Ansprüche – Grundbuchbereinigungsgesetz strom tAnken
Ansprüche – Grundbuchbereinigungsgesetz strom tAnken
Ansprüche – Grundbuchbereinigungsgesetz strom tAnken
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06<br />
Hier & Heute<br />
info<br />
informationen zu eventuellen<br />
<strong>Ansprüche</strong>n basierend auf<br />
dem <strong>Grundbuchbereinigungsgesetz</strong><br />
erhalten Sie von:<br />
Stadtwerke Weimar<br />
StadtversorgungsGmbH<br />
Gritt Linse<br />
industriestraße 14<br />
99427 Weimar<br />
telefon 03643 4341288<br />
Den vollständigen Gesetzestext<br />
gibt es im internet unter<br />
www.gesetzeiminternet.de<br />
GrundbuchbereiniGunG<br />
AusGleich jetzt Anmelden!<br />
<strong>strom</strong>-, GAs- und FernwärmeleitunGen<br />
in weimAr verlAuFen<br />
oFt über privAte Grundstücke. dAs<br />
GrundbuchbereiniGunGsGesetz re-<br />
Gelt die nutzunG und spricht dem<br />
eiGentümer einen AusGleich zu.<br />
Zu DDR-Zeiten durften Versorgungsleitungen ohne<br />
ausdrückliche Genehmigung von Grundstückseigentümern<br />
verlegt und betrieben werden. Ein Eintrag ins<br />
Grundbuch für die Rechte zur Nutzung durch den<br />
Energieversorger brauchte nicht zu erfolgen. Das änderte<br />
sich mit der Wiedervereinigung. Die Rechtsverhältnisse<br />
werden inzwischen durch das seit 1993<br />
geltende <strong>Grundbuchbereinigungsgesetz</strong> geregelt.<br />
Danach erhalten die Versorgungsunternehmen per<br />
Gesetz eine „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“<br />
zur grundbuchlichen Sicherung ihrer Leitungsrechte.<br />
Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte haben<br />
im Gegenzug <strong>Ansprüche</strong> auf eine Entschädigung.<br />
Ausgleich rechtzeitig Abfordern<br />
Nachdem sämtliche Leitungen durch die Stadtwerke<br />
Weimar Stadtversorgungs-GmbH aufgenommen und<br />
dokumentiert wurden, prüfte das Landesamt für Bau<br />
und Verkehr die Kriterien zur Aufnahme ins Grundbuch.<br />
Die Ergebnisse wurden im Rathaus kurier veröf-<br />
fentlicht. Wenn kein Einspruch erhoben wurde, veranlasste<br />
das Amtsgericht Weimar den Eintrag der<br />
Leitungen ins Grundbuch des jeweiligen Grundstückes.<br />
Hierfür gab es einen Veränderungsnachweis<br />
vom Grundbuchamt. Aufgrund dieses Eintrages haben<br />
nun Grundstückseigentümer das Recht, eine<br />
Ausgleichszahlung bei den Stadtwerken Weimar abzufordern.<br />
„Anspruchsberechtigt ist nur, wer bereits<br />
zum Stichtag, dem 25. Dezember 1993, Eigentümer<br />
oder Erbbauberechtigter des von einem Leitungsrecht<br />
betroffenen Grundstücks war“, erklärt Gritt Linse, Leiterin<br />
des Referats Recht und Dokumentation bei den<br />
Stadtwerken, und gibt zu bedenken: „Wird die Entschädigung<br />
nicht rechtzeitig geltend gemacht, droht<br />
ab der Bekanntgabe der Eintragung der Dienstbarkeit<br />
im Grundbuch die Verjährung und damit der Verlust<br />
der Zahlungsansprüche.“<br />
gritt linse,<br />
leiterin referat<br />
recht und dokumentation<br />
bei der<br />
stadtwerke Weimar<br />
stadtversorgungsgmbh.