alkoholabstinenz sollte genutzt werden, um die<br />

43


psychische Alkoholabhängigkeit zu bearbeiten. Aufgrund der negativen Behandlungsprognose<br />

wurde diesbezüglich jedoch nur eine kurzzeitige Stabilisierung erwartet, realistische<br />

Zielsetzungen beschränkten sich dem Therapeuten zufolge „auf eine bloße<br />

Erhaltung <strong>des</strong> momentan sehr niedrigen psychosozialen Funktionsniveaus“. Die Einbeziehung<br />

eines niedergelassenen Psychotherapeuten erschien aufgrund der geringen<br />

Verlässlichkeit <strong>des</strong> Patienten sowie aus inhaltlichen Gründen wenig erfolgversprechend.<br />

Patient B zeigte auch nach seiner Entlassung noch erhebliche Beziehungsstörungen,<br />

Integrationsdefizite und Affektlabilitäten, die psychotherapeutisch bearbeitet und stabilisiert<br />

werden mussten, um risikohaften Entwicklungen vorzubeugen. Erhebliche Sozialisationsschäden<br />

und Hospitalisierungseffekte erschwerten den Wiedereingliederungsprozess<br />

und die Integration im Wohnheim. Die psychotherapeutischen Sitzungen fanden<br />

in drei- bis vierwöchentlichem Abstand statt und wurden durch krisenbedingte<br />

Telefonate ergänzt. Aus Sicht <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten bleibt eine längerfristige<br />

Fortführung der Behandlung notwendig und sollte sich zur Stabilisierung der<br />

therapeutischen Fortschritte weit über die Hälfte der Führungsaufsicht erstrecken. Ein<br />

Therapeutenwechsel sei aus therapeutischer Perspektive vorerst kontraindiziert; der<br />

Einbezug eines niedergelassenen Therapeuten sei zwar möglich, aber nicht sinnvoll.<br />

Patient C hatte nach Einschätzung <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten im August<br />

2002 - rund zwei Jahre nach seiner Entlassung - einen „weit fortgeschrittenen Therapiestand<br />

erreicht“ und erwies sich als „austherapiert“. Die psychischen Problembereiche<br />

konnten im deliktrelevanten Sinn abgeschwächt werden, der Patient fühlte sich<br />

von einem stabilen sozialen Netz getragen, hatte eine eigene Wohnung bezogen und<br />

eine Arbeitsstelle angetreten. Mit weiteren zehn Sitzungen sollte die in der Nachsorge<br />

durchgeführte Langzeittherapie abgeschlossen werden. Eine weitere psychotherapeutische<br />

Behandlung und sozialtherapeutische Unterstützung wurde als nicht notwendig<br />

erachtet; ein niedergelassener Psychotherapeut könne in Rücksprache mit dem Bewährungshelfer<br />

bedarfsorientiert einbezogen werden.<br />

Die psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> Patient D in der forensisch-psychiatrischen<br />

Kontaktstelle in Bochum endete mit <strong>des</strong>sen Bewährungswiderruf im Sommer 2001<br />

(s.u.). Zwei Monate vor seiner Entlassung wurde der Verlauf der Beurlaubung als recht<br />

positiv und stabil beschrieben, der Patient entsprach im Großen und Ganzen den Erwartungen<br />

seines neuen Umfelds. Um dem Patienten über „die Schwellensituation der<br />

Entlassung hinaus ein konstantes therapeutisches unterstützen<strong>des</strong> Beziehungsangebot<br />

zu machen“, waren auch <strong>für</strong> die mittelfristige Zukunft aufsuchende, psychotherapeutische<br />

Sitzungen indiziert. Die Ich-stützende Behandlung sollte inadäquaten Reaktionen<br />

und Impulsen vorbeugen und die soziale Integration in das neue Lebensumfeld fördern.<br />

Als behandlungsprognostisch günstig wurde die relativ stabile therapeutische<br />

Beziehung angesehen.<br />

Familienstand und Partnerschaft<br />

Sowohl zum Zeitpunkt der Aufnahme als auch nach der Entlassung war der mit Abstand<br />

größte Teil der Patienten ledig. Nach der Entlassung waren drei Patienten<br />

(10,7 %) verheiratet oder lebten in einer festen Partnerschaft, Angaben zu einer bestehenden<br />

(festen) Partnerschaft fanden sich bei acht Patienten (22,9 %). In sieben Fällen<br />

war diese Partnerschaft während der Beurlaubung oder nach der Entlassung entstanden,<br />

in einem Fall noch während der Unterbringung im WZFP mit einer Partnerin innerhalb<br />

der Klinik. Tabelle 32 zeigt den Familienstand bei Aufnahme und Entlassung<br />

im Vergleich.<br />

44


Tab. 32: Familienstand bei Aufnahme (n = 33) und bei Entlassung (n = 28)<br />

Familienstand<br />

bei Aufnahme bei Entlassung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

ledig 27 81,8 18 64,3<br />

verheiratet/in fester Partnerschaft lebend 4 12,1 3 10,7<br />

geschieden/getrennt lebend 2 6,1 6 21,4<br />

verwitwet - - 1 3,6<br />

GESAMT 33 100,0 28 100,0<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Knapp die Hälfte aller Patienten (n = 15) war vor ihrer Aufnahme in die Maßregelvollzugsklinik<br />

arbeitslos gewesen, je fünf Patienten hatten sich noch in Ausbildung befunden<br />

oder waren einer Ganz- bzw. Halbtagsbeschäftigung nachgegangen (n = 31). Nach<br />

der Entlassung war über die Hälfte der Patienten, zu denen Angaben vorlagen, in einer<br />

beschützten Werkstatt o.ä. beschäftigt, weitere vier Patienten (15,4 %) waren im Rahmen<br />

von arbeitstherapeutischen Maßnahmen tätig. Wie Seifert, Jahn und Bolten (2001)<br />

berichten, hatte von den Patienten der Prognosestudie nach der Entlassung ebenfalls<br />

mehr als die Hälfte eine Ganz-/Halbtagsstelle oder war in einer beschützenden Werkstatt<br />

beschäftigt. Wie Tabelle 33 zeigt, waren Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt - ähnlich wie bei den beurlaubten Patienten - auch nach der Entlassung<br />

die Ausnahme.<br />

Tab. 33: Erwerbstätigkeit bei Aufnahme (n = 31) und nach Entlassung (n = 26)<br />

Erwerbstätigkeit<br />

bei Aufnahme nach Entlassung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

arbeitslos 15 48,4 2 7,7<br />

in schulischer/beruflicher Ausbildung 5 16,1 1 3,9<br />

Ganz-/Halbtagsbeschäftigung 5 16,1 1 3,9<br />

in stationärer/ambulanter AT o.ä. - - 4 15,4<br />

in beschützter Werkstatt o.ä. 1 3,2 14 53,9<br />

wechselnde Gelegenheitsarbeiten 1 3,2 - -<br />

RentnerIn 2 6,5 2 7,7<br />

Umschulungsmaßnahme 1 3,2 - -<br />

sozialpädagogisch betreutes Beschäftigungsverhältnis<br />

durch Vermittlung <strong>des</strong> AA<br />

1 3,2 - -<br />

Vorbereitungslehrgang zur Ausbildung - - 1 3,9<br />

Arbeits- und Belastungserprobung in Zuverdienstfirma<br />

(3 h täglich)<br />

- - 1 3,9<br />

GESAMT 31 99,9 26 100,3<br />

45


Bewährungswiderruf<br />

Bei einem Patienten wurde die Aussetzung der Maßregel auf Bewährung nach 1,7 Monaten<br />

widerrufen. Der Patient mit der Hauptdiagnose sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung<br />

(F60.8) war ein Jahr in ein Dauerwohnheim beurlaubt gewesen, in das er<br />

auch entlassen wurde. Bereits während der Beurlaubung hatte sich der Patient an zwei<br />

aufeinanderfolgenden Tagen unerlaubt aus dem Wohnheim entfernt, woraufhin die<br />

Beurlaubung kurzzeitig unterbrochen wurde. Nach seiner Entlassung zeigte der Patient<br />

unzuverlässiges Verhalten, entfernte sich erneut unerlaubt aus dem Wohnheim, sprach<br />

Drohungen aus und forderte seine Rückkehr nach Eickelborn, da dort „seine Heimat“<br />

sei. Der Patient wollte nicht in das Wohnheim zurückkehren, das Wohnheim sah zunehmend<br />

das Leben der MitbewohnerInnen gefährdet und wollte die weitere Betreuung<br />

<strong>des</strong> Patienten ebenfalls beenden.<br />

Eine Wiederaufnahme im WZFP nach der Entlassung <strong>des</strong> Patienten erwies sich aus<br />

Sicht der Einrichtung als schwierig und eine Krisenintervention in einer allgemeinpsychiatrischen<br />

Klinik erzielte keinen ausreichenden Erfolg. Wie den Akten zu entnehmen<br />

war, wollte der Patient gezielt Aufmerksamkeit auf sich lenken und beging<br />

schließlich ein Brandstiftungsdelikt (Patient war aufgrund eines Vermögens- und Eigentumsdelikts<br />

gem. § 63 StGB untergebracht). Auch aus Sicht der Einrichtung wurde<br />

der Patient rückfällig, um die von ihm gewünschte Rückkehr nach Eickelborn zu erreichen.<br />

Daraufhin wurde die Bewährung widerrufen und der Patient wieder im WZFP<br />

aufgenommen; er wurde inzwischen in eine allgemeinpsychiatrische Klinik in Ostwestfalen<br />

verlegt.<br />

Zeit nach der Entlassung<br />

Bei Projektende waren die Patienten durchschnittlich 1,8 Jahre (21,1 Monate) aus dem<br />

WZFP entlassen (Min: 0,7 Jahre; Max: 3,0 Jahre; Median = 1,8; SD = 0,8; n = 34). Berechnet<br />

wurde der zeitliche Abstand zwischen Rechtskraft der Entlassung auf Bewährung<br />

bzw. Erledigung der Maßregel und dem Stichtag 31.12.2002. Da über die Hälfte<br />

der Patienten sich zum Projektende weniger als zwei Jahre in Freiheit befand, wurde<br />

keine katamnestische Untersuchung zur Rückfälligkeit durchgeführt. Zumin<strong>des</strong>t kam<br />

es außer dem oben dargestellten Fall zu keinen weiteren Bewährungswiderrufen im<br />

Projektzeitraum. Dies kann vor dem Hintergrund, dass sich ein Großteil der delinquenten<br />

Rückfälle - die zu einem Bewährungswiderruf führen könnten - bereits im ersten<br />

Jahr nach der Entlassung ereignet (Pozsár, 2001), durchaus positiv beurteilt werden.<br />

4.3 4.3 Analyse Analyse Analyse patientenbezogener patientenbezogener Tätigkeiten<br />

Tätigkeiten<br />

Seit Beginn <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“ dokumentierten alle MitarbeiterInnen<br />

<strong>des</strong> WZFP - darunter ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, MitarbeiterInnen der Abteilung<br />

GPS 16 - handschriftlich, welche patientenbezogenen und nichtpatientenbezogenen Tätigkeiten<br />

sie im Rahmen <strong>des</strong> Projekts ausübten. Bei der Dokumentation unmittelbar<br />

patientenbezogener Tätigkeiten wie z.B. Fallbesprechungen oder Kriseninterventionen<br />

wurde jedoch nicht festgehalten, <strong>für</strong> welchen Patienten die einzelnen Leistungen erbracht<br />

wurden. Die handschriftliche Dokumentation wurde bis zum Projektende fortgesetzt.<br />

16 Abteilung <strong>für</strong> Grundsatz-, Planungs- und Sicherungsaufgaben<br />

46


Im Jahr 2001 wurde die handschriftliche Dokumentation <strong>für</strong> die Nachsorgemitarbeiter<br />

durch eine elektronische Tätigkeitsdokumentation mittels Organizer (iPAQ Pocket PC)<br />

ersetzt, die von insgesamt sechs Nachsorgemitarbeitern 17 durchgeführt wurde. Mit der<br />

elektronischen Tätigkeitsdokumentation konnten folgende Variablen erfasst werden:<br />

die Aufnahmenummer <strong>des</strong> Patienten, <strong>für</strong> den die Tätigkeit erbracht wurde, die Art, der<br />

Ort, das Datum und die Dauer der Tätigkeit. Zur Dokumentation der Art der Tätigkeit<br />

konnte aus insgesamt 15 patientenbezogenen und nichtpatientenbezogenen Tätigkeitskategorien<br />

18 ausgewählt werden. Zusätzlich konnte erfasst werden, ob es sich um<br />

ein Telefonat oder eine Dienstreise - inklusive Kilometerzahl - handelte. Wurde zur<br />

Durchführung einer Tätigkeit eine Dienstreise unternommen, beinhaltete die Dauer<br />

der angegebenen Tätigkeit die damit verbundene Reisezeit. Inhaltliche Zeiten und<br />

Wegzeiten konnten daher weder getrennt betrachtet noch zueinander in Beziehung<br />

gesetzt werden. Darüber hinaus bleibt unklar, zu welcher Tätigkeit die Reisezeit addiert<br />

wurde, wenn im Rahmen einer Dienstreise zwei Leistungen erbracht wurden, z.B. Gespräche<br />

mit dem Behandlungsteam und mit dem Patienten in der Nachsorgeeinrichtung.<br />

Datenbasis<br />

Da die Organizer zu unterschiedlichen Zeitpunkten an die Nachsorgemitarbeiter ausgegeben<br />

wurden, unterscheiden sich die Zeiträume, in denen die MitarbeiterInnen<br />

dokumentiert haben, sowie die Anzahl ihrer Eintragungen erheblich. Tabelle 34 zeigt,<br />

wie viele Einzeltätigkeiten und wie lange die einzelnen Nachsorgemitarbeiter dokumentiert<br />

haben. Setzt man <strong>für</strong> jeden Nachsorgemitarbeiter die Anzahl der Eintragungen<br />

in Relation zur jeweiligen Dokumentationsdauer, so zeigen sich auch dabei erhebliche<br />

Schwankungen: Für Nachsorgemitarbeiter 3 - mit der höchsten absoluten Anzahl<br />

eingetragener Tätigkeiten - ergeben sich 37,1 dokumentierte Tätigkeiten pro Monat,<br />

<strong>für</strong> Nachsorgemitarbeiter 6 - mit der geringsten absoluten Anzahl eingetragener Tätigkeiten<br />

- dagegen nur 2,5 dokumentierte Tätigkeiten pro Monat. Im Mittel haben die<br />

Nachsorgemitarbeiter 16,1 Tätigkeiten pro Monat dokumentiert (SD = 13,5). Laut Angaben<br />

<strong>des</strong> WZFP sind alle Nachsorgemitarbeiter im Durchschnitt etwa 24 Wochenstunden<br />

mit der Vorbereitung und Durchführung von Nachsorgeaktivitäten beschäftigt.<br />

17 Eine Nachsorgemitarbeiterin und der an der Nachsorge beteiligte Psychologe haben die Tätigkeitserfassung<br />

mittels Organizer nicht genutzt, letzterer, weil die elektronische Tätigkeitsdokumentation nur<br />

<strong>für</strong> SozialarbeiterInnen vorgesehen war.<br />

18 Folgende Tätigkeitskategorien standen zur Auswahl: Koordination komplementärer Dienste; Akquisition<br />

von Betreuungsangeboten; Gespräch mit Behandlungsteam extern/intern; berufliche Rehabilitation;<br />

Dokumentation; Behandlungsplanfortschreibung extern/intern; Fallbesprechung extern/intern;<br />

Gespräch mit Patienten; Gespräch mit Patienten in Krise; Fortbildung aktiv/passiv; Teilnahme an Supervision.<br />

47


Tab. 34: Umfang und Dauer der Tätigkeitsdokumentation je Nachsorgemitarbeiter<br />

MitarbeiterIn erster Eintrag letzter Eintrag<br />

Dauer in<br />

Monaten<br />

Anzahl der<br />

Eintragungen<br />

1 10.02.2001 17.12.2002 22,2 202<br />

2 02.07.2001 20.12.2002 17,6 427<br />

3 02.07.2001 30.12.2002 17,9 664<br />

4 05.07.2001 31.01.2003 18,9 376<br />

5 28.11.2001 26.02.2003 15,0 52<br />

6 13.07.2002 21.01.2003 6,3 16<br />

GESAMT - - - 1.737<br />

Von den insgesamt 1.737 Eintragungen bezogen sich 1.524 (87,7 %) auf Patienten, den<br />

restlichen 213 Eintragungen war keine Patientennummer zugeordnet. Bei diesen<br />

nichtpatientenbezogenen Tätigkeiten handelte es sich vorwiegend um Dokumentationstätigkeiten<br />

(37,6 %), aktive und passive Teilnahme an Fortbildungen (31,0 %), Koordination<br />

komplementärer Dienste (12,2 %), Akquisition von Betreuungsangeboten<br />

(7,0 %) und Supervisionsmaßnahmen (7,0 %). Die Tätigkeiten, die nicht mit einer Patientennummer<br />

verknüpft waren, wurden aus den folgenden Analysen ausgeschlossen.<br />

Insgesamt wurden Tätigkeiten <strong>für</strong> 70 Patienten dokumentiert, dabei handelte es sich -<br />

entsprechend der Aufteilung der Gesamtstichprobe der Projektpatienten - um 17 entlassene<br />

Patienten (24,3 %), 22 beurlaubte Patienten (31,4 %) und einen abgeschobenen<br />

Patienten (1,4 %). Daneben wurden Tätigkeiten <strong>für</strong> 30 weitere Patienten (42,9 %) dokumentiert,<br />

die sich während <strong>des</strong> Dokumentationszeitraums stationär im WZFP in Rehabilitations-<br />

bzw. Entlassungsvorbereitung befanden.<br />

Neben der Quantität der dokumentierten Tätigkeiten der einzelnen MitarbeiterInnen<br />

unterschieden sich auch der Umfang und Zeitraum der dokumentierten Tätigkeiten<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Patienten erheblich. Im Mittel wurden <strong>für</strong> jeden Patienten 21,8 Einzeltätigkeiten<br />

dokumentiert (Min: 1; Max: 96). Für 44,3 % der Patienten lagen weniger<br />

als zehn Eintragungen vor, <strong>für</strong> 11,4 % der Patienten (n = 8) gab es lediglich eine Eintragung,<br />

was einem Dokumentationszeitraum von nur einem Tag entspricht. Für andere<br />

Patienten betrug der Dokumentationszeitraum bis zu 22 Monate.<br />

Methodisches Vorgehen<br />

Der vom WZFP durchgeführten Tätigkeitsdokumentation lag folglich weder ein einheitlich<br />

langer Dokumentationszeitraum noch Betreuungszeitraum der einzelnen Patienten<br />

zugrunde. Zudem befanden sich die Patienten zu Beginn der Dokumentation in<br />

unterschiedlichen Behandlungsstadien: Zum Teil waren die Patienten noch in stationärer<br />

Rehabilitationsvorbereitung, andere waren bereits langzeitbeurlaubt oder entlassen.<br />

Um diesem Umstand zumin<strong>des</strong>t in gewisser Hinsicht Rechnung zu tragen, wurde die<br />

Auswertung der Tätigkeitsdokumentation <strong>für</strong> im Projektzeitraum beurlaubte und entlassene<br />

Patienten getrennt durchgeführt. Die übrigen 30 Patienten, die in die Tätigkeitsdokumentation<br />

einbezogen wurden und sich in stationärer Rehabilitationsvorbereitung<br />

befanden, wurden nicht in die Auswertung eingeschlossen; zum einen waren<br />

Patienten in stationärer Rehabilitationsvorbereitung nicht Teil der Gesamtstichprobe,<br />

zum anderen wurden <strong>für</strong> rund zwei Drittel dieser Patienten insgesamt weniger als zehn<br />

Tätigkeiten dokumentiert.<br />

48


Da der Betreuungsaufwand <strong>für</strong> einen Patienten wesentlich durch die Gesamtbetreuungszeit<br />

bestimmt wird, empfiehlt es sich aus methodischen Gründen, nur patientenbezogene<br />

Tätigkeiten in die Auswertung einzubeziehen, die in einem vergleichbar langen<br />

Zeitraum erbracht wurden. Patienten, <strong>für</strong> die weniger als einen Monat dokumentiert<br />

wurde, wurden von vornherein aus den weiteren Betrachtungen ausgeschlossen.<br />

Zum einen müssen sie als Ausnahmefälle bzw. Ausreißer betrachtet werden, zum anderen<br />

ist ein Zeitraum von einem Monat keinesfalls repräsentativ <strong>für</strong> den Gesamtprozess<br />

der Rehabilitation und Nachsorge. Nach Ausschluss dieser Fälle wurde <strong>für</strong> entlassene<br />

und beurlaubte Patienten jeweils die mittlere Dokumentationsdauer berechnet:<br />

Für die Gruppe der beurlaubten Patienten ergab sich eine mittlere Dauer von 14,2<br />

Monaten (Min: 1,4; Max: 22,2; Median = 16,3; SD = 5,0), <strong>für</strong> entlassene Patienten betrug<br />

die mittlere Dauer der Dokumentation 11,1 Monate (Min: 2,3; Max: 17,3; Median<br />

= 11,7; SD = 5,5). In Anlehnung an diese Mittelwerte wurde <strong>für</strong> die Gruppenauswertungen<br />

jeweils ein einheitlicher Min<strong>des</strong>tdokumentationszeitraum festgelegt. Die festgelegten<br />

Zeiträume liegen jeweils etwas unter den Gruppenmittelwerten, um die Stichproben<br />

nicht zu stark zu minimieren. Für die beurlaubten Patienten betrug dieser Zeitraum<br />

zwölf Monate. Folglich wurden Patienten, <strong>für</strong> die weniger als zwölf Monate dokumentiert<br />

wurde, aus der Stichprobe ausgeschlossen. Bei Patienten, <strong>für</strong> die über zwölf<br />

Monate dokumentiert wurde, wurden alle Angaben zwischen dem Datum <strong>des</strong> ersten<br />

Eintrags und dem Datum zwölf Monate nach dem ersten Eintrag eingeschlossen. Der<br />

Zeitraum <strong>für</strong> die entlassenen Patienten wurde auf zehn Monate festgelegt. Der Ausschluss<br />

von Fällen und Daten erfolgte analog zum Procedere <strong>für</strong> die Gruppe der beurlaubten<br />

Patienten.<br />

4.3.1 4.3.1 Ergebnisse Ergebnisse der der Tätigkeitsdokumentation Tätigkeitsdokumentation <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> beurlaubte beurlaubte Patienten<br />

Patienten<br />

In der Tätigkeitsdokumentation fanden sich Angaben zu 22 beurlaubten Patienten,<br />

dies entspricht 78,6 % der insgesamt im Projektzeitraum beurlaubten Patienten. Von<br />

diesen Patienten wurden entsprechend der o.g. Vorgehensweise 16 Patienten in die<br />

Auswertungen eingeschlossen (72,7 %), die von fünf Nachsorgemitarbeitern betreut<br />

wurden. Tabelle 35 zeigt, wie viel Zeit in zwölf Monaten insgesamt auf die verschiedenen<br />

Tätigkeitskategorien entfallen ist und wie viele Minuten monatlich im Mittel pro<br />

Patient und Tätigkeit - inklusive Reisezeiten - aufgewendet wurden. Zusätzlich wurde<br />

der Anteil der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtzeit, die auf Rehabilitations- und<br />

Nachsorgemaßnahmen entfällt, berechnet.<br />

Es zeigt sich, dass knapp ein Drittel (31,7 %) der gesamten Zeit auf Gespräche mit dem<br />

externen Behandlungsteam entfiel. Rechnet man externe Fallbesprechungen und externe<br />

Behandlungsplanfortschreibungen dazu, kommt man auf einen Anteil von 46,1 %<br />

der Betreuungszeit, der <strong>für</strong> externe patientenbezogene Besprechungen und Hilfeplanung<br />

aufgewendet wurde. Die Akquisition geeigneter Betreuungsangebote nahm<br />

19,2 % der Gesamtzeit in Anspruch, ein ähnlich großer Anteil entfiel auf Gespräche<br />

mit dem Patienten (18,8 %) - regelhaft oder in Krisen. Den vorliegenden Angaben zufolge<br />

wurden pro Patient und Monat im Mittel 6,5 Stunden an Leistungen erbracht -<br />

einschließlich Reisezeiten. 19 .<br />

19 Da nicht alle Nachsorgemitarbeiter an der Tätigkeitsdokumentation beteiligt waren, handelt es sich<br />

dabei nicht um die tatsächlich erbrachte Zeit, sondern nur um den dokumentierten Zeitaufwand.<br />

49


Tab. 35: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> beurlaubte Patienten (n = 16)<br />

Tätigkeit<br />

Gesamtdauer<br />

in 12 Monaten<br />

(in Min)*<br />

mittlere Dauer<br />

pro Patient im<br />

Monat (in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 23.633 123,1 31,7<br />

Akquisition von Betreuungsangeboten 14.321 74,6 19,2<br />

Gespräch mit Patienten 11.841 61,7 15,9<br />

Fallbesprechung extern 7.808 40,7 10,5<br />

Dokumentation 3.843 20,0 5,2<br />

Behandlungsplanfortschreibung extern 2.943 15,3 3,9<br />

Gespräch mit Patienten in Krise 2.190 11,4 2,9<br />

Behandlungsplanfortschreibung intern 2.175 11,3 2,9<br />

Koordination komplementärer Dienste 2.131 11,1 2,9<br />

Gespräch mit Behandlungsteam intern 1.410 7,3 1,9<br />

Fallbesprechung intern 765 4,0 1,0<br />

berufliche Rehabilitation 655 3,4 0,9<br />

Fortbildung aktiv 510 2,7 0,7<br />

Teilnahme an Supervision 390 2,0 0,5<br />

GESAMT 74.615 388,6 100,1<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

Rund ein Viertel aller Tätigkeiten erfolgte anhand von telefonischen Kontakten<br />

(25,9 %). Der größte Anteil von Telefonaten (42,5 %) entfiel auf die Akquisition von<br />

Betreuungsangeboten, die zu 52,0 % telefonisch durchgeführt wurde. Die Koordination<br />

komplementärer Dienste erfolgte sogar in 78,6 % der Fälle telefonisch, externe Fallbesprechungen<br />

in immerhin 42,6 % der Fälle. Gespräche mit dem externen Behandlungsteam<br />

wurden zu 27,8 % am Telefon geführt.<br />

43,7 % aller dokumentierten Tätigkeiten wurden außerhalb <strong>des</strong> WZFP bzw. Lippstadt-<br />

Eickelborn erbracht. Tabelle 36 zeigt, in welchen Städten bzw. Kreisen die unterschiedlichen<br />

Tätigkeiten durchgeführt wurden. 20 Kilometerangaben im Fall einer<br />

Dienstreise lagen <strong>für</strong> 5,5 % aller dokumentierten Tätigkeiten vor. Wie zu erwarten fanden<br />

80,7 % aller Dienstreisen in Verbindung mit Gesprächen mit dem externen Behandlungsteam<br />

statt. Die Nachsorgemitarbeiter legten dabei im Mittel eine Strecke von<br />

166,6 km zurück. 9,7 % aller Dienstreisen wurden im Rahmen der Akquisition von<br />

Betreuungsangeboten und weitere 6,5 % in Verbindung mit Patientengesprächen unternommen.<br />

20 Telefonate, die mit Personen außerhalb <strong>des</strong> WZFP geführt wurden, wurden in diese Analyse nicht<br />

eingeschlossen.<br />

50


Tab. 36: Kreis der erbrachten Tätigkeiten <strong>für</strong> beurlaubte Patienten (N = 248)<br />

Kreis Anzahl Prozent<br />

außerhalb <strong>des</strong> LWL 69 27,8<br />

Dortmund 48 19,4<br />

Paderborn 38 15,3<br />

Soest 38 15,3<br />

Coesfeld 21 8,5<br />

Bottrop 14 5,6<br />

Bielefeld 10 4,0<br />

sonstige Kreise 10 4,0<br />

GESAMT 248 99,9<br />

Fallbeispiele<br />

Die Langzeitbeurlaubung von Patient A begann am 30.07.2001, dokumentiert wurde in<br />

der Zeit vom 10.07.2001 bis zum 18.12.2002, einem Zeitraum von 17,3 Monaten. In die<br />

Auswertung <strong>für</strong> Patient A wurden alle dokumentierten Tätigkeiten eingeschlossen. In<br />

dieser Zeit wurden <strong>für</strong> den Patienten insgesamt 234,7 Stunden an Tätigkeiten erbracht,<br />

was einem mittleren Aufwand von 13,6 Stunden im Monat oder 3,2 Stunden pro Woche<br />

entspricht. Tabelle 37 zeigt, welche Tätigkeiten <strong>für</strong> den Patienten im Einzelnen<br />

erbracht wurden sowie deren Anteil an der gesamten aufgewendeten Zeit. Der enorme<br />

Zeitaufwand <strong>für</strong> Gespräche mit dem externen Behandlungsteam und externe Fallbesprechungen<br />

ist auch hier mit darauf zurückzuführen, dass diese mehrheitlich außerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebiets <strong>des</strong> LWL stattfanden.<br />

Tab. 37: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient A<br />

Tätigkeit Häufigkeit<br />

Dauer pro Monat<br />

(in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 26 511,4 62,8<br />

Fallbesprechung extern 11 139,5 17,1<br />

Dokumentation 18 55,7 6,8<br />

Gespräch mit Patienten 4 47,4 5,8<br />

Behandlungsplanfortschreibung extern 2 36,7 4,5<br />

Akquisition von Betreuungsangeboten 7 7,9 1,0<br />

Koordination komplementärer Dienste 5 6,7 0,8<br />

Gespräch mit Behandlungsteam intern 2 3,5 0,4<br />

berufliche Rehabilitation 1 2,9 0,4<br />

Fallbesprechung intern 1 2,3 0,3<br />

GESAMT 77 814,0 99,9<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

Patient B wurde am 08.10.2001 langzeitbeurlaubt. Der Dokumentationszeitraum betrug<br />

18,3 Monate, erfasst und ausgewertet wurden alle Tätigkeiten zwischen dem<br />

12.07.2001 und dem 21.01.2003. Der Zeitaufwand <strong>für</strong> Patient B betrug insgesamt 186,1<br />

Stunden, dies entspricht 10,2 Stunden pro Monat oder 2,4 Stunden pro Woche. Tabelle<br />

51


38 zeigt, welche Tätigkeiten im Einzelnen erbracht wurden und ihre jeweiligen Anteile<br />

an der Gesamtzeit.<br />

Tab. 38: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient B<br />

Tätigkeit Häufigkeit<br />

Dauer pro Monat<br />

(in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 37 392,7 64,4<br />

Gespräch mit Patienten 7 72,1 11,8<br />

Dokumentation 13 67,2 11,0<br />

Behandlungsplanfortschreibung extern 2 24,6 4,0<br />

Gespräch mit Patienten Krise 2 23,0 3,8<br />

berufliche Rehabilitation 1 13,1 2,2<br />

Fallbesprechung extern 1 9,8 1,6<br />

Behandlungsplanfortschreibung intern 1 4,1 0,7<br />

Koordination komplementärer Dienste 1 1,4 0,2<br />

Akquisition von Betreuungsangeboten 1 1,4 0,2<br />

Fallbesprechung intern 1 0,8 0,1<br />

GESAMT 67 610,2 100,0<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

4.3.2 4.3.2 Ergebnisse Ergebnisse der der Tätigkeitsdokumentation Tätigkeitsdokumentation <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> entlassene entlassene Patienten<br />

Patienten<br />

Für 17 der insgesamt 35 im Projektzeitraum entlassenen Patienten wurden Tätigkeiten,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> Projekts erbracht wurden, dokumentiert. Davon erfüllten zehn Patienten<br />

(58,8 %) die o.g. Einschlusskriterien. Die Patienten wurden von vier Nachsorgemitarbeitern<br />

betreut. Tabelle 39 zeigt, wie viel Zeit in zehn Monaten insgesamt auf<br />

die verschiedenen Tätigkeitskategorien entfallen ist und wie viele Minuten monatlich<br />

im Mittel pro Patient und Tätigkeit - inklusive Reisezeiten - aufgewendet wurden. Zusätzlich<br />

wurde der Anteil der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtzeit berechnet.<br />

Wie bei den beurlaubten Patienten entfiel auch bei den entlassenen Patienten knapp<br />

ein Drittel (30,9 %) der gesamten Zeit auf Gespräche mit dem externen Behandlungsteam.<br />

Zuzüglich <strong>des</strong> Aufwands <strong>für</strong> externe Fallbesprechungen und Behandlungsplanfortschreibungen,<br />

ergibt sich ein Zeitanteil von 48,2 %, der auf externe patientenbezogene<br />

Besprechungen und Hilfeplanung entfällt. Regelhafte oder krisenbezogene Patientengespräche<br />

nehmen weitere 25,8 % der Zeit in Anspruch. Im Vergleich zur Gruppe<br />

der beurlaubten Patienten tritt bei den entlassenen Patienten der Aufwand <strong>für</strong> die Akquisition<br />

von Betreuungsangeboten deutlich in den Hintergrund: Sie nehmen nur noch<br />

4,7 % der Gesamtzeit in Anspruch, bei beurlaubten Patienten dagegen 19,2 %. Da<strong>für</strong><br />

wird <strong>für</strong> die entlassenen Patienten mehr Zeit <strong>für</strong> die Koordination komplementärer<br />

Dienste benötigt (10,1 % vs. 2,9 %).<br />

Den vorliegenden Angaben zufolge wurden pro Patient und Monat im Mittel 4,6 Stunden<br />

an Leistungen erbracht - einschließlich Reisezeiten. 21<br />

21 Da nicht alle Nachsorgemitarbeiter an der Tätigkeitsdokumentation beteiligt waren, handelt es sich<br />

dabei nicht um die tatsächlich erbrachte Zeit, sondern nur um den dokumentierten Zeitaufwand.<br />

52


Tab. 39: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> entlassene Patienten (n = 10)<br />

Tätigkeit<br />

Gesamtdauer<br />

in 10 Monaten<br />

(in Min)*<br />

mittlere Dauer<br />

pro Patient im<br />

Monat (in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 8.510 85,1 30,9<br />

Gespräch mit Patienten 6.255 62,6 22,8<br />

Fallbesprechung extern 3.460 34,6 12,6<br />

Koordination komplementärer Dienste 2.773 27,7 10,1<br />

Dokumentation 2.217 22,2 8,1<br />

Behandlungsplanfortschreibung extern 1.295 13,0 4,7<br />

Akquisition von Betreuungsangeboten 1.275 12,8 4,7<br />

Gespräch mit Patienten in Krise 815 8,2 3,0<br />

berufliche Rehabilitation 310 3,1 1,1<br />

Fallbesprechung intern 290 2,9 1,1<br />

Behandlungsplanfortschreibung intern 280 2,9 1,1<br />

GESAMT 27.480 275,1 100,2<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

Für die Gruppe der entlassenen Patienten erfolgte sogar rund ein Drittel aller Tätigkeiten<br />

anhand von telefonischen Kontakten (34,8 %). Hier entfiel der größte Anteil von<br />

Telefonaten (41,3 %) auf externe Fallbesprechungen, die zu 71,7 % telefonisch durchgeführt<br />

wurden. Die Koordination komplementärer Dienste erfolgte zu 51,6 % per Telefon,<br />

die Gespräche mit dem externen Behandlungsteam in 37,9 % der Fälle.<br />

Über die Hälfte aller dokumentierten Tätigkeiten (54,9 %) wurde außerhalb <strong>des</strong> WZFP<br />

bzw. Lippstadt-Eickelborn erbracht; Tabelle 40 zeigt, in welchen Städten bzw. Kreisen<br />

die Nachsorgemitarbeiter tätig waren. 22 Kilometerangaben im Fall einer Dienstreise<br />

lagen lediglich <strong>für</strong> 8,3 % aller dokumentierten Tätigkeiten vor. Wie bei den beurlaubten<br />

Patienten wurden auch <strong>für</strong> die entlassenen Patienten rund vier Fünftel aller<br />

Dienstreisen (79,0 %) aufgrund von Gesprächen mit dem externen Behandlungsteam<br />

unternommen. Die Nachsorgemitarbeiter legten dabei im Mittel eine Strecke von 120,9<br />

km zurück.<br />

22 Telefonate, die mit Personen außerhalb <strong>des</strong> WZFP geführt wurden, wurden in diese Analyse nicht<br />

eingeschlossen.<br />

53


Tab. 40: Kreis der erbrachten Tätigkeiten <strong>für</strong> entlassene Patienten (N = 126)<br />

Kreis Anzahl Prozent<br />

Gütersloh 45 35,7<br />

Bielefeld 29 23,0<br />

Soest 19 15,1<br />

Bochum 18 14,3<br />

Lippe 10 7,9<br />

Steinfurt 5 4,0<br />

GESAMT 126 100,0<br />

Fallbeispiele<br />

Patient C wurde am 18.10.2001 beurlaubt und am 21.10.2002 in ein Dauerwohnheim<br />

entlassen; dokumentiert wurde in der Zeit vom 01.10.2001 bis zum 06.12.2002, einem<br />

Zeitraum von 14,2 Monaten. In die Auswertung <strong>für</strong> Patient C wurden alle dokumentierten<br />

Tätigkeiten eingeschlossen. In dieser Zeit wurden <strong>für</strong> den Patienten insgesamt<br />

122,9 Stunden an Tätigkeiten erbracht, was einem mittleren Aufwand von 8,7 Stunden<br />

im Monat oder 2,0 Stunden pro Woche entspricht. Tabelle 41 zeigt, welche Tätigkeiten<br />

<strong>für</strong> den Patienten im Einzelnen erbracht wurden sowie deren Anteil an der gesamten<br />

Betreuungszeit. Der größte Anteil wurde <strong>für</strong> Gespräche mit dem externen Behandlungsteam<br />

aufgewendet, was auf einen großen Bedarf an Abstimmungen mit dem<br />

Betreuungsteam vor Ort hinweist. Erstaunlicherweise wurden keine Gespräche mit<br />

dem Patienten dokumentiert. Der zweitgrößte Zeitanteil entfiel auf Dokumentationstätigkeiten.<br />

Tab. 41: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient C<br />

Tätigkeit Häufigkeit<br />

Dauer pro Monat<br />

(in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 26 357,8 68,9<br />

Dokumentation 13 76,8 14,8<br />

Behandlungsplanfortschreibung extern 2 29,9 5,8<br />

Koordination komplementärer Dienste 5 25,4 4,9<br />

Fallbesprechung extern 1 21,1 4,1<br />

Fallbesprechung intern 1 8,5 1,6<br />

GESAMT 48 519,5 100,1<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

Patient D wurde am 03.04.2001 beurlaubt und am 30.11.2001 entlassen; dokumentiert<br />

wurde in der Zeit vom 03.07.2001 bis zum 19.11.2002. Alle Tätigkeiten, die in diesem<br />

Zeitraum von 16,6 Monaten <strong>für</strong> den Patienten dokumentiert wurden, wurden in die<br />

Auswertung eingeschlossen. Insgesamt wurden in dieser Zeit 88,1 Stunden an Tätigkeiten<br />

erbracht, was einem mittleren Aufwand von 5,3 Stunden im Monat oder 1,2<br />

Stunden pro Woche entspricht. Tabelle 42 zeigt die einzelnen Tätigkeiten, die <strong>für</strong> den<br />

Patienten erbracht wurden sowie deren Anteil an der gesamten aufgewendeten Zeit.<br />

Über zwei Drittel der gesamten dokumentierten Betreuungszeit entfielen bei Patient D<br />

auf Gespräche mit dem Patienten. Diese Gespräche dauerten einschließlich Reisezei-<br />

54


ten im Mittel vier Stunden; der hohe Zeitaufwand ist auch dadurch bedingt, dass alle<br />

Patientengespräche im Ruhrgebiet stattfanden. Gespräche mit dem externen Behandlungsteam<br />

nahmen hier nur rund ein Zehntel der Zeit in Anspruch. Der Patient wurde<br />

während der Beurlaubung und nach der Entlassung in einer eigenen Wohnung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Betreuten Wohnens nachbetreut.<br />

Tab. 42: Übersicht über Tätigkeiten <strong>für</strong> Patient D<br />

Tätigkeit Häufigkeit<br />

Dauer pro Monat<br />

(in Min)*<br />

Prozent der<br />

Gesamtzeit<br />

Gespräch mit Patienten 15 222,0 69,7<br />

Gespräch mit Behandlungsteam extern 3 36,8 11,6<br />

Koordination komplementärer Dienste 4 19,3 6,1<br />

Dokumentation 4 15,4 4,8<br />

Gespräch mit Patienten in Krise 1 14,5 4,6<br />

Fallbesprechung extern 7 10,5 3,3<br />

GESAMT 34 318,5 100,1<br />

* In den Minutenwerten sind die Reisezeiten enthalten.<br />

4.4 4.4 Kooperation Kooperation <strong>des</strong> <strong>des</strong> WZFP WZFP mit mit mit externen externen externen Stellen<br />

Stellen<br />

Im zeitlichen Ablauf <strong>des</strong> Rehabilitationsprozesses ist es von entscheidender Bedeutung,<br />

dass externe Stellen frühzeitig in die Betreuung <strong>des</strong> Patienten miteinbezogen<br />

und daran beteiligt werden. Dies beinhaltet nicht nur Kontakte im Rahmen der Erschließung<br />

von Versorgungsstrukturen <strong>für</strong> eine Beurlaubung und die Stabilisierung<br />

<strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong> im Vorfeld einer Entlassung, sondern auch die fortgesetzte Kooperation<br />

und regelmäßige Kommunikation der beteiligten Stellen. Zum Kreis der externen Stellen<br />

zählen sowohl psychosoziale Einrichtungen und ambulante Dienste als auch Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe als Stellen der Justiz. Nach eigenen Angaben misst<br />

das WZFP bei der Durchführung der ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen der „enge[n]<br />

Kooperation mit der Justiz, mit der Bewährungshilfe, mit nachbetreuenden Stellen<br />

und mit Einrichtungen der komplementären Versorgung“ (Ortlieb, 2002, S. 28) eine<br />

hohe Bedeutung zu. Die Ausgestaltung <strong>des</strong> Überleitungsprozesses - ausgehend von der<br />

Klinik - und die Regelung der Zuständigkeiten spielen dabei eine wichtige Rolle. Darüber<br />

hinaus stellen sich Fragen der Mitversorgungsbereitschaft von Einrichtungen und<br />

Diensten sowie der Unterstützung externer Stellen, die forensische Patienten <strong>des</strong><br />

WZFP betreuen.<br />

Die folgenden zwei Kapitel befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Kooperation<br />

<strong>des</strong> WZFP mit nachsorgenden Diensten und Einrichtungen sowie mit Führungsaufsichts-<br />

und Bewährungshilfestellen.<br />

4.4.1 4.4.1 Kooperation Kooperation mit mit nachsorgenden nachsorgenden Diensten Diensten Diensten und und Einrichtu Einrichtungen<br />

Einrichtu gen<br />

Die Ergebnisse zur Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit nachsorgenden Diensten und Einrichtungen<br />

stammen sowohl aus der Analyse der Patientenakten als auch aus der schriftli-<br />

55


chen Befragung aller Einrichtungen und ambulanten Dienste, die im Projektzeitraum<br />

entlassene und/oder beurlaubte Patienten aus dem WZFP aufgenommen haben. 23 Insgesamt<br />

wurden 40 Nachsorgeeinrichtungen schriftlich befragt, die Rücklaufquote dieser<br />

Erhebung betrug 85,0 % (N = 34).<br />

Vorbereitet (und ergänzt) wurde die schriftliche Befragung durch fünf leitfadengestützte<br />

Interviews mit ausgewählten Nachsorgeeinrichtungen. Auswahlkriterien waren die<br />

Dauer der bisherigen Zusammenarbeit mit dem WZFP und die Anzahl der Patienten,<br />

die im Projektzeitraum von der Einrichtung betreut wurden. <strong>FOGS</strong> befragte eine Rehabilitationseinrichtung<br />

und eine Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke, ein Dauerwohnheim<br />

sowie zwei Träger, die Patienten in unterschiedlichen Einrichtungen betreut<br />

hatten (u.a. RPK, Betreutes Wohnen). Drei Einrichtungen lagen im bzw. am Rande<br />

<strong>des</strong> Sektors Ruhrgebiet, je eine Einrichtung lag im Sektor Münsterland und im Sektor<br />

Ostwestfalen. Die Dauer der Kooperation der Einrichtungen mit dem WZFP betrug<br />

fünf, acht, zehn, zwölf und 20 Jahre. Eine Einrichtung hatte im Projektzeitraum zwei<br />

entlassene und/oder beurlaubte Patienten betreut, zwei Einrichtungen hatten drei Patienten<br />

und je eine Einrichtung hatte vier bzw. fünf Patienten aus Eickelborn betreut.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> primär vorbereitenden und explorativen Charakters der Interviews werden<br />

die Ergebnisse nur dann gesondert angeführt, wenn sie von den Ergebnissen der<br />

schriftlichen Befragung abweichen oder wichtige ergänzende Informationen bieten.<br />

Um von allen kooperierenden Einrichtungen standardisierte Bewertungen wichtiger<br />

Aspekte der Kooperation mit dem WZFP zu erhalten, wurden die interviewten Einrichtungen<br />

ebenfalls in die schriftliche Befragung einbezogen.<br />

4.4.1.1 Kooperierende Träger und Einrichtungen<br />

Im Projektzeitraum haben insgesamt 40 nachsorgende Einrichtungen und Dienste beurlaubte<br />

und/oder entlassene Patienten aus dem WZFP betreut. Tabelle 43 zeigt, um<br />

welche Typen von Einrichtungen oder Diensten es sich dabei handelt. Die Zuordnung<br />

zu den Einrichtungstypen orientiert sich auch hier an den Angaben, die von den<br />

Nachsorgeeinrichtungen im Rahmen der schriftlichen Befragung gemacht wurden. Die<br />

Einrichtungen gehören zu 32 verschiedenen Trägern, wobei ein Träger über vier Einrichtungen<br />

verfügt (Sozialwerk St. Georg), ein Träger über drei (Ev. Stiftung Ummeln)<br />

und drei weitere Träger über je zwei Einrichtungen (von Bodelschwinghsche Anstalten<br />

Bethel, Das Dach e.V., Paritätische Gesellschaft <strong>für</strong> Jugend- und Sozialarbeit), in denen<br />

im Projektzeitraum Patienten aus Eickelborn aufgenommen wurden.<br />

23 Die komplementären Einrichtungen und ambulanten Dienste, die im Projektzeitraum beurlaubte<br />

und/oder entlassene Patienten aus dem WZFP aufgenommen bzw. betreut haben, werden im Folgenden<br />

zusammenfassend als Nachsorgeeinrichtungen bezeichnet.<br />

56


Tab. 43: Typen kooperierender Einrichtungen und Dienste (N = 40)<br />

Typ Anzahl Prozent<br />

Dauerwohnheim 19 47,5<br />

Rehabilitationseinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke (RPK) 8 20,0<br />

Übergangswohnheim 5 12,5<br />

Betreutes Wohnen 4 10,0<br />

Adaptionseinrichtung 2 5,0<br />

Pflegeeinrichtung <strong>für</strong> psychisch Kranke mit rehabilitativer<br />

Grundausrichtung<br />

1 2,5<br />

Klinik zur Rehabilitation von Doppeldiagnosen 1 2,5<br />

GESAMT 40 100,0<br />

Erfahrungen mit forensischen Patienten und dem WZFP<br />

Sieben Nachsorgeeinrichtungen (20,6 %) sammelten mit der Aufnahme eines Patienten<br />

aus dem WZFP im Projektzeitraum erste Erfahrungen mit forensischer Klientel, d.h. sie<br />

hatten vorher weder Patienten aus dem WZFP noch aus anderen MRV-Kliniken aufgenommen.<br />

Die restlichen 27 Einrichtungen verfügten über sehr unterschiedliche Erfahrungen<br />

mit dieser Klientel: 13 Einrichtungen (38,2 %) haben bisher zwei bis fünf MRV-<br />

Patienten betreut, sechs Einrichtungen (17,7 %) fünf bis zehn Patienten, fünf Einrichtungen<br />

(14,7 %) zehn bis 15 Patienten und drei Einrichtungen (8,8 %) haben bereits<br />

über 15 MRV-Patienten betreut (N = 34). Im Mittel haben die Einrichtungen bisher 6,6<br />

forensische Patienten betreut (Min: 1; Max: 35; Median = 4,0; SD = 7,1). 20 Nachsorgeeinrichtungen<br />

(58,8 %) kooperierten neben dem WZFP auch mit anderen Kliniken, aus<br />

denen sie bisher durchschnittlich 5,8 forensische Patienten aufgenommen haben<br />

(Min: 1; Max: 34; Median = 3,0; SD = 7,5).<br />

Die Nachsorgeeinrichtungen haben im Mittel bereits 3,1 Patienten (Median = 2,0;<br />

SD = 2,9) betreut, die direkt aus dem WZFP übergeleitet wurden, d.h. nicht über eine<br />

allgemeinpsychiatrische Klinik. Nach eigenen Angaben wurden vorwiegend Patienten<br />

mit Persönlichkeitsstörungen (70,6 %) und Patienten mit Psychoseerkrankungen<br />

(64,7 %) betreut. Weitere 44,1 % der Einrichtungen verfügten über Erfahrungen mit<br />

Patienten mit Intelligenzminderungen und 8,8 % der Einrichtungen über Erfahrungen<br />

mit anderen Diagnosen wie z.B. Demenz, Epilepsie, hirnorganisches Psychosyndrom.<br />

Tabelle 44 zeigt, wie viele Patienten aus dem WZFP bisher von den einzelnen Einrichtungen<br />

betreut wurden.<br />

57


Tab. 44: Anzahl bisher betreuter Patienten aus dem WZFP (N = 34)<br />

Anzahl der Patienten aus dem WZFP<br />

Anzahl der<br />

Einrichtungen<br />

Prozent der<br />

Einrichtungen<br />

eins 13 38,2<br />

zwei 7 20,6<br />

drei 5 14,7<br />

vier 2 5,9<br />

fünf 2 5,9<br />

sieben 1 2,9<br />

acht 2 5,9<br />

elf 1 2,9<br />

zwölf 1 2,9<br />

GESAMT 34 99,9<br />

15 Einrichtungen (45,5 %) hatten im Projektzeitraum den ersten Patienten aus dem<br />

WZFP übernommen und verfügten damit - ausgehend vom Zeitpunkt der Befragung -<br />

über ein bis drei Jahre Erfahrung in der Kooperation mit der Klinik. Mit diesen Einrichtungen<br />

konnte im Projektzeitraum erstmals eine Zusammenarbeit entwickelt und<br />

damit eine Neuakquisition von Betreuungsangeboten erzielt werden. Elf Einrichtungen<br />

(33,3 %) kooperierten bereits vier bis zehn Jahre mit dem WZFP und weitere sieben<br />

Einrichtungen (21,2 %) zwischen zehn und 20 Jahren (n = 33).<br />

24 Einrichtungen (60,0 %) haben im Projektzeitraum einen entlassenen oder beurlaubten<br />

Patienten betreut, zwölf Einrichtungen (18,0 %) haben je zwei Patienten betreut,<br />

zwei Einrichtungen (5,0 %) haben je drei Patienten betreut und je eine Einrichtung hat<br />

im Projektzeitraum vier bzw. fünf Patienten aus dem WZFP betreut (N = 40).<br />

Bedenken der Einrichtungen und Ausschluss von Patienten<br />

61,8 % der Nachsorgeeinrichtungen (n = 21) gaben an, anfangs Bedenken bezüglich<br />

der Aufnahme von MRV-Patienten gehabt zu haben (N = 34). Rund die Hälfte dieser<br />

Einrichtungen berichtete von Ängsten - vorwiegend der Mitarbeiterinnen - vor (unkontrollierter)<br />

Aggressivität, tätlichen Übergriffen und sexuell devianten Verhaltenweisen<br />

der Patienten sowie von allgemein deliktbezogenen Ängsten. Etwa ein Drittel be<strong>für</strong>chtete<br />

erneute Straftaten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Nachsorgeeinrichtungen<br />

im Gegensatz zum WZFP um eine offene(re) Unterbringungsart mit<br />

mehr Freiheiten <strong>für</strong> den Patienten handelt. Zum Teil stellte sich den Einrichtungen<br />

die Frage, ob das vorhandene Ausmaß an Sicherungen ausreichen würde, um deliktrelevante<br />

Rückfälle zu vermeiden und wer in einem solchen Fall die Verantwortung trägt.<br />

Darüber hinaus war sich etwa ein weiteres Drittel der Einrichtungen unsicher, ob man<br />

einem forensischen Patienten eine adäquate professionelle Betreuung bieten und<br />

Probleme rechtzeitig erkennen könne, da teilweise keine Erfahrung mit dieser Klientel<br />

vorhanden war.<br />

Zwei Einrichtungen be<strong>für</strong>chteten u.a. Vorurteile und Ängste der (benachbarten) Bevölkerung<br />

bei Bekanntwerden der Aufnahme forensischer Patienten und eine damit verbundene<br />

Rufschädigung ihrer Einrichtung. Einer weiteren Einrichtung ist die Aufnahme<br />

forensischer Patienten von der zuständigen Heimaufsicht untersagt. Bis auf die drei<br />

letztgenannten Fälle haben sich die anfangs vorhandenen Bedenken - zumin<strong>des</strong>t wei-<br />

58


testgehend - zerstreut. Dies war durch einen positiven Betreuungsverlauf, rechtzeitige<br />

Absprachen der Beteiligten, kollegialen Austausch, Supervision, Besuche in Eickelborn<br />

und nicht zuletzt durch das persönliche Kennenlernen der Patienten möglich.<br />

Der Frage, ob bestimmte Patientengruppen aus dem WZFP grundsätzlich aus der<br />

Nachsorge ausgeschlossen werden, stimmten 46,9 % der befragten Einrichtungen<br />

(n = 15) zu. Davon schließen 13 Einrichtungen (86,7 %) 24 Sexualstraftäter aus, drei Einrichtungen<br />

(20,0 %) Patienten mit Intelligenzminderungen und zwei Einrichtungen<br />

(13,3 %) Patienten mit einer primären Suchterkrankung. Von je einer Einrichtung werden<br />

Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft und Patienten, die schwerste Mehrfachverbrechen<br />

oder Tötungsdelikte an Kindern begangen haben, ausgeschlossen.<br />

Eine Einrichtung, die grundsätzlich keine Patienten ausschließt, gab allerdings an, bei<br />

Sexualstraftätern in einen besonders intensiven Entscheidungsprozess einzutreten.<br />

Eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten Wohnens hatte bisher zwar keine Patienten ausgeschlossen,<br />

berichtete aber von einem großen Widerstand innerhalb der Mitarbeiterschaft<br />

gegenüber der Aufnahme von Sexualstraftätern; darüber hinaus sei ihr Angebot<br />

<strong>für</strong> intelligenzgeminderte Patienten aufgrund deren mangelnder Absprache- und Einsichtsfähigkeit<br />

möglicherweise zu grobmaschig.<br />

Gegen die Aufnahme von Sexualstraftätern sprachen aus Sicht der Einrichtungen vor<br />

allem die räumliche Nähe zu Kindergärten, -tagesstätten oder Schulen, die Lage in<br />

Wohngebieten und in einem Fall ein hoher Publikumsverkehr von Kindern. Bei anderen<br />

Nachsorgeeinrichtungen schließt die Betreuung von von sexuellem Missbrauch<br />

betroffenen Patientinnen die gleichzeitige Aufnahme von Sexualstraftätern aus oder es<br />

steht der generelle Schutz weiblicher Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen im Vordergrund.<br />

Weitere Gründe waren die mangelnde Eignung <strong>des</strong> (Betreuungs-)Konzepts<br />

<strong>für</strong> diese Klientel, das hohe Rückfallrisiko sowie die Angst vor Übergriffen und Rufschädigung.<br />

Eine Einrichtung begründete im Interview die ablehnende Haltung gegenüber<br />

Sexualstraftätern damit, dass man sich im Umgang mit dieser Personengruppe<br />

fachlich weniger sicher fühle als im Umgang mit Personen mit anderen psychischen<br />

Erkrankungen.<br />

Der Ausschluss der übrigen Patientengruppen wurde auf das vorhandene Einrichtungs-<br />

und Betreuungskonzept sowie auf das Fehlen geeigneter Therapieangebote zurückgeführt.<br />

Die Einrichtung, die Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft ausschließt,<br />

begründete dies mit ihrem überwiegend weiblichen Mitarbeiterstab und zeitweisen<br />

Einzelbesetzungen im Dienst.<br />

4.4.1.2 Überleitung von Patienten in Nachsorgeeinrichtungen<br />

Die Frage, wie sich der Prozess der Überleitung von beurlaubten und entlassenen Patienten<br />

aus dem WZFP in Nachsorgeeinrichtungen gestaltet, konnte anhand der Aktenanalyse<br />

und der Befragung der Nachsorgeeinrichtungen beantwortet werden. Abbildung<br />

3 zeigt den „typischen“ Prozess der Überleitung von Patienten aus dem WZFP in<br />

die Nachsorgeeinrichtungen, wie er in den Akten und von den kooperierenden Einrichtungen<br />

beschrieben wurde. Dieser Prozess deckt sich weitestgehend mit dem Ablauf<br />

der Überleitung, der in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien zur<br />

Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002) beschrieben<br />

wird.<br />

24 Dies entspricht 38,2 % der in die Auswertung einbezogenen Einrichtungen.<br />

59


Abb. 3: Darstellung <strong>des</strong> typischen Überleitungsprozesses aus dem WZFP in eine Nachsorgeeinrichtung<br />

persönliche, telefonische oder schriftliche Aufnahmenanfrage<br />

durch den Nachsorgemitarbeiter<br />

Zusendung von Unterlagen (Arztberichte, Sozialberichte,<br />

Gutachten, Behandlungspläne etc.);<br />

evtl. Vorgespräch mit Nachsorgemitarbeiter<br />

persönliche Vorstellung <strong>des</strong> Patienten (Anamnese,<br />

Delikt, Motivation) und Besichtigung der Einrichtung<br />

Vereinbarung von Probetagen, Probewohnen<br />

oder Probearbeiten<br />

Nachbesprechung im Team und mit Nachsorgemitarbeiter;<br />

Bedenkzeit <strong>für</strong> Einrichtung und Patient<br />

Aufnahmeentscheidung durch Einrichtungsleitung,<br />

Betreuungs- oder Gesamtteam;<br />

Vereinbarung eines Aufnahmetermins<br />

Aufnahme <strong>des</strong> Patienten; enger Besuchskontakt<br />

durch Nachsorgemitarbeiter; Gespräche mit Patient<br />

und Behandlungsteam<br />

Um den Patienten persönlich kennen zu lernen und zu erproben, ob sich Einrichtung<br />

und Patient eine Aufnahme vorstellen können, finden <strong>für</strong> nahezu alle Patienten Probeaufenthalte<br />

in der künftig betreuenden Einrichtung statt. Diese Aufenthalte reichen<br />

von einzelnen „Anwärmbesuchen“ über Probetage hin zu mehrtägigem bis mehrwöchigem<br />

Probewohnen, die ggf. verlängert und wiederholt werden können. Darüber hinaus<br />

führen einzelne Einrichtungen ein Probearbeiten durch. Ausführliche Vor- und<br />

Nachbesprechungen, die durch die Nachsorgemitarbeiter begleitet werden, sollen den<br />

Einrichtungen die Entscheidung über die Aufnahme <strong>des</strong> Patienten erleichtern und der<br />

Beantwortung offener Fragen sowie dem Abbau von Ängsten und Unsicherheiten auf<br />

Seiten der MitarbeiterInnen dienen. In den meisten Fällen wird die Entscheidung über<br />

die endgültige Aufnahme <strong>des</strong> Patienten im Behandlungs- oder im Gesamtteam der<br />

Einrichtung gefällt. Entscheidet sich die Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Patienten und erklärt sich auch der Patient mit der Aufnahme in der Einrichtung einverstanden,<br />

kann - soweit Plätze vorhanden sind - ein konkreter Aufnahmetermin vereinbart<br />

werden. In Kooperation mit dem WZFP werden anstehende organisatorische,<br />

rechtliche und finanzielle Fragen geklärt. Nach Beginn der Langzeitbeurlaubung besuchen<br />

die Nachsorgemitarbeiter den Patienten zum Teil wöchentlich, um mit ihm und<br />

den betreuenden MitarbeiterInnen ausführliche Reflexionsgespräche zu führen.<br />

60


Schwierigkeiten bei der Überleitung<br />

Den Akten der 28 beurlaubten Patienten, deren Überleitungsprozess im Projektzeitraum<br />

analysiert wurde, konnte entnommen werden, dass in min<strong>des</strong>tens der Hälfte der<br />

Fälle der Aufnahmezusage einer Einrichtung eine oder mehrere Ablehnungen anderer<br />

Einrichtungen vorausgegangen waren. Den Ablehnungen lagen sehr unterschiedliche<br />

Ursachen zugrunde. Von den Nachsorgeeinrichtungen wurden folgende patienten- und<br />

deliktbezogene Begründungen genannt:<br />

� im Wohnheim werden Alkohol und Drogen konsumiert, daher kann das Risiko<br />

einer Straftat durch evtl. Substanzmissbrauch <strong>des</strong> Patienten nicht getragen werden<br />

� Ablehnung aufgrund <strong>des</strong> zu schwerwiegenden Delikts, das Beurlaubungssetting<br />

wird als zu schwierig eingeschätzt und in der Einrichtung leben Bewohnerinnen<br />

mit Missbrauchserfahrung<br />

� Ablehnung durch Mitarbeiterinnen aufgrund von deliktbezogenen Ängsten, Bewerber<br />

müssen bereits einen Bewährungshelfer haben<br />

� die Einrichtung erweist sich nach eigener Einschätzung im Hinblick auf die Vorgeschichte<br />

<strong>des</strong> Patienten als nicht geeignet<br />

� Ablehnung der Aufnahme aufgrund schlechter Erfahrungen mit einem forensischen<br />

Patienten und Angst vor Übergriffen auf die MitarbeiterInnen (Patient hatte<br />

ein Tötungsdelikt begangen)<br />

� Patient zeigte im Vorstellungsgespräch unkontrollierte Äußerungen<br />

� Ablehnung der Aufnahme zum Schutz der Menschen in der Region (Patient hatte<br />

ein Brandstiftungsdelikt begangen) und weil die Einrichtung keine forensische<br />

Klientel aufnimmt.<br />

In drei Fällen wurde die Anfrage <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters explizit aufgrund <strong>des</strong> Einweisungsdelikts<br />

Sexualstraftat abgelehnt. Erschwerend hinzu kommen bei Patienten<br />

mit sehr langen Unterbringungszeiten Hospitalisierungseffekte, die „die Entwicklung<br />

einer tragfähigen Rehabilitationsperspektive“ (Aktenvermerk) erschweren. Neben patienten-<br />

und deliktbezogenen Ablehnungen scheiterte die Aufnahme von Patienten <strong>des</strong><br />

WZFP in einigen Fällen auch daran, dass in den Nachsorgeeinrichtungen weder aktuell<br />

noch in absehbarer Zeit freie Plätze zur Verfügung standen. Auch nachdem eine<br />

Aufnahmezusage ausgesprochen worden war, wurde die tatsächliche Aufnahme in einigen<br />

Fällen immer wieder - zum Teil um Monate - verschoben. In einem Fall verweigerte<br />

die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur beabsichtigten Langzeitbeurlaubung,<br />

infolge<strong>des</strong>sen wurde der Einrichtungsleitung eine bedingte Absage erteilt. Das Heim<br />

musste daraufhin notgedrungen aus finanziellen Erwägungen das <strong>für</strong> den Patienten<br />

vorgesehene Bett wieder belegen; die Langzeitbeurlaubung wurde um weitere fünf<br />

Monate verschoben. In einzelnen Fällen scheiterte die Aufnahme eines Patienten auch<br />

daran, dass der Patient selbst sich nicht mit der Langzeitbeurlaubung in eine bestimmte<br />

Einrichtung einverstanden erklärte, eine alternative Einrichtung bevorzugte oder<br />

Gesprächstermine und Probewohnen nicht wahrgenommen hatte.<br />

Die genannten Gründe führen dazu, dass zwischen der ersten Aufnahmeanfrage <strong>des</strong><br />

Nachsorgemitarbeiters bei einer Einrichtung und dem tatsächlichen Beginn der Langzeitbeurlaubung<br />

<strong>des</strong> Patienten nicht selten ein Zeitraum von über einem Jahr verstreicht.<br />

Zur Illustration <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong>, der <strong>für</strong> Patient und Nachsorgmitarbeiter mit<br />

der Suche nach einer geeigneten Einrichtung verbunden ist, und <strong>des</strong> zeitlichen Rahmens,<br />

in dem sich die einzelnen Schritte bewegen, dienen folgende Fallbeispiele beur-<br />

61


laubter Patienten. Die wichtigsten Eckdaten und Maßnahmen zur Überleitung der Patienten<br />

wurden den Patientenakten entnommen.<br />

Fallbeispiele<br />

Patient A wurde aufgrund von Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und<br />

gefährlicher Körperverletzung gem. § 63 StGB untergebracht. Diagnostiziert wurden<br />

bei ihm eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung <strong>des</strong> impulsiven Typus in Verbindung<br />

mit Störungen <strong>des</strong> Sozialverhaltens, einer leichten Intelligenzminderung und<br />

einer Suchterkrankung. Der Patient war zu Beginn der Langzeitbeurlaubung 39,2 Jahre<br />

alt und bereits 11,7 Jahre im WZFP untergebracht. Der Überleitungsprozess <strong>des</strong> Patienten,<br />

der einige Schwierigkeiten beinhaltete, wird in Tabelle 45 ausführlich dargestellt.<br />

Tab. 45: Fallbeispiel <strong>des</strong> Überleitungsprozesses <strong>für</strong> Patient A<br />

Monat/Jahr Maßnahmen<br />

05/00<br />

Vorstellungsgespräch in Wohnheim A; Besichtigung von Behindertenarbeitsplätzen; Ablehnung<br />

<strong>des</strong> Probewohnens durch Heimleitung: Patient habe abschätzende, konkurrierende Haltung<br />

zum Ausdruck gebracht und verbal geäußert, Ablehnung zum Schutz der Bewohnerinnen<br />

06/00 Besichtigung weiterer Einrichtungen im Ruhrgebiet<br />

08/00<br />

01/01<br />

03/01<br />

Vorstellungsgespräch in Wohnheim B; Teilnahme an Tageserprobung; Ablehnung <strong>des</strong> Patienten:<br />

übergeordneter Vorgesetzter habe Aufnahme abgelehnt, intensive Betreuung <strong>des</strong> Patienten<br />

könne aus Gründen der personellen Ausstattung nicht geleistet werden<br />

geplantes Vorstellungsgespräch in Wohnheim C; Patient lehnt Wohnheim C ab und erscheint<br />

nicht zum vereinbarten Termin<br />

Vorstellungsgespräch in Wohnheim D; Angebot von Probewohnen <strong>für</strong> 05/01; Aufnahme Ende<br />

2001 realistisch; Wohnheim ist derzeit voll belegt<br />

05/01 Probewohnen in Wohnheim D und Auswertungsgespräch mit MitarbeiterInnen und Patient<br />

06/01<br />

07/01<br />

09/01<br />

Fallbesprechung in Wohnheim D: MitarbeiterInnen stehen Aufnahme <strong>des</strong> Patienten skeptisch<br />

gegenüber, <strong>des</strong>halb abschließende Fallbesprechung<br />

Patient soll in Wohnheim D aufgenommen werden; Aufnahmetermin ist jedoch nicht absehbar,<br />

Patient wird auf Warteliste gesetzt; Vereinbarung weiterer Probewohnen als Trainingsmaßnahme<br />

Probetag in Wohnheim D, da längeres Probewohnen aus Platzgründen nicht möglich ist; Besuch<br />

der Heimleitung auf Station <strong>des</strong> WZFP; Planung weiterer Probetage<br />

11/01 Probetage und Reflexionsgespräche in Wohnheim D<br />

01/02<br />

Fallbesprechung in Wohnheim D: Festlegung <strong>des</strong> Aufnahmetermins, Erstellung und Besprechung<br />

der Urlaubsauflagen mit Patient, Kostenübernahme von Supervision durch WZFP<br />

02/02 Beginn der Langzeitbeurlaubung in Wohnheim D<br />

Tabelle 46 gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte der Überleitungsprozesse<br />

von vier weiteren beurlaubten Patienten im zeitlichen Verlauf. Patient B hatte ein Tötungsdelikt<br />

begangen und war bis zu Beginn der Beurlaubung 6,2 Jahre untergebracht;<br />

diagnostiziert wurde als Hauptdiagnose eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Patient<br />

C war aufgrund von sexuellem Missbrauch von Kindern und sexueller Nötigung 10,9<br />

Jahre im WZFP untergebracht; die Diagnose war ebenfalls eine dissoziale Persönlichkeitsstörung<br />

in Verbindung mit einer Intelligenzminderung. Patient D und E hatten<br />

ebenfalls ein Tötungsdelikt begangen. Die Hauptdiagnose bei Patient D lautete paranoide<br />

Schizophrenie, er war bis zu seiner Langzeitbeurlaubung 4,9 Jahre untergebracht.<br />

Patient E hatte eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-<br />

Typus und war 9,4 Jahre untergebracht.<br />

62


Tab. 46: Fallbeispiele der Überleitungsprozesse <strong>für</strong> Patienten B, C, D und E*<br />

Patient B Patient C Patient D Patient E<br />

11/01: Vorstellungsgespräch<br />

in Wohnheim A:<br />

Patient und MA gewannen<br />

positiven Eindruck<br />

und konnten sich spätere<br />

Zusammenarbeit<br />

vorstellen; aber: sechs<br />

Monate Wartezeit<br />

02/02: Aufnahmeanfrage<br />

an Wohnheim A und<br />

Zusendung von Unterlagen<br />

03/02: umfassende<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Patienten<br />

bei MA <strong>des</strong> Wohnheims<br />

A; immer noch<br />

sechs Monate Wartezeit<br />

04/02: Patient teilt seinen<br />

grundsätzlichen<br />

Aufnahmewunsch mit<br />

und bittet um frühestmöglichenAufnahmetermin<br />

09/02: Beginn der<br />

Langzeitbeurlaubung<br />

07/00: Vorstellungsgespräch<br />

bei Betreutem<br />

Wohnen<br />

01/01: Vorstellungsgespräch<br />

in Wohnheim A<br />

02/01 - 01/02: weitere<br />

Vorstellungsgespräche<br />

Anfang 02: Suche nach<br />

Wohnheim zieht sich hin,<br />

da Bereitschaft, Sexualstraftäter<br />

aufzunehmen,<br />

mehr als gering ist<br />

02/02 - 06/02: Vorstellungsgespräche<br />

in drei<br />

Wohnheimen, Patient<br />

wird dreimal abgelehnt<br />

06/02: erneuter Kontakt<br />

zu Wohnheim A;<br />

Vorstellungsgespräch<br />

zum Kennenlernen der<br />

MA<br />

07/02: Beginn der<br />

Langzeitbeurlaubung in<br />

Wohnheim A und Beschäftigung<br />

in WfB<br />

01/02: erste Kontaktaufnahme<br />

zu Wohnheimen<br />

zur Beurlaubungsvorbereitung<br />

05/02: Vorstellungsgespräch<br />

in Wohnheim A:<br />

Signalisierung der<br />

grundsätzlichen Aufnahmebereitschaft;<br />

Probewohnen<br />

06/02: Vorstellungsgespräch<br />

in Wohnheim B<br />

07/02: 2. Vorstellungsgespräch<br />

in Wohnheim<br />

B, <strong>für</strong> das sich der Patient<br />

entschieden hat<br />

10/02: Probewohnen in<br />

Wohnheim B; Aushändigung<br />

eines Krisenplans<br />

<strong>des</strong> WZFP<br />

11/02: Fallbesprechung<br />

im WZFP mit zuständigem<br />

Therapeuten aus<br />

Wohnheim B<br />

11/02: Beginn der<br />

Langzeitbeurlaubung<br />

* Abkürzungen: MA = MitarbeiterInnen; WfB = Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

09/01: Kontaktaufnahme<br />

zu Fachbereichsleitung<br />

eines Einrichtungsträgers;<br />

Zusendung von<br />

Unterlagen an Heim A<br />

02/02: Besuch von<br />

Heim- und Fachbereichsleitung<br />

im WZFP<br />

02/02: Vorstellungsgespräch<br />

<strong>des</strong> Patienten in<br />

Heim A<br />

03/02: Besuch <strong>des</strong><br />

Patienten in Heim A<br />

03/02: Besuch von MA<br />

und Bezugsbetreuerin<br />

im WZFP; Planung von<br />

Probetagen<br />

04/02: Probetage mit<br />

Übernachtung; Anmietung<br />

<strong>des</strong> Wohnheimplatzes<br />

durch WZFP; weitere<br />

Tagesausgänge <strong>des</strong><br />

Patienten in das Wohnheim<br />

05/02: Beginn der<br />

Langzeitbeurlaubung<br />

Da fast alle Patienten bereits vor ihrer Entlassung aus dem WZFP in Nachsorgeeinrichtungen<br />

integriert werden konnten, wurden Probleme bei der Überleitung von zu entlassenden<br />

Patienten nur in zwei Fällen dokumentiert. In einem Fall hat der Patient die<br />

<strong>für</strong> die Aufnahme in das Wohnheim erforderliche Pflegestufe nicht erfüllt, wodurch die<br />

Finanzierung seines Aufenthalts nach der Entlassung langfristig nicht gesichert war.<br />

Das Wohnheim erklärte sich jedoch dazu bereit, den Platz eine Woche freizuhalten, bis<br />

die Entscheidung <strong>des</strong> Gerichts zur Entlassung vorlag. Der Heimplatz wurde nach der<br />

Entlassung zunächst durch das Vermögen <strong>des</strong> Patienten mitfinanziert. In einer anderen<br />

Einrichtung bestanden „arge Bedenken“ hinsichtlich der Aufnahme eines Patienten,<br />

worauf eine Absage durch die Einrichtung erfolgte. Nach einem erneuten Gespräch<br />

eines Mitarbeiters <strong>des</strong> WZFP, dem Patienten und der Einrichtung konnte die Aufnahme<br />

schließlich doch erfolgen.<br />

Zehn Nachsorgeeinrichtungen (30,3 %), die im Projektzeitraum beurlaubte und/oder<br />

entlassene Patienten aus dem WZFP aufgenommen hatten, gaben an, dass sie in demselben<br />

Zeitraum weitere Aufnahmeanfragen <strong>des</strong> WZFP abgelehnt hatten bzw. geplante<br />

Aufnahmen nicht zustande kamen (n = 33). In zwei Fällen wurde die Aufnahme aufgrund<br />

eines Sexualdelikts abgelehnt. Bei einem dieser Patienten gab die Einrichtung<br />

das Vorliegen einer HIV-Infektion an, im anderen Fall wurde auf das nicht ausreichende<br />

Schuldbewusstsein <strong>des</strong> Patienten und seinen unangemessenen Zugang zum Delikt<br />

verwiesen. Ein Patient wurde aufgrund seiner Intelligenzminderung abgelehnt, eine<br />

weitere Aufnahme kam ebenfalls „patientenbedingt“ nicht zustande. Ein Patient hatte<br />

bereits ein Probewohnen in der Nachsorgeeinrichtungen absolviert, in <strong>des</strong>sen Folge<br />

die Aufnahme im Rahmen einer Langzeitbeurlaubung abgelehnt wurde. Weitere Begründungen<br />

waren: ungeklärtes Aufenthaltsverfahren, nicht trainierter Freigang, Wohn-<br />

63


situation nicht entsprechend dem Störungsprofil entwickelt, mangelnde Gewährleistung<br />

der erforderlichen Sicherheit durch die Einrichtung und das Fehlen eines geeigneten<br />

Heimplatzes.<br />

Bewertung <strong>des</strong> Überleitungsprozesses durch die Nachsorgeeinrichtungen<br />

Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden die Nachsorgeeinrichtungen um ihre<br />

Bewertung verschiedener Aspekte <strong>des</strong> Überleitungsprozesses gebeten. In die Auswertung<br />

dieser Bewertungen wurden nur die Angaben der Nachsorgeeinrichtungen einbezogen,<br />

die im Projektzeitraum einen Patienten aus dem WZFP neu aufgenommen hatten,<br />

d.h. nicht einbezogen wurden Einrichtungen, die vor dem Projektzeitraum einen<br />

Patienten aufgenommen hatten, der dann während <strong>des</strong> Projektzeitraums ohne einen<br />

neuen Überleitungsprozess in dieselbe Einrichtung entlassen wurde. Diese Abgrenzung<br />

war erforderlich, um ausschließlich die Überleitungsmaßnahmen zu bewerten,<br />

die von den Nachsorgemitarbeitern während <strong>des</strong> Modellprojekts erbracht wurden.<br />

64,5 % der befragten Einrichtungen (n = 20) waren mit dem Überleitungsprozess von<br />

Patienten insgesamt (sehr) zufrieden, 29,0 % der Befragten (n = 9) waren eher zufrieden<br />

und nur zwei Einrichtungen (6,5 %) waren mit dem Procedere der Überleitung eher<br />

nicht zufrieden (n = 31). Betrachtet man die Bewertung einzelner wichtiger Schritte im<br />

Prozess der Überleitung von Patienten in Tabelle 47, zeigt sich auch dort eine durchgehend<br />

hohe Zufriedenheit der Nachsorgeeinrichtungen.<br />

Tab. 47: Bewertung einzelner Aspekte <strong>des</strong> Überleitungsprozesses im Projektzeitraum durch<br />

die Nachsorgeeinrichtungen<br />

frühzeitiger Einbezug in die gemeinsame<br />

Behandlungsplanung und den gemeinsamen<br />

Rehabilitationsprozess (n = 31)<br />

frühzeitige Information über den Patienten<br />

anhand der Sozial- und Arztberichte<br />

(n = 30)<br />

Ablauf von Vorstellungsgesprächen, ggf.<br />

Probetage/-wohnen, Vor- und Nachbesprechungen<br />

(n = 31)<br />

Bereitstellung <strong>des</strong> aktuellen Behandlungs-<br />

und Wiedereingliederungsplans (n = 30)<br />

Bereitstellung gewünschter Unterlagen<br />

(z.B. Urteil, Prognosegutachten) (n = 31)<br />

Benennung von Ansprechpartnern auf<br />

Abteilungs- und Stationsebene <strong>des</strong> WZFP<br />

(vgl. „Merkblatt“) (n = 30)<br />

regionale Zuständigkeit der Nachsorgemitarbeiter<br />

<strong>für</strong> die jeweilige Herkunftsregion<br />

(n = 24)<br />

(sehr)<br />

zufrieden<br />

eher<br />

zufrieden<br />

eher nicht<br />

zufrieden<br />

nicht<br />

zufrieden<br />

n % n % n % n %<br />

20 64,5 9 29,0 2 6,5 - -<br />

24 80,0 6 20,0 - - - -<br />

25 80,6 6 19,4 - - - -<br />

21 70,0 7 23,3 1 3,3 1 3,3<br />

25 80,6 6 19,4 - - - -<br />

22 73,3 5 16,7 3 10,0 - -<br />

11 45,8 11 45,8 1 4,2 1 4,2<br />

Die befragten Nachsorgeeinrichtungen fühlen sich frühzeitig und ausreichend über<br />

den Patienten informiert und es besteht eine hohe Zufriedenheit mit der Bereitstellung<br />

gewünschter Unterlagen. Rund 80 % der Einrichtungen sind (sehr) zufrieden mit dem<br />

Ablauf von Vorstellungsgesprächen sowie deren Vor- und Nachbesprechungen mit den<br />

Nachsorgemitarbeitern. Zwei Einrichtungen hoben im Rahmen der Interviews positiv<br />

64


hervor, dass potentielle Probleme und Be<strong>für</strong>chtungen bzgl. der Überleitung von Patienten<br />

von den Nachsorgemitarbeitern offen angesprochen und dargestellt würden.<br />

Relativ weniger Zufriedenheit besteht mit dem Einbezug in die gemeinsame Behandlungsplanung<br />

und dem Konzept der regionalisierten Nachsorge, d.h. der Zuständigkeit<br />

der Nachsorgemitarbeiter <strong>für</strong> die jeweilige Herkunftsregion <strong>des</strong> Patienten. Zu diesem<br />

Aspekt gaben deutlich weniger Einrichtungen eine Bewertung ab und aus einigen<br />

Anmerkungen in den ausgefüllten Fragebogen lässt sich folgern, dass dieses Konzept<br />

einigen Einrichtungen nicht bekannt bzw. nicht bewusst ist.<br />

Alle Einrichtungen, die eine Angabe gemacht haben, waren der Meinung, dass das<br />

Procedere <strong>des</strong> WZFP im Rahmen der Rehabilitation und Nachsorge transparent und<br />

einheitlich sei. Eine Einrichtung äußerte im Interview, dass ein einheitlicher und kontinuierlicher<br />

Nachsorgeprozess zur Minimierung der Ängste und Hemmungen der<br />

Nachsorgeeinrichtungen beigetragen hat.<br />

Unterstützung in Krisensituationen<br />

Die 25 Einrichtungen, die während der Beurlaubung eines Patienten im Projektzeitraum<br />

Krisen erlebt hatten, bewerteten die Unterstützung in Krisensituationen durch<br />

das WZFP folgendermaßen: 13 Einrichtungen (52,0 %) waren mit der Unterstützung<br />

(sehr) zufrieden, neun Einrichtungen (36,0 %) waren eher zufrieden und weitere drei<br />

Einrichtungen (12,0 %) waren mit der Unterstützung in Krisensituationen eher nicht<br />

zufrieden.<br />

Die offene Frage nach weiterem Unterstützungsbedarf in einer Krise während der Beurlaubung<br />

beantworteten insgesamt 16 Einrichtungen. Dabei stand <strong>für</strong> sechs Einrichtungen<br />

das Thema Wiederaufnahme im WZFP im Vordergrund: Eine möglichst problemlose<br />

Rückführung <strong>des</strong> Patienten sollte - auch am Wochenende - möglich sein; um<br />

zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, müssten die Zuständigkeiten <strong>für</strong> die Rückführung<br />

geklärt und die zuständigen Personen jederzeit erreichbar sein. Darüber hinaus<br />

waren <strong>für</strong> die Einrichtungen klare Absprachen vor der Rückführung eines Patienten<br />

von Bedeutung. Dadurch sollten zu rasche Urlaubsabbrüche vermieden und Möglichkeiten<br />

einer alternativen Krisenbewältigung - zum Beispiel durch eine Urlaubsunterbrechung<br />

- mit der Nachsorgeeinrichtung diskutiert werden. Vier Einrichtungen<br />

wünschten sich in einer Krise generell mehr beratende Gespräche und Kontakte zu<br />

den (Nachsorge-)MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP, eine Einrichtung berichtete, sie sei bei<br />

der Krisenbewältigung „völlig außen vor gelassen worden“. Vier Nachsorgeeinrichtungen<br />

konnten keinen weiteren Unterstützungsbedarf erkennen und beurteilten die bisherige<br />

Zusammenarbeit in Krisen als optimal.<br />

Das Vorgehen <strong>des</strong> WZFP bei Kriseninterventionen nach der Entlassung von Patienten<br />

im Projektzeitraum konnte nur von sieben Nachsorgeeinrichtungen beurteilt werden.<br />

Davon waren vier Einrichtungen (sehr) zufrieden, je eine Einrichtung war eher zufrieden,<br />

eher nicht zufrieden bzw. nicht zufrieden. Bezüglich der (zusätzlichen) Unterstützung<br />

in Krisensituationen nach einer Entlassung sahen vier Einrichtungen keinen weiteren<br />

Bedarf, weitere vier Einrichtungen wünschten sich auch nach der Entlassung<br />

Unterstützung und Beratung durch das WZFP. Geklärte Zuständigkeiten sind aus Sicht<br />

der Einrichtungen auch nach der Entlassung von besonderer Bedeutung. Eine Einrichtung<br />

verwies in diesem Zusammenhang auf die begrenzten Möglichkeiten der Krisenintervention<br />

nach einer Entlassung und forderte mehr Kompetenz auf Seiten der FA<br />

und BWH, denen nur wenig Mittel zur Verfügung ständen, um die Einrichtungen und<br />

den Patienten bei der Einhaltung von Auflagen zu begleiten.<br />

65


Orientierungsleitfaden <strong>für</strong> MitarbeiterInnen der psychosozialen Versorgung<br />

Eine Projektmaßnahme, die sich auf die Kooperation mit Nachsorgeeinrichtungen bezog,<br />

war die Erstellung <strong>des</strong> „Orientierungsleitfadens zu forensischen Patient/Innen <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter/Innen der psychosozialen Versorgung“ der in den „Abteilungsübergreifenden<br />

Rahmenrichtlinien zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP<br />

Lippstadt“ und in der Broschüre „Im Blickpunkt Rehabilitation und Nachsorge“ 1/02<br />

veröffentlicht wurde. Der Leitfaden beschreibt das Procedere einer Langzeitbeurlaubung,<br />

rechtliche und finanzielle Aspekte sowie die fallbezogene Kooperation verschiedener<br />

Stellen; damit soll den MitarbeiterInnen kooperierender Dienste und Einrichtungen<br />

eine grobe Orientierung bei der Betreuung forensischer Patienten gegeben<br />

werden. Es war geplant, den Orientierungsleitfaden während <strong>des</strong> Projekts an kooperierende<br />

Einrichtungen zu versenden bzw. zu verteilen.<br />

Die schriftliche Befragung aller im Projektzeitraum kooperierenden Einrichtungen ergab,<br />

dass der Orientierungsleitfaden 31,3 % der Nachsorgeeinrichtungen (n = 10) bekannt<br />

war, 68,8 % der Einrichtungen (n = 22) war der Leitfaden nicht bekannt (n = 32).<br />

Die Einrichtungen, die den Leitfaden kannten, bewerteten ihn im Hinblick auf die eigene<br />

Arbeit zur Hälfte (n = 5) als (sehr) hilfreich, zur anderen Hälfte (n = 5) als eher<br />

hilfreich.<br />

Eine Einrichtung erwähnte im Interview, dass der Leitfaden sich nicht nur zur Information<br />

erfahrener MitarbeiterInnen eigne, sondern insbesondere zur Weitergabe an neue<br />

MitarbeiterInnen. Allerdings müsse die Klinik u.a. im Zusammenhang mit dem Orientierungsleitfaden<br />

gezielter informieren; die Einrichtung hatte den Leitfaden auf ihre<br />

eigene Initiative hin bestellt, nachdem sie von <strong>des</strong>sen Veröffentlichung erfahren hatte.<br />

Veränderung und Verbesserung der Rehabilitation und Nachsorge<br />

Fünf Nachsorgeeinrichtungen (29,4 %), die bereits vor dem Jahr 2000 einen Patienten<br />

aus dem WZFP aufgenommen hatten, waren der Ansicht, dass sich der Überleitungsprozess<br />

oder die Praxis der Nachsorge seit Projektbeginn verändert haben. Die übrigen<br />

zwölf Einrichtungen (70,6 %) konnten bezüglich der Praxis der Rehabilitation und<br />

Nachsorge keine Veränderungen im Projektzeitraum feststellen (n = 17).<br />

Drei Einrichtungen bewerteten es positiv, dass die begleitende Betreuung durch die<br />

Nachsorgemitarbeiter seit 2000 deutlich intensiver geworden sei bzw. sich die Nachsorge<br />

und Kooperation insgesamt verbessert hätten. Eine weitere Einrichtung äußerte,<br />

dass die ausführlicheren und umfassenderen Informationen zu mehr Sicherheit im<br />

Überleitungsprozess geführt hätten. Positiv hervorgehoben wurde in einem Fall auch<br />

das Angebot kostenloser Supervision.<br />

Nur eine Einrichtung bewertete die beobachteten Veränderungen negativ und verwies<br />

auf die „erheblich negativen Auswirkungen“ der Auflösung der Rehabilitationsabteilung.<br />

Die Nachsorgemitarbeiter seien jetzt nicht mehr in ein „Nachsorgeteam“ eingebunden,<br />

sondern müssten vielmehr als „Einzelkämpfer“ auftreten, was die Netzwerkarbeit<br />

beeinträchtige. Diese organisatorische Veränderung im WZFP liegt allerdings<br />

schon längere Zeit zurück und kam nicht durch das Modellprojekt „Ambulante Nachsorge“<br />

zustande.<br />

Die offene Frage, was zu einer (weiteren) Optimierung <strong>des</strong> Überleitungsprozesses und<br />

der Nachsorge beitragen könne, beantworteten 20 Einrichtungen (58,8 %). Davon waren<br />

sieben Einrichtungen (35,0 %) mit dem derzeitigen Procedere zufrieden und beschrieben<br />

die Kooperation im Rahmen der Überleitung von Patienten als optimal; eine<br />

66


Einrichtung äußerte: „Besser als z.Zt., bezogen auf den aktuellen Fall, kann es nicht<br />

gehen.“<br />

Sechs Einrichtungen (30,0 %) wünschten sich einen frühzeitigen Einbezug in die Rehabilitationsplanung<br />

- im Rahmen von Helferkonferenzen und dem Kennenlernen <strong>des</strong><br />

Patienten im Klinikalltag. Drei weitere Einrichtungen (15,0 %) waren der Ansicht, dass<br />

Besuche im WZFP und damit verbundene Gespräche mit MitarbeiterInnen auf Stationsebene<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Rehabilitationsprozesses beitragen könnten. Weitere<br />

Vorschläge bezogen sich auf die Kooperation mit bzw. die Einrichtung von forensischpsychiatrischen<br />

Ambulanzen (n = 2) sowie eine engere Begleitung und mehr Kompetenz<br />

von FA und BWH (n = 2). Einzelne Einrichtungen wünschten sich gemeinsame<br />

Fallkonferenzen mit dem Nachsorgesystem - einschließlich der FA -, externe psychotherapeutische<br />

Begleitung <strong>des</strong> Patienten während der Beurlaubung und danach sowie<br />

die Rekonstruktion der ursprünglichen Rehabilitationsabteilung im WZFP.<br />

Erhöhung der Mitversorgungsbereitschaft <strong>für</strong> forensische Patienten<br />

Die Frage, welche Maßnahmen die Mitversorgungsbereitschaft der Nachsorgeeinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Patienten aus dem WZFP (noch weiter) erhöhen könnten, beantworteten 24<br />

Einrichtungen (70,6 %). Sechs Einrichtungen (25,0 %) gaben an, bereits eine ausreichend<br />

hohe Mitversorgungsbereitschaft zu besitzen und waren mit dem bisherigen<br />

Verlauf der Kooperation zufrieden.<br />

Die Hälfte der Einrichtungen (n = 12) war der Meinung, dass forensikspezifische Fortbildungs-<br />

und Informationsveranstaltungen sowie Supervisionsangebote zur Erhöhung<br />

ihrer Mitversorgungsbereitschaft beitragen könnten. Außerdem wurden folgende Einzelmaßnahmen<br />

vorgeschlagen: Teamberatung, fachliche Begleitung in der Nachsorgeeinrichtung,<br />

Hospitationsmöglichkeiten im WZFP, Kontakte in den forensischen Alltag,<br />

frauenspezifische Veranstaltungen, Empfehlung von Fachliteratur. Für zwei Einrichtungen<br />

war die (verbindliche Zusicherung der) Zahlung höherer Pflegesätze von entscheidender<br />

Bedeutung - vor allem nach Beendigung der Beurlaubung -, <strong>für</strong> zwei weitere<br />

Einrichtungen standen eindeutige, ggf. verschriftlichte Zuständigkeitsregelungen<br />

im Vordergrund. Je eine Einrichtung wünschte sich eine bessere Kooperation der ärztlichen<br />

Dienste, eine offenere Unterbringung vor der Beurlaubung und eine frühzeitige<br />

Einbindung in die Rehabilitationsplanung. Eine RPK schilderte, dass sie durch die Bedingung<br />

„Entlassung in die Herkunftsregion“ häufig nicht <strong>für</strong> die Betreuung forensischer<br />

Patienten in Frage komme, darüber hinaus seien nur zwei von 20 Plätzen MRV-<br />

Patienten vorbehalten.<br />

Im Interview schlug ein Träger mehrerer Nachsorgeeinrichtungen vor, dass das WZFP<br />

vor allem die Einrichtungsträger fachlich sensibilisieren und über einen längeren Zeitraum<br />

auf die Aufnahme forensischer PatientInnen vorbereiten müsse; insbesondere<br />

sollte ein Schritt in Richtung der freien Träger unternommen werden. Zusätzlich könnten<br />

in diesem Prozess mit der Betreuung forensischer PatientInnen erfahrene Einrichtungen<br />

als Multiplikatoren dienen.<br />

Verbesserung der Kooperation mit dem WZFP<br />

Auch bei der Frage, wie die Kooperation mit dem WZFP insgesamt (noch weiter) verbessert<br />

werden könnte, stand bei über der Hälfte der Einrichtungen der Wunsch nach<br />

Fortbildung, Information und Supervision sowie Möglichkeiten zur Hospitation im Vordergrund<br />

(n = 9). Eine Einrichtung wies darauf hin, dass in gemeinsamen Fortbildungs-<br />

67


veranstaltungen <strong>für</strong> die TeilnehmerInnen Runder Tische eine „gemeinsame Sprache“<br />

vermittelt werden sollte, was die Arbeit erleichtern könnte. Einzelne Einrichtungen<br />

wünschten sich eine Kooperation zwischen dem WZFP und der forensisch-psychiatrischen<br />

Institutsambulanz in Essen, eindeutige Zuständigkeitsregelungen nach der bedingten<br />

Entlassung, eine höhere Akzeptanz privater Nachsorgeeinrichtungen auf Seiten<br />

<strong>des</strong> Trägers <strong>des</strong> WZFP und mehr Verständnis <strong>für</strong> die Ablehnung von Patienten.<br />

Darüber hinaus könne eine Vorbereitung der Beurlaubung unter „heimüblichen Alltagsbedingungen“<br />

sinnvoll sein, da der Übergang <strong>für</strong> die Patienten derzeit „sehr krass<br />

und abrupt“ sei. Eine weitere Einrichtung wies darauf hin, dass das grundsätzlich richtige<br />

Anliegen, forensische Patienten in den Kommunen zu integrieren, nur dann gelingen<br />

könne, wenn die Finanzierung in ausreichendem Maß gesichert sei und die Zuständigkeitsregelungen<br />

- vor allem im Krisenfall - schriftlich niedergelegt seien.<br />

Insgesamt bestätigt eine Vielzahl positiver Anmerkungen den - auch in den Interviews<br />

gewonnenen - Eindruck, dass die Nachsorgeeinrichtungen mit dem Procedere der<br />

Überleitung von Patienten und der engen Betreuung und Unterstützung durch die<br />

Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP sehr zufrieden sind. Die Kooperation mit dem WZFP<br />

wurde auch im Vergleich zu anderen Partnern als vorbildlich bewertet. Die Erfahrung<br />

einer guten Zusammenarbeit - auch bei schwierigen Probanden - ist aus Sicht der Einrichtungen<br />

vor allem auf die regelmäßigen Besuchskontakte von (Nachsorge-)MitarbeiterInnen<br />

<strong>des</strong> WZFP zurückzuführen, die auch bei akut auftretenden Problemen eine<br />

ausreichende Unterstützung sicherstellen. Diese Zusammenarbeit vermittelt den Einrichtungen<br />

Sicherheit und inspiriert sie zugleich, Sachverhalte neu zu überdenken.<br />

4.4.2 4.4.2 Kooperation Kooperation mit mit Führungsaufsichts<br />

Führungsaufsichts- Führungsaufsichts und und Bewährungshi<br />

Bewährungshilfestellen<br />

Bewährungshi festellen festellen<br />

Angaben zur Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit Führungsaufsichts- und Bewährungshilfestellen<br />

wurden zum einen den Akten entlassener Patienten entnommen, zum anderen<br />

basieren sie auf der schriftlichen Befragung kooperierender FA und BWH. Im Bezirk<br />

<strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts (OLG) Hamm25 sind zehn Führungsaufsichts- und 46 Bewährungshilfedienststellen<br />

angesiedelt, in denen laut Auskunft <strong>des</strong> Justizministeriums <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen insgesamt 379 BewährungshelferInnen beschäftigt sind.<br />

Bei 35 im Projektzeitraum aus dem WZFP entlassenen Patienten, <strong>für</strong> die ein/e BewährungshelferIn<br />

bestellt wurde, ist davon auszugehen, dass maximal zehn Prozent aller<br />

BewährungshelferInnen einen im Projektzeitraum entlassenen Patienten aus dem<br />

WZFP betreut haben. Da bei der Befragung die Beurteilung von projektbezogenen Effekten<br />

im Vordergrund stand, wurden nur die Bewährungshilfedienststellen in die Befragung<br />

einbezogen, in deren Zuständigkeitsgebiet zwischen Januar 2000 und Dezember<br />

2002 Patienten aus dem WZFP entlassen wurden.<br />

Die schriftliche Befragung, die mit Genehmigung <strong>des</strong> Justizministeriums Nordrhein-<br />

Westfalen durchgeführt und vom OLG Hamm unterstützt wurde, richtete sich schließlich<br />

an alle zehn Führungsaufsichtsstellen und 23 dazugehörige Bewährungshilfedienststellen<br />

im Bezirk <strong>des</strong> OLG Hamm. 26 Die LeiterInnen der FA und BWH wurden<br />

gebeten, die Fragebogen nach Möglichkeit an diejenigen MitarbeiterInnen weiterzulei-<br />

25 Die FA/BWH in den Bezirken der Oberlan<strong>des</strong>gerichte Düsseldorf und Köln wurden nicht in die Befragung<br />

eingeschlossen, da das WZFP vorwiegend mit den FA/BWH im Bezirk <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts<br />

Hamm kooperiert.<br />

26 Folgende FA und dazugehörige BWH wurden schriftlich befragt: FA Arnsberg (1 BWH), FA Bielefeld<br />

(2 BWH), FA Bochum (1 BWH), FA Detmold (1 BWH), FA Dortmund (3 BWH), FA Essen (4 BWH), FA<br />

Hagen (5 BWH), FA Münster (3 BWH), FA Paderborn (2 BWH) und FA Siegen (1 BWH).<br />

68


ten, die Patienten aus dem WZFP betreu(t)en und Angaben zu den erfragten Aspekten<br />

machen können. Das Instrument zur Befragung der FA/BWH war von der internen<br />

Projektgruppe konzipiert und mit der Projektbegleitenden Expertenrunde abgestimmt<br />

worden und lag als Entwurf bereits vor Beginn der externen Evaluation vor. In Abstimmung<br />

mit dem WZFP wurde dieser Entwurf von <strong>FOGS</strong> um einige Items und offene<br />

Fragen erweitert, die zum Teil auch im Fragebogen <strong>für</strong> kooperierende Nachsorgeeinrichtungen<br />

enthalten waren.<br />

Bevor die Ergebnisse der schriftlichen Befragung berichtet werden, werden die Angaben<br />

zur Kontaktaufnahme der Nachsorgemitarbeiter zu FA/BWH im Rahmen der Rehabilitation<br />

und Nachsorge, wie sie aus den Patientenakten entnommen werden konnten,<br />

dargestellt.<br />

Kontaktaufnahme <strong>des</strong> WZFP zu FA und BWH<br />

Der frühzeitige Einbezug nachsorgender Stellen und Dienste in den Prozess der Rehabilitation<br />

und Nachsorge, wie er vom WZFP angestrebt wird, beinhaltet auch die rechtzeitige<br />

Kontaktaufnahme zu Führungsaufsicht und Bewährungshilfe. Wie in den „Abteilungsübergreifenden<br />

Rahmenrichtlinien zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung“<br />

vorgesehen, werden FA/BWH (spätestens) „bis zur gerichtlichen Anhörung,<br />

zu der die Entlassung eines Patienten erwartet wird, [...] über die Zusendung eines Sozialberichtes<br />

und einer Ausfertigung der entlassungsanregenden Stellungnahme informiert“<br />

(Ortlieb, 2002, S. 27). Ergänzt werden soll die schriftliche Information über frühzeitige<br />

persönliche und telefonische Kontakte von Seiten der Nachsorgemitarbeiter<br />

sowie gemeinsame Fallbesprechungen. Bei dem letzten Treffen mit FA/BWH soll vom<br />

WZFP die Teilnahme an Runden Tischen und an der Durchführung von Gesamthilfeplanungen<br />

nach der Entlassung angeboten werden. Laut WZFP ist eine „enge Kooperation<br />

und gute Kommunikation mit der Bewährungshilfe nicht nur wünschenswert, sondern<br />

unbedingt notwendig“ (Ortlieb, 2002, S. 42).<br />

In den Akten von 20 entlassenen Patienten (57,1 %) fanden sich dokumentierte Kontakte<br />

der Nachsorgemitarbeiter zur BWH, in insgesamt zehn Akten (28,6 %) fanden sich<br />

Angaben zu Kontakten der Nachsorgemitarbeiter zur FA. In einzelnen Fällen erfolgte<br />

die erste Kontaktaufnahme zur BWH und/oder FA im Zuge der Entlassungsvorbereitungen<br />

bereits eineinhalb bis zweieinhalb Jahre vor der tatsächlichen Entlassung <strong>des</strong><br />

Patienten. Üblicherweise fanden zunächst Erst- oder Informationsgespräche statt, in<br />

deren Rahmen die FA und der perspektivisch zuständige BWH durch den Nachsorgemitarbeiter<br />

über den Patienten, sein Störungsbild, den bisherigen Behandlungsverlauf<br />

etc. informiert wurden. Darauf folgten gegen Ende der Langzeitbeurlaubung bzw. zu<br />

Beginn der Entlassung Übergabegespräche, an denen neben VertreterInnen der FA<br />

und BWH auch die/der gesetzliche BetreuerIn, die/der zuständige Arzt/Ärztin und der<br />

Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP teilnahmen. Tabelle 48 zeigt vier Fallbeispiele <strong>für</strong> den<br />

zeitlichen Ablauf der Kontaktaufnahme der Nachsorgemitarbeiter zur BWH und/oder<br />

FA im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen eines Patienten.<br />

69


Tab. 48: Vier Fallbeispiele <strong>für</strong> den zeitlichen Ablauf der Kontaktaufnahme zu FA und BWH<br />

Patient A Patient B Patient C Patient D<br />

10/00: FA teilt Namen<br />

<strong>des</strong> zuständigen BWH<br />

mit<br />

05/01: Übergabegespräch<br />

mit FA, gesetzlichem<br />

Betreuer, Arzt und<br />

Nachsorgemitarbeiter<br />

<strong>des</strong> WZFP zur Regelung<br />

der Modalitäten nach<br />

der Entlassung<br />

06/01: Entlassung<br />

11/00: Kontaktaufnahme<br />

<strong>des</strong> WZFP zur BWH,<br />

Übermittlung von Patienteninformationen<br />

12/00: Information von<br />

BWH und FA über den<br />

aktuellen Status der<br />

Entlassungsvorbereitungen<br />

03/01: Betreuungsplankonferenz<br />

mit BWH<br />

04/01: Entlassung<br />

seit 2001: Patient hält<br />

Kontakt zu perspektivischem<br />

BWH<br />

09/01: Telefonat <strong>des</strong><br />

Nachsorgemitarbeiters<br />

mit BWH zur Erläuterung<br />

der Urlaubsbedingungen<br />

und <strong>des</strong> üblichen Entlassungsprocederes<br />

02/02: Bericht über das<br />

Ergebnis der letzten<br />

Anhörung<br />

05/02: Hilfeplangespräch<br />

mit BWH; Teilnahme<br />

von BWH und FA<br />

an der Gesamthilfeplanung<br />

nach Entlassung<br />

06/02: Zusendung einer<br />

Stellungnahme zum<br />

aktuellen Stand der Rehabilitation<br />

an BWH und<br />

FA<br />

07/02: Entlassung<br />

Anfang 1999: Einreichung<br />

von Patientenunterlagen<br />

gemäß Kooperationsvertrag<br />

mit der<br />

BWH<br />

03/99: FA teilt Namen<br />

<strong>des</strong> BWH mit; BWH ist<br />

bereit, schon vor der<br />

Entlassung Kontakt zum<br />

Patienten aufzunehmen<br />

09/00: Entlassung<br />

Aus einigen Akten ging hervor, dass den Nachsorgemitarbeitern auf ihre Anfrage hin<br />

nicht in jedem Fall der perspektivisch zuständige BWH benannt werden konnte. Da<br />

sich die Zuständigkeit der FA/BWH nach dem Wohnort der Patienten richtet, kann<br />

eine Zuordnung von Proband zu BWH erst dann erfolgen, wenn der Entlassungsort -<br />

der in den meisten Fällen dem Beurlaubungsort entspricht - bekannt ist. Einige BWH<br />

wurden bereits während der Langzeitbeurlaubung <strong>des</strong> Patienten aktiv, verabredeten<br />

regelmäßige Treffen mit ihrem zukünftigen Probanden, führten Hausbesuche durch<br />

und nahmen Kontakt zu <strong>des</strong>sen sozialem Umfeld auf.<br />

Der Zeitpunkt, an dem ein BWH in den Prozess der Rehabilitation und Nachsorge eintritt,<br />

unterscheidet sich sowohl zwischen als auch innerhalb einzelner Stellen erheblich;<br />

diese Unterschiede sind sowohl auf die individuelle Bereitschaft der einzelnen<br />

BWH als auch auf bestehende Regelungen der Führungsaufsichts- und Bewährungshilfedienststellen<br />

zurückzuführen. Das Problem der Kontaktaufnahme zwischen BWH<br />

und Probanden wurde bereits Anfang der 90er Jahre in Interviews deutlich, die das<br />

WZFP mit MitarbeiterInnen von FA und BWH geführt hatte: „Aus formalrechtlichen<br />

Gründen (die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bewährungshelfers tritt erst mit der Entlassung <strong>des</strong><br />

Patienten ein) sieht ein Teil der Bewährungshelfer sich außerstande, schon im Vorfeld<br />

einen solchen Kontakt aufzunehmen“ (Dimmek & Bargfrede, 1996, S. 55). Diese immer<br />

noch aktuelle Problematik trat - über zehn Jahre später - auch im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts<br />

„Ambulante Nachsorge“ in Interviews mit Nachsorgeeinrichtungen und Gesprächen<br />

mit VertreterInnen der Justiz zu Tage.<br />

Ergebnisse der Befragung von Führungsaufsicht und Bewährungshilfe<br />

Von den zehn befragten Führungsaufsichtsstellen nahmen 60,0 % (n = 6) an der schriftlichen<br />

Befragung teil, die Rücklaufquote der befragten Bewährungshilfedienststellen<br />

betrug 69,6 % (n = 16); aus den 16 BWH-Dienststellen lagen insgesamt 22 ausgefüllte<br />

Fragebogen vor. Die Führungsaufsichts- und Bewährungshilfedienststellen kooperieren<br />

70


zum Teil bereits seit den 70er Jahren mit dem WZFP (n = 6), einzelne Stellen haben<br />

im Projektzeitraum den ersten Patienten aus dem WZFP betreut (n = 5). Den Angaben<br />

der BWH zufolge, haben ihre Dienststellen im Projektzeitraum im Mittel 2,3 Probanden<br />

(Min: 1; Max: 12) aus dem WZFP betreut, die FA nach eigenen Angaben durchschnittlich<br />

9,4 Probanden (Min: 2; Max: 20).<br />

Die schriftliche Befragung, deren Instrument in wesentlichen Teilen von der internen<br />

Projektgruppe konzipiert wurde, orientierte sich an einigen Forderungen, die auf der<br />

Tagung „Initiativen zur Nachsorge“ im Februar 2000 im Workshop „Unterstellt unter<br />

Bewährungshilfe und Führungsaufsicht“ formuliert worden waren. Die befragten MitarbeiterInnen<br />

aus FA/BWH sollten ihre aktuelle Einschätzung zur Realisierung der einzelnen<br />

Forderungen abgeben und bewerten, ob und wie sich die Situation im Vergleich<br />

zur Praxis vor 1999 verändert hat. Da mehrere MitarbeiterInnen keine Erfahrungen<br />

mit der Situation vor Projektbeginn hatten, liegen nicht zu allen Fragen Einschätzungen<br />

aller FA/BWH vor. Es ist zu berücksichtigen, dass die Forderungen, wie sie von<br />

der internen Projektgruppe formuliert wurden, sich nicht ausschließlich auf die Kooperation<br />

mit dem WZFP beziehen, sondern auch an andere forensische Einrichtungen<br />

sowie an Strafvollstreckungskammern gerichtet sind.<br />

Forderung 1: „FA und BWH sollten schon zu Beginn einer anstehenden Beurlaubung<br />

informiert werden und Gutachten und Stellungnahmen von den forensischen Einrichtungen<br />

erhalten.“<br />

Tab. 49: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 1<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Diese Information erfolgt inzwischen zufriedenstellend und<br />

die genannten Unterlagen liegen rechtzeitig vor.<br />

Die Information erfolgt regelmäßig, aber die Unterlagen<br />

treffen nicht oder zu spät ein.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

15 4 78,9 66,7<br />

2 1 10,5 16,7<br />

Weder Information noch Unterlagen liegen rechtzeitig vor. 2 1 10,5 16,7<br />

GESAMT 19 6 99,9 100,1<br />

Wie Tabelle 49 zeigt besteht sowohl auf Seiten der BWH als auch der FA mehrheitlich<br />

eine hohe Zufriedenheit mit der Information im Rahmen einer anstehenden Beurlaubung.<br />

Die Zusendung von Gutachten und Stellungnahmen der forensischen Einrichtungen<br />

erfolgt aus Sicht der BWH in rund 80 % der Fälle zufriedenstellend und rechtzeitig,<br />

aus Sicht eines Drittels der FA besteht noch Verbesserungsbedarf.<br />

Forderung 2: „Geht einer anstehenden Entlassung keine Beurlaubung voraus, so sollte<br />

die Stellungnahme der Klinik zur Entlassung (an die StA) in Kopie auch schon rechtzeitig<br />

der zuständigen FA übersandt werden. Es sollten Unterlagen beigefügt werden,<br />

die über den Werdegang <strong>des</strong> zu Entlassenden Auskunft geben.“<br />

71


Tab. 50: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 2<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Diese Stellungnahme liegt inzwischen rechtzeitig vor,<br />

ebenso die genannten Unterlagen.<br />

Die Stellungnahme trifft rechtzeitig ein, aber die Unterlagen<br />

fehlen oder sind nicht ausreichend.<br />

Weder Stellungnahme noch Unterlagen liegen rechtzeitig<br />

vor.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

12 3 70,6 50,0<br />

2 2 11,8 33,3<br />

3 1 17,6 16,7<br />

GESAMT 17 6 100,0 100,0<br />

Wie aus der Befragung hervorgeht, besteht zumin<strong>des</strong>t bei der BWH überwiegend Zufriedenheit<br />

mit der Zusendung von Stellungnahmen der Klinik zur Entlassung - inklusive<br />

Unterlagen zum Werdegang <strong>des</strong> zu entlassenden Patienten (vgl. Tab. 50). Dagegen<br />

ist nur die Hälfte der FA der Ansicht, dass die Stellungnahmen und Unterlagen zur<br />

Entlassung inzwischen rechtzeitig vorliegen.<br />

Forderung 3: „Im Falle einer Beurlaubung sollte eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur<br />

FA, zur BWH und zu anderen beteiligten Institutionen erfolgen.“<br />

Tab. 51: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 3<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Die Kontaktaufnahme seitens <strong>des</strong> WZFP erfolgt in der Regel<br />

rechtzeitig und umfassend.<br />

Die Kontaktaufnahme zur FA und BWH erfolgt rechtzeitig,<br />

aber die Kontakte zu anderen Institutionen erfolgen nicht<br />

oder zu spät.<br />

Die Kontaktaufnahme erfolgt zu spät oder nur partiell (z.B.<br />

nur zur FA, zu anderen Institutionen etc.).<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

11 4 61,1 66,7<br />

3 - 16,7 -<br />

4 2 22,2 33,3<br />

GESAMT 18 6 100,0 100,0<br />

Tabelle 51 zeigt, dass rund zwei Fünftel der BWH und ein Drittel der FA bezüglich <strong>des</strong><br />

Zeitpunkts und <strong>des</strong> Umfangs der Kontaktaufnahme <strong>des</strong> WZFP zu externen Stellen<br />

noch Defizite sehen. Die Mehrheit ist der Meinung, die Kontaktaufnahme seitens <strong>des</strong><br />

WZFP erfolge rechtzeitig und umfassend.<br />

Forderung 4: „Die StVK sollten die FA und die BWH über Anhörungstermine informieren,<br />

sodass die dortigen MitarbeiterInnen sich zu den ggf. vorgesehenen Weisungen<br />

äußern können und der Proband seinen zukünftigen Ansprechpartner in der Justiz<br />

kennen lernt.“<br />

72


Tab. 52: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 4<br />

aktuelle Einschätzung<br />

FA und BWH erfahren die Anhörungstermine in der Regel<br />

rechtzeitig.<br />

FA und BWH erfahren die Anhörungstermine nur manchmal/selten<br />

rechtzeitig.<br />

FA und BWH erfahren die Anhörungstermine meistens zu<br />

spät oder gar nicht.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

5 - 26,3 -<br />

6 5 31,6 83,3<br />

8 1 42,1 16,7<br />

GESAMT 19 6 100,0 100,0<br />

Mit der Information der Strafvollstreckungskammern über Anhörungstermine besteht<br />

insgesamt eine geringe Zufriedenheit: Tabelle 52 ist zu entnehmen, dass nur ein Viertel<br />

der BWH und keine FA angab, die Anhörungstermine von Patienten in der Regel<br />

rechtzeitig zu erfahren.<br />

Forderung 5: „Anzustreben sind Netzwerke oder Arbeitskreise auf örtlicher Ebene, um<br />

Behandlungsprozesse optimal zu begleiten und um den Bekanntheitsgrad der beteiligten<br />

Helfer untereinander zu fördern.“<br />

Tab. 53: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 5<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Der wechselseitige Austausch auf örtlicher Ebene ist inzwischen<br />

ausreichend institutionalisiert.<br />

Es gibt zwar einen wechselseitigen Austausch auf örtlicher<br />

Ebene, er müsste jedoch noch intensiviert werden.<br />

Ein Austausch zur Begleitung der Behandlungsprozesse<br />

findet nicht oder nur in Ausnahmefällen statt.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

8 4 42,1 66,7<br />

4 2 21,1 33,3<br />

7 - 36,8 -<br />

GESAMT 19 6 100,0 100,0<br />

Wie Tabelle 53 zeigt, ist aus Sicht der Mehrheit der BWH der wechselseitige Austausch<br />

der an der Nachsorge beteiligten Helfer noch nicht ausreichend institutionalisiert.<br />

Über die Hälfte der BWH ist der Meinung, der Austausch auf örtlicher Ebene<br />

müsse noch intensiviert werden und nicht nur in Ausnahmefällen stattfinden. Dagegen<br />

sind zwei Drittel der FA mit dem Austausch in Arbeitskreisen bzw. Netzwerken vor Ort<br />

zufrieden.<br />

Forderung 6: „Strukturierung <strong>des</strong> Hilfsprozesses und Krisenmanagement: Die beteiligten<br />

Institutionen müssten konkrete Absprachen treffen, bei wem „die Fäden“ zusammenlaufen<br />

und wer das Krisenmanagement führt.“<br />

73


Tab. 54: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 6<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Die Abstimmungen zum Krisenmanagement erfolgen i.d.R. umfassend,<br />

klar strukturiert und mit eindeutigen Zuständigkeiten.<br />

Es finden zwar Abstimmungen zum Krisenmanagement statt,<br />

aber es sind nicht immer alle beteiligten Institutionen wirklich<br />

einbezogen.<br />

Es finden zwar Abstimmungen zum Krisenmanagement statt,<br />

aber eine verbindliche Regelung der Zuständigkeit fehlt.<br />

In Krisensituationen besteht in der Regel keine Möglichkeit zur<br />

wechselseitigen Abstimmung mit den beteiligten Institutionen.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

7 2 38,9 33,3<br />

4 2 22,2 33,3<br />

5 2 27,8 33,3<br />

2 - 11,1 -<br />

GESAMT 18 6 100,0 99,9<br />

Mit den Abstimmungen zum Krisenmanagement ist die große Mehrheit der BWH und<br />

FA nicht zufrieden; es mangelt - noch immer - an verbindlichen Zuständigkeitsregelungen<br />

und dem Einbezug aller beteiligten Institutionen (vgl. Tab. 54). Alle BWH<br />

(n = 14) stimmen in der Ansicht überein, dass sich bezüglich der Strukturierung <strong>des</strong><br />

Hilfsprozesses und <strong>des</strong> Krisenmanagements seit 1999 keinerlei Veränderungen bzw.<br />

Verbesserungen gezeigt haben. Auch die FA konnten bis auf eine Ausnahme keine<br />

Verbesserung der Situation feststellen.<br />

Gemäß § 1 Abs. 3 MRVG-NW sollen PatientInnen auf ihren Wunsch, insbesondere in<br />

Krisenfällen, kurzfristig wieder von der MRV-Klinik aufgenommen werden, soweit keine<br />

anderen geeigneten Angebote zur Verfügung stehen. Die FA und BWH wurden<br />

nach ihren Erfahrungen mit dieser Neuregelung gefragt: Wie Tabelle 55 zeigt haben<br />

die BWH und FA insgesamt erst wenig Erfahrung mit Krisenfällen gemacht, in denen<br />

eine Wiederaufnahme erforderlich gewesen wäre. In maximal zwei Fällen - wahrscheinlich<br />

handelt es sich aber um denselben Fall - wurde die Wiederaufnahme von der Klinik<br />

abgelehnt, in drei Fällen verweigerte der Proband selbst die Rückverlegung in die<br />

forensische Einrichtung.<br />

Tab. 55: Erfahrungen von BWH und FA mit § 1 Abs. 3 MRVG-NW (BWH: n = 19; FA: n = 5;<br />

Mehrfachnennung)<br />

Erfahrung<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

Ein solcher Krisenfall ist seit 1999 noch nicht eingetreten. 13 2 68,4 40,0<br />

Es gab zwar Krisenfälle, aber eine stationäre Wiederaufnahme<br />

war nicht erforderlich.<br />

5 2 26,3 40,0<br />

Es gab Krisenfälle, in denen eine Wiederaufnahme nötig gewesen<br />

wäre, aber die Klinik verweigerte die Wiederaufnahme.<br />

Es gab Krisenfälle, in denen eine Wiederaufnahme nötig gewesen<br />

wäre, aber der Proband verweigerte die Wiederaufnahme.<br />

1 1 5,3 20,0<br />

1 2 5,3 40,0<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Befragten der FA und BWH sowohl<br />

mit der Information im Rahmen von Beurlaubungen und Entlassungen als auch mit<br />

der frühzeitigen Kontaktaufnahme der forensischen Einrichtungen zu den beteiligten<br />

Institutionen weitgehend zufrieden sind. Weiterer Entwicklungsbedarf besteht dagegen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> wechselseitigen Austauschs in Arbeitskreisen und Netzwerken - insbesondere<br />

aus Sicht der BWH -, der Abstimmung im Rahmen <strong>des</strong> Krisenmanagements<br />

und einer verbindlichen Regelung der Zuständigkeiten. Darüber hinaus sollten die<br />

74


StVK die FA und BWH rechtzeitig(er) über Anhörungstermine von Patienten informieren.<br />

Hinsichtlich dieser Kritikpunkte konnten die Befragten äußerst wenig Veränderungen<br />

der Situation seit dem Jahr 1999 feststellen. Das größte Ausmaß an Verbesserung<br />

wurde bezüglich der Übersendung der Stellungnahme der Klinik zur Entlassung<br />

an die FA und die Information der FA und BWH zu Beginn einer anstehenden Beurlaubung<br />

berichtet.<br />

Vorschläge zur (weiteren) Verbesserung der Kooperation mit dem WZFP wurden nur<br />

von einzelnen FA/BWH genannt. Ein BWH war der Ansicht, dass die Information zu<br />

Beginn einer Langzeitbeurlaubung verfrüht sei und die Betreuungssituation sowie die<br />

Zuständigkeit „verwäscht“; FA und BWH sollten zeitgleich mit der Übersendung der<br />

Stellungnahme an die StA informiert werden. Dem entgegen stand die Einschätzung<br />

anderer Befragter, die eine frühzeitige Information positiv bewerteten: Erste Kontaktaufnahmen<br />

sollten schon vor einer Langzeitbeurlaubung erfolgen oder min<strong>des</strong>tens ein<br />

halbes Jahr vor einer Entlassung. Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Kooperation<br />

äußerten einige Befragte einen Bedarf an weiteren institutionsübergreifenden<br />

Besprechungen: halbjährliche Treffen, um Probleme der Praxis aufzugreifen, Besuche<br />

der Nachsorgemitarbeiter in den Dienststellen der FA/BWH, die Bildung weiterer Arbeitsgemeinschaften,<br />

regelmäßige Projekt- oder Fallbesprechungen, Seminare und<br />

Fortbildungen vor Ort sowie regelmäßige Informationsveranstaltungen. Die Schnittstelle<br />

ambulant-stationär müsse effektiv und pannenfrei gestaltet werden, dabei sei auch<br />

<strong>für</strong> die FA/BWH die Rückverlegung im Krisenfall von besonderer Bedeutung.<br />

Im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen wurde eine Kooperation mit der<br />

Justizakademie oder den Lan<strong>des</strong>- und Bezirksarbeitsgemeinschaften der BWH empfohlen,<br />

wie sie zum Teil bereits vorhanden sind. Rechtzeitige Information und umfassender<br />

Austausch sind <strong>für</strong> die FA/BWH insgesamt von hoher Bedeutung. Eine Stelle<br />

wünschte sich, dass die Standards <strong>des</strong> WZFP auch in den Allgemeinpsychiatrien angewandt<br />

würden.<br />

Bewertung der Kooperation durch die Nachsorgeeinrichtungen<br />

Um das Bild der Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit externen Stellen und der Zusammenarbeit<br />

externer Stellen in Arbeitskreisen etc. abzurunden, wurden die kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen<br />

um eine Einschätzung ihrer Erfahrungen in der Zusammenarbeit<br />

mit FA und BWH gebeten.<br />

14,7 % der im Projektzeitraum mit dem WZFP kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen<br />

(n = 5) hatten nach eigenen Angaben keine Erfahrung in der Kooperation mit der<br />

BWH und 61,8 % (n = 21) hatten keine Erfahrung in der Kooperation mit der FA<br />

(n = 34). Betrachtet man nur die 21 Einrichtungen, die im Projektzeitraum einen entlassenen<br />

Patienten aus dem WZFP aufgenommen bzw. betreut haben, ergibt sich folgen<strong>des</strong><br />

Bild: Lediglich eine Einrichtung (4,8 %) hatte noch nicht mit der BWH zusammengearbeitet,<br />

dagegen hatten 66,7 % der Einrichtungen (n = 14) noch nie mit der FA<br />

zusammengearbeitet.<br />

In der Zusammenarbeit mit der BWH wurden insbesondere die regelmäßigen, zeit- und<br />

ortsnahen Kontakte, verbunden mit einer guten Erreichbarkeit <strong>des</strong> BWH, positiv hervorgehoben.<br />

Darüber hinaus wurden von den Nachsorgeeinrichtungen die personelle<br />

Kontinuität, die hohe Verbindlichkeit und die klare Zuständigkeit positiv bewertet.<br />

Weitere positive Aspekte in der Kooperation mit der Bewährungshilfe waren die Unterstützung<br />

der MitarbeiterInnen vor Ort - insbesondere im Krisenfall -, die Möglichkeit<br />

zu fallbezogenem Austausch und Zielplanung sowie die Vermittlung von Mitverantwor-<br />

75


tung, Urteils- und Entscheidungssicherheit. Einzelne Einrichtungen nannten außerdem<br />

die staatliche Kontrollfunktion der FA, die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Deliktbewusstseins,<br />

eine hohe Fachlichkeit und die Vermittlung von juristischen Hintergründen. Insgesamt<br />

haben sich 23 Einrichtungen (67,7 %) zu positiven Aspekten der Kooperation geäußert.<br />

Angaben zu negativen Aspekten der Kooperation mit der BWH machten 14 Einrichtungen<br />

(41,2 %). Negativ bewertet wurde vor allem die Überbelastung der BWH, die<br />

sich in einer mangelnden individuellen Betreuung der Probanden zeigt (n = 4). Zwei<br />

Einrichtungen erwarteten mehr Kompetenz und Fachwissen, weitere zwei Einrichtungen<br />

sahen bei der BWH zu wenig Möglichkeiten, intervenierende Maßnahmen einzuleiten.<br />

Auf eine mangelhafte Erreichbarkeit der BWH bezogen sich zwei Angaben. Weitere<br />

Kritikpunkte waren unzureichende Absprachen mit den Bezugsbetreuerinnen, die<br />

Einmischung der BWH in die therapeutische Arbeit der Einrichtung und „Zuständigkeitsgerangel“.<br />

Bezüglich der Kooperation mit der FA wurden im Großen und Ganzen dieselben positiven<br />

und negativen Aspekte genannt wie im Zusammenhang mit der BWH. Ergänzende<br />

Kritikpunkte waren die schwere Erreichbarkeit der FA in Krisensituationen, lange<br />

Wartezeiten bei Entscheidungen und die „bedrohliche Wirkung“ der FA auf den Patienten.<br />

4.5 4.5 Fallbezoge Fallbezogene Fallbezoge Fallbezoge ne Kooperation<br />

Kooperation<br />

Kooperation<br />

Zur Kooperation der an der Nachsorge eines Patienten beteiligten Stellen - auch nach<br />

der Entlassung - wurden im Projektzeitraum zwei Instrumente eingeführt und umgesetzt:<br />

die Gesamthilfeplanung nach Entlassung und der sogenannte Runde Tisch. Um<br />

mit dem Terminus Runder Tisch einhergehende Unklarheiten zu vermeiden, wird im<br />

Anschluss an das Kapitel zur Gesamthilfeplanung nach Entlassung (Kap. 4.5.1) eine<br />

begriffliche und inhaltliche Klärung vorgenommen (Kap. 4.5.2). Darauf folgen die Ergebnisse<br />

der von <strong>FOGS</strong> durchgeführten Analyse von Protokollen Runder Tische sowie<br />

die Bewertung dieses Instruments durch die im Projektzeitraum kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen.<br />

Das Thema Fallverantwortlichkeit <strong>für</strong> die Patienten schließt das<br />

Thema fallbezogene Kooperation ab.<br />

4.5.1 4.5.1 Gesamthilfeplanung Gesamthilfeplanung nach nach Entlassung<br />

Entlassung<br />

Ein Instrument zur Steuerung <strong>des</strong> Nachsorgeprozesses, das neben dem Runden Tisch<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts eingeführt wurde, ist die Gesamthilfeplanung nach<br />

Entlassung. Mit der Gesamthilfeplanung nach Entlassung „wird die fortdauernde Vernetzung<br />

der unmittelbar [Hervorhebung v. Verf.] an der Nachsorge beteiligten Personen,<br />

Einrichtungen und Behörden angestrebt und die weiterführende fachlichfundierte<br />

Weiterbehandlung der Patienten im Rahmen der Führungsaufsicht sichergestellt“<br />

(Ortlieb, 2002, S. 38 ff). Den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“ <strong>des</strong><br />

WZFP zufolge soll zwischen den Nachsorgemitarbeitern und der BWH/FA geklärt werden,<br />

wer <strong>für</strong> die Durchführung der Gesamthilfeplanungen nach Entlassung zuständig<br />

ist - auf Anfrage und bei Bedarf beteiligen sich die Nachsorgemitarbeiter daran.<br />

Gleichzeitig weisen die „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“ darauf hin, dass<br />

<strong>für</strong> die Durchführung oft „der ‚Helfer’ zuständig [ist], der den intensivsten Kontakt zum<br />

Probanden aufrechterhält“ (Ortlieb, 2002, S. 39). Daher erscheinen auch die Betreuer-<br />

76


Innen in den Nachsorgeeinrichtungen durchaus geeignet, Gesamthilfeplanungen nach<br />

Entlassung durchzuführen.<br />

42,9 % der Einrichtungen (n = 9), die im Projektzeitraum entlassene Patienten betreut<br />

haben, gaben an, dass ihnen im Projektzeitraum vom WZFP eine Beteiligung oder Beratung<br />

bei der Durchführung von Gesamthilfeplanung nach Entlassung angeboten<br />

wurde (n = 21). Sechs dieser Einrichtungen (66,7 %) haben das Angebot wahrgenommen.<br />

Die Hälfte bewertete das Angebot als (sehr) hilfreich, die andere Hälfte als eher<br />

hilfreich.<br />

4.5.2 4.5.2 Begriffliche Begriffliche und und inhaltliche inhaltliche Abgrenzung Abgrenzung der der Runden Runden TTische<br />

TT<br />

sche<br />

Wie in der Konzeption <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“ beschrieben, sollten „<strong>für</strong><br />

die Beurlaubungsphase und vor allem <strong>für</strong> die Zeit der Unterstellung unter Bewährungshilfe<br />

und Führungsaufsicht [...] turnusmäßige und anlassbestimmte „runde Tische“<br />

der Nachsorgeplanung und gezielten Nachsorge [Hervorhebung v. Verf.]“ eingerichtet<br />

werden. Diese Helferkonferenzen sollten den Informationstransfer zwischen den<br />

an der Nachsorge Beteiligten sicherstellen und verbindlich regeln, wer „das verantwortliche<br />

Case-Management in welchem Zusammenspiel mit den übrigen Beteiligten“<br />

wahrnimmt. Ursprünglich sollten die Runden Tische an den geplanten regionalen<br />

Nachsorgezentren eingerichtet werden, deren Installation im Projektzeitraum allerdings<br />

zurückgestellt wurde (vgl. Projektkonzeption, Juni 1999).<br />

Im Laufe <strong>des</strong> Projekts kam es in Verbindung mit den Runden Tischen zu einer begrifflichen<br />

Unschärfe, da der Terminus Runder Tisch sowohl <strong>für</strong> patientenbezogene Fallkonferenzen<br />

während der Beurlaubung als auch nach der Entlassung verwendet wurde.<br />

Darüber hinaus wurden auch patientenübergreifende Treffen zur Verbesserung der<br />

Kooperation von Institutionen und der Versorgungsstruktur im Allgemeinen als Runde<br />

Tische bezeichnet. Die Unklarheit, welche Treffen als Runde Tische i.e.S. bezeichnet<br />

werden sollten, verdeutlichte sich im Rahmen der Analyse der Patientenakten und<br />

internen Projektdokumentation sowie in Gesprächen mit Nachsorgemitarbeitern.<br />

In den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien zur Wiedereingliederungs- und<br />

Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ wurde der Runde Tisch neben der Gesamthilfeplanung<br />

nach Entlassung als ein zentrales Steuerungsinstrument zur „Sicherstellung<br />

einer bedarfsgerechten Nachsorge“ (Ortlieb, 2002, S. 28) eingeführt und folgendermaßen<br />

beschrieben:<br />

Der „runde Tisch“ [Hervorhebung v. Verf.] ist ein routinemäßiges oder ein anlassbedingtes<br />

Treffen professionell handelnder Personen. Das Treffen wird als regional<br />

organisierte Helferkonferenz im Lebensumfeld <strong>des</strong> Patienten durchgeführt.<br />

Der „runde Tisch“ wird einberufen, wenn im Entlassungsrahmen unvorhersehbare<br />

Krisenentwicklungen (z.B. delinquentes Agieren, psychische Dekompensationen)<br />

auftreten oder interinstitutionelle Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den<br />

Beteiligten Diensten und Behörden bestehen. (S. 29)<br />

Die fortgesetzte Teilnahme am Runden Tisch soll den Rahmenrichtlinien zufolge von<br />

den Nachsorgemitarbeitern bei der letzten Zusammenkunft mit der BWH/FA angeboten<br />

werden. Da mit den Runden Tischen eine enge Zusammenarbeit, insbesondere mit<br />

den Stellen der Justiz, angestrebt wird, werden diese auch zuerst als „typische“ Teilnehmer<br />

<strong>des</strong> Runden Tischs genannt. Als weitere potentielle TeilnehmerInnen werden<br />

aufgeführt: Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP, BetreuerInnen der nachsorgenden Einrichtungen<br />

und Dienste, behandelnde PsychotherapeutInnen, letztbehandelnde Thera-<br />

77


peutInnen <strong>des</strong> WZFP, MitarbeiterInnen regionaler Dienste und gesetzliche BetreuerInnen.<br />

Somit bezieht sich der Begriff Runder Tisch, wie er in der Rahmenrichtlinie beschrieben<br />

wird, ausschließlich auf patientenbezogene Treffen nach der Entlassung. <strong>FOGS</strong><br />

folgt dieser Abgrenzung und hat bei der Analyse der vom WZFP zur Verfügung gestellten<br />

Protokolle Runder Tische ausschließlich Protokolle von fallbezogenen Treffen<br />

nach der Entlassung eines Patienten berücksichtigt.<br />

4.5.3 4.5.3 Ergebnisse Ergebnisse der der Analyse Analyse der der der Protokolle Protokolle Runder Runder Tische<br />

Tische<br />

Zum Zeitpunkt der Analyse lagen <strong>FOGS</strong> 15 Protokolle patientenbezogener Runder Tische<br />

(RT) nach Entlassung vor. Daraus war zu entnehmen, dass im Projektzeitraum<br />

insgesamt 15 Runde Tische <strong>für</strong> sieben Patienten durchgeführt wurden, d.h. <strong>für</strong> jeden<br />

fünften im Projektzeitraum entlassenen Patienten. 2001 fanden acht RT statt, 2002<br />

sieben; im Jahr 2000, dem ersten Projektjahr, wurde kein RT durchgeführt. Für drei<br />

Patienten wurde je ein RT durchgeführt, <strong>für</strong> zwei Patienten je zwei, <strong>für</strong> einen Patienten<br />

drei und <strong>für</strong> einen weiteren Patienten wurden fünf RT durchgeführt. Zur Dauer der<br />

Runden Tische gab es in den Protokollen nur eine Angabe, in diesem Fall dauerte die<br />

Besprechung 120 Minuten.<br />

Einberufung und Ort der Durchführung<br />

Einberufen wurde der Runde Tisch in neun Fällen (60,0 %) von MitarbeiterInnen der<br />

Nachsorgeeinrichtungen, in drei Fällen (20,0 %) von einem Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong><br />

WZFP und einmal von dem an der Nachsorge beteiligten Psychotherapeuten <strong>des</strong><br />

WZFP. In einem Fall wurde der Termin von dem Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP mit<br />

einem Arzt einer allgemeinpsychiatrischen Klinik abgestimmt, in einem weiteren Fall<br />

bat der Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP die MitarbeiterInnen der Nachsorgeeinrichtung<br />

schriftlich um Terminierung und Einladung zum RT.<br />

Fast drei Viertel der Runden Tische (n = 11) fanden in der den Patienten betreuenden<br />

Nachsorgeeinrichtung statt und wurden damit - wie in der Rahmenrichtlinie vorgesehen<br />

- überwiegend im Lebensumfeld <strong>des</strong> Patienten durchgeführt. Drei RT fanden in<br />

einer allgemeinpsychiatrischen Klinik statt, in der sich der Patient zur Krisenintervention<br />

befand, ein weiterer RT in den Räumen der Bewährungshilfe.<br />

TeilnehmerInnen<br />

Im Mittel haben 6,8 Personen an einem RT teilgenommen (Min: 3; Max: 13; jeweils<br />

ohne Patient). Zahlenmäßig am stärksten vertreten waren dabei die Nachsorgeeinrichtungen<br />

mit durchschnittlich 2,2 MitarbeiterInnen, gefolgt von den Werkstätten/Tagesstätten<br />

mit durchschnittlich 1,9 VertreterInnen. Welche Personen im Einzelnen<br />

an den Runden Tischen teilgenommen haben bzw. eingeladen, aber verhindert<br />

waren, zeigt Tabelle 56.<br />

78


Tab. 56: TeilnehmerInnen der Runden Tische (N = 15 RT)<br />

TeilnehmerIn<br />

Anzahl<br />

der RT<br />

anwesend<br />

Prozent<br />

der RT<br />

eingeladen,<br />

aber verhindert<br />

Anzahl<br />

der RT<br />

Prozent<br />

der RT<br />

NachsorgemitarbeiterIn <strong>des</strong> WZFP 13 86,7 - -<br />

Psychotherapeut <strong>des</strong> WZFP 3 20,0 - -<br />

Arzt/Ärztin <strong>des</strong> WZFP 1 6,7 - -<br />

MitarbeiterIn der Nachsorgeeinrichtung 15 100,0 1 6,7<br />

behandelnde/r niedergel. PsychiaterIn 4 26,7 2 13,3<br />

VertreterIn der Werkstatt/Tagestätte 7 46,7 - -<br />

gesetzliche/r BetreuerIn 4 26,7 2 13,3<br />

BewährungshelferIn 8 53,3 6 40,0<br />

VertreterIn der Führungsaufsichtsstelle 7 46,7 1 6,7<br />

VertreterIn der Polizei 1 6,7 1 6,7<br />

Arzt der Allgemeinpsychiatrie 6 40,1 - -<br />

Pflegepersonal der Allgemeinpsychiatrie 2 13,4 - -<br />

Krisendienst 2 13,4 - -<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst 1 6,7 1 6,7<br />

VertreterIn <strong>des</strong> Gesundheitsamtes - - 2 13,4<br />

Patient 3 20,0 - -<br />

An allen 15 RT haben MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP und der Nachsorgeeinrichtungen<br />

teilgenommen. In den Fällen, in denen kein Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP am Runden<br />

Tisch teilnahm, war der <strong>für</strong> die psychotherapeutische Nachsorge zuständige Psychologe<br />

oder ein Arzt <strong>des</strong> WZFP anwesend. Beteiligte der Justiz waren bei insgesamt<br />

80,0 % der RT (n = 12) anwesend; betrachtet man BWH und FA einzeln, waren jeweils<br />

beide an etwa der Hälfte der RT beteiligt. Es ist zu beachten, dass BWH zu weiteren<br />

40,0 % der RT (n = 6) eingeladen waren, jedoch nicht teilnehmen konnten. Zur Anwesenheit<br />

von Pflegepersonal und einem Arzt der Allgemeinpsychiatrie (in drei von sechs<br />

Fällen) ist anzumerken, dass der Patient sich zur Zeit <strong>des</strong> RT im Rahmen einer Krisenintervention<br />

in einer allgemeinpsychiatrischen Klinik befand. Die Patienten selbst haben<br />

- vollständig oder teilweise - an jedem fünften RT teilgenommen.<br />

Zeitpunkt der Durchführung<br />

Zwischen der Entlassung eines Patienten und der ersten Durchführung eines Runden<br />

Tischs lagen im Mittel 43,9 Wochen (10,1 Monate). Bei einem Patienten wurde bereits<br />

nach 5,6 Wochen der erste Runde Tisch einberufen, der längste Zeitraum zwischen<br />

bedingter Entlassung und erstem Runden Tisch betrug 84,9 Wochen (19,6 Monate).<br />

Bei den Patienten, <strong>für</strong> die mehrere Runde Tische durchgeführt wurden, lag der zeitliche<br />

Abstand zwischen den Terminen bei durchschnittlich 25,1 Wochen, also etwa einem<br />

halben Jahr.<br />

79


Anlässe <strong>für</strong> die Durchführung<br />

Die Durchführung der RT erfolgte in den meisten Fällen planmäßig im Rahmen einer<br />

Betrachtung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs der Bewährungszeit aus Sicht verschiedener Helfergruppen<br />

und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. War bereits ein RT vorausgegangen,<br />

diente das Treffen u.a. dazu, die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen<br />

zu überprüfen. Bei drei Patienten wurde der RT aufgrund eines krisenhaften Verlaufs<br />

einberufen, in einem Fall kam die erneute Exazerbation der psychotischen Erkrankung<br />

hinzu. In letzterem Fall war das konkrete Ziel <strong>des</strong> Treffens die Koordination rückfallprophylaktischer<br />

Maßnahmen, um eine erneute Straftat <strong>des</strong> Patienten zu verhindern.<br />

Getroffene Absprachen und Vereinbarungen<br />

Den 15 Protokollen Runder Tische war eine Vielzahl getroffener Absprachen und Vereinbarungen<br />

zu entnehmen, die von detaillierten Regelungen zur Arbeitszeit <strong>des</strong> Patienten<br />

bis zur längerfristigen Planung eines Wohnortwechsels reichten. In der folgenden<br />

Auflistung werden die Themenbereiche, die in den Absprachen im Vordergrund<br />

standen, genannt und anhand einiger Beispiele näher ausgeführt:<br />

� Gespräche zwischen Patienten und an der Nachsorge Beteiligten<br />

� Vereinbarung von wöchentlichen Reflexionsgesprächen mit MitarbeiterInnen<br />

der Tagesstätte, der Nachsorgeeinrichtung, <strong>des</strong> ambulanten Bereichs oder der<br />

BWH<br />

� Vereinbarung von Gespräch <strong>des</strong> Oberarztes einer allgemeinpsychiatrischen<br />

Klinik mit dem Patienten bzgl. Medikation<br />

� Benennung von festen Ansprechpartnern <strong>für</strong> den Patienten bei der Polizei<br />

� Planung <strong>des</strong> Rückzugs <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters aus der persönlichen<br />

Betreuung nach Entscheidung <strong>des</strong> Patienten<br />

� gesetzliche Betreuung<br />

� Herausstellung der Bedeutung der gesetzlichen Betreuung und der besonderen<br />

Rolle <strong>des</strong> Betreuers nach der Bewährungszeit<br />

� Thema gesetzliche Betreuung soll mit Patienten frühzeitig angesprochen werden,<br />

bei evtl. Übergang in Betreutes Wohnen und Ende der Bewährungszeit<br />

� Antrag auf gesetzliche Betreuung nach Ablauf der Bewährungszeit muss<br />

rechtzeitig gestellt werden<br />

� gesetzliche Betreuung wird als nicht notwendig erachtet<br />

� Arbeit und Beschäftigung<br />

� Vereinbarung einer ganztägigen Beschäftigung in der Tagesstätte, zweimal pro<br />

Woche kann der Patient um 15:30 Uhr Feierabend machen, bei hinreichender<br />

Arbeitsleistung während eines Monats kann der Patient einen freien Nachmittag<br />

erhalten<br />

� Bezugsmitarbeiter setzt sich mit Ausbildungsstätte in Verbindung, um alternative<br />

Arbeitszeit abzuklären<br />

� Klärung, ob Arbeitsplatz in einer Zuverdienstfirma vorhanden und möglich ist<br />

80


� Anstellung in WfB bleibt trotz hoher Fehlzeiten erhalten, wenn Patient seiner<br />

Arbeit regelmäßig nachgeht<br />

� Patient soll eine Ausbildung beginnen und in deren Vorbereitung begleitet<br />

werden<br />

� Vorgehen bei Krisen<br />

� Festlegung eines Kooperationsmodells im Krisenfall nachts und am Wochenende<br />

� bei Notruf <strong>des</strong> Patienten soll die Polizei den Krisendienst, MitarbeiterInnen<br />

<strong>des</strong> Betreuten Wohnens oder die BWH informieren<br />

� bei erneuter Dekompensation erfolgt Aufnahme und Behandlung durch allgemeinpsychiatrische<br />

Klinik<br />

� Abstimmung über Umgang mit Wahnsystem <strong>des</strong> Patienten im Fall einer<br />

Zwangseinweisung<br />

� medikamentöse Behandlung<br />

� Oberarzt <strong>des</strong> WZFP wird sich mit behandelndem Psychiater zur Beratung über<br />

medikamentöse Umstellung in Verbindung setzen<br />

� Reduzierung der Medikamente im Hinblick auf Bewährungszeit<br />

� Einsicht <strong>des</strong> Patienten in weiterführende medikamentöse Behandlung nach<br />

der Bewährungszeit soll geweckt werden<br />

� Verhalten <strong>des</strong> Patienten bzgl. Medikation wird im Auge behalten, es soll jedoch<br />

nicht auf eine erneute Einnahme der Medikation gedrängt werden; bei<br />

Komplikationen muss erneute Verordnung einer affektschützenden Medikation<br />

durch allgemeinpsychiatrische Klinik vorgenommen werden.<br />

Mehrfach besprochen wurden auch Veränderungen der aktuellen Wohnsituation, die<br />

Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und die Regelung <strong>des</strong> weiteren Informationsaustauschs<br />

zwischen den beteiligten Stellen. Über die genannten Themenbereiche<br />

hinausgehende einzelne Vereinbarungen fanden sich außerdem zur Durchführung von<br />

Alkoholkontrollen, zur Änderung der aktuellen Bewährungsauflagen, zum Führerscheinerwerb,<br />

zur Beantragung von Individualförderung und zur Regelung der Informationsweitergabe<br />

<strong>des</strong> Patienten an die Einrichtung bzgl. seiner Freizeitgestaltung. Außerdem<br />

wurden fast durchgehend Absprachen zu weiteren Treffen im Rahmen Runder<br />

Tische getroffen, zum Teil bereits mit Benennung eines konkreten Zeitraums.<br />

In keinem Fall wurden die getroffenen Vereinbarungen von dem betroffenen Patienten<br />

unterschrieben. Laut Protokoll nahmen Patienten an drei Runden Tischen vollständig<br />

oder teilweise teil, in einem Fall wurde der Patient aufgrund der Be<strong>für</strong>chtung, seine<br />

Wahninhalte und Ängste zu verstärken, nicht beteiligt. Insgesamt wurden die Patienten<br />

laut Protokoll in fünf Fällen über die Inhalte und Ergebnisse der Besprechung informiert.<br />

In einem Fall wurde dokumentiert, dass der Patient sich voraussichtlich mit den<br />

getroffenen Vereinbarungen „nur schwer einverstanden erklären“ wird.<br />

Wie den Protokollen zu entnehmen war, wiesen die Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP in<br />

mehreren Fällen darauf hin, dass sie auch weiterhin als Ansprechpartner <strong>für</strong> die nachsorgenden<br />

Einrichtungen und den Patienten zur Verfügung stehen - auch über die<br />

Teilnahme an den Runden Tischen hinaus.<br />

81


4.5.4 4.5.4 Runde Runde Tische Tische aus aus Sicht Sicht der der der Nachsorgeeinrichtungen<br />

Nachsorgeeinrichtungen<br />

Im Rahmen der schriftlichen Befragung der Nachsorgeeinrichtungen gaben insgesamt<br />

20 Einrichtungen (62,5 %) an, im Projektzeitraum patientenbezogene Runde Tische<br />

bzw. Helferkonferenzen durchgeführt oder daran teilgenommen zu haben (n = 32). Betrachtet<br />

man ausschließlich die Einrichtungen, die im Projektzeitraum entlassene Patienten<br />

betreut haben, ergibt sich sogar ein Anteil von 65,0 % der Einrichtungen<br />

(n = 13), die an einem RT teilgenommen haben (n = 20). 27<br />

Die Analyse der vom WZFP zur Verfügung gestellten Protokolle Runder Tische ergab<br />

eine Anzahl von 15 Runden Tischen <strong>für</strong> sieben Patienten - und zwar nach der Entlassung.<br />

Die höhere Anzahl der von den Nachsorgeeinrichtungen genannten RT kommt<br />

sehr wahrscheinlich dadurch zustande, dass die Einrichtungen auch RT während der<br />

Beurlaubung und RT, an denen kein/e MitarbeiterIn <strong>des</strong> WZFP anwesend war, in ihre<br />

Angaben einbezogen haben. Protokolle Runder Tische, an denen das WZFP nicht beteiligt<br />

war, lagen der Klinik und somit <strong>FOGS</strong> nicht vor. Somit ist auch nicht bekannt,<br />

ob und welche einrichtungsexternen Stellen an diesen Helferkonferenzen beteiligt<br />

waren.<br />

Insgesamt wurde das Instrument Runder Tisch von den Nachsorgeeinrichtungen, die<br />

es eingesetzt haben, sehr positiv bewertet: 60,0 % der Einrichtungen (n = 12) beurteilten<br />

die Runden Tische als (sehr) hilfreich, weitere 40,0 % (n = 8) als eher hilfreich<br />

(n = 20). Betrachtet man wiederum nur die Einrichtungen, die entlassene Patienten<br />

betreut haben, fällt die Bewertung etwas weniger positiv aus: 46,2 % der Einrichtungen<br />

(n = 6) schätzten die Runden Tische als (sehr) hilfreich ein, 53,8 % der Einrichtungen<br />

(n = 7) schätzten sie als eher hilfreich ein (n = 13).<br />

4.5.5 4.5.5 Zuständigkeitsregelung Zuständigkeitsregelung und und Fallverantwortlichkeit<br />

Fallverantwortlichkeit<br />

Fallverantwortlichkeit<br />

Die Frage, welcher Helfer <strong>für</strong> den Patienten zuständig ist bzw. die Fallverantwortlichkeit<br />

trägt, stellt sich den an der Rehabilitation und Nachsorge Beteiligten vor allem in<br />

Krisensituationen: Besteht auch nach der Entlassung die Möglichkeit einer Rückführung<br />

ins WZFP? Wer soll die patientenbezogenen Runden Tische einberufen und wer<br />

ist <strong>für</strong> die psychiatrische (Krisen-)Behandlung <strong>des</strong> Patienten zuständig?<br />

Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden FA und BWH gefragt, welche Stelle<br />

nach einer Entlassung - v.a. im Krisenfall - <strong>für</strong> den Patienten zuständig sein sollte. Bezüglich<br />

dieser Frage ergab sich eine sehr uneinheitliche Einschätzung: 35,7 % der Befragten<br />

von FA/BWH (n = 10) waren der Meinung, die Nachsorgeeinrichtungen sollten<br />

die Fallverantwortlichkeit übernehmen, 32,1 % (n = 9) waren der Meinung, dass die<br />

FA/BWH selbst die Fallverantwortlichkeit übernehmen sollten, und 14,3 % (n = 4)<br />

wünschten sich auch nach der Entlassung eine Zuständigkeit <strong>des</strong> WZFP. Weitere fünf<br />

Befragte von FA/BWH (17,9 %) waren der Ansicht, die Frage der Zuständigkeit sollte im<br />

Einzelfall entschieden und verbindlich abgesprochen werden; die Beteiligten sollten<br />

dabei nach Bedarf zusammenarbeiten, zwei Befragte hielten dabei die Stelle <strong>für</strong> besonders<br />

geeignet, die den engsten Kontakt zum Probanden hat.<br />

27 Der Begriff Runder Tisch wurde im Fragebogen in Anlehnung an die „Abteilungsübergreifenden<br />

Rahmenrichtlinien zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ folgendermaßen<br />

definiert: „In diesem Fall ist der „Runde Tisch“ ein routinemäßiges oder anlassbezogenes<br />

Treffen von an der Nachsorge beteiligten Personen, das als regional organisierte Helferkonferenz im<br />

Lebensumfeld <strong>des</strong>/der PatientIn durchgeführt wird.“<br />

82


Wie Tabelle 57 zeigt, ist rund einem Viertel der MitarbeiterInnen von Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe die Zuständigkeitsregelung bzw. Fallverantwortlichkeit <strong>für</strong><br />

die PatientInnen nach der Entlassung eher unklar. Die schriftliche Befragung der<br />

Nachsorgeeinrichtungen ergab erwartungsgemäß, dass den Einrichtungen die Zuständigkeitsregelung<br />

während einer Beurlaubung etwas klarer ist als nach einer Entlassung<br />

(vgl. Tab. 58). Im Vergleich zu den Einschätzungen von FA/BWH besteht in Bezug auf<br />

die Fallverantwortlichkeit nach der Entlassung auf Seiten der Nachsorgeeinrichtungen<br />

etwas mehr Klarheit.<br />

Tab. 57: Bewertung der Zuständigkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten durch FA und BWH (n = 27)<br />

Wie bewerten Sie die Zustän- (völlig) klar eher klar eher unklar (völlig) unklar<br />

digkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten...<br />

n % n % n % n %<br />

... nach einer Entlassung im Projektzeitraum?<br />

9 33,3 11 40,7 7 25,9 - -<br />

Tab. 58: Bewertung der Zuständigkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten durch die Nachsorgeeinrichtungen<br />

Wie bewerten Sie die Zustän- (völlig) klar eher klar eher unklar (völlig) unklar<br />

digkeitsregelung <strong>für</strong> die Patienten...<br />

n % n % n % n %<br />

... während einer Beurlaubung im<br />

Projektzeitraum? (n = 33)<br />

... nach einer Entlassung im Projektzeitraum?<br />

(n = 20)*<br />

21 63,6 10 30,3 2 6,1 - -<br />

9 45,0 8 40,0 1 5,0 2 10,0<br />

* Nur Nachsorgeeinrichtungen, die im Projektzeitraum entlassene Patienten betreut haben.<br />

Den zusätzlichen Anmerkungen zum Thema Zuständigkeitsregelung/Fallverantwort-<br />

lichkeit der Nachsorgeeinrichtungen war zu entnehmen, dass einige Einrichtungen die<br />

eindeutige Zuständigkeit eines Nachsorgemitarbeiters, der den Patienten regelmäßig<br />

vor Ort besucht, als hilfreich empfinden und positiv bewerten. Dies entspricht dem<br />

üblichen Procedere während der Beurlaubung und wurde auch in den Interviews positiv<br />

hervorgehoben. In den Interviews mit zwei Nachsorgeeinrichtungen deuteten sich<br />

Unklarheiten bzgl. der allgemeinpsychiatrischen Behandlung während einer Langzeitbeurlaubung<br />

an: Zwischen der Allgemeinpsychiatrie vor Ort und dem WZFP beständen<br />

keine klaren Regelungen <strong>für</strong> eine kurzfristige (Krisen-)Behandlung. Für eine Zuständigkeit<br />

<strong>des</strong> WZFP sprach aus Sicht einer Einrichtung die bereits vorliegende Erfahrung<br />

mit dem betroffenen Patienten. Auch die ambulante ärztliche Versorgung und Zuständigkeit<br />

<strong>für</strong> Akutpatienten vor Ort müsse vorab geklärt, schriftlich festgelegt und den<br />

Trägern mitgeteilt werden. Die Anbindung von Patienten an die regionale forensische<br />

Institutsambulanz hielt eine Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> erforderlich, dort werde jedoch<br />

auf die Zuständigkeit <strong>für</strong> den Bereich <strong>des</strong> Landschaftsverbands Rheinland (LVR) verwiesen,<br />

was Patienten aus dem WZFP ausschließe.<br />

Einzelne Einrichtungen wünschten sich auch nach der Entlassung <strong>des</strong> Patienten einen<br />

stärkeren Einbezug <strong>des</strong> WZFP. Die Nachsorgemitarbeiter stünden zwar auch nach der<br />

Entlassung noch als Ansprechpartner zur Verfügung, es werde aber auch deutlich darauf<br />

hingewiesen, dass Zuständigkeit und Verantwortlichkeit bei der Nachsorgeeinrichtung<br />

und dem zuständigen Krankenhaus lägen. Auch im Interview wurden Unklarheiten<br />

bzgl. der Fallverantwortlichkeit während der Bewährungszeit deutlich: es sei nicht<br />

geklärt, ob diese dann bei der Bewährungshilfe oder der eigenen Einrichtung liege;<br />

83


insbesondere Runde Tische sollten nur bei klarer Fallverantwortung durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Frage der Fallverantwortlichkeit stellt sich insbesondere dann, wenn ein Patient<br />

nicht in eine komplementäre Einrichtung beurlaubt oder entlassen wird und auch keine<br />

Betreuung durch einen ambulanten Dienst besteht. In einem solchen - zumin<strong>des</strong>t<br />

während der Beurlaubung seltenen - Fall lebt der Patient nicht in einem professionell<br />

betreuten Umfeld, wo er in täglichem Kontakt mit professionellen BetreuerInnen steht.<br />

Die Beteiligung von Nachsorgemitarbeitern <strong>des</strong> WZFP an der persönlichen (Weiter-)Betreuung<br />

eines Patienten nach seiner Entlassung setzt <strong>des</strong>sen Einverständnis voraus.<br />

Laut § 1 Abs. 3 MRVG-NW sind Therapie und Beratung mit Zustimmung der Patientinnen<br />

und Patienten grundsätzlich auch nach der Entlassung fortzusetzen. Ein Patient<br />

<strong>des</strong> WZFP war jedoch nach seiner Entlassung in ein Dauerwohnheim mit weiteren<br />

Nachsorgeaktivitäten durch das WZFP nicht einverstanden. Um den Hilfeplan auch<br />

weiterhin gemeinsam abzustimmen und fortzuschreiben, vereinbarten der BWH, die<br />

FA, der gesetzliche Betreuer und MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Wohnheims regelmäßige Termine<br />

ohne Beteiligung <strong>des</strong> WZFP. In einem solchen Fall kann die Fallverantwortlichkeit<br />

nicht von dem (vormalig) zuständigen Nachsorgemitarbeiter übernommen werden.<br />

Weitere Fälle, in denen der Patient nicht mit einer Nachbetreuung durch das WZFP<br />

einverstanden war, wurden <strong>FOGS</strong> nicht bekannt.<br />

Abschließend soll noch erwähnt werden, dass am 30.04.2003 im WZFP ein Kooperationsgespräch<br />

mit zwölf VertreterInnen der zehn Führungsaufsichtsstellen im Bezirk <strong>des</strong><br />

OLG Hamm stattfand; neben der Projektleitung und dem externen Projektkoordinator<br />

waren sechs an der Nachsorge beteiligte MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP sowie eine<br />

Vertreterin der <strong>FOGS</strong> <strong>GmbH</strong> anwesend. Nachdem die Frage der inhaltlichen und formalen<br />

Zuständigkeit <strong>für</strong> PatientInnen in der Projektbegleitenden Expertenrunde diskutiert<br />

worden war, regte diese im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise das gemeinsame<br />

Treffen mit den FA an. Neben der Frage <strong>des</strong> geeigneten Zeitpunkts <strong>des</strong> Eintritts<br />

von FA/BWH in die Betreuung von Patienten wurde diskutiert, wer in Zukunft die<br />

Runden Tische einberufen sollte. Im Rahmen dieses Kooperationsgesprächs konnte<br />

allerdings kein Konsens bezüglich der Fallverantwortlichkeit und Zuständigkeit <strong>für</strong><br />

beurlaubte und vor allem entlassene Patienten erzielt werden, da sich die Standpunkte<br />

der einzelnen FA-Stellen als auch der FA und dem WZFP deutlich unterschieden. Einige<br />

FA äußerten jedoch, ihren Standpunkt angesichts der neuen Argumente und Ausführungen<br />

<strong>des</strong> WZFP noch einmal zu überdenken. Ein weiteres gemeinsames Treffen<br />

wurde anvisiert, hat aber bisher nicht stattgefunden.<br />

4.6 4.6 Flankierende Flankierende Flankierende Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

Neben dem Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge und der Kooperation <strong>des</strong> WZFP<br />

mit externen Stellen bildeten flankierende Maßnahmen den dritten Untersuchungsschwerpunkt<br />

der externen Evaluation. Flankierende Maßnahmen in Form von Supervisionen,<br />

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sollten gleichzeitig dem Erreichen<br />

zweier grundlegender Projektziele dienen: der Erweiterung von Betreuungs- und<br />

Behandlungsangeboten in der Nachsorge und der Optimierung der Betreuungs- und<br />

Behandlungsqualität. Damit sollte den in der Projektkonzeption skizzierten Defiziten<br />

einer fachgerechten Nachsorge begegnet werden; darunter der allgemein geringe<br />

Kenntnisstand über die Besonderheiten der Gruppe forensischer Patienten, die fehlende<br />

fachliche Begleitung und Beratung betreuender Einrichtungen in forensischpsychiatrischen<br />

Fragen und der Mangel an Supervisionsangeboten <strong>für</strong> Einrichtungen,<br />

84


die Patienten mit schwerwiegenden und tiefgreifenden Störungsbildern behandeln (vgl.<br />

Projektkonzeption, Juni 1999).<br />

Dimmek und Bargfrede (1996) wiesen bereits im Rahmen eines Anfang der 90er Jahre<br />

im WZFP durchgeführten Modellprojekts darauf hin, dass psychosoziale Dienste und<br />

Einrichtungen in nicht ausreichendem Maß auf die Betreuung forensischer Klientel<br />

vorbereitet sind: „Ohne die Hilfestellung forensisch-psychiatrisch erfahrener Fachkräfte,<br />

flankiert durch gezielte Fortbildungsangebote, ist die Bereitschaft und Möglichkeit, sich<br />

dieser Klientel anzunehmen, nur sehr begrenzt“ (S. 22).<br />

4.6.1 4.6.1 Supervision upervision<br />

Ziele <strong>des</strong> Supervisionsangebots<br />

In der Konzeption <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“ war geplant, Supervisionssitzungen<br />

<strong>für</strong> „ambulante Psychotherapeuten“ sowie „Betreuer, Case-Manager, Bezugstherapeuten<br />

in komplementären Einrichtungen, MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Betreuten Wohnens<br />

und Bewährungshelfer“ anzubieten und die Kosten aus Projektmitteln zu übernehmen<br />

(vgl. Projektkonzeption, Juni 1999). Das Supervisionsangebot sollte die Kompetenz und<br />

Sicherheit der genannten Berufsgruppen bei der Behandlung forensischer Klientel<br />

steigern und die persönlich-berufliche Isolation in der Behandlung auflösen. Ein weiterer<br />

erwarteter Effekt dieser Maßnahme war die Steigerung der Akzeptanz der Klientel<br />

bei Behandlern und Einrichtungen, die sich in einer Art „Schneeballeffekt“ fortsetzen<br />

und zu einer Verbreiterung der Versorgungsstruktur führen sollte. In Bezug auf die<br />

MitarbeiterInnen komplementärer Einrichtungen und Dienste war ursprünglich die<br />

Einrichtung von drei Supervisionsgruppen an den Standorten Ruhrgebiet, Ostwestfalen-Lippe<br />

und Lippstadt-Eickelborn vorgesehen, die alle zwei Monate mit maximal<br />

sechs TeilnehmerInnen stattfinden sollten. Wie bereits erwähnt, wurde die Einrichtung<br />

regionaler Nachsorgezentren der Supervision etc. im Projektzeitraum jedoch nicht<br />

durchgeführt. Im Folgenden werden die im Rahmen der externen Evaluation gewonnenen<br />

Ergebnisse zur Durchführung und zu den Effekten der Supervisionsmaßnahmen<br />

dargestellt.<br />

Supervisionsbedarfe<br />

Das Supervisionsangebot wurde im Projekt ausschließlich von Einrichtungen in Anspruch<br />

genommen, die im Projektzeitraum einen forensischen Patienten aus dem<br />

WZFP im Rahmen einer Langzeitbeurlaubung oder nach der Entlassung betreut hatten.<br />

Diese Einrichtungen konnten - sofern ein spezifischer Bedarf bestand - bei der<br />

Klinik einen Antrag auf Kostenübernahme von Supervision stellen. Üblicherweise wurden<br />

sechs Supervisionssitzungen durch eine/n forensisch erfahrene/n SupervisorIn zu<br />

je 1,5 Stunden bewilligt, in besonders problematischen Fällen konnte die Supervision<br />

auf Antrag um weitere vier Sitzungen zu je zwei Stunden verlängert werden. In den<br />

Anträgen wurde die mit der Betreuung <strong>des</strong> Patienten verbundene Problematik jeweils<br />

kurz geschildert, um den Supervisionsbedarf zu begründen.<br />

In einem Fall hatte das Dauerwohnheim bereits eine prinzipielle Aufnahmezusage <strong>für</strong><br />

den Patienten ausgesprochen, allerdings vorbehaltlich einer den Beurlaubungsprozess<br />

begleitenden vom WZFP finanzierten Supervision, die auch von dem Nachsorgemitarbeiter<br />

und dem abteilungsleitenden Arzt als dringend erforderlich angesehen wurde.<br />

85


Die Persönlichkeitsstörung <strong>des</strong> Patienten in Verbindung mit einer verhaltensaufälligen<br />

Symptomatik hatte bereits im Verlauf <strong>des</strong> Probewohnens zu Irritationen unter den BewohnerInnen<br />

und MitarbeiterInnen geführt. Auch in vier weiteren Fällen spielten Unsicherheiten<br />

und Ängste der MitarbeiterInnen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung<br />

der Supervisionsmaßnahme; einige der Einrichtungen hatten bereits mit forensischen<br />

PatientInnen gearbeitet, andere sammelten erstmalig Erfahrungen mit dieser<br />

Klientel. In letzterem Fall war es der Einrichtung ein besonderes Anliegen, die neuen<br />

Erfahrungen zu „strukturieren, reflektieren und umzusetzen“, um ein grundlegen<strong>des</strong><br />

Verständnis <strong>für</strong> die Besonderheiten der forensischen Klientel zu erwerben. Im Team<br />

einer anderen Einrichtung bestand ein tiefer Zwiespalt hinsichtlich der Aufnahme eines<br />

weiteren Sexualstraftäters, der zuvor von elf Einrichtungen abgelehnt worden war.<br />

Die Supervision sollte vor allem dazu dienen, das Rückfallrisiko <strong>des</strong> Patienten weitestgehend<br />

zu minimieren. Ein Patient hatte nach Ansicht der betreuenden Einrichtung<br />

seine Straftat - wenn überhaupt - in einer Art verarbeitet, die <strong>für</strong> Außenstehende in<br />

keiner Weise nachvollziehbar erschien. Diesbezügliche Unsicherheiten der MitarbeiterInnen<br />

äußerten sich in einem gewissen Misstrauen gegenüber dem Bewohner, was<br />

sich jedoch ohne professionelle externe Unterstützung kaum ansprechen oder bearbeiten<br />

ließ.<br />

Anhand der Angaben der Einrichtungen wird deutlich, dass die Supervisionsbedarfe<br />

sowohl auf störungsspezifische als auch auf deliktspezifische Problematiken zurückzuführen<br />

sind. Innerhalb der Einrichtungen kann dies gleichermaßen zu Belastungen der<br />

BewohnerInnen und MitarbeiterInnen führen. Eine Einrichtung schilderte in den Supervisionsanträgen<br />

in besonders anschaulicher Weise, welche Probleme die professionelle<br />

Begleitung erforderlich machten und welche Effekte auf MitarbeiterInnen- und<br />

PatientInnenseite daraus resultierten; das folgende Fallbeispiel orientiert sich an diesen<br />

Schilderungen und wurde um Angaben aus der Patientenakte ergänzt.<br />

Fallbeispiel<br />

Der Patient wurde im Alter von 19 Jahren aufgrund eines Tötungsdelikts im Maßregelvollzug<br />

untergebracht. Die Hauptdiagnose bei seiner Aufnahme in Eickelborn war<br />

laut Akten eine „Persönlichkeitsstörung auf der Grundlage hochgradiger Schwerhörigkeit<br />

bei partieller Sprachstörung und emotionaler wie sozialer Vernachlässigung“. Der<br />

Patient wurde nach 8,2 Jahren Unterbringung im Maßregelvollzug in ein Dauerwohnheim<br />

beurlaubt, in das er nach knapp einem Jahr Langzeitbeurlaubung bedingt entlassen<br />

werden konnte. Nachdem zu Beginn seines Aufenthalts im Wohnheim laufend<br />

Fortschritte zu verzeichnen waren, gestaltete sich die Behandlung als zunehmend<br />

schwierig: Der Patient zeigte sich ungeduldig bzgl. <strong>des</strong> weiteren Behandlungsverlaufs,<br />

gestaltete den Prozess nicht aktiv mit und reagierte mit Regression oder Aggression,<br />

wenn seine zum Teil unrealistischen Forderungen nicht unmittelbar umgesetzt wurden.<br />

Bedingt durch die sehr ungünstig verlaufene Sozialisation, den langjährigen Aufenthalt<br />

in Eickelborn und die Persönlichkeitsstörung zeigte der Patient erhebliche Defizite<br />

im Sozialverhalten, was sich in provozierendem und aggressivem Auftreten gegenüber<br />

dem Personal äußerte. In persönlichen Krisensituationen inszenierte er Streit<br />

mit BewohnerInnen und MitarbeiterInnen und bedrohte diese, was zu einer erheblichen<br />

Störung <strong>des</strong> gesamten Ablaufs <strong>des</strong> Zusammenlebens im Haus führte. Dies forderte<br />

von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Krisen- und Konfliktmanagement sowie<br />

persönlicher Stabilität. Zusätzlich war eine stationäre Krisenintervention in der Allgemeinpsychiatrie<br />

erforderlich. Aufgrund dieser Verhaltensweisen sah die Einrichtung<br />

den weiteren Aufenthalt <strong>des</strong> Patienten im Wohnheim langfristig in Frage gestellt, erklärte<br />

aber ihre grundsätzliche Bereitschaft, weiterhin mit dem Patienten zu arbeiten.<br />

86


Um die weitere Behandlung zu sichern, beantragte das Wohnheim beim WZFP die<br />

Kostenübernahme einer Supervisionsreihe, die sich ausschließlich mit diesem Fall<br />

beschäftigt. Die intensive Reflexion <strong>des</strong> Falls war im Rahmen der bisherigen Supervisionssitzungen<br />

nicht ausreichend möglich gewesen. Es wurden zunächst sechs Sitzungen<br />

zu je zwei Stunden im Abstand von drei Wochen genehmigt, an denen sieben MitarbeiterInnen<br />

teilnahmen. Die Einrichtung berichtete etwa 15 Monate später, dass sich<br />

die Supervisionsarbeit „als sehr gewinnbringend“ <strong>für</strong> die MitarbeiterInnen erwiesen<br />

habe und es zu einer Stabilisierung bei dem Patienten gekommen sei, sodass man darüber<br />

nachdenke, ihm neue Perspektiven in Form von selbständigeren Wohnformen<br />

und einer beruflichen Trainingsmaßnahme zu bieten. Um diese neuen Schritte krisenfrei<br />

zu gestalten und ggf. auftretende Fragen zeitnah bearbeiten zu können, wurde eine<br />

Verlängerung der Supervision um vier Sitzungen zu je zwei Stunden bewilligt. Zum<br />

Projektende war der Patient 2,7 Jahre aus dem WZFP entlassen.<br />

Kostenübernahme und Durchführung<br />

Insgesamt wurden im Projektzeitraum zehn Kostenübernahmen <strong>für</strong> Supervision <strong>für</strong><br />

acht Patienten in acht verschiedenen Einrichtungen ausgesprochen. Dies entspricht<br />

einem Anteil von 12,7 % der im Projektzeitraum beurlaubten oder entlassenen Patienten<br />

und einem Anteil von 20,0 % aller Einrichtungen, die in diesem Zeitraum Patienten<br />

aus dem WZFP aufgenommen oder betreut haben. Zwei Kostenzusagen galten <strong>für</strong> eine<br />

Verlängerung der Supervision, auf eine Kostenzusage gab es laut WZFP bisher keine<br />

Reaktion der Einrichtung. Die Verlängerung der Supervisionssitzungen wurde von Seiten<br />

einer/s durchführenden SupervisorIn als unproblematisch beschrieben. Im Jahr<br />

2001 gab es sechs Kostenzusagen, im Jahr 2002 weitere vier. 28 Bei den acht Einrichtungen<br />

handelte es sich um sieben Wohnheime und eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten<br />

Wohnens. Davon lagen drei Einrichtungen im Sektor Ostwestfalen, je zwei in den Sektoren<br />

Münsterland und Ruhrgebiet, eine Einrichtung lag außerhalb der Sektoren <strong>des</strong><br />

WZFP.<br />

Die Supervisionssitzungen wurden von fünf forensisch erfahrenen SupervisorInnen<br />

durchgeführt, die den Einrichtungen vom WZFP empfohlen wurden. Teilweise fanden<br />

die Supervisionssitzungen vor Ort in den Einrichtungen statt, teilweise - aufgrund der<br />

langen Reisezeiten - in den Räumen der SupervisorInnen. Aus dem Interview mit einer/m<br />

der forensisch erfahrenen SupervisorInnen ging hervor, dass die Supervisionssitzungen<br />

zum Teil auch Fortbildungselemente, z.B. Informationen über Persönlichkeitsstörungen,<br />

beinhalteten. Damit wurde der nach Ansicht der/s SupervisorIn insgesamt<br />

mangelnden Qualifikation <strong>des</strong> Personals in Nachsorgeeinrichtungen begegnet - insbesondere<br />

im Hinblick auf Persönlichkeitsstörungen und das Verhalten der BetreuerInnen<br />

gegenüber Patienten bestimmter Störungsgruppen. Der Fokus der Supervisionssitzungen<br />

lag vorwiegend auf dem Patienten, geklärt wurden aber auch Teamstrukturen<br />

und die Rolle/Aufgabe der einzelnen Interaktionspartner.<br />

28 Ausschlaggebend war jeweils das Datum der Zusage der Kostenübernahme durch den leitenden Arzt<br />

<strong>des</strong> WZFP.<br />

87


Information, Inanspruchnahme und Bewertung<br />

Komplementäre Einrichtungen und ambulante Dienste sollten dem WZFP zufolge sowohl<br />

im Rahmen der Akquisition neuer Betreuungsplätze als auch im Rahmen der<br />

Begleitung bereits bestehender Betreuungen über das Angebot zur Kostenübernahme<br />

von Supervisionssitzungen informiert werden. Das Angebot der Klinik richtete sich<br />

somit gleichermaßen an potentiell und aktuell kooperierende Nachsorgeeinrichtungen.<br />

Im Zusammenhang mit den folgenden Ergebnissen ist jedoch zu berücksichtigen, dass<br />

sich das Supervisionsangebot nicht als offen zugängliches Angebot an alle Nachsorgeeinrichtungen<br />

richtete, sondern an spezifische Bedarfe der Einrichtungen geknüpft<br />

war. Wurden solche Bedarfe bzw. Probleme im Betreuungsverlauf erkannt oder von<br />

den Einrichtungen geäußert, wurden sie von den Nachsorgemitarbeitern über das Supervisionsangebot<br />

informiert und konnten beim WZFP einen Antrag auf Kostenübernahme<br />

der Sitzungen stellen. Das Supervisionsangebot war zeitlich auf die Projektlaufzeit<br />

begrenzt.<br />

Die schriftliche Befragung der kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen ergab, dass<br />

51,5 % der Einrichtungen (n = 17) nicht über die Möglichkeit zur Kostenübernahme<br />

von Supervisionssitzungen aus Projektmitteln <strong>des</strong> WZFP informiert waren, 48,5 % der<br />

Einrichtungen (n = 16) war das Angebot bekannt (n = 33). Davon wurden elf Einrichtungen<br />

- mündlich oder schriftlich - durch die Nachsorgemitarbeiter informiert, eine<br />

Einrichtung durch die Projektbegleitende Expertenrunde, eine Einrichtung erfuhr<br />

durch eigene Nachfrage von dem Angebot und eine Einrichtungsleitung über eine<br />

andere Einrichtungsleitung (n = 14).<br />

In Übereinstimmung mit der Dokumentation <strong>des</strong> WZFP gaben insgesamt acht Einrichtungen<br />

an, das Supervisionsangebot in Anspruch genommen zu haben; dies entspricht<br />

jeder fünften Einrichtung, die im Projektzeitraum mit dem WZFP kooperierte. Drei<br />

Einrichtungen hatten keinen Supervisionsbedarf - in einem der Fälle hatte sich der<br />

Patient zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Angebots schon sehr gut integriert. Zwei Einrichtungen<br />

hatten das Angebot aufgrund eigener Supervision nicht in Anspruch genommen: Eine<br />

Einrichtung sah die Begleitung durch den zuständigen Nachsorgemitarbeiter und die<br />

Fallkonferenzen als ausreichend an, <strong>für</strong> die andere Einrichtung wäre die Supervision<br />

zwar in Frage gekommen, die problematischen Beurlaubungen wurden allerdings abgebrochen.<br />

Im Interview verwies eine Nachsorgeeinrichtung, die das Supervisionsangebot<br />

<strong>des</strong> WZFP aufgrund bereits vorhandener Supervision nicht in Anspruch genommen<br />

hatte, auf mögliche Konflikte, die durch Sitzungen mit zwei verschiedenen SupervisorInnen<br />

zustande kommen könnten.<br />

Wie aus dem Interview mit einer/m durchführenden SupervisorIn hervorging, hatten<br />

die Nachsorgemitarbeiter einzelnen Einrichtungen die Inanspruchnahme von Supervisionssitzungen<br />

explizit empfohlen, andere Einrichtungen beantragten die Kostenübernahme<br />

aus eigener Initiative. Für die Durchführung von Supervisionssitzungen und<br />

deren Erfolg sei die Unterstützung <strong>des</strong> Vorhabens durch die jeweilige Einrichtungsleitung<br />

von entscheidender Bedeutung.<br />

Alle acht Einrichtungen, die das Angebot der Kostenübernahme von Supervisionen<br />

genutzt hatten, bewerteten es als (sehr) hilfreich. Im Zusammenhang mit der Bewertung<br />

der Veränderungen der Nachsorge in den letzten drei Jahren bedauerte eine Einrichtung,<br />

dass die „unabdingbar erforderlichen Mittel <strong>für</strong> Supervision“ seit dem Jahr<br />

2003 entfallen sind, was unter fachlichen Gesichtspunkten nicht zu verstehen sei. Die<br />

Einrichtung hält die Bereitstellung von Supervisionsmitteln <strong>für</strong> unverzichtbar, da forensische<br />

Patienten nicht nur aufgrund der Diagnostik, sondern auch in Bezug auf die<br />

fachliche Begleitung ungewöhnlich großen Raum in den Teams einnähmen. Auch von<br />

88


Seiten eines/r durchführenden SupervisorIn wurde bestätigt, dass die Einrichtungen<br />

generell Supervision benötigten - auch wenn die forensischen PatientInnen gut integriert<br />

seien und die Unterstützung der Einrichtungen in Krisensituationen gut funktioniere.<br />

Die Anzahl der im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts bewilligten Sitzungen sei vor<br />

diesem Hintergrund nicht ausreichend gewesen, sodass die Supervision als flankierende<br />

Maßnahme lediglich als eine Art „Spritze“ <strong>für</strong> die Nachsorgeeinrichtungen fungieren<br />

konnte. Supervision könne jedoch neben Fortbildungsmaßnahmen nur als eine<br />

unterstützende Maßnahme dienen - ergänzend zu einer besseren Vorbereitung der<br />

Patienten auf den Übergang von einem weitgehend geschlossenen stationären Setting<br />

in eine Nachsorgeeinrichtung.<br />

4.6.2 4.6.2 Informations<br />

Informations- Informations und Fortbildungsveranstaltungen<br />

4.6.2.1 Bestandsaufnahme<br />

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen bildeten einen wesentlichen Bestandteil<br />

der im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“ vom WZFP durchgeführten<br />

Maßnahmen. Entsprechend der Projektkonzeption sollten sich diese Veranstaltungen<br />

an unterschiedliche Berufsgruppen wenden und jeweils aktuelle einrichtungs-, berufsgruppen-<br />

oder tätigkeitsbezogene Fortbildungsbedarfe aufgreifen. Wie bereits im Zusammenhang<br />

mit der Durchführung von Supervisionen und Runden Tischen erwähnt,<br />

wurde der Aufbau regionaler Nachsorgezentren, an denen auch Informations- und<br />

Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden sollten, im Projektzeitraum zurückgestellt.<br />

Die Projektsteuerung war der Ansicht, dass sich eine „dezentrale und aktiv<br />

aufsuchende Organisationsform, in der Mitarbeiter in die Einrichtungen gehen“ (Sachbericht,<br />

2000, S. 15) als geeigneteres Modell erwiesen habe als die ursprüngliche Idee,<br />

die TeilnehmerInnen an einen zentralen Ort einzuladen. Betrachtet man die Orte, an<br />

denen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen <strong>des</strong> WZFP bzw. externe Veranstaltungen<br />

unter Beteiligung von ReferentInnen aus dem WZFP stattgefunden haben,<br />

zeigt sich eine Verteilung über ganz Ostwestfalen, das Ruhrgebiet und das Münsterland.<br />

Aus den Projektunterlagen und vom WZFP zur Verfügung gestellten Dokumenten<br />

konnte entnommen werden, dass im Projektzeitraum 68 (dokumentierte) Veranstaltungen<br />

durchgeführt wurden. Zusätzlich sollen im Jahr 2000 weitere 45 einrichtungsbezogene<br />

Veranstaltungen stattgefunden haben, zu denen <strong>FOGS</strong> keine weiteren Angaben<br />

zu Datum, Inhalten und Teilnehmerkreis vorlagen. Bei den 68 Veranstaltungen handelte<br />

es sich sowohl um externe als auch interne Maßnahmen zur Fortbildung und Information,<br />

z.B. klinikinterne Projekttage. Zum Teil wurden die externen Veranstaltungen<br />

vom WZFP selbst organisiert und durchgeführt, zum Teil handelte es sich um Treffen<br />

externer Institutionen oder Gremien, an denen ReferentInnen <strong>des</strong> WZFP teilgenommen<br />

hatten.<br />

Ausgehend von o.g. 68 Veranstaltungen zeigte sich folgende Verteilung auf die drei<br />

Projektjahre: Im Jahr 2000 wurden 14 Veranstaltungen (20,6 %) durchgeführt, in 2001<br />

25 Veranstaltungen (36,8 %) und im Jahr 2002 wurden 28 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen<br />

(41,2 %) durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung (1,5 %) fiel in<br />

das Jahr 2003; sie wurde hier einbezogen, da sie Teil der im Projektzeitraum entwickelten<br />

Fortbildungsreihe „Frauen und Forensik“ war.<br />

89


Klassifizierung der Veranstaltungen<br />

Eine inhaltlich eindeutige Abgrenzung von Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt<br />

Information und Vermittlung von Fortbildungsinhalten erwies sich sowohl <strong>für</strong> das<br />

WZFP als auch in der retrospektiven Betrachtung durch <strong>FOGS</strong> als äußerst schwierig.<br />

Einige Veranstaltungen fokussierten primär auf die Präsentation <strong>des</strong> Projekts „Ambulante<br />

Nachsorge“ und damit verbundener Maßnahmen in der Fachöffentlichkeit, andere<br />

Veranstaltungen dienten schwerpunktmäßig der Vermittlung forensikspezifischen<br />

(Fach-)Wissens. Nur wenige Veranstaltungen beschränkten sich auf einen der beiden<br />

Schwerpunkte. Hinzu kam, dass mit einigen Veranstaltungen auch akquisitorische Ziele<br />

verfolgt wurden. Darüber hinaus gab es zahlreiche Maßnahmen in Form von Besuchergruppen,<br />

die üblicherweise mit allgemeinen Informationen zum MRV und dem<br />

WZFP sowie einer Stationsbesichtigung und/oder einer Geländeführung verbunden<br />

waren.<br />

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden der Versuch unternommen, die durchgeführten<br />

Veranstaltungen zu klassifizieren, um den Überblick über die zahlreichen Aktivitäten<br />

zu erleichtern. Aus Tabelle 59 geht hervor, dass etwa zwei Fünftel der durchgeführten<br />

Veranstaltungen als Fortbildungsmaßnahmen i.e.S. bezeichnet werden können,<br />

d.h. sie beinhalteten neben einer Projektvorstellung auch patienten- bzw. behandlungsspezifische<br />

Inhalte. Dabei handelte es sich größtenteils um relativ kurze Veranstaltungen,<br />

die im Wesentlichen aus einem ein- bis zweistündigen Vortrag und ggf.<br />

einer anschließenden Diskussion bestanden.<br />

Tab. 59: Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nach Veranstaltungsart (N = 68)<br />

Veranstaltungsart Anzahl Prozent<br />

Fortbildungsveranstaltungen 29 42,7<br />

Informationsveranstaltungen (v.a. Projektvorstellung) 21 30,9<br />

Besuchergruppen im WZFP 15 22,1<br />

interne Informationsveranstaltungen 3 4,4<br />

GESAMT 68 100,1<br />

Zielgruppen und Themen<br />

Bestandteil der Fortbildungsveranstaltungen i.e.S. war auch die Reihe „Frauen und Forensik“,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts entwickelt und durchgeführt wurde. Dabei<br />

handelte es sich um ein Fortbildungsangebot ausschließlich <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />

komplementärer Einrichtungen und ambulanter Dienste, das aus - bisher - fünf Veranstaltungen<br />

in Bochum (12.09.2001), Bielefeld (10.10.2001), Münster (31.10.2001), Dortmund<br />

(09.10.2002) und Paderborn (19.02.2003) bestand. Vor dem Hintergrund der beruflichen<br />

Erfahrungen der drei Referentinnen als Frauen im MRV wurde eine Fortbildungsreihe<br />

entwickelt, in der „erstmals ein geschützter Raum <strong>für</strong> den Erfahrungsaustausch<br />

von Mitarbeiterinnen nachsorgender Einrichtungen angeboten wurde, die in<br />

ihrem beruflichen Handeln mit Übergriffen von männlichen Rehabilitanden konfrontiert<br />

sind“ (Sachbericht, 2001, S. 13). Die inhaltliche Konzeption der Veranstaltungsreihe<br />

umfasste Kurzvorträge der Referentinnen zu verschiedenen Themen mit anschließendem<br />

Raum <strong>für</strong> weitere Fragen und Diskussion. Ausgehend von der tiefenpsychologischen<br />

Interpretation <strong>des</strong> Märchens „Schneeweißchen und Rosenrot“ bildeten die<br />

Geschichte von Frauen in der Forensik, die Rehabilitationspraxis im WZFP und die<br />

Darstellung der sozio- und milieutherapeutischen Behandlung anhand eines Fallbei-<br />

90


spiels die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltungen. Mit diesem Angebot konnten<br />

insgesamt 63 Mitarbeiterinnen aus 21 verschiedenen Einrichtungen und Diensten29<br />

erreicht werden (vgl. Tab. 60).<br />

Ein weiteres gruppenspezifisches Fortbildungsangebot waren die Veranstaltungen <strong>für</strong><br />

niedergelassene PsychotherapeutInnen. Insgesamt waren drei Veranstaltungen in<br />

Dortmund (28.11.2001), Paderborn (29.11.2001) und Recklinghausen (02.07.2002) geplant<br />

- die Veranstaltung in Paderborn wurde jedoch aufgrund Mangels an Teilnehmer-<br />

Innen abgesagt. An den zwei stattgefundenen Veranstaltungen haben insgesamt zehn<br />

Personen30 teilgenommen. Die geringe Anzahl von TeilnehmerInnen erstaunt, vor allem<br />

im Hinblick auf die große Anzahl versandter Einladungen: Laut Akten wurden<br />

allein zu den Veranstaltungen in Dortmund und Paderborn 228 niedergelassene PsychotherapeutInnen<br />

schriftlich eingeladen. Der erforderliche Informations- und Fortbildungsbedarf<br />

wurde im Rahmen einer vom WZFP durchgeführten schriftlichen Befragung<br />

228 niedergelassener PsychotherapeutInnen ermittelt, deren Rücklaufquote<br />

47,5 % betrug. Die Ergebnisse dieser Befragung wiesen nach Ansicht <strong>des</strong> WZFP darauf<br />

hin, dass Fortbildungen ein geeignetes Mittel seien, „um die fachliche Bereitschaft der<br />

niedergelassenen Psychotherapeuten zur Mitwirkung bei der Nachsorge zu wecken“<br />

(vgl. Im Blickpunkt Rehabilitation und Nachsorge, 2/01).<br />

Speziell auf MitarbeiterInnen allgemeinpsychiatrischer Kliniken ausgerichtete Veranstaltungen<br />

fanden in Form von drei Workshops am 28.02.2001 und 10.12.2001 in<br />

Lippstadt-Eickelborn sowie am 02.07.2002 in Dortmund statt. Die Veranstaltungen<br />

richteten sich primär an allgemeinpsychiatrische Kliniken <strong>des</strong> LWL31 und befassten<br />

sich mit Problemen und Standards der Behandlung, Entlassungsvorbereitung, Lockerung<br />

und Nachsorge von Maßregelvollzugspatienten. Zur Vorbereitung <strong>des</strong> ersten<br />

Workshops wurden Anfang 2001 Fragebogen an allgemeinpsychiatrische Kliniken mit<br />

forensischen Patienten versandt, um deren Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe<br />

zu ermitteln. Von Seiten <strong>des</strong> WZFP wurde u.a. aufgrund der geringen Rücklaufquote<br />

keine Auswertung der Fragebogen vorgenommen. Auch der dritte Workshop sollte<br />

anhand der Ergebnisse eines Kurzfragebogens vorbereitet werden, der den Kliniken<br />

mit der Einladung im Mai 2002 zugesandt wurde. Zu Rücklauf und Ergebnissen der<br />

Befragung lagen <strong>FOGS</strong> keine Angaben oder Dokumente <strong>des</strong> WZFP vor. Auf Wunsch<br />

der TeilnehmerInnen <strong>des</strong> ersten Workshops erarbeitete das WZFP den „Leitfaden forensische<br />

Psychiatrie“, der auf dem zweiten Workshop vorgestellt und im Jahr 2002 an<br />

alle allgemeinpsychiatrischen Kliniken <strong>des</strong> LWL versandt wurde. Dabei handelt es sich<br />

um einen Leitfaden „bezüglich der formal zu berücksichtigenden Kriterien bei forensischen<br />

PatientInnen, die integriert in allgemeinpsychiatrischen Kliniken behandelt werden“.<br />

Betrachtet man die TeilnehmerInnen der Veranstaltungen insgesamt, finden sich folgende<br />

Gruppen, die mit den Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen <strong>des</strong> WZFP<br />

erreicht werden konnten: 32<br />

� komplementäre Einrichtungen und ambulante Dienste<br />

29 Eine Einrichtung war bei zwei Veranstaltungen vertreten.<br />

30 Nicht zu den TeilnehmerInnen gezählt wurde die Psychiatriekoordinatorin, die eine der beiden Veranstaltungen<br />

moderierte.<br />

31 Zum Workshop am 28.02.2001 wurden auch die <strong>für</strong> die Kliniken zuständigen Strafvollstreckungskammern<br />

eingeladen.<br />

32 Die Reihenfolge der Aufzählung orientiert sich an der Häufigkeit der Teilnahme bestimmter Gruppen<br />

an Veranstaltungen <strong>des</strong> WZFP, d.h. am häufigsten waren MitarbeiterInnen komplementärer Einrichtungen<br />

und ambulanter Diensten vertreten.<br />

91


� allgemeinpsychiatrische Kliniken [ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen,<br />

Pflegepersonal, (Psycho-)TherapeutInnen]<br />

� psychosoziale Arbeitsgemeinschaften<br />

� Stellen der Justiz (BWH, FA, StVK)<br />

� Gesundheits- und Sozialämter, Psychiatriekoordinatoren, sozialpsychiatrische<br />

Dienste<br />

� regionale und überregionale Arbeitskreise/-gemeinschaften (u.a. Straffälligenhilfe,<br />

Tätertherapie)<br />

� (niedergelassene) PsychotherapeutInnen<br />

� StudentInnen (u.a. Fachbereiche Medizin, Sozialarbeit).<br />

Es wird deutlich, dass an den Veranstaltungen vorwiegend MitarbeiterInnen aus Einrichtungen<br />

der psychosozialen Versorgung und allgemeinpsychiatrischen Kliniken<br />

teilgenommen haben. Dabei handelt es sich sowohl um Institutionen, die bereits forensische<br />

PatientInnen aus dem WZFP betreut hatten, als auch um Institutionen, die als<br />

potentielle Kooperationspartner <strong>des</strong> WZFP in Frage kommen könnten. Einrichtungen,<br />

die bereits mit dem WZFP kooperierten, wurden hauptsächlich mittels Besuchergruppen<br />

erreicht.<br />

Auf Basis der Analyse von Protokollen, Aktenvermerken und schriftlichen Unterlagen<br />

zu den Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen wurde folgende Liste von Themen<br />

erstellt, die im Rahmen der Veranstaltungen behandelt wurden:<br />

� PatientInnen, Behandlungsinhalte und Leistungen <strong>des</strong> WZFP<br />

� Rehabilitation und Nachsorge im WZFP<br />

� Vorstellung <strong>des</strong> Modellprojekts „Ambulante Nachsorge“<br />

� Kooperationsmöglichkeiten und Kooperationsschwierigkeiten<br />

� rechtliche Grundlagen <strong>des</strong> MRV, Novellierung <strong>des</strong> MRVG-NW<br />

� Störungsbilder forensischer PatientInnen (v.a. Persönlichkeitsstörungen)<br />

� Behandlungsverfahren <strong>für</strong> forensische PatientInnen<br />

� Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> den Umgang mit forensischen PatientInnen<br />

� Krisen und Krisentypologien<br />

� Risiken, Risikominimierung, -kalkulation und Rückfallprophylaxe<br />

� Fallvorstellungen und Fallbesprechungen.<br />

Die ersten drei Themenpunkte - allgemeine Informationen zum WZFP und Vorstellung<br />

<strong>des</strong> Modellprojekts - waren typische Inhalte der Veranstaltungen, die als Informationsveranstaltungen<br />

klassifiziert wurden. Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Fortbildung<br />

widmeten sich dagegen eher den o.g. patienten-, störungs- und behandlungsbezogenen<br />

Inhalten. Diese Themenliste bildete auch die Grundlage <strong>für</strong> den Teil der<br />

schriftlichen Befragung von Veranstaltungsteilnehmern, in dem bewertet werden sollte,<br />

wie hilfreich die Vermittlung der einzelnen Inhalte <strong>für</strong> die eigene Tätigkeit war.<br />

92


4.6.2.2 Bewertung durch Nachsorgeeinrichtungen und FA/BWH<br />

36,4 % der im Projektzeitraum kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen (n = 12) gaben<br />

an, im Projektzeitraum an einer Fortbildungs- oder Informationsveranstaltung <strong>des</strong><br />

WZFP teilgenommen zu haben, 63,6 % der Einrichtungen (n = 21) hatten an keiner<br />

Veranstaltung teilgenommen (n = 33). Neun Einrichtungen hatten das Informationsund<br />

Fortbildungsangebot nicht wahrgenommen, weil ihnen das Angebot nicht bekannt<br />

bzw. keine Einladung durch das WZFP erfolgt war. Je eine Einrichtung hatte aufgrund<br />

von Zeitmangel und einer zu großen Entfernung nach Eickelborn nicht teilgenommen,<br />

eine weitere Einrichtung hatte das WZFP im Rahmen von individuell abgesprochenen<br />

Terminen besucht.<br />

Angaben zur Zufriedenheit mit dem Angebot von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen<br />

machten zwölf Nachsorgeeinrichtungen: Sieben Einrichtungen (58,3 %)<br />

waren mit dem Angebot <strong>des</strong> WZFP (sehr) zufrieden, vier Einrichtungen (33,3 %) waren<br />

eher zufrieden und eine Einrichtung (8,3 %) war mit dem Angebot eher nicht zufrieden.<br />

Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurde neben der Bewertung der Fortbildungsund<br />

Informationsveranstaltungen auch die Bewertung der Vermittlung von speziellem<br />

forensischen Wissen durch die Klinik insgesamt erhoben. Jeweils neun Nachsorgeeinrichtungen<br />

(30,0 %) waren mit der Vermittlung von forensikspezifischem Wissen durch<br />

das WZFP (sehr) zufrieden bzw. eher zufrieden. Elf Einrichtungen (36,7 %) waren eher<br />

nicht zufrieden und eine Nachsorgeeinrichtung (3,3 %) war mit der Wissensvermittlung<br />

durch die Klinik nicht zufrieden.<br />

Von den befragten Führungsaufsichts- und Bewährungshilfedienststellen gaben 18,5 %<br />

der MitarbeiterInnen (n = 5) an, an einer Informations- oder Fortbildungsveranstaltung<br />

<strong>des</strong> WZFP im Projektzeitraum teilgenommen zu haben (n = 27). Sechs MitarbeiterInnen<br />

der FA/BWH hatten nicht an Veranstaltungen <strong>des</strong> WZFP teilgenommen, weil ihnen<br />

das Angebot nicht bekannt bzw. keine Einladung erfolgt war - in einem Fall war<br />

einer Anmeldung keine Rückantwort gefolgt. Weitere Gründe <strong>für</strong> eine Nichtteilnahme<br />

waren: nicht vorhandener Bedarf (n = 3), Kooperationsschwierigkeiten (n = 2), Fortbildungen<br />

erfolgten auf anderen Fachgebieten (n = 1), Unabkömmlichkeit aus dienstlichen<br />

Gründen und erschöpftes Fortbildungskontingent (n = 1). Angaben zur Zufriedenheit<br />

mit dem Angebot machten sechs Befragte: Nur eine Person (16,7 %) war mit<br />

der angebotenen Veranstaltung (sehr) zufrieden, vier Personen (66,7 %) waren eher<br />

zufrieden und eine Person (16,7 %) war mit dem Angebot eher nicht zufrieden.<br />

Mit der Vermittlung von speziellem forensischen Wissen insgesamt war ein Großteil<br />

der befragten FA/BWH eher nicht zufrieden (n = 10, 45,5 %); weitere neun Personen<br />

(40,9 %) waren mit der Wissensvermittlung durch das WZFP eher zufrieden, drei Personen<br />

(13,6 %) waren (sehr) zufrieden. Hier zeigt sich ähnlich wie bei der Bewertung<br />

durch die Nachsorgeeinrichtungen ein Verbesserungsbedarf.<br />

4.6.2.3 Befragung von TeilnehmerInnen an Fortbildungsveranstaltungen<br />

Ergänzend zur Bewertung der vom WZFP angebotenen Fortbildungsmaßnahmen durch<br />

kooperierende Nachsorgeeinrichtungen und Stellen der FA/BWH, wurden die TeilnehmerInnen<br />

ausgewählter Informations- und Fortbildungsveranstaltungen befragt. In<br />

einem ersten Arbeitsschritt wurde in Abstimmung mit MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP<br />

eine Auswahl der zu evaluierenden Veranstaltungen getroffen. Maßgeben<strong>des</strong> Kriterium<br />

war, dass es sich bei den ausgewählten Veranstaltungen um Fortbildungen i.e.S. handelt,<br />

d.h. die Veranstaltung sollte nicht primär der Vorstellung <strong>des</strong> Projekts „Ambulante<br />

93


Nachsorge“ gedient haben. Ebenso wurden Informationsveranstaltungen in Form von<br />

Besuchergruppen im WZFP ausgeschlossen. Nachdem eine Vorauswahl getroffen war,<br />

wurde in einem zweiten Arbeitsschritt versucht, die Namen und Adressen der jeweiligen<br />

TeilnehmerInnen zu ermitteln. Dies erwies sich als problematisch, da nicht zu<br />

allen vom WZFP durchgeführten Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen, an denen das<br />

WZFP beteiligt war, (verwertbare) Teilnehmerlisten vorlagen, sodass auch nach ausgiebigen<br />

Recherchen nicht alle TeilnehmerInnen ermittelt werden konnten. Diese<br />

Schwierigkeiten kamen nicht zuletzt dadurch zustande, dass es sich hier um eine retrospektive<br />

Untersuchung der Informations- und Fortbildungsmaßnahmen handelt. Aus<br />

den zunächst ausgewählten Veranstaltungen konnten schließlich 13 in die externe<br />

Evaluation einbezogen werden. Dies entspricht einem Anteil von 20,0 % der externen<br />

Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen <strong>des</strong> WZFP.<br />

Tabelle 60 zeigt, um welche Veranstaltungen es sich im Einzelnen handelt, welche<br />

Personengruppen daran teilgenommen haben und wie viele der TeilnehmerInnen jeweils<br />

in die schriftliche Befragung einbezogen wurden. Insgesamt wurden 150 Fragebogen<br />

verschickt; Personen, die an mehreren der ausgewählten Veranstaltungen teilgenommen<br />

hatten, erhielten nur einen Fragebogen und wurden gebeten ein Gesamturteil<br />

abzugeben. Die Rücklaufquote der schriftlichen Befragung betrug 40,7 % (N = 61).<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Befragung bis zu<br />

zweieinhalb Jahren zurücklagen, ist bei der Interpretation und Bewertung der Ergebnisse<br />

dieser Befragung eine gewisse Zurückhaltung geboten. Aus demselben Grund<br />

wurde auf detaillierte Fragen, die sich auf die Aspekte der Didaktik, Darstellung <strong>des</strong><br />

Themas und Einsatz von Medien etc. beziehen, verzichtet. Im Vordergrund stand vielmehr<br />

die Beantwortung der Frage, welche Relevanz die vermittelten Inhalte <strong>für</strong> die<br />

Arbeit mit forensischen PatientInnen besitzen und welche weiteren Fortbildungsbedarfe<br />

bestehen. Ein gänzlicher Verzicht auf die Evaluation der Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen<br />

hätte bedeutet, einen wesentlichen Bestandteil der Projektmaßnahmen<br />

aus der externen Evaluation auszuschließen.<br />

94


Tab. 60: Evaluierte Fortbildungsveranstaltungen (N = 13)<br />

Datum Veranstaltung TeilnehmerInnen Anzahl*<br />

24.08.2000<br />

23.11.2000<br />

04.09.2001<br />

10.12.2001<br />

28.02.2002<br />

04.06.2002<br />

12.06.2002<br />

02.07.2002<br />

Fortbildungs- und Informationsveranstaltung<br />

in der WKPP Hemer<br />

Vortrag bei der Sondersitzung der<br />

Kreis-PSAG in Recklinghausen<br />

1. Fachkonferenz „Nachsorge“ in<br />

Bochum<br />

2. Workshop „Forensischpsychiatrische<br />

Patienten in den<br />

Kliniken <strong>des</strong> LWL“ in Lippstadt<br />

2. Fachkonferenz „Nachsorge“ in<br />

Bochum<br />

Fortbildung beim Regionalarbeitskreis<br />

„Betreutes Wohnen“ der Freien<br />

Träger Ostwestfalen in Geseke<br />

Fortbildung beim Team „Betreutes<br />

Wohnen“ <strong>des</strong> SKM Lippstadt<br />

3. Fortbildungsveranstaltung <strong>für</strong><br />

niedergelassene PsychotherapeutInnen<br />

in Recklinghausen<br />

Fortbildungsreihe „Frauen und Forensik“<br />

11 MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Sozialdienstes<br />

der WKPP Hemer<br />

23 VertreterInnen von PSAG, Wohlfahrtsverbänden,<br />

Kliniken, Kreisämtern,<br />

Beratungsstellen, Angehörigengruppen,<br />

Kreistagsfraktionen, LWL etc.<br />

19 VertreterInnen von Kliniken, SpD,<br />

Kreisämtern, kompl. Einrichtungen,<br />

FA/BWH<br />

19 MitarbeiterInnen der allgemeinpsychiatrischen<br />

Kliniken <strong>des</strong> LWL und 3<br />

VertreterInnen <strong>des</strong> LWL<br />

24 VertreterInnen von WZFP, BWH/FA,<br />

Innere Mission Bochum, SpD, SKM,<br />

kompl. Einrichtungen<br />

17 Mitglieder <strong>des</strong> Regionalarbeitskreises<br />

„Betreutes Wohnen“<br />

11<br />

15<br />

17<br />

17<br />

19<br />

16<br />

4 MitarbeiterInnen <strong>des</strong> SKM Lippstadt 4<br />

7 VertreterInnen der Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

„Tätertherapie“, AK „Sexualstraftäter“,<br />

komplementäre Einrichtungen,<br />

Psychiatriekoordinatorin<br />

12.09.2001 1. Veranstaltung in Bochum 11 MA aus 4 Einrichtungen 9<br />

10.10.2001 2. Veranstaltung in Bielefeld 9 MA aus 5 Einrichtungen 8<br />

31.10.2001 3. Veranstaltung in Münster 6 MA aus 3 Einrichtungen 6<br />

09.10.2002 4. Veranstaltung in Dortmund 17 MA aus 6 Einrichtungen 17<br />

19.02.2003 5. Veranstaltung in Paderborn 20 MA aus 4 Einrichtungen 20<br />

* Anzahl der Personen, die in die schriftliche Befragung einbezogen wurden. Die Zahlen weichen von<br />

der Anzahl der TeilnehmerInnen ab, wenn deren Namen oder Adressen nicht zu ermitteln waren, es<br />

sich um MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP, <strong>des</strong> LWL oder externe VeranstaltungsleiterInnen handelte.<br />

Von den Befragten gaben 28,3 % (n = 17) an, an weiteren Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen<br />

<strong>des</strong> WZFP, die nicht Gegenstand der schriftlichen Befragung waren,<br />

teilgenommen zu haben (n = 60). Zwei dieser Personen hatten an zwei der evaluierten<br />

Veranstaltungen teilgenommen, eine weitere Person sogar an drei.<br />

77,0 % der TeilnehmerInnen (n = 47) haben oder hatten in ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

Kontakt mit forensischen PatientInnen. Über wie viele Jahre Erfahrung die Personen<br />

verfügten, zeigt Tabelle 61. Die restlichen 23,0 % der Befragten (n = 14) hatten - bisher<br />

- keinen professionellen Kontakt zu dieser Klientel. Dabei handelte es sich vorwiegend<br />

um Teilnehmerinnen der Veranstaltungsreihe „Frauen und Forensik“ (n = 5) sowie<br />

um Mitglieder der PSAG Recklinghausen (n = 4).<br />

6<br />

95


Tab. 61: Erfahrung der TeilnehmerInnen in der Arbeit mit forensischen PatientInnen (n = 47)<br />

Erfahrung Anzahl Prozent<br />

unter 2 Jahre 8 17,0<br />

2 - 5 Jahre 15 31,9<br />

5 - 10 Jahre 14 29,8<br />

über 10 Jahre 10 21,3<br />

GESAMT 47 100,0<br />

Bewertung der Veranstaltungsinhalte<br />

Auf Basis der o.g. Themenliste, wurden die TeilnehmerInnen darum gebeten zu bewerten,<br />

wie hilfreich die Vermittlung der verschiedenen Inhalte <strong>für</strong> ihre Tätigkeit war. Tabelle<br />

62 zeigt die jeweiligen Ergebnisse.<br />

Tab. 62: Bewertung einzelner Veranstaltungsinhalte im Hinblick auf die eigene Tätigkeit<br />

Thema<br />

PatientInnen, Behandlungsinhalte und<br />

Leistungen <strong>des</strong> WZFP (n = 42)*<br />

Rehabilitation und Nachsorge im<br />

WZFP (n = 51)<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Modellprojekts „Ambulante<br />

Nachsorge“ (n = 42)<br />

Kooperationsmöglichkeiten, Kooperationsschwierigkeiten<br />

(n = 42)<br />

rechtliche Grundlagen, Novellierung<br />

<strong>des</strong> MRVG (n = 39)<br />

(sehr)<br />

hilfreich<br />

eher<br />

hilfreich<br />

eher nicht<br />

hilfreich<br />

überhaupt<br />

nicht hilfreich<br />

n % n % n % n %<br />

9 21,4 28 66,7 5 11,9 - -<br />

14 27,5 29 56,9 7 13,7 1 2,0<br />

7 16,7 29 69,0 6 14,3 - -<br />

11 26,2 21 50,0 9 21,4 1 2,4<br />

5 12,8 21 53,8 9 23,1 4 10,3<br />

Störungsbilder (n = 35) 12 34,3 17 48,6 5 14,3 1 2,9<br />

Behandlungsverfahren <strong>für</strong> forensische<br />

PatientInnen (n = 34)<br />

Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> den Umgang<br />

mit forensischen PatientInnen<br />

(n = 45)<br />

8 23,5 21 61,8 5 14,7 - -<br />

20 44,4 23 51,1 2 4,4 - -<br />

Krisen und Krisentypologien (n = 34) 11 32,4 16 47,1 7 20,6 - -<br />

Risiken, Risikokalkulation, Risikominimierung,<br />

Rückfallprophylaxe<br />

(n = 44)<br />

Fallvorstellung, Fallbesprechung<br />

(n = 27)<br />

11 25,0 25 56,8 6 13,6 2 4,5<br />

8 29,6 14 51,9 5 18,5 - -<br />

* Die Anzahl der Angaben (n) unterscheidet sich, da nicht je<strong>des</strong> Thema in jeder Veranstaltung behandelt<br />

wurde, in einem solchen Fall konnte die Alternative „war kein Thema“ angekreuzt werden.<br />

Den Angaben der TeilnehmerInnen zufolge wurden in den Veranstaltungen am häufigsten<br />

die Themen Rehabilitation und Nachsorge im WZFP, Handlungsempfehlungen<br />

<strong>für</strong> den Umgang mit forensischen PatientInnen und das Thema Risiko bzw. Rückfall<br />

besprochen. Am seltensten standen Fallvorstellungen oder Fallbesprechungen auf der<br />

Tagesordnung. Die Vermittlung von Empfehlungen zum Umgang mit forensischen<br />

PatientInnen wurde von den Befragten insgesamt am hilfreichsten <strong>für</strong> die eigene Tätigkeit<br />

empfunden. Auch allgemeinere Informationen über PatientInnen und Behand-<br />

96


lungsinhalte <strong>des</strong> WZFP sowie die Vorstellung <strong>des</strong> Modellprojekts „Ambulante Nachsorge“<br />

wurden von 88,1 % bzw. 85,7 % der Befragten als (sehr) hilfreich oder eher hilfreich<br />

bewertet. Die Vermittlung von Kenntnissen zu Behandlungsverfahren <strong>für</strong> forensische<br />

PatientInnen wurde von 85,4 % der TeilnehmerInnen als (sehr) hilfreich oder eher<br />

hilfreich bewertet und steht damit an vierter Stelle der hilfreichsten Themen. Am wenigsten<br />

Hilfe <strong>für</strong> die eigene Tätigkeit boten Informationen zu rechtlichen Grundlagen<br />

<strong>des</strong> MRV und zur Novellierung <strong>des</strong> MRVG-NW; doch auch diese Inhalte wurden noch<br />

von über drei Fünftel der Befragten als (sehr) hilfreich oder eher hilfreich bewertet.<br />

Die Zufriedenheit mit der Vermittlung der Inhalte durch den/die ReferentInnen war<br />

ebenfalls hoch: 45,5 % (n = 25) waren damit (sehr) zufrieden, 47,3 % (n = 26) eher zufrieden<br />

und nur 7,3 % (n = 4) waren mit der Vermittlung der Inhalte eher nicht zufrieden<br />

(n = 55). Auch mit den organisatorischen Rahmenbedingungen der Veranstaltung<br />

bestand insgesamt nur wenig Unzufriedenheit: 39,6 % (n = 21) waren damit (sehr) zufrieden,<br />

50,9 % (n = 27) eher zufrieden und 9,4 % (n = 5) waren mit den organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen eher nicht zufrieden (n = 53).<br />

Tabelle 63 zeigt, in welchem Ausmaß es gelungen ist, die TeilnehmerInnen an das<br />

Thema Forensik hinzuführen und welchen Einfluss die Veranstaltungsinhalte auf die<br />

Tätigkeit der Befragten hatten. Für rund drei Viertel der Befragten traf es voll oder eher<br />

zu, dass sie durch die Veranstaltungen neue forensikbezogene Erkenntnisse gewonnen<br />

hatten. Dies galt gleichermaßen <strong>für</strong> Personen mit beruflichem Kontakt zu forensischen<br />

Patienten und Personen ohne beruflichem Kontakt zu dieser Klientel. Bei knapp zwei<br />

Drittel der Befragten konnte(n) die besuchte(n) Veranstaltung(en) das Interesse am<br />

Thema Forensik wecken bzw. stärken. Auch hier gab es keinen Unterschied zwischen<br />

Personen mit bzw. ohne Erfahrung im Umgang mit forensischen PatientInnen.<br />

In der Bewertung der Relevanz der Inhalte <strong>für</strong> die eigene Tätigkeit unterschieden sich<br />

diese beiden Personengruppen allerdings deutlich: Für 80,5 % der Personen mit professionellem<br />

Kontakt zu forensischen Patienten (n = 37) traf es voll oder eher zu, dass<br />

die Inhalte relevant <strong>für</strong> die eigene Tätigkeit waren, dagegen nur <strong>für</strong> 40,0 % der Personen<br />

ohne Kontakt zu forensischen Patienten (n = 4). Etwas über der Hälfte der Befragten,<br />

die mit forensischer Klientel arbeiteten (n = 24), gelang es, die vermittelten Inhalte<br />

im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit umzusetzen. Dies traf nur <strong>für</strong> einen Befragten<br />

zu, der nicht mit forensischen Patienten arbeitete (10,0 %). Auch der Einfluss der vermittelten<br />

Kenntnisse auf die eigene Arbeit war bei den im Umgang mit forensischer<br />

Klientel erfahrenen Personen deutlicher: Bei rund zwei Drittel (n = 27) traf es voll oder<br />

eher zu, dass die vermittelten Kenntnisse die Arbeit beeinflusst haben, aber nur bei<br />

einem Fünftel der Personen, die nicht mit forensischer Klientel arbeiteten (n = 2).<br />

97


Tab. 63: Bewertung der Veranstaltungsinhalte insgesamt<br />

Item<br />

Durch die Veranstaltung habe ich neue<br />

auf die Forensik bezogene Erkenntnisse<br />

gewonnen. (n = 56)*<br />

Die Veranstaltung hat mein Interesse am<br />

Thema Forensik geweckt bzw. verstärkt.<br />

(n = 56)<br />

Die Inhalte der Veranstaltung waren relevant<br />

<strong>für</strong> meine Tätigkeit. (n = 56)<br />

Ich konnte die vermittelten Inhalte im<br />

Rahmen meiner Tätigkeit praktisch umsetzen.<br />

(n = 54)<br />

Die vermittelten Kenntnisse haben meine<br />

Arbeit beeinflusst. (n = 52)<br />

trifft<br />

voll zu<br />

trifft<br />

eher zu<br />

trifft eher<br />

nicht zu<br />

trifft<br />

überhaupt<br />

nicht zu<br />

n % n % n % n %<br />

21 37,5 20 35,7 14 25,0 1 1,8<br />

12 21,4 25 44,6 13 23,2 6 10,7<br />

21 37,5 20 35,7 14 25,0 1 1,8<br />

11 20,4 14 25,9 19 35,2 10 18,5<br />

11 21,2 18 34,6 17 32,7 6 11,5<br />

* Die Anzahl der Angaben (n) unterscheidet sich, da auch die Alternative „kann ich nicht beurteilen“<br />

angekreuzt werden konnte, die nicht in diese Auswertung einbezogen wurde.<br />

Für insgesamt 32,0 % der Befragten (n = 16) war es voll zutreffend, dass es im Rahmen<br />

der Veranstaltungen ausreichend Raum zum Erfahrungs- bzw. fachlichen Austausch<br />

gab. Weitere 44,0 % (n = 22) stimmten dieser Aussage eher zu, 18,0 % (n = 9) eher nicht<br />

und 6,0 % (n = 3) überhaupt nicht. Daraus kann <strong>für</strong> min<strong>des</strong>tens ein Viertel der TeilnehmerInnen<br />

auf einen höheren Bedarf an fachlichem Austausch geschlossen werden,<br />

und zwar tendenziell eher bei Personen, die keine Erfahrung mit forensischen Patienten<br />

haben. Insgesamt wurde dieses Item von 50 Personen bewertet.<br />

Bewertung der Fortbildungsreihe „Frauen und Forensik“<br />

Fünf der 13 von <strong>FOGS</strong> evaluierten Fortbildungsveranstaltungen (38,5 %) waren Teil der<br />

Reihe „Frauen und Forensik“; dazu lagen 27 Fragebogen von insgesamt 60 befragten<br />

Teilnehmerinnen vor (45,0 %). Betrachtet man nur die Veranstaltungen der Reihe<br />

„Frauen und Forensik“, zeigt sich bei den befragten Teilnehmerinnen eine hohe Zufriedenheit<br />

mit der Vermittlung der Inhalte durch die Referentinnen: Alle Befragten<br />

waren damit (sehr) zufrieden oder eher zufrieden (n = 25). Mit den organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen waren 92,5 % der befragten Teilnehmerinnen (n = 25) (sehr) zufrieden<br />

oder eher zufrieden (n = 27). Bezüglich der Vermittlung neuer auf die Forensik<br />

bezogener Erkenntnisse und der Verstärkung <strong>des</strong> Interesses <strong>für</strong> das Thema Forensik<br />

wurden die Veranstaltungen der Reihe „Frauen und Forensik“ etwas besser bewertet<br />

als die übrigen evaluierten Veranstaltungen. Der Raum <strong>für</strong> Erfahrungs- bzw. fachlichen<br />

Austausch wurde dagegen als weniger ausreichend angesehen als bei den übrigen Veranstaltungen.<br />

Diese Unterschiede waren jedoch nicht statistisch bedeutsam.<br />

Im Anschluss an die Veranstaltungen „Frauen und Forensik“ in Bielefeld, Münster,<br />

Dortmund und Paderborn wurden von den Referentinnen <strong>des</strong> WZFP eigene Fragebogen<br />

zur Bewertung der Fortbildung verteilt. Die erste Veranstaltung in Bochum wurde<br />

vom WZFP nicht evaluiert. Bei dem eingesetzten Instrument handelte es sich um einen<br />

Fragebogen, der sechs geschlossene und zwei offene Fragen beinhaltete; zwei der<br />

geschlossenen Fragen wurden <strong>für</strong> die fünfte Veranstaltung in Paderborn modifiziert.<br />

Insgesamt lagen zu den vier Veranstaltungen 51 ausgefüllte Fragebogen vor, die von<br />

<strong>FOGS</strong> eingegeben und ausgewertet wurden. Tabelle 64 zeigt, dass fast alle Teilnehme-<br />

98


innen durch die Seminare neue Erkenntnisse bzw. Anregungen <strong>für</strong> sich persönlich<br />

und <strong>für</strong> die eigene tägliche Arbeit gewonnen haben.<br />

Tab. 64: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ I<br />

Item<br />

Haben Sie durch dieses Seminar neue Erkenntnisse<br />

gewonnen? (n = 34)*<br />

Haben Sie durch dieses Seminar Anregungen <strong>für</strong> Ihre<br />

tägliche Arbeit gewonnen? (n = 17)**<br />

Haben Sie durch diese Veranstaltung Anregungen <strong>für</strong><br />

sich persönlich gewonnen? (n = 17)**<br />

* Diese Frage wurde nur in Bielefeld, Münster und Dortmund gestellt.<br />

** Diese Frage wurde nur in Paderborn gestellt.<br />

Ja Nein<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

32 94,1 2 5,9<br />

15 88,2 2 11,8<br />

16 94,1 1 5,9<br />

Rund 40 % der Teilnehmerinnen (n = 20) waren der Ansicht, dass das Seminar (sehr)<br />

viel Raum <strong>für</strong> gemeinsame Reflexion und kooperativen Austausch bot, <strong>für</strong> rund 37 %<br />

(n = 19) lag die verfügbare Zeit <strong>für</strong> Reflexion im mittleren Bereich. Immerhin fast ein<br />

Viertel der Teilnehmerinnen (n = 12) war der Meinung, dass die Zeit <strong>für</strong> gemeinsame<br />

Reflexion und Austausch (viel) zu gering war. Tabelle 65 zeigt die Bewertungen im<br />

Einzelnen.<br />

Tab. 65: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ II<br />

Wie viel Raum gab es <strong>für</strong> gemeinsame Reflexion<br />

und kooperativen Austausch?<br />

Anzahl Prozent<br />

sehr viel 2 3,9<br />

viel 18 35,3<br />

mittel 19 37,3<br />

zu wenig 8 15,7<br />

viel zu wenig 4 7,8<br />

GESAMT 51 100,0<br />

Die didaktische Gestaltung <strong>des</strong> Seminars bewerteten alle 34 Teilnehmerinnen als praxisnah<br />

und theoretisch - diese Frage wurde nur in Bielefeld, Dortmund und Münster<br />

gestellt. Keine Teilnehmerin bewertete das Seminar als ausschließlich praxisfern oder<br />

ausschließlich theoretisch. Auch die Vermittlung der Lerninhalte durch die Dozentinnen<br />

wurde bis auf zwei Ausnahmen als (sehr) gut bewertet. Tabelle 66 zeigt die Verteilung<br />

der einzelnen Antworten. Der Bewertung lag eine fünfstufige Skala mit den Polen<br />

sehr gut und nicht gut zugrunde; zur Veranschaulichung wurden den dazwischenliegenden<br />

Zahlenwerten inhaltliche Bewertungen zugeordnet.<br />

99


Tab. 66: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ III<br />

Die Vermittlung der Lerninhalte durch die<br />

Dozentinnen war insgesamt...<br />

Anzahl Prozent<br />

sehr gut 17 33,3<br />

gut 32 62,7<br />

befriedigend 2 3,9<br />

GESAMT 51 100,0<br />

Die Rahmenbedingungen der Veranstaltung wurden anhand der Aspekte Räumlichkeiten,<br />

Mobiliar und Arbeitsmittel bewertet. Wie Tabelle 67 zeigt bestand auch mit den<br />

äußeren Bedingungen eine durchweg hohe Zufriedenheit. Bei einem Vergleich der<br />

Veranstaltungsorte zeigte sich, dass die negative Bewertung der Räumlichkeiten zu<br />

88,9 % (n = 8) von Teilnehmerinnen der Veranstaltung in Paderborn abgegeben wurden.<br />

Nur eine weitere Teilnehmerin der Veranstaltung in Bielefeld war der Ansicht,<br />

dass die Räumlichkeiten nicht genug Platz zum Arbeiten boten.<br />

Tab. 67: Bewertung der Reihe „Frauen und Forensik“ IV<br />

Item<br />

Ja Nein<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

Die Räumlichkeiten boten genug Platz zum Arbeiten. 36 80,0 9 20,0<br />

Das Mobiliar war okay. 43 95,6 2 4,4<br />

Die eingesetzten Arbeitmittel waren okay. 46 100,0 0 0,0<br />

28,0 % der Teilnehmerinnen (n = 14) waren mit dem Seminar „Frauen und Forensik“<br />

sehr zufrieden, 54,0 % der Teilnehmerinnen (n = 27) waren mit dem Seminar zufrieden.<br />

Weitere neun Befragte (18,0 %) wählten auf der fünfstufigen Skala mit den Polen sehr<br />

zufrieden und nicht zufrieden die mittlere Antwortkategorie, die einer neutralen Bewertung<br />

entspricht.<br />

Auf die offene Frage „Was war Ihnen an diesem Seminar besonders wichtig?“ antworteten<br />

insgesamt 40 Teilnehmerinnen (78,4 %). Die einzelnen Nennungen konnten folgenden<br />

Themenkomplexen zugeordnet werden, die den Befragten besonders wichtig<br />

waren:<br />

� allgemeine Information, Aufklärung, neue Erkenntnisse (n = 21)<br />

� konkrete Anweisungen <strong>für</strong> den Umgang mit forensischen Patienten, v.a. in Form<br />

der „Gebrauchsanweisung <strong>für</strong> Bären“ (n = 17)<br />

� Berichte (von Frauen) aus der Praxis (n = 12)<br />

� interinstitutioneller Austausch (n = 7).<br />

Die Frage „Was würden Sie ändern?“ beantworteten insgesamt 25 Teilnehmerinnen<br />

(49,0 %). Zwölf Frauen (48,0 %) wünschten sich mehr Zeit <strong>für</strong> einen intensiveren Austausch<br />

und eine tiefergehende Bearbeitung einzelner Themen und Fragen. Zwei Personen<br />

(8,0 %) kritisierten dagegen, dass der vereinbarte Zeitrahmen ausgedehnt wurde.<br />

Positiv hervorgehoben wurde insgesamt mehrfach die Betonung der weiblichen Perspektive<br />

sowie der Beitrag der Veranstaltung zum besseren Verständnis <strong>des</strong> Verhaltens<br />

forensischer Patienten. In angenehmer und vor allem offener Atmosphäre bestand die<br />

Möglichkeit, eigene Ängste auszusprechen.<br />

100


Weitere Informations- und Fortbildungsbedarfe<br />

Zahlreiche TeilnehmerInnen der Fortbildungsveranstaltungen - auch der Reihe „Frauen<br />

und Forensik“ - hätten sich (zusätzliches) Informationsmaterial zu den vermittelten<br />

Themen gewünscht. Einige Personen äußerten einen Bedarf an Literaturauszügen bzw.<br />

-empfehlungen oder Handouts/Skripten zum jeweiligen Thema. Darüber hinaus wurden<br />

Handlungsempfehlungen, Informationen zu Risiken und Rückfallprophylaxe, Fallbeispiele<br />

und (aktuelle) Informationen zum Modellprojekt „Ambulante Nachsorge“ genannt.<br />

Die Frage nach weiteren Fortbildungsbedarfen ergab, dass sich rund zwei Drittel der<br />

Befragten (n = 37) zusätzliche Veranstaltungen <strong>des</strong> WZFP zum Thema Forensik<br />

wünschten (n = 56). Auch Teilnehmerinnen der Reihe „Frauen und Forensik“ äußerten<br />

ihr Interesse an zusätzlichen Veranstaltungen. Weiterer Fortbildungsbedarf bestand<br />

dabei vor allem bei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kontakt zu<br />

forensischen PatientInnen haben oder hatten (70,5 %). Bei Personen ohne professionellen<br />

Kontakt zu dieser Klientel wünschte sich immerhin die Hälfte weitere Fortbildungs-<br />

oder Informationsveranstaltungen. Insgesamt betrachtet äußerten die Befragten<br />

Interesse an folgenden Themen:<br />

� Umgang mit speziellen Patientengruppen - v.a. PatientInnen mit Persönlichkeitsstörungen<br />

und Sexualstraftäter (n = 7)<br />

� Behandlungsmaßnahmen, Umgang im Alltag und in Krisen (n = 7)<br />

� Kooperationsmöglichkeiten und -formen (n = 5)<br />

� Rehabilitation und Nachsorge (n = 4)<br />

� rechtliche Grundlagen (n = 3)<br />

� Sicherheit, Lockerung, Rückfall (n = 3).<br />

Der Bedarf an Fortbildungsangeboten und Informationen über Sexualstraftäter wurde<br />

auch in der schriftlichen Befragung der FA und BWH deutlich. Vorschläge, die von<br />

einzelnen TeilnehmerInnen auf die Frage nach weiteren Anmerkungen geäußert wurden,<br />

waren: Supervisionsgruppen <strong>für</strong> BetreuerInnen forensischer PatientInnen, stärkere<br />

Berücksichtigung soziotherapeutischer Aspekte, Durchführung regelmäßige, längerer,<br />

und intensiverer Fortbildungen sowie die Durchführung „echter Fallkonferenzen“ in<br />

den Kommunen, mit Beratung durch das WZFP. Im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe<br />

„Frauen und Forensik“ wünschten sich die Teilnehmerinnen: die Vertiefung<br />

der Thematik Überleitung forensischer PatientInnen in Nachsorgeeinrichtungen und<br />

damit einhergehender Probleme, Anweisungen zur Gesprächsführung, gemeinsame<br />

Rollenspiele sowie ähnliche Vorträge nur <strong>für</strong> Männer bzw. Männer und Frauen nachsorgender<br />

Einrichtungen.<br />

Kritisiert wurde in zwei Fällen der zu geringe zeitliche Umfang der Veranstaltungen, in<br />

einem anderen Fall wurde der angegebene zeitliche Rahmen der Veranstaltung überschritten,<br />

sodass die Teilnehmerin nicht an der anschließenden Diskussion teilnehmen<br />

konnte. Eine Person, die an mehreren Veranstaltungen <strong>des</strong> WZFP teilgenommen<br />

hatte, bewertete das inhaltliche Niveau der Veranstaltungen als niedrig und kritisierte,<br />

dass die angekündigte Kooperation und nachhaltige Vernetzung nicht vorhanden seien.<br />

Zwei weitere Personen äußerten ihre Unzufriedenheit darüber, dass man - trotz<br />

eigener Anfrage - keine Informationen über Fortbildungsveranstaltungen <strong>des</strong> WZFP<br />

erhalte.<br />

101


Sechs der befragten TeilnehmerInnen (9,8 %) hoben die Methodik und Didaktik der<br />

Fortbildungsveranstaltungen positiv hervor, die Vorträge der (Nachsorge-)Mitarbeiter-<br />

Innen <strong>des</strong> WZFP wurden u.a. als interessant, „besonders lebendig und mutmachend“<br />

sowie „praxisnah und plastisch“ beschrieben.<br />

5 ZUSAMMENFASSUNG ZUSAMMENFASSUNG UND UND SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Das Modellprojekt „Ambulante Nachsorge“ wurde vom <strong>Westfälischen</strong> Zentrum <strong>für</strong> <strong>Forensische</strong><br />

Psychiatrie Lippstadt (WZFP) in der Zeit von Dezember 1999 bis Dezember<br />

2002 durchgeführt. Projektziel war die Schaffung bedarfsgerechter Nachsorgestrukturen<br />

und -maßnahmen <strong>für</strong> ehemals gem. § 63 StGB untergebrachte PatientInnen. Im<br />

Vordergrund standen dabei die Herstellung von Kontinuität im Wiedereingliederungsprozess,<br />

die Erweiterung von Betreuungs- und Behandlungsangeboten sowie die Optimierung<br />

der Betreuungs- und Behandlungsqualität. Der Fokus der externen Evaluation<br />

richtete sich auf drei Projektbereiche: den Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge,<br />

die Kooperation mit externen Stellen und fallbezogene Zusammenarbeit sowie auf<br />

flankierende Maßnahmen, u.a. Supervision, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen.<br />

Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge<br />

Die sieben Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP betreuten im Projektzeitraum insgesamt<br />

69 PatientInnen - 28 beurlaubte, 35 entlassene und sechs sonstige -, die hinsichtlich<br />

relevanter soziodemographischer Merkmale als typische PatientInnen <strong>des</strong> Maßregelvollzugs<br />

bezeichnet werden können. Bei zwei Drittel der PatientInnen erfolgte die Unterbringung<br />

im Maßregelvollzug aufgrund einer Straftat gegen das Leben. Drei Viertel<br />

der PatientInnen waren zum ersten Mal gem. § 63 StGB untergebracht. Bei rund zwei<br />

Fünftel der PatientInnen lag als Hauptdiagnose eine Persönlichkeitsstörung vor, bei<br />

knapp zwei Drittel eine schizophrene Erkrankung und bei knapp einem Fünftel eine<br />

Intelligenzminderung; insgesamt wies etwa ein Drittel der PatientInnen eine begleitende<br />

Suchterkrankung auf.<br />

Zu Beginn der Langzeitbeurlaubung waren die 28 im Projektzeitraum beurlaubten PatientInnen<br />

im Mittel 10,2 Jahre (Median = 10,1) untergebracht, die Hälfte der PatientInnen<br />

befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits über zehn Jahre im Maßregelvollzug.<br />

Alle PatientInnen lebten bei Urlaubsbeginn in einem professionell betreuten - vorwiegend<br />

stationären - Umfeld. Bei rund einem Drittel der PatientInnen kam es aufgrund<br />

von Schwierigkeiten während der Langzeitbeurlaubung zu Urlaubsunterbrechungen,<br />

bei einem Viertel der PatientInnen musste die Langzeitbeurlaubung im Projektzeitraum<br />

abgebrochen und der Patient ins WZFP zurückgeholt werden.<br />

Bis auf vier Ausnahmen waren alle 35 im Projektzeitraum entlassenen PatientInnen<br />

vor ihrer Entlassung langzeitbeurlaubt, im Mittel 1,4 Jahre. Die Beurlaubungen erfolgten<br />

ebenfalls ausnahmslos in ein professionell betreutes Umfeld, vorwiegend stationäre<br />

Einrichtungen. Bis auf einen Patienten wurden alle PatientInnen in das Beurlaubungssetting<br />

entlassen; dies bedeutet, dass bis zur Entlassung einer/s PatientIn meist bereits<br />

eine ein- bis eineinhalbjährige Kooperation <strong>des</strong> WZFP mit der Nachsorgeeinrichtung<br />

besteht. Die PatientInnen waren bis zur Entlassung im Mittel 8,3 Jahre (Median = 7,3)<br />

untergebracht, knapp ein Viertel bereits über zehn Jahre. Bei fast allen PatientInnen<br />

102


erfolgte die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung. Drei Viertel der PatientInnen<br />

lebten nach der Entlassung in einem Wohnheim, ein Viertel lebte allein, gemeinsam<br />

mit der (Ehe-)Partnerin oder bei der Familie - davon rund die Hälfte im Rahmen<br />

von Betreutem Wohnen. Zum Projektende waren die PatientInnen im Mittel 1,8 Jahre<br />

entlassen, bei einem Patienten musste die Bewährung im Projektzeitraum widerrufen<br />

werden.<br />

Drei der beurlaubten und vier der entlassenen PatientInnen wurden im Projektzeitraum<br />

im Rahmen psychotherapeutischer Nachsorge durch die forensischpsychiatrische<br />

Kontaktstelle <strong>des</strong> WZFP in Bochum betreut. Bei allen Patienten wurde<br />

als Hauptdiagnose eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Bei einem Patienten endete<br />

die psychotherapeutische Nachsorge mit dem Abbruch der Beurlaubung, bei einem<br />

anderen mit dem Bewährungswiderruf. Es waren keine weiteren Fälle bekannt, in<br />

denen PatientInnen <strong>des</strong> Modellprojekts ambulant psychotherapeutisch - z.B. durch<br />

niedergelassene PsychotherapeutInnen - behandelt wurden.<br />

Die Nachsorgemitarbeiter wendeten - wie die Tätigkeitsdokumentation zeigte - sowohl<br />

<strong>für</strong> beurlaubte als auch <strong>für</strong> entlassene PatientInnen den größten Teil ihrer Betreuungszeit<br />

<strong>für</strong> Gespräche mit dem externen Behandlungsteam auf. Bei beurlaubten PatientInnen<br />

nahm darüber hinaus die Akquisition von Betreuungsangeboten einen Großteil<br />

der Zeit in Anspruch, bei entlassenen PatientInnen trat die Koordination komplementärer<br />

Dienste in den Vordergrund. Gespräche mit den PatientInnen zählten in beiden<br />

Gruppen zu den drei zeitaufwendigsten Tätigkeiten im Rahmen der Nachsorge,<br />

jeweils dicht gefolgt von externen Fallbesprechungen.<br />

Mit der Erarbeitung und Implementation der „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien<br />

zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb,<br />

2002) ist es dem WZFP gelungen, das Procedere der Rehabilitation und Nachsorge<br />

klinikintern zu vereinheitlichen. Die bisherigen abteilungsspezifischen Standards wurden<br />

dadurch zu einer verbindlichen abteilungsübergreifenden Ablauforganisation, die<br />

zu Kontinuität und Transparenz <strong>des</strong> gesamten Procederes - nach innen und außen -<br />

beiträgt.<br />

Kooperation mit Nachsorgeeinrichtungen, Führungsaufsicht und Bewährungshilfe<br />

Das WZFP kooperierte im Projektzeitraum mit 40 Nachsorgeeinrichtungen, rund die<br />

Hälfte Dauerwohnheime. Knapp die Hälfte der Einrichtungen hatte im Projektzeitraum<br />

die/den erste/n PatientIn aus dem WZFP aufgenommen, d.h. mit 15 Einrichtungen<br />

konnte im Rahmen <strong>des</strong> Projekts eine Zusammenarbeit entwickelt werden. Ein Fünftel<br />

der Einrichtungen sammelte im Projektzeitraum erstmals Erfahrungen mit forensischer<br />

Klientel überhaupt. Die Einrichtungen haben im Mittel bereits drei PatientInnen direkt<br />

aus dem WZFP übernommen, zwei Fünftel der Einrichtungen haben in dem dreijährigen<br />

Projektzeitraum mehr als eine/n bis zu fünf entlassene und/oder beurlaubte PatientInnen<br />

aus dem WZFP betreut. Die Bereitschaft, in einem dreijährigen Zeitraum<br />

mehrere forensische PatientInnen aus dem WZFP aufzunehmen, zeugt von positiven<br />

Erfahrungen in der Kooperation und mit der Überleitung bzw. Betreuung der PatientInnen<br />

durch die Nachsorgemitarbeiter.<br />

Die Erfahrungen dieses Projekts bestätigen, dass <strong>für</strong> die Betreuung beurlaubter und<br />

entlassener PatientInnen aus dem Maßregelvollzug keine auf die Nachsorge forensischer<br />

PatientInnen spezialisierten Einrichtungen erforderlich sind. Die Ergebnisse der<br />

Evaluation durch <strong>FOGS</strong> stimmen diesbezüglich mit den Erfahrungen von Seifert und<br />

Schiffer (2002) sowie - <strong>für</strong> Niedersachsen - von Pozsár (2001) überein.<br />

103


Rund drei Fünftel der kooperierenden Einrichtungen hatten anfangs Bedenken bezüglich<br />

der Aufnahme forensischer PatientInnen, die vorwiegend aus patienten- und deliktbezogenen<br />

Ängsten resultierten. Die anfänglichen Bedenken konnten weitestgehend<br />

zerstreut werden, vor allem durch die begleitende Unterstützung <strong>des</strong> WZFP und<br />

den persönlichen Kontakt zur Klientel. Dennoch schließt fast die Hälfte der kooperierenden<br />

Einrichtungen bestimmte Patientengruppen, vor allem Sexualstraftäter, aus der<br />

Nachsorge aus, weitere Einrichtungen treten bei diesbezüglichen Aufnahmeanfragen<br />

in einen intensivierten Entscheidungsprozess ein.<br />

Ingesamt war auf Seiten der Nachsorgeeinrichtungen eine hohe Zufriedenheit mit dem<br />

Überleitungsprozess von PatientInnen festzustellen, wie er von den Nachsorgemitarbeitern<br />

gestaltet wird. Diese positive Bewertung der Bemühungen der zuständigen MitarbeiterInnen<br />

wurde in den Interviews mit den Einrichtungen bekräftigt. Das Procedere<br />

der Rehabilitation und Nachsorge <strong>des</strong> WZFP wird als einheitlich und transparent angesehen<br />

und trägt zu mehr Sicherheit auf Einrichtungsseite bei.<br />

Auch mit der Unterstützung durch das WZFP in Krisensituationen während der Beurlaubung<br />

und nach der Entlassung besteht insgesamt eine hohe Zufriedenheit der<br />

Nachsorgeeinrichtungen, die damit im Projektzeitraum Erfahrungen gemacht haben.<br />

Dabei steht <strong>für</strong> die Einrichtungen eine unbürokratische und zeitnahe Wiederaufnahme<br />

im WZFP mit geregelten Zuständigkeiten im Vordergrund. Es ist zu berücksichtigen,<br />

dass viele Einrichtungen von krisenhaften Vorfällen während der Beurlaubung berichten<br />

und damit den Maßnahmen zur Krisenintervention und einer engen Abstimmung<br />

zwischen den Beteiligten eine hohe Bedeutung zukommt. Weiterer Unterstützungsbedarf<br />

in Krisen wurde insgesamt allerdings nur wenig geäußert.<br />

Als nicht ausreichend wird die bisherige Information der im Projektzeitraum kooperierenden<br />

Nachsorgeeinrichtungen bezüglich <strong>des</strong> „Orientierungsleitfadens zu forensischen<br />

PatientInnen <strong>für</strong> MitarbeiterInnen der psychosozialen Versorgung“ erachtet: Der<br />

Leitfaden war nur einem Drittel der Einrichtungen bekannt, die im Projektzeitraum<br />

PatientInnen aufgenommen hatten. Die Einrichtungen, die den Leitfaden kannten,<br />

bewerteten ihn jedoch als hilfreich.<br />

Die Befragten von Führungsaufsicht (FA) und Bewährungshilfe (BWH) waren sowohl<br />

mit der Information im Rahmen von Beurlaubungen und Entlassungen als auch mit<br />

der frühzeitigen Kontaktaufnahme <strong>des</strong> WZFP und anderer forensischer Einrichtungen<br />

zu den an der Nachsorge beteiligten Institutionen zufrieden. Die Information zu Beginn<br />

einer anstehenden Beurlaubung und die Übersendung der Stellungnahmen der<br />

Klink zur Entlassung haben sich aus Sicht der Befragten seit 1999 verbessert. Wenig<br />

Zufriedenheit bestand dagegen mit der Information der FA und BWH über Anhörungstermine<br />

von PatientInnen durch die zuständigen Strafvollstreckungskammern. Insgesamt<br />

wurden von Seiten der Stellen der Justiz nur wenig Vorschläge zur Verbesserung<br />

der Kooperation mit dem WZFP genannt. Es zeigte sich jedoch ein Bedarf an (zusätzlichen)<br />

institutionsübergreifenden Besprechungen und wechselseitigem Austausch.<br />

Schlussfolgerungen zur Kooperation mit Nachsorgeeinrichtungen, Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe<br />

� Die erzielte Kontinuität im Procedere der Rehabilitation, Überleitung und Nachsorge<br />

sollte gefestigt und beibehalten werden, ebenso die Bereitstellung ausführlicher<br />

Unterlagen über die PatientInnen - <strong>für</strong> Nachsorgeeinrichtungen und Stellen<br />

der Justiz.<br />

104


� Es sollte verstärkt auf einen frühzeitigen Einbezug externer Stellen in die gemeinsame<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplanung der Klinik geachtet werden - insbesondere<br />

in der Planung vor und während einer Langzeitbeurlaubung.<br />

� Die zuständigen Strafvollstreckungskammern sollten Führungsaufsicht und Bewährungshilfe<br />

rechtzeitig über Anhörungstermine forensischer PatientInnen informieren.<br />

� Es sollte generell auf eine ausführliche und gezielte Information aller kooperierenden<br />

Nachsorgeeinrichtungen geachtet werden; der Orientierungsleitfaden muss<br />

stärker zugänglich und bekannt gemacht werden, da er eine wichtige Orientierungshilfe<br />

<strong>für</strong> Einrichtungen, die PatientInnen betreuen, und Information <strong>für</strong> Einrichtungen,<br />

die noch keine PatientInnen betreuen, bieten kann. Außerdem sollte<br />

das Konzept der regionalisierten Nachsorge den Einrichtungen gegenüber verdeutlicht<br />

werden.<br />

� Das Procedere einer Wiederaufnahme im WZFP im Krisenfall während einer Beurlaubung<br />

sollte verbessert werden, insbesondere die Zuständigkeiten in der Klinik<br />

und die Ansprechpartner; gleichzeitig ist auf eine enge Einbindung der Einrichtungen<br />

in die Entscheidung zur Rückführung zu achten.<br />

� Den Nachsorgeeinrichtungen gegenüber muss stärker verdeutlicht werden, ob und<br />

unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme nach einer Entlassung möglich<br />

ist und welche Rolle der Allgemeinpsychiatrie vor Ort zukommt.<br />

� Nach der Entlassung sollte das WFZP bei Fragen auch weiterhin als Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> die Nachsorgeeinrichtungen und die betreuenden Bewährungshelfer-<br />

Innen zur Verfügung stehen.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Anforderungsprofils der Gestaltung der Überleitung und der Betreuung<br />

von PatientInnen in der Nachsorge kann auf den von Dimmek und Bargfrede (1996, S.<br />

125) im vorausgegangenen Modellprojekt beschriebenen Grundpfeilern weiter gebaut<br />

werden:<br />

1. ein umfassender und frühzeitiger Informationstransfer von der Klinik zu den beteiligten<br />

Stellen<br />

2. eine gleichermaßen verbindliche wie transparente Klärung der Zuständigkeiten<br />

3. eine eindeutige Verfahrensregel bei krisenhaften Verläufen.<br />

Fallbezogene Kooperation<br />

Im Rahmen der externen Evaluation sollte überprüft werden, in welchem Umfang die<br />

zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Nachsorge eingesetzten Instrumente Runder<br />

Tisch (RT) und Gesamthilfeplanung nach Entlassung umgesetzt werden konnten. Runde<br />

Tische - unter Beteiligung <strong>des</strong> WZFP - wurden <strong>für</strong> jede/n fünfte/n im Projektzeitraum<br />

entlassene/n PatientIn durchgeführt. Der erste RT fand im Mittel zehn Monate<br />

nach der Entlassung statt, weitere RT wurden in einem durchschnittlichen Abstand<br />

von einem halben Jahr durchgeführt. Im Projektzeitraum wurden die RT vorwiegend<br />

von den Nachsorgemitarbeitern einberufen, teilgenommen haben im Mittel sieben<br />

Personen. Die Einrichtungen, die auf Runde Tische zurückgegriffen hatten, bewerteten<br />

sie sehr positiv. Insgesamt hat sich gezeigt, dass Runde Tische ein geeignetes Instrument<br />

zur fallbezogenen Kooperation verschiedener Stellen und zur Absprache relevanter<br />

Maßnahmen sind - nicht nur in Krisenfällen.<br />

105


Das Instrument Gesamthilfeplanung nach Entlassung wurde im Projektzeitraum in<br />

einem eher geringem Maß umgesetzt: Etwas mehr als ein Viertel aller Einrichtungen,<br />

die entlassene PatientInnen betreuten, haben Gesamthilfeplanungen nach Entlassung<br />

durchgeführt - von diesen Einrichtungen wurde die Gesamthilfeplanung als hilfreich<br />

bewertet.<br />

Im Zusammenhang mit der fallbezogenen Kooperation stellt sich v.a. auf Seiten der<br />

Einrichtungen und Stellen der Justiz die Frage der Zuständigkeit bzw. Fallverantwortlichkeit<br />

<strong>für</strong> die PatientInnen. Einem Viertel der Befragten aus Führungsaufsicht und<br />

Bewährungshilfe ist die Fallverantwortlichkeit <strong>für</strong> die PatientInnen nach einer Entlassung<br />

eher unklar. Rund 38 % der Befragten votierten <strong>für</strong> die Übernahme der Fallverantwortlichkeit<br />

nach der Entlassung durch die FA/BWH, 29 % waren der Meinung, die<br />

Nachsorgeeinrichtungen sollten die Fallverantwortlichkeit übernehmen. Die Befragung<br />

der FA/BWH weist darauf hin, dass aus Sicht dieser Stellen der wechselseitige Austausch<br />

noch nicht ausreichend institutionalisiert ist; auch bei der Abstimmung der<br />

Beteiligten beim Krisenmanagement lässt sich weiterer Verbesserungsbedarf erkennen.<br />

Aus Sicht der Nachsorgeeinrichtungen sind die Verantwortlichkeiten während der Beurlaubung<br />

klarer als nach der Entlassung einer/s PatientIn. Während der Beurlaubung<br />

sorgt die eindeutige Zuständigkeit eines Nachsorgemitarbeiters und <strong>des</strong>sen hohe Kontaktfrequenz<br />

zu PatientIn und Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> Transparenz und Sicherheit -<br />

dies wird von den Einrichtungen positiv bewertet. Die Ergebnisse der Befragungen<br />

weisen darauf hin, dass die Situation nach der Entlassung weniger klar und nicht ausreichend<br />

geregelt ist, v.a. in Bezug auf die Einberufung Runder Tische. Auch wenn<br />

nach einer Entlassung alle Beteiligten <strong>für</strong> eine enge Kooperation und einen regelmäßigen<br />

Informationsaustausch verantwortlich sind, sollte die Federführung bei einer Stelle<br />

liegen, um Kontinuität in der Begleitung der/s PatientIn sicherzustellen. Durch eine<br />

enge fallbezogene Kooperation können Krisen verhindert oder angemessen bewältigt<br />

werden.<br />

Schlussfolgerungen zur fallbezogenen Kooperation<br />

� Die verbindliche Klärung, wer nach der Entlassung <strong>für</strong> die PatientInnen zuständig<br />

ist, ist unbedingt erforderlich - insbesondere <strong>für</strong> die Einberufung Runder Tische.<br />

Auch wenn eine Institution die Fallverantwortlichkeit übernimmt, sind alle weiteren<br />

Institutionen mitverantwortlich und sollten die anderen Stellen - insbesondere<br />

in Krisen - über wichtige Veränderungen und Planungen informieren.<br />

� Die unterschiedlichen Sichtweisen der verschiedenen Helfergruppen sollten respektiert<br />

werden und sich ergänzen, trotzdem sollte versucht werden, eine „gemeinsame<br />

Sprache“ zu sprechen und ein gewisses Maß an Fachwissen über die zu<br />

betreuende Klientel sicherzustellen - insbesondere bei der Betreuung von Sexualstraftätern<br />

und PatientInnen mit Persönlichkeitsstörungen.<br />

� Wenn Führungsaufsicht und Bewährungshilfe bereits während einer Beurlaubung<br />

in der Betreuung der PatientInnen aktiv werden wollen - was als sinnvoll erachtet<br />

wird -, muss da<strong>für</strong> eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe sollten bis dahin - auf freiwilliger Basis - möglichst frühzeitig<br />

in die Betreuung der PatientInnen eingebunden werden oder zumin<strong>des</strong>t rechtzeitig<br />

darüber informiert werden.<br />

� Es ist eine eindeutige Definition <strong>des</strong> Begriffs Runder Tisch i.S.e. Abgrenzung zu<br />

anderen fallbezogenen und einrichtungsübergreifenden Gremien erforderlich; diese<br />

Begrifflichkeit sollte sowohl innerhalb der Klinik als auch in der Kooperation<br />

mit externen Stellen verdeutlicht werden.<br />

106


� Die Teilnahme der PatientInnen am Runden Tisch sollte gefördert werden, um<br />

getroffenen Absprachen zuzustimmen. Neben MitarbeiterInnen der betreuenden<br />

Einrichtung sollte nach der Entlassung die/der betreuende BewährungshelferIn<br />

immer am Runden Tisch anwesend sein; ggf. kann auch der Einbezug von Angehörigen<br />

sinnvoll sein.<br />

� Der erste Runde Tisch sollte deutlich früher als zehn Monate nach einer Entlassung<br />

einberufen werden, v.a. wenn sich die beteiligten Helfer nicht bereits im<br />

Rahmen einer Gesamthilfeplanung nach Entlassung abgestimmt haben. Ein rechtzeitiges<br />

Kennenlernen der Beteiligten und eine frühzeitige Abstimmung über die<br />

Kommunikationswege und das Vorgehen in Krisensituationen ist unabdingbar.<br />

� Es sollte geklärt werden, welche Rolle Gesamthilfeplanungen nach Entlassung<br />

neben den Runden Tischen einnehmen, eventuell ist eine Kombination beider Instrumente<br />

möglich; auch hier sollte geklärt werden, wer die Federführung besitzt.<br />

Die Durchführung von Gesamthilfeplanung nach Entlassung könnte insgesamt<br />

verstärkt angeboten werden.<br />

Flankierende Maßnahmen<br />

Im Projektzeitraum wurden vom WZFP zehn Kostenübernahmen <strong>für</strong> acht Patienten in<br />

acht Einrichtungen bewilligt, in denen ein spezifischer Bedarf aufgrund von Schwierigkeiten<br />

im Betreuungsverlauf vorlag. Das Supervisionsangebot wurde damit von jeder<br />

fünften Einrichtung in Anspruch genommen, die im Projektzeitraum eine/n entlassene/n<br />

oder beurlaubte/n PatientIn betreute. Rund die Hälfte der im Projektzeitraum<br />

kooperierenden Einrichtungen war - in den meisten Fällen durch die Nachsorgemitarbeiter<br />

- über das Supervisionsangebot informiert. Die Supervisionssitzungen wurden<br />

von den Nachsorgeeinrichtungen als sehr hilfreich eingeschätzt und von zahlreichen<br />

Einrichtungen ausdrücklich gewünscht. Supervisionsmaßnahmen können zur Erschließung<br />

von Behandlungsangeboten im Rahmen der Beurlaubung/Entlassung dienen<br />

und vorhandene Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit forensischen PatientInnen<br />

abbauen. Dieser Effekt ist vor dem Hintergrund, dass in der Mehrheit der Einrichtungen<br />

anfängliche Bedenken bzgl. der Betreuung forensischer PatientInnen bestanden,<br />

besonders hoch zu bewerten. Nach einer Aufnahme der/s PatientIn, trägt Supervision<br />

zur Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Durchführung einer fachgerechten<br />

Betreuung bei. Entgegen der ursprünglichen Planungen wurde im Rahmen <strong>des</strong><br />

Projekts keine Kostenübernahme von Supervisionssitzungen <strong>für</strong> niedergelassene PsychotherapeutInnen<br />

oder BewährungshelferInnen angeboten.<br />

Das WZFP führte im Projektzeitraum 68 (dokumentierte) Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen<br />

durch. Die Veranstaltungen wurden nur zum Teil vom WZFP<br />

selbst initiiert, zum Teil handelte es sich um Treffen externer Institutionen oder Gremien,<br />

an denen ReferentInnen <strong>des</strong> WZFP beteiligt waren. Etwa ein Drittel der kooperierenden<br />

Einrichtungen und knapp ein Fünftel der Befragten von Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe hat an Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen teilgenommen<br />

- dementsprechend konnten die Veranstaltungen nur von einer begrenzten<br />

Zahl von Kooperationspartnern beurteilt werden. Die Ergebnisse weisen damit auf einen<br />

relativ geringen Bekanntheitsgrad der verschiedenen Veranstaltungen und Informationsangebote<br />

hin.<br />

Die zu den Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen befragten TeilnehmerInnen<br />

waren mit den besuchten Veranstaltungen im Ganzen zufrieden, besonders die Veranstaltungsreihe<br />

„Frauen und Forensik“ erzielte eine sehr gute Resonanz und sehr positive<br />

Bewertungen. Weniger Zufriedenheit bestand aus Sicht der Einrichtungen sowie der<br />

107


Führungsaufsicht und Bewährungshilfe mit der Vermittlung von speziellem forensischen<br />

Wissen durch das WZFP insgesamt. Aus Sicht der kooperierenden Einrichtungen<br />

besteht diesbezüglich ein Entwicklungsbedarf, der mit Sicherheit auch auf die zum<br />

Teil mangelhafte Informationsvermittlung insgesamt zurückgeführt werden kann.<br />

Nach Ansicht der Nachsorgeeinrichtungen erhöhen flankierende Maßnahmen der<br />

Fortbildung, Information und vor allem Supervision die Mitversorgungsbereitschaft,<br />

darüber hinaus könnten intensive(re) Kontakte, Besuche und Hospitationen auch zur<br />

Verbesserung der Kooperation mit dem WZFP insgesamt beitragen. Es besteht eindeutig<br />

ein weiterer Fortbildungsbedarf bzw. eine Fortbildungsbereitschaft, zwei Drittel der<br />

Personen, die an einer Veranstaltung teilgenommen hatten, wünschen sich weitere<br />

Veranstaltungen.<br />

Aufgrund der sehr geringen Resonanz niedergelassener PsychotherapeutInnen auf das<br />

Fortbildungsangebot sollte überdacht werden, ob dies vor dem Hintergrund einer generell<br />

geringen Kooperationsbereitschaft tatsächlich einen geeigneten Weg darstellt, diese<br />

Personengruppe anzusprechen. In der vom WZFP durchgeführten Befragung gaben<br />

große Teile niedergelassener PsychotherapeutInnen an, keine Bereitschaft zur Mitarbeit<br />

zu besitzen. Eventuell könnte die gezielte Kontaktaufnahme zu einzelnen prinzipiell<br />

kooperationsbereiten PsychotherapeutInnen im Rahmen der Akquisition von Behandlungsangeboten<br />

das Mittel der Wahl sein; zusätzlich sollten bestehende Kooperationen<br />

gefördert und unterstützt werden, erfahrene PsychotherapeutInnen könnten<br />

darüber hinaus als Multiplikatoren fungieren. Wie ursprünglich geplant, hätten auch<br />

niedergelassene PsychotherapeutInnen über das Supervisionsangebot informiert werden<br />

sollen; Supervision bei der Behandlung forensischer PatientInnen wurde von dieser<br />

Berufsgruppe in der Befragung <strong>des</strong> WZFP ausdrücklich gewünscht. Der Fonds Psychotherapie,<br />

der zur Vorfinanzierung von Psychotherapien mit ausstehender Kostenklärung<br />

eingerichtet wurde, wurde im gesamten Projektzeitraum nur einmal in Anspruch<br />

genommen. Der Fonds erwies sich - entgegen der Vorannahmen der Projektsteuerung<br />

- nicht als geeignetes Mittel zur verstärkten Durchführung ambulanter<br />

Psychotherapien <strong>für</strong> forensische PatientInnen durch niedergelassene Psychotherapeuten.<br />

Schlussfolgerungen zu flankierenden Maßnahmen<br />

� Supervision sollte <strong>für</strong> alle Nachsorgeeinrichtungen, die beurlaubte oder entlassene<br />

forensische PatientInnen betreuen, Standard sein.<br />

� Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen müssen bedarfs- und adressatengerecht<br />

gestaltet werden. Dabei ist zu beachten, ob der Veranstaltungsschwerpunkt<br />

auf Akquisition und Information oder auf der Qualifizierung von MitarbeiterInnen<br />

liegt. Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Erfahrung in der Betreuung<br />

forensischer PatientInnen müssen berücksichtigt werden, da sie andere Bedarfe<br />

haben.<br />

� Folgende Fortbildungsthemen haben aus Sicht der befragten externen Kooperationspartner<br />

einen hohen Stellenwert: Umgang mit forensischen PatientInnen (unterschiedlicher<br />

Störungsgruppen), Behandlungsverfahren, Störungsbilder - insbesondere<br />

Persönlichkeitsstörungen - und Sexualstraftäter.<br />

� Vor allem bei Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Akquisition könnten mit der<br />

Betreuung forensischer PatientInnen erfahrene Einrichtungen als Multiplikatoren<br />

eingebunden werden.<br />

108


� Es sollten mehr - ggf. einrichtungsübergreifende - Fortbildungsangebote <strong>für</strong> Nachsorgeeinrichtungen<br />

durchgeführt werden, die bereits PatientInnen aus dem WZFP<br />

betreuen; diese Angebote sollten über Besuchergruppen hinausgehen bzw. diese<br />

ergänzen. Die Veranstaltungsreihe „Frauen und Forensik“ sollte fortgesetzt werden.<br />

Bei den Veranstaltungen sollte auf ausreichend Raum zum Erfahrungsaustausch<br />

geachtet und evtl. zusätzliches Informationsmaterial angeboten werden.<br />

� Über Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen sollte gezielt und rechtzeitig<br />

informiert werden - zumin<strong>des</strong>t sollten alle kooperierenden Einrichtungen eingeladen<br />

werden.<br />

� Bei der Ermittlung von Fortbildungsbedarfen sollte auf eine kurze, standardisierte<br />

schriftliche Erhebung geachtet werden; um den Rücklauf zu erhöhen, sollte auf offene<br />

Fragen weitgehend verzichtet werden, evtl. könnten bereits Themenvorschläge<br />

zur Auswahl stehen.<br />

� Die praktische Umsetzung <strong>des</strong> Wissens in der Betreuung forensischer PatientInnen<br />

sollte unterstützt werden, evtl. durch fallbezogene Besprechung von Schwierigkeiten<br />

im Rahmen von mehrteiligen Veranstaltungsreihen.<br />

� Der Bedarf an ambulanter Psychotherapie <strong>für</strong> beurlaubte und entlassene Patienten<br />

- außerhalb der psychotherapeutischen Nachsorge durch die forensischpsychiatrische<br />

Kontaktstelle in Bochum - blieb unklar, im Modellprojekt wurden<br />

keine Bemühungen zur Erschließung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungsplätze<br />

deutlich.<br />

109


LITERATUR<br />

LITERATUR<br />

LITERATUR<br />

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Rehabilitation und Nachsorge (Nr. 1) [Broschüre]. Lippstadt: WZFP.<br />

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