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SENIOREN WO HN PA RK - Stadt Gummersbach

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III Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen<br />

Erkrankten bis zu 1 % des Bruttojahreseinkommens.<br />

Eine Befreiung für darüber liegende Zuzahlungen des Kalenderjahres<br />

kann erst nach Antragstellung erfolgen. Auskunft erteilt<br />

die zuständige Krankenkasse.<br />

» Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde<br />

Menschen<br />

Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können unter<br />

bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten.<br />

Ausgefüllte Antragsformulare können beim BürgerService zur<br />

Weiterleitung an den Landschaftsverband Rheinland abgegeben<br />

werden. Antragsformulare sind zu erhalten beim:<br />

BürgerService<br />

Rathausplatz 1, 51643 GM<br />

Tel.: 02261 / 87-200

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