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August - Sennekurier

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www.sennekurier.de 23<br />

Erbrecht<br />

Erbausschlagung versäumt!<br />

Hafte ich jetzt für die Schulden?<br />

Mein Vater ist verstorben. Er hat mir,<br />

als Erben ein Girokonto hinterlassen,<br />

auf dem sich nach Abzug der Beerdigungskosten<br />

noch rund 3.000,00 Euro<br />

befunden haben. Jetzt, 4 Monate nach<br />

seinem Tod, habe ich Post von einer<br />

Bank erhalten. Darin heißt es, dass<br />

mein Vater für jemanden gebürgt habe<br />

und aus der Bürgschaft in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

Die Bank will, dass ich, als Erbe meines<br />

Vaters, die Schulden übernehme. Diese<br />

sind jedoch ein Vielfaches von dem,<br />

was mein Vater mir hinterlassen hat.<br />

Ich war bereits beim Nachlassgericht<br />

und habe dort erfahren, dass für eine<br />

Erbausschlagung eine Frist von 6 Wochen<br />

besteht. Diese Frist soll bereits<br />

angefangen haben an dem Tag, als ich<br />

erfahren habe, dass ich Erbe geworden<br />

bin. Für mich ist damit diese 6-Wo-<br />

Recht, Gesundheit & Tipps<br />

chenfrist abgelaufen.<br />

Muss ich jetzt die Schulden meines Vaters<br />

aus meinem Einkommen bezahlen?<br />

Habe ich vielleicht noch Hoffnung auf<br />

Hilfe?<br />

Antwort:<br />

Zunächst einmal gilt: Jemand, der in<br />

Deutschland lebt, hat die Möglichkeit,<br />

innerhalb einer Frist von 6 Wochen die<br />

Erbschaft auszuschlagen, um auf diese<br />

Weise zu vermeiden, dass er für die<br />

Schulden haftet.<br />

Voraussetzung für den Beginn der Frist<br />

sind zwei Dinge: Einerseits muss der Betreffende<br />

wissen, dass der Erblasser verstorben<br />

ist und er muss wissen, oder zumindest<br />

sich denken können, dass er Erbe<br />

geworden ist. Bei Ihnen ist damit die Frist<br />

abgelaufen, so dass eine Ausschlagung<br />

im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich<br />

ist bzw. wirkungslos bleibt.<br />

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Allerdings gibt es Hoffnung:<br />

Wenn Sie von der Verschuldung Ihres<br />

Vaters nach Ablauf der 6-Wochenfrist erfahren<br />

haben, aber die Kenntnis von der<br />

Verschuldung noch keine 6 Wochen zurück<br />

liegt (also nach Brief der Bank schnell<br />

handeln), haben Sie die Möglichkeit die<br />

"Versäumung der Ausschlagungsfrist"<br />

anzufechten. Hierfür gibt es allerdings<br />

nur wenige eingeschränkte Gründe. Sie<br />

müssen belegen, dass Sie sich über den<br />

Bestand der Erbschaft (hier Guthaben auf<br />

Girokonto, aber keine Schulden) geirrt haben<br />

und dieser Irrtum erst nach Ablauf der<br />

Ausschlagungsfrist aufgeflogen ist. Nach<br />

dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt<br />

besteht damit die Möglichkeit, sich vor<br />

den Schulden Ihres Vaters zu retten. Es<br />

muss schnellstmöglichst die Anfechtung<br />

erfolgen. Vergehen mehr als 6 Wochen<br />

nach Kenntnis, geht Ihnen diese Möglichkeit<br />

verloren.<br />

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