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Entsprechend d<strong>es</strong> v. g. B<strong>es</strong>chluss<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Planungs-, Bau- und Umweltausschuss<strong>es</strong><br />

vom 16.03.2009 soll die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.<br />

1 BauGB frühzeitig von <strong>de</strong>r Plan<strong>auf</strong>stellung unterrichtet/an <strong>de</strong>r Plan<strong>auf</strong>stellung<br />

beteiligt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die Entwürfe, einschl. <strong>de</strong>r Begründungen<br />

zur Satzung und <strong>de</strong>r 30. Flächen-nutzungsplanän<strong>de</strong>rung<br />

mit <strong>de</strong>m Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für einen Zeitra<strong>um</strong> von 2<br />

Wochen ausgehängt wer<strong>de</strong>n (öffentliche Unterrichtung).<br />

Der landschaftspflegerische Fachbeitrag, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>rzeitiger Einschätzung<br />

die w<strong>es</strong>entlichen <strong>um</strong>welt-bezogenen Aussagen enthält, wird<br />

mit öffentlich ausgehängt (Stand aller Pläne und Textteile: 28.07.2009).<br />

Während di<strong>es</strong><strong>es</strong> Zeitra<strong>um</strong>s wird in einem öffentlichen Anhörungstermin<br />

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, <strong>um</strong> sich<br />

in allgemeiner Diskussion und in Einzelg<strong>es</strong>prächen zu <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Zielen und Zwecken <strong>de</strong>r Planung und ihren voraussichtlichen<br />

Auswirkungen zu äußern und di<strong>es</strong>e zu erörtern (Erörterungstermin).<br />

Die Öffentlichkeit wird daher wie folgt beteiligt:<br />

1. Öffentliche Unterrichtung:<br />

Die öffentliche Unterrichtung fin<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Zeit<br />

vom 28. Dezember 2009 bis einschl. 28. Januar 2010<br />

statt.<br />

In di<strong>es</strong>er Zeit wird durch Aushang <strong>de</strong>r Planentwürfe, einschl. <strong>de</strong>r<br />

Begründungen, Umweltbericht, <strong>de</strong>r Satzung (Satzungstext) sowie<br />

d<strong>es</strong> landschaftspflegerischen Fachbeitrag<strong>es</strong>, die Öffentlichkeit<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>de</strong>r Planung und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen sowie über die nach <strong>de</strong>rzeitiger<br />

Einschätzung und Erkenntnis w<strong>es</strong>entlichen <strong>um</strong>weltbezogenen<br />

Aussagen unterrichtet.<br />

Der Aushang <strong>de</strong>r Planunterlagen erfolgt im Rathaus, Ebene 3,<br />

Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, beim Fachbereich 3 –<br />

Bauen, Planung, Ordnung, während <strong>de</strong>r Dienststun<strong>de</strong>n und zwar<br />

montags von 08.00 – 12.30 Uhr und<br />

von 14.00 – 17.00 Uhr<br />

dienstags und mittwochs von 08.00 – 12.30 Uhr und<br />

von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

donnerstags von 08.00 – 12.30 Uhr und<br />

von 14.00 – 15.00 Uhr<br />

freitags von 08.00 – 12.30 Uhr.<br />

Auskünfte und Erläuterungen wer<strong>de</strong>n <strong>auf</strong> Zimmer 3.03 erteilt.<br />

2. Öffentliche Anhörung:<br />

In einem öffentl. Anhörungstermin wird allen Bürgerinnen, Bürgern<br />

und sonstigen Betroffenen (Öffentlichkeit) im Anschluss an<br />

die mündliche inhaltliche Vorstellung <strong>de</strong>r Entwürfe <strong>de</strong>r<br />

Bauleitpläne (Innenbereichssatzung und 30. Än<strong>de</strong>rung d<strong>es</strong> Flächennutzungsplan<strong>es</strong>)<br />

Gelegenheit gegeben, sich in allgemeiner<br />

Diskussion und in Einzelfragen/ -g<strong>es</strong>prächen zu <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Zielen und Zwecken <strong>de</strong>r Planungen zu äußern und mit mir<br />

und/o<strong>de</strong>r meinen Be<strong>auf</strong>tragten zu erörtern.<br />

Der Anhörungstermin fin<strong>de</strong>t statt am<br />

Montag, <strong>de</strong>n 28. Dezember 2009; 17.00 Uhr,<br />

im Sitzungssaal d<strong>es</strong> Rathaus<strong>es</strong>, Ebene 4.<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken können dort auch zu Protokoll gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Während <strong>de</strong>r Aushangfrist zur öffentlichen Unterrichtung in <strong>de</strong>r<br />

Zeit vom 28.12.2009 bis einschl. 28.01.2010 und <strong>de</strong>m Anhörungstermin<br />

am 28.12.2009 können Anregungen und Be<strong>de</strong>nken auch<br />

schriftlich beim Bürgermeister <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> Bergneustadt, Kölner Str.<br />

256, 51702 Bergneustadt, vorgebracht o<strong>de</strong>r abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Der letzte Einsen<strong>de</strong>termin und Abgab<strong>es</strong>chluss ist <strong>de</strong>r 28. Januar 2010.<br />

Verspätet eingehen<strong>de</strong> Einwendungen und Vorschläge können im<br />

Rahmen di<strong>es</strong>er Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB nicht<br />

mehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Entwürfe <strong>de</strong>r Bauleitpläne wer<strong>de</strong>n jedoch zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, <strong>de</strong>r ebenfalls noch öffentlich bekanntgemacht wird,<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer ein<strong>es</strong> Monats öffentlich<br />

ausgelegt. Hier b<strong>es</strong>teht dann noch einmal Gelegenheit, Anregungen<br />

und Be<strong>de</strong>nken vorzutragen.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Hiermit wird <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungs-/Au<strong>fs</strong>tellungsb<strong>es</strong>chluss für die 2.<br />

Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) Wie<strong>de</strong>n<strong>es</strong>t gem. § 34<br />

Abs. 4 Nr. 3 BauGB und die 30. Än<strong>de</strong>rung d<strong>es</strong> Flächennutzungsplan<strong>es</strong><br />

im Parallelverfahren und die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 52 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-W<strong>es</strong>tfalen (GO NW), in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), in <strong>de</strong>r jeweils neu<strong>es</strong>ten<br />

gültigen Fassung, öffentlich bekanntgemacht.<br />

Bergneustadt, <strong>de</strong>n 18.11.2009 Gerhard Halbe<br />

Bürgermeister<br />

Einziehungsverfügung<br />

Nach<strong>de</strong>m die beabsichtigte Einziehung ein<strong>es</strong> Teilstücks <strong>de</strong>r Bahnstraße<br />

– von <strong>de</strong>r Kölner Straße bis zur Dörspebrücke in südlicher<br />

Richtung - öffentlich bekannt gemacht wor<strong>de</strong>n ist (Amtsblatt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Stadt</strong> Bergneustadt im Blick Folge 667 vom 23.04.2008), hat <strong>de</strong>r<br />

Rat <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> Bergneustadt in seiner Sitzung am 01.04.2009 b<strong>es</strong>chlossen,<br />

v. g. Teilstück gemäß § 7 Abs. 1 d<strong>es</strong> Straßen und Wegeg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />

NRW – in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gültigen Fassung – einzuziehen (im<br />

beigefügten Lageplan grau unterlegt darg<strong>es</strong>tellt).<br />

Di<strong>es</strong>e Einziehung wird mit <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Veröffentlichung im Amtsblatt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> Bergneustadt „Bergneustadt im Blick“ wirksam.<br />

Rechtsbehel<strong>fs</strong>belehrung:<br />

Gegen di<strong>es</strong>en B<strong>es</strong>cheid können Sie innerhalb ein<strong>es</strong> Monats nach<br />

Bekanntgabe d<strong>es</strong> Verwaltungsakt<strong>es</strong> Klage erheben. Die Klage ist<br />

beim Verwaltungsgericht Köln in 50667 Köln, Appellhofplatz schriftlich<br />

einzulegen o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift d<strong>es</strong> Urkundsbeamten <strong>de</strong>r G<strong>es</strong>chäftsstelle<br />

zu erklären. Die Klage muss <strong>de</strong>n Kläger, <strong>de</strong>n Beklagten<br />

und <strong>de</strong>n Gegenstand d<strong>es</strong> Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll ei-<br />

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