August - Sennekurier
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Erbrecht<br />
Erbausschlagung versäumt!<br />
Hafte ich jetzt für die Schulden?<br />
Mein Vater ist verstorben. Er hat mir,<br />
als Erben ein Girokonto hinterlassen,<br />
auf dem sich nach Abzug der Beerdigungskosten<br />
noch rund 3.000,00 Euro<br />
befunden haben. Jetzt, 4 Monate nach<br />
seinem Tod, habe ich Post von einer<br />
Bank erhalten. Darin heißt es, dass<br />
mein Vater für jemanden gebürgt habe<br />
und aus der Bürgschaft in Anspruch genommen<br />
wird.<br />
Die Bank will, dass ich, als Erbe meines<br />
Vaters, die Schulden übernehme. Diese<br />
sind jedoch ein Vielfaches von dem,<br />
was mein Vater mir hinterlassen hat.<br />
Ich war bereits beim Nachlassgericht<br />
und habe dort erfahren, dass für eine<br />
Erbausschlagung eine Frist von 6 Wochen<br />
besteht. Diese Frist soll bereits<br />
angefangen haben an dem Tag, als ich<br />
erfahren habe, dass ich Erbe geworden<br />
bin. Für mich ist damit diese 6-Wo-<br />
Recht, Gesundheit & Tipps<br />
chenfrist abgelaufen.<br />
Muss ich jetzt die Schulden meines Vaters<br />
aus meinem Einkommen bezahlen?<br />
Habe ich vielleicht noch Hoffnung auf<br />
Hilfe?<br />
Antwort:<br />
Zunächst einmal gilt: Jemand, der in<br />
Deutschland lebt, hat die Möglichkeit,<br />
innerhalb einer Frist von 6 Wochen die<br />
Erbschaft auszuschlagen, um auf diese<br />
Weise zu vermeiden, dass er für die<br />
Schulden haftet.<br />
Voraussetzung für den Beginn der Frist<br />
sind zwei Dinge: Einerseits muss der Betreffende<br />
wissen, dass der Erblasser verstorben<br />
ist und er muss wissen, oder zumindest<br />
sich denken können, dass er Erbe<br />
geworden ist. Bei Ihnen ist damit die Frist<br />
abgelaufen, so dass eine Ausschlagung<br />
im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich<br />
ist bzw. wirkungslos bleibt.<br />
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Allerdings gibt es Hoffnung:<br />
Wenn Sie von der Verschuldung Ihres<br />
Vaters nach Ablauf der 6-Wochenfrist erfahren<br />
haben, aber die Kenntnis von der<br />
Verschuldung noch keine 6 Wochen zurück<br />
liegt (also nach Brief der Bank schnell<br />
handeln), haben Sie die Möglichkeit die<br />
"Versäumung der Ausschlagungsfrist"<br />
anzufechten. Hierfür gibt es allerdings<br />
nur wenige eingeschränkte Gründe. Sie<br />
müssen belegen, dass Sie sich über den<br />
Bestand der Erbschaft (hier Guthaben auf<br />
Girokonto, aber keine Schulden) geirrt haben<br />
und dieser Irrtum erst nach Ablauf der<br />
Ausschlagungsfrist aufgeflogen ist. Nach<br />
dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt<br />
besteht damit die Möglichkeit, sich vor<br />
den Schulden Ihres Vaters zu retten. Es<br />
muss schnellstmöglichst die Anfechtung<br />
erfolgen. Vergehen mehr als 6 Wochen<br />
nach Kenntnis, geht Ihnen diese Möglichkeit<br />
verloren.<br />
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