EXTENSION LPG - Fiat Professional
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S//04<br />
§ 1 Versicherbare Fahrzeuge<br />
§ 1 / § 2<br />
1. Die Garantie gilt nur für das auf dem Versicherungsschein bezeichnete<br />
Fahrzeug und nur soweit<br />
a) das Fahrzeug bei Zugang des Garantieantrages beim Versicherer<br />
(„Antragstellung“) über eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung<br />
mit einer Restlaufzeit von jeweils mindestens sechs<br />
weiteren Monaten verfügt,<br />
b) das Fahrzeug und insbesondere die versicherten Baugruppen bei<br />
Antragstellung frei von bei fachmännischer Prüfung erkennbaren<br />
Mängeln sind und dieses von der Werkstatt auf dem Garantieantrag<br />
bestätigt wird,<br />
c) das Fahrzeug nach Maßgabe von Ziffer 2 versicherungsfähig ist.<br />
Mit einer Annahme des Garantieantrages kann nur gerechnet werden,<br />
wenn dieser durch die Werkstatt innerhalb von 48 Stunden nach<br />
dem Umbau auf dem dazu vorgesehenen Antragsformular gegenüber<br />
dem Versicherer erfolgt.<br />
2. Fahrzeuge, die den vorgenannten Voraussetzungen nicht entsprechen,<br />
sowie die nachfolgend bezeichneten Fahrzeuge können nicht versichert<br />
werden:<br />
Fahrzeugmarken, Fahrzeugtypen:<br />
Bugatti, De Tomaso, Ferrari, Innocenti, Isotta Fraschini, Lamborghini,<br />
Maserati, Pininfarina, Zagato<br />
Sonderserien, Sonderfahrzeuge und Spezialtypen mit leistungsgesteigerten<br />
Aggregaten sowie Fahrzeuge die von Automobiltunerbetrieben<br />
umgebaut wurden, Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem<br />
Gesamtgewicht und Fahrzeuge, die in Lizenz gebaut werden.<br />
Taxi, Mietfahrzeuge, Selbstfahrermietfahrzeuge<br />
ferner Fahrzeuge, die bei Antragstellung<br />
(a) älter als 5 Jahre nach der Erstzulassung sind oder<br />
(b) mehr als 100.000 km Gesamtlaufleistung haben.<br />
§ 2 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes, Meldefrist,<br />
Beitragsentrichtung<br />
1. Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Garantieantrages,<br />
jedoch nicht vor dem Zahlungseingang der Prämie beim Versicherer und<br />
dem Tag des Umbaus und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten<br />
Vertragslaufzeit von zwei Jahren („Garantiedauer“).<br />
Wird die Garantie auf dem von dem Versicherer hierfür vorgesehenen,<br />
ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular ohne Streichungen oder<br />
Zusätze spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag des Umbaus