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BGHW-Kompakt<br />
36<br />
Sicherer Umgang mit elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln
Sicherer Umgang mit elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln
<strong>Inhalt</strong><br />
Gefahren des elektrischen Stromes ......................................................................................................... 5<br />
Pflichten des Arbeitgebers .......................................................................................................................... 5<br />
Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und<br />
Benutzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ............................................................ 6<br />
Elektroarbeiten ................................................................................................................................................. 6<br />
Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln: Wer darf was? .......................................................... 6<br />
Die 5 Sicherheitsregeln – das kleine 1 x 1 des Elektrikers ......................................................... 13<br />
Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln .................................... 13<br />
Beschaffung und Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ............................... 17<br />
Praxisbeispiele für den sicheren Umgang mit elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln............................................................................................................. 18<br />
Vorführstände für Leuchten .............................................................................................................. 21<br />
Leuchten ................................................................................................................................................... 22<br />
Unterweisungen .......................................................................................................................................... 25<br />
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ........................................................................... 25<br />
Erste Hilfe ....................................................................................................................................................... 28<br />
Schriften zum Thema ................................................................................................................................. 29<br />
Prüfliste Elektroarbeiten ........................................................................................................................... 30
Gefahren des elektrischen Stromes<br />
Die Gefährdung des Menschen durch elektrischen<br />
Strom wird vor allem bestimmt<br />
durch die Größe der Stromstärke, die durch<br />
den Menschen fließt. Bei einer Betriebsspannung<br />
von 230 Volt (Spannung in der<br />
Steckdose) fließt beim Menschen bei einer<br />
Hand- zu Handdurchströmung ein Strom<br />
von ca. 230 mA (Milliampere)!<br />
Zur Verdeutlichung: Bereits bei ca. 20 mA<br />
verkrampfen die Muskeln und das selbständige<br />
Loslassen der Stromquelle ist<br />
nicht mehr möglich. Ab ca. 80 mA kann<br />
Herzkammerflimmern auftreten (in Abhängigkeit<br />
von der Einwirkzeit). Das heißt: Für<br />
den Menschen besteht Lebensgefahr.<br />
Unfallbeispiele:<br />
• Ein Verkäufer wollte einen verfahrbaren<br />
Rippenheizkörper zur Seite schieben.<br />
Beim Berühren des Metallkörpers bekam<br />
er einen elektrischen Schlag. Folgen waren<br />
über Wochen andauernde einseitige<br />
Arm- und Beinlähmungen. Ursache dieses<br />
Unfalls war ein schadhafter Knickschutz<br />
an der Einführung der Anschlussleitung<br />
in das Gerät. Hierdurch war der<br />
Schutzleiter abgerissen und die Isolierung<br />
einer Leitungsader durchgescheuert.<br />
Dadurch stand das Metallgehäuse<br />
unter Spannung.<br />
• Eine Verkäuferin berührte den Metallstiel<br />
einer eingeschalteten Stehleuchte<br />
und erhielt einen kräftigen Stromschlag.<br />
Infolgedessen wurde das Schultergelenk<br />
schwer verletzt. Durch einen Defekt<br />
in der Leuchte hatte der Metallstiel<br />
Kontakt mit stromführenden Teilen. Bei<br />
vorhandenem Schutzleiter hätte dies<br />
zum Abschalten der Sicherung führen<br />
müssen. Die Leuchte war aber vorschriftswidrig<br />
über eine nur zweiadrige<br />
Verlängerungsleitung ohne Schutzleiter<br />
angeschlossen worden, so dass der Metallstiel<br />
unter Spannung stand.<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Den zwei beschriebenen Unfällen ist etwas<br />
gemeinsam, das für die große Mehrzahl der<br />
Elektro-Unfälle gilt: sie hätten sich durch<br />
Sorgfalt und verantwortungsbewusstes<br />
Handeln verhindern lassen!<br />
Pflichten des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen,<br />
dass<br />
• elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
entsprechend den elektrotechnischen<br />
Regeln betrieben werden;<br />
• elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
von einer Elektrofachkraft (befähigte Person<br />
nach Betriebssicherheitsverordnung)<br />
oder unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen<br />
Regeln errichtet, geändert<br />
und in Stand gehalten werden;<br />
• Mängel unverzüglich beseitigt werden;<br />
• Betriebsmittel / elektrische Anlagen bei<br />
einer unmittelbaren Gefährdung diese<br />
aus dem Verkehr gezogen bzw. nicht<br />
mehr benutzt werden;<br />
• zum Gefährdungsbereich elektrischer<br />
Anlagen nur Personen Zugang haben, die<br />
auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnis<br />
und Erfahrung die auftretenden<br />
elekt rischen Gefährdungen erkennen<br />
und die erforderlichen Maßnahmen des<br />
Arbeitsschutzes treffen können und andere<br />
Personen den Gefährdungsbereich<br />
nur in Begleitung der oben genannten<br />
Personen betreten dürfen;<br />
• nur solche elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
benutzt werden, die für die<br />
Beanspruchung durch die Betriebs- und<br />
Umgebungsbedingungen an der Arbeitsstelle<br />
geeignet sind;<br />
• eine Gefährdungsbeurteilung gemäß<br />
den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung<br />
durchgeführt wird.<br />
In dieser müssen die notwendigen Maßnahmen<br />
für die sichere Bereitstellung<br />
5
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
6<br />
und Benutzung der elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmittel sowie den Erhalt des<br />
ordnungsgemäßen Zustandes festgelegt<br />
und getroffen werden. Das bedeutet,<br />
dass der Unternehmer verschiedene und<br />
vor allem gefährdungsbezogene Lösungen<br />
auswählen und zur Einhaltung der<br />
Betriebssicherheitsverordnung umsetzen<br />
kann.<br />
Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung<br />
und Benutzung von elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln<br />
Neben der BGV A3 und der BGR A3 hat der/<br />
die UnternehmerIn die allgemeinen Vorschriften<br />
der Betriebssicherheitsverordnung<br />
und die nachstehend aufgeführten<br />
Technischen Regeln zu beachten.<br />
Für viele Anwendungsfälle werden weiterhin<br />
die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3<br />
sowie die VDE-Bestimmungen (z. B. DIN<br />
VDE 0105-100, DIN VDE 0100 Teil 400) praxisnahe<br />
Lösungen anbieten.<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Berufsgenossenschaftliche<br />
Regeln für Sicherheit und<br />
Gesundheit bei der Arbeit<br />
BG-Regeln<br />
Elektroarbeiten<br />
Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln:<br />
Wer darf was?<br />
Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln<br />
darf nicht jeder jede Tätigkeit ausführen.<br />
In der Tabelle 1 auf Seite 10 sind verschiedene<br />
Tätigkeiten im Bereich elektrischer<br />
Anlagen und Betriebsmittel aufgelistet,<br />
die von den Mitarbeitern in Abhängigkeit<br />
von der Qualifikation durchgeführt werden<br />
dürfen.<br />
Dabei unterscheidet man zwischen:<br />
➞ Elektrofachkraft<br />
Nur eine Elektrofachkraft darf z. B. elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel errichten,<br />
ändern und in Stand halten! Die fachliche<br />
Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall<br />
durch eine Ausbildung z. B. als Elektroingenieur,<br />
-techniker, -meister oder -geselle<br />
nachgewiesen. Sie kann aber auch durch<br />
eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in<br />
Theorie und Praxis nach Überprüfung durch<br />
eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden,<br />
wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.<br />
Arbeiten unter Spannung an<br />
elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmitteln<br />
vom Januar 2006<br />
BGR A3<br />
Technische Regeln<br />
zur Betriebssicherheitsverordnung<br />
TRBS 1201<br />
Prüfungen<br />
TRBS 1203<br />
Befähigte Personen
➞ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten<br />
Der/die UnternehmerIn kann für spezielle<br />
Tätigkeiten einen elektrotechnischen Laien<br />
(mit abgeschlossener Berufsausbildung)<br />
ausbilden lassen, so dass z. B. ein Küchenmonteur<br />
auch den Elektroherd anschließen<br />
darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis<br />
der für die Tätigkeiten in Frage kommenden<br />
Betriebsmittel umfassen und durch fachlich<br />
qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem<br />
elektrotechnischem Beruf, durchgeführt<br />
werden (Näheres siehe Durchführungsanweisungen<br />
zu § 2 Abs. 3 BGV A 3 bzw. § 5<br />
Handwerksordnung). Nachstehend sind beispielhaft<br />
Institutionen genannt, die eine Ausbildung<br />
zur Elektrofachkraft für festgelegte<br />
Tätigkeiten anbieten. Weitere Ausbildungsstätten<br />
können Sie bei den IHK’s erfragen.<br />
Ausbildungsstätten - Elektrofachkraft<br />
für festgelegte Tätigkeiten:<br />
• DEKRA Akademie GmbH Hannover<br />
Kesselstraße 14<br />
30453 Hannover<br />
www.dekra-akademie.de<br />
Tel. 0511 / 87 95 90<br />
• Elektro-Innung München, Haus der<br />
Technik Elektro- und Informationstechnik<br />
Schillerstraße 38<br />
80336 München<br />
www.elektroinnung-muenchen.de<br />
Tel. 089 / 55 18 09 – 0<br />
• TÜV Akademie Rheinland GmbH<br />
Am grauen Stein<br />
51105 Köln<br />
www.tuv.com<br />
servicecenter-west@de.tuv.com<br />
Tel. 0800 / 8484006<br />
• Technische Akademie Wuppertal e. V.<br />
Hubertusallee 18<br />
42117 Wuppertal<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
➞ Elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />
(EuP)<br />
Da Elektrofachkräfte in vielen Betrieben<br />
nicht oder nicht ständig zur Verfügung stehen,<br />
kann der/die UnternehmerIn für bestimmte<br />
Arbeiten elektrotechnisch unterwiesene<br />
Personen einsetzen. Beispiele für<br />
die in Frage kommenden Arbeiten sind in<br />
der Tabelle 1 auf der Seite 10 aufgeführt.<br />
Als elektrotechnisch unterwiesene Person<br />
gilt, wer durch eine Elektrofachkraft ausreichend<br />
unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren<br />
vermeiden kann, die von der Elektrizität<br />
ausgehen können. Die Unterweisung<br />
sollte folgende Einzelpunkte umfassen:<br />
• Gefahren des elektrischen Stroms für<br />
den menschlichen Körper;<br />
• Rechtsgrundlagen, insbesondere Unfallvorschrift<br />
BGV A3 „Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel“ unter Berücksichtigung<br />
der zutreffenden VDE-Bestimmungen;<br />
• die fünf Sicherheitsregeln (siehe Grafik,<br />
Seite 13);<br />
• notwendige Schutzeinrichtungen und<br />
Schutzmaßnahmen;<br />
• praktische Unterweisung in den durchzuführenden<br />
Arbeiten.<br />
Die <strong>Inhalt</strong>e der Unterweisung sind schriftlich<br />
festzuhalten. Es ist sinnvoll diesen<br />
Vermerk mit einer Beauftragung der elektrotechnisch<br />
unterwiesenen Person zu koppeln.<br />
In der Beauftragung sind im Einzelnen<br />
die im Rahmen der Unterweisung geschulten<br />
<strong>Inhalt</strong>e aufgeführt (siehe Bild 2).<br />
Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die<br />
UnternehmerIn die elektrotechnisch unterwiesene<br />
Person stichprobenartig durch eine<br />
Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Hierbei<br />
soll festgestellt werden, ob die elektrotechnisch<br />
unterwiesene Person die Aufgaben<br />
entsprechend der Unterweisung ausführt.<br />
7
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Stellt die Elektrofachkraft während der Unterweisung<br />
oder später mangelnde Eignung<br />
oder fehlerhaftes Verhalten fest, so muss sie<br />
den/die UnternehmerIn darüber informieren.<br />
8<br />
Elektrofachkraft<br />
Fachverantwortung<br />
Unterweisung<br />
Die Überprüfung muss in Abhängigkeit von<br />
Art und Umfang dieser Arbeiten in angemessenen<br />
Zeitabständen durchgeführt<br />
werden, mindestens jedoch einmal jährlich.<br />
veranlasst<br />
Festumrissene<br />
sucht aus<br />
Tätigkeit<br />
sucht aus<br />
Unterweisung<br />
Leitung und Aufsicht<br />
stichprobenartige<br />
Überprüfung<br />
UnternehmerIn<br />
Organisation, Auswahl, Führungsverantwortung<br />
Elektrotechnisch<br />
unterwiesene Personen<br />
Ausführung bestimmter<br />
Arbeiten und Prüfungen an<br />
elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmitteln<br />
Bild 1: Wie wird aus einem elektrotechnischen Laien eine elektrotechnisch unterwiesene Person?<br />
Elektrotechnischer Laie<br />
+
Unterweisungsnachweis<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Unter Berücksichtigung der Durchführungsanweisung zu § 3 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A 3) wurde<br />
Frau/Herr ___________________________________________<br />
in der Durchführung folgender Arbeiten unterwiesen:<br />
1. __________________________________________________<br />
2. __________________________________________________<br />
3. __________________________________________________<br />
___________________ _____________________________ __________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der<br />
(Elektrofachkraft) elektrotechnisch<br />
unterwiesenen<br />
Person<br />
Beauftragung<br />
a) der elektrotechnisch unterwiesenen Person<br />
Mit der Durchführung der vorgenannten Arbeiten wird<br />
Frau/Herr ____________________________ beauftragt.<br />
___________________ _____________________________ __________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der<br />
(Elektrofachkraft) elektrotechnisch<br />
unterwiesenen<br />
Person<br />
b) der Elektrofachkraft<br />
Mit der Überwachung entsprechend der Art und des Umfangs der vorgenannten Arbeiten<br />
wird Frau/Herr ____________________________ beauftragt.<br />
___________________ _____________________________ __________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Unternehmers Unterschrift der<br />
Elektrofachkraft<br />
Bild 2: Muster-Unterweisungsnachweis und schriftliche Beauftragung<br />
9
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Tabelle 1: Beispiele für Arbeiten, die einer elektrotechnisch unterwiesenen Person übertragen werden können<br />
10<br />
Überwachen/Prüfen<br />
– Sichtkontrollen an Unterverteilungen<br />
– Sichtkontrollen an Schaltschränken<br />
– Fehlersuche an bestimmten, von der Elektrofachkraft vorgegebenen Einrichtungen,<br />
z. B. an Schaltkästen, an Verteilungen<br />
– Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschine,<br />
Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen und<br />
Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen) unter Verwendung geeigneter<br />
Prüfgeräte (mit Ja/Nein-Aussage) z. B. als MitarbeiterIn eines Prüfteams unter Leitung<br />
und Aufsicht einer Elektrofachkraft (befähigte Person nach BetrSichV)<br />
Hinweis:<br />
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen bleibt immer<br />
bei der Elektrofachkraft. Die daraus resultierende Aufsichtsverantwortung beinhaltet<br />
eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort.<br />
Auswechseln von Teilen/Instandsetzen<br />
– Einsetzen und Herausnehmen von Glüh- und Leuchtstofflampen und herausnehmbaren<br />
Zubehör, wie z. B. Startern, im spannungsfreien Zustand (wenn vollständiger<br />
Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten bei Nennspannungen<br />
bis 1000 Volt auch unter Spannung ausgeführt werden).<br />
– Einsetzen und Herausnehmen von Sicherungseinsätzen einschließlich NH-Sicherungseinsätzen<br />
bei Nennspannungen bis 1000 Volt (Bild 3);<br />
– Einsetzen und Herausnehmen von Leitungsschutzschaltern, die ohne Werkzeug herausnehmbar<br />
sind, bei Nennspannungen bis 1000 Volt;<br />
– Auswechseln defekter und Befestigen loser Schutzverkleidungen an Steckdosen<br />
und Schaltern in spannungsfreiem Zustand;<br />
– An- und Abklemmen von Leuchten im Leuchtenvorführstand.<br />
Sonstige Arbeiten<br />
– Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsräume, z. B. Schalt- und Verteilungsanlagen<br />
zur Beaufsichtigung von Reinigungspersonal, Handwerkern usw.;<br />
– Aufbewahren des Schlüssels von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen;<br />
– Bedienen von Schaltschränken, z. B. Betätigen des Lasttrennschalters unter Last<br />
oder Betätigen des Trafoschalters (Bild 4);<br />
– Messen der Säuredichte und Nachfüllen von destilliertem Wasser in Batterieräumen<br />
an nicht gekapselten Batterieanlagen (Bild 5).
Bild 3: Wechsel der NH- Sicherung<br />
Bild 4: Bedienen von Schaltschränken<br />
Bild 5: Messen der Säuredichte und Nachfüllen von<br />
destilliertem Wasser in Batterieräumen<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
➞ Elektrotechnischer Laie<br />
Elektrotechnische Laien dürfen, da sie über<br />
keine spezielle Ausbildung verfügen, nur<br />
wenig:<br />
z. B. Benutzen elektrischer Betriebsmittel,<br />
Benutzen von Verlängerungsleitungen,<br />
erkennbare Mängel feststellen (Bild 6),<br />
Glühlampen u. ä. wechseln sowie einfache<br />
äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen<br />
Anlagen durchführen.<br />
Bild 6: Defekte Isolierung – Das kann auch der Laie<br />
feststellen<br />
11
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Tabelle 2: Wer darf was?<br />
12<br />
Tätigkeiten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />
Arbeiten Elektrofachkraft,<br />
Tätigkeiten unter unterschiedlichen Randbedingungen:<br />
• Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen (Leitungs quer schnitte auslegen,<br />
Inbetriebnahme, Abnahme);<br />
• Fehlereingrenzung, Signalverfolgung, Funktionsprüfung (Fehlersuche, Meßwerte<br />
beurteilen, Reparieren);<br />
• sonstige Arbeiten.<br />
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten *) (Küchenherde, Dunstabzugshauben<br />
anschließen (Möbelmonteure), Pumpen und Lüfter anschließen (Klima und<br />
Heizungsmonteure))<br />
Instandhaltung<br />
Bedienen<br />
Beobachten<br />
Stellen<br />
Elektrotechnisch unterwiesene Person<br />
(unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft)<br />
Fest umrissene Tätigkeiten **) unter gleichen, vorhersehbaren Randbedingungen,<br />
z.B.:<br />
• Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Durchführung von Prüfungen entsprechend<br />
§ 5 BGV A3 unter Verwendung ge eigneter Prüfgeräte mit (Ja/Nein-<br />
Aussage), z. B. Prüfung orts veränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie<br />
Hand bohr maschine, Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen<br />
und Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen;<br />
• Anbringen geeigneter Abdeckungen und Abschrankungen (Sichtkontrollen bei<br />
geöffneter Verteilung);<br />
• Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten<br />
Sicherheitseinsätzen mit geeig neten Hilfsmitteln (NH-Sicherungseinsätze);<br />
• Auswechseln von Anschlussleitungen und Kupplungen, Auswechseln defekter<br />
Schutzverkleidungen an Steckdosen und Lichtschaltern, An- und Abklemmen<br />
von Leuchten (Leuchtenvorführstand).<br />
Elektotechnischer Laie<br />
Benutzen und Bedienen:<br />
• Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln (Ein-/Aus-Schalten von elektrischen<br />
Geräten und Maschinen);<br />
• Zusammenfügen und Trennen von Steckvorrichtungen (Verbinden und Trennen<br />
von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln);<br />
• Überwachen der Betriebsmittel auf richtiges Arbeiten und auftretende Schäden<br />
- keine besonderen Prüfungen (z. B. Sichtkontrollen an Verteilungen, Prüfen des<br />
Fehlerstromschutzschalters (FI) mit Prüftaste);<br />
• Einsetzen und Auswechseln von Schraubsicherungen, Leuchtstoffröhren und<br />
Startern im spannungsfreien Zustand, sowie Auswechseln von Glühlampen;<br />
• einfache Reinigungsarbeiten (äußerliches Reinigen geschlossener Anlagen).<br />
((DIN EN 50110-1 (VDE 0105 T.1) und BGV A 3))<br />
*) nur die Arbeiten, auf die sich die Ausbildung bezog<br />
**) nur die Arbeiten, auf die sich die Unterweisung bezog
Die 5 Sicherheitsregeln - das kleine 1 x 1<br />
des Elektrikers<br />
Für alle Elektrofachkräfte gilt, dass sie nur im<br />
spannungsfreien Zustand an elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmitteln arbeiten dürfen.<br />
Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen<br />
werden, wenn<br />
• die Elektrofachkraft eine Spezialausbildung<br />
erhalten hat und<br />
• dies schriftlich durch einen Befähigungsnachweis<br />
festgehalten ist,<br />
• der konkrete Auftrag vom Unternehmer<br />
in schriftlicher Form vergeben wurde,<br />
• Spezialwerkzeuge und entsprechende<br />
Schutzkleidung eingesetzt werden,<br />
• aus zwingenden Gründen der spannungsfreie<br />
Zustand nicht hergestellt<br />
oder sichergestellt werden kann.<br />
Wenn also die Elektrofachkraft an elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten<br />
will, hat sie vorher den spannungsfreien<br />
Zustand herzustellen.<br />
Nachdem die Anlagenteile an denen gearbeitet<br />
werden soll festgelegt wurden, müssen<br />
die folgenden „5 Sicherheitsregeln“ in der angegebenen<br />
Reihenfolge eingehalten werden:<br />
Die 5 Sicherheitsregeln<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmitteln<br />
Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A 3)<br />
nennt die grundlegenden Anforderungen<br />
an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel<br />
und verweist im Übrigen auf die sehr umfangreichen<br />
VDE-Bestimmungen.<br />
Die grundlegenden Schutzmaßnahmen,<br />
z. B. zum Schutz gegen gefährliche Körperströme,<br />
sind in der DIN VDE 0100 – Teil 410<br />
geregelt und gliedern sich in folgende drei<br />
Stufen:<br />
1. Stufe: Schutz gegen direktes Berühren<br />
(Basisschutz)<br />
2. Stufe: Schutz bei indirekten Berührungen<br />
(Fehlerschutz)<br />
3. Stufe: Schutz bei direktem Berühren (Zusatzschutz)<br />
Die Schutzmaßnahmen werden grundsätzlich<br />
durch die 1. und die 2. Schutzstufe verwirklicht:<br />
Im Basis- und im Fehlerschutz.<br />
Falls erforderlich werden sie durch eine 3.<br />
Schutzstufe, den Zusatzschutz ergänzt.<br />
1. Freischalten An der Arbeitsstelle müssen alle Zu lei tungen spannungsfrei<br />
sein.<br />
2. Gegen Wiedereinschalten<br />
sichern<br />
3. Spannungsfreiheit feststellen<br />
Zuverlässig verhindern, dass die elek tri schen Anlagen und<br />
Betriebs mittel wie der unter Spannung gesetzt werden.<br />
An der Arbeitsstelle muss mit einem ge eigneten Prüfgerät<br />
die Span nungs freiheit zuverlässig festgestellt werden.<br />
4. Erden und Kurzschließen In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV kann auf die<br />
5. Benachbarte, unter Spannung<br />
steh en de Teile abdecken<br />
oder ab schran ken<br />
Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden,<br />
wenn an der Anlage die Sicherheits regeln 1 bis 3 eingehalten<br />
worden sind.<br />
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Sicherheitsregeln in der an ge gebenen<br />
Reihenfolge einzuhalten.<br />
13
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
1. Stufe: Basisschutz<br />
(bei elektrischen Geräten)<br />
Der Basisschutz soll als erste Schutzstufe<br />
verhindern, dass der Mensch mit unter<br />
Spannung stehenden Teilen in Kontakt<br />
kommt. Dazu gehören ein vollständiger Berührungsschutz<br />
sowie ein Schutz gegen das<br />
Eindringen von Fremdkörpern und Wasser<br />
in elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Je<br />
nach Beanspruchung der elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmittel ist eine unterschiedliche<br />
Schutzart erforderlich. Diese ist mit<br />
Kennziffern angegeben. Zusätzlich ist grafisch<br />
gekennzeichnet, in welchem Bereich<br />
ein elektrisches Gerät benutzt werden darf.<br />
2. Stufe: Fehlerschutz an elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmitteln<br />
Der Fehlerschutz wirkt in Fällen, in denen<br />
Fehler an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />
auftreten. Fehler sind z. B. eine<br />
defekte Isolierung oder ein Leiter, der unter<br />
Spannung steht, und das Gehäuse berührt.<br />
14<br />
Schutz bei indirektem Berühren<br />
– Fehlerschutz –<br />
a) Schutzklasse I<br />
Schutz durch<br />
Abschaltung<br />
(Schutzleiter)<br />
Bild 7: Beispiele für den Fehlerschutz<br />
b) Schutzklasse II<br />
Schutzisolierung<br />
Der Fehlerschutz sorgt dafür, dass sofort<br />
der Stromkreis unterbrochen wird. Möglich<br />
wird das durch eine Schutzeinrichtung (Sicherung).<br />
Dazu müssen alle leitenden Teile<br />
untereinander und über einen Schutzleiter<br />
mit der Betriebserde der Anlage verbunden<br />
sein. Bei einem Fehler kommt es zum Kurzschluss<br />
und die Schutzeinrichtung löst aus.<br />
Zum Fehlerschutz gehört auch die Schutztrennung.<br />
Der Stromkreis wird in diesem<br />
Fall über einen Sicherheitstransformator<br />
geschlossen. Die Spannung beträgt 230 V.<br />
Die Sicherheitstransformatoren werden<br />
immer außerhalb des Arbeitsbereiches aufgestellt<br />
(wichtig bei Arbeiten in Behältern<br />
oder engen Räumen). Einen guten Fehlerschutz<br />
erhält man auch durch Schutzisolierung.<br />
Bei schutzisolierten Geräten kann<br />
man nach menschlichem Ermessen keine<br />
Teile berühren, die unter Spannung stehen.<br />
Beim Schutz gegen indirektes Berühren<br />
(Fehlerschutz) unterscheidet man drei<br />
Schutzklassen (siehe Bild 7).<br />
c) Schutzklasse III<br />
Schutzkleinspannung
3. Stufe: Zusatzschutz bei Gefahren durch<br />
elektrischen Strom<br />
Der Zusatzschutz bietet zusätzlichen<br />
Schutz bei fehlerhaften Geräten. Ermöglicht<br />
wird das u. a. durch eine Fehlerstromschutzeinrichtungen<br />
(RCD).<br />
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schalter)<br />
Der FI-Schalter ist ein idealer Zusatzschutz.<br />
Er schützt bei indirektem Berühren sowie<br />
teilweise auch bei direktem Berühren. Bei<br />
einem FI-Schalter fließt maximal der zulässige<br />
Fehlerstrom, bei einem 30 mA FI-Schalter<br />
also maximal 30 mA. Die Abschaltzeit<br />
beträgt dabei max. 0,2 Sekunden. Hierdurch<br />
wird erreicht, dass z. B. bei einer Körperdurchströmung<br />
beim Menschen der Strom<br />
rechtzeitig abgeschaltet wird, bevor ein<br />
Körperschaden eintreten kann.<br />
Bild 8: FI-Schutzschalter (Foto: Doepke)<br />
���������������������������<br />
„Automatischer Schutzengel“<br />
Bild 9: Tragbare FI-Schutzschalter<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
15
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Seit 01.06.2007 ist die Neufassung der<br />
Norm DIN VDE 0100-410 wirksam. Sie fordert<br />
zusätzlichen Schutz durch FI-Schutzeinrichtungen<br />
mit Bemessungsstrom
Bild 11: Ein Unfall durch elektrischen Strom<br />
Beschaffung und Verwendung elektrischer<br />
Anlagen und Betriebsmittel<br />
Müssen im Unternehmen elektrische Anlagen<br />
errichtet werden, so dürfen diese nur<br />
von Elektrofachkräften errichtet werden.<br />
Dazu gehört schon das Anbringen von Steckdosen.<br />
Elektrische Betriebsmittel, z. B. Bohrmaschinen,<br />
Elektroherde, Aufschnittschneidemaschinen,<br />
Kassen, Leuchten usw., müssen so<br />
beschaffen sein, dass eine Gefährdung des<br />
Bild 12: Prüfzeichen<br />
�<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Benutzers bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />
vermieden wird.<br />
Elektrische Betriebsmittel müssen mit dem<br />
CE-Zeichen versehen sein. Der Hersteller<br />
bestätigt damit lediglich, dass das elektrische<br />
Betriebsmittel den europäischen<br />
Richtlinien entspricht. Wir empfehlen daher,<br />
nur Geräte zu verwenden, die zusätzlich eines<br />
der folgenden Prüfzeichen tragen. Das<br />
bedeutet, dass das elektrische Betriebsmittel<br />
und von einer unabhängigen Stelle geprüft<br />
wurden.<br />
17
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Bei der Verwendung elektrischer Geräte<br />
lauern Gefahren:<br />
Beispiele: Brand durch Kurzschluss, Stromunfälle<br />
etc.<br />
• Gehen Sie mit elektrischen Betriebsmitteln<br />
sorgfältig um, um Schäden und Unfälle<br />
zu vermeiden.<br />
• Verwenden Sie für den „Profieinsatz“<br />
keine Haushaltsgeräte. Diese sind in der<br />
Regel nicht für den Dauergebrauch geeignet<br />
und auch nicht so robust wie „Profigeräte“.<br />
• Vergewissern Sie sich, dass von Ihnen<br />
benutzte elektrische Betriebsmittel nicht<br />
beschädigt sind.<br />
• Reparieren Sie defekte elektrische Betriebsmittel<br />
nicht selbst. Melden Sie<br />
Schäden sofort Ihrem Vorgesetzten.<br />
• Schalten Sie die Geräte stets mit dem<br />
Schalter ein und aus, nicht durch Einstecken<br />
oder Herausziehen des Steckers.<br />
• Achten Sie darauf, dass die elektrischen<br />
Betriebsmittel für die Umgebungsbedingungen<br />
geeignet sind z. B.:<br />
- abgedeckt<br />
- tropfwassergeschützt<br />
- regengeschützt<br />
- spritzwassergeschützt<br />
- strahlwassergeschützt<br />
- staubgeschützt.<br />
18<br />
Weitere Informationen zur Kennzeichnung<br />
elektrischer Betriebsmittel finden<br />
Sie auf Seite 24 im Abschnitt „Installation<br />
und Einsatz von Leuchten“.<br />
Praxisbeispiele für den sicheren Umgang<br />
mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:<br />
➞ Leitungen, Schalter, Verteiler- und Steckdosen<br />
• Hängen Sie keine Gegenstände an sichtbar<br />
verlegten Elektroleitungen, wie z. B.<br />
Dekorationen, Plakate, S-Haken oder Kleiderbügel<br />
auf.<br />
Dies kann zu mechanischen Beschädigungen<br />
der Leitungen führen, die oft äußerlich<br />
nicht erkennbar sind. Neben den<br />
elektrischen Gefahren, die durch beschädigte<br />
Isolierungen entstehen, können<br />
auch erhebliche Brandgefahren verursacht<br />
werden, nämlich dann, wenn eine<br />
der Adern im Inneren des Kabels bricht<br />
und es zum „Schmoren“ in der Leitung<br />
kommt.<br />
• Ziehen Sie Geräteanschluss- oder Verlängerungsleitungen<br />
stets am Stecker aus<br />
der Steckdose, nie an der Leitung selbst.<br />
• Achten Sie darauf, dass Verbindungen<br />
von Leitungen durch Leuchtenklemmen<br />
durch Abdeckung gegen Berühren gesichert<br />
sind, am besten durch den Einbau<br />
in eine geschlossene Abzweig- oder<br />
Verteilerdose. Diese müssen stets durch<br />
einen Deckel gesichert sein. Freie Leitungsenden<br />
müssen sich in einer Verteilerdose<br />
befinden und gegen Berühren<br />
isoliert sein. Falls dies nicht der Fall sein<br />
sollte, informieren Sie Ihren Vorgesetzten.<br />
➞ Anschluss- und Verlängerungsleitungen<br />
• Sorgen Sie dafür, dass Zuleitungen keine<br />
Stolperstellen bilden:<br />
Elektrische Leitungen dürfen nicht ungeschützt<br />
in Verkehrswegen verlegt<br />
werden. Durch Betreten und Überfahren<br />
können die Isolation und die stromführenden<br />
Adern beschädigt werden, außerdem<br />
bilden lose liegende Leitungen Stolperstellen<br />
(Bild 13).
�<br />
Bild 13: Achtung Stolpergefahr! - Zuleitung mitten im<br />
Verkehrsweg verlegt<br />
Abhilfe schaffen Kabelbrücken aus Kunststoff,<br />
fest eingebaute Bodensteckdosen<br />
oder die Zuführung der Leitung von oben,<br />
wie es oft an Kassen zu beobachten ist.<br />
�<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
• Schalten Sie Mehrfachsteckdosen nicht<br />
in Reihe, da dies zu Überlastung der elektrischen<br />
Leitungen führen kann.<br />
Werden an Verlängerungsleitungen Geräte<br />
mit zu hohen Anschlussleistungen<br />
(Watt-Zahlen), wie z. B. Heizlüfter, angeschlossen,<br />
kann es schnell zu einer Überhitzung<br />
der Leitungen kommen. Deshalb<br />
dürfen an Mehrfachsteckdosen keine weiteren<br />
Mehrfachsteckdosen angeschlossen<br />
werden, es könnte sonst durch eine große<br />
Zahl angeschlossener Geräte ebenfalls zu<br />
einer Überlastung kommen (Bild 14). Insbesondere<br />
in Leuchtenvorführständen ist<br />
auf die Vermeidung dieser Gefahr zu achten.<br />
�<br />
� �<br />
Bild 14: Achtung Brandgefahr! - Mehrfachsteckdosen in Reihe geschaltet<br />
19
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
In den Schaufensterräumen von Warenund<br />
Geschäftshäusern dürfen Verlängerungsleitungen<br />
mit Kupplungs- und Mehrfachsteckdosen<br />
aufgrund der erhöhten<br />
Erhitzungsgefahr durch Sonneneinstrahlung<br />
nicht verwendet werden!<br />
• Führen Sie elektrischer Leitungen nicht<br />
durch Fenster oder Türen: Wenn diese<br />
geschlossen werden, wird die Leitung gequetscht<br />
oder die Isolierung beschädigt.<br />
• Achten Sie darauf, dass Leitungen auch<br />
nicht zu großer Hitze, z. B. durch Herdplatten,<br />
ausgesetzt werden: Die Kunststoffisolierung<br />
kann schmelzen und die<br />
spannungsführenden Adern freilegen.<br />
• Vermeiden Sie die Beschädigung von<br />
Schalter und Steckdosen durch Anstoßen<br />
mit Transportgut oder Fahrzeugen.<br />
Defekte Abdeckungen müssen möglichst<br />
schnell instandgesetzt werden. Durch Verlegen<br />
der Schalter oder Steckdosen an ungefährdete<br />
Stellen oder durch Anbringen von<br />
Schutzpuffern (Bild 15) können Beschädigungen<br />
oft dauerhaft vermieden werden.<br />
Bild 15: Beispiele für Steckdosen mit stabilem Schutzpuffer<br />
20<br />
Schalter und Steckdosen müssen fest eingebaut<br />
oder sicher auf der Wand befestigt sein.<br />
➞ Verteilungen, Schaltflächen<br />
• Sorgen Sie dafür, dass Verteilungen,<br />
Schalttafeln, Not- und Bereichsschalter<br />
sowie die Türen zu elektrischen Betriebsräumen<br />
ständig frei zugänglich sind. Sie<br />
dürfen deshalb nicht zugestellt oder verhängt<br />
werden.<br />
• Beachten Sie, dass die Türen von elektrischen<br />
Betriebsräumen zum Schutz vor<br />
unbefugtem Betreten verschlossen sein<br />
müssen. Sie müssen außerdem mit dem<br />
Warnzeichen W 08 gekennzeichnet sein<br />
(Bild 16). Verteilungen und Schalttafeln<br />
müssen gegen unbefugtes Benutzen<br />
gesichert werden, z. B. durch Türen oder<br />
Abdeckungen.<br />
In Verteilungen und Schalttafeln müssen<br />
zum Schutz vor Berührung alle unter Spannung<br />
stehenden Teile isolierend abgedeckt<br />
sein (Bild 17). Offene Bereiche neben Sicherungsautomaten<br />
müssen durch Kunst-
Bild 16: Warnzeichen W 08: „Warnung vor gefährlicher<br />
elektrischer Spannung“<br />
stoffeinlagen ausgefüllt werden, fehlende<br />
Schraubsicherungen sind durch Schraubkappen<br />
zu ersetzen. Schraubsicherungen<br />
müssen mit einem Glasplättchen versehen<br />
sein. So wird nach dem Ansprechen der Sicherung<br />
verhindert, dass durch das herausfallende<br />
heiße Metallplättchen ein Brand<br />
verursacht wird.<br />
Die Zuordnung der Sicherungselemente zu<br />
den einzelnen elektrischen Verbrauchern<br />
muss eindeutig und rasch erkennbar sein.<br />
Sie muss nach jeder Änderung sofort angepasst<br />
werden!<br />
Vorführstände für Leuchten<br />
Beim Anschließen und Abklemmen von<br />
Leuchten in Vorführständen kommt es immer<br />
wieder zu Stromunfällen. Häufige Unfallursachen<br />
sind:<br />
Bild 17: Schalttafel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
• Vor dem Anschließen oder Abklemmen<br />
der Leuchten wird der betreffende Stromkreis<br />
nicht spannungsfrei geschaltet.<br />
• Der Schutzleiter wird nicht angeschlossen.<br />
• Der Schutzleiter und der Außenleiter (Phase)<br />
werden vertauscht bzw. verwechselt.<br />
Die nachstehend beschriebenen Schutzmaßnahmen<br />
sind beim Errichten und Betrieb<br />
von Leuchtenvorführständen umzusetzen:<br />
➞ Bereichsschalter<br />
Leuchtenvorführstände müssen mit einem<br />
allpolig abschaltbaren Bereichsschalter<br />
abschaltbar sein. Mit dem Bereichsschalter<br />
kann der Leuchtenvorführstand spannungsfrei<br />
geschaltet werden, wenn dort<br />
Arbeiten durchzuführen sind. Es muss<br />
eindeutig erkennbar sein, ob der Bereichsschalter<br />
ein- oder ausgeschaltet ist. Der Bereichsschalter<br />
kann auch als Not-Aus-Schalter<br />
ausgeführt sein. Dies ermöglicht eine<br />
schnelle Abschaltung im Gefahrenfall.<br />
➞ Fehlerstromschutzschalter<br />
Leuchtenvorführstände müssen durch Fehlerstomschutzschalter<br />
(30 mA Auslösestrom)<br />
gesichert werden.<br />
Größere Leuchtenvorführstände werden<br />
häufig mit allen drei Phasen (Drehstrom)<br />
betrieben.<br />
Hierbei werden meistens vierpolig schaltende<br />
FI-Schutzschalter eingesetzt. Diese<br />
Fehlerstromschutzschalter schalten jedoch<br />
nicht, wenn eine Person im Fehlerfall<br />
gleichzeitig zwei Phasen berührt.<br />
Um Körperschäden in diesem Fall zu verhindern,<br />
ist jede Phase mit einem eigenen<br />
Fehlerstromschutzschalter abzusichern.<br />
Alternativ ist der gesamte Leuchtenvorführstand<br />
in drei Bereiche aufzuteilen, die<br />
räumlich soweit voneinander getrennt sind,<br />
so dass in einem Fehlerfall nicht zwei Phasen<br />
gleichzeitig berührt werden können.<br />
21
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Bild 18: Beispiel für einen Leuchtenvorführstand<br />
Tabelle 3: Aufschriften und Bildzeichen auf Leuchten<br />
22<br />
Schutzklasse<br />
Schutzklasse<br />
I Leuchten mit Anschlussstelle für<br />
Schutzleiter, mit der alle berührbaren<br />
Metallteile verbunden sein müssen,<br />
die im Fehlerfall unmittelbar Spannungen<br />
annehmen können.<br />
II Bei solchen Leuchten dürfen keine<br />
Metallteile berührbar sein, die im<br />
Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen<br />
können (Schutzisolierung<br />
oder doppelte Isolierung).<br />
III Leuchten zum Betreiben mit Schutzkleinspannung,<br />
d. h. mit Spannungen<br />
unter 50 V, die mit einem Sicherheitstransformator<br />
nach VDE 0551 erzeugt<br />
oder aus Batterien oder Akkumulatoren<br />
entnommen werden.<br />
Die drei Bereiche werden dann jeweils einphasig<br />
betrieben.<br />
Leuchten<br />
➞ Beschaffung von Leuchten<br />
Leuchten sollen nicht nur schön sein, sie<br />
müssen auch sicher sein. Beachten Sie bei<br />
der Beschaffung von Leuchten neben der<br />
Kennzeichnung mit einem Prüfzeichen<br />
(siehe Seite 17), dass diese für die am Verwendungsort<br />
auftretenden Einsatzbedingungen<br />
geeignet sind. Anhand der auf den<br />
Leuchten angegebenen Aufschriften (siehe<br />
Tabelle 3) können Sie erkennen, für welche<br />
Einsatzbedingungen sie verwendet werden<br />
dürfen.<br />
Symbol Bedeutung Hinweise<br />
Anschluss an Netzschutzleiter<br />
zwingend erforderlich.<br />
Das Symbol ist auf der Anschlußstelle<br />
angebracht.<br />
Leuchte darf keinen Schutzleiteranschluss<br />
haben und<br />
darf nicht mit Netzschutzleiter<br />
verbunden werden.
Schutz gegen Staub, feste Fremdkörper und Wasser<br />
Schutzarten IP nach DIN EN 60598<br />
Die Bezeichnung folgt folgendem Schema: IP XX<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Die Buchstaben IP stehen für Schutzart und die XX werden wie folgt ersetzt:<br />
1. Stelle: Berührungsschutz / Fremdkörperschutz<br />
2. Stelle: Wasserschutz<br />
Fremdkörperschutz über Schutz gegen Berührung hinaus<br />
Symbol<br />
IP 5X<br />
staubgeschützt<br />
Vollständiger Berührungsschutz<br />
Schutz gegen schädliche Staubablagerungen<br />
IP 6X<br />
staubdicht<br />
Vollständiger Berührungsschutz<br />
Schutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht)<br />
Wasserschutz<br />
Symbol<br />
IP X0 – kein besonderer Schutz<br />
IP X1 Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser<br />
tropfwassergeschützt<br />
IP X3 Schutz gegen Wasser, das in einem beliebigen Winkel<br />
regengeschützt<br />
bis 60 Grad zur Senkrechten fällt.<br />
IP X4 Schutz gegen Wasser, das aus allen Richtungen gegen<br />
spritzwassergeschützt<br />
die Leuchte spritzt.<br />
IP X5 Schutz gegen einen Wasserstrahl aus einer Düse, der aus<br />
allen Richtungen gegen die Leuchte gerichtet wird.<br />
strahlwassergeschützt<br />
IP X7 Schutz gegen Wasser, wenn die Leuchte unter festgelegten<br />
wasserdicht<br />
Druck- und Zeitbedinungen in Wasser getaucht wird.<br />
IP X8 Die Leuchte ist geeignet zum dauernden Untertauchen in<br />
... m<br />
druckwasserdicht<br />
Wasser bei Bedingungen, die durch den Hersteller zu<br />
beschreiben sind.<br />
Kennzeichnungsbeispiel: IP 55 =strahlwassergeschützt (IP X5) + staubgeschützt (IP 5X)<br />
23
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
➞ Installation und Einsatz von Leuchten<br />
Als elektrische Betriebsmittel dürfen Leuchten<br />
nur durch eine Elektrofachkraft installiert<br />
werden.<br />
Beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:<br />
• In Leuchten dürfen z. B. nur Glühlampen<br />
eingesetzt werden, die den Leistungsangaben<br />
des Leuchtenherstellers entsprechen.<br />
Steht z. B. an einer Leuchte „max.<br />
60 Watt“, darf diese Leuchte auch nur<br />
mit einer 60 Watt starken Glühlampe bestückt<br />
werden.<br />
24<br />
Schutz gegen Entzündung/Entflammung<br />
Leuchten erzeugen Wärme während ihres Betriebs. Für Leuchten, die direkt auf entflammbaren<br />
Materialien montiert werden können, gibt es folgende Schutzzeichen:<br />
Symbol Bedeutung<br />
Höchste Bemessungs-Umgebungstemperatur<br />
F<br />
F<br />
F<br />
M<br />
M M<br />
Warnhinweise gegen die Verwendung von „cool beam“-Lampen<br />
Kleinster Abstand zu angestrahlten Flächen (in Meter)<br />
Leuchten – geeignet zur direkten Befestigung auf normal<br />
entflammbaren Befestigungsflächen<br />
Nicht zur direkten Montage auf normal entflammbaren Oberflä-<br />
chen geeignete Leuchte (nur zur Montage auf nicht entflammbaren<br />
Oberflächen geeignet<br />
Zur Montage in oder auf normal entflammbaren Oberflächen<br />
geeignete Leuchte, falls Wärmedämm-Material die Leuchte umhüllt<br />
Leuchten– geeignet zum Einbau in Möbel auf normal entflamm-<br />
baren Befestigungsflächen<br />
Leuchten – geeignet zum Einbau in Möbel, deren Entflammbarkeits-<br />
eigenschaften nicht bekannt sind<br />
• Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu<br />
brennbarem Material ein, dies gilt insbesondere<br />
für Strahlerleuchten. Diese sind<br />
immer so aufzustellen, dass in Strahllängsrichtung<br />
ständig der vom Hersteller vorgeschriebene<br />
Mindestabstand zu brennbaren<br />
Gegenständen eingehalten sind. Ist der<br />
Mindestabstand nicht bekannt, so ist eine<br />
Mindestentfernung von 50 cm einzuhalten.<br />
• Beim Einsatz von Leuchten in Möbeln<br />
besteht durch Wärmestau eine erhöhte<br />
Brandgefahr. Leuchten die in Möbeln<br />
M<br />
eingebaut werden, sind entweder mit<br />
M M<br />
oder mit gekennzeichnet.
• Leuchten sind für eine Umgebungstemperatur<br />
von 25 °C ausgelegt. Bei höheren<br />
Umgebungstemperaturen dürfen nur<br />
Leuchten mit der Kennzeichnung t …°C a<br />
eingesetzt werden.<br />
• Aufhängevorrichtungen für Leuchten<br />
müssen die fünffache Masse der daran befestigten<br />
Leuchte, mindestens aber 10 kg,<br />
ohne Formänderung tragen.<br />
• Leuchten für Leuchtstofflampen dürfen an<br />
Decken, Wänden oder Regale nur montiert<br />
werden, wenn diese dafür zugelassen sind.<br />
F<br />
Leuchten mit dem Zeichen können z. B.<br />
direkt auf normalentflammbaren Baustoffen<br />
montiert werden.<br />
F<br />
Geschlossene Leuchte mit dem Zeichen an Gebäudeteilen<br />
aus schwer- oder aus normal-entflammbaren Baustoffen<br />
und an Einrichtungsgegenständen aus brennbaren<br />
Werkstoffen; kein Luftabstand erforderlich.<br />
Bild 19: Geschlossene Leuchte<br />
Bild 20: Beleuchtetes Regal<br />
• Niederspannungs-Halogenleuchten<br />
Bei Niederspannungs-Halogenleuchten<br />
ist z. B. darauf zu achten, dass nur<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Bild 21: Niederspannungs-Halogenleuchte (Foto: Bruck)<br />
Halogenlampen oder –leuchten mit einer<br />
Schutzabdeckung versehen sind eingesetzt<br />
werden.<br />
Die vom Hersteller vorgegebene Anzahl<br />
von Leuchten darf in keinem Fall erhöht<br />
werden. Es dürfen nur die vom Hersteller<br />
vorgesehenen Einzelteile verwendet werden.<br />
Die zu den Halogenlampen gehörenden<br />
Transformatoren müssen so aufgestellt<br />
und geschützt werden, dass durch die<br />
Wärmeabgabe des Transformators kein<br />
Wärmestau entstehen kann. Vorhandene<br />
Lüftungsschlitze sind frei zu halten.<br />
Unterweisungen<br />
Der Unternehmer oder die betrieblichen<br />
Vorgesetzten haben die Beschäftigten über<br />
die beim Umgang mit elektrischen Anlagen<br />
und Betriebsmitteln auftretenden Gefahren<br />
und über notwendige Schutzmaßnahmen<br />
zu unterweisen. Die Unterweisung kann<br />
z. B. anhand der Betriebsanweisung erfolgen.<br />
Diese Unterweisungen müssen vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens<br />
einmal jährlich wiederholt werden.<br />
Bei der Durchführung der Unterweisungen<br />
sollten sich Unternehmer und Vorgesetzte<br />
durch Elektrofachkräfte oder ggf. auch<br />
durch elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />
unterstützen lassen. <strong>Inhalt</strong> und Durchführung<br />
der Unterweisung müssen schriftlich<br />
festgehalten werden.<br />
25
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Als Hilfsmittel eignet sich der „Nachweisblock<br />
zur betrieblichen Unterweisung“<br />
(Bestell-Nr. A 238).<br />
Prüfung elektrischer Anlagen und<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
müssen vor jeder Benutzung vom Anwender<br />
auf augenfällige, erkennbare Mängel<br />
überprüft werden.<br />
Solche Mängel sind z. B.:<br />
• das defekte Gehäuse einer Bohrmaschine,<br />
• die beschädigte Isolierung einer Verlängerungsleitung,<br />
• die Beschädigung der Zugentlastung einer<br />
elektrischen Anschlussleitung,<br />
• oder der angerissene Deckel einer Steckdosenabdeckung.<br />
Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />
sind sofort dem Vorgesetzten<br />
zu melden. Die defekten Anlagenteile, Maschinen<br />
oder Geräte sind sofort der Benutzung<br />
zu entziehen und dürfen erst nach<br />
ihrer Instandsetzung durch eine befähigte<br />
Person (Elektrofachkraft) wieder benutzt<br />
werden.<br />
Darüber hinaus sind elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Elektrische Anlagen und<br />
Bild 22: Fachmännische Prüfung einer elektrischen<br />
Handbohrmaschine<br />
26<br />
Betriebsmittel“(BGV A 3) von einer befähigten<br />
Person (Elektrofachkraft) einer regelmäßigen<br />
Wiederholungsprüfung zu unterziehen.<br />
Nach der Durchführungsanweisung zu § 5<br />
der BGV A 3 durften elektrotechnisch unterwiesenen<br />
Personen Wiederholungsprüfungen<br />
durchführen. Eine Prüfung allein durch<br />
elektrotechnisch unterwiesene Personen<br />
ist aufgrund der Festlegungen in der TRBS<br />
1203 nicht mehr möglich! Elektrotechnisch<br />
unterwiesene Personen können aber nach<br />
wie vor z. B. in einem Prüfteam im Rahmen<br />
von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten<br />
übernehmen und damit die Elektrofachkraft<br />
unterstützen. Prüfungen durch elektrotechnisch<br />
unterwiesene Personen setzen<br />
aber nach wie vor die Verwendung geeigneter<br />
Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht<br />
einer Elektrofachkraft voraus.<br />
In der Durchführungsanweisung zur BGV<br />
A3, § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind beispielhaft Richtwerte<br />
für Prüffristen genannt. (siehe auch<br />
Tabelle 4 und Tabelle 5).<br />
Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in den<br />
Technischen Regeln für Betriebssicherheit<br />
„Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen<br />
Anlagen“ (TRBS 1201)<br />
aufgeführt. Davon abweichend kann der/<br />
die UnternehmerIn in eigener Verantwortung<br />
unter Berücksichtigung der betrieblichen<br />
Gegebenheiten und Erfahrungen und<br />
nach Durchführung einer schriftlich zu dokumentierenden<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
eigene Prüffristen festlegen, wenn damit<br />
die gleiche Sicherheit erreicht wird.<br />
Praxistipps über die Prüfung ortsveränderlicher<br />
elektrischer Betriebsmittel enthält<br />
die berufsgenossenschaftliche Information<br />
„Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“<br />
(BGI/GUV-I 8524).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Tabelle 4: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist<br />
Elektrische Anlagen und ortsfeste<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und ortsfeste<br />
elek tri sche Betriebsmittel in „Betriebsstätten,<br />
Räu men und Anlagen<br />
be son derer Art“<br />
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)<br />
Schutzmaßnahmen mit<br />
Fehlerstrom-Schutz ein rich tungen<br />
in nicht-stationären Anlagen<br />
Fehlerstrom-, Diffe renz strom und<br />
Fehler span nungs-Schutz schalter<br />
– in stationären An la gen<br />
– in nichtstationären Anlagen<br />
Anlage/Betriebsmittel<br />
Art der<br />
Prüfung<br />
4 Jahre auf ordnungsgemäßenZustand<br />
1 Jahr<br />
1 Monat auf Wirksamkeit<br />
6 Monate<br />
arbeitstäglich<br />
Prüffrist<br />
Richt- und Maximal-Werte<br />
auf einwandfreie<br />
Funktion<br />
durch Betätigen<br />
der Prüfeinrichtung<br />
Tabelle 5: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel<br />
Ortsveränderliche elek trische<br />
Betriebs mittel (soweit benutzt)<br />
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen<br />
mit Steck vor richtungen<br />
Anschlussleitungen mit Stecker<br />
bewegliche Leitungen mit Stecker<br />
und Fest anschluss<br />
Richtwert 6 Monate, auf<br />
Baustellen 3 Monate 1 ).<br />
Wird bei den Prüfungen<br />
eine Fehlerquote <<br />
2% 2 ) erreicht, kann die<br />
Prüffrist entsprechend<br />
verlängert werden.<br />
Maximalwerte:<br />
Auf Baustellen, in Fertig<br />
ungsstätten und<br />
Werk stätten oder<br />
unter ähnlichen Be dingungen<br />
ein Jahr,<br />
in Büros oder unter<br />
ähn lichen3 ) Be din gungen<br />
zwei Jahre.<br />
Art der<br />
Prüfung<br />
auf ordnungsgemäßenZustand<br />
1) Konkretisierung siehe „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz-Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />
auf Baustellen“ (BGI 608, bisherige ZH 1/271).<br />
2) Dies bedeutet z.B.: wenn bis 50 ortsveränderliche Betriebsmittel vorhanden sind und ein oder mehrere Fehler festgestellt<br />
werden, ist die nächste Prüfung aller ortsveränderlicher Betriebsmittel in spätestens 6 Monaten.<br />
3) Ähnliche Bedingungen liegen in der Regel in Verkaufsräumen und deren Nebenräumen, ausgenommen Werkstätten, vor.<br />
Prüfer<br />
Elektrofachkraft<br />
Elektrofachkraft<br />
oder elektrotechnisch<br />
unter wie sene<br />
Person bei Ver -<br />
wendung geeig<br />
ne ter Meßund<br />
Prüf ge räte<br />
Benutzer<br />
Prüfer<br />
Elektrofachkraft,<br />
bei Verwendung<br />
ge eig ne ter<br />
Meß- und<br />
Prüfgeräte<br />
auch elektrotechnisch<br />
unterwiesene<br />
Person<br />
27
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Erste Hilfe<br />
Ist durch unbeabsichtigtes Umfassen<br />
spannungsführender Teile eine Muskelverkrampfung<br />
eingetreten, so dass der/die<br />
Betroffene sich nicht mehr lösen kann, so<br />
besteht auch für die Helfer die Gefahr einer<br />
Körperdurchströmung. In diesem Fall<br />
muss zuerst die elektrische Anlage bzw. das<br />
elektrische Betriebsmittel spannungsfrei<br />
gemacht werden. Dies kann durch das Herausziehen<br />
des Steckers, das Betätigen des<br />
Hauptschalters oder das Herausnehmen<br />
der zugehörigen Sicherung geschehen.<br />
Ist dies z .B. aus Zeitgründen nicht möglich,<br />
so muss man den/die Verletzte(n) von den<br />
unter Spannung stehenden Teilen trennen.<br />
Dabei sollten die Helfer zunächst darauf<br />
28<br />
achten, dass ihr Standort isoliert ist,<br />
z. B. Gummimatten oder trockene Holzbohlen.<br />
Ohne den/die Verletzte(n) direkt<br />
zu berühren, kann man ihn/sie nun an den<br />
Kleidern wegziehen oder mit einem nicht<br />
leitenden Gegenstand, z. B. einem Holz-<br />
oder Kunststoffstuhl, wegschieben.<br />
Erst danach sind die erforderlichen Erste-<br />
Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Eine evtl.<br />
nötige Herz-Lungen-Wiederbelebung ist so<br />
lange fortzusetzen, bis der Erfolg eingetreten<br />
ist oder bis ein Arzt die Versorgung des/<br />
der Verletzten übernommen hat.<br />
Grundsätzlich sollte nach jedem Elektrounfall<br />
der Durchgangsarzt aufgesucht werden<br />
um Folgeschäden zu vermeiden!
Rechtsquelle / Schriften<br />
• Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A 3 *<br />
• BGI 519 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen<br />
Anlagen“**<br />
• BGI 548 „Elektrofachkräfte“**<br />
• BGI / GUV-I 8524 „Prüfung ortsveränderlicher<br />
elektrischer Betriebsmittel“**<br />
• Merkblatt „Reparaturarbeiten an Elektrogeräten“<br />
(Bestell-Nr. M 28)*<br />
• „Prüflisten Arbeitssicherheit“<br />
(Bestell-Nr. A 234)*<br />
• Nachweisblock „Unterweisungen zur<br />
VDE Bestimmungen:<br />
• DIN VDE 0100-410 „Schutzmaßnahmen<br />
– Schutz gegen elektrischen Schlag“<br />
• DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen<br />
Anlagen“<br />
• DIN VDE 0740 „Sicherheit handgeführter<br />
motorbetriebener Elektrowerkzeuge“<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz“<br />
(Bestell-Nr. A 238)*<br />
• Broschüre „Unterweisungen / Betriebsanweisungen“<br />
(Bestell-Nr. B 36)*<br />
• Betriebssicherheitsverordnung<br />
• TRBS 1201 „Prüfungen“<br />
• TRBS 1203 „Befähigte Personen“<br />
Hinweis:<br />
TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“<br />
wurde im November 2007 erlassen und am<br />
16.7.2010 wieder zurückgezogen.<br />
• DIN VDE 0701-0702 „ Prüfung nach Instandsetzung,<br />
Änderung elektrischer<br />
Geräte –Wiederholungsprüfung elektrischer<br />
Geräte“<br />
• DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Leuchten-<br />
Teil 1: Allgemeine Anforderungen und<br />
Prüfungen“<br />
Bezugsquellen:<br />
• die mit * gekennzeichneten Printmedien sind kostenlos bei der BGHW zu beziehen<br />
• die mit ** gekennzeichnete Medien sind kostenpflichtig zu beziehen<br />
bei<br />
Wolter Kluwer Verlag<br />
ELFRIEDE-SEPPI-STR. 15<br />
56564 NEUWIED<br />
bzw. als kostenloser Download bei http://bibliothek.arbeitssicherheit.de<br />
• die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) werden als kostenloser<br />
Download von der BGHW zur Verfügung gestellt<br />
• Bezug der VDE-Bestimmungen über<br />
VDE-Verlag GmbH<br />
Bismarckstr. 33<br />
10625 Berlin<br />
Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens<br />
ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben.<br />
29
Prüfliste:<br />
Elektroarbeiten<br />
Sind die aktuellen elektrotechnischen Regeln im Unternehmen vorhanden<br />
und werden sie angewandt? BGV A 3<br />
Ist für die elektrische Anlage ein Anlagenverantwortlicher bestellt worden?<br />
VDE 0105 Teil 100 Pkt. 3.2.2; 4.2<br />
Ist für die Arbeit an der elektrischen Anlage ein Arbeitsverantwortlicher<br />
bestellt worden? VDE 0105 Teil 100 Pkt. 3.2.1; 4.2<br />
Erfolgt eine regelmäßige Unterweisung der Elektrofachkräfte auch über<br />
Änderungen der elektrotechnischen Regeln? BGV A 1, BGV A 3<br />
Wird vor Arbeitsaufnahme auf besondere Gefahren hin ge wie sen?<br />
DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.2; 6.1; 6.3.8.3<br />
Werden der Umfang der Arbeiten und die erforderlichen Sicher heits maßnah<br />
men zwischen Anlagen- und Arbeits ver ant wort lichen exakt ab gestimmt?<br />
DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3<br />
Ist für Arbeiten an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden elek -<br />
tri schen Anlagen eine genügende Anzahl von Mitarbeitern (Elek tro fach -<br />
kräften) so aus gebildet, dass sie bei elektrischem Schlag bzw. bei Verbrennungen<br />
Erste Hilfe leisten können? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3<br />
Ist die Arbeitsstelle eindeutig festgelegt und ebenso ge kenn zeich net?<br />
DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5<br />
Sind ausreichende Bewegungsfreiheit, ungehinderter Zugang und ausreichende<br />
Beleuchtung gewährleistet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5<br />
Stehen geeignete, in ordnungsgemäßem Zustand gehaltene Werkzeuge,<br />
Aus rüs tungen, Schutz- und Hilfsmittel zur Verfügung und werden diese<br />
bestimmungsgemäß verwendet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.6<br />
Stehen geeignete Sicherheitsschilder in genügender Anzahl zur Ver fügung<br />
und wird damit auf mögliche Gefährdungen deutlich hingewiesen?<br />
DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.8<br />
Ist den Elektrofachkräften bekannt, welche Arbeiten unter Span nung (AuS)<br />
wann ausgeführt werden dürfen? BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3<br />
Bestehen Arbeitsanweisungen für AuS?<br />
BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3.5<br />
Stehen für AuS geeignete Werkzeuge zur Verfügung?<br />
BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3.6<br />
Wird isolierende Schutzkleidung regelmäßig und sachkundig geprüft?<br />
BGV A 3<br />
ja nein
BGHW - Prävention<br />
Postfach 12 08<br />
53002 Bonn<br />
Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />
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Bestell-Nr. M 36 Ausgabe August 2010