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Seite 2 9/2007<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
33. Sitzung des Stadtrates<br />
Am Dienstag, dem 24.04.2007, 19.00 Uhr, fand die 33. Sitzung<br />
des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses<br />
statt. Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:<br />
Tagesordnung – Öffentlicher Teil<br />
1. Verkauf von Grundstücken (§ 90(1) SächsGemO)<br />
hier: Verkauf der Flurstücke Nr. 185 und 120/39 der Gemarkung<br />
Saupersdorf<br />
2. Beschlussfassung zum Ergebnis der Wahl der Wehrleitung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Wolfersgrün<br />
3. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />
- SBS -) vom 29.03.1995, zur Aufhebung der<br />
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen<br />
(Straßenbaubeitragssatzung - SBS -) vom<br />
26. Februar 2002 und zur Aufhebung der Ersten Änderungssatzung<br />
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />
für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />
- SBS -) vom 24.10.2006 Vom ......... 2007<br />
4. Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />
über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und<br />
angrenzende Flächen" in Kirchberg<br />
hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen sowie<br />
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
5. Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />
über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und<br />
angrenzende Flächen" in Kirchberg<br />
hier: Erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB<br />
6. Anregungen und Mitteilungen<br />
Tagesordnung – Nichtöffentlicher Teil<br />
6. Anregungen und Mitteilungen (Nicht öffentlich)<br />
7. Antrag auf Löschung des im Grundbuch von Kirchberg,<br />
Blatt 2163, für die Stadt Kirchberg in Abt. II eingetragenen<br />
Rechts: Rückauflassungsvormerkung (bedingt und<br />
befristet) für die Stadt Kirchberg<br />
zu TOP 1:<br />
Nach durchgeführter Vermessung wurde entsprechend des<br />
gestellten Antrages nachfolgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss 16/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Verkauf der<br />
Flurstücke Nr. 185 und 120/39 der Gemarkung Saupersdorf<br />
zu 140 m² und 104 m² zum Kaufpreis von 1.952,00 EUR zzgl.<br />
der Kosten für die Flurstücksteilung von 2.176,24 EUR und<br />
die Kosten des Kaufvertrages an Herrn Roland Krauß,<br />
Auerbacher Str. 42, 08107 Kirchberg, Ot. Saupersdorf.<br />
zu TOP 2:<br />
Gem. Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />
und Katastrophenschutz in Verbindung mit der Feuerwehrsatzung<br />
der Stadt Kirchberg wurde am 02.03.2007 die<br />
Wahl des Wehrleiters und des stellv. Wehrleiters der FFw<br />
Wolfersgrün durchgeführt. Durch den Stadtrat wurde daraufhin<br />
folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss 17/07:<br />
Der Stadtrat beschließt,<br />
1. Kamerad Achim Kunzmann zum Wehrleiter und<br />
2. Kamerad Rüdiger Voigtmann zum stellvertretenden<br />
Wehrleiter<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Wolfersgrün in ihre Ämter<br />
auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.<br />
zu TOP 3:<br />
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren 5 B<br />
522/06 ein Urteil erlassen, welches auch für andere Kommunen<br />
von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es stellt mit diesem<br />
Urteil klar, dass sich aus § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG<br />
grundsätzlich keine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />
ergibt. Das Grundsatzurteil wurde im Sächsischen<br />
Städte- und Gemeindetag und im für die Stadt Kirchberg<br />
zuständigen Kreisverband Zwickauer Land intensiv diskutiert<br />
und ausgewertet. Vor diesem Hintergrund und in Abwägung<br />
aller Aspekte und Ausübung des satzungsgeberischen<br />
Ermessens ist eine Aufhebung aller wirksamen Satzungen<br />
geboten. Nur dadurch kann derzeit abschließend Rechtsklarheit<br />
geschaffen werden. Dies schließt nicht aus, dass bei<br />
"klarer Rechtslage" im Rahmen einer einheitlichen Verfahrensweise<br />
der Städte und Gemeinden des Landkreises zu<br />
einem späteren Zeitpunkt erneut über eine Straßenbaubeitragssatzung<br />
beraten werden kann. Es wurde folgender Beschluss<br />
gefasst:<br />
Beschluss 18/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Satzung<br />
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />
für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />
- SBS -) vom 29.03.1995, zur Aufhebung der Satzung über<br />
die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung<br />
- SBS -) vom 26. Februar 2002 und<br />
zur Aufhebung der Ersten Änderungssatzung der Satzung<br />
über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen<br />
(Straßenbaubeitragssatzung - SBS -) vom 24.10.2006, Vom<br />
24.04.2007.<br />
zu TOP 4:<br />
Der Stadtrat führte die Abwägung der eingegangenen Anregungen<br />
sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
zur - Ergänzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 4 über das "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke<br />
und angrenzender Flächen" in Kirchberg durch. Es wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Lfd. Nr. 2.2.<br />
RP Chemnitz, Abt.Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />
Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 19/07<br />
Lfd. Nr. 2.3.<br />
RP Chemnitz, Abt. Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />
Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 20/07<br />
Lfd. Nr. 2.5.<br />
RP Chemnitz, Abt. Umwelt/Umweltfachbereich, Außenstelle<br />
Plauen vom 16.03.2007 Beschluss 21/07<br />
Lfd. Nr. 3.2.<br />
Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />
Beschluss 22/07<br />
Lfd. Nr. 3.4.<br />
Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />
Beschluss 23/07<br />
Lfd. Nr. 3.5.<br />
Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />
Beschluss 24/07<br />
Lfd. Nr. 3.6.<br />
Landratsamt Zwickauer Land vom 15.03.2007<br />
Beschluss 25/07