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Fit in die Zukunft<br />
König & Kollegen GmbH<br />
Steuerberatungsg<strong>es</strong>ellschaft<br />
G<strong>es</strong>chäftsführerin:<br />
Dipl.-Finanzwirtin<br />
Angelika König,<br />
Steuerberaterin<br />
Kölner Straße 254a<br />
51702 Bergneustadt<br />
phone: (02261) 94 46-0<br />
fax: (02261) 94 46-24<br />
G<strong>es</strong>undheitsfürsorge für Mitarbeiter wird steuerlich geför<strong>de</strong>rt<br />
G<strong>es</strong>undheitsvorsorge wird von Unternehmen oft als Privatsache <strong>de</strong>r Arbeitnehmer abgetan. Doch das<br />
ist zu kurz gedacht.<br />
Denn g<strong>es</strong>un<strong>de</strong> Mitarbeiter machen ein Unternehmen leistungsfähiger. Di<strong>es</strong> hat auch <strong>de</strong>r G<strong>es</strong>etzgeber<br />
erkannt und stellt<br />
Maßnahmen zur G<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rung im Betrieb bis zu einem Betrag von 500 EUR jährlich<br />
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
Und das rückwirkend ab 2008.<br />
Voraussetzungen für die steuerliche För<strong>de</strong>rung<br />
Die Leistung darf 500 EUR im Kalen<strong>de</strong>rjahr pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Wird die Grenze von<br />
500 EUR überschritten,ist nur <strong>de</strong>r übersteigen<strong>de</strong> Teil lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />
Die Präventionsleistung muss zusätzlich z<strong>um</strong> Arbeitslohn erbracht wer<strong>de</strong>n. Eine Entgelt<strong>um</strong>wandlung<br />
zur Einsparung von Lohnnebenkosten schei<strong>de</strong>t aus.<br />
Die Leistung muss <strong>de</strong>n allgemeinen G<strong>es</strong>undheitszustand d<strong>es</strong> Arbeitnehmers verb<strong>es</strong>sern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
betrieblichen G<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rung dienen. Gleichzeitig muss die Leistung im Präventionsleitfa<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r g<strong>es</strong>etzlichen Krankenkassen enthalten sein. Das ist bei folgen<strong>de</strong>n Beispielen<br />
<strong>de</strong>r Fall:<br />
• Sportkurse als Ausgleich zu einseitigen Bewegungsabläufen und Bewegungsmangel, z.B.<br />
wegen täglicher Schreibtischarbeit, schwerer körperlicher Arbeit im Handwerk o<strong>de</strong>r in<br />
Industriebetrieben (Rückenschule o<strong>de</strong>r b<strong>es</strong>timmte Yogakurse). Achtung: Die Übernahme <strong>de</strong>r<br />
Mitgliedsbeiträge für ein Fitn<strong>es</strong>sstudio ist nicht begünstigt.<br />
• Anti-Str<strong>es</strong>s-Training, Kurse zur Entspannung, Muskelrelaxation,<br />
• Training gegen Burn-Out<br />
• Ernährungsberatung in Kursen rund <strong>um</strong> die g<strong>es</strong>un<strong>de</strong> Ernährung, ggf. auch Kurs im Rahmen<br />
einer Diätberatung<br />
• Nichtraucher-Training<br />
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch <strong>auf</strong> G<strong>es</strong>undheitsfürsorge<br />
Begünstigt sind neben vollb<strong>es</strong>chäftigten Arbeitnehmern auch Teilzeitb<strong>es</strong>chäftigte, Minijobber und<br />
G<strong>es</strong>ellschafter- G<strong>es</strong>chäftsführer. Einen Rechtsanspruch <strong>auf</strong> g<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Leistungen haben<br />
Arbeitnehmer nicht, sie können sie also nicht einfor<strong>de</strong>rn. Außer<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen nicht allen Mitarbeitern anbieten.<br />
Er kann z.B. nur einzelne Abteilungen o<strong>de</strong>r einzelne Personengruppen, wie Raucher, auswählen.<br />
Arbeitgeber können selbst Maßnahmen anbieten o<strong>de</strong>r externe übernehmen<br />
Der Arbeitgeber kann selbst g<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maßnahmen leisten, externe Anbieter<br />
g<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Maßnahmen engagieren o<strong>de</strong>r einen Zuschuss für <strong>de</strong>rartige Maßnahmen an<br />
seine Arbeitnehmer auszahlen. Im Falle <strong>de</strong>r direkten Auszahlung muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
dok<strong>um</strong>entieren, dass <strong>de</strong>m Arbeitnehmer tatsächlich begünstigte Aufwendungen zur<br />
G<strong>es</strong>undheitsför<strong>de</strong>rung entstan<strong>de</strong>n sind. Die entsprechen<strong>de</strong>n Belege sind sorgfältig <strong>auf</strong>zubewahren.<br />
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