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Notfalldienst (einschließlich bis zum 28.03.2010)

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goZ<br />

32<br />

Das GOZ Referat informiert:<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ….<br />

bitte betriebswirtschaftlich denken<br />

Die Wahl ist gelaufen und nun steht sie<br />

fest, die neue Koalition und wir werden der Tatsache tapfer<br />

ins Auge schauen, dass wir noch eine Weile mit unserer alten<br />

GOZ leben werden, da in einem neu formiertem BMG nun<br />

die Arbeit von vorn beginnt. Wir werden weiter dafür kämpfen,<br />

dass wir möglichst ein besseres Ergebnis bekommen, als<br />

das, was im aktuellen Referentenentwurf steht. Aber eins<br />

ist auch heute schon klar, wir werden noch stärker mit dem<br />

sprichwörtlichen spitzen Stift rechnen müssen, um möglichst<br />

befriedigende wirtschaftliche Ergebnisse zu erreichen.<br />

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit ihrer<br />

Einführung 1988 unverändert geblieben – die Honorierung<br />

ist auf dem Stand von vor über 20 Jahren eingefroren. Für<br />

vertragszahnärztliche Tätigkeit gab es in den meisten Jahren<br />

Punktwert-Steigerungen in homöopathischer Dosis. Dabei<br />

geht die Schere zwischen Praxiskosten und Honorar immer<br />

weiter auseinander. Schon heute werden einige Leistungen in<br />

der GOZ bei 2,3-fachen Satz schlechter honoriert, als vergleichbare<br />

Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen<br />

im BEMA. Der geneigte Leser wird sich an dieser Stelle daran<br />

erinnern, dass die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mal eine<br />

Zeitmessstudie in Auftrag gegebenen und darauf aufbauend<br />

die HOZ (Honorarordnung für Zahnärzte) entwickelt hat,<br />

die leider vom BMG im Referentenentwurf zur Novellierung<br />

der GOZ nicht berücksichtigt wurde. Trotz alledem können<br />

und sollten wir in unseren Praxen aber die Ergebnisse dieser<br />

Zeitmessstudie nutzen, um sie für unsere individuelle Praxispreiskalkulation<br />

einfliesen zu lassen. Damit sich hierbei nicht<br />

jeder Praxisinhaber in endlosen Preisvergleichen verzettelt,<br />

hat sich die BLZK (Bayerische Landeszahnärztekammer) bereits<br />

2005 die Mühe gemacht, eine Vergleichstabelle zu erarbeiteten,<br />

die ständig aktualisiert wird.<br />

Die Bayerische Tabelle<br />

Die bayerische Tabelle zeigt sehr anschaulich, dass Zahnärzte<br />

bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz verlangen<br />

müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung<br />

zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.<br />

Wir Zahnärzte selbst müssen dafür sorgen, dass heute<br />

die Preiskalkulation in jeder Praxis individuell „gelebt“ wird.<br />

In der Bayerischen Tabelle 2009 finden Sie die Leistungszif-<br />

MBZ Heft 11 2009<br />

fern und die betriebswirtschaftlichen Richtwerte (Basiswerte)<br />

der HOZ 2007. Auf unserer Homepage können Sie die vollständige<br />

„Bayerische Tabelle“ downloaden (http://www.<br />

zaek-berlin.de/zahnaerzte/goz/goz-links.html). Die HOZ<br />

kann bereits heute innerhalb der GOZ eine Kalkulationsgrundlage<br />

für Leistungen nach § 2 und § 6 GOZ sein. Ihre<br />

Aufgabe ist es also, alleine oder zusammen mit Ihrem Steuerberater,<br />

den eigenen betriebswirtschaftlichen Minutenwert zu<br />

errechnen und die Basiswerte entsprechend anzupassen. Dafür<br />

gibt es auf der Homepage der BZÄK ein wunderbares betriebswirtschaftliches<br />

Kalkulationsmodul, was jedem Zahnarzt<br />

kostenlos zur Verfügung steht:<br />

http://www.bzaek.de/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/gebuehrenordnung-goz/goz-recht-politik/kalkulationsraster.html<br />

uch für die Kalkulation Ihrer zahntechnischen<br />

Leistungen gibt es etwas Neues:<br />

Eine neue BEB Zahntechnik<br />

Mit der achten Ausgabe der Bundeseinheitlichen Benennungsliste<br />

(BEB) <strong>zum</strong> 1. Januar 2009 hat der Verband deutscher<br />

Zahntechniker Innungen (VDZI) seine für die Dentalbranche<br />

erstmals im Jahr 1973 herausgegebene Nomenklatur zahntechnischer<br />

Leistungen und Arbeiten grundlegend überarbeitet.<br />

Dies war der Tatsache geschuldet, dass die Zahntechnik<br />

in den vergangenen Jahren tiefgreifende Weiterentwicklungen<br />

erfahren hat. Der Benennungsteil der neuen BEB Zahntechnik<br />

definiert eine bundesweit einheitliche Benennung zahntechnischer<br />

Leistungen und schafft eindeutige Termini technici<br />

für die Medizinprodukte des Zahntechnikerhandwerks.<br />

Auf Grundlage einer arbeitswissenschaftlichen Zeitmessanalyse<br />

werden nunmehr die Leistungsbewertung und die Kostenkalkulation<br />

zahntechnischer Leistungen ermöglicht. Anhand<br />

einer Arbeitszeitstudie wurden Arbeits-, Leistungs- und<br />

Zeitmessungen analysiert und mit einem ausgleichenden Faktor<br />

gekoppelt, wodurch dann der „Leistungsgrad“ ausdrückt<br />

werden kann.<br />

Handbuch mit Kalkulationsmodul<br />

Mit den Planzeiten der BEB Zahntechnik können nahezu die<br />

gesamte Palette der zahntechnischen Medizinprodukte/Vorga-

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