Notfalldienst (einschließlich bis zum 28.03.2010)
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goZ<br />
32<br />
Das GOZ Referat informiert:<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ….<br />
bitte betriebswirtschaftlich denken<br />
Die Wahl ist gelaufen und nun steht sie<br />
fest, die neue Koalition und wir werden der Tatsache tapfer<br />
ins Auge schauen, dass wir noch eine Weile mit unserer alten<br />
GOZ leben werden, da in einem neu formiertem BMG nun<br />
die Arbeit von vorn beginnt. Wir werden weiter dafür kämpfen,<br />
dass wir möglichst ein besseres Ergebnis bekommen, als<br />
das, was im aktuellen Referentenentwurf steht. Aber eins<br />
ist auch heute schon klar, wir werden noch stärker mit dem<br />
sprichwörtlichen spitzen Stift rechnen müssen, um möglichst<br />
befriedigende wirtschaftliche Ergebnisse zu erreichen.<br />
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit ihrer<br />
Einführung 1988 unverändert geblieben – die Honorierung<br />
ist auf dem Stand von vor über 20 Jahren eingefroren. Für<br />
vertragszahnärztliche Tätigkeit gab es in den meisten Jahren<br />
Punktwert-Steigerungen in homöopathischer Dosis. Dabei<br />
geht die Schere zwischen Praxiskosten und Honorar immer<br />
weiter auseinander. Schon heute werden einige Leistungen in<br />
der GOZ bei 2,3-fachen Satz schlechter honoriert, als vergleichbare<br />
Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen<br />
im BEMA. Der geneigte Leser wird sich an dieser Stelle daran<br />
erinnern, dass die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mal eine<br />
Zeitmessstudie in Auftrag gegebenen und darauf aufbauend<br />
die HOZ (Honorarordnung für Zahnärzte) entwickelt hat,<br />
die leider vom BMG im Referentenentwurf zur Novellierung<br />
der GOZ nicht berücksichtigt wurde. Trotz alledem können<br />
und sollten wir in unseren Praxen aber die Ergebnisse dieser<br />
Zeitmessstudie nutzen, um sie für unsere individuelle Praxispreiskalkulation<br />
einfliesen zu lassen. Damit sich hierbei nicht<br />
jeder Praxisinhaber in endlosen Preisvergleichen verzettelt,<br />
hat sich die BLZK (Bayerische Landeszahnärztekammer) bereits<br />
2005 die Mühe gemacht, eine Vergleichstabelle zu erarbeiteten,<br />
die ständig aktualisiert wird.<br />
Die Bayerische Tabelle<br />
Die bayerische Tabelle zeigt sehr anschaulich, dass Zahnärzte<br />
bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz verlangen<br />
müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung<br />
zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.<br />
Wir Zahnärzte selbst müssen dafür sorgen, dass heute<br />
die Preiskalkulation in jeder Praxis individuell „gelebt“ wird.<br />
In der Bayerischen Tabelle 2009 finden Sie die Leistungszif-<br />
MBZ Heft 11 2009<br />
fern und die betriebswirtschaftlichen Richtwerte (Basiswerte)<br />
der HOZ 2007. Auf unserer Homepage können Sie die vollständige<br />
„Bayerische Tabelle“ downloaden (http://www.<br />
zaek-berlin.de/zahnaerzte/goz/goz-links.html). Die HOZ<br />
kann bereits heute innerhalb der GOZ eine Kalkulationsgrundlage<br />
für Leistungen nach § 2 und § 6 GOZ sein. Ihre<br />
Aufgabe ist es also, alleine oder zusammen mit Ihrem Steuerberater,<br />
den eigenen betriebswirtschaftlichen Minutenwert zu<br />
errechnen und die Basiswerte entsprechend anzupassen. Dafür<br />
gibt es auf der Homepage der BZÄK ein wunderbares betriebswirtschaftliches<br />
Kalkulationsmodul, was jedem Zahnarzt<br />
kostenlos zur Verfügung steht:<br />
http://www.bzaek.de/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/gebuehrenordnung-goz/goz-recht-politik/kalkulationsraster.html<br />
uch für die Kalkulation Ihrer zahntechnischen<br />
Leistungen gibt es etwas Neues:<br />
Eine neue BEB Zahntechnik<br />
Mit der achten Ausgabe der Bundeseinheitlichen Benennungsliste<br />
(BEB) <strong>zum</strong> 1. Januar 2009 hat der Verband deutscher<br />
Zahntechniker Innungen (VDZI) seine für die Dentalbranche<br />
erstmals im Jahr 1973 herausgegebene Nomenklatur zahntechnischer<br />
Leistungen und Arbeiten grundlegend überarbeitet.<br />
Dies war der Tatsache geschuldet, dass die Zahntechnik<br />
in den vergangenen Jahren tiefgreifende Weiterentwicklungen<br />
erfahren hat. Der Benennungsteil der neuen BEB Zahntechnik<br />
definiert eine bundesweit einheitliche Benennung zahntechnischer<br />
Leistungen und schafft eindeutige Termini technici<br />
für die Medizinprodukte des Zahntechnikerhandwerks.<br />
Auf Grundlage einer arbeitswissenschaftlichen Zeitmessanalyse<br />
werden nunmehr die Leistungsbewertung und die Kostenkalkulation<br />
zahntechnischer Leistungen ermöglicht. Anhand<br />
einer Arbeitszeitstudie wurden Arbeits-, Leistungs- und<br />
Zeitmessungen analysiert und mit einem ausgleichenden Faktor<br />
gekoppelt, wodurch dann der „Leistungsgrad“ ausdrückt<br />
werden kann.<br />
Handbuch mit Kalkulationsmodul<br />
Mit den Planzeiten der BEB Zahntechnik können nahezu die<br />
gesamte Palette der zahntechnischen Medizinprodukte/Vorga-