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EXTENSION LPG - Fiat Professional

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S//04<br />

§ 1 Versicherbare Fahrzeuge<br />

§ 1 / § 2<br />

1. Die Garantie gilt nur für das auf dem Versicherungsschein bezeichnete<br />

Fahrzeug und nur soweit<br />

a) das Fahrzeug bei Zugang des Garantieantrages beim Versicherer<br />

(„Antragstellung“) über eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung<br />

mit einer Restlaufzeit von jeweils mindestens sechs<br />

weiteren Monaten verfügt,<br />

b) das Fahrzeug und insbesondere die versicherten Baugruppen bei<br />

Antragstellung frei von bei fachmännischer Prüfung erkennbaren<br />

Mängeln sind und dieses von der Werkstatt auf dem Garantieantrag<br />

bestätigt wird,<br />

c) das Fahrzeug nach Maßgabe von Ziffer 2 versicherungsfähig ist.<br />

Mit einer Annahme des Garantieantrages kann nur gerechnet werden,<br />

wenn dieser durch die Werkstatt innerhalb von 48 Stunden nach<br />

dem Umbau auf dem dazu vorgesehenen Antragsformular gegenüber<br />

dem Versicherer erfolgt.<br />

2. Fahrzeuge, die den vorgenannten Voraussetzungen nicht entsprechen,<br />

sowie die nachfolgend bezeichneten Fahrzeuge können nicht versichert<br />

werden:<br />

Fahrzeugmarken, Fahrzeugtypen:<br />

Bugatti, De Tomaso, Ferrari, Innocenti, Isotta Fraschini, Lamborghini,<br />

Maserati, Pininfarina, Zagato<br />

Sonderserien, Sonderfahrzeuge und Spezialtypen mit leistungsgesteigerten<br />

Aggregaten sowie Fahrzeuge die von Automobiltunerbetrieben<br />

umgebaut wurden, Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem<br />

Gesamtgewicht und Fahrzeuge, die in Lizenz gebaut werden.<br />

Taxi, Mietfahrzeuge, Selbstfahrermietfahrzeuge<br />

ferner Fahrzeuge, die bei Antragstellung<br />

(a) älter als 5 Jahre nach der Erstzulassung sind oder<br />

(b) mehr als 100.000 km Gesamtlaufleistung haben.<br />

§ 2 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes, Meldefrist,<br />

Beitragsentrichtung<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Garantieantrages,<br />

jedoch nicht vor dem Zahlungseingang der Prämie beim Versicherer und<br />

dem Tag des Umbaus und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten<br />

Vertragslaufzeit von zwei Jahren („Garantiedauer“).<br />

Wird die Garantie auf dem von dem Versicherer hierfür vorgesehenen,<br />

ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular ohne Streichungen oder<br />

Zusätze spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag des Umbaus

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