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EXTENSION LPG - Fiat Professional

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S//08<br />

§ 5<br />

und die nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen<br />

hergestellt werden, die vom Hersteller vorgegeben wurden) oder<br />

„qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen“ (Ersatzteile, die von einem<br />

Unternehmen hergestellt wurden, das jederzeit bescheinigen kann,<br />

dass die fraglichen Teile den Bauteilen, die bei der Montage des<br />

Fahrzeugs verwendet wurden oder werden, qualitativ entsprechen)<br />

und sich hierüber eine Bestätigung in der dafür vorgesehenen Rubrik<br />

der Fahrzeugunterlagen ausstellen zu lassen; diese ist dem Versicherer<br />

im Schadenfall oder sonst auf Verlangen vorzulegen.<br />

c) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu<br />

unterlassen und jeden Defekt oder Austausch des Kilometerzählers<br />

unverzüglich unter Angabe des Kilometerstandes anzuzeigen;<br />

d) es zu unterlassen, das Fahrzeug (a) während der Garantiedauer zur<br />

gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung<br />

zu verwenden oder (b) ohne Zustimmung des Herstellers<br />

in der Konstruktion (z.B. Tuning) oder durch den Einbau von Fremd-<br />

oder Zubehörteilen mit Ausnahme von Originalersatzteilen oder<br />

qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen zu verändern;<br />

e) es zu unterlassen, sich mit dem Fahrzeug an Fahrveranstaltungen,<br />

bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,<br />

sonstigen Rennveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten<br />

zu beteiligen;<br />

f) es zu unterlassen, das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller<br />

festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten auszusetzen;<br />

g) für ausreichende Versorgung mit Schmier- oder Betriebsstoffen zu<br />

sorgen und es zu unterlassen, ungeeignete oder vom Fahrzeughersteller<br />

nicht zugelassene Schmier- oder Betriebsstoffe zu verwenden;<br />

h) es zu unterlassen, das Fahrzeug trotz erkennbarer Reparaturbedürftigkeit<br />

zu nutzen, mit Ausnahme der Verbringung zum nächstgelegenen<br />

Meisterbetrieb eines zu diesem Zweck behelfsmäßig<br />

reparierten Fahrzeuges.<br />

3. Der Fahrzeughalter hat nach Eintritt eines Versicherungsfalles:<br />

a) die Reparatur ausschließlich in einem Reparaturbetrieb durchführen<br />

zu lassen, der von <strong>Fiat</strong> für den Einbau der von <strong>Fiat</strong> vertriebenen<br />

Gasanlagen zertifiziert ist (der „<strong>Fiat</strong>-Reparaturbetrieb“);<br />

b) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen<br />

könnte und Weisungen des Versicherers zur Minderung des Schadens<br />

zu befolgen; solche Weisungen sind vor Inanspruchnahme von Leistungen<br />

einzuholen, es sei denn, dass dieses im Einzelfall unmöglich<br />

oder unzumutbar ist;<br />

c) den Versicherer und die vom Versicherer beauftragten Serviceunternehmen<br />

vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Um-

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