EXTENSION LPG - Fiat Professional
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S//08<br />
§ 5<br />
und die nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen<br />
hergestellt werden, die vom Hersteller vorgegeben wurden) oder<br />
„qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen“ (Ersatzteile, die von einem<br />
Unternehmen hergestellt wurden, das jederzeit bescheinigen kann,<br />
dass die fraglichen Teile den Bauteilen, die bei der Montage des<br />
Fahrzeugs verwendet wurden oder werden, qualitativ entsprechen)<br />
und sich hierüber eine Bestätigung in der dafür vorgesehenen Rubrik<br />
der Fahrzeugunterlagen ausstellen zu lassen; diese ist dem Versicherer<br />
im Schadenfall oder sonst auf Verlangen vorzulegen.<br />
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu<br />
unterlassen und jeden Defekt oder Austausch des Kilometerzählers<br />
unverzüglich unter Angabe des Kilometerstandes anzuzeigen;<br />
d) es zu unterlassen, das Fahrzeug (a) während der Garantiedauer zur<br />
gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung<br />
zu verwenden oder (b) ohne Zustimmung des Herstellers<br />
in der Konstruktion (z.B. Tuning) oder durch den Einbau von Fremd-<br />
oder Zubehörteilen mit Ausnahme von Originalersatzteilen oder<br />
qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen zu verändern;<br />
e) es zu unterlassen, sich mit dem Fahrzeug an Fahrveranstaltungen,<br />
bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,<br />
sonstigen Rennveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten<br />
zu beteiligen;<br />
f) es zu unterlassen, das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller<br />
festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten auszusetzen;<br />
g) für ausreichende Versorgung mit Schmier- oder Betriebsstoffen zu<br />
sorgen und es zu unterlassen, ungeeignete oder vom Fahrzeughersteller<br />
nicht zugelassene Schmier- oder Betriebsstoffe zu verwenden;<br />
h) es zu unterlassen, das Fahrzeug trotz erkennbarer Reparaturbedürftigkeit<br />
zu nutzen, mit Ausnahme der Verbringung zum nächstgelegenen<br />
Meisterbetrieb eines zu diesem Zweck behelfsmäßig<br />
reparierten Fahrzeuges.<br />
3. Der Fahrzeughalter hat nach Eintritt eines Versicherungsfalles:<br />
a) die Reparatur ausschließlich in einem Reparaturbetrieb durchführen<br />
zu lassen, der von <strong>Fiat</strong> für den Einbau der von <strong>Fiat</strong> vertriebenen<br />
Gasanlagen zertifiziert ist (der „<strong>Fiat</strong>-Reparaturbetrieb“);<br />
b) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen<br />
könnte und Weisungen des Versicherers zur Minderung des Schadens<br />
zu befolgen; solche Weisungen sind vor Inanspruchnahme von Leistungen<br />
einzuholen, es sei denn, dass dieses im Einzelfall unmöglich<br />
oder unzumutbar ist;<br />
c) den Versicherer und die vom Versicherer beauftragten Serviceunternehmen<br />
vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Um-