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Warengruppe 01<br />

BASIKA ist Mitglied im Fachverband Gütesicherung Entwässerungstechnik – GET<br />

III. Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858 u. DIN 1999-100<br />

Allgemeines<br />

In Abscheider für Leichtflüssigkeiten darf nur Schmutzwasser, das Fette und Öle mineralischen Ursprungs enthält, eingeleitet werden.<br />

Vorhandene Entwässerungsleitungen sind auf passende Anschlusshöhe zu prüfen.<br />

Das Abwasser ist der Abscheideranlage in freiem Gefälle zuzuführen. Liegt der Ruhewasserspiegel des Abscheiders unter der Rückstauebene<br />

(s. EN 752-2) ist über eine Hebeanlage zu entwässern.<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider sind an die Schmutzwasser- oder Mischwasserkanalisation anzuschließen. Für die Ausführung des Anschlusses<br />

gelten die Regelungen nach DIN 1986-100 sowie den Normenreihen DIN EN 752 und DIN EN 12056.<br />

Zu beachtende technische Bestimmungen:<br />

� DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 100<br />

� DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Teil 1-7<br />

� DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Teil 2<br />

� DIN 1999, Teil 100<br />

� DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Teil 1-5<br />

ACHTUNG<br />

Es sind grundsätzlich die gültigen Normen für den Einbau und den Anschluss an die Entwässerungsanlage zu beachten.<br />

Einleitungsbegrenzung<br />

Abscheideranlagen dürfen nur in Entwässerungssysteme eingebaut werden, wenn Leichtflüssigkeiten aus dem Schmutzwasser abgeschieden<br />

und in Abscheidern zurückgehalten werden müssen. Sie dürfen nicht in Entwässerungs- und Kanalsysteme für häusliches Schmutzwasser eingebaut<br />

werden.<br />

Bestimmung der Nenngröße<br />

Der erste Schritt bei der Planung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders besteht darin, die Nenngröße (NG = Nenngröße = l/s) zu bestimmen.<br />

Hierzu werden alle Faktoren für die Auslegung (z.B. Regenwasserabfluss, Zapfstellen, Hochdruckreiniger, Portalwaschanlagen) herangezogen,<br />

um den Schmutzwasserabfluss in Litern pro Sekunde zu ermitteln, wonach der Abscheider berechnet wird.<br />

Für die Bestimmung der Nenngröße sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter oder unsere Mitarbeiter der Abscheidetechnik<br />

(Telefon +49 (0) 202-7 09 05 40) an.<br />

Einbau<br />

Die Abscheider der Klasse I und II können eingesetzt werden:<br />

1. zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Regenwasser von befestigten Flächen z. B. Tankstellen, Öllagern und Ölumschlagplätzen<br />

sowie von Parkplätzen und Straßen in Wasserschutzgebieten,<br />

2. als Rückhalteeinrichtung für Leichtflüssigkeiten zur Absicherung von Anlagen und Flächen, in bzw. auf denen mit Leichtflüssigkeiten umgegangen<br />

wird, z. B. Tankstellen, Öllagern und Ölumschlagplätzen,<br />

3. zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser), das unter Berücksichtigung der<br />

Betriebsbedingungen bei industriellen Prozessen, der Reinigung von ölverschmutzten Teilen und der Reinigung ölverschmutzter<br />

Bodenflächen (ausgenommen Werkstattböden) anfällt.<br />

Weiterhin können die Abscheider der Klasse I eingesetzt werden:<br />

4. zur Behandlung von Abwasser, das unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen bei der maschinellen Fahrzeugreinigung (Teilstrom:<br />

Ausschleusung vor der Kreislaufanlage mit anschließender Einleitung), bei der manuellen Reinigung (Fahrzeugoberwäsche, Motorwäsche,<br />

Unterbodenwäsche, Chassisreinigung in Waschhallen sowie auf SB- oder betrieblichen Waschplätzen – ausgenommen Reinigung ölverschmutzter<br />

Werkstattböden –) und bei der Entwässerung von Flächen zur Annahme, Eingangslagerung, Trockenlegung, Demontage und<br />

Verdichtung von Altfahrzeugen anfällt – in diesem Anwendungsfall sind es Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigem<br />

Abwasser im Sinne von Teil E Absatz 2 des Anhangs 49 der Abwasserordnung,<br />

5. zur Vorabscheidung von Leichtflüssigkeiten aus Abwasser, das vor Einleitung in die öffentliche Entwässerungsanlage einer weitergehenden<br />

Behandlung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen unterzogen wird.<br />

Hinweis<br />

Bei Abscheidern der Klasse I kann in den Fällen 1. und 2., bei Abscheidern der Klasse II zusätzlich in den Fällen 3. und 4., das Ablaufwasser in<br />

die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden.<br />

Soweit das Ablaufwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, ist dies im Einzelfall nur möglich nach Klärung der Zulässigkeit einer solchen<br />

Einleitung bzw. der ggf. erforderlichen zusätzlichen Anforderungen mit der örtlich zuständigen Wasserbehörde.<br />

Bei Abscheidern der Klasse I gilt, in den Fällen 3. und 4., der wasserrechtlich geforderte Wert für Kohlenwasserstoffe von 20 mg/l als eingehalten.<br />

Weiterhin gelten für den Einbau die gleichen Regelungen wie für Fettabscheider.<br />

Betrieb<br />

In die Abscheider dürfen nur Abwässer eingeleitet werden, die Leichtflüssigkeiten im Sinne der DIN EN 858 sind Flüssigkeiten mineralischen<br />

Ursprungs mit einer Dichte bis zu 0,95 g/cm3 , die im Wasser nicht oder nur gering löslich und unverseifbar sind, ausgenommen sind stabile<br />

Emulsionen sowie Fette und Öle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, verunreinigt sind. Wenn gemeinsam mit den Leichtflüssigkeiten<br />

andere Stoffe in den Abscheider eingeleitet werden, dürfen diese die Funktionsfähigkeit des Abscheiders und die Beständigkeit des Edelstahls<br />

nicht beinträchtigen.<br />

Stabile Emulsionen dürfen ebenfalls nicht in die Abscheider eingeleitet werden.<br />

Technische Änderungen vorbehalten 1/05 Preise auf Anfrage 5

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