BREITENFELDER STRASSE 84 LEIPZIG- - Dekor, Putz & Bau ...
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<strong>BREITENFELDER</strong><br />
<strong>STRASSE</strong> <strong>84</strong> <strong>LEIPZIG</strong>-<br />
GOHLIS
Das Angebot 1<br />
Willkommen in Leipzig 2<br />
Das Angebot im Überblick 3<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong> in 04157 Leipzig 4<br />
Chancen und Risiken 5<br />
Der Standort 11<br />
Leipzig – pulsierende Stadt mit vielen Gesichtern 12<br />
Leipzigs Superlative 13<br />
Leipzig in Zahlen 15<br />
Stadtplan und Lage des Objektes 16<br />
Das Objekt 17<br />
Leipzig-Gohlis 18<br />
Übersichtsplan des Objektes 24<br />
Objektansichten 22<br />
Grundrisse der einzelnen Wohnungen 26<br />
TÜV – geprüft 36<br />
Preisliste Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig 37<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig 38<br />
Rechtliche Konzeption 42<br />
Die steuerliche Grundlagen 46<br />
Die Referenzen 49<br />
Nordstraße 55, Leipzig 50<br />
Goethestraße, Taucha 51<br />
Gottschedstraße 20, Leipzig 52<br />
Paul-Michael-Straße, Leipzig 54<br />
Ihre Vertragspartner 56<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte 57
DAS ANGEBOT<br />
1
2<br />
Willkommen in Leipzig<br />
Mit diesem Prospekt möchten wir Ihr Interesse<br />
für eine überzeugende Immobilienanlage<br />
in einer der lebendigsten und aufstrebendsten<br />
Städte Deutschlands als einen<br />
Hauptpfeiler der langfristigen Vermögensbildung<br />
wecken. Leipzig ist die älteste Messestadt<br />
der Welt, herausragender Industriestandort<br />
in Mitteldeutschland, europäisches<br />
Logistikzentrum. Zugleich ist sie aber auch<br />
eine Stadt der Künste und Kultur, als auch<br />
bedeutender Bildungs- und Wissensstandort.<br />
Leipzig – eine Großstadt voller Potenzial<br />
und Lebensqualität. Nördlich des Zentrums<br />
der Messemetropole im traumhaften Leipziger<br />
Stadtteil Gohlis befindet sich das Objekt.<br />
Mit der Nähe zur pulsierenden City<br />
einerseits und Naherholungsmöglichkeiten<br />
im romantischen Rosental andererseits ist<br />
dieser Standort von ganz besonderer Attraktivität<br />
und besticht durch seinen Facettenreichtum.<br />
Im ältesten Literaturmuseum Deutschlands<br />
sowie dem Gohliser Schlösschen kommen<br />
Kulturliebhaber direkt vor der Haustür auf<br />
ihre Kosten. Das Wohngebäude, das sich<br />
in der Breitenfelder Straße befindet, ist denkmalgeschützt<br />
und wird von unserem Unternehmen<br />
fachgerecht restauriert und behutsam<br />
modernisiert.<br />
Erwiesene Zuverlässigkeit, Solidität und Stilgefühl<br />
bei der liebevollen Rekonstruktion<br />
speziell denkmalgeschützter <strong>Bau</strong>ten haben<br />
mittlerweile bei einer Vielzahl von uns durchgeführter<br />
Projekte zum Erfolg geführt. Für<br />
das Gelingen eines Projektes ist ein Team<br />
eingespielter Partner, die sich aus gemeinsamer<br />
Arbeit kennen und einander vertrauen,<br />
die unbedingte Voraussetzung. Alle Partner<br />
eint die gleiche Geschäftsethik. Deren<br />
Inhalt und Ziel ist es, eine höchstmögliche<br />
Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Kundenzufriedenheit<br />
zu gewährleisten.
Das Angebot<br />
im Überblick<br />
Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot<br />
der DGG AG als<br />
- Initiatorin und Prospektherausgeberin<br />
- <strong>Bau</strong>trägerin für die Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen<br />
und<br />
- Verkäuferin der vorhandenen <strong>Bau</strong>substanz<br />
für das ca. 1900 in der Breitenfelder Str. <strong>84</strong><br />
in massiver Ziegelbauweise errichtete Mehrfamilienhaus.<br />
Im Zuge der Modernisierungsund<br />
Instandsetzungsmaßnahmen entstehen<br />
14 Wohnungen unterschiedlicher Größe.<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die<br />
diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />
Zwecke der langfristigen Vermietung erwerben<br />
wollen. Dieses Angebot ist daher nicht<br />
geeignet für Investoren, die lediglich kurzfristige<br />
Verrechnungsmöglichkeiten aufgrund<br />
eines Steuerstundungsmodells be-<br />
Das Angebot<br />
gehren oder eine kurze Anlagedauer mit<br />
einer feststehenden Verzinsung des Kapitals<br />
während des gesamten Anlagezeitraums und<br />
die Rückzahlung zu einem fest bestimmten<br />
Zeitpunkt wünschen und die nicht die im<br />
Prospekt genannten Risiken tragen wollen.<br />
Geeignet ist dieses Angebot jedoch für Investoren,<br />
die eine Kapitalanlegereigentumswohnung<br />
zum Zwecke der langfristigen<br />
sachwertunterlegten Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />
unter Berücksichtigung der im<br />
Prospekt beschriebenen Chancen erwerben<br />
wollen. Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig<br />
bereit und wirtschaftlich in der Lage<br />
sein, die im Prospekt genannten und unbedingt<br />
zu beachtenden Risiken einzugehen<br />
und die sich bei entsprechender Höhe der<br />
Fremdfinanzierung ggf. ergebende Unterdeckung<br />
zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />
zu finanzieren bzw. auszugleichen.<br />
3
4<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
in 04157 Leipzig<br />
Produktpartner: DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />
Produkt: Denkmal-Sanierungsobjekt<br />
<strong>Bau</strong>jahr: ca. 1900<br />
Anzahl WE: 14 Wohneinheiten<br />
Wohnungsgrößen: ca. 67 bis 115 m 2<br />
Anzahl Wohnräume: 2 bis 4<br />
Kaufpreis pro m 2 : 2.350 EUR<br />
Kaufpreis pro WE: 157.356 EUR bis 270.085 EUR<br />
Denkmalabschreibung: Erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />
80 % des Kaufpreises (Sanierungsanteil)<br />
Lineare Abschreibung: Lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG<br />
2,5 % linear über 40 Jahre auf 10 % des Kaufpreises<br />
(Anteil Altbausubstanz)<br />
Nebenkosten:<br />
WEG-Verwaltung: 21,06 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit<br />
SE-Verwaltung: 19,04 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit<br />
Instandhaltung: 0,40 EUR pro m 2 und Monat für die Wohneinheit<br />
Qualitätskontrolle: <strong>Bau</strong>begleitend durch den TÜV Süd<br />
Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />
wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die für<br />
die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher Bedeutung<br />
sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt beschrieben<br />
wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />
Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin steht für die<br />
wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender Fragen interessierten<br />
Investoren bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />
für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw.<br />
über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen übernommen werden, da diese von<br />
der Prospektherausgeberin nicht geprüft wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind.<br />
Die Prospektherausgeberin überprüft auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des<br />
Investors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Chancen<br />
und Risiken<br />
Aktuell in Immobilien zu investieren,<br />
bedeutet eine gute Chance Wertsteigerungen<br />
wahrzunehmen, da momentan<br />
– betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum<br />
– relativ niedrige Grundstückswerte,<br />
<strong>Bau</strong>preise und Zinsniveaus zu<br />
verzeichnen sind. Das angebotene Investment<br />
birgt jedoch – wie jede andere<br />
Kapitalanlage auch – nicht nur Chancen,<br />
sondern auch Risiken. Obwohl<br />
Immobilien im Vergleich zu anderen<br />
Kapitalanlagen bei langfristiger Betrachtung<br />
als überdurchschnittlich sicher<br />
gelten, will der Verkäufer mit diesem<br />
Kapitel den Käufer möglichst umfassend<br />
auch über oftmals sehr unwahrscheinliche,<br />
jedoch potenziell denkbare Risiken<br />
aufklären.<br />
Nachfolgend werden daher zehn der<br />
wichtigsten Faktoren zur Beurteilung<br />
der Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />
dargestellt. Essentiell<br />
für ein erfolgreiches Immobilieninvestment<br />
sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />
eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />
ein guter Standort,<br />
moderne und qualitativ hochwertige<br />
<strong>Bau</strong>maßnahmen, ein durchdachtes<br />
Nutzungskonzept, eine ordentliche<br />
Verwaltung, eine weitsichtige Pflege-,<br />
Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />
eine größtmögliche Kostentransparenz<br />
sowie eine solide Finanzierung<br />
und die optimale Ausnutzung von steuerlichen<br />
Vorteilen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />
entsprechende Beurteilung aktuell immer<br />
nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />
kann und zukünftige Betrachtungen<br />
zwangläufig nur Prognosecharakter<br />
haben. Insbesondere ist dabei<br />
zu berücksichtigen, dass die dargestellten<br />
Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />
das heißt gehäuft auftreten können.<br />
Konkret ist denkbar, dass ein Investor<br />
im ungünstigsten Fall durch die<br />
gleichzeitige Realisierung mehrerer Risiken<br />
in den persönlichen Vermögensverfall<br />
gerät, indem er beispielsweise<br />
bei hoher Fremdfinanzierung, die dazu<br />
führt, dass die Einnahmen die Ausgaben<br />
einschließlich Zinsen und Tilgung nicht<br />
decken, nicht in der Lage ist, die so<br />
entstandene Unterdeckung durch sein<br />
persönliches, gegebenenfalls sich auch<br />
verschlechterndes Einkommen und/<br />
oder Vermögen, zu finanzieren bzw.<br />
auszugleichen.<br />
1. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die<br />
Wahl des richtigen Partners von großer<br />
Bedeutung. Dies gilt sowohl für die<br />
Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />
Verkäufer und Prospektherausgeber ist<br />
die DGG Deutsche Gesellschaft für<br />
Grundbesitz AG, mit Sitz in Leipzig.<br />
Die DGG Deutsche Gesellschaft für<br />
Grundbesitz AG schließt und hält daher<br />
nur Verträge mit Käufern, bei denen<br />
die Annahme gerechtfertigt ist, dass<br />
die für die Investition erforderlichen<br />
Eigenmittel zur Verfügung stehen und<br />
auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind.<br />
Umgekehrt offenbart die DGG Deutsche<br />
Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />
ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie<br />
ihre Leistungsfähigkeit unter anderem<br />
durch die in der Vergangenheit allein<br />
oder mit Kooperationspartnern realisierten<br />
Referenzprojekte, die zum Teil auch<br />
in diesem Prospekt abgedruckt sind.<br />
Bei Insolvenz des <strong>Bau</strong>trägers/Verkäufers<br />
hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />
Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung im<br />
Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />
des erworbenen Objektes. Die<br />
dingliche Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung<br />
beinhaltet jedoch<br />
keine Sicherung des Anspruchs auf<br />
Fertigstellung der <strong>Bau</strong>maßnahmen. Der<br />
Erwerber muss möglicherweise in Absprache<br />
mit den übrigen Investoren die<br />
Modernisierung bzw. den Ausbau teilweise<br />
oder vollständig in eigener Verantwortung<br />
durchführen lassen, wenn<br />
der Verkäufer leistungsunfähig ist. Die<br />
Kosten hierfür kann er im Wege des<br />
Schadenersatzes oder der Minderung<br />
verlangen beziehungsweise gegen den<br />
Kaufpreis stellen. Im Falle der Insolvenz<br />
des <strong>Bau</strong>trägers/Verkäufers kann dies<br />
jedoch dazu führen, dass die Restleistungen<br />
oder Mängel gerichtlich festgestellt<br />
werden müssen, um letztendlich<br />
lastenfreies Eigentum zu erhalten. Hierdurch<br />
kann es zu einer Erhöhung der<br />
Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />
Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten<br />
und insgesamt des Modernisierungs-<br />
und Herstellungsaufwandes<br />
oder sogar zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />
mit weiteren Investoren/Miteigentümern<br />
kommen. Dies kann weiter<br />
dazu führen, dass die <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />
erheblich verspätet und im Extremfall<br />
überhaupt nicht durchgeführt werden,<br />
mit der Folge, dass der Investor die<br />
Zinsen und die Tilgung für die anteilig<br />
bereits gegebenenfalls aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung bzw. die gesamte<br />
Darlehenssumme (zurück) zu zahlen<br />
hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen.<br />
Bei einem Erwerber, der Verbraucher<br />
ist, ist dem Erwerber eine Sicherheit für<br />
die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjekts<br />
in Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs<br />
zu leisten (§ 632a<br />
Abs. 3 BGB). Diese Vertragserfül-<br />
lungssicherheit schließt nicht aus, dass<br />
Vertragsstörungen eintreten und das<br />
Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt<br />
wird, obwohl der Erwerber Zahlungen<br />
an den Verkäufer leistete.<br />
Dem Erwerber ist es andererseits bei<br />
einem vertragsgerechten Verhalten<br />
durch seinen Vertragspartner nach dem<br />
Gesetz grundsätzlich nicht gestattet,<br />
die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />
zu verlangen oder den Rücktritt<br />
vom Vertrag zu erklären. Solche<br />
Möglichkeiten bestehen in der Regel<br />
nur, wenn sich der Verkäufer seinerseits<br />
vertragswidrig verhält. Gründen, die in<br />
der Person des Erwerbers liegen, zum<br />
Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten,<br />
oder einseitige Motive in der Person<br />
des Erwerbers, zum Beispiel der im<br />
nachhinein auftretende Wunsch, die<br />
Erwerbskosten für eine andere Vermögensanlage<br />
oder die private Lebensführung<br />
zu verwenden, gestatten nicht<br />
den Rücktritt vom Vertrag. Den Erwerber<br />
trifft deshalb das Risiko, dass er am<br />
Grundstückskauf festhalten muss, auch<br />
wenn er auf Grund seiner persönlichen<br />
und wirtschaftlichen Verhältnisse daran<br />
nicht (mehr) festhalten will.<br />
2. Vertragsgestaltung<br />
Das Angebot<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />
der Kauf von Wohnungseigentum im<br />
Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird<br />
ein Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />
geschlossen, in welchen<br />
der Käufer eintritt (siehe hierzu<br />
„6. Verwaltung“).<br />
Der hier angebotene Erwerb von noch<br />
zu modernisierenden Bestandswohnungen<br />
erfolgt im Wege eines Kaufvertrages<br />
mit Modernisierungsverpflichtung beziehungsweise<br />
Ausbauverpflichtung zu<br />
einem Festpreis (<strong>Bau</strong>trägervertrag).<br />
Demnach erhält der Käufer eine schlüsselfertig<br />
modernisierte beziehungsweise<br />
hergestellte Wohnung, wobei das Risiko<br />
von Kostensteigerungen oder anderen<br />
<strong>Bau</strong>risiken gemäß der Vereinbarung im<br />
Kaufvertrag der Verkäufer trägt. Zahlungen<br />
an den Verkäufer erfolgen unter<br />
Beachtung der Käufersicherung nach<br />
der Makler- und <strong>Bau</strong>trägerverordnung<br />
(MaBV). Dies bedeutet, dass der Käufer<br />
nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />
hat, wie auch <strong>Bau</strong>leistungen durch den<br />
Verkäufer erbracht werden.<br />
Der Verkäufer/<strong>Bau</strong>träger sieht die schlüsselfertige<br />
Bezugsfertigkeit des Sondereigentums<br />
bis zum 31.05.2010 vor. Die<br />
Gesamtfertigstellung ist bis zum 31.08.<br />
2010 geplant. Abweichendes kann im<br />
Kaufvertrag vereinbart sein. Nach der<br />
Abnahme gewährleistet der Verkäufer/<br />
<strong>Bau</strong>träger dem Käufer fünf Jahre ordent-<br />
5
6<br />
liche Mängelbeseitigung auf seine <strong>Bau</strong>leistungen<br />
am Gebäude. Die ab Abnahme<br />
bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />
können verloren gehen, wenn<br />
der <strong>Bau</strong>träger während dieser Zeit in<br />
Insolvenz gerät.<br />
Allgemein besteht das Risiko, wenn der<br />
Verkäufer/<strong>Bau</strong>träger leistungsunfähig<br />
wird, dass Herstellungsansprüche nur<br />
bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />
durchgesetzt werden können. Bei der<br />
Sicherung der MaBV durch Zahlung<br />
des Kaufpreises nach <strong>Bau</strong>fortschritt ist<br />
zu berücksichtigen, dass nur die Sicherheit<br />
besteht, dass Zahlungen von der<br />
Fertigstellung und der Beseitigung von<br />
Mängeln abhängig gemacht werden<br />
können. Gleiches gilt für die zuvor erwähnte<br />
Vertragserfüllungssicherheit<br />
nach § 632a Abs. 3 BGB in Höhe von<br />
5 %, wenn diese durch Einbehalt von<br />
den Raten realisiert wird. Sobald vollständig<br />
gezahlt wurde oder weitergehende<br />
Ansprüche gegen den Verkäufer<br />
entstehen (zum Beispiel Schadensersatz<br />
wegen der mit dem Ankauf verbundenen<br />
Nebenkosten, wegen eintretender<br />
Verzögerungsschäden, Miet-Nutzungsausfall,<br />
entgangener Steuervorteil oder<br />
wegen Mängel nach vorbehaltsloser<br />
Abnahme), trägt der Käufer das Risiko<br />
der fehlenden Leistungsfähigkeit des<br />
Verkäufers. Auch im Falle der Zusicherung<br />
der Bezugsfertigkeit kann sich die<br />
<strong>Bau</strong>durchführung verzögern, zum Beispiel<br />
bedingt durch Streik oder eine<br />
von der Berufsvertretung angeordnete<br />
Aussperrung im Betrieb des <strong>Bau</strong>trägers<br />
oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden<br />
Betrieb, durch höhere Gewalt,<br />
vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />
Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />
Schlechtwettertage, <strong>Bau</strong>einstellung<br />
aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />
oder gerichtlicher Entscheidungen.<br />
Die <strong>Bau</strong>genehmigung war zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
noch nicht<br />
erteilt. Der Prospektherausgeber geht<br />
jedoch davon aus, dass bis auf kleinere<br />
Auflagen das Projekt wie im Prospekt<br />
beschrieben gebaut werden kann.<br />
Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />
des Angebots wird auf die umfassenden<br />
Ausführungen in diesem Prospekt<br />
zum „Rechtlichen Konzept“ sowie<br />
die Anlage zu diesem Prospekt verwiesen.<br />
3. Standort<br />
Der Wert einer Immobilie hängt zum<br />
großen Teil vom Standort ab. Hierbei<br />
wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />
(es ziehen mehr Leute in die Gegend)<br />
und Passivräumen (es ziehen aus<br />
der Gegend mehr Leute weg). Gleich-<br />
zeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />
dem so genannten Makrostandort<br />
(Stadt, in welcher sich die Investition<br />
befindet) und dem so genannten Mikrostandort<br />
(Stadtteil/Gegend, in dem<br />
sich die Immobilie befindet).<br />
Bemerkenswert an der vorliegenden<br />
Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />
in der Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
in Leipzig als Kulturdenkmal. Vorteilhaft<br />
hieran ist, dass hinsichtlich der Sanierungsaufwendungen<br />
die steuerlich interessanten<br />
Voraussetzungen für eine<br />
Anwendung des § 7 i EStG vorliegen<br />
(siehe hierzu insbesondere „Die steuerlichen<br />
Auswirkungen“). Demgegenüber<br />
stehen die öffentlich rechtlichen Beschränkungen<br />
nach den Bestimmungen<br />
des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes,<br />
an die sich der Verkäufer und in<br />
der Folgezeit auch der Käufer zu halten<br />
haben. Soweit von diesen Beschränkungen<br />
das Projekt als solches betroffen<br />
ist, trägt das diesbezügliche Risiko vorrangig<br />
der <strong>Bau</strong>träger. Unter anderem<br />
sind die Auflagen des Denkmalschutzes<br />
im Zusammenhang mit der Sanierung<br />
und Modernisierung des Gebäudes zu<br />
beachten.<br />
Das Umfeld des Hauses, in der sich die<br />
erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />
sowie die Entwicklung der Mieten<br />
und Immobilienpreise können sich –<br />
auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
Schwankungen – zum Vorteil,<br />
aber auch nachteilig verändern, was<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />
der Eigentumswohnung haben<br />
kann. Der angebotene Standort<br />
ist im Übrigen im Prospekt eingehend<br />
beschrieben.<br />
4. Qualität der <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />
Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />
vom nachfrageorientierten und<br />
modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />
Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />
gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />
ab. Daneben ist selbstverständlich<br />
auch die <strong>Bau</strong>qualität für die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend.<br />
Vorliegend richtet sich die <strong>Bau</strong>qualität<br />
nach der vertragsgemäßen Umsetzung<br />
der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung sowie<br />
Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass beim <strong>Bau</strong> offensichtliche oder verdeckte<br />
Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />
Altbaumodernisierung ist<br />
nicht auszuschließen, dass kontruktionsbedingte<br />
negative Abweichungen<br />
von beispielsweise DIN-Soll-Normen<br />
für Neubauten zur tatsächlichen Ausführung<br />
auftreten (zum Beispiel hinsichtlich<br />
Schall- und Wärmeschutz).<br />
Sofern quantitative Änderungen der<br />
Wohnfläche (+/- 3%) und der Raumaufteilung<br />
eintreten, haben diese nach<br />
der vertraglichen Gestaltung keinen<br />
Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen<br />
Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />
oder -erhöhungen sind demnach<br />
erst angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle<br />
von 3% überschritten ist.<br />
Die Wohnflächenberechnung erfolgte<br />
nach der Wohnflächenverordnung, wobei<br />
Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />
ihrer Grundfläche angesetzt werden.<br />
Die Verkäuferin weist dazu ausdrücklich<br />
darauf hin, dass der Gesetzgeber für<br />
Rechtsgeschäfte ab dem 01.01.2004<br />
durch eine Neuregelung im Rahmen<br />
der Wohnflächenverordnung eine veränderte<br />
Flächenberechnung (Ansatz<br />
der Balkone mit 1/4 ihrer Grundfläche)<br />
vorschreibt, welche nach dem Wortlaut<br />
der Verordnung nur für preisgebundenen<br />
Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />
von Unsicherheiten bei der<br />
Berechnung von Balkon-, Loggia- und<br />
Terrassenflächen ist nach den Plänen<br />
im Ergebnis vorgesehen, dass vorgenannte,<br />
dem Vertragsgegenstand zugeordnete<br />
Bereiche bei der Wohnflächenermittlung<br />
zu 50% anzurechnen<br />
sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen,<br />
dass im Rahmen der Vermietung<br />
und Nebenkostenabrechnung auch für<br />
nicht preisgebundenen Wohnraum eine<br />
Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung<br />
ohne Einschränkung<br />
möglicherweise bindend sein kann.<br />
Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes,<br />
den konkreten Plänen<br />
und Grundrissen, der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
und Ausstattung und der Abnahme<br />
durch einen Sachverständigen wird auf<br />
die weiteren Ausführungen in diesem<br />
Prospekt verwiesen.<br />
5. Nutzungskonzept<br />
Die angebotenen Eigentumswohnungen<br />
eignen sich sowohl zur Selbstnutzung<br />
als auch zur Vermietung.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />
gegenüber der so genannten<br />
Selbstnutzer-Eigentumswohnung im<br />
Verkaufsfall den Nachteil, dass diese –<br />
wenn sie nicht wieder entmietet sind<br />
– für die Käufergruppe Selbstnutzer in<br />
der Regel ausfallen. Deshalb kommen<br />
vermietete Eigentumswohnungen in<br />
erster Linie für andere Kapitalanleger<br />
in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />
mit alternativen Kapitalanlagen<br />
anstellen, was bei nicht ausreichend<br />
langer Haltedauer zur deutlichen<br />
Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises<br />
gegenüber der investierten Gesamtsumme<br />
(Kaufpreis, Neben- und<br />
Finanzierungskosten etc.) führen kann.<br />
Eine vermietete Eigentumswohnung ist
deshalb als so genannte Generationeninvestition<br />
ein vor allem langfristig zu<br />
betrachtendes Engagement, weil im<br />
Gesamtkaufpreis unter anderem auch<br />
Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten<br />
sind, die neben der dann erneut<br />
fällig werdenden Grunderwerbsteuer<br />
sowie der Notargebühren etc. bei einem<br />
Weiterverkauf unter Umständen<br />
nicht realisiert werden können beziehungsweise<br />
wieder anfielen und dadurch<br />
den Verkaufspreis und somit die<br />
Gesamtrentabilität schmälern. Hinzukommt,<br />
dass bei einer Weiterveräußerung<br />
für den Zweiterwerber Sonderabschreibungen<br />
entfallen, weshalb der<br />
zu erzielende Verkaufspreis bei einer<br />
kurzfristigen Weiterveräußerung gewöhnlich<br />
niedriger ist, als der hier angebotene<br />
Erwerbspreis.<br />
5.1 Selbstnutzung<br />
Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung<br />
selbst zu nutzen, ist zu beachten,<br />
dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />
bei der Raumaufteilung oder<br />
der Ausstattung seiner Wohnung hat.<br />
Diese müssen so früh als möglich beim<br />
<strong>Bau</strong>träger angemeldet und mit diesem<br />
abgesprochen werden, da anderenfalls<br />
eine Berücksichtigung aufgrund des<br />
geplanten zügigen <strong>Bau</strong>fortschritts nicht<br />
oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />
können gegebenenfalls zu<br />
Kostenerhöhungen und einer <strong>Bau</strong>zeitverlängerung<br />
führen, für die der Käufer<br />
haftet. Da die Kosten der Mietgarantie<br />
im Kaufpreis enthalten ist, sollte sich<br />
der Käufer bei Vertragsunterzeichnung<br />
mit dem Verkäufer absprechen, ob die<br />
Mietgarantie entfallen kann, wenn eine<br />
Selbstnutzung beabsichtigt ist.<br />
5.2 Vermietung<br />
Entscheidet sich der Käufer dagegen<br />
für die Vermietung, kommt es für seine<br />
Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />
beziehungsweise den Mietertrag<br />
der Eigentumswohnung an. Aufgrund<br />
des Standortes, der Wohnungsgrößen<br />
sowie der Architektur geht der<br />
Prospektherausgeber von einer potenziell<br />
guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen<br />
aus, weshalb vom<br />
Verkäufer eine Mietgarantie angeboten<br />
werden kann. Die Verkäuferin übernimmt<br />
dementsprechend für eine Laufzeit<br />
von 12 Monate die Mietgarantie<br />
für die erworbene Einheit. Die Mietgarantie<br />
erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />
und Nebenkosten. Der Erwerber<br />
trägt deshalb dass Risiko, dass er trotz<br />
Mietgarantie Kosten hat, mit denen er<br />
nicht rechnet. Zum Beispiel können<br />
unerwartete Kosten durch außergewöhnliche<br />
Instandhaltungsmaßnahmen<br />
entstehen, die durch die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht gedeckt sind. Be-<br />
triebskostenumlagen können bei Mietern<br />
nicht realisiert werden.<br />
Die tatsächlichen Mieterträge in den<br />
verschiedenen Wohneinheiten sind unterschiedlich.<br />
Die vorgesehene Mietgarantie<br />
liegt zum Teil über den tatsächlich<br />
aktuellen vereinbarten Mieten und kann<br />
auch über der Miethöhe liegen, die in<br />
absehbarer Zeit durch Mieterhöhungen<br />
erzielt werden kann. Eine Gewähr für<br />
die Bonität des aktuellen und eventuell<br />
eines neu einziehenden Mieters kann<br />
nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />
trägt deshalb das Risiko, dass er<br />
nach Ablauf der Mietgarantie nicht die<br />
erwarteten Mieteinnahmen erzielt. Die<br />
zu beanspruchende Miete kann geringer<br />
sein als die Mietgarantie. Mieter<br />
können zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig<br />
sein.<br />
Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber<br />
anzuraten, auch ein gewisses Leerstands-<br />
und damit Mietausfallrisiko einzukalkulieren.<br />
Nach Ablauf der Garantie<br />
trägt der Erwerber das Risiko für die<br />
Übernahme und die Begleichung der<br />
Miete und der Betriebskosten durch<br />
den Mieter. Er trägt deshalb das Risiko,<br />
mit Mieteinnahmen auszufallen. Außerdem<br />
trägt der Erwerber das Risiko, auf<br />
eigene Kosten, für eine Neuvermietung<br />
sorgen zu müssen und die Kosten tragen<br />
zu müssen, um seine Rechte gegenüber<br />
den Mietern durchzusetzen. Bei<br />
Nichtzahlung der Miete muss er die<br />
Kosten und die Risiken einer Räumungsund<br />
Zahlungsklage oder eine Vollstreckung<br />
gegenüber dem Mieter tragen.<br />
Der Erwerber muss außerdem damit<br />
rechnen, dass es nicht möglich ist, die<br />
gegenwärtig vereinbarten Mieten, die<br />
unter der Mietgarantie liegen können,<br />
in der Zukunft in nennenswertem Umfang<br />
erhöhen zu können. Der Erwerber<br />
ist bei Mieterhöhungsverlangen zur Anpassung<br />
an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
auf die ortsüblichen Vergleichsmieten<br />
beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />
sind nur nach Ablauf bestimmter<br />
Fristen seit der letzten Mieterhöhung<br />
möglich und in der Höhe nach auf eine<br />
Kappungsgrenze beschränkt. Der Erwerber<br />
trägt deshalb das Risiko, nur in<br />
eingeschränktem Umfang eine Erhöhung<br />
und Anpassung der Miete verlangen<br />
zu können.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des Objektes<br />
hängt schließlich auch von der Leistungsfähigkeit<br />
des Mietgaranten ab.<br />
Wenn der Mietgarant zahlungsunfähig<br />
wird oder aus anderen Gründen die<br />
Mietgarantieleistungen nicht erbringt,<br />
trifft den Erwerber das Risiko die vorhergesehenen<br />
Mindereinnahmen nicht<br />
zu realisieren.<br />
Das Angebot<br />
Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH, die zugleich Verwalter<br />
nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
(WEG) ist, bietet die Übernahme von<br />
Mietverwaltungsleistungen je Wohnungseigentum<br />
für derzeit monatlich<br />
EUR 19,04 inklusive der jeweils gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer an. Falls sich der<br />
Käufer nicht für den Abschluss eines<br />
Sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />
entscheidet, muss er selbst alle Aufgaben<br />
übernehmen, die sich im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung ergeben,<br />
wie zum Beispiel<br />
- gegebenenfalls kostenpflichtige Mietersuche,<br />
- Abschluss der Mietverträge,<br />
- Überwachung der Mieteingänge,<br />
- Einforderung rückständiger Mieten,<br />
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />
und<br />
- Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />
Dazu kommt der Besuch der jährlich<br />
stattfindenden Eigentümerversammlung<br />
zur Wahrung der Interessen gegenüber<br />
den anderen Wohnungseigentümern<br />
in der Hausgemeinschaft. Der<br />
Käufer trägt das Mietausfallrisiko sowie<br />
gegebenenfalls entstehende Kosten der<br />
Neuvermietung (Makler) und gegebenenfalls<br />
erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung<br />
etc. gegenüber dem Mieter.<br />
Dies sollte er bei seiner Rentabilitätsberechnung<br />
berücksichtigen.<br />
Soweit im Prospekt von Mieteinnahmen<br />
gesprochen wird, handelt es sich ausdrücklich<br />
nur um unverbindliche Prognosen,<br />
welche auf der Grundlage von<br />
Erfahrungswerten vergleichbarer Objekte<br />
und/oder Statistiken abgegeben<br />
wurden. In jedem Fall ist auch ein gewisses<br />
Leerstandsrisiko mit einzukalkulieren.<br />
Die Bonität der Mieter wird in der Regel<br />
anhand marktüblicher Kriterien überprüft<br />
(Selbstauskunft), wobei sich diese<br />
selbstverständlich auch im Laufe der<br />
Zeit (bspw. durch Verlust des Arbeitsplatzes)<br />
nachteilig verändern kann. Erteilt<br />
der Eigentümer den Auftrag zur<br />
Vermietung nicht, muss er selbst für<br />
die Vermietung der Wohnung sorgen<br />
oder andere Dritte beauftragen, um<br />
einen Leerstand zu vermeiden. Gleichzeitig<br />
ist zu berücksichtigen, dass trotz<br />
vorliegender Bezugsfertigkeit und Erteilung<br />
eines Vermittlungsauftrags die erste<br />
Vermietung bis zu mehrere Monate<br />
in Anspruch nehmen kann. Während<br />
dieser Zeit hat der Erwerber keine Mieteinnahmen<br />
und muss eine sich ergebende<br />
Finanzierungslücke aus eigenen<br />
Mitteln abdecken. Im Detail sollte sich<br />
der Erwerber hierzu mit der Verkäuferin<br />
bzw. Hausverwaltung abstimmen.<br />
7
8<br />
Zur näheren Ausgestaltung des angebotenen<br />
Mietverwaltervertrages (Sondereigentumsverwaltung)<br />
wird auf die<br />
Ausführungen zum „Rechtlichen Konzept“<br />
in diesem Prospekt verwiesen.<br />
6. Verwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
Eine Immobilie muss verwaltet werden.<br />
Die Qualität der Verwaltung entscheidet<br />
wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />
Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />
für eine mögliche Wertsteigerung.<br />
Zur Verwaltung einer Immobilie<br />
gehören im Wesentlichen die Verwaltung<br />
des Gemeinschaftseigentums sowie<br />
des Sondereigentums.<br />
Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />
Verwalters nach dem WEG (WEG-Verwalter)<br />
für das Gemeinschaftseigentum<br />
und des Mietverwalters – im Fall der<br />
Beauftragung eines Mietverwalters –<br />
wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />
Konzept“ verwiesen. Durch die<br />
Tätigkeit des Verwalters kann sich der<br />
Gesamtzustand der Wohnanlage wie<br />
auch die Mieterstruktur positiv oder<br />
negativ verändern. So entscheidet z.B.<br />
der eingesetzte Mietverwalter durch<br />
die Auswahl der Mieter (Bonität/soziales<br />
Verhalten) maßgeblich über den Erfolg<br />
der Immobilieninvestition. Er entscheidend<br />
regelmäßig über die Höhe des<br />
abzuschließenden Mietvertrages und<br />
der von den Mietern zu entrichteten<br />
Umlagen, indem er zum Beispiel wirtschaftlich<br />
eigenständig entscheiden<br />
muss, ob er in einer eher schlechten<br />
Vermietungsphase die Mieten senkt,<br />
um eine Vermietung zu realisieren.<br />
Ungeachtet dessen kann selbstverständlich<br />
kein Verwalter garantieren, ob<br />
beispielsweise nach Ablauf einer bestimmten<br />
Zeit die Wohnung tatsächlich<br />
vermietet ist beziehungsweise der Mieter<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nachkommen kann beziehungsweise<br />
nachkommt.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie<br />
besteht die Gefahr der Wertminderung,<br />
eingeschränkter Vermietbarkeit<br />
sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />
Zu einer gewissenhaften<br />
Verwaltung gehört zum Beispiel<br />
auch die sorgfältige Pflege der Außenanlagen.<br />
Ein guter WEG-Verwalter<br />
schafft es darüber hinaus, die von ihm<br />
vertretene Eigentümergemeinschaft<br />
„an einem Strang“ ziehen zu lassen,<br />
insbesondere bei wichtigen Entscheidungen<br />
in Eigentümerversammlungen<br />
zum Beispiel zu beschließender Sonderumlagen,<br />
der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen<br />
oder dem<br />
Vorgehen gegen mit Hausgeld säumigen<br />
Miteigentümern.<br />
Neben der Sondereigentumsverwaltung<br />
beziehungsweise der Mietverwaltung<br />
benötigen alle Käufer als Mitglieder<br />
der Eigentümergemeinschaft einen<br />
Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />
Im vorliegenden Objekt wird zum<br />
ersten Verwalter die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt.<br />
Die monatlich hierfür entstehenden<br />
Kosten in Höhe von EUR 21,06 je<br />
Wohnungseigentum inkl. der jeweils<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt<br />
ebenfalls von Anfang an der Käufer und<br />
sind von diesem in seine Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen.<br />
Kosten der Verwaltung können üblicherweise<br />
nicht auf die Mieter umgelegt<br />
werden. Zu weiteren Gebühren für besondere<br />
Leistungen der Verwalterin und<br />
den Bewirtschaftungskosten wird auf<br />
die Angaben im Angebot nebst Anlagen<br />
zum Prospekt verwiesen. Das rechtliche<br />
Konzept der Verträge ist in diesem Prospekt<br />
gesondert erläutert.<br />
Der Erwerber von Wohn-/Teileigentum<br />
als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
ist in der Nutzung seines<br />
Eigentums durch die Rechte der anderen<br />
Miteigentümer beschränkt. Es besteht<br />
eine Verpflichtung, das gemeinschaftliche<br />
Eigentum ordnungsgemäß<br />
zu verwalten. Die jeweiligen Eigentümer<br />
haben hierbei zusammenzuwirken. Sie<br />
sind verpflichtet, Beiträge zu leisten,<br />
insbesondere in finanzieller Hinsicht,<br />
selbst wenn sie einzelne Maßnahmen<br />
für interessenwidrig oder zweckwidrig<br />
halten sollten. Bestimmte Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
können mit der<br />
Mehrheit der Stimmen beschlossen<br />
werden. Konfliktlagen aus der Gemeinschaftsbezogenheit<br />
sind denkbar. Beispielhaft<br />
sei erwähnt, dass die wirksame<br />
Geltendmachung von Gewährleistungsmängeln<br />
im Bereich des Gemeinschaftseigentums,<br />
je nach dem, welche konkreten<br />
Ansprüche geltend gemacht<br />
werden (Schadenersatz, Kaufpreisminderung<br />
etc.), ein Zusammenwirken der<br />
Eigentümer und die Herbeiführung<br />
einer geeigneten Beschlusslage voraussetzt.<br />
Beim Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
ist zu beachten,<br />
dass spezifische Kosten entstehen können,<br />
die bei einem Alleineigentümer<br />
nicht unbedingt entstehen würden. Ein<br />
subjektiver Wunsch nach sparsamen<br />
Lösungen oder Eigenleistungen wird<br />
sich möglicherweise nicht in jedem Fall<br />
durchsetzen können. Die Gemeinschaftsbezogenheit<br />
der Eigentümerstellung<br />
bewirkt auch eine Abhängigkeit von<br />
den anderen Miteigentümern. Es kann<br />
sein, dass ein Miteigentümer beharrlich<br />
die Hausordnung und die Grundlagen<br />
der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
(Miteigentumsordnung, Beschlüsse,<br />
etc.) missachtet und dadurch anderen<br />
Nachteile zufügt oder andere belästigt.<br />
Problematisch kann werden, wenn ein<br />
Eigentümer in finanzieller Hinsicht nicht<br />
mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur<br />
Bewirtschaftung des jeweiligen Objektes<br />
zu leisten. Sollte ein Miteigentümer in<br />
Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />
ausfallen, besteht die Haftung<br />
der anderen Eigentümer für Verbindlichkeiten<br />
der Gemeinschaft im<br />
Außenverhältnis fort. Mithin ist denkbar,<br />
dass Betriebskosten für Wohnungen zu<br />
tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />
erlangt werden können. Die<br />
gesetzlichen Möglichkeiten, in solchen<br />
Fällen eine Einziehung der Wohnung<br />
herbeizuführen, sind unter anderem in<br />
finanzieller Hinsicht mit Problemen behaftet.<br />
7. Pflege-, Erhaltungs- und<br />
Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich für eine Investition in eine Immobilie<br />
entscheidet, ist gehalten, langfristig<br />
zu denken. Zur langfristigen Planung<br />
gehört die rechtzeitige Vorsorge<br />
für zukünftig notwendig werdende Instandhaltungen<br />
und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde<br />
liegenden Teilungserklärung ist demnach<br />
die regelmäßige Einzahlung einer<br />
Instandhaltungsrücklage vorgesehen.<br />
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />
wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
im Rahmen der Eigentümerversammlung<br />
festgelegt. Sie kann<br />
sich aufgrund eines Beschlusses der<br />
Eigentümerversammlung erhöhen, aber<br />
auch ermäßigen. Die Instandhaltungsrücklage<br />
wird gebildet, damit anfallende<br />
Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />
(zum Beispiel Dach, Fassade,<br />
Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von<br />
der Eigentümergemeinschaft gezahlt<br />
werden können. Erfahrungsgemäß fallen<br />
vor allem in den Anfangsjahren geringere<br />
Ausgaben als die vorgesehene<br />
Instandhaltungsrücklage an. Die Instandhaltungsrücklage<br />
erhöht sich somit<br />
sukzessive und steht in späteren<br />
Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />
zur Verfügung. Erzielt<br />
die Eigentümergemeinschaft durch das<br />
Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />
Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />
einbehalten.<br />
Als Kalkulationsgrundlage werden im<br />
hier vorliegenden Angebot die anfänglichen<br />
monatlichen Einzahlungen der<br />
Käufer in die Instandhaltungsrücklage<br />
mit pauschal EUR 0,40 pro qm und<br />
Monat vorgesehen. Da dieser Betrag<br />
nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer<br />
der Verschleißbauteile ermittelt<br />
wurde und nicht der in § 28 Abs. 2 BV
(beziehungsweise der Betriebskostenverordnung)<br />
genannten Instandhaltungskostenpauschale<br />
entspricht, ist<br />
die Instandhaltungsrücklage langfristig<br />
gegebenenfalls zu gering bemessen.<br />
Sofern die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />
der Immobilie zu tragen, sind<br />
etwaige zusätzliche Kosten vom Wohnungseigentümer<br />
zu tragen (Sonderumlagen).<br />
Es ist davon auszugehen,<br />
dass innerhalb eines Zyklus von 15 bis<br />
40 Jahren eine grundlegende Erneuerung<br />
des Wohngebäudes erforderlich<br />
sein kann. Bedingt wird diese Erneuerung<br />
durch den Ersatz der Verschleißbauteile<br />
und die Anpassung an geänderte<br />
Wohnbedürfnisse. Es ist möglich,<br />
dass bereits ab dem 15. Jahr beziehungsweise<br />
früher erhebliche zusätzliche<br />
finanzielle Mittel für die Modernisierung<br />
und Instandhaltung der Immobilie<br />
zur Verfügung gestellt werden<br />
müssen. Zum heutigen Stand sind<br />
hierüber keine eindeutigen quantitativen<br />
und qualitativen Aussagen möglich.<br />
Auch bei einer umfassenden Sanierung<br />
und Modernisierung sowie einem<br />
durchdachten Ausbau können während<br />
der Restnutzungsdauer der Einheiten<br />
sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten<br />
weitere Anpassungen an die<br />
künftigen Bedürfnisse und Wünsche<br />
der Mieter erforderlich werden (zum<br />
Beispiel bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />
Multimedia und Ähnliches).<br />
Die Kosten für solche Maßnahmen<br />
sind durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />
regelmäßig nicht abgedeckt.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass der<br />
Käufer die Kosten etwaiger Reparaturen<br />
an seinem Sondereigentum selbst zu<br />
tragen hat, soweit er vom Mieter oder<br />
Dritten keinen Ersatz verlangen kann.<br />
Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür<br />
von Anfang an Rücklagen zu bilden<br />
und diese in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen.<br />
8. Kosten und Finanzierung<br />
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt<br />
in der Regel aus Eigenkapital und<br />
Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Investor neben dem<br />
Kaufpreis üblicherweise auch die Erwerbsnebenkosten<br />
(Notar- und Grundbuchkosten<br />
sowie Grunderwerbssteuer)<br />
sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />
(für die Zeit<br />
der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/<br />
<strong>Bau</strong>beginn bis hin zur Vermietung) zu<br />
bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />
mit einzurechnen sind.<br />
Die genannten Kaufpreise beinhalten<br />
bereits die Gegenleistung des Käufers<br />
für sämtliche Projektierungs-, Marketing-<br />
und Vertriebskosten, welche über<br />
der gewöhnlichen Maklercourtage liegen.<br />
Da die Vertriebskosten je nach<br />
Vertriebspartner und Vertriebsstand<br />
unterschiedlich hoch sind, können diese<br />
bei Interesse bei dem Verkäufer abgefragt<br />
werden.<br />
Die auf den Grundstücksanteil entfallenden<br />
Anschaffungskosten sind im<br />
Kaufvertrag bezeichnet und wurden<br />
von der Verkäuferin ermittelt. Die abschließende<br />
Prüfung und Anerkennung<br />
obliegt dem zuständigen Finanzamt.<br />
Dies kann zu einer Veränderung der<br />
steuerlichen Annahmen führen, wofür<br />
die Verkäuferin jedoch keine Haftung<br />
übernehmen kann. Gleiches gilt für<br />
sonstige Prognosen, wie z.B. Berechnungsmodelle<br />
etc.<br />
Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken<br />
etc.) ist zu berücksichtigen, dass<br />
die Konditionen (Zins und Tilgung)<br />
zeitlich befristet sind und das Objekt<br />
in der Zukunft deswegen gegebenenfalls<br />
nachfinanziert werden muss. Nach<br />
Ablauf der Finanzierung hat sich der<br />
Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung,<br />
gegebenenfalls nach Vereinbarung<br />
neuer Konditionen und unter<br />
Einrechnung erneuter Bankbearbeitungsgebühren<br />
etc., zu kümmern. Bei<br />
der Anschlussfinanzierung ist zu beachten,<br />
dass der dann gültige Zinssatz<br />
höher oder niedriger sein kann als zu<br />
Beginn der Investition, wodurch sich<br />
eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />
oder Verbesserung im Verhältnis zu den<br />
Mieteinnahmen ergeben kann. Die Finanzierung<br />
ist ausschließlich Sache des<br />
Käufers.<br />
Bei der Entscheidung zum Investment<br />
sind neben den behandelten objektspezifischen<br />
Chancen und Risiken auch die<br />
persönlichen und individuellen Verhältnisse<br />
des Käufers (wie zum Beispiel<br />
Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit<br />
etc.) zu berücksichtigen. Soweit<br />
der Investor den Erwerb seiner<br />
Wohneinheit durch ein Bankdarlehen<br />
finanziert, haftet er persönlich für die<br />
fristgerechte Bedienung von Zinsen<br />
und die Tilgung seines Darlehens, unabhängig<br />
vom Vermietungsstand seiner<br />
Wohneinheit.<br />
Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs<br />
setzt die Kreditzusage einer<br />
Bank voraus. Entscheidet sich der Erwerber<br />
zum Kauf, bevor er eine verbindliche<br />
Kreditzusage hat, besteht das<br />
Risiko, dass auf Grund der Kaufentscheidung<br />
der Grundstückskaufvertrag zu<br />
Stande kommt, ohne dass der Erwerber<br />
– mangels Kreditzusage – über die Mittel<br />
verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />
zu bezahlen. Dann ist denkbar, dass<br />
Das Angebot<br />
der Verkäufer in das sonstige Vermögen<br />
des Erwerbers vollstreckt und dessen<br />
Privatinsolvenz herbeigeführt wird.<br />
Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle<br />
mit mannigfaltigen Chancen<br />
und Risiken, die individuell auf die<br />
Bedürfnisse des Investors zugeschnitten<br />
werden können. Der Investor sollte sich<br />
hierzu mehrere Angebote einholen beziehungsweise<br />
sich beispielsweise von<br />
seinem Vertriebspartner eingehend informieren<br />
und aufklären lassen.<br />
Zu den Investitionskosten wird auf die<br />
Angaben im Angebot verwiesen.<br />
9. Steuerliche Aspekte<br />
Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung, falls er die<br />
erworbene Wohnung nicht selbst nutzt.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition<br />
führen in der Regel zunächst<br />
zu einer Senkung des zu versteuernden<br />
Einkommens des Investors. Eine Eintragung<br />
der steuerlichen Auswirkungen<br />
auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens<br />
im Jahr nach der Bezugsfertigkeit erfolgen.<br />
Es gibt keine Gewähr dafür, dass die<br />
zurzeit der Prospektherausgabe geltenden<br />
Steuergesetze und Verordnungen<br />
sowie die Finanzrechtsprechung und<br />
Verwaltungspraxis in unveränderter<br />
Form fortbestehen bleiben.<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen<br />
– auf welche ausdrücklich verwiesen<br />
wird – geben die Beurteilung<br />
von Fachleuten sowie deren Interpretation<br />
der derzeitigen Rechtslage wieder.<br />
Abweichende Interpretationen<br />
durch die Finanzbehörden können nicht<br />
ausgeschlossen werden. Die Erläuterungen<br />
der steuerlichen Behandlung der<br />
Investition in diesem Prospekt spiegeln<br />
nur grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />
wider und ersetzen in<br />
keinem Fall die persönliche und individuell<br />
auf den Käufer abgestimmte Steuerberatung.<br />
Für das Erreichen vom Investor verfolgter<br />
steuerlicher Ziele kann daher weder<br />
vom Prospektherausgeber noch einem<br />
Vermittler eine Haftung übernommen<br />
werden. Der Prospektherausgeber haftet<br />
insbesondere nicht dafür, dass der<br />
Käufer Sonderabschreibungen nach<br />
den §§ 7 i, h EStG in Anspruch nehmen<br />
kann.<br />
10. Kumulation von Chancen und<br />
Risiken<br />
Das vorliegende Angebot enthält die<br />
Chance zur werthaltigen Immobilienin-<br />
9
10<br />
vestition, wobei die Risiken abgewogen<br />
werden müssen.<br />
Im Extremfall können die beschriebenen<br />
Risiken auch gehäuft auftreten (z.B.<br />
Leerstand oder rückläufige Mieten bei<br />
steigenden Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung<br />
und erforderlich<br />
werdende Instandhaltungs-/Instandsetzungsaufwendungen)<br />
und je nach<br />
Vermögenslage im schlimmsten Fall bis<br />
hin zu erheblichen Vermögensverlusten<br />
des Investors führen. Die vorstehende<br />
Darstellung der Chancen und Risiken<br />
kann nicht abschließend sein und enthält<br />
nur die nach Auffassung der Prospektherausgeber<br />
wichtigsten Aspekte.<br />
Weitergehende Auseinandersetzungen<br />
würden den Rahmen der gebotenen<br />
übersichtlichen Darstellung übersteigen.<br />
Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt<br />
und zum Teil komplizierte<br />
Rechtsmaterien beschreibt, welche<br />
zudem im Laufe der Zeit Veränderungen<br />
unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Angaben oder<br />
Umstände unerwähnt bleiben, welche<br />
für die Anlageentscheidung des Investors<br />
beziehungsweise dessen Risikoabwägung<br />
gegebenenfalls von Bedeutung<br />
sind oder werden. Insofern steht der<br />
Prospektherausgeber einem interessierten<br />
Käufer jederzeit zur vollständigen<br />
und richtigen Beantwortung gegebenenfalls<br />
ergänzend auftretender Fragen<br />
zur Verfügung.<br />
Weil auch die individuellen Bedürfnisse<br />
und Möglichkeiten eines Investors<br />
zwangsläufig in einem Prospekt nicht<br />
ganzheitlich berücksichtigt werden können,<br />
ist in jedem Fall die individuelle<br />
Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung<br />
und Empfehlung durch eine<br />
fachkundige Person Ihres Vertrauens<br />
(beispielsweise Rechtsanwalt oder Steuerberater)<br />
anzuraten.
DER STANDORT<br />
11
12<br />
Leipzig – pulsierende Stadt<br />
mit vielen Gesichtern<br />
Leipzig ist die Stadt, von der seit jeher reiche<br />
Impulse für das europäische Wirtschaftsund<br />
Geistesleben ausgehen – eine Messeund<br />
Kulturstadt, die mit Massendemonstrationen<br />
im Herbst 1989 den Schritt zur friedlichen<br />
Revolution wagte und damit den<br />
Weg zur deutschen Wiedervereinigung ebnete.<br />
Schon immer war Leipzig eine Stadt,<br />
die aus der Symbiose von Tradition und<br />
Innovation gelebt hat. In den letzten Jahren<br />
ist die Metropole außerdem zum Inbegriff<br />
des ostdeutschen Aufschwungs geworden<br />
und nimmt eine bedeutende Stellung sowohl<br />
im deutschen als auch im gesamteuropäischen<br />
Kontext ein.<br />
Leipzig ist eine wahre Kulturoase. Als Bach-<br />
Stadt ist sie international bekannt und zieht<br />
mit dem Bach-Archiv, dem Bach-Museum<br />
und natürlich der Thomaskirche als einstiger<br />
Wirkungsstätte des bedeutenden Musikers<br />
Johann Sebastian Bach viele Touristen an.<br />
Der Thomanerchor, das Ensemble der Oper<br />
Leipzig, das Gewandhausorchester und das<br />
MDR Sinfonie Orchester sind in der internationalen<br />
Musikszene bekannte und etablierte<br />
Namen. Daneben besitzt besonders auch<br />
die erste Musikhochschule Deutschlands<br />
weltweites Renommee. Ihr Begründer und<br />
Namensgeber Felix Mendelssohn-Bartholdy<br />
wirkte am Gewandhaus und hat der Nachwelt<br />
viele einflussreiche Musikwerke hinterlassen.<br />
Im Mendelssohn-Haus, das als Museum<br />
dient, wird dem Komponisten heute<br />
gedacht.<br />
Die Messestadt verfügt außerdem über<br />
mehrere bedeutende Kunstsammlungen.<br />
Diese befinden sich im neu erbauten Museum<br />
für Bildende Künste, dem Grassimuseum<br />
sowie der Galerie für Zeitgenössische Kunst.<br />
Das Stadtbild der Metropole ist geprägt<br />
von einer Vielzahl architektonisch hochwertiger<br />
<strong>Bau</strong>werke, wie beispielsweise dem alten<br />
Rathaus, dem Neuen Rathaus, dem MDR-<br />
Hochhaus und dem Völkerschlachtdenkmal.<br />
Vor allem die traditionsreichen Hochschulen<br />
prägen das Bild von Leipzig als Stadt der<br />
Wissenschaft und Bildung. Neben der zweitältesten<br />
Universität Deutschlands gehören<br />
dazu die Hochschule für Technik, Wirtschaft<br />
und Kultur, die Hochschule für Grafik und<br />
Buchkunst, die Hochschule für Musik und<br />
Theater und die älteste Wirtschaftshochschule<br />
Deutschlands. Aber auch die zahlreichen<br />
Forschungsinstitute der Leibnitz-,<br />
Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaft<br />
begründen den Wissensstandort.<br />
Wenn es darum geht, auf internationalen<br />
Märkten erfolgreich zu sein, stützt sich<br />
Leipzig auf zukunftsträchtige Technologien<br />
in den Bereichen Automobil- und Zulieferungsindustrie,Medien/Kommunikationstechnik/IT,Gesundheit/Biotechnologie/Medizintechnik/Life-Sciences,<br />
Energie- und<br />
Umwelttechnik und Dienstleistungen.<br />
So hat das umsatzstärkste ostdeutsche Unternehmen,<br />
die Verbundnetz Gas AG, hier<br />
ihren Sitz. Darüber hinaus konnte Leipzig<br />
in den letzten Jahren große Unternehmen<br />
ansiedeln, wie beispielsweise Siemens, die<br />
Deutsche Telekom, Porsche, BMW und Amazon.<br />
Leipzig entwickelt sich außerdem zum globalen<br />
Dreh- und Angelpunkt für Güter und<br />
Waren, die rund um den Globus verschickt<br />
werden. Die Leipziger Neue Messe, der Flughafen<br />
Leipzig/Halle, die Versandzentren von<br />
Quelle, DHL und Amazon stärken die Stadt<br />
dabei als internationalen Logistikstandort.<br />
Die Messemetropole diente schon in den<br />
vergangenen Jahrhunderten, bedingt durch<br />
die verkehrsgünstige Lage, als Handelsstadt.<br />
Auch heute zeichnet sich Leipzig durch eine<br />
hervorragende infrastrukturelle Erschließung<br />
aus. So liegt die Stadt zum einen an den<br />
großen deutschen und europäischen Verkehrsachsen,<br />
die in alle Himmelsrichtungen
führen. Zum anderen binden der Flughafen<br />
und der größte Kopfbahnhof Europas, der<br />
durch den <strong>Bau</strong> des Citytunnels noch optimiert<br />
wird, die Stadt optimal an Luft und<br />
Schiene an.<br />
Durch das Angebot an ÖPNV mit dem<br />
umfangreichsten Straßenbahnnetz Deutschlands,<br />
den zahlreichen Buslinien und der S-<br />
Bahn lässt sich die Stadt problemlos mit<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln durchqueren,<br />
ohne dass auf die eigenen vier Räder zurückgegriffen<br />
werden muss.<br />
Für die hohe Lebensqualität in Leipzig sorgen<br />
neben den vielseitigen Möglichkeiten<br />
für Kultur und Sport die zahlreichen Kneipen,<br />
Cafés und Restaurants. Daneben gibt es in<br />
und um Leipzig viele Erholungsgebiete und<br />
Freizeithochburgen, wie das Zentralstadion,<br />
die Arena Leipzig, der Zoo und den Vergnügungspark<br />
Belantis.<br />
Das Neuseenland, eine durch die Rekultivierung<br />
und Renaturierung des ehemaligen<br />
Braunkohletagebaus entstandene und entstehende<br />
wunderschönen Seenlandschaft,<br />
ist mit den Badeseen, dem großen Wassersportangebot<br />
und natürlich dem großflächigen<br />
Auwaldgebiet sowohl für Einwohner als<br />
auch für Gäste der Messestadt eine willkommene<br />
Stätte zum Abschalten vom Alltagsstress.<br />
Der Aktivitäten der Leipziger sind keine<br />
Grenzen gesetzt: Natur- und Cityliebhaber,<br />
jung und alt, Erlebnishungrige und Ruheliebende<br />
kommen hier, zwischen Pleiße, Parthe<br />
und Weißer Elster, auf ihre Kosten.<br />
Eingebettet in einen grünen Promenadenring<br />
befindet sich das pulsierende Herz der<br />
Stadt, das historische Zentrum. Seine ganz<br />
besondere Architektur, mit den vielen Läden,<br />
Restaurants und Cafés um und in den berühmten<br />
Leipziger Passagen, wie Mädler-Passage,<br />
Specks Hof und Barthels Hof laden zum<br />
gemütlichen Flanieren und Verweilen ein.<br />
Leipzigs Superlative<br />
Der Standort<br />
Aus dem bekannten Handelszentrum wurde<br />
im Jahre 1497 die Messestadt Leipzig. Das<br />
durch Kaiser Maximilian I. verliehene und<br />
1507 erneut bestätigte Reichsmesseprivileg<br />
machte Leipzig zur ältesten Messestadt der<br />
Welt und zu einem international renommierten<br />
Anziehungspunkt für Händler und Besucher.<br />
Noch heute prägen die aus dieser<br />
Zeit stammenden Kaufmanns- und Handelshöfe<br />
das Stadtbild.<br />
In Leipzig wurde<br />
die Deutsche Bücherei gegründet!<br />
1913 wurde in Leipzig die Deutsche Bücherei<br />
als Gesamtarchiv des deutschen Schrifttums<br />
gegründet. Nach 1990 vereinigte sich<br />
das Archiv, in dem alle in deutscher Sprache<br />
erschienenen Publikationen gesammelt werden,<br />
mit der 1947 in Frankfurt/Main gegründeten<br />
Deutschen Bibliothek. Beide teilen<br />
sich seither die Archivierung von Neuerscheinungen.<br />
In Leipzig erschien vor 350 Jahren<br />
die erste Tageszeitung!<br />
Im Juli 1650 erschien in der Messestadt die<br />
erste Tageszeitung der Welt, die der Drucker<br />
Timotheus Ritzsch sechsmal wöchentlich<br />
unter dem Titel „Die Einkommenden Zeitungen“<br />
herausgab. Das Blatt hatte vier<br />
Seiten im A5-Format, die mit politischen<br />
Meldungen gefüllt waren.<br />
Leipzig verfügt über das älteste bürgerliche<br />
Konzertorchester Europas!<br />
Das im Jahre 1809 gegründete Leipziger<br />
Gewandhaus Quartett ist das älteste bürgerliche<br />
Streichquartett der Welt. Mit dem<br />
„Großen Concert“, das aus 16 Musikern<br />
bestand und von Leipziger Bürgern 1743<br />
gegründet wurde, begann die Geschichte<br />
13
14<br />
des Gewandhauses. Heute ist das Gewandhausorchester<br />
weltberühmt. Fast 200 Musiker<br />
tragen zum Erfolg des Ensembles bei.<br />
Leipzig besitzt das<br />
monumentalste Denkmal Europas!<br />
Das Leipziger Völkerschlachtdenkmal, 1913<br />
anlässlich des 100-jährigen Gedenkens an<br />
die Völkerschlacht bei Leipzig als Mahnmal<br />
des Friedens eingeweiht, ist der größte<br />
Denkmalsbau Europas. Reizvoll ist der Aufstieg<br />
von der Krypta zur Aussichtsplattform<br />
über 364 Stufen in 91 m Höhe. 61 Pfeiler<br />
stützen den 300.000 t schweren Steinkoloss.<br />
Leipzig besitzt den<br />
größten Kopfbahnhof Europas!<br />
Wenig bekannt ist, dass Leipzig in Deutschland<br />
Ausgangspunkt des neuzeitlichen Fernverkehrs<br />
auf der Schiene war. 1915 entstand<br />
der Hauptbahnhof als größter Kopfbahnhof<br />
Europas. Nach seiner Restaurierung präsentiert<br />
sich nun das <strong>Bau</strong>werk mit seiner gigantischen<br />
Querhalle (267 m lang, 32 m breit<br />
und 18 m hoch) und 30.000 m 2 Verkaufsfläche<br />
wieder auf der Höhe der Zeit.<br />
Leipzig besitzt<br />
ein einzigartiges Affenhaus!<br />
Die Leipziger Menschenaffenanlage im Zoo,<br />
die im Jahre 2001 eingeweiht wurde, ist<br />
weltweit einmalig. Internationale Wissenschaftler<br />
(Max-Planck-Institut) betreiben in<br />
dieser mit 30.000 m 2 umfangreichsten Primatenanlage<br />
der Welt Verhaltensforschung.<br />
Leipzig besitzt ein einzigartiges<br />
System an Passagen!<br />
Zur Poesie der Stadt gehört das einzigartige<br />
System der Passagen und Durchgangshöfe.<br />
Nur Leipzig verfügt über ein so geschlossenes<br />
System innerstädtischer Passagen. Der<br />
Besucher kann die historischen Formen wie<br />
in einer <strong>Bau</strong>ausstellung durchwandern. Am<br />
bekanntesten ist die Mädlerpassage.<br />
Leipzig besitzt<br />
Deutschlands größten Stadtplatz!<br />
Mit seinen 40.000 m 2 ist der Leipziger<br />
Augustusplatz der größte Stadtplatz in<br />
Deutschland. Als man 1834 mit der Anlage<br />
begann, befanden sich hier noch Gärten.<br />
Bedeutung erlangte der Platz vor allem<br />
während der Friedlichen Revolution ‘89, als<br />
sich dort bis zu 300.000 Demonstranten<br />
versammelten.<br />
Leipzig ist deutschlandweit<br />
die drittgrünste Stadt!<br />
In und um Leipzig befindet sich der Auenwald,<br />
mit ca. 1800 ha holztragender Fläche<br />
einer der größten zusammenhängenden<br />
Auenwälder – ein europaweit einzigartiger<br />
grüner Gürtel mitten in der Großstadt. Das<br />
Gebiet dient zur Naherholung und unterliegt<br />
strengen Naturschutzauflagen. Ausgedehnte<br />
Parks wie das Rosental und der Clara-Zetkin-<br />
Park tragen dazu bei, dass Leipzig die drittgrünste<br />
Stadt in Deutschland ist.<br />
Leipzig besitzt europaweit den<br />
zweitältesten Botanischen Garten!<br />
Die Ursprünge des Botanischen Garten<br />
reichen bis in das Jahr 1542 zurück, in dem<br />
er als „Hortus medicus“ (Arzneigarten) angelegt<br />
wurde. Heute gehört er zur Universität<br />
und dient wegen seines geringen Umfangs<br />
von 2,7 ha in erster Linie Forschungszwecken.<br />
Copyright: Leipziger Tourist-Service
Leipzig in Zahlen<br />
Der Standort<br />
Einwohner: 511.942 (Stand: Juli 2008)<br />
Fläche: 40% landwirtschaftliche Nutzfläche, 15% Wald- und Erholungsfläche,<br />
2,5% Wasserfläche<br />
Kindertagesstätten: 192 mit 17.278 Plätzen (15.448 davon sind belegt)<br />
Schulen: 141, darunter Schulen freier Träger (Waldorf, Montessori, Kreativ,<br />
Internationale, u.a.)<br />
Wirtschaft: 34.058 Unternehmen<br />
Messen: 41 mit insgesamt 1.383.421 Besuchern im Jahr 2007<br />
Sportvereine: 350, 71.953 Mitglieder, 71 Plätze und 128 Hallen<br />
Deutsche Bücherei: mit fast 14 Mio. Bänden<br />
Zoo-Besucher: 1,77 Mio.<br />
Übernachtungen: 1,<strong>84</strong> Mio.<br />
Flughafen: ca. 51.000 Flugbewegungen und 2,7 Mio Passagiere<br />
Bevölkerungsbewegung: positive Zuzugsquote (23.969 Zuzüge und 19.030 Fortzüge)<br />
15
MÖCKERN<br />
Elsterbecken<br />
16<br />
Stadtplan und Lage<br />
des Objektes Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Objekt<br />
Breitenfelder<br />
Straße <strong>84</strong><br />
Friedrich-Ebert-Straße<br />
Georg-Schumann-Straße<br />
GOHLIS<br />
SÜD<br />
Waldstraße<br />
ROSENTAL<br />
Landsberger Straße<br />
Breitenfelder Str.<br />
Jahnallee<br />
Max-Liebermann-Straße<br />
Lindenthaler Str.<br />
Parthe<br />
MITTE<br />
GOHLIS<br />
MITTE<br />
Käthe-Kollwitz-Str.<br />
Lützowatraße<br />
Gohliser Straße<br />
Pfaffendorfer Straße<br />
Virchowstraße<br />
Eutritzscher Straße<br />
Delitzscher Straße<br />
Georgiring<br />
Wittenberger Straße<br />
Theresienstraße<br />
Berliner Straße<br />
Lud wig-Erhard-Straße<br />
Maximilianallee<br />
Rackwitzer Straße<br />
Kohlgartenstraße<br />
TröndlinringEisenbahnstraße<br />
ZENTRUM<br />
ZENTRUM<br />
NORD<br />
Hauptbahnhof<br />
EUTRITZSCH<br />
SCHÖNEFELD<br />
Dresdner Straße
DAS OBJEKT<br />
17
Leipzig-Gohlis<br />
Gohlis zählt zu den schönsten und attraktivsten<br />
Wohngegenden der Messemetropole.<br />
Der Stadtteil im Leipziger Norden wartet<br />
mit einer Vielzahl von Schätzen auf. So erstrahlt<br />
das Gohliser Schlösschen als Sommerpalais<br />
im Stil des Rokoko und verleiht<br />
dem Ortsteil einen prunkvollen und erhabenen<br />
Glanz. Bis heute genießt es einen<br />
hervorragenden Ruf als Veranstaltungsstätte<br />
für Meetings und Empfänge aber auch für<br />
Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen<br />
und Kunsterlebnisse. Schon Friedrich Schiller<br />
und der Körnersche Freundeskreis gehörten<br />
zu den Gästen des Gohliser Schlösschens,<br />
das auch unter dem klangvollen Namen<br />
„Musenhof am Rosental“ bekannt ist. Direkt<br />
daran grenzt das romantisch anmutende<br />
Rosental an, ein parkartiger Teil des Leipziger<br />
Auwaldes. Beim gemütlichen und entspannenden<br />
Spaziergang kann man an mancher<br />
Stelle aus der Ferne sogar einen Blick auf<br />
die Tiere des Leipziger Zoos werfen. Schiller<br />
besuchte nicht nur das Schlösschen in Gohlis,<br />
sondern wählte den Stadtteil auch zur<br />
Schaffensstätte seines Don Carlos aus und<br />
schrieb dort die erste Fassung der Ode an<br />
die Freude. Das <strong>Bau</strong>ernhaus, in dem er<br />
Das Objekt<br />
wohnte, ist das älteste erhaltene Haus von<br />
Gohlis und dient heute als Gedenkstätte.<br />
Als ältestes Literaturmuseum Deutschlands<br />
ist es unter dem Namen Schillerhaus bekannt<br />
und gehört neben der Schokoladenfabrik,<br />
dem Exerzierplatz, der Friedenskirche,<br />
der Versöhnungskirche und der Gohliser<br />
Mühle zu den Sehenswürdigkeiten im Leipziger<br />
Norden. Gohlis hat auch in Sachen<br />
Kultur Einiges zu bieten. Denn dort bereichern<br />
zahlreiche Galerien, das Kulturzentrum<br />
„Der Anker“, das „Gohliser Zimmertheater“<br />
und das „Theater im Globus“ das großstädtische<br />
Leben. Aber nicht nur die Sehenswürdigkeiten<br />
und Ausflugsmöglichkeiten<br />
machen Gohlis zu einem attraktiven Wohnraum.<br />
Die zentrumsnahe, aber gleichwohl<br />
ruhige Lage erlaubt spontane Ausflüge ins<br />
Herz der Bachstadt. Autobahn und Messe<br />
sind in wenigen Autominuten erreichbar<br />
ebenso wie Nova Eventis, das zum ausgedehnten<br />
Shoppen einlädt.<br />
Besonders attraktiv sind die Wohnungen in<br />
der Breitenfelder Straße für Familien. Sind<br />
doch die Jugendarbeit, zahlreiche Kindertagesstätten,<br />
Schulen sowie Sportstätten prägend<br />
für den Stadtteil.<br />
19
20<br />
Beispiel des Sanierungsergebnisses in der Nachbarschaft
Breitenfelder Straße<br />
Das Objekt<br />
Übersichtsplan des<br />
Objektes Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Breitenfelder<br />
Straße <strong>84</strong><br />
21
26<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Grundriss Erdgeschoss<br />
Wohnung 01 69,10 qm<br />
Wohnung 02 100,95 qm<br />
Wohnung 03 68,28 qm<br />
Kind<br />
17,40 qm<br />
Schlafen<br />
17,30 qm<br />
Bad<br />
8,52 qm<br />
Küche<br />
10,03 qm<br />
Wohnen<br />
20,75 qm<br />
Küche/Essen<br />
Diele<br />
10,93 qm<br />
Ak.<br />
1,93 qm<br />
Wohnung 02<br />
ca. 100,95 qm<br />
Wohnung 03<br />
ca. 68,28 qm<br />
Diele<br />
10,55 qm<br />
40,61 qm<br />
Schlafen<br />
16,02 qm<br />
Ak.<br />
2,41 qm<br />
Wo<br />
Aufzu
hnen Balkon<br />
2,47 qm<br />
g<br />
Bad<br />
10,31 qm<br />
Wohnung 01<br />
ca. 69,10 qm<br />
Schlafen<br />
16,45 qm<br />
Ak.<br />
1,66 qm<br />
Diele<br />
11,<strong>84</strong> qm<br />
Gartenanteil WE 02<br />
Balkon<br />
2,10 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,59 qm<br />
Wohnen<br />
16,94 qm<br />
Bad<br />
7,52 qm<br />
Das Objekt<br />
27
28<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Grundriss 1. Obergeschoss<br />
Wohnung 04 86,03 qm<br />
Wohnung 05 66,96 qm<br />
Wohnung 06 101,11 qm<br />
Loggia<br />
Küche/Essen<br />
Kind<br />
17,44 qm Diele<br />
10,62 qm<br />
Schlafen<br />
17,31 qm<br />
Bad<br />
8,50 qm<br />
Küche<br />
10,20 qm<br />
Wohnen<br />
20,93 qm<br />
Ak.<br />
1,93 qm<br />
Wohnung 06<br />
ca. 101,11 qm<br />
Wohnung 05<br />
ca. 66,96 qm<br />
Diele<br />
10,76 qm<br />
40,67 qm<br />
Schlafen<br />
16,56 qm
Aufzug<br />
Wohnen<br />
Bad<br />
10,68 qm<br />
Wohnung 04<br />
ca. 86,03 qm<br />
Diele<br />
7,17 qm<br />
Kind<br />
10,62 qm<br />
Balkon<br />
2,47 qm<br />
WC<br />
1,68 qm<br />
Schlafen<br />
15,83 qm<br />
Ak.<br />
1,66 qm<br />
Flur<br />
9,12 qm<br />
Balkon<br />
2,10 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,58 qm<br />
Wohnen<br />
17,33 qm<br />
Bad<br />
7,94 qm<br />
Das Objekt<br />
29
30<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Grundriss 2. Obergeschoss<br />
Wohnung 07 90,77 qm<br />
Wohnung 08 70,48 qm<br />
Wohnung 09 105,45 qm<br />
Loggia<br />
Küche/Essen<br />
Kind<br />
18,34 qm Diele<br />
10,62 qm<br />
Schlafen<br />
18,31 qm<br />
Bad<br />
9,02 qm<br />
Küche<br />
10,93 qm<br />
Wohnen<br />
22,07 qm<br />
Ak.<br />
1,93 qm<br />
Wohnung 09<br />
ca. 105,45 qm<br />
Wohnung 08<br />
ca. 70,48 qm<br />
Diele<br />
10,90 qm<br />
42,58 qm<br />
Schlafen<br />
17,56 qm
Aufzug<br />
Wohnen<br />
Bad<br />
11,21 qm<br />
Wohnung 07<br />
ca. 90,77 qm<br />
Diele<br />
7,00 qm<br />
Kind<br />
11,24 qm<br />
Balkon<br />
2,47 qm<br />
WC<br />
1,68 qm<br />
Schlafen<br />
16,68 qm<br />
Ak.<br />
1,70 qm<br />
Flur<br />
9,20 qm<br />
Balkon<br />
2,10 qm<br />
Küche/Essen<br />
13,90 qm<br />
Wohnen<br />
18,89 qm<br />
Bad<br />
8,36 qm<br />
Das Objekt<br />
31
32<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Grundriss 3. Obergeschoss<br />
Wohnung 10 91,03 qm<br />
Wohnung 11 70,34 qm<br />
Wohnung 12 105,18 qm<br />
Loggia<br />
Küche/Essen<br />
Kind<br />
18,34 qm Diele<br />
10,62 qm<br />
Schlafen<br />
18,31 qm<br />
Bad<br />
9,02 qm<br />
Küche<br />
10,93 qm<br />
Wohnen<br />
21,85 qm<br />
Ak.<br />
1,93 qm<br />
Wohnung 12<br />
ca. 105,18 qm<br />
Wohnung 11<br />
ca. 70,34 qm<br />
Diele<br />
10,86 qm<br />
42,31 qm<br />
Schlafen<br />
17,68 qm
Aufzug<br />
Wohnen<br />
Bad<br />
11,21 qm<br />
Wohnung 10<br />
ca. 91,03 qm<br />
Diele<br />
7,00 qm<br />
Kind<br />
11,24 qm<br />
Balkon<br />
2,47 qm<br />
WC<br />
1,68 qm<br />
Schlafen<br />
16,68 qm<br />
Ak.<br />
1,70 qm<br />
Flur<br />
9,20 qm<br />
Balkon<br />
2,10 qm<br />
Küche/Essen<br />
13,96 qm<br />
Wohnen<br />
19,10 qm<br />
Bad<br />
8,36 qm<br />
Das Objekt<br />
33
34<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />
Grundriss Dachgeschoss<br />
Wohnung 13 114,93 qm<br />
Wohnung 14 103,67 qm<br />
Schlafen<br />
18,95 qm<br />
Kind<br />
13,93 qm<br />
Schlafen<br />
15,<strong>84</strong> qm<br />
Kind<br />
16,86 qm<br />
Küche/Essen<br />
WC<br />
1,81 qm<br />
Diele<br />
10,70 qm<br />
44,17 qm<br />
Ak.<br />
2,10 qm<br />
Wohnung 14<br />
ca. 103,67 qm<br />
Ak.<br />
1,78 qm<br />
Gäste<br />
13,60 qm
Aufzug<br />
Wohnen<br />
Bad<br />
11,36 qm<br />
Wohnung 13<br />
ca. 114,93 qm<br />
Diele<br />
17,31 qm<br />
Bad<br />
7,11 qm<br />
Küche<br />
9,89 qm<br />
Balkon<br />
2,47 qm<br />
Terrasse<br />
4,25 qm<br />
Wohnen/Essen<br />
26,48 qm<br />
2,3 m<br />
2,0 m<br />
1,5 m<br />
1,0 m<br />
Das Objekt<br />
35
36<br />
<strong>Bau</strong>begleitende Qualitätskontrolle<br />
und Abnahme durch den TÜV<br />
Mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />
wird für das <strong>Bau</strong>vorhaben eine qualitätssichernde<br />
<strong>Bau</strong>begleitung vereinbart und in<br />
Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />
Qualitätssicherung begehen<br />
Mitarbeiter des TÜV turnusgemäß die <strong>Bau</strong>stelle,<br />
um auftretende Mängel rechtzeitig<br />
zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen.<br />
Vorgesehen sind 8 bis 10 <strong>Bau</strong>stellenbesuche.<br />
Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Service<br />
GmbH den Verwalter bei der Schlussabnahme<br />
des Gemeinschaftseigentums und<br />
erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />
Der Prüfumfang der TÜV Süd Industrie<br />
Service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />
und stellt im Schlussbericht fest, dass:<br />
1. das Objekt nach der vorliegenden, vereinbarten<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung gebaut wurde,<br />
dass die in der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
aufgeführten Vorschriften eingehalten<br />
wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />
dass eine Überprüfung nur stichpunkthaltig<br />
erfolgen kann;<br />
2. die anerkannten Regeln der Technik<br />
eingehalten wurden und dass die VDE-<br />
Vorschriften und sonstige Sondervorschriften<br />
berücksichtigt wurden. Bei<br />
Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen<br />
Gegebenheiten zulassen;<br />
3. keine erkennbaren Mängel vorhanden<br />
sind.
Preisliste<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig<br />
Das Objekt<br />
WE Lage Anzahl Wohn- Balkon/ kalkulierte Kaufpreis 1 Anteil Anteil Sanierungs-<br />
Nr. Räume fläche Terrasse Miete WE Grundstück 2 Altbausubs. 2 anteil 2<br />
qm mtl. EUR EUR EUR EUR<br />
ca. EUR<br />
01 EG links 2 69,10 B 414,60 162.385,00 16.238,50 16.238,50 129.908,00<br />
02 EG mitte 3 100,95 B 605,70 237.232,50 23.723,25 23.723,25 189.786,00<br />
03 EG rechts 2 68,28 - 409,68 160.458,00 16.045,80 16.045,80 128.366,40<br />
04 1.OG links 3 86,03 B 516,18 202.170,50 20.217,05 20.217,05 161.736,40<br />
05 1.OG mitte 2 66,96 - 401,76 157.356,00 15.735,60 15.735,60 125.8<strong>84</strong>,80<br />
06 1.OG rechts 3 101,11 B 606,66 237.608,50 23.760,85 23.760,85 190.086,80<br />
07 2.OG links 3 90,77 B 544,62 213.309,50 21.330,95 21.330,95 170.647,60<br />
08 2.OG mitte 2 70,48 - 422,88 165.628,00 16.562,80 16.562,80 132.502,40<br />
09 2.OG rechts 3 105,45 B 632,70 247.807,50 24.780,75 24.780,75 198.246,00<br />
10 3.OG links 3 91,03 B 546,18 213.920,50 21.392,05 21.392,05 171.136,40<br />
11 3.OG mitte 2 70,34 - 422,04 165.299,00 16.529,90 16.529,90 132.239,20<br />
12 3.OG rechts 3 105,18 B 631,08 247.173,00 24.717,30 24.717,30 197.738,40<br />
13 DG links 4 114,93 T 689,58 270.085,50 27.008,55 27.008,55 216.068,40<br />
14 DG rechts 3 103,67 B 622,02 243.624,50 24.362,45 24.362,45 194.899,60<br />
1<br />
Der Kaufpreis versteht sich zzgl. der Erwerbsnebenkosten.<br />
2<br />
Die Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile Grundstück, Altbau sowie Sanierung beruht auf Erfahrungswerten ohne Übernahme einer Gewähr.<br />
37
38<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung<br />
Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig-Gohlis<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />
Die Gebäude sind in massiver Ziegelbauweise<br />
errichtet (<strong>Bau</strong>jahr ca. 1900).<br />
Es handelt sich um ein mehrgeschossige<br />
Wohngebäude mit Dachgeschoss. Das<br />
Gebäude ist vollständig unterkellert.<br />
Grundlagen der Ausführung bzw. der<br />
Instandsetzung- und Renovierungsarbeiten<br />
sind die allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik, die behördlichen<br />
Bestimmungen der Verwal-tungs- und<br />
<strong>Bau</strong>aufsichtbehörden, die einschlägigen<br />
Gesetze sowie die für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />
maßgeblichen <strong>Bau</strong>vorschriften und Verordnungen.<br />
Soweit die gültigen DIN-Normen oder<br />
die anerkannten Regeln der Technik<br />
aufgrund der Besonderheiten des historischen<br />
<strong>Bau</strong>werks nicht eingehalten<br />
werden können, stellt dies keinen Mangel<br />
dar. Die <strong>Bau</strong>ausführungen haben<br />
allerdings so zu erfolgen, dass sie den<br />
vorstehend genannten Regelungen<br />
möglichst nahe kommen.<br />
Grundsätzlich gilt, dass „Sollbruchrisse“<br />
zwischen Trockenbau und massiven<br />
<strong>Bau</strong>teilen keine Mängel darstellen, da<br />
sie nicht vermeidbar sind, es sei denn,<br />
der Riss wird im Einzelfall als Mangel<br />
bestätigt. Altbaubedingte Unebenheiten<br />
in Böden, Wänden und Decken<br />
stellen ebenfalls keinen Mangel dar.<br />
Neu ausgeführte <strong>Bau</strong>leistungen am Gebäude<br />
entsprechen den anerkannten<br />
Regeln der Technik. Für vorhandene<br />
<strong>Bau</strong>teile in die während der Sanierung<br />
nicht eingegriffen wird, gelten die Bestimmungen<br />
der gültigen DIN-Vorschriften<br />
bzw. die anerkannten Regelnder<br />
Technik nicht.<br />
Der <strong>Bau</strong>träger kann die <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
ohne Zustimmung des Käufers<br />
ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher<br />
oder rechtlicher Gegebenheiten<br />
insbesondere behördlicher Auflagennotwendig<br />
wird und sich für den Käufer<br />
keine den Wert oder die Tauglichkeit<br />
des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />
Abweichung ergibt. Dieses<br />
gilt auch für Abstandsflächen von Sanitärobjekten<br />
in Bad oder WC-Bereich.<br />
Von der Planung abweichende Grundrissänderungen<br />
bleiben vorbehalten,<br />
soweit sie aus technischen Gründen<br />
erforderlich sind.<br />
1.2 Flächenberechnungen<br />
Die Flächenberechnung für Wohnungen<br />
nach DIN wird nach der Betriebskosten-<br />
und Wohnflächenverordnung<br />
(WoFlV) seit 7/2004 auf der Grundlage<br />
eines digital erstellten Aufmasses mittels<br />
CAD- Programm erstellt.<br />
1.3 Gutachten<br />
Holzschutzgutachten<br />
Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung<br />
zur Ermittlung von biotischen<br />
Schäden durch holzzerstörende<br />
Pilze und Insekten durchgeführt. Die<br />
Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />
Fachmann (Sachverständiger)<br />
für Holzschutz, Pilz- und Insektenschäden<br />
verbauter Hölzer im Hochbau auf<br />
der Grundlage der DIN 68 800, Teil 2-<br />
4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />
überwacht und die Abnahme dieser<br />
Sanierungsarbeiten durchführt. Bei längerer<br />
Zeit leer stehenden Gebäuden<br />
kann ein Hausschwammbefall nicht<br />
ausgeschlossen werden. Sollte dieser<br />
festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte<br />
Beseitigung nach den Vorgaben<br />
und unter Überwachung des Sachverständigen<br />
für Holzschutz.<br />
Gutachten durch vereidigten<br />
Sachverständigen für Brandschutz,<br />
Standsicherheit und<br />
Wärmeschutz<br />
Der jeweils erforderliche Nachweis über<br />
Standsicherheit einschließlich der Feuerwider-standsdauer<br />
der tragenden<br />
<strong>Bau</strong>teile, Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />
baulichen Brandschutz werden<br />
von einem Tragwerksplaner erstellt.<br />
Diese Unterlagen werden durch staatlich<br />
anerkannte Sachverständige oder<br />
eine sachverständige Stelle gemäß §<br />
82 (4) SächsBO geprüft. Die ergangenen<br />
Prüfberichte werden dem <strong>Bau</strong>ordnungsamt<br />
vorgelegt.<br />
Wärmeschutznachweis für<br />
Gebäude<br />
Die <strong>Bau</strong>ausführungen erfolgen, soweit<br />
dies möglich ist, nach den gültigen<br />
DIN-Normen sowie der Energieeinsparverordnung<br />
nach Maßgabe der behördlichen<br />
Auflagen (Denkmalschutz) sowie<br />
der zulässigen Abweichung für Altbausanierung.<br />
TÜV – <strong>Bau</strong>begleitendes<br />
Qualitätscontrolling<br />
Der TÜV Süd führt während der Sanierung<br />
ein „<strong>Bau</strong>begleitendes Qualitätscontrolling“<br />
durch.<br />
Auftrag der <strong>Bau</strong>stellenkontrollen ist es,<br />
die <strong>Bau</strong>leistung der jeweils wesentlichen<br />
bautechnischen Schwerpunkte und<br />
deren Grundlagen zu überprüfen und<br />
das Ergebnis zu dokumentieren. Die<br />
wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte<br />
der <strong>Bau</strong>maßnahme sind im <strong>Bau</strong>stellenkontrollplan<br />
des BC-Vertrages<br />
festgelegt.<br />
Nach jeder Begehung wird vom TÜV<br />
ein schriftlicher Bericht erstellt; sofern<br />
es der <strong>Bau</strong>fortschritt zulässt, wird die<br />
Beseitigung der vom TÜV festgestellten<br />
Mängel im Zuge der nächsten Begehung<br />
kontrolliert und dokumentiert.<br />
TÜV – Technische Abnahme<br />
Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung<br />
des <strong>Bau</strong>vorhabens erfolgt durch den<br />
TÜV Süd die technische Abnahme der<br />
Wohneinheiten (Sondereigentum). Der<br />
TÜV Süd überwacht die Mängelbeseitigung.<br />
Hierfür werden Mängelprotokolle<br />
im Sinne von VOB Teil B § 12 Abs.<br />
4 erstellt.<br />
2. Technische Anlagen<br />
Hausanschluss und Haustechnik<br />
2.1 Hausanschlüsse<br />
Heizungsanlage<br />
Die Heizungsanlage (Gaszentralheizung<br />
mit Brennwerttechnik) ist außentemperaturgeführt<br />
und wird als Zweirohrsystem<br />
errichtet. Die Installation des Heizkessels<br />
erfolgt in einer Heizzentrale. Der<br />
Anschluss erfolgt über das vorhandene<br />
Gasnetz der Stadt Leipzig. Die Heizungsanlage<br />
ist für die gesamte bauliche<br />
Anlage geplant. Änderungen durch<br />
behördliche Auflagen oder baulicher<br />
Gegebenheiten müssen berücksichtigt<br />
werden und können zu Planungsänderungen<br />
führen.<br />
Wasseranschluss und<br />
-aufbereitung<br />
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet,<br />
die Größe des Warmwasserbehälters<br />
ergibt sich aus den Berechnungen des<br />
Fachingenieurs. Die Verteilungsleitungen<br />
für Kalt- und Warmwasserleitungen<br />
sowie die Zirkulationsleitungen werden<br />
aus Edelstahlrohren oder modernen<br />
Metallverbundrohrsystemen hergestellt<br />
und in den dafür vorgesehenen Installationsschächten<br />
verlegt. Gleiches gilt<br />
für Leitungen der Wohnungsinstallation.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über<br />
das vorhandene Trinkwassernetz der<br />
Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />
wird überprüft und<br />
ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungen<br />
werden demontiert und entsorgt.<br />
Es wird ein zentraler Trinkwasserfilter<br />
installiert, der rückspülbar ist.<br />
Wärmemengen- und<br />
Wasserzähler<br />
Wärmemengen- und Wasserzähler werden<br />
bei einer entsprechenden Fachfirma<br />
über die Hausverwaltung gemietet.<br />
Regenwasser<br />
Alte Entwässerungsleitungen werden<br />
demontiert und entsorgt. Die Entwäs-
serung der Dachrinne erfolgt über die<br />
außenliegenden Fallrohre mit Einbindung<br />
über Standrohre in die vorhandene<br />
Grundleitung.<br />
Die Entwässerung der Terrassen, Loggien<br />
und Balkone erfolgt durch Einbindung<br />
an die Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen,<br />
Fallrohre und Verkleidungen im<br />
Dachbereich sowie die Verkleidung<br />
sämtlicher Fensterbänke, Gurtgesimse<br />
und Bekrönungen der Fassade werden<br />
mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
Abwassergrundleitungen<br />
Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />
und entsorgt. Die Grundleitungen<br />
werden geprüft und ggf. fachgerecht<br />
erneuert. Der Anschluss erfolgt<br />
an das öffentliche Abwassernetz.<br />
Strom/Telefon<br />
Die Elektroanlage wird gemäß den<br />
Richtlinien der Leipziger Stadtwerke<br />
zentralisiert. In diesen E-Räumen werden<br />
die zentralen Zähleranlagen angelegt.<br />
Der elektrische Hausanschluss wird nach<br />
Beurteilung des Versorgungsträgers der<br />
Stadtwerke Leipzig entsprechend der<br />
geltenden Nutzungsverordnung erneuert.<br />
Alle Wohnungen werden zum Anschluss<br />
von Telefon und Kabelfernsehen<br />
vorbereitet und mit entsprechenden<br />
Anschlussdosen ausgestattet.<br />
Die Leitungsführung erfolgt unter <strong>Putz</strong><br />
bis zur zentralen Übergabe (Verteilerschrank)<br />
im Keller. Die Nutzung erfolgt<br />
über Einzelverträge der Nutzer (Mieter)<br />
mit den Versorgern.<br />
2.2 Heizungsanlage<br />
Heizkörper<br />
Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsverteilung<br />
zu den Einzelheizkörpern<br />
werden verdeckt geführt. Die Wohnungen<br />
werden in allen zu beheizenden<br />
Räumen mit endlackierten Flächenheizkörpern,<br />
profiliert als Ventil-Heizkörper,<br />
in den Raumwärmebedarf angepassten<br />
Typen und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung<br />
ausgestattet. Die<br />
Heizkörper in den Bädern werden als<br />
Handtuchwärmetrockner (Sprossenheizkörper)<br />
ausgeführt.<br />
Steigleitungen/<br />
Verteilungsleitungen<br />
Die Steig- sowie Wohnungsverteilungsleitungen<br />
bestehen aus Kupfer oder<br />
Metallverbundrohrsystemen.<br />
2.3. Sanitär<br />
Frischwasserleitungen<br />
Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />
und entsorgt. Es werden neue<br />
Kalt- und Warmwasserleitungen sowie<br />
Zirkulationsleitungen aus Edelstahlrohren<br />
oder gleichwertigen hergestellt.<br />
Abwasserleitungen<br />
Neue Abwasserleitungen (Fallrohre in<br />
den Installationsschächten) werden aus<br />
heißwasserbeständigem, schallgedämmtem<br />
Abwasserrohren in erforderlicher<br />
Größe installiert, die waagerechten<br />
Abflussleitungen in den Wohnungen<br />
bestehen aus HT-Rohren.<br />
Sanitärobjekte, Armaturen<br />
Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss,<br />
Abfluss für den Anschluss der Spüle, 2<br />
Eckventile (1 Doppeleckventil für<br />
Spülmaschine). Die Montage der Zuund<br />
Abflussleitung erfolgt im Aufstellungsbereich<br />
der Spüle auf der Wand.<br />
Bad: Kalt- und Warmwasseranschluss<br />
für die Badewanne und Waschbecken.<br />
Das Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />
Grundsätzlich kommen<br />
in der Bad- und Sanitärausstattung<br />
deutsche Markenfabrikate zum<br />
Einsatz.<br />
Badewannenanlage:<br />
- einer körpergeformten Badewanne<br />
(ca. 75 x 170 cm)<br />
- Wannenab- und Überlaufgarnitur<br />
mit Drehgriff und Siphon<br />
- Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie<br />
in verchromter Ausführung, mit<br />
Umstellung auf Brause und Wanneneinlauf<br />
- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes,<br />
Metallschlauch (ca.160 cm)<br />
- Wannengriff<br />
- Badetuchhalter<br />
Duschwannenanlage:<br />
- einer Duschwanne in flacher Form<br />
(ca. 80 x 80 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />
- Aufputzbrause, Einhebelmischbatterie<br />
mit Handbrause in verchromter<br />
Ausführung<br />
- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes,<br />
Metallschlauch (ca.160 cm)<br />
- standardisierte Kunststoffduschtrennwand<br />
Aus dem Grundriss ist ersichtlich, dass<br />
mindestens eine Badewannen- bzw.<br />
Duschwannenanlage vorhanden ist.<br />
WC-Anlage:<br />
- Tiefspülklosett aus Porzellan wandhängend<br />
mit eingebautem Spülkasten,<br />
Sparspülung<br />
- WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />
- Papierhalter verchromt<br />
Waschtischanlage:<br />
- Breite ca. 60 cm<br />
- Einhebelmischbatterie m. Zugknopfablaufgarnitur<br />
verchromt, Wandspiegel<br />
- Handtuchhalter Ring oder 2-armig<br />
Das Objekt<br />
Anschluss für Spüle und Waschmaschine<br />
Jede Wohnung erhält einen Wasch- und<br />
Spülmaschinenanschluss. Der Anschluss<br />
der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />
der Küche über Eckventil mit Schubrosette.<br />
Der Anschluss für die Waschmaschine<br />
erfolgt soweit möglich im Abstellraum<br />
(falls nicht vorhanden in der<br />
Küche).<br />
Lüftung Innenbäder/Innen-WC<br />
Die Raumentlüftung der innenliegenden<br />
Bäder und WC´s erfolgt über Einzellüfter.<br />
Die Schaltung ist mit dem<br />
Lichtschalter kombiniert. Die Entlüftung<br />
erfolgt verdeckt in entsprechenden<br />
Versorgungsschächten über Dach<br />
2.4 Elektroinstallation<br />
Ausstattung nach DIN 18015/<br />
VDE Bestimmungen<br />
Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche<br />
Markenfabrikate. Sie werden in Unterputzausführung<br />
einschließlich der Verdrahtung<br />
gemäß den entsprechenden<br />
Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />
und eingebaut. Der Sicherungskasten/<br />
Unterverteilung wird jeweils im Flur installiert.<br />
Der Ausstattungsgrad erfolgt<br />
gem. DIN 18015 Teil 2. Im Einzelnen<br />
erfolgt die Bestückung wie nachfolgend<br />
beschrieben.<br />
Anforderungen für die Ausstattung<br />
Es erfolgt eine komplette Neuinstallation<br />
der Elektroanlagen in den Wohnungen,<br />
im Treppenhaus und in den Kellern.<br />
Die Stromversorgung erfolgt über den<br />
Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />
Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage<br />
(Beleuchtung, Heizung) sowie der<br />
Zugänge zu den Mieterkellerräumen.<br />
Die Kellerräume, die den einzelnen<br />
Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />
jeweils einen Beleuchtungskörper<br />
(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />
Steckdose). Kellerflure, Allgemeinräume,<br />
Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie<br />
Außen- und Treppenhausbeleuchtung<br />
werden vom Gemeinschaftszähler versorgt.<br />
Die Zählermontage erfolgt ausschließlich<br />
durch die Energieversorger. Wenn<br />
bei der Wohnungsabnahme der Nutzer<br />
noch nicht bekannt ist, erfolgt die Übergabe<br />
der Wohnung an den Käufer ohne<br />
Zähleinrichtung. Schaffung eines zentralen<br />
Zählerplatzes und eines zentralen<br />
Potentialausgleiches.<br />
Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage<br />
mit Videoüberwachung in jeder<br />
Wohneinheit mit elektrischer Türöffnung<br />
der Hauseingangstür eingebaut.<br />
Die Treppenhausbeleuchtung erhält<br />
39
40<br />
eine Zeitschaltautomatik mit Warnfunktion.<br />
Weiterhin wird ein zentraler Anschluss<br />
aller Wohneinheiten für Telekom<br />
und TV-Anlage geschaffen.<br />
Bäder: 1 Lichtschalter, 2 Steckdosen<br />
im Bereich Spiegel/Waschbecken, 1<br />
schaltbarer Wandauslass im Spiegelbereich,<br />
1 Deckenauslass bzw. -strahler<br />
in ausreichender Menge (angepasst der<br />
Raumgröße), 1 Steckdose jeweils für<br />
Waschmaschine und Trockner (bzw. in<br />
der Küche, falls Aufstellfläche im Bad<br />
nicht gegeben), elektrische Fußbodenbegleitheizung<br />
WC: 1 Lichtschalter, 1 Steckdose im<br />
Bereich Spiegel/Waschbecken, 1 schaltbarer<br />
Wandauslass im Spiegelbereich,<br />
1 Deckenauslass bzw. -strahler in ausreichender<br />
Menge (angepasst der<br />
Raumgröße)<br />
Küchen: 2 Doppel-Steckdosen (im Bereich<br />
der Küchenarbeitsfläche), 1 Herdanschlussdose,<br />
1 Steckdose für Dunstabzugshaube,<br />
1 Steckdose für Einbauküche<br />
(Kühl-/Gefriergerät) , 1 Steckdose<br />
für Spülmaschine, 1 Steckdose jeweils<br />
Waschmaschine und Trockner (falls<br />
Aufstellfläche im Bad nicht gegeben),<br />
1 Deckenauslass bzw. -strahler in ausreichender<br />
Menge (angepasst der<br />
Raumgröße), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />
Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />
1 Lichtschalter als Kombination mit<br />
Steckdose, 1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen,<br />
1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />
1 Telefonanschlussdose<br />
kombiniert mit Einfachsteckdose<br />
Flur: 2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter<br />
als Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />
kombiniert mit Einfachsteckdose,<br />
1 Deckenauslass bzw. -strahler<br />
in ausreichender Menge (angepasst der<br />
Raumgröße)<br />
Abstellraum: 1 Lichtschalter in Kombination<br />
mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />
1 Steckdose jeweils für Waschmaschine<br />
und Trockner (bzw. in der Küche,<br />
falls Aufstellfläche nicht gegeben)<br />
Keller: Komplette Neuinstallation der<br />
Elektroanlagen in den Kellern. Die<br />
Stromversorgung erfolgt über den<br />
Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />
Die Kellerräume, die den einzelnen<br />
Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />
jeweils einen Beleuchtungskörper<br />
(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />
Steckdose).<br />
Balkon/Terrasse/Loggia: 1 Steckdose,<br />
1 Außenleuchte<br />
Treppenhaus/Außenanlagen: Die Beleuchtung<br />
erfolgt über Wand- bzw.<br />
Deckenleuchten in Stil und Farbe dem<br />
Treppenhaus angepasst. An einer Stelle<br />
wird eine abschaltbare Steckdose für<br />
die Treppenreinigung angebracht. Die<br />
Treppenhausbeleuchtung wird über ein<br />
Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung<br />
geregelt. Jede Etage erhält eine<br />
Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der<br />
Eingangsbereich sowie der Hof (1 Außenleuchte<br />
mit Dämmerungsschalter<br />
und Bewegungsmelder).<br />
Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten<br />
und Raumgrößen kann die angegebene<br />
Elektroausstattung variieren.<br />
3. <strong>Bau</strong>werk<br />
3.1 Dach<br />
Dachausbau<br />
Der Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses<br />
erfolgt in Trockenbauweise<br />
gemäß den An-forderungen an den<br />
Brand- und Schallschutz.<br />
Dies betrifft sämtliche Wände, Decken,<br />
Stützen und Verbände sowie die Dachschrägen.<br />
Die vorhandene Dachform<br />
bleibt erhalten.<br />
Bei Ausbau des Dachgeschosses werden<br />
die sich aus der Planung ergebenden<br />
statischen, schallschutz- und brandschutztechnischen<br />
Anforderungen berücksichtigt<br />
und umgesetzt. Stützen,<br />
Kehlbalken und andere statische <strong>Bau</strong>teile<br />
werden nach Möglichkeit in den<br />
Ausbau integriert. Die vorhandenen<br />
Sparren müssen aus diesem Grund im<br />
erforderlichen Maß verstärkt werden.<br />
Aus statischen Gründen müssen ggf.<br />
Verstärkungen des Dachverbandes aus<br />
Stahl vorgenommen werden. Die Fallstränge<br />
der Entwässerungsleitungen<br />
erhalten eine durch das Dach nach<br />
außen geführte Entlüftung. Vorhandene<br />
Schornsteine werden teilweise bis unter<br />
Kellerdecke abgebrochen bzw. für die<br />
neu errichtete Heizungsanlage zur Abgasführung<br />
saniert (Einzug eines Abgasrohres)<br />
und genutzt.<br />
Um den erforderlichen Wärmeschutz<br />
im Dachgeschoss zu gewährleisten, ist<br />
der Einbau einer Wärmedämmung<br />
(Sparrenzwischendämmung) entsprechend<br />
der geltenden Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) vorgesehen.<br />
Die Innenverkleidung des Dachraumes<br />
erfolgt in Trockenbauweise (Gipskarton).<br />
Zur Belichtung werden Dachflächenfenster<br />
in ausreichender Größe<br />
eingebaut.<br />
Die Dacheindeckung erfolgt in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalschutz. Die<br />
Dachterrassen und Flachdachbereiche<br />
werden mit Bitumen- oder Kunststoff-<br />
abdichtungen gemäß Flachdachrichtlinie<br />
abgedichtet.<br />
Die Dachterrassen werden mit kesseldruckimprägnierten<br />
Holzlattenrosten<br />
mit rutschhemmender Oberfläche als<br />
Gehbelag ausgeführt.<br />
Dachklempnerarbeiten<br />
Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre,<br />
Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />
Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />
Schneefanggitter etc.<br />
werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
3.2 Straßen- und Hoffassade<br />
Die Sanierung der historischen Fassade<br />
und Sockel erfolgt unter Maßgabe der<br />
denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
Die Straßenseitige Fassade darf<br />
nicht mit einem Wärmedämmverbundsystem<br />
gedämmt werden, die Fassade<br />
wird nach historischem Vorbild detailgetreu<br />
restauriert und wiederhergestellt.<br />
Die Hofseitige Fassade erhält in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalschutz ein Wärmedämmverbundsystem<br />
mit Außenputz<br />
sowie entsprechenden Farbanstrich.<br />
3.3 Fenster- und Balkontüren<br />
Sämtliche vorhandenen Fenster werden<br />
demontiert und durch neue Holzisolierglasfenster<br />
mit Dreh-/Kippflügel nach<br />
Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung sowie unter Maßgabe<br />
des Schallschutzgutachtens ersetzt.<br />
Fensterbänke<br />
Innen: Fensterbänke aus Kalkstein Jura<br />
Außen: Fensterbanke, Gesimse ect.<br />
außen erhalten eine Abdeckung aus<br />
Zinkblech (nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung)<br />
3.4 Hauseingangstüren<br />
Die vorhandenen Hauseingangstüren<br />
werden fachgerecht aufgearbeitet oder<br />
durch neue Holztüren nach Maßgabe<br />
der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />
ersetzt.<br />
3.5 Balkone<br />
Die Ausführung der neu zu errichtenden<br />
Balkone erfolgt als verzinkte Stahlkonstruktion<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung. Die<br />
Balkonplatte besteht aus Beton, Material,<br />
Farbe, Form der Brüstung usw. ist<br />
mit der Denkmalpflege abzustimmen.<br />
3.6 Treppenhaus<br />
Das Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />
durch einen Restau-
ator sowie nach Maßgaben der denkmalschutzrechtlichen<br />
Auflagen komplett<br />
saniert.<br />
Die Treppenanlage aus Holz sowie vorhandene<br />
Bodenfliesen werden entsprechend<br />
überarbeitet und wenn erforderlich,<br />
ergänzt.<br />
Trittstufen sowie die Podeste werden<br />
geschliffen und neu versiegelt. Die<br />
Handläufe und Treppenwangen erhalten<br />
entsprechend den Auflagen vom<br />
Denkmalschutz einen neuen Anstrich.<br />
Vorhandene Wohnungseingangstüren<br />
werden fachgerecht unter Berücksichtigung<br />
der Verbesserung des Brand-,<br />
Schall- und Einbruchschutzes restauriert<br />
und ertüchtigt oder durch neue Wohnungseingangstüren<br />
als an den Bestand<br />
angelehntes Stilelement ersetzt.<br />
Die Treppenhausfenster werden in einer<br />
dem historischen Bestand entsprechenden<br />
Gliederung komplett erneuert,<br />
bzw. nach Auflagen der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung restauriert.<br />
Die Wände werden vollflächig gespachtelt<br />
und verschliffen. Auf Grundlage<br />
der Befunduntersuchung des Restaurators<br />
sowie der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung erfolgt die Wiederherstellung<br />
der Originalausmalung im<br />
Decken- und Wandbereich.<br />
3.7 Keller<br />
Die einzelnen Kellerabteile werden aus<br />
einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />
und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />
Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />
nach den Erfordernissen der derzeit<br />
geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />
Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />
(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />
bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung).<br />
Kellerdecke<br />
Die vorhandene Kellerdecke liegt ca.<br />
0,50 cm über Oberkante Terrain und<br />
besteht aus einem Ziegelgewölbe.<br />
Kellerfußboden<br />
Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />
auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />
nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />
erhalten. Unebenheiten werden<br />
ausgebessert. Falls erforderlich wird ein<br />
Gussasphaltbeton auf den vorhandenen<br />
Fußboden aufgebracht.<br />
Kellerwände<br />
Die Kellerwände werden von schadhaften<br />
<strong>Putz</strong> befreit, sandgestrahlt und als<br />
sichtbares Mauerwerk belassen. Größere<br />
Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />
mit gleichem Material ausgebessert.<br />
Es erfolgt durch den TÜV Süd eine<br />
Überprüfung des <strong>Bau</strong>zustandes hinsichtlich<br />
auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />
schädigender Salze im Mauerwerk.<br />
Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />
werden erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen<br />
durchgeführt. In der<br />
Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />
Feuchtigkeit ins Erdgeschoss. Grundsätzlich<br />
wird eine vertikal- und horizontal<br />
Abdichtung der zugänglichen Kelleraußenwände<br />
durchgeführt. Da es sich<br />
bei den Kellerräumen jedoch um untergeordnete<br />
Neben-/Abstellflächen handelt,<br />
stellt eine bestehen bleibende<br />
Restfeuchte keinen Mangel dar.<br />
3.8 Wohneinheiten<br />
Wohnungstrennwände<br />
Bestand: Massive Wohnungstrennwände<br />
in Stärken von 15-24 cm. Bei zu<br />
geringen Wandstärken werden die<br />
Wohnungstrennwände brand- und<br />
schallschutztechnisch ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />
Neu: Soweit Wände in den Wohnungen<br />
neu hinzukommen oder erneuert werden<br />
müssen, werden diese Wände als<br />
Trockenbauwände gemäß den Anforderungen<br />
an den Brand- und Schallschutz<br />
errichtet (beidseitige Doppelbeplankung).<br />
Neue tragende Wände werden<br />
in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />
verputzt.<br />
Wand- und Deckenbeläge<br />
An allen Innenwänden und Decken<br />
wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />
<strong>Putz</strong>stellen werden ausgebessert.<br />
Soweit keine Neuaufteilung der Wohnungen<br />
erfolgt, unterliegen alle Wände<br />
dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />
Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />
In Wohnräumen, die aus statischen<br />
Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />
ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />
eingebaut.<br />
In den Wohneinheiten werden die Wände<br />
und Decken glatt gespachtelt und<br />
erhalten einen zweifachen deckenden<br />
Dispersionsanstrich im Farbton weiß.<br />
Die Wände der Bäder sowie der Gäste-<br />
WC erhalten einen zeitgemäßen hochwertigen<br />
Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />
des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />
Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />
z.B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />
Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />
werden im Dünnbettverfahren<br />
inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />
Das Objekt<br />
Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />
der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />
und deckend gestrichen.<br />
Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />
Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />
einen Gussasphaltestrich bzw. Zementestrich<br />
mit einer entsprechenden Trittschalldämmung.<br />
Die Türbereiche innerhalb<br />
der Wohnungen werden nach<br />
Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />
Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />
Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />
Vorgaben, die Veränderungen<br />
im Treppenhaus nicht zulassen.<br />
Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />
Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />
erhalten ein Massivparkett (Mosaikparkett<br />
d= 8 mm) aus Eiche mit umlaufenden<br />
Sockelleisten.<br />
Küche: Für Küchen ist ein Fliesenbelag<br />
(Materialpreis EUR 30,00 pro qm) vorgesehen.<br />
Optional kann, bei Einigung<br />
vor <strong>Bau</strong>beginn kostenneutral, auch hier<br />
die Verlegung von Mosaikparkett vereinbart<br />
werden.<br />
Bad: Die Böden im Bad erhalten einen<br />
Fliesenbelag (Materialpreis EUR 30,00<br />
pro qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />
Wohnungsinnentüren<br />
Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />
vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />
erneuert. Es werden neue hochwertige<br />
Zimmertüren eingebaut. Die<br />
Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />
Schließanlage in der<br />
Wohnungseingangstür<br />
Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />
Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />
mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />
Übergabe erfolgt inkl. eines Schließplanes<br />
an die Hausverwaltung.<br />
4. Sonstige Ausstattung<br />
Küchen<br />
Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />
Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />
vor <strong>Bau</strong>beginn optional gegen<br />
Aufpreis erfolgen.<br />
Briefkastenanlage<br />
Die neue Briefkastenanlage wird als<br />
wandhängende Anlage in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalamt im Treppenhausbereich<br />
erstellt<br />
Aufzug<br />
Das Haus erhält einen 4-Personenaufzug<br />
(z.B. Firma Otis oder Thyssen ect.) mit<br />
Haltestellen von Erdgeschoss bis Dachgeschoss.<br />
Die Ausführung erfolgt nach<br />
41
42<br />
Planung und den Angaben des Aufzugsherstellers.<br />
Außenanlagen<br />
Die gesamte Außenanlage wird unter<br />
Maßgabe der zuständigen Ämter<br />
(Denkmalschutz, Grünflächenamt) gestaltet.<br />
Historische Beläge im Gehwegbereich<br />
werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />
Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />
in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />
Die Restfläche wird mit Rasen<br />
und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />
begrünt.<br />
5. Planungsänderungen<br />
Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />
Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />
sind vorbehalten,<br />
soweit sie aus technischen Gründen<br />
oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />
zweckmäßig sind und den geschilderten<br />
Standard nicht mindern. Änderungen<br />
in der <strong>Bau</strong>genehmigung oder<br />
aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />
geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />
können zu Planungsänderungen führen<br />
und bleiben vorbehalten.<br />
6. Sonderwünsche<br />
Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />
eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />
sind möglich, soweit es<br />
der <strong>Bau</strong>tenstand zulässt, sie technisch<br />
durchführbar und diese Änderungs-<br />
Rechtliche<br />
Konzeption<br />
Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />
ist mit dem Abschluss mehrerer<br />
Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />
handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />
nebst einer Grundlagenurkunde<br />
des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />
Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />
Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />
WEG-Verwaltervertrag mit<br />
der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH ein. Optional kann ein<br />
Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />
geschlossen werden. Daneben wird<br />
dem Erwerber der Abschluss eines<br />
Mietgarantievertrag angeboten, dessen<br />
Kosten bereits im Kaufpreis enthalten<br />
sind. In der Grundlagenurkunde sind<br />
die Teilungserklärung gem. § 8 WEG,<br />
die Pläne, die <strong>Bau</strong>beschreibung sowie<br />
Planungs- und Änderungsvollmachten<br />
enthalten. Die wesentlichen Inhalte der<br />
Verträge werden im Folgenden kurz<br />
erläutert. Die vollständigen Verträge<br />
werden dem Interessenten auf Wusch<br />
ausreichende Zeit vor dem Erwerb überlassen.<br />
wünsche nicht gegen die Interessen<br />
der Gemeinschaft gerichtet sind. Die<br />
Änderungen sind mit dem <strong>Bau</strong>herrn<br />
bzw. <strong>Bau</strong>träger (Grundstücksverkäufer)<br />
im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />
Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />
und veranlasst ggf. eine<br />
Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />
bzw. die Handwerksfirmen.<br />
Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />
wird ein Zusatzvertrag zwischen<br />
dem Käufer und dem Generalunternehmer<br />
bzw. den Handwerksfirmen<br />
über den <strong>Bau</strong>herrn bzw. <strong>Bau</strong>träger geschlossen.<br />
Die Leistungen sind darin<br />
direkt mit dem Generalunternehmer<br />
bzw. den Handwerksfirmen abzurechnen.<br />
Dasselbe Prinzip gilt auch bei der<br />
Abwahl einer Leistung. Mündliche<br />
Auskünfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit<br />
immer der Schriftform.<br />
7. Angabenvorbehalt<br />
Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung sorgfältig geprüft und<br />
zusammengestellt worden. Kein Vermittler,<br />
Anlageberater oder sonstiger<br />
Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu erteilen<br />
oder Zusicherungen zu machen,<br />
die von diesen Angaben abweichen<br />
oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />
und Zusicherungen sind im Übrigen<br />
nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />
durch die Ersteller der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
erfolgen. Sämtliche Angaben entsprechen<br />
dem Stand der Planung im August<br />
I. Kaufvertrag<br />
1. Angebot<br />
Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />
der DGG Deutsche Gesellschaft für<br />
Grundbesitz AG, Karl-Tauchnitz-Str. 2,<br />
04107 Leipzig, ein notarielles Angebot<br />
zum Abschluss des im Folgenden beschriebenen<br />
Kaufvertrages über eine<br />
noch zu sanierende Altbauwohnung.<br />
An dieses Angebot ist der Investor 40<br />
Tage ab Beurkundung unwiderruflich<br />
gebunden. Über diesen Zeitpunkt hinaus<br />
besteht das Angebot weiter fort.<br />
Es kann jedoch dann durch den Anbieter<br />
widerrufen werden, es sei denn, die<br />
Annahme wurde vor Zugang des Widerrufs<br />
bereits erklärt. Die Annahme ist<br />
erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />
vor einem deutschen Notar beurkundet<br />
worden ist.<br />
2008. Sie stehen unter dem Vorbehalt<br />
grundsätzlich unveränderter Planungsund<br />
gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse<br />
der Spruchpraxis der Gerichte,<br />
Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />
8. Haftungsvorbehalt<br />
Die Haftung der gegenwärtigen und<br />
zukünftigen Vertragspartner für unrichtige<br />
oder unvollständige Angaben oder<br />
für Verletzung eventuell bestehender<br />
Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />
gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz<br />
und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />
haben rein informativen Charakter und<br />
sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die<br />
Maße in den Zeichnungen können sich<br />
in der Ausführungsplanung aus technischen<br />
Gründen ändern (z.B. wegen<br />
Vormauerungen, Lüftungsschächten,<br />
im Dachgeschoss statisch bedingter<br />
Stützen usw.). Änderungswünsche sind<br />
im Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren.<br />
Änderungen infolge behördlicher<br />
Auflagen und bautechnische Maßnahmen<br />
bleiben vorbehalten; desgleichen<br />
die Verwendung anderer <strong>Bau</strong>stoffe, soweit<br />
diese keine Wertminderung herbeiführen.<br />
Stand: Februar 2009<br />
DGG AG<br />
2. Inhalt<br />
a) Grundstück<br />
Die Verkäuferin ist bzw. wird Eigentümerin<br />
des im Grundbuch des Amtsgerichts<br />
Leipzig, Blatt 709, lfd. Nr. 1 verzeichneten<br />
Grundbesitzes, Flurstück<br />
337m, Flur 1, gelegen in Leipzig. Das<br />
Grundstück wird zur Bildung von Wohnungseigentum<br />
entsprechend der Teilungserklärung<br />
aufgeteilt. Das Grundeigentum<br />
wird bei Veräußerung wie<br />
folgt belastet sein:<br />
Abt. II: lastenfrei<br />
Abt. III: Globalgrundschulden der<br />
Verkäuferin<br />
Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />
aufgrund des Grundstückskaufvertrages<br />
bleibt unberührt.<br />
Die in Abt. III eingetragenen Grundschulden<br />
müssen bei Eigentumsumschreibung<br />
auf den Erwerber gelöscht<br />
sein.
) Teilung Wohnungseigentumsgesetz<br />
(WEG) und Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin wird das Eigentum an<br />
dem Grundstück in Miteigentumsanteile<br />
nach § 8 WEG in der Weise teilen,<br />
dass mit jedem Anteil das Sondereigentum<br />
an einer bestimmten Wohnung<br />
und einem Kellerraum im auf dem<br />
Grundstück errichteten Gebäude verbunden<br />
ist. Die Teilungserklärung ist<br />
Gegenstand der Grundlagenurkunde.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />
Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />
Grundlagenurkunde zu sanieren. Die<br />
Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde<br />
noch nicht erteilt. Die Anlegung der<br />
Wohnungsgrundbücher ist demnach<br />
noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag hat<br />
demnach den Kauf einer noch zu sanierenden<br />
bzw. noch auszubauenden<br />
Sondereigentumseinheit einschl. Kellerraum<br />
nebst Miteigentumsanteil am<br />
Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand.<br />
Der Kaufgegenstand wird dazu<br />
im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />
c) Denkmalschutzrechtliche<br />
Genehmigungsvorbehalte<br />
Das auf dem Grundstück stehende Gebäude<br />
ist nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />
ein Kulturdenkmal und<br />
unterliegt somit den Bestimmungen<br />
dieses Gesetzes. Gem. § 12 SächsDSchG<br />
bedürfen jegliche Veränderungen, Modernisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
am und im Kulturdenkmal<br />
der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
Wenn die geplanten Maßnahmen<br />
baugenehmigungspflichtig sind,<br />
tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigungen die Stellungnahme<br />
(Zustimmung oder Versagung)<br />
der Denkmalschutzbehörde zum<br />
<strong>Bau</strong>vorhaben gegenüber der <strong>Bau</strong>aufsichtsbehörde.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
lagen die erforderlichen<br />
Genehmigungen noch nicht vor, die<br />
Prospektherausgeberin geht jedoch davon<br />
aus, dass das Projekt wie prospektiert,<br />
ggf. mit kleinen Auflagen und Änderungen,<br />
umgesetzt werden kann.<br />
Die Verkäuferin bestätigt im Grundstückskaufvertrag,<br />
dass mit den aufgrund<br />
dieses Vertrages zu erbringenden<br />
<strong>Bau</strong>leistungen alle Anforderungen des<br />
Denkmalschutzes verwirklichen werden.<br />
d) Kaufpreis, Wohnfläche und<br />
Fälligkeit<br />
Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />
wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />
Festpreis auf Grund und Boden, die<br />
Altbausubstanz, sowie die Sanierungsarbeiten<br />
aufgeteilt ist. Diese Aufteilung<br />
ist lediglich eine Schätzung und das<br />
Finanzamt kann nach entsprechender<br />
Prüfung eine andere Aufteilung festlegen.<br />
Weder der Berater noch der <strong>Bau</strong>träger<br />
(Verkäufer) haften für diese Auf-<br />
teilung. Die angegebene Wohnfläche<br />
wurde nach der ab dem 01.01.2004<br />
geltenden Wohnflächenverordnung<br />
(WoFlV) berechnet. Balkone, Terrassen<br />
und Austrittsflächen werden mit 50%<br />
ihrer Fläche berücksichtigt. Geringfügige<br />
Flächenabweichungen von bis zu<br />
+/-3% haben keinerlei Einfluss auf den<br />
Preis und den sonstigen Vertragsinhalt.<br />
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />
der Projektierung, des Marketings und<br />
des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />
auch die Innenprovision, die der<br />
Verkäufer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />
bezahlt und die ggf. über dem Niveau<br />
der gewöhnlichen Maklercourtage liegen<br />
kann. Die Höhe kann je nach Wohnung,<br />
Vertriebspartner und Vertriebsstand<br />
des Gesamtprojektes unterschiedlich<br />
sein und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />
erfragt werden. Im Kaufpreis<br />
nicht enthalten sind die Kosten von im<br />
Vertrag nicht vereinbarten Sonderwünschen,<br />
sowie Notar- und Grundbuchgebühren,<br />
die notwendigen Kosten des<br />
Vertragsvollzuges, die vom Erwerber<br />
unter Umständen an den Vermittler zu<br />
zahlende Außenprovision, die Kosten<br />
von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />
des Käufers, die Beiträge<br />
zur Feuerversicherung ab Deckungszusage,<br />
die Grunderwerbsteuer<br />
sowie die Grundsteuer, Gebühren und<br />
Beiträge nach Übergang von Lasten<br />
und Gefahren. Insbesondere hat der<br />
Käufer die Notarkosten, die Kosten der<br />
Grundschuldbestellung sowie die<br />
Grunderwerbsteuer zu übernehmen,<br />
was im Allgemeinen ca. 5,5% des Kaufpreises<br />
(3,5% Grunderwerbsteuer, ca.<br />
2,0% Notar, Gerichtskosten, Kosten<br />
Finanzierungsgrundschuld) ausmacht.<br />
Bei der Kalkulation sind auch die Zwischenfinanzierungskosten<br />
sowie Bereitstellungszinsen<br />
für die Zeit von der Darlehenserteilung<br />
bis hin zur ersten Mieteinnahme<br />
einzukalkulieren. Die Finanzierung<br />
ist ausschließlich Sache des<br />
Erwerbers.<br />
Der Kaufpreis ist in Raten nach <strong>Bau</strong>fortschritt<br />
zu zahlen, wobei sich die Raten<br />
an den Vorgaben der den Erwerber<br />
schützenden Makler- und <strong>Bau</strong>trägerverordnung<br />
(MaBV) orientieren und im<br />
Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu<br />
entnehmen sind. Bei der Anforderung<br />
der Raten ist eine Bestätigung des <strong>Bau</strong>leiters<br />
über den <strong>Bau</strong>fortschritt vorzulegen.<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
für sämtliche Kaufpreisraten<br />
sind:<br />
- Vorlage einer Fotokopie der <strong>Bau</strong>genehmigung<br />
durch den Verkäufer<br />
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung<br />
für den Käufer im Range nach<br />
den derzeit eingetragenen Vorbelastungen<br />
und mit der Maßgabe, dass<br />
Grundpfandrechte zur Finanzierung<br />
des Kaufpreises, die mit Zustimmung<br />
des Käufers zur Eintragung gelangen,<br />
Das Objekt<br />
der Vormerkung im Range vorgehen<br />
dürfen;<br />
- Rechtswirksamkeit des Vertrages und<br />
Erteilung der zum Verkauf notwendigen<br />
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen<br />
(Negativattest nach § 17<br />
SächsDSchG, §§ 25 ff. SächsWG);<br />
- Sicherung der Lastenfreistellung im<br />
Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV,<br />
das heißt die Freistellung von allen<br />
vom Käufer nicht zu übernehmenden<br />
Grundpfandrechten muss mit<br />
aus dem Kaufpreis erfüllbaren Zahlungsauflagen<br />
gewährleistet sein.<br />
Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />
Bank abgetreten<br />
sind, kann der Kaufpreis nur an diese<br />
mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt<br />
werden. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit<br />
nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.<br />
Wenn der Käufer Verbraucher ist, ist<br />
dem Käufer Sicherheit für die rechtzeitige<br />
Herstellung des Vertragsobjektes<br />
ohne wesentliche Mängel in Höhe von<br />
5% zu leisten. Dies wird dadurch bewirkt,<br />
dass der Käufer die Raten bis zum<br />
Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit<br />
zurückhält.<br />
e) Grundstücksbelastungen zur<br />
Kaufpreisfinanzierung<br />
Die Verkäuferin erteilt dem Käufer die<br />
Vollmacht, die zur Sicherung der vom<br />
Käufer aufgenommenen Darlehen erforderlichen<br />
Grundschulden dergestalt<br />
zu bestellen (Belastungsvollmacht), dass<br />
diese nur gilt, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde<br />
die im Kaufvertrag<br />
festgehaltenen Sicherungsvereinbarungen<br />
wiedergegeben werden. Zur Sicherung<br />
der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und<br />
Auflagen verbunden, die den Zweck<br />
haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />
Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />
tilgen. Der Verkäufer übernimmt<br />
im Zusammenhang mit der<br />
Grundschuldbestellung zur Kaufpreisfinanzierung<br />
keine persönliche Haftung<br />
noch trägt er damit verbundene Kosten.<br />
Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung<br />
ausschließlich Sache des Erwerbers und<br />
ist keine Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.<br />
Es obliegt dem Käufer<br />
dafür Sorge zu tragen, dass die Auszahlungsvoraussetzungen<br />
für seine Finanzierung<br />
bis zur Kaufpreisfälligkeit gegeben<br />
sind.<br />
f) Sanierungsverpflichtung und<br />
Fertigstellung<br />
Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />
ergibt sich aus der <strong>Bau</strong>beschreibung,<br />
die als Anlage der Grundlagenurkunde<br />
(Teilungserklärung) beigefügt<br />
und in diesem Prospekt abgedruckt<br />
ist, und der <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />
Die <strong>Bau</strong>beschreibung wird damit zum<br />
43
44<br />
Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />
gemacht. Bei Zweifeln über die<br />
zu erbringenden <strong>Bau</strong>leistungen geht<br />
die <strong>Bau</strong>beschreibung den <strong>Bau</strong>plänen<br />
vor.<br />
Bezüglich der vom Verkäufer geschuldeten<br />
<strong>Bau</strong>leistungen können im Einvernehmen<br />
mit dem Käufer anstelle der<br />
in der <strong>Bau</strong>beschreibung und in den<br />
<strong>Bau</strong>zeichnungen aufgeführten Leistungen<br />
gleichwertige andere Leistungen<br />
erbracht werden, insbesondere gleichwertige<br />
andere Ausstattungsgegenstände<br />
verwendet werden, wenn es die<br />
Umstände erfordern. Abweichungen<br />
von den <strong>Bau</strong>plänen und der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
können im Übrigen nach<br />
Absprache unter den Vertragsteilen<br />
vorgenommen werden, wenn behördliche<br />
Auflagen oder bautechnische<br />
Gründe dies erfordern. Sie dürfen sich<br />
jedoch nicht wert- oder gebrauchsmindernd<br />
auf das Vertragsobjekt auswirken<br />
und müssen dem Käufer bekannt gegeben<br />
und zumutbar sein.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben wird entsprechend<br />
der Vereinbarung im Kaufvertrag bis<br />
zum 31.05.2010 bezugsfertig hergestellt.<br />
Der Verkäufer haftet dem Käufer<br />
für jeden nachweislich aus der Überschreitung<br />
dieser Frist entstehenden<br />
Schaden, soweit die Verzögerung nicht<br />
auf höhere Gewalt oder Durchführung<br />
von Sonderwünschen für den Käufer<br />
zurückzuführen ist Der Verkäufer ist<br />
nicht verpflichtet, bautechnischen Sonderwünschen<br />
des Käufers, also Leistungen,<br />
die nicht in dieser Grundstückskaufvertrag<br />
oder der Bezugsurkunde<br />
enthalten sind, nachzukommen. Sonderwünsche<br />
sind nach Absprache mit<br />
dem Verkäufer möglich, falls dies der<br />
<strong>Bau</strong>fortschritt zulässt. Ein Rückbau ist<br />
grundsätzlich auszuschließen. Sonderwünsche<br />
sind falls nicht anders vereinbart<br />
gesondert zu vergüten.<br />
g) Abnahme des Sonder- und<br />
Gemeinschaftseigentums<br />
Die Abnahme des Sondereigentums<br />
erfolgt bei Bezugsfertigkeit, wobei der<br />
Käufer hierzu mit einer Frist von zwei<br />
Wochen zwischen Absendung der Mitteilung<br />
und Abnahmetermin zu diesem<br />
geladen wird. Bei Besichtigung wird<br />
ein Abnahmeprotokoll gefertigt, in welches<br />
Restarbeiten oder Mängel aufgenommen<br />
werden.<br />
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
erfolgt nach vollständiger Fertigstellung<br />
des Gebäudes durch die Eigentümergemeinschaft<br />
durch einen Sachverständigen.<br />
Eine Einladung durch<br />
den Verkäufer zum Termin der Abnahme<br />
des Gemeinschaftseigentums erfolgt<br />
nicht. Die jeweilige Abnahme ist maßgeblich<br />
für den Verjährungsbeginn.<br />
h) Übergang des Vertragsbesitzes<br />
sowie der Rechte und Pflichten<br />
Besitz und Nutzungen gehen von dem<br />
Zeitpunkt an auf den Käufer über, ab<br />
dem dieser das Vertragsobjekt aufgrund<br />
Übergabe nutzen darf. Ab Übergabe<br />
sowie im Fall einer vorzeitigen Nutzung<br />
ab Nutzungsbeginn gehen alle Lasten,<br />
insbesondere auch die laufenden Steuern<br />
und öffentlichen Abgaben, die Gefahr<br />
eines zufälligen Untergangs und<br />
einer zufälligen Verschlechterung, sowie<br />
die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />
Käufer über. Der Verkäufer ist zur Übergabe<br />
verpflichtet, wenn die Abnahme<br />
durchgeführt ist und der Käufer alle zu<br />
diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen<br />
geleistet hat oder Zug um Zug gegen<br />
Übergabe leistet. Der Verkäufer erteilt<br />
dem Käufer ab Besitzübergabe Stimmrechtsvollmacht<br />
für die Eigentümerversammlung.<br />
Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz<br />
hat bis zur Besitzübergabe<br />
der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der<br />
Käufer zu zahlen.<br />
Der Verkäufer trägt alle Erschließungsbeiträge<br />
im Sinne des <strong>Bau</strong>gesetzbuches<br />
für Erschließungsanlagen, die bis zur<br />
bezugsfertigen Fertigstellung des Vertragsobjektes<br />
bereits hergestellt sind,<br />
oder für die die Gemeinde bei der<br />
Durchführung des <strong>Bau</strong>vorhabens Voraus-<br />
oder Sicherheitsleistungen verlangt<br />
hat oder über die ein Erschließungsvertrag<br />
mit der Gemeinde geschlossen<br />
wurde, sowie Kosten für naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Außerdem trägt er alle Kosten für die<br />
Anschlüsse des Vertragsobjektes an Verund<br />
Entsorgungsanlagen, einschließlich<br />
der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge<br />
und Kommunalabgaben nach<br />
dem Kommunalabgabengesetz für die<br />
erstmalige vollständige Erschließung<br />
des Vertragsobjekts sowie die Kosten<br />
der inneren Erschließung. Art und Umfang<br />
der Leistungen des Verkäufers<br />
richten sich insoweit nach der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />
und der <strong>Bau</strong>genehmigung<br />
für das <strong>Bau</strong>vorhaben. Im Übrigen trägt<br />
solche Kosten der Käufer. Etwaige Rückerstattungen<br />
von Vorausleistungen stehen<br />
dem Verkäufer zu.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bestehen für den Kaufgegenstand keine<br />
Miet/Pachtverhältnisse.<br />
i) Gewährleistung<br />
Hinsichtlich der Gewährleistung wird<br />
im Vertrag wie folgt unterschieden. Bezüglich<br />
des Grund und Bodens sowie<br />
für Gebäudeteile, für die der Verkäufer<br />
keine Arbeiten schuldet, insbesondere<br />
der Keller, sind Sachmängelgewährleistungsansprüche<br />
des Käufers ausgeschlossen,<br />
sofern nicht § 309 Ziffer 7<br />
BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung<br />
von Leben, Körper, Gesundheit u. grobem<br />
Verschulden) diesem Ausschluss<br />
entgegensteht. Für die erbrachten Sa-<br />
nierungs- und Modernisierungsleistungen<br />
gilt das Werkvertragsrecht des BGB,<br />
wobei der Käufer einen Anspruch auf<br />
Nacherfüllung oder Minderungsrechte<br />
geltend machen und bei Mängeln vom<br />
Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz<br />
verlangen kann. Es gelten die gesetzlichen<br />
Verjährungsfristen.<br />
j) Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten<br />
enthalten. Zunächst werden die<br />
Notarangestellten im für die Vertragsdurchführung<br />
nötigen Umfang bevollmächtigt.<br />
Der Käufer erhält eine Belastungsvollmacht<br />
für das Vertragsobjekt<br />
zur Darlehensbeschaffung. Die Verkäuferin<br />
wiederum ist bevollmächtigt, Sonder-<br />
und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />
in Größe und Anzahl der Wohnungen<br />
zu verändern, sowie umzuwandeln.<br />
Im Innenverhältnis dürfen diese<br />
Vollmachten nur insoweit benutzt werden,<br />
als ihre Ausübung in Übereinstimmung<br />
mit diesem Vertrag steht oder<br />
der Erfüllung behördlicher Auflagen<br />
dient und das Sondereigentum des<br />
Käufers nicht beeinträchtigt.<br />
k) Rücktritt<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem<br />
die Verkäuferin das unterbreitete Angebot<br />
des Käufers angenommen hat, nur<br />
aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen<br />
möglich. Grundsätzlich ist der hierfür<br />
gegebene Raum äußerst beschränkt<br />
und ist nur bei gravierenden Gründen<br />
gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />
dass einmal geschlossene Verträge von<br />
beiden Parteien eingehalten werden<br />
müssen.<br />
l) Voraussetzungen und Folgen<br />
der Eigentumsübertragung<br />
Eigentum erwirbt der Käufer erst mit<br />
seiner Eintragung im Grundbuch, unter<br />
anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />
Erklärung der Auflassung in<br />
einer Nachtragsurkunde sowie Vorlage<br />
der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des Finanzamtes und vollständiger Zahlung<br />
des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />
dieses Anspruchs wird im Grundbuch<br />
eine Auflassungsvormerkung eingetragen,<br />
welche mit der Eintragung des<br />
Käufers als Eigentümer gelöscht wird.<br />
II. Verwaltervertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum,<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />
wird die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Rehwagenstraße 2, 04288 Leipzig, bestellt,<br />
beauftragt und bevollmächtigt.<br />
Die Verwalterbestellung ist auf die die<br />
Dauer von zunächst drei Jahren ab<br />
Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />
einen Erwerber befristet. Der mit dem
Verwalter abgeschlossene Verwaltervertrag<br />
kann vor Ablauf dieser Frist nur<br />
aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst<br />
werden. In diesen Vertrag tritt der<br />
Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen<br />
und Lasten, spätestens mit Eintragung<br />
als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />
nach den Regelungen des<br />
WEG ein. Die einzelnen Aufgaben und<br />
Befugnisse ergeben sich aus dem Verwaltervertrag<br />
sowie dem zugehörigen<br />
Leistungskatalog. Die Vergütung des<br />
Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />
monatlich derzeit EUR 21,06 inkl.<br />
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Zusatzleistungen sind entsprechend<br />
dem Verwaltervertrag gesondert<br />
zu vergüten. Die gleichzeitig<br />
mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />
die Regelungen der Gemeinschaftsordnung<br />
und die Vorschriften<br />
des WEG erlauben dem Verwalter, die<br />
Wohnungseigentümergem. umfassend<br />
gegenüber Dritten zu vertreten.<br />
Nach der Gemeinschaftsordnung, die<br />
Gegenstand der Teilungserklärung ist,<br />
ist jeder Eigentümer zur Sicherung der<br />
regelmäßigen Hausgeldzahlung verpflichtet<br />
dem Verwalter auf dessen Anforderung<br />
eine schriftliche Abtretungserklärung<br />
auszuhändigen, in der zukünftige<br />
Erlöse aus der Vermietung des<br />
Sondereigentums nach Maßgabe der<br />
Detailregelungen in der Gemeinschaftsordnung<br />
abgetreten werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
hat<br />
nach der Gemeinschaftsordnung Anspruch<br />
auf Abgabe einer notariellen<br />
Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />
gegenüber einem säumigen<br />
Mieteigentümer, der zum Beispiel das<br />
Hausgeld nicht zahlt. Die Veräußerung<br />
des Wohnungs- und Teileigentums bedarf<br />
der Zustimmung des Verwalters.<br />
Der Verwalter ist befugt, im Zuge der<br />
Erteilung seiner formellen Zustimmungserklärung<br />
im Voraus die Abgabe<br />
einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />
des neuen Erwerbers<br />
zu verlangen. Die Wohneinheiten<br />
dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt<br />
werden, es sei denn sämtliche<br />
Wohnungs-/Teileigentumseigentümer<br />
stimmen einer abweichenden Nutzung<br />
zu.<br />
<strong>Bau</strong>liche Veränderungen und Aufwendungen,<br />
die über die ordnungsgemäße<br />
Instandhaltung oder Instandsetzung<br />
des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen,<br />
können mit einer Mehrheit<br />
von 3/4 der in der Wohnungseigentümerversammlung<br />
erschienenen oder<br />
vertretenen Wohnungseigentümer beschlossen<br />
werden. Die Wohnungs- bzw.<br />
Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />
für das gemeinschaftliche<br />
Eigentum anzulegen. Über die Höhe<br />
der Beträge beschließt die Eigentümerversammlung.<br />
Zeichnet sich ab, dass<br />
die Höhe der nicht gezahlten Hausgel-<br />
der die Liquidität der Gemeinschaft gefährdet,<br />
so ist der Verwalter zur vorübergehenden<br />
Entnahme aus Mitteln der<br />
Instandhaltungsrücklage oder zur Aufnahme<br />
eines Darlehens, z.B. in der<br />
Form eines Überziehungskredites, ausdrücklich<br />
ermächtigt.<br />
III. Sondereigentumsverwaltung<br />
Grundsätzlich kann der Käufer wählen,<br />
ob er seine Sondereigentumseinheit<br />
selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />
beauftragt. Die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung<br />
für eine Vergütung je Wohnungseigentum<br />
von monatlich EUR<br />
19,04 inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer an. Für den Fall,<br />
dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit der<br />
Sondereigentumsverwaltung beauftragt,<br />
werden zur Durchführung der<br />
Verwaltung erforderliche Vollmachten<br />
des Käufers verlangt, mit denen die<br />
Hausverwaltung z.B. bevollmächtigt<br />
wird, die Mieten, die Nebenkosten und<br />
die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge<br />
abzuschließen oder diese zu kündigen,<br />
sowie notfalls Mietrückstände<br />
gerichtlich geltend zu machen.<br />
IV. Mietgarantie<br />
Auf Wunsch des Investors kann mit der<br />
Verkäuferin als Garantiegeberin ohne<br />
Kaufpreisaufschlag ein Mietgarantievertrag<br />
abgeschlossen werden. Der Mietgarantievertrag<br />
macht für den Erwerber<br />
aber nur Sinn, wenn er seine Eigentumseinheit<br />
vermieten, d.h. nicht selbst nutzen<br />
will.<br />
Voraussetzung für die Mietgarantieleistung<br />
ist jedoch, dass Erwerber und Veräußerer<br />
wechselseitig vertragstreu sind<br />
und nicht Streitigkeiten begründen,<br />
die zu Lasten des Garantiegeber gehen.<br />
Dies betrifft insbesondere auch die für<br />
die Vermietung zwingend erforderliche<br />
enge und reibungslose Zusammenarbeit<br />
zwischen Veräußerer und Garantiegeber<br />
für üblicherweise während des<br />
Beginns und der Laufzeit des Mietgarantievertrags<br />
auftretenden Nachbesserungs-<br />
und Gewährleistungsarbeiten,<br />
da diese einen direkten Einfluss auf den<br />
Vermietungserfolg haben.<br />
Mit dem Mietgarantievertrag garantiert<br />
die Garantiegeberin für insgesamt 12<br />
Monate einen Kaltmietzins in prospektierter<br />
Höhe gemäß den vertraglichen<br />
Bedingungen, beginnend mit dem dritten<br />
Monat nachdem die Eigentumseinheit<br />
bezugsfertig ist, das Sondereigentum<br />
abgenommen wurde und der<br />
Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten<br />
erfolgte. Die Garantiegeberin zahlt dabei<br />
die Differenz zwischen der für die<br />
Einheit tatsächlich erzielten Kaltmiete<br />
Das Objekt<br />
zur prospektierten Garantiemiete, jedoch<br />
höchstens für die Dauer von 12<br />
Monaten. Die Mietnebenkosten sind<br />
von der Garantie nicht erfasst. Der Investor<br />
ist verpflichtet, Betriebs- und Nebenkosten<br />
sowie das Hausgeld (Instandhaltungsrücklage)<br />
an den Verwalter<br />
nach dem WEG zu zahlen. Vom auszuzahlenden<br />
Mietgarantiebetrag sind diejenigen<br />
Beträge abzuziehen, die aus<br />
der Nettokaltmiete zur Begleichung<br />
von Kostenanforderungen des Verwalters<br />
nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
und sonstigen bestehenden Vertragsverhältnissen<br />
verwendet wurden,<br />
unabhängig davon, ob die Kosten auf<br />
den Mieter umlegbar sind oder nicht.<br />
Erfolgt die Erstvermietung zu einer Miete,<br />
welche über der garantierten Miete<br />
liegt, steht die Differenz für die Laufzeit<br />
der Mietgarantie dem Garantiegeber<br />
zu. Dies gilt entsprechend bei einer<br />
Vermietung vor Beginn der Mietgarantie.<br />
Ist die Vermietung während der Garantiezeit<br />
aus Gründen, die vom Erwerber<br />
zu vertreten sind, nicht oder nur gemindert<br />
möglich, so entfällt für diesen Zeitraum<br />
die Garantieverpflichtung des<br />
Garantiegebers entsprechend. Im Mietgarantievertrag<br />
sind weitere Ausnahmen<br />
zur Eintrittspflicht des Garantiegebers<br />
vorgesehen. Mietgarantieleistungen<br />
sind zum Beispiel ausgeschlossen,<br />
wenn fällige Kaufpreiszahlungen<br />
vom Erwerber nicht geleistet werden<br />
oder Mietminderungsrechte ausgeübt<br />
werden, es sei den sie beruhen auf<br />
Umstände, die der Garantiegeber zu<br />
vertreten hat.<br />
Als Voraussetzung für die Durchführung<br />
des Garantievertrages erteilt der Investor<br />
dem Garantiegeber Vermietungsvollmachten,<br />
die auf Unterbevollmächtigte<br />
übertragen werden kann. Der Erwerber<br />
tritt seine Ansprüche gegenüber dem<br />
Mieter auf Mietzahlung während der<br />
Garantiezeit an den Garantiegeber ab.<br />
Der Garantievertrag endet entweder<br />
nach 12 Monaten oder wenn eine der<br />
Parteien aus wichtigem Grund den Vertrag<br />
kündigt. Ansprüche aus dem Garantievertrag<br />
verjähren ein Jahr nach<br />
Beendigung des Mietgarantievertrages,<br />
wobei Ausnahmen gelten, z.B. bei Haftungsansprüchen<br />
die auf Vorsatz beruhen.<br />
Die Haftung des Garantiegebers<br />
ist unter Beachtung von Ausnahmen<br />
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
45
46<br />
Die steuerlichen<br />
Grundlagen<br />
Nachfolgend werden die grundlegenden<br />
steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang<br />
mit Immobilienerwerben<br />
nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage<br />
(Stand 01.01.2008) dargestellt. Bei dem<br />
zu sanierenden Objekt handelt es sich<br />
um ein denkmalgeschütztes Gebäude,<br />
welches ca. 1900 errichtet wurde. Das<br />
Gebäude ist ein mehrgeschossiges<br />
Wohngebäude mit Dachgeschoss. Der<br />
vollständige Abschluss der Sanierungsmaßnahmen<br />
am angebotenen Objekt<br />
ist bis spät. 31.08.2010 vorgesehen.<br />
A IMMOBILIENERWERB ZUR<br />
FREMDVERMIETUNG<br />
1. Voraussetzungen für die<br />
steuerliche Berücksichtigung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer<br />
Immobilie zur Fremdvermietung kann<br />
einkommenssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />
werden, wenn es sich um<br />
keine Liebhaberei handelt, sondern die<br />
Absicht besteht, auf Dauer gesehen<br />
nachhaltig Überschüsse zu erzielen.<br />
Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />
Rechtsprechung bei einer auf Dauer<br />
angelegten Vermietung ausgegangen<br />
(Schreiben des Bundesministeriums der<br />
Finanzen vom 08.10.2004). Sollte die<br />
Finanzverwaltung daran Zweifel haben,<br />
trägt der Steuerpflichtige die objektive<br />
Beweislast. Hierfür kann eine Prognose<br />
erstellt werden, in der sich in dem<br />
ganzen Betrachtungszeitraum ein<br />
Totalüberschuss aus den voraussichtlichen<br />
Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />
Werbungskosten ergibt. Der<br />
Prognosezeitraum orientiert sich laut<br />
dem Schreiben des Bundesministeriums<br />
für Finanzen vom 23.07.1992 an der<br />
„voraussichtlichen Vermögensnutzung“,<br />
die bei Gebäuden 100 Jahre betragen<br />
soll. Der Bundesfinanzhof hält dagegen<br />
in jüngeren Urteilen eine Kalkulation<br />
von über 50 Jahre für nicht angemessen,<br />
da diese spekulative Komponenten<br />
enthält.<br />
Darüber hinaus wird nach neuerer<br />
Rechtsprechung die Einkünfteerzielungsabsicht<br />
in Abhängigkeit von der<br />
Höhe der Mietzinsen beurteilt (Urteil<br />
d. Bundesfinanzhofs vom 05.11.2002).<br />
Beträgt demnach bei einer langfristigen<br />
Vermietung der Mietzins mindestens<br />
75% der ortsüblichen Marktmiete, ist<br />
grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht<br />
auszugehen.<br />
Liegt der vereinbarte Mietzins zwischen<br />
56% und 75% der ortsüblichen Mieten,<br />
ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />
einer Überschussprognose zu<br />
überprüfen. Bei einer positiven Prognose<br />
ist das Vorliegen einer solchen Absicht<br />
zu bejahen. Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit<br />
in einen entgeltlichen<br />
und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.<br />
Der unentgeltliche Teil ist steuerlich<br />
nicht relevant. Die entsprechenden<br />
anteiligen Werbungskosten können<br />
insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches<br />
gilt, wenn der Mietzins unabhängig<br />
von der Überschussprognose weniger<br />
als 56% der ortsüblichen Mieten<br />
beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).<br />
Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />
mit Zustimmung des Bundesrates das<br />
Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />
im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
beschlossen. Damit<br />
wurde unter anderem ein § 15 b ins<br />
EStG eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />
gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen,<br />
denen ein Steuerpflichtiger<br />
nach dem 10.11.2005 beitritt oder für<br />
die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />
begonnen wurde. Bestandteil<br />
dieser Gesetzesänderung ist eine<br />
Regelung, nach der Verluste aus sog.<br />
Steuerstundungsmodellen weder mit<br />
anderen positiven Einkünften verrechnet<br />
noch nach § 10 d EStG abgezogen<br />
werden dürfen. Diese Verluste mindern<br />
jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
in den folgenden Jahren aus<br />
derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />
Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />
Vorschrift vor, wenn aufgrund einer<br />
modellhaften Gestaltung steuerliche<br />
Vorteile in Form von negativen Einkünften<br />
erzielt werden sollen. Diese Regelung<br />
soll jedoch nur Anwendung finden,<br />
wenn innerhalb der Verlustphase das<br />
Verhältnis der Summe der prognostizierten<br />
Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />
und nach dem Konzept auch<br />
aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />
des eingesetzten Eigenkapitals<br />
10 vom Hundert übersteigt.<br />
Betroffen von dieser neuen Regelung<br />
sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen,<br />
geschlossene Immobilienfonds<br />
und ähnliche Konstruktionen.<br />
Nicht abschließend geklärt ist die Frage,<br />
ob auch Fälle, in denen ein <strong>Bau</strong>träger<br />
Objekte mit Modernisierungszusage an<br />
Anleger veräußert, vom § 15 b EStG<br />
erfasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />
vertreten, dass in solchen Fällen<br />
aufgrund der vom Anbieter vorformulierten<br />
und prospektierten Verträge eine<br />
Modellhaftigkeit anzunehmen sei und<br />
es damit zu einer Verlustabzugbeschränkung<br />
nach § 15 b EStG komme. Überwiegend<br />
wird diese Rechtsauffassung<br />
jedoch abgelehnt (vgl. bspw. Beck in<br />
DStR 06, 61 ff.). In der Gesetzesbegründung<br />
zu § 21 Abs. I Satz 1 EStG – der<br />
§ 15 b EStG auch für die Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung für anwendbar<br />
erklärt – heißt es, dass von<br />
der Neuregelung „<strong>Bau</strong>trägergestaltungen,<br />
in denen ein <strong>Bau</strong>träger ein Objekt<br />
in einem Sanierungsgebiet oder ein<br />
Denkmal saniert, für die Sonderabschreibungen<br />
geltend gemacht werden<br />
können und bei denen vor Beginn der<br />
Sanierung die Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />
an Erwerber außerhalb<br />
einer Fondskonstruktion veräußert<br />
werden“, nicht betroffen seien. Zum<br />
gleichen Ergebnis gelangt ein Anwendungsschreiben<br />
des Bundesministeriums<br />
der Finanzen vom 17.07.2007,<br />
worin klargestellt wird, dass es zu einer<br />
Modellhaftigkeit einer solchen Gestaltung<br />
nur dann kommt, wenn der Erwerber<br />
neben dem „reinen“ Erwerb<br />
der Eigentumswohnung (hierzu ist auch<br />
noch der eventuell anfallende Sanierungsaufwand<br />
zu rechnen) auch modellhafte<br />
Zusatz- oder Nebenleistungen<br />
vom <strong>Bau</strong>träger (selbst, von dem <strong>Bau</strong>träger<br />
nahe stehenden Personen, von Gesellschaften,<br />
an denen der <strong>Bau</strong>träger<br />
selbst oder diesem nahe stehende Personen<br />
beteiligt sind oder auf Vermittlung<br />
des <strong>Bau</strong>trägers von Dritten) in Anspruch<br />
nimmt und wenn die Zusatzund<br />
Nebenleistungen einen Steuerstundungseffekt<br />
ermöglichen sollen.<br />
Voraussetzung für die Anwendbarkeit<br />
des § 15 b EStG ist also, dass für die<br />
Zusatz- und Nebenleistungen ein gesondertes<br />
Entgelt berechnet wird, denn<br />
anderenfalls würden sie den Steuerstundungseffekt<br />
nicht ermöglichen. Dabei<br />
reicht bereits die Inanspruchnahme<br />
einer einzigen modellhaften Zusatzleistung<br />
zur Annahme der Modellhaftigkeit<br />
der Anlage aus. Nicht zu den „schädlichen“<br />
Zusatz- und Nebenleistungen<br />
gehören die Vereinbarungen über Leistungen,<br />
die die Bewirtschaftung und<br />
Verwaltung betreffen. Hierzu gehören<br />
vor allem die Aufwendungen für die<br />
Hausverwaltung und die Tätigkeit des<br />
WEG-Verwalters. Auch der Abschluss<br />
eines sog. Mietpools wird seitens des<br />
Finanzministeriums als unschädlich angesehen.<br />
Voraussetzung für die Unschädlichkeit<br />
ist jedoch, dass es sich<br />
nicht um Vorauszahlungen für mehr<br />
als zwölf Monate handelt. Zu den<br />
„schädlichen“ Nebenleistungen gehören<br />
grundsätzlich auch Mietgarantien<br />
oder Bürgschaften für die Endfinanzierung.<br />
Voraussetzung für die Annahme<br />
einer schädlichen Nebenleistung ist<br />
jedoch auch hier, dass diese gegen ein<br />
besonderes Entgelt gewährt werden.<br />
Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass<br />
es nicht zur Modellhaftigkeit der Anlage<br />
kommt, wenn die Nebenleistung lediglich<br />
Bestandteil des (einheitlichen) Kaufpreises<br />
der Eigentumswohnung ist. Zur<br />
Problematik, dass das BMF-Schreiben<br />
vom 17.07.2007 die pauschale Aussage<br />
enthält, dass die Vermarktung mittels<br />
Prospekt immer ein Indiz für die Modellhaftigkeit<br />
und damit für die Anwendung<br />
von § 15 b EStG ist, ist festzuhalten,<br />
dass es sich bei einem <strong>Bau</strong>trägerprojekt<br />
nach der wohl herrschenden<br />
Meinung hierbei nur um ein abstraktes<br />
Indiz handelt. Um zur Anwendung von<br />
§ 15 b EStG zu kommen, bedarf es im<br />
Bereich des Erwerbs einer Eigentumswohnung<br />
vom <strong>Bau</strong>träger konkret der<br />
Inanspruchnahme von „schädlichen“<br />
Nebenleistungen (s. zum Vorstehenden<br />
den Aufsatz von Gragert „Verlustver-
echnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle“<br />
in NWB Nr. 39 vom<br />
24.09.2007 sowie NWB Nr. 30 vom<br />
21.07.2008). Da zum § 15 b EStG<br />
bisher weder Rechtsprechung noch<br />
längerfristige Anwendungspraxis der<br />
Finanzverwaltung bekannt ist, besteht<br />
bezüglich dieser Rechtsauffassung noch<br />
keine abschließende Rechtssicherheit.<br />
2. Abgrenzung zw. Vermögensverwaltung<br />
u. Gewerbebetrieb<br />
Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen<br />
unter A.1. steuerrelevant, ist<br />
ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
(§ 21 EStG) oder aus Gewerbebetrieb<br />
(§ 15 EStG) handelt.<br />
Eine private Vermögensverwaltung liegt<br />
dann vor, wenn der Investor eine Immobilie<br />
dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />
vermietet (Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung). Die Grenze<br />
der privaten Vermögensverwaltung<br />
wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich<br />
der Fremdvermietung neben<br />
der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />
Dienstleistungen erbracht<br />
werden.<br />
Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />
als 3 Objekte veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />
davon aus, dass die<br />
Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird (sog. Drei-<br />
Objekt-Grenze), da nicht mehr die Substanznutzung,<br />
sondern die Substanzwertsteigerung<br />
in den Vordergrund<br />
getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel begründet.<br />
Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />
werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
umqualifiziert. In Sonderfällen<br />
kann sich die Frist von 5 Jahren auf 10<br />
Jahre verlängern. Durch neuere Urteile<br />
des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />
zur Drei-Objekt-Grenze relativiert,<br />
so dass bezüglich des gewerblichen<br />
Grundstückshandels z.Z. keine<br />
eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />
Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
handelt, unterliegen diese<br />
neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />
und zwar unabhängig von<br />
der Behaltensdauer.<br />
Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung unterliegt<br />
ein etwaiger Veräußerungsgewinn als<br />
sog. privates Veräußerungsgeschäft<br />
nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />
dann der Einkommensteuer, wenn zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung<br />
der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre<br />
liegen. Als Veräußerungsgewinn wird<br />
grundsätzlich der Überschuss des Verkaufserlöses<br />
über den um die vorgenommenen<br />
Abschreibungen reduzierten<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
und den Veräußerungskosten<br />
angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien,<br />
die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />
oder Fertigstellung und Ver-<br />
äußerung ausschließlich zu eigenen<br />
Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />
und in den beiden vorangegangenen<br />
Jahren zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wurden.<br />
In der Koalitionsvereinbarung vom<br />
11.11.2005 zwischen CDU/CSU und<br />
SPD ist eine Erweiterung der Steuerpflicht<br />
für solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />
vorgesehen. So wurde<br />
unter anderem diskutiert, zum 01.01.<br />
2007 auch über die oben genannte 10<br />
Jahresfrist hinaus eine pauschale Versteuerung<br />
von solchen Veräußerungsgewinnen<br />
mit 20% vorzunehmen. Aussagen<br />
zur genauen Ausgestaltung dieser<br />
geplanten Gesetzesänderung lassen<br />
sich derzeit nicht machen. Es muss damit<br />
gerechnet werden, dass die o.g.<br />
derzeitige gesetzliche Regelung nur<br />
zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />
3. Überschussermittlung<br />
Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />
Rahmen der Vermögensverwaltung<br />
ausüben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne<br />
des § 21 EStG.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung erfolgt durch<br />
die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnahmen<br />
und der im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />
(Überschussermittlung).<br />
Steuerliche Vorteile können dann eintreten,<br />
wenn sich ein Überhang von<br />
Werbungskosten ergibt und dieser mit<br />
anderen positiven Einkünften des Investors<br />
mit steuerlicher Wirkung verrechnet<br />
werden kann.<br />
4. Verlustverrechnung<br />
Die Verlustverrechnung in dem Veranlagungsjahr,<br />
in dem der Verlust entstanden<br />
ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungsjahr<br />
2004 wieder unbegrenzt<br />
möglich.<br />
Im Veranlagungszeitraum können nicht<br />
verrechnete Verluste, bis zu einem Betrag<br />
von EUR 511.500 in das Vorjahr<br />
zurückgetragen werden, oder sie werden<br />
in die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />
Bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />
erhöht sich der Verlustrücktrag<br />
auf bis zu EUR 1.023.000. Der verbleibende<br />
Verlustvortrag ist in den folgenden<br />
Veranlagungsjahren bis zu EUR 1<br />
Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />
und der darüber hinausgehende Anteil<br />
bis zu 60% des Gesamtbetrages der<br />
Einkünfte abzugsfähig (§ 10d EStG).<br />
Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.<br />
Bei zusammenveranlagten<br />
Ehegatten erhöht sich der Betrag auf<br />
EUR 2 Mio.<br />
5. Werbungskosten bei Vermietung<br />
und Verpachtung<br />
5.1 Allgemeines<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungs-<br />
Das Objekt<br />
kosten alle Aufwendungen zum Erwerb,<br />
zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
können im Rahmen der<br />
Überschussermittlung nur anteilig in<br />
Form von Abschreibungen berücksichtigt<br />
werden. Andere Aufwendungen<br />
(Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />
Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />
Grundsteuer etc.) sind als<br />
sofort abziehbare Werbungskosten im<br />
Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />
Aufwendungen für<br />
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnah-men,<br />
die innerhalb von drei<br />
Jahren nach Anschaffung des Gebäudes<br />
durchgeführt werden und 15% der<br />
Anschaffungskosten übersteigen, zählen<br />
zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />
Herstellungskosten), ansonsten<br />
i.d.R. zu den sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten.<br />
5.2 Disagio und Damnum<br />
Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />
Ausgabebetrag und dem Nennbetrag<br />
eines Darlehens.<br />
Bei den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />
Disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />
– im Zeitpunkt der Zahlung als<br />
Werbungskosten abgezogen werden.<br />
Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />
steuerlichen Verlusten, da<br />
hier Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert<br />
werden. Dies gilt nur, solange<br />
das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />
Vereinbarungen entspricht. Das Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) legt mit<br />
Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />
von einer Marktüblichkeit des Disagios<br />
auszugehen ist, wenn für ein Darlehen<br />
mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />
von mindestens fünf Jahren ein Disagio<br />
in Höhe von bis zu 5% vereinbart worden<br />
ist. Diese Regelung ist erstmals für<br />
Darlehensverträge anzuwenden, die<br />
nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />
ändert das EStG in der Form, dass geleistete<br />
Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung<br />
von mehr als fünf<br />
Jahren insgesamt auf den Zeitraum<br />
gleichmäßig zu verteilen sind, für den<br />
sie geleistet werden (§ 11 Abs. 2 Satz<br />
3 EStG). Nach dem Gesetzeswortlaut<br />
ist auch ein Disagio betroffen. Das o.g.<br />
BMF-Schreiben steht demnach im Widerspruch<br />
zum Gesetzeswortlaut.<br />
Während der Beratungen zur Gesetzgebung<br />
sollte das Disagio jedoch nicht<br />
in diese Gesetzesregelung einbezogen<br />
werden. Mit Schreiben vom 05.04.2005<br />
wurde daher vom Bundesministerium<br />
der Finanzen im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />
Klarstellung bestimmt, dass<br />
es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />
wird, wenn die Neuregelung<br />
des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht auf<br />
ein Disagio angewendet wird, das vor<br />
47
48<br />
dem 01.01.2006 abgeflossen ist. Mit<br />
Schreiben des Bundesministeriums der<br />
Finanzen vom 15.12.2005 wurde diese<br />
Verwaltungsanweisung auch über den<br />
31.12.2005 hinaus verlängert. Damit<br />
bleibt es bei der bisherigen Verwaltungspraxis<br />
für entsprechende Disagios. Die<br />
beschriebenen Regelungen gelten entsprechend<br />
auch für ein Damnum.<br />
5.3 Normale Abschreibungen<br />
Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />
beträgt grundsätzlich 2% der Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten,<br />
soweit sie auf das Gebäude entfallen.<br />
Wurde das Gebäude vor dem 01.01.<br />
1925 fertig gestellt, erhöht sich der<br />
jährliche Abschreibungssatz auf 2,5%.<br />
Die Anschaffungskosten für eine Einbauküche<br />
können linear (gleichmäßig) über<br />
die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />
Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken<br />
dienen, konnte bisher ggf.<br />
eine erhöhte degressive Abschreibung<br />
nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen<br />
werden. Im Gesetz zum Einstieg<br />
in ein steuerliches Sofortprogramm<br />
wurde die Möglichkeit der degressiven<br />
Abschreibung zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />
Die bisherige Regelung ist nur<br />
noch für Objekte anzuwenden, die auf<br />
Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />
vor dem 01.01.2006 gestellten <strong>Bau</strong>antrags<br />
hergestellt oder auf Grund eines<br />
nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />
01.01. 2006 rechtswirksam abgeschlossenen<br />
obligatorischen Vertrags angeschafft<br />
worden sind.<br />
5.4 Erhöhte Abschreibungen nach<br />
§ 7i EStG<br />
Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />
das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />
Vorschriften ein <strong>Bau</strong>denkmal<br />
ist, können erhöhte Abschreibungen<br />
vorgenommen werden. Beim Erwerb<br />
von Eigentumswohnungen betragen<br />
diese erhöhten Abschreibungen für den<br />
Teil der Anschaffungskosten, der auf<br />
die Herstellungskosten für <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />
entfällt, die nach Art und Umfang<br />
der Erhaltung des Gebäudes als <strong>Bau</strong>denkmal<br />
oder zu seiner sinnvollen Nutzung<br />
erforderlich sind, im Jahr der Herstellung<br />
und in den folgenden sieben<br />
Jahren jeweils bis zu 9% und in den<br />
folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7%<br />
alternativ zur linearen Abschreibung<br />
von 2% bzw. 2,5% (§ 7i EStG, sog.<br />
Denkmal-AfA). Erhaltene Zuschüsse<br />
mindern die o.g. Anschaffungskosten<br />
als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />
Die Abschreibung erfolgt im Jahr<br />
des Abschlusses der <strong>Bau</strong>maßnahme<br />
und in den elf darauf folgenden Jahren.<br />
Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />
Abschreibungen können in späteren<br />
Veranlagungszeiträumen nicht nachgeholt<br />
werden. Die <strong>Bau</strong>maßnahmen sind<br />
nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss<br />
des notariellen Kaufvertrages<br />
durchgeführt werden. Die erhöhten<br />
Abschreibungen können nur in Anspruch<br />
genommen werden, wenn eine<br />
entsprechende Bescheinigung der nach<br />
Landesrecht zuständigen Stelle über<br />
die denkmalrechtlichen Voraussetzungen<br />
und die Erforderlichkeit der Aufwendungen<br />
vorliegt. Zweckmäßigerweise<br />
wird vor Beginn der <strong>Bau</strong>maßnahme<br />
eine vorläufige Bescheinigung<br />
eingeholt. Ungeachtet dessen ist umstritten,<br />
inwieweit die Finanzbehörden<br />
an derartige Bescheinigungen, bspw.<br />
vom Denkmalschutzamt gebunden sind<br />
oder nicht. Strittig sind oftmals auch<br />
diejenigen Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />
so umfassend<br />
sind, dass dadurch ein Neubau entsteht<br />
oder Umnutzungen, bspw. von Gewerbe-<br />
in Wohnnutzung. In solchen Fällen<br />
haben die Finanzämter die Denkmalschutzabschreibungen<br />
oftmals schon<br />
versagt.<br />
Da das Finanzamt nach Maßgabe der<br />
Einkommensteuerrichtlinien 2005 (R 7i<br />
Abs. 3) in der Regel die Aufteilung der<br />
Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz<br />
bzw. auf die begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />
überprüft, können<br />
sich ggf. zwischen den im Kaufvertrag<br />
genannten Sanierungsaufwendungen<br />
und den steuerlich begünstigten Aufwendungen<br />
Abweichungen ergeben.<br />
6. Einkommensteuervorauszahlung<br />
bzw. Eintragung eines<br />
Lohnsteuerfreibetrages<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen<br />
Verluste können bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />
(§ 37<br />
EStG) oder in Form eines Freibetrages<br />
auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1<br />
Nr. 5b EStG) berücksichtigt werden.<br />
Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume,<br />
die nach der Fertigstellung oder der<br />
Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />
Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />
seiner Fertigstellung angeschafft, tritt<br />
an die Stelle der Anschaffung die Fertigstellung<br />
(§ 37 Abs. 3 Satz 8 u. 9 EStG).<br />
Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren<br />
ist ein amtlich vorgeschriebener<br />
Vordruck zu verwenden. Der Antrag<br />
muss spät. bis 30.11. des Kalenderjahres<br />
gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte<br />
gilt (§ 39a Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />
B IMMOBILIENERWERB ZUR<br />
EIGENNUTZUNG<br />
Sonderausgaben<br />
Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen<br />
landesrechtlichen Vorschriften<br />
ein <strong>Bau</strong>denkmal ist, kann der Eigennutzer<br />
nach § 10f EStG die Aufwendungen<br />
für begünstigte <strong>Bau</strong>maßnahmen im<br />
Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme<br />
und in den neun folgenden Kalenderjahren<br />
jeweils bis zu 9% wie Sonderausgaben<br />
abziehen (§ 10f Abs. 1<br />
EStG), wenn alle Voraussetzungen des<br />
§ 7i EStG erfüllt sind (u.a. Vorliegen<br />
einer entsprechenden Bescheinigung<br />
der zuständigen Behörde, vgl. Ausführungen<br />
zum § 7i EStG unter A.5.4).<br />
Diese Regelung ist bei Eigentumswohnungen<br />
entsprechend anzuwenden (§<br />
10f Abs. 5 EStG).<br />
Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />
soweit mit den begünstigten <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />
nach dem Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrages begonnen wird.<br />
Eine Nachholung von nicht ausgenutzten<br />
Abzugsbeträgen in späteren Perioden<br />
ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug<br />
wird nur insoweit gewährt,<br />
wie in dem jeweiligen Kalenderjahr die<br />
Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 EStG).<br />
Die Steuervergünstigung nach § 10 f<br />
EStG kann nur für ein begünstigtes Objekt<br />
gewährt werden. Bei Ehegatten<br />
können diese Abzugsbeträge insgesamt<br />
für zwei Objekte in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />
Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages<br />
Hier gelten die Ausführungen unter<br />
A.6. entsprechend.<br />
C SONSTIGE STEUERLICHE<br />
AUSWIRKUNGEN<br />
Nach Zustandekommen des notariellen<br />
Kaufvertrages fällt zu der in Dresden<br />
belegenen Immobilie Grunderwerbsteuer<br />
i.H.v. 3,5% des Kaufpreises an.<br />
Die Grunderwerbsteuer entsteht auch<br />
bei der Veräußerung des Objekts. I.d.R.<br />
hat der Erwerber diese Grunderwerbsteuer<br />
zu zahlen, wobei der Verkäufer<br />
gegenüber dem Finanzamt neben dem<br />
Käufer gesamtschuldnerisch haftet. Darüber<br />
hinaus fällt laufend Grundsteuer<br />
an. Wird das Objekt vermietet, kann<br />
diese jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />
auf den Mieter umgelegt<br />
werden.<br />
D BERÜCKSICHTIGUNG INDIVI-<br />
DUELLER STEUERLICHER RAH-<br />
MENBEDINGUNGEN EINES<br />
INVESTORS<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />
Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />
und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />
wie die Anpassung der<br />
vertraglichen Rahmenbedingungen an<br />
veränderte Marktstrukturen oder die<br />
Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />
der Immobilie und die sich daraus<br />
ergebenen steuerlichen Folgen lassen<br />
sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />
der individuellen Rahmenbedingungen<br />
des jeweiligen Investors ableiten.<br />
Die Prospektherausgeberin empfiehlt<br />
daher jedem Erwerber vor dem<br />
Abschluss eines Kaufvertrages einen<br />
Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />
zu ziehen.
DIE REFERENZEN<br />
49
50<br />
Nordstraße 55<br />
Leipzig
Goethestraße<br />
Taucha<br />
51
52<br />
Gottschedstraße 20<br />
Leipzig
Paul-Michael-Straße<br />
Leipzig<br />
55
56<br />
Ihre Vertragspartner<br />
Verkäufer und Initiator<br />
WEG-Verwalter<br />
SE-Verwalter<br />
Qualitätskontrolle<br />
DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />
04107 Leipzig<br />
HRB 21 209, AG Leipzig<br />
Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />
Rehwagenstraße 2<br />
04288 Leipzig<br />
HRB 43 00, AG Leipzig<br />
TÜV-geprüftes Wohneigentum<br />
TÜV Süd Industrie Service GmbH · Leipzig<br />
Wiesenring 2<br />
04159 Leipzig<br />
HRB 10 93 26, AG München
Haftungs- und<br />
Angabenvorbehalte<br />
Mit diesem Prospekt werden ausschließlich<br />
Auskünfte zu der angebotenen Immobilie erteilt.<br />
Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />
und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-,<br />
Finanzierungs-, Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung<br />
erbracht. Eine Haftung für den<br />
Eintritt von Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen<br />
sowie für die zukünftige Entwicklung<br />
der Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten,<br />
insbesondere auch für ggf. erstellte Berechnungsbeispiele<br />
etc. kann (u.a. aufgrund<br />
der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher<br />
Parameter) nicht übernommen werden.<br />
Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die<br />
bis zum Prospekterstellungszeitpunkt bekannten<br />
oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend.<br />
Planungs- und Berechnungsgrundlagen<br />
stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell<br />
möglichen Veränderung. Die derzeitige<br />
<strong>Bau</strong>-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />
sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />
Eventuell im Prospekt enthaltene Illustrationen<br />
und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />
Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht<br />
als wesentliche Elemente im Sinne der <strong>Bau</strong>beschreibung.<br />
Die tatsächliche Gestaltung und<br />
<strong>Bau</strong>ausführung kann hiervon abweichen. Die<br />
Realisierung von Planungen steht unter dem<br />
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens<br />
der entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben<br />
ausschließlich die notariell beurkundeten<br />
Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />
Vertreter der Gesellschaften erfolgt ausschließlich<br />
zur Information der Vertretungsverhältnisse.<br />
Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />
mit den genannten Personen wird damit nicht<br />
bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten<br />
Vertragspartner. Verbindliche bzw. vom Prospekt<br />
abweichende Angaben darf und kann<br />
nur die Prospektherausgeberin machen. Dritte<br />
Personen, insbesondere mit dem Vertrieb und<br />
der Vermittlung befasste Personen sind hierzu<br />
nicht legitimiert. Kaufinteressenten wird als<br />
Anlage eine Vertragsmappe mit z.T. unverbindlichen<br />
Vertragsmustern (Entwürfen) ausgehändigt.<br />
Der Prospekt ist nur im Zusammenhang<br />
mit dieser Anlage vollständig. Da auch die abzuschließenden<br />
Verträge Veränderungen in<br />
sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />
können, besitzen nur die letztendlich wechsel-<br />
seitig abgeschlossenen Verträge Gültigkeit.<br />
Die im Exposè enthaltenen Angaben und Angebote<br />
sind demnach unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Der Prospektaufbau und Inhalt<br />
orientiert sich am IDW-S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer<br />
(Stand 18.05.2006), ohne dass<br />
hieraus Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin<br />
hergeleitet werden können. Aufgrund<br />
des unten angegebenen frühen Prospekterstellungszeitpunktes<br />
und des daraus resultierenden<br />
Umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt<br />
noch nicht sämtliche im Prospekt wiedergegebenen<br />
Daten, Fakten und Zahlen des<br />
Projektes feststanden und der Erwerber bei<br />
Interesse hierzu von den Projektbeteiligten jederzeit<br />
über den jüngsten Stand der Dinge<br />
informiert werden kann, akzeptiert er, dass<br />
Ansprüche aus diesem Prospekt – soweit überhaupt<br />
gegeben – binnen sechs Monaten ab<br />
Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab dem<br />
angegebenen Herausgabedatum verjähren,<br />
es sei denn, die Prospektherausgeberin hat im<br />
Prospekt vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben<br />
gemacht. Die Prospektherausgeberin<br />
versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen<br />
und Gewissen über alle für die Anlageentscheidung<br />
wesentlichen Umstände im Prospekt<br />
vollständig und richtig aufgeklärt hat. Trotz<br />
gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster<br />
Erarbeitung können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Der Prospekt wurde im Februar 2009 erstellt<br />
und herausgegeben.<br />
Überreicht durch:<br />
57
DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2 · 04107 Leipzig<br />
Telefon: 0341 / 22 525 10 · www.dgg-ag.de