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BGHW-Kompakt<br />

36<br />

Sicherer Umgang mit elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln


Sicherer Umgang mit elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln


<strong>Inhalt</strong><br />

Gefahren des elektrischen Stromes ......................................................................................................... 5<br />

Pflichten des Arbeitgebers .......................................................................................................................... 5<br />

Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und<br />

Benutzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ............................................................ 6<br />

Elektroarbeiten ................................................................................................................................................. 6<br />

Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln: Wer darf was? .......................................................... 6<br />

Die 5 Sicherheitsregeln – das kleine 1 x 1 des Elektrikers ......................................................... 13<br />

Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln .................................... 13<br />

Beschaffung und Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ............................... 17<br />

Praxisbeispiele für den sicheren Umgang mit elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln............................................................................................................. 18<br />

Vorführstände für Leuchten .............................................................................................................. 21<br />

Leuchten ................................................................................................................................................... 22<br />

Unterweisungen .......................................................................................................................................... 25<br />

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ........................................................................... 25<br />

Erste Hilfe ....................................................................................................................................................... 28<br />

Schriften zum Thema ................................................................................................................................. 29<br />

Prüfliste Elektroarbeiten ........................................................................................................................... 30


Gefahren des elektrischen Stromes<br />

Die Gefährdung des Menschen durch elektrischen<br />

Strom wird vor allem bestimmt<br />

durch die Größe der Stromstärke, die durch<br />

den Menschen fließt. Bei einer Betriebsspannung<br />

von 230 Volt (Spannung in der<br />

Steckdose) fließt beim Menschen bei einer<br />

Hand- zu Handdurchströmung ein Strom<br />

von ca. 230 mA (Milliampere)!<br />

Zur Verdeutlichung: Bereits bei ca. 20 mA<br />

verkrampfen die Muskeln und das selbständige<br />

Loslassen der Stromquelle ist<br />

nicht mehr möglich. Ab ca. 80 mA kann<br />

Herzkammerflimmern auftreten (in Abhängigkeit<br />

von der Einwirkzeit). Das heißt: Für<br />

den Menschen besteht Lebensgefahr.<br />

Unfallbeispiele:<br />

• Ein Verkäufer wollte einen verfahrbaren<br />

Rippenheizkörper zur Seite schieben.<br />

Beim Berühren des Metallkörpers bekam<br />

er einen elektrischen Schlag. Folgen waren<br />

über Wochen andauernde einseitige<br />

Arm- und Beinlähmungen. Ursache dieses<br />

Unfalls war ein schadhafter Knickschutz<br />

an der Einführung der Anschlussleitung<br />

in das Gerät. Hierdurch war der<br />

Schutzleiter abgerissen und die Isolierung<br />

einer Leitungsader durchgescheuert.<br />

Dadurch stand das Metallgehäuse<br />

unter Spannung.<br />

• Eine Verkäuferin berührte den Metallstiel<br />

einer eingeschalteten Stehleuchte<br />

und erhielt einen kräftigen Stromschlag.<br />

Infolgedessen wurde das Schultergelenk<br />

schwer verletzt. Durch einen Defekt<br />

in der Leuchte hatte der Metallstiel<br />

Kontakt mit stromführenden Teilen. Bei<br />

vorhandenem Schutzleiter hätte dies<br />

zum Abschalten der Sicherung führen<br />

müssen. Die Leuchte war aber vorschriftswidrig<br />

über eine nur zweiadrige<br />

Verlängerungsleitung ohne Schutzleiter<br />

angeschlossen worden, so dass der Metallstiel<br />

unter Spannung stand.<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Den zwei beschriebenen Unfällen ist etwas<br />

gemeinsam, das für die große Mehrzahl der<br />

Elektro-Unfälle gilt: sie hätten sich durch<br />

Sorgfalt und verantwortungsbewusstes<br />

Handeln verhindern lassen!<br />

Pflichten des Arbeitgebers<br />

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen,<br />

dass<br />

• elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

entsprechend den elektrotechnischen<br />

Regeln betrieben werden;<br />

• elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

von einer Elektrofachkraft (befähigte Person<br />

nach Betriebssicherheitsverordnung)<br />

oder unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen<br />

Regeln errichtet, geändert<br />

und in Stand gehalten werden;<br />

• Mängel unverzüglich beseitigt werden;<br />

• Betriebsmittel / elektrische Anlagen bei<br />

einer unmittelbaren Gefährdung diese<br />

aus dem Verkehr gezogen bzw. nicht<br />

mehr benutzt werden;<br />

• zum Gefährdungsbereich elektrischer<br />

Anlagen nur Personen Zugang haben, die<br />

auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnis<br />

und Erfahrung die auftretenden<br />

elekt rischen Gefährdungen erkennen<br />

und die erforderlichen Maßnahmen des<br />

Arbeitsschutzes treffen können und andere<br />

Personen den Gefährdungsbereich<br />

nur in Begleitung der oben genannten<br />

Personen betreten dürfen;<br />

• nur solche elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

benutzt werden, die für die<br />

Beanspruchung durch die Betriebs- und<br />

Umgebungsbedingungen an der Arbeitsstelle<br />

geeignet sind;<br />

• eine Gefährdungsbeurteilung gemäß<br />

den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung<br />

durchgeführt wird.<br />

In dieser müssen die notwendigen Maßnahmen<br />

für die sichere Bereitstellung<br />

5


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

6<br />

und Benutzung der elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmittel sowie den Erhalt des<br />

ordnungsgemäßen Zustandes festgelegt<br />

und getroffen werden. Das bedeutet,<br />

dass der Unternehmer verschiedene und<br />

vor allem gefährdungsbezogene Lösungen<br />

auswählen und zur Einhaltung der<br />

Betriebssicherheitsverordnung umsetzen<br />

kann.<br />

Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung<br />

und Benutzung von elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln<br />

Neben der BGV A3 und der BGR A3 hat der/<br />

die UnternehmerIn die allgemeinen Vorschriften<br />

der Betriebssicherheitsverordnung<br />

und die nachstehend aufgeführten<br />

Technischen Regeln zu beachten.<br />

Für viele Anwendungsfälle werden weiterhin<br />

die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3<br />

sowie die VDE-Bestimmungen (z. B. DIN<br />

VDE 0105-100, DIN VDE 0100 Teil 400) praxisnahe<br />

Lösungen anbieten.<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Berufsgenossenschaftliche<br />

Regeln für Sicherheit und<br />

Gesundheit bei der Arbeit<br />

BG-Regeln<br />

Elektroarbeiten<br />

Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln:<br />

Wer darf was?<br />

Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln<br />

darf nicht jeder jede Tätigkeit ausführen.<br />

In der Tabelle 1 auf Seite 10 sind verschiedene<br />

Tätigkeiten im Bereich elektrischer<br />

Anlagen und Betriebsmittel aufgelistet,<br />

die von den Mitarbeitern in Abhängigkeit<br />

von der Qualifikation durchgeführt werden<br />

dürfen.<br />

Dabei unterscheidet man zwischen:<br />

➞ Elektrofachkraft<br />

Nur eine Elektrofachkraft darf z. B. elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel errichten,<br />

ändern und in Stand halten! Die fachliche<br />

Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall<br />

durch eine Ausbildung z. B. als Elektroingenieur,<br />

-techniker, -meister oder -geselle<br />

nachgewiesen. Sie kann aber auch durch<br />

eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in<br />

Theorie und Praxis nach Überprüfung durch<br />

eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden,<br />

wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.<br />

Arbeiten unter Spannung an<br />

elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmitteln<br />

vom Januar 2006<br />

BGR A3<br />

Technische Regeln<br />

zur Betriebssicherheitsverordnung<br />

TRBS 1201<br />

Prüfungen<br />

TRBS 1203<br />

Befähigte Personen


➞ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten<br />

Der/die UnternehmerIn kann für spezielle<br />

Tätigkeiten einen elektrotechnischen Laien<br />

(mit abgeschlossener Berufsausbildung)<br />

ausbilden lassen, so dass z. B. ein Küchenmonteur<br />

auch den Elektroherd anschließen<br />

darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis<br />

der für die Tätigkeiten in Frage kommenden<br />

Betriebsmittel umfassen und durch fachlich<br />

qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem<br />

elektrotechnischem Beruf, durchgeführt<br />

werden (Näheres siehe Durchführungsanweisungen<br />

zu § 2 Abs. 3 BGV A 3 bzw. § 5<br />

Handwerksordnung). Nachstehend sind beispielhaft<br />

Institutionen genannt, die eine Ausbildung<br />

zur Elektrofachkraft für festgelegte<br />

Tätigkeiten anbieten. Weitere Ausbildungsstätten<br />

können Sie bei den IHK’s erfragen.<br />

Ausbildungsstätten - Elektrofachkraft<br />

für festgelegte Tätigkeiten:<br />

• DEKRA Akademie GmbH Hannover<br />

Kesselstraße 14<br />

30453 Hannover<br />

www.dekra-akademie.de<br />

Tel. 0511 / 87 95 90<br />

• Elektro-Innung München, Haus der<br />

Technik Elektro- und Informationstechnik<br />

Schillerstraße 38<br />

80336 München<br />

www.elektroinnung-muenchen.de<br />

Tel. 089 / 55 18 09 – 0<br />

• TÜV Akademie Rheinland GmbH<br />

Am grauen Stein<br />

51105 Köln<br />

www.tuv.com<br />

servicecenter-west@de.tuv.com<br />

Tel. 0800 / 8484006<br />

• Technische Akademie Wuppertal e. V.<br />

Hubertusallee 18<br />

42117 Wuppertal<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

➞ Elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />

(EuP)<br />

Da Elektrofachkräfte in vielen Betrieben<br />

nicht oder nicht ständig zur Verfügung stehen,<br />

kann der/die UnternehmerIn für bestimmte<br />

Arbeiten elektrotechnisch unterwiesene<br />

Personen einsetzen. Beispiele für<br />

die in Frage kommenden Arbeiten sind in<br />

der Tabelle 1 auf der Seite 10 aufgeführt.<br />

Als elektrotechnisch unterwiesene Person<br />

gilt, wer durch eine Elektrofachkraft ausreichend<br />

unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren<br />

vermeiden kann, die von der Elektrizität<br />

ausgehen können. Die Unterweisung<br />

sollte folgende Einzelpunkte umfassen:<br />

• Gefahren des elektrischen Stroms für<br />

den menschlichen Körper;<br />

• Rechtsgrundlagen, insbesondere Unfallvorschrift<br />

BGV A3 „Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel“ unter Berücksichtigung<br />

der zutreffenden VDE-Bestimmungen;<br />

• die fünf Sicherheitsregeln (siehe Grafik,<br />

Seite 13);<br />

• notwendige Schutzeinrichtungen und<br />

Schutzmaßnahmen;<br />

• praktische Unterweisung in den durchzuführenden<br />

Arbeiten.<br />

Die <strong>Inhalt</strong>e der Unterweisung sind schriftlich<br />

festzuhalten. Es ist sinnvoll diesen<br />

Vermerk mit einer Beauftragung der elektrotechnisch<br />

unterwiesenen Person zu koppeln.<br />

In der Beauftragung sind im Einzelnen<br />

die im Rahmen der Unterweisung geschulten<br />

<strong>Inhalt</strong>e aufgeführt (siehe Bild 2).<br />

Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die<br />

UnternehmerIn die elektrotechnisch unterwiesene<br />

Person stichprobenartig durch eine<br />

Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Hierbei<br />

soll festgestellt werden, ob die elektrotechnisch<br />

unterwiesene Person die Aufgaben<br />

entsprechend der Unterweisung ausführt.<br />

7


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Stellt die Elektrofachkraft während der Unterweisung<br />

oder später mangelnde Eignung<br />

oder fehlerhaftes Verhalten fest, so muss sie<br />

den/die UnternehmerIn darüber informieren.<br />

8<br />

Elektrofachkraft<br />

Fachverantwortung<br />

Unterweisung<br />

Die Überprüfung muss in Abhängigkeit von<br />

Art und Umfang dieser Arbeiten in angemessenen<br />

Zeitabständen durchgeführt<br />

werden, mindestens jedoch einmal jährlich.<br />

veranlasst<br />

Festumrissene<br />

sucht aus<br />

Tätigkeit<br />

sucht aus<br />

Unterweisung<br />

Leitung und Aufsicht<br />

stichprobenartige<br />

Überprüfung<br />

UnternehmerIn<br />

Organisation, Auswahl, Führungsverantwortung<br />

Elektrotechnisch<br />

unterwiesene Personen<br />

Ausführung bestimmter<br />

Arbeiten und Prüfungen an<br />

elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmitteln<br />

Bild 1: Wie wird aus einem elektrotechnischen Laien eine elektrotechnisch unterwiesene Person?<br />

Elektrotechnischer Laie<br />

+


Unterweisungsnachweis<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Unter Berücksichtigung der Durchführungsanweisung zu § 3 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A 3) wurde<br />

Frau/Herr ___________________________________________<br />

in der Durchführung folgender Arbeiten unterwiesen:<br />

1. __________________________________________________<br />

2. __________________________________________________<br />

3. __________________________________________________<br />

___________________ _____________________________ __________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der<br />

(Elektrofachkraft) elektrotechnisch<br />

unterwiesenen<br />

Person<br />

Beauftragung<br />

a) der elektrotechnisch unterwiesenen Person<br />

Mit der Durchführung der vorgenannten Arbeiten wird<br />

Frau/Herr ____________________________ beauftragt.<br />

___________________ _____________________________ __________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der<br />

(Elektrofachkraft) elektrotechnisch<br />

unterwiesenen<br />

Person<br />

b) der Elektrofachkraft<br />

Mit der Überwachung entsprechend der Art und des Umfangs der vorgenannten Arbeiten<br />

wird Frau/Herr ____________________________ beauftragt.<br />

___________________ _____________________________ __________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Unternehmers Unterschrift der<br />

Elektrofachkraft<br />

Bild 2: Muster-Unterweisungsnachweis und schriftliche Beauftragung<br />

9


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Tabelle 1: Beispiele für Arbeiten, die einer elektrotechnisch unterwiesenen Person übertragen werden können<br />

10<br />

Überwachen/Prüfen<br />

– Sichtkontrollen an Unterverteilungen<br />

– Sichtkontrollen an Schaltschränken<br />

– Fehlersuche an bestimmten, von der Elektrofachkraft vorgegebenen Einrichtungen,<br />

z. B. an Schaltkästen, an Verteilungen<br />

– Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschine,<br />

Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen und<br />

Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen) unter Verwendung geeigneter<br />

Prüfgeräte (mit Ja/Nein-Aussage) z. B. als MitarbeiterIn eines Prüfteams unter Leitung<br />

und Aufsicht einer Elektrofachkraft (befähigte Person nach BetrSichV)<br />

Hinweis:<br />

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen bleibt immer<br />

bei der Elektrofachkraft. Die daraus resultierende Aufsichtsverantwortung beinhaltet<br />

eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort.<br />

Auswechseln von Teilen/Instandsetzen<br />

– Einsetzen und Herausnehmen von Glüh- und Leuchtstofflampen und herausnehmbaren<br />

Zubehör, wie z. B. Startern, im spannungsfreien Zustand (wenn vollständiger<br />

Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten bei Nennspannungen<br />

bis 1000 Volt auch unter Spannung ausgeführt werden).<br />

– Einsetzen und Herausnehmen von Sicherungseinsätzen einschließlich NH-Sicherungseinsätzen<br />

bei Nennspannungen bis 1000 Volt (Bild 3);<br />

– Einsetzen und Herausnehmen von Leitungsschutzschaltern, die ohne Werkzeug herausnehmbar<br />

sind, bei Nennspannungen bis 1000 Volt;<br />

– Auswechseln defekter und Befestigen loser Schutzverkleidungen an Steckdosen<br />

und Schaltern in spannungsfreiem Zustand;<br />

– An- und Abklemmen von Leuchten im Leuchtenvorführstand.<br />

Sonstige Arbeiten<br />

– Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsräume, z. B. Schalt- und Verteilungsanlagen<br />

zur Beaufsichtigung von Reinigungspersonal, Handwerkern usw.;<br />

– Aufbewahren des Schlüssels von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen;<br />

– Bedienen von Schaltschränken, z. B. Betätigen des Lasttrennschalters unter Last<br />

oder Betätigen des Trafoschalters (Bild 4);<br />

– Messen der Säuredichte und Nachfüllen von destilliertem Wasser in Batterieräumen<br />

an nicht gekapselten Batterieanlagen (Bild 5).


Bild 3: Wechsel der NH- Sicherung<br />

Bild 4: Bedienen von Schaltschränken<br />

Bild 5: Messen der Säuredichte und Nachfüllen von<br />

destilliertem Wasser in Batterieräumen<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

➞ Elektrotechnischer Laie<br />

Elektrotechnische Laien dürfen, da sie über<br />

keine spezielle Ausbildung verfügen, nur<br />

wenig:<br />

z. B. Benutzen elektrischer Betriebsmittel,<br />

Benutzen von Verlängerungsleitungen,<br />

erkennbare Mängel feststellen (Bild 6),<br />

Glühlampen u. ä. wechseln sowie einfache<br />

äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen<br />

Anlagen durchführen.<br />

Bild 6: Defekte Isolierung – Das kann auch der Laie<br />

feststellen<br />

11


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Tabelle 2: Wer darf was?<br />

12<br />

Tätigkeiten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />

Arbeiten Elektrofachkraft,<br />

Tätigkeiten unter unterschiedlichen Randbedingungen:<br />

• Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen (Leitungs quer schnitte auslegen,<br />

Inbetriebnahme, Abnahme);<br />

• Fehlereingrenzung, Signalverfolgung, Funktionsprüfung (Fehlersuche, Meßwerte<br />

beurteilen, Reparieren);<br />

• sonstige Arbeiten.<br />

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten *) (Küchenherde, Dunstabzugshauben<br />

anschließen (Möbelmonteure), Pumpen und Lüfter anschließen (Klima und<br />

Heizungsmonteure))<br />

Instandhaltung<br />

Bedienen<br />

Beobachten<br />

Stellen<br />

Elektrotechnisch unterwiesene Person<br />

(unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft)<br />

Fest umrissene Tätigkeiten **) unter gleichen, vorhersehbaren Randbedingungen,<br />

z.B.:<br />

• Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Durchführung von Prüfungen entsprechend<br />

§ 5 BGV A3 unter Verwendung ge eigneter Prüfgeräte mit (Ja/Nein-<br />

Aussage), z. B. Prüfung orts veränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie<br />

Hand bohr maschine, Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen<br />

und Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen;<br />

• Anbringen geeigneter Abdeckungen und Abschrankungen (Sichtkontrollen bei<br />

geöffneter Verteilung);<br />

• Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten<br />

Sicherheitseinsätzen mit geeig neten Hilfsmitteln (NH-Sicherungseinsätze);<br />

• Auswechseln von Anschlussleitungen und Kupplungen, Auswechseln defekter<br />

Schutzverkleidungen an Steckdosen und Lichtschaltern, An- und Abklemmen<br />

von Leuchten (Leuchtenvorführstand).<br />

Elektotechnischer Laie<br />

Benutzen und Bedienen:<br />

• Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln (Ein-/Aus-Schalten von elektrischen<br />

Geräten und Maschinen);<br />

• Zusammenfügen und Trennen von Steckvorrichtungen (Verbinden und Trennen<br />

von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln);<br />

• Überwachen der Betriebsmittel auf richtiges Arbeiten und auftretende Schäden<br />

- keine besonderen Prüfungen (z. B. Sichtkontrollen an Verteilungen, Prüfen des<br />

Fehlerstromschutzschalters (FI) mit Prüftaste);<br />

• Einsetzen und Auswechseln von Schraubsicherungen, Leuchtstoffröhren und<br />

Startern im spannungsfreien Zustand, sowie Auswechseln von Glühlampen;<br />

• einfache Reinigungsarbeiten (äußerliches Reinigen geschlossener Anlagen).<br />

((DIN EN 50110-1 (VDE 0105 T.1) und BGV A 3))<br />

*) nur die Arbeiten, auf die sich die Ausbildung bezog<br />

**) nur die Arbeiten, auf die sich die Unterweisung bezog


Die 5 Sicherheitsregeln - das kleine 1 x 1<br />

des Elektrikers<br />

Für alle Elektrofachkräfte gilt, dass sie nur im<br />

spannungsfreien Zustand an elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmitteln arbeiten dürfen.<br />

Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen<br />

werden, wenn<br />

• die Elektrofachkraft eine Spezialausbildung<br />

erhalten hat und<br />

• dies schriftlich durch einen Befähigungsnachweis<br />

festgehalten ist,<br />

• der konkrete Auftrag vom Unternehmer<br />

in schriftlicher Form vergeben wurde,<br />

• Spezialwerkzeuge und entsprechende<br />

Schutzkleidung eingesetzt werden,<br />

• aus zwingenden Gründen der spannungsfreie<br />

Zustand nicht hergestellt<br />

oder sichergestellt werden kann.<br />

Wenn also die Elektrofachkraft an elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten<br />

will, hat sie vorher den spannungsfreien<br />

Zustand herzustellen.<br />

Nachdem die Anlagenteile an denen gearbeitet<br />

werden soll festgelegt wurden, müssen<br />

die folgenden „5 Sicherheitsregeln“ in der angegebenen<br />

Reihenfolge eingehalten werden:<br />

Die 5 Sicherheitsregeln<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmitteln<br />

Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A 3)<br />

nennt die grundlegenden Anforderungen<br />

an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel<br />

und verweist im Übrigen auf die sehr umfangreichen<br />

VDE-Bestimmungen.<br />

Die grundlegenden Schutzmaßnahmen,<br />

z. B. zum Schutz gegen gefährliche Körperströme,<br />

sind in der DIN VDE 0100 – Teil 410<br />

geregelt und gliedern sich in folgende drei<br />

Stufen:<br />

1. Stufe: Schutz gegen direktes Berühren<br />

(Basisschutz)<br />

2. Stufe: Schutz bei indirekten Berührungen<br />

(Fehlerschutz)<br />

3. Stufe: Schutz bei direktem Berühren (Zusatzschutz)<br />

Die Schutzmaßnahmen werden grundsätzlich<br />

durch die 1. und die 2. Schutzstufe verwirklicht:<br />

Im Basis- und im Fehlerschutz.<br />

Falls erforderlich werden sie durch eine 3.<br />

Schutzstufe, den Zusatzschutz ergänzt.<br />

1. Freischalten An der Arbeitsstelle müssen alle Zu lei tungen spannungsfrei<br />

sein.<br />

2. Gegen Wiedereinschalten<br />

sichern<br />

3. Spannungsfreiheit feststellen<br />

Zuverlässig verhindern, dass die elek tri schen Anlagen und<br />

Betriebs mittel wie der unter Spannung gesetzt werden.<br />

An der Arbeitsstelle muss mit einem ge eigneten Prüfgerät<br />

die Span nungs freiheit zuverlässig festgestellt werden.<br />

4. Erden und Kurzschließen In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV kann auf die<br />

5. Benachbarte, unter Spannung<br />

steh en de Teile abdecken<br />

oder ab schran ken<br />

Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden,<br />

wenn an der Anlage die Sicherheits regeln 1 bis 3 eingehalten<br />

worden sind.<br />

Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Sicherheitsregeln in der an ge gebenen<br />

Reihenfolge einzuhalten.<br />

13


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

1. Stufe: Basisschutz<br />

(bei elektrischen Geräten)<br />

Der Basisschutz soll als erste Schutzstufe<br />

verhindern, dass der Mensch mit unter<br />

Spannung stehenden Teilen in Kontakt<br />

kommt. Dazu gehören ein vollständiger Berührungsschutz<br />

sowie ein Schutz gegen das<br />

Eindringen von Fremdkörpern und Wasser<br />

in elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Je<br />

nach Beanspruchung der elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmittel ist eine unterschiedliche<br />

Schutzart erforderlich. Diese ist mit<br />

Kennziffern angegeben. Zusätzlich ist grafisch<br />

gekennzeichnet, in welchem Bereich<br />

ein elektrisches Gerät benutzt werden darf.<br />

2. Stufe: Fehlerschutz an elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmitteln<br />

Der Fehlerschutz wirkt in Fällen, in denen<br />

Fehler an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />

auftreten. Fehler sind z. B. eine<br />

defekte Isolierung oder ein Leiter, der unter<br />

Spannung steht, und das Gehäuse berührt.<br />

14<br />

Schutz bei indirektem Berühren<br />

– Fehlerschutz –<br />

a) Schutzklasse I<br />

Schutz durch<br />

Abschaltung<br />

(Schutzleiter)<br />

Bild 7: Beispiele für den Fehlerschutz<br />

b) Schutzklasse II<br />

Schutzisolierung<br />

Der Fehlerschutz sorgt dafür, dass sofort<br />

der Stromkreis unterbrochen wird. Möglich<br />

wird das durch eine Schutzeinrichtung (Sicherung).<br />

Dazu müssen alle leitenden Teile<br />

untereinander und über einen Schutzleiter<br />

mit der Betriebserde der Anlage verbunden<br />

sein. Bei einem Fehler kommt es zum Kurzschluss<br />

und die Schutzeinrichtung löst aus.<br />

Zum Fehlerschutz gehört auch die Schutztrennung.<br />

Der Stromkreis wird in diesem<br />

Fall über einen Sicherheitstransformator<br />

geschlossen. Die Spannung beträgt 230 V.<br />

Die Sicherheitstransformatoren werden<br />

immer außerhalb des Arbeitsbereiches aufgestellt<br />

(wichtig bei Arbeiten in Behältern<br />

oder engen Räumen). Einen guten Fehlerschutz<br />

erhält man auch durch Schutzisolierung.<br />

Bei schutzisolierten Geräten kann<br />

man nach menschlichem Ermessen keine<br />

Teile berühren, die unter Spannung stehen.<br />

Beim Schutz gegen indirektes Berühren<br />

(Fehlerschutz) unterscheidet man drei<br />

Schutzklassen (siehe Bild 7).<br />

c) Schutzklasse III<br />

Schutzkleinspannung


3. Stufe: Zusatzschutz bei Gefahren durch<br />

elektrischen Strom<br />

Der Zusatzschutz bietet zusätzlichen<br />

Schutz bei fehlerhaften Geräten. Ermöglicht<br />

wird das u. a. durch eine Fehlerstromschutzeinrichtungen<br />

(RCD).<br />

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schalter)<br />

Der FI-Schalter ist ein idealer Zusatzschutz.<br />

Er schützt bei indirektem Berühren sowie<br />

teilweise auch bei direktem Berühren. Bei<br />

einem FI-Schalter fließt maximal der zulässige<br />

Fehlerstrom, bei einem 30 mA FI-Schalter<br />

also maximal 30 mA. Die Abschaltzeit<br />

beträgt dabei max. 0,2 Sekunden. Hierdurch<br />

wird erreicht, dass z. B. bei einer Körperdurchströmung<br />

beim Menschen der Strom<br />

rechtzeitig abgeschaltet wird, bevor ein<br />

Körperschaden eintreten kann.<br />

Bild 8: FI-Schutzschalter (Foto: Doepke)<br />

���������������������������<br />

„Automatischer Schutzengel“<br />

Bild 9: Tragbare FI-Schutzschalter<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

15


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Seit 01.06.2007 ist die Neufassung der<br />

Norm DIN VDE 0100-410 wirksam. Sie fordert<br />

zusätzlichen Schutz durch FI-Schutzeinrichtungen<br />

mit Bemessungsstrom


Bild 11: Ein Unfall durch elektrischen Strom<br />

Beschaffung und Verwendung elektrischer<br />

Anlagen und Betriebsmittel<br />

Müssen im Unternehmen elektrische Anlagen<br />

errichtet werden, so dürfen diese nur<br />

von Elektrofachkräften errichtet werden.<br />

Dazu gehört schon das Anbringen von Steckdosen.<br />

Elektrische Betriebsmittel, z. B. Bohrmaschinen,<br />

Elektroherde, Aufschnittschneidemaschinen,<br />

Kassen, Leuchten usw., müssen so<br />

beschaffen sein, dass eine Gefährdung des<br />

Bild 12: Prüfzeichen<br />

�<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Benutzers bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />

vermieden wird.<br />

Elektrische Betriebsmittel müssen mit dem<br />

CE-Zeichen versehen sein. Der Hersteller<br />

bestätigt damit lediglich, dass das elektrische<br />

Betriebsmittel den europäischen<br />

Richtlinien entspricht. Wir empfehlen daher,<br />

nur Geräte zu verwenden, die zusätzlich eines<br />

der folgenden Prüfzeichen tragen. Das<br />

bedeutet, dass das elektrische Betriebsmittel<br />

und von einer unabhängigen Stelle geprüft<br />

wurden.<br />

17


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Bei der Verwendung elektrischer Geräte<br />

lauern Gefahren:<br />

Beispiele: Brand durch Kurzschluss, Stromunfälle<br />

etc.<br />

• Gehen Sie mit elektrischen Betriebsmitteln<br />

sorgfältig um, um Schäden und Unfälle<br />

zu vermeiden.<br />

• Verwenden Sie für den „Profieinsatz“<br />

keine Haushaltsgeräte. Diese sind in der<br />

Regel nicht für den Dauergebrauch geeignet<br />

und auch nicht so robust wie „Profigeräte“.<br />

• Vergewissern Sie sich, dass von Ihnen<br />

benutzte elektrische Betriebsmittel nicht<br />

beschädigt sind.<br />

• Reparieren Sie defekte elektrische Betriebsmittel<br />

nicht selbst. Melden Sie<br />

Schäden sofort Ihrem Vorgesetzten.<br />

• Schalten Sie die Geräte stets mit dem<br />

Schalter ein und aus, nicht durch Einstecken<br />

oder Herausziehen des Steckers.<br />

• Achten Sie darauf, dass die elektrischen<br />

Betriebsmittel für die Umgebungsbedingungen<br />

geeignet sind z. B.:<br />

- abgedeckt<br />

- tropfwassergeschützt<br />

- regengeschützt<br />

- spritzwassergeschützt<br />

- strahlwassergeschützt<br />

- staubgeschützt.<br />

18<br />

Weitere Informationen zur Kennzeichnung<br />

elektrischer Betriebsmittel finden<br />

Sie auf Seite 24 im Abschnitt „Installation<br />

und Einsatz von Leuchten“.<br />

Praxisbeispiele für den sicheren Umgang<br />

mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:<br />

➞ Leitungen, Schalter, Verteiler- und Steckdosen<br />

• Hängen Sie keine Gegenstände an sichtbar<br />

verlegten Elektroleitungen, wie z. B.<br />

Dekorationen, Plakate, S-Haken oder Kleiderbügel<br />

auf.<br />

Dies kann zu mechanischen Beschädigungen<br />

der Leitungen führen, die oft äußerlich<br />

nicht erkennbar sind. Neben den<br />

elektrischen Gefahren, die durch beschädigte<br />

Isolierungen entstehen, können<br />

auch erhebliche Brandgefahren verursacht<br />

werden, nämlich dann, wenn eine<br />

der Adern im Inneren des Kabels bricht<br />

und es zum „Schmoren“ in der Leitung<br />

kommt.<br />

• Ziehen Sie Geräteanschluss- oder Verlängerungsleitungen<br />

stets am Stecker aus<br />

der Steckdose, nie an der Leitung selbst.<br />

• Achten Sie darauf, dass Verbindungen<br />

von Leitungen durch Leuchtenklemmen<br />

durch Abdeckung gegen Berühren gesichert<br />

sind, am besten durch den Einbau<br />

in eine geschlossene Abzweig- oder<br />

Verteilerdose. Diese müssen stets durch<br />

einen Deckel gesichert sein. Freie Leitungsenden<br />

müssen sich in einer Verteilerdose<br />

befinden und gegen Berühren<br />

isoliert sein. Falls dies nicht der Fall sein<br />

sollte, informieren Sie Ihren Vorgesetzten.<br />

➞ Anschluss- und Verlängerungsleitungen<br />

• Sorgen Sie dafür, dass Zuleitungen keine<br />

Stolperstellen bilden:<br />

Elektrische Leitungen dürfen nicht ungeschützt<br />

in Verkehrswegen verlegt<br />

werden. Durch Betreten und Überfahren<br />

können die Isolation und die stromführenden<br />

Adern beschädigt werden, außerdem<br />

bilden lose liegende Leitungen Stolperstellen<br />

(Bild 13).


�<br />

Bild 13: Achtung Stolpergefahr! - Zuleitung mitten im<br />

Verkehrsweg verlegt<br />

Abhilfe schaffen Kabelbrücken aus Kunststoff,<br />

fest eingebaute Bodensteckdosen<br />

oder die Zuführung der Leitung von oben,<br />

wie es oft an Kassen zu beobachten ist.<br />

�<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

• Schalten Sie Mehrfachsteckdosen nicht<br />

in Reihe, da dies zu Überlastung der elektrischen<br />

Leitungen führen kann.<br />

Werden an Verlängerungsleitungen Geräte<br />

mit zu hohen Anschlussleistungen<br />

(Watt-Zahlen), wie z. B. Heizlüfter, angeschlossen,<br />

kann es schnell zu einer Überhitzung<br />

der Leitungen kommen. Deshalb<br />

dürfen an Mehrfachsteckdosen keine weiteren<br />

Mehrfachsteckdosen angeschlossen<br />

werden, es könnte sonst durch eine große<br />

Zahl angeschlossener Geräte ebenfalls zu<br />

einer Überlastung kommen (Bild 14). Insbesondere<br />

in Leuchtenvorführständen ist<br />

auf die Vermeidung dieser Gefahr zu achten.<br />

�<br />

� �<br />

Bild 14: Achtung Brandgefahr! - Mehrfachsteckdosen in Reihe geschaltet<br />

19


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

In den Schaufensterräumen von Warenund<br />

Geschäftshäusern dürfen Verlängerungsleitungen<br />

mit Kupplungs- und Mehrfachsteckdosen<br />

aufgrund der erhöhten<br />

Erhitzungsgefahr durch Sonneneinstrahlung<br />

nicht verwendet werden!<br />

• Führen Sie elektrischer Leitungen nicht<br />

durch Fenster oder Türen: Wenn diese<br />

geschlossen werden, wird die Leitung gequetscht<br />

oder die Isolierung beschädigt.<br />

• Achten Sie darauf, dass Leitungen auch<br />

nicht zu großer Hitze, z. B. durch Herdplatten,<br />

ausgesetzt werden: Die Kunststoffisolierung<br />

kann schmelzen und die<br />

spannungsführenden Adern freilegen.<br />

• Vermeiden Sie die Beschädigung von<br />

Schalter und Steckdosen durch Anstoßen<br />

mit Transportgut oder Fahrzeugen.<br />

Defekte Abdeckungen müssen möglichst<br />

schnell instandgesetzt werden. Durch Verlegen<br />

der Schalter oder Steckdosen an ungefährdete<br />

Stellen oder durch Anbringen von<br />

Schutzpuffern (Bild 15) können Beschädigungen<br />

oft dauerhaft vermieden werden.<br />

Bild 15: Beispiele für Steckdosen mit stabilem Schutzpuffer<br />

20<br />

Schalter und Steckdosen müssen fest eingebaut<br />

oder sicher auf der Wand befestigt sein.<br />

➞ Verteilungen, Schaltflächen<br />

• Sorgen Sie dafür, dass Verteilungen,<br />

Schalttafeln, Not- und Bereichsschalter<br />

sowie die Türen zu elektrischen Betriebsräumen<br />

ständig frei zugänglich sind. Sie<br />

dürfen deshalb nicht zugestellt oder verhängt<br />

werden.<br />

• Beachten Sie, dass die Türen von elektrischen<br />

Betriebsräumen zum Schutz vor<br />

unbefugtem Betreten verschlossen sein<br />

müssen. Sie müssen außerdem mit dem<br />

Warnzeichen W 08 gekennzeichnet sein<br />

(Bild 16). Verteilungen und Schalttafeln<br />

müssen gegen unbefugtes Benutzen<br />

gesichert werden, z. B. durch Türen oder<br />

Abdeckungen.<br />

In Verteilungen und Schalttafeln müssen<br />

zum Schutz vor Berührung alle unter Spannung<br />

stehenden Teile isolierend abgedeckt<br />

sein (Bild 17). Offene Bereiche neben Sicherungsautomaten<br />

müssen durch Kunst-


Bild 16: Warnzeichen W 08: „Warnung vor gefährlicher<br />

elektrischer Spannung“<br />

stoffeinlagen ausgefüllt werden, fehlende<br />

Schraubsicherungen sind durch Schraubkappen<br />

zu ersetzen. Schraubsicherungen<br />

müssen mit einem Glasplättchen versehen<br />

sein. So wird nach dem Ansprechen der Sicherung<br />

verhindert, dass durch das herausfallende<br />

heiße Metallplättchen ein Brand<br />

verursacht wird.<br />

Die Zuordnung der Sicherungselemente zu<br />

den einzelnen elektrischen Verbrauchern<br />

muss eindeutig und rasch erkennbar sein.<br />

Sie muss nach jeder Änderung sofort angepasst<br />

werden!<br />

Vorführstände für Leuchten<br />

Beim Anschließen und Abklemmen von<br />

Leuchten in Vorführständen kommt es immer<br />

wieder zu Stromunfällen. Häufige Unfallursachen<br />

sind:<br />

Bild 17: Schalttafel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

• Vor dem Anschließen oder Abklemmen<br />

der Leuchten wird der betreffende Stromkreis<br />

nicht spannungsfrei geschaltet.<br />

• Der Schutzleiter wird nicht angeschlossen.<br />

• Der Schutzleiter und der Außenleiter (Phase)<br />

werden vertauscht bzw. verwechselt.<br />

Die nachstehend beschriebenen Schutzmaßnahmen<br />

sind beim Errichten und Betrieb<br />

von Leuchtenvorführständen umzusetzen:<br />

➞ Bereichsschalter<br />

Leuchtenvorführstände müssen mit einem<br />

allpolig abschaltbaren Bereichsschalter<br />

abschaltbar sein. Mit dem Bereichsschalter<br />

kann der Leuchtenvorführstand spannungsfrei<br />

geschaltet werden, wenn dort<br />

Arbeiten durchzuführen sind. Es muss<br />

eindeutig erkennbar sein, ob der Bereichsschalter<br />

ein- oder ausgeschaltet ist. Der Bereichsschalter<br />

kann auch als Not-Aus-Schalter<br />

ausgeführt sein. Dies ermöglicht eine<br />

schnelle Abschaltung im Gefahrenfall.<br />

➞ Fehlerstromschutzschalter<br />

Leuchtenvorführstände müssen durch Fehlerstomschutzschalter<br />

(30 mA Auslösestrom)<br />

gesichert werden.<br />

Größere Leuchtenvorführstände werden<br />

häufig mit allen drei Phasen (Drehstrom)<br />

betrieben.<br />

Hierbei werden meistens vierpolig schaltende<br />

FI-Schutzschalter eingesetzt. Diese<br />

Fehlerstromschutzschalter schalten jedoch<br />

nicht, wenn eine Person im Fehlerfall<br />

gleichzeitig zwei Phasen berührt.<br />

Um Körperschäden in diesem Fall zu verhindern,<br />

ist jede Phase mit einem eigenen<br />

Fehlerstromschutzschalter abzusichern.<br />

Alternativ ist der gesamte Leuchtenvorführstand<br />

in drei Bereiche aufzuteilen, die<br />

räumlich soweit voneinander getrennt sind,<br />

so dass in einem Fehlerfall nicht zwei Phasen<br />

gleichzeitig berührt werden können.<br />

21


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Bild 18: Beispiel für einen Leuchtenvorführstand<br />

Tabelle 3: Aufschriften und Bildzeichen auf Leuchten<br />

22<br />

Schutzklasse<br />

Schutzklasse<br />

I Leuchten mit Anschlussstelle für<br />

Schutzleiter, mit der alle berührbaren<br />

Metallteile verbunden sein müssen,<br />

die im Fehlerfall unmittelbar Spannungen<br />

annehmen können.<br />

II Bei solchen Leuchten dürfen keine<br />

Metallteile berührbar sein, die im<br />

Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen<br />

können (Schutzisolierung<br />

oder doppelte Isolierung).<br />

III Leuchten zum Betreiben mit Schutzkleinspannung,<br />

d. h. mit Spannungen<br />

unter 50 V, die mit einem Sicherheitstransformator<br />

nach VDE 0551 erzeugt<br />

oder aus Batterien oder Akkumulatoren<br />

entnommen werden.<br />

Die drei Bereiche werden dann jeweils einphasig<br />

betrieben.<br />

Leuchten<br />

➞ Beschaffung von Leuchten<br />

Leuchten sollen nicht nur schön sein, sie<br />

müssen auch sicher sein. Beachten Sie bei<br />

der Beschaffung von Leuchten neben der<br />

Kennzeichnung mit einem Prüfzeichen<br />

(siehe Seite 17), dass diese für die am Verwendungsort<br />

auftretenden Einsatzbedingungen<br />

geeignet sind. Anhand der auf den<br />

Leuchten angegebenen Aufschriften (siehe<br />

Tabelle 3) können Sie erkennen, für welche<br />

Einsatzbedingungen sie verwendet werden<br />

dürfen.<br />

Symbol Bedeutung Hinweise<br />

Anschluss an Netzschutzleiter<br />

zwingend erforderlich.<br />

Das Symbol ist auf der Anschlußstelle<br />

angebracht.<br />

Leuchte darf keinen Schutzleiteranschluss<br />

haben und<br />

darf nicht mit Netzschutzleiter<br />

verbunden werden.


Schutz gegen Staub, feste Fremdkörper und Wasser<br />

Schutzarten IP nach DIN EN 60598<br />

Die Bezeichnung folgt folgendem Schema: IP XX<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Die Buchstaben IP stehen für Schutzart und die XX werden wie folgt ersetzt:<br />

1. Stelle: Berührungsschutz / Fremdkörperschutz<br />

2. Stelle: Wasserschutz<br />

Fremdkörperschutz über Schutz gegen Berührung hinaus<br />

Symbol<br />

IP 5X<br />

staubgeschützt<br />

Vollständiger Berührungsschutz<br />

Schutz gegen schädliche Staubablagerungen<br />

IP 6X<br />

staubdicht<br />

Vollständiger Berührungsschutz<br />

Schutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht)<br />

Wasserschutz<br />

Symbol<br />

IP X0 – kein besonderer Schutz<br />

IP X1 Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser<br />

tropfwassergeschützt<br />

IP X3 Schutz gegen Wasser, das in einem beliebigen Winkel<br />

regengeschützt<br />

bis 60 Grad zur Senkrechten fällt.<br />

IP X4 Schutz gegen Wasser, das aus allen Richtungen gegen<br />

spritzwassergeschützt<br />

die Leuchte spritzt.<br />

IP X5 Schutz gegen einen Wasserstrahl aus einer Düse, der aus<br />

allen Richtungen gegen die Leuchte gerichtet wird.<br />

strahlwassergeschützt<br />

IP X7 Schutz gegen Wasser, wenn die Leuchte unter festgelegten<br />

wasserdicht<br />

Druck- und Zeitbedinungen in Wasser getaucht wird.<br />

IP X8 Die Leuchte ist geeignet zum dauernden Untertauchen in<br />

... m<br />

druckwasserdicht<br />

Wasser bei Bedingungen, die durch den Hersteller zu<br />

beschreiben sind.<br />

Kennzeichnungsbeispiel: IP 55 =strahlwassergeschützt (IP X5) + staubgeschützt (IP 5X)<br />

23


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

➞ Installation und Einsatz von Leuchten<br />

Als elektrische Betriebsmittel dürfen Leuchten<br />

nur durch eine Elektrofachkraft installiert<br />

werden.<br />

Beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:<br />

• In Leuchten dürfen z. B. nur Glühlampen<br />

eingesetzt werden, die den Leistungsangaben<br />

des Leuchtenherstellers entsprechen.<br />

Steht z. B. an einer Leuchte „max.<br />

60 Watt“, darf diese Leuchte auch nur<br />

mit einer 60 Watt starken Glühlampe bestückt<br />

werden.<br />

24<br />

Schutz gegen Entzündung/Entflammung<br />

Leuchten erzeugen Wärme während ihres Betriebs. Für Leuchten, die direkt auf entflammbaren<br />

Materialien montiert werden können, gibt es folgende Schutzzeichen:<br />

Symbol Bedeutung<br />

Höchste Bemessungs-Umgebungstemperatur<br />

F<br />

F<br />

F<br />

M<br />

M M<br />

Warnhinweise gegen die Verwendung von „cool beam“-Lampen<br />

Kleinster Abstand zu angestrahlten Flächen (in Meter)<br />

Leuchten – geeignet zur direkten Befestigung auf normal<br />

entflammbaren Befestigungsflächen<br />

Nicht zur direkten Montage auf normal entflammbaren Oberflä-<br />

chen geeignete Leuchte (nur zur Montage auf nicht entflammbaren<br />

Oberflächen geeignet<br />

Zur Montage in oder auf normal entflammbaren Oberflächen<br />

geeignete Leuchte, falls Wärmedämm-Material die Leuchte umhüllt<br />

Leuchten– geeignet zum Einbau in Möbel auf normal entflamm-<br />

baren Befestigungsflächen<br />

Leuchten – geeignet zum Einbau in Möbel, deren Entflammbarkeits-<br />

eigenschaften nicht bekannt sind<br />

• Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu<br />

brennbarem Material ein, dies gilt insbesondere<br />

für Strahlerleuchten. Diese sind<br />

immer so aufzustellen, dass in Strahllängsrichtung<br />

ständig der vom Hersteller vorgeschriebene<br />

Mindestabstand zu brennbaren<br />

Gegenständen eingehalten sind. Ist der<br />

Mindestabstand nicht bekannt, so ist eine<br />

Mindestentfernung von 50 cm einzuhalten.<br />

• Beim Einsatz von Leuchten in Möbeln<br />

besteht durch Wärmestau eine erhöhte<br />

Brandgefahr. Leuchten die in Möbeln<br />

M<br />

eingebaut werden, sind entweder mit<br />

M M<br />

oder mit gekennzeichnet.


• Leuchten sind für eine Umgebungstemperatur<br />

von 25 °C ausgelegt. Bei höheren<br />

Umgebungstemperaturen dürfen nur<br />

Leuchten mit der Kennzeichnung t …°C a<br />

eingesetzt werden.<br />

• Aufhängevorrichtungen für Leuchten<br />

müssen die fünffache Masse der daran befestigten<br />

Leuchte, mindestens aber 10 kg,<br />

ohne Formänderung tragen.<br />

• Leuchten für Leuchtstofflampen dürfen an<br />

Decken, Wänden oder Regale nur montiert<br />

werden, wenn diese dafür zugelassen sind.<br />

F<br />

Leuchten mit dem Zeichen können z. B.<br />

direkt auf normalentflammbaren Baustoffen<br />

montiert werden.<br />

F<br />

Geschlossene Leuchte mit dem Zeichen an Gebäudeteilen<br />

aus schwer- oder aus normal-entflammbaren Baustoffen<br />

und an Einrichtungsgegenständen aus brennbaren<br />

Werkstoffen; kein Luftabstand erforderlich.<br />

Bild 19: Geschlossene Leuchte<br />

Bild 20: Beleuchtetes Regal<br />

• Niederspannungs-Halogenleuchten<br />

Bei Niederspannungs-Halogenleuchten<br />

ist z. B. darauf zu achten, dass nur<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Bild 21: Niederspannungs-Halogenleuchte (Foto: Bruck)<br />

Halogenlampen oder –leuchten mit einer<br />

Schutzabdeckung versehen sind eingesetzt<br />

werden.<br />

Die vom Hersteller vorgegebene Anzahl<br />

von Leuchten darf in keinem Fall erhöht<br />

werden. Es dürfen nur die vom Hersteller<br />

vorgesehenen Einzelteile verwendet werden.<br />

Die zu den Halogenlampen gehörenden<br />

Transformatoren müssen so aufgestellt<br />

und geschützt werden, dass durch die<br />

Wärmeabgabe des Transformators kein<br />

Wärmestau entstehen kann. Vorhandene<br />

Lüftungsschlitze sind frei zu halten.<br />

Unterweisungen<br />

Der Unternehmer oder die betrieblichen<br />

Vorgesetzten haben die Beschäftigten über<br />

die beim Umgang mit elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmitteln auftretenden Gefahren<br />

und über notwendige Schutzmaßnahmen<br />

zu unterweisen. Die Unterweisung kann<br />

z. B. anhand der Betriebsanweisung erfolgen.<br />

Diese Unterweisungen müssen vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens<br />

einmal jährlich wiederholt werden.<br />

Bei der Durchführung der Unterweisungen<br />

sollten sich Unternehmer und Vorgesetzte<br />

durch Elektrofachkräfte oder ggf. auch<br />

durch elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />

unterstützen lassen. <strong>Inhalt</strong> und Durchführung<br />

der Unterweisung müssen schriftlich<br />

festgehalten werden.<br />

25


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Als Hilfsmittel eignet sich der „Nachweisblock<br />

zur betrieblichen Unterweisung“<br />

(Bestell-Nr. A 238).<br />

Prüfung elektrischer Anlagen und<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

müssen vor jeder Benutzung vom Anwender<br />

auf augenfällige, erkennbare Mängel<br />

überprüft werden.<br />

Solche Mängel sind z. B.:<br />

• das defekte Gehäuse einer Bohrmaschine,<br />

• die beschädigte Isolierung einer Verlängerungsleitung,<br />

• die Beschädigung der Zugentlastung einer<br />

elektrischen Anschlussleitung,<br />

• oder der angerissene Deckel einer Steckdosenabdeckung.<br />

Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />

sind sofort dem Vorgesetzten<br />

zu melden. Die defekten Anlagenteile, Maschinen<br />

oder Geräte sind sofort der Benutzung<br />

zu entziehen und dürfen erst nach<br />

ihrer Instandsetzung durch eine befähigte<br />

Person (Elektrofachkraft) wieder benutzt<br />

werden.<br />

Darüber hinaus sind elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Elektrische Anlagen und<br />

Bild 22: Fachmännische Prüfung einer elektrischen<br />

Handbohrmaschine<br />

26<br />

Betriebsmittel“(BGV A 3) von einer befähigten<br />

Person (Elektrofachkraft) einer regelmäßigen<br />

Wiederholungsprüfung zu unterziehen.<br />

Nach der Durchführungsanweisung zu § 5<br />

der BGV A 3 durften elektrotechnisch unterwiesenen<br />

Personen Wiederholungsprüfungen<br />

durchführen. Eine Prüfung allein durch<br />

elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />

ist aufgrund der Festlegungen in der TRBS<br />

1203 nicht mehr möglich! Elektrotechnisch<br />

unterwiesene Personen können aber nach<br />

wie vor z. B. in einem Prüfteam im Rahmen<br />

von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten<br />

übernehmen und damit die Elektrofachkraft<br />

unterstützen. Prüfungen durch elektrotechnisch<br />

unterwiesene Personen setzen<br />

aber nach wie vor die Verwendung geeigneter<br />

Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht<br />

einer Elektrofachkraft voraus.<br />

In der Durchführungsanweisung zur BGV<br />

A3, § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind beispielhaft Richtwerte<br />

für Prüffristen genannt. (siehe auch<br />

Tabelle 4 und Tabelle 5).<br />

Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in den<br />

Technischen Regeln für Betriebssicherheit<br />

„Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen<br />

Anlagen“ (TRBS 1201)<br />

aufgeführt. Davon abweichend kann der/<br />

die UnternehmerIn in eigener Verantwortung<br />

unter Berücksichtigung der betrieblichen<br />

Gegebenheiten und Erfahrungen und<br />

nach Durchführung einer schriftlich zu dokumentierenden<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

eigene Prüffristen festlegen, wenn damit<br />

die gleiche Sicherheit erreicht wird.<br />

Praxistipps über die Prüfung ortsveränderlicher<br />

elektrischer Betriebsmittel enthält<br />

die berufsgenossenschaftliche Information<br />

„Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“<br />

(BGI/GUV-I 8524).


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Tabelle 4: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist<br />

Elektrische Anlagen und ortsfeste<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und ortsfeste<br />

elek tri sche Betriebsmittel in „Betriebsstätten,<br />

Räu men und Anlagen<br />

be son derer Art“<br />

(DIN VDE 0100 Gruppe 700)<br />

Schutzmaßnahmen mit<br />

Fehlerstrom-Schutz ein rich tungen<br />

in nicht-stationären Anlagen<br />

Fehlerstrom-, Diffe renz strom und<br />

Fehler span nungs-Schutz schalter<br />

– in stationären An la gen<br />

– in nichtstationären Anlagen<br />

Anlage/Betriebsmittel<br />

Art der<br />

Prüfung<br />

4 Jahre auf ordnungsgemäßenZustand<br />

1 Jahr<br />

1 Monat auf Wirksamkeit<br />

6 Monate<br />

arbeitstäglich<br />

Prüffrist<br />

Richt- und Maximal-Werte<br />

auf einwandfreie<br />

Funktion<br />

durch Betätigen<br />

der Prüfeinrichtung<br />

Tabelle 5: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel<br />

Ortsveränderliche elek trische<br />

Betriebs mittel (soweit benutzt)<br />

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen<br />

mit Steck vor richtungen<br />

Anschlussleitungen mit Stecker<br />

bewegliche Leitungen mit Stecker<br />

und Fest anschluss<br />

Richtwert 6 Monate, auf<br />

Baustellen 3 Monate 1 ).<br />

Wird bei den Prüfungen<br />

eine Fehlerquote <<br />

2% 2 ) erreicht, kann die<br />

Prüffrist entsprechend<br />

verlängert werden.<br />

Maximalwerte:<br />

Auf Baustellen, in Fertig<br />

ungsstätten und<br />

Werk stätten oder<br />

unter ähnlichen Be dingungen<br />

ein Jahr,<br />

in Büros oder unter<br />

ähn lichen3 ) Be din gungen<br />

zwei Jahre.<br />

Art der<br />

Prüfung<br />

auf ordnungsgemäßenZustand<br />

1) Konkretisierung siehe „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz-Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />

auf Baustellen“ (BGI 608, bisherige ZH 1/271).<br />

2) Dies bedeutet z.B.: wenn bis 50 ortsveränderliche Betriebsmittel vorhanden sind und ein oder mehrere Fehler festgestellt<br />

werden, ist die nächste Prüfung aller ortsveränderlicher Betriebsmittel in spätestens 6 Monaten.<br />

3) Ähnliche Bedingungen liegen in der Regel in Verkaufsräumen und deren Nebenräumen, ausgenommen Werkstätten, vor.<br />

Prüfer<br />

Elektrofachkraft<br />

Elektrofachkraft<br />

oder elektrotechnisch<br />

unter wie sene<br />

Person bei Ver -<br />

wendung geeig<br />

ne ter Meßund<br />

Prüf ge räte<br />

Benutzer<br />

Prüfer<br />

Elektrofachkraft,<br />

bei Verwendung<br />

ge eig ne ter<br />

Meß- und<br />

Prüfgeräte<br />

auch elektrotechnisch<br />

unterwiesene<br />

Person<br />

27


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Erste Hilfe<br />

Ist durch unbeabsichtigtes Umfassen<br />

spannungsführender Teile eine Muskelverkrampfung<br />

eingetreten, so dass der/die<br />

Betroffene sich nicht mehr lösen kann, so<br />

besteht auch für die Helfer die Gefahr einer<br />

Körperdurchströmung. In diesem Fall<br />

muss zuerst die elektrische Anlage bzw. das<br />

elektrische Betriebsmittel spannungsfrei<br />

gemacht werden. Dies kann durch das Herausziehen<br />

des Steckers, das Betätigen des<br />

Hauptschalters oder das Herausnehmen<br />

der zugehörigen Sicherung geschehen.<br />

Ist dies z .B. aus Zeitgründen nicht möglich,<br />

so muss man den/die Verletzte(n) von den<br />

unter Spannung stehenden Teilen trennen.<br />

Dabei sollten die Helfer zunächst darauf<br />

28<br />

achten, dass ihr Standort isoliert ist,<br />

z. B. Gummimatten oder trockene Holzbohlen.<br />

Ohne den/die Verletzte(n) direkt<br />

zu berühren, kann man ihn/sie nun an den<br />

Kleidern wegziehen oder mit einem nicht<br />

leitenden Gegenstand, z. B. einem Holz-<br />

oder Kunststoffstuhl, wegschieben.<br />

Erst danach sind die erforderlichen Erste-<br />

Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Eine evtl.<br />

nötige Herz-Lungen-Wiederbelebung ist so<br />

lange fortzusetzen, bis der Erfolg eingetreten<br />

ist oder bis ein Arzt die Versorgung des/<br />

der Verletzten übernommen hat.<br />

Grundsätzlich sollte nach jedem Elektrounfall<br />

der Durchgangsarzt aufgesucht werden<br />

um Folgeschäden zu vermeiden!


Rechtsquelle / Schriften<br />

• Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A 3 *<br />

• BGI 519 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen<br />

Anlagen“**<br />

• BGI 548 „Elektrofachkräfte“**<br />

• BGI / GUV-I 8524 „Prüfung ortsveränderlicher<br />

elektrischer Betriebsmittel“**<br />

• Merkblatt „Reparaturarbeiten an Elektrogeräten“<br />

(Bestell-Nr. M 28)*<br />

• „Prüflisten Arbeitssicherheit“<br />

(Bestell-Nr. A 234)*<br />

• Nachweisblock „Unterweisungen zur<br />

VDE Bestimmungen:<br />

• DIN VDE 0100-410 „Schutzmaßnahmen<br />

– Schutz gegen elektrischen Schlag“<br />

• DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen<br />

Anlagen“<br />

• DIN VDE 0740 „Sicherheit handgeführter<br />

motorbetriebener Elektrowerkzeuge“<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz“<br />

(Bestell-Nr. A 238)*<br />

• Broschüre „Unterweisungen / Betriebsanweisungen“<br />

(Bestell-Nr. B 36)*<br />

• Betriebssicherheitsverordnung<br />

• TRBS 1201 „Prüfungen“<br />

• TRBS 1203 „Befähigte Personen“<br />

Hinweis:<br />

TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“<br />

wurde im November 2007 erlassen und am<br />

16.7.2010 wieder zurückgezogen.<br />

• DIN VDE 0701-0702 „ Prüfung nach Instandsetzung,<br />

Änderung elektrischer<br />

Geräte –Wiederholungsprüfung elektrischer<br />

Geräte“<br />

• DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Leuchten-<br />

Teil 1: Allgemeine Anforderungen und<br />

Prüfungen“<br />

Bezugsquellen:<br />

• die mit * gekennzeichneten Printmedien sind kostenlos bei der BGHW zu beziehen<br />

• die mit ** gekennzeichnete Medien sind kostenpflichtig zu beziehen<br />

bei<br />

Wolter Kluwer Verlag<br />

ELFRIEDE-SEPPI-STR. 15<br />

56564 NEUWIED<br />

bzw. als kostenloser Download bei http://bibliothek.arbeitssicherheit.de<br />

• die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) werden als kostenloser<br />

Download von der BGHW zur Verfügung gestellt<br />

• Bezug der VDE-Bestimmungen über<br />

VDE-Verlag GmbH<br />

Bismarckstr. 33<br />

10625 Berlin<br />

Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens<br />

ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

29


Prüfliste:<br />

Elektroarbeiten<br />

Sind die aktuellen elektrotechnischen Regeln im Unternehmen vorhanden<br />

und werden sie angewandt? BGV A 3<br />

Ist für die elektrische Anlage ein Anlagenverantwortlicher bestellt worden?<br />

VDE 0105 Teil 100 Pkt. 3.2.2; 4.2<br />

Ist für die Arbeit an der elektrischen Anlage ein Arbeitsverantwortlicher<br />

bestellt worden? VDE 0105 Teil 100 Pkt. 3.2.1; 4.2<br />

Erfolgt eine regelmäßige Unterweisung der Elektrofachkräfte auch über<br />

Änderungen der elektrotechnischen Regeln? BGV A 1, BGV A 3<br />

Wird vor Arbeitsaufnahme auf besondere Gefahren hin ge wie sen?<br />

DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.2; 6.1; 6.3.8.3<br />

Werden der Umfang der Arbeiten und die erforderlichen Sicher heits maßnah<br />

men zwischen Anlagen- und Arbeits ver ant wort lichen exakt ab gestimmt?<br />

DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3<br />

Ist für Arbeiten an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden elek -<br />

tri schen Anlagen eine genügende Anzahl von Mitarbeitern (Elek tro fach -<br />

kräften) so aus gebildet, dass sie bei elektrischem Schlag bzw. bei Verbrennungen<br />

Erste Hilfe leisten können? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3<br />

Ist die Arbeitsstelle eindeutig festgelegt und ebenso ge kenn zeich net?<br />

DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5<br />

Sind ausreichende Bewegungsfreiheit, ungehinderter Zugang und ausreichende<br />

Beleuchtung gewährleistet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5<br />

Stehen geeignete, in ordnungsgemäßem Zustand gehaltene Werkzeuge,<br />

Aus rüs tungen, Schutz- und Hilfsmittel zur Verfügung und werden diese<br />

bestimmungsgemäß verwendet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.6<br />

Stehen geeignete Sicherheitsschilder in genügender Anzahl zur Ver fügung<br />

und wird damit auf mögliche Gefährdungen deutlich hingewiesen?<br />

DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.8<br />

Ist den Elektrofachkräften bekannt, welche Arbeiten unter Span nung (AuS)<br />

wann ausgeführt werden dürfen? BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3<br />

Bestehen Arbeitsanweisungen für AuS?<br />

BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3.5<br />

Stehen für AuS geeignete Werkzeuge zur Verfügung?<br />

BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3.6<br />

Wird isolierende Schutzkleidung regelmäßig und sachkundig geprüft?<br />

BGV A 3<br />

ja nein


BGHW - Prävention<br />

Postfach 12 08<br />

53002 Bonn<br />

Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />

Bestellung per E-Mail: medien@bghw.de<br />

Internet: www.bghw.de<br />

Bestell-Nr. M 36 Ausgabe August 2010

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