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BREITENFELDER STRASSE 84 LEIPZIG- - Dekor, Putz & Bau ...

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<strong>BREITENFELDER</strong><br />

<strong>STRASSE</strong> <strong>84</strong> <strong>LEIPZIG</strong>-<br />

GOHLIS


Das Angebot 1<br />

Willkommen in Leipzig 2<br />

Das Angebot im Überblick 3<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong> in 04157 Leipzig 4<br />

Chancen und Risiken 5<br />

Der Standort 11<br />

Leipzig – pulsierende Stadt mit vielen Gesichtern 12<br />

Leipzigs Superlative 13<br />

Leipzig in Zahlen 15<br />

Stadtplan und Lage des Objektes 16<br />

Das Objekt 17<br />

Leipzig-Gohlis 18<br />

Übersichtsplan des Objektes 24<br />

Objektansichten 22<br />

Grundrisse der einzelnen Wohnungen 26<br />

TÜV – geprüft 36<br />

Preisliste Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig 37<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig 38<br />

Rechtliche Konzeption 42<br />

Die steuerliche Grundlagen 46<br />

Die Referenzen 49<br />

Nordstraße 55, Leipzig 50<br />

Goethestraße, Taucha 51<br />

Gottschedstraße 20, Leipzig 52<br />

Paul-Michael-Straße, Leipzig 54<br />

Ihre Vertragspartner 56<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte 57


DAS ANGEBOT<br />

1


2<br />

Willkommen in Leipzig<br />

Mit diesem Prospekt möchten wir Ihr Interesse<br />

für eine überzeugende Immobilienanlage<br />

in einer der lebendigsten und aufstrebendsten<br />

Städte Deutschlands als einen<br />

Hauptpfeiler der langfristigen Vermögensbildung<br />

wecken. Leipzig ist die älteste Messestadt<br />

der Welt, herausragender Industriestandort<br />

in Mitteldeutschland, europäisches<br />

Logistikzentrum. Zugleich ist sie aber auch<br />

eine Stadt der Künste und Kultur, als auch<br />

bedeutender Bildungs- und Wissensstandort.<br />

Leipzig – eine Großstadt voller Potenzial<br />

und Lebensqualität. Nördlich des Zentrums<br />

der Messemetropole im traumhaften Leipziger<br />

Stadtteil Gohlis befindet sich das Objekt.<br />

Mit der Nähe zur pulsierenden City<br />

einerseits und Naherholungsmöglichkeiten<br />

im romantischen Rosental andererseits ist<br />

dieser Standort von ganz besonderer Attraktivität<br />

und besticht durch seinen Facettenreichtum.<br />

Im ältesten Literaturmuseum Deutschlands<br />

sowie dem Gohliser Schlösschen kommen<br />

Kulturliebhaber direkt vor der Haustür auf<br />

ihre Kosten. Das Wohngebäude, das sich<br />

in der Breitenfelder Straße befindet, ist denkmalgeschützt<br />

und wird von unserem Unternehmen<br />

fachgerecht restauriert und behutsam<br />

modernisiert.<br />

Erwiesene Zuverlässigkeit, Solidität und Stilgefühl<br />

bei der liebevollen Rekonstruktion<br />

speziell denkmalgeschützter <strong>Bau</strong>ten haben<br />

mittlerweile bei einer Vielzahl von uns durchgeführter<br />

Projekte zum Erfolg geführt. Für<br />

das Gelingen eines Projektes ist ein Team<br />

eingespielter Partner, die sich aus gemeinsamer<br />

Arbeit kennen und einander vertrauen,<br />

die unbedingte Voraussetzung. Alle Partner<br />

eint die gleiche Geschäftsethik. Deren<br />

Inhalt und Ziel ist es, eine höchstmögliche<br />

Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Kundenzufriedenheit<br />

zu gewährleisten.


Das Angebot<br />

im Überblick<br />

Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot<br />

der DGG AG als<br />

- Initiatorin und Prospektherausgeberin<br />

- <strong>Bau</strong>trägerin für die Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen<br />

und<br />

- Verkäuferin der vorhandenen <strong>Bau</strong>substanz<br />

für das ca. 1900 in der Breitenfelder Str. <strong>84</strong><br />

in massiver Ziegelbauweise errichtete Mehrfamilienhaus.<br />

Im Zuge der Modernisierungsund<br />

Instandsetzungsmaßnahmen entstehen<br />

14 Wohnungen unterschiedlicher Größe.<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die<br />

diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />

Zwecke der langfristigen Vermietung erwerben<br />

wollen. Dieses Angebot ist daher nicht<br />

geeignet für Investoren, die lediglich kurzfristige<br />

Verrechnungsmöglichkeiten aufgrund<br />

eines Steuerstundungsmodells be-<br />

Das Angebot<br />

gehren oder eine kurze Anlagedauer mit<br />

einer feststehenden Verzinsung des Kapitals<br />

während des gesamten Anlagezeitraums und<br />

die Rückzahlung zu einem fest bestimmten<br />

Zeitpunkt wünschen und die nicht die im<br />

Prospekt genannten Risiken tragen wollen.<br />

Geeignet ist dieses Angebot jedoch für Investoren,<br />

die eine Kapitalanlegereigentumswohnung<br />

zum Zwecke der langfristigen<br />

sachwertunterlegten Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />

unter Berücksichtigung der im<br />

Prospekt beschriebenen Chancen erwerben<br />

wollen. Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig<br />

bereit und wirtschaftlich in der Lage<br />

sein, die im Prospekt genannten und unbedingt<br />

zu beachtenden Risiken einzugehen<br />

und die sich bei entsprechender Höhe der<br />

Fremdfinanzierung ggf. ergebende Unterdeckung<br />

zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />

zu finanzieren bzw. auszugleichen.<br />

3


4<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

in 04157 Leipzig<br />

Produktpartner: DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />

Produkt: Denkmal-Sanierungsobjekt<br />

<strong>Bau</strong>jahr: ca. 1900<br />

Anzahl WE: 14 Wohneinheiten<br />

Wohnungsgrößen: ca. 67 bis 115 m 2<br />

Anzahl Wohnräume: 2 bis 4<br />

Kaufpreis pro m 2 : 2.350 EUR<br />

Kaufpreis pro WE: 157.356 EUR bis 270.085 EUR<br />

Denkmalabschreibung: Erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />

80 % des Kaufpreises (Sanierungsanteil)<br />

Lineare Abschreibung: Lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG<br />

2,5 % linear über 40 Jahre auf 10 % des Kaufpreises<br />

(Anteil Altbausubstanz)<br />

Nebenkosten:<br />

WEG-Verwaltung: 21,06 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit<br />

SE-Verwaltung: 19,04 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit<br />

Instandhaltung: 0,40 EUR pro m 2 und Monat für die Wohneinheit<br />

Qualitätskontrolle: <strong>Bau</strong>begleitend durch den TÜV Süd<br />

Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />

wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die für<br />

die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher Bedeutung<br />

sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt beschrieben<br />

wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />

Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin steht für die<br />

wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender Fragen interessierten<br />

Investoren bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />

für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw.<br />

über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen übernommen werden, da diese von<br />

der Prospektherausgeberin nicht geprüft wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind.<br />

Die Prospektherausgeberin überprüft auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des<br />

Investors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.


Chancen<br />

und Risiken<br />

Aktuell in Immobilien zu investieren,<br />

bedeutet eine gute Chance Wertsteigerungen<br />

wahrzunehmen, da momentan<br />

– betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum<br />

– relativ niedrige Grundstückswerte,<br />

<strong>Bau</strong>preise und Zinsniveaus zu<br />

verzeichnen sind. Das angebotene Investment<br />

birgt jedoch – wie jede andere<br />

Kapitalanlage auch – nicht nur Chancen,<br />

sondern auch Risiken. Obwohl<br />

Immobilien im Vergleich zu anderen<br />

Kapitalanlagen bei langfristiger Betrachtung<br />

als überdurchschnittlich sicher<br />

gelten, will der Verkäufer mit diesem<br />

Kapitel den Käufer möglichst umfassend<br />

auch über oftmals sehr unwahrscheinliche,<br />

jedoch potenziell denkbare Risiken<br />

aufklären.<br />

Nachfolgend werden daher zehn der<br />

wichtigsten Faktoren zur Beurteilung<br />

der Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />

dargestellt. Essentiell<br />

für ein erfolgreiches Immobilieninvestment<br />

sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />

eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />

ein guter Standort,<br />

moderne und qualitativ hochwertige<br />

<strong>Bau</strong>maßnahmen, ein durchdachtes<br />

Nutzungskonzept, eine ordentliche<br />

Verwaltung, eine weitsichtige Pflege-,<br />

Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche Kostentransparenz<br />

sowie eine solide Finanzierung<br />

und die optimale Ausnutzung von steuerlichen<br />

Vorteilen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

entsprechende Beurteilung aktuell immer<br />

nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />

kann und zukünftige Betrachtungen<br />

zwangläufig nur Prognosecharakter<br />

haben. Insbesondere ist dabei<br />

zu berücksichtigen, dass die dargestellten<br />

Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />

das heißt gehäuft auftreten können.<br />

Konkret ist denkbar, dass ein Investor<br />

im ungünstigsten Fall durch die<br />

gleichzeitige Realisierung mehrerer Risiken<br />

in den persönlichen Vermögensverfall<br />

gerät, indem er beispielsweise<br />

bei hoher Fremdfinanzierung, die dazu<br />

führt, dass die Einnahmen die Ausgaben<br />

einschließlich Zinsen und Tilgung nicht<br />

decken, nicht in der Lage ist, die so<br />

entstandene Unterdeckung durch sein<br />

persönliches, gegebenenfalls sich auch<br />

verschlechterndes Einkommen und/<br />

oder Vermögen, zu finanzieren bzw.<br />

auszugleichen.<br />

1. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die<br />

Wahl des richtigen Partners von großer<br />

Bedeutung. Dies gilt sowohl für die<br />

Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />

Verkäufer und Prospektherausgeber ist<br />

die DGG Deutsche Gesellschaft für<br />

Grundbesitz AG, mit Sitz in Leipzig.<br />

Die DGG Deutsche Gesellschaft für<br />

Grundbesitz AG schließt und hält daher<br />

nur Verträge mit Käufern, bei denen<br />

die Annahme gerechtfertigt ist, dass<br />

die für die Investition erforderlichen<br />

Eigenmittel zur Verfügung stehen und<br />

auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind.<br />

Umgekehrt offenbart die DGG Deutsche<br />

Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />

ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie<br />

ihre Leistungsfähigkeit unter anderem<br />

durch die in der Vergangenheit allein<br />

oder mit Kooperationspartnern realisierten<br />

Referenzprojekte, die zum Teil auch<br />

in diesem Prospekt abgedruckt sind.<br />

Bei Insolvenz des <strong>Bau</strong>trägers/Verkäufers<br />

hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />

Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im<br />

Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />

des erworbenen Objektes. Die<br />

dingliche Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung<br />

beinhaltet jedoch<br />

keine Sicherung des Anspruchs auf<br />

Fertigstellung der <strong>Bau</strong>maßnahmen. Der<br />

Erwerber muss möglicherweise in Absprache<br />

mit den übrigen Investoren die<br />

Modernisierung bzw. den Ausbau teilweise<br />

oder vollständig in eigener Verantwortung<br />

durchführen lassen, wenn<br />

der Verkäufer leistungsunfähig ist. Die<br />

Kosten hierfür kann er im Wege des<br />

Schadenersatzes oder der Minderung<br />

verlangen beziehungsweise gegen den<br />

Kaufpreis stellen. Im Falle der Insolvenz<br />

des <strong>Bau</strong>trägers/Verkäufers kann dies<br />

jedoch dazu führen, dass die Restleistungen<br />

oder Mängel gerichtlich festgestellt<br />

werden müssen, um letztendlich<br />

lastenfreies Eigentum zu erhalten. Hierdurch<br />

kann es zu einer Erhöhung der<br />

Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />

Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten<br />

und insgesamt des Modernisierungs-<br />

und Herstellungsaufwandes<br />

oder sogar zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />

mit weiteren Investoren/Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter<br />

dazu führen, dass die <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

erheblich verspätet und im Extremfall<br />

überhaupt nicht durchgeführt werden,<br />

mit der Folge, dass der Investor die<br />

Zinsen und die Tilgung für die anteilig<br />

bereits gegebenenfalls aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung bzw. die gesamte<br />

Darlehenssumme (zurück) zu zahlen<br />

hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen.<br />

Bei einem Erwerber, der Verbraucher<br />

ist, ist dem Erwerber eine Sicherheit für<br />

die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjekts<br />

in Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs<br />

zu leisten (§ 632a<br />

Abs. 3 BGB). Diese Vertragserfül-<br />

lungssicherheit schließt nicht aus, dass<br />

Vertragsstörungen eintreten und das<br />

Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt<br />

wird, obwohl der Erwerber Zahlungen<br />

an den Verkäufer leistete.<br />

Dem Erwerber ist es andererseits bei<br />

einem vertragsgerechten Verhalten<br />

durch seinen Vertragspartner nach dem<br />

Gesetz grundsätzlich nicht gestattet,<br />

die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />

zu verlangen oder den Rücktritt<br />

vom Vertrag zu erklären. Solche<br />

Möglichkeiten bestehen in der Regel<br />

nur, wenn sich der Verkäufer seinerseits<br />

vertragswidrig verhält. Gründen, die in<br />

der Person des Erwerbers liegen, zum<br />

Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten,<br />

oder einseitige Motive in der Person<br />

des Erwerbers, zum Beispiel der im<br />

nachhinein auftretende Wunsch, die<br />

Erwerbskosten für eine andere Vermögensanlage<br />

oder die private Lebensführung<br />

zu verwenden, gestatten nicht<br />

den Rücktritt vom Vertrag. Den Erwerber<br />

trifft deshalb das Risiko, dass er am<br />

Grundstückskauf festhalten muss, auch<br />

wenn er auf Grund seiner persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Verhältnisse daran<br />

nicht (mehr) festhalten will.<br />

2. Vertragsgestaltung<br />

Das Angebot<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />

der Kauf von Wohnungseigentum im<br />

Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird<br />

ein Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />

geschlossen, in welchen<br />

der Käufer eintritt (siehe hierzu<br />

„6. Verwaltung“).<br />

Der hier angebotene Erwerb von noch<br />

zu modernisierenden Bestandswohnungen<br />

erfolgt im Wege eines Kaufvertrages<br />

mit Modernisierungsverpflichtung beziehungsweise<br />

Ausbauverpflichtung zu<br />

einem Festpreis (<strong>Bau</strong>trägervertrag).<br />

Demnach erhält der Käufer eine schlüsselfertig<br />

modernisierte beziehungsweise<br />

hergestellte Wohnung, wobei das Risiko<br />

von Kostensteigerungen oder anderen<br />

<strong>Bau</strong>risiken gemäß der Vereinbarung im<br />

Kaufvertrag der Verkäufer trägt. Zahlungen<br />

an den Verkäufer erfolgen unter<br />

Beachtung der Käufersicherung nach<br />

der Makler- und <strong>Bau</strong>trägerverordnung<br />

(MaBV). Dies bedeutet, dass der Käufer<br />

nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />

hat, wie auch <strong>Bau</strong>leistungen durch den<br />

Verkäufer erbracht werden.<br />

Der Verkäufer/<strong>Bau</strong>träger sieht die schlüsselfertige<br />

Bezugsfertigkeit des Sondereigentums<br />

bis zum 31.05.2010 vor. Die<br />

Gesamtfertigstellung ist bis zum 31.08.<br />

2010 geplant. Abweichendes kann im<br />

Kaufvertrag vereinbart sein. Nach der<br />

Abnahme gewährleistet der Verkäufer/<br />

<strong>Bau</strong>träger dem Käufer fünf Jahre ordent-<br />

5


6<br />

liche Mängelbeseitigung auf seine <strong>Bau</strong>leistungen<br />

am Gebäude. Die ab Abnahme<br />

bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />

können verloren gehen, wenn<br />

der <strong>Bau</strong>träger während dieser Zeit in<br />

Insolvenz gerät.<br />

Allgemein besteht das Risiko, wenn der<br />

Verkäufer/<strong>Bau</strong>träger leistungsunfähig<br />

wird, dass Herstellungsansprüche nur<br />

bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />

durchgesetzt werden können. Bei der<br />

Sicherung der MaBV durch Zahlung<br />

des Kaufpreises nach <strong>Bau</strong>fortschritt ist<br />

zu berücksichtigen, dass nur die Sicherheit<br />

besteht, dass Zahlungen von der<br />

Fertigstellung und der Beseitigung von<br />

Mängeln abhängig gemacht werden<br />

können. Gleiches gilt für die zuvor erwähnte<br />

Vertragserfüllungssicherheit<br />

nach § 632a Abs. 3 BGB in Höhe von<br />

5 %, wenn diese durch Einbehalt von<br />

den Raten realisiert wird. Sobald vollständig<br />

gezahlt wurde oder weitergehende<br />

Ansprüche gegen den Verkäufer<br />

entstehen (zum Beispiel Schadensersatz<br />

wegen der mit dem Ankauf verbundenen<br />

Nebenkosten, wegen eintretender<br />

Verzögerungsschäden, Miet-Nutzungsausfall,<br />

entgangener Steuervorteil oder<br />

wegen Mängel nach vorbehaltsloser<br />

Abnahme), trägt der Käufer das Risiko<br />

der fehlenden Leistungsfähigkeit des<br />

Verkäufers. Auch im Falle der Zusicherung<br />

der Bezugsfertigkeit kann sich die<br />

<strong>Bau</strong>durchführung verzögern, zum Beispiel<br />

bedingt durch Streik oder eine<br />

von der Berufsvertretung angeordnete<br />

Aussperrung im Betrieb des <strong>Bau</strong>trägers<br />

oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden<br />

Betrieb, durch höhere Gewalt,<br />

vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />

Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

Schlechtwettertage, <strong>Bau</strong>einstellung<br />

aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen.<br />

Die <strong>Bau</strong>genehmigung war zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

noch nicht<br />

erteilt. Der Prospektherausgeber geht<br />

jedoch davon aus, dass bis auf kleinere<br />

Auflagen das Projekt wie im Prospekt<br />

beschrieben gebaut werden kann.<br />

Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />

des Angebots wird auf die umfassenden<br />

Ausführungen in diesem Prospekt<br />

zum „Rechtlichen Konzept“ sowie<br />

die Anlage zu diesem Prospekt verwiesen.<br />

3. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie hängt zum<br />

großen Teil vom Standort ab. Hierbei<br />

wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />

(es ziehen mehr Leute in die Gegend)<br />

und Passivräumen (es ziehen aus<br />

der Gegend mehr Leute weg). Gleich-<br />

zeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />

dem so genannten Makrostandort<br />

(Stadt, in welcher sich die Investition<br />

befindet) und dem so genannten Mikrostandort<br />

(Stadtteil/Gegend, in dem<br />

sich die Immobilie befindet).<br />

Bemerkenswert an der vorliegenden<br />

Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />

in der Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

in Leipzig als Kulturdenkmal. Vorteilhaft<br />

hieran ist, dass hinsichtlich der Sanierungsaufwendungen<br />

die steuerlich interessanten<br />

Voraussetzungen für eine<br />

Anwendung des § 7 i EStG vorliegen<br />

(siehe hierzu insbesondere „Die steuerlichen<br />

Auswirkungen“). Demgegenüber<br />

stehen die öffentlich rechtlichen Beschränkungen<br />

nach den Bestimmungen<br />

des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes,<br />

an die sich der Verkäufer und in<br />

der Folgezeit auch der Käufer zu halten<br />

haben. Soweit von diesen Beschränkungen<br />

das Projekt als solches betroffen<br />

ist, trägt das diesbezügliche Risiko vorrangig<br />

der <strong>Bau</strong>träger. Unter anderem<br />

sind die Auflagen des Denkmalschutzes<br />

im Zusammenhang mit der Sanierung<br />

und Modernisierung des Gebäudes zu<br />

beachten.<br />

Das Umfeld des Hauses, in der sich die<br />

erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />

sowie die Entwicklung der Mieten<br />

und Immobilienpreise können sich –<br />

auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen – zum Vorteil,<br />

aber auch nachteilig verändern, was<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />

der Eigentumswohnung haben<br />

kann. Der angebotene Standort<br />

ist im Übrigen im Prospekt eingehend<br />

beschrieben.<br />

4. Qualität der <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />

vom nachfrageorientierten und<br />

modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />

Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />

gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />

ab. Daneben ist selbstverständlich<br />

auch die <strong>Bau</strong>qualität für die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend.<br />

Vorliegend richtet sich die <strong>Bau</strong>qualität<br />

nach der vertragsgemäßen Umsetzung<br />

der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung sowie<br />

Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass beim <strong>Bau</strong> offensichtliche oder verdeckte<br />

Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />

Altbaumodernisierung ist<br />

nicht auszuschließen, dass kontruktionsbedingte<br />

negative Abweichungen<br />

von beispielsweise DIN-Soll-Normen<br />

für Neubauten zur tatsächlichen Ausführung<br />

auftreten (zum Beispiel hinsichtlich<br />

Schall- und Wärmeschutz).<br />

Sofern quantitative Änderungen der<br />

Wohnfläche (+/- 3%) und der Raumaufteilung<br />

eintreten, haben diese nach<br />

der vertraglichen Gestaltung keinen<br />

Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen<br />

Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />

oder -erhöhungen sind demnach<br />

erst angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle<br />

von 3% überschritten ist.<br />

Die Wohnflächenberechnung erfolgte<br />

nach der Wohnflächenverordnung, wobei<br />

Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />

ihrer Grundfläche angesetzt werden.<br />

Die Verkäuferin weist dazu ausdrücklich<br />

darauf hin, dass der Gesetzgeber für<br />

Rechtsgeschäfte ab dem 01.01.2004<br />

durch eine Neuregelung im Rahmen<br />

der Wohnflächenverordnung eine veränderte<br />

Flächenberechnung (Ansatz<br />

der Balkone mit 1/4 ihrer Grundfläche)<br />

vorschreibt, welche nach dem Wortlaut<br />

der Verordnung nur für preisgebundenen<br />

Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />

von Unsicherheiten bei der<br />

Berechnung von Balkon-, Loggia- und<br />

Terrassenflächen ist nach den Plänen<br />

im Ergebnis vorgesehen, dass vorgenannte,<br />

dem Vertragsgegenstand zugeordnete<br />

Bereiche bei der Wohnflächenermittlung<br />

zu 50% anzurechnen<br />

sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen,<br />

dass im Rahmen der Vermietung<br />

und Nebenkostenabrechnung auch für<br />

nicht preisgebundenen Wohnraum eine<br />

Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung<br />

ohne Einschränkung<br />

möglicherweise bindend sein kann.<br />

Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes,<br />

den konkreten Plänen<br />

und Grundrissen, der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

und Ausstattung und der Abnahme<br />

durch einen Sachverständigen wird auf<br />

die weiteren Ausführungen in diesem<br />

Prospekt verwiesen.<br />

5. Nutzungskonzept<br />

Die angebotenen Eigentumswohnungen<br />

eignen sich sowohl zur Selbstnutzung<br />

als auch zur Vermietung.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />

gegenüber der so genannten<br />

Selbstnutzer-Eigentumswohnung im<br />

Verkaufsfall den Nachteil, dass diese –<br />

wenn sie nicht wieder entmietet sind<br />

– für die Käufergruppe Selbstnutzer in<br />

der Regel ausfallen. Deshalb kommen<br />

vermietete Eigentumswohnungen in<br />

erster Linie für andere Kapitalanleger<br />

in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />

mit alternativen Kapitalanlagen<br />

anstellen, was bei nicht ausreichend<br />

langer Haltedauer zur deutlichen<br />

Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises<br />

gegenüber der investierten Gesamtsumme<br />

(Kaufpreis, Neben- und<br />

Finanzierungskosten etc.) führen kann.<br />

Eine vermietete Eigentumswohnung ist


deshalb als so genannte Generationeninvestition<br />

ein vor allem langfristig zu<br />

betrachtendes Engagement, weil im<br />

Gesamtkaufpreis unter anderem auch<br />

Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten<br />

sind, die neben der dann erneut<br />

fällig werdenden Grunderwerbsteuer<br />

sowie der Notargebühren etc. bei einem<br />

Weiterverkauf unter Umständen<br />

nicht realisiert werden können beziehungsweise<br />

wieder anfielen und dadurch<br />

den Verkaufspreis und somit die<br />

Gesamtrentabilität schmälern. Hinzukommt,<br />

dass bei einer Weiterveräußerung<br />

für den Zweiterwerber Sonderabschreibungen<br />

entfallen, weshalb der<br />

zu erzielende Verkaufspreis bei einer<br />

kurzfristigen Weiterveräußerung gewöhnlich<br />

niedriger ist, als der hier angebotene<br />

Erwerbspreis.<br />

5.1 Selbstnutzung<br />

Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung<br />

selbst zu nutzen, ist zu beachten,<br />

dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />

bei der Raumaufteilung oder<br />

der Ausstattung seiner Wohnung hat.<br />

Diese müssen so früh als möglich beim<br />

<strong>Bau</strong>träger angemeldet und mit diesem<br />

abgesprochen werden, da anderenfalls<br />

eine Berücksichtigung aufgrund des<br />

geplanten zügigen <strong>Bau</strong>fortschritts nicht<br />

oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />

können gegebenenfalls zu<br />

Kostenerhöhungen und einer <strong>Bau</strong>zeitverlängerung<br />

führen, für die der Käufer<br />

haftet. Da die Kosten der Mietgarantie<br />

im Kaufpreis enthalten ist, sollte sich<br />

der Käufer bei Vertragsunterzeichnung<br />

mit dem Verkäufer absprechen, ob die<br />

Mietgarantie entfallen kann, wenn eine<br />

Selbstnutzung beabsichtigt ist.<br />

5.2 Vermietung<br />

Entscheidet sich der Käufer dagegen<br />

für die Vermietung, kommt es für seine<br />

Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />

beziehungsweise den Mietertrag<br />

der Eigentumswohnung an. Aufgrund<br />

des Standortes, der Wohnungsgrößen<br />

sowie der Architektur geht der<br />

Prospektherausgeber von einer potenziell<br />

guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen<br />

aus, weshalb vom<br />

Verkäufer eine Mietgarantie angeboten<br />

werden kann. Die Verkäuferin übernimmt<br />

dementsprechend für eine Laufzeit<br />

von 12 Monate die Mietgarantie<br />

für die erworbene Einheit. Die Mietgarantie<br />

erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />

und Nebenkosten. Der Erwerber<br />

trägt deshalb dass Risiko, dass er trotz<br />

Mietgarantie Kosten hat, mit denen er<br />

nicht rechnet. Zum Beispiel können<br />

unerwartete Kosten durch außergewöhnliche<br />

Instandhaltungsmaßnahmen<br />

entstehen, die durch die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht gedeckt sind. Be-<br />

triebskostenumlagen können bei Mietern<br />

nicht realisiert werden.<br />

Die tatsächlichen Mieterträge in den<br />

verschiedenen Wohneinheiten sind unterschiedlich.<br />

Die vorgesehene Mietgarantie<br />

liegt zum Teil über den tatsächlich<br />

aktuellen vereinbarten Mieten und kann<br />

auch über der Miethöhe liegen, die in<br />

absehbarer Zeit durch Mieterhöhungen<br />

erzielt werden kann. Eine Gewähr für<br />

die Bonität des aktuellen und eventuell<br />

eines neu einziehenden Mieters kann<br />

nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />

trägt deshalb das Risiko, dass er<br />

nach Ablauf der Mietgarantie nicht die<br />

erwarteten Mieteinnahmen erzielt. Die<br />

zu beanspruchende Miete kann geringer<br />

sein als die Mietgarantie. Mieter<br />

können zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig<br />

sein.<br />

Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber<br />

anzuraten, auch ein gewisses Leerstands-<br />

und damit Mietausfallrisiko einzukalkulieren.<br />

Nach Ablauf der Garantie<br />

trägt der Erwerber das Risiko für die<br />

Übernahme und die Begleichung der<br />

Miete und der Betriebskosten durch<br />

den Mieter. Er trägt deshalb das Risiko,<br />

mit Mieteinnahmen auszufallen. Außerdem<br />

trägt der Erwerber das Risiko, auf<br />

eigene Kosten, für eine Neuvermietung<br />

sorgen zu müssen und die Kosten tragen<br />

zu müssen, um seine Rechte gegenüber<br />

den Mietern durchzusetzen. Bei<br />

Nichtzahlung der Miete muss er die<br />

Kosten und die Risiken einer Räumungsund<br />

Zahlungsklage oder eine Vollstreckung<br />

gegenüber dem Mieter tragen.<br />

Der Erwerber muss außerdem damit<br />

rechnen, dass es nicht möglich ist, die<br />

gegenwärtig vereinbarten Mieten, die<br />

unter der Mietgarantie liegen können,<br />

in der Zukunft in nennenswertem Umfang<br />

erhöhen zu können. Der Erwerber<br />

ist bei Mieterhöhungsverlangen zur Anpassung<br />

an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

auf die ortsüblichen Vergleichsmieten<br />

beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />

sind nur nach Ablauf bestimmter<br />

Fristen seit der letzten Mieterhöhung<br />

möglich und in der Höhe nach auf eine<br />

Kappungsgrenze beschränkt. Der Erwerber<br />

trägt deshalb das Risiko, nur in<br />

eingeschränktem Umfang eine Erhöhung<br />

und Anpassung der Miete verlangen<br />

zu können.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des Objektes<br />

hängt schließlich auch von der Leistungsfähigkeit<br />

des Mietgaranten ab.<br />

Wenn der Mietgarant zahlungsunfähig<br />

wird oder aus anderen Gründen die<br />

Mietgarantieleistungen nicht erbringt,<br />

trifft den Erwerber das Risiko die vorhergesehenen<br />

Mindereinnahmen nicht<br />

zu realisieren.<br />

Das Angebot<br />

Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH, die zugleich Verwalter<br />

nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) ist, bietet die Übernahme von<br />

Mietverwaltungsleistungen je Wohnungseigentum<br />

für derzeit monatlich<br />

EUR 19,04 inklusive der jeweils gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer an. Falls sich der<br />

Käufer nicht für den Abschluss eines<br />

Sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />

entscheidet, muss er selbst alle Aufgaben<br />

übernehmen, die sich im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung ergeben,<br />

wie zum Beispiel<br />

- gegebenenfalls kostenpflichtige Mietersuche,<br />

- Abschluss der Mietverträge,<br />

- Überwachung der Mieteingänge,<br />

- Einforderung rückständiger Mieten,<br />

- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />

und<br />

- Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />

Dazu kommt der Besuch der jährlich<br />

stattfindenden Eigentümerversammlung<br />

zur Wahrung der Interessen gegenüber<br />

den anderen Wohnungseigentümern<br />

in der Hausgemeinschaft. Der<br />

Käufer trägt das Mietausfallrisiko sowie<br />

gegebenenfalls entstehende Kosten der<br />

Neuvermietung (Makler) und gegebenenfalls<br />

erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung<br />

etc. gegenüber dem Mieter.<br />

Dies sollte er bei seiner Rentabilitätsberechnung<br />

berücksichtigen.<br />

Soweit im Prospekt von Mieteinnahmen<br />

gesprochen wird, handelt es sich ausdrücklich<br />

nur um unverbindliche Prognosen,<br />

welche auf der Grundlage von<br />

Erfahrungswerten vergleichbarer Objekte<br />

und/oder Statistiken abgegeben<br />

wurden. In jedem Fall ist auch ein gewisses<br />

Leerstandsrisiko mit einzukalkulieren.<br />

Die Bonität der Mieter wird in der Regel<br />

anhand marktüblicher Kriterien überprüft<br />

(Selbstauskunft), wobei sich diese<br />

selbstverständlich auch im Laufe der<br />

Zeit (bspw. durch Verlust des Arbeitsplatzes)<br />

nachteilig verändern kann. Erteilt<br />

der Eigentümer den Auftrag zur<br />

Vermietung nicht, muss er selbst für<br />

die Vermietung der Wohnung sorgen<br />

oder andere Dritte beauftragen, um<br />

einen Leerstand zu vermeiden. Gleichzeitig<br />

ist zu berücksichtigen, dass trotz<br />

vorliegender Bezugsfertigkeit und Erteilung<br />

eines Vermittlungsauftrags die erste<br />

Vermietung bis zu mehrere Monate<br />

in Anspruch nehmen kann. Während<br />

dieser Zeit hat der Erwerber keine Mieteinnahmen<br />

und muss eine sich ergebende<br />

Finanzierungslücke aus eigenen<br />

Mitteln abdecken. Im Detail sollte sich<br />

der Erwerber hierzu mit der Verkäuferin<br />

bzw. Hausverwaltung abstimmen.<br />

7


8<br />

Zur näheren Ausgestaltung des angebotenen<br />

Mietverwaltervertrages (Sondereigentumsverwaltung)<br />

wird auf die<br />

Ausführungen zum „Rechtlichen Konzept“<br />

in diesem Prospekt verwiesen.<br />

6. Verwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Eine Immobilie muss verwaltet werden.<br />

Die Qualität der Verwaltung entscheidet<br />

wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />

Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />

für eine mögliche Wertsteigerung.<br />

Zur Verwaltung einer Immobilie<br />

gehören im Wesentlichen die Verwaltung<br />

des Gemeinschaftseigentums sowie<br />

des Sondereigentums.<br />

Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />

Verwalters nach dem WEG (WEG-Verwalter)<br />

für das Gemeinschaftseigentum<br />

und des Mietverwalters – im Fall der<br />

Beauftragung eines Mietverwalters –<br />

wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />

Konzept“ verwiesen. Durch die<br />

Tätigkeit des Verwalters kann sich der<br />

Gesamtzustand der Wohnanlage wie<br />

auch die Mieterstruktur positiv oder<br />

negativ verändern. So entscheidet z.B.<br />

der eingesetzte Mietverwalter durch<br />

die Auswahl der Mieter (Bonität/soziales<br />

Verhalten) maßgeblich über den Erfolg<br />

der Immobilieninvestition. Er entscheidend<br />

regelmäßig über die Höhe des<br />

abzuschließenden Mietvertrages und<br />

der von den Mietern zu entrichteten<br />

Umlagen, indem er zum Beispiel wirtschaftlich<br />

eigenständig entscheiden<br />

muss, ob er in einer eher schlechten<br />

Vermietungsphase die Mieten senkt,<br />

um eine Vermietung zu realisieren.<br />

Ungeachtet dessen kann selbstverständlich<br />

kein Verwalter garantieren, ob<br />

beispielsweise nach Ablauf einer bestimmten<br />

Zeit die Wohnung tatsächlich<br />

vermietet ist beziehungsweise der Mieter<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachkommen kann beziehungsweise<br />

nachkommt.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie<br />

besteht die Gefahr der Wertminderung,<br />

eingeschränkter Vermietbarkeit<br />

sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Zu einer gewissenhaften<br />

Verwaltung gehört zum Beispiel<br />

auch die sorgfältige Pflege der Außenanlagen.<br />

Ein guter WEG-Verwalter<br />

schafft es darüber hinaus, die von ihm<br />

vertretene Eigentümergemeinschaft<br />

„an einem Strang“ ziehen zu lassen,<br />

insbesondere bei wichtigen Entscheidungen<br />

in Eigentümerversammlungen<br />

zum Beispiel zu beschließender Sonderumlagen,<br />

der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen<br />

oder dem<br />

Vorgehen gegen mit Hausgeld säumigen<br />

Miteigentümern.<br />

Neben der Sondereigentumsverwaltung<br />

beziehungsweise der Mietverwaltung<br />

benötigen alle Käufer als Mitglieder<br />

der Eigentümergemeinschaft einen<br />

Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />

Im vorliegenden Objekt wird zum<br />

ersten Verwalter die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt.<br />

Die monatlich hierfür entstehenden<br />

Kosten in Höhe von EUR 21,06 je<br />

Wohnungseigentum inkl. der jeweils<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt<br />

ebenfalls von Anfang an der Käufer und<br />

sind von diesem in seine Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen.<br />

Kosten der Verwaltung können üblicherweise<br />

nicht auf die Mieter umgelegt<br />

werden. Zu weiteren Gebühren für besondere<br />

Leistungen der Verwalterin und<br />

den Bewirtschaftungskosten wird auf<br />

die Angaben im Angebot nebst Anlagen<br />

zum Prospekt verwiesen. Das rechtliche<br />

Konzept der Verträge ist in diesem Prospekt<br />

gesondert erläutert.<br />

Der Erwerber von Wohn-/Teileigentum<br />

als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

ist in der Nutzung seines<br />

Eigentums durch die Rechte der anderen<br />

Miteigentümer beschränkt. Es besteht<br />

eine Verpflichtung, das gemeinschaftliche<br />

Eigentum ordnungsgemäß<br />

zu verwalten. Die jeweiligen Eigentümer<br />

haben hierbei zusammenzuwirken. Sie<br />

sind verpflichtet, Beiträge zu leisten,<br />

insbesondere in finanzieller Hinsicht,<br />

selbst wenn sie einzelne Maßnahmen<br />

für interessenwidrig oder zweckwidrig<br />

halten sollten. Bestimmte Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

können mit der<br />

Mehrheit der Stimmen beschlossen<br />

werden. Konfliktlagen aus der Gemeinschaftsbezogenheit<br />

sind denkbar. Beispielhaft<br />

sei erwähnt, dass die wirksame<br />

Geltendmachung von Gewährleistungsmängeln<br />

im Bereich des Gemeinschaftseigentums,<br />

je nach dem, welche konkreten<br />

Ansprüche geltend gemacht<br />

werden (Schadenersatz, Kaufpreisminderung<br />

etc.), ein Zusammenwirken der<br />

Eigentümer und die Herbeiführung<br />

einer geeigneten Beschlusslage voraussetzt.<br />

Beim Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

ist zu beachten,<br />

dass spezifische Kosten entstehen können,<br />

die bei einem Alleineigentümer<br />

nicht unbedingt entstehen würden. Ein<br />

subjektiver Wunsch nach sparsamen<br />

Lösungen oder Eigenleistungen wird<br />

sich möglicherweise nicht in jedem Fall<br />

durchsetzen können. Die Gemeinschaftsbezogenheit<br />

der Eigentümerstellung<br />

bewirkt auch eine Abhängigkeit von<br />

den anderen Miteigentümern. Es kann<br />

sein, dass ein Miteigentümer beharrlich<br />

die Hausordnung und die Grundlagen<br />

der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

(Miteigentumsordnung, Beschlüsse,<br />

etc.) missachtet und dadurch anderen<br />

Nachteile zufügt oder andere belästigt.<br />

Problematisch kann werden, wenn ein<br />

Eigentümer in finanzieller Hinsicht nicht<br />

mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur<br />

Bewirtschaftung des jeweiligen Objektes<br />

zu leisten. Sollte ein Miteigentümer in<br />

Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />

ausfallen, besteht die Haftung<br />

der anderen Eigentümer für Verbindlichkeiten<br />

der Gemeinschaft im<br />

Außenverhältnis fort. Mithin ist denkbar,<br />

dass Betriebskosten für Wohnungen zu<br />

tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />

erlangt werden können. Die<br />

gesetzlichen Möglichkeiten, in solchen<br />

Fällen eine Einziehung der Wohnung<br />

herbeizuführen, sind unter anderem in<br />

finanzieller Hinsicht mit Problemen behaftet.<br />

7. Pflege-, Erhaltungs- und<br />

Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie<br />

entscheidet, ist gehalten, langfristig<br />

zu denken. Zur langfristigen Planung<br />

gehört die rechtzeitige Vorsorge<br />

für zukünftig notwendig werdende Instandhaltungen<br />

und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde<br />

liegenden Teilungserklärung ist demnach<br />

die regelmäßige Einzahlung einer<br />

Instandhaltungsrücklage vorgesehen.<br />

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der Eigentümerversammlung<br />

festgelegt. Sie kann<br />

sich aufgrund eines Beschlusses der<br />

Eigentümerversammlung erhöhen, aber<br />

auch ermäßigen. Die Instandhaltungsrücklage<br />

wird gebildet, damit anfallende<br />

Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />

(zum Beispiel Dach, Fassade,<br />

Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von<br />

der Eigentümergemeinschaft gezahlt<br />

werden können. Erfahrungsgemäß fallen<br />

vor allem in den Anfangsjahren geringere<br />

Ausgaben als die vorgesehene<br />

Instandhaltungsrücklage an. Die Instandhaltungsrücklage<br />

erhöht sich somit<br />

sukzessive und steht in späteren<br />

Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />

zur Verfügung. Erzielt<br />

die Eigentümergemeinschaft durch das<br />

Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />

einbehalten.<br />

Als Kalkulationsgrundlage werden im<br />

hier vorliegenden Angebot die anfänglichen<br />

monatlichen Einzahlungen der<br />

Käufer in die Instandhaltungsrücklage<br />

mit pauschal EUR 0,40 pro qm und<br />

Monat vorgesehen. Da dieser Betrag<br />

nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer<br />

der Verschleißbauteile ermittelt<br />

wurde und nicht der in § 28 Abs. 2 BV


(beziehungsweise der Betriebskostenverordnung)<br />

genannten Instandhaltungskostenpauschale<br />

entspricht, ist<br />

die Instandhaltungsrücklage langfristig<br />

gegebenenfalls zu gering bemessen.<br />

Sofern die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />

der Immobilie zu tragen, sind<br />

etwaige zusätzliche Kosten vom Wohnungseigentümer<br />

zu tragen (Sonderumlagen).<br />

Es ist davon auszugehen,<br />

dass innerhalb eines Zyklus von 15 bis<br />

40 Jahren eine grundlegende Erneuerung<br />

des Wohngebäudes erforderlich<br />

sein kann. Bedingt wird diese Erneuerung<br />

durch den Ersatz der Verschleißbauteile<br />

und die Anpassung an geänderte<br />

Wohnbedürfnisse. Es ist möglich,<br />

dass bereits ab dem 15. Jahr beziehungsweise<br />

früher erhebliche zusätzliche<br />

finanzielle Mittel für die Modernisierung<br />

und Instandhaltung der Immobilie<br />

zur Verfügung gestellt werden<br />

müssen. Zum heutigen Stand sind<br />

hierüber keine eindeutigen quantitativen<br />

und qualitativen Aussagen möglich.<br />

Auch bei einer umfassenden Sanierung<br />

und Modernisierung sowie einem<br />

durchdachten Ausbau können während<br />

der Restnutzungsdauer der Einheiten<br />

sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten<br />

weitere Anpassungen an die<br />

künftigen Bedürfnisse und Wünsche<br />

der Mieter erforderlich werden (zum<br />

Beispiel bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />

Multimedia und Ähnliches).<br />

Die Kosten für solche Maßnahmen<br />

sind durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />

regelmäßig nicht abgedeckt.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass der<br />

Käufer die Kosten etwaiger Reparaturen<br />

an seinem Sondereigentum selbst zu<br />

tragen hat, soweit er vom Mieter oder<br />

Dritten keinen Ersatz verlangen kann.<br />

Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür<br />

von Anfang an Rücklagen zu bilden<br />

und diese in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen.<br />

8. Kosten und Finanzierung<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt<br />

in der Regel aus Eigenkapital und<br />

Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem<br />

Kaufpreis üblicherweise auch die Erwerbsnebenkosten<br />

(Notar- und Grundbuchkosten<br />

sowie Grunderwerbssteuer)<br />

sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />

(für die Zeit<br />

der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/<br />

<strong>Bau</strong>beginn bis hin zur Vermietung) zu<br />

bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

mit einzurechnen sind.<br />

Die genannten Kaufpreise beinhalten<br />

bereits die Gegenleistung des Käufers<br />

für sämtliche Projektierungs-, Marketing-<br />

und Vertriebskosten, welche über<br />

der gewöhnlichen Maklercourtage liegen.<br />

Da die Vertriebskosten je nach<br />

Vertriebspartner und Vertriebsstand<br />

unterschiedlich hoch sind, können diese<br />

bei Interesse bei dem Verkäufer abgefragt<br />

werden.<br />

Die auf den Grundstücksanteil entfallenden<br />

Anschaffungskosten sind im<br />

Kaufvertrag bezeichnet und wurden<br />

von der Verkäuferin ermittelt. Die abschließende<br />

Prüfung und Anerkennung<br />

obliegt dem zuständigen Finanzamt.<br />

Dies kann zu einer Veränderung der<br />

steuerlichen Annahmen führen, wofür<br />

die Verkäuferin jedoch keine Haftung<br />

übernehmen kann. Gleiches gilt für<br />

sonstige Prognosen, wie z.B. Berechnungsmodelle<br />

etc.<br />

Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken<br />

etc.) ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Konditionen (Zins und Tilgung)<br />

zeitlich befristet sind und das Objekt<br />

in der Zukunft deswegen gegebenenfalls<br />

nachfinanziert werden muss. Nach<br />

Ablauf der Finanzierung hat sich der<br />

Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung,<br />

gegebenenfalls nach Vereinbarung<br />

neuer Konditionen und unter<br />

Einrechnung erneuter Bankbearbeitungsgebühren<br />

etc., zu kümmern. Bei<br />

der Anschlussfinanzierung ist zu beachten,<br />

dass der dann gültige Zinssatz<br />

höher oder niedriger sein kann als zu<br />

Beginn der Investition, wodurch sich<br />

eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />

oder Verbesserung im Verhältnis zu den<br />

Mieteinnahmen ergeben kann. Die Finanzierung<br />

ist ausschließlich Sache des<br />

Käufers.<br />

Bei der Entscheidung zum Investment<br />

sind neben den behandelten objektspezifischen<br />

Chancen und Risiken auch die<br />

persönlichen und individuellen Verhältnisse<br />

des Käufers (wie zum Beispiel<br />

Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit<br />

etc.) zu berücksichtigen. Soweit<br />

der Investor den Erwerb seiner<br />

Wohneinheit durch ein Bankdarlehen<br />

finanziert, haftet er persönlich für die<br />

fristgerechte Bedienung von Zinsen<br />

und die Tilgung seines Darlehens, unabhängig<br />

vom Vermietungsstand seiner<br />

Wohneinheit.<br />

Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs<br />

setzt die Kreditzusage einer<br />

Bank voraus. Entscheidet sich der Erwerber<br />

zum Kauf, bevor er eine verbindliche<br />

Kreditzusage hat, besteht das<br />

Risiko, dass auf Grund der Kaufentscheidung<br />

der Grundstückskaufvertrag zu<br />

Stande kommt, ohne dass der Erwerber<br />

– mangels Kreditzusage – über die Mittel<br />

verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />

zu bezahlen. Dann ist denkbar, dass<br />

Das Angebot<br />

der Verkäufer in das sonstige Vermögen<br />

des Erwerbers vollstreckt und dessen<br />

Privatinsolvenz herbeigeführt wird.<br />

Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle<br />

mit mannigfaltigen Chancen<br />

und Risiken, die individuell auf die<br />

Bedürfnisse des Investors zugeschnitten<br />

werden können. Der Investor sollte sich<br />

hierzu mehrere Angebote einholen beziehungsweise<br />

sich beispielsweise von<br />

seinem Vertriebspartner eingehend informieren<br />

und aufklären lassen.<br />

Zu den Investitionskosten wird auf die<br />

Angaben im Angebot verwiesen.<br />

9. Steuerliche Aspekte<br />

Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung, falls er die<br />

erworbene Wohnung nicht selbst nutzt.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition<br />

führen in der Regel zunächst<br />

zu einer Senkung des zu versteuernden<br />

Einkommens des Investors. Eine Eintragung<br />

der steuerlichen Auswirkungen<br />

auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens<br />

im Jahr nach der Bezugsfertigkeit erfolgen.<br />

Es gibt keine Gewähr dafür, dass die<br />

zurzeit der Prospektherausgabe geltenden<br />

Steuergesetze und Verordnungen<br />

sowie die Finanzrechtsprechung und<br />

Verwaltungspraxis in unveränderter<br />

Form fortbestehen bleiben.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

– auf welche ausdrücklich verwiesen<br />

wird – geben die Beurteilung<br />

von Fachleuten sowie deren Interpretation<br />

der derzeitigen Rechtslage wieder.<br />

Abweichende Interpretationen<br />

durch die Finanzbehörden können nicht<br />

ausgeschlossen werden. Die Erläuterungen<br />

der steuerlichen Behandlung der<br />

Investition in diesem Prospekt spiegeln<br />

nur grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />

wider und ersetzen in<br />

keinem Fall die persönliche und individuell<br />

auf den Käufer abgestimmte Steuerberatung.<br />

Für das Erreichen vom Investor verfolgter<br />

steuerlicher Ziele kann daher weder<br />

vom Prospektherausgeber noch einem<br />

Vermittler eine Haftung übernommen<br />

werden. Der Prospektherausgeber haftet<br />

insbesondere nicht dafür, dass der<br />

Käufer Sonderabschreibungen nach<br />

den §§ 7 i, h EStG in Anspruch nehmen<br />

kann.<br />

10. Kumulation von Chancen und<br />

Risiken<br />

Das vorliegende Angebot enthält die<br />

Chance zur werthaltigen Immobilienin-<br />

9


10<br />

vestition, wobei die Risiken abgewogen<br />

werden müssen.<br />

Im Extremfall können die beschriebenen<br />

Risiken auch gehäuft auftreten (z.B.<br />

Leerstand oder rückläufige Mieten bei<br />

steigenden Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung<br />

und erforderlich<br />

werdende Instandhaltungs-/Instandsetzungsaufwendungen)<br />

und je nach<br />

Vermögenslage im schlimmsten Fall bis<br />

hin zu erheblichen Vermögensverlusten<br />

des Investors führen. Die vorstehende<br />

Darstellung der Chancen und Risiken<br />

kann nicht abschließend sein und enthält<br />

nur die nach Auffassung der Prospektherausgeber<br />

wichtigsten Aspekte.<br />

Weitergehende Auseinandersetzungen<br />

würden den Rahmen der gebotenen<br />

übersichtlichen Darstellung übersteigen.<br />

Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt<br />

und zum Teil komplizierte<br />

Rechtsmaterien beschreibt, welche<br />

zudem im Laufe der Zeit Veränderungen<br />

unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Angaben oder<br />

Umstände unerwähnt bleiben, welche<br />

für die Anlageentscheidung des Investors<br />

beziehungsweise dessen Risikoabwägung<br />

gegebenenfalls von Bedeutung<br />

sind oder werden. Insofern steht der<br />

Prospektherausgeber einem interessierten<br />

Käufer jederzeit zur vollständigen<br />

und richtigen Beantwortung gegebenenfalls<br />

ergänzend auftretender Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

Weil auch die individuellen Bedürfnisse<br />

und Möglichkeiten eines Investors<br />

zwangsläufig in einem Prospekt nicht<br />

ganzheitlich berücksichtigt werden können,<br />

ist in jedem Fall die individuelle<br />

Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung<br />

und Empfehlung durch eine<br />

fachkundige Person Ihres Vertrauens<br />

(beispielsweise Rechtsanwalt oder Steuerberater)<br />

anzuraten.


DER STANDORT<br />

11


12<br />

Leipzig – pulsierende Stadt<br />

mit vielen Gesichtern<br />

Leipzig ist die Stadt, von der seit jeher reiche<br />

Impulse für das europäische Wirtschaftsund<br />

Geistesleben ausgehen – eine Messeund<br />

Kulturstadt, die mit Massendemonstrationen<br />

im Herbst 1989 den Schritt zur friedlichen<br />

Revolution wagte und damit den<br />

Weg zur deutschen Wiedervereinigung ebnete.<br />

Schon immer war Leipzig eine Stadt,<br />

die aus der Symbiose von Tradition und<br />

Innovation gelebt hat. In den letzten Jahren<br />

ist die Metropole außerdem zum Inbegriff<br />

des ostdeutschen Aufschwungs geworden<br />

und nimmt eine bedeutende Stellung sowohl<br />

im deutschen als auch im gesamteuropäischen<br />

Kontext ein.<br />

Leipzig ist eine wahre Kulturoase. Als Bach-<br />

Stadt ist sie international bekannt und zieht<br />

mit dem Bach-Archiv, dem Bach-Museum<br />

und natürlich der Thomaskirche als einstiger<br />

Wirkungsstätte des bedeutenden Musikers<br />

Johann Sebastian Bach viele Touristen an.<br />

Der Thomanerchor, das Ensemble der Oper<br />

Leipzig, das Gewandhausorchester und das<br />

MDR Sinfonie Orchester sind in der internationalen<br />

Musikszene bekannte und etablierte<br />

Namen. Daneben besitzt besonders auch<br />

die erste Musikhochschule Deutschlands<br />

weltweites Renommee. Ihr Begründer und<br />

Namensgeber Felix Mendelssohn-Bartholdy<br />

wirkte am Gewandhaus und hat der Nachwelt<br />

viele einflussreiche Musikwerke hinterlassen.<br />

Im Mendelssohn-Haus, das als Museum<br />

dient, wird dem Komponisten heute<br />

gedacht.<br />

Die Messestadt verfügt außerdem über<br />

mehrere bedeutende Kunstsammlungen.<br />

Diese befinden sich im neu erbauten Museum<br />

für Bildende Künste, dem Grassimuseum<br />

sowie der Galerie für Zeitgenössische Kunst.<br />

Das Stadtbild der Metropole ist geprägt<br />

von einer Vielzahl architektonisch hochwertiger<br />

<strong>Bau</strong>werke, wie beispielsweise dem alten<br />

Rathaus, dem Neuen Rathaus, dem MDR-<br />

Hochhaus und dem Völkerschlachtdenkmal.<br />

Vor allem die traditionsreichen Hochschulen<br />

prägen das Bild von Leipzig als Stadt der<br />

Wissenschaft und Bildung. Neben der zweitältesten<br />

Universität Deutschlands gehören<br />

dazu die Hochschule für Technik, Wirtschaft<br />

und Kultur, die Hochschule für Grafik und<br />

Buchkunst, die Hochschule für Musik und<br />

Theater und die älteste Wirtschaftshochschule<br />

Deutschlands. Aber auch die zahlreichen<br />

Forschungsinstitute der Leibnitz-,<br />

Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaft<br />

begründen den Wissensstandort.<br />

Wenn es darum geht, auf internationalen<br />

Märkten erfolgreich zu sein, stützt sich<br />

Leipzig auf zukunftsträchtige Technologien<br />

in den Bereichen Automobil- und Zulieferungsindustrie,Medien/Kommunikationstechnik/IT,Gesundheit/Biotechnologie/Medizintechnik/Life-Sciences,<br />

Energie- und<br />

Umwelttechnik und Dienstleistungen.<br />

So hat das umsatzstärkste ostdeutsche Unternehmen,<br />

die Verbundnetz Gas AG, hier<br />

ihren Sitz. Darüber hinaus konnte Leipzig<br />

in den letzten Jahren große Unternehmen<br />

ansiedeln, wie beispielsweise Siemens, die<br />

Deutsche Telekom, Porsche, BMW und Amazon.<br />

Leipzig entwickelt sich außerdem zum globalen<br />

Dreh- und Angelpunkt für Güter und<br />

Waren, die rund um den Globus verschickt<br />

werden. Die Leipziger Neue Messe, der Flughafen<br />

Leipzig/Halle, die Versandzentren von<br />

Quelle, DHL und Amazon stärken die Stadt<br />

dabei als internationalen Logistikstandort.<br />

Die Messemetropole diente schon in den<br />

vergangenen Jahrhunderten, bedingt durch<br />

die verkehrsgünstige Lage, als Handelsstadt.<br />

Auch heute zeichnet sich Leipzig durch eine<br />

hervorragende infrastrukturelle Erschließung<br />

aus. So liegt die Stadt zum einen an den<br />

großen deutschen und europäischen Verkehrsachsen,<br />

die in alle Himmelsrichtungen


führen. Zum anderen binden der Flughafen<br />

und der größte Kopfbahnhof Europas, der<br />

durch den <strong>Bau</strong> des Citytunnels noch optimiert<br />

wird, die Stadt optimal an Luft und<br />

Schiene an.<br />

Durch das Angebot an ÖPNV mit dem<br />

umfangreichsten Straßenbahnnetz Deutschlands,<br />

den zahlreichen Buslinien und der S-<br />

Bahn lässt sich die Stadt problemlos mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln durchqueren,<br />

ohne dass auf die eigenen vier Räder zurückgegriffen<br />

werden muss.<br />

Für die hohe Lebensqualität in Leipzig sorgen<br />

neben den vielseitigen Möglichkeiten<br />

für Kultur und Sport die zahlreichen Kneipen,<br />

Cafés und Restaurants. Daneben gibt es in<br />

und um Leipzig viele Erholungsgebiete und<br />

Freizeithochburgen, wie das Zentralstadion,<br />

die Arena Leipzig, der Zoo und den Vergnügungspark<br />

Belantis.<br />

Das Neuseenland, eine durch die Rekultivierung<br />

und Renaturierung des ehemaligen<br />

Braunkohletagebaus entstandene und entstehende<br />

wunderschönen Seenlandschaft,<br />

ist mit den Badeseen, dem großen Wassersportangebot<br />

und natürlich dem großflächigen<br />

Auwaldgebiet sowohl für Einwohner als<br />

auch für Gäste der Messestadt eine willkommene<br />

Stätte zum Abschalten vom Alltagsstress.<br />

Der Aktivitäten der Leipziger sind keine<br />

Grenzen gesetzt: Natur- und Cityliebhaber,<br />

jung und alt, Erlebnishungrige und Ruheliebende<br />

kommen hier, zwischen Pleiße, Parthe<br />

und Weißer Elster, auf ihre Kosten.<br />

Eingebettet in einen grünen Promenadenring<br />

befindet sich das pulsierende Herz der<br />

Stadt, das historische Zentrum. Seine ganz<br />

besondere Architektur, mit den vielen Läden,<br />

Restaurants und Cafés um und in den berühmten<br />

Leipziger Passagen, wie Mädler-Passage,<br />

Specks Hof und Barthels Hof laden zum<br />

gemütlichen Flanieren und Verweilen ein.<br />

Leipzigs Superlative<br />

Der Standort<br />

Aus dem bekannten Handelszentrum wurde<br />

im Jahre 1497 die Messestadt Leipzig. Das<br />

durch Kaiser Maximilian I. verliehene und<br />

1507 erneut bestätigte Reichsmesseprivileg<br />

machte Leipzig zur ältesten Messestadt der<br />

Welt und zu einem international renommierten<br />

Anziehungspunkt für Händler und Besucher.<br />

Noch heute prägen die aus dieser<br />

Zeit stammenden Kaufmanns- und Handelshöfe<br />

das Stadtbild.<br />

In Leipzig wurde<br />

die Deutsche Bücherei gegründet!<br />

1913 wurde in Leipzig die Deutsche Bücherei<br />

als Gesamtarchiv des deutschen Schrifttums<br />

gegründet. Nach 1990 vereinigte sich<br />

das Archiv, in dem alle in deutscher Sprache<br />

erschienenen Publikationen gesammelt werden,<br />

mit der 1947 in Frankfurt/Main gegründeten<br />

Deutschen Bibliothek. Beide teilen<br />

sich seither die Archivierung von Neuerscheinungen.<br />

In Leipzig erschien vor 350 Jahren<br />

die erste Tageszeitung!<br />

Im Juli 1650 erschien in der Messestadt die<br />

erste Tageszeitung der Welt, die der Drucker<br />

Timotheus Ritzsch sechsmal wöchentlich<br />

unter dem Titel „Die Einkommenden Zeitungen“<br />

herausgab. Das Blatt hatte vier<br />

Seiten im A5-Format, die mit politischen<br />

Meldungen gefüllt waren.<br />

Leipzig verfügt über das älteste bürgerliche<br />

Konzertorchester Europas!<br />

Das im Jahre 1809 gegründete Leipziger<br />

Gewandhaus Quartett ist das älteste bürgerliche<br />

Streichquartett der Welt. Mit dem<br />

„Großen Concert“, das aus 16 Musikern<br />

bestand und von Leipziger Bürgern 1743<br />

gegründet wurde, begann die Geschichte<br />

13


14<br />

des Gewandhauses. Heute ist das Gewandhausorchester<br />

weltberühmt. Fast 200 Musiker<br />

tragen zum Erfolg des Ensembles bei.<br />

Leipzig besitzt das<br />

monumentalste Denkmal Europas!<br />

Das Leipziger Völkerschlachtdenkmal, 1913<br />

anlässlich des 100-jährigen Gedenkens an<br />

die Völkerschlacht bei Leipzig als Mahnmal<br />

des Friedens eingeweiht, ist der größte<br />

Denkmalsbau Europas. Reizvoll ist der Aufstieg<br />

von der Krypta zur Aussichtsplattform<br />

über 364 Stufen in 91 m Höhe. 61 Pfeiler<br />

stützen den 300.000 t schweren Steinkoloss.<br />

Leipzig besitzt den<br />

größten Kopfbahnhof Europas!<br />

Wenig bekannt ist, dass Leipzig in Deutschland<br />

Ausgangspunkt des neuzeitlichen Fernverkehrs<br />

auf der Schiene war. 1915 entstand<br />

der Hauptbahnhof als größter Kopfbahnhof<br />

Europas. Nach seiner Restaurierung präsentiert<br />

sich nun das <strong>Bau</strong>werk mit seiner gigantischen<br />

Querhalle (267 m lang, 32 m breit<br />

und 18 m hoch) und 30.000 m 2 Verkaufsfläche<br />

wieder auf der Höhe der Zeit.<br />

Leipzig besitzt<br />

ein einzigartiges Affenhaus!<br />

Die Leipziger Menschenaffenanlage im Zoo,<br />

die im Jahre 2001 eingeweiht wurde, ist<br />

weltweit einmalig. Internationale Wissenschaftler<br />

(Max-Planck-Institut) betreiben in<br />

dieser mit 30.000 m 2 umfangreichsten Primatenanlage<br />

der Welt Verhaltensforschung.<br />

Leipzig besitzt ein einzigartiges<br />

System an Passagen!<br />

Zur Poesie der Stadt gehört das einzigartige<br />

System der Passagen und Durchgangshöfe.<br />

Nur Leipzig verfügt über ein so geschlossenes<br />

System innerstädtischer Passagen. Der<br />

Besucher kann die historischen Formen wie<br />

in einer <strong>Bau</strong>ausstellung durchwandern. Am<br />

bekanntesten ist die Mädlerpassage.<br />

Leipzig besitzt<br />

Deutschlands größten Stadtplatz!<br />

Mit seinen 40.000 m 2 ist der Leipziger<br />

Augustusplatz der größte Stadtplatz in<br />

Deutschland. Als man 1834 mit der Anlage<br />

begann, befanden sich hier noch Gärten.<br />

Bedeutung erlangte der Platz vor allem<br />

während der Friedlichen Revolution ‘89, als<br />

sich dort bis zu 300.000 Demonstranten<br />

versammelten.<br />

Leipzig ist deutschlandweit<br />

die drittgrünste Stadt!<br />

In und um Leipzig befindet sich der Auenwald,<br />

mit ca. 1800 ha holztragender Fläche<br />

einer der größten zusammenhängenden<br />

Auenwälder – ein europaweit einzigartiger<br />

grüner Gürtel mitten in der Großstadt. Das<br />

Gebiet dient zur Naherholung und unterliegt<br />

strengen Naturschutzauflagen. Ausgedehnte<br />

Parks wie das Rosental und der Clara-Zetkin-<br />

Park tragen dazu bei, dass Leipzig die drittgrünste<br />

Stadt in Deutschland ist.<br />

Leipzig besitzt europaweit den<br />

zweitältesten Botanischen Garten!<br />

Die Ursprünge des Botanischen Garten<br />

reichen bis in das Jahr 1542 zurück, in dem<br />

er als „Hortus medicus“ (Arzneigarten) angelegt<br />

wurde. Heute gehört er zur Universität<br />

und dient wegen seines geringen Umfangs<br />

von 2,7 ha in erster Linie Forschungszwecken.<br />

Copyright: Leipziger Tourist-Service


Leipzig in Zahlen<br />

Der Standort<br />

Einwohner: 511.942 (Stand: Juli 2008)<br />

Fläche: 40% landwirtschaftliche Nutzfläche, 15% Wald- und Erholungsfläche,<br />

2,5% Wasserfläche<br />

Kindertagesstätten: 192 mit 17.278 Plätzen (15.448 davon sind belegt)<br />

Schulen: 141, darunter Schulen freier Träger (Waldorf, Montessori, Kreativ,<br />

Internationale, u.a.)<br />

Wirtschaft: 34.058 Unternehmen<br />

Messen: 41 mit insgesamt 1.383.421 Besuchern im Jahr 2007<br />

Sportvereine: 350, 71.953 Mitglieder, 71 Plätze und 128 Hallen<br />

Deutsche Bücherei: mit fast 14 Mio. Bänden<br />

Zoo-Besucher: 1,77 Mio.<br />

Übernachtungen: 1,<strong>84</strong> Mio.<br />

Flughafen: ca. 51.000 Flugbewegungen und 2,7 Mio Passagiere<br />

Bevölkerungsbewegung: positive Zuzugsquote (23.969 Zuzüge und 19.030 Fortzüge)<br />

15


MÖCKERN<br />

Elsterbecken<br />

16<br />

Stadtplan und Lage<br />

des Objektes Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Objekt<br />

Breitenfelder<br />

Straße <strong>84</strong><br />

Friedrich-Ebert-Straße<br />

Georg-Schumann-Straße<br />

GOHLIS<br />

SÜD<br />

Waldstraße<br />

ROSENTAL<br />

Landsberger Straße<br />

Breitenfelder Str.<br />

Jahnallee<br />

Max-Liebermann-Straße<br />

Lindenthaler Str.<br />

Parthe<br />

MITTE<br />

GOHLIS<br />

MITTE<br />

Käthe-Kollwitz-Str.<br />

Lützowatraße<br />

Gohliser Straße<br />

Pfaffendorfer Straße<br />

Virchowstraße<br />

Eutritzscher Straße<br />

Delitzscher Straße<br />

Georgiring<br />

Wittenberger Straße<br />

Theresienstraße<br />

Berliner Straße<br />

Lud wig-Erhard-Straße<br />

Maximilianallee<br />

Rackwitzer Straße<br />

Kohlgartenstraße<br />

TröndlinringEisenbahnstraße<br />

ZENTRUM<br />

ZENTRUM<br />

NORD<br />

Hauptbahnhof<br />

EUTRITZSCH<br />

SCHÖNEFELD<br />

Dresdner Straße


DAS OBJEKT<br />

17


Leipzig-Gohlis<br />

Gohlis zählt zu den schönsten und attraktivsten<br />

Wohngegenden der Messemetropole.<br />

Der Stadtteil im Leipziger Norden wartet<br />

mit einer Vielzahl von Schätzen auf. So erstrahlt<br />

das Gohliser Schlösschen als Sommerpalais<br />

im Stil des Rokoko und verleiht<br />

dem Ortsteil einen prunkvollen und erhabenen<br />

Glanz. Bis heute genießt es einen<br />

hervorragenden Ruf als Veranstaltungsstätte<br />

für Meetings und Empfänge aber auch für<br />

Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen<br />

und Kunsterlebnisse. Schon Friedrich Schiller<br />

und der Körnersche Freundeskreis gehörten<br />

zu den Gästen des Gohliser Schlösschens,<br />

das auch unter dem klangvollen Namen<br />

„Musenhof am Rosental“ bekannt ist. Direkt<br />

daran grenzt das romantisch anmutende<br />

Rosental an, ein parkartiger Teil des Leipziger<br />

Auwaldes. Beim gemütlichen und entspannenden<br />

Spaziergang kann man an mancher<br />

Stelle aus der Ferne sogar einen Blick auf<br />

die Tiere des Leipziger Zoos werfen. Schiller<br />

besuchte nicht nur das Schlösschen in Gohlis,<br />

sondern wählte den Stadtteil auch zur<br />

Schaffensstätte seines Don Carlos aus und<br />

schrieb dort die erste Fassung der Ode an<br />

die Freude. Das <strong>Bau</strong>ernhaus, in dem er<br />

Das Objekt<br />

wohnte, ist das älteste erhaltene Haus von<br />

Gohlis und dient heute als Gedenkstätte.<br />

Als ältestes Literaturmuseum Deutschlands<br />

ist es unter dem Namen Schillerhaus bekannt<br />

und gehört neben der Schokoladenfabrik,<br />

dem Exerzierplatz, der Friedenskirche,<br />

der Versöhnungskirche und der Gohliser<br />

Mühle zu den Sehenswürdigkeiten im Leipziger<br />

Norden. Gohlis hat auch in Sachen<br />

Kultur Einiges zu bieten. Denn dort bereichern<br />

zahlreiche Galerien, das Kulturzentrum<br />

„Der Anker“, das „Gohliser Zimmertheater“<br />

und das „Theater im Globus“ das großstädtische<br />

Leben. Aber nicht nur die Sehenswürdigkeiten<br />

und Ausflugsmöglichkeiten<br />

machen Gohlis zu einem attraktiven Wohnraum.<br />

Die zentrumsnahe, aber gleichwohl<br />

ruhige Lage erlaubt spontane Ausflüge ins<br />

Herz der Bachstadt. Autobahn und Messe<br />

sind in wenigen Autominuten erreichbar<br />

ebenso wie Nova Eventis, das zum ausgedehnten<br />

Shoppen einlädt.<br />

Besonders attraktiv sind die Wohnungen in<br />

der Breitenfelder Straße für Familien. Sind<br />

doch die Jugendarbeit, zahlreiche Kindertagesstätten,<br />

Schulen sowie Sportstätten prägend<br />

für den Stadtteil.<br />

19


20<br />

Beispiel des Sanierungsergebnisses in der Nachbarschaft


Breitenfelder Straße<br />

Das Objekt<br />

Übersichtsplan des<br />

Objektes Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Breitenfelder<br />

Straße <strong>84</strong><br />

21


26<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Grundriss Erdgeschoss<br />

Wohnung 01 69,10 qm<br />

Wohnung 02 100,95 qm<br />

Wohnung 03 68,28 qm<br />

Kind<br />

17,40 qm<br />

Schlafen<br />

17,30 qm<br />

Bad<br />

8,52 qm<br />

Küche<br />

10,03 qm<br />

Wohnen<br />

20,75 qm<br />

Küche/Essen<br />

Diele<br />

10,93 qm<br />

Ak.<br />

1,93 qm<br />

Wohnung 02<br />

ca. 100,95 qm<br />

Wohnung 03<br />

ca. 68,28 qm<br />

Diele<br />

10,55 qm<br />

40,61 qm<br />

Schlafen<br />

16,02 qm<br />

Ak.<br />

2,41 qm<br />

Wo<br />

Aufzu


hnen Balkon<br />

2,47 qm<br />

g<br />

Bad<br />

10,31 qm<br />

Wohnung 01<br />

ca. 69,10 qm<br />

Schlafen<br />

16,45 qm<br />

Ak.<br />

1,66 qm<br />

Diele<br />

11,<strong>84</strong> qm<br />

Gartenanteil WE 02<br />

Balkon<br />

2,10 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,59 qm<br />

Wohnen<br />

16,94 qm<br />

Bad<br />

7,52 qm<br />

Das Objekt<br />

27


28<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Grundriss 1. Obergeschoss<br />

Wohnung 04 86,03 qm<br />

Wohnung 05 66,96 qm<br />

Wohnung 06 101,11 qm<br />

Loggia<br />

Küche/Essen<br />

Kind<br />

17,44 qm Diele<br />

10,62 qm<br />

Schlafen<br />

17,31 qm<br />

Bad<br />

8,50 qm<br />

Küche<br />

10,20 qm<br />

Wohnen<br />

20,93 qm<br />

Ak.<br />

1,93 qm<br />

Wohnung 06<br />

ca. 101,11 qm<br />

Wohnung 05<br />

ca. 66,96 qm<br />

Diele<br />

10,76 qm<br />

40,67 qm<br />

Schlafen<br />

16,56 qm


Aufzug<br />

Wohnen<br />

Bad<br />

10,68 qm<br />

Wohnung 04<br />

ca. 86,03 qm<br />

Diele<br />

7,17 qm<br />

Kind<br />

10,62 qm<br />

Balkon<br />

2,47 qm<br />

WC<br />

1,68 qm<br />

Schlafen<br />

15,83 qm<br />

Ak.<br />

1,66 qm<br />

Flur<br />

9,12 qm<br />

Balkon<br />

2,10 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,58 qm<br />

Wohnen<br />

17,33 qm<br />

Bad<br />

7,94 qm<br />

Das Objekt<br />

29


30<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Grundriss 2. Obergeschoss<br />

Wohnung 07 90,77 qm<br />

Wohnung 08 70,48 qm<br />

Wohnung 09 105,45 qm<br />

Loggia<br />

Küche/Essen<br />

Kind<br />

18,34 qm Diele<br />

10,62 qm<br />

Schlafen<br />

18,31 qm<br />

Bad<br />

9,02 qm<br />

Küche<br />

10,93 qm<br />

Wohnen<br />

22,07 qm<br />

Ak.<br />

1,93 qm<br />

Wohnung 09<br />

ca. 105,45 qm<br />

Wohnung 08<br />

ca. 70,48 qm<br />

Diele<br />

10,90 qm<br />

42,58 qm<br />

Schlafen<br />

17,56 qm


Aufzug<br />

Wohnen<br />

Bad<br />

11,21 qm<br />

Wohnung 07<br />

ca. 90,77 qm<br />

Diele<br />

7,00 qm<br />

Kind<br />

11,24 qm<br />

Balkon<br />

2,47 qm<br />

WC<br />

1,68 qm<br />

Schlafen<br />

16,68 qm<br />

Ak.<br />

1,70 qm<br />

Flur<br />

9,20 qm<br />

Balkon<br />

2,10 qm<br />

Küche/Essen<br />

13,90 qm<br />

Wohnen<br />

18,89 qm<br />

Bad<br />

8,36 qm<br />

Das Objekt<br />

31


32<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Grundriss 3. Obergeschoss<br />

Wohnung 10 91,03 qm<br />

Wohnung 11 70,34 qm<br />

Wohnung 12 105,18 qm<br />

Loggia<br />

Küche/Essen<br />

Kind<br />

18,34 qm Diele<br />

10,62 qm<br />

Schlafen<br />

18,31 qm<br />

Bad<br />

9,02 qm<br />

Küche<br />

10,93 qm<br />

Wohnen<br />

21,85 qm<br />

Ak.<br />

1,93 qm<br />

Wohnung 12<br />

ca. 105,18 qm<br />

Wohnung 11<br />

ca. 70,34 qm<br />

Diele<br />

10,86 qm<br />

42,31 qm<br />

Schlafen<br />

17,68 qm


Aufzug<br />

Wohnen<br />

Bad<br />

11,21 qm<br />

Wohnung 10<br />

ca. 91,03 qm<br />

Diele<br />

7,00 qm<br />

Kind<br />

11,24 qm<br />

Balkon<br />

2,47 qm<br />

WC<br />

1,68 qm<br />

Schlafen<br />

16,68 qm<br />

Ak.<br />

1,70 qm<br />

Flur<br />

9,20 qm<br />

Balkon<br />

2,10 qm<br />

Küche/Essen<br />

13,96 qm<br />

Wohnen<br />

19,10 qm<br />

Bad<br />

8,36 qm<br />

Das Objekt<br />

33


34<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong><br />

Grundriss Dachgeschoss<br />

Wohnung 13 114,93 qm<br />

Wohnung 14 103,67 qm<br />

Schlafen<br />

18,95 qm<br />

Kind<br />

13,93 qm<br />

Schlafen<br />

15,<strong>84</strong> qm<br />

Kind<br />

16,86 qm<br />

Küche/Essen<br />

WC<br />

1,81 qm<br />

Diele<br />

10,70 qm<br />

44,17 qm<br />

Ak.<br />

2,10 qm<br />

Wohnung 14<br />

ca. 103,67 qm<br />

Ak.<br />

1,78 qm<br />

Gäste<br />

13,60 qm


Aufzug<br />

Wohnen<br />

Bad<br />

11,36 qm<br />

Wohnung 13<br />

ca. 114,93 qm<br />

Diele<br />

17,31 qm<br />

Bad<br />

7,11 qm<br />

Küche<br />

9,89 qm<br />

Balkon<br />

2,47 qm<br />

Terrasse<br />

4,25 qm<br />

Wohnen/Essen<br />

26,48 qm<br />

2,3 m<br />

2,0 m<br />

1,5 m<br />

1,0 m<br />

Das Objekt<br />

35


36<br />

<strong>Bau</strong>begleitende Qualitätskontrolle<br />

und Abnahme durch den TÜV<br />

Mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />

wird für das <strong>Bau</strong>vorhaben eine qualitätssichernde<br />

<strong>Bau</strong>begleitung vereinbart und in<br />

Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />

Qualitätssicherung begehen<br />

Mitarbeiter des TÜV turnusgemäß die <strong>Bau</strong>stelle,<br />

um auftretende Mängel rechtzeitig<br />

zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen.<br />

Vorgesehen sind 8 bis 10 <strong>Bau</strong>stellenbesuche.<br />

Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Service<br />

GmbH den Verwalter bei der Schlussabnahme<br />

des Gemeinschaftseigentums und<br />

erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />

Der Prüfumfang der TÜV Süd Industrie<br />

Service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />

und stellt im Schlussbericht fest, dass:<br />

1. das Objekt nach der vorliegenden, vereinbarten<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung gebaut wurde,<br />

dass die in der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

aufgeführten Vorschriften eingehalten<br />

wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />

dass eine Überprüfung nur stichpunkthaltig<br />

erfolgen kann;<br />

2. die anerkannten Regeln der Technik<br />

eingehalten wurden und dass die VDE-<br />

Vorschriften und sonstige Sondervorschriften<br />

berücksichtigt wurden. Bei<br />

Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen<br />

Gegebenheiten zulassen;<br />

3. keine erkennbaren Mängel vorhanden<br />

sind.


Preisliste<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig<br />

Das Objekt<br />

WE Lage Anzahl Wohn- Balkon/ kalkulierte Kaufpreis 1 Anteil Anteil Sanierungs-<br />

Nr. Räume fläche Terrasse Miete WE Grundstück 2 Altbausubs. 2 anteil 2<br />

qm mtl. EUR EUR EUR EUR<br />

ca. EUR<br />

01 EG links 2 69,10 B 414,60 162.385,00 16.238,50 16.238,50 129.908,00<br />

02 EG mitte 3 100,95 B 605,70 237.232,50 23.723,25 23.723,25 189.786,00<br />

03 EG rechts 2 68,28 - 409,68 160.458,00 16.045,80 16.045,80 128.366,40<br />

04 1.OG links 3 86,03 B 516,18 202.170,50 20.217,05 20.217,05 161.736,40<br />

05 1.OG mitte 2 66,96 - 401,76 157.356,00 15.735,60 15.735,60 125.8<strong>84</strong>,80<br />

06 1.OG rechts 3 101,11 B 606,66 237.608,50 23.760,85 23.760,85 190.086,80<br />

07 2.OG links 3 90,77 B 544,62 213.309,50 21.330,95 21.330,95 170.647,60<br />

08 2.OG mitte 2 70,48 - 422,88 165.628,00 16.562,80 16.562,80 132.502,40<br />

09 2.OG rechts 3 105,45 B 632,70 247.807,50 24.780,75 24.780,75 198.246,00<br />

10 3.OG links 3 91,03 B 546,18 213.920,50 21.392,05 21.392,05 171.136,40<br />

11 3.OG mitte 2 70,34 - 422,04 165.299,00 16.529,90 16.529,90 132.239,20<br />

12 3.OG rechts 3 105,18 B 631,08 247.173,00 24.717,30 24.717,30 197.738,40<br />

13 DG links 4 114,93 T 689,58 270.085,50 27.008,55 27.008,55 216.068,40<br />

14 DG rechts 3 103,67 B 622,02 243.624,50 24.362,45 24.362,45 194.899,60<br />

1<br />

Der Kaufpreis versteht sich zzgl. der Erwerbsnebenkosten.<br />

2<br />

Die Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile Grundstück, Altbau sowie Sanierung beruht auf Erfahrungswerten ohne Übernahme einer Gewähr.<br />

37


38<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung<br />

Breitenfelder Straße <strong>84</strong>, 04157 Leipzig-Gohlis<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />

Die Gebäude sind in massiver Ziegelbauweise<br />

errichtet (<strong>Bau</strong>jahr ca. 1900).<br />

Es handelt sich um ein mehrgeschossige<br />

Wohngebäude mit Dachgeschoss. Das<br />

Gebäude ist vollständig unterkellert.<br />

Grundlagen der Ausführung bzw. der<br />

Instandsetzung- und Renovierungsarbeiten<br />

sind die allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik, die behördlichen<br />

Bestimmungen der Verwal-tungs- und<br />

<strong>Bau</strong>aufsichtbehörden, die einschlägigen<br />

Gesetze sowie die für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />

maßgeblichen <strong>Bau</strong>vorschriften und Verordnungen.<br />

Soweit die gültigen DIN-Normen oder<br />

die anerkannten Regeln der Technik<br />

aufgrund der Besonderheiten des historischen<br />

<strong>Bau</strong>werks nicht eingehalten<br />

werden können, stellt dies keinen Mangel<br />

dar. Die <strong>Bau</strong>ausführungen haben<br />

allerdings so zu erfolgen, dass sie den<br />

vorstehend genannten Regelungen<br />

möglichst nahe kommen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass „Sollbruchrisse“<br />

zwischen Trockenbau und massiven<br />

<strong>Bau</strong>teilen keine Mängel darstellen, da<br />

sie nicht vermeidbar sind, es sei denn,<br />

der Riss wird im Einzelfall als Mangel<br />

bestätigt. Altbaubedingte Unebenheiten<br />

in Böden, Wänden und Decken<br />

stellen ebenfalls keinen Mangel dar.<br />

Neu ausgeführte <strong>Bau</strong>leistungen am Gebäude<br />

entsprechen den anerkannten<br />

Regeln der Technik. Für vorhandene<br />

<strong>Bau</strong>teile in die während der Sanierung<br />

nicht eingegriffen wird, gelten die Bestimmungen<br />

der gültigen DIN-Vorschriften<br />

bzw. die anerkannten Regelnder<br />

Technik nicht.<br />

Der <strong>Bau</strong>träger kann die <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

ohne Zustimmung des Käufers<br />

ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher<br />

oder rechtlicher Gegebenheiten<br />

insbesondere behördlicher Auflagennotwendig<br />

wird und sich für den Käufer<br />

keine den Wert oder die Tauglichkeit<br />

des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />

Abweichung ergibt. Dieses<br />

gilt auch für Abstandsflächen von Sanitärobjekten<br />

in Bad oder WC-Bereich.<br />

Von der Planung abweichende Grundrissänderungen<br />

bleiben vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

erforderlich sind.<br />

1.2 Flächenberechnungen<br />

Die Flächenberechnung für Wohnungen<br />

nach DIN wird nach der Betriebskosten-<br />

und Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV) seit 7/2004 auf der Grundlage<br />

eines digital erstellten Aufmasses mittels<br />

CAD- Programm erstellt.<br />

1.3 Gutachten<br />

Holzschutzgutachten<br />

Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung<br />

zur Ermittlung von biotischen<br />

Schäden durch holzzerstörende<br />

Pilze und Insekten durchgeführt. Die<br />

Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />

Fachmann (Sachverständiger)<br />

für Holzschutz, Pilz- und Insektenschäden<br />

verbauter Hölzer im Hochbau auf<br />

der Grundlage der DIN 68 800, Teil 2-<br />

4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />

überwacht und die Abnahme dieser<br />

Sanierungsarbeiten durchführt. Bei längerer<br />

Zeit leer stehenden Gebäuden<br />

kann ein Hausschwammbefall nicht<br />

ausgeschlossen werden. Sollte dieser<br />

festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte<br />

Beseitigung nach den Vorgaben<br />

und unter Überwachung des Sachverständigen<br />

für Holzschutz.<br />

Gutachten durch vereidigten<br />

Sachverständigen für Brandschutz,<br />

Standsicherheit und<br />

Wärmeschutz<br />

Der jeweils erforderliche Nachweis über<br />

Standsicherheit einschließlich der Feuerwider-standsdauer<br />

der tragenden<br />

<strong>Bau</strong>teile, Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />

baulichen Brandschutz werden<br />

von einem Tragwerksplaner erstellt.<br />

Diese Unterlagen werden durch staatlich<br />

anerkannte Sachverständige oder<br />

eine sachverständige Stelle gemäß §<br />

82 (4) SächsBO geprüft. Die ergangenen<br />

Prüfberichte werden dem <strong>Bau</strong>ordnungsamt<br />

vorgelegt.<br />

Wärmeschutznachweis für<br />

Gebäude<br />

Die <strong>Bau</strong>ausführungen erfolgen, soweit<br />

dies möglich ist, nach den gültigen<br />

DIN-Normen sowie der Energieeinsparverordnung<br />

nach Maßgabe der behördlichen<br />

Auflagen (Denkmalschutz) sowie<br />

der zulässigen Abweichung für Altbausanierung.<br />

TÜV – <strong>Bau</strong>begleitendes<br />

Qualitätscontrolling<br />

Der TÜV Süd führt während der Sanierung<br />

ein „<strong>Bau</strong>begleitendes Qualitätscontrolling“<br />

durch.<br />

Auftrag der <strong>Bau</strong>stellenkontrollen ist es,<br />

die <strong>Bau</strong>leistung der jeweils wesentlichen<br />

bautechnischen Schwerpunkte und<br />

deren Grundlagen zu überprüfen und<br />

das Ergebnis zu dokumentieren. Die<br />

wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte<br />

der <strong>Bau</strong>maßnahme sind im <strong>Bau</strong>stellenkontrollplan<br />

des BC-Vertrages<br />

festgelegt.<br />

Nach jeder Begehung wird vom TÜV<br />

ein schriftlicher Bericht erstellt; sofern<br />

es der <strong>Bau</strong>fortschritt zulässt, wird die<br />

Beseitigung der vom TÜV festgestellten<br />

Mängel im Zuge der nächsten Begehung<br />

kontrolliert und dokumentiert.<br />

TÜV – Technische Abnahme<br />

Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung<br />

des <strong>Bau</strong>vorhabens erfolgt durch den<br />

TÜV Süd die technische Abnahme der<br />

Wohneinheiten (Sondereigentum). Der<br />

TÜV Süd überwacht die Mängelbeseitigung.<br />

Hierfür werden Mängelprotokolle<br />

im Sinne von VOB Teil B § 12 Abs.<br />

4 erstellt.<br />

2. Technische Anlagen<br />

Hausanschluss und Haustechnik<br />

2.1 Hausanschlüsse<br />

Heizungsanlage<br />

Die Heizungsanlage (Gaszentralheizung<br />

mit Brennwerttechnik) ist außentemperaturgeführt<br />

und wird als Zweirohrsystem<br />

errichtet. Die Installation des Heizkessels<br />

erfolgt in einer Heizzentrale. Der<br />

Anschluss erfolgt über das vorhandene<br />

Gasnetz der Stadt Leipzig. Die Heizungsanlage<br />

ist für die gesamte bauliche<br />

Anlage geplant. Änderungen durch<br />

behördliche Auflagen oder baulicher<br />

Gegebenheiten müssen berücksichtigt<br />

werden und können zu Planungsänderungen<br />

führen.<br />

Wasseranschluss und<br />

-aufbereitung<br />

Das Warmwasser wird zentral aufbereitet,<br />

die Größe des Warmwasserbehälters<br />

ergibt sich aus den Berechnungen des<br />

Fachingenieurs. Die Verteilungsleitungen<br />

für Kalt- und Warmwasserleitungen<br />

sowie die Zirkulationsleitungen werden<br />

aus Edelstahlrohren oder modernen<br />

Metallverbundrohrsystemen hergestellt<br />

und in den dafür vorgesehenen Installationsschächten<br />

verlegt. Gleiches gilt<br />

für Leitungen der Wohnungsinstallation.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über<br />

das vorhandene Trinkwassernetz der<br />

Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />

wird überprüft und<br />

ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungen<br />

werden demontiert und entsorgt.<br />

Es wird ein zentraler Trinkwasserfilter<br />

installiert, der rückspülbar ist.<br />

Wärmemengen- und<br />

Wasserzähler<br />

Wärmemengen- und Wasserzähler werden<br />

bei einer entsprechenden Fachfirma<br />

über die Hausverwaltung gemietet.<br />

Regenwasser<br />

Alte Entwässerungsleitungen werden<br />

demontiert und entsorgt. Die Entwäs-


serung der Dachrinne erfolgt über die<br />

außenliegenden Fallrohre mit Einbindung<br />

über Standrohre in die vorhandene<br />

Grundleitung.<br />

Die Entwässerung der Terrassen, Loggien<br />

und Balkone erfolgt durch Einbindung<br />

an die Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen,<br />

Fallrohre und Verkleidungen im<br />

Dachbereich sowie die Verkleidung<br />

sämtlicher Fensterbänke, Gurtgesimse<br />

und Bekrönungen der Fassade werden<br />

mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

Abwassergrundleitungen<br />

Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />

und entsorgt. Die Grundleitungen<br />

werden geprüft und ggf. fachgerecht<br />

erneuert. Der Anschluss erfolgt<br />

an das öffentliche Abwassernetz.<br />

Strom/Telefon<br />

Die Elektroanlage wird gemäß den<br />

Richtlinien der Leipziger Stadtwerke<br />

zentralisiert. In diesen E-Räumen werden<br />

die zentralen Zähleranlagen angelegt.<br />

Der elektrische Hausanschluss wird nach<br />

Beurteilung des Versorgungsträgers der<br />

Stadtwerke Leipzig entsprechend der<br />

geltenden Nutzungsverordnung erneuert.<br />

Alle Wohnungen werden zum Anschluss<br />

von Telefon und Kabelfernsehen<br />

vorbereitet und mit entsprechenden<br />

Anschlussdosen ausgestattet.<br />

Die Leitungsführung erfolgt unter <strong>Putz</strong><br />

bis zur zentralen Übergabe (Verteilerschrank)<br />

im Keller. Die Nutzung erfolgt<br />

über Einzelverträge der Nutzer (Mieter)<br />

mit den Versorgern.<br />

2.2 Heizungsanlage<br />

Heizkörper<br />

Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsverteilung<br />

zu den Einzelheizkörpern<br />

werden verdeckt geführt. Die Wohnungen<br />

werden in allen zu beheizenden<br />

Räumen mit endlackierten Flächenheizkörpern,<br />

profiliert als Ventil-Heizkörper,<br />

in den Raumwärmebedarf angepassten<br />

Typen und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung<br />

ausgestattet. Die<br />

Heizkörper in den Bädern werden als<br />

Handtuchwärmetrockner (Sprossenheizkörper)<br />

ausgeführt.<br />

Steigleitungen/<br />

Verteilungsleitungen<br />

Die Steig- sowie Wohnungsverteilungsleitungen<br />

bestehen aus Kupfer oder<br />

Metallverbundrohrsystemen.<br />

2.3. Sanitär<br />

Frischwasserleitungen<br />

Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />

und entsorgt. Es werden neue<br />

Kalt- und Warmwasserleitungen sowie<br />

Zirkulationsleitungen aus Edelstahlrohren<br />

oder gleichwertigen hergestellt.<br />

Abwasserleitungen<br />

Neue Abwasserleitungen (Fallrohre in<br />

den Installationsschächten) werden aus<br />

heißwasserbeständigem, schallgedämmtem<br />

Abwasserrohren in erforderlicher<br />

Größe installiert, die waagerechten<br />

Abflussleitungen in den Wohnungen<br />

bestehen aus HT-Rohren.<br />

Sanitärobjekte, Armaturen<br />

Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss,<br />

Abfluss für den Anschluss der Spüle, 2<br />

Eckventile (1 Doppeleckventil für<br />

Spülmaschine). Die Montage der Zuund<br />

Abflussleitung erfolgt im Aufstellungsbereich<br />

der Spüle auf der Wand.<br />

Bad: Kalt- und Warmwasseranschluss<br />

für die Badewanne und Waschbecken.<br />

Das Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />

Grundsätzlich kommen<br />

in der Bad- und Sanitärausstattung<br />

deutsche Markenfabrikate zum<br />

Einsatz.<br />

Badewannenanlage:<br />

- einer körpergeformten Badewanne<br />

(ca. 75 x 170 cm)<br />

- Wannenab- und Überlaufgarnitur<br />

mit Drehgriff und Siphon<br />

- Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie<br />

in verchromter Ausführung, mit<br />

Umstellung auf Brause und Wanneneinlauf<br />

- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes,<br />

Metallschlauch (ca.160 cm)<br />

- Wannengriff<br />

- Badetuchhalter<br />

Duschwannenanlage:<br />

- einer Duschwanne in flacher Form<br />

(ca. 80 x 80 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />

- Aufputzbrause, Einhebelmischbatterie<br />

mit Handbrause in verchromter<br />

Ausführung<br />

- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes,<br />

Metallschlauch (ca.160 cm)<br />

- standardisierte Kunststoffduschtrennwand<br />

Aus dem Grundriss ist ersichtlich, dass<br />

mindestens eine Badewannen- bzw.<br />

Duschwannenanlage vorhanden ist.<br />

WC-Anlage:<br />

- Tiefspülklosett aus Porzellan wandhängend<br />

mit eingebautem Spülkasten,<br />

Sparspülung<br />

- WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />

- Papierhalter verchromt<br />

Waschtischanlage:<br />

- Breite ca. 60 cm<br />

- Einhebelmischbatterie m. Zugknopfablaufgarnitur<br />

verchromt, Wandspiegel<br />

- Handtuchhalter Ring oder 2-armig<br />

Das Objekt<br />

Anschluss für Spüle und Waschmaschine<br />

Jede Wohnung erhält einen Wasch- und<br />

Spülmaschinenanschluss. Der Anschluss<br />

der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />

der Küche über Eckventil mit Schubrosette.<br />

Der Anschluss für die Waschmaschine<br />

erfolgt soweit möglich im Abstellraum<br />

(falls nicht vorhanden in der<br />

Küche).<br />

Lüftung Innenbäder/Innen-WC<br />

Die Raumentlüftung der innenliegenden<br />

Bäder und WC´s erfolgt über Einzellüfter.<br />

Die Schaltung ist mit dem<br />

Lichtschalter kombiniert. Die Entlüftung<br />

erfolgt verdeckt in entsprechenden<br />

Versorgungsschächten über Dach<br />

2.4 Elektroinstallation<br />

Ausstattung nach DIN 18015/<br />

VDE Bestimmungen<br />

Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche<br />

Markenfabrikate. Sie werden in Unterputzausführung<br />

einschließlich der Verdrahtung<br />

gemäß den entsprechenden<br />

Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />

und eingebaut. Der Sicherungskasten/<br />

Unterverteilung wird jeweils im Flur installiert.<br />

Der Ausstattungsgrad erfolgt<br />

gem. DIN 18015 Teil 2. Im Einzelnen<br />

erfolgt die Bestückung wie nachfolgend<br />

beschrieben.<br />

Anforderungen für die Ausstattung<br />

Es erfolgt eine komplette Neuinstallation<br />

der Elektroanlagen in den Wohnungen,<br />

im Treppenhaus und in den Kellern.<br />

Die Stromversorgung erfolgt über den<br />

Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />

Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage<br />

(Beleuchtung, Heizung) sowie der<br />

Zugänge zu den Mieterkellerräumen.<br />

Die Kellerräume, die den einzelnen<br />

Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />

jeweils einen Beleuchtungskörper<br />

(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />

Steckdose). Kellerflure, Allgemeinräume,<br />

Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie<br />

Außen- und Treppenhausbeleuchtung<br />

werden vom Gemeinschaftszähler versorgt.<br />

Die Zählermontage erfolgt ausschließlich<br />

durch die Energieversorger. Wenn<br />

bei der Wohnungsabnahme der Nutzer<br />

noch nicht bekannt ist, erfolgt die Übergabe<br />

der Wohnung an den Käufer ohne<br />

Zähleinrichtung. Schaffung eines zentralen<br />

Zählerplatzes und eines zentralen<br />

Potentialausgleiches.<br />

Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage<br />

mit Videoüberwachung in jeder<br />

Wohneinheit mit elektrischer Türöffnung<br />

der Hauseingangstür eingebaut.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung erhält<br />

39


40<br />

eine Zeitschaltautomatik mit Warnfunktion.<br />

Weiterhin wird ein zentraler Anschluss<br />

aller Wohneinheiten für Telekom<br />

und TV-Anlage geschaffen.<br />

Bäder: 1 Lichtschalter, 2 Steckdosen<br />

im Bereich Spiegel/Waschbecken, 1<br />

schaltbarer Wandauslass im Spiegelbereich,<br />

1 Deckenauslass bzw. -strahler<br />

in ausreichender Menge (angepasst der<br />

Raumgröße), 1 Steckdose jeweils für<br />

Waschmaschine und Trockner (bzw. in<br />

der Küche, falls Aufstellfläche im Bad<br />

nicht gegeben), elektrische Fußbodenbegleitheizung<br />

WC: 1 Lichtschalter, 1 Steckdose im<br />

Bereich Spiegel/Waschbecken, 1 schaltbarer<br />

Wandauslass im Spiegelbereich,<br />

1 Deckenauslass bzw. -strahler in ausreichender<br />

Menge (angepasst der<br />

Raumgröße)<br />

Küchen: 2 Doppel-Steckdosen (im Bereich<br />

der Küchenarbeitsfläche), 1 Herdanschlussdose,<br />

1 Steckdose für Dunstabzugshaube,<br />

1 Steckdose für Einbauküche<br />

(Kühl-/Gefriergerät) , 1 Steckdose<br />

für Spülmaschine, 1 Steckdose jeweils<br />

Waschmaschine und Trockner (falls<br />

Aufstellfläche im Bad nicht gegeben),<br />

1 Deckenauslass bzw. -strahler in ausreichender<br />

Menge (angepasst der<br />

Raumgröße), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />

1 Lichtschalter als Kombination mit<br />

Steckdose, 1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen,<br />

1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />

1 Telefonanschlussdose<br />

kombiniert mit Einfachsteckdose<br />

Flur: 2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter<br />

als Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />

kombiniert mit Einfachsteckdose,<br />

1 Deckenauslass bzw. -strahler<br />

in ausreichender Menge (angepasst der<br />

Raumgröße)<br />

Abstellraum: 1 Lichtschalter in Kombination<br />

mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />

1 Steckdose jeweils für Waschmaschine<br />

und Trockner (bzw. in der Küche,<br />

falls Aufstellfläche nicht gegeben)<br />

Keller: Komplette Neuinstallation der<br />

Elektroanlagen in den Kellern. Die<br />

Stromversorgung erfolgt über den<br />

Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />

Die Kellerräume, die den einzelnen<br />

Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />

jeweils einen Beleuchtungskörper<br />

(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />

Steckdose).<br />

Balkon/Terrasse/Loggia: 1 Steckdose,<br />

1 Außenleuchte<br />

Treppenhaus/Außenanlagen: Die Beleuchtung<br />

erfolgt über Wand- bzw.<br />

Deckenleuchten in Stil und Farbe dem<br />

Treppenhaus angepasst. An einer Stelle<br />

wird eine abschaltbare Steckdose für<br />

die Treppenreinigung angebracht. Die<br />

Treppenhausbeleuchtung wird über ein<br />

Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung<br />

geregelt. Jede Etage erhält eine<br />

Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der<br />

Eingangsbereich sowie der Hof (1 Außenleuchte<br />

mit Dämmerungsschalter<br />

und Bewegungsmelder).<br />

Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten<br />

und Raumgrößen kann die angegebene<br />

Elektroausstattung variieren.<br />

3. <strong>Bau</strong>werk<br />

3.1 Dach<br />

Dachausbau<br />

Der Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses<br />

erfolgt in Trockenbauweise<br />

gemäß den An-forderungen an den<br />

Brand- und Schallschutz.<br />

Dies betrifft sämtliche Wände, Decken,<br />

Stützen und Verbände sowie die Dachschrägen.<br />

Die vorhandene Dachform<br />

bleibt erhalten.<br />

Bei Ausbau des Dachgeschosses werden<br />

die sich aus der Planung ergebenden<br />

statischen, schallschutz- und brandschutztechnischen<br />

Anforderungen berücksichtigt<br />

und umgesetzt. Stützen,<br />

Kehlbalken und andere statische <strong>Bau</strong>teile<br />

werden nach Möglichkeit in den<br />

Ausbau integriert. Die vorhandenen<br />

Sparren müssen aus diesem Grund im<br />

erforderlichen Maß verstärkt werden.<br />

Aus statischen Gründen müssen ggf.<br />

Verstärkungen des Dachverbandes aus<br />

Stahl vorgenommen werden. Die Fallstränge<br />

der Entwässerungsleitungen<br />

erhalten eine durch das Dach nach<br />

außen geführte Entlüftung. Vorhandene<br />

Schornsteine werden teilweise bis unter<br />

Kellerdecke abgebrochen bzw. für die<br />

neu errichtete Heizungsanlage zur Abgasführung<br />

saniert (Einzug eines Abgasrohres)<br />

und genutzt.<br />

Um den erforderlichen Wärmeschutz<br />

im Dachgeschoss zu gewährleisten, ist<br />

der Einbau einer Wärmedämmung<br />

(Sparrenzwischendämmung) entsprechend<br />

der geltenden Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) vorgesehen.<br />

Die Innenverkleidung des Dachraumes<br />

erfolgt in Trockenbauweise (Gipskarton).<br />

Zur Belichtung werden Dachflächenfenster<br />

in ausreichender Größe<br />

eingebaut.<br />

Die Dacheindeckung erfolgt in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalschutz. Die<br />

Dachterrassen und Flachdachbereiche<br />

werden mit Bitumen- oder Kunststoff-<br />

abdichtungen gemäß Flachdachrichtlinie<br />

abgedichtet.<br />

Die Dachterrassen werden mit kesseldruckimprägnierten<br />

Holzlattenrosten<br />

mit rutschhemmender Oberfläche als<br />

Gehbelag ausgeführt.<br />

Dachklempnerarbeiten<br />

Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre,<br />

Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />

Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />

Schneefanggitter etc.<br />

werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

3.2 Straßen- und Hoffassade<br />

Die Sanierung der historischen Fassade<br />

und Sockel erfolgt unter Maßgabe der<br />

denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Die Straßenseitige Fassade darf<br />

nicht mit einem Wärmedämmverbundsystem<br />

gedämmt werden, die Fassade<br />

wird nach historischem Vorbild detailgetreu<br />

restauriert und wiederhergestellt.<br />

Die Hofseitige Fassade erhält in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalschutz ein Wärmedämmverbundsystem<br />

mit Außenputz<br />

sowie entsprechenden Farbanstrich.<br />

3.3 Fenster- und Balkontüren<br />

Sämtliche vorhandenen Fenster werden<br />

demontiert und durch neue Holzisolierglasfenster<br />

mit Dreh-/Kippflügel nach<br />

Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung sowie unter Maßgabe<br />

des Schallschutzgutachtens ersetzt.<br />

Fensterbänke<br />

Innen: Fensterbänke aus Kalkstein Jura<br />

Außen: Fensterbanke, Gesimse ect.<br />

außen erhalten eine Abdeckung aus<br />

Zinkblech (nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung)<br />

3.4 Hauseingangstüren<br />

Die vorhandenen Hauseingangstüren<br />

werden fachgerecht aufgearbeitet oder<br />

durch neue Holztüren nach Maßgabe<br />

der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />

ersetzt.<br />

3.5 Balkone<br />

Die Ausführung der neu zu errichtenden<br />

Balkone erfolgt als verzinkte Stahlkonstruktion<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung. Die<br />

Balkonplatte besteht aus Beton, Material,<br />

Farbe, Form der Brüstung usw. ist<br />

mit der Denkmalpflege abzustimmen.<br />

3.6 Treppenhaus<br />

Das Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />

durch einen Restau-


ator sowie nach Maßgaben der denkmalschutzrechtlichen<br />

Auflagen komplett<br />

saniert.<br />

Die Treppenanlage aus Holz sowie vorhandene<br />

Bodenfliesen werden entsprechend<br />

überarbeitet und wenn erforderlich,<br />

ergänzt.<br />

Trittstufen sowie die Podeste werden<br />

geschliffen und neu versiegelt. Die<br />

Handläufe und Treppenwangen erhalten<br />

entsprechend den Auflagen vom<br />

Denkmalschutz einen neuen Anstrich.<br />

Vorhandene Wohnungseingangstüren<br />

werden fachgerecht unter Berücksichtigung<br />

der Verbesserung des Brand-,<br />

Schall- und Einbruchschutzes restauriert<br />

und ertüchtigt oder durch neue Wohnungseingangstüren<br />

als an den Bestand<br />

angelehntes Stilelement ersetzt.<br />

Die Treppenhausfenster werden in einer<br />

dem historischen Bestand entsprechenden<br />

Gliederung komplett erneuert,<br />

bzw. nach Auflagen der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung restauriert.<br />

Die Wände werden vollflächig gespachtelt<br />

und verschliffen. Auf Grundlage<br />

der Befunduntersuchung des Restaurators<br />

sowie der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung erfolgt die Wiederherstellung<br />

der Originalausmalung im<br />

Decken- und Wandbereich.<br />

3.7 Keller<br />

Die einzelnen Kellerabteile werden aus<br />

einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />

und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />

Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />

nach den Erfordernissen der derzeit<br />

geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />

(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />

bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung).<br />

Kellerdecke<br />

Die vorhandene Kellerdecke liegt ca.<br />

0,50 cm über Oberkante Terrain und<br />

besteht aus einem Ziegelgewölbe.<br />

Kellerfußboden<br />

Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />

auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />

nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />

erhalten. Unebenheiten werden<br />

ausgebessert. Falls erforderlich wird ein<br />

Gussasphaltbeton auf den vorhandenen<br />

Fußboden aufgebracht.<br />

Kellerwände<br />

Die Kellerwände werden von schadhaften<br />

<strong>Putz</strong> befreit, sandgestrahlt und als<br />

sichtbares Mauerwerk belassen. Größere<br />

Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />

mit gleichem Material ausgebessert.<br />

Es erfolgt durch den TÜV Süd eine<br />

Überprüfung des <strong>Bau</strong>zustandes hinsichtlich<br />

auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />

schädigender Salze im Mauerwerk.<br />

Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />

werden erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen<br />

durchgeführt. In der<br />

Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />

Feuchtigkeit ins Erdgeschoss. Grundsätzlich<br />

wird eine vertikal- und horizontal<br />

Abdichtung der zugänglichen Kelleraußenwände<br />

durchgeführt. Da es sich<br />

bei den Kellerräumen jedoch um untergeordnete<br />

Neben-/Abstellflächen handelt,<br />

stellt eine bestehen bleibende<br />

Restfeuchte keinen Mangel dar.<br />

3.8 Wohneinheiten<br />

Wohnungstrennwände<br />

Bestand: Massive Wohnungstrennwände<br />

in Stärken von 15-24 cm. Bei zu<br />

geringen Wandstärken werden die<br />

Wohnungstrennwände brand- und<br />

schallschutztechnisch ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />

Neu: Soweit Wände in den Wohnungen<br />

neu hinzukommen oder erneuert werden<br />

müssen, werden diese Wände als<br />

Trockenbauwände gemäß den Anforderungen<br />

an den Brand- und Schallschutz<br />

errichtet (beidseitige Doppelbeplankung).<br />

Neue tragende Wände werden<br />

in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />

verputzt.<br />

Wand- und Deckenbeläge<br />

An allen Innenwänden und Decken<br />

wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />

<strong>Putz</strong>stellen werden ausgebessert.<br />

Soweit keine Neuaufteilung der Wohnungen<br />

erfolgt, unterliegen alle Wände<br />

dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />

Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />

In Wohnräumen, die aus statischen<br />

Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />

ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />

eingebaut.<br />

In den Wohneinheiten werden die Wände<br />

und Decken glatt gespachtelt und<br />

erhalten einen zweifachen deckenden<br />

Dispersionsanstrich im Farbton weiß.<br />

Die Wände der Bäder sowie der Gäste-<br />

WC erhalten einen zeitgemäßen hochwertigen<br />

Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />

des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />

Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />

z.B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />

Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />

werden im Dünnbettverfahren<br />

inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />

Das Objekt<br />

Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />

der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />

und deckend gestrichen.<br />

Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />

einen Gussasphaltestrich bzw. Zementestrich<br />

mit einer entsprechenden Trittschalldämmung.<br />

Die Türbereiche innerhalb<br />

der Wohnungen werden nach<br />

Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />

Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />

Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />

Vorgaben, die Veränderungen<br />

im Treppenhaus nicht zulassen.<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />

Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />

erhalten ein Massivparkett (Mosaikparkett<br />

d= 8 mm) aus Eiche mit umlaufenden<br />

Sockelleisten.<br />

Küche: Für Küchen ist ein Fliesenbelag<br />

(Materialpreis EUR 30,00 pro qm) vorgesehen.<br />

Optional kann, bei Einigung<br />

vor <strong>Bau</strong>beginn kostenneutral, auch hier<br />

die Verlegung von Mosaikparkett vereinbart<br />

werden.<br />

Bad: Die Böden im Bad erhalten einen<br />

Fliesenbelag (Materialpreis EUR 30,00<br />

pro qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />

vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />

erneuert. Es werden neue hochwertige<br />

Zimmertüren eingebaut. Die<br />

Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />

Schließanlage in der<br />

Wohnungseingangstür<br />

Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />

Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />

mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />

Übergabe erfolgt inkl. eines Schließplanes<br />

an die Hausverwaltung.<br />

4. Sonstige Ausstattung<br />

Küchen<br />

Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />

Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />

vor <strong>Bau</strong>beginn optional gegen<br />

Aufpreis erfolgen.<br />

Briefkastenanlage<br />

Die neue Briefkastenanlage wird als<br />

wandhängende Anlage in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalamt im Treppenhausbereich<br />

erstellt<br />

Aufzug<br />

Das Haus erhält einen 4-Personenaufzug<br />

(z.B. Firma Otis oder Thyssen ect.) mit<br />

Haltestellen von Erdgeschoss bis Dachgeschoss.<br />

Die Ausführung erfolgt nach<br />

41


42<br />

Planung und den Angaben des Aufzugsherstellers.<br />

Außenanlagen<br />

Die gesamte Außenanlage wird unter<br />

Maßgabe der zuständigen Ämter<br />

(Denkmalschutz, Grünflächenamt) gestaltet.<br />

Historische Beläge im Gehwegbereich<br />

werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />

Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />

in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />

Die Restfläche wird mit Rasen<br />

und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />

begrünt.<br />

5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />

Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />

sind vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten<br />

Standard nicht mindern. Änderungen<br />

in der <strong>Bau</strong>genehmigung oder<br />

aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />

geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können zu Planungsänderungen führen<br />

und bleiben vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />

eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />

sind möglich, soweit es<br />

der <strong>Bau</strong>tenstand zulässt, sie technisch<br />

durchführbar und diese Änderungs-<br />

Rechtliche<br />

Konzeption<br />

Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />

ist mit dem Abschluss mehrerer<br />

Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />

handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />

nebst einer Grundlagenurkunde<br />

des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />

Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />

Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />

WEG-Verwaltervertrag mit<br />

der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH ein. Optional kann ein<br />

Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

geschlossen werden. Daneben wird<br />

dem Erwerber der Abschluss eines<br />

Mietgarantievertrag angeboten, dessen<br />

Kosten bereits im Kaufpreis enthalten<br />

sind. In der Grundlagenurkunde sind<br />

die Teilungserklärung gem. § 8 WEG,<br />

die Pläne, die <strong>Bau</strong>beschreibung sowie<br />

Planungs- und Änderungsvollmachten<br />

enthalten. Die wesentlichen Inhalte der<br />

Verträge werden im Folgenden kurz<br />

erläutert. Die vollständigen Verträge<br />

werden dem Interessenten auf Wusch<br />

ausreichende Zeit vor dem Erwerb überlassen.<br />

wünsche nicht gegen die Interessen<br />

der Gemeinschaft gerichtet sind. Die<br />

Änderungen sind mit dem <strong>Bau</strong>herrn<br />

bzw. <strong>Bau</strong>träger (Grundstücksverkäufer)<br />

im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine<br />

Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />

bzw. die Handwerksfirmen.<br />

Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />

wird ein Zusatzvertrag zwischen<br />

dem Käufer und dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen<br />

über den <strong>Bau</strong>herrn bzw. <strong>Bau</strong>träger geschlossen.<br />

Die Leistungen sind darin<br />

direkt mit dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen abzurechnen.<br />

Dasselbe Prinzip gilt auch bei der<br />

Abwahl einer Leistung. Mündliche<br />

Auskünfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit<br />

immer der Schriftform.<br />

7. Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung sorgfältig geprüft und<br />

zusammengestellt worden. Kein Vermittler,<br />

Anlageberater oder sonstiger<br />

Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu erteilen<br />

oder Zusicherungen zu machen,<br />

die von diesen Angaben abweichen<br />

oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />

und Zusicherungen sind im Übrigen<br />

nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

durch die Ersteller der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

erfolgen. Sämtliche Angaben entsprechen<br />

dem Stand der Planung im August<br />

I. Kaufvertrag<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />

der DGG Deutsche Gesellschaft für<br />

Grundbesitz AG, Karl-Tauchnitz-Str. 2,<br />

04107 Leipzig, ein notarielles Angebot<br />

zum Abschluss des im Folgenden beschriebenen<br />

Kaufvertrages über eine<br />

noch zu sanierende Altbauwohnung.<br />

An dieses Angebot ist der Investor 40<br />

Tage ab Beurkundung unwiderruflich<br />

gebunden. Über diesen Zeitpunkt hinaus<br />

besteht das Angebot weiter fort.<br />

Es kann jedoch dann durch den Anbieter<br />

widerrufen werden, es sei denn, die<br />

Annahme wurde vor Zugang des Widerrufs<br />

bereits erklärt. Die Annahme ist<br />

erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />

vor einem deutschen Notar beurkundet<br />

worden ist.<br />

2008. Sie stehen unter dem Vorbehalt<br />

grundsätzlich unveränderter Planungsund<br />

gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse<br />

der Spruchpraxis der Gerichte,<br />

Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

8. Haftungsvorbehalt<br />

Die Haftung der gegenwärtigen und<br />

zukünftigen Vertragspartner für unrichtige<br />

oder unvollständige Angaben oder<br />

für Verletzung eventuell bestehender<br />

Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />

gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz<br />

und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />

haben rein informativen Charakter und<br />

sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die<br />

Maße in den Zeichnungen können sich<br />

in der Ausführungsplanung aus technischen<br />

Gründen ändern (z.B. wegen<br />

Vormauerungen, Lüftungsschächten,<br />

im Dachgeschoss statisch bedingter<br />

Stützen usw.). Änderungswünsche sind<br />

im Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren.<br />

Änderungen infolge behördlicher<br />

Auflagen und bautechnische Maßnahmen<br />

bleiben vorbehalten; desgleichen<br />

die Verwendung anderer <strong>Bau</strong>stoffe, soweit<br />

diese keine Wertminderung herbeiführen.<br />

Stand: Februar 2009<br />

DGG AG<br />

2. Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

Die Verkäuferin ist bzw. wird Eigentümerin<br />

des im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Leipzig, Blatt 709, lfd. Nr. 1 verzeichneten<br />

Grundbesitzes, Flurstück<br />

337m, Flur 1, gelegen in Leipzig. Das<br />

Grundstück wird zur Bildung von Wohnungseigentum<br />

entsprechend der Teilungserklärung<br />

aufgeteilt. Das Grundeigentum<br />

wird bei Veräußerung wie<br />

folgt belastet sein:<br />

Abt. II: lastenfrei<br />

Abt. III: Globalgrundschulden der<br />

Verkäuferin<br />

Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />

aufgrund des Grundstückskaufvertrages<br />

bleibt unberührt.<br />

Die in Abt. III eingetragenen Grundschulden<br />

müssen bei Eigentumsumschreibung<br />

auf den Erwerber gelöscht<br />

sein.


) Teilung Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin wird das Eigentum an<br />

dem Grundstück in Miteigentumsanteile<br />

nach § 8 WEG in der Weise teilen,<br />

dass mit jedem Anteil das Sondereigentum<br />

an einer bestimmten Wohnung<br />

und einem Kellerraum im auf dem<br />

Grundstück errichteten Gebäude verbunden<br />

ist. Die Teilungserklärung ist<br />

Gegenstand der Grundlagenurkunde.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />

Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />

Grundlagenurkunde zu sanieren. Die<br />

Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde<br />

noch nicht erteilt. Die Anlegung der<br />

Wohnungsgrundbücher ist demnach<br />

noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag hat<br />

demnach den Kauf einer noch zu sanierenden<br />

bzw. noch auszubauenden<br />

Sondereigentumseinheit einschl. Kellerraum<br />

nebst Miteigentumsanteil am<br />

Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand.<br />

Der Kaufgegenstand wird dazu<br />

im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

c) Denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigungsvorbehalte<br />

Das auf dem Grundstück stehende Gebäude<br />

ist nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />

ein Kulturdenkmal und<br />

unterliegt somit den Bestimmungen<br />

dieses Gesetzes. Gem. § 12 SächsDSchG<br />

bedürfen jegliche Veränderungen, Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

am und im Kulturdenkmal<br />

der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Wenn die geplanten Maßnahmen<br />

baugenehmigungspflichtig sind,<br />

tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigungen die Stellungnahme<br />

(Zustimmung oder Versagung)<br />

der Denkmalschutzbehörde zum<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben gegenüber der <strong>Bau</strong>aufsichtsbehörde.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

lagen die erforderlichen<br />

Genehmigungen noch nicht vor, die<br />

Prospektherausgeberin geht jedoch davon<br />

aus, dass das Projekt wie prospektiert,<br />

ggf. mit kleinen Auflagen und Änderungen,<br />

umgesetzt werden kann.<br />

Die Verkäuferin bestätigt im Grundstückskaufvertrag,<br />

dass mit den aufgrund<br />

dieses Vertrages zu erbringenden<br />

<strong>Bau</strong>leistungen alle Anforderungen des<br />

Denkmalschutzes verwirklichen werden.<br />

d) Kaufpreis, Wohnfläche und<br />

Fälligkeit<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />

wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />

Festpreis auf Grund und Boden, die<br />

Altbausubstanz, sowie die Sanierungsarbeiten<br />

aufgeteilt ist. Diese Aufteilung<br />

ist lediglich eine Schätzung und das<br />

Finanzamt kann nach entsprechender<br />

Prüfung eine andere Aufteilung festlegen.<br />

Weder der Berater noch der <strong>Bau</strong>träger<br />

(Verkäufer) haften für diese Auf-<br />

teilung. Die angegebene Wohnfläche<br />

wurde nach der ab dem 01.01.2004<br />

geltenden Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV) berechnet. Balkone, Terrassen<br />

und Austrittsflächen werden mit 50%<br />

ihrer Fläche berücksichtigt. Geringfügige<br />

Flächenabweichungen von bis zu<br />

+/-3% haben keinerlei Einfluss auf den<br />

Preis und den sonstigen Vertragsinhalt.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />

der Projektierung, des Marketings und<br />

des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />

auch die Innenprovision, die der<br />

Verkäufer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />

bezahlt und die ggf. über dem Niveau<br />

der gewöhnlichen Maklercourtage liegen<br />

kann. Die Höhe kann je nach Wohnung,<br />

Vertriebspartner und Vertriebsstand<br />

des Gesamtprojektes unterschiedlich<br />

sein und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />

erfragt werden. Im Kaufpreis<br />

nicht enthalten sind die Kosten von im<br />

Vertrag nicht vereinbarten Sonderwünschen,<br />

sowie Notar- und Grundbuchgebühren,<br />

die notwendigen Kosten des<br />

Vertragsvollzuges, die vom Erwerber<br />

unter Umständen an den Vermittler zu<br />

zahlende Außenprovision, die Kosten<br />

von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />

des Käufers, die Beiträge<br />

zur Feuerversicherung ab Deckungszusage,<br />

die Grunderwerbsteuer<br />

sowie die Grundsteuer, Gebühren und<br />

Beiträge nach Übergang von Lasten<br />

und Gefahren. Insbesondere hat der<br />

Käufer die Notarkosten, die Kosten der<br />

Grundschuldbestellung sowie die<br />

Grunderwerbsteuer zu übernehmen,<br />

was im Allgemeinen ca. 5,5% des Kaufpreises<br />

(3,5% Grunderwerbsteuer, ca.<br />

2,0% Notar, Gerichtskosten, Kosten<br />

Finanzierungsgrundschuld) ausmacht.<br />

Bei der Kalkulation sind auch die Zwischenfinanzierungskosten<br />

sowie Bereitstellungszinsen<br />

für die Zeit von der Darlehenserteilung<br />

bis hin zur ersten Mieteinnahme<br />

einzukalkulieren. Die Finanzierung<br />

ist ausschließlich Sache des<br />

Erwerbers.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach <strong>Bau</strong>fortschritt<br />

zu zahlen, wobei sich die Raten<br />

an den Vorgaben der den Erwerber<br />

schützenden Makler- und <strong>Bau</strong>trägerverordnung<br />

(MaBV) orientieren und im<br />

Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu<br />

entnehmen sind. Bei der Anforderung<br />

der Raten ist eine Bestätigung des <strong>Bau</strong>leiters<br />

über den <strong>Bau</strong>fortschritt vorzulegen.<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

für sämtliche Kaufpreisraten<br />

sind:<br />

- Vorlage einer Fotokopie der <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

durch den Verkäufer<br />

- Eintragung einer Auflassungsvormerkung<br />

für den Käufer im Range nach<br />

den derzeit eingetragenen Vorbelastungen<br />

und mit der Maßgabe, dass<br />

Grundpfandrechte zur Finanzierung<br />

des Kaufpreises, die mit Zustimmung<br />

des Käufers zur Eintragung gelangen,<br />

Das Objekt<br />

der Vormerkung im Range vorgehen<br />

dürfen;<br />

- Rechtswirksamkeit des Vertrages und<br />

Erteilung der zum Verkauf notwendigen<br />

öffentlich-rechtlichen Genehmigungen<br />

(Negativattest nach § 17<br />

SächsDSchG, §§ 25 ff. SächsWG);<br />

- Sicherung der Lastenfreistellung im<br />

Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV,<br />

das heißt die Freistellung von allen<br />

vom Käufer nicht zu übernehmenden<br />

Grundpfandrechten muss mit<br />

aus dem Kaufpreis erfüllbaren Zahlungsauflagen<br />

gewährleistet sein.<br />

Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />

Bank abgetreten<br />

sind, kann der Kaufpreis nur an diese<br />

mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt<br />

werden. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit<br />

nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.<br />

Wenn der Käufer Verbraucher ist, ist<br />

dem Käufer Sicherheit für die rechtzeitige<br />

Herstellung des Vertragsobjektes<br />

ohne wesentliche Mängel in Höhe von<br />

5% zu leisten. Dies wird dadurch bewirkt,<br />

dass der Käufer die Raten bis zum<br />

Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit<br />

zurückhält.<br />

e) Grundstücksbelastungen zur<br />

Kaufpreisfinanzierung<br />

Die Verkäuferin erteilt dem Käufer die<br />

Vollmacht, die zur Sicherung der vom<br />

Käufer aufgenommenen Darlehen erforderlichen<br />

Grundschulden dergestalt<br />

zu bestellen (Belastungsvollmacht), dass<br />

diese nur gilt, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde<br />

die im Kaufvertrag<br />

festgehaltenen Sicherungsvereinbarungen<br />

wiedergegeben werden. Zur Sicherung<br />

der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und<br />

Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />

tilgen. Der Verkäufer übernimmt<br />

im Zusammenhang mit der<br />

Grundschuldbestellung zur Kaufpreisfinanzierung<br />

keine persönliche Haftung<br />

noch trägt er damit verbundene Kosten.<br />

Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung<br />

ausschließlich Sache des Erwerbers und<br />

ist keine Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.<br />

Es obliegt dem Käufer<br />

dafür Sorge zu tragen, dass die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

für seine Finanzierung<br />

bis zur Kaufpreisfälligkeit gegeben<br />

sind.<br />

f) Sanierungsverpflichtung und<br />

Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />

ergibt sich aus der <strong>Bau</strong>beschreibung,<br />

die als Anlage der Grundlagenurkunde<br />

(Teilungserklärung) beigefügt<br />

und in diesem Prospekt abgedruckt<br />

ist, und der <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />

Die <strong>Bau</strong>beschreibung wird damit zum<br />

43


44<br />

Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />

gemacht. Bei Zweifeln über die<br />

zu erbringenden <strong>Bau</strong>leistungen geht<br />

die <strong>Bau</strong>beschreibung den <strong>Bau</strong>plänen<br />

vor.<br />

Bezüglich der vom Verkäufer geschuldeten<br />

<strong>Bau</strong>leistungen können im Einvernehmen<br />

mit dem Käufer anstelle der<br />

in der <strong>Bau</strong>beschreibung und in den<br />

<strong>Bau</strong>zeichnungen aufgeführten Leistungen<br />

gleichwertige andere Leistungen<br />

erbracht werden, insbesondere gleichwertige<br />

andere Ausstattungsgegenstände<br />

verwendet werden, wenn es die<br />

Umstände erfordern. Abweichungen<br />

von den <strong>Bau</strong>plänen und der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

können im Übrigen nach<br />

Absprache unter den Vertragsteilen<br />

vorgenommen werden, wenn behördliche<br />

Auflagen oder bautechnische<br />

Gründe dies erfordern. Sie dürfen sich<br />

jedoch nicht wert- oder gebrauchsmindernd<br />

auf das Vertragsobjekt auswirken<br />

und müssen dem Käufer bekannt gegeben<br />

und zumutbar sein.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben wird entsprechend<br />

der Vereinbarung im Kaufvertrag bis<br />

zum 31.05.2010 bezugsfertig hergestellt.<br />

Der Verkäufer haftet dem Käufer<br />

für jeden nachweislich aus der Überschreitung<br />

dieser Frist entstehenden<br />

Schaden, soweit die Verzögerung nicht<br />

auf höhere Gewalt oder Durchführung<br />

von Sonderwünschen für den Käufer<br />

zurückzuführen ist Der Verkäufer ist<br />

nicht verpflichtet, bautechnischen Sonderwünschen<br />

des Käufers, also Leistungen,<br />

die nicht in dieser Grundstückskaufvertrag<br />

oder der Bezugsurkunde<br />

enthalten sind, nachzukommen. Sonderwünsche<br />

sind nach Absprache mit<br />

dem Verkäufer möglich, falls dies der<br />

<strong>Bau</strong>fortschritt zulässt. Ein Rückbau ist<br />

grundsätzlich auszuschließen. Sonderwünsche<br />

sind falls nicht anders vereinbart<br />

gesondert zu vergüten.<br />

g) Abnahme des Sonder- und<br />

Gemeinschaftseigentums<br />

Die Abnahme des Sondereigentums<br />

erfolgt bei Bezugsfertigkeit, wobei der<br />

Käufer hierzu mit einer Frist von zwei<br />

Wochen zwischen Absendung der Mitteilung<br />

und Abnahmetermin zu diesem<br />

geladen wird. Bei Besichtigung wird<br />

ein Abnahmeprotokoll gefertigt, in welches<br />

Restarbeiten oder Mängel aufgenommen<br />

werden.<br />

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

erfolgt nach vollständiger Fertigstellung<br />

des Gebäudes durch die Eigentümergemeinschaft<br />

durch einen Sachverständigen.<br />

Eine Einladung durch<br />

den Verkäufer zum Termin der Abnahme<br />

des Gemeinschaftseigentums erfolgt<br />

nicht. Die jeweilige Abnahme ist maßgeblich<br />

für den Verjährungsbeginn.<br />

h) Übergang des Vertragsbesitzes<br />

sowie der Rechte und Pflichten<br />

Besitz und Nutzungen gehen von dem<br />

Zeitpunkt an auf den Käufer über, ab<br />

dem dieser das Vertragsobjekt aufgrund<br />

Übergabe nutzen darf. Ab Übergabe<br />

sowie im Fall einer vorzeitigen Nutzung<br />

ab Nutzungsbeginn gehen alle Lasten,<br />

insbesondere auch die laufenden Steuern<br />

und öffentlichen Abgaben, die Gefahr<br />

eines zufälligen Untergangs und<br />

einer zufälligen Verschlechterung, sowie<br />

die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />

Käufer über. Der Verkäufer ist zur Übergabe<br />

verpflichtet, wenn die Abnahme<br />

durchgeführt ist und der Käufer alle zu<br />

diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen<br />

geleistet hat oder Zug um Zug gegen<br />

Übergabe leistet. Der Verkäufer erteilt<br />

dem Käufer ab Besitzübergabe Stimmrechtsvollmacht<br />

für die Eigentümerversammlung.<br />

Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz<br />

hat bis zur Besitzübergabe<br />

der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der<br />

Käufer zu zahlen.<br />

Der Verkäufer trägt alle Erschließungsbeiträge<br />

im Sinne des <strong>Bau</strong>gesetzbuches<br />

für Erschließungsanlagen, die bis zur<br />

bezugsfertigen Fertigstellung des Vertragsobjektes<br />

bereits hergestellt sind,<br />

oder für die die Gemeinde bei der<br />

Durchführung des <strong>Bau</strong>vorhabens Voraus-<br />

oder Sicherheitsleistungen verlangt<br />

hat oder über die ein Erschließungsvertrag<br />

mit der Gemeinde geschlossen<br />

wurde, sowie Kosten für naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Außerdem trägt er alle Kosten für die<br />

Anschlüsse des Vertragsobjektes an Verund<br />

Entsorgungsanlagen, einschließlich<br />

der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge<br />

und Kommunalabgaben nach<br />

dem Kommunalabgabengesetz für die<br />

erstmalige vollständige Erschließung<br />

des Vertragsobjekts sowie die Kosten<br />

der inneren Erschließung. Art und Umfang<br />

der Leistungen des Verkäufers<br />

richten sich insoweit nach der <strong>Bau</strong>beschreibung<br />

und der <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

für das <strong>Bau</strong>vorhaben. Im Übrigen trägt<br />

solche Kosten der Käufer. Etwaige Rückerstattungen<br />

von Vorausleistungen stehen<br />

dem Verkäufer zu.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bestehen für den Kaufgegenstand keine<br />

Miet/Pachtverhältnisse.<br />

i) Gewährleistung<br />

Hinsichtlich der Gewährleistung wird<br />

im Vertrag wie folgt unterschieden. Bezüglich<br />

des Grund und Bodens sowie<br />

für Gebäudeteile, für die der Verkäufer<br />

keine Arbeiten schuldet, insbesondere<br />

der Keller, sind Sachmängelgewährleistungsansprüche<br />

des Käufers ausgeschlossen,<br />

sofern nicht § 309 Ziffer 7<br />

BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung<br />

von Leben, Körper, Gesundheit u. grobem<br />

Verschulden) diesem Ausschluss<br />

entgegensteht. Für die erbrachten Sa-<br />

nierungs- und Modernisierungsleistungen<br />

gilt das Werkvertragsrecht des BGB,<br />

wobei der Käufer einen Anspruch auf<br />

Nacherfüllung oder Minderungsrechte<br />

geltend machen und bei Mängeln vom<br />

Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz<br />

verlangen kann. Es gelten die gesetzlichen<br />

Verjährungsfristen.<br />

j) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten<br />

enthalten. Zunächst werden die<br />

Notarangestellten im für die Vertragsdurchführung<br />

nötigen Umfang bevollmächtigt.<br />

Der Käufer erhält eine Belastungsvollmacht<br />

für das Vertragsobjekt<br />

zur Darlehensbeschaffung. Die Verkäuferin<br />

wiederum ist bevollmächtigt, Sonder-<br />

und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />

in Größe und Anzahl der Wohnungen<br />

zu verändern, sowie umzuwandeln.<br />

Im Innenverhältnis dürfen diese<br />

Vollmachten nur insoweit benutzt werden,<br />

als ihre Ausübung in Übereinstimmung<br />

mit diesem Vertrag steht oder<br />

der Erfüllung behördlicher Auflagen<br />

dient und das Sondereigentum des<br />

Käufers nicht beeinträchtigt.<br />

k) Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem<br />

die Verkäuferin das unterbreitete Angebot<br />

des Käufers angenommen hat, nur<br />

aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen<br />

möglich. Grundsätzlich ist der hierfür<br />

gegebene Raum äußerst beschränkt<br />

und ist nur bei gravierenden Gründen<br />

gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />

dass einmal geschlossene Verträge von<br />

beiden Parteien eingehalten werden<br />

müssen.<br />

l) Voraussetzungen und Folgen<br />

der Eigentumsübertragung<br />

Eigentum erwirbt der Käufer erst mit<br />

seiner Eintragung im Grundbuch, unter<br />

anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />

Erklärung der Auflassung in<br />

einer Nachtragsurkunde sowie Vorlage<br />

der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamtes und vollständiger Zahlung<br />

des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />

dieses Anspruchs wird im Grundbuch<br />

eine Auflassungsvormerkung eingetragen,<br />

welche mit der Eintragung des<br />

Käufers als Eigentümer gelöscht wird.<br />

II. Verwaltervertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum,<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

wird die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Rehwagenstraße 2, 04288 Leipzig, bestellt,<br />

beauftragt und bevollmächtigt.<br />

Die Verwalterbestellung ist auf die die<br />

Dauer von zunächst drei Jahren ab<br />

Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />

einen Erwerber befristet. Der mit dem


Verwalter abgeschlossene Verwaltervertrag<br />

kann vor Ablauf dieser Frist nur<br />

aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst<br />

werden. In diesen Vertrag tritt der<br />

Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen<br />

und Lasten, spätestens mit Eintragung<br />

als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des<br />

WEG ein. Die einzelnen Aufgaben und<br />

Befugnisse ergeben sich aus dem Verwaltervertrag<br />

sowie dem zugehörigen<br />

Leistungskatalog. Die Vergütung des<br />

Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />

monatlich derzeit EUR 21,06 inkl.<br />

der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Zusatzleistungen sind entsprechend<br />

dem Verwaltervertrag gesondert<br />

zu vergüten. Die gleichzeitig<br />

mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />

die Regelungen der Gemeinschaftsordnung<br />

und die Vorschriften<br />

des WEG erlauben dem Verwalter, die<br />

Wohnungseigentümergem. umfassend<br />

gegenüber Dritten zu vertreten.<br />

Nach der Gemeinschaftsordnung, die<br />

Gegenstand der Teilungserklärung ist,<br />

ist jeder Eigentümer zur Sicherung der<br />

regelmäßigen Hausgeldzahlung verpflichtet<br />

dem Verwalter auf dessen Anforderung<br />

eine schriftliche Abtretungserklärung<br />

auszuhändigen, in der zukünftige<br />

Erlöse aus der Vermietung des<br />

Sondereigentums nach Maßgabe der<br />

Detailregelungen in der Gemeinschaftsordnung<br />

abgetreten werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

hat<br />

nach der Gemeinschaftsordnung Anspruch<br />

auf Abgabe einer notariellen<br />

Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />

gegenüber einem säumigen<br />

Mieteigentümer, der zum Beispiel das<br />

Hausgeld nicht zahlt. Die Veräußerung<br />

des Wohnungs- und Teileigentums bedarf<br />

der Zustimmung des Verwalters.<br />

Der Verwalter ist befugt, im Zuge der<br />

Erteilung seiner formellen Zustimmungserklärung<br />

im Voraus die Abgabe<br />

einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />

des neuen Erwerbers<br />

zu verlangen. Die Wohneinheiten<br />

dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt<br />

werden, es sei denn sämtliche<br />

Wohnungs-/Teileigentumseigentümer<br />

stimmen einer abweichenden Nutzung<br />

zu.<br />

<strong>Bau</strong>liche Veränderungen und Aufwendungen,<br />

die über die ordnungsgemäße<br />

Instandhaltung oder Instandsetzung<br />

des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen,<br />

können mit einer Mehrheit<br />

von 3/4 der in der Wohnungseigentümerversammlung<br />

erschienenen oder<br />

vertretenen Wohnungseigentümer beschlossen<br />

werden. Die Wohnungs- bzw.<br />

Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />

für das gemeinschaftliche<br />

Eigentum anzulegen. Über die Höhe<br />

der Beträge beschließt die Eigentümerversammlung.<br />

Zeichnet sich ab, dass<br />

die Höhe der nicht gezahlten Hausgel-<br />

der die Liquidität der Gemeinschaft gefährdet,<br />

so ist der Verwalter zur vorübergehenden<br />

Entnahme aus Mitteln der<br />

Instandhaltungsrücklage oder zur Aufnahme<br />

eines Darlehens, z.B. in der<br />

Form eines Überziehungskredites, ausdrücklich<br />

ermächtigt.<br />

III. Sondereigentumsverwaltung<br />

Grundsätzlich kann der Käufer wählen,<br />

ob er seine Sondereigentumseinheit<br />

selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />

beauftragt. Die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung<br />

für eine Vergütung je Wohnungseigentum<br />

von monatlich EUR<br />

19,04 inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer an. Für den Fall,<br />

dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit der<br />

Sondereigentumsverwaltung beauftragt,<br />

werden zur Durchführung der<br />

Verwaltung erforderliche Vollmachten<br />

des Käufers verlangt, mit denen die<br />

Hausverwaltung z.B. bevollmächtigt<br />

wird, die Mieten, die Nebenkosten und<br />

die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge<br />

abzuschließen oder diese zu kündigen,<br />

sowie notfalls Mietrückstände<br />

gerichtlich geltend zu machen.<br />

IV. Mietgarantie<br />

Auf Wunsch des Investors kann mit der<br />

Verkäuferin als Garantiegeberin ohne<br />

Kaufpreisaufschlag ein Mietgarantievertrag<br />

abgeschlossen werden. Der Mietgarantievertrag<br />

macht für den Erwerber<br />

aber nur Sinn, wenn er seine Eigentumseinheit<br />

vermieten, d.h. nicht selbst nutzen<br />

will.<br />

Voraussetzung für die Mietgarantieleistung<br />

ist jedoch, dass Erwerber und Veräußerer<br />

wechselseitig vertragstreu sind<br />

und nicht Streitigkeiten begründen,<br />

die zu Lasten des Garantiegeber gehen.<br />

Dies betrifft insbesondere auch die für<br />

die Vermietung zwingend erforderliche<br />

enge und reibungslose Zusammenarbeit<br />

zwischen Veräußerer und Garantiegeber<br />

für üblicherweise während des<br />

Beginns und der Laufzeit des Mietgarantievertrags<br />

auftretenden Nachbesserungs-<br />

und Gewährleistungsarbeiten,<br />

da diese einen direkten Einfluss auf den<br />

Vermietungserfolg haben.<br />

Mit dem Mietgarantievertrag garantiert<br />

die Garantiegeberin für insgesamt 12<br />

Monate einen Kaltmietzins in prospektierter<br />

Höhe gemäß den vertraglichen<br />

Bedingungen, beginnend mit dem dritten<br />

Monat nachdem die Eigentumseinheit<br />

bezugsfertig ist, das Sondereigentum<br />

abgenommen wurde und der<br />

Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten<br />

erfolgte. Die Garantiegeberin zahlt dabei<br />

die Differenz zwischen der für die<br />

Einheit tatsächlich erzielten Kaltmiete<br />

Das Objekt<br />

zur prospektierten Garantiemiete, jedoch<br />

höchstens für die Dauer von 12<br />

Monaten. Die Mietnebenkosten sind<br />

von der Garantie nicht erfasst. Der Investor<br />

ist verpflichtet, Betriebs- und Nebenkosten<br />

sowie das Hausgeld (Instandhaltungsrücklage)<br />

an den Verwalter<br />

nach dem WEG zu zahlen. Vom auszuzahlenden<br />

Mietgarantiebetrag sind diejenigen<br />

Beträge abzuziehen, die aus<br />

der Nettokaltmiete zur Begleichung<br />

von Kostenanforderungen des Verwalters<br />

nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

und sonstigen bestehenden Vertragsverhältnissen<br />

verwendet wurden,<br />

unabhängig davon, ob die Kosten auf<br />

den Mieter umlegbar sind oder nicht.<br />

Erfolgt die Erstvermietung zu einer Miete,<br />

welche über der garantierten Miete<br />

liegt, steht die Differenz für die Laufzeit<br />

der Mietgarantie dem Garantiegeber<br />

zu. Dies gilt entsprechend bei einer<br />

Vermietung vor Beginn der Mietgarantie.<br />

Ist die Vermietung während der Garantiezeit<br />

aus Gründen, die vom Erwerber<br />

zu vertreten sind, nicht oder nur gemindert<br />

möglich, so entfällt für diesen Zeitraum<br />

die Garantieverpflichtung des<br />

Garantiegebers entsprechend. Im Mietgarantievertrag<br />

sind weitere Ausnahmen<br />

zur Eintrittspflicht des Garantiegebers<br />

vorgesehen. Mietgarantieleistungen<br />

sind zum Beispiel ausgeschlossen,<br />

wenn fällige Kaufpreiszahlungen<br />

vom Erwerber nicht geleistet werden<br />

oder Mietminderungsrechte ausgeübt<br />

werden, es sei den sie beruhen auf<br />

Umstände, die der Garantiegeber zu<br />

vertreten hat.<br />

Als Voraussetzung für die Durchführung<br />

des Garantievertrages erteilt der Investor<br />

dem Garantiegeber Vermietungsvollmachten,<br />

die auf Unterbevollmächtigte<br />

übertragen werden kann. Der Erwerber<br />

tritt seine Ansprüche gegenüber dem<br />

Mieter auf Mietzahlung während der<br />

Garantiezeit an den Garantiegeber ab.<br />

Der Garantievertrag endet entweder<br />

nach 12 Monaten oder wenn eine der<br />

Parteien aus wichtigem Grund den Vertrag<br />

kündigt. Ansprüche aus dem Garantievertrag<br />

verjähren ein Jahr nach<br />

Beendigung des Mietgarantievertrages,<br />

wobei Ausnahmen gelten, z.B. bei Haftungsansprüchen<br />

die auf Vorsatz beruhen.<br />

Die Haftung des Garantiegebers<br />

ist unter Beachtung von Ausnahmen<br />

auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

45


46<br />

Die steuerlichen<br />

Grundlagen<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden<br />

steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang<br />

mit Immobilienerwerben<br />

nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage<br />

(Stand 01.01.2008) dargestellt. Bei dem<br />

zu sanierenden Objekt handelt es sich<br />

um ein denkmalgeschütztes Gebäude,<br />

welches ca. 1900 errichtet wurde. Das<br />

Gebäude ist ein mehrgeschossiges<br />

Wohngebäude mit Dachgeschoss. Der<br />

vollständige Abschluss der Sanierungsmaßnahmen<br />

am angebotenen Objekt<br />

ist bis spät. 31.08.2010 vorgesehen.<br />

A IMMOBILIENERWERB ZUR<br />

FREMDVERMIETUNG<br />

1. Voraussetzungen für die<br />

steuerliche Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer<br />

Immobilie zur Fremdvermietung kann<br />

einkommenssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um<br />

keine Liebhaberei handelt, sondern die<br />

Absicht besteht, auf Dauer gesehen<br />

nachhaltig Überschüsse zu erzielen.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />

Rechtsprechung bei einer auf Dauer<br />

angelegten Vermietung ausgegangen<br />

(Schreiben des Bundesministeriums der<br />

Finanzen vom 08.10.2004). Sollte die<br />

Finanzverwaltung daran Zweifel haben,<br />

trägt der Steuerpflichtige die objektive<br />

Beweislast. Hierfür kann eine Prognose<br />

erstellt werden, in der sich in dem<br />

ganzen Betrachtungszeitraum ein<br />

Totalüberschuss aus den voraussichtlichen<br />

Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />

Werbungskosten ergibt. Der<br />

Prognosezeitraum orientiert sich laut<br />

dem Schreiben des Bundesministeriums<br />

für Finanzen vom 23.07.1992 an der<br />

„voraussichtlichen Vermögensnutzung“,<br />

die bei Gebäuden 100 Jahre betragen<br />

soll. Der Bundesfinanzhof hält dagegen<br />

in jüngeren Urteilen eine Kalkulation<br />

von über 50 Jahre für nicht angemessen,<br />

da diese spekulative Komponenten<br />

enthält.<br />

Darüber hinaus wird nach neuerer<br />

Rechtsprechung die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

in Abhängigkeit von der<br />

Höhe der Mietzinsen beurteilt (Urteil<br />

d. Bundesfinanzhofs vom 05.11.2002).<br />

Beträgt demnach bei einer langfristigen<br />

Vermietung der Mietzins mindestens<br />

75% der ortsüblichen Marktmiete, ist<br />

grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auszugehen.<br />

Liegt der vereinbarte Mietzins zwischen<br />

56% und 75% der ortsüblichen Mieten,<br />

ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />

einer Überschussprognose zu<br />

überprüfen. Bei einer positiven Prognose<br />

ist das Vorliegen einer solchen Absicht<br />

zu bejahen. Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit<br />

in einen entgeltlichen<br />

und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.<br />

Der unentgeltliche Teil ist steuerlich<br />

nicht relevant. Die entsprechenden<br />

anteiligen Werbungskosten können<br />

insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches<br />

gilt, wenn der Mietzins unabhängig<br />

von der Überschussprognose weniger<br />

als 56% der ortsüblichen Mieten<br />

beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).<br />

Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />

mit Zustimmung des Bundesrates das<br />

Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />

im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

beschlossen. Damit<br />

wurde unter anderem ein § 15 b ins<br />

EStG eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />

gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen,<br />

denen ein Steuerpflichtiger<br />

nach dem 10.11.2005 beitritt oder für<br />

die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />

begonnen wurde. Bestandteil<br />

dieser Gesetzesänderung ist eine<br />

Regelung, nach der Verluste aus sog.<br />

Steuerstundungsmodellen weder mit<br />

anderen positiven Einkünften verrechnet<br />

noch nach § 10 d EStG abgezogen<br />

werden dürfen. Diese Verluste mindern<br />

jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

in den folgenden Jahren aus<br />

derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />

Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />

Vorschrift vor, wenn aufgrund einer<br />

modellhaften Gestaltung steuerliche<br />

Vorteile in Form von negativen Einkünften<br />

erzielt werden sollen. Diese Regelung<br />

soll jedoch nur Anwendung finden,<br />

wenn innerhalb der Verlustphase das<br />

Verhältnis der Summe der prognostizierten<br />

Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch<br />

aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />

des eingesetzten Eigenkapitals<br />

10 vom Hundert übersteigt.<br />

Betroffen von dieser neuen Regelung<br />

sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen,<br />

geschlossene Immobilienfonds<br />

und ähnliche Konstruktionen.<br />

Nicht abschließend geklärt ist die Frage,<br />

ob auch Fälle, in denen ein <strong>Bau</strong>träger<br />

Objekte mit Modernisierungszusage an<br />

Anleger veräußert, vom § 15 b EStG<br />

erfasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />

vertreten, dass in solchen Fällen<br />

aufgrund der vom Anbieter vorformulierten<br />

und prospektierten Verträge eine<br />

Modellhaftigkeit anzunehmen sei und<br />

es damit zu einer Verlustabzugbeschränkung<br />

nach § 15 b EStG komme. Überwiegend<br />

wird diese Rechtsauffassung<br />

jedoch abgelehnt (vgl. bspw. Beck in<br />

DStR 06, 61 ff.). In der Gesetzesbegründung<br />

zu § 21 Abs. I Satz 1 EStG – der<br />

§ 15 b EStG auch für die Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung für anwendbar<br />

erklärt – heißt es, dass von<br />

der Neuregelung „<strong>Bau</strong>trägergestaltungen,<br />

in denen ein <strong>Bau</strong>träger ein Objekt<br />

in einem Sanierungsgebiet oder ein<br />

Denkmal saniert, für die Sonderabschreibungen<br />

geltend gemacht werden<br />

können und bei denen vor Beginn der<br />

Sanierung die Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />

an Erwerber außerhalb<br />

einer Fondskonstruktion veräußert<br />

werden“, nicht betroffen seien. Zum<br />

gleichen Ergebnis gelangt ein Anwendungsschreiben<br />

des Bundesministeriums<br />

der Finanzen vom 17.07.2007,<br />

worin klargestellt wird, dass es zu einer<br />

Modellhaftigkeit einer solchen Gestaltung<br />

nur dann kommt, wenn der Erwerber<br />

neben dem „reinen“ Erwerb<br />

der Eigentumswohnung (hierzu ist auch<br />

noch der eventuell anfallende Sanierungsaufwand<br />

zu rechnen) auch modellhafte<br />

Zusatz- oder Nebenleistungen<br />

vom <strong>Bau</strong>träger (selbst, von dem <strong>Bau</strong>träger<br />

nahe stehenden Personen, von Gesellschaften,<br />

an denen der <strong>Bau</strong>träger<br />

selbst oder diesem nahe stehende Personen<br />

beteiligt sind oder auf Vermittlung<br />

des <strong>Bau</strong>trägers von Dritten) in Anspruch<br />

nimmt und wenn die Zusatzund<br />

Nebenleistungen einen Steuerstundungseffekt<br />

ermöglichen sollen.<br />

Voraussetzung für die Anwendbarkeit<br />

des § 15 b EStG ist also, dass für die<br />

Zusatz- und Nebenleistungen ein gesondertes<br />

Entgelt berechnet wird, denn<br />

anderenfalls würden sie den Steuerstundungseffekt<br />

nicht ermöglichen. Dabei<br />

reicht bereits die Inanspruchnahme<br />

einer einzigen modellhaften Zusatzleistung<br />

zur Annahme der Modellhaftigkeit<br />

der Anlage aus. Nicht zu den „schädlichen“<br />

Zusatz- und Nebenleistungen<br />

gehören die Vereinbarungen über Leistungen,<br />

die die Bewirtschaftung und<br />

Verwaltung betreffen. Hierzu gehören<br />

vor allem die Aufwendungen für die<br />

Hausverwaltung und die Tätigkeit des<br />

WEG-Verwalters. Auch der Abschluss<br />

eines sog. Mietpools wird seitens des<br />

Finanzministeriums als unschädlich angesehen.<br />

Voraussetzung für die Unschädlichkeit<br />

ist jedoch, dass es sich<br />

nicht um Vorauszahlungen für mehr<br />

als zwölf Monate handelt. Zu den<br />

„schädlichen“ Nebenleistungen gehören<br />

grundsätzlich auch Mietgarantien<br />

oder Bürgschaften für die Endfinanzierung.<br />

Voraussetzung für die Annahme<br />

einer schädlichen Nebenleistung ist<br />

jedoch auch hier, dass diese gegen ein<br />

besonderes Entgelt gewährt werden.<br />

Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass<br />

es nicht zur Modellhaftigkeit der Anlage<br />

kommt, wenn die Nebenleistung lediglich<br />

Bestandteil des (einheitlichen) Kaufpreises<br />

der Eigentumswohnung ist. Zur<br />

Problematik, dass das BMF-Schreiben<br />

vom 17.07.2007 die pauschale Aussage<br />

enthält, dass die Vermarktung mittels<br />

Prospekt immer ein Indiz für die Modellhaftigkeit<br />

und damit für die Anwendung<br />

von § 15 b EStG ist, ist festzuhalten,<br />

dass es sich bei einem <strong>Bau</strong>trägerprojekt<br />

nach der wohl herrschenden<br />

Meinung hierbei nur um ein abstraktes<br />

Indiz handelt. Um zur Anwendung von<br />

§ 15 b EStG zu kommen, bedarf es im<br />

Bereich des Erwerbs einer Eigentumswohnung<br />

vom <strong>Bau</strong>träger konkret der<br />

Inanspruchnahme von „schädlichen“<br />

Nebenleistungen (s. zum Vorstehenden<br />

den Aufsatz von Gragert „Verlustver-


echnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle“<br />

in NWB Nr. 39 vom<br />

24.09.2007 sowie NWB Nr. 30 vom<br />

21.07.2008). Da zum § 15 b EStG<br />

bisher weder Rechtsprechung noch<br />

längerfristige Anwendungspraxis der<br />

Finanzverwaltung bekannt ist, besteht<br />

bezüglich dieser Rechtsauffassung noch<br />

keine abschließende Rechtssicherheit.<br />

2. Abgrenzung zw. Vermögensverwaltung<br />

u. Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen<br />

unter A.1. steuerrelevant, ist<br />

ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

(§ 21 EStG) oder aus Gewerbebetrieb<br />

(§ 15 EStG) handelt.<br />

Eine private Vermögensverwaltung liegt<br />

dann vor, wenn der Investor eine Immobilie<br />

dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />

vermietet (Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung). Die Grenze<br />

der privaten Vermögensverwaltung<br />

wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich<br />

der Fremdvermietung neben<br />

der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />

Dienstleistungen erbracht<br />

werden.<br />

Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />

als 3 Objekte veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />

davon aus, dass die<br />

Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird (sog. Drei-<br />

Objekt-Grenze), da nicht mehr die Substanznutzung,<br />

sondern die Substanzwertsteigerung<br />

in den Vordergrund<br />

getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel begründet.<br />

Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />

werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In Sonderfällen<br />

kann sich die Frist von 5 Jahren auf 10<br />

Jahre verlängern. Durch neuere Urteile<br />

des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />

zur Drei-Objekt-Grenze relativiert,<br />

so dass bezüglich des gewerblichen<br />

Grundstückshandels z.Z. keine<br />

eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />

Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

handelt, unterliegen diese<br />

neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />

und zwar unabhängig von<br />

der Behaltensdauer.<br />

Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung unterliegt<br />

ein etwaiger Veräußerungsgewinn als<br />

sog. privates Veräußerungsgeschäft<br />

nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />

dann der Einkommensteuer, wenn zwischen<br />

Anschaffung und Veräußerung<br />

der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre<br />

liegen. Als Veräußerungsgewinn wird<br />

grundsätzlich der Überschuss des Verkaufserlöses<br />

über den um die vorgenommenen<br />

Abschreibungen reduzierten<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

und den Veräußerungskosten<br />

angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien,<br />

die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

oder Fertigstellung und Ver-<br />

äußerung ausschließlich zu eigenen<br />

Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />

und in den beiden vorangegangenen<br />

Jahren zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wurden.<br />

In der Koalitionsvereinbarung vom<br />

11.11.2005 zwischen CDU/CSU und<br />

SPD ist eine Erweiterung der Steuerpflicht<br />

für solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />

vorgesehen. So wurde<br />

unter anderem diskutiert, zum 01.01.<br />

2007 auch über die oben genannte 10<br />

Jahresfrist hinaus eine pauschale Versteuerung<br />

von solchen Veräußerungsgewinnen<br />

mit 20% vorzunehmen. Aussagen<br />

zur genauen Ausgestaltung dieser<br />

geplanten Gesetzesänderung lassen<br />

sich derzeit nicht machen. Es muss damit<br />

gerechnet werden, dass die o.g.<br />

derzeitige gesetzliche Regelung nur<br />

zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />

3. Überschussermittlung<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />

Rahmen der Vermögensverwaltung<br />

ausüben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne<br />

des § 21 EStG.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erfolgt durch<br />

die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnahmen<br />

und der im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />

(Überschussermittlung).<br />

Steuerliche Vorteile können dann eintreten,<br />

wenn sich ein Überhang von<br />

Werbungskosten ergibt und dieser mit<br />

anderen positiven Einkünften des Investors<br />

mit steuerlicher Wirkung verrechnet<br />

werden kann.<br />

4. Verlustverrechnung<br />

Die Verlustverrechnung in dem Veranlagungsjahr,<br />

in dem der Verlust entstanden<br />

ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungsjahr<br />

2004 wieder unbegrenzt<br />

möglich.<br />

Im Veranlagungszeitraum können nicht<br />

verrechnete Verluste, bis zu einem Betrag<br />

von EUR 511.500 in das Vorjahr<br />

zurückgetragen werden, oder sie werden<br />

in die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />

Bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

erhöht sich der Verlustrücktrag<br />

auf bis zu EUR 1.023.000. Der verbleibende<br />

Verlustvortrag ist in den folgenden<br />

Veranlagungsjahren bis zu EUR 1<br />

Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />

und der darüber hinausgehende Anteil<br />

bis zu 60% des Gesamtbetrages der<br />

Einkünfte abzugsfähig (§ 10d EStG).<br />

Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.<br />

Bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten erhöht sich der Betrag auf<br />

EUR 2 Mio.<br />

5. Werbungskosten bei Vermietung<br />

und Verpachtung<br />

5.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungs-<br />

Das Objekt<br />

kosten alle Aufwendungen zum Erwerb,<br />

zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

können im Rahmen der<br />

Überschussermittlung nur anteilig in<br />

Form von Abschreibungen berücksichtigt<br />

werden. Andere Aufwendungen<br />

(Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />

Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Grundsteuer etc.) sind als<br />

sofort abziehbare Werbungskosten im<br />

Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />

Aufwendungen für<br />

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnah-men,<br />

die innerhalb von drei<br />

Jahren nach Anschaffung des Gebäudes<br />

durchgeführt werden und 15% der<br />

Anschaffungskosten übersteigen, zählen<br />

zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />

Herstellungskosten), ansonsten<br />

i.d.R. zu den sofort abzugsfähigen<br />

Werbungskosten.<br />

5.2 Disagio und Damnum<br />

Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />

Ausgabebetrag und dem Nennbetrag<br />

eines Darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />

Disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />

– im Zeitpunkt der Zahlung als<br />

Werbungskosten abgezogen werden.<br />

Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />

steuerlichen Verlusten, da<br />

hier Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert<br />

werden. Dies gilt nur, solange<br />

das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />

Vereinbarungen entspricht. Das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) legt mit<br />

Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />

von einer Marktüblichkeit des Disagios<br />

auszugehen ist, wenn für ein Darlehen<br />

mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />

von mindestens fünf Jahren ein Disagio<br />

in Höhe von bis zu 5% vereinbart worden<br />

ist. Diese Regelung ist erstmals für<br />

Darlehensverträge anzuwenden, die<br />

nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />

ändert das EStG in der Form, dass geleistete<br />

Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung<br />

von mehr als fünf<br />

Jahren insgesamt auf den Zeitraum<br />

gleichmäßig zu verteilen sind, für den<br />

sie geleistet werden (§ 11 Abs. 2 Satz<br />

3 EStG). Nach dem Gesetzeswortlaut<br />

ist auch ein Disagio betroffen. Das o.g.<br />

BMF-Schreiben steht demnach im Widerspruch<br />

zum Gesetzeswortlaut.<br />

Während der Beratungen zur Gesetzgebung<br />

sollte das Disagio jedoch nicht<br />

in diese Gesetzesregelung einbezogen<br />

werden. Mit Schreiben vom 05.04.2005<br />

wurde daher vom Bundesministerium<br />

der Finanzen im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />

Klarstellung bestimmt, dass<br />

es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />

wird, wenn die Neuregelung<br />

des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht auf<br />

ein Disagio angewendet wird, das vor<br />

47


48<br />

dem 01.01.2006 abgeflossen ist. Mit<br />

Schreiben des Bundesministeriums der<br />

Finanzen vom 15.12.2005 wurde diese<br />

Verwaltungsanweisung auch über den<br />

31.12.2005 hinaus verlängert. Damit<br />

bleibt es bei der bisherigen Verwaltungspraxis<br />

für entsprechende Disagios. Die<br />

beschriebenen Regelungen gelten entsprechend<br />

auch für ein Damnum.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />

beträgt grundsätzlich 2% der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen.<br />

Wurde das Gebäude vor dem 01.01.<br />

1925 fertig gestellt, erhöht sich der<br />

jährliche Abschreibungssatz auf 2,5%.<br />

Die Anschaffungskosten für eine Einbauküche<br />

können linear (gleichmäßig) über<br />

die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />

Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken<br />

dienen, konnte bisher ggf.<br />

eine erhöhte degressive Abschreibung<br />

nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen<br />

werden. Im Gesetz zum Einstieg<br />

in ein steuerliches Sofortprogramm<br />

wurde die Möglichkeit der degressiven<br />

Abschreibung zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />

Die bisherige Regelung ist nur<br />

noch für Objekte anzuwenden, die auf<br />

Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />

vor dem 01.01.2006 gestellten <strong>Bau</strong>antrags<br />

hergestellt oder auf Grund eines<br />

nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />

01.01. 2006 rechtswirksam abgeschlossenen<br />

obligatorischen Vertrags angeschafft<br />

worden sind.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen nach<br />

§ 7i EStG<br />

Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />

das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein <strong>Bau</strong>denkmal<br />

ist, können erhöhte Abschreibungen<br />

vorgenommen werden. Beim Erwerb<br />

von Eigentumswohnungen betragen<br />

diese erhöhten Abschreibungen für den<br />

Teil der Anschaffungskosten, der auf<br />

die Herstellungskosten für <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

entfällt, die nach Art und Umfang<br />

der Erhaltung des Gebäudes als <strong>Bau</strong>denkmal<br />

oder zu seiner sinnvollen Nutzung<br />

erforderlich sind, im Jahr der Herstellung<br />

und in den folgenden sieben<br />

Jahren jeweils bis zu 9% und in den<br />

folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7%<br />

alternativ zur linearen Abschreibung<br />

von 2% bzw. 2,5% (§ 7i EStG, sog.<br />

Denkmal-AfA). Erhaltene Zuschüsse<br />

mindern die o.g. Anschaffungskosten<br />

als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />

Die Abschreibung erfolgt im Jahr<br />

des Abschlusses der <strong>Bau</strong>maßnahme<br />

und in den elf darauf folgenden Jahren.<br />

Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />

Abschreibungen können in späteren<br />

Veranlagungszeiträumen nicht nachgeholt<br />

werden. Die <strong>Bau</strong>maßnahmen sind<br />

nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss<br />

des notariellen Kaufvertrages<br />

durchgeführt werden. Die erhöhten<br />

Abschreibungen können nur in Anspruch<br />

genommen werden, wenn eine<br />

entsprechende Bescheinigung der nach<br />

Landesrecht zuständigen Stelle über<br />

die denkmalrechtlichen Voraussetzungen<br />

und die Erforderlichkeit der Aufwendungen<br />

vorliegt. Zweckmäßigerweise<br />

wird vor Beginn der <strong>Bau</strong>maßnahme<br />

eine vorläufige Bescheinigung<br />

eingeholt. Ungeachtet dessen ist umstritten,<br />

inwieweit die Finanzbehörden<br />

an derartige Bescheinigungen, bspw.<br />

vom Denkmalschutzamt gebunden sind<br />

oder nicht. Strittig sind oftmals auch<br />

diejenigen Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />

so umfassend<br />

sind, dass dadurch ein Neubau entsteht<br />

oder Umnutzungen, bspw. von Gewerbe-<br />

in Wohnnutzung. In solchen Fällen<br />

haben die Finanzämter die Denkmalschutzabschreibungen<br />

oftmals schon<br />

versagt.<br />

Da das Finanzamt nach Maßgabe der<br />

Einkommensteuerrichtlinien 2005 (R 7i<br />

Abs. 3) in der Regel die Aufteilung der<br />

Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz<br />

bzw. auf die begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />

überprüft, können<br />

sich ggf. zwischen den im Kaufvertrag<br />

genannten Sanierungsaufwendungen<br />

und den steuerlich begünstigten Aufwendungen<br />

Abweichungen ergeben.<br />

6. Einkommensteuervorauszahlung<br />

bzw. Eintragung eines<br />

Lohnsteuerfreibetrages<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen<br />

Verluste können bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />

(§ 37<br />

EStG) oder in Form eines Freibetrages<br />

auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1<br />

Nr. 5b EStG) berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume,<br />

die nach der Fertigstellung oder der<br />

Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />

Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />

seiner Fertigstellung angeschafft, tritt<br />

an die Stelle der Anschaffung die Fertigstellung<br />

(§ 37 Abs. 3 Satz 8 u. 9 EStG).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren<br />

ist ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden. Der Antrag<br />

muss spät. bis 30.11. des Kalenderjahres<br />

gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte<br />

gilt (§ 39a Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />

B IMMOBILIENERWERB ZUR<br />

EIGENNUTZUNG<br />

Sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen<br />

landesrechtlichen Vorschriften<br />

ein <strong>Bau</strong>denkmal ist, kann der Eigennutzer<br />

nach § 10f EStG die Aufwendungen<br />

für begünstigte <strong>Bau</strong>maßnahmen im<br />

Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme<br />

und in den neun folgenden Kalenderjahren<br />

jeweils bis zu 9% wie Sonderausgaben<br />

abziehen (§ 10f Abs. 1<br />

EStG), wenn alle Voraussetzungen des<br />

§ 7i EStG erfüllt sind (u.a. Vorliegen<br />

einer entsprechenden Bescheinigung<br />

der zuständigen Behörde, vgl. Ausführungen<br />

zum § 7i EStG unter A.5.4).<br />

Diese Regelung ist bei Eigentumswohnungen<br />

entsprechend anzuwenden (§<br />

10f Abs. 5 EStG).<br />

Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />

soweit mit den begünstigten <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

nach dem Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages begonnen wird.<br />

Eine Nachholung von nicht ausgenutzten<br />

Abzugsbeträgen in späteren Perioden<br />

ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug<br />

wird nur insoweit gewährt,<br />

wie in dem jeweiligen Kalenderjahr die<br />

Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 EStG).<br />

Die Steuervergünstigung nach § 10 f<br />

EStG kann nur für ein begünstigtes Objekt<br />

gewährt werden. Bei Ehegatten<br />

können diese Abzugsbeträge insgesamt<br />

für zwei Objekte in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />

Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter<br />

A.6. entsprechend.<br />

C SONSTIGE STEUERLICHE<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

Nach Zustandekommen des notariellen<br />

Kaufvertrages fällt zu der in Dresden<br />

belegenen Immobilie Grunderwerbsteuer<br />

i.H.v. 3,5% des Kaufpreises an.<br />

Die Grunderwerbsteuer entsteht auch<br />

bei der Veräußerung des Objekts. I.d.R.<br />

hat der Erwerber diese Grunderwerbsteuer<br />

zu zahlen, wobei der Verkäufer<br />

gegenüber dem Finanzamt neben dem<br />

Käufer gesamtschuldnerisch haftet. Darüber<br />

hinaus fällt laufend Grundsteuer<br />

an. Wird das Objekt vermietet, kann<br />

diese jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />

auf den Mieter umgelegt<br />

werden.<br />

D BERÜCKSICHTIGUNG INDIVI-<br />

DUELLER STEUERLICHER RAH-<br />

MENBEDINGUNGEN EINES<br />

INVESTORS<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />

Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />

und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />

wie die Anpassung der<br />

vertraglichen Rahmenbedingungen an<br />

veränderte Marktstrukturen oder die<br />

Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />

der Immobilie und die sich daraus<br />

ergebenen steuerlichen Folgen lassen<br />

sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />

der individuellen Rahmenbedingungen<br />

des jeweiligen Investors ableiten.<br />

Die Prospektherausgeberin empfiehlt<br />

daher jedem Erwerber vor dem<br />

Abschluss eines Kaufvertrages einen<br />

Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />

zu ziehen.


DIE REFERENZEN<br />

49


50<br />

Nordstraße 55<br />

Leipzig


Goethestraße<br />

Taucha<br />

51


52<br />

Gottschedstraße 20<br />

Leipzig


Paul-Michael-Straße<br />

Leipzig<br />

55


56<br />

Ihre Vertragspartner<br />

Verkäufer und Initiator<br />

WEG-Verwalter<br />

SE-Verwalter<br />

Qualitätskontrolle<br />

DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />

04107 Leipzig<br />

HRB 21 209, AG Leipzig<br />

Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />

Rehwagenstraße 2<br />

04288 Leipzig<br />

HRB 43 00, AG Leipzig<br />

TÜV-geprüftes Wohneigentum<br />

TÜV Süd Industrie Service GmbH · Leipzig<br />

Wiesenring 2<br />

04159 Leipzig<br />

HRB 10 93 26, AG München


Haftungs- und<br />

Angabenvorbehalte<br />

Mit diesem Prospekt werden ausschließlich<br />

Auskünfte zu der angebotenen Immobilie erteilt.<br />

Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />

und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-,<br />

Finanzierungs-, Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung<br />

erbracht. Eine Haftung für den<br />

Eintritt von Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen<br />

sowie für die zukünftige Entwicklung<br />

der Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten,<br />

insbesondere auch für ggf. erstellte Berechnungsbeispiele<br />

etc. kann (u.a. aufgrund<br />

der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher<br />

Parameter) nicht übernommen werden.<br />

Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die<br />

bis zum Prospekterstellungszeitpunkt bekannten<br />

oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend.<br />

Planungs- und Berechnungsgrundlagen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell<br />

möglichen Veränderung. Die derzeitige<br />

<strong>Bau</strong>-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />

sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />

Eventuell im Prospekt enthaltene Illustrationen<br />

und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />

Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht<br />

als wesentliche Elemente im Sinne der <strong>Bau</strong>beschreibung.<br />

Die tatsächliche Gestaltung und<br />

<strong>Bau</strong>ausführung kann hiervon abweichen. Die<br />

Realisierung von Planungen steht unter dem<br />

Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens<br />

der entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben<br />

ausschließlich die notariell beurkundeten<br />

Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />

Vertreter der Gesellschaften erfolgt ausschließlich<br />

zur Information der Vertretungsverhältnisse.<br />

Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />

mit den genannten Personen wird damit nicht<br />

bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten<br />

Vertragspartner. Verbindliche bzw. vom Prospekt<br />

abweichende Angaben darf und kann<br />

nur die Prospektherausgeberin machen. Dritte<br />

Personen, insbesondere mit dem Vertrieb und<br />

der Vermittlung befasste Personen sind hierzu<br />

nicht legitimiert. Kaufinteressenten wird als<br />

Anlage eine Vertragsmappe mit z.T. unverbindlichen<br />

Vertragsmustern (Entwürfen) ausgehändigt.<br />

Der Prospekt ist nur im Zusammenhang<br />

mit dieser Anlage vollständig. Da auch die abzuschließenden<br />

Verträge Veränderungen in<br />

sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />

können, besitzen nur die letztendlich wechsel-<br />

seitig abgeschlossenen Verträge Gültigkeit.<br />

Die im Exposè enthaltenen Angaben und Angebote<br />

sind demnach unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Der Prospektaufbau und Inhalt<br />

orientiert sich am IDW-S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer<br />

(Stand 18.05.2006), ohne dass<br />

hieraus Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin<br />

hergeleitet werden können. Aufgrund<br />

des unten angegebenen frühen Prospekterstellungszeitpunktes<br />

und des daraus resultierenden<br />

Umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt<br />

noch nicht sämtliche im Prospekt wiedergegebenen<br />

Daten, Fakten und Zahlen des<br />

Projektes feststanden und der Erwerber bei<br />

Interesse hierzu von den Projektbeteiligten jederzeit<br />

über den jüngsten Stand der Dinge<br />

informiert werden kann, akzeptiert er, dass<br />

Ansprüche aus diesem Prospekt – soweit überhaupt<br />

gegeben – binnen sechs Monaten ab<br />

Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab dem<br />

angegebenen Herausgabedatum verjähren,<br />

es sei denn, die Prospektherausgeberin hat im<br />

Prospekt vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben<br />

gemacht. Die Prospektherausgeberin<br />

versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen<br />

und Gewissen über alle für die Anlageentscheidung<br />

wesentlichen Umstände im Prospekt<br />

vollständig und richtig aufgeklärt hat. Trotz<br />

gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster<br />

Erarbeitung können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Der Prospekt wurde im Februar 2009 erstellt<br />

und herausgegeben.<br />

Überreicht durch:<br />

57


DGG·Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2 · 04107 Leipzig<br />

Telefon: 0341 / 22 525 10 · www.dgg-ag.de

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